Kongress des Zukunftsrats der Bayerischen Wirtschaft

Kongress des Zukunftsrats der
Bayerischen Wirtschaft –
Was Bayern morgen braucht
Montag, 18. Juli 2016 um 17:40 Uhr
MOC Veranstaltungscenter München, Halle 4
Lilienthalallee 40, 80939 München
Handlungsempfehlungen des Zukunftsrats
Alfred Gaffal
Präsident
vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Es gilt das gesprochene Wort.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe, Sie konnten sich mit den ausgestellten
Exponaten ein Bild vom Potenzial von Big Data in
den Schlüsseltechnologien machen.
Big Data ist kein kurzfristiger Hype.
Die Bedeutung von Big Data wird stetig wachsen –
nicht nur in Wirtschaft und Wissenschaft, sondern
in allen Lebensbereichen.
Big Data verspricht Effizienzgewinne und
Innovationen, die wiederum neue Produkte und
neue Geschäftsmodelle ermöglichen.
Die Einführung von Big Data schafft
Wertschöpfung und neue Arbeitsplätze.
Bislang setzen sich aber vor allem die großen
Unternehmen aktiv mit Big Data auseinander.
Kleine und mittlere Unternehmen stehen der Big
Data-Nutzung noch zurückhaltend gegenüber.
Sie verweisen auf mangelndes Know-How,
fehlende Fachkräfte und auf rechtliche
Unsicherheiten.
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Bayern kann es sich aber nicht erlauben, bei
Big Data ins Hintertreffen zu geraten.
Der Mittelstand braucht konkrete
Entscheidungshilfen, um seine ganz individuellen
Schlüsse für die Zukunft zu ziehen.
Gerade dazu will der Zukunftsrat einen Beitrag
leisten.
Die Studie Big Data – Chancen und
Herausforderungen für den Standort Bayern zeigt
auf, dass die Voraussetzungen im Freistaat
günstig sind, um Big Data zum Erfolg zu machen.
Sie zeigt aber auch, dass in vielen Bereichen
Nachholbedarf besteht, um die internationale
Spitzenposition zu erreichen.
Auf Grundlage der Studie hat der Zukunftsrat der
Bayerischen Wirtschaft Handlungsempfehlungen
formuliert, die Orientierung geben und die Hürden
für die Big Data-Nutzung gezielt adressieren.
Übersicht Handlungsempfehlungen
Die Handlungsempfehlungen unseres
Zukunftsrats decken vier Bereiche ab:
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 Strategische Empfehlungen für Wirtschaft,
Politik und Gesellschaft gleichermaßen,
 Empfehlungen für die Unternehmen für die
praktische Umsetzung von Big Data,
 Empfehlungen für den Standort Bayern
zur Entwicklung und Anwendung von Big
Data
 und Empfehlungen zur Gestaltung des
Rechtsrahmens.
Strategische Handlungsempfehlungen
Grundlage unserer Empfehlungen ist die
Verbesserung der Rahmenbedingungen für
Innovationen und Big Data in Bayern.
Die Forderungen der letztjährigen vbw Studie
Bayerns Zukunftstechnologien haben nicht an
Relevanz eingebüßt.
Das beginnt beim Ausbau der Infrastruktur für IT
und Kommunikation – bis 2020 müssen in Bayern
flächendeckend 100 Mbit/s zur Verfügung stehen.
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Wir brauchen aber auch dringend ein modernes,
flexibleres Arbeitsrecht, das zu den technischen
Möglichkeiten der Arbeitswelt 4.0 passt.
Die Strategie Bayern Digital muss vom Freistaat
konsequent umgesetzt und um Big Data-Aspekte
ergänzt werden.
Der Gesetzgeber muss jedoch auch eine
Strategie für Big Data entwickeln, damit die
Gesellschaft und die Wirtschaft rechtssicher von
Big Data profitieren können.
In diesem Zusammenhang brauchen wir eine
breite gesellschaftliche Debatte um den
richtigen Umgang mit Big Data-Technologien.
Bei Aspekten wie Transparenz und Privatheit
müssen wir eine Balance finden zwischen dem
technisch Möglichen, dem wirtschaftlich Sinnvollen
und dem ethisch Gebotenen.
Ein Beispiel sind Gesundheitsdaten.
Ihre flächendeckende Auswertung kann die
Diagnostik verbessern und Leben retten.
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Da sie jedoch einen sensiblen individuellen
Schutzbereich betreffen, verursacht ihre Nutzung
und Speicherung kontroverse Diskussionen.
Wir müssen diese Sorgen und Vorbehalte
frühzeitig in den richtigen Formaten ansprechen,
um Big Data zum Erfolg zu machen.
Generell muss die Staatsregierung sich das
strategische Ziel setzen, dass Bayern zur
europäischen Leitregion für Big Data wird.
Die Voraussetzungen am Standort sind gegeben!
Handlungsempfehlungen für Unternehmen
Ziel der heimischen Unternehmen muss es sein, in
neuen und strategisch wichtigen Bereichen –
gerade auch bei Angeboten für den Massenmarkt!
– die weltweite Systemführerschaft zu
übernehmen.
Unsere Handlungsempfehlungen skizzieren, wie
Unternehmen unter Berücksichtigung vorhandener
Potenziale eine Datenstrategie entwickeln können.
Ausgangspunkt einer Datenstrategie ist eine
Bestandsaufnahme der im Betrieb vorhandenen
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Daten und eine Abschätzung ihrer möglichen
Nutzung.
Im Kern geht es um die Frage: Welche
unternehmerischen Ziele können mit welchen
Daten und welcher Methode verfolgt werden?
Ein Beispiel: Die parallele Analyse von Daten aus
verschiedenen Quellen kann Unregelmäßigkeiten
oder Risikofaktoren automatisiert aufdecken –
lange, bevor ein Mensch mit herkömmlicher
Technik etwas bemerken würde – und macht ein
vorausschauendes Handeln und ein viel besseres
Risikomanagement möglich.
Wenn die Entscheidung zum Einsatz von Big
Data-Methoden gefallen ist, sollte die
Datenstrategie in einem nächsten Schritt um
folgende Elemente erweitert werden:
 Festlegung und Dokumentation der Big DataZielsetzung.
 Abschätzung der rechtlichen Risiken.
 Information über die Datenverwendung und
vertrauensbildende Maßnahmen.
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 Erstellung eines IT-Sicherheitskonzeptes
über die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und
Integrität der verarbeiteten Daten.
Auch dazu finden Sie eine Matrix als Checkliste
in den Handlungsempfehlungen!
Unabhängig von konkreten Big DataAnwendungen müssen Unternehmen ihr
datenspezifisches Wissen verbreitern.
Wo der Aufbau von eigenem Wissen nicht möglich
ist, müssen zumindest geeignete
Kooperationspartner identifiziert werden.
Für eine flächendeckende Anwendung neuer ITTechnologien ist es auch wichtig, gemeinsame
internationale Standards zu definieren.
Die bayerischen Unternehmen sollten sich aktiv in
Gremien und Initiativen einbringen, in denen
Standards und Schnittstellen festgelegt werden.
Das wäre ein wichtiger Impuls für eine größere
Planungssicherheit in den Unternehmen.
Wirtschaftsorganisationen müssen die
Unternehmen dabei unterstützen, die Chancen
von Big Data zu ergreifen.
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Wichtige Services sind zum Beispiel Leitfäden,
Vertragsmuster oder Unterstützung bei der Ausund Weiterbildung.
Handlungsempfehlungen für den Standort Bayern
Nicht nur die bayerischen Unternehmen sind
gefordert, das Potenzial von Big Data abzurufen:
Auch Wissenschaft und Politik müssen die
Weichen für den Standort richtig stellen.
Erstens müssen wir den Forschungsstandort
Bayern nachhaltig stärken und eine ForschungsAgenda „Big Data“ entwickeln.
Die vorhandenen Einrichtungen sollten um Big
Data-spezifische Schwerpunkte erweitert werden,
beispielweise am Zentrum Digitalisierung.Bayern.
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In der Big Data-Forschung muss sich Bayern auch
stärker beim Einwerben von Drittmitteln auf
nationaler und europäischer Ebene profilieren.
Entscheidend für den Forschungsstandort Bayern
ist eine internationale Ausrichtung. Die
weltweite Vernetzung muss forciert werden.
Zweitens müssen Big Data-Vorhaben bei der
Neuausrichtung der Technologieförderung in
Bayern stärker berücksichtigt werden.
In den Schlüsseltechnologien für Bayern sollten
Leuchtturmprojekte die hohe Relevanz von Big
Data-Anwendungen verdeutlichen und den
Wissenstransfer fördern.
Ein zusätzliches Programm sollte für das
Querschnittsthema Sicherheit aufgelegt werden,
speziell für Daten- und IT-Sicherheit.
Gerade kleinen und mittleren Unternehmen fehlt
hier oft das notwendige Know-How.
Drittens empfiehlt der Zukunftsrat, die Sicherung
des Fachkräftenachwuchses zu verbessern.
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Die Aus- und Weiterbildung muss stärker Big
Data-Qualifikationen vermitteln – aus technischer
wie aus betrieblicher Sicht.
Bestehende Studiengänge wie „Data Scientist“
und „Data Analyst“ müssen weiterentwickelt
werden – auch für die Hochschulausbildung.
Viertens müssen kleine und mittelständische
Unternehmen direkt angesprochen und
unterstützt werden.
Die Digitalisierung schreitet voran – und gerade
der Mittelstand droht ins Hintertreffen zu geraten.
Um die Unternehmen zu sensibilisieren, können
Instrumente wie der QuickCheck Digitalisierung 1
„Fit durch digitale Transformation“ oder der
QuickCheck Digitalisierung 2 „Fit für digitalisierte
Produktion“ von bayme vbm als Vorbild dienen.
Erfolgreiche und bereits im Einsatz befindliche
Big Data-Anwendungen sollten aktiv vermarktet
werden, um den konkreten Nutzen ebenso wie die
rechtssichere Umsetzung zu demonstrieren.
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Vor allem KMUs brauchen die Möglichkeit,
Anwendungen auszuprobieren oder diese in
einem „Innovations-Shop“ von der Stange zu
kaufen.
Fünftens gehen technologische Impulse häufig
von neuen Akteuren aus – speziell im IT-Sektor.
Wir müssen gerade im Bereich Big Data
Gründungen und Ausgründungen fördern.
Das erfordert neben besseren
Finanzierungsmöglichkeiten auch Zugang der
Gründer zu Unternehmen, die Ideen gemeinsam
mit ihnen entwickeln und in der Praxis erproben
können.
Wir sind von einer Gründermentalität und von
der Möglichkeit, Geschäftsmodelle ausreichend zu
skalieren, noch weit entfernt!
Sechstens ist die öffentliche Hand gefordert, die
von ihr erhobenen Daten bereitzustellen, um
Gründungen im Bereich Open Data zu
unterstützen.
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Was an Datenmaterial aus Steuermitteln
zusammengetragen wird, das muss allen und
ohne Verzögerung zur Verfügung stehen, wenn es
nicht um personenbezogene Daten geht. Beispiele
sind Statistiken oder Geodaten, die Grundlage für
neue Geschäftsmodelle sein können.
Siebtens müssen wir die erwünschten und
unerwünschten Folgen von Big Data
systematisch beobachten.
Um eine breite Akzeptanz für Big Data zu
erreichen, müssen wir den Umgang mit neuen
Technologien mit allen beteiligten Akteuren
diskutieren und die Gesellschaft einbinden.
Handlungsempfehlungen für die Gestaltung des Rechtsrahmens
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
eines der größten Hemmnisse für Big DataAnwendung ist die unklare Rechtslage.
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Die Herausforderung für den Gesetzgeber besteht
darin, die notwendigen Eingriffe vorzunehmen,
ohne die technologische Entwicklung zu bremsen.
Was ist zu tun?
Erstens: Der Datenschutz ist maßvoll zu
modernisieren. Generell ist das
Datenschutzrecht die größte Hürde für Big Data.
Sicherlich: Der Schutz der Persönlichkeitsrechte
ist in unserer Rechtsordnung ein hohes Gut.
Allerdings gilt es, das erforderliche Schutzniveau
an der gesellschaftlichen Realität abzugleichen.
In vielen Bereichen müssen wir erst einmal
abwarten und beobachten, ob die Rechtsprechung
Konflikte zufriedenstellend auf Grundlage des
geltenden Rechts löst.
Anders zum Beispiel bei der Anonymisierung:
Die Aufhebung des Personenbezugs von Daten
muss erleichtert werden – eine Verarbeitung
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bereits erhobener Daten sollte insbesondere ohne
erneute Einwilligung erfolgen können. Damit
schaffen wir ja gerade einen Anreiz, den
Personenbezug zu beenden und
Persönlichkeitsrechte zu schützen.
Zweitens: Bei der Datenverwertung müssen vor
allem positive Regelungen erarbeitet werden, die
die kommerzielle Nutzung von Daten ermöglichen.
Obwohl ein großes Interesse an der
Kommerzialisierung von Daten herrscht, ist ihre
vermögensrechtliche Position noch unsicher.
Ein Eigentum an Daten gibt es jedenfalls nach
geltendem Recht nicht.
Das bedeutet: wenn es sich nicht um
personenbezogene Daten handelt, dann sind
Daten öffentliche Güter und dürfen grundsätzlich
uneingeschränkt von allen verwendet werden, die
darauf Zugriff haben. Das erschwert natürlich die
kommerzielle Verwertung.
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Das bedeutet aber nicht, dass wir ein
Dateneigentum einführen müssten.
Die Lösung sind vielmehr vertragliche
Regelungen zur Datenverwertung. In erster Linie
sind hier also Wirtschaft und Wissenschaft
gemeinsam gefordert, faire Bedingungen zu
entwickeln.
An eine gesetzliche Regelung sollte man erst
dann denken, wenn über vertragliche
Gestaltungen in der Praxis keine
interessensgerechte Rechtsgestaltung möglich ist.
Drittens: Bei der Datensicherheit sind weitere
gesetzgeberische Eingriffe unverzichtbar, um
sachgerechte Lösungen für die Praxis zu finden.
Auch hier muss der Gesetzgeber eine Abwägung
treffen zwischen der adäquaten IT-Sicherheit und
einem innovationsfreundlichen Rechtsrahmen.
Das IT-Sicherheitsrecht muss beispielsweise im
Hinblick auf den Haftungsmaßstab oder die
Konkretisierung der Pflichten nach dem ITSicherheitsgesetz weiterentwickelt werden.
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Ein freiwilliges IT-Sicherheitssiegel kann
zusätzliche positive Anreize für einen
leistungsstarken Datenschutz setzen. Hier ist
wieder eher die Wirtschaft gefordert, als der
Gesetzgeber.
Information über ZR
Soweit zu den Handlungsempfehlungen des
Zukunftsrats.
Eine Kurzfassung liegt zu Ihrer Mitnahme aus. Die
vollständigen Empfehlungen befinden sich auf
dem angehängten USB-Stick.
Darin sind auch die Kernergebnisse der neuen
Leitstudie zu Big Data zusammengefasst.
Sie können sich auch über die Homepage des
Zukunftsrats informieren.
Meine Damen und Herren,
Jetzt sind Sie dran.
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Sie konnten heute den ganzen Tag über Fragen
an die Mitglieder des Zukunftsrats stellen.
Da ist eine Menge zusammengekommen.
Die Experten stehen jetzt Rede und Antwort.
Moderieren wird unser Hauptgeschäftsführer
Bertram Brossardt.
Die Arbeit des Zukunftsrats der Bayerischen
Wirtschaft geht nach dem heutigen Tag weiter.
Lassen Sie uns gemeinsam umsetzen,
„was Bayern morgen braucht“.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
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