AnaCredit-Meldeschema Vertragspartner-Stammdaten

AnaCredit-Meldeschema Vertragspartner-Stammdaten
Vertragspartner- Stammdaten
Grundsätzlich gilt:
Für einen Vertragspartner ist nur ein Stammdatensatz je Berichtspflichtigem zu übermitteln, unabhängig davon wie viele verschiedene Rollen (u.a. Schuldner, Sicherungsgeber etc.) der Vertragspartner einnimmt. Sollte ein
Vertragspartner mehrere Rollen einnehmen, so gilt die schwerwiegendste, d.h umfassendste Berichtspflicht. Eine genauere Erläuterung, was "umfassendste" Berichtspflicht konkret bedeutet, soll anhand von Beispielen in der
Richtlinie dargestellt werden.
Für kleine Berichtspflichtige gelten Meldeerleichterungen. Die Deutsche Bundesbank unterrichtet die von diesen Meldeerleichterungen betroffenen Berichtspflichtigen per Bescheid.
Diese Berichtspflichtigen haben einzelne Attribute nicht zu melden. Die konkreten Erleichterungen sind in den einzelnen Schemata gekennzeichnet.
1
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird die Tabelle 2 des Anhangs III der AnaCredit-Verordnung in 5 Tabellen unterteilt. Inhaltlich entspricht die Darstellung nach wie vor der Tabelle 2 des Anhangs III, in welcher alle Rollen in einer einzigen Tabelle
dargestellt werden.
2
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird die Tabelle 3 des Anhangs III der AnaCredit-Verordnung in 5 Tabellen unterteilt. Inhaltlich entspricht die Darstellung nach wie vor der Tabelle 3 des Anhangs III, in welcher alle Rollen in einer einzigen Tabelle
dargestellt werden.
1. Berichtspflichten zu den Stammdaten des Berichtspflichtigen und der beobachteten Einheit
Stand Ende
Kennung des Berichtspflichtigen
Attribut ist nicht zu melden
Attribut ist zu melden
Attribut ist für kleine Berichtspflichtige, wie oben definiert, nicht zu melden.
Berichtspflichten zu Vertragspartner- Stammdaten von
in einem Berichtsmitgliedstaat ansässigen
Vertragspartnern
Berichtspflichtiger
Typ der Vertragspartnerkennung
Vertragspartnerkennung
Rechtsträgerkennung (LEI)
Typ der nationalen Kennung
Nationale Kennung
1. Typ der Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind)
1. Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind)
…
n. Typ der Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind)
n. Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind)
Kennung der Hauptverwaltung des Unternehmens
Kennung der direkten Muttergesellschaft
Kennung der obersten Muttergesellschaft
Name
Anschrift: Straße
Anschrift: Stadt / Gemeinde / Ortschaft
Anschrift: Kreis / Verwaltungseinheit
Anschrift: Postleitzahl
Anschrift: Land
Rechtsform
Institutioneller Sektor
Wirtschaftszweigklassifikation
Status von Gerichtsverfahren
Datum der Eröffnung des Gerichtsverfahrens
Unternehmensgröße
Datum der Unternehmensgröße
Beschäftigtenzahl
Bilanzsumme
Jahresumsatz
Rechnungslegungsstandard
1
Beobachtete Einheit
Berichtspflichten zu Vertragspartner-Stammdaten für
nicht in einem Berichtsmitgliedsstaat ansässigen
Vertragspartnern
Berichtspflichtiger
2
Beobachtete Einheit
2. Berichtspflichten zu den Stammdaten des Schuldners
Stand Ende
Kennung des Berichtspflichtigen
Attribut ist nicht zu melden
Attribut ist zu melden
Attribut ist für kleine Berichtspflichtige, wie oben definiert, nicht zu melden.
Berichtspflichten zu Vertragspartner- Stammdaten von
in einem Berichtsmitgliedstaat ansässigen
Vertragspartnern 1
Schuldner - Sämtliche
vor dem 1. September
2018 entstandene
Instrumente
( Bestandsgeschäft )
Typ der Vertragspartnerkennung
Vertragspartnerkennung
Rechtsträgerkennung (LEI)
Typ der nationalen Kennung
Nationale Kennung
1. Typ der Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind)
1. Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind)
…
n. Typ der Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind)
n. Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind)
Kennung der Hauptverwaltung des Unternehmens
Kennung der direkten Muttergesellschaft
Kennung der obersten Muttergesellschaft
Name
Anschrift: Straße
Anschrift: Stadt / Gemeinde / Ortschaft
Anschrift: Kreis / Verwaltungseinheit
Anschrift: Postleitzahl
Anschrift: Land
Rechtsform
Institutioneller Sektor
Wirtschaftszweigklassifikation
Status von Gerichtsverfahren
Datum der Eröffnung des Gerichtsverfahrens
Unternehmensgröße
Datum der Unternehmensgröße
Beschäftigtenzahl
Bilanzsumme
Jahresumsatz
Rechnungslegungsstandard
Schuldner Mindestens ein am
oder nach dem 1.
September 2018
entstandenes
Instrument
( Neugeschäft )
Berichtspflichten zu Vertragspartner-Stammdaten für
nicht in einem Berichtsmitgliedsstaat ansässigen
Vertragspartnern 2
Schuldner - Sämtliche
vor dem 1. September
2018 entstandene
Instrumente
( Bestandsgeschäft )
Schuldner - Mindestens
ein am oder nach dem
1. September 2018
entstandenes
Instrument
( Neugeschäft )
3. Berichtspflichten zu den Stammdaten des Sicherungsgebers
Voraussetzung für eine Meldung ist, dass der Sicherungsgeber ein Rechtsträger ("legal entity") ist.
Stand Ende
Kennung des Berichtspflichtigen
Attribut ist nicht zu melden
Attribut ist zu melden
Attribut ist für kleine Berichtspflichtige, wie oben definiert, nicht zu melden.
Typ der Vertragspartnerkennung
Vertragspartnerkennung
Rechtsträgerkennung (LEI)
Typ der nationalen Kennung
Nationale Kennung
1. Typ der Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind)
1. Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind)
…
n. Typ der Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind)
n. Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind)
Kennung der Hauptverwaltung des Unternehmens
Kennung der direkten Muttergesellschaft
Kennung der obersten Muttergesellschaft
Name
Anschrift: Straße
Anschrift: Stadt / Gemeinde / Ortschaft
Anschrift: Kreis / Verwaltungseinheit
Anschrift: Postleitzahl
Anschrift: Land
Rechtsform
Institutioneller Sektor
Wirtschaftszweigklassifikation
Status von Gerichtsverfahren
Datum der Eröffnung des Gerichtsverfahrens
Unternehmensgröße
Datum der Unternehmensgröße
Beschäftigtenzahl
Bilanzsumme
Jahresumsatz
Rechnungslegungsstandard
Berichtspflichten zu
VertragspartnerStammdaten von in
einem
Berichtsmitgliedstaat
ansässigen
Vertragspartnern 1
Berichtspflichten zu
VertragspartnerStammdaten für nicht in
einem
Berichtsmitgliedsstaat
ansässigen
Vertragspartnern 2
Sicherungsgeber
Sicherungsgeber
4. Berichtspflichten zu den Stammdaten der Unternehmensstruktur
Wenn für den Schuldner die Kennung der Hauptverwaltung des Unternehmens, die Kennung der unmittelbaren Muttergesellschaft und die Kennung der obersten Muttergesellschaft zu melden ist (s.o.), so sind folgende
Stammdatensätze zu melden.
Stand Ende
Kennung des Berichtspflichtigen
Attribut ist nicht zu melden
Attribut ist zu melden
Attribut ist für kleine Berichtspflichtige, wie oben definiert, nicht zu melden.
Berichtspflichten zu Vertragspartner- Stammdaten von in einem
Berichtsmitgliedstaat ansässigen Vertragspartnern 1
Hauptverwaltung des
Unternehmens des
Schuldners
(Voraussetzung:
Schuldner ist eine
ausländische
Niederlassung)
Typ der Vertragspartnerkennung
Vertragspartnerkennung
Rechtsträgerkennung (LEI)
Typ der nationalen Kennung
Nationale Kennung
1. Typ der Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind)
1. Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind)
…
n. Typ der Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind)
n. Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind)
Kennung der Hauptverwaltung des Unternehmens
Kennung der direkten Muttergesellschaft
Kennung der obersten Muttergesellschaft
Name
Anschrift: Straße
Anschrift: Stadt / Gemeinde / Ortschaft
Anschrift: Kreis / Verwaltungseinheit
Anschrift: Postleitzahl
Anschrift: Land
Rechtsform
Institutioneller Sektor
Wirtschaftszweigklassifikation
Status von Gerichtsverfahren
Datum der Eröffnung des Gerichtsverfahrens
Unternehmensgröße
Datum der Unternehmensgröße
Beschäftigtenzahl
Bilanzsumme
Jahresumsatz
Rechnungslegungsstandard
Direkte
Muttergesellschaft des
Schuldners
Oberste
Muttergesellschaft des
Schuldners
Berichtspflichten zu Vertragspartner-Stammdaten für nicht in einem
Berichtsmitgliedsstaat ansässigen Vertragspartnern 2
Hauptverwaltung des
Unternehmens
Direkte
Muttergesellschaft des
Schuldners
Oberste
Muttergesellschaft
des Schuldners
5. Berichtspflichten zu den Stammdaten des Gläubigers, Originators, Servicers
Stand Ende
Kennung des Berichtspflichtigen
Attribut ist nicht zu melden
Attribut ist zu melden
Attribut ist für kleine Berichtspflichtige, wie oben definiert, nicht zu melden.
Berichtspflichten zu Vertragspartner- Stammdaten von in einem
Berichtsmitgliedstaat ansässigen Vertragspartnern
Gläubiger
Typ der Vertragspartnerkennung
Vertragspartnerkennung
Rechtsträgerkennung (LEI)
Typ der nationalen Kennung
Nationale Kennung
1. Typ der Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind)
1. Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind)
…
n. Typ der Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind)
n. Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind)
Kennung der Hauptverwaltung des Unternehmens
Kennung der direkten Muttergesellschaft
Kennung der obersten Muttergesellschaft
Name
Anschrift: Straße
Anschrift: Stadt / Gemeinde / Ortschaft
Anschrift: Kreis / Verwaltungseinheit
Anschrift: Postleitzahl
Anschrift: Land
Rechtsform
Institutioneller Sektor
Wirtschaftszweigklassifikation
Status von Gerichtsverfahren
Datum der Eröffnung des Gerichtsverfahrens
Unternehmensgröße
Datum der Unternehmensgröße
Beschäftigtenzahl
Bilanzsumme
Jahresumsatz
Rechnungslegungsstandard
Originator
1
Servicer
Berichtspflichten zu Vertragspartner-Stammdaten für nicht in einem
Berichtsmitgliedsstaat ansässigen Vertragspartnern
Gläubiger
Originator
2
Servicer