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Next, please: Die Briten und ihre neue Premierministerin
Die Seite Drei
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HF1
72. JAHRGANG / 28. WOCHE / NR. 160 / 2,60 EURO
Schaulaufen
am Strand
Es ist eines der wichtigsten Meere für den
Welthandel – auch aus diesem Grund
schickt China Soldaten auf menschenleere
Atolle. Pekings Botschaft ist eindeutig: Die
versprengten Inseln im Südchinesischen
Meer gehören zur Volksrepublik. Dem hat
nun das internationale Schiedsgericht in
Den Haag widersprochen und Chinas Hoheitsansprüche auf große Teile des Gewässers zurückgewiesen. Damit gaben die
Richter einer Beschwerde der Philippinen
recht. China kündigte an, das Urteil zu ignorieren. Es sei „null und nichtig“. Der Konflikt, der aus Sicht von Beobachtern militärisch noch eskalieren könnte, ist also nicht
entschärft. Auch die USA zeigen vermehrt
Präsenz im Südchinesischen Meer, sie treten als Schutzmacht der Philippinen auf.
China beansprucht mehr als 80 Prozent
des rohstoffreichen Gebietes für sich und
beruft sich vor allem auf historische Rechte. Dafür aber sehen die fünf internationalen Richter in ihrem Urteil „keine gesetzliche Grundlage“. Nun könnten sich weitere
Anrainer ermutigt fühlen, gegen die chinesische Regierung zu klagen. Ein Sprecher
des vietnamesischen Außenministeriums
sagte, Hanoi bestehe auf seinen Rechten
auch an den im Bild gezeigten Paracel-Inseln. FOTO: REUTERS
Seiten 4 und 6
FOTO: REUTERS
(SZ) Der spezielle Zauber von Leihgeschäften entfaltet sich in der Regel erst bei Rückgabe. Es erfordert Mut, mit einem verbeulten Transporter auf den Hof der Mietwagenfirma zu fahren und dem Inspekteur
beim Aussteigen ein souveränes „War
schon so!“ entgegenzulügen. Es gibt Tränen, wenn ein Linksaußen nach Leih- und
Lehrjahren im Ausland wieder vor dem Vereinsheim in der Vertragsheimat steht und
niemand sich an ihn erinnern kann. Und es
geht nur selten gut, wenn Prominente ihren Namen an Firmen verleihen, damit diese damit Bratwürstchen, Cremedöschen
oder Flugzeugträgerchen bewerben können. Deswegen kaufen so schlaue Prominente wie der Alfons-Schuhbeck-Kochschulen-Koch Alfons Schuhbeck lieber eine Etikettiermaschine und verscherbeln
den ganzen Plunder gleich selbst. Als noch
schlauer hat sich nur der ClownsschulenAbsolvent Krusty erwiesen, der bei den
„Simpsons“ regelmäßig gut dotierte Spots
einspricht, an deren Ende es immer heißt:
„Ich unterstütze die Veranstaltung beziehungsweise das Produkt von Herzen.“
Noch gefährlicher gerät die Leihe, wenn
als Vertragspartner Politik oder Geschichte
auftreten. Politik macht schlechte Laune,
und schlechte Laune verkauft sich etwa
20 Prozent schlechter als gute. So war es bei
Ikea, als der Tisch „Sörgarden“ testweise in
„Stalingrad“ umbenannt wurde. Schlimmer traf es nach eigener Wahrnehmung Peter Hartz, dessen Verleihfreude dazu führte, dass er seinen Namen „an die deutsche
Gesellschaft verloren“ habe. Seinen Humor
verlor Hartz deswegen übrigens nicht, er
sagte nämlich, ihm wäre all das nicht passiert, würde er Leutheusser-Schnarrenberger heißen. Wenn man aber so heißt, dann
wird allerdings auch kein Berg oder Bison
auf einen getauft. Der russische Präsident
Putin hingegen ist Pate einer Erhebung in
Kirgisistan, Thüringens Ministerpräsident
Ramelow immerhin für das Wisent Bramelow. Um dieses gab es weit weniger Streit als
um die kürzlich in Südchina entdeckte Käferart Rhyzodiastes (Temoana) xii. Sie wurde nämlich nach dem amtierenden Staatspräsidenten Xi Jinping benannt. Der Entdecker meinte es gut mit Xi, der Käfer verfüge
doch über einen „glänzenden“ Körper und
einen immerhin „moderaten“ Genitalbereich. Der Präsident reagierte ganz und gar
nicht moderat, sondern ordnete an, alle einlaufenden Käfer-Meldungen zu zensieren.
Jetzt gibt es ein Riesentheater in China.
Dabei ist die Begründung für die Namensgebung charmant und unergründlich wie
eine Teezeremonie: Der Käfer, heißt es, ernähre sich von verrottetem Holz. Der Präsident wiederum kämpfe gegen die Korruption in China. Dieser Kampf sei in etwa so,
als würde man sehr viel faules Holz essen
müssen. Tolle Metapher: ungefähr so, als
würde man hierzulande eine Butterblume
nach Angela Merkel benennen, weil die
Butterblume so lange still sich wiegend auf
der Wiese verharrt, bis sie abgewählt wird.
MÜNCHEN, MITTWOCH, 13. JULI 2016
Edeka-Tengelmann-Fusion vorerst geplatzt
Viele Tote in Italien
bei Bahnunglück
Niederlage für Wirtschaftsminister Gabriel: Richter setzen seine Sondergenehmigung
für den Zusammenschluss beider Lebensmittel-Ketten außer Kraft. Jetzt sind Tausende Jobs bedroht
Zwei Züge stoßen auf eingleisiger
Strecke bei Bari frontal zusammen
von varinia bernau
und michael kläsgen
Düsseldorf/München – Der Zusammenschluss der Supermarktketten Edeka und
Kaiser’s Tengelmann droht zu scheitern.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG)
hat die Sondererlaubnis außer Kraft gesetzt, mit der Bundeswirtschaftsminister
Sigmar Gabriel (SPD) die Fusion gegen den
Widerstand des Bundeskartellamts ermöglichen wollte. Die Richter begründeten
dies mit der Befangenheit des Ministers.
Sie äußerten zudem rechtliche Zweifel an
der Begründung, mit der Gabriel im März
das Veto der Wettbewerbshüter ausgehebelt hatte.
Konkurrent Rewe betonte, der Konzern
stehe bereit, Kaiser’s Tengelmann vollständig zu übernehmen. Ob Tengelmann die-
ses Angebot annimmt, erscheint ungewiss. In der vergangenen Woche hatte Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub das Angebot von Rewe als „unseriös“ bezeichnet. Er
schloss auch eine Zerschlagung der Supermarktkette nicht aus, falls die Fusion mit
Edeka nicht zustande komme. Einzelne Filialen von Kaiser’s Tengelmann, in denen
das Geschäft gut laufe, könnten demnach
verkauft, für andere Insolvenz anmeldet
werden. Die Kette mit derzeit etwa 430 Filialen ist vor allem in Nordrhein-Westfalen,
München und Berlin vertreten. Das Unternehmen beschäftigt 16 000 Mitarbeiter.
Ein Großteil dieser Arbeitsplätze ist nun in
Gefahr. Haub hatte stets von bis zu 8000
bedrohten Arbeitsplätzen gesprochen,
falls das Unternehmen zerschlagen werde.
Die Gewerkschaft Verdi kritisierte deswegen die Entscheidung des Gerichts. Ver-
di-Vorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger warnte vor massenhaften Jobverlusten, den Folgen für die Familien und die
Steuer- und Sozialsysteme. Edeka und Tengelmann bedauerten die überraschende
Wendung. Beide teilten mit, weitere rechtliche Schritte zu prüfen. Die Entscheidung
des Gerichts fiel zunächst nur in einem Eilverfahren. Dass das abschließende Urteil
anders ausfällt, gilt jedoch als unwahrscheinlich. In der Sache anfechten können
die beiden Unternehmen oder auch der Minister den Beschluss in der nächsthöheren
Instanz zunächst nicht. Sie können gegen
diese Nichtzulassung der Rechtsmittel allerdings Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof einlegen.
Ein solcher juristischer Streit um die Fusion könnte die Gerichte über Jahre beschäftigen. Deshalb gilt es als unwahr-
scheinlich, dass sich die Unternehmen darauf einlassen.
Das Wirtschaftsministerium wies den
Vorwurf der Befangenheit zurück. Diese
Behauptung sei „zu keinem Zeitpunkt vorgetragen“ worden. Vielmehr hätten alle Seiten genügend Gelegenheiten gehabt, Einwände vorzutragen – auch Konkurrent
Rewe. Gabriel selbst habe an Anhörungen
teilgenommen. Politiker von Union, Grünen und FDP begrüßten die Entscheidung
des Gerichts. Dies sei ein „Super-GAU“ für
den Wirtschaftsminister, erklärte der Unions-Wirtschaftspolitiker Joachim Pfeiffer.
Allerdings hatte er vor Monaten die Ministererlaubnis noch begrüßt. Die Grünen erklärten, die Erlaubnis sei „ein Riesenfehler“ gewesen. FDP-Chef Christian Lindner
sprach von einer „einmalig schweren Niederlage“.
Seite 4, Wirtschaft
HEUTE
Thema des Tages
Schadenersatz für Kachelmann:
Voyeurismus kann für Medien
richtig teuer werden
2
Meinung
Viele deutsche Museen zeigen
immer noch Kunstwerke, welche
die Nazis geraubt hatten
4
Politik
Wer in Amerika Präsident werden
will, braucht einen Stellvertreter,
der gut ist, aber nicht zu gut
7
Feuilleton
Mehr Hype geht nicht: Maren Ades
Cannes-Erfolg „Toni Erdmann“
kommt in die Kinos
9
Für Gott in Schleswig-Holstein! Das
klingt, als müssten die 69 Frauen und
Männer im Kieler Landtag darüber entscheiden, ob der Herr das schöne Land
zwischen Nord-und Ostsee verlässt oder
doch noch ein bisschen bleibt. Das würde
ein Parlament doch überfordern, aber
auch ohne die ultimative Überhöhung
gibt es genügend Anlass für Emotionen,
Grundsatzreden und Bekenntnisse. Voraussichtlich am 22. Juli werden die Abgeordneten darüber entscheiden, ob das
Wort „Gott“ in die Landesverfassung
Schleswig-Holsteins kommt. Bis dahin
darf gestritten werden, wie viel Religion
der Staat braucht – oder verträgt.
Vor mehr als 20 Jahren wurde die gleiche Debatte rund ums Grundgesetz ausgefochten. Dort heißt es seit 1949, das Werk
sei „im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und dem Menschen“ entstanden. Nach 1990 kämpfte vor allem
der bündnisgrüne evangelische Pastor
Wissen
Rothaarige sollten im Sommer
vorsichtig sein – sie sind
anfällig für Hautkrebs
Medien, TV-/ Radioprogramm
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4 190655 802602
Beim Allmächtigen
Braucht Schleswig-Holsteins Verfassung einen Bezug auf Gott?
Wolfgang Ullmann gegen diesen Gottesbezug: Der Staat dürfe Gott nicht vereinnahmen. Doch die Mehrheit im Bundestag entschied sich anders. Als aber 2014
das Parlament in Kiel über eine reformierte Verfassung abstimmte, wurde zwar die
bürgernahe Verwaltung zum Staatsziel erklärt, doch ein Gottesbezug verfehlte die
nötige Zweitdrittelmehrheit. Peter Harry
Carstensen, der ehemalige CDU-Ministerpräsident des Landes, versammelte daraufhin Christen, Muslime und Juden, die
„für Gott in Schleswig-Holstein“ eintraten. Die sammelten immerhin 42 000 Unterschriften – Gott scheint inmitten der
Säkularisierung durchaus ein Thema zu
sein. Der Landtag muss sich nun noch einmal mit der Verfassung beschäftigen.
Das ist auch gut so, sagen die Befürworter eines Gottesbezuges: Er zeigt, dass der
Staat sich nicht als allmächtig ansehen
darf. Der Gott in der Verfassung sei zudem ein Bekenntnis zur Toleranz, weil er
sich auf keine Religion festlegen lasse.
Der Bezug auf Gott als Selbstvergewisserung in unsicheren Zeiten – das ist ein
Thema weit über Schleswig-Holstein hinaus. Die Gegner solcher Vergewisserungen halten sie für überflüssig und verweisen auf Umfragen, denen zufolge die meisten Befragten Gott nicht in der Verfassung wünschten. „Die Menschenrechte
als gemeinsames Wertefundament sollen
abgelöst werden durch einen religiösen
Glauben“, empört sich Patrick Breyer, der
Fraktionsvorsitzende der Piraten.
Bei den Piraten und in der FDP-Fraktion um Wolfgang Kubicki gibt es ein überwiegendes Nein zum Gottesbezug, bei der
CDU ein Ja, bei den Grünen und vor allem
in der SPD geht es querbeet. Ein interfraktioneller Vorschlag, den weitgehend SPDFraktionschef Ralf Stegner formuliert
hat, soll nun Frieden bringen. Dort heißt
es, die Verfassung schöpfe „aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen
Erbe Europas und aus den Werten, die
sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen Quellen ergeben“. Da können sich
auch Humanisten gemeint fühlen.
31 Parlamentarier haben durchblicken
lassen, dass sie dem zustimmen würden;
nötig wären jedoch 46 Stimmen. Die Debatte an diesem Mittwoch im Innenausschuss soll erste Hinweise bringen, wie es
ausgehen könnte. Sollte der Vorstoß scheitern, „ist das Thema zunächst mal zu Ende“, sagt Stegner. Was Gott dann macht,
weiß niemand. matthias drobinski
Besserer Schutz für Stalking-Opfer
Weil die Täter bisher nur in seltenen Fällen verurteilt werden können, will die Bundesregierung das Gesetz verschärfen
Berlin – Die Bundesregierung will Stalking-Opfer besser schützen. Deshalb soll
jetzt die Verurteilung der Täter erleichtert
werden. An diesem Mittwoch will das Kabinett einen Gesetzentwurf „zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen“
beschließen. Mit ihm wird eine Lücke im
Strafrecht geschlossen, deretwegen Stalker bisher nur in seltenen Fällen bestraft
werden können.
Der Begriff Stalking kommt aus der Jäger-Sprache, er bedeutet anpirschen. Stalker belästigen ihre Opfer etwa durch ständiges Auflauern, Ausspionieren, Anrufen
oder durch Drohungen. Stalking ist in
Deutschland zwar bereits seit dem Jahr
2007 strafbar. Es gibt jedoch eine erhebliche Einschränkung. Der Stalking-Paragraf
verlangt bisher, dass der Täter die Lebens-
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gestaltung des Opfers „schwerwiegend beeinträchtigt“ hat. In dem Gesetzentwurf,
welcher der Süddeutschen Zeitung vorliegt, heißt es, strafrechtlicher Schutz sei
„daher bislang allenfalls dann zu erlangen,
wenn das Opfer sein gewöhnliches Verhalten ändert und sich damit dem Druck des
Täters unterwirft“. Wenn das Opfer jedoch
trotz der Nachstellungen sein Leben wie
bisher weiterführe, könne die Tat nicht als
Stalking bestraft werden. Dadurch wurde
gerade dem „besonnen standhaltenden
Stalking-Opfer kein Schutz gewährt“.
Es dürfe nicht sein, dass „man zum Beispiel erst umziehen muss, damit ein Stalker strafrechtlich belangt werden kann“,
sagt Justizminister Heiko Maas (SPD). Stalking solle deshalb „künftig auch dann
strafbar sein, wenn das Opfer dem Druck
nicht nachgibt und sein Leben nicht ändert.“ Maas hat den Gesetzentwurf vorgelegt, den die Regierung jetzt beschließen
will. Er sieht vor, dass Paragraf 238 des
Strafgesetzbuches geändert wird. In ihm
soll es künftig heißen, dass jeder bestraft
werden kann, der „einer anderen Person in
einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen“. Es ist künftig also nicht mehr notwendig, dass der Stalker
das Alltagsverhalten des Opfers tatsächlich geändert hat, es reicht aus, wenn sein
Verhalten dazu „geeignet“ war. Der Strafrahmen soll sich jedoch nicht ändern; es
bleibt dabei, dass Stalking mit bis zu drei
Jahren Haft geahndet werden kann.
Laut polizeilicher Kriminalstatistik wurden im vergangenen Jahr 19 704 Stalking-
Fälle erfasst. Experten gehen jedoch davon
aus, dass es eine erhebliche Dunkelziffer
gibt, weil viele Opfer die Nachstellungen
nicht anzeigen. Das liegt auch an der geringen Aussicht auf eine Verurteilung der Täter. Im Jahr 2014, neuere Zahlen gibt es
noch nicht, wurden bundesweit lediglich
205 Personen wegen Stalkings verurteilt.
Der Gesetzentwurf sieht noch eine zweite Verbesserung für die Opfer vor. Bisher
kann die Staatsanwaltschaft Verfahren gegen Stalker, die ihrem Opfer auflauern, einstellen und die Betroffenen auf den Privatklageweg verweisen. Dadurch sind viele
Fälle versandet. Deshalb dürfen Staatsanwälte künftig keine Verfahren mehr mit
dem Verweis auf diese Privatklage-Möglichkeit beenden.
robert roßmann
Panorama
Bari – Beim frontalen Zusammenstoß von
zwei Passagierzügen im Süden Italiens sind
mindestens 20 Menschen umgekommen.
Dutzende weitere Personen wurden verletzt, ein Teil von ihnen schwer, wie die Regionalbehörde am Dienstag mitteilte. Der Unfall ereignete sich auf einer einspurigen
Strecke zwischen den Orten Corato und Andria in der Nähe von Bari. Die Ursache für
den Zusammenstoß am Dienstagmittag
war zunächst unklar. Beide Regionalzüge
gehören dem privaten Unternehmen Ferrotramviaria. Nach Firmenangaben werden sie größtenteils von Schülern und Berufspendlern genutzt. Ministerpräsident
Matteo Renzi brach einen Besuch in Mailand ab und versprach die vollständige Aufklärung des Unglücks. sz Panorama
Hitlers Geburtshaus soll
in Staatsbesitz übergehen
Braunau – Das Geburtshaus von Adolf Hitler in Braunau am Inn geht in österreichischen Staatsbesitz über. Die rot-schwarze
Koalition in Wien beschloss, die Besitzerin
zu enteignen und zu entschädigen. Mit einer angemessenen Nutzung oder gar einem Abriss will der Staat verhindern, dass
sich das Gelände zu einer Pilgerstätte für
Rechtsradikale entwickelt. sz Seite 6
Löw macht bis zur
Fußball-WM 2018 weiter
Berlin – Joachim Löw bleibt bis zur Fußball-Weltmeisterschaft 2018 Bundestrainer. Nach einigen Tagen Bedenkzeit im Anschluss an das Halbfinal-Aus bei der EM in
Frankreich verständigten sich DFB-Präsident Reinhard Grindel und Löw darauf, die
Zusammenarbeit fortzusetzen. Löw ist seit
2006 Cheftrainer der deutschen Nationalmannschaft. sz
Sport
Dax ▲
Dow ▲
Euro ▲
Xetra 17 Uhr
9965 Punkte
N.Y. 17 Uhr
18302 Punkte
17 Uhr
1,1090 US-$
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+ 0,41%
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DAS WETTER
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Verbreitet kräftige Schauer und Gewitter.
Im Südosten regnet es gebietsweise länger. Trocken bleibt es am ehesten an den
Küsten und über Schleswig-Holstein. Die
Temperaturen liegen zwischen 17 und
23 Grad.
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