TeilhabeStattAusgrenzung # Die Lebenshilfe-Kampagne 2016 zum Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III Materialien – Anleitungen – Infos 1 Alle aktuellen Informationen und Materialien zum Download auf www.teilhabestattausgrenzung.de Impressum Herausgeber: Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg Tel. 06421 491-0, Fax 06421 491-167 Leipziger Platz 15, 10117 Berlin Tel. 030 206411-0, Fax 030 206411-204 [email protected] www.lebenshilfe.de Fotos: Hans D. Beyer, Berlin Grafiken S. 34–S. 39: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 Stand: Juli 2016 © Bundesvereinigung Lebenshilfe 2 Inhalt Kapitel 1 Die Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung – Einführung ........................................................................4 Kapitel 2 Die Gesetze in Kürze – Hintergrundinformationen ....................................................................................5 Kapitel 3 Die Forderungen der Lebenshilfe ..................................................................................................................6 Kapitel 4 5 Kurzgeschichten zu den möglichen Folgen des BTHGs. Zum Ausdrucken und Verteilen. ..............7 Kapitel 5 Fakten zur Eingliederungshilfe . .................................................................................................................. 13 Kapitel 6 Sprechen Sie mit Ihren Abgeordneten – eine Hilfestellung für das Gespräch mit den Bundes- und Landtagsabgeordneten ......................................................................................... 14 Kapitel 7 Vor-Ort Aktionen . .......................................................................................................................................... 23 Kapitel 8 Textbausteine für die lokale Pressearbeit ................................................................................................ 26 Kapitel 9 Einsatz von Facebook und Twitter – eine Anleitung zum Einsatz ......................................................... 35 Kapitel 10 Leichte Sprache . ............................................................................................................................................ 40 Anhang Rückmeldung zur Kampagne . ..................................................................................................................... 46 3 Kapitel 1 Einführung Mit dieser Handreichung geben wir Ihnen wichtige Informationen zu der Kampagne der Lebenshilfe zum Bundesteilhabegesetz #TeilhabeStattAusgrenzung an die Hand: gen der Gesetze. Damit haben Sie das Material an der Hand, um Ihre Abgeordneten und die Öffentlichkeit zu überzeugen, sich für Menschen mit geistiger Behinderung einzusetzen. Die Bundesregierung will ihr größtes sozialpolitisches Reformvorhaben mit Bundesteilhabegesetz und drittem Pflegestärkungsgesetz umsetzen: Die Unterstützung für behinderte Menschen wird neu geregelt. Entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention sollen Selbstbestimmung und Teilhabe gestärkt – gleichzeitig aber der Kostenanstieg gedämpft werden. Trotz vielfältiger Verbesserungen, gerade im Hinblick auf die Forderungen der Lebenshilfe ist der Entwurf so nicht akzeptabel! Für die Lebenshilfe ist klar: Es geht darum, die Unterstützung für Menschen mit Behinderung, konkret die Eingliederungshilfe weiterzuentwickeln und zu verbessern. Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung sind dabei die größte Gruppe der Leistungsberechtigten für Eingliederungshilfe. Gleichzeitig sind die Leistungen der Eingliederungshilfe für sie unabdingbare Grundlage für die Bewältigung des Alltags, für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, für Wohnen, Arbeit und Freizeit. Die wichtigsten Informationen zu den Forderungen und den Gesetzen finden Sie auch in Leichter Sprache in Kapitel 10. Die Lebenshilfe fordert deshalb, dass die beiden geplanten Gesetze für Menschen mit einer geistigen Behinderung eine Verbesserung ihrer Lebenssituation bringen. Seit 28. Juni liegt nun der Regierungsentwurf vor – und klar ist: Er erfüllt die Erwartungen der Lebenshilfe nicht! Die Hauptkritikpunkte sind so erheblich, dass an diesen Stellen unbedingt Veränderungen kommen müssen: Um sie zu verdeutlichen, zeigen wir an fünf Beispielpersonen die möglichen Auswirkun- 4 Es kommt nun darauf an, im politischen Prozess die Ziele der Lebenshilfe gemeinsam und nachdrücklich zu verfolgen und unseren Forderungen Gehör zu verschaffen – dafür brauchen wir Sie! Beteiligen Sie sich mit Ihrer Orts- und Kreisvereinigung an der gemeinsamen bundesweiten Kampagne und machen Sie Ihren Bundes- und Landtagsabgeordneten deutlich, worum es geht. Nutzen Sie hierfür unseren Redaktionsplan für Ihre Social Media-Kanäle wie Facebook und Twitter. Schreiben Sie unsere Botschaften auf die Facebook- und Twitter-Seiten Ihrer Abgeordneten. Nutzen Sie die Forderungszettel, die BeispielGeschichten und die Ideen für Vor-Ort-Aktionen, um unsere Kampagne öffentlichkeitswirksam zu präsentieren. Engagieren Sie Ihre Familie, Freunde und Förderer, damit auch diese ihre Netzwerke im Internet, Nachbarschaft, Stadt und Landkreis aktivieren. So vieles ist heute mit wenigen Mitteln möglich. Der große Erfolg der Petition auf change. org mit mehr als 30 000 Unterzeichnern nach fünf Tagen unterstreicht, wieviel wir als Lebenshilfe in Gang setzen können. Lassen Sie uns gemeinsam zeigen, wie stark die Lebenshilfe ist! Kapitel 2 Das Bundesteilhabegesetz und das Dritte Pflegestärkungsgesetz in Kürze Die Ziele des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sind im Koalitionsvertrag beschrieben: • Größtes sozialpolitisches Reformvorhaben der Bundesregierung • Die Teilhabesituation von Menschen mit Behinderung soll umfassend verbessert werden. • Die Eingliederungshilfe soll zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden. • Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und im Rahmen eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. • Das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen soll im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gestaltet werden. • Die Kommunen sollen bei den Kosten der Eingliederungshilfe um 5 Mrd. Euro entlastet werden. Das Bundesteilhabegesetz ist ein sehr umfangreiches Gesetz und ... • wirkt in vielen anderen Gesetzen (Artikelgesetz) • verschiebt alle Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung aus der Sozialhilfe in das Recht der Rehabilitation. • regelt die Leistungen der Eingliederungshilfe auch inhaltlich neu. • verändert die Regelungen zur Kostenheranziehung von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen. • bestimmt das Verfahren zur Beantragung und Bedarfsermittlung der Teilhabeleistungen. • reformiert das Vertragsrecht zwischen den Einrichtungen/ Diensten und den Kostenträgern der Eingliederungshilfe. • verändert die Schnittstelle zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung. Das Pflegestärkungsgesetz III wird gleichzeitig mitgeregelt. • erneuert das Recht zur Teilhabe am Arbeits leben. • reformiert den Allgemeinen Teil des SGB IX. Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III): • stärkt die Rolle der Kommunen bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen. • führt den Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Hilfe zur Pflege ein. • regelt die Schnittstelle zur Eingliederungshilfe neu. Geplanter Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens von Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III 28. Juni 2016 Entwurf der Bundesregierung des Bundesteilhabegesetzes und des Pflegestärkungsgesetzes III 22./23.9.2016 erste Lesung im Bundestag 23.9.2016 erster Durchgang im Bundesrat 28.9.2016 Einführung im Ausschuss Arbeit und Soziales 17.10.2016 ggf. Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales 19.10.2016 ggf. Anhörung im Ausschuss für Gesundheit 16.12.2016zweite und dritte Lesung im Bundestag 16.12.2016 zweiter Durchgang im Bundesrat 1.1.2017 Inkrafttreten erster Teile des Bun desteilhabegesetzes und des Pflegestärkungsgesetzes III Das Bundesteilhabegesetz und das Dritte Pflegestärkungsgesetz finden Sie in Leichter Sprache in Kapitel 10. 5 Kapitel 3 Die Forderungen der Lebenshilfe zum Bundesteilhabegesetz und zum Pflegestärkungsgesetz III sind: Teilhabe statt Ausgrenzung! Keine Diskriminierung von Menschen mit geistiger Behinderung Menschen mit geistiger Behinderung brauchen zu ihrer Unterstützung Eingliederungshilfe: In der Schule, beim Wohnen, bei der Arbeit und in der Freizeit. Die Bundesregierung will die Eingliederungshilfe ändern. Dazu fordert die Lebenshilfe: • der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe darf nicht so begrenzt werden, dass Menschen, die in weniger als 5 Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, ausgeschlossen sind. Eine solche Hürde ist zu hoch. • Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf dürfen nicht von der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Das ist Diskriminierung. Sie brauchen zur Teilhabe beides: Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege. • Die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten dürfen nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus und die Menschen verlieren ihr Zuhause. 6 • Kein Gemeinschaftszwang! Menschen mit Behinderung dürfen nicht gezwungen werden, ihre Unterstützung mit anderen zu teilen – vor allem nicht beim Wohnen und in der Freizeit. • Auch Menschen mit einer geistigen Behinderung dürfen nicht von den verbesserten Regelungen zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch. Ohne diese Änderungen drohen deutliche Verschlechterungen gerade für Menschen mit geistiger Behinderung. Das kann die Lebenshilfe nicht akzeptieren. Die Forderungen finden Sie in Leichter Sprache in Kapitel 10 und auch als Download zum Ausdrucken und Verteilen auf www.teilhabestattausgrenzung.de. Kapitel 4 5 Kurzgeschichten zu Teilhabe statt Ausgrenzung Bleiben Bundesteilhabegesetz und drittes Pflegestärkungsgesetz wie sie sind, hat das schwerwiegende Folgen für viele Menschen mit geistiger Behinderung. Ihre Lebensumstände würden sich verschlechtern. Beispielhaft beschreiben wir hier die Situation von Mario S., Alexander K., Conni M., Franziska P. und Melanie A. In den Lebenshilfen vor Ort gibt es zahlreiche Menschen mit geistiger Behinderung, auf die solche oder ähnliche Beschreibungen zutreffen. Wir bitten Sie daher: Kommen Sie mit ... - Ihren Abgeordneten aus Bundestag und Landtag - Ihren lokalen Medien ins Gespräch und erzählen Sie Ihre eigene Geschichte! Geben Sie unseren Beispielen die Gesichter von Ihnen vertrauten Menschen. Machen Sie damit die Forderungen der Lebenshilfe anschaulich. Denn nur wer glaubwürdig erzählt, kann überzeugen! Nutzen Sie hierfür auch die Argumentationshilfe im Kapitel 6. 7 Alexander K., 25 Jahre alt, sitzt im Rollstuhl, weil er seit der Geburt gelähmt ist. Außerdem hat er eine leichte geistige Behinderung. Der junge Mann arbeitet in einer Werkstatt. Seit einigen Monaten wohnt er in einer Wohngruppe, die ambulant betreut wird, und genießt das Zusammensein mit Gleichaltrigen. Er war froh, dass die Lebenshilfe nicht nur seine Unterstützung organisiert, sondern auch eine Wohnung für die WG zur Verfügung stellt, denn barrierefreier Wohnraum ist in seiner Gegend nur sehr schwer zu finden. Auch seine Eltern sind froh, dass sich ihr Sohn so gut eingewöhnt hat. Sie konnten die umfangreiche Unterstützung nicht mehr leisten. Um in der kleinen Wohngruppe leben zu können und notwendige Unterstützung zu bekommen, ist Alexander K. sowohl auf Leistungen der Pflegeversicherung als auch auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen. Mit der geplanten Regelung im dritten Pflegestärkungsgesetz wird die Unterstützung aus der Pflegeversicherung auf eine geringe Pauschale begrenzt. Die entsprechende Regelung des § 43 a SGB XI soll auch auf ambulant betreute Wohngruppen ausgedehnt werden, die dem Wohn- und Betreuungsver8 tragsgesetz unterliegen. Damit erhält Alexander K. (Pflegestufe 3) statt 1.612 € im Monat nur noch eine Pauschale von 266 Euro. Die Finanzierung seiner WG ist dadurch unmöglich. Da Länder und Kommunen mit der Reform der Eingliederungshilfe das Ziel verfolgen, Kostensteigerungen einzudämmen, befürchtet die Lebenshilfe, dass die Eingliederungshilfe auch nicht für die fehlenden Leistungen aus der Pflegeversicherung einspringen wird. Dies kann für Alexander K. fatale Folgen haben. Allein aus Kostengründen und entgegen seiner eigenen Lebensvorstellung muss er womöglich in eine Wohneinrichtung umziehen. Wegen seines hohen Pflegebedarfs droht im schlimmsten Fall sogar der Umzug ins Pflegeheim. Die Lebenshilfe fordert, Leistungen der Pflegeversicherung müssen den leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung genauso zustehen wie allen anderen Versicherten. Sie brauchen zur Teilhabe beides: Leistungen der Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe. Menschen mit Behinderung dürfen nicht in die Pflege abgeschoben werden. Mario S., 50 Jahre alt, wohnt im ambulant betreuten Wohnen der Lebenshilfe und arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Mario S. wird über Eingliederungshilfe drei Stunden in der Woche bei Geldangelegenheiten und Behördengängen unterstützt. Nach dem vorliegenden Entwurf des Bundesteilhabegesetzes wird Mario S. die Berechtigung für Unterstützung durch Eingliederungs hilfe voraussichtlich verlieren. Denn nach § 99 SGB IX neue Fassung muss er in mindestens fünf der dort beschriebenen neun Lebensbereiche Unterstützungsbedarf aufweisen, um weiterhin Eingliederungshilfe zu erhalten. Diese Schwelle ist sehr hoch. Seine Teilhabe-Einschränkungen liegen vor allem in einem der neun Lebensbereiche: „8. Bedeutende Lebensbereiche“ (z. B. Arbeit und Beschäftigung und wirtschaftliches Leben). Angesichts seiner geistigen Behinderung ist Mario S. jedoch dringend auf die bisherige Unterstützung angewiesen. Wird ihm die Unterstützung durch Eingliederungshilfe entzogen, kann er seinen Alltag nicht mehr bewältigen. Er kann seine Geldangelegenheiten nicht mehr regeln, verschuldet sich und droht zu verwahrlosen. Die im Gesetzentwurf neu eingefügte Ermessensregel, wonach auch Menschen Leistungen erhalten „können“, wenn in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen vorliegen, hilft dabei nicht: Denn für das Ermessen muss der Unterstützungsbedarf ähnlich ausgeprägt sein. Zudem kann das Recht auf eine Ermessensentscheidung einen eindeutigen Rechtsanspruch – wie er heute für Menschen mit Behinderung wie Mario S. im Gesetz verankert ist – nicht ersetzen. Die Lebenshilfe fordert daher, die Voraussetzung von Unterstützungsbedarf in fünf der neun Lebensbereiche zu streichen. Sonst drohen gerade Menschen mit Behinderung, bei denen mit einem geringen Unterstützungsaufwand ein Leben mit Teilhabe erreicht werden kann, aus dem Gesetz zu fallen. Dies muss unbedingt verhindert werden! 9 Conni M., 35 Jahre alt, hat das Down-Syndrom. Sie geht in eine Werkstatt und lebt seit 15 Jahren in einer Wohnstätte. Mit ihren Mitbewohnern Ingo L. und Maria P. ist sie eng befreundet. Obwohl Conni M. kaum verständlich spricht, haben die drei viel Spaß miteinander. Auch die Betreuer kennen Conni M. gut und können sie dabei unterstützen, sich gesund zu ernähren, damit ihre Zuckerkrankheit nicht richtig ausbricht. Ihre Eltern sind bereits gestorben, und der Rückhalt in der Wohnstätte ist für Conni M. sehr wichtig. Menschen wie Conny M., die in einer Wohneinrichtung leben und wegen ihrer Beeinträchtigung ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, erhalten Leistungen der Grundsicherung. Dazu gehören die Kosten der Unterkunft, bei denen der Bund künftig nicht die tatsächlich entstehenden Kosten der Unterkunft übernehmen wird, sondern nur einen gedeckelten Betrag. Dieser orientiert sich an der Warmmiete eines Einpersonenhaushalts mit einem maximalen Zuschuss von 25 % 10 für die behinderungsbedingten Aufwendungen. Diese Regelung verkennt, dass Wohneinrichtungen besonderen rechtlichen Anforderungen unterliegen, z. B. in Bezug auf den Brandschutz und Mitarbeiterräume, über die deutlich höhere Kosten entstehen und die mit einem Einpersonenhaushalt nicht vergleichbar sind. Selbst mit Zuschuss wird der Betrag nicht ausreichen, um die in einer Einrichtung entstehenden Unterkunftskosten zu decken. Damit droht der Wohnstätte das finanzielle Aus. Conni M. und ihre Mitbewohner würden dann ihr Zuhause verlieren. Durch die derzeit geplanten Regelungen sind die bedarfsgerechten Wohnangebote gerade für Menschen mit einem hohen Unterstützungsangebot in ihrer Existenz bedroht. Die Lebenshilfe fordert daher, dass die tatsächlichen und auch bislang anerkannten „Mietkosten“ in bestehenden Wohneinrichtungen vom Bund in voller Höhe übernommen werden. Franziska P., 27 Jahre, lebt im betreuten Wohnen. Sie arbeitet in der Druckerei der Lebenshilfe Werkstatt, malt und tanzt gerne. Da sie sich nicht so gut allein orientieren kann, braucht sie Unterstützung bei Freizeitaktivitäten. Seit zwei Jahren ist sie mit Jonny B. zusammen, die beiden verstehen sich prächtig und genießen jede Minute der Zweisamkeit. Es nervt sie, dass sie immer wieder, mit anderen Bewohnern ihre Freizeit teilen müssen, nur weil sie wegen ihrer Behinderung Unterstützung benötigen. Das Bundesteilhabegesetz sieht vor, dass die Unterstützung von mehreren leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung gemeinsam erbracht wird, soweit dies zumutbar ist. Wenn Menschen mit Behinderung entgegen ihrem Willen viele Unterstützungsleistungen mit anderen teilen müssen, ist für sie eine selbstbestimmte und individuelle Gestaltung ihres Alltags nicht mehr möglich. Besondere Einschränkungen ergeben sich durch diese Regelung bei den Unterstützungsleistungen zum Wohnen und bei der Freizeit. Die Lebenshilfe sieht in der neuen Regelung eine Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts und des Rechts auf Selbstbestimmung. Das widerspricht der Zielsetzung des Gesetzes. Die Lebenshilfe fordert daher, dass Menschen mit Behinderung Unterstützungsleistungen nur dann mit anderen teilen müssen, wenn sie dies wollen und deshalb ihre Zustimmung dazu gegeben haben. Dies gilt besonders beim Wohnen und in der Freizeit. Die Lebenshilfe ist gegen „Gemeinschaftszwang“. 11 Melanie A., 32 Jahre alt, arbeitet in der Wäscherei der Lebenshilfe-Werkstatt. Sie wohnt noch bei ihren Eltern, die einen Kiosk betreiben. Sie ist unternehmenslustig und von anderen Ländern fasziniert. Reisereportagen sind ihre liebsten Sendungen im Fernsehen. Nun möchte sie gerne nach Teneriffa verreisen – dafür spart sie seit 3 Jahren von ihrem Lohn. Das Bundesteilhabegesetz sieht vor, dass die Vermögensfreigrenzen bei den Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung erheblich gesteigert werden. Menschen mit Behinderung haben künftig einen Vermögensfreibetrag von 50.000 € und das Partnervermögen wird vollständig freigestellt. Für Menschen mit einer geistigen Behinderung sind diese Regelungen im Bundesteilhabegesetz aber bedeutungslos. Sie sind meistens für ihren Lebensunterhalt auf Grundsicherung (Sozialhilfe) angewiesen. Die Vermögensfreigrenze bei der Grundsicherung liegt weiterhin bei lediglich 2.600 €. Die Lebenshilfe fordert, dass auch Menschen, die wegen ihrer Behinderung neben Leistungen der Eingliederungshilfe existenzsichernde Leistungen erhalten, mehr als 2.600 Euro ansparen dürfen. Auch sie brauchen mehr Spielraum und das Recht auf ein Sparbuch. Hierfür müssen die Regelungen zur Vermögensanrechnung im SGB XII mindestens an die besseren Vorschriften im SGB II (Hartz IV) angepasst werden. 12 Kapitel 5 Fakten zur Eingliederungshilfe Menschen mit geistiger Behinderung brauchen zur Unterstützung und zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Leistungen der Eingliederungshilfe: In der Schule, beim Wohnen, bei der Arbeit und in der Freizeit. Mit dem Bundesteilhabegesetz werden die Leistungen der Eingliederungshilfe neu geregelt. Die Leistungsberechtigten der Eingliederungshilfe sind im Durchschnitt 34 Jahre alt. Von den insgesamt 7,5 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung beziehen nur gut 11 % Leistungen der Eingliederungshilfe. Von diesen aktuell 860.500 Eingliederungshilfeberechtigten in Deutschland (Statistisches Bundesamt, 2014) haben über 500.000 Menschen eine geistige Behinderung. Damit sind die Menschen mit geistiger Behinderung die größte Gruppe der Leistungsempfänger der Eingliederungshilfe und somit am stärksten durch die Reform dieser Leistungen im Bundesteilhabegesetz betroffen. Zurzeit ist die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen eine Leistung der Sozialhilfe. Über die Hälfte aller Sozialhilfeausgaben liegen im Bereich der Eingliederungshilfe. Im Jahr 2014 wurden hierfür 15 Milliarden Euro netto aufgewendet. Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung, die länger als sechs Monate anhält und die sie wesentlich in ihrer Teilhabe einschränkt. Die Leistungen werden erbracht, um die Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und behinderten Menschen so die Chance zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen. Zu den Leistungen gehören: stationäres und ambulant unterstütztes Wohnen; Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen); Schulbegleitung; Frühförderung u.v.m. Menschen mit geistiger Behinderung sind insbesondere von den Änderungen des Bundesteilhabegesetzes betroffen, wenn es um Leistungen zum stationären Wohnen und zur Werkstatt für Menschen mit Behinderungen geht. Laut Kennzahlenvergleich Eingliederungshilfe der überörtlichen Träger der Sozialhilfeträger aus dem Jahr 2014 haben ¾ der Menschen in Werkstätten und 64 % der Menschen mit stationärer Wohnunterstützung eine geistige Behinderung. 13 Kapitel 6 Sprechen Sie mit Ihren Abgeordneten – eine Hilfestellung für das Gespräch mit den Bundes- und Landtagsabgeordneten Ein Ratgeber für das Gespräch mit Entscheidern und Meinungsbildnern In diesem Kapitel liefern wir eine Hilfestellung für Ihr Gespräch mit Entscheidern vor Ort. Ob nun Bundestags- oder Landtagsabgeordnete, Bürgermeister oder Pressevertreter – die hier aufgeführten Punkte geben Ihnen die notwendigen Informationen, um unsere Kampagne im Gespräch schnell und zielführend zu vermitteln. Am Ende des Kapitels finden Sie eine Tabelle • die die neuen Regelungen in den Gesetzen erläutert, • diese Regelungen bewertet, • die Forderungen der Lebenshilfe gegenüberstellt, • mögliche Gegenargumente zu unseren Forderungen auflistet, • und Antworten liefert. Die Bundesregierung will mit dem Bundesteilhabegesetz auch die steigenden Kosten in der Eingliederungshilfe eindämmen. Aktuell drohen deshalb massive Verschlechterungen, die wir gemeinsam verhindern müssen! • Menschen mit Behinderung sollen künftig in fünf von neun Lebensbereichen Unterstützungsbedarf nachweisen, um Eingliederungshilfe zu bekommen. Diese Hürde ist zu hoch! • Pflege im ambulanten Bereich soll künftig vorrangig sein und könnte im schlimmsten Fall Leistungen der Eingliederungshilfe ersetzen. Die Verschiebung von Menschen mit Behinderung in die Pflege müssen wir verhindern! Es drohen erneut langwierige Rechtsstreitigkeiten zu Lasten von Menschen mit Behinderung. • Mit dem Pflegestärkungsgesetz III soll außerdem die pauschale Abgeltung der Leistungen der Pflegversicherung in Einrichtungen der Eingliederungshilfe auch auf bestimmte ambulant betreute Wohnformen ausgedehnt werden. Dies bedeutet, für Menschen mit Behinderung 14 und Pflegebedarf in solchen Wohnformen (ca. 20.000 Personen bundesweit) eine finanzielle Verschlechterung von bis zu 1346 € im Monat. Die Möglichkeiten, ambulant betreut zu leben, werden sich gerade für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf dadurch erheblich verschlechtern. • Die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten sollen auf ein zu niedriges Niveau begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht manchen Einrichtungen das finanzielle Aus und Menschen mit Behinderung verlieren ihr Zuhause. • Menschen sollen gezwungen werden können, Teilhabeleistungen mit anderen gemeinsam zu nutzen. Ihre Teilhabe und Selbstbestimmung wird dadurch eingeschränkt. „Gemeinschaftszwang“ darf es daher nicht geben! • Der Zweck der Eingliederungshilfe soll nur noch Teilhabe und nicht mehr Rehabilitation sein. Rehabilitation ist aber unverzichtbar für viele Menschen mit Behinderung. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe kämpft seit vielen Jahren für ein gutes Bundesteilhabegesetz. Das konnten wir bereits für Menschen mit geistiger Behinderung erreichen: • Die Koordination zwischen einzelnen Rehabilitationsträgern (Sozialhilfe, Jugendhilfe, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung und Bundesagentur für Arbeit) wird gestärkt und ermöglicht Leistungen wie aus einer Hand. • Der bundesweite Flickenteppich bei der Bedarfsfeststellung hat ein Ende. Das neue bundeseinheitliche Verfahren zur Feststellung, wie viel und welche Unterstützung bei der Teilhabe gebraucht wird, schafft Klarheit und stärkt die Beteiligung von Menschen mit Behinderung. • Das Bundesteilhabegesetz etabliert eine unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderung. Dies stärkt ihre Selbstbestimmung. • Der individuelle Rechtsanspruch auf Schulbegleiter für Kinder mit Behinderung, den Gerichte schon abschaffen wollten, bleibt erhalten und wird im Gesetz verankert. Nur so kann Inklusion in Schulen derzeit gelingen. • Die Betreuung in offenen Ganztagsschulen wird Leistung der Eingliederungshilfe. • Menschen mit geistiger Behinderung erhalten eine Alternative zur Beschäftigung in der Werkstatt. Sie können leichter auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig werden. Dabei hilft ihnen das Budget für Arbeit mit einem Lohnkostenzuschuss und Assistenz am Arbeitsplatz. • Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung können künftig mehr (ca. 26 €) von ihrem Lohn behalten. Die betriebliche Mitbestimmung von WfbM-Beschäftigten wird eingeführt. • Die Assistenzleistungen werden konkretisiert. • Die Leistungsvereinbarungen zwischen den Diensten/Einrichtungen und dem Leistungsträger können künftig bei fehlender Einigkeit vor eine Schiedsstelle gezogen werden. • Ehe- bzw. Lebenspartner werden künftig nicht mehr mit ihrem Einkommen und Vermögen zu den Leistungen der Eingliederungshilfe herangezogen. 15 16 Die Lebenshilfe kritisiert die Regelung zum Personenkreis, da Menschen, die bisher Eingliederungshilfe erhalten, in Zukunft ausgeschlossen sein könnten. Dies betrifft vor allem Menschen, die nur einen geringen Unterstützungsbedarf haben, z.B. mit ein paar Stunden in der Woche im ambulant unterstützten Wohnen (AUW) betreut werden. Personenkreis § 99 SGB IX-RegE regelt den Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe. Um Anspruch auf Eingliederungshilfe zu haben, müssen Menschen mit Behinderung Unterstützungsbedarf in mindestens 5 von 9 Lebensbereichen der ICF aufweisen. Die 9 Lebensbereiche sind: 1. Lernen und Wissensanwendung, 2. Allgemeine Aufgaben und Anforderungen, 3. Kommunikation, 4. Mobilität, 5. Selbstversorgung, 6. Häusliches Leben, 7. Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen, 8. Bedeutende Lebensbereiche sowie 9. Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben. Gegenargument Antwort 2. Die Norm tritt erst 2020 2. in Kraft. Bis dahin sollen die Wirkungen der Regelung überprüft und sie ggf. angepasst werden, wenn es zu den befürchteten Einschränkungen des Personenkreises kommt. Es ist eher unwahrscheinlich, dass ein System, das einmal im Gesetz steht, dann wieder völlig erneuert wird. Die Lebenshilfe spricht sich daher dafür aus erst zu forschen und zu erproben und dann das Gesetz zu ändern, nicht anders herum. Die Lebenshilfe fordert, dass 1. Die Ermessens1. Diese Ermessensregelung, erlaubt bei die Definition des leistungsregel hilft kaum weiter, besonders gelagerten berechtigten Personenweil der Mensch mit Fällen eine Abweichung kreises auf eine verlässliche Behinderung einen der 5 von 9 Regeln. Grundlage gestellt und hierfür Rechtsanspruch auf die benötigte wissenschaftUnterstützung braucht. liche Expertise eingeholt Der Anspruch auf eine wird. Nur so kann sicherErmessensentscheigestellt werden, dass derzeit dung ersetzt dies nicht. leistungsberechtigte Auch greift der Menschen mit Behinderung Ermessensanspruch künftig nicht aus dem System nur, wenn im Einzelfall fallen. Unterstützung im Solange diese Expertise ähnlichen Ausmaß fehlt, sollen die derzeitigen erforderlich ist, wie bei Regelungen zum leistungsUnterstützungsbedarf berechtigten Personenkreis in 5 der 9 beibehalten werden. Lebensbereiche. Forderung Seite 1 von 7 – #TeilhabeStattAusgrenzung – Bundesteilhabegesetz (BTHG) – Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III) Problematisch ist die Reglung auch, weil die Einschränkung 5 aus 9 eine völlig willkürlich gegriffene Größe ist. Ihre Wirkung ist in keiner Weise wissenschaftlich fundiert, erprobt oder evaluiert sind. Somit ist auch völlig unklar, ob das Ziel erreicht wird, dass Menschen, die heute Eingliederungshilfe erhalten, auch in Zukunft zum berechtigten Personenkreis gehören werden. Bewertung Neue Regelung im BTHG Eine Argumentationshilfe zur Stärkung unserer Forderungen. Sprechen Sie mit Ihrem Abgeordneten – Hintergrundinformationen für Ihr Gespräch 17 Forderung Gegenargument Antwort Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf, die in entsprechenden WGs nach dem WBVG leben, hätten dann zur Finanzierung ihres ambulanten Wohnsettings je nach Pflegegrad zwischen 423 € und 1729 € monatlich weniger zur Verfügung als ohne diese neue Regelung (Beträge der ambulanten Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI PSG III minus 266 €). 1. Die aktuelle Regelung § 43 a SGB XI stellt eine des § 43 a wird nur an Diskriminierung der die Änderungen durch Menschen mit Behinderung das BTHG angepasst. dar. Sie sind Mitglieder der Eigentlich ändert sich Pflegeversicherung und nichts. zahlen Beiträge wie alle anderen auch. Eine Begrenzung ihrer Leistungen auf 266 € darf es nicht geben. 1. Das stimmt nicht. Eine Vielzahl der Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf (ca. 20.000) leben in ambulant betreuten Wohngruppen, die dem WBVG unterliegen. Bisher erhalten sie die vollen ambulanten Pflegesachleistungen. Die Lebenshilfe fordert Der Anwendungsbereich § 43a SGB XI muss des § 43 a SGB XI wird abgeschafft werden. also erheblich ausgeweitet. Es steht zu befürchten, dass § 43a SGB XI darf 2. Es gibt eine Bestands- 2. Die Bestandschutzeine Vielzahl dieser WGs regelung hilft wenig. schutzregelung, dann schließen müssten, weil außerdem auf keinen Fall Denn schon wenn ein wonach Menschen die der Eingliederungshilfeträger auch noch auf ambulant betreute Wohnformen nach Bewohner der WG neu aktuell in solchen diese Finanzierungslücke dem WBVG ausgedehnt hinzukommt und nur Wohngruppen leben, nicht schließen wird. Die werden. noch die 266 € auch weiterhin die Bewohner müssten dann Pauschale einbringt, Pflegesachleistung entweder in Einrichtungen zerfällt das erhalten. der Eingliederungshilfe oder Finanzierungskonzept wegen ihres hohen für die ganze Gruppe Pflegebedarfs sogar in 3. Wohngruppen können 3. Das stimmt. Allerdings Einrichtungen der ist es für Menschen mit sich auch außerhalb Pflegeversicherung umziehen Behinderung nicht des Anwendungseinfach auf dem bereichs des WBVG allgemeinen Wohngründen ungsmarkt barrierefreien Wohnraum zu mieten. Bewertung Seite 2 von 7 – #TeilhabeStattAusgrenzung – Bundesteilhabegesetz (BTHG) – Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III) Stationär/Wohnen in Wohnstätten § 43a SGB XI, wonach die Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung auf einen Betrag in Höhe von 266 Euro begrenzt ist, wird mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz ausgeweitet auf alle gemeinschaftlichen Wohnformen die dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) unterliegen. Dies ist bei allen Wohngruppen der Fall, bei denen die Wohnung und die Unterstützungsleistung beim gleichen Anbieter, z.B. der Lebenshilfe, in Anspruch genommen werden (gekoppelte Verträge). Im Einzelfall Neue Regelung im PSG III Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege 18 Forderung Für Menschen mit geistiger Behinderung ist dies wichtig, da sie dann Leistungen aus Antwort Da der Vorrang an den Schwerpunkt der Leistungserbringung geknüpft ist, wird die Abgrenzung nicht leichter, sondern schwerer. Es braucht dann immer Entscheidungen im Einzelfall. 2. Diese große AusDies hätte enorme weitung des Personfinanzielle Auswirkungenkreises sieht die en, da dann die neuen, Lebenshilfe nicht, da besseren Regeln zur nur Menschen im Einkommens- und Bezug der EingliederVermögensanrechnung ungshilfe hiervon bei der Eingliederungserfasst wären, die hilfe für einen größeren darüber hinaus in der Personenkreis Wirkung Regel Grundsicherentfalten würden. ung beziehen und deswegen ohnehin der strengen Anrechnung von Einkommen und Vermögen unterliegen. Der Vorrang helfe bei der Abgrenzung. Eine streitfreie Schnittstelle entstünde. Pflegeversicherungs1. Das stimmt nicht. leistungen seien zum Leistungen der EinTeil deckungsgleich mit gliederungshilfe und Leistungen der der Pflege verfolgen Eingliederungshilfe. unterschiedliche Ziele. Die Leistungen müssen daher nebeneinander bestehen bleiben. Gegenargument Menschen mit Behinderung 1. Die bisherige Regelung des 1. § 13 Abs. 3 SGB XI, das und Pflegebedarf brauchen Nebeneinander von Leistungen aus beiden Leistungen der Systemen: EingliederungsPflegeversicherung und hilfe und Pflegeversicherung. der Eingliederungshilfe muss erhalten bleiben. Bei Einführung der beschriebenen Vorrangregelung steht zu befürchten: Leistungen der Eingliederungshilfe werden nicht mehr im erforderlichen Umfang bewilligt, weil der Eingliederungshilfeträger die in Anspruch genommenen Leistungen der Pflegeversicherung „eins zu eins“ auf den festgestellten Eingliederungshilfebedarf 2. Für Menschen mit Anspruch 2. sowohl auf Leistungen der anrechnet, obwohl beide Eingliederungshilfe als auch Leistungen in ihrer der Hilfe zur Pflege soll die Zielrichtung gerade nicht Eingliederungshilfe die identisch sind. Hilfe zur Pflege umfassen. Neue Abgrenzungsfragen Die neue Regelung des und eine Flut von § 103 Abs. 2 SGB IX RegE Einzelfallstreitigkeiten wird begrüßt und soll auf alle entstehen, in denen der Menschen mit Behinderung Leistungsberechtigte und Pflegebedarf, die Einnachweisen muss, wo der gliederungshilfe erhalten, Schwerpunkt der erweitert werden. Leistungserbringung liegt. Bewertung Seite 3 von 7 – #TeilhabeStattAusgrenzung – Bundesteilhabegesetz (BTHG) – Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III) ambulant Im ambulanten Bereich soll der Gleichrang von Eingliederungshilfe und Pflege (§ 13 Abs. 3 SGB XI) aufgehoben werden. Im häuslichen Umfeld entsprechend § 36 SGB XI sollen die Leistungen der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege den Leistungen der Eingliederungshilfe gegenüber vorrangig sein, es sei denn, der Schwerpunkt der Eingliederungshilfe steht im Vordergrund der Leistungserbringung. Neue Regelung im PSG III und im BTHG Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege 19 Seite 4 von 7 – #TeilhabeStattAusgrenzung – Bundesteilhabegesetz (BTHG) – Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III) Den geplanten Vorrang der Leistungen der Hilfe zur Pflege vor Leistungen der Eingliederungshilfe lehnt die Lebenshilfe entschieden ab. einer Hand erhalten. Und wenn sie einen hohen Pflegebedarf haben, nicht auf Leistungen der Hilfe zur Pflege verwiesen werden, obwohl sie Bedarf an den fachlich anderen, umfassenderen und pädagogisch geprägten Leistungen der Eingliederungshilfe haben. 20 Es steht zu befürchten, dass mit der starren Grenze von maximal 25 % Zuschlag Einrichtungen vor dem 2. Für neue Angebote finanziellen Aus stehen, und muss ein einheitlicher Menschen mit Behinderung ihr Maßstab für die „Zuhause“ verlieren. Bemessung der Kosten Die Lebenshilfe kritisiert auch, der Unterkunft auf dass es keine vernünftige oder Bundesebene verplausible Grundlage für die handelt werden. Hierbei Begrenzung des Zuschlags müssen Bund, Länder, auf 25 % gibt. Eingliederungs-hilfeträger und Spitzenverbände der Leistungserbringer beteiligt sein. Seite 5 von 7 – #TeilhabeStattAusgrenzung – Bundesteilhabegesetz (BTHG) – Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III) Diese Regelung ist eine Folge der Trennung von Leistungen zur Existenzsicherung und Fachleistungen im stationären Bereich. Hiermit werden Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen leben künftig – wie im ambulanten Bereich – Leistungen der Grundsicherung (Regelbedarf und Kosten für die Unterkunft) einerseits und Fachleistungen aus Eingliederungshilfe und Pflege andererseits erhalten. Die Lebenshilfe kritisiert, dass 1. Die Lebenshilfe fordert, dass in Bezug auf diese Form der Umsetzung bestehende Wohneinder Trennung von Existenzrichtungen die tatsächsicherung und Fachleistung lichen und auch bislang eine Leistungslücke reißen von der Sozialhilfe wird. anerkannten Kosten vom Bund im Sinne einer Die geplante Regelung bei einrichtungsbezogenen den Kosten der Unterkunft ist Bestandsschutzaus Sicht der Lebenshilfe nicht regelung übernommen geeignet, eine Refinanzierung werden. der Kosten von Wohnstätten für Menschen mit Behinderung sicher zu stellen. Anders als Privathaushalte unterliegen Einrichtungen zusätzlichen Anforderungen– wie z.B. Brandschutz, das Vorhalten von Gemeinschaftsräumen oder Räumen für Mitarbeitende. Kosten der Unterkunft in Einrichtungen Statt eines Einrichtungsentgeltes sollen zukünftig die Kosten der Unterkunft und des Lebensunterhaltes separat gezahlt werden. § 42 b Abs. 2 Nr. 2 SGB XII RegE sieht dazu vor, dass Leistungsberechtigte, denen allein oder zu zweit ein persönlicher Wohnraum und zusätzliche Räumlichkeiten zur gemeinschaftlichen Nutzung überlassen werden, die durchschnittlichen angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für die Warmmiete eines Einpersonenhaushaltes zuzüglich eines maximal 25prozentigen Aufschlages als Kosten der Unterkunft erhalten. Forderung Bewertung Neue Regelung im BTHG Eine einrichtungsbezogene Bestandsschutzregelung verhindert Fortschritt. Es gibt bereits eine Bestandsschutzregelung für die Menschen, die in Einrichtungen leben (§ 139 Abs. 2 SGB XII RegE). Gegenargument Das stimmt. Allerdings läuft die individuelle Bestandsschutzregelung leer, wenn Menschen aus der Einrichtung ausziehen oder versterben, da nicht sichergestellt ist, dass bei Wechseln in der Bewohnerschaft, die Wohneinrichtung ihre tatsächlich entstehenden Kosten der Unterkunft insgesamt noch refinanzieren kann. Das stimmt nicht, die Umstellung dauert nur länger und das ist auch gut so. Denn ein adäquater Ersatz an Wohnmöglichkeiten für alle Menschen, die aktuell in Wohnstätten der Behindertenhilfe leben, ist nicht ersichtlich. Vielmehr hemmen die neuen Regelungen z.B. des PSG III (s.o.) das Entstehen weiterer neuer ambulanter Wohnformen gerade für Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf. Antwort 21 Ein „Poolen“ von Leistungen sollte nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten möglich sein. Sonst steht zu befürchten, dass bspw. Menschen gezwungen werden mit anderen zusammenzuziehen in WGs oder Wohnstätten, obwohl sie alleine leben möchten, weil sie nur mit anderen die erforderlichen Unterstützungsleistungen erhalten. Die Lebenshilfe fordert daher eine gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen darf nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten möglich sein. Dies gilt insbesondere bei den beiden Lebensbereichen Wohnen und Freizeit, da sie in besonderen Maße die Privatsphäre des Menschen berühren. Es darf keinen Gemeinschaftszwang geben. Die Lebenshilfe lehnt das „Poolen“ von Leistungen gegen den Willen des Leistungsberechtigten ab. Forderung Seite 6 von 7 – #TeilhabeStattAusgrenzung – Bundesteilhabegesetz (BTHG) – Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III) Hiermit wird die gemeinsame Erbringung von Leistungen zum Regelfall und kann auch gegen den Willen des Leistungsberechtigten durchgeführt werden. Es sei denn, das „Poolen“ einer Leistung ist unzumutbar. Die Regelung zum „Poolen“ muss daher dringend nachgebessert werden, da ansonsten das Wunsch- und Wahlrecht noch weiter eingeschränkt würde. Die geplante Regelung zum „Poolen“ bleibt sogar hinter der auch bisher schon als defizitär erlebten Regelung zum Wunsch- und Wahlrecht in § 13 SGB XII zurück, die neben der Zumutbarkeit auch das Kriterium der unverhältnismäßigen Mehrkosten einbezieht. „Poolen“ /Gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen Nach § 116 Abs. 2 SGB IX RegE können Leistungen der Eingliederungshilfe an mehrere Leistungsberechtigte gemeinsam erbracht werden („poolen“), außer dies ist für den Leistungsberechtigten unzumutbar. Bewertung Neue Regelung im BTHG Außerdem sei bei der Prüfung der Zumutbarkeit nach § 116 Abs. 2 i.V.m. § 104 SGB IX RegE auch die bisherige Leistungsgewährung zu berücksichtigen. Was nach geltendem Recht angemessen ist, soll auch künftig angemessen sein. Insbesondere sollen Menschen, die aktuell ambulante Leistungen zum Wohnen erhalten auch weiterhin in der bestehenden Wohnform leben dürfen. In der Gesetzesbegründung heißt es, die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen könne nicht allein in das Ermessen des Leistungsträgers gestellt werden, vielmehr müsse der Leistungsberechtigte an der Entscheidung beteiligt sein. Gegenargument Menschen mit Behinderungen müssen rechtssicher und auch in Zukunft vor einer gegen ihren Willen vom Leistungsträger verordneten gemeinschaftlichen Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen geschützt werden, sonst hätte der Gesetzgeber sein Ziel - Mehr Teilhabe und Selbstbestimmung – verfehlt. Diese Versuche durch entsprechende Zielvorgaben in der Begründung die Rechtsunsicherheit aus dem Gesetzestext zu heilen, taugen jedoch nicht. Antwort 22 Gegenargument Eine solche Regelung würde zu Kostensteigerungen in der Sozialhilfe führen, die aktuell nicht finanzierbar sind. Forderung Die Lebenshilfe fordert für Menschen mit Behinderung, die behinderungsbedingt neben der Eingliederungshilfe auf Grundsicherung/ Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen sind, ebenfalls einen höheren Vermögensfreibetrag. Seite 7 von 7 – #TeilhabeStattAusgrenzung – Bundesteilhabegesetz (BTHG) – Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III) Mit diesen Regelungen soll das Versprechen eingelöst werden, die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem herauszuholen und in ein modernes Teilhaberecht umzuwandeln: Der Vermögensfreibetrag soll laut BTHG RegE auf 50.000 € angehoben und das Partnervermögen vollständig freigestellt worden. Diese Ungleichbehandlung – Vermögensfreigrenze von 50.000 € einerseits und von 2.600 € andererseits – ist aus Sicht der Lebenshilfe nicht hinnehmbar. Auch Menschen mit geistiger Behinderung, die wegen ihrer Behinderung neben den Leistungen der Eingliederungshilfe auf Grundsicherung angewiesen sind, haben ein „Recht auf ein Sparbuch“ und eine gewisse Steigerung ihrer finanziellen Selbstständigkeit. Diese positiven Regelungen sind für geistig behinderte Menschen in aller Regel bedeutungslos. Denn sie haben kein Einkommen, sondern arbeiten in einer Werkstatt und sind für ihren Lebensunterhalt auf Grundsicherung angewiesen. Nach den für sie geltenden Regeln der Sozialhilfe können sie kein Vermögen ansparen, da die Vermögensfreigrenze in der Grundsicherung bei lediglich 2.600 € liegt. Einkommen und Vermögen Im BTHG RegE sind die Regelungen zur Heranziehung von Einkommen und Vermögen für die Leistungen der Eingliederungshilfe erheblich verbessert worden. Bewertung Neue Regelung im BTHG Denkbar wäre zumindest eine Anhebung des Vermögensfreibetrages in Anlehnung an die Regelung in § 12 Abs. 2 Nr. 1 SGB II. Hiernach ist vom Vermögen ein Grundfreibetrag i. H. v. 150 € je vollendetem Lebensjahr abzusetzen, mind. aber 3.100 Euro. Demnach hätten Menschen im Bezug von Leistungen der Eingliederungshilfe und Grundsicherung/ Hilfe zum Lebensunterhalt bis zu ihrem 20. Lebensjahr einen Anspruch auf 3.100 €, mit 40 auf 6.000 € und mit 60 auf 9.000 € freigestellten Vermögens. Es kann aber doch nicht sein, dass Menschen die jeden Tag in einer Werkstatt arbeiten und behinderungsbedingt dennoch auf Grundsicherung angewiesen sind, weniger sparen dürfen als Menschen die Hartz IV beziehen. Antwort Kapitel 7 TeilhabeStattAusgrenzung # Vor Ort Aktionen – öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Unterstützung der Lebenshilfe-Kampagne Bunt, humorvoll, auffordernd und informierend – das sind wichtige Zutaten für eine wirkungsvolle Aktion in der Öffentlichkeit. Wir präsentieren Ihnen hier drei Ideen für Aktionen vor Ort, die mit geringem Aufwand medientauglich umgesetzt werden können. Ob nun vor lokalen Abgeordnetenbüros, Rathäusern, in Fußgängerzonen oder am Lebenshilfe-Stand auf dem Wochenmarkt – diese Aktionen erregen Aufsehen, sind für ein aussagekräftiges Pressebild geeignet und fordern Passanten zum Mitmachen auf. Begleiten Sie alle Ihre Aktionen in der Öffentlichkeit, um Info-Flyer mit den Forderungen der Lebenshilfe zu verteilen und Unterschriften und E-Mails zu sammeln. Und falls Sie über iPad und Tablets verfügen, können Sie gleich die Unterschriften in die Petition #TeilhabeStattAusgrenzung auf change.org eingegeben und Ihren E-Mail Verteiler erweitern. Und denken Sie immer an die Sozialen Medien! Es ist sehr wichtig, dass gute Fotos von den Aktionen nicht nur über die regionale Presse sondern auch über Facebook und andere Soziale Medien umgehend verbreitet werden. IDEE 1: Zwangspoolen Wenn Menschen mit Behinderung viele Unterstützungsleistungen mit anderen teilen und daher absprechen müssen, ist eine spontane und individuelle Gestaltung des Alltags nicht mehr möglich. und nur in der Gruppe machbar. In dieser Form bewegt sich die „gebündelte“ Gruppe vor dem Büro des Abgeordneten oder „kriecht“ durch die Fußgängerzone. Um dieses „Zwangspoolen“ von Menschen optisch darzustellen, gruppieren sich 10, 15 oder noch mehr Menschen sehr, sehr dicht gedrängt eng beieinander. Dann wird die Gruppe mit einem starken Seil zusammengebunden, sodass sie sich nur mühevoll bewegen kann. Es gibt keine Einzelpersonen mehr, alles ist jetzt pauschal Das Seil kann nur vom/ von der örtlichen Landtags-/Bundestagsabgeordneten/in zerschnitten werden. Die Abgeordneten erhalten eine symbolische Riesenschere, mit der sie das Seil zerschneiden und die Gruppe sich wieder „individualisieren“ kann. 23 IDEE 2: Bundesteilhabegesetz-Twister Das Bundesteilhabegesetz regelt die Unterstützung für behinderte Menschen neu. Der Plan: Nur wer Hilfebedürftigkeit in mindestens fünf von neun Lebensbereichen nachweisen kann, ist dabei. Viele Menschen mit Behinderung würden dann gar keine Hilfe mehr bekommen, obwohl sie z.B. ihre Geld- und Vertragsangelegenheiten nicht allein regeln können. Sicherlich ist das Spiel Twister bekannt, bei dem man mit Händen und Füßen Farbfelder abdecken muss. Recht gewagte Verrenkungen sind notwendig, um bei diesem Spiel die vorgegebenen Farbfelder abzudecken. Die Aktion ist: Bundesteilhabegesetz-Twister! Die Aufgabe: Decke fünf von neun Feldern (Lebensbereichen) ab, und Du erhältst Leistungen. Natürlich ist es unmöglich, fünf Felder abzudecken. Dafür sorgen auch die zu weit auseinanderliegenden Felder, sodass man schon Kopf, Beine, Arme und Gesäß benötigt, um die Felder abzudecken. Falls Kinder am Spiel teilnehmen, lassen die Veranstalter sie gewinnen und es gibt kleine Preise zu gewinnen. 24 Bei teilnehmenden Erwachsenen werden die Felder so weit auseinander platziert, dass es physisch nicht möglich ist, mehr als vier Felder abzudecken. Die 9 Lebensbereiche-Felder sind: 1. Lernen und Wissensanwendung, 2. Allgemeine Aufgaben und Anforderungen, 3. Kommunikation, 4. Mobilität, 5. Selbstversorgung, 6. Häusliches Leben, 7. Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen, 8. Bedeutende Lebensbereiche, 9. Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben Die Bundesvereinigung Lebenshilfe stellt die o.g. Lebensbereiche als 9 BundesteilhabegesetzTwister-Felder als Download auf www.teilhabestattausgrenzung zur Verfügung. Dieses Spiel ist besonders geeignet in öffentlichen Orten, wie z.B. Fußgängerzonen und Marktplätze. Sollte Ihre Lebenshilfe bereits einen Stand auf dem örtlichen Wochenmarkt haben, ist diese Aktion eine unterhaltsame Ergänzung zu Ihrem bestehenden Angebot und erhöht die Verweildauer an Ihrem Stand. IDEE 3: Kröten Selbstvertreter und Vertreter der örtlichen Lebenshilfen überreichen ihren Landtags/ Bundestagsabgeordneten ein Paket voller Kröten. Botschaft „Schlucken Sie mit uns die Kröten – denn der geplante Gesetzesentwurf ist voll davon“. „Bundesteilhabegesetz-Kröten-Kisten“ sind schnell produziert. Spielzeugkröten sind fast in jedem Spielwarengeschäft erhältlich und auch per Google-Suche sind Anbieter von Gummikröten in wenigen Minuten gefunden. Eine Kiste oder ein großer Karton mit der Aufschrift „Vorsicht Bundesteilhabegesetz voller Kröten“ ist schnell angefertigt und schon steht dem Auftritt vor dem Büro der Abgeordneten nichts mehr im Wege. Diese Aktion kann beliebig vergrößert werden. Zum Beispiel kann man seine vorhandenen Umzugskartons vom Dachboden kurzfristig in „Bundesteilhabegesetz-Kröten-Kisten“ umwandeln und damit eine Mauer direkt vor auf dem Marktplatz bauen. Die hier präsentierten Aktionen sind Ideenvorschläge für Ihre Öffentlichkeitsarbeit. Vielleicht haben Sie bereits selber medienwirksame Events geplant, die Sie diesen Sommer umsetzen werden. Wir würden uns sehr freuen, falls Sie uns Fotos und Presseberichte von Ihren Aktionen und Events vor Ort mailen würden. Auf der Kampagnen-Webseite www.teilhabestattausgrenzung.de werden wir fortlaufend über lokale Veranstaltungen berichten. Wir wünschen Ihnen schon jetzt viel Erfolg! 25 Kapitel 8 Textbausteine für die lokale Pressearbeit Auch als Download im Word-Format erhältlich Kurz gefasst und schnell angepasst – das sind die hier präsentierten Textbausteine, mit denen Sie Ihre Pressemitteilung vor Ort schreiben können. Wir liefern Ihnen in diesem Kapitel einige Ideen, welche Themen, Anlässe und Aktionen sich als Mitteilungen an die Medien eignen. Ob ein Aufruf zur Petition, ein Besuch beim Abgeordneten oder die Forderungen der Lebenshilfe – dieses sind nur einige Vorschläge, wie der Inhalt einer Pressemeldung gestaltet werden kann. Alle hier vorgestellten Pressetexte sind natürlich auch als Download im Word-Format auf www.teilhabestattausgrenzung.de abrufbar. 26 Vor Versand der Pressemitteilung: - bitten wir Sie, die gelb markierten Anleitungen in den [eckigen Klammern] zu beachten. - diese Vorlage um Ihre Kontaktdaten zu ergänzen. Wenn vorhanden, sollten Sie Ihre eigene Vorlage für Pressemitteilungen verwenden. - auch unseren Ratgeber für Pressearbeit vor Ort, Download unter www.lebenshilfe.de (Rubrik „Presse“, rechte Spalte) zu nutzen. Lebenshilfe Lebenshilfe e.V. Adresse Telefon: Durchwahlen: Telefax: Pressemitteilung - Wir bitten Sie, die gelb markierten Anleitungen in den [eckigen Klammern] zu beachten. - Bitte ergänzen Sie diese Vorlage um Ihre Kontaktdaten. Wenn vorhanden, sollten Sie Ihre eigene Vorlage für Pressemitteilungen verwenden. - Nutzen Sie bitte auch unseren Ratgeber für Pressearbeit vor Ort, Download unter www.lebenshilfe.de (Rubrik „Presse“, rechte Spalte). E-Mail Internet Datum Lebenshilfe sagt geplanten Gesetzen den Kampf an Mit dem Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III drohen massive Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung – Lebenshilfe hat bundesweite Kampagne unter dem Motto #TeilhabeStattAusgrenzung gestartet [Lokalen Ortsname einfügen.] „Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III können so nicht bleiben.“ Das teilt Ulla Schmidt mit, die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. „Das Gesetzespaket“, so Ulla Schmidt weiter, „enthält zwar Fortschritte, die auf langjährigen Forderungen der Lebenshilfe beruhen, aber die drohenden Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung sind inakzeptabel. Besonders die Ausweitung des Ausschlusses von Leistungen der Pflegeversicherung im Pflegestärkungsgesetz ist eine Diskriminierung von Menschen, die als Versicherte Beiträge zahlen!“ [Der Name „Ulla Schmidt“ könnte in diesem Absatz und im folgenden Text durch den Namen Ihrer/Ihres Vorsitzenden ersetzt werden.] Die Lebenshilfe mit ihren über 500 örtlichen Vereinigungen und 130.000 Mitgliedern, darunter auch die Lebenshilfe [Name der Lebenshilfe einfügen], hat daher eine bundesweite Protest- und Aufklärungskampagne gestartet und ruft dazu auf, ihre Petition gegen die Gesetzentwürfe zu unterzeichnen. Das Motto lautet #TeilhabeStattAusgrenzung; Ziel ist es, die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten und der breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen. Ulla Schmidt: „Wir wissen, dass diese sozialpolitischen Großvorhaben für viele Außenstehende sehr kompliziert sind. Wir werden es jedoch nicht zulassen, dass am Ende die Schwächsten, die Menschen mit geistiger Behinderung, als Verlierer dastehen. Wir müssen allen klarmachen, was die Folgen dieser Gesetze sind. Und wir werden 27 Lebenshilfe gegen die Verschlechterungen durch das Pflegestärkungsgesetz III und für ein Bundesteilhabegesetz kämpfen, das diesen Namen auch verdient.“ Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit – über eine halbe Million – eine geistige Behinderung. Bleibt die Reform so, wie sie ist, hat das laut der Lebenshilfe schwerwiegende Auswirkungen: Manche Menschen mit geistiger Behinderung müssen fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss. [Wenn möglich, mit Zitaten von Personen, die vor Ort davon betroffen sein könnten, ergänzen. Es könnten auch Angehörige oder Betreuer zu Wort kommen.] Die Lebenshilfe fordert daher, dass … 1.… Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung. Der Verschiebebahnhof zwischen Eingliederungshilfe und Pflege muss aufhören! 2.… der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch! 3. … Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit Anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe! 4. … die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause! 5.… Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht von den verbesserten Regelungen im Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch! Hier gibt es die Petition der Lebenshilfe, mehr Informationen zur Kampagne (auch in Leichter Sprache) unter www.teilhabestattausgrenzung.de [Zeichenzahl inklusive Leerzeichen einfügen] Der genaue Pfad (URL) zur Lebenshilfe-Petition #TeilhabeStattAusgrenzung lautet: https://www.change.org/p/teilhabe-statt-ausgrenzung-von-menschen-mit-geistigerbehinderung?utm_source=embedded_petition_view 28 Lebenshilfe Lebenshilfe e.V. Pressemitteilung - Wir bitten Sie, die gelb markierten Anleitungen in den [eckigen Klammern] zu beachten. - Bitte ergänzen Sie diese Vorlage um Ihre Kontaktdaten. Wenn vorhanden, sollten Sie Ihre eigene Vorlage für Pressemitteilungen verwenden. - Nutzen Sie bitte auch unseren Ratgeber für Pressearbeit vor Ort, Download unter www.lebenshilfe.de (Rubrik „Presse“, rechte Spalte). Adresse Telefon: Durchwahlen: Telefax: E-Mail Internet Datum Lebenshilfe setzt sich mit [Aktionsname einfügen] für Teilhabe statt Ausgrenzung ein Mit dem Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III drohen massive Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung [Lokalen Ortsname einfügen.] Unter dem Motto #TeilhabeStattAusgrenzung [macht/veranstaltet/ lädt ein] die Lebenshilfe [Name der Lebenshilfe einfügen] am [Datum und Aktionsnamen einfügen], um gegen das geplante Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III zu protestieren. „Durch das Gesetzespaket drohen massive Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung“, erklärt [Name Ihrer/Ihres Vorsitzenden einfügen]. [Hier wird die örtliche Aktion näher beschreiben, siehe Vorschläge in dieser Handreiche. Natürlich können Sie auch eigene Ideen umsetzen.] Die Lebenshilfe ruft auch dazu auf, ihre Petition gegen das vorliegende Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III zu unterzeichnen. Ziel ist es, die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten im Wahlkreis [Name einfügen] und der breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen. [Die nachfolgenden Absätze sollten Sie stehen lassen, wenn Sie bisher noch keine andere Vorlage der Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung als Pressemitteilung verschickt und veröffentlicht haben. Sonst reicht der nochmalige Hinweis/Link auf die Petition am Ende.] Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit – über eine halbe Million – eine geistige Behinderung 29 Lebenshilfe [hier könnten auch Ihre lokalen Zahlen stehen]. Bleibt die Reform so, wie sie ist, hat das laut der Lebenshilfe schwerwiegende Folgen: Menschen mit geistiger Behinderung müssen fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss. [Wenn möglich, mit Zitaten von Personen, die vor Ort davon betroffen sein könnten, ergänzen. Es könnten auch Angehörige oder Betreuer zu Wort kommen]. Die Lebenshilfe fordert daher, dass … 1. … Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung. Der Verschiebebahnhof zwischen Eingliederungshilfe und Pflege muss aufhören! 2. … der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch! 3. … Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit Anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe! 4. … die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause! 5. … Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht von den verbesserten Regelungen im Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch! Hier gibt es die Petition der Lebenshilfe, mehr Informationen zur Kampagne (auch in Leichter Sprache) unter www.teilhabestattausgrenzung.de [Zeichenzahl inklusive Leerzeichen einfügen] Der genaue Pfad (URL) zur Lebenshilfe-Petition #TeilhabeStattAusgrenzung lautet: https://www.change.org/p/teilhabe-statt-ausgrenzung-von-menschen-mit-geistigerbehinderung?utm_source=embedded_petition_view 30 Lebenshilfe Lebenshilfe e.V. Pressemitteilung - Wir bitten Sie, die gelb markierten Anleitungen in den [eckigen Klammern] zu beachten. - Bitte ergänzen Sie diese Vorlage um Ihre Kontaktdaten. Wenn vorhanden, sollten Sie Ihre eigene Vorlage für Pressemitteilungen verwenden. - Nutzen Sie bitte auch unseren Ratgeber für Pressearbeit vor Ort, Download unter www.lebenshilfe.de (Rubrik „Presse“, rechte Spalte). Adresse Telefon: Durchwahlen: Telefax: E-Mail Internet Datum Lebenshilfe protestiert gegen Gesetzesvorhaben bei heimischen Abgeordneten Mit dem Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III drohen massive Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung [Lokalen Ortsname einfügen.] Die Lebenshilfe [Name der Lebenshilfe einfügen] wendet sich direkt an die heimischen Abgeordneten aus Bundestag und Landtag, um gegen das geplante Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III zu protestieren. „Durch das Gesetzespaket drohen massive Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung“, erklärt [Name Ihrer/Ihres Vorsitzenden einfügen]. [Hier einfügen, was für eine Aktion vor Ort mit den Abgeordneten gemacht wird: zum Beispiel eine gemeinsame Podiumsdiskussion, Besuch einer Lebenshilfe-Einrichtung oder Besuche der Lebenshilfe in den Wahlkreisbüros der Abgeordneten.] Unter dem Motto #TeilhabeStattAusgrenzung ruft die Lebenshilfe dazu auf, ihre Petition gegen das vorliegende Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III zu unterzeichnen. Ziel ist es, die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten im Wahlkreis [Name einfügen] und der breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen. [Name Ihrer/Ihres Vorsitzenden einfügen]: „Wir wissen, dass diese sozialpolitischen Großvorhaben für viele Außenstehende sehr kompliziert sind. Wir werden es jedoch nicht zulassen, dass am Ende die Schwächsten, die Menschen mit geistiger Behinderung, als Verlierer dastehen. Wir müssen allen klarmachen, was die Folgen dieser Gesetze sind. Und wir werden gegen die Verschlechterungen durch das Pflegestärkungsgesetz III und für ein Bundesteilhabegesetz kämpfen, das diesen Namen auch verdient.“ 31 Lebenshilfe [Die nachfolgenden Absätze sollten Sie stehen lassen, wenn Sie bisher noch keine andere Vorlage der Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung als Pressemitteilung verschickt und veröffentlicht haben. Sonst reicht der nochmalige Hinweis/Link auf die Petition am Ende.] Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit – über eine halbe Million – eine geistige Behinderung [hier könnten auch Ihre lokalen Zahlen stehen]. Bleibt die Reform so, wie sie ist, hat das laut der Lebenshilfe schwerwiegende Auswirkungen: Menschen mit geistiger Behinderung müssen fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss. [Wenn möglich, mit Zitaten von Personen, die vor Ort davon betroffen sein könnten, ergänzen. Es könnten auch Angehörige oder Betreuer zu Wort kommen.] Die Lebenshilfe fordert daher, dass … 1 … Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung. Der Verschiebebahnhof zwischen Eingliederungshilfe und Pflege muss aufhören! 2. … der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch! 3 … Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit Anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe! 4. … die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause! 5. … Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht von den verbesserten Regelungen im Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch! Hier gibt es die Petition der Lebenshilfe, mehr Informationen zur Kampagne (auch in Leichter Sprache) unter www.teilhabestattausgrenzung.de [Zeichenzahl inklusive Leerzeichen einfügen] Der genaue Pfad (URL) zur Lebenshilfe-Petition #TeilhabeStattAusgrenzung lautet: https://www.change.org/p/teilhabe-statt-ausgrenzung-von-menschen-mit-geistigerbehinderung?utm_source=embedded_petition_view 32 Lebenshilfe Lebenshilfe e.V. Pressemitteilung - Wir bitten Sie, die gelb markierten Anleitungen in den [eckigen Klammern] zu beachten. - Bitte ergänzen Sie diese Vorlage um Ihre Kontaktdaten. Wenn vorhanden, sollten Sie Ihre eigene Vorlage für Pressemitteilungen verwenden. - Nutzen Sie bitte auch unseren Ratgeber für Pressearbeit vor Ort, Download unter www.lebenshilfe.de (Rubrik „Presse“, rechte Spalte). Adresse Telefon: Durchwahlen: Telefax: E-Mail Internet Datum Petition der Lebenshilfe für Teilhabe statt Ausgrenzung Mit dem Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III drohen massive Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung [Lokalen Ortsname einfügen.]Unter dem Motto #TeilhabeStattAusgrenzung ruft die Lebenshilfe [Name der Lebenshilfe einfügen] dazu auf, ihre Petition gegen das Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III zu unterzeichnen. Ziel ist es, die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten im Wahlkreis [Name einfügen] und der breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen. [Name Ihrer/Ihres Vorsitzenden einfügen]: „Wir wissen, dass diese sozialpolitischen Großvorhaben für viele Außenstehende sehr kompliziert sind. Wir werden es jedoch nicht zulassen, dass am Ende die Schwächsten, die Menschen mit geistiger Behinderung, als Verlierer dastehen. Wir müssen allen klarmachen, was die Folgen dieser Gesetze sind. Und wir werden gegen die Verschlechterungen durch das Pflegestärkungsgesetz III und für ein Bundesteilhabegesetz kämpfen, das diesen Namen auch verdient.“ [Die nachfolgenden Absätze sollten stehen bleiben, wenn Sie bisher noch keine andere Vorlage der Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung als Pressemitteilung verschickt und veröffentlicht haben. Sonst reicht der nochmalige Hinweis/Link auf die Petition am Ende. Dann auch ein anderes Zitat Ihrer/Ihres Vorsitzenden im ersten Absatz auswählen, zum Beispiel: „Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen mit geistiger Behinderung zu den Verlierern der Reformen werden.“ Oder: „Bleiben die Gesetze so, wie sie sind, hat das schwerwiegende Auswirkungen für Menschen mit geistiger Behinderung.“] Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit – über eine halbe Million – eine geistige Behinderung 33 [hier könnten auch Ihre lokalen Zahlen stehen]. Bleibt die Reform so, wie sie ist, hat das laut der Lebenshilfe schwerwiegende Auswirkungen: Menschen mit geistiger Behinderung müssen fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss. [Wenn möglich, mit Zitaten von Personen, die vor Ort davon betroffen sein könnten, ergänzen. Es könnten auch Angehörige oder Betreuer zu Wort kommen]. Die Lebenshilfe fordert daher, dass … 1. … Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung. Der Verschiebebahnhof zwischen Eingliederungshilfe und Pflege muss aufhören! 2. … der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch! 3. … Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit Anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe! 4. … die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause! 5. … Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht von den verbesserten Regelungen im Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch! Hier gibt es die Petition der Lebenshilfe, mehr Informationen zur Kampagne (auch in Leichter Sprache) unter www.teilhabestattausgrenzung.de [Zeichenzahl inklusive Leerzeichen einfügen] Der genaue Pfad (URL) zur Lebenshilfe-Petition #TeilhabeStattAusgrenzung lautet: https://www.change.org/p/teilhabe-statt-ausgrenzung-von-menschen-mit-geistigerbehinderung?utm_source=embedded_petition_view 34 Kapitel 9 So können Sie Social Media für die Kampagne nutzen Die Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung soll die Politik und die breite Öffentlichkeit erreichen. Damit das schnell und einfach gelingt, setzen wir auf Social Media. Was kann ich zur Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung auf Facebook und Twitter posten? Wir haben einen Redaktionsplan erstellt, der Ihnen diese Entscheidung leichter machen soll. Vom 27. Juli bis 21. September 2016 haben wir alle zwei Wochen mittwochs einen Post/ Tweet vorbereitet, den Sie unkompliziert übernehmen können. Je mehr Lebenshilfen mitmachen, desto stärker werden unsere gemeinsamen Forderungen wahrgenommen. Gerne können Sie auch unsere Kampagnen-Beiträge auf Facebook und Twitter teilen bzw. retweeten. Den Redaktionsplan finden Sie am Ende dieses Kapitels nach dem Twitter-Abschnitt. Die Fotos mit den entsprechenden Nummern finden Sie im Downloadbereich der Seite www.teilhabestattausgrenzung.de. Wie auch Sie unsere gemeinsamen Forderungen über Facebook und Twitter verbreiten können, haben wir hier kurz für Sie zusammengefasst. Facebook Was ist Facebook? Mit Facebook können Sie sich mit Menschen auf der ganzen Welt vernetzen und austauschen. Facebook hat über eine Milliarde aktive Nutzer weltweit und über 20 Mio. Nutzer in Deutschland. 15 Prozent der deutschen Nutzer sind Fans von mindestens einer Unternehmensseite. Wenn Sie sich als Lebenshilfe eine Facebookseite einrichten, ist das also wie eine Geschäftsstelle in der größten Online-Gemeinschaft der Welt. Sicher ist Facebook auch kritisch zu betrachten – trotzdem bietet Ihnen das Netzwerk mit Blick auf die Kampagnenarbeit die Möglichkeit, gezielt, persönlich und auf Augenhöhe mit Ihrer Zielgruppe zu kommunizieren. Wie lege ich eine Facebookseite an? Wie Sie sich bei Facebook anmelden können, lesen Sie in der Social Media Mappe der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Die Social Media Mappe finden Sie im Downloadbereich auf der Seite www.teilhabestattausgrenzung.de Eine Anleitung in Leichter Sprache finden Sie hier: https://www.lebenshilfe.de/de/leichtesprache/freizeit/Internet/Wie-geht-das-mitfacebook.php Wichtig: Bitte überlegen Sie sich vorher, ob es sich um einen privaten Account oder um eine Unternehmensseite handeln soll. Wenn es sich um eine Seite für Ihre Lebenshilfe handelt, melden Sie sich bitte immer als Unternehmen an. Die nötigen Angaben können Sie im Lauf der Anmeldung machen. Seiten von Unternehmen haben zahlreiche Funktionen, die privaten Facebooknutzern nicht zur Verfügung stehen (z.B. Reichweitenstatistiken). In der Social Media Mappe finden Sie außerdem eine kurze Anleitung zu Texten auf Facebook (sogenannte Teaser), Leitlinien für Mitarbeiter und Hinweise zur Krisenkommunikation. Tipps: Wie nehme ich Kontakt zu Entscheidern und Multiplikatoren über Facebook auf? So können Sie Nachrichten auf einer anderen Facebook-Seite posten: Gehen Sie auf die entsprechende Facebookseite und stellen Sie Ihren Beitrag direkt auf die Seite. Allerdings kann diese Funktion durch den Seiteninhaber gesperrt werden. Eine weitere Möglichkeit – nicht nur, wenn die oben genannte Funktion gesperrt ist – sind Kommentare zu auf der Seite geposteten Beiträgen. Außerdem können Sie persönliche Nachrichten, die nur die betreffende Person/ Institution lesen kann, verschicken. Hierfür gehen Sie auf die entsprechende Seite und klicken im Titelbild auf die Funktion „Nachricht senden“. So verlinken Sie Personen, Seiten oder Gruppen in Ihrem Facebook-Post: Schreiben Sie das @-Zeichen direkt vor den entsprechenden Facebook-Namen: zum Beispiel @Ulla Schmidt. Wählen Sie dann einen Namen aus der Liste, die angezeigt wird. Klicken Sie auf den Namen. Die entsprechende Person/ Institution wird über die Verlinkung informiert („z.B. Lebenshilfe Hamburg hat Lebenshilfe in einem Beitrag 35 erwähnt.“). Bedenken Sie, dass Sie die Person, Seite oder Gruppe möglicherweise nicht erwähnen können – das ist abhängig von den PrivatsphäreEinstellungen der Seite. Markierungen in Fotos: Wenn Sie ein Foto bei Facebook hochladen, können Sie dort gezeigte Personen verlinken. Klicken Sie einfach auf das entsprechende Gesicht und wählen Sie einen Namen aus der angezeigten Liste aus. Ob eine Verlinkung möglich ist, hängt auch hier von den Privatsphäre-Einstellungen der Seite ab. Twitter Was ist Twitter? Blogs, auch Weblogs, sind eine Art Tagebuch im Internet. Sie sind chronologisch aufgebaut – anders als klassische Webseiten, die meistens statisch sind. Ein Twitteraccount ist ein Microblogformat, in das maximal 140 Zeichen passen. Dahinter steht die Idee, Chats und Blogs zu kombinieren. Aufgrund der Vernetzung mit anderen Microbloggern vermischen sich eigene und fremde Beiträge bei Twitter. Die daraus entstehende Zusammenfassung aller Nachrichten, denen man folgt, heißt Timeline. Twitter steht vor allem für Schnelligkeit und Kürze. Es ist das Echtzeit-Kommunikationswerkzeug im Social Media-Bereich – was auch damit zu tun hat, dass Twitter besonders für die mobile Nutzung ausgelegt ist. Twitter eignet sich gut, um sich über Themen zu informieren und sich zu vernetzen. Zudem besteht die Möglichkeit, Menschen zu erreichen, die im Normalfall schwer greifbar sind (Politiker, Prominente, Journalisten). Wichtige Twitter-Begriffe: Was ist ein Tweet? Tweets sind die Bezeichnung für Aktualisierungen oder Meldungen, die Sie bei Twitter veröffent lichen. Die genaue Herkunft lässt sich aus dem Englischen ableiten (Twitter ist das englische Wort für Gezwitscher, ein Tweet ist das Zwitschern selbst). Was ist ein ReTweet? Bei einem ReTweet handelt es sich um die Weiterverbreitung eines abgesendeten Tweets/einer abgesendeten Meldung. Ein ReTweet zeigt dem Autor, dass er gelesen wird und zeigt zudem anderen Twitternutzern immer wieder neue und eventuell interessante Menschen bei Twitter. 36 Was ist ein Hashtag? Das ist eine Verschlagwortung – Hashtag ist eine Wortkombination aus den beiden Begriffen „hash“ und „tag“, wobei es sich bei hash um den englischen Begriff für das Doppelkreuz (#) handelt und tag für ein Schlagwort steht. Ein Hashtag ist also ein durch das Raute-Symbol markiertes Stichwort, das einem Post oder Tweet eine thematische Zuweisung gibt. Diese Form der Verschlagwortung kann sowohl innerhalb des Fließtextes als auch als einzelnes Wort stehen. Verwendet man einen Hashtag in einem Tweet oder in einem Post auf Facebook, so wird dieser Beitrag für die Schlüsselwortsuche verfügbar gemacht und ist entsprechend zu finden, wenn nach dem Begriff gesucht wird. Auf Twitter kann über Hashtags beispielsweise sehr einfach festgestellt werden, welche Twitter-Themen gerade besonders beliebt sind. Der MicrobloggingDienst hat dazu den Reiter „Trends“ erstellt, der sich weltweit, aber auch regional filtern lässt. Wie lege ich eine Twitter-Seite an? • Eine Anmeldung ist unter http://twitter.com kostenlos möglich. In der Grundmaske werden der Name (max. 20 Zeichen), eine gültige E-Mail-Adresse und ein Passwort eingetragen. Wichtig: Die E-Mail-Adresse gilt nur für einen Twitter-Account. Außerdem muss ein Nutzername ausgewählt werden – eine wichtige Entscheidung. Denn er ist nicht nur Teil der Twitterwebsite, sondern auch der Weblink auf die Seite. Unterschieden wird bei Twitter zwischen Ihrem Nutzernamen, der später hinter dem @ angezeigt wird, und Ihrem vollständigen Namen. Der vollständige Name wird in Tweets und im Profil angezeigt, aber mit Ihrem Nutzernamen sind Sie auf Twitter aktiv. Der Nutzername wirkt sich auf Suchmaschinen und die Identifizierung mit dem jeweiligen Unternehmen aus. Er darf maximal 15 Zeichen lang sein (je kürzer, desto besser), kann neben Großund Kleinschreibung Ziffern und Unterstriche enthalten. • Wenn Sie mit Ihren Angaben zufrieden sind, können Sie Ihren Account erstellen. Sie kommen auf eine Seite, auf der Sie sich mit Ihrem Nutzernamen oder Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort einloggen. Anschließend beginnt ein kleines Tutorial, in dem Ihnen einige Nutzer vorgeschlagen werden, denen Sie folgen können. Wenn Sie in dem Suchfeld Namen oder Suchbegriffe wie z.B. „Lebenshilfe“ eingeben, können Sie auch selbst nach Personen suchen. Zum Schluss können Sie ein Profilbild hochladen und eine kurze Beschreibung von 160 Zeichen, genannt Bio, eingeben, mit der sie sich vorstellen. • Um einen rechtsicheren Twitter-Account zu haben, ist auch ein Impressum nötig. Fügen Sie den Link zum Impressum Ihrer Webseite oder Ihres Blogs in die Bio ein. Den Link können Sie auf bitly.com verkürzen. Wie tweete ich Fotos und lange Links? Fotos: Im Feld „Was gibt’s Neues?“ tragen Sie wie gewohnt Ihre Twitter-Nachricht ein. Links unter dem Eingabefeld erscheint jetzt das Icon eines Fotoapparates. Ein Klick darauf und schon können Sie eine Foto-Datei wählen, die Sie auf dem PC gespeichert haben. Die Datei darf nicht größer als drei Megabyte sein. Ein Klick auf „Twittern“ und das Foto ist online. Der geöffnete Tweet zeigt das Foto im Großformat. Achtung: Wenn Sie ein Foto posten, haben Sie weniger Textzeichen zur Verfügung. Links: Maximal 140 Zeichen – länger dürfen Twitter-Beiträge sind sein. Schwierig, wenn man auch noch einen Link unterbringen muss. Deshalb gibt es Dienste wie bit.ly oder FirstURL. Sie verkürzen die Links und machen sie twitter-tauglich. Wie kann ich Empfänger direkt über Twitter anschreiben? Sie können andere Twitter-Nutzer einfach kontaktieren – zum Beispiel über das @-Zeichen: Hallo @BMAS_Bund @Paritaet @ManuelaSchwesig Sie können auch direkt auf die entsprechende Seite gehen und dem Nutzer einen Tweet schicken. (blaues Feld mit Feder: Tweet an Manuela Schwesig) 37 38 Bild 3: Zuhause, Gartenbank Das Bundesteilhabegesetz regelt die Leistungen für behinderte Menschen neu. Der Plan: Die Leistungen zum Wohnen werden stark begrenzt. Mit dem Bundesteilhabegesetz droht Wohnstätten für Menschen mit Behinderung das finanzielle Aus. #TeilhabeStattAusgrenzung Mehr erfährst du hier 24.08.2016 Seite 1 von 2 Bild 3: Zuhause, Gartenbank Mit dem #BTHG droht Wohnstätten für Menschen mit Behinderung das finanzielle Aus. #TeilhabeStattAusgrenzung Bild 2: Mann vor Schrank Die Hürde zur Eingliederungshilfe darf nicht zu hoch sein! #TeilhabeStattAusgrenzung #BTHG Bild 1: Grillen in der Nachbarschaft Das Pflegestärkungsgesetz und das Bundesteilhabegesetz regeln die Leistungen für behinderte Menschen neu. Der Plan: Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf werden auf eine geringe Pauschalzahlung heruntergestuft. Ihnen droht die Abschiebung ins Pflegeheim. Wir kämpfen für #TeilhabeStattAusgrenzung Mehr erfährst du hier www.teilhabestattausgrenzung.de Bild 2: Mann vor Schrank Das Bundesteilhabegesetz regelt die Leistungen für behinderte Menschen neu. Der Plan: Nur wer Unterstützungsbedarf in mindestens fünf von neun Lebensbereichen hat, bekommt Leistungen. Einige Menschen mit Behinderung brauchen aber zum Beispiel nur Unterstützung bei Geld- und Vertragsangelegenheiten. Sie würden keine Hilfe mehr bekommen. Und könnten verwahrlosen. #TeilhabeStattAusgrenzung Mehr erfährst du hier www.teilhabestattausgrenzung.de 27. 07. 2016 10.08 2016 Twitter Bild 1: Grillen in der Nachbarschaft Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf dürfen nicht ins Pflegeheim abgeschoben werden! #TeilhabeStattAusgrenzung Facebook Datum (immer mittwochs) Mittwoch ist Kampagnentag - posten und tweeten Sie gemeinsam mit uns alle zwei Wochen unsere Forderungen. Nutzen Sie dazu Ihre Facebook-Seite und Ihren Twitter-Account. Wir wollen gehört werden: Bitte denken Sie deshalb auch daran, unsere Forderungen über Twitter und Facebook an Ihre Landtags- und Bundestagsabgeordneten zu schicken. Wie einfach das geht, lesen Sie in der Handreiche #TeilhabeStattAusgrenzung. Redaktionsplan #TeilhabeStattAusgrenzung für Facebook und Twitter 39 Seite 2 von 2 Auf deine Stimme kommt es an! Unterzeichne unsere Sie wollen öfter auf unsere Kampagne hinweisen? Dann können Sie zum Beispiel regelmäßig die Petition bewerben. von-menschen-mit-geistiger-behinderung https://www.change.org/p/teilhabe-statt-ausgrenzung- Petition #TeilhabeStattAusgrenzung Bild 5: Urlaub Menschen mit geistiger Behinderung müssen das Recht haben, Geld zu sparen! #TeilhabeStattAusgrenzung Bild 5: Urlaub Das Bundesteilhabegesetz regelt die Unterstützung für behinderte Menschen neu. Der Plan: Menschen mit Behinderung dürfen bald mehr Geld sparen. Das gilt aber nicht für Menschen mit geistiger Behinderung, da sie kaum Einkommen haben und von Sozialhilfe leben. Sparen sie etwas, ist bei 2600 Euro Schluss: Was darüber hinausgeht, geht ans Sozialamt. Auch sie brauchen mehr Spielraum und das Recht auf ein Sparbuch. #TeilhabeStattAusgrenzung Mehr erfährst du hier www.teilhabestattausgrenzung.de 21.09.2016 #TeilhabeStattAusgrenzung von Menschen mit geistiger Behinderung - jetzt unterschreiben! http://chn.ge/29sDyIS Bild 4: Liebespaar Wir kämpfen gegen Gemeinschaftszwang von Menschen mit Behinderung #TeilhabeStattAusgrenzung #BTHG Bild 4: Liebespaar Das Bundesteilhabegesetz regelt die Leistungen für behinderte Menschen neu. Der Plan: Unterstützungsleistungen können gemeinsam erbracht werden. Wir kämpfen für eine individuelle und spontane Alltagsgestaltung von Menschen mit Behinderung. #TeilhabeStattAusgrenzung Mehr erfährst du hier www.teilhabestattausgrenzung.de 07.09.2016 www.teilhabestattausgrenzung.de Redaktionsplan #TeilhabeStattAusgrenzung für Facebook und Twitter Kapitel 10 Leichte Sprac che Leichte Sprache Das Bundes-Teilhabe-Gesetz B Bundes-T Teilhabe--Gesetz u und dasdas 3. Pflege e-Stärku ungs-Ges setz Das und 3. Pflege-Stärkungs-Gesetz Was ist das Bundes-T Teilhabe--Gesetz? ? egierung will ein neues n Ge esetz mac chen. Die Re Es heißt: Bund des-Teilha abe-Gese etz. abe heißt:: Teilha Alle M Menschen n können überall m mitmachen. Was ä ändert sich durch h das Bu undes-Te eilhabe-G Gesetz? Das B Bundes-Te eilhabe-G Gesetz än ndert viele alte Re egeln und d Gesetze e. Zum B Beispiel die d Einglie ederungss-Hilfe. Einglie ederungss-Hilfe heißt: Menscchen mit Behinderrung beko ommen Untersstützung bei der Teilhabe. T Einglie ederungss-Hilfe gib bt es zum m Beispiel: • bei der Arbeit A ohnen • beim Wo • in der Fre eizeit Bis jettzt gehörtt die Eing gliederung gs-Hilfe zur z Sozia al-Hilfe. Das heißt: milien Menscchen mit Behinderrung und ihre Fam müsse en die Le eistungen selbst be ezahlen. Wenn Sie Geld d verdienen oder G Geld hab ben. Sie dü ürfen nur 2 Tausen nd 6 Hun ndert Euro o sparen.. Das B Bundes-Te eilhabe-G Gesetz w ill das än ndern. Neue Regeln gibt g es au uch bei: - d der Pfleg ge-Versicherung 40 Die wichtigste en Ziele vom v Bun ndes-Teilhabe-Ge esetz haben n wir hier noch einmal au ufgeschrieben. Was s sind die Ziele Z vom m Bunde es-Teilha abe-Gese etz? • Die Regie erung willl die Eing gliederun ngs-Hilfe besser m machen. en mit Behinderun ng sollen überall • Mensche d dabei seiin können n. • JJeder mu uss die Hilfe bekom mmen, d die er bra aucht. Das musss gut gep plant werrden. Die Rege eln für die e Planung g müssen n in ganz Deutschla D and gleich h sein. • Mensche en mit Behinderun ng sollen mehr selbst bestim mmen kö önnen. Das heiß ßt: Wunsc ch- und W Wahl-Recht. • Die Kommunen so ollen wen niger Geld ffür die Eingliederu ungs-Hilfe e bezahle en. o wenige er. Und zwar 5 Milliarrden Euro d will der Bund übernehme en. Das Geld Eine Kom mmune is st zum Be eispiel ein ne Stadt oder o eine e Gemein nde. sind die Ziele Z vom m 3. Pfle ege-Stärk kungs-Ge esetz? Was s Viele M Mensche en mit Behinderun g müssen auch ge epflegt w werden. Desha alb sind Änderung Ä gen bei Pfflege-Ges setzen wichtig. Für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörrigen. urze Nam me für das s 3. Pfleg ge-Stärku ungs-Gesetz ist: Der ku PSG 3 Das s soll sich durch d da as PSG 3 ändern: - Die Kommunen so ollen meh hr bei der Pflege P mitt-bestimm men. 41 E Eine Kom mmune is st zum Be eispiel ein ne Stadt oder o eine e Gemein nde. - Mehr Me enschen bekomme b en das Re echt auf Pflege. P Es soll eiine neue Art der B Beurteilun ng geben: Z Zur Einsttufung in die Pfleg ge-Versicherung. Bei der Einstufung E g geht ess darum: W Wie viel kann k der pflege-b edürftige e Mensch sselbststä ändig tun. Und wie viel Unte erstützung g brauchtt er. SG 3 gilt das auch h für die Sozial-Hi S lfe. Mit dem neuen PS al-Hilfe be ezahlt die e Hilfe zu ur Pflege. Die Sozia Hilfe zur Pflege be ekommen n Mensch hen, d die ihre Pflege P nic cht selbstt bezahle en können n. - Es soll klare Rege eln geben n. W Wann Me enschen mit Behin nderung Hilfe zur Pflege be ekommen n. ngliederun ngs-Hilfe. Und wann die Ein d jetzzt oft Prob bleme. Im Alltag gibt es dabei w Das soll besser werden. olitiker re eden seit Juni 2016 6 Die Po über d das Bundes-Teilha abe-Gese etz. Und das 3. Pfle ege-Stärk kungs-Ge esetz. Jetzt kkönnen die Gesetz ze noch g geändert werden. Ab Januar 2017 sollen die d Gese etze dann n gelten. 42 Das fo ordert die Lebenshilfe Die Le ebenshilfe e kämpft für Mensschen mitt geistiger Behinde erung. Die Le ebenshilfe e findet: Die ge eplanten Gesetze haben N Nachteile für Me enschen mit m geistiger Behin nderung. Das geht nicht! Bundes-Te eilhabe-G Gesetz Das B und da as Pflege e-Stärkun ngs-Gese etz müsse en geänd dert werde en. Das s sind unse ere Forde erungen: uchen Menscchen mit Behinderrung brau Leistungen derr Einglied derungs-H Hilfe. e Nachteile haben n. Damit sie keine Beispiel: Zum B • in der Scchule, ohnen, • beim Wo A • bei der Arbeit, eizeit. • in der Fre rungs-Hillfe ändern egierung will die Einglieder E n. Die Re Wir fordern: • Es darf nicht n schw werer werrden, Eingliede erungs-Hilfe zu be ekommen n! Das soll im Gesettz stehen : e. Es gibt 9 Lebens--Bereiche en der Eingliederu ungs-Hilfe e bekomm mt: Leistunge W Wer Unte erstützung in mind destens 5 von 9 Lebens-B L Bereichen n braucht.. Das Prob blem: 43 Einige Menschen mit Behi nderung brauchen n nur bei wenigen Sachen Unterstützung. Z Zum Beisspiel wen nn es um Geld ode er Verträg ge geht. S Sie würden keine Hilfe me ehr bekom mmen. • Manche Mensche en mit Be hinderung brauch hen auch Pflege. Sie dürfe S en nicht von der Pfflege-Verrsicherun ng a ausgesch hlossen werden! w S Sie braucchen Unterstützun ng der Ein ngliederu ungs-Hilfe e. Und der Pflege-Ve ersicheru ung. • V Viele Menschen mit m Behin derung le eben in Wohn-Stä W ätten. Für die Miete M in Wohn-Stä W ätten ssoll es ba ald wenig ger Geld g geben. Dann mü üssen Wo ohn-Stätte en schließen. Manche Mensche en mit Be hinderung vverlieren dann ihrr Zuhause e. W Wir braucchen gen nug Geld für Wohn n-Stätten ffür Menschen mit Behinde erung! • V Viele Menschen mit m Behind b Unterstü ützung. derung brauchen Z Zum Beisspiel: W Wenn sie e einen Ausflug A m achen wo ollen. Im Gesettz soll ste ehen: Die Unterstützung g kann ess auch fürr Gruppen geben.. Das heiß ßt zum Be eispiel: Der Ausfflug wird in i der Gru uppe gem macht. Das mag g aber nic cht jeder. Mensche en mit Behinderun g d dürfen nicht gezw wungen w werden, iihre Unte erstützung g zu teile en! V Vor allem m nicht be eim Wohn nen und in i der Fre eizeit. 44 • Mensche en mit Behinderun ng sollen bald a auch mehr sparen n dürfen. Mensche en mit geiistiger Be ehinderun ng ssind davo on aber ausgesch a hlossen. 6 Hundert Euro sparen. S Sie dürfe en nur 2 Tausend T s W Wir wolle en: A Auch Me enschen mit m geistig ger Behin nderung haben da as Recht auf ein S Spar-Buch h! Der Te ext in Leichter Sprrache ist von der Bundesvereinigun ng Lebenshilfe. Die Üb bertragun ng in Leic chte Spra ache hat Nina N Krüg ger gema acht. Die Bilder sind von: © Leb benshilfe für f Menschen mit geistigerr Behinde erung Bre emen e. V., V Illustra ator Stefa an Albers s, Atelier Fleetinse el, 2013 45 Anhang Rückmeldung zur Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung von der Lebenshilfe vor Ort Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. Bundesgeschäftsstelle Leipziger Platz 15 10117 Berlin Telefon: 0 64 21 4 91-1 64 Telefax: 0 64 21 4 91-1 67 [email protected] www.lebenshilfe.de www.teilhabestattausgrenzung.de Im Juli 2016 Im Rahmen der BTHG-Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung haben wir LebenshilfeLandesverbände und örtliche Vereinigungen aufgefordert, ihre Landtags- und Bundestagsabgeordneten zu kontaktieren, um diese für unsere Forderungen zu gewinnen. Geben Sie uns bitte hier Ihre Rückmeldung, wie Ihr Treffen mit den Abgeordneten verlaufen ist und ob weitere, konkrete Schritte vereinbart werden konnten. Bitte ausfüllen und per E-Mail zurücksenden an: [email protected] oder per Post an Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. Raiffeisenstr. 18, 35043 Marburg Name und Adresse der Lebenshilfe-Vereinigung …………………………………………………………………………………………………………….……… …………………………………………………………………………………………………………….……… Ansprechpartner bei der Lebenshilfe (Name und Kontaktdaten) …………………………………………………………………………………………………………….……… Kontaktierte(r) Abgeordnete(r) …………………………………………………………………………………………………………….……… Partei/Landtag/Bundestag …………………………………………………………………………………………………………….……… Stellungnahme Abgeordneter …………………………………………………………………………………………………………….……… …………………………………………………………………………………………………………….……… …………………………………………………………………………………………………………….……… …………………………………………………………………………………………………………….……… Vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Ihre Bundesvereinigung Lebenshilfe 46 TeilhabeStattAusgrenzung # Sie haben Fragen? Hier bekommen Sie Antworten: [email protected] Alle Materialien zum Download unter: www.teilhabestattausgrenzung.de Telefon: 06421 491-164 47 Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg Tel. 06421 491-0, Fax 06421 491-167 Leipziger Platz 15, 10117 Berlin Tel. 030 206411-0, Fax 030 206411-204 [email protected] www.lebenshilfe.de 48
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