Nachbar wässert Garten, Haus ruiniert - wer zahlt? Kurz vor den Ferien werden sie auf einmal wichtig: die lieben Nachbarn. Schließlich muss die Post geholt und der Garten bewässert werden. In Koblenz ist das gründlich schiefgegangen. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, wer zahlen muss, wenn der Gartenschlauch den Keller unter Wasser setzt. Untergeschoss vollgelaufen Der eine Nachbar bewässerte für den anderen dessen Rasen und stellte das Wasser danach nicht richtig ab. Anstatt den Hahn zuzudrehen, schraubte er nur die Spritze vorne am Schlauch zu. Vor lauter Druck schoss das Wasser später durch die Spritze, versickerte im Boden und lief schließlich in das Untergeschoss des Hauses. Über 11.000 Euro Schaden sind so entstanden. Die Versicherung des Hauseigentümers sprang ein und übernahm die Kosten, wollte das Geld dann aber vom Nachbarn zurück. Haftet der Nachbar auch bei leichter Fahrlässigkeit? Ob die Versicherung darauf einen Anspruch hatte, musste der Bundesgerichtshof jetzt entscheiden. Das war gar nicht so einfach, weil Nachbarn in solch einer Situation normalerweise keinen Vertrag abschließen, in dem sie die Haftungsfragen klären. Deshalb mussten die Richter einspringen und sich fragen: Wie hätten die Nachbarn das denn vertraglich regeln wollen? Der Nachbar in Koblenz war ja nur ein bisschen tollpatschig. Waren sich die Nachbarn vielleicht einig, dass er bei leichter Fahrlässigkeit nicht haften muss? Haftpflichtversicherung entscheidend Die Richtern sagen nein. Denn: Der Nachbar hatte eine Haftpflichtversicherung. Damit war zwischen den Nachbarn klar, dass er auch bei kleinen Fehlern einstehen muss. Anders könnte das bei allen aussehen, die dieses Jahr Nachbars Garten hüten und keine Haftpflichtversicherung haben. Die könnten sich bei kleinen Ungeschicklichkeiten darauf berufen, dass sie eben nicht ausreichend versichert sind und bei leichter Fahrlässigkeit nicht haften. (Aktenzeichen VI ZR 467/15) Eva Böning | ARD Rechtsredaktion (SWR)
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