Newsletter 16-2012

Newsletter Psychotherapie
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APP Köln - Akademie für angewandte Psychologie und Psychotherapie
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Institut für Psychotherapie und Psychoanalyse Rhein-Eifel GmbH –
Annelise Heigl-Evers Institut
Institut für Psychologische Psychotherapie, Bochum
Lehrinstitut Bad Salzuflen ZAP | Zentrum Ausbildung Psychotherapie
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Ausgabe 16/2012
14.07.2012
Editorial
Die Umstellung der alten Diplomstudiengänge auf Bachelor- und Masterabschlüsse
hat in vielen Fällen Äquivalenzbetrachtungen ausgelöst, inwieweit z.B. ein heutiger
Bachelor-Abschluss einem früheren FH-Diplom gleichzusetzen ist. Diese Frage ist
auch von Belang für die Zulassung der Bachelor in pädagogischen Studiengängen
zur Ausbildung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP).
Während hier meist die auch vom Gesetzgeber wohl intendierte Gleichsetzung des
Bachelor mit dem alten FH-Diplom praktiziert wird, bestehen beim
Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen offenbar Zweifel an der Gleichwertigkeit
des Bachelors in den pädagogischen Studiengängen gegenüber dem früheren FHDiplom. Das Amt beruft sich dabei u.a. auf ein Gutachten des Psychologischen
Institutes der Uni Bochum.
Die Professoren Dr. Dr. Günter Zurhorst und Dr. Mark Helle setzen sich eingehend
mit diesem Gutachten auseinander und finden zahlreiche Mängel und fragwürdige
Verfahren, so dass die Aussagen des Gutachtens durchaus kritisch zu sehen sind.
Diese Ausgabe unseres Newsletters erscheint wegen der Ferien etwas vorzeitig, wir
wünschen allen Lesern eine schöne und erholsame Urlaubszeit!
Fragwürdige Kriterien für die Zulassung zur KJP-Ausbildung in NRW
Aus dem Landesprüfungsamt NRW wurden Überlegungen bekannt, für die
Zulassung zur KPJ-Ausbildung nach pädagogischen Studiengängen einen MasterAbschluss zu fordern. Diese Überlegungen basieren auf einem von der
Psychotherapeutenkammer NRW in Auftrag gegebenen Gutachten des
Psychologischen Instituts der Uni Bochum.
Eine kritische Bewertung dieses Gutachtens von Professor Dr. Ulrike Willutzki durch
die Professoren Dr. Dr. Günter Zurhorst und Dr. Mark Helle deckt allerdings einige
methodische Mängel und Rechenfehler des Gutachtens auf und stellt letztlich auch
dessen Zielsetzung in Frage. Kritisiert wird insbesondere,
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dass die auftraggebende Psychotherapeutenkammer für andere Interessen
als die der Ausbildung steht;
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dass dem beauftragten Psychologischen Institut die sozial-/pädagogische
Kompetenz fehlt, was sich in falschen Zahlen und Fehleinschätzungen
manifestiert;
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dass die Analyse nicht den entsprechenden fachwissenschaftlichen
Gremien vorgestellt wurde und
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dass für die hier propagierte Änderung der Zulassungsbedingungen eine
Gesetzesänderung erforderlich wäre.
Der vollständige kritische Bericht der Professoren Zurhorst und Helle kann hier
eingesehen werden:
http://www.gesundheitspolitik.de/wp-content/uploads/2012/07/Zurhorst-Helle-NRWPTK.pdf
IMPRESSUM:
Herausgeber:
APP Köln - Akademie für angewandte Psychologie und Psychotherapie GmbH;
Institut für Psychotherapie und Psychoanalyse Rhein-Eifel GmbH – Annelise HeiglEvers Institut;
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Redaktion:
Dr. Erich Schröder, Gesundheitspolitik.de Verlags-GmbH,
Böhmestr. 8, 40474 Düsseldorf, [email protected]
Redaktionsbeirat:
Dipl.-Psych. Uli Meier, APP Köln
Dipl.-Psych. Dipl.-Päd. Werner Dinkelbach, Andernach
Professor Dr. Dipl.-Psych. Rainer Sachse, Institut für Psychologische
Psychotherapie, Bochum