Rheinschwimmen der DLRG OG Nackenheim am Sonntag 10.07

Rheinschwimmen der DLRG OG Nackenheim am Sonntag 10.07.2016
Anmeldung
Der Unkostenbeitrag beträgt 12,00 €
(darin enthalten sind: der Transport nach Nierstein zum Startpunkt, eine Badekappe,
sowie eine Speise und ein Getränk nach dem Schwimmen)
Name:
______________________________________________________________
Vorname:
______________________________________________________________
E-Mail:
______________________________________________________________
Adresse:
______________________________________________________________
Alter:
______________________
Mindestalter 16 Jahre
Schwimmabzeichen:
______________________________________________
Die nachfolgenden „Besonderen Bedingungen zum Verhalten während des
Rheinschwimmens der DLRG OG Nackenheim“ habe ich zur Kenntnis
genommen.
Datum: _________________
Unterschrift: ___________________________________________________
bei Minderjährigkeit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
weitere Infos unter: www.nackenheim.dlrg.de
Fragen: [email protected]
Besondere Bedingungen zum Verhalten während des
Rheinschwimmens der DLRG Ortsgruppe Nackenheim
Sonntag den 10.07.2016
Start: 13:00 Uhr in Nierstein an der Bootsrampe
Treffpunkt: 12:00 Uhr Restaurant Costa (ehemals alter Bahnhof) in
Nackenheim
Es gelten folgende Bedingungen:
1. Mindestalter für die Teilnahme: 16 Jahre
2. Es ist sicherzustellen, dass durch die Veranstaltung jegliche Beeinträchtigung der
Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs vermieden wird. Die Schwimmer haben
sich deshalb so zu verhalten, dass in Fahrt befindliche Fahrzeuge weder ihren Kurs
ändern noch ihre Geschwindigkeit herabsetzen müssen. Gegebenenfalls müssen die an
das Ufer heranschwimmen.
Insbesondere ist es verboten
2.1. in den Kurs, der in Fahrt befindlichen Fahrzeuge hinein zu schwimmen;
2.2. näher als 300m vor fahrenden Schiffen zu schwimmen sowie durch einen
Schleppverband hindurch zu schwimmen;
2.3. näher als 50m an vorüber fahrende Schiffe sowie an Stränge von Schleppverbänden
heranzuschwimmen
2.4. sich an in Fahrt befindliche oder stillliegende Fahrzeuge, schwimmende Anlagen und
an ihre Festmachevorrichtungen anzuhängen, sie zu erklettern oder zu betreten;
2.5. Schifffahrtszeichen anzuschwimmen, zu beschädigen oder in ihrer Lage zu
verändern
3. Die Schwimmer müssen in geschlossener Formation zu Tal schwimmen. Sie dürfen nicht
mehr als 500 m auseinandergezogen sein. Unterschiedliche Leistungsstärken sind daher
beim Start zu berücksichtigen.
4. Das Stromschwimmen hat entlang des linken Rheinufers bzw. der Buhnenstreichlinie zu
erfolgen: der Strom darf nicht überquert werden.
5. Zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen müssen während der gesamten Dauer der
Veranstaltung einsatzklare Rettungsfahrzeuge zur Verfügung stehen. Die Schwimmer
sind mit genügend Sicherungsbooten zu begleiten.
6. Bei verstärktem Nebelaufkommen (Sichtweite unter 500m) obliegt der
Wasserschutzpolizei die Entscheidung, ob das Stromschwimmen durchgeführt werden
kann bzw. abzubrechen ist.
7. Die Schwimmer haben jederzeit den Anweisungen des Rettungspersonals Folge zu
leisten.
8. Der Schwimmer sollte sich körperlich in der Lage fühlen, daran teilzunehmen und ist
angehalten, sich nicht in Gefahr zu begeben.
9. Die Teilnahme am Rheinschwimmen der DLRG OG Nackenheim erfolgt auf eigene
Gefahr.