Amtsblatt - Hohentengen

Amtsblatt
Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Bürgermeister Peter Rainer • 88367 Hohentengen
Tel. 0 75 72 / 76 020 • Fax 76 02 35 • www.hohentengen-online.de
Verantwortlich für den Anzeigenteil und Druck:
Primo Verlag • Anton Stähle • Meßkircher Straße 45 • 78333 Stockach
Tel. 0 77 71/ 93 17 -11 • Fax 93 17 -60 • www.primo-stockach.de
Redaktionsschluss für den redaktionellen Teil:
Dienstag bis 9 Uhr an [email protected]
Freitag, 22. Juli 2016 • 41. Jahrgang • Nummer 29
WOCHENENDDIENST
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Arzt, Apotheke, Sozialstation:
Einladung zur Gemeinderatssitzung
Hausärztlicher Bereitschaftsdienst:
Am Wochenende und feiertags ist die Notfallpraxis im
Krankenhaus Bad Saulgau zuständig.
Über die Leitstellenvermittlung
Tel. 116 117
Die nächste öfentliche Gemeinderatssitzung indet am Mittwoch,
27.07.2016 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Hohentengen statt.
Sprechstundenzeiten ohne Voranmeldung von 8.00 - 22.00 Uhr
Tagesordnung
Für Hausbesuche
Tel. 116 117
Montag, Dienstag, Donnerstag
ab 18.00 Uhr
Mittwoch
ab 13.00 Uhr
Freitag
ab 16.00 Uhr
ist ebenfalls der Hausärztliche Bereitschaftsdienst
zuständig
(Tel. 116 117)
Kinderarzt: Notruf
Tel. 0180-1929345
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Tel. 01805-911660
Bei lebensbedrohenden Notfällen: Notarzt Tel. 112
Zentrale Hals-Nasen-Ohren-Notfallpraxis am SchwarzwaldBaar-Klinikum Villingen-Schwenningen (1. OG. Hauptgebäude):
Samstag, Sonntag, Feiertag von 10 bis 20 Uhr (ohne Voranmeldung)
Tel. 01805-19292410
Apotheke:
Der Dienst dauert jeweils (24 Stunden) von 8.30 Uhr bis 8.30 Uhr
Samstag, 23. Juli 2016
Kreuz Apotheke, Mengen
Tel. 07572-8035
Sonntag, 24. Juli 2016
Götz`sche Apotheke, Ostrach
Tel. 07585-615
Die Apotheke St. Michael in Hohentengen hat samstags von
08.30 Uhr - 12.30 Uhr geöfnet!
TOP 1
TOP 2
TOP 3
TOP 4
TOP 5
TOP 6
TOP 7
TOP 8
TOP 9
Forstrevier Bad Saulgau, Herr Harald Müller
Tel. 07572-606808
Hospizverein Mengen e.V.
Begleitung von sterbenden und schwerstkranken Personen und
ihrer Angehörigen - Einsatzleitung
Tel. 0174-9784636
Zu Hause rundum versorgt
St. Anna Hilfe GmbH
Sozialstation St. Anna Hohentengen
Häusliche Kranken- und Altenplege, Familienplege,
Haushaltshilfen, Hausnotruf, Essen auf Räder,
ofener Mittagstisch in Mengen
24 Std. Rufbereitschaft:
Tel. 07572-7 62 93
Essen auf Rädern:
Tel. 07572-76293
Information & Beratung rund um das Thema „Plege“
Plegestützpunkt Landkreis Sigmaringen
Hofstraße 12, 88512 Mengen
Telefax: 7137-289
Tel. 07572.7137-431
[email protected]
Notruf 110, Feuerwehr 112
Gas-Stördienst,
Stördienst EnbW
Tel. 0800 082 45 05
Tel. 0800 - 3629-477
TOP 10
Bekanntgaben
Mitteilungen des Bürgermeisters
Flurbereinigung Eichen/Günzkofen
Zustimmung zum Wege- und Gewässerplan (Plan nach §
41 FlurbG) sowie zu den daraus resultierenden Plichten der
Gemeinde
Vergabe von Kanalsanierungsarbeiten nach Eigenkontrollverordnung (EKVO)
Ausbau von Steige und Kugelberg
Abschluss der Verträge zur Kostenaufteilung mit dem Land
Baden-Württemberg und dem Landkreis Sigmaringen
Auswahl der Straßenbeleuchtung bei der Ortsdurchfahrt Eichen (auch als Grundsatzbeschluss für weitere
Straßenbaumaßnahmen)
Einbau einer Heizungsanlage im Gebäude Beizkofer
Straße 54
Auftragsvergabe
Sanierung des Grillplatzes Enzkofer Berg
Festlegung zur Aufstellung einer Toilette
Vergabe von Straßenreparaturmaßnahmen
Betreuungsangebote „verlässliche Grundschule“ und
„erweiterte verlässliche Grundschule“
a) Entscheidung über Weiterführung
b) Gebührenanpassung
Stellungnahme zu Bauvorhaben
a) Anbau eines Wintergartens an bestehendes Wohnhaus,
Ölkofen, Lindenstraße 11, Flst. Nr. 100/1
b) Anbau eines Carports mit 2 Stellplätzen, Hohentengen,
Beizkofer Straße 73, Flst. Nr. 95
c) Einbau einer zusätzlichen Wohnung im bestehenden
Wohn- und Ökonomiegebäude und geringe Planänderung der genehmigten Nutzungsänderung, Ursendorf,
Ursendorfer Straße 4, Flst. Nr. 533
d) Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle, Hohentengen, Eschleweg, Flst. Nr. 309
e) Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Gerätehalle mit Lagerung von Heu und Stroh, Bremen, Unterer Holzweg, Flst. Nr. 119
f ) Sanierung und Erneuerung des bestehenden Wirtschaftsgebäudes, Ölkofen, Riedweg 15, Flst. Nr. 812
g) Errichtung einer Lager- und Garagenhalle mit Werkstatt
und Sozialbereich, Ursendorf, Ursendorfer Straße 49,
Flst. Nr. 5
Fortsetzung Seite 2 rechte Spalte!
Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen
2 | Freitag, 22. Juli 2016
Gemeinde
Hohentengen
Gemeinde Hohentengen
Landkreis
Sigmaringen
Landkreis
Sigmaringen
Gemeinde
Hohentengen
Landkreis Sigmaringen
Die Stelle der/de
Die Stelle der/des hauptamtlichen
Bürgermeisterin/Bürgermeisters
der Gemeinde Hohentengen (rd. 4.100 Einwohner) ist infolge
Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 01. Dezember 2016 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die
Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl indet am Sonntag, 09. Oktober 2016, eine etwa notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, 23. Oktober 2016
statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der
Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), die vor
der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet
haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit
für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des
Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2
i.V.m. 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 12. September
2016, 18.00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Bürgermeisteramt Hohentengen – Beizkofer
Straße 57, 88367 Hohentengen, verschlossen mit der Aufschrift
„Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
- eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung
der Bewerberin/des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
- eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2
Gemeindeordnung vorliegt;
- Unionsbürgerinnen/Unionsbürger müssen außerdem zu ihrer
Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit
nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner
kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass
vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 10. Oktober 2016, und endet am
Mittwoch, 12. Oktober 2016, 18.00 Uhr.
Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl.
Ort und Zeit einer eventuellen persönlichen Vorstellung in einer
öfentlichen Versammlung werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.
h) Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses
mit Einliegerwohnung und Doppelgarage mit Carport,
Ursendorf, Ursendorfer Straße 49, Flst. Nr. 5
TOP 11 Erneuerung Ortsdurchfahrt Völlkofen
Auftrag für Gesamtplanung
TOP 12 Verschiedenes
TOP 13 Anfragen nach § 4 Absatz 2 Geschäftsordnung
TOP 14 Anerkennung der Niederschrift/en
(Gemeinderatsprotokoll/e)
Die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Interessierten sind hierzu
herzlich eingeladen.
Peter Rainer, Bürgermeister
Bericht zur öfentlichen Gemeinderatssitzung
am 13.07.2016
TOP 1 Freiwillige Feuerwehr
Bestätigung der Wahl des (Gesamt-)Kommandanten und
der Kommandanten der Abteilungen sowie deren jeweilige
Stellvertreter
In den meisten Feuerwehr-Abteilungen wurden die Kommandanten sowie deren Stellvertreter turnusgemäß neu gewählt. Zuletzt
wurden am Donnerstag, 30.06.2016 auch der (Gesamt-) Kommandant und seine Stellvertreter in einer außerordentlichen Hauptversammlung neu gewählt. Nach der Feuerwehrsatzung der Gemeinde
müssen diese Wahlen vom Gemeinderat bestätigt werden, bevor die
formale Ernennung erfolgen kann. Der Gemeinderat bestätigte die
Wahlen einstimmig. Gewählt wurden:
Abteilung
Kommandant
Stellvertreter
Gesamtwehr
Hermann Bleicher
Martin Koch
Hohentengen
Martin Horb
Martin Koch
Marco Lutz
Marco Lutz
Bremen
Dieter Rauh
Julian Jäggle
Günzkofen
Ulrich Kieferle
Harald Kober
Ölkofen
Bruno Zimmermann
Peter Zembrod
Völlkofen
Markus Rall
Alfons König
Bürgermeister Rainer bedankte sich bei allen Gewählten für die Bereitschaft, sich in diesem Ehrenamt zu engagieren. Insbesondere
dankte er dem neuen Gesamtkommandanten Hermann Bleicher sowie dessen Stellvertreter Martin Koch und Marco Lutz, die sich zur
Übernahme der Ämter bereit erklärt hatten, nachdem der bisherige Kommandant Klaus Jäggle in der ordentlichen Hauptversammlung unerwartet nicht mehr wiedergewählt worden war. Den guten
Mannschaftsgeist hätten die Kameraden erst beim Ablegen des
Leistungsabzeichens in Bronze beim Kreisfeuerwehrfest in Bingen
eindrucksvoll unter Beweis gestellt.
TOP 2 Bekanntgaben
Bürgermeister Rainer dankte allen Beteiligten des Schulfests der
Göge-Schule für die gute und gelungene Organisation und Durchführung der Feier am 09.07.2016.
Bürgermeister Rainer informierte darüber, dass die Firma Schwarz,
Mengen in den letzten Wochen die Flachdacharbeiten am Kindergarten Hohentengen durchgeführt hat und damit das Großprojekt
in der Ausführung abgeschlossen sei.
Bürgermeister Rainer gab die Beschlüsse aus den nicht-öfentlichen
Gemeinderatssitzungen vom 09.12.2015 bis 08.06.2016 bekannt.
Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen
TOP 3 Neubau Schulgebäude für Göge-Schule
a) Beschluss zur Ausschreibung der Bauarbeiten (erster Ausschreibungsblock)
Kämmerer Schnell berichtete, dass der Zuschuss für den geplanten
Neubau eines Schulgebäudes für die Göge-Schule aus dem Ausgleichstock gesichert ist. Leider jedoch nicht ganz in der erhoften
Höhe. Beantragt wurde ein Zuschuss von 600.000 € und eingeplant
sind 500.000 €. Zugesagt wurden nun 400.000 €. Für die Zuschussentscheidung aus der Schulbau-Fachförderung liegt eine Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Maßnahme vor. Einem
Baubeginn steht aus Sicht des Zuschussgebers also nichts im Wege.
Der Gemeinderat beschloss daher, das erste Ausschreibungspaket in
der KW 34/2016 im Staatsanzeiger und der Schwäbischen Zeitung,
Gesamtausgabe für folgende Gewerke öfentlich auszuschreiben:
1. Abbrucharbeiten
2. Rohbauarbeiten
3. Dachabdichtungsarbeiten
4. Aufzüge
5. Abwasser-, Wasser, Gasanlagen, Sanitärinstallation
6. Wärmeversorgungsanlagen - Heizungsinstallation
7. Lufttechnische Anlagen und Gebäudeautomation
8. Blitzschutz- und Erdungsanlage
9. Starkstromanlagen, Brandmeldeanlage und Fernmelde- und
Informations-technische Anlagen
10. Küchentechnische Anlagen
Der Baubeginn mit den Abbrucharbeiten des Bestandes ist für die
KW 44/2016 (Herbstferien) geplant.
b) Vergabe vorgezogener Maßnahmen (Leitungsbau)
Die Verwaltung hat die Arbeiten für den Neuanschluss des Sportbaus
an die Heizung – Anschluss Wärmenetz (unter dem Vorbehalt des
vom Zuschuss abhängigen Baubeginns) beschränkt ausgeschrieben.
Die vorgezogene Maßnahme soll ab Beginn der Sommerferien (KW
31/2016) durchgeführt werden. Drei örtliche bzw. regionale Firmen
wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zwei Angebote gingen
fristgerecht ein. Der Gemeinderat hat den Auftrag an die günstigste
Bieterin, die Firma Feurer GmbH & Co. KG, Mengen zum Angebotspreis
von 17.530,89 € (brutto) vergeben. Gleichzeitig wurde den Kosten für
die Leistungserhöhung sowie die Leitungsverlegung von gesamt ca.
9.700 € (netto) der EnBW sowie der Vergabe der Erdarbeiten auf Stundenlohnbasis an die Firma Burkard, Hohentengen, zugestimmt.
TOP 4 Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzepts mit
dem Schwerpunkt Innenentwicklung
Sachstandsbericht und Beratung zur weiteren Vorgehensweise
Bürgermeister Peter Rainer konnte zu diesem Punkt Herrn Alexander
Leitz vom Büro Leitz Verwaltung+Wirtschaft begrüßen, der im Auftrag der Gemeinde das Gemeindeentwicklungskonzept erstellt hat.
Nachdem im vergangenen Jahr in allen Teilorten eine intensive Bürgerbeteiligung durchgeführt wurde, beschäftigte sich der Gemeinderat am 20. Februar 2016 in einer ganztägigen Klausurtagung mit den
Anliegen der Bürger sowie mit dem städtebaulichen Konzept.
Am Ende ergaben sich folgende Handlungsfelder, die der Gemeinderat konkret bearbeiten (bzw. weiterbearbeiten) wollte:
- Sicherung ärztliche Versorgung
- Neubau Schule
- Innenentwicklung & Bauen: Quartierbildung, Leerstandsmanagement, Aktivierung und Baureifmachung innerörtlicher Bestandslächen, in Abstimmung mit den Behörden und soweit es
die Eigentümersituation zulässt Ausweisung neuer Baulächen.
Gestaltungsempfehlungen
- Ortsdurchfahrt Eichen
- Planung Ortsdurchfahrt / Gehweg Völlkofen
- Hochwasserschutzplanung Völlkofen, Ölkofen
- Weiterentwicklung des „sozialen Netzwerks Göge“ mit Bürgerbeteiligung und Konzept neue Wohnformen im Alter
- Glasfaser FTTB-Ausbau Gewerbegebiet „Bachäcker“ / „In der Hau“
- Strukturgutachten Wasserversorgung
- Wege / Gräben Sanierungskonzept
- Mobilitätskonzept mit Bürgerbeteiligung ggf. in Kombination mit
der Weiterentwicklung des sozialen Netzwerkes
Bürgermeister Rainer konnte berichten, dass bei fast allen genannten Handlungsfeldern zuletzt Fortschritte erreicht werden konnten.
Freitag, 22. Juli 2016 | 3
Beim städtebaulichen Konzept habe die Gemeinde den Bestand an
Gebäuden, das Flächenpotenzial sowie die demographische Analyse der Einwohner wie kaum eine andere Gemeinde unter die Lupe
genommen. Ziel dieser sehr diferenzierten Untersuchung ist das
Erkennen der Engpässe und Handlungsfelder für die Gemeinde. Für
eine wirksame Flächenaktivierung müssen die richtigen Weichen
gestellt werden. Die Bürger und Grundstückseigentümer sollen erkennen, in welche Situation sich die Ortschaften beinden. Aufgrund
des demograischen Wandels stehen die Gemeinden im ländlichen
Raum immer mehr in einem Wettbewerb. Die Wertigkeit der einzelnen Häuser und Grundstücke hängt von der Attraktivität und
Lebendigkeit der einzelnen Ortschaften ab. Diese Darstellung dient
deshalb auch zur Sensibilisierung der Bürgerschaft insbesondere der
Grundstückseigentümer.
Folgende Bereiche wurden untersucht:
- Abgrenzung Siedlung – Ortskern
- Nutzungsstruktur
- Bausubstanz
- Leerstände, Baulücken
- Altersstruktur, Haushaltsgröße
- Bevölkerungsdichte
- Flächen- und Aktivierungspotenzial
- Quartiersentwicklung
4 | Freitag, 22. Juli 2016
Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen
rende bzw. veraltete Bausubstanz. Nach einer Neuordnung ergeben
sich Freilächen sowie neue Bauplätze im Ortskern. In ein solches
Quartier ließen über eine kostenlose Vermessung zusätzliche Fördergelder. Die Praxis anderer Gemeinden zeigt, dass die Eigentümer
einen Nutzen und einen Mehrwert für ihr Grundstück aus einer solchen Flurbereinigung ziehen konnten. Das Verfahren wird begleitet
durch das Dorfmanagement der Gemeinde sowie durch das Amt
für Flurbereinigung. Eine Innerortslurneuordnung ist nicht überall
möglich, sondern ist an bestimmte gesetzliche Voraussetzungen
gebunden. Die Eigentümer der drei ausgewählten Quartiere werden
informiert, sobald das Landesamt für Flurneuordnung seine Zustimmung zu den Bereichen erteilt hat. Das Verfahren wird zudem unterstützt durch gezielten Grunderwerb seitens der Gemeinde, der als
Einwurfsläche dann dem gesamten Gebiet zu Gute kommt.
2) Freilächenentwicklung
Zusammenhängende Flächen, die bisher lediglich baulich nicht genutzt werden, beispielsweise größere Innenbereichslächen, größere
Hofsituationen oder Flächen im ausgewiesenen Bebauungsplan sollen für eine Nachverdichtung aktiviert werden.
3) Leerstände, Baulücken, Einzelobjekte
Nicht zuletzt erfolgt das Flächenmanagement auch in Form der Aktivierung und Wiedernutzbarmachung von Leerständen durch Abbruch und Neubau sowie durch Modernisierung oder Renovierung.
In Gesprächen mit Gemeinderäten und Bürgern vor Ort wurde das
theoretische Flächenpotenzial mittels einer Ampelbewertung in
drei Bereiche eingeteilt. Daraus entstand folgendes plausibles Aktivierungspotenzial:
In allen Teilorten sollen nun Freiflächen und Leerstände
aktiviert werden, um vorhandene Flächenpotenziale zu
nutzen und die Einwohnerzahlen in Zukunft stabil zu
halten und Landverbrauch auf der grünen Wiese zu
schonen. Im Zuge eines aktiven Flächenmanagements
möchte die Gemeinde auf alle Eigentümer zugehen und
ihnen die Unterstützung anbieten. Die Mitwirkung
erfolgt auf freiwilliger Basis in drei Stufen:
1) Flurbereinigung empfohlen
Auf Empfehlung des Arbeitskreises „Innen Gewinnen“
sowie des Amts für Flurbereinigung Ravensburg
wurden aus mehreren Vorschläge aus allen Teilorten
drei
Quartiere
ausgewählt.
Je
nach
Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer soll eines von
diesen auf freiwilliger Basis eine intensivere
Behandlung und somit insgesamt eine gezielte
Wertsteigerung erhalten. Hier gibt es z.B. gefangene
Grundstücke, Überfahrtsrechte, ungünstige Zuschnitte
sowie störende bzw. veraltete Bausubstanz. Nach einer
Neuordnung ergeben sich Freiflächen sowie neue
Bauplätze im Ortskern. In ein solches Quartier fließen
Inüber
allen Teilorten
nun Freilächen
und Leerstände
aktiviert
eine sollen
kostenlose
Vermessung
zusätzliche
werden, um vorhandene Flächenpotenziale zu nutzen und die EinFördergelder.
Die
Praxis
anderer
Gemeinden
zeigt,
wohnerzahlen in Zukunft stabil zu halten und Landverbrauch auf
dass
die
Eigentümer
einen
Nutzen
und
einen
Mehrwert
der grünen Wiese zu schonen. Im Zuge eines aktiven Flächenmanafür ihr möchte
Grundstück
aus einer
solchen
Flurbereinigung
gements
die Gemeinde
auf alle
Eigentümer
zugehen und
ziehen
konnten. Das
Verfahren
wird begleitet
durch
ihnen
die Unterstützung
anbieten.
Die Mitwirkung
erfolgt auf
freiwilliger
Basis in drei Stufen: der Gemeinde sowie durch das
das Dorfmanagement
Amt für Flurbereinigung. Eine Innerortsflurneuordnung
1)ist
Flurbereinigung
nicht überallempfohlen
möglich, sondern ist an bestimmte
Auf Empfehlung des Arbeitskreises „Innen Gewinnen“ sowie des
gesetzliche
Voraussetzungen
gebunden.
Die
Amts für Flurbereinigung Ravensburg wurden
aus mehreren VorEigentümer
derTeilorten
drei ausgewählten
schlägen
aus allen
drei Quartiere Quartiere
ausgewählt. werden
Je nach
informiert, sobald das
Landesamtsollfüreines
Flurneuordnung
Mitwirkungsbereitschaft
der Eigentümer
von diesen auf
freiwilliger
Basis eine intensivere
somit hat.
insgesamt
seine Zustimmung
zu denBehandlung
Bereichenund
erteilt
Das
eine
gezielte Wertsteigerung
Hier gibtdurch
es z.B. gefangene
Verfahren
wird zudemerhalten.
unterstützt
gezielten
Grundstücke,
Überfahrtsrechte,
ungünstige
Zuschnitte der
sowie stöGrunderwerb
seitens der
Gemeinde,
als
Einwurfsfläche dann dem gesamten Gebiet zu Gute
kommt.
2) Freiflächenentwicklung
Kommunales
Förderprogramm
Kommunales
Förderprogramm
Der
„Innen
Gewinnen“
hat gegenüber
dem GemeindeDerArbeitskreis
Arbeitskreis
„Innen
Gewinnen“
hat gegenüber
dem
rat
die Empfehlungdie
abgegeben,
die staatlichen
Förderprogramme
Gemeinderat
Empfehlung
abgegeben,
die
zusätzlich durch ein kommunales Förderprogramm zu unterstützen.
staatlichen
Förderprogramme
zusätzlich
durch
ein
Dieses Anliegen wurde auch mehrfach im Rahmen der Bürgerbeteikommunales
Förderprogramm
zu
unterstützen.
Dieses
ligung vorgebracht.
Anliegen wurde auch mehrfach im Rahmen der
Das
Entwicklungsprogramm
Ländlicher Raum (ELR) fördert neben
Bürgerbeteiligung
vorgebracht.
der Modernisierung und Umnutzung auch Abbruch- und Neubauvorhaben
sowie eine Baulückenschließung.
AuchRaum
eine Förderung
Das Entwicklungsprogramm
Ländlicher
(ELR)
von reinen Abbruchmaßnahmen ist in diesem Programm grundfördert neben der Modernisierung und Umnutzung auch
sätzlich möglich. Für solche Maßnahmen konnten in der GemeinAbbruchNeubauvorhaben
eine
de
auch bereitsund
Fördermittel
generiert werden. Insowie
der Priorität
des
Baulückenschließung.
Auch
eine
Förderung
von
reinen
Landes stehen der Abbruch und die Baulückenschließung jedoch
Abbruchmaßnahmen
istim ELR-Programm
in diesemgenießen
Programm
hinten
an. Die höchste Priorität
die Umnutzungsmaßnahmen
(Bsp.Für
Ökonomiegebäude
zu Wohnhaus).
Ein
grundsätzlich möglich.
solche Maßnahmen
konnten
weiterer
für eine
efektive
Dorfentwicklung
stelltgeneriert
die einjähin der Nachteil
Gemeinde
auch
bereits
Fördermittel
rige
Förderperiode
dar. Flexible
Förderungen
sind nicht
werden.
In der Priorität
desunterjährige
Landes stehen
der Abbruch
möglich. Ferner wurde seitens der Bewilligungsstelle in diesem Jahr
und die Baulückenschließung jedoch hinten an. Die
leider auch wieder eine Reihenfolge unter den Ortschaften gemacht,
höchstedurch
Priorität
im ELR-Programm
genießeneindie
obwohl
die Gemeinde
entsprechend den Richtlinien
GeUmnutzungsmaßnahmen
(Bsp.
Ökonomiegebäude
samtantrag mit den Maßnahmen aller Teilorten gestellt wurde.zu
Um
Wohnhaus).
Ein
weiterer
Nachteil
eine effektive
hier
lexibler und
wirksamer
zugunsten
derfür
Innenentwicklung
zusammen
mit den Eigentümern
agieren zu Förderperiode
können, haben bereits
Dorfentwicklung
stellt die einjährige
dar.
zahlreiche
Gemeinden eigene
Förderprogramme
aufgelegt.
BM RaiFlexible unterjährige
Förderungen
sind nicht
möglich.
ner
plädierte
dafür
im
Haushalt
2017
eine
entsprechende
Summe
Ferner wurde seitens der Bewilligungsstelle in diesemfür
private Ortskernmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Ein solches
Jahr leider auch wieder eine Reihenfolge unter den
Ortschaften gemacht, obwohl durch die Gemeinde
entsprechend den Richtlinien ein Gesamtantrag mit den
Maßnahmen aller Teilorten gestellt wurde. Um hier
Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen
Signal durch den Gemeinderat würde sich zudem positiv auf die anstehenden Gespräche mit den Eigentümern auswirken.
Bürgermeister Rainer ging abschließend auf den Sachstand der übrigen Bereiche ein:
- Neubau Schule
- Ortsdurchfahrt Eichen
- Planung Ortsdurchfahrt / Gehweg Völlkofen
- Hochwasserschutz Völlkofen
- Hochwasserschutz Ölkofen
- Glasfaser FTTB-Ausbau Gewerbegebiet „Bachäcker“ / „In der Hau“
- Strukturgutachten Wasserversorgung
- Wege / Gräben Sanierungskonzept
- Mobilitätskonzept
Nach kurzer Diskussion erging der folgende einstimmige Beschluss:
1. Der Sachstand zu den Themenbereichen
- städtebauliche und demograische Bestandsaufnahme und
Analyse
- Aktivierungspotenzial von Flächen und Leerständen
- Hochwasserschutz
- Senioren und Familie
- Mobilität
- Klimaschutz
- Breitband
- Bürgerbeteiligung
wurde zur Kenntnis genommen.
2. Den Impulsen und Anregungen aus der Bürgerbeteiligung werden nach dem Ergebnis der Klausurtagung des Gemeinderats
vom 21.02.2016 sowie der nichtöfentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.06.2016 Rechnung getragen.
3. Um innerorts Flächenpotenziale zu aktivieren, sieht es der Gemeinderat als notwendig an, sich im Zuge eines aktiven Dorfmanagements um die Leerstände und Baulücken zu kümmern und
die Eigentümer bei der Aktivierung der Flächen zu beraten und
zu unterstützen
4. Das Flächenmanagement erfolgt in den Bereichen
a. Quartierbildung mit dem Ziel einer Innerortslurbereinigung
(Unterstützung der Gemeinde durch gezielten Grunderwerb
und Vorkaufsrechtsatzung)
b. Aktivierung zusammenhängender Flächen ohne amtliche
Flurneuordnung (Bebauungsplanlächen, größere Innenbereichslächen, größere Hofsituationen)
c. Einzelgrundstücke (Leerstände, Abbruch/Neubau, Modernisierung Renovierung, Aktivierung)
5. Das Büro Leitz Verwaltung+Wirtschaft wird beauftragt das aktive Dorfmanagement mit dem Ziel der Flächenaktivierung (Zif. 3
und 4) im Rahmen der ELR-Förderung 2016 durchzuführen (Auftragsrahmen: 23.900 Euro, ELR-Zuschuss: 11.950 Euro)
6. Um die inanzielle Belastungen der Grundstückseigentümer bei
unwirtschaftlicher Altsubstanz gegenüber den Bauplätzen „auf
der grünen Wiese“ auszugleichen und den Ortskern für Bauherren attraktiver zu machen, wird die Verwaltung beauftragt kommunale Förderrichtlinien vorzubereiten und im Haushaltsplan
2017 einen kommunalen Förderbetrag von 100.000 Euro hierfür
einzuplanen.
Die Gemeinderat bedankte sich bei den Mitgliedern des Arbeitskreises „Innen gewinnen“ sowie beim Amt für Flurbereinigung Ravensburg für die Unterstützung während des bisherigen Planungsprozesses.
Anmerkung: Die Tabellen und Graiken sind in Farbe mit weiteren Abbildungen auf der Homepage der Gemeinde bzw. unter
www.hohentengen.innen-gewinnen.de eingestellt.
TOP 5 Kindergartenangelegenheiten
a) Beratung und Beschluss über den Bedarfsplan 2016/2017
Kämmerer Schnell stellt den umfangreichen Kindergartenbedarfsplan vor. Änderungen zu den Vorjahren ergeben sich für das Kindergartenjahr 2016/2017 nicht. Im paritätischen Kindergartenausschuss wurde der Bedarfsplan am 27.06.2016 beraten und gebilligt.
Der Gemeinderat stimmte dem vorgestellten Kindergartenbedarfsplan 2016/2017 ebenfalls zu.
Freitag, 22. Juli 2016 | 5
b) Anpassung der Elternbeiträge 2016/2017 und 2017/2018
Bei den Anpassungen der Elternbeiträge orientieren sich die Kirchengemeinde Hohentengen und auch die politische Gemeinde an
den Empfehlungen, die gemeinsam von der Vertretern der Kirchen
in Baden-Württemberg, weiteren Vertretern von Trägern der Kindergärten sowie des Gemeindetages und des Städtetages Baden-Württemberg (kommunale Spitzenverbände in Baden-Württemberg) ermittelt bzw. ausgehandelt wurden. Diese gemeinsame Empfehlung
ist dieses Jahr aus zeitlichen Gründen nicht mehr zustande gekommen. Der Gemeindetag hat aufgrund der erfolgten Tariferhöhungen
eine Berechnungstabelle den Mitgliedsgemeinden als Hilfestellung
für die Praxis zur Hand gegeben. Die Verwaltung schlug vor, diesen
in leicht abgemilderter Form für die Gemeinde zu übernehmen.
Der vorgeschlagene Elternbeitrag ab dem Kindergartenjahr
2016/2017 gilt für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt
für den Besuch eines Regelkindergartens mit geteilter Öfnungszeit
am Vormittag und am Nachmittag von zusammen 6 Stunden bzw.
30 Wochenstunden. Die Elternbeiträge werden für 11 Monate je
Kindergartenjahr erhoben. An der Stafelung nach Anzahl der Kinder aus einer Familie wird ebenso festgehalten (ein Kind 116 €, zwei
Kinder 88 €, drei Kinder 58 € und vier Kinder 19 €). Für die verlängerten Öfnungszeiten (36 Stunden dann insgesamt) wird ein Zuschlag
von unverändert 25 % auf den Regelbeitrag erhoben (ein Kind 29,00
€, zwei Kinder 22,00 €, drei Kinder 14,50 € und vier Kinder 4,75 €).
Für den Beitrag in der Ganztagesbetreuung (für Kinder im Alter ab
3 Jahren), wurde im Gemeinderat und im Kirchengemeinderat ein
Zuschlag auf den Regelbeitrag mit 80 % festgelegt (ein Kind 208,80
€, zwei Kinder 158,40 €, drei Kinder 104,40 € und vier Kinder 34,20
€). Die Betreuungszeit beträgt 45 ¼ Stunden. Der Elternbeitrag für
den Besuch der Krippe ist unterteilt für Kinder im Alter von 12 bis 23
Monate (ein Kind 377,20 €, zwei Kinder 281,00 €, drei Kinder 190,20 €
und vier Kinder 75,40 €) und für Kinder im Alter von 24 bis 35 Monate
(ein Kind 325,20 €, zwei Kinder 242,20 €, drei Kinder 164,00 € und vier
Kinder 65,00 €). Die Betreuungszeit beträgt 45 ¼ Stunden. Die Gebühren liegen hier deutlich unter den Empfehlungen. Die Gebühren
für zusätzlich buchbare Tage in der Ganztagesbetreuung (bis zu 4 x)
betragen 15 €. Die Betreuung von Grundschülern in den Sommerferien wird mit einem Viertel des Regelbeitrages berechnet (29,50 € für
eine Woche). Der Mittagstisch ist in vorgenannten Gebühren nicht
enthalten. Bei der Einführung des Mittagstischs wurde beschlossen, zumindest die Kosten, die für das Essen und die Belieferung in
Rechnung gestellt werden, durch den Essenspreis abzudecken. Dies
gelingt allerdings bislang nicht, im Gegenteil: der Abmangel für das
Mittagessen steigt sogar an. Damit die Spanne sich nicht weiter vergrößert, schlug die Verwaltung vor, für den Mittagstisch für Kinder
von 1 bis 2 Jahren 2,60 € und für Kinder ab 3 Jahren 3,80 € für je
ein Essen zu verlangen (ab 09/2016). Ein Jahr später, ab 09/2017
wird eine moderate Erhöhung auf dann 2,80 € bzw. 4,10 € folgen.
Die Neufestlegung des Elternbeitrages erfolgt nach Abstimmung
mit unserem Betriebsträger, der Kath. Kirchengemeinde, mit Wirkung zum 01.09.2016 bzw. 01.09.2017. Die darin vorgeschlagenen
Erhöhungen wurden im paritätischen Kindergartenausschuss am
27.06.2016 diskutiert und gebilligt. Nach kontroverser Diskussion
über die Höhe der Beiträge und auch über die Essenspreise stimmt
der Gemeinderat den vorgeschlagenen Anpassungen zu.
TOP 6 Änderung des Bebauungsplans Schulstraße / JosefKurth-Straße im beschleunigten Verfahren nach § 13a
Baugesetzbuch (BauGB)
Billigung des Planentwurfes und Beschluss über die öfentliche Auslegung
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 23.03.2016 die Änderung des
Bebauungsplans „Schulstraße / Josef-Kurth-Straße“ für den Bereich
um die „Alte Schule“ im sogenannten beschleunigten Verfahren beschlossen, um das bisher als Sondergebiet für öfentliche Zwecke
(Schule etc.) festgesetzte Gebiet künftig für eine gemischte Nutzung
(Gewerbe und Wohnen) zu öfnen. Die Behörden und Träger öfentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.04.2016 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 20.05.2016 aufgefordert. Darüber hinaus
wurde bei einem Behördenunterrichtungstermin am 03.05.2016 die
geplante Änderung des Bebauungsplans mit den jeweiligen Behördenvertretern erörtert. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise wurden entspre-
Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen
6 | Freitag, 22. Juli 2016
chend abgewogen und in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Der Öfentlichkeit wurde durch Veröfentlichung im Amtsblatt
am 01.04.2016 die Möglichkeit zur Äußerung bis zum 22.04.2016
eingeräumt. Im Rahmen der Öfentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen vorgebracht. Der Gemeinderat billigte den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Schulstraße/Josef-KurthStraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu und beauftragte die
Verwaltung die öfentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öfentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Auf die Veröfentlichung an
anderer Stelle im Amtsblatt wird verwiesen.
TOP 7 Stellungnahme der Gemeinde zu Bauvorhaben
Der Gemeinderat erteilte den Vorhaben
a) Abbruch und Neubau eines Garage- und Lagergebäudes sowie
Anbau Wintergarten an Wohnhaus, Völlkofen, Birkhöfe 6, Flst. Nr.
657
b) Neubau einer landwirtschaftlichen Geräte- und Lagerhalle für
Heu und Stroh, Bremen, Bremer Straße 29, Flst. Nr. 740/1
c) Bauvoranfrage zur Errichtung eines Anbaus mit Carport, Hohentengen, Donaublick 6, Flst. Nr. 2117/12
d) Änderungsantrag Anbau an bestehenden Milchviehlaufstall mit
ofener Güllegrube, Ölkofen, Riedweg 31, Flst. Nrn. 691 und 695
e) Erweiterung einer Garage, Hohentengen, Im Alber 4/1, Flst. Nr.
465/6
f ) Aufstockung des bestehenden Wohnhauses, Ölkofen, Lindenstraße 9/1, Flst. Nr. 103/4
g) Neubau eines Werkstattgebäudes, Völlkofen, Tafertsweiler Straße
18, Flst. Nr. 164
h) Errichtung eines Bienenhauses, Ölkofen, Hofäcker, Flst. Nr. 328/1
das Einvernehmen.
Öfentliche Bekanntmachung
• Ausweisung von gemischten Baulächen (M) zur Deckung des
Wohnbedarfs sowie gewerblicher Flächen
• Anpassung an angrenzende Gebiete
• Berücksichtigung und Erhalt der vorhandenen Siedlungs-Struktur
• Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonlikten und Konlikten mit dem Naturraum
geschafen werden.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird mit Begründung
vom 01.08.2016 bis einschließlich 31.08.2016 im Rathaus der Gemeinde Hohentengen, Beizkofer Straße 57, Zimmer 25, während der
allgemeinen Dienstzeiten öfentlich ausgelegt. (Hinweis: Die allgemeinen Dienstzeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 08.00
Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00
Uhr). Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung
abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers
zweckmäßig.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung
gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2
BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer
zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Der Flächennutzungsplan im betrofenen Bereich wird im Rahmen
einer Berichtigung im Sinne des § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können
bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben. Ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden,
die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
Änderung des Bebauungsplanes „Schulstraße /
Josef-Kurth-Straße“ im beschleunigten Verfahren
Hohentengen, den 22.07.2016
Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen hat in öfentlicher
Sitzung am 13.07.2016 den Entwurf der Änderung und Erweiterung
des Bebauungsplanes „Schulstraße / Josef-Kurth-Straße“ gebilligt
und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öfentlich auszulegen. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke beinden sich innerhalb des räumlichen
Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 2001/4 (Teilläche), 2287 (Teilläche) und
2288 (Teilläche).
Fundamt der Gemeinde Hohentengen
Peter Rainer
Bürgermeister
Abgegeben wurde:
- 1 Rucksack
Die Fundsachen können im Rathaus, Zimmer 14 abgeholt werden
(Anfragen unter Tel. 7602-14)
Landesfamilienpass 2016
Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die:
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
• Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kinder, die mit
ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
• Familien mit nur einem Elternteil, die
mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher
Gemeinschaft leben
• Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind (mind. 50 %)
• Familien, die Hartz IV – bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind und
mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
• Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte und
unter Vorlage des Landesfamilienpasses pro Jahr insgesamt 20-mal
die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in
Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt
besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen.
Freitag, 22. Juli 2016 | 7
Schüler-Mittagessen in der Gögeschule
Speiseplan vom 25.07 – 28.07. 2016
Montag
Weitere Infos erhalten Sie unter www.sozialministerium-bw.de /
„Familien mit Kindern“ / „Leistungen für Familien“ / „Landesfamilienpass“.
Der Landesfamilienpass und die Gutscheinkarte 2016 können beim
Bürgermeisteramt, Zimmer 14 unter Vorlage eines entsprechenden
Nachweises (Bescheid über Kindergeld, Kinderzuschlag oder Hartz
IV sowie ggf. Schwerbehindertenausweis des Kindes) beantragt bzw.
die Gutscheinkarte abgeholt werden.
Diamantene Hochzeit der Eheleute Anna und
Johann (Georg) Storkenmaier
Am 11.07.2016 konnten Anna und Johann (genannt Georg) Storkenmaier im Kreise ihrer Familie das seltene Fest der Diamantenen
Hochzeit feiern. Bürgermeister Peter Rainer überbrachte dem Jubelpaar die besten Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde
sowie die Glückwunschurkunden von Landrätin Stefanie Bürkle und
Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Menü 1
Klößchensüpple
Schweinesteak,
Kräuterbutter
Nudeln
Tomatensalat
Ungarisches Gulasch
Salzkartofeln
Kopfsalat
Haselnusscreme
Lauchcremesüpple
Fleischkäse gebacken
Apfelrotkohl
Kartofelbrei
Sommerferien
Menü 2
Klößchensüpple
Gemüsesteak
Nudeln
Tomatensalat
Gemüsegulasch
Salzkartofeln
Kopfsalat
Haselnusscreme
Lauchcremesüpple
Gemüsestäbchen
gebacken
Apfelrotkohl
Kartofelbrei
Sommerferien
Änderungen vorbehalten!
Lieferung des Essens vom Gasthof zur Sonne
Anmeldung zum Essen über das Schulsekretariat
Familie Manfred Bixel wünscht Euch tolle Ferien !!!
FREIWILLIGE FEUERWEHR
HOHENTENGEN
Altersabteilung
Nächstes Trefen der Altersabteilung am
Fr. 22.07.2016 um 19.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus.
Alle Mitglieder und Feuerwehrangehörige, die zur Altersabteilung
kommen möchten, werden hiermit herzlich eingeladen.
Walter Schlegel
Leiter der Altersabteilung
Ehepaar Storkenmaier mit Bürgermeister Peter Rainer
Herr Storkenmaier stammt aus Günzkofen. Nach der Schule erlernte
er das Raumausstatter-Handwerk. Nach Gesellenjahren im Schwarzwald und der Meisterprüfung in Sigmaringen übernahm er den Betrieb seines früheren Ausbildungsmeisters in Mengen und führte
diesen über 40 Jahre lang bis zu seinem Ruhestand.
Frau Anna Storkenmaier, geb. Lutz arbeitete nach der Handelsschule
zunächst bei der Gemeindeverwaltung Ennetach und später dann
im Rathaus Beizkofen, wo ihr Vater Bürgermeister war. Er war es auch,
der vor 60 Jahren das junge Brautpaar standesamtlich traute. Nach
der Familienphase stieg Frau Anna Storkenmaier im Betrieb ihres
Mannes ein und führte, ergänzend zum Handwerksbetrieb, ein allseits bekanntes Leder-Fachgeschäft.
Heute lassen es die rüstigen Jubilare etwas ruhiger angehen und
freuen sich über die Besuche von den vier Kindern, zehn Enkelkindern und (bis heute) fünf Urenkeln.
Wir gratulieren Frau und Herrn Storkenmaier noch einmal ganz herzlich und wünschen dem Ehepaar alles Gute.
GÖGE SCHULE HOHENTENGEN
Schülervorspiel mit Instrumentenvorstellung
Zum zweiten Mal in diesem Schuljahr bekamen die
Schüler der Göge-Schule
Besuch und kamen in
den Genuss eines kleinen
Konzerts der Musikschule
Mengen. Kurz vor der Bewegungspause erklangen
Gitarrenstücke mit Gesang, ein Klavier-Vorspiel
und Querlötenstücke. Die
Schülerinnen und Schüler
von Frau Etter, Frau Geigis,
Frau Gröber und Herrn Abanto hatten ein abwechslungsreiches
Programm vorbereitet. Es gab großen Applaus, vor allem wenn ein
Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen
8 | Freitag, 22. Juli 2016
Göge-Schüler oder eine Göge-Schülerin an der Reihe war. Nach dem
Dank der Schulleiterin Frau Müller ging es in die Pause.
Im Anschluss daran durfte jedes Kind sich ans Klavier setzen, eine
Gitarre zupfen und die Querlöte spielen.
Übungen der Bundeswehr
Vom 26. - 28.07.2016 inden auf unserer Gemarkung Übungen
der Bundeswehr statt.
Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung und besondere Vorsicht.
NICHTAMTLICH
LANDRATSAMT SIGMARINGEN
Hebammensprechstunde in Sigmaringen
startet am Dienstag, 02.08.2016
Ab August 2016 indet jeden Dienstag von 09.00 – 12.00 Uhr im
Landratsamt Sigmaringen in den Räumen des Fachbereichs Gesundheit in der Hohenzollernstr. 12 in Sigmaringen Hebammensprechstunde statt. Eltern haben hier die Möglichkeit, sich bei Fragen,
Unsicherheiten und Problemen vertrauensvoll an eine erfahrene
Hebamme zu wenden. Die Hebammen nehmen sich Zeit für Themen
wie Schwangerschaft, Ängste und Sorgen rund um die Geburt. Auch
bei Fragen nach der Geburt bis zum 1. Lebensjahr des Kindes beraten sie zu Gewichtskontrolle, zum Stillen, zur Plege und Ernährung,
zu Schlaf-/Wachrhythmus, bei Unruhe und geben Tipps für die Erziehung. Die Beratung ist kostenlos und kann ohne ärztliche Überweisung und vorherige Terminvereinbarung wahrgenommen werden.
Vier Hebammen bieten die Sprechstunde im Wechsel, auch während
der gesamten Sommerferien an.
Die Hebammensprechstunde ist ein Angebot der Fachstelle für Frühe Hilfen „Familie am Start“ vom Landratsamt Sigmaringen und wird
gefördert von der Bundesinitiative.
Durchmesser angeschrieben sein, um das Holz nach Waldmaß verkaufen zu können. Für Kleinmengen unter 15 Festmetern je Sortiment werden je nach Holzkunde Kleinmengenabschläge berechnet.
Deshalb ist es notwendig, eine ausreichende Menge Holz bereitstellen oder zentrale Lagerplätze zu nutzen, um Ihr Holz überhaupt vermarkten zu können. Ihr Holz wird bestmöglich vermarktet. Tragen
Sie dazu durch rasche Aufarbeitung und engen Kontakt mit Ihrem
Forstrevierleiter bei.
Sonnenlugerschule begrüßt
die ersten fünften Klassen
der Gemeinschaftsschule
auf dem Sonnenluger
Die 42 Schülerinnen und Schüler der zukünftigen fünften Klassen
der Sonnenlugerschule wurden von den beiden Klassenlehrerinnen
Daniela Resch und Tina Buhl sowie von Rektor Joachim Wolf begrüßt.
Die Kinder kommen aus dem Verwaltungsbereich Mengen, Hohentengen, Scheer und anderen Orten des Landkreises. Im Schülerhaus
wurden die Eltern über das Proil und die neuen Aufgaben des Gemeinschaftsschule unterrichtet, welche viele Veränderungen für die
Schüler, Lehrer und Eltern mit sich bringt. „Die Vorbereitungen und
Planungen laufen im Hintergrund bereits das ganze letzte Schuljahr.
Neben der Erstellung von Lernangeboten, die in drei Niveaustufen
individuell auf die verschiedenen Begabungen, Fähigkeiten und Entwicklungen des Einzelnen abgestimmt werden, laufen derzeit auch
bereits die Vorbereitungen für die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen auf Hochtouren.
---------Die kommunale Holzverkaufsstelle Sigmaringen/Bodenseekreis informiert
Wichtige Hinweise für Privatwaldbesitzer
Die Holzpreise für das gute und frische Fichtenstammholz der Güte
B wurden für das 2. Halbjahr 2016 fortgeschrieben. Für frische Holzmengen, die ab Mitte August bereitgestellt werden, gibt es einen
Frühlieferbonus. Vor dem Holzeinschlag, bitten wir Sie, mit dem für
Sie zuständigen Forstrevierleiter Kontakt aufzunehmen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Trotz des regnerischen und kühlen Frühjahrs rechnen wir mit Käferholz. Kontrollieren Sie deshalb regelmäßig Ihre Waldlächen und
arbeiten Sie das angefallene Holz zügig auf. Vom Borkenkäfer befallenes Holz muss unbedingt extra gepoltert und in ein separates
Los aufgenommen werden, ansonsten werden auch die Stämme aus
regulärem Holzeinschlag mit dem Käferholzabschlag berechnet.
Holz, welches vom Bockkäfer (ovale Ausluglöcher mit 5 - 8 mm
Durchmesser, meist im unteren Stammbereich) befallenen ist, muss
in ein extra Los aufgenommen und deshalb extra gepoltert werden.
Bei Standardlängen unter 10 Festmetern muss bei jedem Stück der
„Wir freuen uns auf die neuen Schüler und die neue Schulart“, so
Schulleiter Joachim Wolf. Für die Schülerinnen und Schüler und deren Geschwister gab es Spiel und Spaß auf dem Campus, welcher
von der Schulsozialarbeit und den derzeitigen fünften und sechsten
Klassen organisiert wurde. Ein umfangreiches Kuchenbufet der
sechsten Klassen lud zum Verweilen ein und der jahrgangsübergreifende Projektunterricht der Klassen 5 und 6 umrahmte den Nachmittag mit Musik und Tanz.
Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen
FREIWILLIGE FEUERWEHR
HOHENTENGEN
Freiwillige Feuerwehr hat eine neue Führung
gewählt
In diesem Jahr standen in der Freiwilligen Feuerwehr Hohentengen
Wahlen an. Durch den Umstand, dass Klaus Jäggle, welcher bisher
das Amt des Kommandanten sowie des Abteilungskommandanten
Hohentengen inne hatte, nicht mehr die erforderliche Mehrheit erreicht hatte, stellte er als Konsequenz seine Ämter zur Verfügung.
Über mehrere Wochen hinweg wurden Gespräche geführt, wie sich
die Feuerwehr Hohentengen künftig aufstellen wird. In einer erneuten Wahl wurde die neue Führung der Feuerwehr dann gewählt.
Ab sofort führt Hermann Bleicher die freiwillige Feuerwehr als Kommandant an. Unterstützt wird er durch seine beiden Stellvertreter
Marco Lutz und Martin Koch. Um den ständig wachsenden Aufgaben innerhalb der Feuerwehr gerecht zu werden, haben sich die
Kameraden darauf verständigt das Amt des Gesamtkommandanten
(fortan Hermann Bleicher) und das Amt des Abteilungskommandanten der Abt. Hohentengen zu trennen. Neuer Abteilungskommandant der Einsatzabteilung Hohentengen ist Martin Horb. Dieser wird
ebenfalls durch seine beiden Stellvertreter Martin Koch und Marco
Lutz unterstützt.
Durch diese Neuaufstellung besitzt die Feuerwehr Hohentengen
eine schlagkräftige Führungsmannschaft, welche positiv in die Zukunft der Feuerwehr blickt. In der letzten Gemeinderatsitzung wurden die neuen Führungskräfte durch den Gemeinderat einstimmig
bestätigt und erhielten ein Lob für ihr Engagement in der Gemeinde.
Darüber hinaus wurden in diesem Jahr innerhalb der Feuerwehr weitere Ämter für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Dies sind folgende:
• Kassier (Karina Schmid)
• Schriftführer (Annika Schmid)
• Jugendfeuerwehrwart (Tobias Nassal)
• Stv. Jugendwart (Stefan Wohlwender)
• Gerätewarte (Christoph Gruber, Jochen Steurer, Stefan Wohlwender)
• Pressesprecher (Marco Lutz)
Freitag, 22. Juli 2016 | 9
DEUTSCHES ROTES KREUZ
ORTSVEREIN HOHENTENGEN
DRK Fluthilfeehrung in Veringenstadt
Am 14.07.2016 ehrte der Kreisverband bei einer Feier in der Festhalle
Veringenstadt die DRK Helfer der Flutkatastrophe in Veringenstadt
2013. Ebenso wurden an dem Abend neue Führungskräfte ernannt
und eine Verplichtung gefeiert.
Nahezu alle Bereitschaften vom DRK-Kreisverband Sigmaringen sowie der DRK Kreisverband Zollern-Alb waren im Juni 2013 ein Wochenende lang bei starkem Hochwasser in Veringenstadt rund um
die Uhr im Einsatz. Durch extrem starke Regengüsse, die die Lauchert
zum Übertreten gebracht hatten, wurde der Ortskern überlutet. Das
DRK versorgte Einsatzkräfte von Feuerwehr und THW mit Essen und
Getränken und übernahm die sanitätsdienstliche Absicherung. Etwa
20 Bewohner/innen mussten vom DRK evakuiert werden, für sie
wurde eine Notunterkunft in der Mehrzweckhalle in Veringendorf
eingerichtet.
DRK Präsident Rolf Vögtle und Bürgermeister Armin Christ würdigten nun die Helfer von 2013 mit dankenden Worten. Die Namen aller
Fluthelfer wurden von der stellvertretenden Kreisbereitschaftsleiterin Anja Mezger verlesen. Die anwesenden Helfer erhielten eine Urkunde sowie eine extra für diesen Anlass hergestellte Anstecknadel.
In diesem feierlichen Rahmen wurden auch einige neue Führungskräfte ernannt und eine Verplichtung gefeiert. Aus der Göge wurde
dabei Harald Kugler, Leiter der Bereitschaft Hohentengen, zum
Gruppenführer ernannt.
Hierzu gratulieren wir ganz herzlich!
DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG
BADEN-WÜRTTEMBERG
Mit Berücksichtigungszeiten in die Rente
(li.nach re.) Hermann Bleicher (Kommandant), Marco Lutz (Stv. Kommandant),
Martin Horb (Abteilungskommandant), Martin Koch (Stv. Kommandant) und
Bürgermeister Peter Rainer
Wir wünschen allen neugewählten Personen viel Erfolg bei der Erfüllung Ihres Amtes und bedanken uns für das Engagement.
SERVICE RUND UM DIE UHR
Blättern Sie online
Alle Amts-, Mitteilungs- und Infoblätter auch unter
www.primo-stockach.de abrufen und durchblättern.
Die ersten zehn Jahre nach der Geburt eines Kindes werden in der
gesetzlichen Rentenversicherung als Berücksichtigungszeit gewertet. Diese Zeit zählt, um beispielsweise den Anspruch auf eine
Erwerbsminderungsrente zu behalten oder vorzeitig abschlagsfrei
in Rente zu gehen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung
Baden-Württemberg hin.
Für jedes Kind werden einem Elternteil zehn Jahre Kinderberücksichtigungszeit in der späteren Rente angerechnet. Dadurch erfüllt
sie verschiedene Rentenansprüche: So zählt sie beispielsweise zu
den 45 Jahren, die derjenige benötigt, der ohne Abschlag vorzeitig –
derzeit frühestens mit 63 Jahren und 2 Monaten – in die Altersrente
gehen möchte. Auch ein vorhandener Versicherungsschutz für eine
Erwerbsminderungsrente bleibt während der Berücksichtigungszeit
bestehen.
Berücksichtigungszeiten können auch die Rente erhöhen: Wer beispielsweise seit dem 01.01.1992 zwei oder mehr Kinder unter 10
Jahren erzieht. Oder wer während der Erziehung eines Kindes versicherungsplichtig arbeitet und mindestens 25 Jahre Rentenzeiten
Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen
10 | Freitag, 22. Juli 2016
hat, bekommt die Verdienste aus der Beschäftigung um 50 Prozent
erhöht – max. auf das Durchschnittsentgelt aller Versicherten von
derzeit 36.267 € pro Jahr – angehoben und für die spätere Rente
gutgeschrieben.
Auch die Plege von Kindern unter 18 Jahren wird hier berücksichtigt. Die Berücksichtigungszeit erhält der Elternteil, der das Kind
überwiegend erzogen hat. Erziehen Mutter und Vater gemeinsam,
wird die Zeit grundsätzlich der Mutter gutgeschrieben. Soll sie der
Vater bekommen – zum Beispiel wenn er Elternzeit in Anspruch
nimmt – müssen die Eltern eine gemeinsame Erklärung bei der Rentenversicherung zur Zuordnung der Monate abgeben. Diese gilt nur
für ganze Monate in die Zukunft und rückwirkend höchstens für
zwei Monate.
Weitere Auskünfte zu den Themen Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge gibt es im Regionalzentrum Ravensburg, bzw. in der
Außenstelle in Sigmaringen Tel. 07571 – 7452-0, sowie über das
kostenlose Servicetelefon der DRV Baden-Württemberg unter 0800
100048024 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de.
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
KATHOLISCHE
KIRCHENGEMEINDE
Kath. Pfarramt St. Michael, Hauptstraße 1, 88367 Hohentengen
Pfarrer Jürgen Brummwinkel, Hauptstraße 1,
88367 Hohentengen, Tel. 07572-9761
Pfarrvikar Pater Faustini Assenga, Hauptstraße 5,
88518 Herbertingen, Tel. 07586-375
Pfarrvikar Pfarrer Markus Kohler, Hauptstraße 5,
88518 Herbertingen, Tel. 07586-375
Pastoralreferentin Sr. Esther, Hauptstr. 32,
88367 Hohentengen, Tel. 07572-712208
Das Pfarrbüro St. Michael Hohentengen, Tel. 9761, Fax 2996 ist zu folgenden Zeiten geöfnet:
Dienstag
von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch
von 08.00 Uhr - 10.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag
von 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
__________
Kirchliche Nachrichten
22.07.2016 – 31.07.2016 KW 30
__________
Freitag, 22.07.2016 – Hl. Maria Magdalena
10.30 Messfeier im Plegeheim St. Maria
18.00 Vesper in der Marienkapelle
Kapellenfest St. Arbogast in Repperweiler
19.00 Patroziniumsmessfeier mit Kapellenchor
(+ Wohltäter der Kapelle)
(+ Gertrud Müller
(+ Josef Hucker
(+ Anni Birkler
(+ Johann Eisele
(+ Ida u. Max Sigg
(+ Matthäus Braig
Anschließend laden wir herzlich ein zur Gemeindefeier.
Sonntag, 24.07.2016 – 17. Sonntag im Jahreskreis
10.00 Messfeier (Hei) als Familiengottesdienst mit
anschl. Fahrzeugsegnung und Laudantes
(Gotteslob)
(+ Stefan u. Rita Reichert, Dirk Reichert,
gest. Jahrtag)
(+ Fritz Lehleiter)
13.00 Rosenkranzgebet in Enzkofen
19.00 Rosenkranzgebet in Günzkofen
Herbertingen
Samstag:
Sonntag:
Hundersingen
Sonntag:
Marbach
Samstag:
Mieterkingen
Sonntag:
19.00 Vorabendmesse
08.30 Messfeier
08.30 Messfeier
18.00 Beichtgelegenheit
19.00 Vorabendmesse
10.00
Messfeier mit Kinderkirche
Montag, 25.07.2016 – Hl. Jakobus Apostel
18.00 Vesper in der Marienkapelle
18.00 Rosenkranzgebet in Ursendorf
19.00 Andacht in Beizkofen
Dienstag, 26.07.2016 – Hl. Joachim und Hl. Anna
08.00 Messfeier mit den Schülern
18.00 Vesper in der Marienkapelle
19.00 Andacht in der Annakapelle in Beizkofen
Mittwoch, 27.07.2016
08.15
10.00
18.00
18.30
18.30
19.00
19.00
19.00
18.00
Ökumenischer Schülergottesdienst
Messfeier
Vesper in der Marienkapelle
Rosenkranzgebet in der Marienkapelle
Rosenkranzgebet in Eichen
Messfeier in Eichen
Rosenkranzgebet in Bremen
Rosenkranzgebet in Enzkofen
Rosenkranzgebet in Ölkofen
Donnerstag, 28.07.2016
18.00 Vesper in der Marienkapelle
18.30 Rosenkranzgebet in Völlkofen
19.00 Messfeier in Völlkofen
(+ Anna Becker)
(+ Paul Rudolf )
(+ Anna Renz)
(+ Alfons König)
Freitag, 29.07.2016 – Hl. Marta von Betanien
18.00 Vesper in der Marienkapelle
19.00 Messfeier
Samstag, 30.07.2016 – Hl. Petrus Chrysologus
18.00 Beichtgelegenheit
19.00 Messfeier (Lö) am Vorabend mit Kirchenchor
(+ Ferdinand Kugler, 2. Opfer)
(+ Else Schuler)
(+ Anna Renz)
(+ Johann Renz)
(+ Egon Siebenrok)
(+ Bernhard u. Magdalena Harig)
Sonntag, 31.07.2016 – 18. Sonntag im Jahreskreis
10.00 Messfeier (Rei) mit Taufe von Victoria Edith
Hafner
13.00 Rosenkranzgebet in Enzkofen
19.00 Rosenkranzgebet in Günzkofen
Herbertingen
Sonntag:
10.00 Messfeier
Hundersingen
Samstag:
18.00 Beichtgelegenheit,
19.00 Vorabendmesse
Marbach
Sonntag:
08.30 Messfeier
Mieterkingen
Sonntag:
10.00 Messfeier
Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen
Beerdigungsbereitschaft hat in der Zeit vom:
23.07.2016 – 29.07.2016 Sr. Esther, Tel. 07572-9761
Vorgesehene Taufsonntage
• Tauftermin 18.09.2016, Anmeldeschluss 12.08.2016,
• Vorbereitungsabend am 22.08.2016 in Hundersingen
• Tauftermin 02.10.2016, Anmeldeschluss 09.09.2016,
• Vorbereitungsabend am 19.09.2016 in Hohentengen
• Tauftermin 20.11.2016, Anmeldeschluss 21.10.2016,
• Vorbereitungsabend am 26.10.2016 in Mieterkingen
• Tauftermin 18.12.2016, Anmeldeschluss 11.11.2016,
• Vorbereitungsabend am 14.11.2016 in Hundersingen
Es gibt auch die Möglichkeit der Taufe in einem Sonntagsgottesdienst der Gemeinde.
Den Bund der Ehe wollen schließen: - St. Petrus, Hosskirch – Stefan
Brey und Sabine Brinz, Ölkofen.
Kath. Öfentliche Bücherei: sonntags von 11.00 – 12.00 Uhr und
mittwochs von 17.00 – 18.00 Uhr geöfnet.
Demenzgruppe Göge: Jeden Mittwoch von 14 – 17 Uhr in der
Wohnanlage, Hauptstraße 8. Neuanmeldungen und Informationen
unter 07572-76293 (Sozialstation St. Anna, Hohentengen-MengenScheer). Fahrdienst: Sozialbus Christl. Sozialstiftung.
Freitag, 22. Juli 2016 | 11
Hinweise auf auswärtige Veranstaltungen:
Ferientage einmal anders –
Ein Angebot für Mädchen
Möchtest du gern mal für ein paar Tage
zusammen mit uns Schwestern im Kloster leben? Du bist zwischen 12 und 17
Jahre alt und willst deine Ferien dazu
nutzen, neue Erfahrungen mit dem
Glauben zu machen? Herzliche Einladung ins Kloster Sießen!
Wann? 05.09. - 09.09. (letzte Sommerferienwoche)
Beginn: 05.09. um 17.00 Uhr, Ende: 09.09. um 13.00 Uhr
Wo?
Im Jugendhaus Elisabeth, Kloster Sießen, 88348 Bad
Saulgau
Kosten: 105,20 €
Wir werden die Ferientage in zwei Altersgruppen (bis 14 Jahre und
ab 15 Jahre) gestalten.
Anmeldung (bis Ende Juli): [email protected]
Für mehr Infos kannst du gern eine Mail an uns schicken oder bei uns
im Jugendhaus anrufen: Tel.: 07581-80180
Wir freuen uns auf euch!
Sr. Marilen, Sr. Margit, Sr. Franziska und Sr. Anna Clara
Tagesplege Göge: Jeden Montag ab 07.30 Uhr im Plegeheim St.
Ulrika in Mengen. Anmeldungen und Information unter Tel. 0757276720 (Plegeheim Mengen). Fahrdienst: Sozialbus Christl. Sozialstiftung.
Nachbarschaftshilfe: Wir helfen stundenweise, bei Bedarf, Tel.
07572-2130 Frau Kessler.
Die Schönstattfrauengruppe trift sich am 25.07.2016 um 19.30
Uhr in der Einsiedelei.
Familiengottesdienst und Fahrzeugsegnung
Herzliche Einladung zum Familiengottesdienst am Sonntag,
24.07.2016 um 10.00 Uhr in die St. Michaelskirche und zur anschließenden Fahrzeugsegnung im „Mariengarten“. Wenn auch ihr Fahrzeug gesegnet werden soll, fahren Sie bitte beim Gasthaus Traube
nach hinten und um die Kirche herum in den Pfarrgarten. Zum Abstellen der Kinderfahrzeuge kommen Sie bitte durch den Pfarrhaushof nach hinten in den Garten.
Info zur Kleiderspende
Jetzt ist es bald ein Jahr her, dass Hohentengen sich auf 200 Flüchtlinge einstellte und Sie die Vorbereitungen der Kirchengemeinde,
die sich das Sammeln von Kleidung zur Aufgabe gemacht hatte,
mit enormer Großzügigkeit unterstützten: Schon bald konnten wir
die vielen Kleiderspenden gar nicht mehr aufnehmen! Dann, Monate später, die Entscheidung: Ehoch4 wird doch kein Standort für
eine Flüchtlingsunterkunft, es wird stattdessen eine überschaubare
Gruppe nach Hohentengen kommen.
In der letzten KGR-Sitzung überlegten wir nun, wie wir in Ihrem Sinne mit den Kleiderspenden umgehen können. Selbstverständlich
können die Mitbürger aus Eritrea und Indien jederzeit Kleidung aus
dem reichlichen Vorrat bekommen, aber es ist einfach zu viel für diese Personenanzahl und so beschlossen wir, viele der Kisten an die
Diakonie in Saulgau weiterzugeben, wo ja ebenfalls Flüchtlinge oder
bedürftige Menschen einkaufen. Wir dachten, dass so die Intention Ihrer Spende aufrechterhalten bleibt und zudem ist es auch ein
schönes Zeichen der Ökumene. Ebenso haben wir Kontakt mit dem
Roten Kreuz in Sigmaringen aufgenommen, die ebenfalls Kleiderspenden für Flüchtlinge suchen. Uns im Kirchengemeinderat ist es
aber ein Anliegen, Ihnen nochmals für Ihre Großherzigkeit zu danken. Vergelt’s Gott!
Sr. Esther
STEFANUSKREIS HEILIGKREUZTAL: Der Visionenweg des Hl. Bruders Klaus, II. Teil
Die Stationen des Visionenwegs des Schweizer Nationalheiligen Bruder Klaus von Flüe im Kloster Heiligkreuztal sind jetzt fertiggestellt.
Zu einer einführenden Betrachtung mit Andrea Kotter lädt der Stefanuskreis Heiligkreuztal herzlich ein. Nachdem wir uns im letzten Jahr
Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen
12 | Freitag, 22. Juli 2016
mit den ersten sechs Stationen beschäftigt haben, werden wir uns
in diesem Jahr in fünf weitere der insgesamt 16 Stationen vertiefen.
Die Veranstaltung indet am 25. Juli 2016 statt. Wir trefen uns um
20 Uhr bei der Kerzenkapelle im Kloster Heiligkreuztal. Der Eintritt
ist frei.
Montag, 25.07.2016
18:00
Russische Tanzgruppe „Lightning Dance Ladies“ im
Gemeindesaal
19:00
Selbsthilfegruppe „Sucht“ im kleinen Gruppenraum,
19:30
Besinnungsabend im Andachtsraum
Ministrantenplan:
Dienstag, 26.07.2016
18:00
Frauengymnastik im Gemeindesaal
20:00
Probe des Kirchenchores im Gemeindesaal
Freitag, 22.07.16
Repperweiler 19.00
A: Rehm A.
Dehm F.
Mittwoch, 27.07.2016
20:00
Arbeitskreis Flüchtlinge im Gemeindesaal
A: Irmler L.
Rauh J.
K: Zembrod S.
Sugg Ju.
Rauh N.
Fischer A.-L.
Dienstag, 25.07.16
08.00
A: Dufner L.
Engenhart K.
Mittwoch, 27.07.16
Eichen
19.00
A: Zimmermann N.
Donnerstag, 28.07.2016
14:30
Seniorentref „Spätlese“, Spielen und Singen
im Gemeindesaal
19:00 - 21:00 Asylcafé im großen Jugendraum, alle sind herzlich
willkommen
19:30
Selbsthilfegruppe „Emotions Anonymus“
für seelische Probleme im Andachtsraum,
nähere Infos unter 07572 - 7632147
20:00
Probe des Posaunenchores im Gemeindesaal
Sonntag, 24.07.16
10.00
Donnerstag, 28.07.16
Völlkofen
19.00 A: Heinzler Ja.
Freitag, 29.07.16
19.00
Samstag, 30.07.16
19.00
Sonntag, 31.07.16
10.00
Sugg Ju.
König Si.
A: Baumgärtner St.
Schlegel L.
A: Brotzer D.
Ocker J.
K: Hanke N.
Brotzer C.
Ocker M.
Reck L.-M.
A: Sauter Se.
Kober M.
K: Hafner L.
Sauter Sa.
Fischer P.
Koknat Y.
Sonntag, 31.07.2016
10:00
Gottesdienst in der Pauluskirche, Schuldekan M. Pfeiffer, anschließendes Beisammensein im Kirchencafé
Pfarrer Raiser ist vom 18.07. bis 07.08.2016 im Urlaub.
Die Vertretungen sind wie folgt geregelt:
18.07. - 23.07. Pfarrerin Lehnert-Werner, Telefon: 07351-8275970
25.07. - 07.08. Pfarrerin/ Pfarrer Mielitz, Telefon : 07371-2567
VEREINSMITTEILUNGEN
ST. GALLUS-HILFE-HOHENTENGEN
EVANGELISCHE
KIRCHENGEMEINDE MENGEN
Evangelische Kirchengemeinde
Mengen – Hohentengen – Scheer
Zeppelinstr. 30 – 88512 Mengen
Bürozeiten: Di + Do 08:00 – 12:00 Uhr
Pfarramt Mengen-Hohentengen – Pfarrer Raiser Tel.: 07572/ 71091
Unterstützung ermöglicht Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben
Benötigen Sie Beratung und direkte Unterstützung für sich selbst,
Ihr Kind oder einen Angehörigen mit Behinderung? Das Team der
Ambulanten Dienste der St. Gallus-Hilfe steht Ihnen zur Seite, um für
Ihren individuellen Betreuungsbedarf die passenden Mittel zu inden und zu nutzen. Wir beraten Sie gerne im persönlichen Gespräch.
Nähere Informationen: Ambulante Dienste der St. Gallus-Hilfe,
Edith Bochtler-Walla, Reiserstraße 18, 88512 Mengen, Tel. 0757271373-45, [email protected], www.st.gallus-hilfe.de.
Sie inden uns im Internet unter: www.mengen-evangelisch.de
In den Sommerferien inden unsere Gruppen und Kreise nur
nach Vereinbarung statt.
Donnerstag, 21.07.2016
19:00 - 21:00 Asylcafé im großen Jugendraum, alle sind herzlich
willkommen
19:30
Selbsthilfegruppe „Emotions Anonymus“ für seelische
Probleme im Andachtsraum, nähere Infos unter
07572 - 7632147
20:00
Probe des Posaunenchores im Gemeindesaal
Sonntag, 24.07.2016
09:00
Gottesdienst in der Lorettokapelle Scheer,
Pfarrerin Lehnert-Werner
10:00
Gottesdienst in der Pauluskirche mit Abendmahl,
Pfarrerin Lehnert-Werner
10:00
Kinderkirche im Andachtsraum
JobCafé trift Suchtberatung am 05.08.2016
Alleinerziehend und auf Jobsuche? Dann besuchen Sie doch das
JobCafé im Frauenbegegnungs-Zentrum. In ungezwungener Runde
können Sie frischen Kafee und selbstgebackenen Kuchen genießen
und dabei aktuelle Stellenangebote studieren. Zusätzlich gibt es die
Möglichkeit, zusammen mit einer Mitarbeiterin des Jobcenters gezielt nach einer passgenauen Stelle zu suchen.
Diesmal besucht uns Herr Schneider von der Suchtberatungsstelle.
Ab 09.00 Uhr wird er über seine Arbeit berichten und ist ansprechbar
für alle die sich allgemein und unverbindlich über dieses Thema informieren möchten oder bereits konkrete Fragen haben.
Das nächste JobCafé indet statt am Freitag, 05.08.2016 von 09.00
- 11.30 Uhr im Frauenbegegnungszentrum Sigmaringen in der Bahnhofstraße 3.
Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen
ACV - MSC GÖGE
JUGENDKART
Automobilslalomveranstaltungen des
ACV-Motorsportclub Göge e.V.
Beim ACV-Motorsportclub Göge e.V. waren die besten Slalomfahrer
aus dem süddeutschen Raum zu Gast um ihr Können beim Automobilslalom auf dem Ehoch4 GmbH Gelände unter Beweis zu stellen.
Lokalmatador Timo Maier aus Mengen belegte bei beiden Veranstaltungen jeweils den 1. Platz in seiner Gruppe F.
Heulende Motoren und quietschende Reifen waren am Sonntag
schon aus der Ferne zu hören. Auf dem Ehoch4 Gelände, der ehemaligen Oberschwabenkaserne, kämpften Hobby-Rennfahrer mit ihren
frisierten Vehikeln um Bestzeiten und Siegestrophäen.
Auf der früheren Rollbahn hatte der ACV-Motorsportclub Göge den
28. Gögemer ACV-DMSB-Autoslalom und den 33. Gögemer ACVClub-Automobilslalom veranstaltet. Insgesamt 2.325 Meter betrug
die in zwei Wertungsläufen zu fahrende Rennstrecke vom Start zurück zum Ziel. Abgesteckt war sie mit orange-weißen Pylonen als
Tore, die umfahren werden mussten. Umgeschmissene Pylone wurden als Fehler gewertet und ergaben Zeitzuschläge. Zur Kontrolle
wachten in übersichtlichen Abständen sogenannte Streckenposten. Deren Aufgabe bestand aus Listenführung der passierenden
Fahrzeuge, die Durchgabe eventueller Fehler oder Fehlerfreiheit
per Funk an die Rennleitung und das Wiederaufstellen umgeworfener Pylone. Unterwegs war eine Zwischenschleife vor dem früheren Flugzeughangar zu drehen. Insgesamt 48 Teilnehmer aus ganz
Baden-Württemberg gingen bei diesem Rennen am Vormittag in
drei Gruppen und 15 Klassen an den Start. Gesamtsieger bei dieser
Veranstaltung wurde Thomas Schmid aus Oingen mit einem Opel
Kadett C Coupe.
Nach Abschluss des ersten Slaloms bauten die Helfer die Streckenführung für den Clubsport-Slalom um. An die 50 Piloten, teilweise
auch aus dem vorigen Rennen, hatten sich für diesen Wettbewerb
eingetragen. Ebenfalls vier Gruppen mit 15 Klassen umfasste dieses
Rennen auf einer Streckenlänge von 800 Metern.
Seit mehr als 40 Jahren darf der ACV-Motorsportclub Göge seine
Rennveranstaltungen auf dem ehemaligen Fliegerhorstgelände
durchführen. Vorsitzender Karl-Heinz Kappler nennt den Platz ein
Traumgelände. Die Liste der Teilnehmer aus ganz Baden-Württemberg und Bayern zeigt die Beliebtheit der Veranstaltung und der
Strecke. Im weiteren Umkreis inden ähnliche Rennen z.B. in Onstmettingen und in Ulm statt.
Den Gesamtsiegerpokal nahm Franz Hauber aus Pfronten auf einem
Opel Kadett C mit nach Hause.
Timo Maier mit seinem BMW 318is beim Startplatz
Freitag, 22. Juli 2016 | 13
FREIZEITSPORT GÖGE
HOHENTENGEN E.V.
Letzte Abnahmetermine Sportabzeichentref
Am Dienstag, 26. Juli 2016 indet die letzte Abnahme der leichtathletischen Disziplinen auf der Freisportläche der Gögeschule statt.
Das Abnahmeteam ist in der Zeit von 18.00 – 20.00 Uhr vor Ort.
Am Mittwoch, 27. Juli 2016 indet ab 19.00 Uhr die letzte Abnahme
der Raddisziplinen für das Deutsche Sportabzeichen statt. Trefpunkt ist die Mühle in Hohentengen-Bremen. Es besteht Helmplicht.
Um Beachtung wird gebeten.
Das Sportabzeichenteam
FREIZEIT- , HEIMAT UND BRAUCHTUMSVEREIN URSENDORF E.V.
Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen
14 | Freitag, 22. Juli 2016
INT. RASSE-, JAGD- UND
GEBRAUCHSHUNDEVERBAND E.V.
„LUSTIGES RUDEL“,
HUNDEPLATZ -HERBERTINGEN
Hundeplatz „ Lustiges Rudel“, Herbertingen
Am Sonntag, 10.07.2016 starteten sieben Hundeführer mit ihren
Hunden bei sehr heißen Temperaturen in ihre Begleithunde-Prüfung, die sie trotz der enormen Hitze bestanden haben.
Wir gratulieren recht herzlich zur bestandenen BGVP Prüfung:
• Siglinde Deni mit ihrem Australien Shepard Rüden „Netis“
• Kornelia Gambal mit ihrer Labrador Retriever Hündin „Fenja vom
Laucherttal“
• Gabriele Gaul mit ihrem Dalmatiner Rüden „Pongo“
• Diana Pusch mit ihrer Elo Hündin „Emma“
• Andrew Steinhauer mit seiner Flat Coated Retriever Hündin „Charming Flats Aprils-Tofee“
• Monika Wohlwender mit ihrem Rauhaardackel Rüde „Lumpi vom
Bussenblick“
• Andrea Zimmermann mit ihrer weißen Schweizer Schäferhund
Hündin „Braja Snow White von der Achalm“
MUSIKVEREIN 1819 GÖGE
HOHENTENGEN
Liebe Gögemer Musikfreunde!
Am kommenden Freitag, 22. Juli 2016 laden wir sie ab 19.00 Uhr
herzlich in den Biergarten des Bierkrugmuseums nach Schussenried ein, wo wir Sie mit abwechslungsreicher Blasmusik unterhalten
werden.
Der Eintritt in den Biergarten der Erlebnisbrauerei ist natürlich frei.
Alle Informationen und Termine inden sie immer aktuell unter
www.mv-hohentengen.de
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Ihre Musikerinnen und Musiker des Musikvereins
1819 Göge-Hohentengen e.V.
SPORTVEREIN ÖLKOFEN
Auszeichnungen
Der SV Ölkofen hat am 04. Juni 2016 beim letzten Heimspiel in der
Saison 2015/2016 verdiente Spieler mit einer kleinen Auszeichnung
geehrt! Mit dieser Auszeichnung bedankte sich der SV Ölkofen bei
den Spielern für ihren Einsatz und ihrer aufgebrachten Zeit!
Unser Grillfest indet am Samstag, 30.07.2016 vor der Sommerpause ab 10.00 Uhr auf unserem Übungsgelände satt.
Achtung Sommerferien:
Wir verabschieden uns ab Montag, 01.08.2016 bis einschließlich Samstag, 10.09.2016 in die Sommerferien. Ab Donnerstag,
15.09.2016 und ab Samstag, 17.09.2016 starten wir wieder mit neuen Welpen- und Erziehungskursen.
Weitere Infos bei Michaela Kern Tel. 07586 - 9214976 oder unter
www.lustigesrudel.de
Das Lustige Rudel Team wünscht allen eine schöne und erholsame
Ferienzeit.
v.l.n.r: Paul Gabra (150 Spiele), Sandro Stützle (150 Spiele), Florian Fruh (150 Spiele), Oliver Lenkeit (1.Spielausschuss), Matthias Löler (400 Spiele), Stefan Metzler
(300 Spiele), Lukas Schlegel (150 Spiele), Daniel Gabra (400 Spiele), Kurt Schlegel
Dorfcup
KLEINTIERZÜCHTER GÖGE E.V.
Liebe Mitglieder des Kleintierzuchtvereins Hohentengen,
Der Verein zur Förderung der Dorfgemeinschaft und der SV Ölkofen
veranstalteten am 12. Juni 2016 den beliebten Ölkofer Dorfcup. Morgens bei Regen veranstaltete man ein kleines Elfmeterturnier, bei
dem sich die „Ranzengarde“ gegen die „Gäber Gang“ im Finale mit
knapp 5:3 durchsetzen konnte!
am Freitag, 29.07.2016 um 19.00 Uhr indet wieder unser alljährliches Grillfest statt.
Veranstaltungsort wie gewohnt unser Lagerhaus in Eichen.
Beim gemütlichen Mittagstisch gab es ein E-Jugend Einlagespiel
und danach folgte das Highlight mit dem Dorfcup Unterdorf - Oberdorf. Bei einem spannenden Spiel setzte sich das Oberdorf unter der
guten Leitung des Unparteiischen Hermann Ebe mit 2:0 durch.
Auf Euer kommen freut sich die Vorstandschaft.
Gerhard Zimmermann
1.Vorsitzender
Mit sportlichem Gruß
Matthias Löler
Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen
Freitag, 22. Juli 2016 | 15
Lebenspartner/innen, erwachsene Geschwister, Jugendliche und
erwachsene Söhne/Töchter von suchtkranken Eltern), die Fragen
im Zusammenhang einer Suchterkrankung klären und sich über
Hilfsangebote für sich selbst und den/die Betrofenen informieren
möchten. Eine Anmeldung für diese Sprechstunde ist nicht erforderlich. Das Angebot ist kostenfrei und steht selbstverständlich unter
Verschwiegenheit.
Der Termin für die nächste Sprechstunde ist am Montag, 01.08.2016
von 16.00 – 17.00 Uhr an der Suchtberatungsstelle, Karlstr. 29 in Sigmaringen. Der daraufolgende Termin ist am 05.09. 2016 von 16.00
– 17.00 Uhr.
Weitere Infos unter Tel. 07571-4188 (Suchtberatungsstelle) oder
Mail: [email protected].
s.vl.n.r.: Nikolaj Reck (Organisator), Matthias Löler, Patrick Schauer, Florian
Fruh, Daniel Gabra, Daniel Remensperger (Organisator), kieend: Stefan Metzler
Abteilung Jugend
Jugendturnier war wieder ein voller Erfolg
Am vergangenen Wochenende fand auf dem Sportgelände des SV
Ölkofen das traditionelle Jugendturnier statt. Gestartet wurde am
Samstagmorgen mit der E-Jugend, bei dem sich die Sportfreunde
aus Hundersingen im 9m-Schießen gegen die SGM Ölkofen/Hohentengen I durchgesetzt haben. Nachmittags konnten sich die D-Junioren aus Bad Schussenried über den 1. Platz freuen. Am Sonntagvormittag kämpften 10 Bambini Mannschaften um den Turniersieg. Die
1. FC Trinkpause ließ die Konkurrenz hinter sich und nahm den Turniersieg mit nach Ennetach. Den Abschluss bildeten die F-Junioren.
Im Finale schlug der FV Bad Saulgau den SC Pfullendorf und belegte
somit den 1. Platz.
Herzlichen Dank nochmals an alle die zum Gelingen unseres Turnierwochenendes beigetragen haben. Einen besonderen Dank an
alle Helfer, Kuchenspender, Organisatoren und Sponsoren. Ohne
Euch könnte so ein Turnier gar nicht stattinden.
Die Jugendabteilung des SV Ölkofen
WISSENSWERTES
Ofene Sprechstunde für Angehörige
von Suchtkranken
Die Suchtberatungsstelle Sigmaringen bietet immer am ersten Montag im Monat eine ofene Sprechstunde für Angehörige von Suchtkranken an. Das Angebot richtet sich an alle Angehörigen (Ehe-bzw.
SOZIALVERBAND VdK
ORTSVERBAND HOHENTENGEN
Der VdK-Ortsverband informiert:
Freiwilligendienst im Ausland – auch für Gehörlose möglich
Als gehörloser Mensch im Auslandseinsatz? Warum nicht! Unter
www.deafservice.de – dem Portal für Gehörlose und Hörbehinderte
– gibt es unter der Rubrik „Experte des Monats/ Juni 2016“ Informationen, wie man über die Organisation „bezev“ (Behinderung und
Entwicklungszusammenarbeit/ www.bezev.de) einen beispielsweise zwölfmonatigen Auslandseinsatz zuzüglich Vor- und Nachbereitungszeit in Projekten in Afrika, Asien oder Lateinamerika absolvieren
kann. Gesucht werden gehörlose junge Menschen mit Gebärdensprache als Muttersprache, die in Gehörlosenschulen oder anderen
Einrichtungen für Gehörlose arbeiten möchten. Wie alle Freiwilligen
müssen die Gehörlosen auch mit der Gebärdensprache im Einsatzland vertraut sein, zudem über Grundkenntnisse der Schriftsprache
wie Englisch oder Spanisch verfügen, je nach Einsatzland.
---------Rentenanpassung 2016 – VdK fordert Maßnahmen für Zukunft
So stark wie seit 23 Jahren nicht mehr stiegen am 1. Juli 2016 die
Renten für die rund 20 Millionen Rentner – um 4,25 Prozent in den
alten und um 5,95 Prozent in den neuen Bundesländern. Der aktuelle Rentenwert, der Wert eines Renten-Entgeltpunkts, stieg in den
alten Bundesländern von 29,21 auf 30,45 Euro, wie die Deutsche
Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg ferner mitteilt. Der
Sozialverband VdK (www.vdk.de) gibt aber zu bedenken, dass es einen unübersehbaren Trend zur Altersarmut gibt und fordert unter
anderem, dass das Rentenniveau nicht weiter abgesenkt wird, dass
die Rentenabschläge von maximal 10,8 Prozent für Erwerbsminderungsrentner entfallen und dass für die immer zahlreicheren Bezieher von Grundsicherung im Alter ein Freibetrag von monatlich 100
Euro eingeführt wird.
Ende
des redaktionellen Teils
Wir machen SOMMER
PAUSE
In den Kalenderwochen 32/33 erscheint kein Amtsblatt der Gemeinde Hohentengen.
BITTE VORMERKEN! Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Achtung liebe Leser!
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