Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten 134 200 è 02.16 Seite 1 Stand: Juli 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Sparkonto 3 1.1 Allgemeine Entgelte 3 1.2 Vermögenswirksames Sparen 3 2 Zinssätze für Einlagen 3 3 Privatkonto 4 3.1 Kontoführung 4 3.2 Kontoauszug 4 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 5 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 5 4.2 Lastschriftverkehr 5 4.3 Barauszahlung 6 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.5 Überweisungsverkehr 10 4.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften 14 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 15 4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 15 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 15 5.1 Allgemein 15 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 16 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) 16 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr 16 5.5 Reiseschecks 16 5.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften 17 6 Kredite 17 6.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft 17 6.2 Avale 18 6.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 19 7 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) 19 8 Schrankfächer/Verwahrstücke 19 9 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 20 9.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 20 9.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 20 9.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) 21 10 Sonstiges 21 11 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 24 134 200 è 02.16 8 Seite 2 Stand: Juli 2016 1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte Kennwortvereinbarung für gebundene Sparurkunden entfällt EUR Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurkunden auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) entfällt EUR Ausstellung einer Ersatz-Sparurkunde1 entfällt EUR Verwahrungsentgelt für Sparbücher pro Jahr 1.2 2 _______ EUR Vermögenswirksames Sparen Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen Anbieter auf Wunsch des Kunden entfällt EUR Vorzeitige Vertragsauflösung (kostenlos in den in § 4 Abs. 4 5. VermBG geregelten Fällen) entfällt EUR Zinssätze für Einlagen Produkt SPARKONTEN Spareckzins --PRIVATKONTEN Zinssatz für Guthaben (Sichteinlagen) Zinssatz % 0,05 % % % 0,00 % 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurkunde zu vertreten hat. 134 200 è 02.16 Seite 3 Stand: Juli 2016 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung Produkt Girokonto der erfurter_direkt_bank - Kontoführung per Internetbanking - Buchungsposten beleglose Buchungungen* - Buchungsposten beleghafte Buchungen* - Scheckeinreichung (beleghaft)* - Barein-/Barauszahlung -pro Buchung an Kasse oder GAA- Daueraufträge (Einrichtung, Änderung, Aussetzung, Löschung)* - VR BankCard erfurter_direkt_bank (V-Pay) - Hauptkarte- VR BankCard erfurter_direkt_bank (V-Pay) - Partnerkarte- Kreditkarte (VISA ClassicCard) - Hauptkarte- Kreditkarte (VISA ClassicCard) - Partnerkarte- Monatlicher Kontoauszug mittels elektronischem Kontoauszug --*im Auftrag und Interesse des Kunden, wird nicht bei fehlerhafter Ausführung eines Zahlungsauftrages berechnet --Kontoauflösung --Zinssätze für Privatkonten - Zinssatz für Guthaben (Sichteinlagen) -Grundlage: pro Jahr- Überziehungskredit EUR 0,00 0,00 2,00 2,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00% Sollzinssatz für eingeräumte Überziehungsmöglichkeiten (Dispositionskredit) -Grundlage: pro Jahr-: 8,75% Zinssatz für geduldete Überziehung (Kontoüberziehung) -Grundlage: pro Jahr-: 13,25% (Kontoüberziehung ist die von der Bank vorrübergehend geduldete Überziehung des laufenden Kontos ohne zugesagte Dispositionslinie oder über den zugesagten Dispositionskredit hinaus) 3.2 Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker2 0,00 EUR Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen3 entfällt EUR Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach entfällt Wochen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall4 entfällt EUR Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden5 · maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) 5,00 EUR · manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) pro angefangene viertel Stunde 7,50 EUR; zzgl. Kopie 0,50 EUR 2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 4 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. 5 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 134 200 è 02.16 Seite 4 Stand: Juli 2016 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 4.1.1 Name und Anschrift der Bank6 Name der Bank (Zentrale): erfurter_direkt_bank - Eine Marke der Erfurter Bank eG Straße: Meister-Eckehart-Str. 3 PLZ/Ort: 99084 Erfurt Telefon: 0361/ 65 79 0 Telefax: 0361/ 65 79 - 100 Internet: www.erfurter-direktbank.de Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen. 4.1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde7 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn 4.1.3 Eintragung im Handels-(Genossenschafts)register8 Amtsgericht Jena 100 148 4.1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 4.1.5 Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende - 24. und 31. Dezember - _______ 4.2 Lastschriftverkehr 4.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift 4.2.1.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.1.2 Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 6 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 7 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 8 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 134 200 è 02.16 Seite 5 Stand: Juli 2016 0,70 EUR 4.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift 4.2.2.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.2.2 4.3 Entgelte Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats entfällt EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung entfällt EUR Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden mit unserer VR-BankCard/VR-ServiceCard 134 200 am Schalter am Geldautomaten 0,00 EUR 0,00 EUR mit unserer MasterCard entfällt % vom Umsatz mind. entfällt EUR entfällt % vom Umsatz mind. enfällt EUR mit unserer Visa Card entfällt % vom Umsatz mind. entfällt EUR 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR è 02.16 Seite 6 Stand: Juli 2016 Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard/VR-ServiceCard - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: am Schalter am Geldautomaten entfällt 0,00 EUR bei Sparda-Banken 2,05 EUR - Verfügungen im girocard-System entfällt entfällt - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/ EAPS/VPAY/Plus) in Euro entfällt 1,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR entfällt 1,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR - bei KI in der EU und den EWRStaaten in Fremdwährung entfällt 1,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR - bei KI außerhalb der EU und den EWR-Staaten entfällt 1,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR - bei inländischen KI und KI in der EU9 und den EWR-Staaten10, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - bei inländischen KI und KI in der EU11 und den EWR-Staaten12, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland am Schalter am Geldautomaten entfällt % vom Umsatz 2,00 % vom Umsatz mind. entfällt EUR mind. 5,00 EUR (zzgl. 1,00 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz13 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 9 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 10 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 11 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 12 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 13 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 134 200 è 02.16 Seite 7 Stand: Juli 2016 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.4.1 Debit-Karten 4.4.1.1 VR-BankCard - VR-BankCard (girocard) pro Jahr 0,00 EUR - Ersatzkarte14 0,00 EUR - VR-BankCard mit Maestro pro Jahr _______ EUR - Ersatzkarte15 _______ EUR - VR-BankCard mit VPAY pro Jahr _______ EUR - Ersatzkarte16 _______ EUR Auslandseinsatz17 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU18 und der EWR-Staaten19 entfällt % vom Umsatz 4.4.1.2 mind. entfällt EUR max. entfällt EUR VR-ServiceCard - VR-ServiceCard pro Jahr entfällt EUR - Ersatzkarte20 entfällt EUR 14 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 15 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 16 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 17 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 18 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 19 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 20 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 134 200 è 02.16 Seite 8 Stand: Juli 2016 4.4.2 GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals 0,00 EUR an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz 0,51 EUR an Ladeterminals anderer KI 1,00 EUR - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte 4.4.3 - Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 0,51 EUR - anderen Kreditinstituten 1,00 EUR Kreditkarten · Ersatzkarte21 - bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden - bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden - bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden 0,00 EUR entfällt EUR entfällt EUR 5,00 EUR · zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland - bei Versendung in Europa - bei Versendung weltweit - bei Versendung per Kurier entfällt EUR entfällt EUR entfällt EUR entfällt EUR · Auslandseinsatz22 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU23 und der EWR-Staaten24 · Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden - Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden25 - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden26 - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden27 4.4.3.1 1,00 % vom Umsatz entfällt EUR entfällt EUR 5,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR Weitere Kartenprodukte ClassicCard VISA - Hauptkarte -pro Laufzeitjahr- Partnerkarte -pro Laufzeitjahr- 0,00 EUR 0,00 EUR 21 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 22 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 23 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 24 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 25 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 26 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 27 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 134 200 è 02.16 Seite 9 Stand: Juli 2016 4.4.4 Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWRWährung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung max. ein Geschäftstag max. vier Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.4.5 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Kartengeschäft - Kartensperre -Sperre auf Veranlassung des Kunden- Aufhebung Kartensperre auf Veranlassung des Kunden - je Karte- Ersatzbestellung PIN * - Kartenreparatur Magnetstreifen (VR-BankCard mit Chip)** - Eilbestellung Kreditkarte (Auslieferung per Bote) - Aufhebung Kreditkartensperre auf Veranlassung des Kunden - je Karte* Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz des PIN geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung eines Ersatz-PIN verpflichtet ist. ** Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zur Reparatur der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Reparatur der Karte verpflichtet ist. 0,00 EUR 0,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR 25,00 EUR entfällt EUR 4.5 Überweisungsverkehr 4.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums28 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen29 4.5.1.1 Überweisungsauftrag 4.5.1.1.1 Annahmefrist(en) für Überweisungen 15:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 28 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 29 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polni- scher Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 134 200 è 02.16 Seite 10 Stand: Juli 2016 4.5.1.1.2 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag30 Beleghafter Überweisungsauftrag max. ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag31 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.3 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 „Kontoführung“). 4.5.1.1.3.1 Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto je Überweisung per Zahlschein beleghafte elektronisch per DauerÜberweisung übermittelte auftrag Überweisung* Überweisungsart Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl oder BIC, die auf eine andere Währung eines EWRMitgliedstaates lautet * ** als Eilüberweisung zusätzlich bei formloser Erteilung** 2,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR entfällt entfällt entfällt entfällt 2,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR entfällt entfällt entfällt 25,00 EUR 2,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR entfällt entfällt entfällt 25,00 EUR Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). Zum Beispiel telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking. 30 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 31 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 134 200 è 02.16 als telegrafische Überweisung zusätzlich Seite 11 Stand: Juli 2016 4.5.1.1.3.2 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: · 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte · 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Zielland Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung bis zu EUR - - 4.5.1.1.4 0 EUR STP Zahlung: 17,00 EUR, Nicht STP-Zahlung: 29,00 EUR 1 EUR STP-Zahlung: 25,00 EUR Fremdkostenpauschale* + 17,00 EUR; Nicht-STP-Zahlung: 25,00 EUR Fremdkostenpauschale* + 29,00 EUR *darüber hinausgehende Fremdkosten werden nachbelastet Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 0,70 EUR Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags pro Vorgang 25,00 EUR Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden pro Vorgang 25,00 EUR Dauerauftrag: Einrichtung auf Wunsch des Kunden 4.5.1.2 -Erfassung durch die Bank- 2,00 EUR Änderung auf Wunsch des Kunden _______ EUR Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden _______ EUR Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 „Kontoführung“). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag bis zu Überweisung in Euro innerhalb der Bank Überweisung in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet 134 200 è 02.16 Seite 12 EUR ohne Grenze ohne Grenze Konventionelle Abwicklung EUR 0,00 EUR 0,00 EUR ohne Grenze 0,00 EUR Stand: Juli 2016 4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR32) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung33) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten34) 4.5.2.1 Überweisungsaufträge 4.5.2.1.1 Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 4.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: · 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte · 1: Zahler trägt alle Entgelte · 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: · Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. · Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zielland/Währung Überweisungsbetrag bis zu - Übrige Länder 4.5.2.1.3 Konventionelle Abwicklung 0 1 EUR EUR EUR 17,00 EUR 17,00 EUR + 25,00 EUR Fremdkosten pauschale* *darüber hinausgehend e Fremdkosten werden nachbelastet Preis auf Nachfrage Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags pro Vorgang 25,00 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 0,00 EUR 32 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 33 Zum Beispiel US-Dollar. 34 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). 134 200 è 02.16 Seite 13 Stand: Juli 2016 Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden pro Vorgang 25,00 EUR Dauerauftrag: Einrichtung auf Wunsch des Kunden 4.5.2.2 -Erfassung durch die Bank- 2,00 EUR Änderung auf Wunsch des Kunden _______ EUR Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden _______ EUR Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: · 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte · 1: Zahler trägt alle Entgelte · 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: · Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. · Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung „0“ oder „2“ werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Überweisungsbetrag bis zu EUR EUR 14,00 EUR Preis auf Nachfrage Übrige Länder 4.6 Konventionelle Abwicklung Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. 134 200 è 02.16 Seite 14 Stand: Juli 2016 Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (http://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, Fax: 030 2021-1908, E-Mail: [email protected] zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. 4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen - Courtage (Umrechnung von einer Währung in die andere) - Repair-Entgelt bei fehlendem BIC-Code und/oder fehlender IBAN oder Rückfragen beim Auftraggeber wegen Unstimmigkeiten in der Auftragserteilung - zusätzliche Weisungen im Überweisungsauftrag - Erstellung SWIFT-Avise/individuelle Avise 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein 134 200 2,00 EUR 10,00 EUR 15,00 EUR 30,00 EUR Scheckvordrucke (pro Stück) entfällt EUR Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) entfällt EUR Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden entfällt EUR Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden entfällt EUR Bereitstellung eines bestätigten Bundesbankschecks entfällt EUR Einlösung eines vom Kunden ausgestellten Schecks entfällt EUR Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks entfällt EUR Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers entfällt EUR è 02.16 Seite 15 Stand: Juli 2016 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 5.2.1 per Verrechnungsscheck 5.2.2 5.3 in Euro: entfällt ‰, mindestens maximal entfällt EUR entfällt EUR in Fremdwährung: entfällt ‰, mindestens maximal entfällt EUR entfällt EUR zzgl. Courtage: entfällt ‰, mindestens maximal entfällt EUR entfällt EUR in Euro: entfällt ‰, mindestens maximal entfällt EUR entfällt EUR in Fremdwährung: entfällt ‰, mindestens maximal entfällt EUR entfällt EUR zzgl. Courtage: entfällt ‰, mindestens maximal entfällt EUR entfällt EUR per Bankscheck Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) in Euro: - ‰, mindestens maximal 30,00 EUR - EUR in Fremdwährung: - ‰, mindestens maximal 30,00 EUR - EUR zzgl. Courtage: - ‰, mindestens maximal - EUR - EUR 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr 5.4.1 bei Gutschriften Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut am Tag der Buchung Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut35 aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen 5.4.2 am Tag der Belastung bei Belastungen Scheck am Tag der Belastungsbuchung für die Bank Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers 5.5 6 Arbeitstage am Tag der Wertstellung der ursprünglichen Gutschrift Reiseschecks · auf Euro lautende Reiseschecks 35 Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein. 134 200 è 02.16 Seite 16 Stand: Juli 2016 Verkauf von Euro-Reiseschecks entfällt %, mindestens entfällt EUR Barauszahlung von Euro-Reiseschecks entfällt %, mindestens entfällt EUR Rücknahme von Euro-Reiseschecks entfällt %, mindestens entfällt EUR Verkauf von Fremdwährungs-Reiseschecks entfällt %, mindestens entfällt EUR Barauszahlung von Fremdwährungs-Reiseschecks entfällt %, mindestens entfällt EUR Rücknahme von Fremdwährungs-Reiseschecks entfällt %, mindestens entfällt EUR · auf Fremdwährung lautende Reiseschecks 5.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. 6 Kredite 6.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft 6.1.1 bei der Kreditbearbeitung Zinsbescheinigung auf Wunsch des Kunden zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan36 pro Stück 5,00 EUR pro Aufstellung 10,00 EUR außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung Ratenänderung auf Wunsch des Kunden pro Bescheinigung 10,00 EUR individuell nach § 315 BGB EUR Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten 50,00 EUR Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen je Darlehenskonto37 75,00 EUR 36 Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen. 37 Die Höhe des angegebenen Berechnungsentgelts ist nach § 502 Abs. 3 BGB begrenzt. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. Wird auf der Grundlage der vorgenommenen Berechnung das Darlehen abgelöst, wird das Entgelt auf die Vorfälligkeitsentschädigung angerechnet. 134 200 è 02.16 Seite 17 Stand: Juli 2016 6.1.2 bei der Sicherheitenbearbeitung Einsichtnahme in das Grundbuch oder Einholung eines Grundbuchauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Grundbuchgebühren, soweit gesetzlich zulässig)Fremdkosten + 15,00 EUR Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Registergebühren, soweit gesetzlich zulässig) Austausch von Sicherheiten im Auftrag des Kunden (wird im Einzelfall nach Aufwand berechnet, zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) Fremdkosten + 15,00 EUR s. Pkt. 7.3 Sicherheiten EUR/ Stunde Rangänderung bei einem Grundpfandrecht im Auftrag des Kunden (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) Notarkosten + 80,00 EUR sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Grundpfandrechten, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht 6.2 s. Pkt. 7.3 Grundschulden EUR Erteilung von Treuhandaufträgen 150,00 EUR Abwicklung von Treuhandaufträgen 150,00 EUR Avale Provision 134 200 è 02.16 _______ Seite 18 Stand: Juli 2016 6.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Kontoführung - Ratenstundung -pro Stundung--Bearbeitungsgebühr - Ablösung Darlehen durch eine andere Bank zzgl. Vorfälligkeitsentschädigung - Bearbeitung Wohngeldantrag -pro Antrag- Darlehensausreichungen (ab der 4. Ausreichung) -pro Teilausreichung--Provision - Abstandsprovision (nicht abgenommener Kreditbetrag) - Bereitstellungsprovision Darlehen (nicht abgenommener Kreditbetrag) -ab 3. Monat nach Vertragsabschluss--Sicherheiten - Pfandaustausch -vom Pfandwert- Sicherungsübereignung Kfz -pro Sicherungsgut--Grundschulden - Abtretungen -je Urkunde- Löschungsbewilligungen -je Urkunde- (Erteilung einer Löschungsbewillung ist gesetzliche Verpflichtung der Bank. Die Auslagen der Bank für die Notarkosten aus der Unterschriftsbeglaubigung werden jedoch gegenüber dem Kunden geltend gemacht) - Pfandfreigabe -je Urkunde- Versand von Grundschuldbriefen -pro Versand--Mahnung/ Kündigung/ Zwangsvollstreckungen - Beantragung Mahnbescheid -pro Stück- Durchführung einer Zwangsversteigerung Immobilien - Rückführungsvereinbarung Privatkunden -pro Stück- Verwertung von Sicherheiten (außer Immobilien) -pro Stück- 1,00% der verbliebenen Zusage 0,25% p.M. 0,15% mind. 120,00 EUR 45,00 EUR Notarkosten + 80,00 EUR 0,00 EUR Notarkosten + 80,00 EUR Fremdkosten zzgl. 10,00 EUR 50,00 EUR Fremdkosten + 15,00 EUR 30,00 EUR Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) Bankauskunft im Inland einholen 8 1,00% mind. 180,00 EUR 20,00 EUR 18,00 EUR Fremdkosten + 80,00 EUR Fremdkosten + 800,00 EUR 50,00 EUR 1,00% vom Pfanderlös, mind. 120,00 EUR --Sonstige Preise - an uns angezeigte Abtretung Rückgewähransprüche -pro Stück- Anforderung von Unterlagen (bei zuständigen Ämtern z.B. Flurkarte, Grundbuchauszug, auch bei erneuter Anforderung/ Nachfassen, Recherche bei Grundbuchamt) -pro Stück- Forderungsanmeldung -pro Vorgang7 45,00 EUR -pro Stück- Fremdkosten + 25,00 EUR Bankauskunft im Ausland einholen entfällt EUR sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) entfällt EUR Schrankfächer/Verwahrstücke Mietpreis für Schrankfach (inkl. USt) für je nach Größe entfällt von entfällt EUR bis entfällt EUR Einlagerung von Verwahrstücken (inkl. USt) für je nach Größe 134 200 è 02.16 Seite 19 _______ von - EUR bis - EUR Stand: Juli 2016 Mietpreis für Sparbuchschließfächer (inkl. USt) für _______ entfällt EUR 9 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 9.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 9.1.1 Kauf und Verkauf (Provision) Ausführung im Inland Online-Brokerage Provision: Provision: å % vom å % vom Kurswert/Minimum Kurswert/Minimum å EUR pro å EUR pro Stück/Minimum Stück/Minimum Wertpapierart Ausführung im Ausland Online-Brokerage Provision: Provision: å % vom å % vom Kurswert/Minimum Kurswert/Minimum å EUR pro å EUR pro Stück/Minimum Stück/Minimum Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und -abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet. Limitvormerkung,38 -änderung und -streichung 9.1.2 entfällt EUR pro Auftrag Erwerb und Rückgabe von Investmentanteilen (außerbörslich) Provision: % vom Ausgabepreis (ggf. inkl. Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmepreis (ggf. inkl. Rücknahmeentgelt)/Minimum Online-Brokerage Provision: % vom Ausgabepreis (ggf. inkl. Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmepreis (ggf. inkl. Rücknahmeentgelt)/Minimum 9.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 9.2.1 Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. USt) Die Berechnung erfolgt å halbjährlich å vierteljährlich für den vorangegangenen Berechnungszeitraum auf den Depotbestand per å 31.03. å 30.06. å 30.09. å 31.12.39 Berechnungsmodus 9.2.2 Girosammelverwahrung Streifbandverwahrung Wertpapierrechnung Entfällt 38 Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird. 39 Bei unterjähriger Depotauflösung entsprechende Berechnung pro rata temporis. 134 200 è 02.16 Seite 20 Stand: Juli 2016 9.2.3 Kapitalveränderungen Bezug von Inland EUR Ausland EUR jungen Aktien Options-, Wandelanleihen Genussscheinen 9.2.4 Entfällt 9.2.5 Entfällt 9.2.6 Entfällt 9.2.7 Entfällt 9.2.8 Entfällt 9.2.9 Entfällt 9.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) 9.3.1 Hereinnahme von fälligen Wertpapieren und Kupons zum Inkasso (sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist) (inkl. USt) 9.3.2 Entfällt 9.3.3 Entfällt 9.3.4 Entfällt 10 Sonstiges Saldenbestätigung im Auftrag des Kunden außerhalb des vereinbarten Abrechnungsturnus - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) entfällt EUR - ansonsten 7,50 EUR pro angefangene 1/4 Std., max. 80,00 EUR Telefonat (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) 2,50 EUR Telefax (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) entfällt EUR Fotokopie (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) entfällt EUR Nachforschung (im Auftrag des Kunden ausgeführt), wenn die Nachforschung durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) entfällt EUR - ansonsten pro Stück 15,00 EUR; bei Nachforschungen im Fremdbankbereich Fremdkosten + 15,00 EUR Vertrag zugunsten Dritter - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten 134 200 è 02.16 Seite 21 entfällt EUR entfällt EUR Stand: Juli 2016 Aufgebotsverfahren (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten entfällt EUR entfällt EUR Erträgnisaufstellung - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) entfällt EUR - ansonsten Abrechnung pro Betreuungsengagement 10,00 EUR Kontosperre im Auftrag des Kunden - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten entfällt EUR entfällt EUR Adressennachforschung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) entfällt EUR - ansonsten (Hinweis: EWMA s.u.) -pro Vorgang- 5,00 EUR Mahnung40 - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten entfällt EUR siehe Pkt. 7.3 EUR 40 Kostenlos, wenn bei einem Verbraucherkreditvertrag dem Kreditnehmer während seines Vertrages der gesetzliche Verzugszinssatz berechnet wird oder der Kunde erst durch die Mahnung in Verzug gerät. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht wurde. 134 200 è 02.16 Seite 22 Stand: Juli 2016 Stundensatz für nach Zeitaufwand abzurechnende Sonderleistungen (im Auftrag des Kunden ausgeführt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank dazu besteht) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten Entgelt für umfangreichere Beratungen nach Absprache mit dem Kunden - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Bestätigung Fremdverpfändung -pro Bestätigung--Nachforschung für Staatsanwaltschaft und Finanzbehörden - Nachforschung für Staatsanwaltschaft und Finanzbehörden (Details gemäß Justiz-Vergütungs- und -Entschädigungsgesetz) -Arbeitsleistung pro Stunde- Nachforschung für Staatsanwaltschaft und Finanzbehörden (Details gemäß Justiz-Vergütungs- und -Entschädigungsgesetz) -Kopieraufwand- Nachforschung für Staatsanwaltschaft und Finanzbehörden (Details gemäß Justiz-Vergütungs- und -Entschädigungsgesetz) -pro Datei--Kopien, Zweitschriften, Bescheinigungen - Belegduplikate -pro Duplikat- sonstige Bescheinigungen -pro Stück--Elektronic- Banking- Produkte und Dienstleistungen Kontofreischaltung für Online Banking - DATEV Freischaltung beleglose Datenübertragung -pro Konto- DATEV Kontengenerierung Kontoauszugsabruf Steuerberatung -pro Konto- GENOCON Kontenkonzentration -pro Konto monatlich- HBCI Chipkartenleser -Verkaufspreis- (modellabhängig) - HBCI Chipkarte - HBCI Folgekarte/ Ersatzkarte - Software - ProfiCASH - ProfiCASH Wartung -jährlich- (4,00 EUR p.M.) / Updates - Software - VR-Networld - Wartung -jährlich- / Updates - Arbeitsleistungen/Fahrtkosten EBL - Spezialist (PLZ-Gebiet 99084) - Arbeitsleistungen EBL-Spezialist -pro angefangene 15 min- Bearbeitungsentgelt aus Terminalgeschäften, wie Adressanfragen aus Terminal-Zahlungen (Adressanfragen von Händler und Inkassobüros, wenn die Lastschrift von unseren Kundenkontos mangels Deckung zurückgehen - Lesegerät SmartTAN-Plus -pro Lesegerät--Postversand - Postversand Inland - Postversand europäisches Ausland - Postversand sonstiges Ausland --Kontoumschreibung (Einzelfälle gem. OHB) -außer Nachlass--Adressnachforschung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht), Anfragen bei externen Stellen (z.B. EWMA- Einwohnermeldeamt) pro Vorgang --Für besondere, nicht näher im Preisverzeichnis definierte Leistungen, welche nicht standardmäßig erfasst sind, können unter Beachtung der gesetzl. Grundlage em. §315 BGB Gebühren nach billigem Ermessen erhoben werden. 134 200 è 02.16 Seite 23 entfällt EUR/ Stunde 30,00 EUR/ Stunde entfällt EUR/ Stunde entfällt EUR/ Stunde 50,00 EUR 21,00 EUR für bis zu 50 Seiten 0,50 EUR, danach pro abgelichtete Seite 0,15 EUR 1,50 EUR max. 5,00 EUR pro Arbeitsgang/Konto/Jahr 10,00 EUR 5,00 EUR 0,00 EUR 30,00 EUR 5,00 EUR ab 59,00 EUR 15,00 EUR 15,00 EUR 100,00 EUR jährlich 48,00 EUR 30,00 EUR jährlich 24,00 EUR 0,00 EUR 25,00 EUR 20,00 EUR 14,99 EUR 0,90 EUR 0,90 EUR 1,20 EUR 15,00 EUR 20,00 EUR Stand: Juli 2016 11 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (http://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, Fax: 030 2021-1908, E-Mail: [email protected] zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. 134 200 è 02.16 Seite 24 Stand: Juli 2016
© Copyright 2024 ExpyDoc