Schreibtechnische Prüfung

Schreibtechnische Prüfung
Die Schreibtechnische Prüfung dient dem Nachweis der besonderen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen
zur Anwendung von Schreib- und Gestaltungsregeln für die Text- und Diktatverarbeitung nach DIN.
Es werden folgende Prüfungen unterschieden:
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Kurzschriftprüfung
Maschinenschreibprüfung/Maschinelle Texterstellung
Stenotypieprüfung
Phonotypieprüfung.
Die Schreibtechnische Prüfung ist eine berufliche Fortbildung nach Rechtsvorschrift der IHK zu Leipzig gem. §
54 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Lehrgänge werden von Industrie- und Handelskammern (IHK) und privaten
Bildungsträgern angeboten.
Dokumente
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Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung "Schreibtechnische Prüfung" (PDF / 101 KiB)
Zulassungsvoraussetzungen (Auszug aus den besonderen Rechtsvorschriften vom
30. Mai 1994)
Voraussetzungen für die Zulassung sind
1. in der Regel Beendigung der Vollzeitschulpflicht
2. termingerechter Eingang der Anmeldeunterlagen.
Prüfungen von A bis Z