- MB-SCAN

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der „mb-scan“ im Folgendem „mb“
genannt, Geschäftsführer Marko Mähler, Hausberger Schweiz 18, 32457 Porta
Westfalica, Fon: 0571 398800-00, [email protected], USt-IdNr. DE303370753
A 1. Anwendungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen
zwischen „mb“ und Auftraggeber/ Kunde in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen
Fassung.
1.2 Für Kunden als Verbraucher gelten ergänzend, die unter Abschrift B genannten Bedingungen. Ein Kunde
ist Verbraucher, soweit der Zweck der bestellten Leistungen und Lieferungen nicht seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.3 Es gelten stets und ausschließlich die AGB der „mb“. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen
schriftlichen
Bestätigung
durch
„mb“.
Entgegenstehende
oder
abweichende
Allgemeine
Geschäftsbedingungen insbesondere „Einkaufsbedingungen“ oder „Lieferbedingungen“ des Auftragsgebers
- werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn „mb“ davon Kenntnis hat, es sei denn, „mb“ hat
ausdrücklich und schriftlich im Einzelfall zugestimmt. Dies gilt auch bei einer vorbehaltlosen Ausführung von
Aufträgen durch „mb“.
1.4 Ist der Auftraggeber mit Vorstehendem nicht einverstanden, so hat er unverzüglich schriftlich zu
widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs behält sich „mb“ vor, den Abschluss des Geschäftes
abzulehnen, ohne dass ihm gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art gestellt werden könne.
1.5 Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen sowie deren Änderungen und / oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Sämtliche Angebote von „mb“ sind unverbindlich und freibleibend. Ein wirksamer Vertrag kommt im Regelfall
durch eine verbindliche Auftragsbestätigung von „mb“, der vom Auftraggeber übermittelten Bestellung
zustande, spätestens jedoch mit Empfangnahme der ersten Leistung / Lieferung oder Zahlung / Teilzahlung
durch den Auftraggeber. Die AGB der „mb“ gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber,
selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen worden ist.
2.2 Der Kunde verpflichtete sich, im Rahmen der Kommunikation mit „mb“ über das Internet oder über
elektronischen Mailverkehr wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person zu machen. Werden ihm zum
Zwecke der Onlineregistrierung- und Bestellung Zugangsdaten und Passwörter übersandt, so ist er
verpflichtet, diese sorgfältig zu verwahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Bei
Pflichtverletzung haftet er „mb“ gegenüber unbeschränkt auf Schadensersatz, es sei denn, ihn trifft kein
Verschulden.
3. Angebote/ Leistungsumfang
3.1 Bei im Internet veröffentlichten Preisangeboten der „mb“ handelt es sich nicht um bindende Angebote zum
Vertragsschluss, sondern lediglich um eine Einladung an Interessenten zur Abgabe eines Angebots. Die
Angebote von „mb“ sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend, es sei denn, eine Bindung ist
ausdrücklich im Angebot vorgesehen.
3.2 Die von „mb“ genannten Preise enthalten grundsätzlich keine Mehrwertsteuer, wenn sie nicht ausdrücklich
ausgewiesen ist. Die Preise gelten ab Werk und schließen Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige
Versandkosten nicht ein. Diese zusätzlichen Leistungen werden auf Wunsch des Auftraggebers von “MB“ gegen
gesonderten Berechnung der dabei anfallenden Kosten unter Zugrundelegung geschäftsüblicher Sorgfalt jedoch auf Gefahr des Auftraggebers- erbracht.
3.3 Vom Auftraggeber nachträglich -das heißt: nach Auftragsannahme durch „mb“- veranlasste Änderungen des
Auftrags werden diesem einschließlich des etwaigen dadurch verursachten Maschinenstillstandes berechnet.
Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten
(Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg o.ä.).
3.4 Bei Storno eines Auftrags nach dessen Erteilung oder mangels Lieferung von Schriftgut bis zum
vereinbarten Termin, kann „mb“ eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% des vereinbarten Auftragsvolumens
veranlagen. Übersteigen die von „mb“ bereits erbrachten Leistungen den Bearbeitungsbetrag, so wird auf der
Grundlage der erbrachten Leistungen abgerechnet.
3.5 Wenn bei einem Digitalisierungsauftrag das tatsächlich zu digitalisierende Volumen der Dokumente geringer
ausfällt, als im Auftrag bzw. der Auftragsbestätigung angegeben, so reduziert sich die vereinbarte Vergütung
nicht. Ist das tatsächlich zu digitalisierende Datenvolumen größer als im Auftrag bzw. der Auftragsbestätigung
angegeben, so erhöht sich die Vergütung quotal entsprechend der Mehrmenge.
3.6 Wenn für die Durchführung eines Auftrages im Rahmen der Scanaufbereitung nicht vereinbarte Mehrleistung
erforderlich sind (das Bekleben von zerrissenen Plänen, umfangreiches Entfernen von Büromaterialien von den
Dokumenten - z.B. Merkzettel, Büro- und Heftklammern -, das Sortieren von Plänen und Dokumente usw.), so
sind diese zusätzlich zu vergüten. Als Mehrleistung gilt auch, wenn Dokumente großformatiger sind, als im
Auftrag bzw. der Auftragsbestätigung angegeben.
3.7 Die Scanleistung erfolgt in mittlerer Art und Güte. Eine Fehlerquote bis zu 0,2 % (ein Blatt pro Aktenordner)
kann technisch bedingt eintreten und stellt keinen Mangel dar.
4. Lieferbedingungen
4.1 Fixtermine für die Auftragsfertigstellung sind nur gültig, wenn sie von „mb“ schriftlich als Fixtermin (auch
„verbindlicher Termin“) bestätigt werden. Für Schäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch die
Nichteinhaltung von Fixterminen entstehen, Haftet „mb“ bis maximal zu Höhe des Auftragswertes. Darüber
hinausgehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ist keine Lieferfrist vereinbart, verpflichtet sich
„mb“ zur unverzüglichen Lieferung.
4.2 Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung jedoch nicht vor Beibringung der vom
Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Skripte, Dokumente, Genehmigungen, Freigaben und ggf. nach
Eingang vereinbarter Anzahlung.
4.3 Im Falle einer ausdrücklich und schriftlich zugesicherten Lieferfrist ist diese eingehalten, wenn bis zu ihrem
Ablauf die Beauftragte Leistung durchgeführt und der Auftraggeber die schriftliche Mitteilung erhalten hat, dass
der Liefergegenstand im Geschäftsbetrieb von „mb“ zu Abholung bereit liegt.
4.4 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers oder Dritter wegen der Nichteinhaltung von Terminen durch
„mb“ sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für
die Auftragsfertigstellung entsprechend dem jeweiligen Planungsstand. Befindet sich „mb“ mit der zur
erbringenden Leistung im Verzug, so kann der Auftraggeber nach Fruchtlosen Ablauf einer von ihm
zusetzenden angemessenen nach Frist vom Vertrag zurücktreten.
4.5 Wenn Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von „mb“ liegen, die Leistungserbringung, die
Beschaffung oder dem Versand sowie die Übertragung von Daten über das Internet oder Infrastrukturen des
Auftragsgebers verhindern oder erschwären, z.B. höhere Gewalt, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche
Maßnahmen, Energie- und Werkstoffmangel, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, ist „mb“ dem Auftraggeber für
daraus entstandene Schäden nicht haftbar. „mb“ wird dann den Auftraggeber hiervon unverzüglich Unterrichten.
Werden durch diese Umstände das Lieferdatum bzw. die Lieferung der digitalisierten Daten mehr als einen
Monat überschritten, sind beide Teile, oder das dem Auftraggeber hieraus Ersatzansprüche erwachsen,
berechtigt, vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Umstände zu einem Zeitpunkt
eintreten, in dem sich „mb“ bereits im Verzug befindet.
4.6 Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der Leistungen von „mb“ in Verzug, so stehen „mb“ die Rechte
aus § 326 BGB zu. Alternativ steht „mb“ das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurücktreten und hinsichtlich
des anderen Teiles Schadenersatz zu verlangen.
4.7 Nimmt der Auftraggeber die Lieferung und Leistungen der „mb“ (u.a. Digitale Daten) innerhalb
angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. avisierter Online- Übertragung in Folge von Umständen,
die „mb“ nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich, dann ist „mb“ berechtigt, die Lieferung für Rechnung und
Gefahr des Auftraggebers entweder selbst zu archivieren oder bei einem Spediteur einzulagern.
4.8 Vom Auftraggeber zu Lieferndes Material (Aktenordner, Pläne, Zeichnungen, Bücher etc.). gleich welcher
Art, ist das an „mb“ Freihaus zu liefern. Der Eingang wird von „mb“ bestätigt ohne Übernahme der Gewehr für
die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge.
4.9 Bei Aufträgen mit Leistung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung der Leistung an
Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung
der Lieferung in anderer Weise bereichert, zu gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinschaftlich als
Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das
Einverständnis des Lieferungsempfängers hierfür vorliegt.
4.10 Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter - Unabhängig davon, ob im eignen oder im fremden Namen- gelten
Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach
bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den
stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers im Sinne des oben genanten. Mit der Erteilung
eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des
Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.
5. Gefahrenübergang
5.1 Der Versand von Datenträgern (DVDs, CDs o.ä.) oder die Übertragung u.a. via elektronischer Mails, Internet
(FTP-Übertragung), sowie auch über sichere Leistungen (https), erfolgt auf Gefahr des Auftragsgebers an die
von ihm im Rahmen der Bestellung oder des Schriftverkehrs angegebene Lieferanschrift. Dies gilt auch, wenn
„mb“ im Auftrage des Auftraggebers den Versand veranlasst hat.
5.2 Der Gefahrenübergang von zurückzuliefernden Aktenordnern, Zeichnungen sowie sonstigen Dokumenten
geht spätestens mit der Aufgabe beim Zusteller oder Übergabe an den Frachtführer/ Kurier auf den Kunden
über.
5.3 Die Auslieferung/ Rückgabe der Dokumente, Ordner, Zeichnungen oder Pläne erfolgt grundsätzlich
unversichert. Wird in Absprache mit dem Kunden eine Versand- oder Transportversicherung vereinbart, trägt der
Kunde die damit verbundenen Kosten. Ansprüche wegen verspäteter postalischer oder sonstiger Zustellung sind
ausgeschlossen.
6. Mängelrügen/ Gewährleistung
6.1 Ausgelieferte digitale Dokumente/ Dateien (PDF- Format, jpg- Format, Word- Format, dwg- Format oder
andere Dateiformate) sind, auch wenn die unwesentliche Mängel aufweisen, vom Auftraggeber unbeschadet
seiner nachfolgend beschriebenen Rechte entgegenzunehmen.
6.2 Beanstandungen jeglicher Art sind nur zulässig innerhalb 10 Tage nach Empfang der digitalen Daten oder
Rückgabe der Unterlagen oder Dokumente, die „mb“ zur Verfügung gestellt wurden. Die Pflicht des
Auftraggebers zur Untersuchung der genannten Lieferungen besteht auch, wenn Testdateien übersandt worden
sind. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten erbrachten Leistung
führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadensersatz verlangt werden. „mb“ hat das Recht
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. „mb“ gewährleistet die Erstellung von Konvertierungsdaten, die die
Ursprungsdaten durch Scannen, Digitalisieren oder Konvertieren möglichst nahe abbilden. Je nach
Auftragserteilung kommt das entsprechende Verfahren zur Anwendung. Eine vollständige Konvertierung wird
nicht gewährleistet. Es ist nicht auszuschließen, dass Abweichungen in den Konvertierungsdaten von den
Ursprungsdaten auftreten, die technisch nicht ausgeschlossen werden können. „mb“ sichert nicht zu, dass alle
Details eines Gescannten Dokumentes oder Planes in einer sichtbar gemachten Datei oder auf einem Ausdruck
der Datei einwandfrei erkennbar sind.
6.3 Geringfügige Abweichungen vom Original gelten auch bei farblichen Reproduktionen in allen
Herstellungsverfahren nicht als Grund für eine Mängelrüge. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen
Testdatei und Auftragsdatei sowie zwischen verschiedenen dpi- Scans (100 dpi, 200 dpi, 300 dpi, 600 dpi oder
mehr).
6.4 Mängel eines Teils der Leistung/ Dateierstellung berechtigen nicht zur Beanstandung oder ganzen Leistung,
es sei denn, dass die Teilleistung den Auftraggeber unangemessen benachteiligt.
6.5 Bei berechtigten Mängelrügen hat „mb“ nach ihrer Wahl -unter Ausschluss weiterer Ansprüche- das Recht
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Wandlung oder Minderung verlangen.
6.6 Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Mängelrügen (binnen 10 Tage) sind Gewährleistungs- und sonstige
Ansprüche des Auftragsgebers ausgeschlossen.
6.7 versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann gegen „mb“
geltend gemacht werden, wenn die entsprechende Mängelrüge innerhalb von 2 Monaten, nachdem die
Erzeugnisse „mb“ verlassen haben, bei „mb“ eintrifft.
6.8 Geringe Abweichungen in der Beschaffenheit der von „mb“ beschafften Aktenordner, Trennkarten oder
Registerkarten sowie sonstigen Materials können nicht beanstandet werden. Durch die Scantechnik und
Texterkennungssoftware (OCR) können geringe Abweichungen zwischen Testdatei und erstellter Auftragsdatei
entstehen, die nicht als Mängel gelten.
6.9 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt
mit Lieferdatum. Jegliche
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, sobald der Auftraggeber beginnt, die Pläne, Zeichnungen,
Dokumente oder die von „mb“ gelieferten Dateien zu bearbeiten oder durch Dritte ändern zu lassen, es sei denn,
der Auftraggeber weist nach, dass die angezeigten Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche
Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
6.10 Bei Mangelhaftigkeit der Leistung von „mb“ und rechtzeitiger Anzeige des Mangels ist „mb“ wahlweise dazu
berechtigt, fehlerhafte Dateien auszubessern oder neu zu erstellen. Beim Fehlschlagen der Mängelbeseitigung
ist der Auftraggeber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und Mitteilung, dass er die Mängelbeseitigung
mit dem Ablauf der Frist ablehne, zur Wandelung oder Minderung berechtigt. Schadensersatzansprüche wegen
Nichterfüllung sind ausdrücklich ausgeschlossen.
6.11 Die inhaltliche Prüfung der gelieferten Dateien und/oder Ausdrucke und Plots vor der weiteren Verwendung
in seinen Konstruktionen, Planungen und Projekten fällt ausschließlich in die Verantwortung des Auftraggebers.
7. Eigentums- und Urheberrechte
7.1 Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist, bleiben alle erbrachten Leistungen und gelieferten Materialien /
Dateien bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von „mb“.
7.2 Ist der Kunde Unternehmer, so bleiben alle erbrachten Leistungen und gelieferten Material/Daten bis zur
vollständigen Bezahlung aller bestehenden und künftigen Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung
Eigentum von „mb“. In Verarbeitung, Vermischung und sonstige Verwendung ist ihm nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr gestattet. Den daraus entstehenden Forderungen tritt er bereits im Voraus an „mb“ ab, welche
die Abtretung annimmt. Der Auftraggeber darf den abgetretenen Forderungen nicht in ein Kontokorrentverhältnis
einstellen. Er ist jedoch bis zum jederzeit zulässigen Widerruf von „mb“ berechtigt, die Forderungen für „mb“
einzuziehen. Ungeachtet des Widerrufs erlischt das Recht zur Verwendung der Vorbehaltsware und das
Einziehungsrecht des Auftraggebers automatisch, wenn dieser seine Zahlungen einstellt hat oder ein Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird. Von dem Auftraggeber im Wege dieser
Einziehungsermächtigung eingezogenen Beträge sind unverzüglich an „mb“ weiterzuleiten. Auf Verlangen von
„mb“ hat der Auftraggeber sämtliche abgetretenen Forderungen zu benennen und seinen Schuldner gegenüber
offen zu legen. Ungeachtet dessen ist „mb“ im Verzugsfall berechtigt, die Abtretung gegenüber den Schuldnern
auch selbst anzuzeigen und diese zur unmittelbaren Zahlung an „mb“ aufzufordern.
7.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware (Daten und Medienerzeugnisse) ist für
die Dauer des Vorbehalts ausgeschlossen. Beeinträchtigungen durch Dritte, insbesondere im Wege er
Zwangsvollstreckung, hat der Auftraggeber „mb“ unverzüglich unter Vorlage aller für eine wirksame
Rechtsverteidigung maßgeblichen Unterlagen und Informationen anzuzeigen und den Dritten auf das Bestehen
des Eigentumsvorbehaltes hinzuweisen.
7.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes zur ordnungsgemäßen
Sicherung und Pflege der Vorbehaltsware (Daten und Medienerzeugnisse).
7.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist „mb“ auch zur
Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes gelten nicht als
Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Verbraucherschutzgesetz Anwendung findet.
7.6 „mb“ ist berechtigt, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen und Gegenstände bis zur
vollständigen Begleichung der geschuldeten Zahlungen zurückzubehalten.
7.7 Für die Prüfung des Rechts zur Vervielfältigung aller digitalen Daten, Scan- und Medienerzeugnisse ist der
Auftraggeber allein verantwortlich. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages
Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Copyrights verletzt werden. Bei allen an „mb“ übergebenen
Dokumenten, Büchern, Scan- Vorlagen sowie sonstigen Daten und Schriftgütern wird vorausgesetzt, dass dem
Kunden die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen. Sollten in den genannten Dokumenten, Daten und
Schriftgütern Urheberrechte Dritter enthalten sein, setzt „mb“ ebenfalls voraus, dass der Auftraggeber bereits die
Zustimmung des Urhebers zur Durchführung des erteilten Auftrages besitzt. Der Auftraggeber stellt „mb“ hiermit
unwiderruflich von allen Ansprüchen Dritter wegen einer Verletzung dessen Urheberrechts frei.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Zahlungen sind spätesten mit Teil- oder Gesamtlieferung der Leistung bzw. Daten-, Scan- und
Medienerzeugnisse und Rechnungsstellung fällig, und sind, soweit sich aus der Rechnung nichts anderes ergibt,
sofort und ohne Abzug zu begleichen (Zug um Zug).
8.2 Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an „mb“ direkt oder an von „mb“ ausdrücklich mit
schriftlicher Inkasso- Vollmacht versehene Personen geleistet werden. Zahlungen haben ohne Skontoabzug zu
erfolgen. Skonto muss ausdrücklich auch der Höhe nach vereinbart sein. Sein Abzug ist nur berechtigt, wenn
alle bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Rechnungen spätestens gleichzeitig beglichen werden.
8.3 Bei Zahlungsverzug (gemäß § 284 Abs. 3 BGB, 30 Tage nach Zugang der Rechnung) ist „mb“ berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz nach § 1 des DiskontsatzÜberleitungs-Gesetzes vom 09.06.1998 zu berechnen. Weitergehende Rechte bleiben ausdrücklich
vorbehalten. Zurückbehaltungsrechte kann der Auftraggeber nur gegenüber Ansprüchen geltend machen, die
aus demselben Vertragsverhältnis wie das von ihm behauptete Recht herrühren.
8.4 „mb“ behält sich in Einzelfällen vor, unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen
Bestimmungen Bonitätsauskünfte zur Person des Auftraggebers einzuholen und die Zahlungsmöglichkeiten zur
Absicherung seines Risikos auf eine bestimmte Zahlungsart zu beschränken. Bei Erstbestellungen sind
grundsätzlich Vorauszahlungen von mindestens 50 % zu leisten, außer in der schriftlichen Auftragsbestätigung
wurde darauf verzichtet oder eine andere Regelung vereinbart. „mb“ ist weiterhin berechtigt, bei Aufträgen über
1.000 Euro netto auch angemessene Anzahlungen zu verlangen.
8.5 Die rechtswirksame Abtretung von Ansprüchen des Auftraggebers gegenüber „mb“ bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung durch „mb“.
8.6 Eigentum, Nutzungs- und Verwertungsrechte an Leistungen der „mb“ gehen bestimmungsgemäß erst nach
vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung auf den Auftraggeber über.
8.7 Bei Banküberweisungen gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige bei „mb“ eingeht, als Zahlungseingang.
Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät
er mit einer Zahlung in Verzug, so steht „mb“ das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht
fälligen Rechnungen, zu verlangen. Des Weiteren ist „mb“ berechtigt, die Weiterarbeit an den laufenden
Aufträgen des Auftraggebers einzustellen.
9. Originale Korrekturen, Produktionsdaten/ Vertraulichkeit
9.1 Zulieferungen aller Art (als Papierdokumente, Aktenordner, Pläne, Karteikarten, Reinzeichnungen,
Röntgenbilder etc.) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten -dies gilt auch für
Datenträger und übertragene Daten- unterliegen keiner Prüfungspflicht auf Eigenschaften oder Beschaffenheit
seitens „mb“. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige Zulieferungen oder nicht lesbare Daten.
Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand
entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem
Auftraggeber. „mb“ ist berechtigt -aber nicht verpflichtet- Kopien anzufertigen.
9.2 „mb“ übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene oder beschädigte Originaldaten und Unterlagen
oder Unikate (Dokumente, Rechnungen, Reinzeichnungen o.ä.). der Auftraggeber ist verpflichtet, bei
Originaldaten, Unikaten o.ä. Sicherheitskopien zu erstellen oder „mb“ nur Duplikate zur Verfügung zu stellen.
Jegliche Haftung oder Schadensersatz wird diesbezüglich ausgeschlossen.
9.3 Es besteht die Pflicht des Auftraggebers, Lieferungen der „mb“ vor einer Weiterverwendung oder
Weiterverarbeitung durch ihn zu überprüfen, auch wenn ihm vorher Musterdateien oder Testdateien zugesandt
worden sind. Die digitalen Daten sind vom Auftraggeber vor einer Weiterverarbeitung durch ihn auf
Vollständigkeit und auf einwandfreie Beschaffenheit zur weiteren Verwendung zu überprüfen.
9.4 Alle der „mb“ zur Leistungserstellung/ Bearbeitung oder Aufbewahrung übergebenen Dokumente, Originale,
Aktenordner und sonstigen Unterlagen werden vom Auftraggeber gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede
andere Gefahr versichert. Der Auftraggeber hat die Versicherung selbst zu besorgen. Andernfalls kann nur
eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.
9.5 Die „mb“ und der Auftraggeber/ Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse der anderen Seite geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner
Weise zu verwerten, es sei denn, „mb“ arbeitet zum Zwecke der Auftragserfüllung mit Drittfirmen zusammen z.B.
für die Sanierung von schimmelbehafteten Dokumenten. Die Unterlagen, Zeichnungen, Dokumente und andere
Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im
Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. Sollte deren Weitergabe durch „mb“ an eine Drittfrima zum
Zwecke der Vertragserfüllung erfolgen, ist „mb“ dazu verpflichtet, eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit der
Drittfrima abzuschließen, die der Drittfrima die Weitergabe untersagt und sie zur Geheimhaltung verpflichtet.
10. Haftung
10.1 „mb“ übernimmt keine Haftung für die sachliche Richtigkeit und die rechtliche Zulässigkeit auftragsgemäß
erbrachter Leistungen.
10.2 Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung,
Verschulden bei Vertragsschluss, Nebenpflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen verursacht
wurde. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten ausgeschlossen,
wenn der Schaden bei Beschädigung von Datenträgermaterial eintritt. Im Übrigen umfasst die Ersatzpflicht nicht
den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten und Informationen. Eine Haftung von „mb“ ist soweit
ausgeschlossen, als der eingetretene Schaden durch die Vornahme zumutbarer schadensmindernder
Maßnahmen des Auftraggebers hätte verhindert werden können oder wenn der eingetretene Schaden bei
zumutbarer und ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre. Eine Haftung für
Mangelfolgeschäden sowie entgangenen Gewinn/ Produktionsausfall ist ebenfalls ausgeschlossen, soweit nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Beschränkung der Haftung gilt im gleichen Umfang für Erfüllungsund Verrichtungsgehilfen der „mb“. Des Weiteren stellt der Auftraggeber „mb“ von jeglichen
Schadensersatzansprüchen frei für Schäden, die in Folge von Heckerangriffen oder unberechtigten Zugang zum
internen Netzwerk von „mb“ durch Dritte eintreten.
10.3 Bei begründeten Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers ist die Haftung der „mb“ der Höhe nach
auf die Vertragssumme des entsprechenden Geschäftes (Nettosumme des erteilten Auftrages) beschränkt. „mb“
verwahrt die ihr vom Auftraggeber zur Durchführung des Auftrags überlassenen Unterlagen unter Beachtung der
eigenüblichen Sorgfalt. „mb“ ist berechtigt, derartige Unterlagen drei Monate nach Beendigung des Auftrags
datenschutzgerecht zu vernichten, es sei denn, der Auftraggeber hat sich bei Übergabe schriftlich die
Rücknahme vorbehalten.
10.4 Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten,
Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung von „mb“ ausgeschlossen.
10.5 Soweit nach den vorstehenden Regelungen eine Haftung von „mb“ für grob fahrlässige Pflichtverletzung
oder für die schuldhafte Verletzung von Kardinalpflichten besteht, ist die Ersatzpflicht auf typischerweise
entstehende, vorhersehbare Schäden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn.
10.6 Soweit nach den vorstehenden Regelungen eine Haftung von „mb“ ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt
dies grundsätzlich auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
10.7 Für Verschulden des Personals von „mb“ wird auch innerhalb von Verträgen nur nach § 831 BGB gehaftet.
11. Datenübermittlung, Datenschutz, Datenlöschung
11.1 Der Auftraggeber hat vor einer digitalen Übermittlung von Informationsdaten dafür Sorge zu tragen, dass
die übermittelten Dateien frei von Computerviren sind. Entdeckt die „mb“ auf einer ihr übermittelten Datei
Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen kann.
„mb“ behält sich zudem vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche
vireninfizierten Dateien des Auftraggebers bei „mb“ Schäden entstanden sind.
11.2 Sämtliche durch „mb“ für die Geschäftsabwicklung vom Auftraggeber erhobenen Daten werden zum
Zwecke der Abwicklung der Angebote oder Bestellungen nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen
Bestimmungen sowie Teledienstdatenschutzgesetzes erhoben, gespeichert und genutzt sowie ausschließlich an
beauftragte Partnerunternehmen zwecks Auftragsdurchführung übermittelt. „mb“ ist unter Einhaltung der
Bestimmungen und Gesetze des Datenschutzes berechtigt, Kundennamen als Referenzen zu veröffentlichen.
11.3 „mb“ ist berechtigt -jedoch nicht verpflichtet- die für den Auftraggeber erzeugten bzw. digitalisierten Daten
nach 3 Monaten endgültig zu löschen, sollte nach Erbringung der bestellten Leistung keine Löschfreigabe vom
Auftraggeber erteilt werden.
12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Auf sämtliche Rechtsverhältnisse, die von diesen AGB erfasst werden, findet ausschließlich deutsches
Recht Anwendung. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Anwendung des UN- Übereinkommens über Verträge
über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1988 (UN-Kaufrecht, CISG) ist ausgeschlossen.
12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Porta Westfalica, auch wenn der Kunde Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. „mb“ ist jedoch auch
berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
13. Salvatorische Klausel
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser ABG ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird
hiervon der Bestand und die Gültigkeit des Rechtsverhältnisses und der übrigen Bestimmungen vorliegender
AGB grundsätzlich nicht berührt. Gleiches gilt für anderweitige einzelne vertragliche Bestimmungen.
13.2 In den vorgenannten Fällen verpflichten sich die Parteien, anstelle jeder einzelnen unwirksamen Regelung
solche zu vereinbaren, die, sofern rechtlich möglich, dem mit den unwirksamen Regelungen verfolgten
wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der im bestehenden Rechtsverhältnis zum Ausdruck
gekommenen Interessen am nächsten kommen. Nur sofern eine Anpassung rechtlich nicht möglich ist gelten die
gesetzlichen Vorschriften.
B 14. Ergänzende Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Verbraucher
Die nachfolgenden Bestimmungen von Abschnitt B gelten ausschließlich für Verbraucher und zwar zusätzlich zu
den in Abschnitt A genannten Bestimmungen.
14.1 Verbraucher müssen zum Zeitpunkt ihrer Bestellung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
14.2 Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von „mb“ setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Verbrauchers voraus.
14.3 Sollte in Ausnahmefällen ein vom Verbraucher bestellter Leistungsgegenstand nicht mehr zu produzieren
sein, obwohl „mb“ die Bestellung angenommen hat und ist dies nicht von „mb“ zu vertreten (z.B. bei
Zerstörung infolge höherer Gewalt oder durch Dritte), behält sich „mb“ vor, von sämtlichen in Bezug auf den
Leistungsgegenstand getroffenen Vereinbarungen zurückzutreten. „mb“ wird den Auftraggeber in diesem
Fall umgehend über die Nichtverfügbarkeit des Leistungsgegenstands informieren und eventuelle
Zahlungen, die bereits geleistet wurden, zurückerstatten.
14.4 Bei einem Annahmeverzug des Verbrauchers ist „mb“ berechtigt, Ersatz des hierdurch entstandenen
Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung
und des zufälligen Untergangs auf den Verbraucher über.
14.5 Kein Widerrufsrecht. „mb“ erstellt und produziert ausschließlich Daten und Medienerzeugnisse, die nach
Kundenspezifikationen angefertigt werden. Deshalb ist das Recht des Verbrauchers zum Widerruf eines
Fernabsatzvertrages gemäß § 312d Absatz 4 Nr.1 BGB ausgeschlossen.