Verwendung von PIN-Nummern bei Privatnutzung der Telekommunikationsanlage der Universität Passau Die Nutzung der Telekommunikationsanlage für private Zwecke (Telefonate und Telefaxe) ist auf dringende Fälle zu beschränken. Die Gespräche sind möglichst kurz zu halten. Keinesfalls darf hierdurch der Dienstbetrieb beeinträchtigt werden. Vor der Herstellung einer privaten Verbindung muss die Amtsholziffer „7“ + Telefonnummer + # + PIN + # eingegeben werden. Bei manchen Fax-Geräten wird im Sendeprotokoll mit der Zielnummer auch die eingegebene PINNummer ausgedruckt. Bitte verwenden Sie solche Geräte nicht für den Versand privater Faxe bzw. stellen Sie sicher, dass nur Sie Zugriff auf das Sendeprotokoll haben! Generell ist jeder Mitarbeiter für den sicheren und vertraulichen Umgang mit seiner PINNummer selbst verantwortlich! Pro Verbindung in das deutsche Festnetz (ohne Sonderrufnummern) bleiben zwei Einheiten frei. Da die Berechnung bzw. der Abzug der Freieinheiten bereits in der Telefonanlage der Universität stattfindet, ist sie - technisch bedingt - auf der Abrechnung selbst nicht mehr ersichtlich bzw. nicht gesondert aufgeführt. Tarife City (Orts- und Nahbereich) Preis pro Minute in Cent (Tag-Tarif) Preis pro Minute in Cent (Nacht-Tarif) 4 Cent 1,5 Cent Abrechnung im 1,5-Minuten-Takt, deshalb erscheint in der Abrechnung 6 Cent/1,5 Minuten, 2 Freieinheiten -> 3 Minuten Montag - Freitag: 9-18 Uhr 9 Cent Deutschlandverbindungen Abrechnung im Minuten-Takt, 9 Cent/Minute, 2 Freieinheiten -> 1,5 Minuten Montag - Freitag: 7-18 Uhr Abrechnung im 4-Minuten-Takt, deshalb erscheint in der Abrechnung 6 Cent/4 Minuten, 2 Freieinheiten -> 8 Minuten Montag - Freitag: 18-9 Uhr. Am Wochenende und an allen bundeseinheitlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig. 3 Cent Abrechnung im Minuten-Takt, 3 Cent/Minute, 2 Freieinheiten -> 4 Minuten Montag - Freitag: 18-7 Uhr. Am Wochenende und an allen bundeseinheitlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig. In der Abrechnung wird aber die Nummer des Apparates pro Verbindung festgehalten, von dem aus telefoniert bzw. gefaxt wurde. Generell können gebührenpflichtige Verbindungen von allen Apparaten in der Universität mittels PIN geführt werden, die auch dienstlich hierfür freigeschaltet sind. Es kann z. B. nicht von „Aufzugs- oder Pool-Apparaten“ mittels PIN telefoniert werden, weil diese Apparate keine Amtsberechtigung haben. Die Abrechnung wird mittels eMail zugeleitet. Pro Gebührenabrechnung (in der Regel zweimonatlich) gilt eine Bagatellgrenze von drei Euro. Übersteigen die Gebühren drei Euro, muss der volle Betrag bezahlt werden. Die Gebühren sind innerhalb von zwei Wochen nach Zuleitung der Abrechnung in bar bei der Geldannahmestelle im Referat V/1 der Universitätsverwaltung (Frau Falkner/Frau Hödl) oder bei der Zahlstelle der Universität einzuzahlen, auch die Überweisung auf das Konto der Universität bei der Sparkasse Passau, IBAN: DE52 7405 0000 0240 2512 49, BIC: BYLADEM1PAS ist möglich. Systembedingt werden auch alle dienstlichen Verbindungen erfasst und den jeweiligen Verursachern mittels eMail zugeleitet und belastet bzw. den außeruniversitären Nutzern berechnet. Es ist deshalb besonders darauf zu achten, dass private Verbindungen nicht mit der Amtsholziffer „0“ hergestellt werden. Soweit das dennoch geschieht, sind diese Verbindungen in der Abrechnung zu kennzeichnen. Die Abrechnung ist auszudrucken und danach zusammen mit dem Gebührenbetrag an das Referat V/1 der Universitätsverwaltung (Frau Falkner/Frau Hödl) zu geben. Bei missbräuchlicher Verwendung kann die PIN-Nummer gesperrt werden, gegebenenfalls sind rechtliche Schritte zu veranlassen.
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