Fakultät Umweltwissenschaften Geodätisches Institut Professur Ingenieurgeodäsie Univ. Prof. Dr.-Ing. habil. Michael Möser Übungen Vermessungskunde im SS Allgemeine Übungsbestimmungen Truppeinteilung: Die Messtrupps (Gruppen zu je 4 Studenten) bilden sich durch Einschreibung → Bildungsportal Sachsen zu Beginn des Semesters. Vorbereitung: Jeder Übungsteilnehmer soll sich durch Literaturstudium auf die jeweilige Übung vorbereiten. Zu Beginn jeder Außenübung kann eine mündliche Leistungskontrolle stattfinden. Unvorbereitete Übungsteilnehmen können durch die Betreuer von der Übung ausgeschlossen werden. Geräteausgabe: Für die 3., 5., und 7. Übung erfolgt die Aushändigung der Geräte an der Geräteausgabe der Geodäsie. Diese befindet sich im Hof zwischen HülsseBau und Schumann-Bau, gegenüber der Cafeteria „Im Grünen“. Kleidung: Die Übungen werden bei jedem Wetter durchgeführt. Deshalb hat jeder für wetterfeste und arbeitsgerechte Kleidung zu sorgen. Zu jeder Übung sind Übungsumdruck, Formulare, Taschenrechner sowie Schreib- und Zeichenmaterialien mitzubringen. Unterschrift Betreuer: Vor Verlassen des Übungsortes sind alle Feldbücher durch den jeweiligen Betreuer abzeichnen zu lassen. Ausarbeitungen: Alle Ausarbeitungen sind fristgerecht abzugeben! Sie bestehen aus einem ausgefüllten Titelblatt → Muster (Übungstitel, Datum, Messtruppnummer, Messtruppmitglieder), unterschriebenen Feldrissen und Protokollen, ggf. Ausarbeitungen mit allen Berechnungen und Zeichnungen. Pünktliches Erscheinen zur Übung wird vorausgesetzt !!! Technische Hinweise 1. Feldrisse sind nicht maßstäblich, sondern nur lagerichtig so zu zeichnen, dass die übersichtliche Eintragung der Messungszahlen möglich ist. 2. Nordpfeil auf Feldrissen und Kartierungen darstellen. 3. Bei zeichnerischen Ausarbeitungen von Feldrissen und Kartierungen ist die Zusammenstellung der gebräuchlichsten Signaturen und Zeichen zu beachten. 4. Die Feldbücher sollen immer Ortsangaben, Datum und Unterschrift enthalten. 5. Bei Messungen mit Instrumenten sind die Typenbezeichnung und die Nummer des betreffenden Instruments (nicht mit der Inventarnummer verwechseln) im Messungsvordruck anzugeben. 6. In den Vordrucken für das Nivellement sind die Summenproben im Feld auszuführen. 7. Für Berechnungen ist die Einhaltung des gegebenen Schemas zweckmäßig! Rechenproben sind vorzunehmen. Die Genauigkeit von Berechnungen ist dem Zweck anzupassen. Arbeitsschutz bei Vermessungsübungen Allgemeine Hinweise Wenn Vermessungsübungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen durchgeführt werden, haben sich die Übungsteilnehmer so zu verhalten, dass eine eigene Gefährdung ausgeschlossen ist und dass andere Verkehrsteilnehmer (Straßenpassanten, Fahrzeuge) weder gefährdet noch behindert werden. Vermessungsgeräte dürfen während der Übungen nicht unbeaufsichtigt sein. Der Transport von sperrigen Messgeräten (Fluchtstäben, Latten, Stativen) hat mit größter Rücksichtnahme so zu erfolgen, dass niemand gefährdet wird. Werden Vermessungsinstrumente auf dem Stativ transportiert, müssen die Stative vorschriftsmäßig so über der Schulter getragen werden, dass ein Stativbein nach vorn und zwei nach hinten zeigen und sich die Stehachse des Instruments in ungefähr senkrechter Stellung befindet. Bei Klapplatten ist vor dem Aufstellen die Arretierungsvorrichtung festzustellen bzw. einzurasten. Diese Latten sind an den Handgriffen zu halten, damit bei unbeabsichtigten Einklappen Quetschungen vermieden werden. Bei Vermessungsübungen gilt die "Null-Promille-Grenze"! Arbeiten auf Straßen Während der Übungen sollen grundsätzlich keine Vermessungsarbeiten auf der Fahrbahn durchgeführt werden. Im Bereich des Gleiskörpers der Straßenbahn und auf dem Bahnkörper von Eisenbahnen sind Vermessungsarbeiten im Rahmen von Übungen verboten. Beim Überschreiten von Straßenbahngleisen dürfen Nivellierlatten nicht senkrecht getragen werden (Sicherheitsabstand von der Fahrleitung einhalten!).
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