OBERSTAATSANWALTSCHAFT Elisabeth Strebel, Dr. iur. Mediensprecherin Frey-Herosé-Strasse 20, 5001 Aarau Telefon direkt 062 835 18 30 Telefon zentral 062 835 47 00 Fax 062 835 47 09 [email protected] 18. Juli 2016 MEDIENMITTEILUNG Frick/ASE Investment AG: Anklageerhebung Die Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit dem Untersuchungsverfahren betreffend die ASE Investment AG (ASE) beim Bezirksgericht Laufenburg Anklage gegen drei Personen erhoben. Die kantonale Staatsanwaltschaft hat gegen den Geschäftsführer der ASE Anklage erhoben wegen gewerbsmässigem Betrug (Art. 146 Abs. 2 StGB), qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 3 StGB) und mehrfacher Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 StGB) etc., gegen den Präsidenten des Verwaltungsrats der ASE wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 3 StGB) und Misswirtschaft (Art. 165 StGB) etc. und gegen den ehemaligen Kundenbetreuer der ASE bei der Basler Kantonalbank (BKB) wegen Gehilfenschaft zu gewerbsmässigem Betrug (Art. 146 Abs. 2 StGB) etc. Grosses und komplexes Strafverfahren Im Laufe der von der Kantonalen Staatsanwaltschaft getätigten Untersuchungen konnten rund 2'500 Geschädigte ermittelt werden, wovon sich 639 als Privatkläger am Strafverfahren konstituiert haben. Die angeklagte Deliktssumme beträgt rund 170 Millionen Franken. Die Akten weisen einen Umfang von 448 Bundesordnern aus. Während der Hauptbeschuldigte weitgehend geständig ist und sich gegenüber der Staatsanwaltschaft grösstenteils kooperativ verhält, weisen die beiden anderen Beschuldigten jegliche Schuld von sich. Der Hauptbeschuldigte befindet sich seit der Verhaftung ununterbrochen in Haft und hat im Februar 2015 den vorzeitigen Strafvollzug angetreten. Schneeballsystem Die ASE – ein Kürzel für Anlage, Sicherheit, Ertrag – war eine externe Vermögensverwalterin und bot ihren Kunden Devisenhandel in unterschiedlichen Produkten an. Bei der Vermögensverwaltungstätigkeit der ASE kam es im Laufe der Zeit zu diversen massiven Unregelmässigkeiten. Dem Hauptbeschuldigten wird insbesondere vorgeworfen, dass er die bei seiner Anlagetätigkeit seit mindestens Januar 2006 erlittenen Verluste verheimlicht und stattdessen den Anlegern fiktive Gewinne ihrer Anlagen vorgetäuscht hat. In der Folge hat er nach Bedarf Löcher in den unterschiedlichen Anlageprodukten gestopft, wobei er auf sämtliche Mittel zurückgriff, denen er im Namen der ASE habhaft werden konnte. Im Mittelpunkt steht der Vorwurf, durch die Vermischung von Kunden- und Anlagegelder ein einziges riesiges Schneeballsystem betrieben zu haben. Im April 2012 wurde aufgrund einer Strafanzeige der Basler Kantonalbank und mehreren Privatpersonen gegen die damaligen Organe der ASE ein Strafverfahren eröffnet. Hintergrund des damals entstandenen Tatverdachts waren Bankauszüge, welche gegenüber den Kunden falsche Guthaben auswiesen. Im Juni 2012 wurde über die ASE der Konkurs eröffnet und im Januar 2014 mangels Aktiven eingestellt. Erstinstanzliches Hauptverfahren Die Anklagen sind am Bezirksgericht Laufenburg hängig. Das erstinstanzliche Hauptverfahren wird voraussichtlich im November 2016 stattfinden. Weiteren Angaben dazu werden zur gegeben Zeit durch das Bezirksgericht Laufenburg erfolgen. Auskünfte für Medienschaffende: Dr. iur. Elisabeth Strebel, Mediensprecherin Staatsanwaltschaft Aargau, Telefon 062 835 18 30 (erreichbar am Montag, 18. Juli 2016 bis 12.00 Uhr)
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