Reglement - SOBV – Solothurner Blasmusikverband

47.
Musikwettbewerb
Laupersdorf SO
Reglement 2016
Instrumentalisten
5. November 2016
www.musikwettbewerb.ch
Art. 1 Austragungsort
Art. 6 Dauer der Vorträge
Der Wettbewerb findet in Laupersdorf SO statt.
Einzel- und Gruppenvorträge dürfen die Zeit von 8 Minuten nicht
überschreiten. Es ist erlaubt, innerhalb der 8 Minuten mehrere
Sätze oder Werke vorzutragen. Dauert ein Vortrag länger als die
erlaubte Zeit, ist es den Experten vorbehalten, den Vortrag abzubrechen.
Art. 2 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind Personen jeden Alters,
die Musik nicht als Beruf betreiben. Studentinnen und Studenten
einer Musikhochschule sind zugelassen, sofern sie noch nicht im
Besitze eines Bachelor- oder Masterdiploms sind. Bei grosser
Beteiligung ist das OK des Musikwettbewerbes Laupersdorf
berechtigt, die Teilnehmerzahl nach Posteingang der gültigen
Anmeldungen zu berücksichtigen. Jede Teilnehmerin und jeder
Teilnehmer darf nur einen Einzelvortrag aufführen.
Art. 3 Instrumente
Zum Wettbewerb sind zugelassen:
• Streichinstrumente
• Klavier
• Blasinstrumente
Der Wettbewerb wird in drei Alterskategorien geführt:
• bis 11 Jahre (Jahrgang 2005 und jünger)
• 12 – 14 Jahre (Jahrgang 2002 – 2004)
• ab 15 Jahre (Jahrgang 2001 und älter)
Je nach Teilnehmerzahl kann das OK Anpassungen bei der
Einteilung der Jahrgänge vornehmen. Änderungen sind dem
OK vorbehalten.
Ebenfalls sind Ensemble mit 2 – 6 Personen zugelassen. Der
Jahrgang des ältesten Ensemble-Mitgliedes ist massgebend für
die Einteilung in die entsprechende Alterskategorie.
Art. 7 Auftrittszeit
Die Organisatoren behalten sich vor, die Zeit des Auftrittes zu
bestimmen. Besonderen Wünschen der Mitwirkenden wird nach
Möglichkeit Rechnung getragen.
Art. 8 Einschreibegebühr
Die Einschreibegebühr beträgt für Einzelteilnehmende Fr. 60.–,
für Duette Fr. 80.– und für Ensembles ab 3 Personen Fr. 100.–.
Fahrtauslagen, Verpflegungs- und ev. Übernachtungskosten
gehen zu Lasten der Mitwirkenden.
Art. 9 Preise
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer erhält eine Erinnerungsmedaille an den Musikwettbewerb. Die drei Erstklassierten jeder
Alterskategorie erhalten Barpreise.
Art. 10 Wanderpokal
Der Gesamtsieger bzw. die Gesamtsiegerin erhält zusätzlich
einen Wanderpokal.
Art. 11 Orientierung
Die Korrepetition ist Sache der Teilnehmer. Aus organisatorischen
Gründen wird den Korrepetitoren empfohlen, jeweils max. 3 Vorträge zu begleiten.
Nach Ablauf der Anmeldefrist werden die Teilnehmer über die
Durchführung des Anlasses orientiert. 3 Wochen vor dem
Wettbewerb erhalten die Teilnehmenden ein ausführliches
Programm mit Auftrittszeit, Besammlungsort, etc.
Art. 4 Repertoire
Sämtliche Ranglisten werden auf der Homepage
www.musikwettbewerb.ch veröffentlicht.
Das Repertoire ist frei wählbar. Um der Jury eine Entscheidung zu
ermöglichen, sind Fotokopien der Noten dreifach einzusenden.
Am Wettbewerb müssen verlegte Werke aus Originalnoten (keine
Fotokopien) gespielt werden (Richtlinie SUISA).
Art. 12 Spezielles
Bei Verstössen gegen das Wettbewerbs-Reglement und nicht
reglementierten Vorkommnissen entscheidet das OK endgültig.
Art. 5 Bewertung
Die Vorträge werden pro Alterskategorien von drei Fachexperten
bewertet und rangiert. Die 6 Punkthöchsten pro Alterskategorie
bestreiten den abendlichen Final, sofern sie in der Qualifikation
mindestens 40 Punkte von 60 möglichen Punkten erreicht haben.
OK Musikwettbewerb Laupersdorf
Jedes Jurymitglied kann max. 20 Punkte vergeben.
Alle Teilnehmenden erhalten ihre Jury-Bewertung in schriftlicher
Form.
Ein Kulturengagement des Lotteriefonds des Kantons Solothurn