Newsletter Psychotherapie News, Fakten, Entwicklungen, Analysen, Kommentare zur Standespolitik o o o o o o o APP Köln - Akademie für angewandte Psychologie und Psychotherapie GmbH Institut für Psychotherapie und Psychoanalyse Rhein-Eifel GmbH – Annelise Heigl-Evers Institut Institut für Psychologische Psychotherapie, Bochum Lehrinstitut Bad Salzuflen ZAP | Zentrum Ausbildung Psychotherapie BAP - Berliner Akademie für Psychotherapie PiA-Vertretung im Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP e.V. KBAV - Köln-Bonner Akademie für Verhaltenstherapie Ausgabe 16/2012 14.07.2012 Editorial Die Umstellung der alten Diplomstudiengänge auf Bachelor- und Masterabschlüsse hat in vielen Fällen Äquivalenzbetrachtungen ausgelöst, inwieweit z.B. ein heutiger Bachelor-Abschluss einem früheren FH-Diplom gleichzusetzen ist. Diese Frage ist auch von Belang für die Zulassung der Bachelor in pädagogischen Studiengängen zur Ausbildung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP). Während hier meist die auch vom Gesetzgeber wohl intendierte Gleichsetzung des Bachelor mit dem alten FH-Diplom praktiziert wird, bestehen beim Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen offenbar Zweifel an der Gleichwertigkeit des Bachelors in den pädagogischen Studiengängen gegenüber dem früheren FHDiplom. Das Amt beruft sich dabei u.a. auf ein Gutachten des Psychologischen Institutes der Uni Bochum. Die Professoren Dr. Dr. Günter Zurhorst und Dr. Mark Helle setzen sich eingehend mit diesem Gutachten auseinander und finden zahlreiche Mängel und fragwürdige Verfahren, so dass die Aussagen des Gutachtens durchaus kritisch zu sehen sind. Diese Ausgabe unseres Newsletters erscheint wegen der Ferien etwas vorzeitig, wir wünschen allen Lesern eine schöne und erholsame Urlaubszeit! Fragwürdige Kriterien für die Zulassung zur KJP-Ausbildung in NRW Aus dem Landesprüfungsamt NRW wurden Überlegungen bekannt, für die Zulassung zur KPJ-Ausbildung nach pädagogischen Studiengängen einen MasterAbschluss zu fordern. Diese Überlegungen basieren auf einem von der Psychotherapeutenkammer NRW in Auftrag gegebenen Gutachten des Psychologischen Instituts der Uni Bochum. Eine kritische Bewertung dieses Gutachtens von Professor Dr. Ulrike Willutzki durch die Professoren Dr. Dr. Günter Zurhorst und Dr. Mark Helle deckt allerdings einige methodische Mängel und Rechenfehler des Gutachtens auf und stellt letztlich auch dessen Zielsetzung in Frage. Kritisiert wird insbesondere, o dass die auftraggebende Psychotherapeutenkammer für andere Interessen als die der Ausbildung steht; o dass dem beauftragten Psychologischen Institut die sozial-/pädagogische Kompetenz fehlt, was sich in falschen Zahlen und Fehleinschätzungen manifestiert; o dass die Analyse nicht den entsprechenden fachwissenschaftlichen Gremien vorgestellt wurde und o dass für die hier propagierte Änderung der Zulassungsbedingungen eine Gesetzesänderung erforderlich wäre. Der vollständige kritische Bericht der Professoren Zurhorst und Helle kann hier eingesehen werden: http://www.gesundheitspolitik.de/wp-content/uploads/2012/07/Zurhorst-Helle-NRWPTK.pdf IMPRESSUM: Herausgeber: APP Köln - Akademie für angewandte Psychologie und Psychotherapie GmbH; Institut für Psychotherapie und Psychoanalyse Rhein-Eifel GmbH – Annelise HeiglEvers Institut; Institut für Psychologische Psychotherapie, Bochum Lehrinstitut Bad Salzuflen ZAP | Zentrum Ausbildung Psychotherapie Redaktion: Dr. Erich Schröder, Gesundheitspolitik.de Verlags-GmbH, Böhmestr. 8, 40474 Düsseldorf, [email protected] Redaktionsbeirat: Dipl.-Psych. Uli Meier, APP Köln Dipl.-Psych. Dipl.-Päd. Werner Dinkelbach, Andernach Professor Dr. Dipl.-Psych. Rainer Sachse, Institut für Psychologische Psychotherapie, Bochum
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