Next, please: Die Briten und ihre neue Premierministerin Die Seite Drei NEUESTE NACHRICHTEN AUS POLITIK, KULTUR, WIRTSCHAFT UND SPORT WWW.SÜDDEUTSCHE.DE HF1 72. JAHRGANG / 28. WOCHE / NR. 160 / 2,60 EURO Schaulaufen am Strand Es ist eines der wichtigsten Meere für den Welthandel – auch aus diesem Grund schickt China Soldaten auf menschenleere Atolle. Pekings Botschaft ist eindeutig: Die versprengten Inseln im Südchinesischen Meer gehören zur Volksrepublik. Dem hat nun das internationale Schiedsgericht in Den Haag widersprochen und Chinas Hoheitsansprüche auf große Teile des Gewässers zurückgewiesen. Damit gaben die Richter einer Beschwerde der Philippinen recht. China kündigte an, das Urteil zu ignorieren. Es sei „null und nichtig“. Der Konflikt, der aus Sicht von Beobachtern militärisch noch eskalieren könnte, ist also nicht entschärft. Auch die USA zeigen vermehrt Präsenz im Südchinesischen Meer, sie treten als Schutzmacht der Philippinen auf. China beansprucht mehr als 80 Prozent des rohstoffreichen Gebietes für sich und beruft sich vor allem auf historische Rechte. Dafür aber sehen die fünf internationalen Richter in ihrem Urteil „keine gesetzliche Grundlage“. Nun könnten sich weitere Anrainer ermutigt fühlen, gegen die chinesische Regierung zu klagen. Ein Sprecher des vietnamesischen Außenministeriums sagte, Hanoi bestehe auf seinen Rechten auch an den im Bild gezeigten Paracel-Inseln. FOTO: REUTERS Seiten 4 und 6 FOTO: REUTERS (SZ) Der spezielle Zauber von Leihgeschäften entfaltet sich in der Regel erst bei Rückgabe. Es erfordert Mut, mit einem verbeulten Transporter auf den Hof der Mietwagenfirma zu fahren und dem Inspekteur beim Aussteigen ein souveränes „War schon so!“ entgegenzulügen. Es gibt Tränen, wenn ein Linksaußen nach Leih- und Lehrjahren im Ausland wieder vor dem Vereinsheim in der Vertragsheimat steht und niemand sich an ihn erinnern kann. Und es geht nur selten gut, wenn Prominente ihren Namen an Firmen verleihen, damit diese damit Bratwürstchen, Cremedöschen oder Flugzeugträgerchen bewerben können. Deswegen kaufen so schlaue Prominente wie der Alfons-Schuhbeck-Kochschulen-Koch Alfons Schuhbeck lieber eine Etikettiermaschine und verscherbeln den ganzen Plunder gleich selbst. Als noch schlauer hat sich nur der ClownsschulenAbsolvent Krusty erwiesen, der bei den „Simpsons“ regelmäßig gut dotierte Spots einspricht, an deren Ende es immer heißt: „Ich unterstütze die Veranstaltung beziehungsweise das Produkt von Herzen.“ Noch gefährlicher gerät die Leihe, wenn als Vertragspartner Politik oder Geschichte auftreten. Politik macht schlechte Laune, und schlechte Laune verkauft sich etwa 20 Prozent schlechter als gute. So war es bei Ikea, als der Tisch „Sörgarden“ testweise in „Stalingrad“ umbenannt wurde. Schlimmer traf es nach eigener Wahrnehmung Peter Hartz, dessen Verleihfreude dazu führte, dass er seinen Namen „an die deutsche Gesellschaft verloren“ habe. Seinen Humor verlor Hartz deswegen übrigens nicht, er sagte nämlich, ihm wäre all das nicht passiert, würde er Leutheusser-Schnarrenberger heißen. Wenn man aber so heißt, dann wird allerdings auch kein Berg oder Bison auf einen getauft. Der russische Präsident Putin hingegen ist Pate einer Erhebung in Kirgisistan, Thüringens Ministerpräsident Ramelow immerhin für das Wisent Bramelow. Um dieses gab es weit weniger Streit als um die kürzlich in Südchina entdeckte Käferart Rhyzodiastes (Temoana) xii. Sie wurde nämlich nach dem amtierenden Staatspräsidenten Xi Jinping benannt. Der Entdecker meinte es gut mit Xi, der Käfer verfüge doch über einen „glänzenden“ Körper und einen immerhin „moderaten“ Genitalbereich. Der Präsident reagierte ganz und gar nicht moderat, sondern ordnete an, alle einlaufenden Käfer-Meldungen zu zensieren. Jetzt gibt es ein Riesentheater in China. Dabei ist die Begründung für die Namensgebung charmant und unergründlich wie eine Teezeremonie: Der Käfer, heißt es, ernähre sich von verrottetem Holz. Der Präsident wiederum kämpfe gegen die Korruption in China. Dieser Kampf sei in etwa so, als würde man sehr viel faules Holz essen müssen. Tolle Metapher: ungefähr so, als würde man hierzulande eine Butterblume nach Angela Merkel benennen, weil die Butterblume so lange still sich wiegend auf der Wiese verharrt, bis sie abgewählt wird. MÜNCHEN, MITTWOCH, 13. JULI 2016 Edeka-Tengelmann-Fusion vorerst geplatzt Viele Tote in Italien bei Bahnunglück Niederlage für Wirtschaftsminister Gabriel: Richter setzen seine Sondergenehmigung für den Zusammenschluss beider Lebensmittel-Ketten außer Kraft. Jetzt sind Tausende Jobs bedroht Zwei Züge stoßen auf eingleisiger Strecke bei Bari frontal zusammen von varinia bernau und michael kläsgen Düsseldorf/München – Der Zusammenschluss der Supermarktketten Edeka und Kaiser’s Tengelmann droht zu scheitern. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat die Sondererlaubnis außer Kraft gesetzt, mit der Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) die Fusion gegen den Widerstand des Bundeskartellamts ermöglichen wollte. Die Richter begründeten dies mit der Befangenheit des Ministers. Sie äußerten zudem rechtliche Zweifel an der Begründung, mit der Gabriel im März das Veto der Wettbewerbshüter ausgehebelt hatte. Konkurrent Rewe betonte, der Konzern stehe bereit, Kaiser’s Tengelmann vollständig zu übernehmen. Ob Tengelmann die- ses Angebot annimmt, erscheint ungewiss. In der vergangenen Woche hatte Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub das Angebot von Rewe als „unseriös“ bezeichnet. Er schloss auch eine Zerschlagung der Supermarktkette nicht aus, falls die Fusion mit Edeka nicht zustande komme. Einzelne Filialen von Kaiser’s Tengelmann, in denen das Geschäft gut laufe, könnten demnach verkauft, für andere Insolvenz anmeldet werden. Die Kette mit derzeit etwa 430 Filialen ist vor allem in Nordrhein-Westfalen, München und Berlin vertreten. Das Unternehmen beschäftigt 16 000 Mitarbeiter. Ein Großteil dieser Arbeitsplätze ist nun in Gefahr. Haub hatte stets von bis zu 8000 bedrohten Arbeitsplätzen gesprochen, falls das Unternehmen zerschlagen werde. Die Gewerkschaft Verdi kritisierte deswegen die Entscheidung des Gerichts. Ver- di-Vorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger warnte vor massenhaften Jobverlusten, den Folgen für die Familien und die Steuer- und Sozialsysteme. Edeka und Tengelmann bedauerten die überraschende Wendung. Beide teilten mit, weitere rechtliche Schritte zu prüfen. Die Entscheidung des Gerichts fiel zunächst nur in einem Eilverfahren. Dass das abschließende Urteil anders ausfällt, gilt jedoch als unwahrscheinlich. In der Sache anfechten können die beiden Unternehmen oder auch der Minister den Beschluss in der nächsthöheren Instanz zunächst nicht. Sie können gegen diese Nichtzulassung der Rechtsmittel allerdings Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof einlegen. Ein solcher juristischer Streit um die Fusion könnte die Gerichte über Jahre beschäftigen. Deshalb gilt es als unwahr- scheinlich, dass sich die Unternehmen darauf einlassen. Das Wirtschaftsministerium wies den Vorwurf der Befangenheit zurück. Diese Behauptung sei „zu keinem Zeitpunkt vorgetragen“ worden. Vielmehr hätten alle Seiten genügend Gelegenheiten gehabt, Einwände vorzutragen – auch Konkurrent Rewe. Gabriel selbst habe an Anhörungen teilgenommen. Politiker von Union, Grünen und FDP begrüßten die Entscheidung des Gerichts. Dies sei ein „Super-GAU“ für den Wirtschaftsminister, erklärte der Unions-Wirtschaftspolitiker Joachim Pfeiffer. Allerdings hatte er vor Monaten die Ministererlaubnis noch begrüßt. Die Grünen erklärten, die Erlaubnis sei „ein Riesenfehler“ gewesen. FDP-Chef Christian Lindner sprach von einer „einmalig schweren Niederlage“. Seite 4, Wirtschaft HEUTE Thema des Tages Schadenersatz für Kachelmann: Voyeurismus kann für Medien richtig teuer werden 2 Meinung Viele deutsche Museen zeigen immer noch Kunstwerke, welche die Nazis geraubt hatten 4 Politik Wer in Amerika Präsident werden will, braucht einen Stellvertreter, der gut ist, aber nicht zu gut 7 Feuilleton Mehr Hype geht nicht: Maren Ades Cannes-Erfolg „Toni Erdmann“ kommt in die Kinos 9 Für Gott in Schleswig-Holstein! Das klingt, als müssten die 69 Frauen und Männer im Kieler Landtag darüber entscheiden, ob der Herr das schöne Land zwischen Nord-und Ostsee verlässt oder doch noch ein bisschen bleibt. Das würde ein Parlament doch überfordern, aber auch ohne die ultimative Überhöhung gibt es genügend Anlass für Emotionen, Grundsatzreden und Bekenntnisse. Voraussichtlich am 22. Juli werden die Abgeordneten darüber entscheiden, ob das Wort „Gott“ in die Landesverfassung Schleswig-Holsteins kommt. Bis dahin darf gestritten werden, wie viel Religion der Staat braucht – oder verträgt. Vor mehr als 20 Jahren wurde die gleiche Debatte rund ums Grundgesetz ausgefochten. Dort heißt es seit 1949, das Werk sei „im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und dem Menschen“ entstanden. Nach 1990 kämpfte vor allem der bündnisgrüne evangelische Pastor Wissen Rothaarige sollten im Sommer vorsichtig sein – sie sind anfällig für Hautkrebs Medien, TV-/ Radioprogramm Forum & Leserbriefe München · Bayern Rätsel & Schach Traueranzeigen 14 27,28 13 26 24 18 Süddeutsche Zeitung GmbH, Hultschiner Straße 8, 81677 München; Telefon 089/2183-0, Telefax -9777; [email protected] Anzeigen: Telefon 089/2183-1010 (Immobilien- und Mietmarkt), 089/2183-1020 (Motormarkt), 089/2183-1030 (Stellenmarkt, weitere Märkte). Abo-Service: Telefon 089/21 83-80 80, www.sz.de/abo A, B, F, GR, I, L, NL, SLO, SK: € 3,40; dkr. 26; £ 3,20; kn 29; SFr. 4,80; czk 96; Ft 920 31028 4 190655 802602 Beim Allmächtigen Braucht Schleswig-Holsteins Verfassung einen Bezug auf Gott? Wolfgang Ullmann gegen diesen Gottesbezug: Der Staat dürfe Gott nicht vereinnahmen. Doch die Mehrheit im Bundestag entschied sich anders. Als aber 2014 das Parlament in Kiel über eine reformierte Verfassung abstimmte, wurde zwar die bürgernahe Verwaltung zum Staatsziel erklärt, doch ein Gottesbezug verfehlte die nötige Zweitdrittelmehrheit. Peter Harry Carstensen, der ehemalige CDU-Ministerpräsident des Landes, versammelte daraufhin Christen, Muslime und Juden, die „für Gott in Schleswig-Holstein“ eintraten. Die sammelten immerhin 42 000 Unterschriften – Gott scheint inmitten der Säkularisierung durchaus ein Thema zu sein. Der Landtag muss sich nun noch einmal mit der Verfassung beschäftigen. Das ist auch gut so, sagen die Befürworter eines Gottesbezuges: Er zeigt, dass der Staat sich nicht als allmächtig ansehen darf. Der Gott in der Verfassung sei zudem ein Bekenntnis zur Toleranz, weil er sich auf keine Religion festlegen lasse. Der Bezug auf Gott als Selbstvergewisserung in unsicheren Zeiten – das ist ein Thema weit über Schleswig-Holstein hinaus. Die Gegner solcher Vergewisserungen halten sie für überflüssig und verweisen auf Umfragen, denen zufolge die meisten Befragten Gott nicht in der Verfassung wünschten. „Die Menschenrechte als gemeinsames Wertefundament sollen abgelöst werden durch einen religiösen Glauben“, empört sich Patrick Breyer, der Fraktionsvorsitzende der Piraten. Bei den Piraten und in der FDP-Fraktion um Wolfgang Kubicki gibt es ein überwiegendes Nein zum Gottesbezug, bei der CDU ein Ja, bei den Grünen und vor allem in der SPD geht es querbeet. Ein interfraktioneller Vorschlag, den weitgehend SPDFraktionschef Ralf Stegner formuliert hat, soll nun Frieden bringen. Dort heißt es, die Verfassung schöpfe „aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas und aus den Werten, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen Quellen ergeben“. Da können sich auch Humanisten gemeint fühlen. 31 Parlamentarier haben durchblicken lassen, dass sie dem zustimmen würden; nötig wären jedoch 46 Stimmen. Die Debatte an diesem Mittwoch im Innenausschuss soll erste Hinweise bringen, wie es ausgehen könnte. Sollte der Vorstoß scheitern, „ist das Thema zunächst mal zu Ende“, sagt Stegner. Was Gott dann macht, weiß niemand. matthias drobinski Besserer Schutz für Stalking-Opfer Weil die Täter bisher nur in seltenen Fällen verurteilt werden können, will die Bundesregierung das Gesetz verschärfen Berlin – Die Bundesregierung will Stalking-Opfer besser schützen. Deshalb soll jetzt die Verurteilung der Täter erleichtert werden. An diesem Mittwoch will das Kabinett einen Gesetzentwurf „zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen“ beschließen. Mit ihm wird eine Lücke im Strafrecht geschlossen, deretwegen Stalker bisher nur in seltenen Fällen bestraft werden können. Der Begriff Stalking kommt aus der Jäger-Sprache, er bedeutet anpirschen. Stalker belästigen ihre Opfer etwa durch ständiges Auflauern, Ausspionieren, Anrufen oder durch Drohungen. Stalking ist in Deutschland zwar bereits seit dem Jahr 2007 strafbar. Es gibt jedoch eine erhebliche Einschränkung. Der Stalking-Paragraf verlangt bisher, dass der Täter die Lebens- DIZdigital: Alle Alle Rechte Rechte vorbehalten vorbehalten –- Süddeutsche Süddeutsche Zeitung Zeitung GmbH, GmbH, München München DIZdigital: Jegliche Veröffentlichung Veröffentlichungund undnicht-private nicht-privateNutzung Nutzungexklusiv exklusivüber überwww.sz-content.de www.sz-content.de Jegliche gestaltung des Opfers „schwerwiegend beeinträchtigt“ hat. In dem Gesetzentwurf, welcher der Süddeutschen Zeitung vorliegt, heißt es, strafrechtlicher Schutz sei „daher bislang allenfalls dann zu erlangen, wenn das Opfer sein gewöhnliches Verhalten ändert und sich damit dem Druck des Täters unterwirft“. Wenn das Opfer jedoch trotz der Nachstellungen sein Leben wie bisher weiterführe, könne die Tat nicht als Stalking bestraft werden. Dadurch wurde gerade dem „besonnen standhaltenden Stalking-Opfer kein Schutz gewährt“. Es dürfe nicht sein, dass „man zum Beispiel erst umziehen muss, damit ein Stalker strafrechtlich belangt werden kann“, sagt Justizminister Heiko Maas (SPD). Stalking solle deshalb „künftig auch dann strafbar sein, wenn das Opfer dem Druck nicht nachgibt und sein Leben nicht ändert.“ Maas hat den Gesetzentwurf vorgelegt, den die Regierung jetzt beschließen will. Er sieht vor, dass Paragraf 238 des Strafgesetzbuches geändert wird. In ihm soll es künftig heißen, dass jeder bestraft werden kann, der „einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen“. Es ist künftig also nicht mehr notwendig, dass der Stalker das Alltagsverhalten des Opfers tatsächlich geändert hat, es reicht aus, wenn sein Verhalten dazu „geeignet“ war. Der Strafrahmen soll sich jedoch nicht ändern; es bleibt dabei, dass Stalking mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden kann. Laut polizeilicher Kriminalstatistik wurden im vergangenen Jahr 19 704 Stalking- Fälle erfasst. Experten gehen jedoch davon aus, dass es eine erhebliche Dunkelziffer gibt, weil viele Opfer die Nachstellungen nicht anzeigen. Das liegt auch an der geringen Aussicht auf eine Verurteilung der Täter. Im Jahr 2014, neuere Zahlen gibt es noch nicht, wurden bundesweit lediglich 205 Personen wegen Stalkings verurteilt. Der Gesetzentwurf sieht noch eine zweite Verbesserung für die Opfer vor. Bisher kann die Staatsanwaltschaft Verfahren gegen Stalker, die ihrem Opfer auflauern, einstellen und die Betroffenen auf den Privatklageweg verweisen. Dadurch sind viele Fälle versandet. Deshalb dürfen Staatsanwälte künftig keine Verfahren mehr mit dem Verweis auf diese Privatklage-Möglichkeit beenden. robert roßmann Panorama Bari – Beim frontalen Zusammenstoß von zwei Passagierzügen im Süden Italiens sind mindestens 20 Menschen umgekommen. Dutzende weitere Personen wurden verletzt, ein Teil von ihnen schwer, wie die Regionalbehörde am Dienstag mitteilte. Der Unfall ereignete sich auf einer einspurigen Strecke zwischen den Orten Corato und Andria in der Nähe von Bari. Die Ursache für den Zusammenstoß am Dienstagmittag war zunächst unklar. Beide Regionalzüge gehören dem privaten Unternehmen Ferrotramviaria. Nach Firmenangaben werden sie größtenteils von Schülern und Berufspendlern genutzt. Ministerpräsident Matteo Renzi brach einen Besuch in Mailand ab und versprach die vollständige Aufklärung des Unglücks. sz Panorama Hitlers Geburtshaus soll in Staatsbesitz übergehen Braunau – Das Geburtshaus von Adolf Hitler in Braunau am Inn geht in österreichischen Staatsbesitz über. Die rot-schwarze Koalition in Wien beschloss, die Besitzerin zu enteignen und zu entschädigen. Mit einer angemessenen Nutzung oder gar einem Abriss will der Staat verhindern, dass sich das Gelände zu einer Pilgerstätte für Rechtsradikale entwickelt. sz Seite 6 Löw macht bis zur Fußball-WM 2018 weiter Berlin – Joachim Löw bleibt bis zur Fußball-Weltmeisterschaft 2018 Bundestrainer. Nach einigen Tagen Bedenkzeit im Anschluss an das Halbfinal-Aus bei der EM in Frankreich verständigten sich DFB-Präsident Reinhard Grindel und Löw darauf, die Zusammenarbeit fortzusetzen. Löw ist seit 2006 Cheftrainer der deutschen Nationalmannschaft. sz Sport Dax ▲ Dow ▲ Euro ▲ Xetra 17 Uhr 9965 Punkte N.Y. 17 Uhr 18302 Punkte 17 Uhr 1,1090 US-$ + 1,34% + 0,41% + 0,0035 DAS WETTER ▲ TAGS 23°/ 7° ▼ NACHTS Verbreitet kräftige Schauer und Gewitter. Im Südosten regnet es gebietsweise länger. Trocken bleibt es am ehesten an den Küsten und über Schleswig-Holstein. Die Temperaturen liegen zwischen 17 und 23 Grad. Seite 13 Die SZ gibt es als App für Tablet und Smartphone: sz.de/plus
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