Anmeldungen für Studien- und Prüfungsleistungen in Sprachpraxis

Anmeldungen für Studien- und Prüfungsleistungen in Sprachpraxis Englisch 1.
Das Basismodul Sprachpraxis besteht für alle Studiengänge aus drei Teilen: zwei Sprachpraxiskursen
„English 1“ und einer abschließenden Klausur. Um sich für eine Studien- oder Prüfungsleistung
anzumelden, gehen Sie auf die Seite
https://portal.uni-kassel.de
und loggen Sie sich mit Ihren Uni-Kassel Daten ein. Bei Problemen mit dem Einloggen besuchen Sie
folgende Seite:
http://www.uni-kassel.de/its-handbuch/studierendenmanagement/studierendenmanagement/hilfefuer-studierende/login.html
Die Vorgehensweise für die Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen wird hier ausführlich
gezeigt:
http://www.uni-kassel.de/its-handbuch/studierendenmanagement/studierendenmanagement/hilfefuer-studierende/pruefungsverwaltung.html
Sie müssen sich für jeden Sprachpraxiskurs „English 1“ (Studienleistung) und für die Klausur
„Modulprüfung Sprachpraxis 1“ über die Prüfungsverwaltung (QISPOS) einzeln anmelden.
Anmeldung zur Studienleistung (erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachpraxiskurs)
Melden Sie sich zur letzten Kurssitzung des Sprachpraxiskurses für die Studienleistung an.
Finden Sie hierzu im Prüfungsverwaltungssystem Ihren Studiengang, das Modul (Basismodul
Sprachpraxis) und die Prüfungsnummer finden. Die Prüfungsnummern, die Sie brauchen, sind
folgende:
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Lehramt L1 und L2 (PO 2014): 101010 (für den 1. English 1 Kurs), 101020 (für den 2.)
Lehramt L1 – L3 (ältere PO): 2101 (für den 1.English 1 Kurs), 2102 (für den 2.)
BA WiPäd oder BPäd: 6101 (für den 1. English 1 Kurs), 6102 (für den 2.)
alle anderen BAs (BA EAS HF, BA EAS NF, BA EACBS, BA WiRom): 101010 (für den 1. English 1
Kurs), 101020 (für den 2.).
Klicken Sie die richtige Prüfungsnummer an. Sie sehen eine Liste der Lehrveranstaltungen, in denen
es möglich ist, diese Studienleistung zu erwerben. Suchen Sie die passende Lehrveranstaltung aus
und klicken Sie auf „Prüfung anmelden“. Prüfen Sie, ob die Anmeldung tatsächlich funktioniert hat.
Wenn Sie sich bis Ende des Semesters nicht für die Studienleistung angemeldet haben, kann der / die
KursleiterIn Ihnen die erfolgreiche Teilnahme nicht bestätigen.
Kurz nach Ende des Semesters wird Ihr/e KursleiterIn die Studienleistung bestätigen. Sie können ab
Anfang August nachsehen, ob dies tatsächlich erfolgt ist und sich ggf. bei Ihrer / Ihrem KursleiterIn
melden.
Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Sprachpraxiskurs, die Sie am Anfang des Semesters gemacht
haben um einen Platz zu bekommen, ersetzt NICHT die Anmeldung zur Studienleistung.
Anmeldung zur Modulprüfung Sprachpraxis 1
In diesem Semester findet die Modulprüfung Sprachpraxis 1 wie folgt statt:
Freitag, 15.07.16, 16 – 18 Uhr, Hörsaal 5, Campus Center
Sie dürfen sich nur anmelden, wenn Sie zwei „English 1“ Kurse erfolgreich abgeschlossen haben. Das
Anmeldeverfahren ist wie bei der Studienleistung beschrieben, mit den folgenden Unterschieden:
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Die Prüfungsnummer für die Modulprüfung Basismodul Sprachpraxis English ist für L1 und L2
(PO 2014) 150111, für L1-L3 (ältere PO) 2111, für BA WiPäd /BPäd 6111 und für alle anderen
BAs 101030.
Es gibt nur eine Klausur. Der Modulverantwortliche, Matt Stevens, ist als Prüfer angegeben.
Die Frist für die Anmeldung zur Modul 1 Klausur ist Montag, 11. Juli 2016. Bis dahin können
Sie sich selbstständig an- oder abmelden. Wenn Sie sich danach an- oder abmelden möchten,
müssen Sie sich unbedingt vor dem Tag der Klausur per Email mit Matt Stevens in Kontakt
setzen ([email protected]).
Wer sich für die Klausur nicht angemeldet hat, darf sie nicht mitschreiben. Deshalb ist es wichtig zu
überprüfen, ob die Anmeldung funktioniert hat. Das können Sie im Prüfungsverwaltungssystem
sowohl in Ihrer Leistungsübersicht als auch in der „Info über angemeldete Leistungen“ tun. Es wird
zusätzlich ab dem 12. Juli auf dem IAA Brett im Foyer von KW5 eine Liste der angemeldeten
KandidatInnen ausgehängt.
Wer trotz Anmeldung zur Klausur nicht erscheint bekommt die Note „nicht bestanden“. Wenn Sie
kurzfristig wegen Krankheit nicht teilnehmen können, ist so schnell wie möglich nach der Klausur ein
Attest im Prüfungssekretariat abzugeben.
Wer Schwierigkeiten bei der Anmeldung zu Studien- oder Prüfungsleistungen hat und diese nicht mit
Hilfe der oben erwähnten Wikis lösen kann, kann im Prüfungssekretariat, KW 5 3003, um Hilfe bitten.
Prüfungsleistungen können in allen Studiengängen maximal zweimal wiederholt werden. Es gibt in
der Sprachpraxis grundsätzlich keine Nachschreibeklausuren. Wenn Sie im Juli an der Modul 1
Klausur nicht teilnehmen können oder diese nicht bestehen, müssen Sie bis Februar 2017 warten.
Wenn Sie einen Nachteilsausgleich wegen Behinderung oder chronischer Krankheit für die
Modulprüfung beantragen wollen, müssen Sie das möglichst bald (und auf jeden Fall vor Ende der
Anmeldefrist) mit einem ärztlichen Attest beim Prüfungsausschuss tun. Wir empfehlen, vorher mit
dem Modulverantwortlichen (Matt Stevens) und / oder mit der Fachstudienberatung (Fiona Dancy)
darüber zu sprechen. Nachträglich kann ein Nachteilsausgleich nicht beantragt werden.