Tabelle Tarife - Universität Passau

Verwendung von PIN-Nummern bei Privatnutzung der Telekommunikationsanlage der
Universität Passau
Die Nutzung der Telekommunikationsanlage für private Zwecke (Telefonate und Telefaxe) ist auf
dringende Fälle zu beschränken. Die Gespräche sind möglichst kurz zu halten. Keinesfalls darf
hierdurch der Dienstbetrieb beeinträchtigt werden.
Vor der Herstellung einer privaten Verbindung muss die Amtsholziffer „7“ + Telefonnummer + # + PIN +
# eingegeben werden.
Bei manchen Fax-Geräten wird im Sendeprotokoll mit der Zielnummer auch die eingegebene PINNummer ausgedruckt. Bitte verwenden Sie solche Geräte nicht für den Versand privater Faxe bzw.
stellen Sie sicher, dass nur Sie Zugriff auf das Sendeprotokoll haben!
Generell ist jeder Mitarbeiter für den sicheren und vertraulichen Umgang mit seiner PINNummer selbst verantwortlich!
Pro Verbindung in das deutsche Festnetz (ohne Sonderrufnummern) bleiben zwei Einheiten frei. Da die
Berechnung bzw. der Abzug der Freieinheiten bereits in der Telefonanlage der Universität stattfindet,
ist sie - technisch bedingt - auf der Abrechnung selbst nicht mehr ersichtlich bzw. nicht gesondert
aufgeführt.
Tarife
City (Orts- und Nahbereich)
Preis pro Minute in Cent
(Tag-Tarif)
Preis pro Minute in Cent
(Nacht-Tarif)
4 Cent
1,5 Cent
Abrechnung im 1,5-Minuten-Takt,
deshalb erscheint in der Abrechnung
6 Cent/1,5 Minuten,
2 Freieinheiten -> 3 Minuten
Montag - Freitag: 9-18 Uhr
9 Cent
Deutschlandverbindungen
Abrechnung im Minuten-Takt,
9 Cent/Minute,
2 Freieinheiten -> 1,5 Minuten
Montag - Freitag: 7-18 Uhr
Abrechnung im 4-Minuten-Takt,
deshalb erscheint in der Abrechnung
6 Cent/4 Minuten,
2 Freieinheiten -> 8 Minuten
Montag - Freitag: 18-9 Uhr.
Am Wochenende und an allen bundeseinheitlichen Feiertagen sowie am
24.12. und 31.12. ganztägig.
3 Cent
Abrechnung im Minuten-Takt,
3 Cent/Minute,
2 Freieinheiten -> 4 Minuten
Montag - Freitag: 18-7 Uhr.
Am Wochenende und an allen bundeseinheitlichen Feiertagen sowie am
24.12. und 31.12. ganztägig.
In der Abrechnung wird aber die Nummer des Apparates pro Verbindung festgehalten, von dem aus
telefoniert bzw. gefaxt wurde. Generell können gebührenpflichtige Verbindungen von allen Apparaten in
der Universität mittels PIN geführt werden, die auch dienstlich hierfür freigeschaltet sind. Es kann z. B.
nicht von „Aufzugs- oder Pool-Apparaten“ mittels PIN telefoniert werden, weil diese Apparate keine
Amtsberechtigung haben. Die Abrechnung wird mittels eMail zugeleitet.
Pro Gebührenabrechnung (in der Regel zweimonatlich) gilt eine Bagatellgrenze von drei Euro.
Übersteigen die Gebühren drei Euro, muss der volle Betrag bezahlt werden.
Die Gebühren sind innerhalb von zwei Wochen nach Zuleitung der Abrechnung in bar bei der
Geldannahmestelle im Referat V/1 der Universitätsverwaltung (Frau Falkner/Frau Hödl) oder bei der
Zahlstelle der Universität einzuzahlen, auch die Überweisung auf das Konto der Universität bei der
Sparkasse Passau, IBAN: DE52 7405 0000 0240 2512 49, BIC: BYLADEM1PAS ist möglich.
Systembedingt werden auch alle dienstlichen Verbindungen erfasst und den jeweiligen Verursachern
mittels eMail zugeleitet und belastet bzw. den außeruniversitären Nutzern berechnet. Es ist deshalb
besonders darauf zu achten, dass private Verbindungen nicht mit der Amtsholziffer „0“ hergestellt
werden. Soweit das dennoch geschieht, sind diese Verbindungen in der Abrechnung zu kennzeichnen.
Die Abrechnung ist auszudrucken und danach zusammen mit dem Gebührenbetrag an das Referat V/1
der Universitätsverwaltung (Frau Falkner/Frau Hödl) zu geben.
Bei missbräuchlicher Verwendung kann die PIN-Nummer gesperrt werden, gegebenenfalls sind
rechtliche Schritte zu veranlassen.