(AD6) – „Presse- und Kommunikationsbeauftragter“ (m/w)

Ref. Ares(2016)3636701 - 19/07/2016
AUFFORDERUNG ZUR
INTERESSENBEKUNDUNG
Bedienstete auf Zeit (AD6) – „Presse- und
Kommunikationsbeauftragter“ (m/w)
ERCEA/TA/136/2016
Die Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates (ERCEA, im Folgenden: die „Agentur“) führt
derzeit ein externes Auswahlverfahren durch, um eine Reserveliste von höchstens fünf Bewerbern zu
erstellen. Die Einstellung erfolgt auf der Grundlage der freien Stellen und verfügbaren
Haushaltsmittel.
Die Anmeldefrist beginnt am 26/07/2016 um 15.00 Uhr und
endet am 26/08/2016 um 12.00 Uhr (Mittag) Brüsseler Zeit.
ERCEA/TA/136/2016 – Presse- und Kommunikationsbeauftragter (m/w)
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Wer wir sind
Die Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates (ERCEA) befasst sich mit der Auswahl und
Finanzierung innovativer, herausragender Ideen und der Forscher, die diese Ideen entwickeln.
In der Praxis unterstützt die ERCEA die Tätigkeit des Europäischen Forschungsrates (ERC), der im
Februar 2007 von der Europäischen Kommission als erste gesamteuropäische Einrichtung zur
Förderung der besten Pionierforschung Europas errichtet wurde. Die ERCEA wurde eingesetzt, um
das Programm „Ideen“ des Siebten Forschungsrahmenprogramms (RP7) der EU zu verwalten. Ihr
Mandat wurde mit Blick auf die Durchführung eines Teils des Rahmenprogramms für Forschung und
Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) bis 2024 verlängert.
In diesem Zusammenhang verwaltet die ERCEA drei zentrale Finanzhilfemodelle für Forscher:
„Starting Grants“ (Aufbauförderung) für Nachwuchsforscher, „Consolidator Grants“
(Konsolidierungsförderung) für Spitzenforscher, die bereits unabhängig arbeiten, und „Advanced
Grants“ (Spitzenförderung) für herausragende etablierte Forscher. Die Fördermittel dienen der
Finanzierung von Projekten in allen Forschungsbereichen, wobei Spitzenleistungen das einzige
Auswahlkriterium darstellen. Seit der Errichtung der Agentur wurden mehr als 5 000 Forscher und
deren Pionierforschungsprojekte gefördert. Im Rahmen des Programms Horizont 2020 stehen der
ERCEA Haushaltsmittel in Höhe von etwa 13 Mrd. EUR zur Verfügung.
Das Referat Kommunikation der ERCEA ist für die Durchführung der Kommunikationsstrategie des
ERC zuständig, die von dessen wissenschaftlichem Rat verabschiedet wurde. Das Referat hat zum
einen die Aufgabe, die Sichtbarkeit des ERC in Europa und darüber hinaus zu verbessern. Zum
anderen soll es in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und verschiedenen
Multiplikatoren die Finanzhilfemodelle des ERC und die geförderten Forschungsarbeiten bekannt
machen.
Die Agentur hat ihren Sitz im Herzen Brüssels und wird Ende 2020 voraussichtlich insgesamt
529 Mitarbeiter beschäftigen. Weiterführende Informationen über den ERC und die ERCEA
entnehmen Sie bitte unserer Website: http://erc.europa.eu/
Unser Arbeitsumfeld
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Die ERCEA hat sich im Hinblick auf die Forschung und in allen Aspekten ihrer Tätigkeit der
Exzellenz verschrieben und bemüht sich um die Gewinnung herausragender, hoch motivierter
Mitarbeiter mit den passenden Qualifikationen und Erfahrungen. Das Arbeitsumfeld bei der ERCEA
ist modern, dynamisch, inspirierend und attraktiv. Unter anderem bietet die Agentur die folgenden
Vorteile:







eine hervorragende Reputation für die Förderung wissenschaftlicher Spitzenleistungen;
ein bereicherndes, multikulturelles und mehrsprachiges Umfeld;
Möglichkeiten zur kontinuierlichen Weiterbildung und Kompetenzentwicklung;
interessante Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung: Laufbahnentwicklung,
Weiterbildung, interne Mobilitätsregelungen, Möglichkeit unbefristeter Verträge,
Beförderungen;
flexible Arbeitszeitregelungen;
Gemeinschafts- und Erholungsräume;
Chancengleichheit und ein von Respekt vor anderen und der Umwelt geprägter Arbeitsplatz.
Arbeitsplatzbeschreibung
Funktionen und Aufgaben
Die wesentliche Funktion dieser Stelle ist die Beratung des Präsidenten des ERC und der Mitglieder
des wissenschaftlichen Rates zu allen Medienaktivitäten sowie deren Organisation, Überwachung und
Durchführung. Ziel ist die Entwicklung und Leitung der externen Informations- und
Kommunikationstätigkeiten unter der Aufsicht des Leiters des Referats Kommunikation, um den
Bekanntheitsgrad des ERC zu erhöhen und Informationen über dessen Tätigkeiten und Leistungen zu
verbreiten.
EXTERNE KOMMUNIKATION (allgemein) – Externe Kommunikation

Konzeption und Organisation von Medienaktionen, Vermittlung von
Interviews, Verfassen und Korrekturlesen von Artikeln, Beiträge zu
Informationsgesprächen;

Pflege der Kontakte zum Sprecherdienst der Kommission, zu den
Generaldirektionen RTD und COMM sowie zu den für
Medienangelegenheiten zuständigen Kabinettsmitgliedern unter der Aufsicht
des Referatsleiters;

Konzeption und Durchführung geeigneter Aktivitäten in den sozialen Medien
für die Leitung der Agentur;

Verfassen und Verbreiten von Pressemitteilungen und Reaktion auf
Medienaktivitäten;

Konzeption und Leitung der Kommunikations-, Informations-, Werbe-,
Verbreitungs- und Sensibilisierungsaktivitäten;

Konzeption und Organisation von Radio- und Fernsehinterviews;

Organisation von Medienschulungen;

Beobachtung der Medienaktivitäten und Analyse ihrer Auswirkungen;

Ermittlung des Kommunikationsbedarfs und Festlegung von Zielen und
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

Strategien für die Kommunikation;
Information und Beratung interessierter Personen und Organisationen über
die Aktivitäten und Leistungen der Agentur;
Pflege der Kontakte zu Journalisten und Pressebeauftragten.
Erforderliche Qualifikationen und Berufserfahrung
1. Zulassungskriterien
Bewerber sind zum Auswahlverfahren zugelassen, wenn sie zum Zeitpunkt des Abgabetermins für die
Bewerbungen die folgenden formalen Kriterien erfüllen:
1.1 Allgemeine Bedingungen:
•
•
•
•
•
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union;
Besitz aller bürgerlichen Ehrenrechte;
Erfüllung der Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen;
1
Erfüllung der sittlichen Anforderungen für die angestrebte Tätigkeit;
Besitz der für die Wahrnehmung der dienstlichen Pflichten erforderlichen körperlichen
Eignung.
1.2 Spezifische Bedingungen:
1.2.1
Qualifikationen
Die Bewerber müssen einen Bildungsstand besitzen, der einem abgeschlossenen Hochschulstudium
von mindestens drei Jahren entspricht und durch ein Abschlusszeugnis bescheinigt wird.
Akzeptiert werden nur von Behörden der EU-Mitgliedstaaten ausgestellte und von den
zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten als gleichwertig anerkannte Qualifikationen. In
Fällen, in denen das Abschlusszeugnis in einem Drittstaat erworben wurde, kann der Bewerber
aufgefordert werden, einen von einer anerkannten Behörde ausgestellten Nachweis für die
Vergleichbarkeit der Qualifikation vorzulegen.
Im Bewerbungsformular sind Jahr und Monat der Ausstellung dieses Abschlusszeugnisses anzugeben,
um die Berechnung der Berufserfahrung zu ermöglichen.
1
Vor ihrer Ernennung müssen erfolgreiche Bewerber ein Führungszeugnis oder eine ähnliche behördliche Bescheinigung
vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie nicht vorbestraft sind.
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1.2.2
Sprachkenntnisse
Die Bewerber müssen über gründliche Kenntnisse des Englischen 2 sowie ausreichende Kenntnisse in
einer weiteren Amtssprache der EU in dem Umfang verfügen, in dem dies für die Ausübung der mit
der Tätigkeit verbundenen Pflichten erforderlich ist.
1.2.3
Berufserfahrung
Die Bewerber müssen zum Zeitpunkt des Abgabetermins für die Bewerbungen über mindestens fünf
Jahre Berufserfahrung auf nationaler und/oder internationaler Ebene verfügen, die nach dem in
Abschnitt 1.2.1 genannten Abschluss erworben wurde, einschließlich mindestens drei Jahre
Berufserfahrung, die unmittelbar für die im Abschnitt „Funktion und Aufgaben“ aufgeführten
Aufgaben relevant ist.
2. Auswahlkriterien
2.1 Erforderlich
2.1.1

Spezifische Erfahrung
Erfahrung in der Presse- und Kommunikationsarbeit im Forschungsbereich.
2.1.2 Allgemeine Fähigkeiten und Kompetenzen (diese werden ausschließlich in der schriftlichen
Prüfung und im Gespräch beurteilt)






Kenntnis der Informations- und Kommunikationspolitik und -strategien der EU;
sehr gute schriftliche und mündliche Beherrschung des Englischen;
redaktionelle und Präsentationsfähigkeiten;
Beherrschung von Büroanwendungen (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, E-Mail,
Internet usw.);
Fertigkeiten im aktiven Umgang mit sozialen Medien;
Kenntnis der europäischen Forschungspolitik und -programme;
2
Da Englisch die Hauptarbeitssprache der ERCEA ist, sind gründliche Englischkenntnisse für alle Profile ein
Bewertungskriterium.
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

Fähigkeit, im Team, unter Druck und in einem multikulturellen Umfeld zu arbeiten;
analytische Fähigkeiten sowie Fertigkeiten in den Bereichen Kommunikation, Problemlösung
und Organisation.
2.2 Von Vorteil


Über das im Rahmen der Auswahlkriterien genannte Maß hinausgehende Berufserfahrung in
einem für die Stelle relevanten Bereich;
in einem Organ oder einer Einrichtung der EU oder einer internationalen Organisation
erworbene Berufserfahrung.
Auswahlverfahren
1. Zulassung zum Auswahlverfahren
Nach Ablauf der Anmeldefrist prüft die Agentur die eingegangenen Bewerbungen anhand der
Zulassungskriterien (vgl. Abschnitt 1 oben).
2. Erste Bewertung der Bewerbungen
Der Auswahlausschuss prüft die Bewerbungsschreiben und Lebensläufe der zugelassenen Bewerber
im Hinblick auf die Auswahlkriterien (vgl. Punkt 2.1.1 und Unterabschnitt 2.2 oben).
3. Einladung zu den Prüfungen
Nach Abschluss der Bewertung erstellt der Auswahlausschuss eine Liste von 15 Bewerbern, die den
Erfordernissen der Agentur im Hinblick auf die in dieser Aufforderung genannten Funktionen und
Aufgaben am besten entsprechen. Die in diese Liste aufgenommenen Bewerber werden zu einer
schriftlichen Prüfung3 eingeladen.
Zur mündlichen Prüfung (Gespräch) werden ausschließlich Bewerber eingeladen, die die
schriftliche Prüfung erfolgreich abgelegt haben.
3
Zu der schriftlichen Prüfung werden etwa dreimal so viele Bewerber eingeladen wie in die Reserveliste
aufgenommen werden.
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Die Bewerber erhalten per E-Mail eine Mitteilung mit dem Absender [email protected], in der Einzelheiten zu Datum, Uhrzeit und Ort ihrer Prüfung genannt
werden. Im Falle einer Änderung Ihrer E-Mail-Adresse wenden Sie sich bitte an [email protected].
Die von der Agentur für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen festgelegten Termine können
nicht auf Antrag der Bewerber geändert werden. Die Bewerber erhalten eine E-Mail mit dem
Absender [email protected], in der ihnen mitgeteilt wird, wann sie die Einladung
zu den Prüfungen erhalten.
4. Prüfungen
4.1.1
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung umfasst folgende Teile:
(1)
Fallstudie(n) zu einem Thema, das mit dem Gegenstand der freien Stelle in Zusammenhang
steht; dabei werden die fachlichen Kenntnisse der Bewerber sowie ihre Fähigkeiten geprüft, englische
Texte zu verstehen, zu analysieren, zusammenzufassen und zu verfassen.
(2)
Allgemeine Fragen zur Bewertung der Kenntnisse der Bewerber über die
Kommunikationspolitik, die Organe und Einrichtungen der EU, die Agentur und ihre Arbeit,
einschließlich der unter Punkt 2.1.2 dieser Stellenausschreibung genannten allgemeinen Fertigkeiten
und Kompetenzen.
Weitere Einzelheiten werden im Einladungsschreiben genannt.
Die Prüfung findet in Brüssel in englischer Sprache statt. Sie wird mit einer Punktzahl von höchstens
100 Punkten bewertet (Mindestpunktzahl: 50).
4.1.2
Gespräch
Das Gespräch mit dem Auswahlausschuss gibt diesem die Möglichkeit, die Bewertung des Bewerbers
anhand der Auswahlkriterien abzuschließen.
Das Gespräch findet in Brüssel in englischer Sprache statt. Dabei werden gemäß Punkt 1.2.2 die
Kenntnisse des Bewerbers in einer zweiten Amtssprache geprüft.
Die mündliche Prüfung wird mit höchstens 100 Punkten bewertet (Mindestpunktzahl: 50).
5. Überprüfung der Dokumente und der Zulässigkeit
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Die Bewerbungen werden anhand der Originaldokumente und -nachweise überprüft, um die
Korrektheit und Zulässigkeit der Bewerbung zu verifizieren.
Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt des Verfahrens festgestellt wird, dass die im Rahmen einer
Bewerbung vorgelegten Informationen vorsätzlich gefälscht wurden, wird der Bewerber vom
Auswahlverfahren ausgeschlossen.
6. Reserveliste
Der Auswahlausschuss nimmt die höchstens fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in eine
Reserveliste auf.
Der Entwurf der Reserveliste, auf der die Bewerber in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind,
wird der Anstellungsbehörde der Agentur zur Genehmigung vorgelegt. Die Aufnahme in die
Reserveliste erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Zulässigkeit des Bewerbers im Anschluss an die
unter Punkt 5 genannte Prüfung der Originaldokumente.
Die Bewerber werden gebeten zu beachten, dass die Aufnahme in die Reserveliste keinerlei
Anspruch auf Einstellung durch die Agentur begründet.
Die Reserveliste bleibt zwölf Monate ab dem Datum ihrer Erstellung gültig. Die Gültigkeit der
Reserveliste kann nach dem Ermessen der Anstellungsbehörde verlängert werden.
Vor der Unterzeichnung des Vertrags muss sich der erfolgreiche Bewerber einer ärztlichen
Untersuchung durch einen Vertrauensarzt der Agentur unterziehen, damit sich diese vergewissern
kann, dass er die Anforderungen gemäß Artikel 28 Buchstabe e des Statuts der Beamten der
Europäischen Gemeinschaften uneingeschränkt erfüllt.
7. Benachrichtigung der Bewerber
Alle Bewerber erhalten eine schriftliche Mitteilung mit dem Absender [email protected], in der sie über das Ergebnis ihrer Bewerbung unterrichtet werden.
Sollte sich Ihre E-Mail-Adresse ändern, vergessen Sie bitte nicht, diese Änderung unter der oben
genannten Adresse anzuzeigen. Zur Erleichterung des Auswahlverfahrens wird der gesamte
Schriftverkehr mit den Bewerbern für die vorliegende Stellenausschreibung in englischer Sprache
geführt.
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8. Bewerbungsverfahren
Bewerber für die ausgeschriebene Stelle müssen bis spätestens 26/08/2016, 12.00 Uhr (Mittag)
Brüsseler Zeit, über EU CV online4 einen aktuellen, ausführlichen Lebenslauf sowie ein
Bewerbungsschreiben einreichen.
Nachweise, die die vorgelegten Informationen belegen, werden zu einem späteren Zeitpunkt verlangt.
Um das Auswahlverfahren zu erleichtern, werden die Bewerber gebeten, ihre Bewerbung in englischer
Sprache einzureichen.
Es ist den Bewerbern strikt untersagt, im Zusammenhang mit dieser Stellenausschreibung unmittelbar
oder mittelbar mit dem Auswahlausschuss Kontakt aufzunehmen. Die Anstellungsbehörde der
Exekutivagentur behält sich das Recht vor, Bewerber vom Auswahlverfahren auszuschließen, die
dieses Verbot missachten.
Den Bewerbern wird nachdrücklich empfohlen, mit ihrer Bewerbung nicht bis zum Ende der Frist zu
warten, da eine Überlastung der Leitungen oder eine Störung der Internet-Verbindung zu
Übermittlungsproblemen führen können. Die Agentur kann nicht für Verzögerungen verantwortlich
gemacht werden, die auf solche Probleme zurückzuführen sind.
Die Bewerber sind für die von ihnen übermittelten Informationen verantwortlich. Ihre Angaben bilden
die Grundlage für die Bewertung durch den Auswahlausschuss. Bitte vergewissern Sie sich vor der
Validierung Ihrer Bewerbung, dass alle Informationen vollständig und korrekt sind (einschließlich der
Angaben in den Dropdown-Listenfeldern).
Bewerber werden ausgeschlossen, wenn sie

den Bedingungen für Bewerbungen im Rahmen der Aufforderung nicht entsprechen;

das Online-Anmeldeformular nicht fristgemäß ausfüllen;

keine vollständige Bewerbung mit allen erforderlichen Bestandteilen einreichen;

nicht alle Zulassungskriterien erfüllen;

nicht alle geforderten Nachweise erbringen.
Technische Fragen betreffend EU CV online richten Sie bitte per E-Mail an [email protected].
4
http://ec.europa.eu/civil_service/job/cvonline/index_de.htm
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Vorlage der Originaldokumente am Tag des Gesprächs
Wenn Sie zum Gespräch eingeladen werden, werden Sie aufgefordert, am Tag des Gesprächs
Nachweise über Ihre Staatsangehörigkeit, Ihre Ausbildung und Ihre Berufserfahrung im Original oder
in beglaubigter Kopie vorzulegen. Am Tag des Gesprächs müssen Sie die folgenden Dokumente
vorlegen:

Nachweis über Ihre Staatsangehörigkeit (z. B. Pass, Personalausweis oder ein anderes
amtliches Dokument, das Ihre Staatsangehörigkeit bestätigt und das spätestens am Tag des
Ablaufs der Frist für die Online-Anmeldung ausgestellt wurde);

Nachweis über die Erfüllung Ihrer Verpflichtungen aus den für Sie geltenden Wehrgesetzen;

Abschlusszeugnisse, die den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung bestätigen;

Nachweise über Ihre Berufserfahrung mit eindeutigen Angaben über Beginn und Ende der
Berufstätigkeit sowie über die Art der wahrgenommenen Aufgaben (z. B. Arbeitsverträge,
Referenzen der Arbeitgeber).
Ausdrucke von Websites und/oder Verweise auf Websites stellten für diesen Zweck keine
geeigneten Nachweise dar.
Des Weiteren sind Kopien aller Dokumente vorzulegen. Die Originalbelege werden geprüft und Ihnen
am Tag des Gesprächs zurückgegeben. Die Kopien werden einbehalten und für die in der spezifischen
Datenschutzerklärung genannten Zeiträume aufbewahrt. Die Datenschutzerklärung kann auf der
Website der Agentur eingesehen werden:
http://erc.europa.eu/index.cfm?fuseaction=page.display&topicID=48
Auskunftserteilung
Der Text der vorliegenden Stellenausschreibung enthält alle notwendigen Informationen.
Chancengleichheit
Die Agentur verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ungeachtet des
Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen
Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen
Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer
Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung.
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Auswahlausschuss
Im Rahmen dieser Stellenausschreibung wird ein Auswahlausschuss aus mindestens drei Mitgliedern
eingesetzt, von denen eines von der Personalvertretung benannt wird.
Eine unmittelbare oder mittelbare Kontaktaufnahme mit den Mitgliedern des Auswahlausschusses ist
den Bewerbern zu jedem Zeitpunkt des Auswahlverfahrens strikt untersagt. Bei der Beurteilung der
Eignung der Bewerber beachtet der Auswahlausschuss den Grundsatz der Gleichbehandlung.
Vorläufiger Zeitplan
Das Auswahlverfahren kann bis zu seinem Abschluss mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die
Bewerber werden über die Ergebnisse der einzelnen Phasen zu gegebener Zeit unterrichtet. Der
vorläufige Zeitplan wird auch auf der Website des ERC veröffentlicht: http://erc.europa.eu/abouterc/job-opportunities.
Einstellungsbedingungen / Laufbahn
Zum Zeitpunkt der Einstellung müssen die folgenden Nachweise erbracht werden:

Auszug aus dem Strafregister im Original5 (mindestens drei Monate gültig);

Nachweis über die Arbeitsfähigkeit entsprechend den Ergebnissen der ärztlichen
Untersuchung.
Des Weiteren sind Kopien der oben genannten Dokumente vorzulegen. Die Originalbelege werden
geprüft und Ihnen am Tag des Gesprächs zurückgegeben. Die Kopien werden einbehalten und für die
in der spezifischen Datenschutzerklärung genannten Zeiträume aufbewahrt. Die Datenschutzerklärung
kann auf der Website der Agentur eingesehen werden:
http://erc.europa.eu/index.cfm?fuseaction=page.display&topicID=48
Erfolgreichen Bewerbern kann ein zunächst auf zwei Jahre befristeter Vertrag als Bediensteter auf Zeit
gemäß Artikel 2 Buchstabe f der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der
Europäischen Union (BBSB) angeboten werden. Die betreffende Stelle des Bediensteten auf Zeit wird
in die Besoldungsgruppe AD6 eingestuft. Erfolgreiche Bewerber werden zunächst für eine Probezeit
von neun Monaten angestellt.
Der Vertrag kann einmal für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr verlängert werden. Anschließend
kann der Vertrag auf unbestimmte Dauer verlängert werden.
5
Gibt es in dem betreffenden Mitgliedstaat kein nationales zentrales Strafregister, können andere Dokumente
verlangt werden, wie beispielsweise ein von den Polizeibehörden ausgestelltes Führungszeugnis.
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Ort der dienstlichen Verwendung ist Brüssel, der Sitz der Agentur.
Einstellungsbedingungen / Laufbahn (für Bedienstete auf Zeit)
Es wird ausschließlich Berufserfahrung berücksichtigt, die mit einem der Tätigkeitsbereiche der
Agentur in Zusammenhang steht. Die berufliche Erfahrung wird ab dem Datum gerechnet, an dem der
Bewerber die Mindestqualifikation für die betreffende Stelle erworben hat. Vor diesem Datum
erworbene Berufserfahrung wird nicht berücksichtigt. Daher ist es von wesentlicher Bedeutung,
Informationen über die für die betreffende Stelle erforderliche Qualifikation vorzulegen und dabei
insbesondere das Datum ihres Erwerbs anzugeben. Bei der Berechnung der Berufserfahrung werden
ausschließlich ordnungsgemäß dokumentierte berufliche Tätigkeiten berücksichtigt (d. h. abhängige
oder selbstständige Erwerbstätigkeit). Die Zeit des Pflichtwehrdienstes oder eines gleichwertigen
Zivildienstes wird berücksichtigt. Die Zeit des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs wird als
Berufstätigkeit angerechnet, unbezahlter Urlaub bleibt jedoch unberücksichtigt. Im Falle einer
Teilzeittätigkeit wird die tatsächlich geleistete Arbeitszeit im Verhältnis zu einer Vollzeittätigkeit
berücksichtigt. Zeiträume der allgemeinen oder beruflichen Bildung, unbezahlte Praktika und
Stipendien werden nicht berücksichtigt. Jeder einzelne Zeitraum kann nur einmal berücksichtigt
werden (ist der Bewerber beispielsweise neben einer Vollzeittätigkeit abends und am Wochenende
einer freiberuflichen Beratungstätigkeit nachgegangen, werden die für die freiberufliche Tätigkeit
aufgewendeten Tage nicht zu dem für die Vollzeittätigkeit berücksichtigten Zeitraum addiert).
Vergütung
Die Vergütung eines Bediensteten auf Zeit der Besoldungsgruppe AD6 (Dienstaltersstufe 1) umfasst
ein Grundgehalt von 5079,70 EUR zuzüglich verschiedener Zulagen wie beispielsweise
Familienzulagen. Die Bezüge der Bediensteten unterliegen einer Steuer zugunsten der Europäischen
Union, die im Wege des Abzugs an der Quelle erhoben wird. Die Bediensteten sind von der nationalen
Einkommensteuer befreit und unterliegen der Regelung der sozialen Sicherheit sowie der
Versorgungsordnung
der
Europäischen
Union.
Nähere
Informationen
über
die
Beschäftigungsbedingungen von Bediensteten auf Zeit sind den BBSB zu entnehmen.
Schutz personenbezogener Daten
Die Agentur gewährleistet, dass personenbezogene Daten der Bewerber gemäß der Verordnung (EG)
Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz
natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und
Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1)
verarbeitet werden. Dies betrifft insbesondere die Vertraulichkeit und Sicherheit solcher Daten.
Eine spezifische Datenschutzerklärung kann auf der Website der Agentur unter folgender Adresse
eingesehen werden:
http://erc.europa.eu/index.cfm?fuseaction=page.display&topicID=48
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Die Bewerber sind gehalten, die Datenschutzerklärung sorgfältig zu lesen, da sie hilfreiche
Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und ihre einschlägigen Rechte
beinhaltet.
Überprüfungsanträge
Die Agentur und der Auswahlausschuss nehmen ihre Aufgaben nach Maßgabe der allgemeinen
Grundsätze des EU-Rechts und der einschlägigen Rechtsprechung der Gerichte wahr. Bei der
Beurteilung der Eignung der Bewerber beachtet der Auswahlausschuss den Grundsatz der
Gleichbehandlung.
Sollten Sie dennoch der Ansicht sein, dass in Ihrem Fall einer dieser Grundsätze nicht
gewahrt wurde, können Sie binnen zehn Kalendertagen, nachdem Ihnen die Entscheidung per
E-Mail mitgeteilt wurde, einen begründeten Überprüfungsantrag an die folgende E-MailAdresse der ERCEA richten: [email protected].
In der Betreffzeile dieses Antrags geben Sie bitte Folgendes an:

die Nummer der betreffenden Aufforderung zur Interessenbekundung;

Ihre Anmeldenummer;

den Vermerk „Überprüfungsantrag“;

die Phase des Auswahlverfahrens, auf die sich Ihr Antrag bezieht.
Die ERCEA leitet Ihren Antrag an den Vorsitzenden des Auswahlausschusses weiter, sofern er in den
Zuständigkeitsbereich des Ausschusses fällt, und Sie erhalten schnellstmöglich eine Antwort.
Rechtsmittel
Bewerber, die sich durch eine bestimmte Entscheidung nicht gerecht behandelt fühlen, können in allen
Phasen des Auswahlverfahrens folgende Schritte einleiten:
• Sie können unter der folgenden Anschrift eine Verwaltungsbeschwerde gemäß Artikel 90 Absatz 2
des Statuts der Beamten der Europäischen Union einreichen:
ERCEA – Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates
Zu Hd. des Direktors
Ref.: ERCEA/TA/136/2016
COV2, Place Rogier 16
1049 Brüssel, Belgien
• Die Bewerber können gemäß Artikel 270 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union und Artikel 91 des Statuts der Beamten der Europäischen Union unter folgender Anschrift
Rechtsmittel einlegen:
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Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union
Boulevard Konrad Adenauer
2925 Luxemburg
Luxemburg
http://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo1_6308/
Bitte geben Sie in Ihrem Schreiben die Nummer der betreffenden Aufforderung zur
Interessenbekundung an. Beide Verfahren müssen binnen drei Monaten nach der Bekanntgabe der den
Bewerber beschwerenden Entscheidung eingeleitet werden (vgl. das Statut der Beamten in der durch
die Verordnung des Rates (EG, Euratom) Nr. 723/2004 (ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1) geänderten
Fassung – http://eur-lex.europa.eu/.
Bitte beachten Sie, dass die Anstellungsbehörde nicht befugt ist, die Entscheidungen des
Auswahlausschusses zu ändern. Nach gängiger Rechtsprechung verfügen die Auswahlausschüsse über
einen weiten Ermessensspielraum, der nur dann einer Überprüfung durch das Gericht für den
öffentlichen Dienst unterliegt, wenn ein offensichtlicher Verstoß gegen die Vorschriften über die
Arbeitsweise der Auswahlausschüsse vorliegt.
Beschwerden beim Europäischen Bürgerbeauftragten
Als Bürger der Europäischen Union können Bewerber gemäß Artikel 228 Absatz 1 des Vertrags über
die Arbeitsweise der Europäischen Union und unter den im Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom
des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen
für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15) festgelegten
Bedingungen Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten einlegen:
DER EUROPÄISCHE BÜRGERBEAUFTRAGTE
1 avenue du Président Robert Schuman – BP 403
67001 Strasbourg Cedex
Frankreich
http://www.ombudsman.europa.eu/start.faces
Hinweis: Die Fristen für die Einreichung von Beschwerden gemäß Artikel 90 Absatz 2 und Artikel 91
des Statuts sowie für die Einlegung von Rechtsmitteln beim Gericht für den öffentlichen Dienst gemäß
Artikel 270 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union werden durch die Befassung
des Europäischen Bürgerbeauftragten nicht ausgesetzt. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass
gemäß Artikel 2 Ziffer 4 der allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des
Bürgerbeauftragten jeder bei diesem eingereichten Beschwerde die geeigneten administrativen
Schritte bei dem betroffenen Organ oder der betroffenen Einrichtung vorausgegangen sein müssen.
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