XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE EZ/OZ: n/v Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT) Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA (FPÖ) Fraktion(en): FPÖ Zuständiger Ausschuss: Infrastruktur Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang Betreff: Lärmschutzmaßnahmen entlang der A2 (Süd-Autobahn) im Bereich der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz Begründung Auf der A2 im Bereich der Autobahnknoten „Graz-Ost“ und „Graz-West“ ist die Geschwindigkeit mit Tempo 100 km/h beschränkt. Zwischen den oben genannten Autobahnknoten, entlang des relativ dicht besiedelten Gemeindegebietes der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz, ist die Geschwindigkeit nicht limitiert. An diesem Korridor (Straßenkilometer 181.770 - 184.020) befinden sich zahlreiche Wohnhäuser, die Schulen (VS und NMS), der Marktplatz sowie das Ärztezentrum der Ortschaft. Die Anrainer leiden schwer unter dem Lärm und der Luftverschmutzung. Um die Bewohner zu entlasten, wandte sich die Kommune schon mehrfach an das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und bat um die Erlassung einer Verordnung (Straßenkilometer 181.770 - 184.020) für eine durchgehende Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h. So wurde beispielsweise am 17.06.2011 ein Schreiben der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz an die damalige Ressortverantwortliche gerichtet. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung stellt, neben neuen Lärmschutzwänden und einer geräuscharmen Fahrbahndecke, eine von vielen möglichen und auch dringend notwendigen Lärmschutzmaßnahmen dar. Im Auftrag der betroffenen Kommune wurde ein umwelt- und sozialmedizinisches Gutachten zur „Mehrfachbelastung durch verschiedene Verkehrsträger und die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen auf die Bewohner“ durch den a.o. Univ.-Prof. Dr.med. Peter Lercher, M.P.H. durchgeführt. Aus dem Gutachten geht klar hervor, dass die ansässige Bevölkerung einer sehr hohen Lärmbelastung und Luftverschmutzung – mit beträchtlichen Auswirkungen auf die Gesundheit – ausgesetzt ist. Überdies stellt das Gutachten auszugsweise folgendes fest: Der Bereich Feldkirchen bei Graz gehört zu den österreichischen Feinstaubsanierungsgebieten. Die Gemeinde liegt, im Vergleich mit anderen Messstationen im Sanierungsgebiet, beim Tagesmittelwertmaximum (30 Überschreitungen) mit an der Spitze. Auch die Jahresmittelwerte für NO 2 (Stickstoffdioxid) werden überschritten, wobei neben dem Autobahnnetz der Flughafen Thalerhof zusätzlich einen relevanten Beitrag leistet. Im Bereich von Feldkirchen bei Graz ergeben sich zum Teil hohe Belastungen von über 40 g/m³, wodurch zahlreiche Gebäude von Grenzwertüberschreitungen betroffen sind. Im Vergleich zu anderen Grazer Messorten wie Graz-Süd (32 g/m³) und Don-Bosco (45 g/m³) weisen die Messorte in Feldkirchen bei Graz sehr hohe Werte im Zentrum auf: Ärztezentrum 55 g/m³, Marktplatz 48 g/m³, Schule 40 g/m³. Durch die beträchtlichen Schadstoffimmissionen – sowohl aus Autobahn- als auch aus Hauptstraßen- und Flugverkehr – ist die Gemeinde akut von Luftverschmutzung betroffen, die nicht selten zu Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen führt. Die gesamte Gemeinde liegt über dem derzeitigen WHO-Richtwert von 20 g/m³. Insgesamt queren täglich deutlich über 100.000 Kraftfahrzeuge den Ort über die Autobahn oder die beiden Hauptstraßen Triester Straße bzw. B67 NEU (ehem. L379). Aus dem Gutachten ist abzuleiten, Dieses Dokument wurde gem. § 77 GeoLT 2005 elektronisch erfasst. Seite 1 / 2 dass eine außerordentlich hohe Belastung der ansässigen Bevölkerung gegeben ist. Trotz geringer Verbesserungen in den letzten Jahren verbleibt die Expositionslage „Verkehr und Luft“ – aus der Perspektive der öffentlichen Gesundheit – weiterhin in einer kritischen Lage. Die Lärmexposition durch den Straßenverkehr ist erheblich, da rund 4.000 Menschen in der Nacht von Schallpegeln über 45 dBA betroffen sind, was sich beträchtlich auf die Gesundheit auswirken kann. Der Vorsorgewert der Nachtrichtlinie der WHO mit einem Durchschnitts-Nachtpegel von 40 dBA wird damit um 5 dBA überschritten. Die Berechnungen des Gutachtens verweisen auf bis zu 700 stark im Schlaf gestörte Personen durch den Straßenverkehr, woraus erhebliche Nachwirkungsstörungen und dementsprechend hohe Gesundheitskosten resultieren. Der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Mag. Günther Kumpitsch richtete in dieser Causa eine umfangreiche parlamentarische Anfrage (8958/J XXV. GP) an den Verkehrsminister. Aus der Anfragebeantwortung (8610/AB XXV. GP) geht hervor, dass die oben skizzierten Probleme sowohl dem BMVIT als auch der ASFINAG seit dem Jahr 2007 bekannt sind. Nach Auskunft der ASFINAG kommt es im Nahbereich der Autobahn in den Obergeschossen der Wohngebäude zu Immissionswerten über dem Grenzwert von > 55 dBA im Nachtzeitraum. Der Verkehrsminister erklärt, dass „ eine Erweiterung der bestehenden Lärmschutzmaßnahmen in diesem Bereich nach den geltenden Regeln und Richtlinien ohne Mitfinanzierung Dritter (Anmerkung: also der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz) nicht möglich ist. “ Überdies schlagen BMVIT und ASFINAG vor, eine sogenannte Detaillärmschutzuntersuchung (DLU) durchzuführen. Für diese DLU ist mit Kosten (in Abhängigkeit des Untersuchungsbereichs) in der Höhe von ca. 20.000 bis 30.000 Euro zu rechnen, die von der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz zu tragen wären. Dies ist nicht hinnehmbar, da die Aufwendungen für diese Untersuchung vom Verursacher getragen werden sollten. Wegen der kombinierten Belastung in Feldkirchen bei Graz ist es essentiell, Maßnahmen zur Immissionsreduktion zu setzen und die bestehenden Gesundheitsgefahren zu verringern. Eine dauerhafte Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 100 km/h stellt eine von mehreren möglichen Maßnahmen dar. Es wird daher der Antrag gestellt: Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. sich auf allen Ebenen für effiziente und nachhaltige Lärmschutzmaßnahmen entlang der A2 (Süd-Autobahn) im Bereich der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz einzusetzen, 2. in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie die Umsetzung einer dauerhaften Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 100 km/h im betroffenen Autobahnabschnitt sicherzustellen, 3. an die Bundesregierung heranzutreten und umfassende Lärmschutzmaßnahmen im gegenständlichen Bereich einzufordern sowie 4. in Zusammenarbeit mit der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz, dem BMVIT und der ASFINAG ein umfassendes Maßnahmenpaket zum Immissionsschutz zu erarbeiten. Unterschrift(en): LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA (FPÖ) Dieses Dokument wurde gem. § 77 GeoLT 2005 elektronisch erfasst. Seite 2 / 2
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