Allgemeine Hinweise

Fakultät Umweltwissenschaften Geodätisches Institut
Professur Ingenieurgeodäsie
Univ. Prof. Dr.-Ing. habil. Michael Möser
Übungen Vermessungskunde im SS
Allgemeine Übungsbestimmungen
Truppeinteilung:
Die Messtrupps (Gruppen zu je 4 Studenten) bilden sich durch Einschreibung
→ Bildungsportal Sachsen zu Beginn des Semesters.
Vorbereitung:
Jeder Übungsteilnehmer soll sich durch Literaturstudium auf die jeweilige
Übung vorbereiten. Zu Beginn jeder Außenübung kann eine mündliche
Leistungskontrolle stattfinden. Unvorbereitete Übungsteilnehmen können
durch die Betreuer von der Übung ausgeschlossen werden.
Geräteausgabe:
Für die 3., 5., und 7. Übung erfolgt die Aushändigung der Geräte an der
Geräteausgabe der Geodäsie. Diese befindet sich im Hof zwischen HülsseBau und Schumann-Bau, gegenüber der Cafeteria „Im Grünen“.
Kleidung:
Die Übungen werden bei jedem Wetter durchgeführt. Deshalb hat jeder für
wetterfeste und arbeitsgerechte Kleidung zu sorgen.
Zu jeder Übung sind Übungsumdruck, Formulare, Taschenrechner sowie Schreib- und
Zeichenmaterialien mitzubringen.
Unterschrift Betreuer:
Vor Verlassen des Übungsortes sind alle Feldbücher durch den jeweiligen
Betreuer abzeichnen zu lassen.
Ausarbeitungen:
Alle Ausarbeitungen sind fristgerecht abzugeben!
Sie bestehen aus einem ausgefüllten Titelblatt → Muster (Übungstitel,
Datum,
Messtruppnummer,
Messtruppmitglieder),
unterschriebenen
Feldrissen und Protokollen, ggf. Ausarbeitungen mit allen Berechnungen und
Zeichnungen.
Pünktliches Erscheinen zur Übung wird vorausgesetzt !!!
Technische Hinweise
1. Feldrisse sind nicht maßstäblich, sondern nur lagerichtig so zu zeichnen, dass die
übersichtliche Eintragung der Messungszahlen möglich ist.
2. Nordpfeil auf Feldrissen und Kartierungen darstellen.
3. Bei zeichnerischen Ausarbeitungen von Feldrissen und Kartierungen ist die
Zusammenstellung der gebräuchlichsten Signaturen und Zeichen zu beachten.
4. Die Feldbücher sollen immer Ortsangaben, Datum und Unterschrift enthalten.
5. Bei Messungen mit Instrumenten sind die Typenbezeichnung und die Nummer des
betreffenden
Instruments
(nicht
mit
der
Inventarnummer
verwechseln)
im
Messungsvordruck anzugeben.
6. In den Vordrucken für das Nivellement sind die Summenproben im Feld auszuführen.
7. Für Berechnungen ist die Einhaltung des gegebenen Schemas zweckmäßig! Rechenproben
sind vorzunehmen. Die Genauigkeit von Berechnungen ist dem Zweck anzupassen.
Arbeitsschutz bei Vermessungsübungen
Allgemeine Hinweise
Wenn Vermessungsübungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen durchgeführt werden, haben
sich die Übungsteilnehmer so zu verhalten, dass eine eigene Gefährdung ausgeschlossen ist und
dass andere Verkehrsteilnehmer (Straßenpassanten, Fahrzeuge) weder gefährdet noch behindert
werden. Vermessungsgeräte dürfen während der Übungen nicht unbeaufsichtigt sein.
Der Transport von sperrigen Messgeräten (Fluchtstäben, Latten, Stativen) hat mit größter
Rücksichtnahme so zu erfolgen, dass niemand gefährdet wird. Werden Vermessungsinstrumente
auf dem Stativ transportiert, müssen die Stative vorschriftsmäßig so über der Schulter getragen
werden, dass ein Stativbein nach vorn und zwei nach hinten zeigen und sich die Stehachse des
Instruments in ungefähr senkrechter Stellung befindet. Bei Klapplatten ist vor dem Aufstellen die
Arretierungsvorrichtung festzustellen bzw. einzurasten. Diese Latten sind an den Handgriffen zu
halten, damit bei unbeabsichtigten Einklappen Quetschungen vermieden werden.
Bei Vermessungsübungen gilt die "Null-Promille-Grenze"!
Arbeiten auf Straßen
Während der Übungen sollen grundsätzlich keine Vermessungsarbeiten auf der Fahrbahn
durchgeführt werden.
Im Bereich des Gleiskörpers der Straßenbahn und auf dem Bahnkörper von Eisenbahnen sind
Vermessungsarbeiten im Rahmen von Übungen verboten. Beim Überschreiten von
Straßenbahngleisen dürfen Nivellierlatten nicht senkrecht getragen werden (Sicherheitsabstand
von der Fahrleitung einhalten!).