donnerstags - Mahlstetten

AM T SBL AT T D ER GEM EIN D E
MAHLSTETTEN
42. JAHRGANG 14. Juli 2016
NUMMER 28
erscheint in Bärenthal, Böttingen, Buchheim, Fridingen a.d.D., Irndorf, Kolbingen, Mühlheim a.d.D. mit Stadtteil Stetten,
Renquishausen, Tuttlingen-Nendingen, Mahlstetten, Neuhausen o.E. mit den Ortsteilen Schwandorf und Worndorf
Herausgeber: Bürgermeisteramt 78601 Mahlstetten, Telefon 0 74 29 / 23 21. Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister Helmut Götz,
für den übrigen Inhalt: Anton Stähle, Stockach. Druck: Primo-Verlag, 78329 Stockach-Hindelwangen, Postfach 12 54, Tel. 0 77 71 / 93 17- 11, Fax 0 77 71 / 93 17-40,
E-Mail: [email protected], Internet: http://www.primo-stockach.de
Gratulation zum 75-jährigen Vereinsjubiläum
Liebe Mitglieder des Obst- und Gartenbauvereins Mahlstetten,
sehr geehrte Einwohnerschaft,
mit dieser Feststellung von R.W. Emerson gratuliere ich dem Obst- und Gartenbauverein namens des Gemeinderates und der gesamten Bevölkerung aber ebenso persönlich sehr herzlich zu diesem stolzen Geburtstag.
Das Gründungsjubiläum nehme ich gerne zum Anlass, allen Mitgliedern, Gönnern und Freunden, sowie den bisherigen und aktuellen Vorstands- und Ausschussmitgliedern zu danken, die zur Entwicklung des Vereins beigetragen haben und den Verein belebt
haben. Gerade die Gründungsmitglieder haben vor vielen Jahren, Mut, Weitsicht und Gemeinschaft bewiesen, als sie diesen Verein
ins Leben gerufen haben.
Praktische Vorführungen, der Erfahrungsaustausch bei der Anlage und Plege des heimischen Gartens, Schnittkurse, die Förderung
des Landschaftsschutzes und vieles andere mehr sind von der Gründung des Vereins bis heute immerwährende Themen. Auch war
es dem OGV stets ein Anliegen, sich in der und für die Gemeinde zu engagieren. Dafür gilt mein ganz besonderer Dank. In diesen
Dank möchte ich auch die jederzeitige Bereitschaft des OGV miteinbeziehen, die Dekoration bzw. den Hallenschmuck bei Gemeindeveranstaltungen zu übernehmen und damit jeweils für ein stimmungsvolles Ambiente zu sorgen.
Jeder Mensch braucht eine Oase, ein Refugium, einen Ort der Ruhe, in den man sich zurückziehen, an dem man sich erfreuen und
neue Kräfte schöpfen kann. Für den Gartenfreund ist dieser Ort sein Garten, manchmal fast eine Art Heiligtum. Schon im Altertum
waren die Gärten gerade bei Griechen und Römern oftmals heilige Orte. Die Sehnsucht nach dem wahren Garten, dem Garten Eden,
dem Paradies ist uns erhalten geblieben; diese Sehnsucht nach einem kleinen Stück vom Paradies kann im übertragenden Sinn im
eigenen Garten erfüllt werden.
Die Mitglieder des Obst- und Gartenbauvereins gehören in jedem Fall zu denen, für die der Umgang mit der Schöpfung, sei es in
Form von Blumen, Obst oder Gemüse zu den elementarsten Freuden ihres Lebens zählt. Eben in der heutigen Zeit, in der „Bio“ und
„Wellness“ groß geschrieben werden, gewinnt das eigene Obst und Gemüse, der eigene Garten zunehmend an Bedeutung. Ein frisch
geernteter Salatkopf, ein direkt vom Baum geplückter Apfel stehen hoch im Kurs. Der eigene Garten ist mehr denn je wieder ganz
aktuell.
Für die Zukunft wünsche ich dem Obst und Gartenbauverein weiterhin alles Gute, viel Freude an der Arbeit in der Natur und eine
geschickte Hand für das Wachsen und Gedeihen.
Herzlichst
Ihr
Helmut Götz
Bürgermeister
„Blumen sin
d das Läche
R.W. Emerso
n
ln der Erde!“
Donnerstag, den 14. Juli 2016
Seite 2
MAHLSTETTEN
§
Amtliche
Mitteilungen
Öfentliche Bekanntmachung
gend dargestellten Lageplan durch eine
dick rot gestrichelte Linie. Maßgebend ist
der Zeichnerische Teil vom 02.11.1978 8Urfassung) und vom 24.02.1983 (1. Änderung
– Erweiterung).
Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Feriensiedlung Bohl“
und der dazugehörigen Satzung über die
planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen
Der Gemeinderat der Gemeinde Mahlstetten hat am 06.07.2016 in öfentlicher Sitzung auf der Grundlage des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg die 2.
Änderung des Bebauungsplans „Feriensiedlung Bohl“ gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen mit dem
Bebauungsplan planungsrechtlichen und
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen für
das Bebauungsplangebiet als jeweils selbständige Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachfol-
Die 2. Änderung des Bebauungsplans
„Feriensiedlung Bohl“ und die planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen
Festsetzungen zum Bebauungsplan treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft
(vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan kann einschließlich
seiner Begründung im Bürgermeisteramt,
Rathaus Mahlstetten, Marienplatz 1, 78601
Mahlstetten während den üblichen Öfnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Anlagen und die Örtlichen Bauvorschriften sowie
die gemeinsame Begründung einsehen und
über die Inhalte Auskunft verlangen.
Fälligkeit und Erlöschen von Entschädigungsansprüchen:
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1
und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger
Entschädigungsansprüche im Falle der in
den §§ 39- 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich
Die wichtigsten Telefonnummern auf einen Blick
Bereitschaftsdienste
Ärztlicher Notfalldienst
Allgemeiner Notfalldienst:
116 117
Bereitschaftsdienst im KKH Tuttlingen,
Telefon:
116 117
Montag – Freitag
18 – 22 Uhr
Sams-, Sonntag und Feiertag:
9 – 22 Uhr
Eingerichtet ist eine zentrale Notfallpraxis
am Kreisklinikum Tuttlingen, Zeppelinstraße 21, 78532 Tuttlingen
Öfnungszeiten:
Montag – Freitag
18 – 22 Uhr
Sams-, Sonntag und Feiertag:
9 – 22 Uhr
Zu diesen Zeiten können Patienten ohne
Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen,
dort ist ständig ein Arzt anwesend.
Zentraler Kinderärztlicher Notfalldienst am
Schwarzwald-Baar-Klinikum 78052 Villingen-Schwenningen, Klinikstraße 11,
Telefon 0180 607 4611
Öfnungszeiten:
Montag – Freitag
19 – 21 Uhr
Sams-, Sonntag und Feiertag
9 – 21 Uhr
Augenärztlicher
Notfalldienst:
0180 607 7212
HNO „Zentrale Hals-Nasen-Ohren-Notfallpraxis am Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen-Schwenningen (1.OG. Hauptgebäude),
Tel. 0180 607 7211
Samstag, Sonntag, Feiertag von 9.00 Uhr bis
21.00 Uhr (ohne Voranmeldung),
Zahnärztliche Notrufnummer:
Telefon: 01803 222 555-20
an Wochenenden und Feiertagen
Tagesaktueller Notfalldienst aus dem Festnetz 0800 00 22833
Orthopädisch-chirurgische Praxis (des MZV
Klinkum Landkreis Tuttlingen GmbH), Robert Kochstr. 31, 78549 Spaichingen, Arbeits-, Schulunfall-, Notfallbehandlungen :
Montag bis Freitag 8.00 bis 18.00 Uhr und
Sprechstundentätigkeit Tel. 07424/6341,
Fax: 07424/501072
Bei Notfällen alarmieren Sie bitte den
Rettungsdienst
Tel. 110
Feuerwehr
Tel. 112
Hospizgruppe Heuberg
Telefon: 0175/1181652
Fachstelle Sucht des Bwlv
Freiburgerstraße 44, 78532 Tuttlingen
Telefon: 07461/966 480
EnBW Regional AG
kostenlose Störungsnummer:
0800 3629-477
Bereitschaftsdienst der Polizei:
Polizeirevier Spaichingen,
Hauptstraße 79
Telefon: 07424/93180
Fax 07424/9318109
Wichtige Rufnummern der
Gemeinde
Freiwillige Feuerwehr Mahlstetten
Michael Seuling, Bohlstraße 28,
Telefon: 2701
DRK-Zentrale Tuttlingen
Tuttlingen-Möhringen
Eckenerstraße 1
Tel. 07461/19222
MiKaDo Geschäftsstelle
Mahlstetten, Rathaus,
Rathausstraße 1
Bürozeiten:
Donnerstag von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Telefon: 07429/930 0891
Email: [email protected]
Kath. Pfarramt Mahlstetten
Kirchstraße 13, Tel. 2302
Forstrevier Mahlstetten
Revierleiter Torsten Weis
Telefon 1898, Handy: 162 290 3870,
Fax: 916 1102, E-Mail:
[email protected]
Sozialstation Spaichingen-Heuberg, e.V.
Tel. 07424/4858
Bürgermeister Helmut Götz,
Tel. 2321
Fax 2074
Mehrzweckhalle, Tel. 632
Email-Adresse
Mahlstetten [email protected]
Tierärztlicher Notfalldienst
(Von Samstag 15.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr)
Dr. Jens Merl, Wehingen, Reichenbacherstr.
33, Tel. 07426/963 340
Am 16./17.07.2016
Bereitschaftsdienste der
Apotheken
(von 8.30 Uhr bis folgenden Tag 8.30 Uhr)
Sa. 16.07.
Frittlinger Apotheke
Hauptstraße 77,
Tel. 07426/3322
Fax 07426/3022
So. 17.07.
Dr. Sailers Königs-Apotheke
78628 Rottweil, Königsstr. 19,
Tel. 0741/2 09 66 47 30
Fax 0741/2 09 66 47 39
Seite 3
Donnerstag, den 14. Juli 2016
MAHLSTETTEN
beim Entschädigungsplichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über
das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der
dort genannten Frist von drei Jahren gestellt
ist, wird hingewiesen.
Rechtsfolgen aufgrund etwaiger
Verletzungen von Vorschriften über die
Aufstellung von Satzungen:
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.
1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis
des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz
2 beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges können gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3
BauGB nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde
geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.
Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg gelten der Bebauungsplan und die dazu erlassenen Örtlichen Bauvorschriften – sofern sie unter Verletzung
von Verfahrens- und Formvorschriften der
Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen sind – ein Jahr
nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn:
1. die Vorschriften über die Öfentlichkeit
der Sitzungen, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung des Bebauungsplanes
und der Örtlichen Bauvorschriften verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach §
43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und/oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der
die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht worden sind.
Mahlstetten, den 07.07.2016
gez.
Helmut Götz Bürgermeister
3. Änderungssatzung der Satzung über den Anschluss an
die öfentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit
Wasser (Wasserversorgungsatzung – WVS)
Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42
des Kommunalabgabengesetzes für BadenWürttemberg (KAG) hat der Gemeinderat
der Gemeinde Mahlstetten am 06.07.2016
folgende Satzung zur 3. Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 10.10.2011 beschlossen:
§1
Der § 43 der Satzung über den Anschluss an
die öfentliche Wasserversorgungsanlage
und die Versorgung der Grundstücke mit
Wasser (Wasserversorgungsatzung – WVS)
wird wie folgt neu gefasst:
§ 43 Verbrauchsgebühren
Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet.
Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 2,60 €.
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger
beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter
2,60 €.
§2
Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder
aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4
GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,
wenn die Vorschriften über die Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Abweichend hiervon kann die Verletzung
der Verfahrens- oder Formvorschriften auch
nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann
geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43
GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein
anderer die Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist
geltend gemacht hat.
Ausgefertigt:
Mahlstetten, 06.07.2016
Helmut Götz Bürgermeister
20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes
Baden-Württemberg hat der Gemeinderat
der Gemeinde Mahlstetten am 06.07.2016
folgende Satzung zur 2. Änderung der
Satzung über die öfentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der
Gemeinde Mahlstetten vom 10.10.2011 beschlossen:
§1
Der § 42 der Satzung über die öfentliche
Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung –
AbwS) wird wie folgt neu gefasst:
§ 42 Höhe der Abwassergebühren
(1)
Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je
m³ Schmutzwasser:
2,85 €.
(2)
Die Gebühr für sonstige Einleitungen
§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder
Wasser
2,85 €.
(3) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a)
beträgt je m² der nach § 40a Abs. 2 bis 4 gewichteten versiegelten Fläche:
0,44 €.
§2
Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder
aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4
GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,
wenn die Vorschriften über die Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Abweichend hiervon kann die Verletzung
der Verfahrens- oder Formvorschriften auch
nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann
geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43
GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein
anderer die Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist
geltend gemacht hat.
Ausgefertigt:
2. Änderungssatzung der
Satzung über öfentliche
Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der
Gemeinde Mahlstetten vom
10.10.2011
Aufgrund von § 46 Absatz 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg, der §§
4 und 11 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg und der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13,
Mahlstetten, 06.07.2016
Helmut Götz
Bürgermeister
Donnerstag, den 14. Juli 2016
MAHLSTETTEN
Gemeinde Mahlstetten
Landkreis Tuttlingen
Benutzungsordnung für die Blockhütte
Der Gemeinderat hat in der öfentlichen Sitzung vom 06.07.2016 folgende Benutzungsordnung (Hausordnung) für die Blockhütte
der Gemeinde Mahlstetten auf dem Spielplatz Kirchbühl beschlossen.
3. Zweckbestimmung
Die Gemeinde Mahlstetten errichtete in den
Jahren 1975, 76 und 77 einen Freizeit- und
Spielplatz mit Blockhütte im Gewann Kirchbühl.
Die Blockhütte kann an Wochenenden an
Vereine und Gruppen zu Abendveranstaltungen vermietet werden. In Jahreszeiten, in
denen der Spielplatz nicht benutzt werden
kann, bleibt die Hütte geschlossen.
4. Verwaltung und Aufsicht
a. Das Gebäude wird von der Gemeinde
verwaltet. Die Aufsicht obliegt dem
Bürgermeister der Gemeinde oder einer von ihm beauftragten Person. Die
Mitglieder des Gemeinderates sind in
gleicher Weise berechtigt, die Einhaltung der Haus- und Benutzungsordnung durch die Mieter mit zu überwachen und Missstände abzustellen.
b. Zur laufenden Instandhaltung des Gebäudes, der Außenanlagen und der
Einrichtungen ist der Fronmeister bestellt. Seinen im Rahmen der Haus- und
Benutzungsordnung erteilten Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Werden die Anordnungen der Aufsichtspersonen nicht beachtet, sind sie
befugt, die betrefenden Personen aus
dem Gebäude zu verweisen. Sie üben
das Hausrecht der Gemeinde aus.
5. Belegungszeit
Die Benutzung der Hütte und der Nebenräume für Unterhalts- und Freizeitzwecke ist
am gemieteten Abend gestattet. Die Mietgebühr und eine Kaution sind im Voraus zu
bezahlen. Grundsätzlich hat die Hütte am
daraufolgenden Tag, spätestens bis 10.00
Uhr abnahmefertig zu sein. Beplanzungen
und Geräte auf dem Spielplatz dürfen nicht
beschädigt werden.
Verunreinigungen z.B. Wegwerfen von Papier, Streichhölzern, Zigaretten, usw. sind zu
unterlassen. Ebenso zu unterlassen ist das
Anbringen von Schrauben oder Nägeln. Das
Parken von Fahrzeugen ist nur auf dem hierfür eigens geschafenen Parkplatz gestattet
(vor der Abschrankung). Jede öfentliche Ruhestörung und Lärm während des Aufenthaltes ist zu vermeiden. Die Benutzung von
Musikanlagen darf in ihrer Lautstärke keine
Störungen der Nachbarschaft verursachen.
6. Besondere Vorschriften
a. Die gesamte Beleuchtungsanlage darf
nur vom Beauftragten der Gemeinde oder
vom Verantwortlichen der Mietgemeinschaft bestätigt werden. Der elektrische
Stromverbrauch ist auf das notwendigste
Maß zu beschränken. Elektrische Heizelemente sind nicht zulässig. Alle Räume
einschließlich der Toiletten sind in besenreinem Zustand zu übergeben. Grobe Verunreinigungen sind zu entfernen. Bei der
Schlüsselübergabe wird die von der Gemeinde beauftragte Aufsichtsperson den
Zustand der Hütte überprüfen. Die Kaution wird vollständig zurück erstattet, soweit keine Beschädigungen, Verluste oder
Verunreinigungen festgestellt werden.
b. Die Erlaubnis zur Benutzung der Hütte ist
mindestens 14 Tage vorher beim Bürgermeisteramt zu beantragen. Über den Antrag entscheidet das Bürgermeisteramt.
Liegen für dieselbe Zeit mehrere Anträge
vor, so wird im Regelfall dem Ersten stattgegeben. In besonderen Fällen ist dem
Gemeinderat die Entscheidung vorenthalten. Minderjährige sind vom Mietrecht
ausgeschlossen. Einheimische haben Vorrang bei der Vergabe.
c. Für erforderliche vorübergehende Wirtschaftserlaubnis, Verkürzung der Sperrzeit, GEMA-Gebühren, Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen und anderen
gesetzlichen Vorschriften ist der Mieter
der Hütte bzw. der Veranstalter verantwortlich.
d. Es ist grundsätzlich untersagt, auf Stühlen,
Tischen zu stehen. Die Stühle und Tische
sind nach dem Gebrauch zu reinigen.
Dekorationen sind nach vorhergehender
Rücksprache mit der Aufsichtsperson zugelassen, soweit sie keine Beschädigungen
hervorrufen und nicht gegen die polizeilichen Bestimmungen verstoßen. Nägel und
Schrauben dürfen nicht verwendet werden; Klebereste und Reißnägel sind wieder
zu entfernen. Der Müll ist durch den Mieter
ordnungsgemäß zu entsorgen.
e. Das Gelände vor der Blockhütte darf nur
kurzeitig zum Be- und Entladen befahren
werden. Parken von Fahrzeugen ist im Bereich der Blockhütte oder des Spielplatzes
nicht zulässig.
f. Es darf nur die vorhandene Feuerstelle
genutzt werden. Die Feuerstelle dient als
Grillstelle. Zweckentfremdungen werden
angezeigt. Beschädigungen werden in
Rechnung gestellt.
g. Die Anmietung der Blockhütte berechtigt
nicht zur Inanspruchnahme des öfentlichen Spielplatzes. Der öfentliche Spielplatz dient weder als privates noch als
öfentliches Festgelände.
g. Das Aufstellen von Zelten, baulichen Anlagen, Überdachungen, Tribünen und sonstigen Aufbauten, An- oder Einbauten dürfen
weder im Bereich der Blockhütte noch auf
dem Spielplatz noch im angrenzenden
Wald oder gar auf oder an den Bäumen
erfolgen. Sollte in einem besonders begründeten Einzelfall derartiges erforderlich
werden, ist rechtzeitig die Zustimmung der
Gemeindeverwaltung einzuholen. Verstöße werden zur Anzeige gebracht.
Seite 4
7. Gewährleistung und Haftung
a. Die Benutzung der Hütte mit allen Nebenräumen geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr der Benutzer. Seitens der
Gemeinde erfolgt die Überlassung ohne
Gewährleistung. Der Mieter verzichtet seinerseits auf Haftplichtansprüche gegen
die Gemeinde.
b. Wird die Gemeinde wegen eines Schadens
in Anspruch genommen, so ist der Benutzer verplichtet, ihr vollen Ersatz zu leisten,
einschließlich etwaiger Prozesskosten.
c. Der Benutzer haftet für alle Schäden,
die der Gemeinde an den überlassenen
Einrichtungen durch die Nutzung im
Rahmen dieser Benutzungsordnung entstehen. Für abhandengekommene oder
liegengelassene Geräte übernimmt die
Gemeinde keine Haftung.
8. Beschädigungen
a. Beschädigungen der Räumlichkeiten der
Einrichtungen und der Außenanlagen
sind sofort der Aufsichtsperson zu melden. Die Mieter bzw. Veranstalter haben
der Gemeinde jeden verursachten Schaden zu ersetzen.
b. Vereine, Gruppen und Einzelpersonen, die
gegen diese Bestimmungen verstoßen
und den erteilten Anordnungen keine
Folge leisten, können durch das Bürgermeisteramt bzw. vom Gemeinderat zu
einer gewissen Zeitdauer oder ganz von
der Benutzung der Hütte ausgeschlossen
werden.
9. Entgelte
Für die Benutzung der Hütte hat der Gemeinderat folgende Gebühren festgesetzt:
1.
2.
3.
4.
5.
Für einheimische Mieter je Tag 100,00 EUR
Für auswärtige Mieter je Tag 150,00 EUR
Kaution
200,00 EUR
Sollte die Hütte anderntags 10.00 Uhr
nicht abnahmefertig bei einer Aufsichtsperson gemeldet sein, so wird die Kaution in Höhe von 200,00 € einbehalten.
Die Kosten für Reparaturen oder Ersatzanschafungen werden von der Kaution einbehalten, ggf. darüber hinaus
gehende Forderungen in Rechnung
gestellt (vgl. Nr. 4a).
8. Anerkennung und Inkrafttreten
a. Bei Benutzung der Hütte unterwirft sich
jeder Mieter den Bestimmungen dieser
Haus- und Benutzungsordnung. Die Benutzer können sich gegenüber der Gemeinde Mahlstetten nicht darauf berufen,
dass ihnen die Haus- und Benutzungsordnung nicht bekannt ist. Die Haus- und
Benutzungsordnung wird dem Mieter bei
Schlüsselübergabe ausgehändigt. Es ist
ein Mietvertrag abzuschließen.
b. Die Benutzungsordnung für die Blockhütte tritt am 15.07.2016 in Kraft. Alle früheren Bestimmungen treten außer Kraft,
insbesondere die „Benutzungsordnung
für die Blockhütte“ vom 27.04.1984.
Mahlstetten, den 07.07.2016
Helmut Götz, Bürgermeister
Seite 5
Donnerstag, den 14. Juli 2016
MAHLSTETTEN
Terminvormerkung für die
7. öfentliche und 5. nichtöfentliche Gemeinderatssitzung im Jahr 2016
Die nächste öfentliche Sitzung des Gemeinderats ist für Mittwoch, 27.07.2016, 18.30
Uhr mit Beginn beim Wasserhochbehälter
„Kirchbühl“ und mit Fortsetzung der Beratung in der Blockhütte am Spielplatz „Kirchbühl“ ab ca. 19.00 Uhr geplant. Die Damen
und Herren Gemeinderäte werden gebeten,
sich diesen Termin vorzumerken. Die Tagesordnung wird noch rechtzeitig bekannt gegeben.
Zuhörer aus der Einwohnerschaft sind bei
der öfentlichen Beratung herzlich willkommen!
Aktuelles aus der letzten
Gemeinderatssitzung vom
Mittwoch, 06.07.2016
Ehrung der Blutspender
Der Bürgermeister ehrte für 10 Spenden
Herrn Nicolas Sauter sowie für herausragende 50 Spenden Herrn Michael Schutzbach
und dankte ihnen für diesen Dienst an der
Allgemeinheit. Sie zeigten solidarisch mit
der Gesellschaft, im Besondern mit Unfallopfern, Kranken und Verletzten.
Blutspende sei eine Hilfe auf Gegenseitigkeit.Zumindest in Europa Patienten müsse
es eine Selbstverständlichkeit sein, dass
man in einer betrefenden Notsituation ungeachtet seiner inanziellen Lage Blut oder
Blutprodukte bekommen könne.
Das dies gewährleistet werden können, sei
nur durch die beispielhafte Leistung aller
freiwilligen Blutspender möglich, so Bürgermeister Helmut Götz. Er ermunterte die
Spender dazu, dies fortzusetzen und rief
dazu auf, diesen Beispielen zu folgen. Außerdem dankte er den Geehrten für diesen
vorbildlichen Einsatz im Dienste des Nächsten mit einer Urkunde, einer Anstecknadel
im Auftrag des DRK-Landesverbandes und
mit einem Geschenk der Gemeinde. Michael
Schutzbach musste sich leider aus berulichen Gründen entschuldigen.
Kindergarten „Schatzinsel“
Der erste Tagesordnungspunkt wurde in den
Räumlichkeiten des Kindergartens abgehalten. Dort erläuterte Kindergarten-Fachberater Wolfgang Werwie im Beisein der Erzieherinnen und einiger Eltern das Ergebnis der
Elternumfrage. Des Weiteren erklärte er die
Möglichkeiten der unterschiedlichen Betreuungsformen, Vergleichsberechnungen
über Personalkosten und mögliche Landeszuschüsse sowie Unterlagen zum Kindergartenbedarfsplanung, wie Betreuungszeiten, Betreuungsbedarf bezogen auf Zahl
und Alter der Kinder, Hinweise zur Höhe
der künftigen Kindergartenbeiträge, zu den
unterschiedlichen Öfnungszeiten und die
Baukostenbezuschussung eingehend und
sehr intensiv.
Die Auswertung der Umfrage wiederum
führt zu einer Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017 sowie zu einer
Vorausplanung bis ins Jahr 2018 hinein.
Die Kinderzahlen in Mahlstetten sind stark
wachsend. Nach der derzeitigen Betriebserlaubnis können im Kindergarten regelmäßig maximal 28 Kinder, für eine kurze
Übergangszeit ausnahmsweise 30 Kinder
betreut werden. Nach den aktuellen Kinderzahlen sind aufgrund der Rückmeldungen
der Eltern in den kommenden zwei Jahren
zwischen 40 und 45 Kinder, davon knapp die
Hälfte unter drei Jahren zu erwarten. Möglicherweise können noch einige Kinder dazukommen, zum Beispiel von denjenigen Eltern, die sich leider im Rahmen der Umfrage
nicht gemeldet haben. Ofensichtlich gibt es
darüber hinaus nach Mitteilung der Elternschaft in Mahlstetten auch einen Bedarf für
Ganztagesbetreuung und für so genannte
verlängerte Öfnungszeiten (VÖ); unter VÖ
versteht man eine tägliche Betreuung z. B.
von 7.00 bis 14.00 Uhr durchgehend ohne
Nachmittagsbetreuung.
Im Grunde genommen ist diese Entwicklung
für Mahlstetten hoch erfreulich, weil die zunehmende Zahl an Kindern Ausweis dafür
ist, dass sich junge Familien für Mahlstetten
entschieden haben und sich hier wohl fühlen. Einige haben hier einen Bauplatz erworben, teilweise schon neu gebaut.
Auf jeden Fall werden künftig mindestens 2
Kindergartengruppen benötigt. Da aber die
bei den einzelnen Betreuungsarten jeweils
zulässigen Kinderzahlen z. T. gravierend differieren, scheiden einige Betreuungsformen
aus, wenn man alle Kinder unterbringen
möchte.
In einer altersgemischten Gruppe mit verlängerten Öfnungszeiten für Kinder ab 2
Jahren können beispielsweise nur 22 Kinder
betreut werden, darunter maximal 6 Kinder unter 3 Jahren. Kinder unter 3 Jahren
rechnen aber aufgrund des notwendigen
höheren Betreuungsfaktors wie 2 Kinder
über Jahre, belegen somit 2 reguläre Plätze.
Wenn dann 6 Kinder unter 3 Jahren in dieser
Gruppe sind, belegen diese also 12 Plätze,
so dass nur noch 10 Plätze für Kinder über
3 Jahren verbleiben. Laut Prognose werden
aber knapp 30 Kinder über 3 Jahre immer zu
betreuen sein werden.
Einigkeit bestand darüber, dass die erste Priorität darauf gelegt werden muss, für alle Mahlstetter Kinder im Kindergarten ein Angebot
machen zu können. Daher soll das Hauptaugenmerk der Gemeinde vorläuig eine Betreuung der Kinder unter 3 Jahren gelegt werden,
wofür ein Rechtsanspruch besteht. Die Einführung einer Ganztagesbetreuung wird vorläuig zurückgestellt, weil der Finanzaufwand in
Anbetracht der noch unsicheren Nachfrage
unverhältnismäßig hoch wäre, zumal nicht
nur ein sehr hoher Personaleinsatz, sondern
auch ein Anbau damit einhergehen würde.
Dennoch sollen die Öfnungszeiten so breit
wie möglich und ggf. gewünscht ausgeweitet
werden, aber ohne dass eine Ganztagesbetreuung in Reinform eingerichtet wird. D. h., es
muss mindestens eine Stunde Mittagspause
eingehalten werden.
Es ist davon auszugehen, dass entweder
eine altersgemischte Gruppe für Kinder ab
2 Jahren oder eine Kleinkindgruppe für Kinder ab einem Jahr eingerichtet werden soll.
Daneben wird eine Regelgruppe mit maximal langen Öfnungszeiten für Kinder ab 3
Jahren erforderlich. Zusätzlich soll versucht
werden, über eine örtliche Tagesmutter eine
Mittagsbetreuung und/oder eine zusätzliche Betreuung evtl. auch für Kinder ab 1 Jahr
anbieten zu können. Dazu wird ein Elterninformationsabend mit dem Ziel der Gewinnung einer oder mehrerer Tagesmütter aus
Mahlstetten am Montag, 25.07.16, 19.00 Uhr
im Kindergarten abgehalten werden. Zur Erläuterung der Tagesmutter-Betreuung war
Frau Patricia Seibert-Klöck vom Landratsamt
zugegen.
Ob dann endgültig neben einer Regelgruppe mit maximal langen Öfnungszeiten für
Kinder ab 3 Jahren eine altersgemischte
Gruppe für Kinder ab 2 Jahren oder eine
Kleinkindgruppe für Kinder ab einem Jahr
eingerichtet werden soll, entscheidet sich
nach einer erneuten Elternumfrage mit
kurzer Fristsetzung, in welcher auch die
möglichen Elternbeiträge der Höhe nach
dargestellt werden sollen. Die Tendenz geht
zur Einrichtung einer Kleinkindgruppe für
Kinder ab 1 Jahr.
Um den notwendigen Raum für die Kinderbetreuung im Sinne des Kindergartengesetzes zu schafen, sind bauliche Veränderungen und eine veränderte Betriebserlaubnis
notwendig. Insofern steht aktuell noch
nicht feststeht, ob die neuen Kindergartengruppen bereits zum 01.01.2017 oder evtl.
ab 15.02.17 eingerichtet werden können.
Die Gemeinde wird alles daran setzen, dies
zu bewerkstelligen. Allerdings ist das auch
von Bauplanungen, Baugenehmigungen,
Zuschussbescheiden und vielem anderem
mehr abhängig.
Es soll versucht werden, die jetzige Kindergartengruppe noch bis zum 31.12.2016
fortzuführen und dazu den Kindergarten zunächst innerhalb des bestehenden Gebäudes umzubauen. Dies ist nach Aufassung
des Kindergartenfachberaters auch im laufenden Betrieb möglich.
Notwendig dazu sind natürlich auch die entsprechenden personellen Voraussetzungen,
womit sich die Gemeinde dann bereits nach
den Sommerferien ebenso beschäftigen
muss wie mit der Planung. Beauftragt wurde
hiermit das Architekturbüro Rolf Dieter Lehr,
Böttingen. Die Gemeinde geht vorläuig von
Gesamtkosten in Höhe von rund 250.000
EUR aus, wovon etwa 20.000 EUR mit Fachzuschüssen gedeckt werden soll; außerdem
wird in Erwägung gezogen, einen Antrag
auf Förderung aus dem Ausgleichstock zu
stellen. Die genannten Zahlen entstammen
einer ersten vorläuigen und völlig unverbindlichen Kostenschätzung.
Die möglichen inanziellen Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt und auf
die Rücklagen, also auf den Sparstrumpf
der Gemeinde beleuchtete Frau Marleen
Smarsly von der Verwaltungsgemeinschaft
Spaichingen.
Donnerstag, den 14. Juli 2016
Seite 6
MAHLSTETTEN
In Zuge des Umbaus sollen dann verschiedene Einrichtungsgegenstände im Kindergarten ebenfalls erneuert und den aktuellen
Vorgaben angepasst werden, ebenso wie
Optimierungen beim Brandschutz und zur
Unfallvermeidung eingeleitet werden. Parallel dazu sind auch verschiedene Maßnahmen im Außenbereich vorgesehen, die die
Attraktivität steigern, mögliche Unfallgefahren minimieren und die Spielmöglichkeiten
für die Kinder optimieren sollen.
Der Bürgermeister ließ keinen Zweifel daran,
dass dieses Projekt für Mahlstetten einen inanziellen Kraftakt darstellen wird. Gerade
weil der Kindergarten die einzige kommunale Bildungseinrichtung in Mahlstetten
ist, sollte die Gemeinde besonderes Augenmerk auf eine bestmögliche pädagogische
Betreuung unter optimalen räumlichen
Voraussetzungen legen. Dieser Aufassung
folgte der Gemeinderat.
Trotz der inanziellen Dimension ist die Verwaltung unter Einbeziehung der anstehenden weiteren Projekte gemäß Investitionsplanung für die kommenden 3 bis 5 Jahre
zuversichtlich, dass die Gemeinde auch in
Anbetracht der vorhandenen Rücklagenmittel den Kindergartenbau ohne Schuldaufnahme wird realisieren können. Die laufenden Betriebskosten werden dann später
der Gemeinde jedoch einiges abverlangen;
allerdings kann auch mit höheren jährlichen
Landeszuweisungen, jedoch leider erst ab
dem übernächsten Jahr gerechnet werden.
Des Weiteren wurde festgelegt, dass die Kindergartenbeiträge zum Kindergartenjahr
2016/2017 mit Beginn nach den Sommerferien nicht verändert werden sollen. Grund
hierfür ist, dass mit Einführung der neuen
Betreuungsformen dann ohnehin neue Beiträge festgelegt werden müssen.
Grünanlagen sowie Standorts des
Ortsplans
Bei den sich anschließenden Ortsterminen
legte der Gemeinderat fest, die innerörtlichen Grünanlagen im jetzigen Zustand zu
belassen. Zu gegebener Zeit soll der alte
Ortsplan ersatzlos entfernt werden. Ein neuer Ortsplan wird dann an anderer Stelle errichtet.
Rechenschaftsbericht 2015
Wie Frau Angelika Werny von der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen dem Gemeinderat darlegte, schließt das Jahr 2015
für die Gemeinde Mahlstetten deutlich
besser ab als erwartet. Der Gesamthaushalt
hatte im Jahr 2015 ein Volumen von rund 2,7
Mio. EUR.
Durch höhere Einnahmen bei den Gebühren und Verkaufserlösen und Einsparungen auf der Ausgabenseite konnte der
Verwaltungshaushalt eine Zuführungsrate
erwirtschaften, die um 30.406 € höher war,
als der Planansatz. Die Ertragskraft des Verwaltungshaushaltes (= Zuführungsrate) mit
244.755,71 € entspricht auch gleichzeitig
der Nettoinvestitionsrate, da der Gemeindehaushalt keine Mittel für den Schuldendienst erwirtschaften muss.
Auch der Vermögenshaushalt zeigt gegenüber dem Plan eine deutliche Besserstellung.
Durch nicht geplante Bauplatzverkäufe
konnten Mehreinnahmen von 80.535 € erzielt werden. Die Grundstückskäufe für ein
neues Baugebiet und die durchgeführten
Baumaßnahmen rechnen deutlich unter
dem Planansatz ab.
Dadurch mussten aus der Allgemeinen
Rücklage „nur“ 268.784,50 € statt der geplanten 541.750 € entnommen werden.
Trotz der Rücklagenentnahme beträgt deren Bestand im Rechnungsjahr 2015 noch
999.025,27 € und entspricht dem drittbesten Wert seit 10 Jahren.
Diesem „Finanzvermögen“ steht die Schuldenfreiheit seit 2009 gegenüber und so
kann auf den 31.12.2015 eine sehr gute Finanzausstattung bescheinigt werden. Die
Gesamtbilanz für 2015 ist positiv und die
Gemeinde wird ihre weiteren Vorhaben und
anstehenden Investitionen in absehbarer
Zukunft problemlos inanzieren können.
Wasserversorgungs- und
Abwassersatzung: Neue Gebühren
Frau Marleen Smarsly von der Verwaltungsgemeinschaft legte die Kalkulationen aufgrund des letztjährigen Ergebnisses für die
Verbrauchsgebühren vor. Wie auch schon
in den Vorjahren weist sowohl der Wasserbereich als auch der Abwasserbereich eine
jeweils sehr starke und Unterdeckung auf. In
der Summe müssten sowohl die Abwassergebühren als auch die Wasserversorgungsgebühren um insgesamt um 1,00 EUR angehoben werden.
Dies liegt einerseits an den laufenden Kosten aber ebenso an geplanten Investitionen,
wie zum Beispiel der Druckerhöhungsanlage für den nördlichen Teil des Dorfs. Darüber hinaus werden die Anforderungen an
die Reinigungsleistung von Kläranlagen, so
auch beim Gemeinschaftsklärwerk in Mühlheim auch aufgrund der gestiegenen Anforderungen des Umweltschutzes und des
Grundwasserschutzes geprägt. Dies wiederum ist mit entsprechendem Kostenaufwand
verbunden. Mit ein weiterer Grund ist neben den vorgenannten Aspekten auch die
Einsparung von Trinkwasser, was ökologisch
natürlich sinnvoll ist, aber letztendlich dazu
führt, dass ständig steigende Kosten auf
eine immer geringer werdende Verbrauchsmenge umgelegt werden müssen.
Es bestand Einigkeit, dass eine volle Kostendeckung nicht erreicht werden kann zumal
dies auch von der Gebührenhöhe her für
die Einwohnerschaft kaum zumutbar wäre.
Insgesamt liegt Mahlstetten zwar innerhalb
des Gebührenvergleichs der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen an oberer Stelle,
jedoch im Landesvergleich eher im Mittelfeld.
Gemäß der Kalkulation für die Wassergebühren ergibt sich ein kostendeckender
Gebührensatz von 3,21 EUR/cbm. Der Gemeinderat beschloss auf Empfehlung der
Verwaltung eine Anhebung von 2,50 EUR/
cbm um 10 Cents. Dadurch wird eine Unterdeckung in Höhe von knapp 19.000 EUR in
Kauf genommen, welche letztlich aus allgemeinen Steuermitteln zu inanzieren ist.
Beim Schmutzwasser beträgt der kostendeckende Gebührensatz 3,05 EUR/cbm; auch
hier wurde von der Verwaltung lediglich
eine moderate Anhebung von 2,75 EUR/
cbm um 10 Cents empfohlen, welcher der
Gemeinderat gefolgt ist. Dort wiederum
sind aufgrund der nicht kostendeckenden
Gebührenanhebungen aus allgemeinen
Steuermitteln beinahe 7.000 EUR zu inanzieren.
Beim Niederschlagswasser ist eine Anhebung von bisher 0,36 EUR/qm um 8 Cents
auf 0,44 EUR/qm kostendeckend, was so
empfohlen wurde. Der aus allgemeinen
Steuermitteln zu inanzierende Abmangel
beträgt dann rund 3.000 EUR.
Die neuen Gebühren für Wasser und Abwasser werden damit zum 01.01.2017 jeweils
um 10 Cents, also beim Frischwasser auf neu
2,60 EUR/cbm und beim Schmutzwasser
auf neu 2,85 EUR/cbm sowie beim Niederschlagswasser um 8 Cents auf 0,44 EUR/qm
angehoben. Es wurde einvernehmlich festgelegt, die nächste Gebührenerhöhung erst
wieder im 2-Jahres-Turnus anzugehen und
die neuen Gebühren in den Jahren 2017 und
2018 nicht zu verändern.
2. Änderung des Bebauungsplans
„Feriensiedlung Bohl“
Das Verfahren war schon vor einigen Monaten in Gang gesetzt worden, um kleinere
planungsrechtliche Vorgaben den Gegebenheiten anzupassen. Insbesondere geht
es um die Zulassung von Geräte- und Holzlagerschuppen sowie um Außenantennen.
Der Satzungsbeschluss wurde gefasst. Auf
die Bekanntmachung in diesem Amtsblatt
wird verwiesen.
Bebauungsplan „Schuppengebiet
Deichselbrunnen“
In mehreren zu Teils langwierigen Verhandlungen und Besprechungen unter anderem
mit dem Planer Herrn Ludger Große Scharmann und der Naturschutzbehörde konnte
eine Regelung für den naturschutzrechtlichen Ausgleich gefunden werden. Dazu war
auch eine einvernehmliche Lösung mit zwei
Pächtern kommunaler Flächen notwendig.
Die Gemeinde dankt diesen Pächtern, weil
ohne deren Zugeständnisse das Schuppengebiet nicht möglich gewesen wäre. Dem ist
eine intensive Beleuchtung aller Möglichkeiten der Gemeinde mit Gemeinderat Martin
Schlecht als ortskundigem Vertreter auch
der Landwirtschaft in dankenswerter Weise
voraus gegangen.
Der artenschutzrechtliche Ausgleich beindet sich derzeit noch in der Prüfung. Von Seiten des Landratsamtes wurde Zustimmung
signalisiert, sofern der begutachtende Biologe den erreichten Kompromiss befürwortet.
Gespräche wurden diesbezüglich bereits
geführt. Die Entscheidung des Biologen
steht leider noch aus. Sollte diese positiv
Seite 7
Donnerstag, den 14. Juli 2016
MAHLSTETTEN
ausfallen, kann die Gemeinde im Herbst den
Bebauungsplan endgültig verabschieden.
Erlass einer Hauptsatzung
Der Gemeinderat übertrug dem Bürgermeister verschiedene Kompetenzen hinsichtlich Stundungen, Beschafung von
Wertgegenständen usw. Dadurch soll der
Verwaltungsdurchlauf vereinfacht und beschleunigt werden. Der Satzungstext ist in
diesem Amtsblatt veröfentlicht.
Blockhütte: Neue Benutzungsordnung
Wie bereits aus der letzten Sitzung berichtet, mussten die über 30 Jahre alten Regelungen aktualisiert und die Gebühren dem
aktuellen Aufwand angepasst werden.
Die Benutzungsordnung wird in der Blockhütte aufgehängt. Mit den Mieter wird jeweils ein Mietvertrag abgeschlossen, mit
welchem sich die Mieter zur Einhaltung der
Benutzungsordnung verplichten.
Insbesondere wurde wegen der hohen Kosten der Gemeinde die Miete erhöht und aus
haftungsrechtlichen Gründen die Mitnutzung des Spielplatzes ausgeschlossen.
In einer der nächsten Ausgaben wird der
Wortlaut der Neufassung abgedruckt.
Redaktionsstatut für das Amtsblatt
„donnerstags“
Die Gemeindeordnung sieht verschiedene Regelungen über die Veröfentlichung
im Rahmen der Durchführungen von Bürgerentscheiden oder Bürgerbegehren, für
Wahlwerbung usw. vor.
Aus diesem Grunde hat der Gemeinderat
zur einheitlichen Handhabung für das Amtsblatt „Donnerstags“ ein so genanntes Redaktionsstatut erlassen.
Verpachtung kommunaler Flächen
Die Verwaltung wurde beauftragt, in der
Regel den bisherigen Pächtern, welche die
Pachtlächen der Gemeinde gemäß dem
vorausgehenden Pachtvertrag unverändert
übernehmen möchten, einen Entwurf des
künftigen Pachtvertrages zukommen zu lassen.
Mit einigen wenigen Bewirtschaftern und
Pächtern sind wegen kleineren Veränderungen oder wegen Neuverpachtung noch Gespräche zu führen.
Vergaben, Projekten und Maßnahmen
• LED-Umrüstung: Festlegung der Leuchten-Typen
Nach dem in der letzten Sitzung schon eine
Besichtigung mit Vertretern der NetzeBW
und der EnBW stattgefunden hat, wurden
nun nach Vorliegen der Preisempfehlungen
der Hersteller für die einzelnen Leuchtenstandorte die Typen festgelegt.
Es handelt sich um die Siteco-Leuchte „SL-10
Mini“, lang an allen hohen Masten-Standorten und ansonsten um die Siemens Flachleuchte DL-30.
Bei den historischen Leuchten im Ortskern
sollen lediglich die Leuchtmittel und ggf.
defekte Gläser ausgetauscht werden.
• Angelegenheiten der Wasserversorgung und der Löschwasserversorgung
Da die neue Trinkwasserverordnung von
Personen, die in der Wasserversorgung tätig sind, eine erhöhte Qualiikation wie zum
Beispiel die Berufsausbildung als Wassermeister fordert, wurde die Betriebsführung
für die Mahlstetter Wasserversorgung an die
EnBW vergeben.
Der Netzbetreibe verbleibt weiterhin beim
Bauhof. Insbesondere Fragen der Haftung
waren hierfür ausschlaggebend.
Darüber hinaus wurde die Planung für die
Erhöhung des Wasserdrucks und zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit an die
RBS-Wave, eine Tochter der EnBW übertragen.
Ein Teil des Prüfauftrags soll auch die Nutzung eines stillgelegten Rohwasserbehälters mit 100 cbm für die Löschwasserversorgung umfassen.
Verschiedenes
Ehrengaben für Vereinsjubiläen:
Der Grundbetrag für allgemeine Jubiläen
wird 50 EUR sein; für durch 25 teilbare Bestehen je Jahr 5 EUR.
Jagdangelegenheiten:
Der Gemeinderat nahm die Streckenliste
2015/16 weiterer Jagdbogen zu Kenntnis.
• Abschluss von Versicherungen
Für die neue EDV-Ausstattung wurde eine
Elektronikversicherung
abgeschlossen.
Ebenso wurden Unfall- und Strafrechtsschutzversicherungen für ehrenamtlich
Tätige, zum Beispiel beim Kinderferienprogramm beantragt.
Bekanntgaben
Polizeiliche Kriminalstatistik
Nachdem im Jahr 2014 die so genannte
Häuigkeitszahl in Mahlstetten besonders
niedrig war, lag diese im Jahr 2015 zwar
höher aber noch weit unter dem Durchschnitt, nämlich bei 1.842 Dieser Faktor gilt
als Gradmesser für die Zahl der polizeilich
registrierten Straftaten je 100.000 Einwohner. Landesweit betrachtet liegt die Häuigkeitszahl bei 5.592. Dies bedeutet, dass pro
100.00 Einwohner 5.592 Straftaten der Polizei bekannt geworden sind. Damit liegt die
Mahlstetter Häuigkeitszahl weit unter dem
Durchschnitt des Landes. Mahlstetten darf
sich daher zu den sicheren Gemeinden im
Landkreis rechnen.
• Bestellung von Familienbesucherinnen
Als Familienbesucherinnen wurden Frau
Susanne Schutzbach und Frau Julia Aicher
bestellt.
Die beiden neuen Familienbesucherinnen
werden noch eine entsprechende Schulung
beim Landratsamt besuchen.
• Stellungnahme zum Nahverkehrsplan
Die Gemeinde Mahlstetten ist mit etwa 60
Bussen täglich relativ gut versorgt.
Problematisch sind verschiedene Umsteigeverbindungen, insbesondere die abendliche Rückfahrt, beispielsweise von RietheimWeilheim nach Mahlstetten.
Hier wurden Verbesserungen gefordert.
• Ergänzung der Medienausstattung in
der Mehrzweckhalle
Da vermehrt Sticks, MP3-Player, Smartphone
und Datenkarten Verwendung inden, wurde
ein entsprechender Player mit den betrefenden
Anschlüssen als Ergänzung der Medienausstattung in der Mehrzweckhalle beschlossen.
• Rathaussanierung und -renovierung
Hier wurde über die Kostenentwicklung und
den Baufortschritt informiert. Aufgrund der
außerplanmäßigen Innenrenovierung der
Verwaltungsräume wird mit einer Kostenüberschreitung zu rechnen sein.
Bausachen:
• Erweiterung Lager, Kirchbühlhütte, Am
Kirchbühl 2
• Garagenanbau, Riegertsbühlstraße 72
• Anbau an bestehendes Fabrikgebäude,
Griesstraße 10
• Bau einer Stützmauer, Oberer Bohl 15
Das Einvernehmen wurde erteilt.
Ortsplan:
Die Neuerstellung eines Ortsplans wurde
beauftragt. Der veraltete Plan an der Ortsdurchfahrt soll durch diesen ersetzt werden
und künftig bei der Bushaltestelle aufgestellt werden. Zusätzlich wird an der bis jetzt
noch leeren Rückseite der Wandertafel am
Marienplatz ein solcher Plan angebracht
werden.
Die Druckvorlage für die Tafel kann dann
auch als Kopiervorlage und für die Homepage dienen.
Öfnungszeiten des Rathauses ab Oktober
und neue Telefonrufnummer ab August:
Das Rathaus wird mit neuer Besetzung künftig mittwochs geschlossen bleiben und an 3
Vormittagen sowie 2 Nachmittagen geöfnet sein. Die neuen Öfnungszeiten werden
rechtzeitig bekannt geben.
Ebenso wird die Verwaltung die bisherigen
Einzeltelefone durch eine Durchwahl-Anlage ersetzen. Dies führt dazu, dass eine neue
Rufnummer vergeben werden muss. Auch
dies wird baldmöglichst veröfentlicht.
Nichtöfentliche Sitzung
In der nichtöfentlichen Beratung ging es
um Personal- sowie Grundstücksangelegenheiten und dabei auch um eine Bauplatzanfrage. Darüber hinaus wurde das bislang
geringe Interesse an Bauplätzen im Neubaugebiet „Kleines Öschle“ angesprochen.
Gratulation an den Musikverein
zum Wertungsspiel mit
„sehr gutem Erfolg“
Unser Musikverein hat nach 10 Jahren wieder einmal an einem Wertungsspiel teilgenommen und seine Leistungen der prüfenden Bewertung einer fachkundigen Jury
unterzogen.
Donnerstag, den 14. Juli 2016
Seite 8
MAHLSTETTEN
Das Wertungsspiel fand im Rahmen des
Kreisverbandsmusikfestes des BlasmusikKreisverbands Rottweil-Tuttlingen am vergangenen Wochenende in Böhringen statt.
Ein solcher Wettbewerb stellt für viele Vereine eine Standortbestimmung dar. „Hut
ab“, dass sich die Kapelle diesem Vergleich
gestellt hat.
Dabei traten die Mahlstetter Musikerinnen
und Musiker in der Wertungsgruppe „Kategorie 3“ an; dies entspricht der früheren
„Mittelstufe“. Sie errangen das Prädikat „sehr
gut“, resultierend aus 84,5 von 100 möglichen Punkten. Das ist eine äußerst bemerkenswerte Leistung. Die gesamte Musikkapelle unter Leitung von Dirigent Markus
Klaiber und dem 1. Vorsitzenden Joachim
Aicher darf sich freuen und stolz auf das Erreichte sein.
Namens des Gemeinderates, der Verwaltung sowie persönlich gratuliert der Bürgermeister allen Musikerinnen und Musikern
ganz herzlich zu diesem tollen Erfolg. Dem
Musikverein wünschen wir weiterhin Kameradschaft, Motivation und Zusammenhalt!
Tagesmutter für Mahlstetten
gesucht
Für die Betreuung von Kindern werden in
Mahlstetten Tagesmütter gesucht. Hierbei
geht es zum Beispiel um die Betreuung von
Kindern im Kindergartengebäude in der Zeit
zwischen 12.30 Uhr und 13.30 Uhr. Ebenso
sind weitere Betreuungszeiten, unter Umständen auch in anderen Räumlichkeiten
denkbar. Als Tagesmutter erhält man eine
Geldleistung.
Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich
bitten bei Bürgermeister Helmut Götz, am
besten per E-Mail unter [email protected]. Spezielle Fragen zu dieser Thematik beantworten auch gerne Frau Patricia
Seibert-Klöck und Frau Klara Selak-Arnone
(Tel: 07461/926-4127 oder k.selak-arnone@
landkreis-tuttlingen.de) vom Landratsamt
Tuttlingen. Sie werden beim Informationsabend in Mahlstetten zugegen sein.
§
Sprechzeiten
Einladung zu einer
Informationsveranstaltung
über„Kindertagesplege“
Die Gemeinde Mahlstetten würde sich freuen, wenn sich eine oder mehrere Tagesmütter aus Mahlstetten für Mahlstetter Kinder
inden würden. Hierüber möchten wir informieren.
Dazu konnten wir vom Landratsamt die
Kindergartenfachberaterin Frau Patricia
Seibert-Klöck und Frau Klara Selak-Arnone
(Tel: 07461/926-4127 und k.selak-arnone@
landkreis-tuttlingen.de) gewinnen. Die Veranstaltung indet am Montag, 25.07.2016
um 19.00 Uhr im Kindergarten „Schatzinsel“
in Mahlstetten statt.
Die Einladung nicht nur an Interessierte,
sondern gleichfalls an alle Eltern, damit sie
sich darüber informieren können, wie eine
solche Betreuung für ihr Kind ggf. erfolgt.
Bitte merken Sie sich diesen Termin vor.
Wir gratulieren
Frau Rosa Sauter, Gartenstrasse 12, zum
80. Geburtstag am 20.07.16
Die Gemeindeverwaltung wünscht den
Jubilaren zu diesem Festtag und für den
weiteren Lebensweg alles Gute, besonders aber Gesundheit und Zufriedenheit.
Freitag:
Weitere Infos und Tipps erhalten Sie bei
der Abfallberatung, Tel. 07461-926 3400,
Fax 07461-926 99 3400
Email:
[email protected]
Alle diese Infos erhalten Sie auch im
Abfallkalender, der im Internet unter
www.abfall-tuttlingen.de oder in unserer
Abfall-App
Reklamationen zur Müllabfuhr:
Bitte wenden Sie sich direkt an:
Firma ALBA Schwarzwald GmbH.
78655 Dunningen
Telefon: 07403/9294-0
e-Mail: [email protected]
Die Entsorgung der Wertstofe wird jedoch nicht von der Firma ALLBA, sondern,
von der Firma Sita, Tel. 0746438114, durchgeführt.
Amtliche
Mitteilungen
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Samstag 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr (nur
Wertstofhof und Grünguthof geöfnet
Samstag keine Annahme von Bauschutt.
14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
geschlossen
14.30 Uhr bis 17.00 Uhr
8.00 Uhr bis 11.00 Uhr
16.00 – 18.00 Uhr
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mülltermine
Müllabfuhr
Biomüll: Di 19.07.
Papier: Di 19.07.
Grünschnitt: jeden 1. Und 3. Samstag im
Monat ab 19.03.2016 von 10.00 bis 11.00
Uhr am Bauhof
Wertstofhof und Grünguthof Mühlheim
Öfnung: ab 14. März 2016 bis 12. November 2016
Jeweils am
Mittwoch von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Freitag von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr
und am Samstag von 9.00 Uhr bis 13.00
Uhr geöfnet.
Bauschuttdeponie Aldingen mit Wertstofhof
Öfnung ab 14. März 2016 bis 12. November 2016
Jeweils Montag bis Freitag
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Infos zur Werttonne / zum Dualen System
– kostenfreie Servicenummer der Firma
Sita Tel. 0800-188 99 66
E-Mail: www.sita-deutschland.de
Kirchliche
Nachrichten
KIRCHLICHE MITTEILUNGEN
DER SEELSORGEEINHEIT
OBERER HEUBERG
Böttingen, Königsheim,
Mahlstetten, Bubsheim,
Egesheim, Reichenbach
Pfarrbüro - Öfnungszeiten und Kontaktaufnahme
- Böttingen Pfarrgässle 2:
Dienstag und Freitag 16 – 18 Uhr
Tel.: 23 85, Fax: 91 01 61
E-Mail: [email protected]
- Bubsheim Graneggstr. 2:
in der Regel der erste Mittwoch im Monat
15 – 18 Uhr, Tel.: 5 69
- Mahlstetten Kirchstr. 13:
Donnerstag 18 – 19 Uhr
Tel.: 23 02 Fax: 23 02
E-Mail: [email protected]
Urlaub Gemeindeblatt
In den Wochen 31, 32 und 33 erscheint kein Gemeindeblatt.
Abgabetermin für KW 30 (letztes Gemeindeblatt vor den Ferien)
Dienstag 26.07.2016, 8.00 Uhr.
Abgabetermin für KW 34 (erstes Gemeindeblatt nach den Ferien)
Dienstag, 23.08.2016, 8.00 Uhr.
Bitte beachten!!
Seite 9
Donnerstag, den 14. Juli 2016
MAHLSTETTEN
Pfr. J. Amann
Tel.: 23 85 Fax: 91 01 61
E-Mail: [email protected]
P. Stephen Michael
Tel.: 07424/95835-26/Fax:-29
E-Mail: [email protected]
S. Straub (GR) Tel.: 33 48 Fax: 91 01 61
E-Mail: [email protected]
„Eine Gemeinde ist wie ein Garten, in dem
bunte Blumen, saftiges Obst und knackiges Gemüse, aber auch Disteln und Kakteen wachsen. Manche brauchen länger zum
Reifen als andere, manches schmeckt süß,
anderes herzhaft.Eine Gemeinde ist vielfältig, bunt, lebendig.Damit sie das sein kann,
braucht sie auch dich.“(17.Juli: Fest des Obstund Gartenbauvereins Mahlstetten)
---------Gottesdienstordnung und Termine Sankt
Konrad, Mahlstetten
von Donnerstag, 14.07.2016 bis Sonntag,
24.07.2016
---------Donnerstag, 14.07.2016
in Bö: 7.45 Uhr Schülergottesdienst
in Kö: 18.00 Uhr Schülergottesdienst
Freitag, 15.07.2016 – Hl. Bonaventura
in Rei: 19.00 Uhr Eucharistiefeier
Samstag, 16.07.2016
in Aggenhausen: 15.00 Uhr Trauungsgottesdienst von Alexander Aicher und Katrin
Vorndran
in Bu: 18.00 Uhr Anbetungszeit
in Bu: 19.00 Uhr Eucharistiefeier
in Eg: 19.00 Uhr Eucharistiefeier
Sonntag, 17.07.2016 – 16. Sonntag im
Jahreskreis
in Kö: 8.30 Uhr Eucharistiefeier
in Rei: 8.30 Uhr Wortgottesfeier ohne
Kommunion
in Ma: 9.30 Uhr Jubiläumsgottesdienst des
OGV in / um die Mehrzweckhalle als Familiengottesdienst der Seelsorgeeinheit
in Bö: 10.00 Uhr Eucharistiefeier, zugleich Kinderkirche im Gemeindehaus St. Katharina
Montag, 18.07.2016
in Bu: 19.00 Uhr Trefen der Verantwortlichen
der Katholischen Erwachsenenbildung zur
Jahresplanung 2016/2017 im Pfarrsaal
Dienstag, 19.07.2016
in Bö: 19.00 Uhr Eucharistiefeier
in Bu: 19.00 Uhr Eucharistiefeier
in Bu: 20.00 Uhr KGR-Sitzung
Mittwoch, 20.07.2016
in Ma: 10.00 Uhr Eucharistiefeier, mitgestaltet von Cantus Firmus -Gesangsgruppe
aus der Ukraine- (Elisabeth Aicher (Stefans);
Franz Specker; Karl Specker;)
in Eg: 19.00 Uhr Eucharistiefeier
in Eg: 19.45 Uhr KGR-Sitzung
Donnerstag, 21.07.2016
in Bö: 7.45 Uhr Schülergottesdienst
in Kö: 19.00 Uhr Eucharistiefeier
Freitag, 22.07.2016
in Rei: 19.00 Uhr Eucharistiefeier
Samstag, 23.07.2016
in Ma: 14.00 Uhr Hochzeitsmesse von Pascal
Dilger und Simone Schutzbach
in Bö: 19.00 Uhr Wortgottesfeier mit
Kommunion
in Kö: 19.00 Uhr Eucharistiefeier
in Bu: 19.00 Uhr Festakt mit Einweihung des
Feuerwehr- und Bauhofgebäudes
Sonntag, 24.07.2016 – 17. Sonntag im
Jahreskreis
in Bu: 8.30 Uhr Eucharistiefeier, mitgestaltet
vom Gesangverein Harmonie Bubsheim anl.
des Feuerwehrfestes/ Patrozinium
in Eg: 8.30 Uhr Eucharistiefeier
in Ma: 10.00 Uhr Eucharistiefeier (3. Messopfer für Anna Aicher; Josef Specker m. Angehörigen; Erwin Dilger m. Angehörigen;
Lina u. Josef Schutzbach; Justine u. Wilhelm
Drössel und Veronika Schutzbach m. Angehörigen)
in Rei: 10.00 Uhr Eucharistiefeier
---------Beerdigungsdienst / Information
10.07. bis 16.07. Pfr. Johannes Amann
(Tel. 2385)
17.07. bis 23.07. Gemeindereferentin Sylvia
Straub (Tel. 3348, priv. 9161281)
Bücherei – Neue Öfnungszeiten
Montag, 16.00 – 17.00 Uhr
Rosenkranzgebet
Dienstag und Mittwoch, 18.30 Uhr
Danke
Sie erinnern sich noch an das 10-jährige Jubiläum „Lebensfestival-Funkenlug“ in der
Fastenzeit?
Nach Begleichung aller entstandenen Unkosten können wir an die geistliche Gemeinschaft Emmanuel in Altötting für ihre Arbeit
mit Jugendlichen aus allen Teilen Europas
1000.- Euro an Spende überweisen. Wir danken allen ganz herzlich, welche mit ihren
Spenden bei den einzelnen Veranstaltungen
diese Summe ermöglicht haben.
Jugend fährt nach Taizé –vom 4. –
11.9.2016 - Zuschussmöglichkeit
Jugendliche aus dem Dekanat Tut-Spaichingen sind zu einer Taizéfahrt eingeladen. Ab
15 Jahre; Kosten € 155.- (Fahrt und Unterkunft).
Anmeldeschluss: Montag, 25.Juli 2016.
Anmeldung und weitere Infos zur Fahrt bei
Alexander Krause ([email protected]).
Auch unsere Gemeindereferentin Sylvia
Straub wird daran teilnehmen. Für weitere
Fragen und Infos wendet euch an das Kath.
Jugendreferat Tuttlingen,
Uhlandstr. 3, [email protected]
oder Tel. 07461/965980-40.
Jugendliche aus unserer Seelsorgeeinheit, die daran teilnehmen, werden inanziell unterstützt. Bitte meldet euch dann
auf unserem Pfarramt Böttingen.
Anbetungszeit am 16. Juli um 18:00 Uhr
in Bubsheim
Herzliche Einladung zur monatlichen Anbetungszeit am Sa., 16. Juli um 18.00 Uhr in der
Pfarrkirche Bubsheim.
Familiengottesdienst am 17. Juli 2016
um 9:30 Uhr in Mahlstetten
In Verbindung mit dem Jubiläumstag des
Obst- und Gartenbauvereins und dem Tag
der ofenen Gartentüre in Mahlstetten feiern wir den Sonntagsgottesdienst an/in der
Mehrzweckhalle.
Wir laden dazu die gesamte Seelsorgeeinheit herzlich ein. Für den Gottesdienst hat
sich eine Musikgruppe aus den Vereinsreihen zusammengefunden und auch Kinder
des Vereins werden mitgestalten. Freuen wir
uns auf das Mitwirken von Klein und Groß
rund um das Thema „Was die Planzen brauchen“, anschließend auf leckere Häppchen
und ein gutes Mittagessen.
Wir gratulieren als Kirchengemeinde dem
Obst- und Gartenbauverein ganz herzlich zu
ihrem 75-jährigen Jubiläum und wünschen
dem Verein eine gute, blühende Zukunft.
Trefen der Verantwortlichen der KEB in
der Seelsorgeeinheit
zur Jahresplanung 2016/ 2017 am Montag, 18. Juli um 19.00 Uhr im Pfarrsaal in
Bubsheim.
Gesangsgruppe Cantus Firmus aus der
Ukraine
Im Gottesdienst am Mittwoch, 20.07. um
10 Uhr in Mahlstetten werden wieder die
mächtigen und klangvollen Stimmen der
Gesangsgruppe Cantus Firmus aus der Ukraine erklingen. Trotz der schwierigen Situation in der Ukraine haben sie sich wieder auf
den Weg zu uns gemacht. Wer für die Musiker am Ende der Gottesdienste eine Spende
hat: Cantus Firmus wird dafür besonders
dankbar sein.
Spiele dein Lieblingsstück auf der Orgel
Liebe/r KlavierspielerIn, vielleicht hast Du
Dich schon einmal gefragt, ob du dein Lieblingsstück auch einmal auf einer Orgel spielen könntest.
Jetzt hast du die Gelegenheit, es heraus zu
inden. Spiel dein Lieblingsstück auf der Orgel.
Wenn es dir Spaß macht, kannst du dein
Stück sogar vor Publikum spielen, entweder
am Tag der Orgel, dem 11. September, im
Rahmen des Gottesdienstes oder zu einem
anderen Zeitpunkt, den wir miteinander vereinbaren.
Du solltest deinen Wunsch zunächst mit
deinem Klavierlehrer/Deiner Klavierlehrerin
besprechen. Dann vereinbarst du ein Probespiel an der Orgel. Auf deine Anmeldung
freut sich deine Kirchengemeinde.
Du darfst dich gern auf dem Pfarramt melden bzw. in Böttingen/Mahlstetten bei Volker Schweizer
([email protected]) und in Bubsheim/Königsheim bei Maria-Ella Frech
(Tel.: 015784538440,
email: [email protected]).
Donnerstag, den 14. Juli 2016
Seite 10
MAHLSTETTEN
Herzliche Einladung zum Lobpreisgottesdienst
am Sonntag, 17. Juli 2016, um 19.00 Uhr, in
der Fronhofer Kirche, Wehingen.
Neupriester spendet Primizsegen auf der
Liebfrauenhöhe
Zur Andacht mit Primizsegen lädt das
Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe am
Freitag, dem 22. Juli, um 15.00 Uhr in die
Krönungskirche ein.
Der Neupriester Josef Laupheimer spendet
am Ende der Andacht den Besuchern einzeln den Primizsegen. Im Anschluss gibt es
Begegnungsmöglichkeiten bei Kafee und
Kuchen. Information: Schönstatt-Zentrum
Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-300,
[email protected]
Kirche im Privatfunk/Privatradioagentur
in „DAS NEUE RADIO NECKARBURG“
UKW Schwarzwald-Baar/Tuttlingen 102.0,
Rottweil 93.1, Oberndorf 104.6, Schramberg
103.7
Internetradio und Infos:
www.radio-neckarburg.de
Mit erfrischenden Gedanken und aktuellen
News begleiten Sie die Kirchen der Region
durch den Tag:
„Guten Morgen“ ein ermutigendes Wort
zum Start in den Tag, täglich gegen 6.50 Uhr
„Mittendrin“ ein Zitat zum Nachdenken in
der Mitte des Tages, täglich gegen 12.40 Uhr
„Zur Nacht“ ein Gedanke zum Abschluß des
Tages, täglich gegen 19.50 Uhr
„Typisch himmlisch - Kirche am Sonntagmorgen“
17.07. „In Rottweil unterwegs“, - Historisches
mit Dr. Winfried Hecht
24.07. „Klinik- und Kurseelsorge Königsfeld“,
- die neue Mukoviszidose-Reha
31.07. „Endlich Ferien“, - Kirche und Urlaub...
Evangelische
Kirchengemeinde Rietheim
Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen
Pfarramt Rietheim
Pfarrerin Silke Bartel,
Rathausplatz 1, 78604 Rietheim-Weilheim,
Tel. 07424-2548, Fax: 07424-601953,
Internet: www.evkiri.de
Mail: [email protected]
Pfarrbüro
Das Pfarrbüro ist besetzt durch Pfarramtssekretärin Lena Jacobi am Dienstag und Donnerstag jeweils von 9-11 Uhr.
Tel. 07424-2548,
mail: [email protected]
Trauer
Aus unserer Kirchengemeinde ist
Herr Edmund Hof aus Rietheim am 03. Juli
2016 verstorben.
Die Trauerfeier mit Urnenbeisetzung fand
am 08. Juli in Rietheim statt.
Wir nehmen Anteil an der Trauer der Hinterbliebenen und befehlen den Verstorbenen
in die Hand Gottes.
Gottesdienste
Sonntag, 17. Juli, 8. Sonntag nach
Trinitatis
10 Uhr Gottesdienst in Rietheim zum Thema
Männer in der Bibel: Petrus (Pfarrerin Silke
Bartel).
Wochenübersicht
Dienstag, 19. Juli 15–17 Uhr
Gemeindebücherei
Mittwoch, 20. Juli 19.30 Uhr
Sitzung des Kirchengemeinderats
Donnerstag, 21. Juli 16-18 Uhr
Gemeindebücherei
Wochenspruch
Lebt als Kinder des Lichts; die Frucht des
Lichts ist lauter Güte und Gerechtigkeit und
Wahrheit.
Eph 5,8b.9
Aus den
Schulen
Grundschule Böttingen
Bundesjugendspiele der Schule
Böttingen
Bei optimaler Witterung veranstaltete die
Schule am vergangenen Freitag die diesjährigen Sommerbundesjugendspiele auf
der schönen Leichtathletikanlage neben der
Mehrzweckhalle. Nach der gemeinsamen
Aufwärmung aller Schüler mit Musik absolvierten die 77 Schülerinnen und Schüler der
Grundschule Böttingen mit viel Elan und
sportlichem Ergeiz die drei Disziplinen Lauf,
Sprung und Wurf.
Nach dem Wettkampf gab es für alle Teilnehmer zur Stärkung eine heiße Wurst mit Wecken.
Viel Freude und Spaß hatten die Schülerinnen und Schüler bei dem zum Schluss
durchgeführten
klassenübergreifenden
Stafellauf und einem gemeinsamen Spiel.
So war die Veranstaltung zur vollsten Zufriedenheit durchgeführt worden und die vie-
len Urkunden zeigen, dass es auch auf dem
Heuberg viele Leichtathletiktalente gibt.
Nach den Spielen konnten 36 Sieger- und 15
Ehrenurkunden übergeben werden.
Eine Ehrenurkunde erhielten:
Klasse 1:
Lara Schönwald, Mirijana Simon,
Laura Flad
Klasse 2:
Janis Riede, Lara Marie Niebel,
Lina Flad
Klasse 3: Luis Dreßler, Alice Kloster, Jasmin
Kloster, Annika Lehr, Ellen Specker
Klasse 4: Kevin Hilser, Anika Müller, Zoe
Knupfer, Angela Peters
Schulsieger bei den Jungen wurde Luis
Dreßler und Kevin Hilser bei den Mädchen
Anika Müller.
Herzlichen Glückwunsch!
Schlossbergschule
Grundschule Wehingen und
Werkrealschule Heuberg
Der Unterricht nach den Sommerferien beginnt für die Klassen 2 – 4 und 6, 7, 8 und
10 am Montag, den 12. September 2016 um
8.20 Uhr in der Schlossbergschule in Wehingen und endet um 11.50 Uhr.
Der ökumenische Schuljahresanfangsgottesdienst beginnt um 7.35 Uhr in der Kath.
Kirche Wehingen.
Die Klasse 9 beginnt den Unterricht ebenfalls an diesem Tag um 8.20 Uhr in der Werkrealschule Heuberg, Außenstelle Gosheim.
Mit der Nachmittagsbetreuung und dem
Mittagstisch starten wir am Dienstag,
13.09.2016 mit einem „Schweineleischlosen“ Einheitsessen. Bei Interesse bitte am
Montag der Klassenlehrerin Bescheid geben.
Für die Klasse 5 beginnt der Unterricht mit
einer kleinen Aufnahmefeier am
Dienstag, 13.09.2016 um 8.20 Uhr in der
Aula der Schlossbergschule.
Dazu möchten wir alle Eltern und alle, die
die Kinder gerne begleiten möchten, herzlich einladen.
Seite 11
Donnerstag, den 14. Juli 2016
MAHLSTETTEN
Vereine und
Organisationen
Herzliche Einladung zum
75-jährigen Jubiläums des
Obst- und Gartenbauvereins
Mahlstetten
Unser Dorf öfnet seine
Gartenpforten am Sonntag, 17. Juli 2016
Am 17. Juli werden sich im Rahmen des 75-jährigen Bestehens des Obst- und Gartenbauvereins Mahlstetten die Pforten einiger Gärten
öfnen. Wir freuen uns sehr darüber, dass wir
die Jubiläumsfeier zum 75-jährigen Bestehen
des OGV veranstalten können und möchten
zum Tag der ofenen Gartentür am Sonntag,
17. Juli 2016 herzlich einladen.
•
Um 9:30 Uhr Gottesdienst im Freien bei
der MZH der Gottesdienst wird gestaltet
von Kindern des OGV und einer Musikgruppe aus Vereinsreihen anschließend
Grußworte
•
ab 11:30 Uhr leckeres Mittagessen /
auch für Vegetarier
•
um 13:00 Uhr Öfnen der Gartenpforten
Kinderrallye durch die Gärten mit
100-prozentiger Gewinnchance
•
Marktstände bei der Halle laden zum
Verweilen und zum Verkosten ein
es locken heimische Produkte aus
Garten,
Flur
und
Handwerkerhand, sowie so manch „Verkösterle“
Während des Nachmittags bieten wir
Kafee und selbstgebackene Kuchen an
•
17:00 Uhr Schließung der Gärten
und gemütlicher Ausklang in und um
die Mehrzweckhalle mit herzlicher Einladung zum Vesper.
Folgende zwölf Gartenbesitzer öfnen ihre
Pforten:
•
Regina Aicher-Dietrich und Kurt Dietrich
– Lippachtalstr. 2
•
Ursula und Klaus Aicher – Lippachtalstr. 6
•
Alexandra und Volker Vigehls – Hintere
Dorfstr. 5a
•
Fritz Aicher – Untere Dorfstr. 1
•
Adelheid Maubach – Riegertsbühlstr. 6
•
Anneliese und Bruno Seuling – Bohlstr. 28
•
Sieglinde und Theo Sauter – Bergstr. 1
•
Elfriede Müller-Aicher – Am Eckweg 8
•
Ursula Jansen – Am Eckweg 10
•
Ingrid und Manfred Haarig – Ferienhausstr. 11
•
Katharina Banzhaf und Dieter Mottl –
Oberer Bohl 5
•
Nicole und Oliver Schmidt – Oberer Bohl 16
Wir freuen uns sehr auf euch und wünschen
allen Besuchern einen wunderschönen Tag
Obst- und Gartenbauverein Mahlstetten
Jugendfeuerwehr Mahlstetten
Hallo Jungs,
die nächste Probe indet am Mittwoch,
20.07.2016,
um 18.30 Uhr statt.
Euer Jugendwart
SGM Heuberg Auslug am
Samstag 15.10.2016
Auch dieses Jahr organisieren wir wieder
unseren SGM Heuberg Jugendauslug.
Von Bambinis bis A-Jugend sind alle Spieler, Eltern und Betreuer herzlich eingeladen
mitzukommen. Bitte haltet euch den Termin
Samstag 15.10.2016 frei !!!.
Das Ziel steht noch nicht deinitiv fest – wir
werden euch hierzu rechtzeitig informieren.
SGM Heuberg Outit
Neuer Bestellmodus – Onlineshop bei
Sport Butsch
Um den bisherigen Ablauf zu verbessern
kann ab sofort jeder selbstständig und zu jeder Zeit seinen Bedarf an Kleidungsstücken
des SGM Heuberg Outit bestellen.
Über den Online-Shop der Firma Intersport
Butsch ist dies das ganze Jahr möglich.
Es wird somit künftig keine Sammelbestellungen mehr geben.
Im Onlineshop unter www.butsch-teamsport.de einfach die SGM Heuberg auswählen und die Artikel entsprechend in den Warenkorb legen.
Bitte den Hinweis wegen der Belockung beachten.
Die Bezahlung erfolgt direkt per Überweisung oder PayPal. Eine Lieferung ist gegen
Gebühr möglich.
Falls Fragen auftauchen bitte kurze Nachricht an [email protected] schreiben.
Wir hofen dass wir euch mit dieser Neuerung das ganze Prozedere einfacher machen
werden.
Eure Jugendleiter.
Rückschau vom vergangenen
Wochenende
E1 - Jugend-Wanderpokal-Feldturnier in
Zepfenhan
Die E1 Jugend startete am Samstag 09.07.
beim 21. Feldturnier des FSV Zepfenhan
und traf dort auf ganz andere Gegner als
in den Rundenspielen. Dementsprechend
gespannt und zudem noch als Titelverteidiger und mit einer neuen Mannschaftsaufstellung die durch Spieler aus Dürbheim
ergänzt wurde, begann man die Vorrunde.
Das Zusammenspiel klappte von Beginn an
sehr gut, und die Betreuer, Fans und Gegner
waren beeindruckt. Man sah den Jungs Ihre
Spielfreude regelrecht an und die Ergebnisse
der Vorrunde zeigten es ebenfalls deutlich.
SGM I : SV Dotternhausen 3:0
SGM I : FC Göllsdorf
3:0
SGM I : SGM Schömberg II 3:0
SGM I : SV Schörzingen
0:0
Somit waren sie als Gruppenerster im
Halbinale gegen RW Altstadt. Auch
hier hatten sie zu jeder Zeit alles im Grif
und setzten ihre 3:0 Ergebnisliste fort.
Im Finale standen sie der SpVgg Bochingen
gegenüber und machten das Ding ix. Mit
einem starken 4:0 war alles perfekt und der
Wanderpokal ging erneut auf den Heuberg.
Die Ansagen des Trainergespanns wurden in
die Tat umgesetzt !!.
Er zum zweiten Mal in 21 Jahren konnte eine
Mannschaft den Titel verteidigen und das
ohne Gegentor hat bisher noch keine Mannschaft geschaft. SUPER
Herzlichen Glückwunsch den Trainern Gerd
Auer und Thomas Mattes und den Spielern.
Für die SGM spielten: Nick Sprenger, Lars
Heinemann, Marcel Schönhorst, Kevin Hilser, Luca Zepf, Andreas Zepf, Finn Bronner,
Leon Burger
Interessantes
und Wissenswertes
Aktivierender Hausbesuch ein Bewegungsangebot des
DRK für Senioren
Würden Sie gerne ein wenig Gymnastik machen, aber der Weg bis zur Seniorengymnastik ist aufgrund körperlicher Einschränkungen zu mühsam für Sie?
Beim aktivierenden Hausbesuch kommt ein
speziell ausgebildeter Übungsleiter eine
Stunde pro Woche zu Ihnen nach Hause. Aus
einer Mischung zwischen leichter Gymnastik und Gesprächsführung, werden Mobilität, Kraft, Ausdauer, Koordinationsfähigkeit
und Gedächtnisleistung erhalten und gefördert.
Die Gymnastikübungen werden nach Absprache mit Ihrem Hausarzt bezüglich der
medizinischen Unbedenklichkeit individuell
für Sie gestaltet.
Es wird eine kostenlose Schnupperstunde angeboten, jede weitere Stunde kostet 4,50 Euro.
Gerne informieren wir Sie:
DRK-Kreisgeschäftsstelle Tuttlingen
Ansprechpartnerin: Nora Mauch,
Tel. 07461/1787-19 oder
E-Mail: [email protected]
Damen- und Herren
Grümpelturnier vom 29. bis
31. Juli in Bärenthal
Der SV Bärenthal e.V. richtet am Wochenende vom 29. bis 31. Juli sein alljährliches
Damen- und Herren Grümpelturnier aus.
Bei diesem Turnier spielen die Mannschaften auf zwei Kleinfeldern um den begehrten Wanderpokal. Die Spiele beginnen
am Samstagmorgen, das Finale indet am
Sonntagnachmittag statt. Eine Mannschaft
besteht aus sechs Feldspielern und bis zu
drei Ersatzspielern. Anmeldeschluss ist der
12. Juli 2016. Nähere Informationen rund um
das Turnier, sowie alle Anmeldeunterlagen,
inden Sie auf der Vereinshomepage: www.
sv-bärenthal.de . Bei Fragen steht Ihnen Ralf
Sigrist (E-Mail: [email protected]) gerne zur
Verfügung. Bereits am Freitag indet ein großes Elfmeterturnier für Damen und Herrenmannschaften statt. Anmeldungen können
am Turniertag bis 17 Uhr bei der Turnierleitung
abgegeben werden.
Donnerstag, den 14. Juli 2016
Seite 12
MAHLSTETTEN
Am Freitag indet ab 17 Uhr ein Handwerkervesper mit dem Musikverein Bärenthal
statt. Anschließend sorgt „DJ Mike“ bei freiem Eintritt für Stimmung im Festzelt.
Am Samstagabend steigt die große Fete
mit „DJ-Die Party“, ebenfalls bei freiem Eintritt.
Der SV Bärenthal e.V. freut sich auf Ihr Kommen!
Aus der Sitzung des
Ausschusses für Technik und
Umwelt
Der Ausschuss für Technik und Umwelt
hat in seiner Sitzung am 6. Juli 2016 Einzelheiten zum Neubau der Kreissporthalle in Tuttlingen, den strategischen
Leitfaden des Frauenhofer IAO für die
3mobil-Modell-Region, Details zum Naturschutzgroßprojekt Baar, die Änderung des Konzepts für die stationäre
Geschwindigkeitsmessung im Landkreis
Tuttlingen und die Sanierung der Burgruine Kallenberg beraten.
2014 hat sich der Kreistag für einen Neubau
der Kreissporthalle in Tuttlingen entschieden, um eine ganzheitliche Lösung für die
Kreissporthalle, aber auch die schwierige
Zu- und Abfahrtssituation zum Kreisberufsschulzentrum und die dadurch provozierte
Verkehrs- und Parkplatzproblematik zu inden.
Der Sieger des durchgeführten Architektenwettbewerbs Architekt Werner Wohlleber
aus Zimmern ob Rottweil hat dann auf Basis
des durch den Ausschuss für Technik und
Umwelt im Februar 2015 beschlossenen
Raumprogramms eine Vorentwurfsplanung
samt Kostenschätzung in Höhe von rd. 5,9
Mio. EUR erstellt, die dem Ausschuss vorgestellt und jetzt einstimmig beschlossen
wurde. Für den Baubeschluss wird in der
kommenden Sitzungsrunde die Entwurfsplanung samt detaillierter Kostenberechnung vorgelegt.
Auf Antrag der FDP-Fraktion soll darüber
hinaus die Installierung einer Photovoltaik-Anlage nochmals geprüft werden. Die
vorgelegte Vorentwurfsplanung mit Kostenschätzung über rd. 1,3 Mio. EUR für die
Außenanlagen wurde mit der Maßgabe,
dass die Anzahl der anzulegenden Parkplätze von ursprünglich angedachten 180 auf
100 reduziert wird, mehrheitlich beschlossen. Auch hier wird für den Baubeschluss
in der kommenden Sitzungsrunde die Entwurfsplanung samt detaillierter Kostenberechnung vorgelegt.
Gemeinsam mit den regionalen Partnern
Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg, IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg sowie dem Schwarzwald-Baar-Kreis und dem
Landkreis Rottweil führt der Landkreis seit
2014 das Projekt „3mobil –Modellregion für
Nachhaltige Mobilität“ durch. Das vom Land
geförderte Projekt ist zunächst bis Herbst
2016 befristet. Im Rahmen eines ersten Teilprojekts konnte mit dem Fraunhofer IAO
unter Beteiligung der regionalen Akteure
der „Strategische Leitfaden für Nachhaltige
Mobilität in der Region Schwarzwald-BaarHeuberg“ entwickelt werden.
Dieser unterstreicht die vielfältigen Anstrengungen der Kreise und Ihrer Kommunen auf
diesem Gebiet. Er identiiziert aber auch potenzielle Handlungsfelder, die sich im Maßnahmenkatalog der Studie widerspiegeln.
Zahlreiche Maßnahmen, insbesondere die
entwickelten Leuchtturm-Projekte, inden
sich in den Zielsetzungen des künftigen
Nahverkehrsplans, im Marketingplan von
TUTicket, im European Energy Award® und
in Projektüberlegungen einiger Städte und
Gemeinden wieder.
Der Ausschuss hat nun einstimmig beschlossen, dass in Zusammenarbeit mit
der künftigen 3mobil-Geschäftsstelle der
Klimaschutzmanager des Landkreises Tuttlingen, dessen Stelle nach mündlicher Förderzusage in Kürze ausgeschrieben werden
kann, die relevanten Themen und Maßnahmenvorschläge aufgreifen, priorisieren und
deren Umsetzung planen und vorantreiben
soll. Über den Stand bzw. die Ergebnisse
wird in der jährlichen Sitzung zum European
Energy Award® berichtet.
2011 hat der damalige Umwelt- und Verkehrsausschuss einer Beteiligung des Landkreises Tuttlingen am Naturschutzgroßprojekt Baar zugestimmt.
Das Naturschutzgroßprojekt Baar (NGP) umfasst insgesamt rund 4.935 ha, die sich auf
18 Fördergebiete verteilen. Von der Projektläche liegen rund 83 % im SchwarzwaldBaar-Kreis und rund 17 % auf dem Gebiet
des Landkreises Tuttlingen. Im Detail handelt es sich dabei um rund 825 ha, die auf
das Gebiet der Stadt Geisingen entfallen.
Der Umwelt-und Verkehrsausschuss hat seine Zustimmung zur Projektbeteiligung ausdrücklich auf die Projektphase I (Planungsphase) beschränkt. Es war Konsens, dass vor
dem Eintritt in die Phase II (Umsetzungsphase) erneut ein Beschluss gefasst werden soll.
Dementsprechend wurde in den Beratungen für den Haushaltsplan 2016 auch ein
Sperrvermerk für den ersten Haushaltsansatz zur Umsetzungsphase in Höhe von
10.000 EUR verfügt.
Die Kosten für die Umsetzungsphase wurden ursprünglich mit 5 Mio. EUR festgesetzt.
Durch zusätzliche Maßnahmen und gestiegene Personal- und Sachkosten werden
die Gesamtkosten für Phase II nun aber auf
rund 8,6 Mio. EUR wachsen. Auf den Landkreis Tuttlingen würden auf die Dauer von
10 Jahren (16,5%)-rund 14.000 EUR jährlichentfallen.
Die Gemeinden beteiligen sich an den
jährlichen Kosten der Umsetzungsphase
nicht mehr, da sie anders als die Landkreise hieraus keine unmittelbaren inanziellen
Vorteile (Ökopunkte) generieren können.
Sie sollen jedoch nach wie vor die in ihrem
Eigentum beindlichen und verfügbaren
Flächen für die vorgesehenen Maßnahmen
zur Verfügung stellen. Mit diesem Projekt
können in den nächsten zehn Jahren rund
7,7 Mio. EUR Fördermittel in die Landkreise
Tuttlingen und Schwarzwald-Baar geholt
werden können.
Der Ausschuss hat die aktuellen Entwicklungen zur Kenntnis genommen. Angesichts
der teilweise geäußerten Befürchtungen
wurde darauf verwiesen, dass mit dem NGP
keine neuen Schutzgebiete verbunden sind
und alle Maßnahmen nur durchgeführt
werden, wenn sowohl Eigentümer als auch
Pächter einverstanden sind.
Drei Gemeinden des Landkreises beklagen
sich seit einiger Zeit über besonders hohe
Fahrgeschwindigkeiten im Ortseingangsbereich von Kreisstraßen. Diese hohen Fahrgeschwindigkeiten sind auch durch verdeckte
Geschwindigkeitsmessungen nachgewiesen.
Bei allen drei betrofenen Kreisstraßen wird
die im bisherigen Konzept für die stationäre Geschwindigkeitsmessung im Landkreis
Tuttlingen festgesetzte Verkehrsmenge von
4.000 Fahrzeugen/24 h für die Einrichtung
von stationären Messplätzen nicht erreicht.
Eine mögliche Änderung des bisherigen
Konzeptes soll in der Sitzung des Kreistages
nach der Sommerpause beraten werden.
Nachdem die Denkmalschutzbehörde auf
die gesetzliche Verplichtung des Landkreises hingewiesen hatte, das Kulturgut Burgruine Kallenberg zu erhalten, hat sich der
Ausschuss für Technik und Umwelt in seinen
Sitzungen am 18. November 2015 und am
03. Februar 2016 eingehend mit dem baulichen Zustand der Burgruine befasst.
Die Verwaltung wurde in der aktuellen
Sitzung beauftragt, für die anstehenden
Sanierungsmaßnahmen einen Antrag auf
Aufnahme in das Denkmalförderprogramm
des Landes, alternativ für Förderprogramme
weiterer Drittmittelgeber, zu stellen.
In seiner Sitzung am 10. März 2016 hat der
Kreistag der vorgelegten Raumkonzeption
für den Erweiterungsbau des Landratsamtes
zugestimmt und einen beschränkt ofenen
Architektenwettbewerb mit einer Teilnehmerzahl von 30 Architekturbüros beschlossen.
Neben diesen nehmen am anstehenden
Wettbewerb weitere sechs Büros aus der Region teil, die der Kreistag im Vorfeld gesetzt
hat. Insgesamt haben sich auf die EU-weite
Bekanntmachung hin 170 Architekturbüros
beworben.
Die notwendige Auslosung fand am 27.
Juni 2016 im Architekturbüro Kohler/Grohe, Stuttgart, im Beisein von Vertretern des
Landratsamtes statt.
Den Architekten wird die Wettbewerbsaufgabe (Auslobungsunterlagen) ab 08. Juli
2016 bereit gestellt. Sie haben dann Zeit,
bis Ende September 2016 ihre Entwürfe zu
erarbeiten.
Nach der Vorprüfung wird sich das Preisgericht am 10. und 11.November 2016 mit den
Entwürfen befassen und entscheiden, welche mit einem Preis ausgezeichnet werden.
Der Kreistag wird anhand der Bewertung
der Jury am 15. Dezember 2016 über die
Planung und das weitere Vorgehen beraten
Seite 13
Donnerstag, den 14. Juli 2016
MAHLSTETTEN
L 277 Fridingen- Knopfmacherfelsen wieder
uneingeschränkt befahrbar
Nachdem die Landesstraße L 277 zwischen
Fridingen a. d. Donau und dem Auslugsziel
Bergasthof „Knopfmacherfelsen“ seit dem
zeitigen Frühjahr wegen dringender Bauarbeiten gesperrt war, teilt der Landkreis
Tuttlingen der Öfentlichkeit mit, dass diese
Verbindung bereits seit Anfang Juni wieder
komplett befahrbar ist.
Somit ist dieses Auslugsziel wieder von allen Richtungen und ohne bauliche Behinderungen erreichbar.
„Rund um die Geburt“:
Informationsveranstaltung
mit Kreißsaalführung für
werdende Eltern.
Am Dienstag, den 19.07.2016 indet um
19.00 Uhr eine Informationsveranstaltung
der Frauenklinik am Klinikum in Tuttlingen
statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden den künftigen Eltern Informationen
rund um die Geburt und die Zeit danach
vermittelt. Außerdem kann die gesamte Abteilung (Kreißsaal, Mutter-Kind-Station etc.)
besichtigt werden.
Eine Ärztin und eine Hebamme stehen für
persönliche Fragen und weitere Informationen rund um die Geburt zur Verfügung.
Die Informationsveranstaltungen inden
monatlich jeweils dienstags um 19.00 Uhr
im Klinikum in Tuttlingen statt. Trefpunkt ist
im Konferenzraum. Eine Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist nicht erforderlich. Wir
freuen uns auf Ihr Kommen!
Wir möchten Sie auf die folgende Regelung
hinweisen:
Bei Gehwegen müssen 2,50 Meter in der
Höhe frei gehalten werden („Lichtraumproil“) und bei Straßen 4,50 Meter.
Wir bitten deshalb die Grundstückseigentümer dingend, die Lichtraumproile einzuhalten und Sträucher, Hecken und Bäume
entsprechend zurückzuschneiden.
Die nächste Kreißsaalführung indet dann
wieder am 13.09.2016 statt.
Weitere Informationen inden Sie auch auf
unserer Homepage www.klinikum-tut.de.
Hecken dürfen nicht in den
Gehweg ragen
Sträucher und Bäume dürfen Fußgänger auf
Gehwegen nicht behindern, vor allem nicht
jene, die mit dem Rollator oder mit dem Kinderwagen unterwegs sind.
Wir machen SOMMER
PAUSE
In den Kalenderwochen 31/32/33 erscheint kein Amtsblatt der Gemeinde Mahlstetten.
BITTE VORMERKEN! Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.