Anfrage zur Stadtratssitzung am 12.07.2016

Anfrage zur Stadtratssitzung am 12.07.2016
Anfrage zum Thema
Klärschlammverbrennungsanlage Mombach
Wir fragen an:
1. InderAntwortaufFrageNr.1derAnfrageNr.0216/2016wirdausgeführt,dassdurch
OffenlegungvonUnterlagenWettbewerbernaufdemVerwertungsmarkteinen
wettbewerbsrelevantenVorteilgegenüberdenMittgesellschafternverschafftwürde.
Bedeutetdies,dassdieAuslastungdergeplantenKlärschlammverbrennungsanlagedurch
Lieferverpflichtungennurteilweisegesichertistundwennja:fürwievielMgTSistdie
AuslastungdurchvertraglicheLieferverpflichtungengesichert?
2. FürdenFall,dassdieAnlagenauslastungnichtvollständigdurchLieferverpflichtungen
gesichertist:GibteseineBedarfsanalyse,d.h.wurdevonderVerwaltung,dem
WirtschaftsbetrieboderderTVMgeprüft,wiegroßderrelevanteVerwertungsmarktist,d.h.
fürwievielMgTS/aKlärschlammVerbrennungskapazitäteninRheinland-PfalzundHessen
mittel-undlangfristigfehlen?
3. WurdevonderVerwaltung,demWirtschaftsbetrieboderderTVMgeprüft,obeine
VerwertungimabfallrechtlichenSinneinderKlärschlammverbrennungsanlageüberhaupt
nochmöglichist,wenndieAschenichtwieursprünglichgeplantalsPhosphatdünger
verwendetwerdenkannundwennnicht,inwelchemUmfang(inMgTS/a)sichdadurchder
relevanteMarktreduziert?
4. DerAntwortaufFrageNr.2derAnfrageNr.0216/2016istzuentnehmen,dassVerwaltung
undStadtvorstandderAuffassungsind,dassFragen,diedieWirtschaftlichkeitder
KlärschlammverbrennungsanlagebetreffenunddamitFragenbetreffen,vondenenabhängt,
obvondenBürgernderStadtMainzkünftighöhereGebührenerhobenwerden,gegenüber
BürgernundStadträten,dienichtMitgliederdesVerwaltungsratsdesWBMsind,
verheimlichtwerdendürfenodermüssen.Trifftdieszu(jaodernein)?
5. DerAntwortaufFrageNr.4derAnfrageNr.0216/2016istzuentnehmen,dassVerwaltung
undStadtvorstandderAuffassungsind,dasseseinüberwiegendesöffentlichesInteresse
gibt,denBürgernundStadträten,dienichtMitgliederdesVerwaltungsratsderWBMsind,
denZugangzuamtlichenInformationenzuverweigern,dieesermöglichen,sicheineeigene
Meinungdarüberzubilden,obdieRealisierungderKlärschlammverbrennungsanlagezu
Gebührenerhöhungenführenwird.Trifftdieszu(jaodernein)?
6. MitwelchenkonkretenAnlagenbzw.Anlagenbetreibernwürdedie
KlärschlammverbrennungsanlagederTVMbzw.dieTVMim„Wettbewerbaufdem
Verwertungsmarkt“imSinnederAntwortaufFrageNr.3derAnfrageNr.0216/2016stehen?
7. WelcheAnlieferungsmengenundPreisesinderforderlich,damitdieWirtschaftlichkeitim
SinnederAntwortaufFrageNr.5derAnfrageNr.0216/2016gegebenist?
Kurt Mehler
Fraktionsvorsitzender FW-G