Amtliche Publikationen Bezirk Hinwil Auftraggeberin: Zentrum Sunnegarte AG, Bürgstrasse 5, 8608 Bubikon Arbeitsausschreibungen: BKP 233 Leuchten und Lampen Los B BKP 237 Gebäudeautomation BKP 24 Heizungs- und Kälteanlagen BKP 244/344 Lüftungsanlagen BKP 25/35 Sanitäranlagen Vergabeverfahrensart: offenes Verfahren Gesetzliche Grundlagen: gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVÖB/VIVÖB) und der Submissionsverordnung des Kantons Zürich. Nicht zur Anwendung gelangen die grenzüberschreitenden rechtlichen Abkommen des Staatsvertragsbereichs (GATT/WTO). Bezugsquelle Unterlagen: über simap.ch Ausführungstermine: Baustart voraussichtlich im Spätsommer 2016. Sprache: Verfahrens- und Projektsprache in Deutsch. Eignungskriterien: Erfahrung, Leistungsfähigkeit und Referenzen in den anzubietenden Arbeitsgattungen bei Altersheimbauten. Zuschlagskriterien: siehe Submissionsunterlagen. Einsichtnahme von Plänen unter Voranmeldung beim Architekten oder bei den Fachplanern/teils als Offertbeilagen. Eingabetermin/-ort: Offerteingabe: Im verschlossenen Couvert mit der Aufschrift «Submission Bubikon, BKP ….» an Hotz Partner AG SIA, Florhofstrasse 13, Postfach, 8820 Wädenswil. Eingabefrist: Mittwoch, 10. August 2016, 16.00 Uhr. Der Poststempel ist nicht massgebend. Offertöffnung: Es findet keine öffentliche Offertöffnung statt. Arbeitsgemeinschaften: zugelassen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen ab Publikationsdatum schriftlich Beschwerde eingelegt werden beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, 8004 Zürich. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, dessen Begründung und eine rechtsgültige Unterschrift enthalten. Greifbare Beweismittel sind beizulegen. Wädenswil, 8. Juli 2016, Hotz Partner AG SIA 517615 Gemeinden des Bezirks Hinwil Amtliche Vermessung Kanton Zürich / Bezugsrahmenwechsel LV95 Änderung von Grundstücksflächen Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Raumentwicklung Das aktuelle Koordinatensystem der Schweiz LV03 genügt den heutigen Genauigkeitsanforderungen nicht mehr. Das Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) hat deshalb in den Jahren 1989 bis 1995 eine neue Landesvermessung durchgeführt (LV95). Nach Art. 53 Abs. 2 der Verordnung des Bundes über Geoinformation (SR 510.620) haben die Kantone die heute gültigen Koordinaten (LV03) durch die neuen Koordinaten (LV95) zu ersetzen. Im Kanton Zürich wurden deshalb per 30. Juni 2016 alle Vermessungswerke durch eine sogenannte Transformation in diesen neuen Lagebezugsrahmen LV95 überführt. Gestützt auf die einschlägigen Vorschriften wurde auf Grund der neuen Koordinaten eine neue Flächenberechnung durchgeführt, die für viele Liegenschaften einen neuen Flächeninhalt ergab. Die Vermarkung und dementsprechend die bestehenden Grenzen bleiben unverändert. Bezüglich der Grundstücksflächen ergeben sich durch diese technische Verbesserung des Vermessungswerkes keine materiellen, sondern lediglich formelle Veränderungen, die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen; es besteht daher gegen die Flächenänderung keine Einsprachemöglichkeit. Gestützt auf § 14 der kantonalen Verordnung über die amtliche Vermessung vom 27. Juni 2012 (KVAV) erfolgt die Orientierung wie folgt: Die Vermessungsaufsicht legt gestützt auf § 35 KVAV den Bezugsrahmen LV95 (Bezugssystem 1903+) als Lagebezugssystem für den gesamten Kanton Zürich ab dem 1. Juli 2016 fest. Die Vergleichsliste der alten und neuen Fläche aller betroffenen Grundstücke sowie alle Liegenschaftsbeschriebe (Flächenverzeichnis) können beim Nachführungsgeometer der Gemeinde zu den normalen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Ab dem 20. Juli 2016 können die aktuellen Flächen zudem im kantonalen GIS-Browser unter maps.zh.ch in der Karte «Amtliche Vermessung s/w» jederzeit abgefragt werden. Die neu bestimmten Flächenmasse werden dem Grundbuchamt mitgeteilt und im Grundbuch ohne weitere Anzeige an den/die Grundeigentümer/in nachgeführt. 517466 Wald, 8. Juli 2016Bezirksstelle für Kollektivpublikationen Unvergessliche Zeit im Sommerlager Mit 50 Franken ermöglichen Sie einem Kind in Osteuropa Ferien und schenken viele Glücksmomente. PRO ADELPHOS Christliches Hilfswerk für Osteuropa Unterhaltsgenossenschaft Grüningen Am 30. Juni 2016 haben die beteiligten Grundeigentümerinnen und Grundeigen tümer, gestützt auf die öffentliche Auflage des Unterhaltsplanes der zu gründenden Unterhaltsgenossenschaft Grüningen, die Gründung der Unterhaltsgenossenschaft Grüningen durch Annahme der Statuten beschlossen. Das Protokoll über die Gründungsversammlung liegt in der Ge meinderatskanzlei Grüningen während der ordentlichen Öffnungszeiten der Ver waltung vom 8. Juli bis zum 6. August 2016 zur Einsichtnahme auf. Während genann ter 30 Tage sind gestützt auf § 69 in Verbin dung mit § 83 des Landwirtschaftsgesetzes vom 2. September 1979 allfällige Rekurse gegen die von der Versammlung gefassten Beschlüsse schriftlich und begründet im Doppel dem Bezirksrat Hinwil einzu 517630 reichen. Grüningen, 4. Juli 2016 Vorstand der Unterhaltsgenossenschaft Grüningen Konkurspublikation/ Schuldenruf 1. Schuldner: Karl Eugen Good, ausgeschlagene Erbschaft, von Mels, geb. 18. Dezember 1954, gest. 27. Dezember 2015, wohnhaft gewesen Rohrstrasse 2, 8497 Fischenthal/Steg im Tösstal 2. Datum der Konkurseröffnung: 6. Juni 2016 Konkursverfahren: summarisch 517646 Eingabefrist: 9. August 2016 Konkursamt Wald 8636 Wald Kollokationsplan und Inventar SchKG 221, 249–250 Publikationsdatum SHAB: 8. Juli 2016 Schuldner: Roger Aebi, von Rüderswil, geb. 28. September 1976, Überlandstr. 15, 8340 Hinwil Auflagefrist Kollokationsplan: 8. Juli bis 28. Juli 2016 Anfechtungsfrist Inventar: 8. Juli bis 18. Juli 2016 517650 Konkursamt Wetzikon 8620 Wetzikon Ausschreibung von Bauprojekten (§ 314 Planungs- und Baugesetz, PBG) Freitag, 8. Juli 2016 Planauflage: Die Pläne liegen, wenn nichts anderes angegeben ist, auf den betreffenden Gemeinderatskanzleien zur Einsichtnahme auf. Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Interessenwahrung: Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen innert 20 Tagen nach der Ausschreibung schriftlich bei der Baubehörde gestellt werden (§ 315 PBG). Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314–316 PBG). 506988 8608 Bubikon: Mario und Sandra Oder matt, Bubikerstrasse 3, 8633 Wolfhausen; Projektverfasser: Armin Ruoss, Johannis burgstrasse 8, 8700 Küsnacht: Wohn raumerweiterung und Einbau Photovol taikanlage bei EFH Assek.-Nr. 1664, Kat.Nr. 3372, Bubikerstrasse 3, Wolfhausen (Wohnzone W2). 517691 8497 Fischenthal: Politische Gemeinde Fischenthal, Oberhofstrasse 2, 8497 Fischenthal, Projektverfasser: Föllmi Bauplanungen, Tösstalstrasse 170, 8497 Fischenthal: Neubau Sichtschutzzaun, Schulhausareal Tösstalstrasse 222, 8497 Fischenthal, Kat.-Nr. 4121, Zone für öffentliche Bauten und Kernzone 517690 8625 Gossau (Planauflage Bauabteilung): – Peter René, Rigistrasse 35, 8625 Gossau: Erstellung Luft-Wasser-Wärmepumpe, Gebäude Vers.-Nr. 2683, Grundstück Kat.Nr. 7085, Rigistrasse 35, 8625 Gossau, 517703 Zone W1.3 II. 8627 Grüningen: Dario und Alessandra Perillo-Frani, Hofwisen 7, 8627 Grüningen: Erstellen eines Glasdaches als Sitzplatzüberdachung an Gebäude Assek.-Nr. 1618, Hofwisen 7, Kat.-Nr. 1949, Zone W2. 517697 8636 Wald: 2016-063: Baukonsortium Sunneheim, Neuhofstrasse 14, 8630 Rüti; Projektverfasser und Vertreter: ArchiWell GmbH, Neuhofstrasse 14, 8630 Rüti: Abbruch Wohnhaus Vers.-Nr. 2082 und Neubau Terrassenwohnungen mit UN-Garage Kat.-Nrn. 1439, 4612, Carport an bestehendes Wohnhaus Vers.-Nr. 2058, Kat.-Nr. 1440, Sanatoriumstrasse, 8636 Wald (WG 517702 1.8). – 2016-064: Genewein Rolf, Gublenstr. 10, 8494 Bauma; Projektverfasser: Thaler Holz- und Bauplanung, Grüningerstr. 138, 8626 Ottikon: Erweiterung EFH in 2-Familien-Haus, Vers.-Nr. 1327, Kat.-Nr. 5939, Hoheneggstrasse 5, 8636 Wald (WG 1.8). – 2016-065: Debrunner Daniel und Doris, Tösstalstrasse 97, 8636 Wald; Projektverfasser und Vertreter: Walter Steinmann GmbH, Bachtelstrasse 32, 8636 Wald: Umbau und zusätzliche Wohnung in Wohnhaus und Scheune, Einbau Schnitzelbunker, Vers.-Nr. 1248, Kat.-Nr. 2822, Tösstalstrasse 97, 8636 Wald (inventarisiertes Gebäude) (Landwirtschaftszone). 8022 Wetzikon (Planauflage auf der Abteilung Hochbau, Bahnhofstrasse 167): – 16/0071: Kunz Martin und Andrea, Strandbadstrasse 56, 8620 Wetzikon; Projektverfasser: Kunz Holzbau GmbH, Mühlestrasse 27, 8623 Wetzikon: Sichtschutzwand, Verlängerung Carportdach und Neubau Spielhaus sowie Ersatzneubau Windfang am Wohnhaus Vers.-Nr. 2388, Kat.-Nr. 8053, Strandbadstrasse 56 (teilweise bereits ausgeführt) (W1.6). – 16/0092: Zürcher Kantonalbank, Bahnhofstrasse 9, 8001 Zürich: Vorentscheid mit Verbindlichkeit gegenüber Dritten betreffend Abstand zu öffentlichen Verkehrsanlagen im Bereich der Geschäftshäuser Vers.-Nrn. 2589 und 3691, Kat.Nrn. 6778 und 5698, Bahnhofstrasse 184 und 186 (ZA). – 16/0094: O2 AG, c/o TF Consultants AG, Talstrasse 20, 8001 Zürich; Projekt- verfasser: Altorfer Architekten, Zentral strasse 26, 8604 Volketswil: Abbruch Wohnhaus mit Werkstatt Vers.-Nr. 803 sowie Garagengebäude Vers.-Nr. 2749 und Neubau Oase Wydumstrasse, Alterswohnzentrum mit Alterswohnungen sowie Pflege- und Demenzabteilung, Kat.-Nr. 8089, Wydumstrasse 18 und 20 (GP Widum und Wydumstrasse) (WG2.9). – 16/0095: Moser Markus, Alte Wollerau strasse 26, 8832 Wollerau; vertreten durch Architektenpartner AG, Fliederweg 6, 8620 Wetzikon: Aufstockung, Balkon anbauten sowie Sanierung des Mehrfamilienhauses Vers.-Nr. 3071 und Erstellung von Parkplätzen, Kat.-Nr. 9932, Im Heid acher 4 (W1.6). 517698 FO 20 SMS FO 20 an 339 Spenden Sie Fr. 20.–. Danke. «Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinung und Meinungsäusserung.» SMS PAF 50 an Nr. 339 Stiftung Grüningen, 4. Juli 2016 Vorstand der Meliorationsgenossenschaft Grüningen PC 60-12948-7 052 233 59 00 proadelphos.ch Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 10. Dezember 1948, Artikel 19 Spendenkonto: 30-3417-8 Postfach, 3001 Bern www.amnesty.ch Gratisinserat Neubau Alterszentrum Sunnegarte, 8608 Bubikon Am 30. Juni 2016 hat die Meliora tions genossenschaft Grüningen ihre letzte Grundeigentümerversammlung abgehal ten. Diese hat die Auflösung der Meliorati onsgenossenschaft Grüningen beschlossen. Das Protokoll über die Schlussversamm lung liegt in der Gemeinderatskanzlei Grü ningen vom 8. Juli bis zum 6. August 2016 während der ordentlichen Öffnungszeiten der Verwaltung zur Einsichtnahme auf. 8635 Dürnten: BG 2016-037: Arton Fetaj, Erikastrasse 5, 8632 Tann, und Inajet Istrefi, Sonnenbergstrasse 5, 8632 Tann; Projektverfasser: Architekturschaft Portolani GmbH, Mürtschenstrasse 20, 8637 Laupen: Abbruch Doppel-EFH und Neubau Dependance Freihof, Kat.-Nr. 615, Vers.-Nr. 909, Hauptstrasse 7 und 7a, 8632 Tann (K1). – BG 2016-057: Zweckverband Kläranlage Bubikon/Dürnten, Rütistrasse 1, 8635 Dürnten: Umbau/Umnutzung des bestehenden Schlammstapels in Faulraum und Neubau einer Ufermauer als Hochwasserschutz entlang Possengraben, Kat.-Nr. 12872, Vers.-Nr. 767, Weidlistrasse 8, 8635 517688 Dürnten. ))) Meliorations genossenschaft Grüningen Auszug aus den Verhandlungen des Grossen Gemeinderates vom 4. Juli 2016 Der Grosse Gemeinderat hat sich mit den vorliegenden Geschäften befasst: 1.Ersatzwahl in die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission (GRPK) für den Rest der Amtsdauer 2014 bis 2018 Der Grosse Gemeinderat wählt Joachim Meissner (GLP) in die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission (GRPK) für den Rest der Amtsdauer 2014 bis 2018. 2.Antrag 5/2016 Geschäftsbericht 2015 (Abnahme) Der Grosse Gemeinderat nimmt den Geschäftsbericht 2015 ab. 3.Antrag 27/2015 Bauabrechnung Spitalstrasse (Beratung) Der Grosse Gemeinderat genehmigt die ungebundenen Kosten der «Umgestaltung der Spital strasse» mit Nettokosten von Fr. 302 023.95. 4.16.05.4 15-11 Interpellation Stefan Burch (EVP): «Lückenschluss für Fahrradinfrastruktur» (Beantwortung) Beantwortung der Interpellation durch den Stadtrat. 5.16.05.3 15-2 Postulat Pascal Bassu (SP): «Für ein nachhaltiges Beschaffungswesen» (Beratung Fristerstreckung) Der Grosse Gemeinderat stimmt der Fristerstreckung um weitere sechs Monate (28. Dezember 2016) zur Berichterstattung und Antragstellung zu. 6.16.05.3 16-6 Postulat Andreas Erdin (GLP): «Einführung eines Jugendrats» (Beratung Überweisung) Der Grosse Gemeinderat lehnt die Überweisung des Postulats ab. 7.16.05.3 16-4 Postulat Brigitte Rohrbach (SP): «Grüne Infrastruktur für das Wetziker Siedlungsgebiet» (Beratung Überweisung) Der Grosse Gemeinderat lehnt die Überweisung des Postulats ab. 8.16.05.3 16-5 Postulat Martin Wunderli (GP): «Sanierung der Wildtierkorridore in Wetzikon zur Vermeidung von Unfällen» (Beratung Überweisung) Der Grosse Gemeinderat lehnt die Überweisung des Postulats ab. 9.16.05.3 15-5 Postulat Martin Wunderli (GP): «Veröffentlichung der Stadtratsbeschlüsse» (Bericht und Antrag) Der Grosse Gemeinderat nimmt vom Bericht Kenntnis und schreibt das Postulat ab. 10. 16.05.3 15-3 Postulat Stefan Lenz (FDP): «Junge StimmbürgerInnen für Politik motivieren und mobilisieren» (Bericht und Antrag) Der Grosse Gemeinderat nimmt vom Bericht Kenntnis und schreibt das Postulat ab. Grosser Gemeinderat Wetzikon Der Präsident Der Ratssekretär Toni Zweifel Dr. Michael Strebel Fakultatives Referendum Stimmrechtsrekurs und Gemeindebeschwerde Das Begehren um Anordnung einer Gemeindeabstimmung über den Beschluss gemäss Ziffer 3 kann gestützt auf Art. 10 Abs. 1 lit. b und c Gemeindeordnung in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 Gemeinde gesetz innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich beim Stadtrat eingereicht werden (fakul tatives Referendum). Gegen die publizierten Beschlüsse kann gestützt auf § 151a Gemeindegesetz i.V.m. § 21a Verwaltungsrechtspflegegesetz wegen Verletzung der politischen Rechte oder von Vorschriften über ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Hinwil (8340 Hinwil) erhoben werden (Stimmrechts beschwerde). Im Übrigen kann gegen diese Beschlüsse gestützt auf § 151 Gemeindegesetz wegen Verstosses gegen übergeordnetes Recht, Überschreitungen der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Hinwil erhoben werden (Gemeindebeschwerde). Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Protokolle Das Beschluss- sowie das Audioprotokoll der Parlamentssitzung können unter http://www.wetzikon.ch/ politik/parlament/archiv-vergangener-sitzungen/2016/sitzung-4juli-2016 eingesehen bzw. nach gehört werden. 517778
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