Stand: 01. Juli 2016 - Erfurter Direktbank

Preis- und Leistungsverzeichnis
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden
und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden,
soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten
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Inhaltsverzeichnis
1
Sparkonto
3
1.1
Allgemeine Entgelte
3
1.2
Vermögenswirksames Sparen
3
2
Zinssätze für Einlagen
3
3
Privatkonto
4
3.1
Kontoführung
4
3.2
Kontoauszug
4
4
Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden
5
4.1
Allgemeine Informationen zur Bank
5
4.2
Lastschriftverkehr
5
4.3
Barauszahlung
6
4.4
Kartengestützter Zahlungsverkehr
4.5
Überweisungsverkehr
10
4.6
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften
14
4.7
Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit
15
4.8
Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
15
5
Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
15
5.1
Allgemein
15
5.2
Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage)
16
5.3
Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten)
16
5.4
Wertstellungen im Scheckverkehr
16
5.5
Reiseschecks
16
5.6
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften
17
6
Kredite
17
6.1
Sonderleistungen im Kreditgeschäft
17
6.2
Avale
18
6.3
Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
19
7
Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht
oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt)
19
8
Schrankfächer/Verwahrstücke
19
9
Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen
20
9.1
Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft)
20
9.2
Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung
20
9.3
Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte)
21
10
Sonstiges
21
11
Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit
24
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1
Sparkonto
1.1
Allgemeine Entgelte
Kennwortvereinbarung für gebundene Sparurkunden
entfällt EUR
Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurkunden
auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto)
entfällt EUR
Ausstellung einer Ersatz-Sparurkunde1
entfällt EUR
Verwahrungsentgelt für Sparbücher pro Jahr
1.2
2
_______ EUR
Vermögenswirksames Sparen
Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen
Anbieter auf Wunsch des Kunden
entfällt EUR
Vorzeitige Vertragsauflösung
(kostenlos in den in § 4 Abs. 4 5. VermBG geregelten Fällen)
entfällt EUR
Zinssätze für Einlagen
Produkt
SPARKONTEN
Spareckzins
--PRIVATKONTEN
Zinssatz für Guthaben (Sichteinlagen)
Zinssatz
%
0,05 %
%
%
0,00 %
1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurkunde zu vertreten hat.
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3
Privatkonto
3.1
Kontoführung
Produkt
Girokonto der erfurter_direkt_bank
- Kontoführung per Internetbanking
- Buchungsposten beleglose Buchungungen*
- Buchungsposten beleghafte Buchungen*
- Scheckeinreichung (beleghaft)*
- Barein-/Barauszahlung -pro Buchung an Kasse oder GAA- Daueraufträge (Einrichtung, Änderung, Aussetzung, Löschung)*
- VR BankCard erfurter_direkt_bank (V-Pay) - Hauptkarte- VR BankCard erfurter_direkt_bank (V-Pay) - Partnerkarte- Kreditkarte (VISA ClassicCard) - Hauptkarte- Kreditkarte (VISA ClassicCard) - Partnerkarte- Monatlicher Kontoauszug mittels elektronischem Kontoauszug
--*im Auftrag und Interesse des Kunden, wird nicht bei fehlerhafter Ausführung
eines Zahlungsauftrages berechnet
--Kontoauflösung
--Zinssätze für Privatkonten
- Zinssatz für Guthaben (Sichteinlagen) -Grundlage: pro Jahr- Überziehungskredit
EUR
0,00
0,00
2,00
2,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00%
Sollzinssatz für eingeräumte Überziehungsmöglichkeiten
(Dispositionskredit) -Grundlage: pro Jahr-: 8,75%
Zinssatz für geduldete Überziehung (Kontoüberziehung) -Grundlage: pro
Jahr-: 13,25%
(Kontoüberziehung ist die von der Bank vorrübergehend geduldete
Überziehung des laufenden Kontos ohne zugesagte Dispositionslinie oder
über den zugesagten Dispositionskredit hinaus)
3.2
Kontoauszug
durch Kontoauszugdrucker2
0,00 EUR
Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen3
entfällt EUR
Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach entfällt Wochen nicht abgerufenen
Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall4
entfällt EUR
Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden5
· maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich)
5,00 EUR
· manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle
Erstellung nicht mehr möglich ist)
pro angefangene viertel Stunde 7,50 EUR; zzgl. Kopie 0,50 EUR
2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos.
3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos.
4 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt.
5 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
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4
Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden
4.1
Allgemeine Informationen zur Bank
4.1.1
Name und Anschrift der Bank6
Name der Bank (Zentrale): erfurter_direkt_bank - Eine Marke der Erfurter Bank eG Straße:
Meister-Eckehart-Str. 3
PLZ/Ort:
99084 Erfurt
Telefon:
0361/ 65 79 0
Telefax:
0361/ 65 79 - 100
Internet:
www.erfurter-direktbank.de
Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten
Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen.
4.1.2
Zuständige Aufsichtsbehörde7
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
4.1.3
Eintragung im Handels-(Genossenschafts)register8
Amtsgericht Jena 100 148
4.1.4
Vertragssprache
Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch.
4.1.5
Geschäftstage der Bank
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank
unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit
Ausnahme
- Sonnabende
- 24. und 31. Dezember
- _______
4.2
Lastschriftverkehr
4.2.1
SEPA-Basis-Lastschrift
4.2.1.1
Ausführungsfristen
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben
sich aus der Ziffer 4.1.5.
4.2.1.2
Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift
wegen fehlender Kontodeckung
6 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.
7 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.
8 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.
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0,70 EUR
4.2.2
SEPA-Firmen-Lastschrift
4.2.2.1
Ausführungsfristen
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben
sich aus der Ziffer 4.1.5.
4.2.2.2
4.3
Entgelte
Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats
entfällt EUR
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift
wegen fehlender Kontodeckung
entfällt EUR
Barauszahlung
Barauszahlung an eigene Kunden
mit unserer VR-BankCard/VR-ServiceCard
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am Schalter
am Geldautomaten
0,00 EUR
0,00 EUR
mit unserer MasterCard
entfällt % vom Umsatz
mind. entfällt EUR
entfällt % vom Umsatz
mind. enfällt EUR
mit unserer Visa Card
entfällt % vom Umsatz
mind. entfällt EUR
2,00 % vom Umsatz
mind. 5,00 EUR
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Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI)
mit VR-BankCard/VR-ServiceCard
- bei teilnehmenden Banken am
BankCard ServiceNetz:
am Schalter
am Geldautomaten
entfällt
0,00 EUR bei Sparda-Banken
2,05 EUR
- Verfügungen im girocard-System
entfällt
entfällt
- Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/
EAPS/VPAY/Plus) in Euro
entfällt
1,00 % vom Umsatz
mind. 5,00 EUR
entfällt
1,00 % vom Umsatz
mind. 5,00 EUR
- bei KI in der EU und den EWRStaaten in Fremdwährung
entfällt
1,00 % vom Umsatz
mind. 5,00 EUR
- bei KI außerhalb der EU und den
EWR-Staaten
entfällt
1,00 % vom Umsatz
mind. 5,00 EUR
- bei inländischen KI und KI in der EU9 und
den EWR-Staaten10, die ein direktes
Kundenentgelt erheben können:
- bei inländischen KI und KI in der EU11
und den EWR-Staaten12, die kein direktes
Kundenentgelt erheben können:
- Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro
mit Kreditkarte
(MasterCard/Visa Card)
- im Inland und Ausland
am Schalter
am Geldautomaten
entfällt % vom Umsatz
2,00 % vom Umsatz
mind. entfällt EUR
mind. 5,00 EUR
(zzgl. 1,00 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz13 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem
Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten)
Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet.
9 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von
Großbritannien und Nordirland, Zypern).
10 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen).
11 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von
Großbritannien und Nordirland, Zypern).
12 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen).
13 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.
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4.4
Kartengestützter Zahlungsverkehr
4.4.1
Debit-Karten
4.4.1.1
VR-BankCard
- VR-BankCard (girocard) pro Jahr
0,00 EUR
- Ersatzkarte14
0,00 EUR
- VR-BankCard mit Maestro pro Jahr
_______ EUR
- Ersatzkarte15
_______ EUR
- VR-BankCard mit VPAY pro Jahr
_______ EUR
- Ersatzkarte16
_______ EUR
Auslandseinsatz17
beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder
bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU18 und der EWR-Staaten19
entfällt % vom Umsatz
4.4.1.2
mind. entfällt EUR
max. entfällt EUR
VR-ServiceCard
- VR-ServiceCard pro Jahr
entfällt EUR
- Ersatzkarte20
entfällt EUR
14 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte
verpflichtet ist.
15 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte
verpflichtet ist.
16 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte
verpflichtet ist.
17 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.
18 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von
Großbritannien und Nordirland, Zypern).
19 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen).
20 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte
verpflichtet ist.
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4.4.2
GeldKarte
- Aufladen unserer GeldKarten
an unseren Ladeterminals
0,00 EUR
an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz
0,51 EUR
an Ladeterminals anderer KI
1,00 EUR
- Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute
Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt,
kann der Kunde dort erfragen.
Zur Orientierung:
Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte
4.4.3
- Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind
0,51 EUR
- anderen Kreditinstituten
1,00 EUR
Kreditkarten
· Ersatzkarte21
- bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden
- bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden
- bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden
0,00 EUR
entfällt EUR
entfällt EUR
5,00 EUR
· zzgl. Versandkosten
- bei Versendung im Inland
- bei Versendung in Europa
- bei Versendung weltweit
- bei Versendung per Kurier
entfällt EUR
entfällt EUR
entfällt EUR
entfällt EUR
· Auslandseinsatz22 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in
einem Land außerhalb der EU23 und der EWR-Staaten24
· Sonstige Serviceleistungen
- Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden
- Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden
- Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden25
- Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden26
- Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden27
4.4.3.1
1,00 % vom Umsatz
entfällt EUR
entfällt EUR
5,00 EUR
5,00 EUR
5,00 EUR
Weitere Kartenprodukte
ClassicCard VISA
- Hauptkarte -pro Laufzeitjahr- Partnerkarte -pro Laufzeitjahr-
0,00 EUR
0,00 EUR
21 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte
verpflichtet ist.
22 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.
23 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von
Großbritannien und Nordirland, Zypern).
24 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen).
25 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
26 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
27 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
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4.4.4
Ausführungsfrist
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des
Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:
Kartenzahlungen in Euro innerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen
Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWRWährung als Euro
Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen
Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der
Währung
max. ein Geschäftstag
max. vier Geschäftstage
Die Kartenzahlung wird baldmöglichst
bewirkt
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.
4.4.5
Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
Kartengeschäft
- Kartensperre -Sperre auf Veranlassung des Kunden- Aufhebung Kartensperre auf Veranlassung des Kunden - je Karte- Ersatzbestellung PIN *
- Kartenreparatur Magnetstreifen (VR-BankCard mit Chip)**
- Eilbestellung Kreditkarte (Auslieferung per Bote)
- Aufhebung Kreditkartensperre auf Veranlassung des Kunden - je Karte* Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz des PIN
geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung eines
Ersatz-PIN verpflichtet ist.
** Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zur Reparatur der
Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Reparatur der
Karte verpflichtet ist.
0,00 EUR
0,00 EUR
5,00 EUR
5,00 EUR
25,00 EUR
entfällt EUR
4.5
Überweisungsverkehr
4.5.1
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums28
(EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen29
4.5.1.1
Überweisungsauftrag
4.5.1.1.1
Annahmefrist(en) für Überweisungen
15:00
Uhr an Geschäftstagen der Bank
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.
28 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland,
Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien,
Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.
29 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polni-
scher Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
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4.5.1.1.2
Ausführungsfristen
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:
- Überweisungen in Euro
Belegloser Überweisungsauftrag30
Beleghafter Überweisungsauftrag
max. ein Geschäftstag
max. zwei Geschäftstage
- Überweisungen in anderen EWR-Währungen
Belegloser Überweisungsauftrag31
Beleghafter Überweisungsauftrag
max. vier Geschäftstage
max. vier Geschäftstage
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.
4.5.1.1.3
Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung
von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe
3.1 „Kontoführung“).
4.5.1.1.3.1
Überweisung in der Kontowährung
Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte:
Überweisungsmodalitäten
je Überweisung vom Girokonto
je Überweisung per
Zahlschein
beleghafte
elektronisch
per DauerÜberweisung übermittelte auftrag
Überweisung*
Überweisungsart
Überweisung mit IBAN in
Euro innerhalb der Bank
Überweisung mit IBAN in
Euro an einen anderen
Zahlungsdienstleister
Inlandsüberweisung mit
Kontonummer/Bankleitzahl oder BIC, die auf
eine andere Währung
eines EWRMitgliedstaates lautet
*
**
als Eilüberweisung
zusätzlich
bei formloser Erteilung**
2,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
2,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
entfällt
entfällt
entfällt
25,00 EUR
2,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
entfällt
entfällt
entfällt
25,00 EUR
Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ).
Zum Beispiel telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking.
30 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ).
31 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ).
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als telegrafische
Überweisung
zusätzlich
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4.5.1.1.3.2
Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung
Entgeltpflichtiger
Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden
Entgeltverteilungen wählen:
· 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte
· 1: Zahler trägt alle Entgelte
Höhe der Entgelte
Zielland
Überweisungsbetrag
Konventionelle Abwicklung
bis zu
EUR
-
-
4.5.1.1.4
0
EUR
STP Zahlung:
17,00 EUR,
Nicht STP-Zahlung:
29,00 EUR
1
EUR
STP-Zahlung:
25,00 EUR
Fremdkostenpauschale*
+ 17,00 EUR;
Nicht-STP-Zahlung:
25,00 EUR
Fremdkostenpauschale*
+ 29,00 EUR
*darüber hinausgehende
Fremdkosten werden
nachbelastet
Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines
Überweisungsauftrags
0,70 EUR
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags pro Vorgang 25,00 EUR
Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter
Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden
pro Vorgang 25,00 EUR
Dauerauftrag:
Einrichtung auf Wunsch des Kunden
4.5.1.2
-Erfassung durch die Bank- 2,00 EUR
Änderung auf Wunsch des Kunden
_______ EUR
Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden
_______ EUR
Entgelte bei Überweisungsgutschriften
Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung
von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist
(siehe 3.1 „Kontoführung“).
Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet:
Überweisungsgutschrift aus
Überweisungsbetrag
bis zu
Überweisung in Euro innerhalb der Bank
Überweisung in Euro von einem
anderen Zahlungsdienstleister
Inlandsüberweisung, die auf eine andere
Währung eines EWR-Mitgliedstaates
lautet
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EUR
ohne Grenze
ohne Grenze
Konventionelle
Abwicklung
EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
ohne Grenze
0,00 EUR
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4.5.2
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR32) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung33) sowie Überweisungen
in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten34)
4.5.2.1
Überweisungsaufträge
4.5.2.1.1
Ausführungsfristen
Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.
4.5.2.1.2
Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
Entgeltpflichtiger
Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen:
· 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte
· 1: Zahler trägt alle Entgelte
· 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte
Hinweis:
· Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
· Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag
gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
Höhe der Entgelte
Zielland/Währung
Überweisungsbetrag
bis zu
-
Übrige Länder
4.5.2.1.3
Konventionelle Abwicklung
0
1
EUR
EUR
EUR
17,00 EUR
17,00 EUR +
25,00 EUR
Fremdkosten
pauschale*
*darüber
hinausgehend
e
Fremdkosten
werden
nachbelastet
Preis auf Nachfrage
Sonstige Entgelte
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags pro Vorgang 25,00 EUR
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines
Überweisungsauftrags
0,00 EUR
32 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland,
Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien,
Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.
33 Zum Beispiel US-Dollar.
34 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland,
Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,
Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und
Norwegen).
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Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter
Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden
pro Vorgang 25,00 EUR
Dauerauftrag:
Einrichtung auf Wunsch des Kunden
4.5.2.2
-Erfassung durch die Bank- 2,00 EUR
Änderung auf Wunsch des Kunden
_______ EUR
Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden
_______ EUR
Überweisungsgutschriften
Entgeltpflichtiger
Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche
Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich:
· 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte
· 1: Zahler trägt alle Entgelte
· 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte
Hinweis:
· Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
· Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag
gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
Höhe der Entgelte
Bei einer Entgeltweisung „0“ oder „2“ werden von der Bank folgende Entgelte berechnet:
Absenderland/Währung
Überweisungsbetrag
bis zu
EUR
EUR
14,00 EUR
Preis auf Nachfrage
Übrige Länder
4.6
Konventionelle
Abwicklung
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften
Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie
folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist):
(1) Abrechnungskurs
Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen)
den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um
12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten
Kurs ab.
(2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte
Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag
beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt
für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den
ermittelten Devisenkursen.
(3) Veröffentlichung der Devisenkurse
Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar.
(4) Kursänderungen
Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam.
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Stand: Juli 2016
Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige
internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten
Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag
zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem
Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung
wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung
des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der
jeweiligen internationalen Kartenorganisation.
4.7
Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit
Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die
Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung
eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für
die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (http://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle).
Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im
Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die
Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, Fax:
030 2021-1908, E-Mail: [email protected] zu richten.
Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts
(§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem
die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.
4.8
Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
- Courtage (Umrechnung von einer Währung in die andere)
- Repair-Entgelt bei fehlendem BIC-Code und/oder fehlender IBAN oder
Rückfragen beim Auftraggeber wegen Unstimmigkeiten in der
Auftragserteilung
- zusätzliche Weisungen im Überweisungsauftrag
- Erstellung SWIFT-Avise/individuelle Avise
5
Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
5.1
Allgemein
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2,00 EUR
10,00 EUR
15,00 EUR
30,00 EUR
Scheckvordrucke (pro Stück)
entfällt EUR
Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto)
entfällt EUR
Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden
entfällt EUR
Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden
entfällt EUR
Bereitstellung eines bestätigten Bundesbankschecks
entfällt EUR
Einlösung eines vom Kunden ausgestellten Schecks
entfällt EUR
Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks
entfällt EUR
Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers
entfällt EUR
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Stand: Juli 2016
5.2
Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage)
5.2.1
per Verrechnungsscheck
5.2.2
5.3
in Euro:
entfällt ‰,
mindestens
maximal
entfällt EUR
entfällt EUR
in Fremdwährung:
entfällt ‰,
mindestens
maximal
entfällt EUR
entfällt EUR
zzgl. Courtage:
entfällt ‰,
mindestens
maximal
entfällt EUR
entfällt EUR
in Euro:
entfällt ‰,
mindestens
maximal
entfällt EUR
entfällt EUR
in Fremdwährung:
entfällt ‰,
mindestens
maximal
entfällt EUR
entfällt EUR
zzgl. Courtage:
entfällt ‰,
mindestens
maximal
entfällt EUR
entfällt EUR
per Bankscheck
Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten)
in Euro:
- ‰,
mindestens
maximal
30,00 EUR
- EUR
in Fremdwährung:
- ‰,
mindestens
maximal
30,00 EUR
- EUR
zzgl. Courtage:
- ‰,
mindestens
maximal
- EUR
- EUR
5.4
Wertstellungen im Scheckverkehr
5.4.1
bei Gutschriften
Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut
am Tag der Buchung
Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut35
aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto
des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen
5.4.2
am Tag der Belastung
bei Belastungen
Scheck
am Tag der Belastungsbuchung für die Bank
Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers
5.5
6 Arbeitstage
am Tag der Wertstellung
der ursprünglichen
Gutschrift
Reiseschecks
· auf Euro lautende Reiseschecks
35 Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein.
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Stand: Juli 2016
Verkauf von Euro-Reiseschecks
entfällt %,
mindestens entfällt EUR
Barauszahlung von Euro-Reiseschecks
entfällt %,
mindestens entfällt EUR
Rücknahme von Euro-Reiseschecks
entfällt %,
mindestens entfällt EUR
Verkauf von Fremdwährungs-Reiseschecks
entfällt %,
mindestens entfällt EUR
Barauszahlung von Fremdwährungs-Reiseschecks
entfällt %,
mindestens entfällt EUR
Rücknahme von Fremdwährungs-Reiseschecks
entfällt %,
mindestens entfällt EUR
· auf Fremdwährung lautende Reiseschecks
5.6
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften
Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie
folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist):
(1) Abrechnungskurs
Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen)
den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um
12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten
Kurs ab.
(2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte
Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag
beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt
für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den
ermittelten Devisenkursen.
(3) Veröffentlichung der Devisenkurse
Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar.
(4) Kursänderungen
Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam.
6
Kredite
6.1
Sonderleistungen im Kreditgeschäft
6.1.1
bei der Kreditbearbeitung
Zinsbescheinigung auf Wunsch des Kunden
zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan36
pro Stück 5,00 EUR
pro Aufstellung 10,00 EUR
außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung
Ratenänderung auf Wunsch des Kunden
pro Bescheinigung 10,00 EUR
individuell nach § 315 BGB EUR
Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten
50,00 EUR
Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen
je Darlehenskonto37
75,00 EUR
36 Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen.
37 Die Höhe des angegebenen Berechnungsentgelts ist nach § 502 Abs. 3 BGB begrenzt. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis vorbehalten, dass kein oder
ein geringerer Schaden verursacht wurde. Wird auf der Grundlage der vorgenommenen Berechnung das Darlehen abgelöst, wird das Entgelt auf die
Vorfälligkeitsentschädigung angerechnet.
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6.1.2
bei der Sicherheitenbearbeitung
Einsichtnahme in das Grundbuch oder Einholung eines Grundbuchauszugs
im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Grundbuchgebühren, soweit gesetzlich zulässig)Fremdkosten +
15,00 EUR
Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister,
Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des
Kunden (zzgl. anfallender Registergebühren, soweit gesetzlich zulässig)
Austausch von Sicherheiten im Auftrag des Kunden (wird im Einzelfall nach
Aufwand berechnet, zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig)
Fremdkosten + 15,00 EUR
s. Pkt. 7.3 Sicherheiten EUR/
Stunde
Rangänderung bei einem Grundpfandrecht im Auftrag des Kunden (zzgl. Auslagen,
soweit gesetzlich zulässig)
Notarkosten + 80,00 EUR
sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Grundpfandrechten, ohne
dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht
6.2
s. Pkt. 7.3 Grundschulden EUR
Erteilung von Treuhandaufträgen
150,00 EUR
Abwicklung von Treuhandaufträgen
150,00 EUR
Avale
Provision
134 200
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_______
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Stand: Juli 2016
6.3
Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
Kontoführung
- Ratenstundung -pro Stundung--Bearbeitungsgebühr
- Ablösung Darlehen durch eine andere Bank zzgl. Vorfälligkeitsentschädigung
- Bearbeitung Wohngeldantrag -pro Antrag- Darlehensausreichungen (ab der 4. Ausreichung) -pro Teilausreichung--Provision
- Abstandsprovision (nicht abgenommener Kreditbetrag)
- Bereitstellungsprovision Darlehen (nicht abgenommener Kreditbetrag) -ab 3.
Monat nach Vertragsabschluss--Sicherheiten
- Pfandaustausch -vom Pfandwert- Sicherungsübereignung Kfz -pro Sicherungsgut--Grundschulden
- Abtretungen -je Urkunde- Löschungsbewilligungen -je Urkunde- (Erteilung einer Löschungsbewillung ist
gesetzliche Verpflichtung der Bank. Die Auslagen der Bank für die Notarkosten
aus der Unterschriftsbeglaubigung werden jedoch gegenüber dem Kunden
geltend gemacht)
- Pfandfreigabe -je Urkunde- Versand von Grundschuldbriefen -pro Versand--Mahnung/ Kündigung/ Zwangsvollstreckungen
- Beantragung Mahnbescheid -pro Stück- Durchführung einer Zwangsversteigerung Immobilien
- Rückführungsvereinbarung Privatkunden -pro Stück- Verwertung von Sicherheiten (außer Immobilien) -pro Stück-
1,00% der verbliebenen
Zusage
0,25% p.M.
0,15% mind. 120,00 EUR
45,00 EUR
Notarkosten + 80,00 EUR
0,00 EUR
Notarkosten + 80,00 EUR
Fremdkosten zzgl.
10,00 EUR
50,00 EUR
Fremdkosten + 15,00 EUR
30,00 EUR
Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung
der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt)
Bankauskunft im Inland einholen
8
1,00% mind. 180,00 EUR
20,00 EUR
18,00 EUR
Fremdkosten + 80,00 EUR
Fremdkosten + 800,00 EUR
50,00 EUR
1,00% vom Pfanderlös,
mind. 120,00 EUR
--Sonstige Preise
- an uns angezeigte Abtretung Rückgewähransprüche -pro Stück- Anforderung von Unterlagen (bei zuständigen Ämtern z.B. Flurkarte,
Grundbuchauszug, auch bei erneuter Anforderung/ Nachfassen, Recherche bei
Grundbuchamt) -pro Stück- Forderungsanmeldung -pro Vorgang7
45,00 EUR
-pro Stück-
Fremdkosten + 25,00 EUR
Bankauskunft im Ausland einholen
entfällt EUR
sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig)
entfällt EUR
Schrankfächer/Verwahrstücke
Mietpreis für Schrankfach (inkl. USt) für
je nach Größe
entfällt
von entfällt EUR
bis entfällt EUR
Einlagerung von Verwahrstücken (inkl. USt) für
je nach Größe
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_______
von - EUR
bis - EUR
Stand: Juli 2016
Mietpreis für Sparbuchschließfächer (inkl. USt) für _______
entfällt EUR
9
Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen
9.1
Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren
(Kommissionsgeschäft)
9.1.1
Kauf und Verkauf (Provision)
Ausführung im Inland
Online-Brokerage
Provision:
Provision:
å % vom
å % vom
Kurswert/Minimum Kurswert/Minimum
å EUR pro
å EUR pro
Stück/Minimum
Stück/Minimum
Wertpapierart
Ausführung im Ausland
Online-Brokerage
Provision:
Provision:
å % vom
å % vom
Kurswert/Minimum Kurswert/Minimum
å EUR pro
å EUR pro
Stück/Minimum
Stück/Minimum
Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und -abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die
Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen.
Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs
durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank
bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern.
Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet.
Limitvormerkung,38 -änderung und -streichung
9.1.2
entfällt EUR pro Auftrag
Erwerb und Rückgabe von Investmentanteilen (außerbörslich)
Provision:
% vom Ausgabepreis (ggf. inkl.
Ausgabeaufschlag) bzw.
Rücknahmepreis (ggf. inkl.
Rücknahmeentgelt)/Minimum
Online-Brokerage
Provision:
% vom Ausgabepreis (ggf. inkl.
Ausgabeaufschlag) bzw.
Rücknahmepreis (ggf. inkl.
Rücknahmeentgelt)/Minimum
9.2
Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung
9.2.1
Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. USt)
Die Berechnung erfolgt å halbjährlich å vierteljährlich für den vorangegangenen Berechnungszeitraum auf den
Depotbestand per å 31.03. å 30.06. å 30.09. å 31.12.39
Berechnungsmodus
9.2.2
Girosammelverwahrung
Streifbandverwahrung
Wertpapierrechnung
Entfällt
38 Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird.
39 Bei unterjähriger Depotauflösung entsprechende Berechnung pro rata temporis.
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9.2.3
Kapitalveränderungen
Bezug von
Inland
EUR
Ausland
EUR
jungen Aktien
Options-, Wandelanleihen
Genussscheinen
9.2.4
Entfällt
9.2.5
Entfällt
9.2.6
Entfällt
9.2.7
Entfällt
9.2.8
Entfällt
9.2.9
Entfällt
9.3
Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte)
9.3.1
Hereinnahme von fälligen Wertpapieren und Kupons zum Inkasso (sofern einlösende Stelle nicht
Zahlstelle ist) (inkl. USt)
9.3.2
Entfällt
9.3.3
Entfällt
9.3.4
Entfällt
10
Sonstiges
Saldenbestätigung im Auftrag des Kunden außerhalb des vereinbarten Abrechnungsturnus
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
entfällt EUR
- ansonsten
7,50 EUR pro angefangene 1/4 Std., max. 80,00 EUR
Telefonat (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt)
2,50 EUR
Telefax (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt)
entfällt EUR
Fotokopie (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt)
entfällt EUR
Nachforschung (im Auftrag des Kunden ausgeführt),
wenn die Nachforschung durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
entfällt EUR
- ansonsten
pro Stück 15,00 EUR; bei Nachforschungen im Fremdbankbereich Fremdkosten + 15,00 EUR
Vertrag zugunsten Dritter
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
- ansonsten
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Seite 21
entfällt EUR
entfällt EUR
Stand: Juli 2016
Aufgebotsverfahren (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig)
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
- ansonsten
entfällt EUR
entfällt EUR
Erträgnisaufstellung
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
entfällt EUR
- ansonsten
Abrechnung pro Betreuungsengagement 10,00 EUR
Kontosperre im Auftrag des Kunden
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
- ansonsten
entfällt EUR
entfällt EUR
Adressennachforschung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
entfällt EUR
- ansonsten
(Hinweis: EWMA s.u.) -pro Vorgang- 5,00 EUR
Mahnung40
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
- ansonsten
entfällt EUR
siehe Pkt. 7.3 EUR
40 Kostenlos, wenn bei einem Verbraucherkreditvertrag dem Kreditnehmer während seines Vertrages der gesetzliche Verzugszinssatz berechnet wird oder der Kunde
erst durch die Mahnung in Verzug gerät.
Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht wurde.
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Stand: Juli 2016
Stundensatz für nach Zeitaufwand abzurechnende Sonderleistungen
(im Auftrag des Kunden ausgeführt, ohne dass eine gesetzliche
Verpflichtung der Bank dazu besteht)
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
- ansonsten
Entgelt für umfangreichere Beratungen nach Absprache mit dem Kunden
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
- ansonsten
Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
Bestätigung Fremdverpfändung -pro Bestätigung--Nachforschung für Staatsanwaltschaft und Finanzbehörden
- Nachforschung für Staatsanwaltschaft und Finanzbehörden (Details gemäß
Justiz-Vergütungs- und -Entschädigungsgesetz)
-Arbeitsleistung pro Stunde- Nachforschung für Staatsanwaltschaft und Finanzbehörden (Details gemäß
Justiz-Vergütungs- und -Entschädigungsgesetz)
-Kopieraufwand- Nachforschung für Staatsanwaltschaft und Finanzbehörden (Details gemäß
Justiz-Vergütungs- und -Entschädigungsgesetz)
-pro Datei--Kopien, Zweitschriften, Bescheinigungen
- Belegduplikate -pro Duplikat- sonstige Bescheinigungen -pro Stück--Elektronic- Banking- Produkte und Dienstleistungen
Kontofreischaltung für Online Banking
- DATEV Freischaltung beleglose Datenübertragung -pro Konto- DATEV Kontengenerierung Kontoauszugsabruf Steuerberatung -pro Konto- GENOCON Kontenkonzentration -pro Konto monatlich- HBCI Chipkartenleser -Verkaufspreis- (modellabhängig)
- HBCI Chipkarte
- HBCI Folgekarte/ Ersatzkarte
- Software - ProfiCASH
- ProfiCASH Wartung -jährlich- (4,00 EUR p.M.) / Updates
- Software - VR-Networld
- Wartung -jährlich- / Updates
- Arbeitsleistungen/Fahrtkosten EBL - Spezialist (PLZ-Gebiet 99084)
- Arbeitsleistungen EBL-Spezialist -pro angefangene 15 min- Bearbeitungsentgelt aus Terminalgeschäften, wie Adressanfragen aus
Terminal-Zahlungen (Adressanfragen von Händler und Inkassobüros, wenn die
Lastschrift von unseren Kundenkontos mangels Deckung zurückgehen
- Lesegerät SmartTAN-Plus -pro Lesegerät--Postversand
- Postversand Inland
- Postversand europäisches Ausland
- Postversand sonstiges Ausland
--Kontoumschreibung (Einzelfälle gem. OHB) -außer Nachlass--Adressnachforschung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände
verursacht), Anfragen bei externen Stellen (z.B. EWMA- Einwohnermeldeamt) pro Vorgang
--Für besondere, nicht näher im Preisverzeichnis definierte Leistungen, welche
nicht standardmäßig erfasst sind, können unter Beachtung der gesetzl.
Grundlage em. §315 BGB Gebühren nach billigem Ermessen erhoben werden.
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entfällt EUR/
Stunde
30,00 EUR/
Stunde
entfällt EUR/
Stunde
entfällt EUR/
Stunde
50,00 EUR
21,00 EUR
für bis zu 50 Seiten 0,50
EUR, danach pro
abgelichtete Seite 0,15 EUR
1,50 EUR max. 5,00 EUR
pro
Arbeitsgang/Konto/Jahr
10,00 EUR
5,00 EUR
0,00 EUR
30,00 EUR
5,00 EUR
ab 59,00 EUR
15,00 EUR
15,00 EUR
100,00 EUR
jährlich 48,00 EUR
30,00 EUR
jährlich 24,00 EUR
0,00 EUR
25,00 EUR
20,00 EUR
14,99 EUR
0,90 EUR
0,90 EUR
1,20 EUR
15,00 EUR
20,00 EUR
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Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit
Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die
Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung
eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für
die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (http://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle).
Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im
Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die
Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, Fax:
030 2021-1908, E-Mail: [email protected] zu richten.
Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts
(§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem
die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.
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Stand: Juli 2016