Rheinschwimmen der DLRG OG Nackenheim am Sonntag 10.07.2016 Anmeldung Der Unkostenbeitrag beträgt 12,00 € (darin enthalten sind: der Transport nach Nierstein zum Startpunkt, eine Badekappe, sowie eine Speise und ein Getränk nach dem Schwimmen) Name: ______________________________________________________________ Vorname: ______________________________________________________________ E-Mail: ______________________________________________________________ Adresse: ______________________________________________________________ Alter: ______________________ Mindestalter 16 Jahre Schwimmabzeichen: ______________________________________________ Die nachfolgenden „Besonderen Bedingungen zum Verhalten während des Rheinschwimmens der DLRG OG Nackenheim“ habe ich zur Kenntnis genommen. Datum: _________________ Unterschrift: ___________________________________________________ bei Minderjährigkeit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten weitere Infos unter: www.nackenheim.dlrg.de Fragen: [email protected] Besondere Bedingungen zum Verhalten während des Rheinschwimmens der DLRG Ortsgruppe Nackenheim Sonntag den 10.07.2016 Start: 13:00 Uhr in Nierstein an der Bootsrampe Treffpunkt: 12:00 Uhr Restaurant Costa (ehemals alter Bahnhof) in Nackenheim Es gelten folgende Bedingungen: 1. Mindestalter für die Teilnahme: 16 Jahre 2. Es ist sicherzustellen, dass durch die Veranstaltung jegliche Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs vermieden wird. Die Schwimmer haben sich deshalb so zu verhalten, dass in Fahrt befindliche Fahrzeuge weder ihren Kurs ändern noch ihre Geschwindigkeit herabsetzen müssen. Gegebenenfalls müssen die an das Ufer heranschwimmen. Insbesondere ist es verboten 2.1. in den Kurs, der in Fahrt befindlichen Fahrzeuge hinein zu schwimmen; 2.2. näher als 300m vor fahrenden Schiffen zu schwimmen sowie durch einen Schleppverband hindurch zu schwimmen; 2.3. näher als 50m an vorüber fahrende Schiffe sowie an Stränge von Schleppverbänden heranzuschwimmen 2.4. sich an in Fahrt befindliche oder stillliegende Fahrzeuge, schwimmende Anlagen und an ihre Festmachevorrichtungen anzuhängen, sie zu erklettern oder zu betreten; 2.5. Schifffahrtszeichen anzuschwimmen, zu beschädigen oder in ihrer Lage zu verändern 3. Die Schwimmer müssen in geschlossener Formation zu Tal schwimmen. Sie dürfen nicht mehr als 500 m auseinandergezogen sein. Unterschiedliche Leistungsstärken sind daher beim Start zu berücksichtigen. 4. Das Stromschwimmen hat entlang des linken Rheinufers bzw. der Buhnenstreichlinie zu erfolgen: der Strom darf nicht überquert werden. 5. Zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen müssen während der gesamten Dauer der Veranstaltung einsatzklare Rettungsfahrzeuge zur Verfügung stehen. Die Schwimmer sind mit genügend Sicherungsbooten zu begleiten. 6. Bei verstärktem Nebelaufkommen (Sichtweite unter 500m) obliegt der Wasserschutzpolizei die Entscheidung, ob das Stromschwimmen durchgeführt werden kann bzw. abzubrechen ist. 7. Die Schwimmer haben jederzeit den Anweisungen des Rettungspersonals Folge zu leisten. 8. Der Schwimmer sollte sich körperlich in der Lage fühlen, daran teilzunehmen und ist angehalten, sich nicht in Gefahr zu begeben. 9. Die Teilnahme am Rheinschwimmen der DLRG OG Nackenheim erfolgt auf eigene Gefahr.
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