Anmeldung zur Ferienbetreuung Sommer 2016 Hiermit melde ich/melden wir verbindlich das Kind geb. am , Alter: _ , Jahre für die Ferienbetreuung an der Johann-Conrad-Schlaun-Schule Nordkirchen an. Mein/Unser Kind soll wie folgt betreut werden: Mittagessen Tage Datum Mo Di Mi Do Fr Ja Nein gesamt 11.07. - 15.07. 18.07. - 22.07. 25.07. - 29.07. 01.08. – 05.08. 08.08. – 12.08. 15.08. – 19.08. Tage gesamt: Das Programm beginnt jeweils um 10:00 Uhr und endet um 16:00 Uhr. Die Kinder sollten spätestens um 9:45 Uhr vor Ort sein. Nur für berufstätige Eltern besteht die Möglichkeit der Betreuung ab 7:30 Uhr oder bis maximal 17:00 Uhr. Gewünschte Betreuungszeit von Uhr bis Uhr ... -2- Anmeldung zu den Angeboten mit beschränkter Teilnehmerzahl und zusätzlichem Teilnehmerbeitrag: Angebot Ketteler Hof Familienausflug Erwachsene Kinder 6 – 12 Jahre Termin Zeit 08:00 Uhr 20.07.2016 ca. 16:00 Uhr Anzahl: x 22,00 € pro Person = Anzahl: x 20,00 € pro Person = € Summe Angebot DASA Dortmund ab 10 Jahre pro Person Termin 26.07.2016 Anzahl: Zeit Wird noch bekannt gegeben x 7,00 € = Termin 03.08.2016 Anzahl: Zeit Wird noch bekannt gegeben x 30,00 € = € € Summe Angebot Erlebnislabyrinth Kevelaer „Irrland“ – Familienausflug Erwachsene Kinder 6 – 12 Jahre € € Summe Angebot AquaMagis Plettenberg ab 13 Jahre pro Person € € Termin Zeit 08:00 Uhr 10.08.2016 ca. 17:00 Uhr Anzahl: x 18,00 € pro Person = Anzahl: x 16,00 € pro Person = € € € Summe Anmeldungen für alle anderen Angebote (z. B. Reiten) werden während der Ferienbetreuung vor Ort angenommen. Es gibt keinen Anspruch auf die Teilnahme an einem bestimmten Programmpunkt. Für die Reitstunden ist eine Reitkappe/Fahrradhelm und festes Schuhwerk erforderlich. Betreuungskosten: Tage gesamt x 3,00 € = € x 2,70 € = € = € (Für OGS-Kinder gilt Anmerkung auf S. 4) Essensgeld: Zusätzliche Kosten für Ausflüge Summe der Gesamtkosten Mittagessen € ... -3- Im Zusammenhang mit der Ferienbetreuung erkläre ich Folgendes: Mir/uns ist bekannt, dass die Eltern für ihre Kinder gegenüber der Gemeinde/dem JuNo/der OGS mit ihrer privaten Haftpflichtversicherung für alle Schäden an Personen, Inventar, Medien, Gebäuden und Außenanlagen, die im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen können, haften. Bei Verletzungen ist mein Kind/unser Kind über meine/unsere Krankenversicherung versichert. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Gemeinde Nordkirchen/das JuNo/die OGS keinen besonderen Versicherungsschutz für die Teilnehmenden gewährleistet und die Teilnehmenden selbst gegen die Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers nach einem Unfall Schadensersatzansprüche haben. Einwilligungserklärung: Im Rahmen des Ferienprogramms darf sich mein Kind/unser Kind frei auf dem Gelände bewegen. Mein/Unser Kind darf an sportlichen und handwerklichen Tätigkeiten teilnehmen und die notwendigen Werkzeuge/Geräte benutzen. Des Weiteren bin ich damit einverstanden, dass mein Kind bei Bedarf im Kleinbus transportiert wird. Mein/Unser Kind wird abgeholt darf alleine nach Hause gehen Folgende Personen dürfen mein/unser Kind abholen: Für OGS-Kinder Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass mein/unser Kind sowohl vom Betreuungspersonal der OGS als auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ferienprogramms betreut wird. Mein/Unser Kind nimmt regelmäßig Medikamente. Wenn ja, welche: Mein/Unser Kind sollte aufgrund einer Allergie o. ä. folgende Lebensmittel/ Getränke auf keinen Fall erhalten: Mein/Unser Kind darf auf Fotos (auch in der Presse, Homepage) erscheinen. darf auf Fotos nicht erscheinen. ... -4- Was der Betreuer/die Betreuerinnen noch wissen sollten: Alle Programmpunkte der Ferienbetreuung können sich aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse ändern. Für Getränke ist gesorgt. Bitte geben Sie Ihrem Kind/Ihren Kindern noch Sonnenschutz, angemessene Kleidung (feste Schuhe für Bauspielplatz), Hallenschuhe und Badekleidung mit. Die Anmeldung ist erst mit der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten, der Zustimmung zu den genannten Bedingungen und der Zahlung des Teilnehmerbeitrages gültig. Familien, die Leistungen zum Lebensunterhalt (SGB II / XII) erhalten, können einen ermäßigten Kostenbeitrag beantragen. Wir beziehen Leistungen zum Lebensunterhalt. Ein Bescheid ist beigefügt. Überweisung Ich/Wir überweise/n den Gesamtbetrag vor Beginn der Ferienbetreuung auf das Konto der St. Christophorus-Stiftung Werne/JuNo, IBAN: DE05 4006 9716 0323 3651 00 Volksbank Nordkirchen (GENODEM1SCN), Verwendungszweck: „Ferienbetreuung für (Name des Kindes)“. Für OGS-Kinder Die Betreuungskosten für drei Wochen werden über die OGS Beiträge finanziert. Sollten weitere Wochen in Anspruch genommen werden, müssen diese Kosten vom Erziehungsberechtigten gesondert gezahlt werden. Das Essensgeld für drei Wochen wird wie gewohnt von der Gemeinde Nordkirchen eingezogen. Für die restlichen Wochen müssen die Erziehungsberechtigten die Kosten gesondert überweisen. - Kosten der Tagesausflüge müssen gesondert überwiesen werden. Vor- und Zuname der Erziehungsberechtigten Straße mit Hausnummer, Wohnort Festnetznummer Dienstnummer Ort, Datum Mobilnummer E-Mail Unterschrift Eltern
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