Schreibtechnische Prüfung Die Schreibtechnische Prüfung dient dem Nachweis der besonderen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen zur Anwendung von Schreib- und Gestaltungsregeln für die Text- und Diktatverarbeitung nach DIN. Es werden folgende Prüfungen unterschieden: ■ ■ ■ ■ Kurzschriftprüfung Maschinenschreibprüfung/Maschinelle Texterstellung Stenotypieprüfung Phonotypieprüfung. Die Schreibtechnische Prüfung ist eine berufliche Fortbildung nach Rechtsvorschrift der IHK zu Leipzig gem. § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Lehrgänge werden von Industrie- und Handelskammern (IHK) und privaten Bildungsträgern angeboten. Dokumente ■ Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung "Schreibtechnische Prüfung" (PDF / 101 KiB) Zulassungsvoraussetzungen (Auszug aus den besonderen Rechtsvorschriften vom 30. Mai 1994) Voraussetzungen für die Zulassung sind 1. in der Regel Beendigung der Vollzeitschulpflicht 2. termingerechter Eingang der Anmeldeunterlagen. Prüfungen von A bis Z
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