Nachbar wässert Garten, Haus ruiniert - wer zahlt?

Nachbar wässert Garten, Haus
ruiniert - wer zahlt?
Kurz vor den Ferien werden sie auf einmal wichtig: die lieben Nachbarn. Schließlich
muss die Post geholt und der Garten bewässert werden. In Koblenz ist das gründlich
schiefgegangen. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, wer zahlen muss, wenn der
Gartenschlauch den Keller unter Wasser setzt.
Untergeschoss vollgelaufen
Der eine Nachbar bewässerte für den anderen dessen Rasen und stellte das Wasser
danach nicht richtig ab. Anstatt den Hahn zuzudrehen, schraubte er nur die Spritze vorne
am Schlauch zu. Vor lauter Druck schoss das Wasser später durch die Spritze, versickerte
im Boden und lief schließlich in das Untergeschoss des Hauses. Über 11.000 Euro
Schaden sind so entstanden. Die Versicherung des Hauseigentümers sprang ein und
übernahm die Kosten, wollte das Geld dann aber vom Nachbarn zurück.
Haftet der Nachbar auch bei leichter Fahrlässigkeit?
Ob die Versicherung darauf einen Anspruch hatte, musste der Bundesgerichtshof jetzt
entscheiden. Das war gar nicht so einfach, weil Nachbarn in solch einer Situation
normalerweise keinen Vertrag abschließen, in dem sie die Haftungsfragen klären.
Deshalb mussten die Richter einspringen und sich fragen: Wie hätten die Nachbarn das
denn vertraglich regeln wollen? Der Nachbar in Koblenz war ja nur ein bisschen
tollpatschig. Waren sich die Nachbarn vielleicht einig, dass er bei leichter Fahrlässigkeit
nicht haften muss?
Haftpflichtversicherung entscheidend
Die Richtern sagen nein. Denn: Der Nachbar hatte eine Haftpflichtversicherung. Damit
war zwischen den Nachbarn klar, dass er auch bei kleinen Fehlern einstehen muss.
Anders könnte das bei allen aussehen, die dieses Jahr Nachbars Garten hüten und keine
Haftpflichtversicherung haben. Die könnten sich bei kleinen Ungeschicklichkeiten darauf
berufen, dass sie eben nicht ausreichend versichert sind und bei leichter Fahrlässigkeit
nicht haften. (Aktenzeichen VI ZR 467/15)
Eva Böning | ARD Rechtsredaktion (SWR)