47. Musikwettbewerb Laupersdorf SO Reglement 2016 Instrumentalisten 5. November 2016 www.musikwettbewerb.ch Art. 1 Austragungsort Art. 6 Dauer der Vorträge Der Wettbewerb findet in Laupersdorf SO statt. Einzel- und Gruppenvorträge dürfen die Zeit von 8 Minuten nicht überschreiten. Es ist erlaubt, innerhalb der 8 Minuten mehrere Sätze oder Werke vorzutragen. Dauert ein Vortrag länger als die erlaubte Zeit, ist es den Experten vorbehalten, den Vortrag abzubrechen. Art. 2 Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind Personen jeden Alters, die Musik nicht als Beruf betreiben. Studentinnen und Studenten einer Musikhochschule sind zugelassen, sofern sie noch nicht im Besitze eines Bachelor- oder Masterdiploms sind. Bei grosser Beteiligung ist das OK des Musikwettbewerbes Laupersdorf berechtigt, die Teilnehmerzahl nach Posteingang der gültigen Anmeldungen zu berücksichtigen. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer darf nur einen Einzelvortrag aufführen. Art. 3 Instrumente Zum Wettbewerb sind zugelassen: • Streichinstrumente • Klavier • Blasinstrumente Der Wettbewerb wird in drei Alterskategorien geführt: • bis 11 Jahre (Jahrgang 2005 und jünger) • 12 – 14 Jahre (Jahrgang 2002 – 2004) • ab 15 Jahre (Jahrgang 2001 und älter) Je nach Teilnehmerzahl kann das OK Anpassungen bei der Einteilung der Jahrgänge vornehmen. Änderungen sind dem OK vorbehalten. Ebenfalls sind Ensemble mit 2 – 6 Personen zugelassen. Der Jahrgang des ältesten Ensemble-Mitgliedes ist massgebend für die Einteilung in die entsprechende Alterskategorie. Art. 7 Auftrittszeit Die Organisatoren behalten sich vor, die Zeit des Auftrittes zu bestimmen. Besonderen Wünschen der Mitwirkenden wird nach Möglichkeit Rechnung getragen. Art. 8 Einschreibegebühr Die Einschreibegebühr beträgt für Einzelteilnehmende Fr. 60.–, für Duette Fr. 80.– und für Ensembles ab 3 Personen Fr. 100.–. Fahrtauslagen, Verpflegungs- und ev. Übernachtungskosten gehen zu Lasten der Mitwirkenden. Art. 9 Preise Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer erhält eine Erinnerungsmedaille an den Musikwettbewerb. Die drei Erstklassierten jeder Alterskategorie erhalten Barpreise. Art. 10 Wanderpokal Der Gesamtsieger bzw. die Gesamtsiegerin erhält zusätzlich einen Wanderpokal. Art. 11 Orientierung Die Korrepetition ist Sache der Teilnehmer. Aus organisatorischen Gründen wird den Korrepetitoren empfohlen, jeweils max. 3 Vorträge zu begleiten. Nach Ablauf der Anmeldefrist werden die Teilnehmer über die Durchführung des Anlasses orientiert. 3 Wochen vor dem Wettbewerb erhalten die Teilnehmenden ein ausführliches Programm mit Auftrittszeit, Besammlungsort, etc. Art. 4 Repertoire Sämtliche Ranglisten werden auf der Homepage www.musikwettbewerb.ch veröffentlicht. Das Repertoire ist frei wählbar. Um der Jury eine Entscheidung zu ermöglichen, sind Fotokopien der Noten dreifach einzusenden. Am Wettbewerb müssen verlegte Werke aus Originalnoten (keine Fotokopien) gespielt werden (Richtlinie SUISA). Art. 12 Spezielles Bei Verstössen gegen das Wettbewerbs-Reglement und nicht reglementierten Vorkommnissen entscheidet das OK endgültig. Art. 5 Bewertung Die Vorträge werden pro Alterskategorien von drei Fachexperten bewertet und rangiert. Die 6 Punkthöchsten pro Alterskategorie bestreiten den abendlichen Final, sofern sie in der Qualifikation mindestens 40 Punkte von 60 möglichen Punkten erreicht haben. OK Musikwettbewerb Laupersdorf Jedes Jurymitglied kann max. 20 Punkte vergeben. Alle Teilnehmenden erhalten ihre Jury-Bewertung in schriftlicher Form. Ein Kulturengagement des Lotteriefonds des Kantons Solothurn
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