Leistungsbeschreibung - Zentrum Bayern Familie und Soziales

Az: ZVS-2015/12
- Anlage 1 -
Leistungsbeschreibung
1.
Vorbemerkung:
Das Zentrum Bayern, Familie und Soziales ist eine Landesbehörde für soziale Leistungen in Bayern. Für den Regierungsbezirk Oberbayern ist die Regionalstelle
Oberbayern in München zuständig. Die Aufgaben des ZBFS umfassen viele Leistungsbereiche, darunter fallen neben dem Elterngeld auch das Schwerbehindertenrecht und Leistungen aus dem sozialen Entschädigungsrecht für Kriegsopfer nach
dem Bundesversorgungsgesetz. Im Eingangsbereich des Dienstgebäudes Bayerstr.
32 in 80335 München wurde für den Besucherverkehr ein Servicecenter eingerichtet.
Für diesen Bereich soll nun ein Empfangs-, Schließ- und Sicherheitsdienst eingerichtet werden, der werktags von Montag bis Freitag das Dienstgebäude auf- und zuschließt, während der Öffnungszeiten die Infotheke im Eingangsbereich bedient und
regelmäßig den angrenzenden Wartebereich des Servicecenters kontrolliert. Nähere
Einzelheiten können der Tabelle unter Punkt 2 entnommen werden.
2.
Mindest-/Ausschlusskriterien
Die genannten Anforderungen sind Mindestkriterien, d. h. diese müssen mit „Ja“ beantwortet werden, sonst wird das Angebot ausgeschlossen.
a)
Anforderungen für den Empfangsdienst
Position
Beschreibung
Vorgaben
erfüllt?
Besetzung der Infothek im Eingangsbereich des Gebäudes zu
den vorgegebenen Zeiten
1
Mo. u. Do.: 7.45 – 15.30 Uhr
ja
Die., Mi., Fr.: 7.45 – 12.30 Uhr
nein
Am Montag und Donnerstag ist
die Mittagspause zwischen 12.30
und 13.00 Uhr einzubringen
2
Entgegennahme von allgemeinen
Poststücken und Antragsformularen ohne fachliche Prüfung, Aushändigung von Antragsvordrucken und Broschüren
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ja
nein
Position
Beschreibung
3
b)
Anmeldung und Weiterleitung von
Besucherverkehr zu den Fachabteilungen
4
Nach 12.00 Uhr Entleeren des
Briefeinwurfs am Haupteingang
und Ablieferung der Post (auch an
der Infothek abgegebene) im
Posteinlauf
5
Entgegennahme von Warenlieferungen (Pakete, Palettenlieferungen, etc.) mit Information an das
dafür zuständige Team (Haushalt,
EDV, etc.)
Vorgaben
erfüllt?
ja
nein
ja
nein
ja
nein
Anforderungen für den Schließ- und Sicherheitsdienst
Position
Beschreibung
Vorgaben
erfüllt?
Auf- und Abschließen der Haupttüre (Automatiktür) zum Dienstgebäude zu den vorgegebenen
Zeiten
Aufschließen tägl. 8.00 Uhr
Abschließen tägl. 12.00 Uhr
Zusätzlich:
6
Aufschließen am Mo. und Do.
13.00 Uhr
ja
nein
Abschließen am Mo. und Do.
15.00 Uhr
(Schlüssel befindet sich im Pfortenraum)
Am Montag und Donnerstag ist
die Mittagspause zwischen 12.30
und 13.00 Uhr einzubringen
7
8
Regelmäßige Kontrolle des Wartebereichs des Servicecenters,
Unterstützung des Personals bei
Konfliktsituationen im Umgang mit
Parteiverkehr (nähere Erläuterungen unter Pkt. 14)
Zum Dienstende Kontrolle der
Fenster im Warte- und Eingangsbereich auf geschlossenen Zustand und Kontrolle der Fluchttüre
am hinteren Ende des Wartebereichs. Offene Fenster sind zu
schließen. Büroräume sind nicht
zu kontrollieren
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ja
nein
ja
nein
Position
c)
Beschreibung
9
Kontrolle der Tiefgaragenzufahrt
über die Sprechanlage und Öffnung der Zufahrtsschranke (keine
Kameraüberwachung)
10
Es ist sicherzustellen, dass vom
Auftragnehmer nur geeignetes,
autorisiertes und dem Auftraggeber namentlich bekanntes Personal Zutritt zur Liegenschaft hat.
Darüber hinaus müssen die eingesetzten Sicherheitskräfte
grundsätzlich in § 34a GewO
unterrichtet und ihrer Zuverlässigkeit als Wachperson gemäß § 6
Bewachungsverordnung geprüft
sein. Ein entsprechender Nachweis muss dem Auftraggeber
vorgelegt werden.
11
Vertragsbeginn voraussichtlich
01.11.2016
Vorgaben
erfüllt?
ja
nein
ja
nein
ja
nein
Besondere Anforderungen
Position
Beschreibung
12
Die Vertretung im Urlaubs- oder
Krankheitsfall ist von Seiten des
Auftragnehmers sicher zu stellen.
Im Vertretungsfall ist der Auftraggeber umgehend, noch vor den
Öffnungszeiten, zu informieren.
Das Personal darf nur einmal
innerhalb eines Vertragsjahres
wechseln.
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Vorgaben
erfüllt?
ja
nein
Position
Beschreibung
Vorgaben
erfüllt?
Anforderungen an das eingesetzte Personal:
Gute Deutschkenntnisse in Wort
und Schrift
Einwandfreier Leumund (polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragung)
13
Gepflegtes Erscheinungsbild mit
gewerbeüblicher Dienstkleidung
ja
nein
Absolute Zuverlässigkeit
Soziale Kompetenz, Erfahrung im
Umgang mit schwierigen Situationen
Freundliches, jedoch bestimmtes
Auftreten
Aufgaben des eingesetzten Personals ggü. dem Besucherverkehr:
14
15
16
17
Unterstützung des Personals bei
Streitigkeiten mit Besucherverkehr
Deeskalierendes Eingreifen bei
Auseinandersetzungen mit aufgebrachten Personen. Schutz des
Personals vor Übergriffen durch
Besucher. Nach Zuschlagerteilung ist für die eingesetzten Mitarbeiter/innen eine Bescheinigung
über entsprechende Schulungsprogramme innerhalb der letzten
3 Jahre beim Auftraggeber vorzulegen
Nach Zuschlagserteilung wird
der/die vom Auftragnehmer eingesetzte Mitarbeiter/in entsprechend den Datenschutzrichtlinien
vom Auftraggeber belehrt. Die
Belehrung wird mit einer vom
Mitarbeiter unterschriebenen
Datenschutzverpflichtungserklärung dokumentiert
Aufrechterhaltung der Hausordnung des ZBFS
Wegweisung und Orientierungshilfe für Besucher (Beantwortung
von Fragen zur Orientierung,
Taxiruf etc., keine fachlichen Auskünfte)
Ein Ansprechpartner zur Objektbetreuung muss zur Verfügung
stehen. Struktur, Organisation
und Kenntnisse des Managementteams sind vorhanden
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ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
3.
Wichtige Hinweise:
a.
Vertragsdauer
Der Leistungszeitraum erstreckt sich auf 12 Monate, d. h. vom 01.11.2016 bis
31.10.2017. Zusätzlich ist eine Verlängerungsoption von 3 Jahren im Anschluss
an den 31.10.2017 vorgesehen um jeweils ein Jahr, höchstens aber bis
31.10.2020. Die Verlängerungsoption ist automatisch ausgestaltet, d.h. der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei
Monate vor Vertragsende, d.h. bis spätestens 31.07.2017, 31.07.2018 bzw.
31.07.2019 eine schriftliche Kündigung (unterschriebenes Telefax reicht aus) des
Auftraggebers erfolgt.
b.
Leistungsort
ZBFS Region Oberbayern, Bayerstr. 32, 80335 München
c.
Zutritt zur Liegenschaft
Generalschlüssel werden nicht benötigt. Die vom Auftragnehmer eingesetzten
Mitarbeiter/innen erhalten eine Zutrittscodekarte, die den Zugang zum Gebäude
ermöglicht.
d.
Datengeheimnis
Die Tätigkeit unterliegt dem Datengeheimnis nach Art. 5 BayDSG. Es ist untersagt, personenbezogene Daten (Art. 4 Abs. 1 BayDSG) bzw. Sozialdaten (§ 67
Abs. 1 SGB X) unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Bitte beachten Sie die Verpflichtung auf das Datengeheimnis (siehe hierzu Position 15).
4.
Allgemeiner Hinweis:
An gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. jeden Jahres ist die Liegenschaft geschlossen.
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Datum, ggf. Firmenstempel
Unterschrift
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