Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen

www.vrn.de
Tarif
1/20
16
Tarif-Info
Tarifbestimmungen
Beförderungsbedingungen
Einfach
ankommen.
2 Impressum
Impressum
Herausgeber
Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Geschäftsführung: Volkhard Malik
Unternehmensgesellschaft
Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (URN GmbH)
Geschäftsführung: Rüdiger Schmidt
Verantwortlich für den Inhalt
Geschäftsführung der VRN GmbH
B 1, 3–5
68159 Mannheim
Tarifstand 1/2016
Angesichts der Menge des zu verarbeitenden Materials kann trotz
aller Sorgfalt nie ganz ausgeschlossen werden, dass sich der eine oder
andere Fehler einschleicht. Alle Angaben erfolgen daher ohne Gewähr.
Wir bitten außerdem um Verständnis dafür, dass die Tarifbestimmungen
und Beförderungsbedingungen noch nicht durchgängig geschlechter­
neutral formuliert sind.
VP-Nr.: 5024 16
Realisierung: srg werbeagentur, Mannheim | www.srgwerbeagentur.de
Inhaltsverzeichnis 3
Inhaltsverzeichnis
Adressen- und Telefonverzeichnis4
Übersicht der Verkaufsstellen 16
Ortsverzeichnis 24
Fahrpreise 48
Beförderungsbedingungen 54
Tarifbestimmungen 70
Besondere Angebote 94
Umwegfahrtenregelungen 103
Übergangstarif/Übergangsregelung 106
Schwerbehindertenregelung 110
4 Adressen- und Telefonverzeichnis – VRN
Verkehrsverbund Rhein-Neckar
Verkehrsverbund Rhein-Neckar
B1, 3–5
68159 Mannheim
Telefon: 0621.10 770-0
Telefax: 0621.10 770-170
Internet: www.vrn.de
E-Mail: [email protected]
Allgemeine Informationen:
01805.8 7 6 4 6 3 61)
­­Fahrausweise und Fahrpreise:
01805.8 7 6 4 6 3 61)
Fahrgastwünsche und Be­schwerden:
01805.8 7 6 4 6 3 61)
Fahrplan:
24 Stunden Service:
01805.8 7 6 4 6 3 61)
Kostenlose VRN-App
Internet: www.vrn.de
Fundsachen, Fundbüro:
www.vrn.de
1)
14 Cent/Min. aus dem Festnetz, max. 42 Cent/Min. aus Mobilfunknetzen
Adressen- und Telefonverzeichnis – Verbundpartner 5
Verbundpartner
Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH
BRN Busverkehr
DB Regio AG
Tullastraße 71
Rhein-Neckar GmbH
Regio Südwest
76131 Karlsruhe
Willy-Brandt-Platz 7
Postfach 10 08 63
68161 Mannheim
68008 Mannheim
Internet: www.avg.info
Telefon: 0621.12 003-0
Telefon: 0621.830-1200
E-Mail: [email protected]
Telefax: 0621.12 003-60
Telefax: 0621.830-4188
Internet: www.brn.de
Internet: www.bahn.de/
E-Mail: [email protected]
s-bahn-rheinneckar
Telefon: 0721.6107-0
Kontaktformular:
Allgemeine Informationen:
www.bahn.de/kontakt
siehe BRN-Kundenzentren auf S. 16
BRH viabus GmbH
Fahrausweise und Fahrpreise:
Allgemeine Informationen:
Heinkelstraße 25
siehe BRN-Kundenzentren auf S. 16
0621.830-1200
67346 Speyer
Fahrgastwünsche
Automatenstörung:
und Beschwerden:
0800.2886 6443)
Telefon: 06232.67 09-0
siehe BRN-Kundenzentren auf S. 16
Fahrausweise und Fahrpreise:
Telefax: 06232.67 09-67
Fahrgelderstattung:
01806.99 66 332)
E-Mail: [email protected]
siehe BRN-Kundenzentren auf S. 16
Fahrgastwünsche
Fahrgeldnachforderungen:
und Beschwerden:
siehe BRN-Kundenzentren auf S. 16
0621.830-1200
Fahrplan:
Telefax: 0621.830-4188
siehe BRN-Kundenzentren auf S. 16
Fahrgeldnachforderungen:
Fundsachen, Fundbüro:
07221.92 351 000
siehe BRN-Kundenzentren auf S. 16
Fahrplan:
Jahreskarten:
0800.1507 0903)
Abo-Center:
Fundsachen, Fundbüro:
06321.9274-25/-26/-27/-28
0900.1990 5994)
Unfall- und
Jahreskarten:
Haftpflichtangelegenheiten:
Abo-Center: 0621.39 158 597
0621.12 003-42
Unfall- und
Haftpflichtangelegenheiten:
0621.830-1200
14 Cent/Min. aus dem Festnetz, max. 42 Cent/Min. aus Mobilfunknetzen
20 Cent/Anruf aus dem Festnetz, max. 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen
3)
gebührenfrei aus Fest- und Mobilfunknetzen
4)
59 Cent je Minute aus dem Festnetz, max. 1,49 €/Min aus Mobilfunknetzen
1)
2)
6 Adressen- und Telefonverzeichnis – Verbundpartner
Donnersberg
Georg Sauter GmbH
Imfeld Busverkehr
Verkehrs-Gemeinschaft
Hirschhorner Str. 101
Bahnstr. 128
Uhlandstr. 2
64743 Beerfelden
66849 Landstuhl
67292 Kirchheim­bolanden
Telefon: 06068.1678
Telefon: 06371.9259-0
Telefon: 06352.710-192
Telefax: 06068.4578
Telefax: 06371.9259-25
Telefax: 06352.710-232
E-Mail: [email protected]
Internet: www.imfeld.de
Internet: www.donnersberg.de
E-Mail: [email protected]
E-Mail:
[email protected]
Hetzler
Fa. Berberich GmbH
Fa. Berberich GmbH
Busreisen/Fahrschule
Am Gäxwald 3
Jahnke GmbH & Co. Reisen KG
76863 Herxheim
Ludwigstraße 74
Reinhardsachsener Str. 19
74731 Walldürn-Glashofen
Jahnke GmbH & Co.
Reisen KG
68766 Hockenheim
Telefon: 07276.929 240
Telefax: 07276.929 241
Telefon: 06205.4868
Telefon: 06282.6014
Internet: www.hetzler-herxheim.de
Telefax: 06205.7376
Telefax: 06282.7537
E-Mail: [email protected]
Internet: www.jahnke-reisen.de
Internet: www.berberich-gmbh.de
E-Mail: [email protected]
E-Mail:
[email protected]
Fahr Mit
Holiday Park GmbH
67454 Haßloch/Pfalz
Fahr Mit
Nahverkehr-Service GmbH (NVS)
Klappbacher Str. 172
Hoffmann Reisen GmbH
Telefon: 06324.5993-0
Unterm Sand 20
Telefax: 06324.5993-50
69181 Leimen/St. Ilgen
Internet: www.holidaypark.de
Telefon: 06151.709-4800
E-Mail: [email protected]
Telefax: 06151.709-4848
Internet: fahr-mit-hoffmann.de
64285 Darmstadt
Internet: www.nvs-busreisen.de
E-Mail: [email protected]
Adressen- und Telefonverzeichnis – Verbundpartner 7
Omnibusunternehmen
J. Braun GmbH
OREG
Neckar-Odenwald
Omnibusunternehmen
OREG
Verkehrsverbund
J. Braun GmbH
Odenwald Regional
Wimpinaplatz
Hauptstr. 109
Gesellschaft GmbH
74722 Buchen
66976 Rodalben
Hulsterstraße 24
Telefon: 06281.51 153
Telefon: 06331.16 769
Telefax: 06281.51 150
Telefax: 06331.16 324
Telefon: 06061.9799-0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.omnibus-braun.de
Telefax: 06061.9799-10
E-Mail: [email protected]
Internet: www.oreg.de
64720 Michelstadt
Allgemeine Informationen:
06281.51 153
Fahrausweise und Fahrpreise:
06281.51 153/154/155
Omnibusunternehmen
Paul Knühl e. K.
Omnibusunternehmen
ORN Omnibusverkehr
Paul Knühl e. K.
Rhein-Nahe GmbH,
Inhaber: Heike Koch
Niederlassung Alzey
NVH Nahverkehr
Rittersbacher Str. 9
Erbespfad 3
Hohenlohekreis
74743 Seckach-Großeicholzheim
55234 Albig
Telefon: 06293.213
Telefon: 0671.841 200
Telefax: 06293.79 317
Internet: www.bahn.de/rheinnahebus
E-Mail: [email protected]
E-Mail:
Bahnhofstr. 8
74653 Künzelsau
Telefon: 07940.9144-0
Telefax: 07940.9144-11
[email protected]
Internet: www.nvh.de
E-Mail: [email protected]
Omnibus Hassis OHG
Omnibusverkehr Franken GmbH
Niederlassung Unterfranken
Palatina Bus GmbH
Omnibus Hassis OHG
Verkaufsbüro Gemünden
Weinstr. 8
Heinz und Norbert Hassis
Wernfelder Straße 30
67480 Edenkoben
Bunsenstraße 1-3
97737 Gemünden
76684 Östringen
Telefon: 06323.93 645-0
Telefon: 09351.9757-0
Telefax: 06323.93 645-11
Telefon: 07253.9280-0
Telefax: 09351.9757-29
Internet: www.palatinabus.de
Telefax: 07253.9280-28
Internet: www.ovf.de
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hassis.de
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
[email protected]
8 Adressen- und Telefonverzeichnis – Verbundpartner
QNV Queichtal
RBW
QNV Queichtal
Regionalbus Westpfalz GmbH
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
­Nahverkehrsgesellschaft GmbH
Bahnhofstraße 128
Möhlstr. 27
Industriestraße 12
66849 Landstuhl
68165 Mannheim
66981 Münchweiler an der Rodalb
Telefon: 06371.92 590
Telefon: 0621.465-0
Telefon: 06395.91011-0
Telefax: 06371.925 925
Telefax: 0621.465-3262
Telefax: 06395.910-110
Internet:
Internet: www.rnv-online.de
Internet:
www.regionalbus-westpfalz.de
E-Mail: [email protected]
www.queichtal-nahverkehr.de
E-Mail: kontakt@regionalbus-
www.stadtverkehr-landau.de
westpfalz.de
Allgemeine Informationen:
www.suedwestpfalz-nahverkehr.de
0621.465-4444
E-Mail:
Automatenstörung:
[email protected]
0621.465-0
Fahrausweise und Fahrpreise:
Allgemeine Informationen:
Reisebüro Walter Müller
0621.465-4444
Queichtal und Landau
GmbH & Co. KG
Fahrgastwünsche
Stadtverkehr
Darmstädter Straße 68
und ­Be­schwerden:
Telefon: 06346.95 953-0
68647 Biblis
0621.465-4444
Fahrgelderstattung:
Telefax: 06346.95 953-200
E-Mail: qualitaetsmanagement@
queichtal-nahverkehr.de
Pirmasens Umland
Telefon: 06245.99 834
0621.465-4444
Telefax: 06245.909 860
Fahrgeldnachforderungen:
Internet: www.reisen-mueller.de
0621.465-1200
E-Mail: [email protected]
Fahrplan:
Telefon: 06395.91 011-0
0621.465-4444
Telefax: 06395.91 011-20
Fundsachen, Fundbüro:
E-Mail: qualtitaetsmanagement@
Heidelberg: 06221.653 797
queichtal-nahverkehr.de
Mannheim: 0621.293-3275
Rheinfähre Altrip GmbH
Ludwigshafen: 0621.504-2404
Jahreskarten:
Rathaus
Jahreskarten:
Telefon: 06395. 91 011-37
Ludwigstr. 48
0621.465-4444
Telefax: 06395/ 91 011-38
67122 Altrip
Unfall- und
Haftpflichtangelegenheiten:
E-Mail:
[email protected]
Telefon: 06236.3999-0
0621.465-1572
Telefax: 06236.3999-49
0621.465-1537
Internet:
www.rheinfaehre-altrip.de
E-Mail: [email protected]
1)
14 Cent/Min. aus dem Festnetz, max. 42 Cent/Min. aus Mobilfunknetzen
Adressen- und Telefonverzeichnis – Verbundpartner 9
Rheinpfalzbus GmbH
Stadtwerke
Stadtwerke Eberbach
Pasadenaallee 7
Bad Dürkheim GmbH
Güterbahnhofstr. 4
67059 Ludwigshafen
Salinenstr. 36
69412 Eberbach
67098 Bad Dürkheim
Telefon: 06271.9209-0
Telefon: 0621.685 978-55
Telefax: 0621.685 978-50
Telefon: 06322.935-813
Telefax: 06271.9209-72
Internet: www.rheinpfalzbus.de
Telefax: 06322.935-814
Internet:
E-Mail: [email protected]
Internet: www.sw-duerkheim.de
www.stadtwerke-eberbach.de
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Allgemeine Informationen:
Allgemeine Informationen:
06322.935-813
06271.9209-35
Saar-Mobil GmbH
Fahrausweise und Fahrpreise:
­Fahrausweise und Fahrpreise:
Industriegelände am Bahnhof 7
06322.935-813
06271.9209-35
66346 Püttingen
Fahrgastwünsche
Fahrgastwünsche
und Beschwerden:
und Be­schwerden:
Telefon: 06898.56 915-15
06322.935-813
06271.9209-15
Telefax: 06898.56 915-99
Fahrplan:
Fahrgelderstattung:
06322.935-813
06271.9209-15
Fundsachen, Fundbüro:
Fahrplan:
06322.935-0
06271.9209-35
Jahreskarten:
Fundsachen, Fundbüro:
06322.935-813
06271.9209-15
Saar-Pfalz-Bus GmbH
Unfall- und
Jahreskarten:
Am Hauptbahnhof 6
Haftpflichtangelegenheiten:
06271.9209-35
66111 Saarbrücken
06322.935-813
Unfall- und
Saar-Mobil GmbH
­Haftpflichtangelegenheiten:
Telefon: 0671.841 200
Internet:
www.bahn.de/saarpfalzbus
E-Mail: [email protected]
06271.9209-15
10 Adressen- und Telefonverzeichnis – Verbundpartner
Stadtwerke Pirmasens
Stadtwerke Viernheim GmbH
Südwestdeutsche Verkehrs-AG
Verkehrs GmbH
Verkehrsbetrieb
In den Ziegelwiesen 9
An der Streckbrücke 4
Industriestr. 2
69168 Wiesloch
66954 Pirmasens
68519 Viernheim
Telefon: 06331.876-0/-260
Telefon: 06204.989-0
Telefax: 06222.9282-10
Telefax: 06331.876-387
Telefax: 06204.989-255
Internet: www.sweg.de
Internet:
Internet:
E-Mail:
www.stadtbus-pirmasens.de
www.stadtwerke-viernheim.de
[email protected]
E-Mail:
E-Mail:
[email protected]
[email protected]
Telefon: 06222.9282-0
Allgemeine Informationen:
06222.9282-0
Allgemeine Informationen:
Fahrausweise und Fahrpreise:
06204.989-161
06222.9282-0
Automatenstörung:
07261.92 290
06204.989-175
Fahrgastwünsche:
Fahrausweise und Fahrpreise:
06222.9282-17
06204.989-161
07261.92 290
Fahrgastwünsche
Beschwerden:
und Beschwerden:
06222.9282-33
06204.989-175
07261.92 290
Fahrgelderstattung:
Fahrgelderstattung:
06204.989-175
06222.9282-18
Fahrgeldnachforderungen:
Fahrgeldnachforderungen:
06204.989-175
06222.9282-13
Fahrplan:
Fahrplan:
06204.989-161
06222.9282-0
Fundsachen, Fundbüro:
07261.92 290
06204.97 105
Fundsachen, Fundbüro:
Jahreskarten:
06222.9282-0
06204.989-175
07261.92 290
Unfall- und
Jahreskarten:
Haftpflichtangelegenheiten:
06222.9282-13
06204.989-175
Unfall- und
Haftpflichtangelegenheiten:
06222.9282-16
Adressen- und Telefonverzeichnis – Verbundpartner 11
Verkehrsbetriebe
Leininger Land Eistal-Bus GmbH
Südwest Mobil GmbH
SWK Stadtwerke Kaiserslautern
Verkehrsbetriebe Leininger Land
Europaplatz 13
Verkehrs AG
- Eistal-Bus GmbH
55543 Bad Kreuznach
Bismarckstraße 14
Daimlerstraße 10a
67655 Kaiserslautern
67269 Grünstadt
Internet:
Telefon: 0631.8001-0
Telefon: 01805.522 7721)
www.bahn.de/suedwestmobil
Telefax: 0631.8001-5055
Internet: www.eistalbus.de
E-Mail:
Internet: www.swk-kl.de
E-Mail: [email protected]
Kundenservice@südwestmobil.de
E-Mail: [email protected]
Telefon: 06131.4948 146
Allgemeine Informationen:
0631.8001-5013
Fahrausweise und Fahrpreise:
Infocenter: 0631.8001-3530/
-3528
Verkehrsgesellschaft
Fahrgastwünsche und
Gersprenztal mbH
­Beschwerden:
Am Pfeiferssteg 4
0631.8001-5060 (Fahrpersonal)
64385 Reichelsheim
0631.8001-5033
(Fahrplan und Tarif)
Telefon: 06164.9112-03
Fahrplan und Fundsachen:
Telefax: 06164.9112-05
Betriebsleitstelle (24 Stunden):
E-Mail: [email protected]
0631.8001-5000
Jahreskarten:
WNS-Abocenter: 0631.34 100-100
Unfall- und
­Haftpflichtangelegenheiten:
0631.8001-5013
VerkehrsGesellschaft
Main-Tauber mbH
i_Park Tauberfranken 8
97922 Lauda-Königshofen
Telefon: 09343.621 435
Telefax: 09343.621 499
Internet: www.vgmt.de
E-Mail: [email protected]
1)
14 Cent/Min. aus dem Festnetz, max. 42 Cent/Min. aus Mobilfunknetzen
12 Adressen- und Telefonverzeichnis – Verbundpartner
VGZ Verkehrsgesellschaft
VTL Verkehr & Tourismus
Zweibrücken GmbH
Lampertheim
Weinheimer
Schlachthofstraße 12–14
Verwaltungsgesellschaft mbH
Busunternehmen GmbH
66482 Zweibrücken
Römerstr. 102
Postfach 10 09 47
68623 Lampertheim
69469 Weinheim
Telefax: 06332.4714-25
Telefon: 06206.130-5818
Telefon: 06201.106-107
Internet: www.stadtbus-zw.de
Telefax: 06206.130-6718
Telefax: 06201.106-179
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vtl-online.de
Telefon: 06332.4714-0
E-Mail: bernd.isenhardt@
Allgemeine Informationen:
vtl-verwaltungsgesellschaft.de
06201.106-0
Automatenstörung:
VIAS GmbH
Allgemeine Informationen:
0621.465-0
06206.130-5818
Fahrausweise und Fahrpreise:
VIAS GmbH
Fahrausweise und Fahrpreise:
0621.465-4444
Stroofstraße 27
01805.8764 6361)
Fahrgastwünsche
65933 Fraunkfurt/M
Fahrgastwünsche
und Beschwerden:
und ­Be­schwerden:
06204.97105
06206.130-5818
Fahrgelderstattung:
Fahrplan:
0621.465-4444
01805.8764 6361)
Fahrgeldnachforderungen:
Fundsachen, Fundbüro:
0621.465-1200
06206.130-5818
Fahrplan:
Internet: www.vias-online.de
0621.465-4444
Fundsachen, Fundbüro:
vlexx GmbH
06204.97105
Kundencenter Alzey
Jahreskarten:
Bahnhofstr. 30
0621.465-4444
55232 Alzey
Unfall- und
Haftpflichtangelegenheiten:
Telefon: 06731.9992 727
E-Mail: [email protected]
1)
3)
14 Cent/Min. aus dem Festnetz, max. 42 Cent/Min. aus Mobilfunknetzen
gebührenfrei aus Fest- und Mobilfunknetzen
06204.97105
Adressen- und Telefonverzeichnis – Partner im NOV 13
Partner im Neckar-Odenwald Verkehrsverbund
Neckar-Odenwald
DB Bahn
Verkehrsverbund
Regiobus Stuttgart
Wimpinaplatz
Seyfferstr. 34
74722 Buchen
70197 Stuttgart
Telefon: 06281.51 153
Telefon: 0711.66 607-0
Telefax: 06281.51 150
Telefax: 0711.66 607-999
E-Mail: [email protected]
Internet:
www.regiobus-stuttgart.de
E-Mail: [email protected]
BRN Busverkehr
Rhein-Neckar GmbH
Willy-Brandt-Platz 7
SWEG
68161 Mannheim
Rheinstr. 8
77933 Lahr
Telefon: 0621.12 003-0
Telefax: 0621.12 003-60
Telefon: 07821.2702-0
Internet: www.brn.de
Telefax: 07821.2702-35
E-Mail: [email protected]
Internet: www.sweg.de
14 Adressen- und Telefonverzeichnis – Partner im VGMT
Partner in der VerkehrsGesellschaft Main-Tauber mbH
VerkehrsGesellschaft
Ehrlich-Touristik
Ott-Reisen
Main-Tauber mbH
Industriestr. 21
Postfach 15 52
i_Park Tauberfranken 8
63920 Großheubach
97877 Wertheim
97922 Lauda-Königshofen
Telefon: 09371.6005
Telefon: 09342.8319-6
Telefon: 09343.621 435
Telefax: 09371.5727
Telefax: 09342.8319-7
Telefax: 09343.621 499
Internet: www.ehrlich-touristik.de
Internet: www.ott-reisen.de
Internet: www.vgmt.de
E-Mail:
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
[email protected]
AURO-Reisen GmbH
Omnibusverkehr Franken GmbH
AURO-Reisen GmbH
Hettinger GmbH & Co.KG
Niederlassung Unterfranken
Bahnhofstr. 24
Industriestr. 7
Verkaufsbüro Gemünden
97907 Hasloch
74749 Rosenberg
Wernfelder Straße 30
Telefon: 09342.95 110-0
Telefon: 06295.9203-0
Telefax: 09342.95 110-19
Telefax: 06295.9203-33
Telefon: 09351.9757-0
Internet: www.auro-reisen.de
Internet: www.hettingerreisen.de
Telefax: 09351.9757-29
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ovf.de
97737 Gemünden
E-Mail: [email protected]
DB Bahn Regiobus Stuttgart
Zufahrtsstr. 13
97922 Lauda-Königshofen
Telefon: 09343.625 810
Omnibus-Pflüger GmbH
Lillig Touristik GmbH & Co. KG
Industriestr. 35
Am Braunstall 5
97933 Creglingen
97980 Bad Mergentheim
Telefax: 09343.625 899
Telefon: 07933.875
Internet:
Telefon: 07931.9916-0
Telefax: 07933.625
www.regiobus-stuttgart.de
Telefax: 07931.3687
Internet: www.omnibus-pflueger.de
E-Mail:
Internet: www.lillig-touristik.de
E-Mail:
[email protected]
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Adressen- und Telefonverzeichnis – Partner im VGMT 15
Omnibusunternehmen
SWEG
Werner Nitschke GmbH
Südwestdeutsche Verkehrs-AG
Am Breitenstein 2
Max-Planck-Str. 18
97922 Lauda-Königshofen
74677 Dörzbach
Telefon: 09343.6249-0
Telefon: 07937.8038-11
Telefax: 09343.6249-26
Telefax: 07937.8038-10
Internet: www.nitschke-reisen.de
Internet: www.sweg.de
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Rode-Touristik
Ziegler Reisen
Schäftersheimer Str. 28
GmbH & Co.KG
97990 Weikersheim
Im Ganswasen 22
97996 Niederstetten
Telefon: 07934.7242
Telefax: 07934.8296
Telefon: 07932.503
Internet: www.rode-touristik.de
Telefax: 07932.8860
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ziegler-reisen.de
E-Mail: [email protected]
Seitz-Reisen GmbH & Co. KG
Hauptstr. 6
97900 Külsheim
Telefon: 09345.9202-0
Telefax: 09345.6606
Internet: www.seitz-busreisen.de
E-Mail: [email protected]
16 Übersicht der Verkaufsstellen
Übersicht der Verkaufsstellen
BRN Busverkehr
Rhein-Neckar GmbH
• Eppelheim
• Sandhausen
• Pen & Peper Shop
• Schreibwaren P. Schneider
Rüdiger Krüger
BRN-Kundenzentren
Scheffelstr. 9
Hauptstr. 98
Telefon: 06224.3183
• Buchen
• Hockenheim
• St. Leon-Rot
• Wimpinaplatz
•K
iosk am Bahnhof
• Reisebüro Rauchholz
Telefon: 06281.51 153
Roger Erb
Marktstraße 89
Telefax: 06281.51 150
Eisenbahnstr. 2
(Ortsteil Leon)
• Heidelberg
• Ketsch
• Hatschkestraße 34
• Presse und Karten
Telefon: 06221.6062-22
Weichselbaum
Telefax: 06221.6062-25
Eck Weichselbaum
• Mosbach-Neckarelz
• Oststr. 4
Telefon: 06261.9739-0
Telefax: 06261.9739-50
Anhaltestraße 1
• Leimen
• Seyde Can
• Tabakwaren Beck (S. Pittlik)
Telefon: 06227.383 886
Telefax: 06227.4320
• Schreibwaren Gabriele Heßler
• Papierwaren Krause
• Bammental
Sambugaweg 11
Telefon: 06224.83 375
• Altlußheim
Hauptstraße 110
• S chreibwaren - Toto-Lotto
• Wiesenbach
• Leimen-St. Ilgen
Dieter und Gisela Fischer
Telefax: 06227.880 219
• Walldorf
Bahnhofstr. 57
BRN-Agenturen
• Postagentur Schreibwaren
Telefon: 06227.880 218
Hauptstr. 12
Telefon: 06223.925 930
Europaplatz/Th.-Heuss-Str. 44
• Wiesloch
Telefon: 06224.3120
• City Kebab
• Neulußheim
• Siggis Kiosk
Am Bahnhof 2
Yorulmaz Yalcin
Heidelberger Straße 57
• Holger Max Video - Express
Hauptstr. 63
• Nußloch
Schwetzinger Straße 17
Telefon: 06223.5297
• Parfümerie Baruffaldi
Telefon: 06222.1515
• Brühl
Hauptstr. 87
• Schreibwaren und Post
Telefon: 06224.148 445
C-Fashion, Cornelia Schmidt
• Plankstadt
Mannheimer Str. 42
• Schreibwaren und Post
Telefax: 06222.81 560
• Wilhelmsfeld
• B+S Naumann Post-Agentur
Toto-Lotto
• Brühl-Rohrhof
C-Fashion, Cornelia Schmidt
Johann-Wilhelm-Str. 68
• Schreibwaren - Ratzefummel
Schwetzinger Str. 34
Telefon: 06620.6129
Gabi Ripp
• Reilingen
Rheinauer Str. 31
• Lotto und Schreibwaren
Andrea Beichel
Speyerer Straße 60
Übersicht der Verkaufsstellen 17
DB Deutsche Bahn AG
Bahnhöfe mit Reisezentrum
DB-Agenturen im VRN-Bereich
• Gundelsheim
• Bad Dürkheim
• Gundelsheimer Reisebüro
• Jonny Papistock
• Bad Dürkheim
Mannheimer Str. 14
• Bensheim
Telefon: 06322.956 240
• Bürstadt
Telefax: 06322.956 241
• Frankenthal
• Grünstadt
• Bad Mergentheim
• Bahnhof
• Heidelberg Hbf
Bahnhofsplatz 9
• Kaiserslautern Hbf
Telefon: 0160.588 6718
• Landau
Telefax: 07931.988 423
• Ludwigshafen (Rh) Mitte
• Biblis
• Mannheim Hbf
• DER Reisebüro Müller
• Neckarelz
Darmstädter Str. 68
• Neustadt (Weinstr.) Hbf
Telefon: 06245.7130
Obergriesheimer Str. 1
Telefon: 06269.45 055
Telefax: 06269.45 057
• Haßloch
• First Reisebüro
Langgasse 97
Telefon: 06324.980 167
Telefax: 06324.980 483
• Hemsbach
• Best-Reisebüro
Reisebüro im Bahnhof
Bahnhofstraße 1a
Telefon: 06201.45 656
• Schwetzingen
• Bobenheim-Roxheim
• Heppenheim
• Sinsheim (Elsenz)
• Reisebüro am Kurpfalzplatz
• Reisezentrum Oster
• Speyer Hbf
Pfalzring 23 – 27
Friedrichstraße 38
• Waghäusel
Telefon: 06239.920 170
Telefon: 06252.69 248
• Weinheim (Bergstraße)
Telefon: 06239.920 172
Telefax: 06252.69 249
• Wiesloch-Walldorf
• Böhl-Iggelheim
• Kandel
• Worms
• Eisele Bahn-Reisen GmbH
• Reisebüro Wolf
• Würzburg
Am Bahnhofsplatz 1
Hauptstraße 74
Telefon: 06324.780 620
Telefon: 07275.98 500
Fahrausweise und Preise kosten-
• Buchen
pflichtig unter 01806.99 66 33
• BRN-Kundenzentrum Buchen
Telefax: 07275.985 099
• Kusel
(20 Cent/Anruf aus dem Festnetz,
Wimpinaplatz
max. 60 Cent/Anruf aus Mobil­
Telefon: 06281.51 154
„Hin und Weg“
funknetzen). Fahrplanauskünfte
Telefax: 06281.51 150
Bahnhofstr. 67
kostenlos unter 0800.1507 090
• Eberbach
• DB Service Store
Bahnhofplatz 2a
Telefon: 06271.945 7323
• Germersheim
• Pfadt Busreisen GmbH
Rheinsheimer Straße 2
Telefon: 07274.704 042
Telefax: 07274.704 050
• VRN-Mobilitätszentrale
Telefon: 06381.424 270
• Landstuhl
• Melanie Ambos
Bahnstr. 1
Telefon: 06371.4919 191
18 Übersicht der Verkaufsstellen
• Lauda-Königshofen
• Rockenhausen
• DB
RegioNetz Verkehrs GmbH
• Reisebüro und Lotto
DVG Donnersberg
Verkehrs-Gemeinschaft
Westfrankenbahn
Nicolaus GmbH
• Kirchheimbolanden
Bahnhofstr. 23
Bahnhofstr. 3a
• Donnersberg-Touristik-Verband
Telefon: 09343.3643 340
Telefon: 06361.929 444
Uhlandstr. 2
Telefax: 06361.7486
Telefon: 06352.1712
• Lauterecken
• Musikantenland-TouristikService GmbH
• Rodalben
• Reisebüro Satter
Saarbrücker Straße 9
Hauptstr. 165
Imfeld Busverkehr
Telefon: 06382.993 125
Telefon: 06331.259 911
• Lambrecht
Telefax: 06382.993 127
• Limburgerhof
• Wertheim
• Bahnhof
• Edel-Druck
Hauptstraße 97
Bahnhofstr. 8
• Neustadt
Burgunder Platz 12
Telefon: 09342.926 523
• Busverkehr Imfeld
Telefon: 06236.465 318
Telefax: 09342.926 526
Bahnhofsplatz 14
• Reisebüro Eisele
Telefax: 06236.465 320
• Mannheim-Neckarau
• Reiseland Atlantis
• Winnweiler
Schlossstraße 41b
Rheingoldstraße 18
Telefon: 06302.98 030
Telefon: 0621.859 760
Telefax: 06302.98 032
E-Mail: [email protected]
• Mosbach
• Reise-u.Touristik Center
Telefon: 06321.8786 870
• Zäuner’s Reisewelt
NVS NahverkehrService GmbH
• Wörth
• Bensheim
•R
eisebüro Schmuck
• Tourist-Info der Stadt Bensheim
Inhaberin: Christine Zimmerle
Hauptstr. 39
Telefon: 06251.5826 314
Englert u. Schweiger GmbH
Oberholderstraße 14
Alte Neckarelzer Straße 6
Telefon: 07271.20 22
• Heppenheim
Telefon: 06261.9335-0
Telefax: 07271.20 25
• Kio4you (Inh. Mustafa Misier)
E-Mail: [email protected]
E-Mail: Reisebuero-schmuck@
Giessener Straße 7
• Pirmasens
derpart.com
• Reisebüro am EXE Flugbörse
Internet:
• Zwingenberg
www.reisebuero-schmuck.de
• Zeitschriften Trautmann
Schlossstr. 6
Telefon: 06331.724 849
• Ramstein-Miesenbach
• INFO-Center der Verbands­
gemeinde Ramstein
Miesenbacher Str. 1
Telefon: 06371.592 222
Telefon: 06252.305 269
Darmstädter Str. 8 (Löwentor)
Telefon: 06251.79 846
Übersicht der Verkaufsstellen 19
ORN Omnibusverkehr
Rhein-Nahe GmbH
Queichtal Nahverkehrsgesellschaft GmbH
Regionalbus
Westpfalz GmbH
• Albig
• Annweiler
• Landstuhl
• Betrieb Alzey
• Büro für Tourismus
• Regionalbus Westpfalz GmbH –
Erbespfad 3
Meßplatz 1
Kundenbüro
Telefon: 06731.9620-22
Telefon: 06346.2200
Bahnhofstraße 128
Telefax: 06731.9620-21
•Q
ueichtal Nahverkehrs­
Telefon: 06371.9259-0
gesellschaft GmbH
In den Bruchwiesen 4
Palatina Bus GmbH
Telefon: 06346.959-530
Rheinpfalzbus GmbH
• Edenkoben
Telefax: 06346.959-5320
• Alzey
• Palatina Bus GmbH
E-Mail: abocenter@
Weinstraße 8
Telefon: 06323.93 645-0
E-Mail:
queichtal-nahverkehr.de
• Landau
• Büro für Tourismus
[email protected]
Marktstraße 50
Internet: palatinabus.de
Telefon: 06341.138-301
• Haßloch
• BIESINGERtours GmbH
Gottlieb-Duttenhöfer-Straße 55
• Neckarbischofsheim
• Bürgerbüro Neckarbischofsheim
• Münchweiler
• Industriestraße 12
Telefon: 06395.91 011-0
• Pirmasens
• Bürger-Service-Center
Alexandergasse 2
der Stadt Pirmasens
74924 Neckarbischofsheim
Exerzierplatzstraße 3
Telefon: 07263.607-0
Telefon: 06331.876-260
E-Mail: zentrale.post@
neckarbischofsheim.de
• Rodalben
• Josef Braun GmbH -
Internet:
Omnibusbetrieb
www.neckarbischofsheim.de
Hauptstraße 109
• Sinsheim
• Reisezentrum Sinsheim Bahnhof
Friedrichstraße 25
Telefon: 06331.16 769
• Waldfischbach-Burgalben
• Reisebüro Krempel
• Waibstadt
In der Schorbach 2b
• Stadtverwaltung Waibstadt
Telefon: 06333.5018
Hauptstraße 31
Telefon: 07263.9147-0
E-Mail: [email protected]
www.waibstadt.de
• Reisebüro Reisewelt
Antoniter Straße 21
• Bad Bergzabern
• Striebig Deutschland GmbH
Lindelbrunnstraße 6
• Eich
• Blumen Schmitt
Osthofener Straße 19
• Monsheim
• Schreibwaren Schülerland
Denkmalstraße 4
• Römerberg-Heiligenstein
• L otto-Postagentur Fäßle
Heiligensteiner Str. 47
• Römerberg
• Kiosk im Hallenbad
Viehtrittstraße 106
• Römerberg-Mechtersheim
• Postagentur Sitzenstuhl
Philippsburger Straße 17
• Schweighofen
• Friedmann GmbH
Hauptstraße 94
• Speyer
• VBS-Kundenzentrum
Industriestraße 23
Telefon: 06323.625-3320
• VBS-Kundenzentrum
Salzgasse 4
Telefon: 06232.625-3320
und 06232.625-3415
20 Übersicht der Verkaufsstellen
• Worms
rnv-Verkaufsstellen
• Kundenbüro DB Rheinpfalzbus
• Bad Dürkheim
Bahnhofstraße 7
„Kurfürstenzimmer“
• Worms-Hochheim
• Farben Wiegand
• Domicilia-Shop Szalata
Mannheimer Str. 16
Telefon: 06322.5470
• Birkenheide
Binger Straße 28
• Oliver Becker
• Worms-Pfeddersheim
Waldstr. 22
• Blumen Schmitt
Probsteistraße 2
Telefon: 06237.97 253
• Dossenheim
• OEG-Bahnhofskiosk
Karin Stauch
rnv Rhein-Neckar-­
Verkehr GmbH
Bahnhofplatz 1
Telefon: 06221.866 501
• Edingen-Neckarhausen
rnv-Kundenzentren
• Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 62
• Kiosk Schlipf
Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr
Sa 10 bis 15 Uhr
rnv-Kundenservice:
0621.465-4444
8 bis 16 Uhr
• Papierwaren Schumacher
Freiburger Str. 21
Telefon: 06221.301 902
• HD-Kirchheim
• Hotel Heidelberg
Heuauerweg 35-37
Telefon: 06221.71 040
• S chreib- und Spielwaren Becker
Inh. Simone Hähsler
Schwetzinger Str. 49
Telefon: 06221.785 137
• Jugendherberge
• Tabakwaren Scheuring
Öffnungszeiten:
Telefon: 06221.6595 759
• HD-Hasenleier
Telefon: 06203.85 864
• Ludwigshafen
N1/Stadthaus (Paradeplatz)
Hans-Thoma-Platz 46
• HD-Neuenheim
• HD-Altstadt
• Mannheim
• OEG-Kiosk Ysar & Tekin
Bahnhofstr. 42
(am Hauptbahnhof)
Ludwigstraße 6 (Berliner Platz)
• HD-Handschuhsheim
Hauptstr. 172
Telefon: 06221.23 794
• Studierendenwerk Heidelberg
Tiergartenstr. 5
Telefon: 06221.65 119-0
• InfoCenter INF % ICI
Im Neuenheimer Feld 304
(nur Semester-Ticket)
Grabengasse 14
• HD-Pfaffengrund
(nur Semester-Ticket)
• Schreibwaren Peter Wink
• HD-Bergheim
• Kiosk Thoma
Am Bismarckplatz 1
Telefon: 06221.184 935
• Zeitschriften Birgül Barkin
Bergheimer Str. 75
Telefon: 06221.183 831
• HD-Boxberg
• Schreibwaren Karin Otman
Boxbergring 16
Telefon: 06221.382 359
• HD-Emmertsgrund
• Zeitschriften Hütter
Forum 5
Telefon: 06221.384 891
Krähenweg 7
Telefon: 06221.734 415
• HD-Rohrbach
• Zeitschriften Karmann
Famila-Center/Hertzstr. 1
Telefon: 06221.300 976
• HD-Weststadt
• Schreibwaren Dumbeck
Blumenstr. 22
Telefon: 06221.183 542
• HD-Wieblingen
• Bäckerei Wacker
Mannheimer Str. 260
Telefon: 06221.836 424
Übersicht der Verkaufsstellen 21
• Schreibwaren Appel
Wallstr. 4
Telefon: 06221.834 438
• SRH Dienstleistungen GmbH
• LU-Maudach
• MA-Innenstadt
• Schreibwaren Gräf
• Kiosk am Hauptbahnhof
Silgestr. 3
Özgül Beyaz
Telefon: 0621.554 550
Willy-Brandt-Platz 2
Maria-Probst-Str. 3, Raum E39a
• LU-Mitte
Telefon: 06221.8223 036
• Kiosk Werner Lähr
• HD-Ziegelhausen
Berliner Platz
• Schreibwaren Brandner
Telefon: 0621.515 641
Peterstaler Str. 29
• LU-Mundenheim
Telefon: 06221.800 281
• S&T Kauf
• Hemsbach
Rheingönheimer Str. 133
• Schreibwaren Mück
Telefon: 0621.576 248
Königsberger Str. 6
• LU-Notwende
Telefon: 06201.73 273
• Silvia Reimer
• Hirschberg-Leutershausen
Am Weidenschlag 5
• Gasthaus zur Bergstraße
Telefon: 0621.672 817
Bahnhofstraße 45
• LU-Oggersheim
Telefon: 06201.51 410
• Heidelore Engstler
• Ladenburg
• Kiosk Bernd Wolf
Schillerstraße 11
Telefon: 0621.689 113
Neckartorplatz
• LU-Oppau
Telefon: 06203.180 971
• Albert Osieka
• Leimen
Edigheimer Str. 30
• Schreibwaren S&T Kauf
Telefon: 0621.651 179
Kurpfalz-Centrum 3
• MA-Blumenau
Telefon: 06224.75 520
• Kiosk
Gerhard Lutzke
• LU-Edigheim/Pfingstweide
Ascherslebener Weg 2
• Manfred Roller
Telefon: 0621.783 848
Brüsseler Ring 65
• MA-Feudenheim
Telefon: 0621.664 525
• Ladengeschäft Scheidel
• LU-Friesenheim/Nord
Talstr. 87
• James Aldanmaz
Telefon: 0621.794 940
Kurze Str. 11
Telefon: 0621.523 773
• Kiosk am Ruthenplatz
Sandra Platz
• Zigarren Behm
K1, 7
Telefon: 0621.291 305
• MA-Käfertal
• OEG-Bahnhofskiosk
Petra Volpe
Telefon: 0621.7247 874
• Ladengeschäft Eikelmann
Obere Riedstr. 46
Telefon: 0621.734 246
• Kiosk Molisse
Mannheimer Str. 67
Telefon: 0621.731 290
• MA-Lindenhof
• Schreibwaren Michalski
Meerwiesenstraße 23
Telefon: 0621.811 837
• MA-Luzenberg
• Kiosk Michael Urbanczyk
Sandhofer Straße 8
Telefon: 0621.79 931 020
• MA-Neckarstadt
• Schreibwaren ­Karin Fässler
Am Steingarten 6
Telefon: 0621.71 897 273
Hauptstr. 75
• Schreibwaren Feininger
Telefon: 0621.791 280
Telefon: 0621.63 490 590
•K
iosk Mahl, „Langer Schlag“
Telefon: 0621.522 153
Telefon: 0621.27 413
•P
ressekiosk Kresser
• MA-Rheinau
• MA-Gartenstadt
Goerdelerplatz 16
Tattersall
Eveline Fricke
Carl-Bosch-Straße 205
• Martina Völker
0621.86 243 155
• Kiosk Diana Isbrecht
Donarstr. 47
Telefon: 0621.3188 954
Relaistr. 88–90
Telefon: 0621.891 943
• MA-Sandhofen
• Ladengeschäft Kirsch
Gabriele Müller
Sandhofer Str. 323
Telefon: 0621.771 234
22 Übersicht der Verkaufsstellen
• MA-Schönau
• Weinheim-Lützelsachsen
• Ladengeschäft Wunsch
• Ladengeschäft Ludwig
Memeler Str. 21
Weinheimer Str. 39
Telefon: 0621.7886 793
Telefon: 06201.51 739
• Schreibwaren Hubert Rühle
• Weinheim
Kattowitzer Zeile 13 a
•O
EG Bahnhofskiosk
Telefon: 0621.746 723
Martin Schmitt
• MA-Seckenheim
Blumenstraße 20
• Kiosk Yasar & Tekin
Telefon: 06201.8775 106
Geraer Ring 6
Telefon: 0621.76 237 675
• MA-Waldhof
• Ladengeschäft
Brüchle-Neumann
Speckweg 132
Telefon: 0621.756 877
• MA-Wohlgelegen/
Neckarstadt-Ost
• Lotto Shop More im Einkaufszentrum Marktkauf
Andreas Müller
Friedrich-Ebert-Straße 100
Telefon: 0621.1787 931
• Maxdorf
• K.-H. Schneider
Hauptstr. 92
Telefon: 06237.3287
• Neckargemünd
• Stadtwerke Neckargemünd GmbH
Bahnhofstr. 2
Telefon: 06223.805 957
- Tourist-Information Hauptstr. 26
• Wolfstein
• Tabakwaren R. Götz
Am Ring 16
• Eberbach
Telefon: 0621.48 446 006
• Center Fine Food Tas
• Fremdenverkehrsverein
SWE Stadtwerke Eberbach
Am Rathaus
• MA-Vogelstang
• Trippstadt
Südwest-Mobil GmbH
• Altenglan
• Lotto-Shop Edinger (im ESBE)
• Stadtwerke Eberbach
Güterbahnhofstr. 4
Telefon: 06271.9209-0
Austr. 1
• Baumholder
• Reiseland Baumholder
Bahnhofstraße 4 (Im Ihr Platz)
• Kaiserslautern
• Westpfälzische Nahverkehrs-
Stadtwerke Pirmasens
­Verkehrs GmbH
• Pirmasens
• Infocenter und Abocenter
Service GmbH (WNS)
Exerzierplatzstraße 3
Abo-Center Westpfalz
(im Bürger-Service-Center)
Stiftswaldstr. 4
Telefon: 06331.876-260
• Kusel
Telefax: 06331.876 264
• Mobilitätszentrale&Tourist-Info
Pfälzer Bergland
Bahnhofstr. 67
• Lauterecken
• Taxi-Threin
Schulstraße 21
• Martinshöhe
• Postagentur/
Schreibwaren Vollmer
Zweibrücker Str. 33
• Schönenberg
• Sell un´Jenes
Schreibwaren & Geschenkartikel
Rathausstr. 2
SWV Stadtwerke
­Viernheim GmbH
• Viernheim
• Rathaus Viernheim
Kettelerstr.
Telefon: 06204.988-0
• Stadtwerke Viernheim
Industriestr. 2
Telefon: 06204.989 175
Übersicht der Verkaufsstellen 23
SWEG Südwestdeutsche
Verkehrs-Aktien­
gesellschaft
• Kaiserslautern – Uni-Wohnstadt
• Blumengeschäft
VGMT VerkehrsGesellschaft
Main-Tauber mbH
Stefan Langhauser
• Lauda-Königshofen
• Dielheim
Davenportplatz 13
• i_Park Tauberfranken 8
• Kiosk
Telefon: 0631.21 290
Inh. Eric Hollerbach
Telefon: 09343.621 435
Telefax: 09343.621 499
Eichendorffstr. 20
• Mühlhausen
VGG Verkehrsgesellschaft
Gersprenztal mbH
• Rathaus/Bürgerbüro
• Fürth
Verkehrs­gesellschaft
­Zweibrücken GmbH
• Reisebüro Zeiß
• Zweibrücken
Telefon: 06222.71 322
Schulstr. 6
Telefon: 06222.615 824
Erbacher Straße 2
• Schlachthofstr. 12–14
• Walldorf
• Grasellenbach-Hammelbach
Telefon: 06332.4714-0
• Presse-, Tabakshop
• Rothermel Reisen
Telefax: 06332.4714-25
Paulus Can
Torweg 6
Hauptstraße 3
• Heppenheim
Telefon 06227.381 616
• Marquardt-Reisen
• Wiesloch
• SWEG-Betriebshof
In den Ziegelwiesen 9
Telefon: 06222.9282-0
• Rainbow Color-Print & Copy
• Reichelsheim
VTL Verkehr & Tourismus
Lampertheim Verwaltungs­
gesellschaft mbH
• Verkehrsgesellschaft
• Lampertheim
Weiherhausstr. 17
Gersprenztal
Am Pfeifferststeg 4
Römerstraße 102
Telefon: 06222.2000
• Kaiserslautern
• VRN-Mobilitätszentrale
Verkehrsbetriebe
Leininger Land ­Eistal-Bus GmbH
• Kirchheimbolanden
• Reisedienst Krauss & WolfReisen GmbH
Fruchthallstraße 14
Am Bahndamm 10
Telefon: 0631.8001-3530
67292 Kirchheimbolanden
Telefax: 0631.8001-3529
Telefon: 06352.705 750
• Kaiserslautern – Fischerrück
E-Mail:
• Kiosk Christine Reeb
[email protected]
Käthe-Kollwitz-Str. 6
Telefon: 0631.3704 847
Lampertheim Verwaltungs­
gesellschaft mbH
Ringstr. 23
SWK Stadtwerke
Kaiserslautern
• Verkehr- und Tourismus
Telefon: 06206.130-5818
• Reisebüro Oberfeld
Otto-Hahn-Straße 12
Telefon: 06206.2252
24 Ortsverzeichnis
Ortsverzeichnis
Ort
Waben Nr.
Abenheim (Worms-)
33
Ort
Appenthal (Elmstein-)
Waben Nr.
140
Abtsteinach76
Archshofen (Creglingen-)3)638
Adelsheim Nord
Armsheim7)02
260
Arzheim (Landau-)
192
Adelshofen2)217
Asbach (Obrigheim/Neckar-)
270
Adenbach (Lauterecken-)6)778
Aschbach (Kus) (Lauterecken)6)769
Adersbach (Sinsheim-) Aschbach (Wald-Michelbach-)
Adelsheim Ost
260/266
177
66
Adolzhausen (Niederstetten-)3)634
Assamstadt3)628
Affolterbach (Wald-Michelbach-)
66
Asselheim (Grünstadt-)
52/72
Aglasterhausen270
Assenheim (Hochdorf-)
113
Airlenbach (Beerfelden (Odenw.)-)2)26
Auerbach (Bensheim-)
810
Albersbach (Weilerbach-)6
Auerbach (Elztal-)
35
265
Albersweiler181/191
Baalborn (Enkenbach-Alsenborn)6)826
Albesssen (Glan-Münchweiler-) 764
Babstadt2)217
Albig 02
Bachenau2)217
Albisheim (Pfrimm)
32
Bad Bergzabern
Albsheim (Obrigheim-)
52
Bad Dürkheim
6)
7)
221
92
Allemühl (Schönbrunn-)
127
Bad Friedrichshall (-Jagstfeld)2)217
Allertshofen (Modautal-)
16
Bad König2)26
Allfeld (Billigh. (Baden)-)
269
Bad Mergentheim3)627/629/631
Alsenborn (Enkenbach-) 828
Bad Rappenau2)217
Alsenbrück (Winnweiler-)6)869
Bad Schönborn-Kronau Bf1)185/195
6)
Alsenz (Alsenz-Obermoschel)6)861
Bad Schönborn-Süd Bf1)185/195
Alsheim03
Bad Wimpfen2)217
Altdorf172
Baiertal (Wiesloch-)
Altenbach (Schriesheim-)
Ballenberg (Ravenstein-)
263
Balsbach (Limbach (Baden)-)
258
176
85/105
Altenglan6)
768/770 (788)
165
Altenkirchen (Schönenberg-Kübelberg)6)766
Balzfeld (Dielheim-)
Althausen (Bad Mergentheim-)3)627/629
Bammental136
Altheim (Walldürn-)
Bann (Landstuhl)6)
252/259
814/822 (846)
Althornbach (Zweibrücken-Land) 712
Barbelroth212
Altleiningen81
Bärenbach (Bruchweiler-)
220
Altlußheim154
Bargen (Helmstadt-)
167
Altneudorf (Schönau-)
Battenberg72
6)
106
Altrip114
Battweiler (Thaleischweiler-Fröschen)6)718
Alzey12
Bayerfeld-Steckweiler (Rockenhausen)6)863
Angeltürn (Boxberg-)3)625
Bechenheim7)02
Annelsbach (Höchst i. Odenw.-) 26
Bechhofen (Zweibrücken-Land)6)714
Annweiler am Trifels
2)
181/191
Bechtheim13
Apfelbach (Bad Mergentheim-)3)631
Bechtolsheim7)02
Appenhofen (Billigheim-Ingenheim-)
Beckstein (Lauda-Königshofen)3)622
212
Ortsverzeichnis 25
Ort
Waben Nr.
Ort
Waben Nr.
Bedesbach (Altenglan-)6)768
Blumenau (Mannheim-)
Beedenkirchen (Lautertal-)
Blumweiler (Creglingen-)3)639
16
74
Beerfelden (Odenw.)2)26
Bobenheim a. B.
Beerfurth (Reichelsheim (Odenw.)-)2)26
Bobenheim-Roxheim43/63
Beindersheim63
Bobenthal231/241
Bellheim1)193
Böbig (Neustadt-)
Bennhausen31
Böbingen172
Bensheim35
Bobstadt (Boxberg-)3)625
72
132
Berg 222
Bobstadt (Bürstadt-)
Bergfeld (Mosbach (Baden)-)
267/268
Böchingen172
Berghausen (Römerberg-)
1)
34
143/163
Bockenheim52
Bergmühle (Alsenz-Obermoschel)6)862
Bockenrod (Reichelsheim (Odenw.)-)2)26
Bermersheim22
Bockschaft2)217
Bernau (Neckarbischofsheim-)
Bödigheim (Buchen (Odenw.)-)
157/167
Bernsfelden (Igersheim-)3)630
Bofsheim (Osterburken-)
256
259/260
Berolzheim (Ahorn-)3)624
Böhl-Iggelheim133
Berwangen2)217
Bolanden21
Bettenbach (Mörlenbach-)
Bolanderhof (Bolanden-)
36/56
21
Bettingen (Wertheim-)3)613
Böllenborn231
Biblis14
Bonfeld2)217
Biebelnheim 02
Bonsweiher (Mörlenbach-)
Bieberehren 3)635
Bornheim7)02
Biedershausen (Zweibrücken-Land)6)717
Bornheim172/192
Biedesheim
41/52 (985)
Börrstadt (Winnweiler)6)878
Billigheim (Baden)
269
Börsborn (Schönenberg-Kübelberg)6)765
Billigheim (-Ingenheim)
212
Bosenbach (Altenglan-)6)771
7)
45/56
Binau268
Bösodenbacherhof (Rockenhausen)6)864
Bindersbach (Annweiler a.Tr.-)
Boßweiler (Quirnheim-)
181/191
52
Birkenau65
Bottenbach (Pirmasens-Land)6)
Birkenheide93
Böttingen2)217
Birkenhof (Rockenhausen) 864
Boxberg (Heidelberg-)
Birkenhördt231
Boxberg3)624/625
6)
722/725 (748)
125
Birkert (Brombachtal-)2)26
Boxtal (Freudenberg-)3)611
Birkweiler181/201
Brandau (Modautal-)
Bischheim21
Brehmen (Königheim-)3)618
Bissersheim62
Breitenau (Kaiserslautern)6)800
Bisterschied (Rockenhausen) 864
Breitenbach (Waldmohr)6)766
Bittelbronn 217
Breitenbronn (Aglasterhausen-)
270
Blankenborn (Birkenhördt-)
Breitenstein (Elmstein-)
131
6)
2)
221/231
16
Blaubach (Kusel-)6)761
Breitenwiesen (Lautertal-)
Bledesbach (Kusel-)6)770
Bremerhof (Kaiserslautern)6)800
16
26 Ortsverzeichnis
Ort
Waben Nr.
Ort
Waben Nr.
Brensbach2)26
Dannenfels31
Bretzingen (Hardheim-)
Dannstadt-Schauernheim113
251
Breunigweiler (Winnweiler)5)878
Dansenberg (Kaiserslautern)6)800
Brombach (Eberbach-)
117
Darsberg126
Brombach (Fürth-/Odenwald)
Bronnacker (-Rosenberg)
Bruchhausen (Sandhausen-)
36
Darstein200
263
Daubenborner Hof (Enkenbach-Alsenborn)6)828
145
Daudenzell (Aglasterhausen-)
270
Bruchmühlbach-Miesau6)
813/815 (840)
Bruchweiler (-Bärenbach)
220
Deidesheim112
Brücken (Schönenberg-Kübelberg)6)765
Deimberg (Lauterecken)6)776
Dautenheim (Alzey-)
12
Brühl124
Dellfeld (Zweibrücken-Land)6)720
Brunntal (Werbach-)3)617
Dennweiler-Frohnbach (Kusel-)6)761
Bubenheim
32/42/52 (982)
Dernbach171
Buborn (Lauterecken)6)776
Dertingen (Wertheim-)3)615
Buch (Ahorn-) 624
Deubach (Lauda-Königshofen)3)623
Büchelberg1)222
Diedelkopf (Kusel-)6)
Buchen (Odenw)
Diedesfeld (Neustadt-)
3)
254/256
770 (780)
152
Buchholz (Bruchmühlbach-Miesau)6)840
Diedesheim (Mosbach (Baden)-)
Buchklingen (Birkenau-)
76
Dielheim165
Bullau (Erbach (Odenw.)-)2)26
Dielkirchen-Steingruben (Rockenhausen)6)865
267/268
Bundenthal220
Dienstadt (Tauberbischofsheim-)3)619
Burgalben (Waldfischbach-Burgalben)6)729
Dierbach212/221/232
Burrweiler172
Dietenhan (Wertheim-)3)613
Bürstadt34
Dietrichingen (Zweibrücken-Land)6)
Busenberg
Dietschweiler (Glan-Münchweiler)6)772
200/211 (992)
712/715 (742)
Carlsberg91
Dilsberg (Neckargemünd-)
Casterfeld (Mannheim-)
Dilsbergerhof (Neckargemünd-)
136
Clausen (Rodalben-)6)731
Dimbach (Pfalz)
200
Colgenstein (Obrigheim-)
104
136
52
Dintesheim22
861/863 (881)
Dirmstein62
Contwig (Zweibrücken-Land)6)713
Distelhausen (Tauberbischofsheim-)3)619
Craintal (Creglingen-) 637/638
Dittelsheim-Heßloch13
Creglingen3)637/638
Dittigheim (Tauberbischofsheim-)3)619
Cronenberg (Lauterecken)6)
Dittwar (Tauberbischofsheim-)3)619
Cölln (Alsenz-Obermoschel)6)
3)
775/776 (793)
Dackenheim82
Dittweiler (Schönenberg-Kübelberg)6)
Dahn200
Donebach (Mudau-)
Dainbach (Bad Mergentheim-)3)627
Donsieders (Rodalben-)6)731
Daisbach (Waibstadt-)
157/166
Dörlesberg (Wertheim-)3)614
265
Dörnbach (Rockenhausen)6)883
Dallau (Elztal-)
Dalsheim (Flörsheim-)
42
Dammheim (Landau-)
192
Dornberg (Hardheim-)
764/766 (784)
253
251
Dörnishof263
Ortsverzeichnis 27
Ort
Waben Nr.
Ort
Waben Nr.
Dörrenbach221/241
Eiswoog (Ramsen-)
71
Dörrmoschel (Rockenhausen)6)864
Eiterbach (Heiligkreuzsteinach-)
96
Dossenheim105
Ellenbach (Fürth-/Odenwald)
36
Drahtzug (Altleiningen-)
Ellerstadt93
81
Drehenthalerhof (Otterberg)6)825
Elmshausen (Lautertal-)
Dreisen
31/41 (996)
Elmstein140
Dudenhofen143
Elpersheim (Weikersheim-)3)630/633
Dühren (Sinsheim-)
Elsbach (Erbach (Odenw.)-)2)26
186
35
Dunzweiler (Waldmohr) 765
Elschbach (Bruchmühlbach-Miesau)6)
Duttenberg2)217
Elsenz2)217
Duttweiler (Neustadt-)
6)
813/815 (840)
142
Elztal265
Ebenheid (Freudenberg-)3)611
Elzweiler (Lauterecken)6)769
Eberbach107
Emmertsgrund (Heidelberg-)
Ebersberg (Erbach (Odenw.)-)2)26
Enkenbach-Alsenborn6)828
Eberstadt (Baden) (Buchen (Odenw.)-)
125
256/259
Ensheim7)02
Ebertsheim52/61
Epfenbach157
Eckelsheim7)02
Eppelheim135
Edelfingen (Bad Mergentheim-)3)622/627
Eppelsheim22
Edenkoben (Innenstadt)
152/172
Eppenbrunn (Pirmasens-Land)6)732
Edenkoben Forsthaus Heldenstein
172
Eppingen2)217
Edenkoben Hüttenbrunnen
172
Epplingen (Boxberg-)3)625
Edenkoben Lolosruhe (Schänzel)
172
Eppstein (Frankenthal-)
63
Edenkoben Schloß Ludwigshöhe
172
Erbach (Heppenheim-)
55
Edenkoben Stauweiler
172
Erbach (Odenw.)2)26
Edenkoben Waldhaus
172
Erbach-Nord (Odenw.)2)26
Edesheim152/172
Erbes-Büdesheim7)02
Edigheim (Ludwigshafen-)
Erdesbach (Altenglan-)6)768
83
Edingen-Neckarhausen115
Erfeld (Hardheim-)
Ehrstädt (Sinsheim-)
Erfenbach (Kaiserslautern)6)800
177
251
Ehweiler (Glan-Münchweiler-)6)764
Erfenstein (Esthal-)
131
Eich04
Erfweiler (Dahn-)
200
Eichtersheim (Angelbachtal-)
Erlenbach (Fürth (Odenw.)-)
196
36
Eiersheim (Külsheim-)3)616
Erlenbach (Kaiserslautern)6)800
Einbach (Buchen (Odenw.)-)
Erlenbach (Ravenstein-)
263
Einhausen44
256
Erlenbach bei Dahn
211
Einöllen (Lauterecken)6)775
Erlenbach bei Kandel
222
Einselthum
32/42/52 (982)
Erlenbrunn6)700
Einsiedlerhof (Kaiserslautern)6)
800/821 (801)
Ernsbach (Erbach (Odenw.)-)2)26
Eisenbach-Matzenbach (Glan-Münchweiler) 772
Ernstein (Möckmühl)2)217
Eisenberg
61/81 (988)
Erpolzheim82
Eisingen (Kr. Würzburg)4)641
Erzbach (Reichelsheim (Odenw.)-)2)26
6)
28 Ortsverzeichnis
Ort
Waben Nr.
Ort
Waben Nr.
Erzenhausen (Weilerbach)6)817
Forst112
Eschbach/Pfalz201/221
Framersheim7)02
186
Frankelbach (Otterbach)6)816
Eschelbronn146
Frankeneck121
Eschenau (Lauterecken)6)769
Frankenstein (Hochspeyer)
Eselsfürth (Kaiserslautern)6)800
Frankenthal63
Espensteig (Kaiserslautern)6)800
Fränkisch Crumbach2)26
Esselborn12
Frankweiler181
Essingen172/192
Frauental (Creglingen-)3)637
Eßweiler (Wolfstein)6)777
Frauenweiler (Wiesloch-)
Esthal131
Freckenfeld1)222
Etschberg (Kusel-)6)
Freimersheim172
Eschelbach (Sinsheim-)
763/770 (783)
100/111 (990)
165
Eubigheim (Ahorn-)3)263/624
Freimersheim (Alzey-Worms)
Eulenbis (Weilerbach)6)817
Freinsheim82
32
36
Freisbach1)162
Eußerthal171
Frettenheim13
Eulsbach (Lindenfels-)
258/273
Freudenbach (Creglingen-)3)638
36
Freudenberg3)611
Falkenberg (Zweibrücken-Land)6)720
Friedelhausen (Altenglan-)6)771
Fahrenbach (Baden)
Fahrenbach (Fürth-/Odenwald)
Falken-Gesäß (Beerfelden (Odenw.)-) 26
Friedelsheim92/93
Falkenstein (Winnweiler)6)876
Friedrichsdorf (Eberbach-)
107
Fehlheim (Bensheim-)
Friedrichsfeld (Mannheim-)
104
2)
35
Fehrbach6)700
Friedrichsfeld (Mannheim-) Bf.
104/115
Felsbergerhof (Rockenhausen)6)864
Friedrichsfeld (Mannheim-) Bf. Süd
104/115
Feudenheim (Mannheim-)
Friesenheim (Ludw.-) Saarbrücker Str.
84
83/94
Finkenbach (Rothenberg (Odenw.)-)2)26
Friesenheim (Ludwigshafen-)
Finkenbach-Gersweiler (Alsenz-Obermoschel)6)862
Fröhnerhof (Enkenbach-Alsenborn)6)826
94
Finsterlohr (Creglingen-)3)638
Frohnhofen (Reichelsheim (Odenw.)-)2)26
Fischbach (Hochspeyer)
100
Frohnhofen (Schönenberg-Kübelberg)6)766
230/240 (993)
Fürfeld2)217
55
Fürstengrund (Bad König-)2)26
Fischbach/Dahn
Fischweiher (Heppenheim-)
Flemlingen172
Fürth (Odenwald)
Flinsbach (Helmstadt-Bargen-)
157/167
Fußgönheim93
86
Gabsheim7)02
Flockenbusch (Wald-Michelbach-)
36
Flomborn22
Gadernheim (Lautertal-)
Flomersheim (Frankenthal-)
Gaiberg136/156
63
16
Flonheim7)02
Gaimühle (Eberbach-)
Flörsheim-Dalsheim42
Galgenschanze (Kaiserslautern)6)800
Föckelberg (Altenglan-)6)771
Gamburg (Werbach-)3)615/617
107
Fockenberg/Reichenbach (Weilerbach)6)810
Gammelsbach (Beerfelden)2)26
Fockenberg-Limbach (Weilerbach)6)810
Gartenstadt (Ludwigshafen-)
103
Ortsverzeichnis 29
Ort
Waben Nr.
Gartenstadt (Mannheim-)
Gauangelloch (Leimen-)
74
136/156
Ort
Gleiszellen (-Gleishorbach)
Waben Nr.
221
Göcklingen201/212/221
Gau-Bickelheim7)02
Godelhausen (Kusel-)6)770
Gaubüttelbrunn (Kirchheim(Unterfranken)-)4)643
Godramstein (Landau-)
Gauersheim32
Göllheim41
Gaugrehweiler (Alsenz-Obermoschel)6)872
Gommersheim162/172
Gau-Heppenheim7)02
Gonbach (Winnweiler)6)869
Gau-Odernheim 02
Gönnheim92/93
Gau-Weinheim7)02
Gorxheim (Gorxheimertal-)
Gebüg (Schönau-)
Gossersweiler (-Stein)
7)
230/240
181/192
65
211
Gehrweiler (Rockenhausen)6)866
Gottersdorf (Walldürn-)
252
Geinsheim (Neustadt-)
Götzingen (Buchen (Odenw.)-)
254
Geiselberg (Waldfischbach-Burgalben)6)737
Gräfenhausen (Annweiler a.Tr.-)
191
Geisenbach (Mörlenbach-)
56
Grasellenbach46
Gelterswoog (Kaiserslautern)6)800
Grein126
Gerbach (Rockenhausen)6)874
Gretengrund (Eberbach-)
107
Gerbacher Hof (Rockenhausen)6)874
Grethen (Bad Dürkheim-)
92
Gerchsheim (Großrinderfeld-)3)620
Gries (Schönenberg-Kübelberg)6)765
Gerhardsbrunn (Bruchmühlbach-Miesau)6)815
Grombach2)217
Gerichtstetten (Hardheim-)
Gronau (Bensheim-)
142
251
Gerlachsheim (Lauda-Königshofen)3)623
Gronau (Rödersheim-)
35
113/122
Germersheim1)183
Groß-/Kleinbundenbach (Zweibrücken-Land)6)711
Geroldshausen4)643
Groß-/Kleinsteinhausen (Zweibrücken-Land)6)722
Gerolsheim73
Groß-Breitenbach (Mörlenbach-)
Gerolzahn (Walldürn-)
Großeicholzheim (Seckach-)
252
36/56
260/262
Gersbach6)700
Großfischlingen152
Gerspenz (Reichelsheim (Odenw.)-)2)26
Großkarlbach62
Gersweiler (Alsenz-Obermoschel)6)862
Großniedesheim73
Gimbsheim04
Großrinderfeld3)620
Gimmeldingen (Neustadt-)
Groß-Rohrheim14
132
Gimsbach (Glan-Münchweiler)6)772
Großsachsen (Hirschberg-)
85
Ginsweiler (Lauterecken)6)778
Großsachsen-Heddesheim Bf.
95
Ginsweiler/Reipoltskirchen (Wolfstein)6)779
Grumbach (Lauterecken)6)776
Gissigheim (Königheim-)3)618
Grünenwört (Wertheim-)3)612
Glanbrücken (Lauterecken)6)769
Grünsfeld3)621
Glan-Münchweiler6)
Grünstadt52/72
Glashofen (Walldürn-)
772/811 (790)
252
Glashütte (Pirmasens-Land)6)733
Glattbach (Lindenfels-)
Gleishorbach (Gleiszellen-)
Guldenklinger Höhe (Heppenheim-)
45
Gumbsheim02
36
Gumbsweiler (Lauterecken)6)769
221
Gumpen (Reichelsheim (Odenw.)-)2)26
Gleisweiler172
Gumpener Kreuz (Fürth-/Odenwald)
16/36
30 Ortsverzeichnis
Ort
Waben Nr.
Ort
Waben Nr.
Gundelsheim2)217
Hausen (Grünsfeld-)3)621
Gundersheim22
Hausweiler (Lauterecken)6)776
Gundersweiler (Rockenhausen) 866
Hayna202/222
6)
Gundheim22/33
Hebstahl (Sensbachtal-)2)26
Guntersblum04
Heckfeld (Lauda-Königshofen)3)622
Guttenbach (Neckargerach-)
264
Heddesbach106
127/137
Heddesheim95
Haagen (Weikersheim-)3)633
Hefersweiler (Wolfstein)6)779
Haardt (Neustadt-)
Heidelberg125
Haag (Schönbrunn-)
132
Hachtel (Bad Mergentheim-)3)631
Heidelberg Altstadt Hagenbach1)222
Heidersbach (Limbach (Baden)-)
Hagenbach2)217
Heidesheim (Obrigheim-)
Hainfeld172
Heidingsfeld (Würzburg-)4)640
Haingrund (Lützelbach (Odenw.)-)2)26
Heiligenmoschel (Otterberg)6)823
Hainstadt (Baden) (Buchen (Odenw.)-)
Heiligenstein (Römerberg-)
254
125/116
258
52
143/163
Haisterbach (Erbach (Odenw.)-)2)26
Heiligkreuz (Weinheim-)
Hambach (Neustadt-)
Heiligkreuzsteinach96
132
85
Hamm03
Heimersheim (Alzey-)
Hammelbach (Grasellenbach-)
46
Heimkirchen (Otterberg)6)823
Handelshafen (Mannheim-)
94
Heinzenhausen (Lauterecken)6)775
125
Heinzental (Enkenbach-Alsenborn)6)828
Handschuhsheim (Heidelberg-)
12
Hangen-Weisheim22
Helmbach (Elmstein-)
Hanhofen153
Helmhof (Neckarbischofsheim-)
167
Hardenburg (Bad Dürkheim-)
Helmstadt (-Bargen)
157
92
131
Hardheim251
Heltersberg (Waldfischbach-Burgalben)6)737
Hardtwaldsiedlung (Oftersheim-)
124
Hembach (Brombachtal-)2)26
Harsberg (Walhalben-) 727
Hemsbach55/65
Harthausen153
Hengsberg6)700
6)
Harthausen (Igersheim-)3)630
Henschtal (Glan-Münchweiler-)6)764
Harxheim/Pfrimm (Zellertal-)
32/42/52 (982)
Heppenheim (Bergstr.)
35/55
Harzofen140
Heppenheim (Worms-)
53
Haschbach am Remigiusberg (Kusel-)6)770
Herbolzheim2)217
Hasenleiser (Heidelberg-)
125
Herbsthausen (Bad Mergentheim-)3)631
Hasselbach (Sinsheim-)
177
Herchweiler (Glan-Münchweiler-)6)764
Hassenroth (Höchst i. O.-)2)26
Hergersweiler212
Haßloch133
Hermersberg (Waldfischbach-Burgalben)6)729
Haßmersheim271
Herren-Sulzbach (Lauterecken)6)776
Hatzenbühl 213
Herrenzimmern (Niederstetten-)3)634
Hauenstein180
Herrnsheim (Worms-)
Hauptstuhl (Bruchmühlbach-Miesau)6) 813/815 (840)
Herschberg (Walhalben-)6)719
Hausen (Bad Dürkheim-)
Herschweiler-Pettersheim (Glan-Münchweiler-)6)764
1)
92
43
Ortsverzeichnis 31
Ort
Waben Nr.
Hertlingshausen (Carlsberg-)
Ort
Waben Nr.
91
Hochstellerhof (Pirmasens-Land)6)725
Herxheim a. B.
92
Hockenheim144
Herxheim a. B. Bahnhof
82
Hoffenheim (Sinsheim-)
Herxheim b. Landau
202
Hofheim (Lampertheim-)
Herxheimweyer (Herxheim (bei LD)-)
202
Hofstätten160
Hesselbach (Hesseneck (Odenw.)-)2)26
Höhefeld (Wertheim-)3)615
Heßheim63
Höheinöd (Waldfischbach-Burgalben)6)729
Heßloch (Dittelsheim-)
13
Höheischweiler (Thaleischweiler-Fröschen)6)723
166/186
34/43
Hetschbach (Höchst i. O.-) 26
Hohenecken (Kaiserslautern) 6)800
Hettenhausen (Walhalben-)6)719
Hohenöllen (Lauterecken)6)775
Hettenleidelheim
Hohensachsen (Weinheim-)
2)
61/81 (988)
65
Hettigenbeuern (Buchen (Odenw.)-)
254
Hohenstadt (Ahorn-)3)263
Hettingen (Buchen (Odenw.)-)
254
Hohenstadt2)217
Hetzbach (Beerfelden (Odenw.)-) 26
Hohen-Sülzen53
2)
Heuchelheim73
Höhfröschen (Thaleischweiler-Fröschen)6)721
Heuchelheim (-Klingen)
Höhmühlbach (Zweibrücken-Land)6)720
212/221
Hilsbach (Sinsheim-)
186
Hilsenhain (Heiligkreuzsteinach-)
96
Holbornerhof (Otterberg)6)823
Holdergrund (Eberbach-)
107
Hilst (Pirmasens-Land)6)732
Hollenbach (Mulfingen(Jagst)-)3)631
Hiltersklingen (Mossautal-)2)26
Höllerbach (Brensbach-)2)26
Hinterbach (Rothenberg (Odenw.)-) 26
Hollerbach (Buchen (Odenw.)-)
Hinterweidenthal
Holzkirchen4)644
2)
180/190 (998)
256
Hinzweiler (Lauterecken)6)769
Holzkirchhausen4)646
Hirschacker (Schwetzingen-)
Homberg (Lauterecken)6)776
124
Hirschhorn117
Höningen (Altleiningen-)
Hirschhorn/Pfalz (Otterbach)6)816
Honsbronn (Weikersheim-)3)633
Hirschlanden (Baden) (Rosenberg-)
Höpfingen251/252/255
263
81
Hirschthal240
Hoppstädten (Lauterecken)6)774
Höchberg4)640/641/645
Horbach (Waldfischbach-Burgalben)6)
Hochborn22
Horchheim (Worms-)
Hochdorf-Assenheim113
Hördt1)193
Hochhausen (Neckar) (Haßmersh.-)
Höringen (Winnweiler)6)868
271
729/824 (752)
43
Hochhausen (Tauberbischofsheim-) 617/619
Hornbach (Birkenau-)
65
Hochheim (Worms-)
Hornbach (Walldürn-)
252
3)
43
Hochspeyer100
Hornbach/Pfalz (Zweibrücken-Land)6)712
Höchst i. Odw.2)26
Horrenberg (Dielheim-)
Hochstadt172/192
Horschbach (Lauterecken)6)769
Hochstädten (Bensheim-)
Horterhof (Otterberg)6)823
Hochstätt (Mannheim-)
35
104
Hoxhohl (Modautal-)
176
16
Höchstberg2)217
Hüffenhardt271
Hochstein/Winnweiler (Winnweiler)6)869
Hüffler (Glan-Münchweiler-)6)764
32 Ortsverzeichnis
Ort
Waben Nr.
Ort
Waben Nr.
Hummetroth (Höchst i. Odw.-)2)26
Kalkofen (Alsenz-Obermoschel)6)861
Hundheim (Külsheim-)3)616
Kallstadt (Birkenau-)
76
Hundheim (Lauterecken)6)
Kallstadt Wstr.
92
Hüngheim (Ravenstein-)
769/776 (789)
263
Kaltenbrunn (Walldürn-)
252
Hütschenhausen (Ramstein-Miesenbach)6)813
Kandel1)222
Hüttenfeld (Lampertheim-)
Kapellen (-Drusweiler)
64
221
Huttenheim (Philippsburg-)1)174
Kappeln (Lauterecken)6)774
Hüttenthal (Mossautal-)2)26
Kapsweyer212/221/232
Ibersheim (Worms-)
Karl-Marx-Siedlung (Worms-)
Igelsbach (Eberbach-)
23
107
Karlstor (Heidelberg-)
43
116/125
Igersheim3)627/629/630
Käshofen (Zweibrücken-Land)6)711
Iggelbach (Elmstein-)
140
Katzenbach (Rockenhausen)6)865
Iggelheim (Böhl-)
133
Katzenbach (Ramstein-Miesenbach)6)813
Ilbesheim (bei Landau)
201
Katzental (Billigheim (Baden)-)
269
32
Katzweiler (Otterbach)6)818
Ilmspan (Großrinderfeld-)3)620
Kaulbach (Wolfstein)6)777
Ilbesheim b.Alzey
Ilvesheim104
Kembach (Wertheim-)3)615
Immesheim32
Kennelgarten (Kaiserslautern)6)800
Immetshausen (Wolfstein)6)
Kerzenheim
775/777 (797)
41/61 (986)
Impfingen (Tauberbischofsheim-)3)619
Ketsch144
Impflingen192
Kettenheim12/32
Imsbach (Winnweiler)5)869
Kettrichhof (Pirmasens-Land)6)725
Imsweiler (Rockenhausen)6)867
Kindenheim52
Ingenheim (Billigheim-)
Kindsbach (Landstuhl)6)
212
812/814/821 (847)
Insheim192/212
Kirchardt2)217
Isenach (Bad Dürkheim-)
101
Kirchenarnbach (Walhalben-)6)726
Itterburg (Eberbach-)
107
Kirchheim (Heidelberg-)
125
Ittlingen2)217
Kirchheim (Heidelberg-) Bf.
Ixheim6)710
Kirchheim (Unterfr.)4)643
Jagstfeld (Bad Friedrichshall-)2)217
Kirchheim Wstr.
Jakobsweiler31
Kirchheimbolanden21
Jettenbach (Wolfstein-)6)771
Kirchmohr (Ramstein-Miesenbach)6)811
Jockgrim 213
Kirrlach (Waghäusel-)1)174
Johanniskreuz (Elmstein-)
130/829 (859)
Kirrweiler152
Johanniskreuz6)859
Kirrweiler (Lauterecken)6)776
Juhöhe (Mörlenbach-)
45
Kirschbacherhof (Zweibrücken-Land)6)715
84
Kirschgartshausen (Mannheim-)
74
Kirschhausen (Heppenheim-)
55
1)
Käfertal (Mannheim-)
Käfertal (Mannheim-) Bf.
84/94
125/145
72
Kailbach (Hesseneck-)2)26
Kist4)641
Kaiserslautern6)800
Klein-Breitenbach (Mörlenbach-)
Kälbertshausen (Hüffenhardt-)
Kleinbundenbach (Zweibrücken-Land)6)711
271
36/56
Ortsverzeichnis 33
Ort
Waben Nr.
Kleineicholzheim (Schefflenz-)
262
Ort
Waben Nr.
Krottelbach (Glan-Münchweiler-)6)764
Kleinfischlingen152
Krumbach (Fürth-/Odenwald)
36
Kleingartach2)217
Krumbach (Limbach (Baden)-)
258
136
Kübelberg (Schönenberg-Kübelberg)6)765
Kleinkarlbach72
Kuhardt1)193
Kleinniedesheim73
Külsheim3)616
Kleinrinderfeld 641
Kupprichhausen (Boxberg-)3)625
Kleinsteinhausen (Zweibrücken-Land) 722
Kuralpe (Lautertal-)
Klingen (Heuchelheim-)
Kusel6)
Kleingemünd (Neckargemünd-)
4)
6)
212
16
770 (780)
Klingenmünster221
Kützbrunn (Grünsfeld-)3)621
Knittelsheim1)193
Labach (Walhalben-)6)719
Knoden (Lautertal-)
Lache (Lampertheim-)
16
Knöringen172/192
Lachen (Neustadt-)
Kocherbach (Wald-Michelbach-)
54
132
66
Ladenburg95
Kohlhof (Heidelberg-)
125
Lambrecht121
Kohlhof (Limburgerhof-)
123
Lambsborn (Bruchmühlbach-Miesau)6)815
Kohlhof (Schriesheim-)
96
Lambsheim93
Kollweiler (Weilerbach)6)
810/817 (843)
Kolmbach (Lindenfels-)
Lampenhain (Heiligkreuzsteinach-)
96
16
Lampertheim54
Königheim3)618
Lampertsmühle (Kaiserslautern-Erfenbach)6)800
Königsbach (Neustadt-)
Landau Pfalz
132
Königshofen (Lauda-Königshofen)3)622/623
Landstuhl6)
192
812/814 (844)
Konken (Glan-Münchweiler-)6)764
Langenbach (Glan-Münchweiler-)6)764
Korb2)217
Langenelz (Mudau-)
Körborn (Kusel-)6)761
Langensohl (Kaiserslautern-Süd)6)
Korsika (Wald-Michelbach-)
253
827/829 (857)
86
Langenthal (Hirschhorn-)
Kortelshütte (Rothenberg (Odenw.)-)2)26
Langenzell (Wiesenbach-)
Kottweiler (Ramstein-Miesenbach)6)839
Langer Kirschbaum (Ziegelhausen-)
Krähenberg (Zweibrücken-Land)6)717
Langheckerhof (Winnweiler)5)869
Krautheim3)218
Langmeil (Winnweiler)5)869
Kreidach (Wald-Michelbach-)
66
Langmeil/Wäschbacherhof (Winnweiler)6)869
777/816 (799)
Langmühle (Pirmasens-Land)6)733
Kreimbach-Kaulbach (Wolfstein) 6)
106/117
136
96/116
Krensheim (Grünsfeld-) 621
Langwaden (Bensheim-)
Kreßbach (Neudenau)2)217
Langweiler (Lauterecken)6)774
3)
35
Kreuzhof (Otterberg)6)823
Langwieden (Bruchmühlbach-Miesau)6)815
Krickenbach (Kaiserslautern-Süd)6)824
Lauda (Lauda-Königshofen)3)622/623
Kriegsfeld11
Laudenau (Reichelsheim (Odenw.)-)2)26
Kriegsheim (Monsheim-)
42
Laudenbach55
Kröckelbach (Fürth-/Odenwald)
36
Laudenbach (Weikersheim-)3)633
Kronau1)195
Laudenberg (Limbach (Baden)-)
258
Kröppen (Pirmasens-Land)6)725
Lauerskreuz (Neckargerach-)
264
34 Ortsverzeichnis
Ort
Waben Nr.
Ort
Waben Nr.
Laumersheim62
Lonsheim02
Lauten-Weschnitz (Rimbach-)
Lorsch44
36
Lauterbourg1)242
Lörzenbach (Fürth-/Odenwald)
Lauterecken6)
Ludwigshafen Ammoniakstr.
83/94
Ludwigshafen BASF Tor 11
83/94
775/776 (793)
Lautern (Lautertal-)
16
Lauterschwan (Erlenbach-)
Lautersheim
Leberbach (Fürth-/Odenwald)
211/231
Ludwigshafen -Innenstadt-
36
94
41/52 (985)
Ludwigswinkel230
36
Lug200
Ledigsberg (Eberbach-)
107
Lußhof (Altlußheim-)
Leibenstadt (Adelsheim-)
266
Lustadt1)173/193
154
Leimen145
Lützelsachsen (Weinheim-)
Leimen/Pfalz (Rodalben-)6)736
Lützel-Wiebelsbach (Lützelbach (Odenw.)-)2)26
65
Leimersheim1)193
Luzenberg (Mannheim-)
Leinsweiler201
Mackenbach (Weilerbach)6)
Leiselheim (Worms-)
43
Mackenheim (Abtsteinach-)
Leistadt (Bad Dürkheim-)
92
Mädelhofen4)645
74/94
812/817 (842)
66
Leithöfe (b. Langmeil) (Winnweiler)6)869
Maikammer152
Lemberg (Pirmasens-Land)6)733
Malsch185
Lengenrieden (Boxberg-)3)625
Malschenberg (Rauenberg-)
Leutershausen (Hirschberg-)
Mannheim ABB Tor 8
Liebsthal (Glan-Münchweiler)6)
85
772/764 (785)
185
84/94
Mannheim Bastion
74/94
Mannheim Boveristr.
84/94
Limburgerhof123
Mannheim Diffeneebrücke
74/94
Lindach (Eberbach-)
Mannheim -Innenstadt-
Limbach (Baden)
258
107
94
Lindelbach (Wertheim-)3)613
Mannheim Mercedes Benz Tor 1
74/94
Linden (Kaiserslautern-Süd)6)824
Mannheim Weidenwörth
74/94
Lindenbach (Schönau-)
106
Mannweiler-Cölln (Alsenz-Obermoschel)6)861/863 (881)
Lindenberg121
Marbach (Lauda-Königshofen)3)623
Lindenfels16/36
Marbach (Odw.)2)26
Lindenhof (Mannheim-)
Marienthal (Rockenhausen)6)
94
865/867 (883)
Lingenfeld 163/173/183
Markelsheim (Bad Mergentheim-)3)630/631
Lingental (Leimen-)
Marnheim
1)
145
Linnenbach (Fürth-/Odenwald)
Litzelbach (Grasellenbach-)
21/32/41 (983)
36
Martinshöhe (Bruchmühlbach-Miesau)6)815
46
Masseldorn (Mosbach (Baden)-)
267/268
146
Maßweiler (Thaleischweiler-Fröschen)6) 718/721 (744)
Löffelstelzen (Bad Mergentheim-)3)627
Matzenbach (Glan-Münchweiler)6)772
Lohnsfeld (Winnweiler) 869
Mauchenheim21
Lohnsfeld/Pulvermühle (Winnweiler)6)869
Maudach (Ludwigshafen-)
Lohnweiler (Lauterecken)6)775
Mauer146
Löhrbach (Birkenau-)
76
Mauschbach (Zweibrücken-Land)6)712
273
Mausmühle (b. Teschenmoschel) (Rockenhausen)6) 864
Lobenfeld (Lobbach-)
6)
Lohrbach (Mosbach (Baden)-)
103
Ortsverzeichnis 35
Ort
Waben Nr.
Ort
Waben Nr.
Maxdorf93
Moosbrunn (Schönbrunn-)
Maximiliansau1)233
Morbach (Otterberg)6)823
127
Mayweilerhof (Kusel-)6)761
Morlautern (Kaiserslautern)6)800
Mechtersheim (Römerberg-)
Mörlenbach36/56
163
Meckenheim122
Mörlheim (Landau-)
Meckesheim146
Mörsbach6)710
192
Medard (Lauterecken)6)776
Morsbacherhof (Rockenhausen)6)863
Mehlbach (Otterbach) 816
Mörsch (Frankenthal-)
Mehlingen (Enkenbach-Alsenborn)6)826
Mörschenhardt (Mudau-)
Mehlingerhof (Enkenbach-Alsenborn)6)826
Morschheim
Merchingen (Ravenstein-)
263
Mörsfeld11
Mertesheim52
Mörstadt22/33
Merzalben (Waldfischbach-Burgalben)6)738
Mörtelstein (Obrigheim (Neckar)-)
Merzweiler (Lauterecken)6)774
Mörzheim (Landau-)
Messelhausen (Lauda-Königshofen)3)623
Mosbach (Baden)
6)
63
253
21/32 (981)
270
192
267/268
Messerbacher Hof (Rockenhausen)6)866
Mückenloch (Neckargemünd-)
Messerschwanderhof (Otterberg)6)825
Muckental (Elztal-)
265
Mettenheim23
Mückenwiese (Elmstein-)
130
Michelbach (Aglasterhausen-)
Mudau253
270
136
Michelbach (bei Fränkisch-Crumbach)2)26
Mühlbach (Altenglan)6)
Michelfeld (Angelbachtal-)
Mühlbach (Zweibrücken-Land)6)720
196
768/770 (788)
Michelstadt2)26
Mühlbach2)217
Miesau6)
813/815 (840)
Mühlhausen185
Miesenbach6)
811/812 (841)
Mühlheim (Obrigheim-)
52
Minfeld1)222
Mühlhofen (Billigheim-Ingenheim-)
212
Mitlechtern (Rimbach-)
Mülben (Waldbrunn (Odenw.)-)
261
36/45
Mittelbach6)710
Mumbach (Mörlenbach-)
Mittelbrunn (Landstuhl)6)814
Mümling-Grumbach (Höchst i. Odw.-)2)26
Mittelhambach132/152
Münchschwanderhof (Otterberg)6)825
Mittelreidenbach (Alsenz-Obermoschel)6)861
Münchweiler/Alsenz (Winnweiler)5)
Mittelschefflenz (Schefflenz-)
262
Münchweiler/Rodalb (Waldfischbach-Burgalben)6)738
Mittershausen (Heppenheim-)
45
Münchweiler/Klingenbach211/221
56
828/869 (887)
Möckmühl2)217
Mundenheim (Ludwigshafen-)
103
Mölschbach (Kaiserslautern)6)800
Mundenheim (LU-) Stifterstraße
94
Mölsheim42
Mundenheim (LU-) Nord
94
Momart (Bad König-)2)26
Mundenheim (LU-) Feuerwache
94
Mömlingen2)26
Münster (Creglingen-)3)637
Mönchzell (Meckesheim-)
Münsterappel5)872
146
Mondfeld (Wertheim-) 612
Mußbach (Neustadt-)
Monsheim42
Mutterstadt113
Monzernheim13/22
Nachtweide (Ludwigshafen-)
3)
132
83
36 Ortsverzeichnis
Ort
Waben Nr.
Ort
Waben Nr.
Nack7)02
Neunkirchen3)614
Nanzdietschweiler (Glan-Münchweiler)6)772
Neunkirchen (b. Mosbach)
Nanzweiler (Glan-Münchweiler)6)772
Neunkirchen (Bad Mergentheim-)3)627/629
270
Nassau (Weikersheim-)3)632
Neunkirchen am Potzberg (Altenglan-)6)771
Nassig (Wertheim-)3)614
Neuoffstein (Obrigheim-)
Neckarau (Mannheim-)
Neuostheim (Mannheim-)
104
42/52
104
Neckarbischofsheim157/167
Neupotz1)193/213
Neckarburken (Elztal-)
Neurott (Heidelberg-)
125
Neusaß (Walldürn-)
252
265/267
Neckarelz (Mosbach (Baden)-)
267/268/271
Neckargemünd136
Neuschloß (Lampertheim-)
Neckargerach264/268
Neuses (Igersheim-)3)630
Neckarhausen (Edingen-)
115
Neustadt/Wstr.132
Neckarhausen (Neckarsteinach-)
126
Niederalben (Altenglan-)6)768
Neckarkatzenbach (Neunkirchen-)
270
Niederauerbach6)710
Neckarmühlbach (Haßmersheim-)
271
Niederfeld (Ludwigshafen-)
Neckarstadt (Mannheim-)
94
Niederflörsheim (Flörsheim-Dalsheim)
54
103
42
Neckarsteinach126
Niederhausen (Walhalben-)6)716
Neckarwimmersbach (Eberbach-)
107
Niederhausen/Appel (Alsenz-Obermoschel)6)872
Neckarzimmern268/271
Niederhorbach221
Neidenfels121
Niederkirchen112
Neidenstein146/157
Niederkirchen (Otterberg)6)823
Nerzweiler (Lauterecken)6)769
Nieder-Liebersbach65
Neubau (b. Stahlberg) (Rockenhausen)6)864
Niedermohr (Ramstein-Miesenbach)6)811
Neubronn (Weikersheim-)3)633
Niedermoschel (Alsenz-Obermoschel)6)861
Neubrunn4)646
Nieder-Mumbach (Mörlenbach-)
Neuburg1)222
Niederotterbach212/221/232
Neudenau2)217
Niederrimbach (Creglingen-)3)637
Neu-Edingen (Edingen-Neckarhausen-)
Niederschlettenbach
104
56
220/231 (994)
Neu-Edingen Gewerbegebiet (Edingen-N.-) 104/115
Niedersimten6)700
Neuenheim (Heidelberg-)
125
Niederstaufenbach (Altenglan-)6)771
43
Niederstetten3)634/636
Neuhemsbach (Enkenbach-Alsenborn) 828
Nieder-Wiesen7)02
Neuhermsheim (Mannheim-)
Niefernheim (Zellertal-)
Neuhausen (Worms-)
6)
104
32/42/52 (982)
Neuhof (b. Trippstadt) (Kaiserslautern-Süd)6)829
Niklashausen (Werbach-)3)617
Neuhof (Neckargemünd-)
Nordheim (Biblis-)
126
34
Neuhofen114
Nothweiler220
Neukirchen (b. Mehlingen) (Enkenbach-Alsenborn)6)826
Nünschweiler (Thaleischweiler-Fröschen)6)720/723 (746)
Neuleiningen72
Nußbach (Wolfstein)6)779
Neulußheim154/164
Nußdorf (Landau-)
Neumühle (Westhofen-)
Nußloch145
22
Neumühle/Kirchenarnbach (Wallhalben-)6)726
Nüstenbach (Mosbach (Baden)-)
172/192
267
Ortsverzeichnis 37
Ort
Waben Nr.
Ober-Abtsteinach (Abtsteinach-)
Ort
Waben Nr.
76
Oberstetten (Niederstetten-)3)634
Oberalben (Kusel-)6)761
Obersülzen72
127
Oberweiler im Tal (Wolfstein)6)777
Oberaltertheim4)646
Oberweiler-Tiefenbach (Lauterecken)6)775
Ober-Allemühl (Schönbrunn-)
Oberarnbach (Landstuhl)6)814
Oberwiesen11
Oberauerbach6)710
Ober-Winterkasten (Lindenfels-)
Oberbalbach (Lauda-Königshofen)3)623
Oberwittighausen (Wittighausen-)3)621
Ober-Brombach (Fürth (Odenw.)-)2)36
Oberwittstadt (Ravenstein-)
Oberdielbach (Waldbrunn (Odenw.)-)
261
Obrigheim52
Obereisenbach (Lauterecken)6)769
Obrigheim/Neckar268/270/271
Oberflockenbach (Weinheim-)
85
Ochsenbach (Leimen-)
Ober-Flörsheim (Flörsheim-Dalsheim-)
22
Odenbach (Lauterecken)6)778
187
Offenau2)217
Obergimpern (Bad Rappenau-)
16
263
136/156
Obergriesheim 217
Offenbach (Lauterecken)6)
Ober-Hainbrunn (Rothenberg (Odenw.)-) 26
Offenbach a. d. Qeich
Oberhambach (Neustadt-)
132/152
Offenheim21
2)
2)
Oberhausen (Pfalz)
769/776 (789)
192/202
221
Offstein42
Oberhausen (-Rheinhausen)1)174
Oftersheim124
Oberhausen/Appel (Alsenz-Obermoschel)6)872
Oggersheim (Ludwigshafen-)
Oberhofen (Pleisweiler-)
Ohmbach6)
221
83
764/765 (787)
Oberlauda (Lauda-Königshofen)3)622
Olfen (Beerfelden (Odenw.)-)2)26
Ober-Mengelbach (Wald-Michelbach-)
Olsbrücken (Otterbach)6)816
66
Obermohr (Ramstein-Miesenbach)6)811
Oppau (Ludwigshafen-)
Ober-Moosbrunn (Schönbrunn-)
127
Orbis11
Obermoschel (Alsenz-Obermoschel)6)861
Osterburken260
Ober-Mumbach (Mörlenbach-)
56
Osthofen23
Oberndorf (Alsenz-Obermoschel)6)861
Östringen (Kernstadt)1)195
Oberneudorf (Buchen (Odenw.)-)
Oststadt (Mannheim-)
256
83
94
Obernheim (Walhalben-)6)726
Otterbach6)818
Oberotterbach241
Otterberg6)825
Oberrimbach (Creglingen-) 637
Ottersheim (GER)1)193
Ober-Scharbach (Grasellenbach-)
Ottersheim (KIB)
3)
46
32/41/52 (984)
Oberschefflenz (Schefflenz-)
262
Otterstadt134
Oberscheringen (Lindach (Baden)-)
258
Paimar (Grünsfeld-)3)621
Oberschlettenbach211
Partenheim7)02
Ober-Schönbrunn (Schönbrunn-)
Patersbach (Altenglan)6)
Ober-Schönmattenwag (Wald-Michelbach-)
127
86
768/770 (788)
Paulengrund (Schönenberg-Kübelberg)6)765
Oberschüpf (Boxberg-)3)625
Petersbächel (Fischbach-)
Ober-Sensbach (Sensbachtal-)2)26
Petersberg (Thaleischweiler-Fröschen)6)721
Obersimten (Pirmasens-Land)6)725
Peterstal (Heidelberg-Ziegelhausen)
Oberstaufenbach (Altenglan-)6)771
Pfaffengrund (Heidelberg-)
230/240
116/125
125
38 Ortsverzeichnis
Ort
Waben Nr.
Pfalzklinik (Klingenmünster-)
221
Pfeddersheim (Worms-)
33
Ort
Waben Nr.
Reckweilerhof (Lauterecken)6)775
Rehhütte (Limburgerhof-)
123
Pfeffelbach (Kusel-)6)762
Rehweiler (Glan-Münchweiler)6)772
Pfiffligheim (Worms-)
43
Reichartshausen157
104
Reichelsheim (Odenw.)2)26
Pfingstberg (Mannheim-)
Pfingstweide (Ludwigshafen-)
83
Reichenbach (Dahn)
200/211 (992)
Pfirschbach (Höchst i. Odenw.)2)26
Reichenbach (Lautertal-)
Pfitzingen (Niederstetten-)3)634
Reichenbach-Steegen (Weilerbach)6)810
16/25
Philippsburg (Kernstadt)1)174
Reichenberg (Unterfr.)4)642
Pirmasens6)700
Reichenbuch (Mosbach (Baden)-)
Pirmasens Nord6)
721/731 (751)
Reichertshausen2)26
Plankstadt124
Reicholzheim (Wertheim-)3)613/614/615
Pleisweiler (-Oberhofen)
221
Reichsthal/Seelen (Rockenhausen)6)864
107
Reichweiler (Kusel-)6)762
Pleutersbach (Eberbach-)
273
Poppenhausen (Wittighausen-) 621
Reifenberg (Thaleischweiler-Fröschen)6)718
Pörrbach (Weilerbach)6)817
Reihen (Sinsheim-)
Potzbach/Leithöfe (Winnweiler)6)869
Reilingen164
Potzberg (Altenglan-)6)771
Reilsheim (Bammental-)
136
Pülfringen (Königheim-)3)618
Reinhardsachsen (Walldürn-)
252
Queckbronn (Weikersheim-)3)633
Reinsbronn (Creglingen-)3)637
3)
Queichhambach (Annweiler a. Tr.-)
Queichheim (Landau-)
181/191
192
Reipoltkirchen/Nußbach (Wolfstein)6)779
Reisdorf (Böllenborn-)
Queidersbach (Kaiserslautern-Süd)6)822
Reisen (Birkenau-)
Quirnbach (Glan-Münchweiler)6)
Reisenbach (Mudau-)
772/764 (785)
197
231
56/65
253
Quirnheim52
Relsberg (Wolfstein)6)779
Rai-Breitenbach (Breuberg-)2)26
Rengershausen (Bad Mergentheim-)3)629
Raidelbach (Lautertal-)
Rettigheim (Mühlhausen-)
16
Rainbach (Neckargemünd-)
136
185
Reuschbach (Ramstein-Miesenbach)6)811
Ramberg171
Rheinau (Mannheim-)
Rammelsbach (Kusel-)6)770
Rheindürkheim (Worms-)
Ramsen71
Rheingönheim (Ludwigshafen-)
Ramstein Air Base (Ramstein-Miesenbach)6)812
Rheinhausen (Oberhausen-)1)174
Ramstein-Miesenbach 104
23
103
811/812 (841)
Rheinsheim (Philippsburg-)1)174/183
Ranschbach201
Rheinzabern1)213
6)
Ransweiler (Rockenhausen)6)864
Rhodt152/172
Rathskirchen (Rockenhausen)6)864
Richen2)217
Rathsweiler (Altenglan-) 768
Riedelberg (Zweibrücken-Land)6)722
6)
Raubach (Rothenberg (Odenw.)-) 26
Riedrode (Bürstadt-)
Rauenberg165
Riegelbrunnerhof (Waldfischbach-Burgalben)6)738
Rauenberg (Freudenberg-)3)611
Rieschweiler (Zweibrücken-Land)6)720
Rechtenbach (Schweigen-)
Rimbach36
2)
241
34
Ortsverzeichnis 39
Ort
Waben Nr.
Ort
Waben Nr.
Rimschweiler6)710
Rot-Malsch Bf.
Rinderfeld (Niederstetten-)3)636
Röttingen3)635
Rinkenbergerhof (Speyer-)
Roxheim (Bobenheim-)
143
175/185
63
Rinnthal191
Ruchheim (Ludwigshafen-)
83/93
Rinschheim (Buchen (Odenw.)-)
254
Ruchsen2)217
Rippberg (Walldürn-)
252
Rüdental (Hardheim-)
251
Rippenweier (Weinheim-)
85
Rudolf-Bart-Siedlung (Bad Dürkheim)
Ritschweier (Weinheim-)
65
Rudolfskirchen (Rockenhausen)6)864
Rittenweier (Weinheim-)
Rittersbach (Odenw.) (Elztal-)
Rittersheim
92
85
Ruhbank6)700
265
Rülzheim1)193
21/32 (981)
Rumbach220
Robern (Fahrenbach (Baden)-)
258
Rumpfen (Mudau-)
Rockenau (Eberbach-)
107
Ruppertsberg112
865/867 (883)
Ruppertsecken (Rockenhausen)6)874
Rockenhausen6)
Rodalben 731 (730)
6)
Ruppertsweiler (Pirmasens-Land)6)
253
733/738 (753)
35
Rüsselshausen (Niederstetten-)3)634
Rodenbach (Ebertsheim-)
52/61
Rüssingen32/41/52
Rodenbach (Weilerbach)6)
817/819 (845)
Ruthweiler (Kusel-)6)770
Rodau (Bensheim-)
Rödersheim-Gronau113/122
Rütschdorf (Hardheim-)
Röderthalerhof (Elmstein-)
140
Rutsweiler an der Lauter (Wolfstein)6)777
251
Rohrbach (Enkenbach-Alsenborn)6)828
Saalstadt (Walhalben-)6)719
Rohrbach (Heidelberg-)
125
Sachsenflur (Lauda-Königshofen)3)622
Rohrbach (Pfalz)
212
Sachsenhausen (Wertheim-)3)614
Rohrbach (Reichelsheim (Odenw.)-)2)26
Salzwoog (Pirmasens-Land)6)733
Rohrbach (Sinsheim-)
186
Sambach (Otterbach)6)818
Rohrbach 217
Sand (Schönenberg-Kübelberg)6)765
Rohrhof (Brühl-)
2)
124
Sandbach (Breuberg-)2)26
Roigheim2)217
Sandhausen145
Roschbach172
Sandhofen (Mannheim-)
Röschbach (Schriesheim-)
Sangerhof (Glan-Münchweiler-)6)764
Rosenberg (bei Osterburken)
Rosengarten (Lampertheim-)
96
263
34/43
74
Sarnstall (Annweiler a. Tr.-)
191
Sattelbach (Mosbach (Baden)-)
273
Rosenkopf (Zweibrücken-Land)6)714
Saulheim7)02
Rosenthal
Sausenheim (Grünstadt-)
72
Schafhausen (Alzey-)
12
41/61 (986)
Roßbach (Pfalz) (Wolfstein)6)
775/777 (797)
Roßbrunn4)645
Schäftersheim (Weikersheim-)3)632
Rot (Bad Mergentheim-) 631
Schaidt222/232
Rot (St. Leon-)
175
Schallodenbach (Otterberg)6)
Rotenberg (Rauenberg-)
165
Schannenbach (Lautertal-)
16
Rothenberg (Odenw.)2)26
Scharbach (Grasellenbach-)
46
Rothselberg (Wolfstein)6)777
Scharhof (Mannheim-)
74
3)
816/823 (854)
40 Ortsverzeichnis
Ort
Waben Nr.
Ort
Waben Nr.
Scharrhof (Bruchmühlbach-Miesau)6)815
Schopp (Kaiserslautern-Süd)6)824
Schatthausen (Wiesloch-)
156/165
Schornsheim7)02
Schauerberg (Walhalben-) 719
Schriesheim85/105
6)
113
Schrollbach (Ramstein-Miesenbach)6)811
Scheibenhardt1)222
Schwabhausen (Boxberg-)3)625
Scheidental (Mudau-)
Schwanden (Ramstein-Miesenbach)6)839
Schauernheim (Dannstadt-)
253
Schefflenz262
Schwanheim (Bensheim-)
Schellweiler (Kusel-)6)
763/764 (782)
Schwanheim (Schönbrunn-)
127
258
Schwanheim (Südwestpfalz)
200
Scheringen (Limbach (Baden)-)
Scheuerberg (Heppenheim-)
45
35
Schwarzach (Odenwald)
270
Schiersfeld (Alsenz-Obermoschel)6)862
Schwarzbach (Elmstein-)
130
Schifferstadt123
Schwedelbach (Weilerbach)6)
Schillingstadt (Ahorn-) 624
Schwegenheim1)162/173
Schindhard
Schweigen (-Rechtenbach)
3)
200/211 (992)
810/817 (843)
241
116/125
Schweigern (Boxberg-)3)625
Schlierbach (Lindenfels-)
36
Schweighofen232
Schlierbach (Orth. Klinik)
116/125
Schweinberg (Hardheim-)
Schlierbach-Ziegelhausen Bf. (Heidelberg-)
116/125
Schweinstal (Kaiserslautern-Süd)6)824
Schlierstadt (Osterburken-)
259/260
Schweisweiler (Winnweiler)6)
Schlierbach (Heidelberg-)
Schlossau (Mudau-)
251
867/869 (885)
253
Schweix (Pirmasens-Land)6)732
Schmalenberg (Waldfischbach-Burgalben)6)737/829 (757)
Schwetzingen124
Schmalfelderhof (Rockenhausen)6)874
Seckach260
Schmerbach (Creglingen-)
Seckenheim (Mannheim-)
637
104
Schmitshausen (Walhalben-)6)719
Seckmauern (Lützelbach (Odenw.)-)2)26
Schmittweiler (Schönenberg-Kübelberg)6)765
Seebach (Bad Dürkheim-)
Schneckenhausen (Otterberg)6)823
Seelen (Rockenhausen)6)864
Schneebergerhof (Rockenhausen)6)874
Seidenbach (Fürth-/Odenwald)
36
Schollbrunn/Odw. (Waldbrunn (Odenw.)-)
Seidenbuch (Lindenfels-)
36
261
92
Schöllenbach (Hesseneck-)2)26
Selchenbach (Glan-Münchweiler-)6)764
Schollhof (Ravenstein-)
Sembach (Enkenbach-Alsenborn)6)828
263
Schonach (Creglingen) 638
Sennfeld (Adelsheim-)
Schönau (Mannheim-)
Siebeldingen181
3)
74
266
Schönau (Odenwald)
106
Siedelsbrunn (Wald-Michelbach-)
Schönau (Südwestpfalz)
240
Siefersheim7)02
Schönberg (Bensheim-)
66/76
35
Siegelbach (Kaiserslautern)6)800
Schönborn (Rockenhausen)6)864
Siegelsbach187
Schönbrunn127
Siglingen2)217
Schönenberg-Kübelberg 765
Silz211
6)
Schönfeld (Großrinderfeld-)3)620
Simmringen (Igersheim-)3)630
Schönnen (Erbach (Odenw.)-)2)26
Sindolsheim (Rosenberg-)
Schöntal (Neustadt-)
Sinsheim186
132
259/263
Ortsverzeichnis 41
Ort
Waben Nr.
Ort
Waben Nr.
Sitters (Alsenz-Obermoschel)6)861
Steingruben (Rockenhausen)6)863
Sondernheim (Germersheim-)1)183
Steinklingen (Weinheim-)
Sonderriet (Wertheim-)3)614
Steinsfurt (Sinsheim-)
Spechbach157
Steinweiler212/222
85
186
Spesbach (Ramstein-Miesenbach)6)813
Steinwenden (Ramstein-Miesenbach)6)811
Spesbach/Katzenbach (Ramstein-Miesenbach)6)813
Stelzenberg (Kaiserslautern-Süd)6)827
Speyer143
Stetten32
Speyerbrunn (Elmstein-)
130
Straßburg (Wald-Michelbach-)
Speyerdorf (Neustadt-)
132
Strümpfelbrunn (Waldbrunn (Odenw.)-)
66
261
Spiesheim7)02
Studernheim (Frankenthal-)
Spirkelbach180/200
Stuppach (Bad Mergentheim-)3)629
Spreiterhof (Rockenhausen)6)864
Stürzenhardt (Buchen (Odenw.)-)
254
St. Alban (Rockenhausen)6)874
Suebenheim (Mannheim-)
104
St. Germanshof (Bobenthal-)
241
Sulzbach (Billigh. (Baden)-)
269
St. Ilgen (Leimen-)
145
Sulzbach (Weinheim-)
St. Johann (Albersweiler-)
181
Sulzbachtal (Otterbach)6)816
St. Julian (Lauterecken)6)769
Sulzheim7)02
St. Leon-Rot
175
Sulzhof (Lauterecken)6)775
St. Martin
152
Tairnbach (Mühlhausen-)
Staffel (Lautertal-)
16
Talhaus (Hockenheim-)
63
65
176/185
144
Stahlberg (Rockenhausen)6)864
Tauberbischofsheim3)619
Stahlhausen (Wolfstein)6)
Tauberrettersheim3)635
775/777 (797)
66
Teschenmoschel (Rockenhausen)6)864
Stambach (Zweibrücken-Land)6)713
Thaleischweiler-Fröschen6)721
Standenbühl31
Thalfröschen (Thaleischweiler-Fröschen)6)721
Stauf
Thallichtenberg (Kusel-)6)762
Stallenkandel (Wald-Michelbach-)
61/71 (987)
Steckweiler (Rockenhausen) 863
Theisbergstegen (Kusel-)6)770
Steegen (Weilerbach)6)810
Tiefenbach (Lauterecken)6)775
Steige (Eberbach-)
107
Tiefenbach2)217
Stein (Gossersweiler-)
211
Tiefenthal72
Steinalben (Waldfischbach-Burgalben)6)729/824 (752)
Treschklingen2)217
Steinbach (Külsheim-) 616
Trienz (Fahrenbach (Baden)-)
Steinbach (Mudau-)
Trift (Bad Dürkheim-)
6)
3)
253
258
92
Steinbach/Donnersberg (Winnweiler)6)878
Trippstadt (Kaiserslautern-Süd)6)829
Steinbach4)646
Tromm (Wald-Michelbach-)
46
Steinbach a. Donnersberg5)51
Trösel (Gorxheimertal-)
85
Steinbach am Glan (Glan-Münchweiler-)6)764
Trulben (Pirmasens-Land)6)725
Stein-Bockenheim7)02
Udenheim7)02
61/71 (987)
Uengershausen (Reichenberg (Unterfr.)-)4)642/643
Steinfeld212/221/232
Uettingen4)644
Steinfurt (Külsheim-)3)251
Uiffingen (Boxberg-)3)625
Steinborn
42 Ortsverzeichnis
Ort
Waben Nr.
Ort
Waben Nr.
Uissigheim (Külsheim-)3)616
Vinningen (Pirmasens-Land)6)725
Ulmet (Altenglan-)6)768
Vöckelsbach (Mörlenbach-)
Ungstein (Bad Dürkheim-)
Vogelbach (Bruchmühlbach-Miesau)6) 813/815 (840)
92
56
Unkenbach (Alsenz-Obermoschel)6)861
Vogelstang (Mannheim-)
Unter-Abtsteinach (Abtsteinach-)
76
Vogelweh (Kaiserslautern)6)800
Unteraltertheim4)646
Völkersweiler211
Unterbalbach (Lauda-Königshofen)3)622
Vollmersdorf (Hardheim-)
Unterdielbach (Eberbach-)
Vollmersweiler222/232
107
84
251
Untere Pfeifermühle (Weilerbach)6)817
Vorbachzimmern (Niederstetten-)3)634
Unterflockenbach (Gorxheimertal-)
85
Vorderweidenthal211
167
Wachbach (Bad Mergentheim-)3)629/631
Untergimpern (Neckarbischofsheim-)
Untergriesheim2)217
Wachenheim (Pfalz)
92
Unter-Gumpener Kreuz (bei Fürth (Odenw.)2)26
Wachenheim (Rheinhessen)
42
Unter-Hainbrunn2)26
Wagenschwend (Limbach (Baden)-)
Unterhof (Dielheim-)
Waghäusel1)174
176
258
Unterjeckenbach (Lauterecken)6)774
Wahlen (Grasellenbach-)
Unter-Mengelbach (Rimbach-)
56
Wahlheim12/32
Unter-Moosbrunn (Schönbrunn-)
127
Wahnwegen (Glan-Münchweiler-)6)764
Untermudau (Mudau-)
253
46
Waibstadt157
Untermühle (b. St. Alban) (Rockenhausen)6)874
Waid (Weinheim-)
Unterneudorf (Buchen (Odenw.)-)
Wald-Amorbach2)26
256/254
65
Unter-Ostern (Reichelsheim (Odenw.)-)2)26
Waldangelloch (Sinsheim-)
216
Unterschefflenz (Schefflenz-)
262
Waldauerbach (Mudau-)
253
Unterscheidental (Mudau-)
253
Waldbrunn4)641
Unterscheringen (Limbach (Baden)-)
258
Waldbüttelbrunn4)640/641/645
Unter-Schönbrunn (Schönbrunn-)
127
Waldenhausen (Wertheim-)3)613/614
Unter-Schönmattenwag (Wald-Michelbach-)
86
Unterschüpf (Boxberg-) 3)625
Wald-Erlenbach (Heppenheim-)
45
Waldfischbach-Burgalben6)729
Unter-Sensbach (Sensbachtal-)2)26
Waldgrehweiler (Alsenz-Obermoschel)6)862
Untersulzbach (Otterbach)6)816
Waldhambach201
Unter-Wald-Michelbach (Wald-Michelbach-)
66
Waldhausen (Buchen (Odenw.)-)
Unter-Winterkasten (Lindenfels-)
16
Waldhilsbach (Neckargemünd-)
256/258
136
Unterwittighausen (Wittighausen-)3)621
Waldhof (Mannheim-)
Unterwittstadt (Ravenstein-)
Waldkatzenbach (Waldbrunn (Odenw.)-)
261
Urphar (Wertheim-)3)613
Waldleiningen (Hochspeyer)
100
Ursenbach (Schriesheim-)
85/105
Waldmannshofen (Creglingen-)3)637
Vendersheim7)02
Wald-Michelbach66
Venningen152
Waldmohr6)765
263
74
Vielbrunn (Michelstadt-) 26
Waldmühlbach (Billigh. (Baden)-)
Viernheim75
Waldrohrbach201
Vilchband (Wittighausen-)3)621
Waldsee114
2)
269
Ortsverzeichnis 43
Ort
Waben Nr.
Waldstadt (Mosbach (Baden)-)
Ort
Waben Nr.
267/268
Wersau (Brensbach (Odenw.)-)2)26
Waldstetten (Höpfingen-)
255
Wertheim3)612/613/614
Waldwimmersbach (Lobbach-)
146
Weschnitz (Fürth-/Odenwald)
36
Waldziegelhütte (Waldmohr)6)765
Weselberg (Walhalben-)6)727
Walldorf155
Wessental (Freudenberg-)3)611
Walldürn252
Westheim1)173
Wallertheim 02
Westhofen22
Wallhalben (Walhalben-)6)719
Wettersdorf (Walldürn-)
Wallstadt (Mannheim-)
Weyher i. d. Pfalz
7)
84
252
152/172
Walshausen (Zweibrücken-Land)6)722
Wieblingen (Heidelberg-)
Walsheim172
Wiesbach (Zweibrücken-Land)6)717
Walzwok (Kaiserslautern-Süd)6)824
Wiesenbach136
Wartenberg (Enkenbach-Alsenborn)6)828
Wiesental (Waghäusel-)1)174
125
Wartenberg-Rohrbach (Enkenbach-Alsenborn) 828
Wiesloch165
Wattenheim81
Wiesloch-Walldorf Bahnhof
Wattenheim (Biblis-)
Wiesoppenheim (Worms-)
6)
34
155/165
43
Wattweiler6)710
Wiesweiler (Lauterecken)6)776
Wehrzollhaus (Lampertheim-)
Wildentierbach (Niederstetten-)3)636
34/43
Weidenthal111
Wilgartswiesen
Weierhof (Bolanden-)
21/32/41 (983)
Wilhelmsfeld96
Weiher (Mörlenbach-)
56
Weikersheim3)630/632/633
Wilmshausen (Bensheim-)
180/191 (997)
35
Winden1)222
186
Windischbuch (Boxberg-)3)626
Weilerbach6)817
Windsberg6)700
Weingarten1)162/173
Wingertsweilerhof (Winnweiler)6)868
Weinheim (Alzey-)
12
Winkel (Lindenfels-)
Weinheim (Bergstr.)
65
Winnweiler6)869
Weiler (Sinsheim-)
36
43
Winterbach/Pfalz6)716
261
Winterborn (Alsenz-Obermoschel)6)872
Weisenheim a. B.
72
Winzeln6)700
Weisenheim a. S.
82/93
Wissembourg/Weißenburg241
241
Wittighausen3)621
Weinsheim (Worms-)
Weisbach (Waldbrunn (Odenw.)-)
Weißenburg (Wissembourg)
Weiten-Gesäß (Michelstadt-) 26
Wohlgelegen (Mannheim-)
Weitersweiler31
Wölchingen (Boxberg-)3)624/625
Welchweiler (Lauterecken)6)769
Wolfstein6)
Wendelsheim7)02
Wollenberg167/187/271
Wenkheim (Werbach-)3)617
Wollmesheim (Landau-)
Werbach3)617
Wöllstein7)02
2)
94
775/777 (797)
192
Werbachhausen (Werbach-)3)617
Wonsheim7)02
Wermutshausen (Niederstetten-)3)636
Worms43
Wernersberg191/201/211
Wörrstadt7)02
44 Ortsverzeichnis
Ort
Waben Nr.
Wörsbach (Otterberg)6)823
Wörth1)233
Wünschmichelbach (Weinheim-)
85
Würzberg (Michelstadt-)2)26
Würzburg640
Wurzelbach (Lautertal-)
16
Würzweiler (Rockenhausen)6)874
Wüstenzell4)644
Zeiskam1)173/193
Zell (Bad König-)2)26
Zell (Bensheim-)
Zell (Zellertal-)
35
32/42/52 (982)
Zeselberg (Walhalben-)6)727
Ziegelhausen (Heidelberg-)
Zimmern (Bauland) (Seckach-)
116/125
260
Zimmern (Grünsfeld-)3)621
Zotzenbach (Rimbach-)
36/56
Züttlingen2)217
Zuzenhausen166
Zweibrücken Innenstadt6)709/710
Zweibrücken Stadt6)710
Zwingenberg (Baden)
Zwingenberg (Bergstr.)
264
35
D ie Orte in den Waben-Nr. 162, 173, 174, 183, 193, 195, 213, 222, 233 und 242 gehören zum Karlsruher Verkehrsverbund (KVV).
Für Fahrten aus dem Gebiet des VRN in diese Orte und umgekehrt, werden alle VRN-Fahrscheine anerkannt.
2)
Die Orte gehören zum Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) (Wabe Nr. 26) bzw. zur Heilbronner - Hohenloher - Haller Nahverkehr GmbH (HNV)
(Wabe Nr. 217). Für Fahrten aus dem VRN-Gebiet in diese Orte werden anerkannt: Jugendgruppen-Karte, Tages-Karte, 3-Tages-Karte, Wochen-,
Monats- und Jahreskarte Jedermann, Job-Ticket, Rhein-Neckar-Ticket, Karte ab 60 und Semester-Ticket. Das MAXX-Ticket, das SuperMAXX-Ticket sowie
Wochen- und Monatskarten Ausbildung der Preisstufe 7 gelten an Schultagen in Hessen (Wabe Nr. 26) bzw. Baden-Württemberg (Wabe Nr. 217)
ab 14 Uhr, ansonsten ganztägig.
3)
Für die Orte im Main-Tauber-Kreis gilt eine besondere Tarifierung innerhalb einer VRN-Wabe.
4)
Orte, die zum Verkehrsunternehmens-Verbund Mainfranken GmbH (VVM) gehören. Für Fahrten aus dem VRN-Gebiet und umgekehrt gilt der VRN-Tarif.
Das MAXX-Ticket, das SuperMAXX-Ticket und die Wochen- und Monatskarten Ausbildung der Preisstufe 7 gelten im Übergangsbereich zum V VM an S­ chultagen
in Bayern erst ab 14 Uhr, ansonsten ganztägig.
5)
Orte im Donnersbergkreis. Hier gelten alle VRN-Fahrscheine einschließlich der Westpfalz-Zeitkarten im Ausbildungsverkehr.
6)
Orte in der Westpfalz. Für Wochen-, Monats- und Jahreskarten im Ausbildungsverkehr (inkl. MAXX- und Semester-Ticket) gelten besondere Regelungen.
7)
Orte im Landkreis Alzey-Worms, die zum Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund gehören. Für Fahrten aus dem VRN-Gebiet in diese Orte werden anerkannt:
Jugendgruppen-Karte, Tages-Karte, 3-Tages-Karte, Wochen-, Monats- und Jahreskarte Jedermann, Job-Ticket, Rhein-Neckar-Ticket, Karte ab 60
und Semester-Ticket. Das MAXX-Ticket, das SuperMAXX-Ticket sowie Wochen- und Monatskarten Ausbildung der Preisstufe 7 gelten an Schultagen in
Rheinland-Pfalz ab 14 Uhr, ansonsten ganztägig.
1)
45
46 Ortsverzeichnis Westpfalz/östliches Saarland
Ortsverzeichnis - Teilgebiet östliches Saarland
Ort
Waben Nr.
Alschbach521
Ort
Altheim526
Grügelborn611
Altstadt552
Habkirchen563
Altstadt/Limbach552
Hanauer Mühle
Aßweiler527
Hangard342
Ballweiler524
Hassel570
Baltersweiler632
Haupersweiler611
Bebelsheim562
Heckendalheim561
Beeden541
Heinitz341
Betzelbacher Mühle
675
Herbitzheim533
Bexbach511
Höchen512
Bierbach529
Hofeld-Mauschbach632
Biesingen524
Homburg541
Bieskastel Bliestal Kliniken
Homburg Uni-Klinik
521
Waben Nr.
Gersheim531
342
541
Blickweiler524
Hoof674
Bliesbergerhof552
Jägersburg541
Bliesdalheim531
Jägersburg541
Bliesen677
Kirkel Blieskastel521
Kirkel-Neuhäusel551
Bliesmengen-Bolchen563
Kirrberg541
Böckweiler526
Kleinottweiler511
Bornerhof632
Kohlhof341
Breitfurt528
Lappentascherhof541
Brenschelbach532
Lautenbach342
551
Bruchhof541
Lautzkirchen Bubach674
Leitersweiler675
Dechen341
Limbach552
Dörrenbach673
Ludwigsthal341
Einöd599
Mainzweiler351
Erbach541
Marth674
Erfweiler-Ehlingen562
Mauschbach632
Eschweiler Hof
341
Medelsheim532
Frankenholz512
Mimbach528
Freisen611
Münchwies342
Furpach341
Neualtheim523
Furschweiler632
Neumühle561
Fürth342
Neunkirchen341
529
Ortsverzeichnis Westpfalz/östliches Saarland 47
Ort
Waben Nr.
Ort
Waben Nr.
Niederbexbach511
Urweiler671
Niedergailbach531
Utweiler532
Niederkirchen674
Walsheim531
Niederlinxweiler671
Webenheim521
Niederwürzbach527
Websweiler541
Oberbexbach511
Wecklingen524
Oberkirchen611
Wellesweiler341
Oberlinxweiler671
Werschweiler673
Oberwürzbach574
Wiebelskirchen341
Ommersheim561
Winterbach678
Ormesheim561
Wittersheim562
Osterbrücken674
Wolfersheim522
Ottweiler351
Wörschweiler542
Peppenkum532
Ziegelhütte351
Reichenbrunn574
Reinheim534
Reiskirchen541
Reitscheid611
Remmesweiler679
Rentrisch570
Riesweiler532
Rohrbach570
Roschberg632
Rubenheim533
Saal674
Sanddorf541
Schafsbrücker Mühle
351
Schüren570
Schwarzenacker542
Schwarzenbach542
Schwarzerden611
Seelbach527
Seyweiler523
Sinnerthal341
St. Ingbert
570
St. Wendel
671
Steinbach351
48 Fahrpreise
Fahrpreise
Einzelfahrschein
Großwabe
Mehrfahrtenkarte2)
Erw. BC-Ticket1) Kind Fahrrad
Erw.
Kind
Tages-Karte
Jugendgruppen1 Pers. 2 Pers. 3 Pers. 4 Pers. 5 Pers.
Karte
3-TagesKarte
HD
2,50
1,90
1,80
1,80
2,34
1,70
6,50
9,20 11,90 14,60
17,30
11,10
15,80
LU
2,50
1,90
1,80
1,80
2,34
1,70
6,50
9,20 11,90 14,60
17,30
11,10
15,80
MA
2,50
1,90
1,80
1,80
2,34
1,70
6,50
9,20 11,90 14,60
17,30
11,10
15,80
LU/MA
2,50
1,90
1,80
1,80
2,34
1,70
6,50
9,20 11,90 14,60
17,30
11,10
15,80
Preisstufe
0
1,60
1,20
1,10
1,10
1,50
1,04
6,50
9,20 11,90 14,60
17,30
11,10
15,80
1
2,00
1,50
1,40
1,40
1,88
1,32
6,50
9,20 11,90 14,60
17,30
11,10
15,80
2
2,50
1,90
1,80
1,80
2,34
1,70
6,50
9,20 11,90 14,60
17,30
11,10
15,80
3
4,00
3,00
2,80
2,80
3,76
2,64
6,50
9,20 11,90 14,60
17,30
11,10
15,80
4
5,60
4,20
3,90
3,90
5,26
3,66
12,00
15,20 18,40 21,60 24,80
17,30
27,60
5
7,10
5,30
5,00
5,00
—
—
12,00
15,20 18,40 21,60 24,80
17,30
27,60
6
8,70
6,50
6,00
6,00
—
—
17,50
21,30
25,10
28,90
32,70
23,40
42,30
21,30
25,10
ab 7 (Netz) 10,20
7,70
7,00
7,00
—
—
17,50
28,90
32,70
23,40
42,30
City
1,60
1,20
1,10
1,10
1,50
1,04
6,50
9,20 11,90 14,60
17,30
11,10
15,80
21
3,40
2,60
2,40
2,40
3,20
2,26
6,50
9,20 11,90 14,60
17,30
11,10
15,80
Ausbildungs-Wochenkarten
Großwabe
Ausbildungs-Monatskarten
Wochenkarte Wochenkarte Monatskarte
Westpfalz
Ausbildungs-Jahreskarten
Monatskarte
MAXX-Ticket
Westpfalz im Jahr als Abo
Jahreskarte Westpf. SuperMAXX-Ticket
im Jahr als Abo im Jahr als Abo
HD
18,60
—
55,60
—
494,40
41,20
—
—
834,00
69,50
LU
18,60
—
55,60
—
494,40
41,20
—
—
834,00
69,50
MA
18,60
—
55,60
—
494,40
41,20
—
—
834,00
69,50
LU/MA
28,50
—
73,90
—
494,40
41,20
—
—
834,00
69,50
Preisstufe
0
11,30
—
34,20
—
342,00
34,203)
—
—
834,00
69,50
1
14,80
14,80
44,50
44,50
494,40
41,20
458,40
38,20
834,00
69,50
2
18,60
18,60
55,60
55,60
494,40
41,20
572,40
47,70
834,00
69,50
3
28,50
28,50
73,90
73,90
494,40
41,20
760,80
63,40
834,00
69,50
4
38,20
38,20
110,30
110,30
494,40
41,20
834,00
69,50
834,00
69,50
5
45,80
45,80
130,60
130,60
494,40
41,20
834,00
69,50
834,00
69,50
6
49,80
49,80
141,80
141,80
494,40
41,20
834,00
69,50
834,00
69,50
ab 7 (Netz)
57,70
57,70
161,70
161,70
494,40
41,20
834,00
69,50
834,00
69,50
City
—
14,80
—
44,50
—
—
458,40
38,20
834,00
69,50
21
—
23,80
—
68,50
—
—
705,60
58,80
834,00
69,50
bei Vorlage einer gültigen BahnCard der DB AG
Preis pro Fahrt
3)
10 mal Abbuchung
1)
2)
Fahrpreise 49
Alle Preise in ¤ • Tarifstand: 01.01.2016
WochenkartenMonatskarten
Jahreskarten
Großwabe Jedermann
JedermannSenioren
Jedermann
im Jahr
als Abo
HD
22,70
68,0058,00 700,80 58,40
LU
22,70
68,0058,00 700,80 58,40
MA
22,70
68,0058,00 700,80 58,40
LU/MA
33,90
101,0085,801.040,40 86,70
Preisstufe
0
13,40
40,30
1
17,90
56,0047,50 577,20 48,10
37,50 415,20
34,60
2
22,70
68,0058,00 700,80 58,40
3
33,90
101,0085,801.040,40 86,70
4
45,00
130,50
5
53,90
156,00136,50 1.606,80 133,90
6
58,60
168,50143,50 1.735,20 144,60
ab 7 (Netz)
68,00
192,50
City
17,50
52,5045,00 541,20 45,10
21
28,10
84,0080,50 865,20 72,10
112,50 164,00
1.344,00
1.982,40
112,00
165,20
Zusatzkarten/Zusatzwertmarken 1. Klasse
Preisstufe Einzel- Wochen-Monats-/ Jahreskarte
fahrschein
karte Seniorenkarte(Abo/Monat)
0 bis 3/21/City
2,80
18,20
54,60
45,50
4 bis 7
6,80
20,00
60,00
50,00
Die Preisstufe 0 gilt innerhalb der Städte Alzey (Stadtbuslinie 421 u. 422), Buchen (Kernstadt), Bürstadt, Eberbach, Edingen-Neckarhausen, Sinsheim
(Kernstadt u. innerhalb der Stadtteile), Hilsbach-Weiler (Grundschule), Herxheim (SÜW), Ilvesheim, St. Leon-Rot, Viernheim, Walldorf, Walldürn (Kernstadt),
Wiesloch (Kernstadt), innerhalb von Baiertal, Schatthausen und Frauenweiler, zwischen Wiesloch (Kernstadt) und Frauenweiler, für Seniorenkarten in Speyer
und innerhalb der VGMT-Waben.
Die Preisstufe 1 gilt auch innerhalb der Städte Kaiserslautern (Wabe 800), Pirmasens (Wabe 700) und Zweibrücken (Wabe 710).
Die Preisstufe City gilt für die Innenstadt Zweibrücken (Wabe 709), für die Stadtverkehre Landstuhl (Wabe 844), Kusel (Wabe 780) und Rodalben (Wabe 730).
Die Preisstufe 21 gilt für die im Wabenplan markierten Umlandbereiche der Städte Kaiserslautern, Pirmasens und Zweibrücken.
50 Fahrpreise
Gemeinschaftstarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN)
Spezielle Jahres-/Halbjahreskarten
Nachtbus Kaiserslautern
Erwachsene
Rhein-Neckar-Ticket (mtl. Abo)
81,80
Einzelfahrschein Preisstufe 1
Rhein-Neckar-Ticket (jährlich)
981,60
Einzelfahrschein Preisstufe 2
2,70
Karte ab 60 (mtl. Abo)
40,80
Einzelfahrschein Preisstufe 21
3,70
Karte ab 60 (jährlich)
489,60
Einzelfahrschein Preisstufe 3
4,30
Job-Ticket (mtl. Abo)
39,40
Job-Ticket mtl. Grundbeitrag
bis Firmengröße 49 Mitarbeiter
11,00
Nachtbus Kaiserslautern Aufpreis für
Tages- u. Zeitkarten (nicht VRN-Semester-Ticket)
1,00
Job-Ticket mtl. Grundbeitrag
bis Firmengröße 249 Mitarbeiter
10,50
Job-Ticket mtl. Grundbeitrag
bis Firmengröße 999 Mitarbeiter
10,00
Job-Ticket mtl. Grundbeitrag
ab Firmengröße 1.000 Mitarbeiter
9,50
2,30
Städte-Tarife
City-Tarif Heidelberg
1,30
City-Tarif Ludwigshafen
1,30
Quadrate-Ticket Mannheim
1,30
City-Tarif Speyer
1,10
City-Bus Schwetzingen (Erwachsene)
0,50
SuperMAXX-Ticket (mtl. Abo)
69,50
SuperMAXX-Ticket (jährlich)
834,00
City-Bus Schwetzingen (Kinder)
0,25
155,00
Schwetzingen - Hirschacker (Erwachsene)
0,50
Semester-Ticket (6 Monate)
bis Juli 2016
Semester-Ticket (6 Monate)
ab Aug. 2016 160,00
Schwetzingen - Hirschacker (Kinder)
0,25
Anschluss-Semester-Ticket (6 Mon.)
bis Juli 2016
Stadtbus Grünstadt (Erwachsene)
1,10
Anschluss-Semester-Ticket (6 Mon.)
ab Aug. 2016 200,60
Stadtbus Grünstadt (Kinder)
0,60
Sem.-Ticket Grundbeitrag (6 Mon.)
Sem.-Ticket Grundbeitrag (6 Mon.) 189,00
20,80
Abdregel. HD
5,00
Sem.-Ticket + Westpfalz (pro Sem.)
bis Juli 2016
119,17
Sem.-Ticket + Westpfalz (pro Sem.)
ab Aug. 2016 122,75
Regionale Tarife in der Westpfalz
Stadtbus Grünstadt (Tageskarte, Erw. oder Kind)
2,20
V-Kundenkarte Viernheim (Erwachsene)
1,20
V-Kundenkarte Viernheim (Kinder)
0,80
Kurkarte Bad Mergentheim (Stadtverkehr)
1,30
City-Bus Eppelheim Einzelfahrschein 1,00
City-Bus Eppelheim Übertragbare Monatskarte
10,00
Westpfalz-Anschluss-Sem.-Ticket (6 Mon.) bis Juli 2016 171,00
City-Bus Eppelheim Übertragbare Jahreskarte
90,00
Westpfalz-Anschluss-Sem.-Ticket (6 Mon.) ab Aug. 2016 182,60
Stadtbus Hockenheim Einzelfahrschein 0,50
KuselKarte, Kusel (Tageskarte)
3,00
Stadtbus Hockenheim Tageskarte 1,00
SickingenKarte, Landstuhl (Tageskarte Erwachsene)
3,00
Stadtbus Hockenheim Persönliche Monatskarte SickingenKarte, Landstuhl (Tageskarte Kinder)
1,50
Pirmasens (Wabe 700) – Einkaufskarte
19,00
12,00
Fahrpreise 51
Alle Preise in ¤ • Tarifstand: 01.01.2016
eTarif Heidelberg (Innovationsprojekt)
Schönes Wochenende-Ticket
Grundpreis Regeltarif
1,00
1 Person
40,00
Fahrpreis Regeltarif pro Kilometer
0,20
2 Personen
44,00
Grundpreis 1. Klasse
1,50
3 Personen
48,00
Fahrpreis 1. Klasse pro Kilometer
0,30
4 Personen
52,00
Grundpreis BC-Ticket
0,75
5 Personen
56,00
Fahrpreis BC-Ticket pro Kilometer
0,15
Ländertickets:
Baden-Württemberg-TicketTag /Nacht
Erlebnis-Ticket (Auto & Technik Museum Sinsheim/
Technik Museum Speyer/Sea Life Speyer)
Erwachsene16,50
1 Person
23,00 /20,00
Gruppen ab 20 Erwachsene (pro Pers.)
15,50
2 Personen
28,00 /25,00
Kinder (6–14 Jahre)
13,00
Gruppen ab 20 Kindern (pro Pers.)
12,00
3 Personen
33,00 /30,00
4 Personen
38,00 /35,00
5 Personen
43,00 /40,00
1 Person 1. Klasse
31,00
Jede weitere Person 1. Klasse
13,00
Maimarkt
Maimarkt-Ticket (Erwachsene)
9,50
Maimarkt-Ticket (Kinder)
5,30
Sonstige
Rheinland-Pfalz-Ticket /Saarland-Ticket
1 Person
Kongress-Ticket (Abnahme mind. 30 Stück)
5,50
24,00 Entdecker-Ticket58,40
2 Personen
29,00 Jahreskarte Fahrrad (mtl. Abo)
50,00
3 Personen
34,00
Jahreskarte Fahrrad (jährlich)
600,00
4 Personen
39,00 Jahreskarte Hund (mtl. Abo)
48,10
5 Personen
44,00
Jahreskarte Hund (jährlich)
577,20
Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux
TICKETPLUS Alsace
1 Person
30,00 Einzelfahrschein6,00
2 Personen
35,00 Gruppenfahrschein12,00
3 Personen
40,00
4 Personen
45,00 5 Personen
50,00
hessenticket
1–5 Personen
34,00
Kindergarten-Monatskarte
Main-Tauber-Kreis44,50
Landkreis Kusel (Busverkehr)
44,50
Landkreis Kaiserslauten (Busverkehr)
44,50
52 Fahrpreise
Aufpreise für Züge der Produktklasse IC/EC
Preistafel VRN-Zeitfahrausweise
Strecke
Wochenkarte
Jedermann
von
bis
2. Kl. 1. Kl.1)
Monatskarte
Ausbildung
2. Kl.
Jedermann
2. Kl. 1. Kl.1)
Ausbildung
2. Kl.
Worms
Mannheim
13,4015,50
12,20
41,50 48,30
37,60
Worms
Frankenthal
9,8014,60
8,10
30,30 45,50
25,10
38,20
Worms
Heidelberg
14,8022,20
12,30
46,00 69,00
Worms
Kaiserslautern
16,1024,20
13,40
50,00 75,00
41,50
Worms
Landstuhl
17,1025,70
14,20
53,0079,50
44,00
38,20
Worms
Neustadt/W.
14,8022,20
12,30
46,00 69,00
Worms
Wiesloch-Walldorf 15,1022,70
12,60
47,0070,50
39,00
Frankenthal
Mannheim
12,4015,00
11,60
38,50 46,00
36,40
Wiesloch-WalldorfMannheim
13,50 20,30
11,20
42,00 63,00
34,90
Wiesloch-WalldorfHeidelberg
8,90 13,40
7,40
15,7019,80
14,30
Landstuhl
Heidelberg
Landstuhl
Kaiserslautern
Landstuhl
Ludwigshafen/Rh
Landstuhl
Landstuhl
27,70
41,60
48,9058,00
23,00
44,70
7,50 9,60
7,00
23,4027,80
21,80
15,7019,80
14,30
48,9058,00
44,70
Mannheim 15,70
14,30
48,90
44,70
Neustadt/W.
14,6018,50
13,30
45,50 53,70
41,30
Landstuhl
Wiesloch-Walldorf 17,7026,60
14,70
55,0082,50
45,70
Mannheim
Heidelberg
10,7016,10
8,90
33,3050,00
27,60
Kaiserslautern Heidelberg
15,0018,10
13,70
46,60 54,70
42,40
Kaiserslautern Ludwigshafen/Rh
15,0018,10
13,70
46,60 54,70
42,40
Kaiserslautern
15,00
13,70
46,60
42,40
Mannheim Kaiserslautern Neustadt/W.
19,80
18,10
58,00
54,60
13,8015,50
13,10
42,90 50,70
Kaiserslautern Wiesloch-Walldorf 16,7025,10
13,90
52,0078,00
43,20
Neustadt/W.
13,20
42,9050,80
38,70
Heidelberg
13,8017,00
38,80
Neustadt/W.
Ludwigshafen/Rh
13,8017,00
13,20
42,9050,80
38,70
Neustadt/W.
Mannheim 13,80
13,20
42,90
38,70
Neustadt/W.
Wiesloch-Walldorf 15,8023,70
17,00
50,80
13,10
49,00 73,50
40,70
Ludwigshafen/RhMannheim
12,10 14,10
11,40
37,70 44,30
35,40
Ludwigshafen/RhHeidelberg
10,70 16,10
8,90
33,30 50,00
27,60
Ludwigshafen/RhWiesloch-Walldorf
13,50 20,30
11,20
42,00 63,00
34,90
Bensheim
Weinheim
8,90 9,10
8,70
27,7028,50
26,70
Bensheim
Heidelberg
8,90 9,10
8,70
27,7028,50
26,70
Bensheim
Wiesloch-Walldorf 14,8022,20
12,30
46,00 69,00
38,20
Weinheim
Wiesloch-Walldorf 13,5020,30
11,20
42,00 63,00
34,90
Weinheim
Heidelberg
8,70
27,7028,50
26,70
1)
8,90 9,10
Die Nutzung der 1. Wagenklasse mit IC/EC-Aufpreisen ist nur in Verbindung mit den entsprechenden 1. Klasse Zeitkarten des VRN zugelassen.
Fahrpreise 53
Alle Preise in ¤ • Tarifstand: 13.12.2015
Strecke
Jahreskarte Abo (monatlich)
Jahreskarte Abo (Jahr)
Jedermann
2. Kl.
von
bis
2. Kl.
1. Kl.1)
Jedermann
1. Kl.1)
Worms
Mannheim
34,40
40,30406,50
472,90
Worms
Frankenthal
25,10
37,70297,00
445,50
Worms
Heidelberg
38,20
57,30437,00
656,00
Worms
Kaiserslautern 41,50
62,30475,00
713,00
Worms
Landstuhl
44,00
66,00504,00
756,00
Worms
Neustadt/W. 38,20
57,30437,00
656,00
Worms
Wiesloch-Walldorf39,00
58,50
671,00
447,00
FrankenthalMannheim
31,90
38,50 378,00
470,80
Wiesloch-WalldorfMannheim
34,90
52,40
399,00
599,00
263,00
Wiesloch-WalldorfHeidelberg
23,00
34,50
Landstuhl Heidelberg
40,60
48,30479,00
395,00
568,00
Landstuhl Kaiserslautern 19,40
23,00228,50
271,50
Landstuhl
Ludwigshafen/Rh40,60
48,30
479,00
568,00
Landstuhl
Mannheim 48,30
479,00
568,00
40,60
Landstuhl Neustadt/W. 37,80
44,70445,70
525,00
Landstuhl
68,60
785,00
Wiesloch-Walldorf45,70
523,00
MannheimHeidelberg
27,60
41,40316,00
474,00
KaiserslauternHeidelberg
38,70
45,50
456,90
533,60
KaiserslauternLudwigshafen/Rh 38,70
45,50
457,00
533,60
Kaiserslautern
38,70
45,50
456,90
533,60
35,60
41,60
420,40
497,00
Kaiserslautern Wiesloch-Walldorf43,20
64,80
494,00
741,00
Mannheim KaiserslauternNeustadt/W.
41,60 420,40
497,00
Neustadt/W. Ludwigshafen/Rh35,60
Neustadt/W.Heidelberg
41,60 420,40
497,00
Neustadt/W.
41,60
420,40
497,00
61,10
466,00
699,00
429,00
Mannheim 35,60
35,60
Neustadt/W. Wiesloch-Walldorf40,70
Ludwigshafen/RhMannheim
31,30
36,30
369,00
Ludwigshafen/RhHeidelberg
27,60
41,40
316,00
474,00
Ludwigshafen/RhWiesloch-Walldorf
34,90
52,40
399,00
599,00
Bensheim Weinheim
23,00
23,40271,60
Bensheim Heidelberg
23,00
23,40271,60
276,00
57,30
437,00
656,00
52,40
399,00
599,00
Bensheim
Wiesloch-Walldorf38,20
Weinheim
Wiesloch-Walldorf34,90
Weinheim Heidelberg
1)
23,00
23,40271,60
Die Nutzung der 1. Wagenklasse mit IC/EC-Aufpreisen ist nur in Verbindung mit den entsprechenden 1. Klasse Zeitkarten des VRN zugelassen.
276,00
276,00
54 Beförderungsbedingungen
Beförderungsbedingungen
§ 1
Geltungsbereich
§ 2
Anspruch auf Beförderung
§ 3
Von der Beförderung ausgeschlossene Personen
§ 4
Verhalten der Fahrgäste
§ 5
Zuweisungen von Wagen und Plätzen
§ 6Beförderungsentgelte, Fahrausweise,
deren Verkauf und Entwertung,
Fahrpreisbestätigungen
§ 7
Zahlungsmittel
§ 8
Ungültige Fahrausweise
§ 9
Erhöhtes Beförderungsentgelt
§ 10 Erstattung von Beförderungsentgelt
§ 11 Beförderung von Sachen
§ 12 Beförderung von Tieren
§ 13 Fundsachen
§ 14 Haftung
§ 15 Ausschluss von Ersatzansprüchen
§ 16 Gerichtsstand
Anlage:
Besondere Beförderungsbedingungen
zur Fahrradmitnahme
Beförderungsbedingungen 55
§ 1 Geltungsbereich
(1)Die Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung von Personen, Sachen und Tieren auf den in
den Verkehrsverbund Rhein-Neckar einbezogenen Linien bzw. Linienabschnitten der in der Unternehmens­
gesellschaft Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen, die im
Folgenden aufgelistet sind:
Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH
Georg Sauter GmbH
NOV
Tullastraße 71
Hirschhorner Straße 101
Neckar-Odenwald
76131 Karlsruhe
64743 Beerfelden
Verkehrsverbund
BRH viabus
Hetzler
BRH viabus GmbH
Busreisen/Fahrschule
Heinkelstraße 24
Am Gäxwald 3
Omnibus Hassis OHG
67346 Speyer
76863 Herxheim
Heinz und Norbert Hassis
BRN Busverkehr
Holiday Park
Rhein-Neckar GmbH
Holiday Park GmbH
Willy-Brandt-Platz 7
67454 Haßloch/Pfalz
Wimpinaplatz
74722 Buchen
Bunsenstraße 1-3
68161 Mannheim
76684 Östringen
Omnibusunternehmen
J. Braun GmbH
Horst Berberich GmbH
Hauptstraße 109
DB Regio AG
Reinhardsachsener Straße 19
66976 Rodalben
Regio Südwest
74731 Walldürn-Glashofen
Am Victoria-Turm 2
68163 Mannheim
DB RegioNetz Verkehrs GmbH
Omnibusunternehmen
Imfeld Busverkehr
P. Knühl e.K.
Bahnstraße 128
Rittersbacher Straße 9
66849 Landstuhl
74743 Seckach-Großeicholzheim
Jahnke GmbH & Co. Reisen KG
OVF Omnibusverkehr
Ludwigstraße 74
Franken GmbH
68766 Hockenheim
Niederlassung Unterfranken
Stephensonstraße 1
60326 Frankfurt
DVG
Donnersberg
Sandstraße 38-40
Verkehrs-Gemeinschaft
NVH
Uhlandstraße 2
Nahverkehr Hohenlohekreis
67292 Kirchheimbolanden
Bahnhofstraße 8
OREG
74653 Künzelsau
Odenwald Regional
Fahr Mit
90443 Nürnberg
Gesellschaft GmbH
Hoffmann Reisen GmbH
Nahverkehr-Service GmbH (NVS)
Marktplatz 1
Unterm Sand 20
Klappbacher Straße 172
64711 Erbach
69181 Leimen/St. Ilgen
64285 Darmstadt
56 Beförderungsbedingungen
ORN
Omnibusverkehr
Rhein-Nahe GmbH
Niederlassung Alzey
Erbespfad 3
55234 Albig
Palatina Bus GmbH
Weinstraße 8
67480 Edenkoben
QNV Queichtal
Nahverkehrsgesellschaft GmbH
Industriestraße 12
66981 Münchweiler
Reisebüro Walter Müller
GmbH & Co. KG
Darmstädter Straße 68
68647 Biblis
RFA
Rheinfähre Altrip GmbH
Ludwigstraße 48
67122 Altrip
Regionalbus Westpfalz GmbH
Bahnhofstraße 128
66849 Landstuhl
Rheinpfalzbus GmbH
Pasadenaallee 7
67059 Ludwigshafen
rnv
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Möhlstraße 27
68165 Mannheim
Saar-Mobil GmbH
Industriegelände am Bahnhof 7
66346 Püttingen
Saar-Pfalz-Bus GmbH
Am Hauptbahnhof 6
66111 Saarbrücken
Südwest Mobil GmbH
Erthalstraße 1
55118 Mainz
SWD
Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH
Salinenstraße 36
67098 Bad Dürkheim
VLL
Verkehrsbetriebe
Leininger Land - Eistal-Bus GmbH
Maybachstraße 3
67269 Grünstadt
VGG
Verkehrsgesellschaft
Gersprenztal GmbH
Am Pfeiferssteg 4
64385 Reichelsheim
SWE
Stadtwerke Eberbach
Güterbahnhofstraße 4
69412 Eberbach
VGMT
VerkehrsGesellschaft
Main-Tauber mbH
i-Park Tauberfranken 8
97922 Lauda-Königshofen
Stadtwerke Pirmasens
Stadtwerke Pirmasens
Verkehrs GmbH
An der Streckbrücke 4
66954 Pirmasens
VGZ
Verkehrsgesellschaft
Zweibrücken GmbH
Schlachthofstraße 12–14
66482 Zweibrücken
SWV
Stadtwerke Viernheim GmbH
–Verkehrsbetrieb–
Industriestraße 2
68519 Viernheim
VIAS GmbH
Stroofstraße 27
65933 Fraunkfurt/M
SWEG
Südwestdeutsche
Verkehrs-Aktiengesellschaft
In den Ziegelwiesen 9
69168 Wiesloch
SWK
Stadtwerke Kaiserslautern
­Verkehrs-AG
Bismarckstraße 14
67655 Kaiserslautern
vlexx GmbH
Mombacher Straße 36
55122 Mainz
VTL
Verkehr & Tourismus Lampertheim
Verwaltungsgesellschaft mbH
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
WEBU
Weinheimer
Busunternehmen GmbH
Breitwieserweg 5
69469 Weinheim
Beförderungsbedingungen 57
Die in den Verbundtarif einbezogenen Linienbzw. Linienabschnitte mit ihrem jeweiligen
§ 3 Von der Beförderung
ausgeschlossene Personen
Verkehrsangebot ­sowie die darüber hinaus für
Fahrscheine des Verbundtarifs zugelassenen
(1)Von der Beförderung sind Personen ausgeschlos-
Verkehrsmittel ergeben sich aus den aktuell
sen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung
gültigen Verbundfahrplänen und Waben- und
des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen.
Liniennetzplänen.
Soweit diese Voraussetzungen gegeben sind, sind
insbesondere ausgeschlossen:
(2)Der Fahrgast schließt den Beförderungsvertrag mit
dem Verkehrsunternehmen ab, das für die benutzte
Linie auf dem jeweils befahrenen Streckenabschnitt
die Genehmigung oder die Betriebsführerschaft hat.
1. Personen, die unter dem Einfluss alkoholischer
Getränke oder anderer berauschender Mittel
stehen,
2. P
ersonen mit ansteckenden Krankheiten nach
dem Infektionsschutzgesetz,
(3)Die Beförderungsbedingungen werden mit dem
3. P
ersonen mit Waffen, die unter das Waffen-
Besteigen des Fahrzeugs, dem Betreten der beson­
schutzgesetz fallen, es sei denn, dass sie zum
ders gekennzeichneten Betriebsanlagen sowie im
Führen dieser Waffen berechtigt sind.
Schienenpersonennahverkehr mit dem Betreten der
Bahnanlagen Bestandteil des Beförderungsvertrags.
(2)Nicht schulpflichtige Kinder vor Vollendung
des 6. Lebensjahres können von der Beförderung
ausgeschlossen werden, sofern sie nicht auf
§ 2 Anspruch auf Beförderung
der ganzen Fahrtstrecke von Personen begleitet
werden, die mindestens das 6. Lebensjahr voll­
Anspruch auf Beförderung besteht, soweit nach
endet haben; die Vorschriften des Absatzes 1
den Vorschriften des für den jeweiligen Verkehr
bleiben unberührt. Kinder bis zum vollendeten
geltenden Gesetzes – Personenbeförderungsgesetz
vierten Lebensjahr werden nur in Begleitung
(PBefG) und Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) –
einer Aufsichtsperson befördert.
und den auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsvorschriften – Verordnung über die Allgemeinen
(3)Über den Ausschluss von der Beförderung entschei-
Beförderungsbe­dingungen für den Straßenbahn- und
det das Personal. Auf seine Aufforderung sind das
Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahr-
Fahrzeug bzw. die Betriebsanlagen zu verlassen.
zeugen (VO-ABB) oder die Eisenbahnverkehrsordnung
(EVO) – eine Be­förderungspflicht gegeben ist.
Sachen werden nur nach Maßgabe des § 11 und Tiere
nur nach Maßgabe des § 12 befördert.
58 Beförderungsbedingungen
§ 4 Verhalten der Fahrgäste
(3)Die Fahrgäste dürfen die Fahrzeuge nur an den
Haltestellen betreten und verlassen; Ausnahmen
(1)Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebs-
bedürfen der Zustimmung des Personals. Soweit
anlagen, Betriebseinrichtungen und Fahrzeuge
besonders gekennzeichnete Eingänge oder Aus-
so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ord-
gänge vorhanden sind, sind diese beim Betreten
nung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und
bzw. Verlassen der Fahrzeuge zu benutzen. Es ist
die Rücksicht auf andere Personen erfordert.
zügig ein- und ­auszusteigen sowie in das Wagen­
Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen.
innere aufzurücken. Wird die bevorstehende
Abfahrt angekündigt oder schließt sich die Tür,
(2)Fahrgästen ist insbesondere untersagt,
darf das Fahrzeug nicht mehr betreten oder
verlassen werden.
1.sich während der Fahrt mit dem Fahrzeugführer
zu unterhalten,
2.die Türen während der Fahrt und außerhalb
Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich im Fahrzeug
stets einen festen Halt zu verschaffen.
der Haltestellen eigenmächtig zu öffnen,
3.Gegenstände aus den Fahrzeugen zu werfen
oder hinausragen zu lassen,
(4)Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den
Begleitern. Sie haben insbesondere zur Sicherheit
4.während der Fahrt auf- und abzuspringen,
der Kinder dafür zu sorgen, dass die Kinder nicht
5.ein als besetzt bezeichnetes Fahrzeug zu betreten,
auf den Sitzplätzen knien oder stehen.
6.die Benutzbarkeit der Betriebsanlagen,
Betriebs­einrichtungen und Fahrzeuge, ins­
(5)Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm
besondere der Durchgänge und der Ein- und
obliegenden Pflichten nach den Absätzen (1)
Ausstiege, zu beeinträchtigen,
bis (4), so kann er von der Beförderung ausge-
7.Tonwiedergabegeräte, Rundfunkgeräte,
schlossen werden.
Fernseh­geräte, Musikinstrumente oder
lärm­erzeugende Gegenstände zu benutzen,
(6)Bei Verunreinigung von Betriebsanlagen,
8.Mobiltelefone in Bereichen zu benutzen,
Betriebseinrichtungen oder Fahrzeugen wird ein
in denen dies z. B. mittels Piktogramm
Reinigungsentgelt in Höhe von 20,00 ¤ erhoben,
­untersagt ist,
weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
9.den besonderen Bahnkörper außerhalb der
Das Reinigungsentgelt ist sofort an das Personal
Übergänge zu betreten und zu überqueren
zu entrichten. Muss der Betrag von der Verwaltung
sowie Tunnelstrecken außerhalb der Bahn­­-
des Verkehrsunternehmens angefordert werden,
steige zu betreten,
so wird ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt von
10.im Bereich von Bahnhöfen, Haltestellen sowie
5,00 ¤ erhoben, es sei denn, der Kunde weist
in Fahrzeugen Rad, Rollschuh und Skateboard
nach, dass ein Bearbeitungsentgelt in dieser Höhe
zu fahren.
nicht oder zumindest in wesentlich niedrigerer
11.zu rauchen in Abschnitten, die nicht besonders gekennzieichnet sind. Dies gilt auch für
E-Zigaretten.
Höhe angefallen ist.
Beförderungsbedingungen 59
(7)Beschwerden sind grundsätzlich – außer in
­Fällen des § 6 (5) und des § 7 (4) – nicht an das
Fahr-, sondern an das Aufsichtspersonal zu richten.
§ 6 Beförderungsentgelte, Fahrausweise,
deren Verkauf und Entwertung,
­Fahrpreisbestätigungen
Soweit Beschwerden nicht durch das Aufsichtspersonal erledigt werden können, sind sie unter
(1)Für die Beförderung sind die festgesetzten
Angabe von Datum, Uhrzeit, Wagen- und Linien-
Beförderungsentgelte zu entrichten; hierfür wer-
bezeichnung sowie möglichst unter Beifügung
den Fahrausweise ausgegeben. Die Fahrausweise
des Fahrscheines an das Verkehrsunternehmen
werden im Namen und für Rechnung der in § 1 (1)
zu richten. Auf Verlangen des Fahrgastes hat das
genannten Verkehrsunternehmen verkauft.
Personal Namen oder Dienstnummer bzw. die
Wagennummer und die vorgesetzte Dienststelle
anzugeben.
(2)Für den Kauf und die Entwertung der Fahraus­
weise gilt Folgendes:
1. Fahrausweise sind grundsätzlich vor Fahrt-
(8)Wer missbräuchlich die Notbremse oder andere
antritt zu kaufen und ggf. zu entwerten, sofern
Sicherheitseinrichtungen betätigt, hat – unbe-
nicht ausdrücklich der Fahrausweisverkauf bzw.
schadet einer Verfolgung im Straf- oder Bußgeld-
die Fahrausweisentwertung in den Fahrzeugen
verfahren und weitergehender zivilrechtlicher
Ansprüche – einen Betrag von 15,00 ¤ zu zahlen.
gestattet ist.
2. Für die Nutzung von Zügen im Schienen­­per­so­nen­nahverkehr gilt: Fahrscheinverkauf
(9)Nur mit Genehmigung des Verkehrsunternehmens
in den Fahrzeugen ist grundsätzlich ausge-
dürfen in den Fahrzeugen und auf den Betriebs-
schlossen. Wenn keine personalbediente
anlagen Waren oder Zeitschriften angeboten oder
Verkaufsstelle vorhanden oder besetzt ist oder
Sammlungen durchgeführt werden.
kein funktionsfähiger, stationärer Fahrausweisautomat am Zustiegsbahnhof vorhanden ist,
ist der Fahrscheinverkauf auf den Fahrzeugen
§ 5 Zuweisungen von Wagen und Plätzen
auch aus Fahrausweisautomaten, soweit
­vorhanden, möglich.
(1)Das Personal kann Fahrgäste auf bestimmte Wagen
3. In den Fällen, in denen nach Punkt 1. oder 2.
oder Plätze verweisen, wenn dies aus betrieblichen
der Fahrscheinverkauf bzw. die Entwertung in
Gründen oder zur Erfüllung der Beförderungspflicht
den Fahrzeugen gestattet sind, hat der Fahrgast
notwendig ist.
unmittelbar nach Betreten des Fahrzeuges
den Fahrausweis zu kaufen bzw. zu entwerten.
(2)Ein Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht.
Sitzplätze sind für behinderte Menschen, in der
­Gehfähigkeit Beeinträchtigte, ältere und gebrechliche Personen, werdende Mütter und für Fahr­gäste
mit kleinen Kindern freizugeben.
Die Entwertung muss innerhalb des Verbundgebietes erfolgen.
60 Beförderungsbedingungen
4. Im Schienenpersonennahverkehr mit Ausnahme
§ 7 Zahlungsmittel
der durch die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
bedienten Schienenstrecke der Linie 5 und der
(1)Für den Verkauf von Fahrausweisen durch das
Linie 4 auf dem Streckenabschnitt Ludwigs­
Personal gilt Folgendes:
hafen – Bad Dürkheim gilt für den Fall, dass
Das Fahrgeld soll abgezählt bereitgehalten
keine personenbediente Verkaufsstelle vorhan-
werden. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet,
den oder besetzt ist oder kein funktionsfähiger
Geldbeträge über 10,00 ¤ zu wechseln und
Fahrausweisautomat am Zustiegsbahnhof oder
Ein- und Zweicentstücke im Betrag von mehr als
im Zug vorhanden ist, dass der Verkauf von
5 Cent ­sowie erheblich beschädigte Geldscheine
Fahrscheinen auch durch das Zugbegleitperso-
und Münzen anzunehmen.
nal – soweit vorhanden – erfolgt. Hierbei wird
der Kauf auf folgende Fahrscheine beschränkt:
(2)Soweit das Fahrpersonal Geldbeträge über
Einzelfahrscheine für Kinder und Erwachsene,
10,00 ¤ nicht wechseln kann, ist dem Fahrgast
BC-Tickets, Tages-Karte sowie die 3-Tages-Karte.
eine Quittung über den zurückbehaltenen Betrag
auszustellen. Das Wechselgeld kann unter Vorlage
(3)Der Fahrgast hat den Fahrausweis bis zur Been­
der Quittung bei dem ausgebenden Verkehrs­
digung der Fahrt aufzubewahren und ihn dem
unternehmen abgeholt werden. Ist der Fahrgast
Personal auf Verlangen unverzüglich zur Prüfung
mit dieser Regelung nicht einverstanden, hat er
vorzuzeigen oder auszuhändigen.
die Fahrt abzubrechen.
Die Fahrt gilt als beendet mit dem Verlassen des
letzten zur Fahrt benutzten Fahrzeuges oder, wo
(3)An Fahrausweisautomaten kann in Abhängigkeit
dies örtlich besonders kenntlich gemacht ist, mit
von der Höhe des Fahrpreises die Annahme von
dem Verlassen der Betriebsanlagen.
Banknoten und Münzen eingeschränkt werden.
(4)Kommt der Fahrgast seinen Pflichten nach den
(4)Beanstandungen der ausgegebenen Fahrausweise,
Absätzen (2) und (3) trotz Aufforderung nicht
des Wechselgeldes oder der vom Personal ausge-
nach, kann er von der Beförderung ausgeschlossen
stellten Quittung müssen sofort vorgebracht werden.
werden; die Pflicht zur Zahlung eines erhöhten
Beförderungsentgelts nach § 9 bleibt unberührt.
§ 8 Ungültige Fahrausweise
(5)Beanstandungen des Fahrausweises sind unverzüglich vorzubringen. Spätere Beanstandungen
bleiben unberücksichtigt.
(1)Fahrausweise, die entgegen den Beförderungs­
bedingungen oder Tarifbestimmungen benutzt
werden, sind ungültig und werden eingezogen;
(6)Das Bearbeitungsentgelt für eine schriftliche
Fahrpreisbestätigung beträgt 2,50 ¤.
dies gilt insbesondere für Fahrausweise, die
1. nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt sind und trotz
Aufforderung nicht sofort ausgefüllt werden,
2. nicht mit gültiger Wertmarke versehen sind,
soweit dieses in den Tarifbestimmungen vor­
gesehen ist,
Beförderungsbedingungen 61
3. zerrissen, zerschnitten oder sonst stark beschädigt, stark beschmutzt oder unleserlich sind,
sodass sie nicht mehr geprüft werden können,
4. eigenmächtig geändert sind,
5. von Nichtberechtigten benutzt werden,
6. zu anderen als zu den zulässigen Fahrten
benutzt werden,
7. wegen Zeitablauf oder aus anderen Gründen­
verfallen sind.
2. sich einen gültigen Fahrausweis beschafft hat,
­diesen jedoch bei einer Überprüfung nicht
vor­zeigen kann,
3. den Fahrausweis nicht oder nicht unverzüglich im Sinne des § 6 (2) entwertet hat oder
entwerten ließ oder
4. den Fahrausweis auf Verlangen nicht zur
Prüfung vorzeigt oder aushändigt.
Eine Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren
bleibt davon unberührt. Die Vorschriften unter
(2)Fahrausweise, die nur in Verbindung mit einem
den Nummern 1 und 3 werden nicht angewendet,
Berechtigungsausweis gelten, sind ungültig
wenn das Beschaffen oder die Entwertung des
und können eingezogen werden, wenn dieser
Fahrausweises aus Gründen unterblieben ist, die
Berechtigungsausweis bei der Prüfung nicht vor-
der Fahrgast nicht zu vertreten hat.
gezeigt wird.
(2)In den Fällen des Absatzes (1) kann der Unter­
(3)Fahrgeld für eingezogene Fahrausweise wird für
nehmer ein erhöhtes Beförderungsentgelt von bis
die unter Absatz (1) genannten Fälle nicht erstat-
zu 60,00 ¤ erheben. Das erhöhte Beförderungs-
tet. Wird der Fahrausweis zu Unrecht eingezogen,
entgelt wird für die zurückgelegte Strecke erhoben,
zahlt das Verkehrsunternehmen den Preis für den
es ist an das zuständige Personal zu entrichten.
neu gelösten Fahrausweis nach dessen Vorlage
Ausnahme: bei der rnv ist das erhöhte Beförde-
oder Einsendung einschließlich einfacher Porto-
rungsentgelt zu überweisen bzw. in den Kunden-
auslagen zurück. Ferner werden die Mehrkosten
zentren einzuzahlen. Über den gezahlten Betrag
erstattet, die durch die ungerechtfertigte Einzie-
wird eine Quittung ausgestellt. Ist der Fahrgast
hung des Fahrausweises bedingt sind und bei der
nicht bereit oder in der Lage, das erhöhte Beför-
Benutzung der Verkehrsmittel des VRN entstehen.
derungsentgelt sofort zu entrichten, so erhält er
Der eingezogene Fahrausweis wird zurückgegeben,
eine Zahlungsaufforderung. Für die Weiterfahrt
sofern er noch für weitere Fahrten verwendet
ist ein nach den Tarif­bestimmungen gültiger Fahr-
werden kann. Weitergehende Ersatzansprüche,
ausweis erforderlich. Etwa für die zurückgelegte
insbesondere für Zeitverlust oder Verdienstausfall,
Strecke entwertete Fahrausweise sind ersatzlos
sind ausgeschlossen.
verfallen. Muss der Betrag nach Ablauf einer
Woche von dem Verkehrsunternehmen angemahnt
werden, wird ein Bearbeitungsentgelt von 7,00 ¤
§ 9 Erhöhtes Beförderungsentgelt
erhoben, es sei denn, der Fahrgast weist nach,
dass ein Bearbeitungsentgelt in dieser Höhe nicht
(1)Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten
Beförderungsentgeltes verpflichtet, wenn er
1. für sich oder von ihm mitgebrachte Tiere, Fahr­
oder zumindest in wesentlich niedrigerer Höhe
angefallen ist.
Der Fahrgast ist in jedem Falle verpflichtet, seine
räder bzw. Gepäckstücke keinen – soweit nötig –
Personalien anzugeben und sich auf Verlangen
gültigen Fahrausweis beschafft hat,
auszuweisen.
62 Beförderungsbedingungen
(3)Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich
(2)Wird ein Fahrschein nur auf einem Teil der Strecke
auf 7,00 ¤ (ermäßigtes erhöhtes Beförderungs­
zur Fahrt benutzt, so wird der Unterschied zwischen
entgelt), wenn der Fahrgast innerhalb einer Woche
dem gezahlten Beförderungsentgelt und dem für
ab dem Feststellungstag bei der Verwaltung
die zurückgelegte Strecke erforderlichen Beförde-
des Verkehrsunternehmens, dem er das erhöhte
rungsentgelt auf Antrag gegen Vorlage des Fahr-
Beförderungsentgelt bezahlt hat oder dem er zur
scheines erstattet. Beweispflichtig für die nur teil-
Zahlung verpflichtet ist, nachweist, dass er zum
weise Benutzung des Fahrscheines ist der Fahrgast.
Zeitpunkt der Feststellung ­Inhaber eines gültigen
Zeitfahrausweises bzw. eines gültigen Berechti-
(3)Wird eine Zeitkarte nicht oder nur teilweise benutzt,
gungsausweises war. Das gilt nicht für übertrag-
so wird das Beförderungsentgelt für die Zeitkarte
bare Zeitkarten. Leistet der Fahrgast innerhalb
unter Anrechnung des Beförderungsentgelts für
einer Woche ab dem Feststellungstag die Zahlung
die durchgeführten Einzelfahrten auf Antrag gegen
für das ermäßigte erhöhte Beförderungsentgelt
Vorlage des Fahrscheines erstattet. Für die Fest-
nicht, wird das erhöhte Beförderungsentgelt
stellung des Zeitpunktes, bis zu dem Einzelfahrten-
in Höhe von 60,00 ¤ erhoben.
je Tag zwei Fahrten- als durchgeführt gelten, ist
der Tag der Rückgabe oder Hinterlegung der Zeit-
(4)Bei Verwendung von ungültigen Zeitkarten bleiben
karte oder das Datum des Poststempels der Über-
weitergehende Ansprüche des Verkehrsunterneh-
sendung der Zeitkarte mit der Post maßgeblich.
mens unberührt.
Ein früherer Zeitpunkt kann nur berücksichtigt
werden, wenn die Bescheinigung eines Arztes,
eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse über
§ 10 Erstattungen
Krankheit, Unfall oder Tod des Fahrgasts vorgelegt
Abschnitt 1 - Beförderungsentgelt
der Anrechnung des Beförderungsentgelts für die
Abschnitt 2 - Mobilitätsgarantie
durchgeführten Einzelfahrten wird eine Ermäßi-
Abschnitt 3 - Besondere Regelungen im
gung nur bei Vorliegen der hierfür erforderlichen
wird (gilt nicht für übertrag­bare Zeitkarten). Bei
Eisenbahnverkehr
Voraussetzungen, im Übrigen das Beförderungsentgelt für einfache Fahrt zugrunde gelegt.
Abschnitt 1 – Erstattung von Beförderungsentgelt
(4)Ein Anspruch auf Erstattung des entrichteten
­Beförderungsentgelts besteht nicht
(1)Wird ein Fahrschein nicht zur Fahrt benutzt,
1. bei Ausschluss von der Beförderung nach
so wird das Beförderungsentgelt auf Antrag und
§ 3 (1), Satz 2 Nr.1 und 3.
gegen Vorlage des Fahrscheines erstattet. Beweis-
2. wenn ein Fahrgast, der im Besitz eines gültigen
pflichtig für die Nichtbenutzung ist der Fahrgast.
Fahrscheines für die Benutzung der 1. Klasse ist,
in der 1.Klasse keinen Sitzplatz findet,
3. für verlorene oder abhanden gekommene
Fahrscheine, sofern es sich nicht um persönliche
Fahrscheine handelt.
Beförderungsbedingungen 63
(5)Anträge nach den Absätzen 1 bis 3 sind unver­
mit Bus und Bahn oder, sofern nicht anders zu
züglich - spätestens innerhalb einer Woche nach
realisieren, zum Ziel zu fahren und sich den Fahr-
Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises - bei
preis im Nachhinein erstatten zu lassen. Sie greift,
der Verwaltung des Verkehrsunternehmens zu stellen,
wenn der Fahrgast vernünftigerweise davon aus-
bei dem der Fahrausweis gekauft worden ist.
gehen kann, dass er sein Fahrziel mit den zur
Fahrt benutzten VRN-Verkehrsmitteln um mehr
(6)Von dem zu erstattenden Betrag werden je
als 30 Minuten später als im Fahrplan ausgewie-
Bearbeitungsfall ein Bearbeitungsentgelt von
sen erreichen wird und er keine Möglichkeit hat,
2,00 ¤ sowie für die Überweisung 1,50 ¤ abge­zo­
andere das Fahrziel erreichende VRN-Verkehrs­
gen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein
mittel zu nutzen.
Bearbeitungsentgelt in dieser Höhe nicht oder zumindest in wesentlich niedrigerer Höhe angefallen
(2)Maßgeblich zur Ermittlung der Dauer der Ver-
ist. Das Bearbeitungsentgelt und die Über­weisungs­
spätung sind die jeweils aktuell in der Internet-
gebühr werden nicht abgezogen bei Erstattungen,
Fahrplanauskunft des VRN hinterlegten Fahrplan-
wenn diese auf Grund von Umständen beantragt
daten. Bei Fahrten, bei denen der Fahrgast zwi-
werden, die das Verkehrsunternehmen zu ver­
schen Verbundverkehrsmitteln umsteigt, wird zur
treten hat.
Ermittlung der Dauer der Verspätung die gemäß
Internet-Fahr­planauskunft ausgewiesene Fahrt
(7)Nach einer Tarifänderung können nicht ent­wertete Fahrscheine noch 6 Monate nach der
mit normaler Umsteigezeit zu Grunde gelegt
(Fahrplanauskunft unter www.vrn.de).
Tarif­änderung benutzt werden. Danach kann der
Fahrschein gegen Aufpreis umgetauscht oder
­erstattet werden.
(3)Die Taxikosten werden bis zu einem Betrag
i. H. v. 50,00 ¤ ersetzt. Eine Erstattung kann
pro Fahrt und Fahrausweis nur ein Mal geltend
gemacht werden.
Abschnitt 2 - Mobilitätsgarantie
(4)Der Fahrgast hat eine vom Taxiunternehmen
(1)Im Rahmen der Mobilitätsgarantie besteht für
ausgestellte Quittung zusammen mit dem aus­
Inhaber von Wochen-, Monats- und Jahreskarten
gefüllten Erstattungsformular für die Mobilitäts­
mit Ausnahme der Zeitkarten des Ausbildungsver-
garantie, das z. B. unter www.vrn.de vorgehalten
kehres (Wochen-, Monats- und Jahreskarten des
wird, innerhalb von zwei Wochen beim VRN ein-
Ausbildungsverkehres, MAXX-Ticket, SuperMAXX-
zureichen (Ausschlussfrist). Die Erstattung erfolgt
Ticket, Semester-Ticket, Semester-Ticket+Westpfalz
durch Banküberweisung. Eine Barauszahlung
und Anschluss-Semester-Ticket und Westpfalz-
sowie eine Verrechnung beim Ticketkauf sind
Anschluss-Semester-Ticket) sowie für Personen
nicht möglich.
mit Schwerbehindertenausweis inkl. Freifahrt­
berechtigung bei Verspätungen und Fahrtausfällen
die Möglichkeit, auf ein Taxi umzusteigen um, zur
Vermeidung einer unverhältnismäßigen Verspätung,
mit diesem zum nächstmöglichen Umsteigepunkt
64 Beförderungsbedingungen
(5)Die Inanspruchnahme ist ausgeschlossen, wenn
(2)Durch diese Regelungen werden ausschließlich
die Verspätung oder der Fahrtausfall nicht auf
Fahrscheine nach dem Gemeinschaftstarif des
das Verschulden eines der im VRN kooperierenden
VRN erfasst.
Verkehrsunternehmen zurückgeht. Insbesondere
begründen Unwetter, Bombendrohungen, Streik,
(3)Die Fahrgastrechte, die dem Fahrgast durch Ver-
Suizid und Eingriffe Dritter in den Eisenbahn-,
spätung erwachsen, werden nur wirksam, soweit
Straßenbahn- und Busverkehr keinen Anspruch
die Verspätung im Bereich der tatsächlichen oder
auf Leistungen aus der Mobilitätsgarantie. Die
geplanten Eisenbahnbeförderung eingetreten ist.
Erstattung ist auch ausgeschlossen, wenn die Verspätung oder der Fahrtausfall auf ein Verschulden
(4)Das Eisenbahnverkehrsunternehmen ist von der
des Fahrgasts zurückgehen oder ihm vor dem Kauf
Haftung befreit, wenn der Ausfall der Fahrt, die
des Tickets bekannt waren. Sie ist ferner ausge-
Verspätung oder das Anschlussversäumnis auf
schlossen, wenn sie auf Maßnahmen wie Straßen-
einen der folgenden Gründe zurückzuführen ist:
oder Streckensperrungen beruht, die im Vorfeld
• außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegende
rechtzeitig unter www.vrn.de angekündigt wurden.
(betriebsfremde) Umstände, die das betrei­
bende Eisenbahnverkehrsunternehmen trotz
(6)Mit der Inanspruchnahme der Mobilitätsgarantie
Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen
verzichtet der Fahrgast auf die Geltendmachung
Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen es
etwaiger Ersatzansprüche auf Grundlage der
nicht abwenden konnte,
­eisenbahnrechtlichen Vorschriften aufgrund des-
• Verschulden des Reisenden,
selben Sachverhalts gegenüber den Verbund­
• Verhalten eines Dritten, das das betreibende
unternehmen des VRN.
Eisenbahnverkehrsunternehmen trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen
­Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen
Abschnitt 3 – Besondere Regelungen im
es nicht abwenden konnte.
Eisenbahnverkehr
(5)Die Entschädigung beträgt grundsätzlich ab einer
(1)Für die Rechte und Pflichten des Fahrgastes im
Ankunftsverspätung von 60 Min. 25 % und ab
Eisenbahnverkehr gelten für nach dem VRN-Tarif
einer Ankunftsverspätung von 120 Min. 50 % des
ausgestellte Fahrausweise die Regelungen des
tatsächlich entrichteten Fahrpreises.
Allgemeinen Eisenbahngesetzes, die EisenbahnVerkehrsordnung die Verordnung (EG) 1371/2007
(6)Entschädigungen werden nur vorgenommen,
sowie die darauf basierenden Regelungen des
sofern der Entschädigungsbetrag höher als
jeweiligen vertraglichen Beförderers im Eisen-
3,99 ¤ ist.
bahnverkehr entsprechend (näheres hierzu unter
www.fahrgastrechte.info). Darüber hinaus gelten
die im Folgenden dargestellten Regelungen.
Beförderungsbedingungen 65
(7)Bei Kombi-Tickets, beim Kongress-Ticket und
Soweit der Reisende für den ersatzweise genutz-
beim City-Ticket erfolgt keine Entschädigung,
ten Zug weitere Fahrausweise erwerben muss,
weil diese Tickets gegenüber dem Regeltarif stark
kann er von dem Eisenbahnverkehrsunterneh-
rabattiert sind.
men, dessen ausgefallener oder verspäteter Zug
die alternative Nutzung eines anderen Zuges
(8)Bei Fahrscheinen mit einer Gültigkeit von einem
notwendig machte, den Ersatz der erforderlichen
Tag oder länger hat der Fahrgast Anspruch auf
Aufwendungen verlangen. Der Anspruch auf die
Entschädigung, wenn er im Gültigkeitsbereich
Durchführung der Fahrt in einem anderen Zug
seiner Zeitkarte wiederholt Verspätungen von
besteht nicht, sofern der Fahrgast seine Fahrt mit
mindestens 60 Min. erlitten hat. Die Entschä­di­gung
einem der nachstehenden Tickets unternimmt:
beträgt 1,50 ¤ je Verspätungsfall bei F­ ahrkarten
Baden-Württemberg-Ticket, Baden-Württemberg-
für die 2. Wagenklasse und 2,25 ¤ je Verspätungs­
Ticket Nacht, Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-
fall bei Fahrkarten für die 1. Wagenklasse. Ent-
Ticket, Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket
schädigungen werden nur vorgenommen, sofern
Nacht, HessenTicket, Schönes-Wochenende-Ticket,
der Entschädigungsbetrag zusammen höher als
­Kombi-Ticket, Kongress-Ticket, Sonderfahraus-
3,99 ¤ ist und die Entschädigungsforderungen
weise sowie Tages-Karte und ­3-Tages-Karte.
bei Monatskarten und Zeitkarten mit kürzerer
Geltungsdauer gesammelt für den Geltungszeit-
(10)Die Inanspruchnahme der Fahrgastrechte aus
raum nach Ablauf der Geltungsdauer der Zeitkarte
dem Eisenbahnverkehr schließt Ansprüche aus
eingereicht werden. Bei Zeitkarten mit längerer
dem gleichen Sachverhalt auf die VRN–Mobili-
Geltungsdauer erfolgt die Entschädigungs­­zahlung
tätsgarantie (siehe § 10 Abschnitt 2) aus.
jeweils auf Antrag, wenn die gesammelten Entschädigungsansprüche den Betrag von mind.
(11)Ansprüche nach den eisenbahnrechtlichen Rege-
4,00 ¤ erreichen. Der Entschädigungsbetrag wird
lungen können direkt bei den betriebseigenen
auf maximal 25 % des tatsächlich entrichteten
Verkaufsstellen der Eisenbahnverkehrsunterneh-
Fahrpreises begrenzt.
men gestellt werden. Erstattungsvordrucke sind
auch im Internet abrufbar.
(9)Muss vernünftigerweise davon ausgegangen
werden, dass der Reisende aufgrund des Ausfalls
(12)Im Übrigen gelten die besonderen Regelungen
oder einer Verspätung des von ihm gem. Beför-
der Eisenbahnbeförderungsunternehmen (siehe
derungsvertrag gewählten Zuges mindestens
Absatz 1).
20 Minuten verspätet am Zielort seines Beförderungsvertrages ankommen wird, kann er die
Fahrt mit einem anderen Zug durchführen, sofern
für diesen Zug keine Reservierungspflicht besteht
und dieser Zug keine Sonderfahrt durchführt.
66 Beförderungsbedingungen
§ 11 Beförderung von Sachen
§ 12 Beförderung von Tieren
(1)Ein Anspruch auf Beförderung von Sachen besteht
(1)Für die Mitnahme von Tieren gelten § 11 (1),
nicht. Handgepäck und sonstige, leicht tragbare,
(4) und (5) sinngemäß.
nicht sperrige Sachen werden bei gleichzeitiger
Mitfahrt des Fahrgastes befördert, wenn dadurch
(2)Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu
die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht
­geeigneten Person befördert. Das gilt nicht für
gefährdet und andere Fahrgäste nicht gefährdet
Blindenführhunde. Hunde, die Fahrgäste gefähr-
oder belästigt werden.
den können, müssen einen Maulkorb tragen.
Durch „Besondere Beförderungsbedingungen
Hunde sind an der Leine zu führen.
zur Fahrradmitnahme“, die in der Anlage auf­
geführt sind, kann für bestimmte Fahrzeugarten,
Linien und Fahrzeiten die Mitnahme von Fahr­
(3)Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten,
sind zur Beförderung stets zugelassen.
rädern zugelassen und näher geregelt werden.
(4)Sonstige kleine Tiere dürfen nur in geeigneten
(2)Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe
­Behältern mitgenommen werden.
und gefährliche Gegenstände ausgeschlossen;
insbesondere
1. explosionsfähige, leicht entzündliche, radio­
(5)Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht
werden.
aktive, übel riechende oder ätzende Stoffe,
2. unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch
die Fahrgäste verletzt werden können,
§ 13 Fundsachen
3. Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung
hinausragen,
4. E-Scooter (Elektromobile mit gelenkter Vorderachse).
(1)Fundsachen sind gemäß § 978 BGB unverzüglich
dem Betriebspersonal abzuliefern. Eine Fundsache
wird an den Verlierer durch das Fundbüro des
Unternehmens gegebenenfalls gegen die Zahlung
(3)Nach Möglichkeit soll das Personal dafür sorgen,
eines Entgelts für die Aufbewahrung zurück­
dass Kinderwagen für mitreisende Kinder und
gegeben. Das Unternehmen kann die Fundsache
Rollstühle von Behinderten mitgenommen werden
auch an ein öffentliches Fundbüro weitergeben.
können.
Eine sofortige Rückgabe an den Verlierer durch das
­Betriebspersonal ist zulässig, wenn er sich einwand-
(4)Der Fahrgast hat mitgeführte Sachen so unterzu-
frei als Verlierer ausweisen kann. Der Verlierer hat
bringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit
den Empfang der Sache schriftlich zu bestätigen.
und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet und
Der Verlierer hat zur Wahrung der Ansprüche des
andere Fahrgäste nicht belästigt werden können.
Finders bei Aushändigung des Fundgegenstandes
Bei Schäden, die durch mitgeführte Sachen vor-
in jedem Fall seine vollständige Adresse anzu­
sätzlich oder fahrlässig verursacht werden, haftet
geben und sich auszuweisen.
der Fahrgast.
(5)Das Personal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen
zur Beförderung zugelassen werden und an welcher
Stelle sie unterzubringen sind.
Beförderungsbedingungen 67
(2)Werden Fundsachen nicht innerhalb von
6 Wochen nach dem Verlusttag abgeholt, werden
sie nach vorheriger öffentlicher Bekanntgabe versteigert. Der Erlös tritt an die Stelle der Sache.
§ 14 Haftung
(1)Die Verkehrsunternehmen haften für die Tötung
oder Verletzung eines Fahrgastes und für Schäden
an Sachen oder Tieren, die der Fahrgast an sich
trägt oder mit sich führt, nach den allgemein
geltenden Bestimmungen, jedoch für Sachschäden
gegenüber jeder beförderten Person nur bis zum
Höchstbetrag von 1.000,00 ¤; die Begrenzung der
Haftung gilt nicht, wenn die Sachschäden auf Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Bei einem vom Verkehrsunternehmen verursachten
Verlust oder einer Beschädigung von Rollstühlen
und anderen Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräten
umfasst die Entschädigung jedoch mindestens den
Wiederbeschaffungswert oder die Reparaturkosten
der verloren gegangenen oder beschädigten Ausrüstung der Geräte.
§ 15 Ausschluss von Ersatzansprüchen
Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen
sowie Platzmangel begründen keine Ersatzansprüche.
Es wird auch keine Gewähr für das Einhalten von
Anschlüssen übernommen.
§ 16 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus
dem Beförderungsvertrag ergeben, ist der Sitz des
jeweiligen Verkehrsunternehmens gemäß § 1 Abs. 2.
68 Anlage zu den Beförderungsbedingungen
Besondere Beförderungsbedingungen zur Fahrradmitnahme
(Anlage zu § 11 Abs. 1 Satz 3 der Beförderungsbedingungen)
1.In den Fahrzeugen der am Verkehrsverbund beteiligten Verkehrsunternehmen ist die Mitnahme von
Fahrrädern gemäß der nachfolgend aufgeführten Regelung gestattet, sofern ausreichende Platzkapazitäten
vorhanden sind:
Unternehmen
Verkehrszweig
Linie
Fahrradmitnahme
DB
Imfeld Busverkehr
Palatina Bus
RBW
VGG
vlexx
Schiene
Bus
Bus
Bus
Bus
Schiene
alle (RB, RE, S-Bahn)*
alle
alle
alle
alle
alle
Ohne zeitliche Einschränkungen.**
AVG
rnv
Rhein-Neckar-Bus
Schiene
Schiene/Bus
Bus
SWD
VTL
WEBU
Bus
Bus
Bus
Montags bis freitags vor 06:00 Uhr
alle
und ab 09:00 Uhr, samstags,
alle
624-629 , 719-726, 729, 751, 757-759 sonn- und feiertags ganztägig.
(Stadionverkehr ist ausgenommen)
alle
alle
alle
BRH
Saar-Pfalz-Bus
Südwest Mobil GmbH
SWEG
Bus
Bus
Bus
Bus
QNV
ORN
VGMT
Montags bis freitags an Schultagen
von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und
ab 14:00 Uhr, samstags, sonn- und
feiertags sowie in den Schulferien
ganztägig.
Bus
Bus
Bus
alle
alle (max. 2 Fahrräder)
alle (max. 2 Fahrräder)
706, 708 (nur auf dem Streckenabschnitt Walldorf – Bhf. WieslochWalldorf)
alle (max. 2 Fahrräder)
alle
alle
Rheinpfalzbus
Rhein-Neckar-Bus
Braun (Rodalben)
Stadtwerke Pirmasens
SWK
VGZ
VLL
Bus
Bus
Bus
Bus
Bus
Bus
Bus
462, 463, 464, 466, 467
717
alle
alle
alle
alle
alle
Montags bis freitags ab 19:00 Uhr,
samstags ab 14:00 Uhr, sonn- und
feiertags ganztägig.
Rhein-Neckar-Bus
Bus
Alle Linien im Necker-Odenwald-Kreis
Samstags, sonn- und feiertags
ganztägig.
** Nur innerhalb des baden-württembergischen, hessischen und rheinland-pfälzischen Teils des VRN.
** zwischen 6:00 Uhr und 9:00 Uhr kostenpflichtig, siehe Tarifbestimmungen, Ziffer 9.9.1 Abs.1
Anlage zu den Beförderungsbedingungen 69
Die nach den vorstehenden Regelungen zugelassene Mitnahme von Fahrrädern kann von den Unternehmen
­jederzeit für einzelne Fahrten ausgeschlossen oder für den jeweiligen Unternehmensbereich ganz oder teilweise
widerrufen werden.
2.Soweit die Mitnahme von Fahrrädern gestattet ist,
2.4 Die Fahrgäste müssen ihre Fahrräder während
gelten dafür neben den allgemeinen Regelungen
der Fahrt ständig festhalten, wenn keine beson-
der Beförderungsbedingungen und den beson­
deren Befestigungsvorrichtungen vorhanden sind.
deren Bedingungen der einzelnen Verkehrsunter-
Fahrgäste, die ein Fahrrad in den Verkehrsmitteln
nehmen über die Mitnahme von Sachen folgende
mit sich führen, haften für alle dem Verkehrsunter-
Bestimmungen:
nehmen oder anderen Personen hieraus entste-
2.1 Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen.
Kinder unter 12 Jahren dürfen ein Fahrrad
henden Schäden.
2.5 F ahrräder mit Motor oder Sonderkonstruktionen
nur mitführen, wenn sie sich in Begleitung einer
sind von der Beförderung ausgeschlossen. Tandems
volljährigen Person befinden.
und E-Bikes/Pedelecs mit einem ­Gewicht von bis
2.2 Fahrräder dürfen nur in den Einstiegsräumen oder
in besonders gekennzeichneten Mehrzweckabteilen
untergebracht werden; werden Gepäckwagen oder
Gepäckabteile mitgeführt, so sind sie dort unterzubringen. Im Schienenverkehr der anderen Verkehrsunternehmen sind Fahrräder in den Einstiegsräumen
unterzubringen, deren Zugang mit dem Fahrradsymbol gekennzeichnet ist.
2.3 E s dürfen nur so viele Fahrräder mitgenommen
werden wie ohne Gefährdung oder B
­ elästigung
anderer Fahrgäste möglich ist. Fluchtwege sind
frei zu halten. Die Beför­derung von Kinderwagen
und Rollstühlen hat Vorrang.
zu 40 kg sind zugelassen.
2.6 D
ie Haftung des Verkehrsunternehmens bei
­Beschädigung des Fahrrades ist ausgeschlossen.
2.7 Zusammengeklappte Falt- und Klappräder gelten
nicht als Fahrrad im Sinne dieser Anlage.
Im Übrigen gilt § 11 der Beförderungsbedingungen.
70 Tarifbestimmungen
Tarifbestimmungen
1.
2.
3.
3.1
3.2
3.2.1
3.2.2
3.3
4.
5.
6.
7.
8.
8.1
8.1.1
8.1.2
8.1.2.1
8.1.2.2
8.1.2.3
8.1.3
8.2
8.2.1
8.2.2
8.2.3
8.3
8.3.1
8.3.2
8.3.3
8.4
8.4.1
8.4.2
8.4.3
8.4.4
Geltungsbereich
Tarifsystem
Fahrpreis
Fahrpreisermittlung
Großwaben und Umlandwaben
Großwaben
Umlandwaben
Kinder
Einzelfahrscheine
Mehrfahrtenkarten
Tages-Karte
3-Tages-Karte
Zeitkarten
Allgemeine Regelungen
Gestaltung
Räumlicher Geltungsbereich
Besonderheit für den Bereich
der Großwabe Mannheim
Besonderheit für den Bereich
der Großwabe Ludwigshafen
Besonderheit für Zeitkarten im
Ausbildungsverkehr
Anschlussfahrscheine
Wochenkarten Jedermann
Zeitliche Geltung
Mitnahmeregelung
Erstattung
Wochenkarten im
Ausbildungsverkehr
Allgemein
Berechtigte
Besonderheiten
Monatskarten Jedermann
Persönliche und übertragbare
Monatskarten
Zeitliche Geltung
Mitnahmeregelung
Erstattung
8.5 Monatskarten im
Ausbildungsverkehr
8.5.1 Berechtigte
8.5.2 Zeitliche Geltung
8.5.3 Mitnahmeregelung
8.5.4 Erstattung
8.5.5 Besonderheiten
8.6 Monatskarten für Senioren
8.6.1 Berechtigte
8.6.2 Zeitliche Geltung
8.6.3 Mitnahmeregelung
8.6.4 Erstattung
8.7 Jahreskarten
8.7.1 Allgemeine Regelungen
8.7.1.1 Beginn des Vertrages
8.7.1.2 Zustandekommen des Vertrages
8.7.1.3 Dauer des Jahreskartenvertrages
8.7.1.4 Kündigung des Jahreskartenvertrages
8.7.1.5 Verlust oder Zerstörung
8.7.1.6 Fristgemäße Abbuchung
im Abonnementverfahren
8.7.1.7 Änderung des Kontos
8.7.1.8 Wohnungswechsel
8.7.1.9 Haftung
8.7.2 Jahreskarten Jedermann
8.7.2.1 Persönliche und übertragbare
Jahreskarten
8.7.2.2 Mitnahmemöglichkeit
8.7.2.3 Kündigung
8.7.3 Rhein-Neckar-Ticket
8.7.3.1 Geltung
8.7.3.2 Mitnahmeregelung
8.7.3.3 Kündigung
8.7.4 Job-Ticket
8.7.4.1 Geltung
8.7.4.2 Mitnahmemöglichkeit
8.7.4.3 Kündigung
8.7.5 Karte ab 60
8.7.5.1 Geltung
8.7.5.2 Mitnahmemöglichkeit
8.7.5.3 Kündigung
Tarifbestimmungen 71
8.7.6
8.7.6.1
8.7.6.2
8.7.6.3
8.7.6.4
8.8
8.8.1
8.8.2
8.8.3
8.8.4
8.8.5
8.8.6
8.9
8.9.1
8.9.2
9.
9.1
9.2
9.3
9.3.1
9.3.2
9.4
9.5
9.6
9.7
Jahreskarten Ausbildungsverkehr
Geltung
Mitnahmemöglichkeit
Kündigung
Besonderheiten
Semester-Ticket
Geltung
Mitnahmemöglichkeit
Kündigung
Verlust oder Zerstörung
Erstattung
Besonderheiten
VRN-Anschluss-Semester-Ticket
VRN-Anschluss-Semester-Ticket –
Regelungen innerhalb des VRN
VRN-Anschluss-Semester-Ticket –
Übergangsregelungen mit anderen
Verbünden
Besondere Fahrpreise
Benutzung der 1. Klasse
Benutzung bestimmter Züge der
Produktklasse IC/EC der DB AG
Gruppen
Kindergartengruppen
Jugendgruppen
Schwerbehinderte
Polizeivollzugsbeamte in Uniform
bleibt frei
bleibt frei
9.8
9.8.1
9.8.2
9.9
9.9.1
9.9.2
10.
10.1
10.2
10.3
11.
11.1
11.2
11.3
12.
12.1
12.2
12.2.1
12.2.2
12.3
12.4
12.5
Tiere
Hunde
Sonstige Tiere
Sachen
Fahrräder
Sonstige Sachen
Handy-Ticket
Fahrscheine zum Kauf
per Mobiltelefon
Kaufzeitpunkt
Erstattung
Online-Ticket
Fahrscheinsortiment VRN-Online-Ticket
Ausgabe
Erstattung
Besondere und ergänzende Tarifbestimmungen für den Erwerb und die
Nutzung von elektronischen Fahrausweisen mittels Touch&Travel
Anwendungsbereich
Geltungsbereich
Tarifbereich
Zulässige Verkehrsmittel
Fahrpreis
Erhöhtes Beförderungsentgelt
Haftung bei Ausfall, Verspätung oder
Anschlussversäumnis
Anlage
1.Linien und Linienabschnitte, die aus dem Verbundraum aus- und wiedereinbrechen
und auf denen bei durchgehender Abfertigung der Verbundtarif anzuwenden ist
2. Anerkennung von Schienenfahrscheinen der DB
3. In den Verbundraum ein- oder aus dem Verbundraum ausbrechende Linien
72 Tarifbestimmungen
1. Geltungsbereich
(4) Für Fahrten im Verbundtarifraum des VRN ab
der Preisstufe 7 und mehr gilt die Preisstufe 7.
Die Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von
Personen, Sachen und Tieren auf den gemäß § 1 (1)
der Beförderungsbedingungen in den Verkehrsver-
(5) Für den Übergang in die 1. Klasse gelten
besondere Regelungen (siehe Ziffer 9.1).
bund Rhein-Neckar (VRN) einbezogenen Linien und
Linienabschnitten.
3.2 Großwaben und Umlandwaben
Die Tarifbestimmungen gelten nicht für die Bergbahn
der Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH (HSB)
3.2.1 Großwaben
und für Züge der Produktklassen ICE und IC/EC der
Deutschen Bahn AG (DB AG), es sei denn, sie sind für
Die Stadtgebiete Heidelberg, Mannheim und
Verbundfahrscheine freigegeben.
Ludwigshafen bilden je eine Großwabe. Für den
Verkehr aus oder nach Großwaben richtet sich der
Fahrpreis nach der Anzahl der befahrenen Normal­
2. Tarifsystem
waben. Die Fahrpreise für Großwaben ergeben
sich aus der Fahrpreistafel.
Für die Preisbildung ist der Tarifraum in Flächenzonen
(Waben) eingeteilt.
3.2.2 Umlandwaben
In der Westpfalz gibt es Umlandwaben um die Städte
3. Fahrpreis
Kaiserslautern, Pirmasens und Zweibrücken. Innerhalb
dieser im Wabenplan besonders gekennzeichneten
3.1 Fahrpreisermittlung
Umlandwabenbereiche gilt für Fahrten von und nach
diesen Waben die Preisstufe 21 (siehe Fahrpreistabelle).
(1) Fahrpreise und deren Stufe ergeben sich aus der
Innerhalb einer Wabe gilt grundsätzlich die Preisstufe 1.
Fahrpreistafel. Der Fahrpreis richtet sich nach der
Bei Fahrten aus und nach Umlandwaben richtet sich der
Anzahl der durchfahrenen Waben. Waben, die
Fahrpreis nach der Anzahl der durchfahrenen Waben.
bei einer Fahrt mehrmals berührt werden, werden
Die Umlandwaben sind:
bei der Preisbildung nur einmal berechnet.
• Umlandbereich Kaiserslautern –
Waben Nr. 100, 130, 800, 801, 818, 819, 821,
(2) Beginnt oder endet eine Fahrt an einer Halte­
stelle, die auf einer Wabengrenze liegt, so zählt
diese Haltestelle zu der Wabe, in der die Fahrt
durchgeführt wird.
825, 826, 827, 845, 847, 857, 990
• Umlandbereich Pirmasens –
Waben 700, 721, 723, 725, 730, 731, 733,
738, 744, 746, 748, 751, 753
• Umlandbereich Zweibrücken –
(3) Wird während einer Fahrt eine Wabengrenze
berührt, wird (2) analog angewendet.
Waben 709, 710, 711, 712, 713, 715, 716,
718, 742, 744
Tarifbestimmungen 73
3.3 Kinder
(3)Einzelfahrscheine gelten ab Entwertung:
in den Preisstufen 0, 1 und City
60 Minuten,
Die in der Fahrpreistafel angegebenen Fahrpreise für
in den Preisstufen 2 und 21
90 Minuten,
Kinder gelten für Kinder bis 14 Jahre (einschließlich).
in den Preisstufen 3–5
180 Minuten,
Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres werden in
in den Preisstufen 6–7
360 Minuten.
Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahr-
Fahrtunterbrechungen sind innerhalb der
schein unentgeltlich befördert. Eine Aufsichtsperson
Geltungs­dauer zulässig. Mit Ablauf der Geltungs-
(Ticketinhaber) kann bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren
dauer muss die Fahrt beendet sein. Ausnahmen
unentgeltlich mitnehmen. Ansonsten ist der Fahrpreis
sind nur aus fahrplan- oder betriebsbedingten
für Kinder zu entrichten.
Gründen (z. B. größere Umsteigezeiten, Verspätun-
Abweichungen von diesen Bestimmungen für be-
gen) erlaubt.
stimmte Fahrscheinangebote sind jeweils gesondert
aufgeführt.
5. Mehrfahrtenkarten
4. Einzelfahrscheine
Mehrfahrtenkarten werden in Form von fünf zusammen zu erwerbenden Einzelabschnitten für bestimmte
(1) Einzelfahrscheine gelten für eine Fahrt und
Preisstufen verkauft.
berechtigen zum Umsteigen. Sie sind zu entwer-
Mehrfahrtenkarten sind vor Fahrtantritt zu entwerten.
ten, falls sie nicht bereits entwertet ausgegeben
Die Bestimmungen zu den Einzelfahrscheinen gelten
­werden (§ 6 Beförderungsbedingungen).
entsprechend.
Ent­wertete Einzelfahrscheine sind nicht übertragbar. Umweg-, Rund- und Rückfahrten sind
nicht ­gestattet.
6. Tages-Karte
Fahrscheindrucker, Fahrscheinautomaten und
Entwertergeräte können abweichend entwerten.
(1) Die Tages-Karte gilt für
• bis zu fünf gemeinsam reisende Personen oder
(2)Das Zusammensetzen des erforderlichen Fahrpreises
• eine Person mit beliebig vielen eigenen Kindern
durch Entwertung mehrerer Einzelfahrscheine ist
bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren
unzulässig.
(sog. „Familienkinder“) und maximal eine weitere
zahlungspflichtige Person.
Kinder bis einschließlich 5 Jahren entsprechend
Ziffer 3.3 werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl nicht berücksichtigt. Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der
Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt.
74 Tarifbestimmungen
(2) Die Tages-Karte ist zu entwerten, falls sie nicht
(3)Die 3-Tages-Karte wird für 3 Geltungsbereiche
bereits entwertet ausgegeben wird (§ 6 Beförde-
ausgegeben. Der jeweilige Geltungsbereich
rungsbedingungen). Die Anzahl der gemeinsam
wird durch die Wabe bestimmt, in der die Karte
reisenden Personen muss beim Kauf der Tages-
entwertet worden ist.
Karte angegeben werden. Im Falle von Reisenden
Es werden Fahrkarten für folgende Geltungs­
die mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln
bereiche ausgegeben:
reisen, ist lediglich die Anzahl der Erwachsenen
• bis zu 3 Preisstufen
anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzun-
• bis zu 5 Preisstufen
gen oder Streichungen) sind nicht möglich.
• Netzkarte
(3)Die Tages-Karte wird für 3 Geltungsbereiche
(4)Die 3-Tages-Karte berechtigt zu beliebig häufigen
ausgegeben. Der jeweilige Geltungsbereich
Fahrten im jeweiligen Geltungsbereich innerhalb
wird durch die Wabe bestimmt, in der die Karte
der Geltungsdauer.
entwertet worden ist. Es werden Fahrkarten für
Die 3-Tages-Karte gilt ab Entwertung und an
folgende Geltungsbereiche ausgegeben:
den zwei auf den Entwertungstag folgenden
• bis zu 3 Preisstufen
Tagen bis 3 Uhr des dritten Tages, der auf den
• bis zu 5 Preisstufen
Entwertungstag folgt.
• Netzkarte
(4)Die Tages-Karte berechtigt zu beliebig häufigen
8. Zeitkarten
Fahrten im jeweiligen Geltungsbereich innerhalb der Geltungsdauer. Die Tages-Karte gilt
8.1 Allgemeine Regelungen
vom Zeitpunkt der Entwertung bis 3.00 Uhr des
Folgetages. An Freitagen, Samstagen und vor
8.1.1 Gestaltung
gesetzlichen Feiertagen gilt die Tages-Karte bis
6:00 Uhr des Folgetages.
(1)Zeitkarten bestehen grundsätzlich aus einer
Mit Ablauf der Geltungsdauer muss die Fahrt
Wertmarke und der zugehörigen Kundenkarte.
beendet sein. Ausnahmen sind nur aus fahrplan-
Bestimmte Zeitkarten vereinen die Funktionen
oder betriebsbedingten Gründen (z. B. größere
von Wertmarke und Kundenkarte auf einem
Umsteigezeiten, Verspätungen) erlaubt.
Trägermedium.
Die Wertmarke gilt nur mit einer entsprechenden
Kundenkarte. Auf die Wertmarke ist die Nummer
7. 3-Tages-Karte
der Kundenkarte unverzüglich mit Tinte oder
Kugelschreiber einzutragen.
(1)Die 3-Tages-Karte gilt für eine Person.
Die Kundenkarte enthält den räumlichen Geltungs­
bereich, den Namen, den Vornamen und die
(2)Die 3-Tages-Karte ist zu entwerten, falls sie nicht
Anschrift des Kunden und muss, außer bei Jahres-
bereits entwertet ausgegeben wird (§ 6 Beförde-
karten mit Lichtbild, vom Inhaber unterschrieben
rungsbedingungen).
werden. Die rechtmäßige Benutzung ist auf Ver-
Tarifbestimmungen 75
langen durch Vorlage eines amtlichen Lichtbild­
ausweises, gegebenenfalls durch Wiederholung
8.1.2.1 Besonderheit für den Bereich
der Großwabe Mannheim
der Unterschrift, nachzuweisen. Im Übrigen gilt
§ 8 der Beförderungsbedingungen. Bei Änderung
Der Geltungsbereich für Zeitkarten im Bereich der
des räumlichen Geltungsbereiches, Unleserlich-
Großwabe Mannheim erstreckt sich bei Fahrten
keit, starker Verschmutzung oder Beschädigung
über die Konrad-Adenauer-Brücke bis zur Haltestelle
ist die Kundenkarte zu erneuern.
„Berliner Platz“ bzw. bis zur S-Bahn-Haltestelle
„Ludwigshafen Mitte“ und bei Fahrten über
(2)Der Fahrgast hat die Zeitkarte auf Richtigkeit und
Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen
die Kurt-Schumacher-Brücke bis zur Haltestelle
„Ludwigshafen Rathaus“.
sind unverzüglich anzuzeigen.
8.1.2 Räumlicher Geltungsbereich
8.1.2.2 Besonderheit für den Bereich
der Großwabe Ludwigshafen
Die Ausgabestelle trägt in die Kundenkarte den
Der Geltungsbereich für Zeitkarten im Bereich der
räumlichen Geltungsbereich in Form der Waben­
Großwabe Ludwigshafen erstreckt sich bei Fahrten
nummern nach Angaben der vom Fahrgast genannten
über die Konrad-Adenauer-Brücke bis zur Haltestelle
Fahrtstrecken ein.
„Konrad-Adenauer-Brücke“ und bei Fahrten über
Es können bei gleicher Wabenanzahl auch mehrere
die Kurt-Schumacher-Brücke bis zur Haltestelle
Wege zwischen Abgangs- und Zielort benutzt werden.
„Handelshafen“.
Die dabei benutzten Fahrwege sind mit den entsprechenden Wabennummern in die Kundenkarte ein­
zutragen. Bei unterschiedlicher Wabenzahl ist der
8.1.2.3 Besonderheit für Zeitkarten im
Ausbildungsverkehr
längere Weg zu bezahlen.
Für die Großwaben wird anstelle der Wabennummern
Die Ausgabe und Geltung der Jahreskarten im
der Stadtname eingetragen.
Ausbildungsverkehr ist teilweise räumlich und zeitlich
Bei Fahrten über 7 Waben (Preisstufen) und
verschieden.
mehr wird nach Möglichkeit in die Kundenkarte
Innerhalb des nachstehend bezeichneten Gebiets
„VRN-Verbundnetz“ eingetragen.
werden bestimmte Zeitkarten im Ausbildungsverkehr
Innerhalb ihres räumlichen Geltungsbereichs
nach dem regionalen Tarif Westpfalz (siehe Fahrpreis-
berechtigen Zeitkarten zu beliebig häufigen Fahrten
tabelle) ausgegeben. Der regionale Tarif Westpfalz gilt
mit unbeschränkter Umsteigeberechtigung.
für Fahrten innerhalb der Westpfalz, die im Wabenplan
besonders gekennzeichnet ist. Zeitkarten der Preisstufe 7
gelten im VRN-Gesamtnetz.
Folgende Zeitkarten im Ausbildungsverkehr werden
nach dem regionalen Tarif Westpfalz ausgegeben:
• Westpfalz Wochen- und Monatskarten Ausbildung
(je mit variablem Ausgabetag)
• Westpfalz Jahreskarten Ausbildung
• Westpfalz Anschluss-Semester-Ticket.
76 Tarifbestimmungen
8.1.3 Anschlussfahrscheine
(5)Bei Fahrten in der Gegenrichtung gelten
vorstehende Regelungen sinngemäß.
(1)Bei Fahrten über den örtlichen Geltungsbereich
einer Zeitkarte hinaus ist für die Weiterfahrt ein
8.2 Wochenkarten Jedermann
gültiger Einzelfahrschein, ein BC-Ticket oder eine
gültige Mehrfahrtenkarte mindestens der Preis­
Wochenkarten sind nicht übertragbar.
stufe 1 als Anschlussfahrschein zu lösen. Dieser ist
bei Fahrtantritt zu entwerten, falls er nicht bereits
8.2.1 Zeitliche Geltung
entwertet ausgegeben wurde. Dies gilt auch für
die aufgrund der Mitnahmeregelung mitgenom-
Wochenkarten gelten für die eingetragene Kalender­
menen Personen.
woche bis 12 Uhr des ersten Werktags der folgenden
Die Tages-Karte ist als Anschlussfahrschein nicht
Woche. Der erste Tag einer Kalenderwoche ist der
zugelassen.
Montag.
(2)Die Preisstufe für den Anschlussfahrschein richtet
8.2.2 Mitnahmeregelung
sich nach der Fahrtstrecke zwischen der Grenze
des Geltungsbereichs der Zeitkarte und dem Ziel
Es gibt keine von Ziffer 3.3 abweichende
der Weiterfahrt. Die Summe der Preisstufen des
Mitnahmeregelung.
Anschlussfahrscheines und der Zeitkarte muss
höchstens 7 Preisstufen betragen.
(3)Handelt es sich bei der Zeitkarte um eine Zeitkarte
8.2.3 Erstattung
Es gelten die unter § 10 der Beförderungsbeding­ungen
für die Großwabe Mannheim oder Ludwigshafen,
festgelegten Regelungen zur Erstattung von Beförde-
genügt als Anschlussfahrschein für Fahrten in die
rungsentgelt.
jeweils andere Großwabe die Preisstufe 1. Eine
Zeitkarte der Preisstufe City wird für die Ermittlung
8.3 Wochenkarten im Ausbildungsverkehr
der Preisstufe des Anschlussfahrscheins der Preisstufe 0 gleichgesetzt, eine Zeitkarte der Preisstufe
8.3.1 Allgemein
21 der Preisstufe 3. Beim MAXX-Ticket und beim
Semester-Ticket muss die Preisstufe des Anschluss-
Es gilt Ziffer 8.2 der Tarifbestimmungen.
fahrscheins der Anzahl der durchfahrenen Waben
entsprechen, die nicht im Gültigkeitsbereich des
8.3.2 Berechtigte
MAXX-Tickets bzw. des Semester-Tickets liegen.
Ziffer 3.1 (4) gilt entsprechend.
Wochenkarten im Ausbildungsverkehr werden
ausgegeben an:
(4)Der Anschlussfahrschein gilt nur für eine Fahrt
und nur in Verbindung mit der Zeitkarte; seine
Geltungsdauer richtet sich nach der Gesamtzahl
der Tarifzonen beider Fahrscheine.
1.schulpflichtige Personen bis zur Vollendung
des 15. Lebensjahres.
Tarifbestimmungen 77
2.nach Vollendung des 15. Lebensjahres
g)  Beamtenanwärter des einfachen, mittleren
a)  Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich
und gehobenen Dienstes sowie Praktikanten
genehmigter oder staatlich anerkannter privater
und Personen, die durch Besuch eines Verwal-
• allgemeinbildender Schulen,
tungslehrgangs die Qualifikation für die Zulas-
• berufsbildender Schulen,
sung als Beamtenanwärter des einfachen und
• Einrichtungen des zweiten Bildungsweges,
mittleren Dienstes erst erwerben müssen,
• Hochschulen, Akademien, Fernuniversitäten
sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der
(z. B. Hagen)
mit Ausnahme der Verwaltungs­akademien,
Verwaltung erhalten;
h)  Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen,
Volkshochschulen, Heimvolkshochschulen;
ökologischen Jahr, des Bundesfreiwilligendienstes
b)  Personen, die private Schulen oder sonstige
Bildungseinrichtungen, die nicht unter Buch-
oder vergleichbaren sozialen Diensten.
i )   Austauschschüler und Austauschstudenten
stabe a) fallen, besuchen, sofern sie aufgrund
des Besuchs dieser Schulen oder Bildungsein-
3.Die Berechtigung zum Erwerb von Zeitkarten des
richtungen von der Berufsschulpflicht befreit
Ausbildungsverkehrs hat sich der Verkehrsunter-
sind oder sofern der Besuch dieser Schulen
nehmer vom Auszubildenden nachweisen zu lassen.
und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen
In den Fällen der Ziffer 2 Buchstaben a) bis g) und i)
nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
geschieht dies durch Vorlage einer Bescheinigung
förderungsfähig ist;
der Ausbildungsstätte oder des Ausbildenden, in
c)  Personen, die an einer Volkshochschule oder
den Fällen der Ziffer 2 Buchstabe h) durch Vorlage
einer anderen Einrichtung der Weiterbildung
einer Bescheinigung des Trägers der jeweiligen
Kurse zum nachträglichen Erwerb der Qualifi-
sozialen Dienste. In der Bescheinigung ist zu bestäti­
kation der Berufsreife oder des qualifizierten
gen, dass die Voraussetzung der Ziffer 2 gegeben ist.
Sekundarabschlusses I besuchen;
Die Bescheinigung gilt längstens ein Jahr.
d)  Personen, die in einem Berufsausbildungs­
verhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes
8.3.3 Besonderheiten
oder in einem anderen Vertragsverhältnis im
Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes ste-
Der Übergang in die 1. Klasse ist nicht gestattet.
hen, sowie Personen, die in einer Einrichtung
außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung
8.4. Monatskarten Jedermann
im Sinne des § 45 Abs. 3 des Berufsbildungs­
gesetzes, § 37 Abs. 3 der Handwerksordnung,
ausgebildet werden;
8.4.1 P
ersönliche und übertragbare
Monatskarten
e)  Personen, die einen staatlich anerkannten
Berufsvorbereitungslehrgang besuchen;
Es werden persönliche und übertragbare Monats­
f)  Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableis-
karten ausgegeben. Übertragbare Monatskarten
tung eines Praktikums oder Volontariats vor,
können an eine beliebige Person zur Benutzung
während oder im Anschluss an eine staatlich
weitergegeben werden.
geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer
Die Erstattung von Beförderungsentgelt ist
Hochschule nach den für Ausbildung und Studium
bei übertragbaren Monatskarten nicht möglich
geltenden Bestimmungen vorgesehen ist;
(§ 10 der Beförderungsbedingungen).
78 Tarifbestimmungen
8.4.2 Zeitliche Geltung
8.4.4 Erstattung
(1)Monatskarten gelten für den eingetragenen
Bei persönlichen Monatskarten gelten die unter § 10
Kalendermonat bis 12 Uhr des ersten Werktags
der Beförderungsbedingungen festgelegten Rege­lungen
des folgenden Monats. Ist dieser Werktag ein
zur Erstattung von Beförderungsentgelt. Bei ­über­-
Samstag, gelten die Karten bis 12 Uhr des nächst-
tragbaren Monatskarten gelten die unter § 10 der
folgenden Werktags.
Beförderungsbedingungen festgelegten Regelungen zur
Erstattung von Beförderungsentgelt nur für den Zeit-
(2)Außerdem wird eine gleitende Monatskarte ange-
raum, in dem die Monatskarte beim Verkehrs­unter­neh­
boten. Diese Karte gilt ab dem 1. Gültigkeitstag
men hinterlegt wurde, das bedeutet, die ­Beschei­nigung
bis 12 Uhr des gleichen Tages des Nachmonats.
eines Arztes, eines Krankenhauses oder einer Kranken­
Ist dieser Tag ein Samstag, Sonn- oder Feiertag,
kasse über Krankheit, Unfall oder Tod des Fahrgastes
gilt die Karte bis 12 Uhr des nächstfolgenden
wird für die Erstattung nicht a
­ nerkannt.
Werktages.
8.5 Monatskarten im Ausbildungsverkehr
8.4.3 Mitnahmeregelung
Monatskarten im Ausbildungsverkehr sind nicht
Abweichend von Ziffer 3.3 gilt folgende Mitnahme-
übertragbar.
möglichkeit: Von montags bis freitags ab 19 Uhr bis
zum nächstfolgenden Tag 3 Uhr und an Sams­tagen,
8.5.1 Berechtigte
Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in BadenWürttemberg ganztätig bis zum nächstfolgenden
Es gilt Ziffer 8.3.2 der Tarifbestimmungen.
Werktag 3 Uhr berechtigen Monatskarten (persönlich
und übertragbar) zur Mitnahme von bis zu 4 Personen
8.5.2 Zeitliche Geltung
ohne Altersbeschränkung. Der Ticket­inhaber/die
Ticketinhaberin kann bis zu 4 Personen oder seine
Monatskarten im Ausbildungsverkehr gelten für den
Ehegattin/seinen Ehegatten mit einer b
­ eliebigen
eingetragenen Kalendermonat bis 12 Uhr des ersten
Anzahl an eigenen Kindern/Enkelkindern bis 14 Jahren
Werktags des folgenden Monats. Ist dieser erste Werktag
(einschließlich) mitnehmen.
ein Samstag, gelten die Karten bis 12 Uhr des nächstfolgenden Werktages.
Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden entsprechend Ziffer 3.3 bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl
8.5.3 Mitnahmeregelung
nicht berücksichtigt.
Anstelle einer Person kann maximal ein Hund unent-
Es gibt keine von Ziffer 3.3 abweichende
geltlich mitgenommen werden.
Mitnahmeregelung.
Tarifbestimmungen 79
8.5.4 Erstattung
8.6.3 Mitnahmeregelung
Es gelten die unter § 10 der Beförderungsbedingungen
Es gibt keine von Ziffer 3.3 abweichende
festgelegten Regelungen zur Erstattung von Beförde-
Mitnahmeregelung.
rungsentgelt.
8.6.4 Erstattung
8.5.5 Besonderheiten
Es gelten die unter § 10 der Beförderungsbedingungen
Der Übergang in die 1. Klasse ist nicht gestattet.
festgelegten Regelungen zur Erstattung von Beförderungsentgelt.
8.6 Monatskarten für Senioren
8.7 Jahreskarten
Monatskarten für Senioren sind nicht übertragbar.
8.7.1 Allgemeine Regelungen
8.6.1 Berechtigte
Die Jahreskarten können sowohl durch Barzahlung
Kundenkarten und Monatswertmarken für Senioren
des Jahresbetrages im Voraus (außer Job-Ticket) als
erhalten
auch im Abonnement bezogen werden. Die Teilnahme
a)  Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet
am Abonnementverfahren ist an die Voraussetzung
haben,
b)  Personen, die nach Sozialgesetzbuch SGB VI
geknüpft, dass die Erteilung eines SEPA Basis-Lastschrift-Mandats vorliegt. Daueraufträge oder Einzel-
Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeits­rente
überweisungen sind nicht möglich. Abweichend von
beziehen oder Ruhegehalt wegen Dienst­unfähigkeit
der 14-Tage Pre-Notifikation, basierend aus dem SEPA
aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
Basis Lastschriftverfahren, wird eine Vorabankündi-
erhalten. Zum Erwerb einer Seniorenkarte ist
gungsfrist von zwei Tagen für die Durchführung von
der Personalausweis oder der Rentenbescheid
Lastschriften vereinbart. Die Mandatsreferenz auf
(Bescheinigung des Versorgungsamtes bzw. eine
Basis des SEPA Basis-Lastschriftverfahrens wird bei/vor
Dienstunfähigkeitsbescheinigung) vorzulegen.
der ersten Abbuchung oder im Rahmen der Pre-Notifikation mitgeteilt. Die Teilnahme am Abonnement-
8.6.2 Zeitliche Geltung
verfahren kann verweigert werden, sofern keine ausreichende Bonität des Kunden vorliegt bzw. der Kunde
Monatskarten für Senioren gelten täglich, montags
einer Bonitätsüberprüfung bei einer Wirtschaftsaus-
bis freitags ab 8 Uhr. Für den eingetragenen Kalender­
kunftei nicht zustimmt.
monat gelten sie bis 12 Uhr des ersten Werktags des
folgenden Monats. Ist dieser Werktag ein Samstag,
gelten die Karten bis 12 Uhr des nächstfolgenden
Werktags.
80 Tarifbestimmungen
8.7.1.1 Beginn des Vertrages
8.7.1.4 Kündigung des Jahreskartenvertrages
Der Vertrag kann zum Ersten eines jeden Monats
(1)Der Jahreskartenvertrag kann zum Ende eines
begonnen werden, wenn bis zum 10. des Vormonats
jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die
der Bestellschein vorliegt. Bei persönlichen Jahres­
Kündigung hat schriftlich bis zum 10. des Monats
karten ist dem Bestellschein ein aktuelles Lichtbild
zu erfolgen.
beizulegen. Die personenbezogenen Daten und das
Lichtbild des Kunden werden im Rahmen der daten-
(2)Bei Änderungen der die Jahreskarte betreffenden
schutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert.
Beförderungsbedingungen oder Tarifbestimmungen
Im Abonnementverfahren wird das jeweilige Beför­
kann der Jahreskartenvertrag zum Zeitpunkt der
derungsentgelt monatlich oder jährlich im Voraus
Änderung außerordentlich gekündigt werden,
mindestens für die Dauer von 12 Monaten, wenn nicht
soweit sich für den Jahreskartenkunden wirtschaft-
vorher gekündigt wird, von einem Girokonto bei einem
liche Nachteile ergeben. Eine außerordentliche
Geldinstitut mit Sitz in Deutschland abgebucht.
Kündigung ist bis zum 10. des Monats, in dem die
Änderung wirksam wird, möglich. In diesem Falle
8.7.1.2 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit der Zusendung oder Aus­
werden Nachforderungen nicht erhoben.
(3)Die Jahreskarte ist nach dem Kündigungstermin
händigung der bestellten Jahreskarte zustande.
ungültig. Die Jahreskarte ist bis spätestens 5 Tage
Der Fahrgast hat die Jahreskarte auf Richtigkeit und
nach dem Kündigungstermin an die Ausga­be­stelle
Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind
zu senden oder gegen Quittung zurück­zugeben.
­unverzüglich anzuzeigen.
Bei nicht erfolgter Rückgabe besteht die Pflicht
zur Zahlung des Beförderungsentgeltes bis zum
8.7.1.3 Dauer des Jahreskartenvertrages
Ablauf der Geltungsdauer der Jahreskarte oder bei
unbefristeten Jahreskarten max. bis zur Höhe eines
Der Jahreskartenvertrag gilt für mindestens 12 Monate.
Jahresbeitrages. Die Geltendmachung eines nach-
Wird eine Jahreskarte, die im Abonnementverfahren
weislich entstandenen höheren Schadens im
bezogen wird, nicht gekündigt, verlängert sich das
Einzelfall bleibt hiervon unberührt.
Abonnement um weitere 12 Monate.
Jahreskarten gelten bis 12 Uhr des ersten Werk­tages
8.7.1.5 Verlust oder Zerstörung
des auf den angegebenen Zeitraum folgenden Monats.
Ist der Werktag ein Samstag, gelten die Karten bis
12 Uhr des nächstfolgenden Werktages.
(1)Bei Verlust oder Zerstörung von persönlichen
Jahreskarten erhält der Fahrgast nach einer Bearbeitungszeit gegen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe
von 10,00 ¤ eine Ersatzjahreskarte. Bei Verlust
oder Zerstörung von übertragbaren Jahreskarten
erhält der Fahrgast nach einer Bearbeitungszeit
gegen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 50,00 ¤
je Vertragsjahr einmalig eine Ersatzjahreskarte.
Tarifbestimmungen 81
(2)Beim Abonnementverfahren ist das Beförderungs-
8.7.1.7 Änderung des Kontos
entgelt für die monatliche Abbuchung bis zum Ende
des auf der Jahreskarte ausgewiesenen Gültigkeits­
Soll das Beförderungsentgelt von einem anderen
zeitraumes weiter zu entrichten. Eine Kündigung ist
Konto abgebucht werden, ist ein neues SEPA Lastschrift-
in diesem Falle nicht möglich. Das Beförderungs-
Mandat bis zum 10. des Vormonats zu erteilen und
entgelt für abhanden gekommene oder zerstörte
einzureichen.
Jahreskarten wird nicht erstattet. Die als abhanden
gekommen gemeldete Jahreskarte ist ungültig.
8.7.1.8 Wohnungswechsel
Ein Wiederauffinden der Jahreskarte muss dem
Verkehrsunternehmen unverzüglich angezeigt und
Der Abonnent ist verpflichtet, dem Verkehrsunter­
die Jahreskarte abgeliefert werden.
nehmen einen Wohnungswechsel anzuzeigen. Kosten,
Bei Weiternutzung der ungültigen Jahreskarte
die durch eine unterbliebene Anzeige des Wohnungs-
wird ein Beförderungsentgelt für jeden Monat der
wechsels entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
weiteren Nutzung erhoben, jedoch in Summe
maximal in Höhe eines Jahresbeitrags. Die Geltend-
8.7.1.9 Haftung
machung eines nachweislich entstandenen höheren
Schadens im Einzelfall bleibt hiervon unberührt.
Der Jahreskartenkunde bzw. dessen gesetzlicher
Vertreter haftet für alle aus dem Jahreskartenvertrag
8.7.1.6 F ristgemäße Abbuchung
im Abonnementverfahren
resultierenden Zahlungsverpflichtungen.
8.7.2 Jahreskarten Jedermann
Der Abonnent verpflichtet sich, den Einzugsbetrag
auf dem vorgesehenen Konto zum jeweiligen Monatsbeginn bereitzuhalten. Der Abonnent ist verpflichtet,
8.7.2.1 Persönliche und übertragbare
Jahreskarten
Kosten, die aufgrund einer nicht ausreichenden
Deckung des Lastschriftkontos oder fehlerhafter Angaben
Es werden persönliche und übertragbare Jahres-
des Abonnenten anfallen, zu übernehmen.
karten ausgegeben. Übertragbare Jahreskarten werden
Ist eine fristgemäße Abbuchung nicht möglich, ins­
ohne Lichtbild ausgegeben und können an eine be-
besondere wegen mangelnder Kontodeckung, nicht
liebige Person zur Benutzung weitergegeben werden.
anerkannter SEPA Basis-Lastschrift, widerrufenem
Bei übertragbaren Jahreskarten gelten die unter
SEPA Lastschrift-Mandat, so kann das Verkehrsunter-
§ 10 der Beförderungsbedingungen festgelegten
nehmen nach einer weiteren vergeblichen schriftlichen
­Regelungen zur Erstattung von Beförderungsentgelt
Zahlungsaufforderung unter Fristsetzung kündigen.
nur für den Zeitraum, in dem die Jahreskarte beim
Durch die Kündigung wird die Jahreskarte ungültig.
Verkehrsunternehmen hinterlegt wurde, das bedeutet,
Die Jahreskarte muss dem Verkehrsunternehmen
die Bescheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses
unverzüglich auf dem Postweg oder persönlich zurück-
oder einer Krankenkasse über Krankheit, ­Unfall oder Tod
gegeben werden.
des Fahrgastes wird für die Erstattung nicht anerkannt.
Ziffer 8.7.1.4 gilt entsprechend.
82 Tarifbestimmungen
8.7.2.2 Mitnahmemöglichkeit
8.7.3.2 Mitnahmeregelung
Abweichend von Ziffer 3.3 gilt folgende Mitnahme­
Es gibt keine von Ziffer 3.3 abweichende
möglichkeit: Von montags bis freitags ab 19 Uhr bis
Mitnahmeregelung.
zum nächstfolgenden Tag 3 Uhr und an Samstagen,
Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Baden-
8.7.3.3 Kündigung
Württemberg ganztägig bis zum nächstfolgenden
Werktag 3 Uhr berechtigen Jahreskarten Jedermann
Wird das Rhein-Neckar-Ticket vor Ablauf des ersten
(persönlich und übertragbar) zur Mitnahme von bis
Vertragsjahres (12-Monatsfrist) aus nicht von dem
zu 4 Personen ohne Altersbeschränkung. Der Jahres-
Verkehrsunternehmen zu vertretenden Gründen
karteninhaber/die Jahreskarteninhaberin kann bis zu
gekündigt, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen
4 Personen oder seine Ehe­gattin/ihren Ehegatten mit
dem Monatsabonnementpreis und dem Preis der
einer beliebigen Anzahl an eigenen Kindern/Enkel-
Monatskarte Jedermann der Preisstufe 5 für den
kindern bis 14 Jahre (einschließlich) mitnehmen.
zurückliegenden Zeitraum maximal bis zur Höhe des
Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden entsprechend
Jahreskartenpreises des Rhein-Neckar-Tickets nach
Ziffer 3.3 bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl nicht
berechnet. Nach Ablauf der 12-Monats-Frist erfolgt
berücksichtigt.
keine Nachberechnung. Die Möglichkeit des Nachwei-
Anstelle einer Person kann maximal ein Hund
ses eines geringeren Aufwands bleibt dem Fahrgast
mitgenommen werden.
unbenommen.
8.7.4 Job-Ticket
8.7.2.3 Kündigung
8.7.4.1 Geltung
Wird der Jahreskartenvertrag vor Ablauf des ersten
Vertragsjahres (12-Monats-Frist) aus nicht von dem
Das Job-Ticket ist eine verbundweit gültige, per­-
Verkehrsunternehmen zu vertretenden Gründen
sönliche (nicht übertragbare) Jahreskarte. Es wird
gekündigt, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen
unterschieden in Job-Ticket I mit Grundbeitrag
dem Monatsabonnementpreis und dem Preis einer
und Job-Ticket II mit einer Mindestabnahmemenge.
entsprechenden Monatskarte für den zurückliegenden
Voraussetzung für den Erwerb eines Job-Tickets ist
Zeitraum maximal bis zur Höhe des Jahreskarten­
ein entsprechender Rahmenvertrag.
preises nach berechnet. Nach Ablauf der 12-Monats-
Das Job-Ticket wird für ein Jahr oder länger ausge-
Frist erfolgt keine Nachberechnung. Die Möglichkeit
stellt. Der beim Job-Ticket I zu zahlende Grundbeitrag
des Nachweises eines geringeren Aufwands bleibt
sowie der Ticketpreis (Job-Ticket I und II) sind monat-
dem Fahrgast unbenommen.
lich im Voraus zu zahlen. Die Fahrtberechtigung wird
durch die monatliche Zahlung von Grundbeitrag
8.7.3 Rhein-Neckar-Ticket
(Job-Ticket I) und Ticketpreis jeweils für den Zahlungsmonat erworben. Ziffer 8.7.4.3 gilt mit der Maßgabe,
8.7.3.1 Geltung
dass die dort für die Kündigung geregelten Rechtsfolgen
eintreten, wenn der Kunde die Fahrtberechtigung
Das Rhein-Neckar-Ticket ist eine verbundweit gültige,
nicht für mindestens 12 aufeinanderfolgende Monate
persönliche (nicht übertragbare) Jahreskarte.
erworben hat.
Tarifbestimmungen 83
8.7.4.2 Mitnahmemöglichkeit
(2)Gibt der Job-Ticket-Inhaber das Job-Ticket nach
einer Kündigung nicht zurück, so wird für jeden
Abweichend von Ziffer 3.3 gilt für das Job-Ticket I
Monat der weiteren Nutzung des Job-Tickets
und für das Job-Ticket II folgende Mitnahmeregelung:
ein Beförderungsentgelt in Höhe des monatlichen
Von montags bis freitags ab 19 Uhr bis zum nächstfol-
Preises des Rhein-Neckar-Tickets erhoben. Die
genden Tag 3 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und
Pflicht zur Rückgabe des Job-Tickets bleibt hiervon
­gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg ganz-
unberührt.
tägig bis zum nächstfolgenden Werktag 3 Uhr, berechtigen Job-Tickets zur Mitnahme weiterer Personen.
8.7.5 Karte ab 60
Der Job-Ticket-Inhaber/die Job-Ticket-Inhaberin kann
bis zu 4 Personen oder seine Ehegattin/ihren Ehegatten
8.7.5.1 Geltung
mit einer beliebigen Anzahl an eigenen Kindern/Enkel­
kindern bis 14 Jahre mitnehmen.
Die Karte ab 60 ist eine verbundweit gültige, persön­
Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden entsprechend
liche (nicht übertragbare) Jahreskarte für Personen
Ziffer 3.3 bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl nicht
ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. Die Karte ab 60
berücksichtigt.
ist gültig ab dem Monat, in dem das 60. Lebensjahr
Anstelle einer Person kann maximal 1 Hund
vollendet wird.
mitgenommen werden.
8.7.5.2 Mitnahmeregelung
8.7.4.3 Kündigung
Es gibt keine von Ziffer 3.3 abweichende
(1)Werden das Jobticket I oder das Job-Ticket II vor
Mitnahmeregelung.
Ablauf des ersten Vertragsjahres (12-Monats-Frist)
von Mitarbeitern, die nicht aus dem Unternehmen
8.7.5.3 Kündigung
ausscheiden, mit dem eine Job-Ticketvereinbarung
besteht, aus nicht von dem Verkehrsunternehmen
Wird die Karte ab 60 vor Ablauf des ersten Vertrags-
zu vertretenden Gründen gekündigt, so wird der
jahres (12-Monats-Frist) aus nicht von dem Verkehrs-
Unterschiedsbetrag zwischen dem Monatsabonne-
unternehmen zu vertretenden Gründen gekündigt, so
mentpreis und dem Preis der Monatskarte Jeder-
wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Monats­
mann der Preisstufe 2 beim Job-Ticket I und der
abonnementpreis und dem Preis der Monatskarte
Preisstufe 5 beim Job-Ticket II für den zurückliegen-
­Jedermann der Preisstufe 2 für den zurückliegenden
den Zeitraum maximal bis zur Höhe des 12-fachen
Zeitraum maximal bis zur Höhe des Jahreskarten­
Monatsabonnementpreises des Job-Tickets I bzw.
preises der Karte ab 60 nach berechnet. Nach Ablauf
des Job-Tickets II nachberechnet. Nach Ablauf der
der 12-Monats-Frist erfolgt keine Nachberechnung.
12-Monats-Frist erfolgt keine Nachberechnung.
Die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren
Die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren
Aufwands bleibt dem Fahrgast unbenommen.
Aufwands bleibt dem Fahrgast unbenommen.
84 Tarifbestimmungen
8.7.6 Jahreskarten Ausbildungsverkehr
sowie die Westpfalz Jahreskarte im Ausbildungsverkehr
ohne zeitliche Einschränkung im gesamten Gebiet des
Jahreskarten im Ausbildungsverkehr sind nicht
VRN. Bewegliche Ferientage gelten als Schultage.
übertragbar. Sie können nur von Personen erworben
werden, die die Voraussetzung nach Ziffer 8.3.2 der
8.7.6.2 Mitnahmeregelung
Tarifbestimmungen erfüllen.
Folgende Jahreskarten im Ausbildungsverkehr werden
Es gibt keine von Ziffer 3.3 abweichende
angeboten:
Mitnahmeregelung.
• die Jahreskarte im Ausbildungsverkehr
der Preisstufe 0,
8.7.6.3 Kündigung
• das MAXX-Ticket,
• die Westpfalz Jahreskarten Ausbildungsverkehr
gemäß regionalem Tarif Westpfalz
• das SuperMAXX-Ticket.
(1)Werden das MAXX-Ticket oder das SuperMAXX-Ticket
vor Ablauf des ersten Vertragsjahres (12-MonatsFrist) aus nicht von dem Verkehrsunternehmen zu
vertretenden Gründen gekündigt, so wird der Unter-
8.7.6.1 Geltung
schiedsbetrag zwischen dem Monats­abonne­ment­
preis und dem Preis der Monatskarte im Ausbil-
Räumliche Geltung
dungsverkehr der Preisstufe 3 beim MAXX-Ticket und
Die Jahreskarte im Ausbildungsverkehr der Preisstufe 0
der Preisstufe 5 beim SuperMAXX-Ticket für den
gilt ausschließlich im jeweils festgelegten Gültigkeits-
zurückliegenden Zeitraum maximal bis zur Höhe
bereich.
des Jahreskartenpreises des MAXX-Tickets bzw. des
Das MAXX-Ticket ist eine für das gesamte Verbund­
Super MAXX-Tickets nach berechnet. Nach Ablauf
gebiet des VRN inklusive dem Donnersbergkreis, inklu­
der 12-Monats-Frist erfolgt keine Nachberechnung.
sive dem östlichen Teil des Landkreises Südwestpfalz
Die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren
und ausgenommen dem westlichen Teilbereich der
Aufwands bleibt dem Fahrgast unbenommen.
Westpfalz (im Wabenplan besonders gekennzeichnet)
gültige Jahreskarte.
(2)Werden die Jahreskarte im Ausbildungsverkehr
Die Westpfalz Jahreskarte im Ausbildungsverkehr gilt
der Preisstufe 0 oder die Westpfalz-Jahreskarte
im Geltungsbereich des regionalen Tarifs Westpfalz.
Ausbildung vor Ablauf des ersten Vertragsjahres
Das SuperMAXX-Ticket gilt im gesamten Verbundgebiet
(12-Monats-Frist) aus nicht von dem Verkehrs­
(inkl. Westpfalz).
unternehmen zu vertretenden Gründen gekündigt, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen
Zeitliche Geltung
dem Monatsabonnementpreis und dem Preis der
Das MAXX-Ticket sowie die Westpfalz Jahreskarte im
Monatskarte im Ausbildungsverkehr der jeweiligen
Ausbildungsverkehr berechtigen montags bis freitags
Preisstufe für den zurückliegenden Zeitraum maxi-
an Schultagen ab 14:00 Uhr zur Fahrt im gesamten
mal bis zur Höhe des jeweiligen Jahreskartenpreises
Verbundgebiet des VRN. An den durch die Kultusminis­
nach berechnet. Nach Ablauf der 12-Monats-Frist
terien/Bildungsministerien veröffentlichten Ferientagen
erfolgt keine Nachberechnung. Die Möglichkeit
in Baden-Württemberg, Hessen oder Rheinland-Pfalz
des Nachweises eines geringeren Aufwands bleibt
sowie an gesetzlichen Feiertagen in einem der Bundes-
dem Fahrgast unbenommen.
länder und an Wochenenden gelten das MAXX-Ticket
Tarifbestimmungen 85
8.7.6.4 Besonderheiten
8.8.4 Verlust oder Zerstörung
Der Übergang in die 1. Klasse ist nicht gestattet.
Bei Verlust oder Zerstörung von Semester-Tickets
erhält der Fahrgast nach einer Bearbeitungszeit gegen
Vorlage des Verkaufsbelegs und gegen ein Bearbeitungs-
8.8 Semester-Ticket
entgelt in Höhe von 25,00 Euro einmalig pro ­Semester
ein Ersatz-Semester-Ticket.
8.8.1 Geltung
8.8.5 Erstattung
Das Semester-Ticket ist eine persönliche (nicht übertragbare) Zeitkarte für Studierende an Hochschulen,
Die unter § 10 (3) der Beförderungsbedingungen
mit denen ein entsprechender Vertrag besteht.
­festgelegten Regelungen zur Erstattung von Beför­
Das Semester-Ticket kann zum Ersten eines jeden
derungsentgelt bei Zeitkarten gelten entsprechend.
Monats erworben werden und gilt für 6 Monate.
Bei print@home-Tickets ist die Erstattung grund­
Das Semester-Ticket ist nur in Verbindung mit dem
sätzlich ausgenommen.
Studierendenausweis bzw. bei Erstsemestern mit der
Immatrikulationsbescheinigung nebst amtlichem
8.8.6 Besonderheiten
Lichtbildausweis gültig. Die Gültigkeit erlischt auto­
matisch mit dem Zeitpunkt der Exmatrikulation.
(1)Der Übergang in die 1. Klasse ist nicht gestattet.
Das VRN-Semester-Ticket gilt grundsätzlich im gesamten
Gebiet des VRN, ausgenommen in der Westpfalz (im
(2)Der Studierendenausweis der Studierenden an
Wabenplan besonders gekennzeichnet).
Heidelberger Hochschulen, mit denen eine entspre-
Das VRN-Semester-Ticket plus Westpfalz für Studie-
chende Vereinbarung besteht, gilt von 19.00 Uhr bis
rende der TU Kaiserslautern und der Fachhochschule
05:00 Uhr des Folgetages sowie an Wochenenden
Kaiserslautern (einbezogene Standorte: Kaiserslautern
und Feiertagen ganztägig als Zeitkarte in den Waben
und Pirmasens) gilt im gesamten Gebiet des VRN
105, 125, 135 und 145. Ziffer 8.1.3 gilt entspre-
­einschließlich der Westpfalz. Darüber hinausgehende
chend. Diese Regelung gilt analog für Studierende,
Geltungsbereiche sind gegebenenfalls gesondert
die an einer dieser Hochschulen immatrikuliert sind,
­geregelt.
aber in Mannheim studieren (Nachweis Studierendenausweis), in den Waben 74, 84, 94 und 104.
8.8.2 Mitnahmeregelung
(3)Beim VRN-Semester-Ticket plus Westpfalz wird
Es gibt keine von Ziffer 3.3 abweichende
der Studierendenausweis der einbezogenen
Mitnahmeregelung.
Hochschulen (Universität und Fachhochschule
Kaiserslautern mit den Standorten Kaiserslautern
8.8.3 Kündigung
und Pirmasens) entweder mit integriertem Lichtbild und ansonsten nur in Verbindung mit dem
Das Semester-Ticket kann nicht gekündigt werden.
amtlichen Lichtbildausweis zur Zeitkarte für die
Dauer des laufenden Semesters. Eine Teilerstattung wegen ganz oder teilweise nicht genutzten
Fahrten wird nicht gewährt.
86 Tarifbestimmungen
8.9 Anschluss-Semester-Ticket
1. Heilbronner Verkehrsverbund (HNV)
2. Karlsruher Verkehrsverbund (KVV)
Für die Nutzung des Anschluss-Semester-Tickets
3. Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN)
gelten die Tarifbestimmungen des Semester-Tickets.
4. Saarländischer Verkehrsbund (saarVV)
Es gilt jedoch ein besonderer Preis (siehe Fahrpreis­
5. Verkehrsverbund Main-Franken (VVM)
tabelle). Angeboten wird ein Westpfalz-Anschluss-
6. Alle Hochschulen im Rhein-Main-Verkehrs-
Semester-Ticket mit einer Gültigkeit im Geltungsbereich
verbund (RMV)
des regionalen Tarifs der Westpfalz (im Wabenplan
besonders gekennzeichnet) und ein VRN-AnschlussSemester-Ticket mit einer Gültigkeit im übrigen
9. Besondere Fahrpreise/Fahrscheine
Bereich des VRN.
9.1 Benutzung der 1. Klasse
8.9.1 Berechtigte innerhalb des VRN
Für die Benutzung der 1. Klasse ist eine Zusatzkarte
(1)Studierende einer Universität, Hochschule oder
(Zuschlag) erforderlich. Maßgebend für den Preis dieser
anderen Einrichtung, die im Gebiet des VRN ein
Zusatzkarte ist die Preisstufe der zurückgelegten Fahrt-
Praktikum ableisten oder ihre Diplom-, Bachelor-
strecke in der 1. Klasse. Die Preise für die Benutzung
oder Masterarbeit schreiben oder einem Austausch-
der 1. Klasse ergeben sich aus der Fahrpreistafel.
programm teilnehmen, können das VRN-Anschluss-
Zusatzkarten gelten nur in Verbindung mit dem
Semester-Ticket und/oder das Westpfalz-Anschluss-
zugehörigen Fahrschein.
Semester-Ticket gegen Vorlage einer Bestätigung,
dass das Praktikum im Rahmen des Studiums ab-
(1) Z usatzkarten für einzelne Fahrten
geleistet wird bzw. die Abschlussarbeit im Rahmen
Für Zusatzkarten gelten die Tarifbestimmungen
des Studiums geschrieben wird, erwerben.
für Einzelfahrscheine (Ziffer 4).
Für Kinder gibt es keine besondere Ermäßigung,
(2)Inhaber des VRN-Semester-Tickets können das
Westpfalz-Anschluss-Semester-Ticket erwerben.
mit der Ausnahme, dass zwei Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr als
ein Erwachsener gelten.
8.9.2 Berechtigte aus anderen Verbünden
(2) Z usatzwertmarken für Zeitkarten
Studierende folgender Verkehrsverbünde bzw. Hoch-
Für die regelmäßige Benutzung der 1. Klasse
schulen können gegen Vorlage des im jeweiligen Ver-
werden Zusatzwertmarken zu Wochen-, Monats-,
kehrsverbund gültigen Semester-Tickets bzw. des als
Senioren- und Jahreskarten ausgegeben.
Fahrtberechtigung gültigen Studierendenausweises das
Auf der Zusatzwertmarke muss die Nummer der
VRN-Anschluss-Semester-Ticket und/oder das Westpfalz-
Kundenkarte eingetragen sein. Die Zusatzwert-
Anschluss-Semester-Ticket, oder beide Anschluss-
marke gilt nur für den Inhaber der Zeitkarte.
Semester-Tickets das VRN-Anschluss-Semester-Ticket
und das Westpfalz-Anschluss-Semester-Ticket gemeinsam erwerben:
Tarifbestimmungen 87
9.2 B
enutzung bestimmter Züge der
Produktklasse IC/EC der DB AG
(2)Die Jugendgruppen-Karte ist zu entwerten,
falls sie nicht bereits entwertet ausgegeben wird
(§ 6 Beförderungsbedingungen). Die Absätze
Für die regelmäßige Benutzung von bestimmten
(3) und (4) der Ziffer 6 der Tarifbestimmungen
Zügen der Produktklasse IC/EC der DB AG mit Zeitkarten
(Tages-Karte) gelten analog.
wird für jede zu befördernde Person ein Fernverkehrsaufpreis – je nach Fahrtstrecke – erhoben. Sie gelten
(3)Der Übergang in die 1. Klasse ist nicht gestattet.
für den gewählten Zeitraum nur in Verbindung mit einer
gültigen VRN-Zeitkarte und nicht länger als diese.
(4)Gruppenfahrten mit mehr als 10 Personen
sind bei den betroffenen Verkehrsunternehmen
9.3 Gruppen
anzumelden.
9.3.1 Kindergartengruppen
9.4 Schwerbehinderte
Kindergartengruppen in Begleitung können bis
Die Beförderung von Schwerbehinderten, ihrer
zu einer Gruppengröße von 30 Personen mit einer
Begleitperson, Blindenführhunden, Krankenfahr­
­Tages-Karte für drei Personen der entsprechenden
stühlen, orthopädischen Hilfsmitteln und ihres
Preisstufe die Verkehrsmittel im VRN benutzen.
Handgepäcks richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch
Die regelmäßige Beförderung zwischen Wohnort und
(SGB IX) in der jeweils gültigen Fassung.
dem Kindergarten ist hiervon ausgenommen. Die
Die Berechtigung ist auf Verlangen des Personals
Gruppenfahrten sind bei den Verkehrsunternehmen
nachzuweisen.
anzumelden, die genutzt werden.
9.5 Beförderung von Polizeivollzugsbeamten
9.3.2 Jugendgruppen
Polizeivollzugsbeamte der Länder Baden-Würt­
(1)Jugendgruppen können mit einer Jugend­
temberg, Hessen und Rheinland-Pfalz in Uniform
gruppen-Karte der entsprechenden Preisstufe
sowie Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei
die Verkehrsmittel im VRN benutzen. Die Jugend-
in Uniform werden in den Verbundverkehrsmitteln
gruppen-Karte gilt für bis zu fünf gemeinsam
des VRN unentgeltlich befördert. Der Übergang in
reisende Personen bis einschließlich 17 Jahre,
die 1. Klasse ist nicht gestattet.
wobei eine Person pro Karte älter sein darf.
Bis zu drei Kinder bis einschließlich 5 Jahren,
9.6 bleibt frei
entsprechend Ziffer 3.3, werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl nicht berücksichtigt.
Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei
der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person
berücksichtigt.
9.7 bleibt frei
88 Tarifbestimmungen
9.8 Tiere
(2)Inhaber einer BahnCard 100 können in den Zügen
der DB Regio AG ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.
9.8.1 Hunde
(3)Die Fahrradmitnahme kann ganz oder teilweise
Für Hunde ist ein Fahrschein für Kinder (Einzelfahr-
ausgeschlossen werden. Näheres hierzu regelt
schein oder Mehrfahrtenkarte) zu lösen oder eine
die Anlage zu den Beförderungsbedingungen -
Jahreskarte für Hunde zu beziehen. Bei Fahrscheinen
„Besondere Beförderungsbedingungen zur Fahr-
mit Mitnahmeregelung (Monats-, Jahreskarte, Job-Ticket,
radmitnahme“.
Tages-Karte) gelten die dort geregelten Bestimmungen
zur Hundemitnahme.
9.9.2 Sonstige Sachen
Hunde in einem geschlossenen Behältnis und Blin-
Handgepäck, Kinderwagen, Krankenfahrstühle,
denführhunde, die einen Blinden begleiten, werden
ein Paar Ski, ein Rodelschlitten und sonstige Sachen
unentgeltlich befördert.
können unentgeltlich mitgeführt werden.
9.8.2 Kleine Tiere
bedingungen werden unentgeltlich mitge­nommen.
10. Besondere und ergänzende
­Tarif­bestimmungen für
das Handy-Ticket im VRN
9.9 Sachen
10.1 F ahrscheine zum Kauf per Mobiltelefon
9.9.1 Fahrräder
Im VRN werden Fahrscheine als Handy-Ticket ange­
Kleine Tiere gemäß § 12 (1), (4) und (5) Beförderungs-
boten. Ein Anspruch auf Ausgabe von Fahrscheinen
(1)Die Fahrradmitnahme im VRN ist grundsätzlich
als Handy-Ticket besteht nicht. Die Anmeldung zur
kostenlos. Sofern die Fahrradmitnahme nicht aus-
Teilnahme an dem Bezugsver­fahren erfolgt mobil oder
geschlossen ist (vgl. Abs. 3), ist montags bis frei-
über das Internet.
tags an Werktagen zwischen 6:00 Uhr und 9:00 Uhr
ein Einzelfahrschein Fahrrad gemäß Preistafel zu
VRN-Handy-Tickets sind personengebunden. Sie kön-
lösen. Inhaber eines VRN-Jahresabonnements oder
nen nur von der auf dem Ticket angegebenen Person
einer Halbjahreskarte können eine Jahreskarte zur
oder in deren Beisein von einer anderen Person
Fahrradmitnahme erwerben. Die Jahreskarte Fahr-
genutzt werden. Voraussetzung für die Nutzung des
rad ist nur in Verbindung mit einer Jahres- oder
Handy-Tickets ist ein Mindestalter von 16 Jahren und
einer Halbjahreskarte gültig und nicht übertragbar.
der Besitz eines gültigen Kontrollmediums (Personalausweis, Reisepass, Kreditkarte oder BahnCard) zur
Sie berechtigt im Rahmen der bestehenden Regelungen der Verkehrsunternehmen zur Mitnahme
eines Fahrrades.
Personalisierung des Handy-Tickets. Die per Mobil­telefon
erworbenen Fahrscheine gelten als entwertet.
Tarifbestimmungen 89
10.2Kaufzeitpunkt
BahnCard) zur Personalisierung des OnlineTickets. Online-Tickets sind nur in Verbindung
Der Kauf der vorstehend genannten Fahrscheine
mit dem auf dem Ticket ange­gebenen Kontroll-
per Mobiltelefon muss vor Betreten des Fahrzeuges
medium gültig.
abgeschlossen sein. Wird der Kauf per Mobiltelefon
erst nach Betreten des Fahrzeuges über die Handy-
(2)VRN-Online-Tickets berechtigen zur Nutzung der
Ticket-Software angefordert, gilt dies als Fahrt ohne
Verkehrsmittel der am Verkehrsverbund Rhein-
gültigen Fahrausweis mit der Folge, dass ein erhöhtes
Neckar beteiligten Unternehmen entsprechend
Beförderungsentgelt gem. § 9 (2) der Beförderungs­
der auf dem Ticket angegebenen räumlichen und
bedingungen erhoben wird. Das Prüfpersonal ist
zeitlichen Gültigkeit. Eine Entwertung der Tickets
berechtigt, den Fahrgast aufzufordern, den auf dem
bei Fahrantritt ist nicht erforderlich.
Display des Handys abgebildeten Fahrschein vollständig
vorzuzeigen bzw. zur weiteren Kontrolle die Eingabe
der Prüfziffer zu verlangen.
(3)VRN-Online-Tickets werden dem Kunden in
Form einer PDF-Datei zur Verfügung gestellt.
Der Link zum Herunterladen des Tickets wird
10.3Erstattung
nach Abschluss des Bestellvorgangs angezeigt
und zudem per E-Mail versandt. Es liegt in der
Die per Mobiltelefon erworbenen Fahrscheine gelten
Verantwortung des Kunden, die notwendige
als entwertet und werden daher nicht erstattet.
Hard- und Softwareausstattung vorzuhalten,
um PDF-Dateien herunterladen, anzeigen und
drucken zu können. Die Tickets sind in Farbe
11. Besondere und ergänzende
Tarifbestimmungen für das
VRN-Online-Ticket
oder schwarz/weiß in Originalgröße (DIN A4)
auf weißem Papier auszudrucken. Alle Angaben
müssen lesbar und überprüfbar sein.
11.1 F ahrscheinsortiment VRN-Online-Ticket
11.3 Erstattung
Im VRN werden Fahrscheine als Online-Ticket zum
VRN-Online-Tickets können nicht storniert, wider­
Selbstausdruck angeboten. Ein Anspruch auf Ausgabe
rufen oder zurückgegeben werden, da diese kopiert
von Fahrscheinen zum Selbstausdruck besteht nicht.
oder mehrfach ausgedruckt werden könnten und
ein Nachweis der Nichtbenutzung durch den Kunden
11.2 Ausgabe
(1)VRN-Online-Tickets sind personengebunden.
Die personalisierten Online-Tickets können nur
von der auf dem Ticket angegebenen Person
oder in deren Beisein von einer anderen Person
genutzt werden. Voraussetzung für die Nutzung
des Online-Tickets ist ein Mindestalter von 16 Jahren
und der Besitz eines gültigen Kontroll­mediums
(Personalausweis, Reisepass, Kreditkarte oder
somit nicht möglich ist.
90 Tarifbestimmungen
12. Besondere und ergänzende
Tarif­bestimmungen für den
Erwerb und die Nutzung von
elektronischen Fahrausweisen
mittels Touch&Travel
12.2.2 Zulässige Verkehrsmittel
Regionalzüge, S-Bahnen, Straßenbahnen und Busse/
Nachtbusse. Ausgeschlossen sind Ruftaxis und die
Bergbahn der Heidelberger Straßen- und Bergbahn
GmbH (HSB).
12.1 Anwendungsbereich
12.3 Fahrpreis
Es gelten hierbei grundsätzlich die jeweils gültigen
„Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von
(1)Im Geltungsbereich des VRN werden für die
elektronischen Fahrausweisen mittels Touch&Travel
Preisberechnung die Preise der Angebote
(Touch&Travel-Bedingungen)“ veröffent­licht unter
Einzelfahrscheine oder Tages-Karten gemäß
www.touchandtravel.de.
den VRN-Tarifbestimmungen zugrunde gelegt.
Im VRN können elektronische Fahrscheine mittels
(2)Mehrere Einzelfahrscheine werden bei Vorliegen
des Mobiltelefon-Vertriebssystems „Touch&Travel“
der tariflichen Voraussetzungen nachträglich
erworben werden. Voraussetzung für den Erwerb
preislich zu einem Einzelfahrschein zusammenge-
und die Nutzung von elektronischen Fahrausweisen
fasst, wenn dies für den Nutzer preisgünstiger ist.
über die Touch&Travel-Applikation ist eine Registrierung unter www.touchandtravel.de. Es können nur
(3)Mehrere Einzelfahrscheine werden bei Vorliegen
personalisierte, nicht übertragbare Fahrausweise
der tariflichen Voraussetzungen nachträglich
für den sofortigen Fahrtantritt vom registrierten
preislich zu einer Tages-Karte zusammengefasst,
Nutzer zur Nutzung erworben werden.
wenn dies für den Nutzer preisgünstiger ist.
12.2 Geltungsbereich
(4)Bei Nutzung der 1. Klasse wird ein Zuschlag
für eine einzelne Fahrt genau für die genutzten
12.2.1 Tarifbereich
Alle einbezogenen Linien und Linienabschnitte
Tarifgebiete berechnet.
(5)Hat der Nutzer bei Anmeldung seine BahnCard
der Verkehrsunternehmen in VRN mit Ausnahme
angegeben, wird der BahnCard-Rabatt gemäß
des Binnenverkehrs innerhalb der Großwabe
den VRN-Tarifbestimmungen, Teil „Besondere
Heidelberg (125) inklusive der Grenzwabe 125/116.
Angebote“, gewährt.
Für Fahrten innerhalb diesen Bereichs gilt ein
besonderer Tarif (Ziffer 5 Tarifbestimmungen der
Besonderen Angebote).
Tarifbestimmungen 91
12.4 Erhöhtes Beförderungsentgelt
Abweichend von den Regelungen der Beförde­
rungsbedingungen und Tarifbestimmungen des
Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) gelten die
Touch&Travel-Bedingungen.
12.5 H
aftung bei Ausfall, Verspätung
oder Anschlussversäumnis
Abweichend von den Regelungen der Beförde­
rungsbedingungen und Tarifbestimmungen des
Ver­kehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) gelten die
Touch&Travel-Bedingungen.
92 Tarifbestimmungen – Anlagen
Anlage 1
Linien und Linienabschnitte, die aus dem Verbundraum aus- und
­wiederein­brechen und auf denen bei durchgehender Abfertigung der
­Verbundtarif anzuwenden ist
Wabe-Nr. von–nach
Fahrt über
Zuschlag (Preisstufe)
12–13
Gau Odernheim 2
12–22
Gau Heppenheim
—
11–21
Nieder-Wiesen – Bechenheim
—
Anlage 2
Anerkennung von Schienenfahrausweisen der Deutschen Bahn AG
Im Geltungsbereich des VRN-Gemeinschaftstarifes werden folgende
Fahrausweisgattungen bzw. Fahrpreisermäßigungen bei nachstehenden
Verkehrsunternehmen anerkannt:
Fahrausweisgattung
Fahrpreisermäßigung
Anerkannt in den Fahrzeugen
folgender Verkehrsunternehmen
GroßkundenabonnementsDB, AVG, OVF, Regiobus Stuttgart, Rhein-Neckar-Bus,
Rheinpfalz-Bus, vlexx auf allen in den amtlichen
Kursbüchern der DB mit * gekennzeichneten Linien.
BahnCard 100DB, AVG, ORN, OVF, Regiobus Stuttgart, Rhein-Neckar-Bus,
Saar-Pfalz-Bus, ­Rheinpfalz-Bus, rnv Linie 4 Bad Dürkheim–
Ludwigshafen–Mannheim–Heddesheim, rnv Linie 5
Weinheim–Viernheim–Mannheim–Heidelberg–Weinheim
und vlexx.
BahnCard 100Anerkannt innerhalb der Großwaben Mannheim,
Heidelberg und Ludwigshafen, im Stadtgebiet Kaisers­
lautern in der Wabe 800 sowie in Neustadt a. d. W. in
den Waben 132, 142 und 152, in Speyer in der Wabe 143
und in Worms in den Waben 23, 33, 43 und 53.
Die Fahrscheine sind nur bei den Fahrkartenausgaben oder Verkaufsagenturen
der DB AG erhältlich. Es gelten die Bestimmungen der EVO und die Beförderungs­
bedingungen der DB AG.
Tarifbestimmungen – Anlagen 93
Anlage 3
In den Verbundraum ein- oder aus dem Verbundraum
ausbrechende Linien
Fahrten von und nach Zielen, die außerhalb des Gemeinschaftstarifgebietes des
Verkehrsverbundes Rhein-Neckar liegen, werden nach dem gültigen Haustarif des
jeweiligen Verkehrsunternehmens abgefertigt.
94 Besondere Angebote
Besondere Angebote
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
1.8
1.9
1.10
1.11
1.12
1.13
1.14
1.15
1.16
1.17
2.
2.1
2.2
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.2.4
2.2.5
Stadtverkehre
City-Tarif Ludwigshafen
Quadrate-Ticket Mannheim
City-Tarif Heidelberg
City-Tarif Speyer
Sondertarif Schwetzingen
(Hirschacker)
Stadtbus Grünstadt
Kusel
Landstuhl
Pirmasens, Einkaufskarte
bleibt frei
Rodalben
Innenstadt Zweibrücken
City-Ticket /City mobil der DB AG
Anerkennung BahnCard 100 der DB AG
City-Bus Eppelheim
Stadtbus Hockenheim
Nachtbus Kaiserslautern
Kombi-Tickets
Allgemeines
Spezielle Kombi-Tickets
Maimarkt-Ticket
Erlebnis-Ticket
Kurgast-Ticket Bad Dürkheim
bleibt frei
HeidelbergCard
3. Verbundübergreifende Angebote
3.1 Schönes-Wochenende-Ticket
3.2.1 Rheinland-Pfalz-Ticket/
Saarland-Ticket
3.2.2 Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux
3.3.1
Baden-Württemberg-Ticket
3.3.2 Baden-Württemberg-Ticket Nacht
3.4 hessenticket
3.5 AboPlus Baden-Württemberg
4.
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
5.
5.1
5.2
5.3
5.3.1
5.3.2
5.4
5.5
5.6
Sonstige Angebote
Kongress-Ticket
Entdecker-Ticket
Schnupper-Ticket für
Verkehrsverbände
Kindergarten-Monatskarten
im Main-Tauber-Kreis,
im Landkreis Kusel und im
Landkreis Kaiserslautern
BC-Ticket
V-Kundenkarte in Viernheim
Kurkarte Bad Mergentheim
eTarif Heidelberg
Projektlaufzeit
Anwendungsbereich
Geltungsbereich
Tarifbereich
Zulässige Verkehrsmittel
Fahrpreis
Erhöhtes Beförderungsentgelt
Haftung bei Ausfall, Verspätung
oder Anschlussversäumnis
Anlage
Gemeinsame Tarifbestimmungen
für das hessenticket
Besondere Angebote 95
Der VRN kann besondere tarifliche Angebote mit
1.3 City-Tarif Heidelberg
zeitlich und/oder räumlich begrenzter Geltung
anbieten. Ermäßigungsumfang und Verkaufsbedin-
Der City-Tarif Heidelberg ist gültig innerhalb des
gungen werden jeweils besonders bekannt gegeben.
Haltestellen-Dreiecks HD-Altstadt DB-Bahnhof, dem
Die Angebote gelten gemäß Ziffer 1 der VRN-Tarif­
Hauptbahnhof Heidelberg (über Kurfürstenanlage
bestimmungen.
bzw. Bergheimer Straße sowie Weststadt-Südstadt).
Auf der nördlichen Neckarseite gilt das Ticket im
Bereich der Haltestellen Brückenstraße bis Hirschgasse.
1. Stadtverkehre
Der Verkauf erfolgt über Fahrausweisautomaten, im
rnv-Kundenzentrum Heidelberg, den Vorverkaufsstellen
1.1 City-Tarif Ludwigshafen
und in den Bussen der rnv. Der Fahrschein ist bei Fahrt­
antritt zu entwerten. Umsteigen ist gestattet, Rund-
Der City-Tarif Ludwigshafen ist gültig innerhalb des
und Rückfahrten sind nicht zugelassen. Ab Entwertung
Haltestellendreiecks LU-Hbf – LU-Mitte/Berliner Platz/
ist das Ticket 60 Minuten gültig.
Walzmühle/Stadtmitte/Berliner Platz - LU Rathaus/
Rheingalerie. Der Verkauf erfolgt über Fahrausweis­
1.4 City-Tarif Speyer
automaten sowie im rnv-Kundenzentrum Ludwigs­hafen,
den Vorverkaufsstellen und in den Bussen der rnv.
Für Fahrten zwischen der Endstelle Flugzeugwerke
Die Fahrscheine sind bei Fahrtantritt zu entwerten.
und dem Bahnhof, werden Tageskarten zu besonderen
Umsteigen ist gestattet, Rund- und Rückfahrten sind
Fahrpreisen ausgegeben (siehe Fahrpreistabelle).
nicht zugelassen. Ab Entwertung ist das Ticket
Andere für die Wabe 143 gültige VRN-Fahrscheine
60 Minuten gültig.
werden anerkannt.
1.2 Quadrate-Ticket Mannheim
1.5 Sondertarif Schwetzingen (Hirschacker)
Das Quadrate-Ticket Mannheim ist gültig im
Für alle Fahrten mit den Buslinien 710, 711, 712,
Bereich der Haltestellen am Ring und innerhalb
715, 716 und 717 innerhalb der Stadt Schwetzingen
des Rings, d. h. zwischen den Haltestellen Haupt­
(inkl. Stadtteil Hirschacker) werden Einzelfahrscheine
bahnhof, Tattersall, Nationaltheater, Kurpfalzbrücke,
für Erwachsene und Kinder zu besonderen Fahrpreisen
Rheinstraße, Universität West und Universität.
ausgegeben (siehe Fahrpreistabelle).
Der Verkauf erfolgt über Fahrausweisautomaten, im
Andere für die Wabe 124 gültige VRN-Fahrscheine
rnv-Kundenzentrum Heidelberg, den Vorverkaufsstellen
werden anerkannt.
und in den Bussen der rnv. Der Fahrschein ist bei Fahrt­
Familienpassinhaber der Stadt Schwetzingen werden
antritt zu entwerten. Umsteigen ist gestattet, Rund-
auf den Buslinien 710, 711, 712, 715 und 716 inner-
und Rückfahrten sind nicht zugelassen. Ab Entwertung
halb der Stadt Schwetzingen (inkl. Stadtteil Hirschacker)
ist das Ticket 60 Minuten gültig.
unentgeltlich befördert.
96 Besondere Angebote
1.6 Stadtbus Grünstadt
wird diese Stadtwabe nicht mitgezählt. Andere für
die Waben 844, 812 oder 814 gültige VRN-Fahrscheine
Für Fahrten innerhalb der Stadt Grünstadt und
werden anerkannt.
hier nur auf den Stadtbuslinien 471, 472, 473 und
474 werden Einzelfahrscheine für Erwachsene und
1.9 Pirmasens, Einkaufskarte
für Kinder sowie Tageskarten zu besonderen Fahr­
preisen ausgegeben (siehe Fahrpreistabelle).
Für Fahrten innerhalb des Stadtgebietes Pirmasens
Andere für die Waben 52 und/oder 72 gültige
(Wabe 700) werden persönliche Monatskarten mit
VRN-Fahrscheine werden anerkannt.
eingeschränkter Gültigkeit zu einem besonderen
Fahrpreis ausgegeben (siehe Fahrpreistabelle).
1.7 Kusel
Die Einkaufskarte Pirmasens berechtigt eine Person
montags bis freitags von 8 Uhr bis 11.30 Uhr und
Für Fahrten innerhalb des Stadtgebietes Kusel
samstags von 8 Uhr bis 18.30 Uhr zur Fahrt. Andere
­(Stadtwabe 780), ohne den Stadtteil Bledesbach,
für die Wabe 700 gültige VRN-Fahrscheine werden
gilt der regionale Tarif Westpfalz der Preisstufe
anerkannt.
„City“. Zusätzlich gilt die „KuselKarte“ als Einzel-­
Tageskarte für eine Person zu einem besonderen
1.10 bleibt frei
Fahrpreis (siehe Fahrpreistabelle).
Bei der Preisbildung für Fahrten von und zu Zielen
1.11 Rodalben
außerhalb von Kusel wird diese Stadtwabe nicht mitgezählt. Andere für die Wabe 770 oder 780 gültige
Für Fahrten innerhalb der Stadt Rodalben (Stadtwabe
VRN-Fahrscheine werden anerkannt.
730) gilt der regionale Tarif Westpfalz der Preisstufe
„City“. Bei der Preisbildung für Fahrten von und zu
1.8 Landstuhl
Zielen außerhalb von Rodalben wird diese Stadtwabe
nicht mitgezählt. Andere für die Waben 731 oder 730
Für Fahrten innerhalb des Stadtgebietes der Sickin-
gültige VRN-Fahrscheine werden anerkannt.
genstadt Landstuhl (Stadtwabe 844) gilt der regionale
Tarif Westpfalz der Preisstufe „City“. Zusätzlich gilt die
1.12 Innenstadt Zweibrücken
„SickingenKarte Landstuhl“ als Einzel-Tageskarte für
eine Person (für Erwachsene oder für Kinder) zu einem
Für Fahrten in der Innenstadt Zweibrücken (Innen-
besonderen Fahrpreis (siehe Fahrpreistabelle). Inhaber
stadtwabe 709) gilt der regionale Tarif Westpfalz der
eines Fahrscheines für die Wabe 814 (bspw. in der
Preisstufe „City“. Bei der Preisbildung für Fahrten
Verbindung von Bann nach Landstuhl) PS 1, können
von und zu Zielen außerhalb des Innenstadtbereichs
grundsätzlich auch den Stadtbusverkehr Landstuhl
Zweibrücken wird diese Innenstadtwabe nicht mit­
„Sickingenbus“ benutzen. Die Stadtwabe 844 liegt auf
gezählt. Andere für die Waben 709 oder 710 gültige
der Wabengrenze 814/812. Die Nutzung des Sickingen-
VRN-Fahrscheine werden anerkannt.
busses unterliegt allerdings einer zeitlichen Nutzungseinschränkung für Schüler, „Schüler dürfen an Schul-
1.13 City-Ticket /City mobil der DB AG
tagen diesen Bus ab 15:00 Uhr benutzen“. Schüler
sind gehalten, die für sie vorgesehenen eigenen
Fernverkehrsreisende mit einem „City-Ticket“- bzw.
Schulbusfahrten zu nutzen. Bei der Preisbildung für
einem „City mobil“- Fahrschein der DB AG sind be-
Fahrten von und zu Zielen außerhalb von Landstuhl
rechtigt, am Reisetag (Hin- und Rückfahrt) an dem
Besondere Angebote 97
auf dem Ticket ausgewiesenen Start- und Zielort im
1.15 City-Bus Eppelheim
VRN alle Nahverkehrsmittel für eine einmalige Fahrt
Für Fahrten innerhalb der Stadt Eppelheim und hier
wie folgt zu nutzen:
nur auf der City-Bus-Linie 732 werden EinzelfahrMannheim: Großwabe Mannheim
scheine für Erwachsene, übertragbare Monatskarten
Ludwigshafen: Großwabe Ludwigshafen
und übertragbare Jahreskarten zu besonderen Fahr-
Heidelberg: Großwabe Heidelberg
preisen ausgegeben (siehe Fahrpreistabelle).
Kaiserslautern: Wabe-Nr. 800
Andere für die Wabe 135 gültige VRN-Fahrscheine
Neustadt/W.: Waben-Nr. 132, 142 und 152
werden anerkannt.
Speyer: Waben-Nr 143
Worms: Waben-Nr. 23, 33, 43 und 53
1.16 Stadtbus Hockenheim
Die Mitnahmeregelungen der DB AG finden Anwen-
Für Fahrten innerhalb der Stadt Hockenheim und hier
dung. Für das „City-Ticket“ bzw. „City mobil“ gelten
nur auf der Stadtbuslinie 731 werden Hin- und Rück-
die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen für Per-
fahrkarten für Erwachsene und Monatskarten zu beson-
sonen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG.
deren Fahrpreisen ausgegeben (siehe Fahrpreistabelle).
Andere für die Wabe 144 gültige VRN-Fahrscheine
1.14 Anerkennung BahnCard 100 der DB AG
werden anerkannt.
Inhaber der BahnCard 100 der DB AG sind berechtigt,
1.17 Nachtbus Kaiserslautern
ohne zeitliche Begrenzung an folgenden Orten im
VRN alle Nahverkehrsmittel für beliebig viele Fahrten
Für Fahrten mit dem Nachtbusverkehr Kaiserslautern
zu nutzen:
(„Der Lautrer Nachtbus“), den einbezogenen Linien
und Linienabschnitten in der Stadt Kaiserslautern und
Mannheim: Großwabe Mannheim
zu Orten im Landkreis Kaiserslautern gilt ausschließ-
Ludwigshafen: Großwabe Ludwigshafen
lich ein besonderer Tarif:
Heidelberg: Großwabe Heidelberg
(1)Ausgegeben werden Einzelfahrscheine für
Kaiserslautern: Wabe-Nr. 800
Neustadt/W.: Waben-Nr. 132, 142 und 152
Speyer: Waben-Nr 143
Inhaber nachstehend aufgeführter Fahrscheine
Worms: Waben-Nr. 23, 33, 43 und 53
können den Nachtbusverkehr Kaiserslautern gegen
­Erwachsene ­(siehe Fahrpreistabelle).
(2)Nachtbus-Zuschlag
Zahlung eines Zuschlages nutzen (siehe FahrpreisDie Mitnahmeregelungen der DB AG finden keine
tabelle):
Anwendung. Die Fahrtberechtigung bezieht sich nur
• Wochen-, Monats- und Jahreskarten Ausbildung
auf den Inhaber des DB-Fahrscheins. Für die Bahn-
• Wochen-, Monats- und Jahreskarten
Card 100 gelten die jeweils gültigen Beförderungs-
Ausbildung Westpfalz
bedingungen für Personen durch die Unternehmen
• MAXX-Ticket und SuperMAXX-Ticket
der Deutschen Bahn AG.
• VRN Semester-Ticket plus Westpfalz,
Westpfalz-Anschluss-Semester-Ticket
• Wochen-, Monats-* und
Jahreskarten* Jedermann
• Rhein-Neckar-Ticket
98 Besondere Angebote
• Karte ab 60
zum Eintritt in die Maimarkt-Ausstellung. Maimarkt-
• Job-Ticket*
Tickets werden für Erwachsene und Kinder zu beson-
• Tages-Karte*
deren Fahrpreisen ausgegeben (siehe Fahrpreistabelle).
• Kombi-Tickets, Kongress-Ticket, Entdecker-Ticket
Sie gelten nur während der Zeit des Maimarkts.
• DB Schönes-Wochenende-Ticket
Der Übergang in die 1. Klasse ist nicht gestattet.
• DB Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket
(pro Person)
2.2.2 Erlebnis-Ticket
• DB City-Ticket, City mobil
• Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke*
Das Erlebnis-Ticket ist ein am Tag der Entwertung
verbundweit gültiger Fahrschein für Hin- und
* Für jede Person, die durch den Inhaber eines
­Rückfahrt nach Sinsheim oder Speyer und berechtigt
Tickets im Rahmen einer bestehenden Mitnahme-
zum Eintritt in das Auto & Technik Museum Sinsheim
regelungen mitgenommen wird, ist der Zuschlag
oder das Technik Museum Speyer oder das Sea Life
zu entrichten. Ausgenommen hiervon sind Kinder
Speyer.
unter 6 Jahren.
Erlebnis-Tickets werden als Einzelfahrschein oder
Gruppenfahrschein für Erwachsene und Kinder zu
besonderen Fahrpreisen ausgegeben (siehe Fahr-
2. Kombi-Tickets
preistabelle).
2.1 Allgemeines
Der Übergang in die 1. Klasse ist nicht gestattet.
Der VRN kann mit Veranstaltern Vereinbarungen
2.2.3 Kurgast-Ticket Bad Dürkheim
mit dem Zweck abschließen, alle ausgegebenen
Eintrittskarten auch als Fahrausweise (Kombi-Ticket)
Alle in Bad Dürkheim ausgegebenen Kurkarten gelten
anzu­erkennen. Die Eintrittskarten erhalten hierzu
auch als Fahrausweis in allen VRN-Verkehrsmitteln in
eine besondere Kennzeichnung.
den Waben 82, 92, 101 und 112 während der aufge-
Kombi-Tickets gelten am Veranstaltungstag für Hin-
stempelten Geltungsdauer.
und Rückfahrt zum und vom Ort der Veranstaltung
(2. Klasse). Sie gelten nur im VRN-Gebiet, nicht in den
2.2.4 bleibt frei
Übergangsgebieten. Näheres wird durch Vereinbarung
zwischen dem Veranstalter und dem VRN geregelt.
2.2.5 HeidelbergCard
Eine Nichtnutzung begründet keinen Anspruch auf
Fahrpreiserstattung.
Die HeidelbergCard gilt während ihrer jeweiligen
Geltungsdauer als Fahrschein für Fahrten in allen
2.2 Spezielle Kombi-Tickets
VRN-Verkehrsmitteln innerhalb der Großwabe
Heidelberg (Wabe 125).
2.2.1 Maimarkt-Ticket
Das Maimarkt-Ticket ist ein am Tag der Entwertung
verbundweit gültiger Fahrschein für Hin- und
Rückfahrt zum und vom Maimarkt und berechtigt
Besondere Angebote 99
3. Verbundüberschreitende Angebote
3.5 AboPlus Baden-Württemberg
3.1 Schönes-Wochenende-Ticket
Für das Angebot – AboPlus Baden-Württemberg –
gelten die jeweils gültigen Tarifbestimmungen der
Es gelten die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen
beteiligten Verbünde in Baden-Württemberg.
für Personen durch Unternehmen der Deutschen Bahn AG
für das Schönes-Wochenende-Ticket der DB AG.
4. Sonstige Angebote
3.2.1 Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket
4.1 Kongress-Ticket
Es gelten die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen
für Personen durch Unternehmen der Deutschen Bahn AG
Das Kongress-Ticket ist ein verbundweit gültiger Fahr-
für das Rheinland-Pfalz-Ticket/Saarland-Ticket der DB AG.
schein für beliebig häufige Fahrten für Teilnehmer von
Kongressen und sonstigen Veranstaltungen, für die
3.2.2 Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux
der Veranstalter eine entsprechende Vereinbarung mit
dem VRN abgeschlossen hat.
Es gelten die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen
Kongress-Tickets werden vom VRN an Veranstalter pro
für Personen durch Unternehmen der Deutschen Bahn AG
Teilnehmer und Veranstaltungszeitraum abgegeben.
für das Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux der DB AG.
Hierfür ist eine Mindestabnahmemenge von 30 Stück
erforderlich.
3.3.1 Baden-Württemberg-Ticket
Das Kongress-Ticket gilt auch in der 1. Klasse.
Eine Nichtnutzung begründet keinen Anspruch auf
Es gelten die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen
Fahrpreiserstattung.
für Personen durch Unternehmen der Deutschen Bahn AG
Innerhalb des Geltungszeitraumes gilt das Ticket von
für das Baden-Württemberg-Ticket der DB AG.
Betriebsbeginn des ersten eingetragenen Tages bis
zum Betriebsschluss des als letzten Gültigkeitstag
3.3.2 Baden-Württemberg-Ticket Nacht
bezeichneten Tages.
Es gelten die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen
4.2 Entdecker-Ticket
für Personen durch Unternehmen der Deutschen Bahn AG
für das Baden-Württemberg-Ticket Nacht der DB AG.
Das Entdecker-Ticket ist eine verbundweit gültige
persönliche Monatskarte für beliebig häufige Fahrten.
3.4 hessenticket
Eine Berechtigung zum Erwerb des Entdecker-Tickets
Für das VRN/NVV/RMV-Angebot – hessenticket –
erhalten
gelten die jeweils gültigen Tarifbestimmungen
• für die Dauer von einem Monat Personen, die sich
der drei Verbünde (siehe Anlage zu den Besonderen
in den letzten 12 Monaten in einer Gemeinde inner-
Angeboten).
halb des VRN an- oder umgemeldet haben;
100 Besondere Angebote
• für die Dauer von einem oder zwei Monaten „Auto-
4.6 V-Kundenkarte in Viernheim
faster“, die im Rahmen von Aktionen der Kirchen
oder ähnlichen Einrichtungen, insbesondere in der
Inhaber der „V-Kundenkarte Viernheim“ haben
Fastenzeit, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
die Möglichkeit, ein ermäßigtes Ticket zu erwerben.
testen wollen.
Der Fahrschein ist nur innerhalb der Stadt Viernheim
Es gilt ein besonderer monatlicher Fahrpreis
gültig. Es gilt ein besonderer Fahrpreis
(siehe Fahrpreistabelle).
(siehe Fahrpreistabelle).
Das Entdecker-Ticket ist nicht übertragbar.
4.7 Kurkarte Bad Mergentheim
4.3 Schnupper-Ticket für Verkehrsverbände
Inhaber der Kurkarte Bad Mergentheim haben
Das Schnupper-Ticket ist ein verbundweit gültiger
die Möglichkeit, ein ermäßigtes Ticket zu erwerben.
Fahrschein für beliebig häufige Fahrten für Mitglieder
Der Fahrschein ist nur in den Stadtbuslinien 956, 957
von Verkehrsverbänden, die eine entsprechende
und 958 der Stadt Bad Mergentheim gültig. Es gilt
Vereinbarung mit dem VRN abgeschlossen haben.
ein besonderer Fahrpreis (siehe Fahrpreistabelle).
Das Schnupper-Ticket ist in der Zeit von 1. März bis zum
31. Oktober eines Jahres für den eingetragenen Zeitraum,
maximal für die Dauer von 3 Monaten, gültig.
5. Innovationsprojekt eTarif Heidelberg
Es gilt ein besonderer Fahrpreis (siehe Fahrpreistabelle).
5.1 Projektlaufzeit
4.4 Kindergarten-Monatskarten im
Main-Tauber-Kreis, im Landkreis Kusel
und im Landkreis Kaiserslautern
Das Projekt ist auf zunächst 3 Jahre (bis 31.12.2017)
Im Main-Tauber-Kreis, im Landkreis Kusel (Busver-
5.2 Anwendungsbereich
befristet.
kehr) und im Landkreis Kaiserslautern (Busverkehr)
werden Kindergarten-Monatskarten zur Beförderung
Es gilt Ziffer 12.1 der Tarifbestimmungen.
von Kinder­gartenkindern zwischen Wohnort und Kinder­
garten ausgegeben. Die Kindergarten-Monatskarte ist
5.3 Geltungsbereich
nicht im freien Verkauf erhältlich, sie kann nur über den
jeweiligen Träger der Kindertagesstätten bezogen werden.
5.3.1 Tarifbereich
Es gilt ein besonderer Fahrpreis (siehe Fahrpreistabelle).
Fahrten innerhalb der Großwabe Heidelberg (125)
4.5 BC-Ticket
inklusive der Grenzwabe 125/116 (Binnenverkehr).
Inhaber einer BahnCard der DB AG (BahnCard 25,
5.3.2 Zulässige Verkehrsmittel
50 und 100) haben die Möglichkeit, ein BC-Ticket zu
erwerben (siehe auch Anlage 2 der Tarifbestimmungen).
Es gilt ein besonderer Fahrpreis (siehe Fahrpreistabelle).
Es gilt Ziffer 12.2.2 der Tarifbestimmungen.
Besondere Angebote 101
5.4 Fahrpreis
(1)Im Geltungsbereich ermittelt sich der Fahrpreis
bei Nutzung des Vertriebsweges Touch&Travel aus
einem Grundpreis je Fahrt und einem entfernungsabhängigen km-Preis je angefangenem Kilometer
(siehe Preistabelle). Zur Ermittlung der Kilometer
wird die Luftlinienentfernung zwischen Startund Zielhaltestelle zugrunde gelegt.
(2)Mehrere eTickets und Einzelfahrscheine werden
bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen nachträglich preislich zu einer Tageskarte zusammengefasst, wenn dies für den Nutzer preisgünstiger ist.
(3)Bei Nutzung der 1. Klasse wird ein Zuschlag
von 50% sowohl beim Grundpreis als auch beim
km-Preis berechnet (siehe Preistabelle).
(4)Hat der Nutzer bei Anmeldung seine BahnCard
angegeben, wird ein Rabatt von 25% sowohl
beim Grundpreis als auch beim km-Preis gewährt
(siehe Preistabelle).
5.5 Erhöhtes Beförderungsentgelt
Es gilt Ziffer 12.4 der Tarifbestimmungen.
5.6 Haftung bei Ausfall, Verspätung
oder Anschlussversäumnis
Es gilt Ziffer 12.5 der Tarifbestimmungen.
102 Besondere Angebote – Anlage Anlage
• in den Übergangstarifgebieten zwischen VRN
Gemeinsame Tarifbestimmungen
für das hessenticket
• zu den Orten Hohensachsen und Lützelsachsen
Das hessenticket ist ein Verbundticket der hessischen
• zur Stadt Eberbach (Wabe 107)
Verkehrsverbünde NVV, RMV und VRN. Es berechtigt
• zur Kernstadt von Worms (Wabe 43) in
und RMV bis
der Stadt Weinheim (Wabe 65)
bis zu 5 Personen am Gültigkeitstag zu beliebig vielen
Rheinland-Pfalz.
Fahrten. Es gilt an den Werktagen Montag bis Freitag
von 9 Uhr bis Betriebsende, an Samstagen, Sonntagen
• sowie in Mainz
und Feiertagen in Hessen von Betriebsbeginn bis
­Betriebsende.
Das hessenticket hat keine Gültigkeit in den Über-
Das hessenticket gilt in allen Verkehrsmitteln im
gangstarifgebieten nach Bayern, d.h. zum VAB, den
Bundesland Hessen, soweit diese in die Verbund­
Übergangstarifgebieten zum Rhein-Nahe Nahver-
verkehrsangebote einbezogen sind.
kehrsverbund (RNN), den Übergangstarifgebieten zur
Das hessenticket gilt auf Nachtbuslinien, Schnell­bus­
Verkehrsgemeinschaft Westfalen Süd (VGWS) und den
linien und im AST- bzw. ALT-Verkehr als Regelfahrkarte
Übergangstarifgebieten zum Rhein-Lahn-Kreis (RLK).
gemäß Verbundtarif. Sofern hierfür ein spezieller
Zuschlag erforderlich ist, ist dieser pro Person und Fahrt
Die Mitnahme von Fahrrädern erfolgt kostenlos
zu entrichten.
und richtet sich nach den jeweiligen Beförderungs­
Das hessenticket gilt nicht in Ruftaxiverkehren
bedingungen.
innerhalb des VRN.
Die Mitnahme von Hunden erfolgt kostenlos und
Das hessenticket gilt im Eisenbahnverkehr ausschließ-
richtet sich nach den jeweils gültigen Beförderungs-
lich in der 2. Wagenklasse. Der Übergang in
bedingungen.
die 1. Wagenklasse ist auch bei Zukauf der entspre-
Der Vertrieb des hessentickets erfolgt über die
chenden Zuschläge nicht zugelassen.
Vertriebswege der beteiligten Verkehrsverbünde
Das hessenticket ist im gesamten Bundesland Hessen
(NVV, RMV und VRN) und der DB AG. Das hessenticket
gültig. Die Landesgrenzen sind hierfür bestimmend.
wird gemäß § 5 (3) der Beförderungsbedingungen
Davon abweichend gibt es jedoch folgende Ausnahmen:
im Vorverkauf vertrieben.
Der Verkauf des hessenticket in den Zügen der DB AG
Über Hessen hinaus gilt das hessenticket
ist ausgeschlossen.
• an der Nordgrenze des NVV bis
Eine Erstattung von im Voraus verkauften hessentickets,
• Warburg in Nordrhein-Westfalen,
auch bei Rückgabe vor dem Geltungstag, e
­ rfolgt nicht,
• Hannoversch Münden und Staufenberg
soweit nicht die Nichtnutzung von den in den Verkehrs-
in Niedersachsen
• bis Bahnhof Gerstungen in Thüringen.
verbünden kooperierenden Verkehrsunternehmen zu
vertreten ist.
Umwegfahrtenregelungen 103
Umwegfahrtenregelungen
1. Bad Mergentheim
5. Brühl/Ketsch
Fahrten zwischen Bad Mergentheim und
Auf der Linie 710 Mannheim – Ketsch sind einige
Niederstetten über Weikersheim werden wie
Fahrten bis nach Schwetzingen verlängert. In der
Fahrten über Herrenzimmern tarifiert.
­Relation Brühl-Schwetzingen können diese Fahrten
auch mit Fahrausweisen ohne die Wabe 144 ohne
Aufpreis benutzt werden.
2. Bargen
Bei Fahrten auf der Linie 797 Sinsheim –
6. Edingen-Neckarhausen
Epfenbach – Reichartshausen – Waibstadt – Sinsheim über Bargen (Wabe 167) wird die
Für Fahrten aus Richtung Heidelberg nach Edingen-
Wabe 167 nicht ­mitgezählt.
Neckarhausen oder aus Richtung Edingen-Neckarhausen nach Heidelberg wird die Umwegfahrt über
Seckenheim Bf. (Wabe 104) nicht berechnet. Es ist der
3. Biblis – Nordheim/Wattenheim
Fahrpreis der Direktfahrt anzuwenden.
Für Fahrten von und nach Biblis-Nordheim
und ­Wattenheim (Wabe 34)
7. Gerolsheim, Heuchelheim
a) über Biblis (Wabe 14) in Richtung Bürstadt und
weiter wird die Umwegfahrt über die Wabe 14
Für Fahrten zwischen Frankenthal und Gerolsheim
nicht mitgerechnet, also der Preis der Direktfahrt
bzw. Heuchelheim mit den Linien 460 und 461 jeweils
unterstellt,
über die Wabe 62 (Laumersheim, Dirmstein) wird
b) über Jägersburger Wald nach Bensheim wird
die Umwegfahrt über die Waben 14 und 24 nicht
der Preis der Direktfahrt Frankenthal - Gerolsheim bzw.
Frankenthal – Heuchelheim (2 Waben) angewendet.
­mitgerechnet, also der Preis der Direktfahrt
(3 Waben) unterstellt.
8. Grünsfeld
4. Bobenheim-Roxheim, Beindersheim
Fahrten zwischen Grünsfeld und Tauberbischofsheim
über Lauda werden wie Fahrten über Distelhausen
Für Fahrten zwischen Frankenthal und Bobenheim-
tarifiert.
Roxheim bzw. Beindersheim mit den L­ inien 462 und
463 jeweils über die Wabe Nr. 73 (Großniedesheim,
Kleinniedesheim, Heuchelheim) wird der Preis der
9. Hemsbach
Direktfahrt Frankenthal – Bobenheim-Roxheim bzw.
Beindersheim angewendet.
Bei Fahrten von Hemsbach (Wabe 55/65) nach
Weinheim über Laudenbach (Wabe 55) gilt der
Fahrpreis wie für die Direktverbindung.
104 Umwegfahrtenregelungen
10. Lachen-Speyerdorf
c) Neuhofen – Mundenheim/Rheingönheim:
Für Fahrten mit dem BRN von Neuhofen nach Rhein-
Für Fahrten von Lachen-Speyerdorf nach Ludwigs­
gönheim/Mundenheim gilt die gleiche Regelung
hafen, BASF, und umgekehrt mit der Linie 583
(2 Waben). Die Fahrausweise gelten auch hier zur
wird der Umweg über die Waben 172 und 142 nicht
Fahrt über die Waben 113 und 123.
mitgerechnet.
13. Malschenberg
11. Landau – Speyer
Bei Fahrten mit der Linie 701 von Rauenberg über
Für Fahrten zwischen Landau und Speyer mit
Malschenberg (Wabe 185) zum Bahnhof Wiesloch-
Umstieg in Weingarten wird der Preis der Direktfahrt
Walldorf wird die Wabe 185 nicht mitgezählt.
Landau - Speyer (Preisstufe 5) angewendet.
14. Mannheim-Friedrichsfeld
12. Ludwigshafen – Mutterstadt –
Limburgerhof – Neuhofen –
­Ludwigshafen (Ringverkehr)
Für Fahrten von Mannheim-Seckenheim nach Mannheim-Friedrichsfeld über Edingen-Neckarhausen und
in Gegenrichtung wird die Umwegfahrt über Edingen-
Für Fahrten auf den Linien 581 und 582 von der Wabe
Neckarhausen (Wabe 115) nicht berechnet. Es wird der
103 (Mundenheim, Rheingönheim) in die Waben 113
Fahrpreis der Direktfahrt angewendet.
(Mutterstadt), 114 (Neuhofen) oder 123 (Limburgerhof) und umgekehrt werden jeweils
2 Waben berechnet.
15. Obersülzen
a) Mutterstadt – Mundenheim/Rheingönheim:
Für Fahrten von Mutterstadt nach Mundenheim/
Für Fahrten über Bockenheim (Wabe 52) nach Grün-
Rheingönheim gilt Preisstufe 2. Fahrausweise gel-
stadt wird der Umweg über Obersülzen (Wabe 72)
ten ohne Zuschlag auch zur Fahrt über die Waben
nicht berechnet.
123 und 114. Diese Waben müssen nicht in die
Kundenkarte eingetragen sein.
b) Limburgerhof – Mundenheim/Rheingönheim:
16. Reichartshausen
Für Fahrten von Limburgerhof nach Mundenheim/
Rheingönheim mit dem BRN gilt ebenfalls Preis­
Fahrten mit der Linie 754 von Lobbach-Lobenfeld
stufe 2. Die Fahrausweise gelten ohne Zuschlag und
über Reichartshausen (Wabe 157) nach Waldwimmers-
ohne Wabeneintrag in der Kundenkarte auch zur
bach und zurück werden tariflich wie Direktfahrten
Fahrt über die Waben 113 oder 114.
(eine Wabe) behandelt.
105
17. Reilingen
22. Weikersheim
Bei Fahrten von Hockenheim in Richtung ­Altlußheim/
Fahrten zwischen Weikersheim und Creglingen
Speyer über Reilingen (Wabe 164) und umgekehrt
über Röttingen (Wabe 635) werden wie Fahrten
wird die Wabe 164 nicht mitgezählt.
über Laudenbach (Wabe 633) tarifiert.
18. St. Leon-Rot
23. Wiesloch, Haltestelle HDM Nordtor
und HDM Südtor
Bei Fahrten mit der Linie 702 über den Gewerbepark
St. Leon-Rot (Wabe 175) zum Bahnhof Rot-Malsch
Bei Fahrten von St. Leon-Rot nach Wiesloch und
wird die Wabe 175 nicht mitgezählt.
umgekehrt mit der Linie 705 über die Haltestellen
HDM Nordtor und HDM Südtor in der Wabe 155 wird
die Wabe 155 nicht mitgezählt.
19. Tauberbischofsheim
Fahrten mit der Linie 941 zwischen Tauberbischofs-
24. Wittighausen
heim und Wertheim über Bronnbach (Wabe 615) werden
wie Fahrten über Külsheim (Wabe 616) tarifiert.
Fahrten zwischen Wittighausen und Tauberbischofsheim über Lauda (Wabe 623) werden wie Fahrten
über Distelhausen (Wabe 619) tarifiert.
20. Ursenbach
Bei Fahrten aus Ursenbach nach Schriesheim (Wabe
85/105) über Wilhelmsfeld (Wabe 96) und umgekehrt
gilt der Fahrpreis wie für die Direktverbindung.
21. Waldangelloch
Für Fahrten von Waldangelloch über Eichtersheim
(Wabe 196) nach Sinsheim und in Gegenrichtung ist
zur Fahrpreisberechnung die Preisstufe 2 anzuwenden.
106 Übergangstarif/Übergangsregelung
Übergangstarif/Übergangsregelung
1.Übergangsregelung zum Karlsruher Verkehrsverbund (KVV)
2.Übergangsregelung mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV)
3.Übergangsregelung mit dem Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN)
4.Übergangsregelung mit der Heilbronner – Hohenloher – Haller Nahverkehr GmbH (HNV)
4.1 VRN-Wabe 217
4.2 VRN-Wabe 218
4.3 Eppingen, Richingen und Ittlingen
5.Übergangsregelung zur Verkehrsgesellschaft am Bayerischen Untermain (VAB)
6.Übergangsregelungen zum Landkreis Würzburg und zur Stadt Würzburg
7.Übergangsregelung zum Département Bas-Rhin
8.1 Übergangsregelung zum Saarland/mit dem Saarländischen Verkehrsverbund (saarVV)
8.2 Übergangstarif Westpfalz/östliches Saarland
1. Übergangsregelung zum
Karlsruher Verkehrsverbund (KVV)
2. Übergangsregelung mit dem
Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV)
Die Gemeinden Bad Schönborn, Kronau, Oberhausen-
Auf der Linie 665 gilt der VRN-Tarif bis Reichelsheim
Rheinhausen und die Städte Östringen (inkl. den Orts-
vollumfänglich.
teilen Eichelberg, Odenheim, Schindelberg und Tiefen-
Ansonsten gelten im Übergangsbereich zum RMV im
bach), Philippsburg (inkl. den Stadtteilen Huttenheim
gesamten Gebiet des Odenwaldkreises (VRN-Wabe
und Rheinsheim) und Waghäusel (inkl. den Stadtteilen
26) folgende VRN-Fahrscheine der Preisstufe 7:
Kirrlach und Wiesental), gehören sowohl zum Tarifgebiet
• Tages-Karte, 3-Tages-Karte, Jugendgruppen-Karte
des KVV als auch zum Tarifgebiet des VRN.
• Wochen-, Monats- und Jahreskarten Jedermann
Das Gleiche gilt für den gesamten Landkreis Germersheim und auf der Schienenstrecke von Wörth nach
Lauterbourg.
(inkl. Entdecker-Ticket)
• Job-Ticket, Karte ab 60, Rhein-Neckar-Ticket und
Semester-Tickets.
Für den Verkehr zwischen den o.g. Orten werden
Verbundweit gültige Zeitkarten im Ausbildungsverkehr
ausschließlich Fahrausweise des KVV ausgegeben.
gelten im Übergangsbereich zum RMV an Schultagen in
VRN-Fahrausweise für Verbindungen zwischen den
Hessen ab 14 Uhr, ansonsten ganztägig.
o. g. Orten und Zielen im übrigen Tarifgebiet des VRN
werden anerkannt.
Übergangstarif/Übergangsregelung 107
3. Übergangsregelung mit dem
Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN)
Verbundweit gültige Zeitkarten im Ausbildungs­
verkehr gelten im Übergangsbereich zum HNV
an Schultagen in Baden-Württemberg ab 14 Uhr,
Im Übergangsbereich zum RNN (VRN-Wabe 02) gelten
ansonsten ganztägig.
folgende VRN-Fahrscheine der Preisstufe 7:
• Tages-Karte, 3-Tages-Karte, Jugendgruppen-Karte
4.2 VRN-Wabe 218
• Wochen-, Monats- und Jahreskarten Jedermann
• Job-Ticket, Karte ab 60, Rhein-Neckar-Ticket und
Semester-Tickets.
Für Fahrten innerhalb der VRN-Wabe 218 und
von dieser Wabe nach Bad Mergentheim gilt der
Verbundweit gültige Zeitkarten im Ausbildungsverkehr
HNV-Tarif. Für Fahrten in das übrige VRN-Gebiet
gelten im Übergangsbereich zum RNN an Schultagen
gilt der VRN-Tarif.
in Rheinland-Pfalz ab 14 Uhr, ansonsten ganztägig.
Ausnahme: Bei Fahrten
4.3 Eppingen, Richen und Ittlingen
• von Wabe Nr. 12 nach Wabe Nr. 13
über Gau-Odernheim,
• von Wabe Nr. 12 nach Wabe Nr. 22
über Gau-Heppenheim und
• von Wabe Nr. 11 nach Wabe Nr. 21
über Niederwiesen
gilt der VRN-Tarif ohne Einschränkung einschließ-
An den DB-Haltestellen Eppingen, Richen und
Ittlingen können an den Fahrausweisautomaten
Einzelfahrscheine (inkl. BC-Tickets), Tages-Karte sowie
die 3-Tages-Karte gelöst werden, soweit es sich
nicht um Fahrten nach dem HNV-Erstreckungstarif
handelt. Dies gilt auch in umgekehrter Richtung.
lich der für diesen Bereich gültigen Zeitkarten im
Ausbildungsverkehr.
Für die Fahrpreisermittlung dieser Linienabschnitte
gilt zusätzlich die Anlage 1 der Tarifbestimmungen.
5. Übergangsregelung zur Verkehrsgesellschaft am Bayerischen Untermain (VAB)
VRN-Fahrausweise der Preisstufe 7 (Gesamtnetz)
4. Übergangsregelung mit der
Heilbronner – Hohenloher – Haller
Nahverkehr GmbH (HNV)
mit Ausnahme des Einzelfahrscheines werden auf
der Schienenstrecke Walldürn – Amorbach – Miltenberg – Wertheim (im Transit), auf der VRN-Linie 90
Miltenberg – Wertheim und auf der OVF-Linie 8070
4.1 VRN-Wabe 217
Miltenberg – Würzburg Hbf anerkannt.
Verbundweit gültige Zeitkarten im Ausbildungs­
Im Übergangsbereich zum HNV (VRN-Wabe 217) gelten
verkehr gelten auf diesen Strecken an Schultagen
folgende VRN-Fahrscheine der Preisstufe 7:
in Bayern ab 14 Uhr, ansonsten ganztägig.
• Tages-Karte, 3-Tages-Karte, Jugendgruppen-Karte
und Kombi-Tickets
• Wochen-, Monats- und Jahreskarten Jedermann
(inkl. Entdecker-Ticket)
• Job-Ticket, Karte ab 60, Rhein-Neckar-Ticket und
Semester-Tickets.
108 Übergangstarif/Übergangsregelung
6. Übergangsregelungen zum Landkreis
Würzburg und zur Stadt Würzburg
Verkauft wird diese Anschlusstageskarte an den
Fahrscheinautomaten der Deutschen Bahn unter
„Sonderangebote“ sowie am Automaten des Bahnhofs
Der VRN-Tarif gilt mit Ausnahme der Zeitkarten
in Wissembourg.
im Ausbildungsverkehr im ein- und ausbrechenden
Die Tickets sind nicht im Zug erhältlich, auch nicht
Verkehr zwischen der Stadt Würzburg (nur Hbf) bzw.
in Frankreich.
dem Landkreis Würzburg und dem VRN
•auf der Schienenstrecke Lauda – Würzburg Hbf
in den Nahverkehrszügen der DB AG,
•auf den Regiobus Stuttgart-Buslinien
Für Fahrten aus dem Département Bas-Rhin gibt
es den Pass Alsace-RheinNeckar. Dieser gilt auf den
Schienenstrecken im Département Bas-Rhin und
850 (Würzburg Hbf – Buchen) und
zusätzlich in allen Verkehrsmitteln des VRN (2. Klasse)
851 (Würzburg Hbf – Osterburken),
an Wochenenden und französischen Feiertagen.
• auf den OVF-Buslinien
977 (Miltenberg-Würzburg Hbf) und
978 (Neubrunn-Würzburg Hbf).
Verbundweit gültige Zeitkarten im Ausbildungsverkehr, gelten im bayerischen Teil der oben genannten
8.1 Übergangsregelung zum Saarland/
mit dem Saarländischen Verkehrs­
verbund (saarVV)
Buslinien und der Bahnstrecken an Schultagen in
Bayern ab 14 Uhr, ansonsten ganztägig.
Die Waben mit den Nummern 541 und 542 gehören
zum Gebiet des Saarländischen Verkehrsverbundes
(saarVV). Für Fahrten aus dem Gebiet des VRN in das
7. Übergangsregelung zum
Département Bas-Rhin
Gebiet des VRN, die durch diese im Wabenplan beson­
ders gekennzeichneten Durchgangswaben führen,
wird der VRN-Tarif zur Durchquerung, mit Umstieg
Für die Inhaber einer Tages-Karte (Gesamtnetz),
in Homburg Hbf, anerkannt.
einer Jugendgruppen-Karte (Gesamtnetz), einer Karte
Auf dem Schienenstreckenabschnitt der DB AG
ab 60, eines Job-Tickets oder eines Rhein-Neckar-Tickets
zwischen Bruchmühlbach-Miesau und Homburg/
gibt es die Anschlusstageskarte „TICKETPLUS Alsace“
Saar Hbf werden alle verbundweit gültigen Fahrscheine
zu kaufen.
des VRN mit Ausnahme des VRN-Semester-Tickets und
Das TICKEPLUS Alsace gilt für die Fahrt in das Elsass
des VRN-Anschluss-Semester-Tickets für Fahrten von
auf allen Schienenstrecken (2. Klasse) im Bereich des
und nach Homburg/Saar Hbf anerkannt. Für das
Département Bas-Rhin (südlichster Bahnhof ist Séléstat).
MAXX-Ticket und die Westpfalz Ausbildungsjahres­
Es gilt einen Tag lang an Samstagen, Sonntagen und
karten besteht eine Sperrzeitenregelung gemäß Ziffer
deutschen Feiertagen. Das TICKETPLUS Alsace wird für
8.7.6.1 der Tarifbestimmungen. Diese Tickets gelten
eine Person, und für eine Gruppe von bis zu 5 Personen
auf o. g. Streckenabschnitt an Schultagen ab 14 Uhr,
(Kinder ab 4 Jahren gelten als eine Person) ausgegeben
ansonsten ganztägig.
(Preise siehe Fahrpreistabelle), wobei das Ticket
für Gruppen nur in Verbindung mit der Tages-Karte
für mindestens 2 Personen oder dem Job-Ticket gilt.
Übergangstarif/Übergangsregelung 109
8.2 Übergangstarif Westpfalz/
östliches Saarland
Für Fahrten im Übergangsbereich (ein-/ausbrechend)
zwischen dem Gebiet der Westpfalz (Teilgebiet des
VRN) und Teilen benachbarter Landkreise im östlichen
Saarland (Teilgebiet des saarVV) gilt der wechselseitige
Übergangstarif Westpfalz/östliches Saarland gemäß:
• den gemeinsamen Tarifbestimmungen und Beför­
derungsbedingungen der Verkehrsunternehmen im
Übergangstarif,
• dem Wabenplan des Übergangsbereiches,
• den Fahrpreisen für die Ausgabe der im Übergangstarif einbezogenen Fahrscheinarten, in der jeweils
gültigen Fassung (veröffentlicht unter www.vrn.de).
Der Übergangsbereich umfasst folgende Tarifgebiete:
1. gesamtes Gebiet der Westpfalz (mit den Land­
kreisen Donnersbergkreis, Kaiserslautern, Kusel
und Südwestpfalz sowie den Städten Kaiserslautern,
Pirmasens und Zweibrücken) mit allen Waben
(gemäß VRN-Wabenplan) sowie
2. im Saarland (Gebiet des saarVV) der Landkreis
Saarpfalzkreis und Teile der Landkreise St. Wendel
und Neunkirchen.
Der Übergangstarif gilt für die Beförderung von Personen, Sachen und Tieren auf den in den Übergangstarif
einbezogenen Linien bzw. Linienabschnitten.
110 Schwerbehindertenregelung
Schwerbehindertenregelung
1. Die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter
5. Soweit im Ausweis die Berechtigung zur Mitnahme
im öffentlichen Personennahverkehr richtet sich
einer Begleitperson nachgewiesen ist, hat die
nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) in der jeweils
Begleitperson Anspruch auf unentgeltliche Beför-
gültigen Fassung.
derung. In diesem Fall trägt der Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“. Dies gilt auch für
2. Zur unentgeltlichen Beförderung berechtigen
Ausweise ohne Wertmarke. Das Gleiche gilt für die
folgende Ausweise, wenn sie mit einem Beiblatt
Beförderung des Handgepäcks, eines mitgeführten
mit gültiger Wertmarke versehen sind:
Krankenfahrstuhls, soweit die Beschaffenheit des
• Schwerbehindertenausweis (grün/orange)
Verkehrsmittels dies zulässt, sonstiger orthopädischer
• Ausweis zur unentgeltlichen Beförderung im
Hilfsmittel und eines Führhundes. Das Gleiche gilt
­öffentlichen Personennahverkehr (grün/orange)
für einen Hund, den ein schwerbehinderter Mensch
mitführt, in dessen Ausweis die Berechtigung zur
3. D
er Schwerbehindertenausweis gilt bei Übergang
Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen ist.
in die 1. Wagenklasse nicht als 2. Klasse-Basisfahr-
Bei Mitnahme eines Führhundes muss auf der
karte. Es ist eine komplett neue 1. Klasse-Fahrkarte
Rückseite des Schwerbehindertenausweises das
zu lösen.
Merkzeichen „BL“ eingetragen sein.
4. Inhaber von Ausweisen mit dem Merkzeichen
6. Die unentgeltliche Beförderung wird auf allen
„1. Kl.“ (auch ohne Wertmarke) können mit Fahr-
in den Gemeinschaftstarif des VRN einbezogenen
ausweisen 2. Klasse die 1. Klasse unentgeltlich
Strecken und Linien gewährt.
­benutzen. Ist der Ausweis außerdem mit einer
­gültigen Wertmarke versehen, kann die 1. Klasse
unentgeltlich benutzt werden.
111
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