TeilhabeStattAusgrenzung - Bundesvereinigung Lebenshilfe

TeilhabeStattAusgrenzung
#
Die Lebenshilfe-Kampagne 2016
zum Bundesteilhabegesetz
und Pflegestärkungsgesetz III
Materialien – Anleitungen – Infos
1
Alle aktuellen Informationen und Materialien zum Download auf
www.teilhabestattausgrenzung.de
Impressum
Herausgeber:
Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg
Tel. 06421 491-0, Fax 06421 491-167
Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Tel. 030 206411-0, Fax 030 206411-204
[email protected]
www.lebenshilfe.de
Fotos: Hans D. Beyer, Berlin
Grafiken S. 34–S. 39: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Stand: Juli 2016
© Bundesvereinigung Lebenshilfe
2
Inhalt
Kapitel 1
Die Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung – Einführung ........................................................................4
Kapitel 2
Die Gesetze in Kürze – Hintergrundinformationen ....................................................................................5
Kapitel 3
Die Forderungen der Lebenshilfe ..................................................................................................................6
Kapitel 4
5 Kurzgeschichten zu den möglichen Folgen des BTHGs. Zum Ausdrucken und Verteilen. ..............7
Kapitel 5
Fakten zur Eingliederungshilfe . .................................................................................................................. 13
Kapitel 6
Sprechen Sie mit Ihren Abgeordneten – eine Hilfestellung für das Gespräch
mit den Bundes- und Landtagsabgeordneten ......................................................................................... 14
Kapitel 7
Vor-Ort Aktionen . .......................................................................................................................................... 23
Kapitel 8
Textbausteine für die lokale Pressearbeit ................................................................................................ 26
Kapitel 9
Einsatz von Facebook und Twitter – eine Anleitung zum Einsatz ......................................................... 35
Kapitel 10
Leichte Sprache . ............................................................................................................................................ 40
Anhang
Rückmeldung zur Kampagne . ..................................................................................................................... 46
3
Kapitel 1
Einführung
Mit dieser Handreichung geben wir Ihnen wichtige
Informationen zu der Kampagne der Lebenshilfe
zum Bundesteilhabegesetz #TeilhabeStattAusgrenzung an die Hand:
gen der Gesetze. Damit haben Sie das Material
an der Hand, um Ihre Abgeordneten und die Öffentlichkeit zu überzeugen, sich für Menschen mit
geistiger Behinderung einzusetzen.
Die Bundesregierung will ihr größtes sozialpolitisches Reformvorhaben mit Bundesteilhabegesetz
und drittem Pflegestärkungsgesetz umsetzen: Die
Unterstützung für behinderte Menschen wird neu
geregelt. Entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention sollen Selbstbestimmung und Teilhabe
gestärkt – gleichzeitig aber der Kostenanstieg
gedämpft werden.
Trotz vielfältiger Verbesserungen, gerade im Hinblick auf die Forderungen der Lebenshilfe ist der
Entwurf so nicht akzeptabel!
Für die Lebenshilfe ist klar: Es geht darum, die
Unterstützung für Menschen mit Behinderung,
konkret die Eingliederungshilfe weiterzuentwickeln
und zu verbessern. Menschen mit geistiger und
mehrfacher Behinderung sind dabei die größte
Gruppe der Leistungsberechtigten für Eingliederungshilfe. Gleichzeitig sind die Leistungen der
Eingliederungshilfe für sie unabdingbare Grundlage für die Bewältigung des Alltags, für die Teilhabe
am Leben in der Gemeinschaft, für Wohnen, Arbeit
und Freizeit.
Die wichtigsten Informationen zu den Forderungen und den Gesetzen finden Sie auch in Leichter
Sprache in Kapitel 10.
Die Lebenshilfe fordert deshalb, dass die beiden
geplanten Gesetze für Menschen mit einer geistigen Behinderung eine Verbesserung ihrer Lebenssituation bringen.
Seit 28. Juni liegt nun der Regierungsentwurf vor
– und klar ist:
Er erfüllt die Erwartungen der Lebenshilfe
nicht!
Die Hauptkritikpunkte sind so erheblich, dass an
diesen Stellen unbedingt Veränderungen kommen
müssen: Um sie zu verdeutlichen, zeigen wir an
fünf Beispielpersonen die möglichen Auswirkun-
4
Es kommt nun darauf an, im politischen Prozess
die Ziele der Lebenshilfe gemeinsam und nachdrücklich zu verfolgen und unseren Forderungen
Gehör zu verschaffen – dafür brauchen wir Sie!
Beteiligen Sie sich mit Ihrer Orts- und Kreisvereinigung an der gemeinsamen bundesweiten
Kampagne und machen Sie Ihren Bundes- und
Landtagsabgeordneten deutlich, worum es geht.
Nutzen Sie hierfür unseren Redaktionsplan für
Ihre Social Media-Kanäle wie Facebook und Twitter. Schreiben Sie unsere Botschaften auf die
Facebook- und Twitter-Seiten Ihrer Abgeordneten.
Nutzen Sie die Forderungszettel, die BeispielGeschichten und die Ideen für Vor-Ort-Aktionen,
um unsere Kampagne öffentlichkeitswirksam zu
präsentieren. Engagieren Sie Ihre Familie, Freunde
und Förderer, damit auch diese ihre Netzwerke
im Internet, Nachbarschaft, Stadt und Landkreis
aktivieren. So vieles ist heute mit wenigen Mitteln
möglich. Der große Erfolg der Petition auf change.
org mit mehr als 30 000 Unterzeichnern nach fünf
Tagen unterstreicht, wieviel wir als Lebenshilfe in
Gang setzen können. Lassen Sie uns gemeinsam
zeigen, wie stark die Lebenshilfe ist!
Kapitel 2
Das Bundesteilhabegesetz und das
Dritte Pflegestärkungsgesetz in Kürze
Die Ziele des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)
sind im Koalitionsvertrag beschrieben:
• Größtes sozialpolitisches Reformvorhaben der
Bundesregierung
• Die Teilhabesituation von Menschen mit Behinderung soll umfassend verbessert werden.
• Die Eingliederungshilfe soll zu einem modernen
Teilhaberecht weiterentwickelt werden.
• Die Leistungen sollen sich am persönlichen
Bedarf orientieren und im Rahmen eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen
ermittelt werden.
• Das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit
Behinderungen soll im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gestaltet werden.
• Die Kommunen sollen bei den Kosten der Eingliederungshilfe um 5 Mrd. Euro entlastet werden.
Das Bundesteilhabegesetz ist ein sehr umfangreiches Gesetz und ...
• wirkt in vielen anderen Gesetzen (Artikel­gesetz)
• verschiebt alle Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung aus der
Sozialhilfe in das Recht der Rehabilitation.
• regelt die Leistungen der Eingliederungshilfe
auch inhaltlich neu.
• verändert die Regelungen zur Kostenheranziehung von Menschen mit Behinderung und ihren
Angehörigen.
• bestimmt das Verfahren zur Beantragung und
Bedarfsermittlung der Teilhabeleistungen.
• reformiert das Vertragsrecht zwischen den Einrichtungen/ Diensten und den Kostenträgern
der Eingliederungshilfe.
• verändert die Schnittstelle zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung. Das Pflegestärkungsgesetz III wird gleichzeitig mitgeregelt.
• erneuert das Recht zur Teilhabe am Arbeits­
leben.
• reformiert den Allgemeinen Teil des SGB IX.
Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III):
• stärkt die Rolle der Kommunen bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen.
• führt den Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in
der Hilfe zur Pflege ein.
• regelt die Schnittstelle zur Eingliederungshilfe
neu.
Geplanter Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens von Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III
28. Juni 2016 Entwurf der Bundesregierung des
Bundesteilhabegesetzes und des
Pflegestärkungsgesetzes III
22./23.9.2016 erste Lesung im Bundestag
23.9.2016 erster Durchgang im Bundesrat
28.9.2016 Einführung im Ausschuss Arbeit
und Soziales
17.10.2016 ggf. Anhörung im Ausschuss Arbeit
und Soziales
19.10.2016 ggf. Anhörung im Ausschuss für
Gesundheit
16.12.2016zweite und dritte Lesung im Bundestag
16.12.2016 zweiter Durchgang im Bundesrat
1.1.2017 Inkrafttreten erster Teile des Bun­
des­teilhabegesetzes und des Pflegestärkungsgesetzes III
Das Bundesteilhabegesetz und das Dritte
Pflegestärkungsgesetz finden Sie in Leichter
Sprache in Kapitel 10.
5
Kapitel 3
Die Forderungen der Lebenshilfe zum
Bundesteilhabegesetz und zum
Pflegestärkungsgesetz III sind:
Teilhabe statt Ausgrenzung! Keine Diskriminierung von Menschen mit
geistiger Behinderung
Menschen mit geistiger Behinderung brauchen
zu ihrer Unterstützung Eingliederungshilfe: In der
Schule, beim Wohnen, bei der Arbeit und in der
Freizeit. Die Bundesregierung will die Eingliederungshilfe ändern. Dazu fordert die Lebenshilfe:
• der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe darf nicht so begrenzt werden, dass
Menschen, die in weniger als 5 Lebensbereichen
Einschränkungen aufweisen, ausgeschlossen
sind. Eine solche Hürde ist zu hoch.
• Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf
dürfen nicht von der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Das ist Diskriminierung. Sie
brauchen zur Teilhabe beides: Leistungen der
Eingliederungshilfe und der Pflege.
• Die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in
Wohnstätten dürfen nicht willkürlich begrenzt
werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen
Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus und die Menschen
verlieren ihr Zuhause.
6
• Kein Gemeinschaftszwang! Menschen mit Behinderung dürfen nicht gezwungen werden, ihre
Unterstützung mit anderen zu teilen – vor allem
nicht beim Wohnen und in der Freizeit.
• Auch Menschen mit einer geistigen Behinderung
dürfen nicht von den verbesserten Regelungen
zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein
Sparbuch.
Ohne diese Änderungen drohen deutliche Verschlechterungen gerade für Menschen mit geistiger Behinderung.
Das kann die Lebenshilfe nicht akzeptieren.
Die Forderungen finden Sie in Leichter Sprache
in Kapitel 10 und auch als Download zum Ausdrucken und Verteilen auf
www.teilhabestattausgrenzung.de.
Kapitel 4
5 Kurzgeschichten zu Teilhabe statt Ausgrenzung
Bleiben Bundesteilhabegesetz und drittes Pflegestärkungsgesetz wie sie sind, hat das schwerwiegende Folgen für viele Menschen mit geistiger
Behinderung. Ihre Lebensumstände würden sich
verschlechtern.
Beispielhaft beschreiben wir hier die Situation von
Mario S., Alexander K., Conni M., Franziska P.
und Melanie A. In den Lebenshilfen vor Ort gibt
es zahlreiche Menschen mit geistiger Behinderung,
auf die solche oder ähnliche Beschreibungen zutreffen.
Wir bitten Sie daher:
Kommen Sie mit ...
- Ihren Abgeordneten aus Bundestag und Landtag
- Ihren lokalen Medien
ins Gespräch und erzählen Sie Ihre eigene Geschichte!
Geben Sie unseren Beispielen die Gesichter von
Ihnen vertrauten Menschen.
Machen Sie damit die Forderungen der Lebenshilfe anschaulich.
Denn nur wer glaubwürdig erzählt, kann überzeugen!
Nutzen Sie hierfür auch die Argumentationshilfe im Kapitel 6.
7
Alexander K., 25 Jahre alt, sitzt im Rollstuhl, weil
er seit der Geburt gelähmt ist. Außerdem hat
er eine leichte geistige Behinderung. Der junge
Mann arbeitet in einer Werkstatt. Seit einigen
Monaten wohnt er in einer Wohngruppe, die
ambulant betreut wird, und genießt das Zusammensein mit Gleichaltrigen. Er war froh, dass
die Lebenshilfe nicht nur seine Unterstützung
organisiert, sondern auch eine Wohnung für
die WG zur Verfügung stellt, denn barrierefreier
Wohnraum ist in seiner Gegend nur sehr schwer
zu finden. Auch seine Eltern sind froh, dass sich
ihr Sohn so gut eingewöhnt hat. Sie konnten die
umfangreiche Unterstützung nicht mehr leisten.
Um in der kleinen Wohngruppe leben zu können
und notwendige Unterstützung zu bekommen, ist
Alexander K. sowohl auf Leistungen der Pflegeversicherung als auch auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen.
Mit der geplanten Regelung im dritten Pflegestärkungsgesetz wird die Unterstützung aus der Pflegeversicherung auf eine geringe Pauschale begrenzt.
Die entsprechende Regelung des § 43 a SGB XI soll
auch auf ambulant betreute Wohngruppen ausgedehnt werden, die dem Wohn- und Betreuungsver8
tragsgesetz unterliegen. Damit erhält Alexander K.
(Pflegestufe 3) statt 1.612 € im Monat nur noch eine
Pauschale von 266 Euro.
Die Finanzierung seiner WG ist dadurch unmöglich.
Da Länder und Kommunen mit der Reform der
Eingliederungshilfe das Ziel verfolgen, Kostensteigerungen einzudämmen, befürchtet die Lebenshilfe, dass die Eingliederungshilfe auch nicht für die
fehlenden Leistungen aus der Pflegeversicherung
einspringen wird.
Dies kann für Alexander K. fatale Folgen haben.
Allein aus Kostengründen und entgegen seiner
eigenen Lebensvorstellung muss er womöglich in
eine Wohneinrichtung umziehen. Wegen seines
hohen Pflegebedarfs droht im schlimmsten Fall
sogar der Umzug ins Pflegeheim.
Die Lebenshilfe fordert, Leistungen der Pflegeversicherung müssen den leistungsberechtigten
Menschen mit Behinderung genauso zustehen
wie allen anderen Versicherten. Sie brauchen
zur Teilhabe beides: Leistungen der Pflegeversicherung und der Eingliederungs­hilfe. Menschen
mit Behinderung dürfen nicht in die Pflege abgeschoben werden.
Mario S., 50 Jahre alt, wohnt im ambulant betreuten Wohnen der Lebenshilfe und arbeitet
in einer Werkstatt für behinderte Menschen.
Mario S. wird über Eingliederungshilfe drei
Stunden in der Woche bei Geldangelegenheiten
und Behördengängen unterstützt.
Nach dem vorliegenden Entwurf des Bundesteilhabegesetzes wird Mario S. die Berechtigung für Unterstützung durch Eingliederungs­
hilfe voraussichtlich verlieren. Denn nach § 99
SGB IX neue Fassung muss er in mindestens fünf
der dort beschriebenen neun Lebensbereiche
Unterstützungsbedarf aufweisen, um weiterhin
Eingliederungshilfe zu erhalten. Diese Schwelle ist
sehr hoch. Seine Teilhabe-Einschränkungen liegen
vor allem in einem der neun Lebensbereiche:
„8. Bedeutende Lebensbereiche“ (z. B. Arbeit und
Beschäftigung und wirtschaftliches Leben).
Angesichts seiner geistigen Behinderung ist Mario
S. jedoch dringend auf die bisherige Unterstützung
angewiesen. Wird ihm die Unterstützung durch
Eingliederungshilfe entzogen, kann er seinen Alltag
nicht mehr bewältigen. Er kann seine Geldangelegenheiten nicht mehr regeln, verschuldet sich und
droht zu verwahrlosen.
Die im Gesetzentwurf neu eingefügte Ermessensregel, wonach auch Menschen Leistungen erhalten
„können“, wenn in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen vorliegen, hilft dabei nicht:
Denn für das Ermessen muss der Unterstützungsbedarf ähnlich ausgeprägt sein. Zudem kann das
Recht auf eine Ermessensentscheidung einen
eindeutigen Rechtsanspruch – wie er heute für
Menschen mit Behinderung wie Mario S. im Gesetz
verankert ist – nicht ersetzen.
Die Lebenshilfe fordert daher, die Voraussetzung von Unterstützungsbedarf in fünf der
neun Lebensbereiche zu streichen. Sonst drohen gerade Menschen mit Behinderung, bei
denen mit einem geringen Unterstützungsaufwand ein Leben mit Teilhabe erreicht werden
kann, aus dem Gesetz zu fallen. Dies muss
unbedingt verhindert werden!
9
Conni M., 35 Jahre alt, hat das Down-Syndrom.
Sie geht in eine Werkstatt und lebt seit 15 Jahren in einer Wohnstätte. Mit ihren Mitbewohnern Ingo L. und Maria P. ist sie eng befreundet.
Obwohl Conni M. kaum verständlich spricht,
haben die drei viel Spaß miteinander. Auch die
Betreuer kennen Conni M. gut und können sie
dabei unterstützen, sich gesund zu ernähren,
damit ihre Zuckerkrankheit nicht richtig ausbricht. Ihre Eltern sind bereits gestorben, und
der Rückhalt in der Wohnstätte ist für Conni
M. sehr wichtig.
Menschen wie Conny M., die in einer Wohneinrichtung leben und wegen ihrer Beeinträchtigung ihren
Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können,
erhalten Leistungen der Grundsicherung. Dazu
gehören die Kosten der Unterkunft, bei denen der
Bund künftig nicht die tatsächlich entstehenden
Kosten der Unterkunft übernehmen wird, sondern
nur einen gedeckelten Betrag. Dieser orientiert
sich an der Warmmiete eines Einpersonenhaushalts mit einem maximalen Zuschuss von 25 %
10
für die behinderungsbedingten Aufwendungen.
Diese Regelung verkennt, dass Wohneinrichtungen besonderen rechtlichen Anforderungen unterliegen, z. B. in Bezug auf den Brandschutz und
Mitarbeiterräume, über die deutlich höhere Kosten
entstehen und die mit einem Einpersonenhaushalt
nicht vergleichbar sind.
Selbst mit Zuschuss wird der Betrag nicht ausreichen, um die in einer Einrichtung entstehenden
Unterkunftskosten zu decken. Damit droht der
Wohnstätte das finanzielle Aus. Conni M. und
ihre Mitbewohner würden dann ihr Zuhause
verlieren.
Durch die derzeit geplanten Regelungen sind
die bedarfsgerechten Wohnangebote gerade
für Menschen mit einem hohen Unterstützungsangebot in ihrer Existenz bedroht. Die Lebenshilfe fordert daher, dass die tatsächlichen
und auch bislang anerkannten „Mietkosten“ in
bestehenden Wohneinrichtungen vom Bund in
voller Höhe übernommen werden.
Franziska P., 27 Jahre, lebt im betreuten Wohnen. Sie arbeitet in der Druckerei der Lebenshilfe Werkstatt, malt und tanzt gerne. Da sie sich
nicht so gut allein orientieren kann, braucht
sie Unterstützung bei Freizeitaktivitäten. Seit
zwei Jahren ist sie mit Jonny B. zusammen, die
beiden verstehen sich prächtig und genießen
jede Minute der Zweisamkeit. Es nervt sie, dass
sie immer wieder, mit anderen Bewohnern ihre
Freizeit teilen müssen, nur weil sie wegen ihrer
Behinderung Unterstützung benötigen.
Das Bundesteilhabegesetz sieht vor, dass die Unterstützung von mehreren leistungsberechtigten
Menschen mit Behinderung gemeinsam erbracht
wird, soweit dies zumutbar ist.
Wenn Menschen mit Behinderung entgegen ihrem
Willen viele Unterstützungsleistungen mit anderen
teilen müssen, ist für sie eine selbstbestimmte und
individuelle Gestaltung ihres Alltags nicht mehr
möglich. Besondere Einschränkungen ergeben
sich durch diese Regelung bei den Unterstützungsleistungen zum Wohnen und bei der Freizeit.
Die Lebenshilfe sieht in der neuen Regelung eine
Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts und
des Rechts auf Selbstbestimmung. Das widerspricht der Zielsetzung des Gesetzes.
Die Lebenshilfe fordert daher, dass Menschen
mit Behinderung Unterstützungsleistungen
nur dann mit anderen teilen müssen, wenn
sie dies wollen und deshalb ihre Zustimmung
dazu gegeben haben. Dies gilt besonders beim
Wohnen und in der Freizeit. Die Lebenshilfe ist
gegen „Gemeinschaftszwang“.
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Melanie A., 32 Jahre alt, arbeitet in der Wäscherei der Lebenshilfe-Werkstatt. Sie wohnt noch
bei ihren Eltern, die einen Kiosk betreiben. Sie ist
unternehmenslustig und von anderen Ländern
fasziniert. Reisereportagen sind ihre liebsten
Sendungen im Fernsehen. Nun möchte sie gerne
nach Teneriffa verreisen – dafür spart sie seit
3 Jahren von ihrem Lohn.
Das Bundesteilhabegesetz sieht vor, dass die
Vermögensfreigrenzen bei den Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung erheblich
gesteigert werden. Menschen mit Behinderung
haben künftig einen Vermögensfreibetrag von
50.000 € und das Partnervermögen wird vollständig freigestellt.
Für Menschen mit einer geistigen Behinderung
sind diese Regelungen im Bundesteilhabegesetz
aber bedeutungslos. Sie sind meistens für ihren
Lebensunterhalt auf Grundsicherung (Sozialhilfe)
angewiesen. Die Vermögensfreigrenze bei der
Grundsicherung liegt weiterhin bei lediglich 2.600 €.
Die Lebenshilfe fordert, dass auch Menschen,
die wegen ihrer Behinderung neben Leistungen
der Eingliederungshilfe existenzsichernde Leistungen erhalten, mehr als 2.600 Euro ansparen
dürfen. Auch sie brauchen mehr Spielraum und
das Recht auf ein Sparbuch. Hierfür müssen die
Regelungen zur Vermögensanrechnung im SGB
XII mindestens an die besseren Vorschriften im
SGB II (Hartz IV) angepasst werden.
12
Kapitel 5
Fakten zur Eingliederungshilfe
Menschen mit geistiger Behinderung brauchen zur
Unterstützung und zur Teilhabe am Leben in der
Gesellschaft Leistungen der Eingliederungshilfe:
In der Schule, beim Wohnen, bei der Arbeit und
in der Freizeit. Mit dem Bundesteilhabegesetz
werden die Leistungen der Eingliederungshilfe
neu geregelt.
Die Leistungsberechtigten der Eingliederungshilfe
sind im Durchschnitt 34 Jahre alt.
Von den insgesamt 7,5 Millionen Menschen mit
einer Schwerbehinderung beziehen nur gut 11 %
Leistungen der Eingliederungshilfe. Von diesen
aktuell 860.500 Eingliederungshilfeberechtigten
in Deutschland (Statistisches Bundesamt, 2014)
haben über 500.000 Menschen eine geistige
Behinderung. Damit sind die Menschen mit
geistiger Behinderung die größte Gruppe der
Leistungsempfänger der Eingliederungshilfe und
somit am stärksten durch die Reform dieser Leistungen im Bundesteilhabegesetz betroffen.
Zurzeit ist die Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen eine Leistung der Sozialhilfe. Über die
Hälfte aller Sozialhilfeausgaben liegen im Bereich
der Eingliederungshilfe. Im Jahr 2014 wurden
hierfür 15 Milliarden Euro netto aufgewendet.
Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten
Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder
psychischen Behinderung, die länger als sechs
Monate anhält und die sie wesentlich in ihrer
Teilhabe einschränkt.
Die Leistungen werden erbracht, um die Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und behinderten Menschen so die Chance zur
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen.
Zu den Leistungen gehören: stationäres und
ambulant unterstütztes Wohnen; Teilhabe am
Arbeitsleben (z. B. in einer Werkstatt für Menschen
mit Behinderungen); Schulbegleitung; Frühförderung u.v.m.
Menschen mit geistiger Behinderung sind insbesondere von den Änderungen des Bundesteilhabegesetzes betroffen, wenn es um Leistungen
zum stationären Wohnen und zur Werkstatt für
Menschen mit Behinderungen geht. Laut Kennzahlenvergleich Eingliederungshilfe der überörtlichen
Träger der Sozialhilfeträger aus dem Jahr 2014
haben ¾ der Menschen in Werkstätten und
64 % der Menschen mit stationärer Wohnunterstützung eine geistige Behinderung.
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Kapitel 6
Sprechen Sie mit Ihren Abgeordneten –
eine Hilfestellung für das Gespräch
mit den Bundes- und Landtagsabgeordneten
Ein Ratgeber für das Gespräch mit Entscheidern und Meinungsbildnern
In diesem Kapitel liefern wir eine Hilfestellung
für Ihr Gespräch mit Entscheidern vor Ort. Ob
nun Bundestags- oder Landtagsabgeordnete,
Bürgermeister oder Pressevertreter – die hier aufgeführten Punkte geben Ihnen die notwendigen
Informationen, um unsere Kampagne im Gespräch
schnell und zielführend zu vermitteln.
Am Ende des Kapitels finden Sie eine Tabelle
• die die neuen Regelungen in den Gesetzen erläutert,
• diese Regelungen bewertet,
• die Forderungen der Lebenshilfe gegenüberstellt,
• mögliche Gegenargumente zu unseren Forderungen auflistet,
• und Antworten liefert.
Die Bundesregierung will mit dem Bundesteilhabegesetz auch die steigenden Kosten in der
Eingliederungshilfe eindämmen.
Aktuell drohen deshalb massive Verschlechterungen, die wir gemeinsam verhindern
müssen!
• Menschen mit Behinderung sollen künftig in
fünf von neun Lebensbereichen Unterstützungsbedarf nachweisen, um Eingliederungshilfe zu
bekommen. Diese Hürde ist zu hoch!
• Pflege im ambulanten Bereich soll künftig vorrangig sein und könnte im schlimmsten Fall
Leistungen der Eingliederungshilfe ersetzen. Die
Verschiebung von Menschen mit Behinderung
in die Pflege müssen wir verhindern! Es drohen
erneut langwierige Rechtsstreitigkeiten zu Lasten von Menschen mit Behinderung.
• Mit dem Pflegestärkungsgesetz III soll außerdem die pauschale Abgeltung der Leistungen
der Pflegversicherung in Einrichtungen der Eingliederungshilfe auch auf bestimmte ambulant
betreute Wohnformen ausgedehnt werden.
Dies bedeutet, für Menschen mit Behinderung
14
und Pflegebedarf in solchen Wohnformen (ca.
20.000 Personen bundesweit) eine finanzielle
Verschlechterung von bis zu 1346 € im Monat.
Die Möglichkeiten, ambulant betreut zu leben,
werden sich gerade für Menschen mit hohem
Unterstützungsbedarf dadurch erheblich verschlechtern.
• Die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in
Wohnstätten sollen auf ein zu niedriges Niveau begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht
manchen Einrichtungen das finanzielle Aus und
Menschen mit Behinderung verlieren ihr Zuhause.
• Menschen sollen gezwungen werden können,
Teilhabeleistungen mit anderen gemeinsam zu
nutzen. Ihre Teilhabe und Selbstbestimmung
wird dadurch eingeschränkt. „Gemeinschaftszwang“ darf es daher nicht geben!
• Der Zweck der Eingliederungshilfe soll nur noch
Teilhabe und nicht mehr Rehabilitation sein.
Rehabilitation ist aber unverzichtbar für viele
Menschen mit Behinderung.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe kämpft seit
vielen Jahren für ein gutes Bundesteilhabegesetz.
Das konnten wir bereits für Menschen mit
geistiger Behinderung erreichen:
• Die Koordination zwischen einzelnen Rehabilitationsträgern (Sozialhilfe, Jugendhilfe, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung und Bundesagentur für Arbeit) wird gestärkt
und ermöglicht Leistungen wie aus einer Hand.
• Der bundesweite Flickenteppich bei der Bedarfsfeststellung hat ein Ende. Das neue bundeseinheitliche Verfahren zur Feststellung, wie viel und
welche Unterstützung bei der Teilhabe gebraucht
wird, schafft Klarheit und stärkt die Beteiligung
von Menschen mit Behinderung.
• Das Bundesteilhabegesetz etabliert eine unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderung. Dies stärkt ihre Selbstbestimmung.
• Der individuelle Rechtsanspruch auf Schulbegleiter für Kinder mit Behinderung, den Gerichte
schon abschaffen wollten, bleibt erhalten und
wird im Gesetz verankert. Nur so kann Inklusion
in Schulen derzeit gelingen.
• Die Betreuung in offenen Ganztagsschulen wird
Leistung der Eingliederungshilfe.
• Menschen mit geistiger Behinderung erhalten
eine Alternative zur Beschäftigung in der Werkstatt. Sie können leichter auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig werden. Dabei hilft ihnen das Budget
für Arbeit mit einem Lohnkostenzuschuss und
Assistenz am Arbeitsplatz.
• Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit
Behinderung können künftig mehr (ca. 26 €) von
ihrem Lohn behalten. Die betriebliche Mitbestimmung von WfbM-Beschäftigten wird eingeführt.
• Die Assistenzleistungen werden konkretisiert.
• Die Leistungsvereinbarungen zwischen den
Diensten/Einrichtungen und dem Leistungsträger können künftig bei fehlender Einigkeit vor
eine Schiedsstelle gezogen werden.
• Ehe- bzw. Lebenspartner werden künftig nicht
mehr mit ihrem Einkommen und Vermögen zu den
Leistungen der Eingliederungshilfe herangezogen.
15
16
Die Lebenshilfe kritisiert die
Regelung zum Personenkreis, da Menschen, die
bisher Eingliederungshilfe
erhalten, in Zukunft
ausgeschlossen sein
könnten. Dies betrifft vor
allem Menschen, die nur
einen geringen
Unterstützungsbedarf haben,
z.B. mit ein paar Stunden in
der Woche im ambulant
unterstützten Wohnen (AUW)
betreut werden.
Personenkreis
§ 99 SGB IX-RegE regelt den
Zugang zu den Leistungen der
Eingliederungshilfe. Um
Anspruch auf
Eingliederungshilfe zu haben,
müssen Menschen mit
Behinderung Unterstützungsbedarf in mindestens 5 von 9
Lebensbereichen der ICF
aufweisen. Die 9
Lebensbereiche sind:
1. Lernen und
Wissensanwendung,
2. Allgemeine Aufgaben und
Anforderungen,
3. Kommunikation,
4. Mobilität,
5. Selbstversorgung,
6. Häusliches Leben,
7. Interpersonelle Interaktionen
und Beziehungen,
8. Bedeutende
Lebensbereiche sowie
9. Gemeinschafts-, soziales
und staatsbürgerliches
Leben.
Gegenargument
Antwort
2. Die Norm tritt erst 2020 2.
in Kraft. Bis dahin sollen
die Wirkungen der
Regelung überprüft und
sie ggf. angepasst
werden, wenn es zu den
befürchteten
Einschränkungen des
Personenkreises
kommt.
Es ist eher unwahrscheinlich, dass ein
System, das einmal im
Gesetz steht, dann
wieder völlig erneuert
wird. Die Lebenshilfe
spricht sich daher
dafür aus erst zu
forschen und zu
erproben und dann
das Gesetz zu ändern,
nicht anders herum.
Die Lebenshilfe fordert, dass 1. Die Ermessens1. Diese Ermessensregelung, erlaubt bei
die Definition des leistungsregel hilft kaum weiter,
besonders gelagerten
berechtigten Personenweil der Mensch mit
Fällen eine Abweichung
kreises auf eine verlässliche
Behinderung einen
der 5 von 9 Regeln.
Grundlage gestellt und hierfür
Rechtsanspruch auf
die benötigte wissenschaftUnterstützung braucht.
liche Expertise eingeholt
Der Anspruch auf eine
wird. Nur so kann sicherErmessensentscheigestellt werden, dass derzeit
dung ersetzt dies nicht.
leistungsberechtigte
Auch greift der
Menschen mit Behinderung
Ermessensanspruch
künftig nicht aus dem System
nur, wenn im Einzelfall
fallen.
Unterstützung im
Solange diese Expertise
ähnlichen Ausmaß
fehlt, sollen die derzeitigen
erforderlich ist, wie bei
Regelungen zum leistungsUnterstützungsbedarf
berechtigten Personenkreis
in 5 der 9
beibehalten werden.
Lebensbereiche.
Forderung
Seite 1 von 7 – #TeilhabeStattAusgrenzung – Bundesteilhabegesetz (BTHG) – Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
Problematisch ist die
Reglung auch, weil die
Einschränkung 5 aus 9 eine
völlig willkürlich gegriffene
Größe ist. Ihre Wirkung ist in
keiner Weise
wissenschaftlich fundiert,
erprobt oder evaluiert sind.
Somit ist auch völlig unklar,
ob das Ziel erreicht wird,
dass Menschen, die heute
Eingliederungshilfe erhalten,
auch in Zukunft zum
berechtigten Personenkreis
gehören werden.
Bewertung
Neue Regelung im BTHG
Eine Argumentationshilfe zur Stärkung unserer Forderungen.
Sprechen Sie mit Ihrem Abgeordneten – Hintergrundinformationen für Ihr Gespräch
17
Forderung
Gegenargument
Antwort
Menschen mit Behinderung
und Pflegebedarf, die in
entsprechenden WGs nach
dem WBVG leben, hätten
dann zur Finanzierung ihres
ambulanten Wohnsettings je
nach Pflegegrad zwischen
423 € und 1729 € monatlich
weniger zur Verfügung als
ohne diese neue Regelung
(Beträge der ambulanten
Pflegesachleistung nach § 36
SGB XI PSG III minus 266 €).
1. Die aktuelle Regelung
§ 43 a SGB XI stellt eine
des § 43 a wird nur an
Diskriminierung der
die Änderungen durch
Menschen mit Behinderung
das BTHG angepasst.
dar. Sie sind Mitglieder der
Eigentlich ändert sich
Pflegeversicherung und
nichts.
zahlen Beiträge wie alle
anderen auch. Eine
Begrenzung ihrer Leistungen
auf 266 € darf es nicht
geben.
1. Das stimmt nicht. Eine
Vielzahl der Menschen
mit Behinderung und
Pflegebedarf (ca.
20.000) leben in
ambulant betreuten
Wohngruppen, die dem
WBVG unterliegen.
Bisher erhalten sie die
vollen ambulanten
Pflegesachleistungen.
Die Lebenshilfe fordert
Der Anwendungsbereich
§ 43a SGB XI muss
des § 43 a SGB XI wird
abgeschafft werden.
also erheblich
ausgeweitet.
Es steht zu befürchten, dass
§ 43a SGB XI darf
2. Es gibt eine Bestands- 2. Die Bestandschutzeine Vielzahl dieser WGs
regelung hilft wenig.
schutzregelung,
dann schließen müssten, weil außerdem auf keinen Fall
Denn schon wenn ein
wonach Menschen die
der Eingliederungshilfeträger auch noch auf ambulant
betreute Wohnformen nach
Bewohner der WG neu
aktuell in solchen
diese Finanzierungslücke
dem WBVG ausgedehnt
hinzukommt und nur
Wohngruppen leben,
nicht schließen wird. Die
werden.
noch die 266 €
auch weiterhin die
Bewohner müssten dann
Pauschale einbringt,
Pflegesachleistung
entweder in Einrichtungen
zerfällt das
erhalten.
der Eingliederungshilfe oder
Finanzierungskonzept
wegen ihres hohen
für die ganze Gruppe
Pflegebedarfs sogar in
3. Wohngruppen können 3. Das stimmt. Allerdings
Einrichtungen der
ist es für Menschen mit
sich auch außerhalb
Pflegeversicherung umziehen
Behinderung nicht
des Anwendungseinfach auf dem
bereichs des WBVG
allgemeinen Wohngründen
ungsmarkt barrierefreien Wohnraum zu
mieten.
Bewertung
Seite 2 von 7 – #TeilhabeStattAusgrenzung – Bundesteilhabegesetz (BTHG) – Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
Stationär/Wohnen in
Wohnstätten
§ 43a SGB XI, wonach die
Inanspruchnahme von
Leistungen der Pflegeversicherung auf einen Betrag in
Höhe von 266 Euro begrenzt
ist, wird mit dem Dritten
Pflegestärkungsgesetz
ausgeweitet auf alle gemeinschaftlichen Wohnformen die
dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
unterliegen. Dies ist bei allen
Wohngruppen der Fall, bei
denen die Wohnung und die
Unterstützungsleistung beim
gleichen Anbieter, z.B. der
Lebenshilfe, in Anspruch
genommen werden (gekoppelte
Verträge).
Im Einzelfall Neue Regelung
im PSG III
Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege
18
Forderung
Für Menschen mit geistiger
Behinderung ist dies wichtig,
da sie dann Leistungen aus
Antwort
Da der Vorrang an
den Schwerpunkt der
Leistungserbringung
geknüpft ist, wird die
Abgrenzung nicht
leichter, sondern
schwerer. Es braucht
dann immer Entscheidungen im Einzelfall.
2. Diese große AusDies hätte enorme
weitung des Personfinanzielle Auswirkungenkreises sieht die
en, da dann die neuen,
Lebenshilfe nicht, da
besseren Regeln zur
nur Menschen im
Einkommens- und
Bezug der EingliederVermögensanrechnung
ungshilfe hiervon
bei der Eingliederungserfasst wären, die
hilfe für einen größeren
darüber hinaus in der
Personenkreis Wirkung
Regel Grundsicherentfalten würden.
ung beziehen und
deswegen ohnehin
der strengen Anrechnung von Einkommen
und Vermögen
unterliegen.
Der Vorrang helfe bei
der Abgrenzung. Eine
streitfreie Schnittstelle
entstünde.
Pflegeversicherungs1. Das stimmt nicht.
leistungen seien zum
Leistungen der EinTeil deckungsgleich mit
gliederungshilfe und
Leistungen der
der Pflege verfolgen
Eingliederungshilfe.
unterschiedliche
Ziele. Die Leistungen
müssen daher
nebeneinander
bestehen bleiben.
Gegenargument
Menschen mit Behinderung 1. Die bisherige Regelung des 1.
§ 13 Abs. 3 SGB XI, das
und Pflegebedarf brauchen
Nebeneinander von
Leistungen aus beiden
Leistungen der
Systemen: EingliederungsPflegeversicherung und
hilfe und Pflegeversicherung.
der Eingliederungshilfe
muss erhalten bleiben.
Bei Einführung der
beschriebenen Vorrangregelung steht zu befürchten:
Leistungen der
Eingliederungshilfe
werden nicht mehr im
erforderlichen Umfang
bewilligt, weil der
Eingliederungshilfeträger
die in Anspruch genommenen Leistungen der
Pflegeversicherung „eins
zu eins“ auf den
festgestellten
Eingliederungshilfebedarf 2. Für Menschen mit Anspruch 2.
sowohl auf Leistungen der
anrechnet, obwohl beide
Eingliederungshilfe als auch
Leistungen in ihrer
der Hilfe zur Pflege soll die
Zielrichtung gerade nicht
Eingliederungshilfe die
identisch sind.
Hilfe zur Pflege umfassen.
Neue Abgrenzungsfragen
Die neue Regelung des
und eine Flut von
§ 103 Abs. 2 SGB IX RegE
Einzelfallstreitigkeiten
wird begrüßt und soll auf alle
entstehen, in denen der
Menschen mit Behinderung
Leistungsberechtigte
und Pflegebedarf, die Einnachweisen muss, wo der
gliederungshilfe erhalten,
Schwerpunkt der
erweitert werden.
Leistungserbringung liegt.
Bewertung
Seite 3 von 7 – #TeilhabeStattAusgrenzung – Bundesteilhabegesetz (BTHG) – Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
ambulant
Im ambulanten Bereich soll der
Gleichrang von
Eingliederungshilfe und Pflege
(§ 13 Abs. 3 SGB XI)
aufgehoben werden. Im
häuslichen Umfeld
entsprechend § 36 SGB XI
sollen die Leistungen der
Pflegeversicherung und der
Hilfe zur Pflege den Leistungen
der Eingliederungshilfe
gegenüber vorrangig sein, es
sei denn, der Schwerpunkt der
Eingliederungshilfe steht im
Vordergrund der
Leistungserbringung.
Neue Regelung im PSG III
und im BTHG
Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege
19
Seite 4 von 7 – #TeilhabeStattAusgrenzung – Bundesteilhabegesetz (BTHG) – Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
Den geplanten Vorrang der
Leistungen der Hilfe zur
Pflege vor Leistungen der
Eingliederungshilfe lehnt
die Lebenshilfe
entschieden ab.
einer Hand erhalten. Und
wenn sie einen hohen
Pflegebedarf haben, nicht
auf Leistungen der Hilfe zur
Pflege verwiesen werden,
obwohl sie Bedarf an den
fachlich anderen, umfassenderen und pädagogisch
geprägten Leistungen der
Eingliederungshilfe haben.
20
Es steht zu befürchten, dass
mit der starren Grenze von
maximal 25 % Zuschlag
Einrichtungen vor dem
2. Für neue Angebote
finanziellen Aus stehen, und
muss ein einheitlicher
Menschen mit Behinderung ihr
Maßstab für die
„Zuhause“ verlieren.
Bemessung der Kosten
Die Lebenshilfe kritisiert auch,
der Unterkunft auf
dass es keine vernünftige oder
Bundesebene verplausible Grundlage für die
handelt werden. Hierbei
Begrenzung des Zuschlags
müssen Bund, Länder,
auf 25 % gibt.
Eingliederungs-hilfeträger
und Spitzenverbände der
Leistungserbringer
beteiligt sein.
Seite 5 von 7 – #TeilhabeStattAusgrenzung – Bundesteilhabegesetz (BTHG) – Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
Diese Regelung ist eine Folge
der Trennung von Leistungen
zur Existenzsicherung und
Fachleistungen im stationären
Bereich. Hiermit werden
Menschen mit Behinderung, die
in Einrichtungen leben künftig –
wie im ambulanten Bereich –
Leistungen der Grundsicherung
(Regelbedarf und Kosten für die
Unterkunft) einerseits und
Fachleistungen aus
Eingliederungshilfe und Pflege
andererseits erhalten.
Die Lebenshilfe kritisiert, dass 1. Die Lebenshilfe fordert,
dass in Bezug auf
diese Form der Umsetzung
bestehende Wohneinder Trennung von Existenzrichtungen die tatsächsicherung und Fachleistung
lichen und auch bislang
eine Leistungslücke reißen
von der Sozialhilfe
wird.
anerkannten Kosten vom
Bund im Sinne einer
Die geplante Regelung bei
einrichtungsbezogenen
den Kosten der Unterkunft ist
Bestandsschutzaus Sicht der Lebenshilfe nicht
regelung übernommen
geeignet, eine Refinanzierung
werden.
der Kosten von Wohnstätten
für Menschen mit Behinderung
sicher zu stellen. Anders als
Privathaushalte unterliegen
Einrichtungen zusätzlichen
Anforderungen– wie z.B.
Brandschutz, das Vorhalten
von Gemeinschaftsräumen
oder Räumen für
Mitarbeitende.
Kosten der Unterkunft in
Einrichtungen
Statt eines
Einrichtungsentgeltes sollen
zukünftig die Kosten der Unterkunft und des Lebensunterhaltes separat gezahlt werden.
§ 42 b Abs. 2 Nr. 2 SGB XII
RegE sieht dazu vor, dass
Leistungsberechtigte, denen
allein oder zu zweit ein persönlicher Wohnraum und
zusätzliche Räumlichkeiten zur
gemeinschaftlichen Nutzung
überlassen werden, die
durchschnittlichen angemessenen tatsächlichen
Aufwendungen für die Warmmiete eines Einpersonenhaushaltes zuzüglich eines maximal
25prozentigen Aufschlages als
Kosten der Unterkunft erhalten.
Forderung
Bewertung
Neue Regelung im BTHG
Eine einrichtungsbezogene Bestandsschutzregelung
verhindert Fortschritt.
Es gibt bereits eine
Bestandsschutzregelung für die
Menschen, die in
Einrichtungen leben
(§ 139 Abs. 2 SGB XII
RegE).
Gegenargument
Das stimmt. Allerdings
läuft die individuelle
Bestandsschutzregelung leer, wenn
Menschen aus der
Einrichtung ausziehen
oder versterben, da
nicht sichergestellt ist,
dass bei Wechseln in
der Bewohnerschaft,
die Wohneinrichtung
ihre tatsächlich entstehenden Kosten der
Unterkunft insgesamt
noch refinanzieren
kann.
Das stimmt nicht, die
Umstellung dauert nur
länger und das ist
auch gut so. Denn ein
adäquater Ersatz an
Wohnmöglichkeiten für
alle Menschen, die
aktuell in Wohnstätten
der Behindertenhilfe
leben, ist nicht ersichtlich. Vielmehr hemmen
die neuen Regelungen
z.B. des PSG III (s.o.)
das Entstehen weiterer
neuer ambulanter
Wohnformen gerade
für Menschen mit
einem hohen Unterstützungsbedarf.
Antwort
21
Ein „Poolen“ von Leistungen
sollte nur mit Zustimmung
des Leistungsberechtigten
möglich sein. Sonst steht zu
befürchten, dass bspw.
Menschen gezwungen
werden mit anderen
zusammenzuziehen in WGs
oder Wohnstätten, obwohl sie
alleine leben möchten, weil
sie nur mit anderen die
erforderlichen
Unterstützungsleistungen
erhalten.
Die Lebenshilfe fordert daher
eine gemeinsame
Inanspruchnahme von
Leistungen darf nur mit
Zustimmung des
Leistungsberechtigten
möglich sein.
Dies gilt insbesondere bei
den beiden Lebensbereichen
Wohnen und Freizeit, da sie
in besonderen Maße die
Privatsphäre des Menschen
berühren.
Es darf keinen Gemeinschaftszwang geben.
Die Lebenshilfe lehnt das
„Poolen“ von Leistungen
gegen den Willen des
Leistungsberechtigten ab.
Forderung
Seite 6 von 7 – #TeilhabeStattAusgrenzung – Bundesteilhabegesetz (BTHG) – Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
Hiermit wird die gemeinsame
Erbringung von Leistungen zum
Regelfall und kann auch gegen
den Willen des Leistungsberechtigten durchgeführt werden.
Es sei denn, das „Poolen“ einer
Leistung ist unzumutbar.
Die Regelung zum „Poolen“
muss daher dringend
nachgebessert werden, da
ansonsten das Wunsch- und
Wahlrecht noch weiter
eingeschränkt würde.
Die geplante Regelung zum
„Poolen“ bleibt sogar hinter
der auch bisher schon als
defizitär erlebten Regelung
zum Wunsch- und Wahlrecht
in § 13 SGB XII zurück, die
neben der Zumutbarkeit auch
das Kriterium der
unverhältnismäßigen
Mehrkosten einbezieht.
„Poolen“ /Gemeinsame
Inanspruchnahme von
Leistungen
Nach § 116 Abs. 2 SGB IX
RegE können Leistungen der
Eingliederungshilfe an mehrere
Leistungsberechtigte gemeinsam erbracht werden („poolen“),
außer dies ist für den Leistungsberechtigten unzumutbar.
Bewertung
Neue Regelung im BTHG
Außerdem sei bei der
Prüfung der Zumutbarkeit nach § 116
Abs. 2 i.V.m. § 104
SGB IX RegE auch die
bisherige Leistungsgewährung zu
berücksichtigen. Was
nach geltendem Recht
angemessen ist, soll
auch künftig
angemessen sein.
Insbesondere sollen
Menschen, die aktuell
ambulante Leistungen
zum Wohnen erhalten
auch weiterhin in der
bestehenden Wohnform
leben dürfen.
In der Gesetzesbegründung heißt es, die
gemeinsame
Inanspruchnahme von
Leistungen könne nicht
allein in das Ermessen
des Leistungsträgers
gestellt werden, vielmehr
müsse der Leistungsberechtigte an der
Entscheidung beteiligt
sein.
Gegenargument
Menschen mit
Behinderungen müssen
rechtssicher und auch
in Zukunft vor einer
gegen ihren Willen vom
Leistungsträger
verordneten
gemeinschaftlichen
Inanspruchnahme von
Unterstützungsleistungen geschützt
werden, sonst hätte der
Gesetzgeber sein Ziel
- Mehr Teilhabe und
Selbstbestimmung –
verfehlt.
Diese Versuche durch
entsprechende Zielvorgaben in der Begründung die Rechtsunsicherheit aus dem
Gesetzestext zu heilen,
taugen jedoch nicht.
Antwort
22
Gegenargument
Eine solche Regelung
würde zu Kostensteigerungen in der
Sozialhilfe führen, die
aktuell nicht finanzierbar
sind.
Forderung
Die Lebenshilfe fordert für
Menschen mit
Behinderung, die
behinderungsbedingt
neben der Eingliederungshilfe auf Grundsicherung/
Hilfe zum Lebensunterhalt
angewiesen sind,
ebenfalls einen höheren
Vermögensfreibetrag.
Seite 7 von 7 – #TeilhabeStattAusgrenzung – Bundesteilhabegesetz (BTHG) – Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
Mit diesen Regelungen soll das
Versprechen eingelöst werden,
die Eingliederungshilfe aus dem
Fürsorgesystem herauszuholen
und in ein modernes
Teilhaberecht umzuwandeln:
Der Vermögensfreibetrag soll
laut BTHG RegE auf 50.000 €
angehoben und das
Partnervermögen vollständig
freigestellt worden.
Diese Ungleichbehandlung –
Vermögensfreigrenze von
50.000 € einerseits und von
2.600 € andererseits – ist
aus Sicht der Lebenshilfe
nicht hinnehmbar. Auch
Menschen mit geistiger
Behinderung, die wegen
ihrer Behinderung neben den
Leistungen der
Eingliederungshilfe auf
Grundsicherung angewiesen
sind, haben ein „Recht auf
ein Sparbuch“ und eine
gewisse Steigerung ihrer
finanziellen Selbstständigkeit.
Diese positiven Regelungen
sind für geistig behinderte
Menschen in aller Regel
bedeutungslos.
Denn sie haben kein
Einkommen, sondern
arbeiten in einer Werkstatt
und sind für ihren Lebensunterhalt auf Grundsicherung
angewiesen. Nach den für
sie geltenden Regeln der
Sozialhilfe können sie kein
Vermögen ansparen, da die
Vermögensfreigrenze in der
Grundsicherung bei lediglich
2.600 € liegt.
Einkommen und Vermögen
Im BTHG RegE sind die Regelungen zur Heranziehung von
Einkommen und Vermögen für
die Leistungen der Eingliederungshilfe erheblich verbessert
worden.
Bewertung
Neue Regelung im BTHG
Denkbar wäre zumindest
eine Anhebung des
Vermögensfreibetrages
in Anlehnung an die
Regelung in § 12 Abs. 2
Nr. 1 SGB II.
Hiernach ist vom
Vermögen ein Grundfreibetrag i. H. v. 150 €
je vollendetem Lebensjahr abzusetzen, mind.
aber 3.100 Euro.
Demnach hätten
Menschen im Bezug von
Leistungen der Eingliederungshilfe und Grundsicherung/ Hilfe zum
Lebensunterhalt bis zu
ihrem 20. Lebensjahr
einen Anspruch auf
3.100 €, mit 40 auf
6.000 € und mit 60 auf
9.000 € freigestellten
Vermögens.
Es kann aber doch nicht
sein, dass Menschen die
jeden Tag in einer Werkstatt arbeiten und
behinderungsbedingt
dennoch auf Grundsicherung angewiesen
sind, weniger sparen
dürfen als Menschen die
Hartz IV beziehen.
Antwort
Kapitel 7
TeilhabeStattAusgrenzung
#
Vor Ort Aktionen
– öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur
Unterstützung der Lebenshilfe-Kampagne
Bunt, humorvoll, auffordernd und informierend –
das sind wichtige Zutaten für eine wirkungsvolle
Aktion in der Öffentlichkeit.
Wir präsentieren Ihnen hier drei Ideen für Aktionen
vor Ort, die mit geringem Aufwand medientauglich
umgesetzt werden können. Ob nun vor lokalen Abgeordnetenbüros, Rathäusern, in Fußgängerzonen
oder am Lebenshilfe-Stand auf dem Wochenmarkt
– diese Aktionen erregen Aufsehen, sind für ein
aussagekräftiges Pressebild geeignet und fordern
Passanten zum Mitmachen auf.
Begleiten Sie alle Ihre Aktionen in der Öffentlichkeit,
um Info-Flyer mit den Forderungen der Lebenshilfe
zu verteilen und Unterschriften und E-Mails zu sammeln. Und falls Sie über iPad und Tablets verfügen,
können Sie gleich die Unterschriften in die Petition
#TeilhabeStattAusgrenzung auf change.org eingegeben und Ihren E-Mail Verteiler erweitern.
Und denken Sie immer an die Sozialen Medien! Es
ist sehr wichtig, dass gute Fotos von den Aktionen
nicht nur über die regionale Presse sondern auch
über Facebook und andere Soziale Medien umgehend verbreitet werden.
IDEE 1: Zwangspoolen
Wenn Menschen mit Behinderung viele Unterstützungsleistungen mit anderen teilen und daher
absprechen müssen, ist eine spontane und individuelle Gestaltung des Alltags nicht mehr möglich.
und nur in der Gruppe machbar. In dieser Form
bewegt sich die „gebündelte“ Gruppe vor dem
Büro des Abgeordneten oder „kriecht“ durch die
Fußgängerzone.
Um dieses „Zwangspoolen“ von Menschen optisch darzustellen, gruppieren sich 10, 15 oder
noch mehr Menschen sehr, sehr dicht gedrängt
eng beieinander. Dann wird die Gruppe mit einem
starken Seil zusammengebunden, sodass sie
sich nur mühevoll bewegen kann. Es gibt keine
Einzelpersonen mehr, alles ist jetzt pauschal
Das Seil kann nur vom/ von der örtlichen Landtags-/Bundestagsabgeordneten/in zerschnitten
werden.
Die Abgeordneten erhalten eine symbolische Riesenschere, mit der sie das Seil zerschneiden und
die Gruppe sich wieder „individualisieren“ kann.
23
IDEE 2: Bundesteilhabegesetz-Twister
Das Bundesteilhabegesetz regelt die Unterstützung für behinderte Menschen neu. Der Plan:
Nur wer Hilfebedürftigkeit in mindestens fünf
von neun Lebensbereichen nachweisen kann, ist
dabei. Viele Menschen mit Behinderung würden
dann gar keine Hilfe mehr bekommen, obwohl sie
z.B. ihre Geld- und Vertragsangelegenheiten nicht
allein regeln können.
Sicherlich ist das Spiel Twister bekannt, bei dem
man mit Händen und Füßen Farbfelder abdecken
muss. Recht gewagte Verrenkungen sind notwendig, um bei diesem Spiel die vorgegebenen
Farbfelder abzudecken.
Die Aktion ist: Bundesteilhabegesetz-Twister!
Die Aufgabe: Decke fünf von neun Feldern (Lebensbereichen) ab, und Du erhältst Leistungen.
Natürlich ist es unmöglich, fünf Felder abzudecken.
Dafür sorgen auch die zu weit auseinanderliegenden Felder, sodass man schon Kopf, Beine, Arme
und Gesäß benötigt, um die Felder abzudecken.
Falls Kinder am Spiel teilnehmen, lassen die Veranstalter sie gewinnen und es gibt kleine Preise
zu gewinnen.
24
Bei teilnehmenden Erwachsenen werden die Felder so weit auseinander platziert, dass es physisch
nicht möglich ist, mehr als vier Felder abzudecken.
Die 9 Lebensbereiche-Felder sind:
1. Lernen und Wissensanwendung,
2. Allgemeine Aufgaben und Anforderungen,
3. Kommunikation,
4. Mobilität,
5. Selbstversorgung,
6. Häusliches Leben,
7. Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen,
8. Bedeutende Lebensbereiche,
9. Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches
Leben
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe stellt die
o.g. Lebensbereiche als 9 BundesteilhabegesetzTwister-Felder als Download auf
www.teilhabestattausgrenzung zur Verfügung.
Dieses Spiel ist besonders geeignet in öffentlichen
Orten, wie z.B. Fußgängerzonen und Marktplätze.
Sollte Ihre Lebenshilfe bereits einen Stand auf dem
örtlichen Wochenmarkt haben, ist diese Aktion
eine unterhaltsame Ergänzung zu Ihrem bestehenden Angebot und erhöht die Verweildauer an
Ihrem Stand.
IDEE 3: Kröten
Selbstvertreter und Vertreter der örtlichen Lebenshilfen überreichen ihren Landtags/ Bundestagsabgeordneten ein Paket voller Kröten. Botschaft
„Schlucken Sie mit uns die Kröten – denn der
geplante Gesetzesentwurf ist voll davon“.
„Bundesteilhabegesetz-Kröten-Kisten“ sind schnell
produziert. Spielzeugkröten sind fast in jedem
Spielwarengeschäft erhältlich und auch per
Google-Suche sind Anbieter von Gummikröten in
wenigen Minuten gefunden. Eine Kiste oder ein
großer Karton mit der Aufschrift „Vorsicht Bundesteilhabegesetz voller Kröten“ ist schnell angefertigt
und schon steht dem Auftritt vor dem Büro der
Abgeordneten nichts mehr im Wege.
Diese Aktion kann beliebig vergrößert werden.
Zum Beispiel kann man seine vorhandenen
Umzugskartons vom Dachboden kurzfristig in
„Bundesteilhabegesetz-Kröten-Kisten“ umwandeln und damit eine Mauer direkt vor auf dem
Marktplatz bauen.
Die hier präsentierten Aktionen sind Ideenvorschläge für Ihre Öffentlichkeitsarbeit. Vielleicht
haben Sie bereits selber medienwirksame Events
geplant, die Sie diesen Sommer umsetzen werden.
Wir würden uns sehr freuen, falls Sie uns Fotos und
Presseberichte von Ihren Aktionen und Events vor
Ort mailen würden. Auf der Kampagnen-Webseite
www.teilhabestattausgrenzung.de
werden wir fortlaufend über lokale Veranstaltungen berichten. Wir wünschen Ihnen schon jetzt
viel Erfolg!
25
Kapitel 8
Textbausteine für die lokale Pressearbeit
Auch als Download im Word-Format erhältlich
Kurz gefasst und schnell angepasst – das sind die
hier präsentierten Textbausteine, mit denen Sie
Ihre Pressemitteilung vor Ort schreiben können.
Wir liefern Ihnen in diesem Kapitel einige Ideen,
welche Themen, Anlässe und Aktionen sich als
Mitteilungen an die Medien eignen. Ob ein Aufruf
zur Petition, ein Besuch beim Abgeordneten oder
die Forderungen der Lebenshilfe – dieses sind nur
einige Vorschläge, wie der Inhalt einer Pressemeldung gestaltet werden kann.
Alle hier vorgestellten Pressetexte sind natürlich auch als Download im Word-Format auf
www.teilhabestattausgrenzung.de abrufbar.
26
Vor Versand der Pressemitteilung:
- bitten wir Sie, die gelb markierten Anleitungen
in den [eckigen Klammern] zu beachten.
- diese Vorlage um Ihre Kontaktdaten zu ergänzen. Wenn vorhanden, sollten Sie Ihre eigene
Vorlage für Pressemitteilungen verwenden.
- auch unseren Ratgeber für Pressearbeit vor Ort,
Download unter www.lebenshilfe.de (Rubrik
„Presse“, rechte Spalte) zu nutzen.
Lebenshilfe
Lebenshilfe e.V.
Adresse
Telefon: Durchwahlen:
Telefax: Pressemitteilung
- Wir bitten Sie, die gelb markierten Anleitungen in
den [eckigen Klammern] zu beachten.
- Bitte ergänzen Sie diese Vorlage um Ihre
Kontaktdaten. Wenn vorhanden, sollten Sie Ihre
eigene Vorlage für Pressemitteilungen verwenden.
- Nutzen Sie bitte auch unseren Ratgeber für
Pressearbeit vor Ort, Download unter
www.lebenshilfe.de (Rubrik „Presse“, rechte Spalte).
E-Mail
Internet
Datum
Lebenshilfe sagt geplanten Gesetzen den Kampf an
Mit dem Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III drohen massive
Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung – Lebenshilfe hat
bundesweite Kampagne unter dem Motto #TeilhabeStattAusgrenzung gestartet
[Lokalen Ortsname einfügen.] „Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III können so nicht
bleiben.“ Das teilt Ulla Schmidt mit, die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des
Deutschen Bundestages. „Das Gesetzespaket“, so Ulla Schmidt weiter, „enthält zwar Fortschritte, die
auf langjährigen Forderungen der Lebenshilfe beruhen, aber die drohenden Verschlechterungen für
Menschen mit geistiger Behinderung sind inakzeptabel. Besonders die Ausweitung des Ausschlusses
von Leistungen der Pflegeversicherung im Pflegestärkungsgesetz ist eine Diskriminierung von Menschen, die als Versicherte Beiträge zahlen!“ [Der Name „Ulla Schmidt“ könnte in diesem Absatz und im
folgenden Text durch den Namen Ihrer/Ihres Vorsitzenden ersetzt werden.]
Die Lebenshilfe mit ihren über 500 örtlichen Vereinigungen und 130.000 Mitgliedern, darunter auch die
Lebenshilfe [Name der Lebenshilfe einfügen], hat daher eine bundesweite Protest- und Aufklärungskampagne gestartet und ruft dazu auf, ihre Petition gegen die Gesetzentwürfe zu unterzeichnen. Das Motto
lautet #TeilhabeStattAusgrenzung; Ziel ist es, die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und
Pflege den Abgeordneten und der breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen. Ulla Schmidt: „Wir wissen,
dass diese sozialpolitischen Großvorhaben für viele Außenstehende sehr kompliziert sind. Wir werden
es jedoch nicht zulassen, dass am Ende die Schwächsten, die Menschen mit geistiger Behinderung, als
Verlierer dastehen. Wir müssen allen klarmachen, was die Folgen dieser Gesetze sind. Und wir werden
27
Lebenshilfe
gegen die Verschlechterungen durch das Pflegestärkungsgesetz III und für ein Bundesteilhabegesetz
kämpfen, das diesen Namen auch verdient.“
Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern
der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit – über eine halbe Million – eine geistige Behinderung. Bleibt die
Reform so, wie sie ist, hat das laut der Lebenshilfe schwerwiegende Auswirkungen: Manche Menschen mit
geistiger Behinderung müssen fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass
sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr
ausreichend finanziert wird und schließen muss. [Wenn möglich, mit Zitaten von Personen, die vor Ort
davon betroffen sein könnten, ergänzen. Es könnten auch Angehörige oder Betreuer zu Wort kommen.]
Die Lebenshilfe fordert daher, dass …
1.… Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung
ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil
sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen
der Unterstützung. Der Verschiebebahnhof zwischen Eingliederungshilfe und Pflege muss aufhören!
2.… der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die
in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen
werden. Eine solche Hürde ist zu hoch!
3. … Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit Anderen Leistungen
in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von
Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe!
4. … die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden.
Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das
finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause!
5.… Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht von den verbesserten Regelungen im Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein
Recht auf ein Sparbuch!
Hier gibt es die Petition der Lebenshilfe, mehr Informationen zur Kampagne (auch in Leichter Sprache)
unter www.teilhabestattausgrenzung.de
[Zeichenzahl inklusive Leerzeichen einfügen]
Der genaue Pfad (URL) zur Lebenshilfe-Petition #TeilhabeStattAusgrenzung lautet:
https://www.change.org/p/teilhabe-statt-ausgrenzung-von-menschen-mit-geistigerbehinderung?utm_source=embedded_petition_view
28
Lebenshilfe
Lebenshilfe e.V.
Pressemitteilung
- Wir bitten Sie, die gelb markierten Anleitungen in
den [eckigen Klammern] zu beachten.
- Bitte ergänzen Sie diese Vorlage um Ihre
Kontaktdaten. Wenn vorhanden, sollten Sie Ihre
eigene Vorlage für Pressemitteilungen verwenden.
- Nutzen Sie bitte auch unseren Ratgeber für
Pressearbeit vor Ort, Download unter
www.lebenshilfe.de (Rubrik „Presse“, rechte Spalte).
Adresse
Telefon: Durchwahlen:
Telefax: E-Mail
Internet
Datum
Lebenshilfe setzt sich mit [Aktionsname einfügen]
für Teilhabe statt Ausgrenzung ein
Mit dem Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III drohen massive
Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung
[Lokalen Ortsname einfügen.] Unter dem Motto #TeilhabeStattAusgrenzung [macht/veranstaltet/
lädt ein] die Lebenshilfe [Name der Lebenshilfe einfügen] am [Datum und Aktionsnamen einfügen], um
gegen das geplante Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III zu protestieren. „Durch das
Gesetzespaket drohen massive Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung“, erklärt
[Name Ihrer/Ihres Vorsitzenden einfügen].
[Hier wird die örtliche Aktion näher beschreiben, siehe Vorschläge in dieser Handreiche. Natürlich
können Sie auch eigene Ideen umsetzen.]
Die Lebenshilfe ruft auch dazu auf, ihre Petition gegen das vorliegende Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III zu unterzeichnen. Ziel ist es, die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und
Pflege den Abgeordneten im Wahlkreis [Name einfügen] und der breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen.
[Die nachfolgenden Absätze sollten Sie stehen lassen, wenn Sie bisher noch keine andere Vorlage der
Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung als Pressemitteilung verschickt und veröffentlicht haben.
Sonst reicht der nochmalige Hinweis/Link auf die Petition am Ende.]
Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit – über eine halbe Million – eine geistige Behinderung
29
Lebenshilfe
[hier könnten auch Ihre lokalen Zahlen stehen]. Bleibt die Reform so, wie sie ist, hat das laut der Lebenshilfe schwerwiegende Folgen: Menschen mit geistiger Behinderung müssen fürchten, ganz aus
dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen
wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen,
ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen
muss. [Wenn möglich, mit Zitaten von Personen, die vor Ort davon betroffen sein könnten, ergänzen.
Es könnten auch Angehörige oder Betreuer zu Wort kommen].
Die Lebenshilfe fordert daher, dass …
1. … Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt
werden, weil sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für
Teilhabe beide Formen der Unterstützung. Der Verschiebebahnhof zwischen Eingliederungshilfe
und Pflege muss aufhören!
2. … der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die
in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen
werden. Eine solche Hürde ist zu hoch!
3. … Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit Anderen Leistungen
in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von
Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe!
4. … die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden.
Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das
finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause!
5. … Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht von den verbesserten Regelungen im Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein
Recht auf ein Sparbuch!
Hier gibt es die Petition der Lebenshilfe, mehr Informationen zur Kampagne (auch in Leichter Sprache)
unter www.teilhabestattausgrenzung.de
[Zeichenzahl inklusive Leerzeichen einfügen]
Der genaue Pfad (URL) zur Lebenshilfe-Petition #TeilhabeStattAusgrenzung lautet:
https://www.change.org/p/teilhabe-statt-ausgrenzung-von-menschen-mit-geistigerbehinderung?utm_source=embedded_petition_view
30
Lebenshilfe
Lebenshilfe e.V.
Pressemitteilung
- Wir bitten Sie, die gelb markierten Anleitungen in
den [eckigen Klammern] zu beachten.
- Bitte ergänzen Sie diese Vorlage um Ihre
Kontaktdaten. Wenn vorhanden, sollten Sie Ihre
eigene Vorlage für Pressemitteilungen verwenden.
- Nutzen Sie bitte auch unseren Ratgeber für
Pressearbeit vor Ort, Download unter
www.lebenshilfe.de (Rubrik „Presse“, rechte Spalte).
Adresse
Telefon: Durchwahlen:
Telefax: E-Mail
Internet
Datum
Lebenshilfe protestiert gegen Gesetzesvorhaben
bei heimischen Abgeordneten
Mit dem Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III drohen massive
Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung
[Lokalen Ortsname einfügen.] Die Lebenshilfe [Name der Lebenshilfe einfügen] wendet sich direkt an
die heimischen Abgeordneten aus Bundestag und Landtag, um gegen das geplante Bundesteilhabegesetz
und Pflegestärkungsgesetz III zu protestieren. „Durch das Gesetzespaket drohen massive Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung“, erklärt [Name Ihrer/Ihres Vorsitzenden einfügen].
[Hier einfügen, was für eine Aktion vor Ort mit den Abgeordneten gemacht wird: zum Beispiel eine
gemeinsame Podiumsdiskussion, Besuch einer Lebenshilfe-Einrichtung oder Besuche der Lebenshilfe
in den Wahlkreisbüros der Abgeordneten.]
Unter dem Motto #TeilhabeStattAusgrenzung ruft die Lebenshilfe dazu auf, ihre Petition gegen das vorliegende Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III zu unterzeichnen. Ziel ist es, die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten im Wahlkreis [Name einfügen] und
der breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen. [Name Ihrer/Ihres Vorsitzenden einfügen]: „Wir wissen,
dass diese sozialpolitischen Großvorhaben für viele Außenstehende sehr kompliziert sind. Wir werden
es jedoch nicht zulassen, dass am Ende die Schwächsten, die Menschen mit geistiger Behinderung, als
Verlierer dastehen. Wir müssen allen klarmachen, was die Folgen dieser Gesetze sind. Und wir werden
gegen die Verschlechterungen durch das Pflegestärkungsgesetz III und für ein Bundesteilhabegesetz
kämpfen, das diesen Namen auch verdient.“
31
Lebenshilfe
[Die nachfolgenden Absätze sollten Sie stehen lassen, wenn Sie bisher noch keine andere Vorlage der
Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung als Pressemitteilung verschickt und veröffentlicht haben.
Sonst reicht der nochmalige Hinweis/Link auf die Petition am Ende.]
Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern
der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit – über eine halbe Million – eine geistige Behinderung [hier
könnten auch Ihre lokalen Zahlen stehen]. Bleibt die Reform so, wie sie ist, hat das laut der Lebenshilfe schwerwiegende Auswirkungen: Menschen mit geistiger Behinderung müssen fürchten, ganz aus
dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen
wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen,
ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen
muss. [Wenn möglich, mit Zitaten von Personen, die vor Ort davon betroffen sein könnten, ergänzen.
Es könnten auch Angehörige oder Betreuer zu Wort kommen.]
Die Lebenshilfe fordert daher, dass …
1 … Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung
ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil
sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen
der Unterstützung. Der Verschiebebahnhof zwischen Eingliederungshilfe und Pflege muss aufhören!
2. … der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die
in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch!
3 … Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit Anderen Leistungen
in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von
Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe!
4. … die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden.
Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das
finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause!
5. … Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht von den verbesserten Regelungen im Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein
Recht auf ein Sparbuch!
Hier gibt es die Petition der Lebenshilfe, mehr Informationen zur Kampagne (auch in Leichter Sprache)
unter www.teilhabestattausgrenzung.de
[Zeichenzahl inklusive Leerzeichen einfügen]
Der genaue Pfad (URL) zur Lebenshilfe-Petition #TeilhabeStattAusgrenzung lautet:
https://www.change.org/p/teilhabe-statt-ausgrenzung-von-menschen-mit-geistigerbehinderung?utm_source=embedded_petition_view
32
Lebenshilfe
Lebenshilfe e.V.
Pressemitteilung
- Wir bitten Sie, die gelb markierten Anleitungen in
den [eckigen Klammern] zu beachten.
- Bitte ergänzen Sie diese Vorlage um Ihre
Kontaktdaten. Wenn vorhanden, sollten Sie Ihre
eigene Vorlage für Pressemitteilungen verwenden.
- Nutzen Sie bitte auch unseren Ratgeber für
Pressearbeit vor Ort, Download unter
www.lebenshilfe.de (Rubrik „Presse“, rechte Spalte).
Adresse
Telefon: Durchwahlen:
Telefax: E-Mail
Internet
Datum
Petition der Lebenshilfe für Teilhabe statt Ausgrenzung
Mit dem Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III drohen massive Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung
[Lokalen Ortsname einfügen.]Unter dem Motto #TeilhabeStattAusgrenzung ruft die Lebenshilfe
[Name der Lebenshilfe einfügen] dazu auf, ihre Petition gegen das Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III zu unterzeichnen. Ziel ist es, die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe
und Pflege den Abgeordneten im Wahlkreis [Name einfügen] und der breiten Öffentlichkeit deutlich zu
machen. [Name Ihrer/Ihres Vorsitzenden einfügen]: „Wir wissen, dass diese sozialpolitischen Großvorhaben für viele Außenstehende sehr kompliziert sind. Wir werden es jedoch nicht zulassen, dass am
Ende die Schwächsten, die Menschen mit geistiger Behinderung, als Verlierer dastehen. Wir müssen
allen klarmachen, was die Folgen dieser Gesetze sind. Und wir werden gegen die Verschlechterungen
durch das Pflegestärkungsgesetz III und für ein Bundesteilhabegesetz kämpfen, das diesen Namen
auch verdient.“
[Die nachfolgenden Absätze sollten stehen bleiben, wenn Sie bisher noch keine andere Vorlage der
Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung als Pressemitteilung verschickt und veröffentlicht haben. Sonst
reicht der nochmalige Hinweis/Link auf die Petition am Ende. Dann auch ein anderes Zitat Ihrer/Ihres
Vorsitzenden im ersten Absatz auswählen, zum Beispiel: „Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen mit
geistiger Behinderung zu den Verlierern der Reformen werden.“ Oder: „Bleiben die Gesetze so, wie sie
sind, hat das schwerwiegende Auswirkungen für Menschen mit geistiger Behinderung.“]
Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit – über eine halbe Million – eine geistige Behinderung
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[hier könnten auch Ihre lokalen Zahlen stehen]. Bleibt die Reform so, wie sie ist, hat das laut der Lebenshilfe schwerwiegende Auswirkungen: Menschen mit geistiger Behinderung müssen fürchten, ganz aus
dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen
wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen,
ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen
muss. [Wenn möglich, mit Zitaten von Personen, die vor Ort davon betroffen sein könnten, ergänzen.
Es könnten auch Angehörige oder Betreuer zu Wort kommen].
Die Lebenshilfe fordert daher, dass …
1. … Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt
werden, weil sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für
Teilhabe beide Formen der Unterstützung. Der Verschiebebahnhof zwischen Eingliederungshilfe
und Pflege muss aufhören!
2. … der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die
in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen
werden. Eine solche Hürde ist zu hoch!
3. … Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit Anderen Leistungen
in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von
Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe!
4. … die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden.
Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das
finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause!
5. … Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht von den verbesserten Regelungen im Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein
Recht auf ein Sparbuch!
Hier gibt es die Petition der Lebenshilfe, mehr Informationen zur Kampagne (auch in Leichter Sprache)
unter www.teilhabestattausgrenzung.de
[Zeichenzahl inklusive Leerzeichen einfügen]
Der genaue Pfad (URL) zur Lebenshilfe-Petition #TeilhabeStattAusgrenzung lautet:
https://www.change.org/p/teilhabe-statt-ausgrenzung-von-menschen-mit-geistigerbehinderung?utm_source=embedded_petition_view
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Kapitel 9
So können Sie Social Media für die Kampagne nutzen
Die Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung soll
die Politik und die breite Öffentlichkeit erreichen.
Damit das schnell und einfach gelingt, setzen wir
auf Social Media.
Was kann ich zur Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung auf Facebook und Twitter posten?
Wir haben einen Redaktionsplan erstellt, der
Ihnen diese Entscheidung leichter machen soll.
Vom 27. Juli bis 21. September 2016 haben wir
alle zwei Wochen mittwochs einen Post/ Tweet
vorbereitet, den Sie unkompliziert übernehmen
können. Je mehr Lebenshilfen mitmachen, desto
stärker werden unsere gemeinsamen Forderungen
wahrgenommen. Gerne können Sie auch unsere
Kampagnen-Beiträge auf Facebook und Twitter
teilen bzw. retweeten.
Den Redaktionsplan finden Sie am Ende dieses
Kapitels nach dem Twitter-Abschnitt.
Die Fotos mit den entsprechenden Nummern
finden Sie im Downloadbereich der Seite
www.teilhabestattausgrenzung.de.
Wie auch Sie unsere gemeinsamen Forderungen
über Facebook und Twitter verbreiten können,
haben wir hier kurz für Sie zusammengefasst.
Facebook
Was ist Facebook?
Mit Facebook können Sie sich mit Menschen auf
der ganzen Welt vernetzen und austauschen.
Facebook hat über eine Milliarde aktive Nutzer
weltweit und über 20 Mio. Nutzer in Deutschland.
15 Prozent der deutschen Nutzer sind Fans von
mindestens einer Unternehmensseite. Wenn Sie
sich als Lebenshilfe eine Facebookseite einrichten,
ist das also wie eine Geschäftsstelle in der größten
Online-Gemeinschaft der Welt. Sicher ist Facebook
auch kritisch zu betrachten – trotzdem bietet Ihnen
das Netzwerk mit Blick auf die Kampagnenarbeit
die Möglichkeit, gezielt, persönlich und auf Augenhöhe mit Ihrer Zielgruppe zu kommunizieren.
Wie lege ich eine Facebookseite an?
Wie Sie sich bei Facebook anmelden können, lesen
Sie in der Social Media Mappe der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Die Social Media Mappe finden
Sie im Downloadbereich auf der Seite
www.teilhabestattausgrenzung.de
Eine Anleitung in Leichter Sprache finden Sie hier:
https://www.lebenshilfe.de/de/leichtesprache/freizeit/Internet/Wie-geht-das-mitfacebook.php
Wichtig: Bitte überlegen Sie sich vorher, ob es
sich um einen privaten Account oder um eine
Unternehmensseite handeln soll. Wenn es sich
um eine Seite für Ihre Lebenshilfe handelt,
melden Sie sich bitte immer als Unternehmen
an. Die nötigen Angaben können Sie im Lauf der
Anmeldung machen. Seiten von Unternehmen
haben zahlreiche Funktionen, die privaten Facebooknutzern nicht zur Verfügung stehen (z.B.
Reichweitenstatistiken).
In der Social Media Mappe finden Sie außerdem
eine kurze Anleitung zu Texten auf Facebook (sogenannte Teaser), Leitlinien für Mitarbeiter und
Hinweise zur Krisenkommunikation.
Tipps: Wie nehme ich Kontakt zu Entscheidern und
Multiplikatoren über Facebook auf?
So können Sie Nachrichten auf einer anderen
Facebook-Seite posten:
Gehen Sie auf die entsprechende Facebookseite
und stellen Sie Ihren Beitrag direkt auf die Seite.
Allerdings kann diese Funktion durch den Seiteninhaber gesperrt werden.
Eine weitere Möglichkeit – nicht nur, wenn die oben
genannte Funktion gesperrt ist – sind Kommentare
zu auf der Seite geposteten Beiträgen.
Außerdem können Sie persönliche Nachrichten,
die nur die betreffende Person/ Institution lesen
kann, verschicken. Hierfür gehen Sie auf die entsprechende Seite und klicken im Titelbild auf die
Funktion „Nachricht senden“.
So verlinken Sie Personen, Seiten oder Gruppen
in Ihrem Facebook-Post:
Schreiben Sie das @-Zeichen direkt vor den entsprechenden Facebook-Namen: zum Beispiel
@Ulla Schmidt. Wählen Sie dann einen Namen aus
der Liste, die angezeigt wird. Klicken Sie auf den
Namen. Die entsprechende Person/ Institution
wird über die Verlinkung informiert („z.B. Lebenshilfe Hamburg hat Lebenshilfe in einem Beitrag
35
erwähnt.“). Bedenken Sie, dass Sie die Person,
Seite oder Gruppe möglicherweise nicht erwähnen
können – das ist abhängig von den PrivatsphäreEinstellungen der Seite.
Markierungen in Fotos:
Wenn Sie ein Foto bei Facebook hochladen, können
Sie dort gezeigte Personen verlinken. Klicken Sie
einfach auf das entsprechende Gesicht und wählen
Sie einen Namen aus der angezeigten Liste aus.
Ob eine Verlinkung möglich ist, hängt auch hier
von den Privatsphäre-Einstellungen der Seite ab.
Twitter
Was ist Twitter?
Blogs, auch Weblogs, sind eine Art Tagebuch im Internet. Sie sind chronologisch aufgebaut – anders
als klassische Webseiten, die meistens statisch
sind. Ein Twitteraccount ist ein Microblogformat,
in das maximal 140 Zeichen passen. Dahinter
steht die Idee, Chats und Blogs zu kombinieren.
Aufgrund der Vernetzung mit anderen Microbloggern vermischen sich eigene und fremde Beiträge
bei Twitter. Die daraus entstehende Zusammenfassung aller Nachrichten, denen man folgt, heißt
Timeline.
Twitter steht vor allem für Schnelligkeit und
Kürze. Es ist das Echtzeit-Kommunikationswerkzeug im Social Media-Bereich – was auch damit zu
tun hat, dass Twitter besonders für die mobile
Nutzung ausgelegt ist. Twitter eignet sich gut,
um sich über Themen zu informieren und sich
zu vernetzen. Zudem besteht die Möglichkeit,
Menschen zu erreichen, die im Normalfall schwer
greifbar sind (Politiker, Prominente, Journalisten).
Wichtige Twitter-Begriffe:
Was ist ein Tweet?
Tweets sind die Bezeichnung für Aktualisierungen
oder Meldungen, die Sie bei Twitter veröffent­
lichen. Die genaue Herkunft lässt sich aus dem Englischen ableiten (Twitter ist das englische Wort für
Gezwitscher, ein Tweet ist das Zwitschern selbst).
Was ist ein ReTweet?
Bei einem ReTweet handelt es sich um die Weiterverbreitung eines abgesendeten Tweets/einer
abgesendeten Meldung. Ein ReTweet zeigt dem
Autor, dass er gelesen wird und zeigt zudem
anderen Twitternutzern immer wieder neue und
eventuell interessante Menschen bei Twitter.
36
Was ist ein Hashtag?
Das ist eine Verschlagwortung – Hashtag ist eine
Wortkombination aus den beiden Begriffen „hash“
und „tag“, wobei es sich bei hash um den englischen
Begriff für das Doppelkreuz (#) handelt und tag für
ein Schlagwort steht. Ein Hashtag ist also ein durch
das Raute-Symbol markiertes Stichwort, das einem
Post oder Tweet eine thematische Zuweisung gibt.
Diese Form der Verschlagwortung kann sowohl
innerhalb des Fließtextes als auch als einzelnes
Wort stehen. Verwendet man einen Hashtag in
einem Tweet oder in einem Post auf Facebook,
so wird dieser Beitrag für die Schlüsselwortsuche
verfügbar gemacht und ist entsprechend zu finden,
wenn nach dem Begriff gesucht wird. Auf Twitter
kann über Hashtags beispielsweise sehr einfach
festgestellt werden, welche Twitter-Themen gerade besonders beliebt sind. Der MicrobloggingDienst hat dazu den Reiter „Trends“ erstellt, der
sich weltweit, aber auch regional filtern lässt.
Wie lege ich eine Twitter-Seite an?
• Eine Anmeldung ist unter http://twitter.com
kostenlos möglich. In der Grundmaske werden der Name (max. 20 Zeichen), eine gültige
E-Mail-Adresse und ein Passwort eingetragen.
Wichtig: Die E-Mail-Adresse gilt nur für einen
Twitter-Account. Außerdem muss ein Nutzername ausgewählt werden – eine wichtige
Entscheidung. Denn er ist nicht nur Teil der Twitterwebsite, sondern auch der Weblink auf die
Seite. Unterschieden wird bei Twitter zwischen
Ihrem Nutzernamen, der später hinter dem @
angezeigt wird, und Ihrem vollständigen Namen.
Der vollständige Name wird in Tweets und im
Profil angezeigt, aber mit Ihrem Nutzernamen
sind Sie auf Twitter aktiv.
Der Nutzername wirkt sich auf Suchmaschinen
und die Identifizierung mit dem jeweiligen Unternehmen aus. Er darf maximal 15 Zeichen lang
sein (je kürzer, desto besser), kann neben Großund Kleinschreibung Ziffern und Unterstriche
enthalten.
• Wenn Sie mit Ihren Angaben zufrieden sind,
können Sie Ihren Account erstellen. Sie kommen auf eine Seite, auf der Sie sich mit Ihrem
Nutzernamen oder Ihrer E-Mail-Adresse und
Ihrem Passwort einloggen. Anschließend beginnt
ein kleines Tutorial, in dem Ihnen einige Nutzer
vorgeschlagen werden, denen Sie folgen können.
Wenn Sie in dem Suchfeld Namen oder Suchbegriffe wie z.B. „Lebenshilfe“ eingeben, können Sie
auch selbst nach Personen suchen. Zum Schluss
können Sie ein Profilbild hochladen und eine
kurze Beschreibung von 160 Zeichen, genannt
Bio, eingeben, mit der sie sich vorstellen.
• Um einen rechtsicheren Twitter-Account zu
haben, ist auch ein Impressum nötig. Fügen Sie
den Link zum Impressum Ihrer Webseite oder
Ihres Blogs in die Bio ein. Den Link können Sie
auf bitly.com verkürzen.
Wie tweete ich Fotos und lange Links?
Fotos: Im Feld „Was gibt’s Neues?“ tragen Sie wie
gewohnt Ihre Twitter-Nachricht ein. Links unter
dem Eingabefeld erscheint jetzt das Icon eines
Fotoapparates. Ein Klick darauf und schon können
Sie eine Foto-Datei wählen, die Sie auf dem PC
gespeichert haben. Die Datei darf nicht größer als
drei Megabyte sein. Ein Klick auf „Twittern“ und das
Foto ist online. Der geöffnete Tweet zeigt das Foto
im Großformat. Achtung: Wenn Sie ein Foto posten, haben Sie weniger Textzeichen zur Verfügung.
Links: Maximal 140 Zeichen – länger dürfen Twitter-Beiträge sind sein. Schwierig, wenn man auch
noch einen Link unterbringen muss. Deshalb gibt
es Dienste wie bit.ly oder FirstURL. Sie verkürzen
die Links und machen sie twitter-tauglich.
Wie kann ich Empfänger direkt über Twitter
anschreiben?
Sie können andere Twitter-Nutzer einfach kontaktieren – zum Beispiel über das @-Zeichen:
Hallo @BMAS_Bund
@Paritaet
@ManuelaSchwesig
Sie können auch direkt auf die entsprechende
Seite gehen und dem Nutzer einen Tweet schicken. (blaues Feld mit Feder: Tweet an Manuela
Schwesig)
37
38
Bild 3: Zuhause, Gartenbank
Das Bundesteilhabegesetz regelt die Leistungen für
behinderte Menschen neu. Der Plan: Die Leistungen
zum Wohnen werden stark begrenzt. Mit dem
Bundesteilhabegesetz droht Wohnstätten für Menschen
mit Behinderung das finanzielle Aus.
#TeilhabeStattAusgrenzung Mehr erfährst du hier
24.08.2016
Seite 1 von 2
Bild 3: Zuhause, Gartenbank
Mit dem #BTHG droht Wohnstätten für Menschen mit
Behinderung das finanzielle Aus.
#TeilhabeStattAusgrenzung
Bild 2: Mann vor Schrank
Die Hürde zur Eingliederungshilfe darf nicht zu hoch
sein! #TeilhabeStattAusgrenzung #BTHG
Bild 1: Grillen in der Nachbarschaft
Das Pflegestärkungsgesetz und das
Bundesteilhabegesetz regeln die Leistungen für
behinderte Menschen neu. Der Plan: Menschen mit
Behinderung und Pflegebedarf werden auf eine geringe
Pauschalzahlung heruntergestuft. Ihnen droht die
Abschiebung ins Pflegeheim. Wir kämpfen für
#TeilhabeStattAusgrenzung
Mehr erfährst du hier
www.teilhabestattausgrenzung.de
Bild 2: Mann vor Schrank
Das Bundesteilhabegesetz regelt die Leistungen für
behinderte Menschen neu. Der Plan: Nur wer
Unterstützungsbedarf in mindestens fünf von neun
Lebensbereichen hat, bekommt Leistungen. Einige
Menschen mit Behinderung brauchen aber zum Beispiel
nur Unterstützung bei Geld- und
Vertragsangelegenheiten. Sie würden keine Hilfe mehr
bekommen. Und könnten verwahrlosen.
#TeilhabeStattAusgrenzung Mehr erfährst du hier
www.teilhabestattausgrenzung.de
27. 07. 2016
10.08 2016
Twitter
Bild 1: Grillen in der Nachbarschaft
Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf dürfen
nicht ins Pflegeheim abgeschoben werden!
#TeilhabeStattAusgrenzung
Facebook
Datum (immer mittwochs)
Mittwoch ist Kampagnentag - posten und tweeten Sie gemeinsam mit uns alle zwei Wochen unsere Forderungen. Nutzen Sie dazu Ihre Facebook-Seite und
Ihren Twitter-Account. Wir wollen gehört werden: Bitte denken Sie deshalb auch daran, unsere Forderungen über Twitter und Facebook an Ihre Landtags- und
Bundestagsabgeordneten zu schicken. Wie einfach das geht, lesen Sie in der Handreiche #TeilhabeStattAusgrenzung.
Redaktionsplan #TeilhabeStattAusgrenzung für Facebook und Twitter
39
Seite 2 von 2
Auf deine Stimme kommt es an! Unterzeichne unsere
Sie wollen öfter auf unsere Kampagne hinweisen?
Dann können Sie zum Beispiel regelmäßig die Petition
bewerben.
von-menschen-mit-geistiger-behinderung
https://www.change.org/p/teilhabe-statt-ausgrenzung-
Petition #TeilhabeStattAusgrenzung
Bild 5: Urlaub
Menschen mit geistiger Behinderung müssen das Recht
haben, Geld zu sparen!
#TeilhabeStattAusgrenzung
Bild 5: Urlaub
Das Bundesteilhabegesetz regelt die Unterstützung für
behinderte Menschen neu. Der Plan: Menschen mit
Behinderung dürfen bald mehr Geld sparen. Das gilt
aber nicht für Menschen mit geistiger Behinderung, da
sie kaum Einkommen haben und von Sozialhilfe leben.
Sparen sie etwas, ist bei 2600 Euro Schluss: Was
darüber hinausgeht, geht ans Sozialamt. Auch sie
brauchen mehr Spielraum und das Recht auf ein
Sparbuch. #TeilhabeStattAusgrenzung Mehr erfährst du
hier www.teilhabestattausgrenzung.de
21.09.2016
#TeilhabeStattAusgrenzung von Menschen mit geistiger
Behinderung - jetzt unterschreiben!
http://chn.ge/29sDyIS
Bild 4: Liebespaar
Wir kämpfen gegen Gemeinschaftszwang von
Menschen mit Behinderung #TeilhabeStattAusgrenzung
#BTHG
Bild 4: Liebespaar
Das Bundesteilhabegesetz regelt die Leistungen für
behinderte Menschen neu. Der Plan:
Unterstützungsleistungen können gemeinsam erbracht
werden. Wir kämpfen für eine individuelle und
spontane Alltagsgestaltung von Menschen mit
Behinderung. #TeilhabeStattAusgrenzung Mehr erfährst
du hier www.teilhabestattausgrenzung.de
07.09.2016
www.teilhabestattausgrenzung.de
Redaktionsplan #TeilhabeStattAusgrenzung für Facebook und Twitter
Kapitel 10
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ssoll es ba
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ger Geld g
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ohn-Stätte
en schließen.
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en mit Be hinderung
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W
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nug Geld für Wohn
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W
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A
m achen wo
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44
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en mit Behinderun
ng sollen bald
a
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Mensche
en mit geiistiger Be
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ng
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W
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ger Behin
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ext in Leichter Sprrache ist von der Bundesvereinigun
ng Lebenshilfe.
Die Üb
bertragun
ng in Leic
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Die Bilder sind von:
© Leb
benshilfe für
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erung Bre
emen e. V.,
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ator Stefa
an Albers
s, Atelier Fleetinse
el, 2013
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Anhang
Rückmeldung
zur Kampagne
#TeilhabeStattAusgrenzung
von der Lebenshilfe vor Ort
Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Leipziger Platz 15
10117 Berlin
Telefon: 0 64 21 4 91-1 64
Telefax: 0 64 21 4 91-1 67
[email protected]
www.lebenshilfe.de
www.teilhabestattausgrenzung.de
Im Juli 2016
Im Rahmen der BTHG-Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung haben wir LebenshilfeLandesverbände und örtliche Vereinigungen aufgefordert, ihre Landtags- und
Bundestagsabgeordneten zu kontaktieren, um diese für unsere Forderungen zu gewinnen.
Geben Sie uns bitte hier Ihre Rückmeldung, wie Ihr Treffen mit den Abgeordneten verlaufen
ist und ob weitere, konkrete Schritte vereinbart werden konnten.
Bitte ausfüllen und per E-Mail zurücksenden an: [email protected] oder per
Post an Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. Raiffeisenstr. 18, 35043 Marburg
Name und Adresse der Lebenshilfe-Vereinigung
…………………………………………………………………………………………………………….………
…………………………………………………………………………………………………………….………
Ansprechpartner bei der Lebenshilfe (Name und Kontaktdaten)
…………………………………………………………………………………………………………….………
Kontaktierte(r) Abgeordnete(r)
…………………………………………………………………………………………………………….………
Partei/Landtag/Bundestag
…………………………………………………………………………………………………………….………
Stellungnahme Abgeordneter
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Vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Ihre Bundesvereinigung Lebenshilfe
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TeilhabeStattAusgrenzung
#
Sie haben Fragen?
Hier bekommen Sie Antworten:
[email protected]
Alle Materialien zum Download unter:
www.teilhabestattausgrenzung.de
Telefon: 06421 491-164
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Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg
Tel. 06421 491-0, Fax 06421 491-167
Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Tel. 030 206411-0, Fax 030 206411-204
[email protected]
www.lebenshilfe.de
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