20160708 ZOL Seite 8 Bauausschreibungen

Amtliche Publikationen
Bezirk Hinwil
Auftraggeberin: Zentrum Sunnegarte AG, Bürgstrasse 5, 8608 Bubikon
Arbeitsausschreibungen: BKP 233 Leuchten und Lampen Los B
BKP 237 Gebäudeautomation
BKP 24 Heizungs- und Kälteanlagen
BKP 244/344 Lüftungsanlagen
BKP 25/35 Sanitäranlagen
Vergabeverfahrensart: offenes Verfahren
Gesetzliche Grundlagen: gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über das
­öffentliche Beschaffungswesen (IVÖB/VIVÖB) und der Submissionsverordnung
des Kantons Zürich. Nicht zur Anwendung gelangen die grenzüberschreitenden
rechtlichen Abkommen des Staatsvertragsbereichs (GATT/WTO).
Bezugsquelle Unterlagen: über simap.ch
Ausführungstermine: Baustart voraussichtlich im Spätsommer 2016.
Sprache: Verfahrens- und Projektsprache in Deutsch.
Eignungskriterien: Erfahrung, Leistungsfähigkeit und Referenzen in den anzubietenden Arbeitsgattungen bei Altersheimbauten.
Zuschlagskriterien: siehe Submissionsunterlagen. Einsichtnahme von Plänen
unter Voranmeldung beim Architekten oder bei den Fachplanern/teils als Offertbeilagen.
Eingabetermin/-ort:
Offerteingabe: Im verschlossenen Couvert mit der Aufschrift «Submission Bubikon, BKP ….» an Hotz Partner AG SIA, Florhofstrasse 13, Postfach, 8820 Wädenswil.
Eingabefrist: Mittwoch, 10. August 2016, 16.00 Uhr. Der Poststempel ist nicht
massgebend.
Offertöffnung: Es findet keine öffentliche Offertöffnung statt.
Arbeitsgemeinschaften: zugelassen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen ab
Publikationsdatum schriftlich Beschwerde eingelegt werden beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, 8004 Zürich. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, dessen Begründung
und eine rechtsgültige Unterschrift enthalten. Greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Wädenswil, 8. Juli 2016, Hotz Partner AG SIA
517615
Gemeinden des Bezirks Hinwil
Amtliche Vermessung Kanton Zürich / Bezugsrahmenwechsel LV95
Änderung von Grundstücksflächen
Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Raumentwicklung
Das aktuelle Koordinatensystem der Schweiz LV03 genügt den heutigen Genauigkeitsanforderungen nicht mehr. Das Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) hat
deshalb in den Jahren 1989 bis 1995 eine neue Landesvermessung durchgeführt
(LV95). Nach Art. 53 Abs. 2 der Verordnung des Bundes über Geoinformation (SR
510.620) haben die Kantone die heute gültigen Koordinaten (LV03) durch die neuen
Koordinaten (LV95) zu ersetzen. Im Kanton Zürich wurden deshalb per 30. Juni 2016
alle Vermessungswerke durch eine sogenannte Transformation in diesen neuen Lagebezugsrahmen LV95 überführt. Gestützt auf die einschlägigen Vorschriften wurde auf
Grund der neuen Koordinaten eine neue Flächenberechnung durchgeführt, die für
viele Liegenschaften einen neuen Flächeninhalt ergab. Die Vermarkung und dementsprechend die bestehenden Grenzen bleiben unverändert.
Bezüglich der Grundstücksflächen ergeben sich durch diese technische Verbesserung des Vermessungswerkes keine materiellen, sondern lediglich formelle Veränderungen, die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen; es besteht daher gegen die
Flächenänderung keine Einsprachemöglichkeit.
Gestützt auf § 14 der kantonalen Verordnung über die amtliche Vermessung vom
27. Juni 2012 (KVAV) erfolgt die Orientierung wie folgt:
Die Vermessungsaufsicht legt gestützt auf § 35 KVAV den Bezugsrahmen LV95 (Bezugssystem 1903+) als Lagebezugssystem für den gesamten Kanton Zürich ab dem
1. Juli 2016 fest.
Die Vergleichsliste der alten und neuen Fläche aller betroffenen Grundstücke sowie
alle Liegenschaftsbeschriebe (Flächenverzeichnis) können beim Nachführungsgeometer der Gemeinde zu den normalen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Ab
dem 20. Juli 2016 können die aktuellen Flächen zudem im kantonalen GIS-Browser
unter maps.zh.ch in der Karte «Amtliche Vermessung s/w» jederzeit abgefragt werden.
Die neu bestimmten Flächenmasse werden dem Grundbuchamt mitgeteilt und im
Grundbuch ohne weitere Anzeige an den/die Grundeigentümer/in nachgeführt. 517466
Wald, 8. Juli 2016Bezirksstelle für Kollektivpublikationen
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Christliches Hilfswerk für Osteuropa
Unterhaltsgenossenschaft
Grüningen
Am 30. Juni 2016 haben die beteiligten
Grundeigentümerinnen und Grundeigen­
tümer, gestützt auf die öffentliche Auflage
des Unterhaltsplanes der zu gründenden
Unterhaltsgenossenschaft Grüningen, die
Gründung der Unterhaltsgenossenschaft
Grüningen durch Annahme der Statuten
beschlossen. Das Protokoll über die
­Gründungsversammlung liegt in der Ge­
meinderatskanzlei Grüningen während
der ordent­lichen Öffnungszeiten der Ver­
waltung vom 8. Juli bis zum 6. August 2016
zur Einsichtnahme auf. Während genann­
ter 30 Tage sind gestützt auf § 69 in Verbin­
dung mit § 83 des Landwirtschaftsgesetzes
vom 2. September 1979 allfällige Rekurse
gegen die von der Versammlung gefassten
Beschlüsse schriftlich und begründet im
Doppel dem Bezirksrat Hinwil einzu­
517630
reichen. Grüningen, 4. Juli 2016
Vorstand der
Unterhalts­genossenschaft Grüningen
Konkurspublikation/
Schuldenruf
1. Schuldner: Karl Eugen Good, ausgeschlagene Erbschaft, von Mels, geb.
18. Dezember 1954, gest. 27. Dezember
2015, wohnhaft gewesen Rohrstrasse 2,
8497 Fischenthal/Steg im Tösstal
2. Datum der Konkurseröffnung:
6. Juni 2016
Konkursverfahren: summarisch
517646
Eingabefrist: 9. August 2016 Konkursamt Wald
8636 Wald
Kollokationsplan
und Inventar
SchKG 221, 249–250
Publikationsdatum SHAB: 8. Juli 2016
Schuldner: Roger Aebi, von Rüderswil,
geb. 28. September 1976, Überlandstr. 15,
8340 Hinwil
Auflagefrist Kollokationsplan: 8. Juli bis 28. Juli 2016
Anfechtungsfrist Inventar: 8. Juli bis 18. Juli 2016 517650
Konkursamt Wetzikon
8620 Wetzikon
Ausschreibung
von Bauprojekten
(§ 314 Planungs- und Baugesetz, PBG)
Freitag, 8. Juli 2016
Planauflage: Die Pläne liegen, wenn nichts
anderes angegeben ist, auf den betreffenden Gemeinderatskanzleien zur Einsichtnahme auf.
Dauer der Planauflage: 20 Tage vom
Datum der Ausschreibung an.
Interessenwahrung: Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden
müssen innert 20 Tagen nach der Ausschreibung schriftlich bei der Baubehörde
gestellt werden (§ 315 PBG). Wer das
Begehren nicht innert dieser Frist stellt,
hat das ­Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides
(§§ 314–316 PBG).
506988
8608 Bubikon: Mario und Sandra Oder­
matt, Bubikerstrasse 3, 8633 Wolfhausen;
Projektverfasser: Armin Ruoss, Johannis­
burgstrasse 8, 8700 Küsnacht: Wohn­
raumerweiterung und Einbau Photovol­
taikanlage bei EFH Assek.-Nr. 1664, Kat.Nr. 3372, Bubikerstrasse 3, Wolfhausen
(Wohnzone W2). 517691
8497 Fischenthal: Politische Gemeinde
Fischenthal, Oberhofstrasse 2, 8497 Fischenthal, Projektverfasser: Föllmi Bauplanungen, Tösstalstrasse 170, 8497 Fischenthal:
Neubau
Sichtschutzzaun,
Schulhausareal Tösstalstrasse 222, 8497
Fischenthal, Kat.-Nr. 4121, Zone für öffentliche Bauten und Kernzone 517690
8625 Gossau (Planauflage Bauabteilung):
– Peter René, Rigistrasse 35, 8625 Gossau:
Erstellung
Luft-Wasser-Wärmepumpe,
Gebäude Vers.-Nr. 2683, Grundstück Kat.Nr. 7085, Rigistrasse 35, 8625 Gossau,
517703
Zone W1.3 II.
8627 Grüningen: Dario und Alessandra
Perillo-Frani, Hofwisen 7, 8627 Grüningen: Erstellen eines Glasdaches als Sitzplatzüberdachung an Gebäude Assek.-Nr.
1618, Hofwisen 7, Kat.-Nr. 1949, Zone W2.
517697
8636 Wald: 2016-063: Baukonsortium
Sunneheim, Neuhofstrasse 14, 8630 Rüti;
Projektverfasser und Vertreter: ArchiWell
GmbH, Neuhofstrasse 14, 8630 Rüti: Abbruch Wohnhaus Vers.-Nr. 2082 und Neubau Terrassenwohnungen mit UN-Garage
Kat.-Nrn. 1439, 4612, Carport an bestehendes Wohnhaus Vers.-Nr. 2058, Kat.-Nr.
1440, Sanatoriumstrasse, 8636 Wald (WG
517702
1.8).
– 2016-064: Genewein Rolf, Gublenstr. 10,
8494 Bauma; Projektverfasser: Thaler
Holz- und Bauplanung, Grüningerstr. 138,
8626 Ottikon: Erweiterung EFH in 2-Familien-Haus, Vers.-Nr. 1327, Kat.-Nr. 5939,
Hoheneggstrasse 5, 8636 Wald (WG 1.8).
– 2016-065: Debrunner Daniel und Doris,
Tösstalstrasse 97, 8636 Wald; Projektverfasser und Vertreter: Walter Steinmann
GmbH, Bachtelstrasse 32, 8636 Wald:
Umbau und zusätzliche Wohnung in
Wohnhaus und Scheune, Einbau Schnitzelbunker, Vers.-Nr. 1248, Kat.-Nr. 2822,
Tösstalstrasse 97, 8636 Wald (inventarisiertes Gebäude) (Landwirtschaftszone).
8022 Wetzikon (Planauflage auf der Abteilung Hochbau, Bahnhofstrasse 167):
– 16/0071: Kunz Martin und Andrea,
Strandbadstrasse 56, 8620 Wetzikon;
Projektverfasser: Kunz Holzbau GmbH,
Mühlestrasse 27, 8623 Wetzikon: Sichtschutzwand, Verlängerung Carportdach
und Neubau Spielhaus sowie Ersatzneubau Windfang am Wohnhaus Vers.-Nr.
2388, Kat.-Nr. 8053, Strandbadstrasse 56
(teilweise bereits ausgeführt) (W1.6).
– 16/0092: Zürcher Kantonalbank, Bahnhofstrasse 9, 8001 Zürich: Vorentscheid
mit Verbindlichkeit gegenüber Dritten betreffend Abstand zu öffentlichen Verkehrsanlagen im Bereich der Geschäftshäuser Vers.-Nrn. 2589 und 3691, Kat.Nrn. 6778 und 5698, Bahnhofstrasse 184
und 186 (ZA).
– 16/0094: O2 AG, c/o TF Consultants
AG, Talstrasse 20, 8001 Zürich; Projekt-­
ver­fasser: Altorfer Architekten, Zentral­
strasse 26, 8604 Volketswil: Abbruch
Wohnhaus mit Werkstatt Vers.-Nr. 803
sowie Garagengebäude Vers.-Nr. 2749 und
Neubau Oase Wydumstrasse, Alterswohnzentrum mit Alterswohnungen sowie
Pflege- und Demenzabteilung, Kat.-Nr.
8089, Wydumstrasse 18 und 20 (GP Widum und Wydumstrasse) (WG2.9).
– 16/0095: Moser Markus, Alte Wollerau­
strasse 26, 8832 Wollerau; vertreten durch
Architektenpartner AG, Fliederweg 6,
8620 Wetzikon: Aufstockung, Balkon­
anbauten sowie Sanierung des Mehrfamilienhauses Vers.-Nr. 3071 und Erstellung
von Parkplätzen, Kat.-Nr. 9932, Im Heid­
acher 4 (W1.6).
517698
FO 20
SMS FO 20 an 339
Spenden Sie Fr. 20.–. Danke.
«Jeder Mensch hat das Recht
auf freie Meinung
und Meinungsäusserung.»
SMS PAF 50 an Nr. 339
Stiftung
Grüningen, 4. Juli 2016
Vorstand der Meliorationsgenossenschaft Grüningen
PC 60-12948-7
052 233 59 00
proadelphos.ch
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 10. Dezember 1948, Artikel 19
Spendenkonto: 30-3417-8
Postfach, 3001 Bern
www.amnesty.ch
Gratisinserat
Neubau Alterszentrum Sunnegarte, 8608 Bubikon
Am 30. Juni 2016 hat die Meliora­
tions­
genossenschaft Grüningen ihre letzte
Grundeigentümerversammlung abgehal­
ten. Diese hat die Auflösung der Meliorati­
onsgenossenschaft Grüningen beschlossen.
Das Protokoll über die Schlussversamm­
lung liegt in der Gemeinderatskanzlei Grü­
ningen vom 8. Juli bis zum 6. August 2016
während der ordentlichen Öffnungszeiten
der Verwaltung zur Einsichtnahme auf.
8635 Dürnten: BG 2016-037: Arton Fetaj,
Erikastrasse 5, 8632 Tann, und Inajet
Istrefi, Sonnenbergstrasse 5, 8632 Tann;
Projektverfasser: Architekturschaft Portolani GmbH, Mürtschenstrasse 20,
8637 Laupen: Abbruch Doppel-EFH und
Neubau Dependance Freihof, Kat.-Nr.
615, Vers.-Nr. 909, Hauptstrasse 7 und 7a,
8632 Tann (K1).
– BG 2016-057: Zweckverband Kläranlage
Bubikon/Dürnten, Rütistrasse 1, 8635
Dürnten: Umbau/Umnutzung des bestehenden Schlammstapels in Faulraum und
Neubau einer Ufermauer als Hochwasserschutz entlang Possengraben, Kat.-Nr.
12872, Vers.-Nr. 767, Weidlistrasse 8, 8635
517688
Dürnten.
)))
Meliorations­
genossenschaft Grüningen
Auszug aus den Verhandlungen des Grossen Gemeinderates
vom 4. Juli 2016
Der Grosse Gemeinderat hat sich mit
den vorliegenden Geschäften befasst:
1.Ersatzwahl in die Geschäfts- und
Rechnungsprüfungskommission
(GRPK) für den Rest der Amtsdauer 2014 bis 2018
Der Grosse Gemeinderat wählt
Joachim Meissner (GLP) in die
Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission (GRPK) für den
Rest der Amtsdauer 2014 bis 2018.
2.Antrag 5/2016 Geschäftsbericht
2015 (Abnahme)
Der Grosse Gemeinderat nimmt
den Geschäftsbericht 2015 ab.
3.Antrag 27/2015 Bauabrechnung
Spitalstrasse (Beratung)
Der Grosse Gemeinderat genehmigt die ungebundenen Kosten
der «Umgestaltung der Spital­
stras­se» mit Nettokosten von
Fr. 302 023.95.
4.16.05.4 15-11 Interpellation
Stefan Burch (EVP): «Lückenschluss für Fahrradinfrastruktur»
(Beantwortung)
Beantwortung der Interpellation
durch den Stadtrat.
5.16.05.3 15-2 Postulat Pascal Bassu
(SP): «Für ein nachhaltiges
Beschaffungswesen»
(Beratung Fristerstreckung)
Der Grosse Gemeinderat stimmt
der Fristerstreckung um weitere
sechs Monate (28. Dezember
2016) zur Berichterstattung und
Antragstellung zu.
6.16.05.3 16-6 Postulat Andreas
Erdin (GLP): «Einführung eines
Jugendrats»
(Beratung Überweisung)
Der Grosse Gemeinderat lehnt die
Überweisung des Postulats ab.
7.16.05.3 16-4 Postulat Brigitte
Rohrbach (SP): «Grüne Infrastruktur für das Wetziker Siedlungsgebiet» (Beratung Überweisung)
Der Grosse Gemeinderat lehnt die
Überweisung des Postulats ab.
8.16.05.3 16-5 Postulat Martin
Wunderli (GP): «Sanierung der
Wildtierkorridore in Wetzikon
zur Vermeidung von Unfällen»
(Beratung Überweisung)
Der Grosse Gemeinderat lehnt die
Überweisung des Postulats ab.
9.16.05.3 15-5 Postulat Martin
Wunderli (GP): «Veröffentlichung
der Stadtratsbeschlüsse»
(Bericht und Antrag)
Der Grosse Gemeinderat nimmt
vom Bericht Kenntnis und schreibt
das Postulat ab.
10. 16.05.3 15-3 Postulat Stefan Lenz
(FDP): «Junge StimmbürgerInnen
für Politik motivieren und
mobilisieren» (Bericht und
Antrag)
Der Grosse Gemeinderat nimmt
vom Bericht Kenntnis und schreibt
das Postulat ab.
Grosser Gemeinderat Wetzikon
Der Präsident
Der Ratssekretär
Toni Zweifel
Dr. Michael Strebel
Fakultatives Referendum
Stimmrechtsrekurs und
Gemeindebeschwerde
Das Begehren um Anordnung einer
Gemeindeabstimmung über den
Beschluss gemäss Ziffer 3 kann
gestützt auf Art. 10 Abs. 1 lit. b und c
Gemeindeordnung in Verbindung mit
§ 92 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 Gemeinde­
gesetz innert 30 Tagen seit der
Ver­­öffentlichung schriftlich beim
Stadtrat eingereicht werden (fakul­
tatives Referendum).
Gegen die publizierten Beschlüsse
kann gestützt auf § 151a Gemeindegesetz i.V.m. § 21a Verwaltungsrechtspflegegesetz wegen Verletzung
der politischen Rechte oder von
Vorschriften über ihre Ausübung
innert 5 Tagen, von der Publikation
an gerechnet, schriftlich Rekurs beim
Bezirksrat Hinwil (8340 Hinwil)
erhoben werden (Stimmrechts­
beschwerde).
Im Übrigen kann gegen diese
Beschlüsse gestützt auf § 151 Gemeindegesetz wegen Verstosses gegen
übergeordnetes Recht, Überschreitungen der Gemeindezwecke oder
Unbilligkeit innert 30 Tagen, von der
Veröffentlichung an gerechnet,
schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Hinwil erhoben werden (Gemeindebeschwerde).
Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift
muss einen Antrag und dessen
Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen
oder genau zu bezeichnen.
Protokolle
Das Beschluss- sowie das Audioprotokoll der Parlamentssitzung können
unter http://www.wetzikon.ch/
politik/parlament/archiv-vergangener-sitzungen/2016/sitzung-4juli-2016 eingesehen bzw. nach­
gehört werden.
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