Presse Landgericht Hannover 20.07.2016 LANDGERICHT HANNOVER: Klage wegen abgasmanipuliertem Hinweise erteilt (11 O 9/16) VW Tiguan - In der auf Nachbesserung gerichtete Klage des Eigentümers eines von werkseitigen Abgasmanipulationen betroffenen VW Tiguan 2.0 TDI gegen seinen Gebrauchtwagenhändler hat die Vorsitzende Richterin am Landgericht Doris Schrader als Einzelrichterin soeben ein Hinweisbeschluss verkündet. In diesem ist im Wesentlichen ausgeführt, dass in dem Vorhandensein der „Manipulationssoftware“ ein Mangel im Rechtssinn zu sehen und der Kläger nicht gehindert sei, Nacherfüllungsansprüche gegen den Beklagten als seinen Vertragspartner durchzusetzen, auch wenn er zugleich einen Anspruch gegen den Fahrzeughersteller hätte. Die Einzelrichterin wies aber zugleich darauf hin, dass aufgrund des Beklagtenvortrages, ihm sei die Nacherfüllung technisch nicht möglich, weil die Rückrufaktion des Herstellers noch nicht gestartet worden ist, eine vorübergehende subjektive Unmöglichkeit vorliegen könnte, die den Beklagten vorübergehend von seiner Nacherfüllungsverpflichtung befreit. Auf die Leistungsfreiheit gemäß § 275 Abs. 1 BGB könne sich der Beklagte allerdings nur dann berufen, wenn er zur Erfüllung - auch unter Mithilfe eines Dritten - nicht in der Lage ist, weil sich der Dritte endgültig oder vorübergehend weigert, die begehrte Handlung vorzunehmen. Dazu sei derzeit jedoch nicht hinreichend vorgetragen. Die Parteien haben nunmehr Gelegenheit, zur rechtlichen Bewertung des Gerichts Stellung zu nehmen. Die mündliche Verhandlung wird wie folgt fortgesetzt: Montag, 5. Dezember 2016, 9.00 Uhr, Saal 3 H 1 (voraussichtlich). Über diese Medieninformation hinausgehende Informationen können nicht erteilt werden. Es wird daher gebeten, von entsprechenden Anfragen Abstand zu nehmen. Nr. 77/16 / Dr. Stephan Loheit Pressestelle Volgersweg 65, 30175 Hannover Tel.: (0511) 347-2695 Fax: (0511) 347-3550 -1- www.landgerichthannover.niedersachsen.de E-Mail: [email protected] § 275 BGB [Ausschluss der Leistungspflicht] (1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist. (2) Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat. (3) Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann. (4) Die Rechte des Gläubigers bestimmen sich nach den §§ 280, 283 bis 285, 311a und 326. (Az.: 11 O 9/16) (Stichwort: „Nachbesserung abgasmanipulierter Gebrauchtwagen“) Dr. Stephan Loheit Richter am Landgericht Medienmanager -2- Das Landgericht Hannover - allgemeine Informationen (Februar 2016): Bedienstete insgesamt: davon Richterinnen und Richter: Landgerichtsbezirk: o Amtsgerichte Burgwedel, Hameln, Neustadt a. Rbge., Springe, Wennigsen Strafrecht: o 11 große Strafkammern 1 Schwurgericht, zugleich auch allgemeine Strafkammer 8 allgemeine Strafkammern 3 Jugend- und Jugendschutzkammern o 7 Strafvollstreckungskammern o 7 kleine Strafkammern, davon 1 zugleich als kleine Jugendkammer o 3 Kammern für Bußgeldsachen, davon 2 als Jugendkammern Zivilrecht: o 23 Zivilkammern (erste und zweite Instanz) o 7 Kammern für Handelssachen Zahlen und durchschnittliche Verfahrensdauer am Landgericht: o Strafsachen: 2013 Neueingänge insgesamt : 1.597 davon 1. Instanz: 185 davon Schwurgericht: 25 davon 2. Instanz: 857 davon Beschwerden: 555 216 89 Erledigungen (ohne Beschwerden): 1. Instanz: davon Schwurgericht: Erledigungsdauer (Monate): davon Schwurgericht: 2. Instanz: Erledigungsdauer (Monate): o Zivilsachen: Neueingänge insgesamt : davon 1. Instanz: davon 2. Instanz: davon Beschwerden: Erledigungen (ohne Beschwerden): 1. Instanz: Erledigungsdauer (Monate): 2. Instanz: Erledigungsdauer (Monate): 2014 1.662 191 21 812 659 2015 1.701 169 20 823 709 2013 181 20 7,3 3,5 803 5,7 2014 186 24 9,4 4,2 812 5,9 2015 158 13 7,4 3,4 832 5,7 2013 8.557 6.122 1.089 1.346 2014 8.011 5.585 1.211 1.215 2015 8.689 6.441 1.122 1.126 2013 6.548 11,3 1.164 5,3 2014 5.871 10,6 1.131 5,1 2015 5.817 10,6 1.177 5,3 Die Medieninformationen des Landgerichts Hannover finden Sie auch im Internet auf der Internetseite des Landgerichts Hannover unter der Rubrik „Aktuelles und Medieninformationen“: -3-
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