AnaCredit-Meldeschema Vertragspartner-Stammdaten Vertragspartner- Stammdaten Grundsätzlich gilt: Für einen Vertragspartner ist nur ein Stammdatensatz je Berichtspflichtigem zu übermitteln, unabhängig davon wie viele verschiedene Rollen (u.a. Schuldner, Sicherungsgeber etc.) der Vertragspartner einnimmt. Sollte ein Vertragspartner mehrere Rollen einnehmen, so gilt die schwerwiegendste, d.h umfassendste Berichtspflicht. Eine genauere Erläuterung, was "umfassendste" Berichtspflicht konkret bedeutet, soll anhand von Beispielen in der Richtlinie dargestellt werden. Für kleine Berichtspflichtige gelten Meldeerleichterungen. Die Deutsche Bundesbank unterrichtet die von diesen Meldeerleichterungen betroffenen Berichtspflichtigen per Bescheid. Diese Berichtspflichtigen haben einzelne Attribute nicht zu melden. Die konkreten Erleichterungen sind in den einzelnen Schemata gekennzeichnet. 1 Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird die Tabelle 2 des Anhangs III der AnaCredit-Verordnung in 5 Tabellen unterteilt. Inhaltlich entspricht die Darstellung nach wie vor der Tabelle 2 des Anhangs III, in welcher alle Rollen in einer einzigen Tabelle dargestellt werden. 2 Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird die Tabelle 3 des Anhangs III der AnaCredit-Verordnung in 5 Tabellen unterteilt. Inhaltlich entspricht die Darstellung nach wie vor der Tabelle 3 des Anhangs III, in welcher alle Rollen in einer einzigen Tabelle dargestellt werden. 1. Berichtspflichten zu den Stammdaten des Berichtspflichtigen und der beobachteten Einheit Stand Ende Kennung des Berichtspflichtigen Attribut ist nicht zu melden Attribut ist zu melden Attribut ist für kleine Berichtspflichtige, wie oben definiert, nicht zu melden. Berichtspflichten zu Vertragspartner- Stammdaten von in einem Berichtsmitgliedstaat ansässigen Vertragspartnern Berichtspflichtiger Typ der Vertragspartnerkennung Vertragspartnerkennung Rechtsträgerkennung (LEI) Typ der nationalen Kennung Nationale Kennung 1. Typ der Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind) 1. Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind) … n. Typ der Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind) n. Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind) Kennung der Hauptverwaltung des Unternehmens Kennung der direkten Muttergesellschaft Kennung der obersten Muttergesellschaft Name Anschrift: Straße Anschrift: Stadt / Gemeinde / Ortschaft Anschrift: Kreis / Verwaltungseinheit Anschrift: Postleitzahl Anschrift: Land Rechtsform Institutioneller Sektor Wirtschaftszweigklassifikation Status von Gerichtsverfahren Datum der Eröffnung des Gerichtsverfahrens Unternehmensgröße Datum der Unternehmensgröße Beschäftigtenzahl Bilanzsumme Jahresumsatz Rechnungslegungsstandard 1 Beobachtete Einheit Berichtspflichten zu Vertragspartner-Stammdaten für nicht in einem Berichtsmitgliedsstaat ansässigen Vertragspartnern Berichtspflichtiger 2 Beobachtete Einheit 2. Berichtspflichten zu den Stammdaten des Schuldners Stand Ende Kennung des Berichtspflichtigen Attribut ist nicht zu melden Attribut ist zu melden Attribut ist für kleine Berichtspflichtige, wie oben definiert, nicht zu melden. Berichtspflichten zu Vertragspartner- Stammdaten von in einem Berichtsmitgliedstaat ansässigen Vertragspartnern 1 Schuldner - Sämtliche vor dem 1. September 2018 entstandene Instrumente ( Bestandsgeschäft ) Typ der Vertragspartnerkennung Vertragspartnerkennung Rechtsträgerkennung (LEI) Typ der nationalen Kennung Nationale Kennung 1. Typ der Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind) 1. Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind) … n. Typ der Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind) n. Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind) Kennung der Hauptverwaltung des Unternehmens Kennung der direkten Muttergesellschaft Kennung der obersten Muttergesellschaft Name Anschrift: Straße Anschrift: Stadt / Gemeinde / Ortschaft Anschrift: Kreis / Verwaltungseinheit Anschrift: Postleitzahl Anschrift: Land Rechtsform Institutioneller Sektor Wirtschaftszweigklassifikation Status von Gerichtsverfahren Datum der Eröffnung des Gerichtsverfahrens Unternehmensgröße Datum der Unternehmensgröße Beschäftigtenzahl Bilanzsumme Jahresumsatz Rechnungslegungsstandard Schuldner Mindestens ein am oder nach dem 1. September 2018 entstandenes Instrument ( Neugeschäft ) Berichtspflichten zu Vertragspartner-Stammdaten für nicht in einem Berichtsmitgliedsstaat ansässigen Vertragspartnern 2 Schuldner - Sämtliche vor dem 1. September 2018 entstandene Instrumente ( Bestandsgeschäft ) Schuldner - Mindestens ein am oder nach dem 1. September 2018 entstandenes Instrument ( Neugeschäft ) 3. Berichtspflichten zu den Stammdaten des Sicherungsgebers Voraussetzung für eine Meldung ist, dass der Sicherungsgeber ein Rechtsträger ("legal entity") ist. Stand Ende Kennung des Berichtspflichtigen Attribut ist nicht zu melden Attribut ist zu melden Attribut ist für kleine Berichtspflichtige, wie oben definiert, nicht zu melden. Typ der Vertragspartnerkennung Vertragspartnerkennung Rechtsträgerkennung (LEI) Typ der nationalen Kennung Nationale Kennung 1. Typ der Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind) 1. Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind) … n. Typ der Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind) n. Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind) Kennung der Hauptverwaltung des Unternehmens Kennung der direkten Muttergesellschaft Kennung der obersten Muttergesellschaft Name Anschrift: Straße Anschrift: Stadt / Gemeinde / Ortschaft Anschrift: Kreis / Verwaltungseinheit Anschrift: Postleitzahl Anschrift: Land Rechtsform Institutioneller Sektor Wirtschaftszweigklassifikation Status von Gerichtsverfahren Datum der Eröffnung des Gerichtsverfahrens Unternehmensgröße Datum der Unternehmensgröße Beschäftigtenzahl Bilanzsumme Jahresumsatz Rechnungslegungsstandard Berichtspflichten zu VertragspartnerStammdaten von in einem Berichtsmitgliedstaat ansässigen Vertragspartnern 1 Berichtspflichten zu VertragspartnerStammdaten für nicht in einem Berichtsmitgliedsstaat ansässigen Vertragspartnern 2 Sicherungsgeber Sicherungsgeber 4. Berichtspflichten zu den Stammdaten der Unternehmensstruktur Wenn für den Schuldner die Kennung der Hauptverwaltung des Unternehmens, die Kennung der unmittelbaren Muttergesellschaft und die Kennung der obersten Muttergesellschaft zu melden ist (s.o.), so sind folgende Stammdatensätze zu melden. Stand Ende Kennung des Berichtspflichtigen Attribut ist nicht zu melden Attribut ist zu melden Attribut ist für kleine Berichtspflichtige, wie oben definiert, nicht zu melden. Berichtspflichten zu Vertragspartner- Stammdaten von in einem Berichtsmitgliedstaat ansässigen Vertragspartnern 1 Hauptverwaltung des Unternehmens des Schuldners (Voraussetzung: Schuldner ist eine ausländische Niederlassung) Typ der Vertragspartnerkennung Vertragspartnerkennung Rechtsträgerkennung (LEI) Typ der nationalen Kennung Nationale Kennung 1. Typ der Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind) 1. Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind) … n. Typ der Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind) n. Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind) Kennung der Hauptverwaltung des Unternehmens Kennung der direkten Muttergesellschaft Kennung der obersten Muttergesellschaft Name Anschrift: Straße Anschrift: Stadt / Gemeinde / Ortschaft Anschrift: Kreis / Verwaltungseinheit Anschrift: Postleitzahl Anschrift: Land Rechtsform Institutioneller Sektor Wirtschaftszweigklassifikation Status von Gerichtsverfahren Datum der Eröffnung des Gerichtsverfahrens Unternehmensgröße Datum der Unternehmensgröße Beschäftigtenzahl Bilanzsumme Jahresumsatz Rechnungslegungsstandard Direkte Muttergesellschaft des Schuldners Oberste Muttergesellschaft des Schuldners Berichtspflichten zu Vertragspartner-Stammdaten für nicht in einem Berichtsmitgliedsstaat ansässigen Vertragspartnern 2 Hauptverwaltung des Unternehmens Direkte Muttergesellschaft des Schuldners Oberste Muttergesellschaft des Schuldners 5. Berichtspflichten zu den Stammdaten des Gläubigers, Originators, Servicers Stand Ende Kennung des Berichtspflichtigen Attribut ist nicht zu melden Attribut ist zu melden Attribut ist für kleine Berichtspflichtige, wie oben definiert, nicht zu melden. Berichtspflichten zu Vertragspartner- Stammdaten von in einem Berichtsmitgliedstaat ansässigen Vertragspartnern Gläubiger Typ der Vertragspartnerkennung Vertragspartnerkennung Rechtsträgerkennung (LEI) Typ der nationalen Kennung Nationale Kennung 1. Typ der Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind) 1. Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind) … n. Typ der Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind) n. Kennung (optional, falls weitere Kennungen vorhanden sind) Kennung der Hauptverwaltung des Unternehmens Kennung der direkten Muttergesellschaft Kennung der obersten Muttergesellschaft Name Anschrift: Straße Anschrift: Stadt / Gemeinde / Ortschaft Anschrift: Kreis / Verwaltungseinheit Anschrift: Postleitzahl Anschrift: Land Rechtsform Institutioneller Sektor Wirtschaftszweigklassifikation Status von Gerichtsverfahren Datum der Eröffnung des Gerichtsverfahrens Unternehmensgröße Datum der Unternehmensgröße Beschäftigtenzahl Bilanzsumme Jahresumsatz Rechnungslegungsstandard Originator 1 Servicer Berichtspflichten zu Vertragspartner-Stammdaten für nicht in einem Berichtsmitgliedsstaat ansässigen Vertragspartnern Gläubiger Originator 2 Servicer
© Copyright 2024 ExpyDoc