anklageerhebung!! - IG ASE Geschädigte

OBERSTAATSANWALTSCHAFT
Elisabeth Strebel, Dr. iur.
Mediensprecherin
Frey-Herosé-Strasse 20, 5001 Aarau
Telefon direkt 062 835 18 30
Telefon zentral 062 835 47 00
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18. Juli 2016
MEDIENMITTEILUNG
Frick/ASE Investment AG: Anklageerhebung
Die Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit dem
Untersuchungsverfahren betreffend die ASE Investment
AG (ASE) beim Bezirksgericht Laufenburg Anklage gegen drei Personen erhoben.
Die kantonale Staatsanwaltschaft hat gegen den Geschäftsführer der ASE Anklage erhoben wegen gewerbsmässigem
Betrug (Art. 146 Abs. 2 StGB), qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 3 StGB) und mehrfacher Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 StGB) etc., gegen
den Präsidenten des Verwaltungsrats der ASE wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1
Abs. 3 StGB) und Misswirtschaft (Art. 165 StGB) etc. und
gegen den ehemaligen Kundenbetreuer der ASE bei der
Basler Kantonalbank (BKB) wegen Gehilfenschaft zu gewerbsmässigem Betrug (Art. 146 Abs. 2 StGB) etc.
Grosses und komplexes Strafverfahren
Im Laufe der von der Kantonalen Staatsanwaltschaft getätigten Untersuchungen konnten rund 2'500 Geschädigte ermittelt werden, wovon sich 639 als Privatkläger am Strafverfahren konstituiert haben. Die angeklagte Deliktssumme beträgt
rund 170 Millionen Franken. Die Akten weisen einen Umfang
von 448 Bundesordnern aus.
Während der Hauptbeschuldigte weitgehend geständig ist
und sich gegenüber der Staatsanwaltschaft grösstenteils
kooperativ verhält, weisen die beiden anderen Beschuldigten jegliche Schuld von sich. Der Hauptbeschuldigte befindet
sich seit der Verhaftung ununterbrochen in Haft und hat im
Februar 2015 den vorzeitigen Strafvollzug angetreten.
Schneeballsystem
Die ASE – ein Kürzel für Anlage, Sicherheit, Ertrag – war
eine externe Vermögensverwalterin und bot ihren Kunden
Devisenhandel in unterschiedlichen Produkten an.
Bei der Vermögensverwaltungstätigkeit der ASE kam es im
Laufe der Zeit zu diversen massiven Unregelmässigkeiten.
Dem Hauptbeschuldigten wird insbesondere vorgeworfen,
dass er die bei seiner Anlagetätigkeit seit mindestens Januar
2006 erlittenen Verluste verheimlicht und stattdessen den
Anlegern fiktive Gewinne ihrer Anlagen vorgetäuscht hat. In
der Folge hat er nach Bedarf Löcher in den unterschiedlichen Anlageprodukten gestopft, wobei er auf sämtliche Mittel zurückgriff, denen er im Namen der ASE habhaft werden
konnte. Im Mittelpunkt steht der Vorwurf, durch die Vermischung von Kunden- und Anlagegelder ein einziges riesiges
Schneeballsystem betrieben zu haben.
Im April 2012 wurde aufgrund einer Strafanzeige der Basler
Kantonalbank und mehreren Privatpersonen gegen die damaligen Organe der ASE ein Strafverfahren eröffnet. Hintergrund des damals entstandenen Tatverdachts waren Bankauszüge, welche gegenüber den Kunden falsche Guthaben
auswiesen.
Im Juni 2012 wurde über die ASE der Konkurs eröffnet und
im Januar 2014 mangels Aktiven eingestellt.
Erstinstanzliches Hauptverfahren
Die Anklagen sind am Bezirksgericht Laufenburg hängig.
Das erstinstanzliche Hauptverfahren wird voraussichtlich im
November 2016 stattfinden. Weiteren Angaben dazu werden
zur gegeben Zeit durch das Bezirksgericht Laufenburg erfolgen.
Auskünfte für Medienschaffende:
Dr. iur. Elisabeth Strebel, Mediensprecherin Staatsanwaltschaft Aargau,
Telefon 062 835 18 30 (erreichbar am Montag, 18. Juli 2016 bis 12.00 Uhr)