77-16 Abgasmanipulierter VW Tiguan

Presse
Landgericht Hannover
20.07.2016
LANDGERICHT HANNOVER:
Klage wegen abgasmanipuliertem
Hinweise erteilt (11 O 9/16)
VW
Tiguan
-
In der auf Nachbesserung gerichtete Klage des Eigentümers eines von werkseitigen
Abgasmanipulationen betroffenen VW Tiguan 2.0 TDI gegen seinen Gebrauchtwagenhändler hat die Vorsitzende Richterin am Landgericht Doris Schrader als
Einzelrichterin soeben ein Hinweisbeschluss verkündet.
In diesem ist im Wesentlichen ausgeführt, dass in dem Vorhandensein der „Manipulationssoftware“ ein Mangel im Rechtssinn zu sehen und der Kläger nicht gehindert sei,
Nacherfüllungsansprüche gegen den Beklagten als seinen Vertragspartner durchzusetzen,
auch wenn er zugleich einen Anspruch gegen den Fahrzeughersteller hätte.
Die Einzelrichterin wies aber zugleich darauf hin, dass aufgrund des Beklagtenvortrages, ihm
sei die Nacherfüllung technisch nicht möglich, weil die Rückrufaktion des Herstellers noch
nicht gestartet worden ist, eine vorübergehende subjektive Unmöglichkeit vorliegen könnte,
die den Beklagten vorübergehend von seiner Nacherfüllungsverpflichtung befreit. Auf die
Leistungsfreiheit gemäß § 275 Abs. 1 BGB könne sich der Beklagte allerdings nur dann
berufen, wenn er zur Erfüllung - auch unter Mithilfe eines Dritten - nicht in der Lage ist, weil
sich der Dritte endgültig oder vorübergehend weigert, die begehrte Handlung vorzunehmen.
Dazu sei derzeit jedoch nicht hinreichend vorgetragen.
Die Parteien haben nunmehr Gelegenheit, zur rechtlichen Bewertung des Gerichts Stellung
zu nehmen.
Die mündliche Verhandlung wird wie folgt fortgesetzt:
Montag, 5. Dezember 2016, 9.00 Uhr, Saal 3 H 1 (voraussichtlich).
Über diese Medieninformation hinausgehende Informationen können nicht erteilt werden. Es
wird daher gebeten, von entsprechenden Anfragen Abstand zu nehmen.
Nr. 77/16
/ Dr. Stephan Loheit
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-1-
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§ 275 BGB
[Ausschluss der Leistungspflicht]
(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für
jedermann unmöglich ist.
(2) Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert,
der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und
Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht.
Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu
berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.
(3) Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu
erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden
Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann.
(4) Die Rechte des Gläubigers bestimmen sich nach den §§ 280, 283 bis 285, 311a und
326.
(Az.: 11 O 9/16)
(Stichwort: „Nachbesserung abgasmanipulierter Gebrauchtwagen“)
Dr. Stephan Loheit
Richter am Landgericht
Medienmanager
-2-
Das Landgericht Hannover - allgemeine Informationen (Februar 2016):


Bedienstete insgesamt:
davon Richterinnen und Richter:

Landgerichtsbezirk:
o Amtsgerichte Burgwedel, Hameln, Neustadt a. Rbge., Springe, Wennigsen

Strafrecht:
o 11 große Strafkammern
 1 Schwurgericht, zugleich auch allgemeine Strafkammer
 8 allgemeine Strafkammern
 3 Jugend- und Jugendschutzkammern
o 7 Strafvollstreckungskammern
o 7 kleine Strafkammern, davon 1 zugleich als kleine Jugendkammer
o 3 Kammern für Bußgeldsachen, davon 2 als Jugendkammern

Zivilrecht:
o 23 Zivilkammern (erste und zweite Instanz)
o 7 Kammern für Handelssachen

Zahlen und durchschnittliche Verfahrensdauer am Landgericht:
o Strafsachen:
2013
Neueingänge insgesamt :
1.597
davon 1. Instanz:
185
davon Schwurgericht:
25
davon 2. Instanz:
857
davon Beschwerden:
555
216
89
Erledigungen (ohne Beschwerden):
1. Instanz:
davon Schwurgericht:
Erledigungsdauer (Monate):
davon Schwurgericht:
2. Instanz:
Erledigungsdauer (Monate):
o Zivilsachen:
Neueingänge insgesamt :
davon 1. Instanz:
davon 2. Instanz:
davon Beschwerden:
Erledigungen (ohne Beschwerden):
1. Instanz:
Erledigungsdauer (Monate):
2. Instanz:
Erledigungsdauer (Monate):
2014
1.662
191
21
812
659
2015
1.701
169
20
823
709
2013
181
20
7,3
3,5
803
5,7
2014
186
24
9,4
4,2
812
5,9
2015
158
13
7,4
3,4
832
5,7
2013
8.557
6.122
1.089
1.346
2014
8.011
5.585
1.211
1.215
2015
8.689
6.441
1.122
1.126
2013
6.548
11,3
1.164
5,3
2014
5.871
10,6
1.131
5,1
2015
5.817
10,6
1.177
5,3
Die Medieninformationen des Landgerichts Hannover finden Sie auch im Internet auf der
Internetseite
des
Landgerichts
Hannover
unter
der
Rubrik
„Aktuelles
und
Medieninformationen“:
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