AM T SBL AT T D ER GEM EIN D E MAHLSTETTEN 42. JAHRGANG 14. Juli 2016 NUMMER 28 erscheint in Bärenthal, Böttingen, Buchheim, Fridingen a.d.D., Irndorf, Kolbingen, Mühlheim a.d.D. mit Stadtteil Stetten, Renquishausen, Tuttlingen-Nendingen, Mahlstetten, Neuhausen o.E. mit den Ortsteilen Schwandorf und Worndorf Herausgeber: Bürgermeisteramt 78601 Mahlstetten, Telefon 0 74 29 / 23 21. Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister Helmut Götz, für den übrigen Inhalt: Anton Stähle, Stockach. Druck: Primo-Verlag, 78329 Stockach-Hindelwangen, Postfach 12 54, Tel. 0 77 71 / 93 17- 11, Fax 0 77 71 / 93 17-40, E-Mail: [email protected], Internet: http://www.primo-stockach.de Gratulation zum 75-jährigen Vereinsjubiläum Liebe Mitglieder des Obst- und Gartenbauvereins Mahlstetten, sehr geehrte Einwohnerschaft, mit dieser Feststellung von R.W. Emerson gratuliere ich dem Obst- und Gartenbauverein namens des Gemeinderates und der gesamten Bevölkerung aber ebenso persönlich sehr herzlich zu diesem stolzen Geburtstag. Das Gründungsjubiläum nehme ich gerne zum Anlass, allen Mitgliedern, Gönnern und Freunden, sowie den bisherigen und aktuellen Vorstands- und Ausschussmitgliedern zu danken, die zur Entwicklung des Vereins beigetragen haben und den Verein belebt haben. Gerade die Gründungsmitglieder haben vor vielen Jahren, Mut, Weitsicht und Gemeinschaft bewiesen, als sie diesen Verein ins Leben gerufen haben. Praktische Vorführungen, der Erfahrungsaustausch bei der Anlage und Plege des heimischen Gartens, Schnittkurse, die Förderung des Landschaftsschutzes und vieles andere mehr sind von der Gründung des Vereins bis heute immerwährende Themen. Auch war es dem OGV stets ein Anliegen, sich in der und für die Gemeinde zu engagieren. Dafür gilt mein ganz besonderer Dank. In diesen Dank möchte ich auch die jederzeitige Bereitschaft des OGV miteinbeziehen, die Dekoration bzw. den Hallenschmuck bei Gemeindeveranstaltungen zu übernehmen und damit jeweils für ein stimmungsvolles Ambiente zu sorgen. Jeder Mensch braucht eine Oase, ein Refugium, einen Ort der Ruhe, in den man sich zurückziehen, an dem man sich erfreuen und neue Kräfte schöpfen kann. Für den Gartenfreund ist dieser Ort sein Garten, manchmal fast eine Art Heiligtum. Schon im Altertum waren die Gärten gerade bei Griechen und Römern oftmals heilige Orte. Die Sehnsucht nach dem wahren Garten, dem Garten Eden, dem Paradies ist uns erhalten geblieben; diese Sehnsucht nach einem kleinen Stück vom Paradies kann im übertragenden Sinn im eigenen Garten erfüllt werden. Die Mitglieder des Obst- und Gartenbauvereins gehören in jedem Fall zu denen, für die der Umgang mit der Schöpfung, sei es in Form von Blumen, Obst oder Gemüse zu den elementarsten Freuden ihres Lebens zählt. Eben in der heutigen Zeit, in der „Bio“ und „Wellness“ groß geschrieben werden, gewinnt das eigene Obst und Gemüse, der eigene Garten zunehmend an Bedeutung. Ein frisch geernteter Salatkopf, ein direkt vom Baum geplückter Apfel stehen hoch im Kurs. Der eigene Garten ist mehr denn je wieder ganz aktuell. Für die Zukunft wünsche ich dem Obst und Gartenbauverein weiterhin alles Gute, viel Freude an der Arbeit in der Natur und eine geschickte Hand für das Wachsen und Gedeihen. Herzlichst Ihr Helmut Götz Bürgermeister „Blumen sin d das Läche R.W. Emerso n ln der Erde!“ Donnerstag, den 14. Juli 2016 Seite 2 MAHLSTETTEN § Amtliche Mitteilungen Öfentliche Bekanntmachung gend dargestellten Lageplan durch eine dick rot gestrichelte Linie. Maßgebend ist der Zeichnerische Teil vom 02.11.1978 8Urfassung) und vom 24.02.1983 (1. Änderung – Erweiterung). Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Feriensiedlung Bohl“ und der dazugehörigen Satzung über die planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen Der Gemeinderat der Gemeinde Mahlstetten hat am 06.07.2016 in öfentlicher Sitzung auf der Grundlage des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg die 2. Änderung des Bebauungsplans „Feriensiedlung Bohl“ gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen mit dem Bebauungsplan planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen für das Bebauungsplangebiet als jeweils selbständige Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachfol- Die 2. Änderung des Bebauungsplans „Feriensiedlung Bohl“ und die planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung im Bürgermeisteramt, Rathaus Mahlstetten, Marienplatz 1, 78601 Mahlstetten während den üblichen Öfnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Anlagen und die Örtlichen Bauvorschriften sowie die gemeinsame Begründung einsehen und über die Inhalte Auskunft verlangen. Fälligkeit und Erlöschen von Entschädigungsansprüchen: Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39- 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich Die wichtigsten Telefonnummern auf einen Blick Bereitschaftsdienste Ärztlicher Notfalldienst Allgemeiner Notfalldienst: 116 117 Bereitschaftsdienst im KKH Tuttlingen, Telefon: 116 117 Montag – Freitag 18 – 22 Uhr Sams-, Sonntag und Feiertag: 9 – 22 Uhr Eingerichtet ist eine zentrale Notfallpraxis am Kreisklinikum Tuttlingen, Zeppelinstraße 21, 78532 Tuttlingen Öfnungszeiten: Montag – Freitag 18 – 22 Uhr Sams-, Sonntag und Feiertag: 9 – 22 Uhr Zu diesen Zeiten können Patienten ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen, dort ist ständig ein Arzt anwesend. Zentraler Kinderärztlicher Notfalldienst am Schwarzwald-Baar-Klinikum 78052 Villingen-Schwenningen, Klinikstraße 11, Telefon 0180 607 4611 Öfnungszeiten: Montag – Freitag 19 – 21 Uhr Sams-, Sonntag und Feiertag 9 – 21 Uhr Augenärztlicher Notfalldienst: 0180 607 7212 HNO „Zentrale Hals-Nasen-Ohren-Notfallpraxis am Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen-Schwenningen (1.OG. Hauptgebäude), Tel. 0180 607 7211 Samstag, Sonntag, Feiertag von 9.00 Uhr bis 21.00 Uhr (ohne Voranmeldung), Zahnärztliche Notrufnummer: Telefon: 01803 222 555-20 an Wochenenden und Feiertagen Tagesaktueller Notfalldienst aus dem Festnetz 0800 00 22833 Orthopädisch-chirurgische Praxis (des MZV Klinkum Landkreis Tuttlingen GmbH), Robert Kochstr. 31, 78549 Spaichingen, Arbeits-, Schulunfall-, Notfallbehandlungen : Montag bis Freitag 8.00 bis 18.00 Uhr und Sprechstundentätigkeit Tel. 07424/6341, Fax: 07424/501072 Bei Notfällen alarmieren Sie bitte den Rettungsdienst Tel. 110 Feuerwehr Tel. 112 Hospizgruppe Heuberg Telefon: 0175/1181652 Fachstelle Sucht des Bwlv Freiburgerstraße 44, 78532 Tuttlingen Telefon: 07461/966 480 EnBW Regional AG kostenlose Störungsnummer: 0800 3629-477 Bereitschaftsdienst der Polizei: Polizeirevier Spaichingen, Hauptstraße 79 Telefon: 07424/93180 Fax 07424/9318109 Wichtige Rufnummern der Gemeinde Freiwillige Feuerwehr Mahlstetten Michael Seuling, Bohlstraße 28, Telefon: 2701 DRK-Zentrale Tuttlingen Tuttlingen-Möhringen Eckenerstraße 1 Tel. 07461/19222 MiKaDo Geschäftsstelle Mahlstetten, Rathaus, Rathausstraße 1 Bürozeiten: Donnerstag von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr Telefon: 07429/930 0891 Email: [email protected] Kath. Pfarramt Mahlstetten Kirchstraße 13, Tel. 2302 Forstrevier Mahlstetten Revierleiter Torsten Weis Telefon 1898, Handy: 162 290 3870, Fax: 916 1102, E-Mail: [email protected] Sozialstation Spaichingen-Heuberg, e.V. Tel. 07424/4858 Bürgermeister Helmut Götz, Tel. 2321 Fax 2074 Mehrzweckhalle, Tel. 632 Email-Adresse Mahlstetten [email protected] Tierärztlicher Notfalldienst (Von Samstag 15.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr) Dr. Jens Merl, Wehingen, Reichenbacherstr. 33, Tel. 07426/963 340 Am 16./17.07.2016 Bereitschaftsdienste der Apotheken (von 8.30 Uhr bis folgenden Tag 8.30 Uhr) Sa. 16.07. Frittlinger Apotheke Hauptstraße 77, Tel. 07426/3322 Fax 07426/3022 So. 17.07. Dr. Sailers Königs-Apotheke 78628 Rottweil, Königsstr. 19, Tel. 0741/2 09 66 47 30 Fax 0741/2 09 66 47 39 Seite 3 Donnerstag, den 14. Juli 2016 MAHLSTETTEN beim Entschädigungsplichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der dort genannten Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Rechtsfolgen aufgrund etwaiger Verletzungen von Vorschriften über die Aufstellung von Satzungen: Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges können gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen. Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gelten der Bebauungsplan und die dazu erlassenen Örtlichen Bauvorschriften – sofern sie unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen sind – ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn: 1. die Vorschriften über die Öfentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und/oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden sind. Mahlstetten, den 07.07.2016 gez. Helmut Götz Bürgermeister 3. Änderungssatzung der Satzung über den Anschluss an die öfentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungsatzung – WVS) Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für BadenWürttemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Mahlstetten am 06.07.2016 folgende Satzung zur 3. Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 10.10.2011 beschlossen: §1 Der § 43 der Satzung über den Anschluss an die öfentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungsatzung – WVS) wird wie folgt neu gefasst: § 43 Verbrauchsgebühren Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 2,60 €. Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter 2,60 €. §2 Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat. Ausgefertigt: Mahlstetten, 06.07.2016 Helmut Götz Bürgermeister 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Mahlstetten am 06.07.2016 folgende Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die öfentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Mahlstetten vom 10.10.2011 beschlossen: §1 Der § 42 der Satzung über die öfentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) wird wie folgt neu gefasst: § 42 Höhe der Abwassergebühren (1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Schmutzwasser: 2,85 €. (2) Die Gebühr für sonstige Einleitungen § 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser 2,85 €. (3) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² der nach § 40a Abs. 2 bis 4 gewichteten versiegelten Fläche: 0,44 €. §2 Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat. Ausgefertigt: 2. Änderungssatzung der Satzung über öfentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Mahlstetten vom 10.10.2011 Aufgrund von § 46 Absatz 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg, der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg und der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, Mahlstetten, 06.07.2016 Helmut Götz Bürgermeister Donnerstag, den 14. Juli 2016 MAHLSTETTEN Gemeinde Mahlstetten Landkreis Tuttlingen Benutzungsordnung für die Blockhütte Der Gemeinderat hat in der öfentlichen Sitzung vom 06.07.2016 folgende Benutzungsordnung (Hausordnung) für die Blockhütte der Gemeinde Mahlstetten auf dem Spielplatz Kirchbühl beschlossen. 3. Zweckbestimmung Die Gemeinde Mahlstetten errichtete in den Jahren 1975, 76 und 77 einen Freizeit- und Spielplatz mit Blockhütte im Gewann Kirchbühl. Die Blockhütte kann an Wochenenden an Vereine und Gruppen zu Abendveranstaltungen vermietet werden. In Jahreszeiten, in denen der Spielplatz nicht benutzt werden kann, bleibt die Hütte geschlossen. 4. Verwaltung und Aufsicht a. Das Gebäude wird von der Gemeinde verwaltet. Die Aufsicht obliegt dem Bürgermeister der Gemeinde oder einer von ihm beauftragten Person. Die Mitglieder des Gemeinderates sind in gleicher Weise berechtigt, die Einhaltung der Haus- und Benutzungsordnung durch die Mieter mit zu überwachen und Missstände abzustellen. b. Zur laufenden Instandhaltung des Gebäudes, der Außenanlagen und der Einrichtungen ist der Fronmeister bestellt. Seinen im Rahmen der Haus- und Benutzungsordnung erteilten Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Werden die Anordnungen der Aufsichtspersonen nicht beachtet, sind sie befugt, die betrefenden Personen aus dem Gebäude zu verweisen. Sie üben das Hausrecht der Gemeinde aus. 5. Belegungszeit Die Benutzung der Hütte und der Nebenräume für Unterhalts- und Freizeitzwecke ist am gemieteten Abend gestattet. Die Mietgebühr und eine Kaution sind im Voraus zu bezahlen. Grundsätzlich hat die Hütte am daraufolgenden Tag, spätestens bis 10.00 Uhr abnahmefertig zu sein. Beplanzungen und Geräte auf dem Spielplatz dürfen nicht beschädigt werden. Verunreinigungen z.B. Wegwerfen von Papier, Streichhölzern, Zigaretten, usw. sind zu unterlassen. Ebenso zu unterlassen ist das Anbringen von Schrauben oder Nägeln. Das Parken von Fahrzeugen ist nur auf dem hierfür eigens geschafenen Parkplatz gestattet (vor der Abschrankung). Jede öfentliche Ruhestörung und Lärm während des Aufenthaltes ist zu vermeiden. Die Benutzung von Musikanlagen darf in ihrer Lautstärke keine Störungen der Nachbarschaft verursachen. 6. Besondere Vorschriften a. Die gesamte Beleuchtungsanlage darf nur vom Beauftragten der Gemeinde oder vom Verantwortlichen der Mietgemeinschaft bestätigt werden. Der elektrische Stromverbrauch ist auf das notwendigste Maß zu beschränken. Elektrische Heizelemente sind nicht zulässig. Alle Räume einschließlich der Toiletten sind in besenreinem Zustand zu übergeben. Grobe Verunreinigungen sind zu entfernen. Bei der Schlüsselübergabe wird die von der Gemeinde beauftragte Aufsichtsperson den Zustand der Hütte überprüfen. Die Kaution wird vollständig zurück erstattet, soweit keine Beschädigungen, Verluste oder Verunreinigungen festgestellt werden. b. Die Erlaubnis zur Benutzung der Hütte ist mindestens 14 Tage vorher beim Bürgermeisteramt zu beantragen. Über den Antrag entscheidet das Bürgermeisteramt. Liegen für dieselbe Zeit mehrere Anträge vor, so wird im Regelfall dem Ersten stattgegeben. In besonderen Fällen ist dem Gemeinderat die Entscheidung vorenthalten. Minderjährige sind vom Mietrecht ausgeschlossen. Einheimische haben Vorrang bei der Vergabe. c. Für erforderliche vorübergehende Wirtschaftserlaubnis, Verkürzung der Sperrzeit, GEMA-Gebühren, Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen und anderen gesetzlichen Vorschriften ist der Mieter der Hütte bzw. der Veranstalter verantwortlich. d. Es ist grundsätzlich untersagt, auf Stühlen, Tischen zu stehen. Die Stühle und Tische sind nach dem Gebrauch zu reinigen. Dekorationen sind nach vorhergehender Rücksprache mit der Aufsichtsperson zugelassen, soweit sie keine Beschädigungen hervorrufen und nicht gegen die polizeilichen Bestimmungen verstoßen. Nägel und Schrauben dürfen nicht verwendet werden; Klebereste und Reißnägel sind wieder zu entfernen. Der Müll ist durch den Mieter ordnungsgemäß zu entsorgen. e. Das Gelände vor der Blockhütte darf nur kurzeitig zum Be- und Entladen befahren werden. Parken von Fahrzeugen ist im Bereich der Blockhütte oder des Spielplatzes nicht zulässig. f. Es darf nur die vorhandene Feuerstelle genutzt werden. Die Feuerstelle dient als Grillstelle. Zweckentfremdungen werden angezeigt. Beschädigungen werden in Rechnung gestellt. g. Die Anmietung der Blockhütte berechtigt nicht zur Inanspruchnahme des öfentlichen Spielplatzes. Der öfentliche Spielplatz dient weder als privates noch als öfentliches Festgelände. g. Das Aufstellen von Zelten, baulichen Anlagen, Überdachungen, Tribünen und sonstigen Aufbauten, An- oder Einbauten dürfen weder im Bereich der Blockhütte noch auf dem Spielplatz noch im angrenzenden Wald oder gar auf oder an den Bäumen erfolgen. Sollte in einem besonders begründeten Einzelfall derartiges erforderlich werden, ist rechtzeitig die Zustimmung der Gemeindeverwaltung einzuholen. Verstöße werden zur Anzeige gebracht. Seite 4 7. Gewährleistung und Haftung a. Die Benutzung der Hütte mit allen Nebenräumen geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr der Benutzer. Seitens der Gemeinde erfolgt die Überlassung ohne Gewährleistung. Der Mieter verzichtet seinerseits auf Haftplichtansprüche gegen die Gemeinde. b. Wird die Gemeinde wegen eines Schadens in Anspruch genommen, so ist der Benutzer verplichtet, ihr vollen Ersatz zu leisten, einschließlich etwaiger Prozesskosten. c. Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Gemeinde an den überlassenen Einrichtungen durch die Nutzung im Rahmen dieser Benutzungsordnung entstehen. Für abhandengekommene oder liegengelassene Geräte übernimmt die Gemeinde keine Haftung. 8. Beschädigungen a. Beschädigungen der Räumlichkeiten der Einrichtungen und der Außenanlagen sind sofort der Aufsichtsperson zu melden. Die Mieter bzw. Veranstalter haben der Gemeinde jeden verursachten Schaden zu ersetzen. b. Vereine, Gruppen und Einzelpersonen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen und den erteilten Anordnungen keine Folge leisten, können durch das Bürgermeisteramt bzw. vom Gemeinderat zu einer gewissen Zeitdauer oder ganz von der Benutzung der Hütte ausgeschlossen werden. 9. Entgelte Für die Benutzung der Hütte hat der Gemeinderat folgende Gebühren festgesetzt: 1. 2. 3. 4. 5. Für einheimische Mieter je Tag 100,00 EUR Für auswärtige Mieter je Tag 150,00 EUR Kaution 200,00 EUR Sollte die Hütte anderntags 10.00 Uhr nicht abnahmefertig bei einer Aufsichtsperson gemeldet sein, so wird die Kaution in Höhe von 200,00 € einbehalten. Die Kosten für Reparaturen oder Ersatzanschafungen werden von der Kaution einbehalten, ggf. darüber hinaus gehende Forderungen in Rechnung gestellt (vgl. Nr. 4a). 8. Anerkennung und Inkrafttreten a. Bei Benutzung der Hütte unterwirft sich jeder Mieter den Bestimmungen dieser Haus- und Benutzungsordnung. Die Benutzer können sich gegenüber der Gemeinde Mahlstetten nicht darauf berufen, dass ihnen die Haus- und Benutzungsordnung nicht bekannt ist. Die Haus- und Benutzungsordnung wird dem Mieter bei Schlüsselübergabe ausgehändigt. Es ist ein Mietvertrag abzuschließen. b. Die Benutzungsordnung für die Blockhütte tritt am 15.07.2016 in Kraft. Alle früheren Bestimmungen treten außer Kraft, insbesondere die „Benutzungsordnung für die Blockhütte“ vom 27.04.1984. Mahlstetten, den 07.07.2016 Helmut Götz, Bürgermeister Seite 5 Donnerstag, den 14. Juli 2016 MAHLSTETTEN Terminvormerkung für die 7. öfentliche und 5. nichtöfentliche Gemeinderatssitzung im Jahr 2016 Die nächste öfentliche Sitzung des Gemeinderats ist für Mittwoch, 27.07.2016, 18.30 Uhr mit Beginn beim Wasserhochbehälter „Kirchbühl“ und mit Fortsetzung der Beratung in der Blockhütte am Spielplatz „Kirchbühl“ ab ca. 19.00 Uhr geplant. Die Damen und Herren Gemeinderäte werden gebeten, sich diesen Termin vorzumerken. Die Tagesordnung wird noch rechtzeitig bekannt gegeben. Zuhörer aus der Einwohnerschaft sind bei der öfentlichen Beratung herzlich willkommen! Aktuelles aus der letzten Gemeinderatssitzung vom Mittwoch, 06.07.2016 Ehrung der Blutspender Der Bürgermeister ehrte für 10 Spenden Herrn Nicolas Sauter sowie für herausragende 50 Spenden Herrn Michael Schutzbach und dankte ihnen für diesen Dienst an der Allgemeinheit. Sie zeigten solidarisch mit der Gesellschaft, im Besondern mit Unfallopfern, Kranken und Verletzten. Blutspende sei eine Hilfe auf Gegenseitigkeit.Zumindest in Europa Patienten müsse es eine Selbstverständlichkeit sein, dass man in einer betrefenden Notsituation ungeachtet seiner inanziellen Lage Blut oder Blutprodukte bekommen könne. Das dies gewährleistet werden können, sei nur durch die beispielhafte Leistung aller freiwilligen Blutspender möglich, so Bürgermeister Helmut Götz. Er ermunterte die Spender dazu, dies fortzusetzen und rief dazu auf, diesen Beispielen zu folgen. Außerdem dankte er den Geehrten für diesen vorbildlichen Einsatz im Dienste des Nächsten mit einer Urkunde, einer Anstecknadel im Auftrag des DRK-Landesverbandes und mit einem Geschenk der Gemeinde. Michael Schutzbach musste sich leider aus berulichen Gründen entschuldigen. Kindergarten „Schatzinsel“ Der erste Tagesordnungspunkt wurde in den Räumlichkeiten des Kindergartens abgehalten. Dort erläuterte Kindergarten-Fachberater Wolfgang Werwie im Beisein der Erzieherinnen und einiger Eltern das Ergebnis der Elternumfrage. Des Weiteren erklärte er die Möglichkeiten der unterschiedlichen Betreuungsformen, Vergleichsberechnungen über Personalkosten und mögliche Landeszuschüsse sowie Unterlagen zum Kindergartenbedarfsplanung, wie Betreuungszeiten, Betreuungsbedarf bezogen auf Zahl und Alter der Kinder, Hinweise zur Höhe der künftigen Kindergartenbeiträge, zu den unterschiedlichen Öfnungszeiten und die Baukostenbezuschussung eingehend und sehr intensiv. Die Auswertung der Umfrage wiederum führt zu einer Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017 sowie zu einer Vorausplanung bis ins Jahr 2018 hinein. Die Kinderzahlen in Mahlstetten sind stark wachsend. Nach der derzeitigen Betriebserlaubnis können im Kindergarten regelmäßig maximal 28 Kinder, für eine kurze Übergangszeit ausnahmsweise 30 Kinder betreut werden. Nach den aktuellen Kinderzahlen sind aufgrund der Rückmeldungen der Eltern in den kommenden zwei Jahren zwischen 40 und 45 Kinder, davon knapp die Hälfte unter drei Jahren zu erwarten. Möglicherweise können noch einige Kinder dazukommen, zum Beispiel von denjenigen Eltern, die sich leider im Rahmen der Umfrage nicht gemeldet haben. Ofensichtlich gibt es darüber hinaus nach Mitteilung der Elternschaft in Mahlstetten auch einen Bedarf für Ganztagesbetreuung und für so genannte verlängerte Öfnungszeiten (VÖ); unter VÖ versteht man eine tägliche Betreuung z. B. von 7.00 bis 14.00 Uhr durchgehend ohne Nachmittagsbetreuung. Im Grunde genommen ist diese Entwicklung für Mahlstetten hoch erfreulich, weil die zunehmende Zahl an Kindern Ausweis dafür ist, dass sich junge Familien für Mahlstetten entschieden haben und sich hier wohl fühlen. Einige haben hier einen Bauplatz erworben, teilweise schon neu gebaut. Auf jeden Fall werden künftig mindestens 2 Kindergartengruppen benötigt. Da aber die bei den einzelnen Betreuungsarten jeweils zulässigen Kinderzahlen z. T. gravierend differieren, scheiden einige Betreuungsformen aus, wenn man alle Kinder unterbringen möchte. In einer altersgemischten Gruppe mit verlängerten Öfnungszeiten für Kinder ab 2 Jahren können beispielsweise nur 22 Kinder betreut werden, darunter maximal 6 Kinder unter 3 Jahren. Kinder unter 3 Jahren rechnen aber aufgrund des notwendigen höheren Betreuungsfaktors wie 2 Kinder über Jahre, belegen somit 2 reguläre Plätze. Wenn dann 6 Kinder unter 3 Jahren in dieser Gruppe sind, belegen diese also 12 Plätze, so dass nur noch 10 Plätze für Kinder über 3 Jahren verbleiben. Laut Prognose werden aber knapp 30 Kinder über 3 Jahre immer zu betreuen sein werden. Einigkeit bestand darüber, dass die erste Priorität darauf gelegt werden muss, für alle Mahlstetter Kinder im Kindergarten ein Angebot machen zu können. Daher soll das Hauptaugenmerk der Gemeinde vorläuig eine Betreuung der Kinder unter 3 Jahren gelegt werden, wofür ein Rechtsanspruch besteht. Die Einführung einer Ganztagesbetreuung wird vorläuig zurückgestellt, weil der Finanzaufwand in Anbetracht der noch unsicheren Nachfrage unverhältnismäßig hoch wäre, zumal nicht nur ein sehr hoher Personaleinsatz, sondern auch ein Anbau damit einhergehen würde. Dennoch sollen die Öfnungszeiten so breit wie möglich und ggf. gewünscht ausgeweitet werden, aber ohne dass eine Ganztagesbetreuung in Reinform eingerichtet wird. D. h., es muss mindestens eine Stunde Mittagspause eingehalten werden. Es ist davon auszugehen, dass entweder eine altersgemischte Gruppe für Kinder ab 2 Jahren oder eine Kleinkindgruppe für Kinder ab einem Jahr eingerichtet werden soll. Daneben wird eine Regelgruppe mit maximal langen Öfnungszeiten für Kinder ab 3 Jahren erforderlich. Zusätzlich soll versucht werden, über eine örtliche Tagesmutter eine Mittagsbetreuung und/oder eine zusätzliche Betreuung evtl. auch für Kinder ab 1 Jahr anbieten zu können. Dazu wird ein Elterninformationsabend mit dem Ziel der Gewinnung einer oder mehrerer Tagesmütter aus Mahlstetten am Montag, 25.07.16, 19.00 Uhr im Kindergarten abgehalten werden. Zur Erläuterung der Tagesmutter-Betreuung war Frau Patricia Seibert-Klöck vom Landratsamt zugegen. Ob dann endgültig neben einer Regelgruppe mit maximal langen Öfnungszeiten für Kinder ab 3 Jahren eine altersgemischte Gruppe für Kinder ab 2 Jahren oder eine Kleinkindgruppe für Kinder ab einem Jahr eingerichtet werden soll, entscheidet sich nach einer erneuten Elternumfrage mit kurzer Fristsetzung, in welcher auch die möglichen Elternbeiträge der Höhe nach dargestellt werden sollen. Die Tendenz geht zur Einrichtung einer Kleinkindgruppe für Kinder ab 1 Jahr. Um den notwendigen Raum für die Kinderbetreuung im Sinne des Kindergartengesetzes zu schafen, sind bauliche Veränderungen und eine veränderte Betriebserlaubnis notwendig. Insofern steht aktuell noch nicht feststeht, ob die neuen Kindergartengruppen bereits zum 01.01.2017 oder evtl. ab 15.02.17 eingerichtet werden können. Die Gemeinde wird alles daran setzen, dies zu bewerkstelligen. Allerdings ist das auch von Bauplanungen, Baugenehmigungen, Zuschussbescheiden und vielem anderem mehr abhängig. Es soll versucht werden, die jetzige Kindergartengruppe noch bis zum 31.12.2016 fortzuführen und dazu den Kindergarten zunächst innerhalb des bestehenden Gebäudes umzubauen. Dies ist nach Aufassung des Kindergartenfachberaters auch im laufenden Betrieb möglich. Notwendig dazu sind natürlich auch die entsprechenden personellen Voraussetzungen, womit sich die Gemeinde dann bereits nach den Sommerferien ebenso beschäftigen muss wie mit der Planung. Beauftragt wurde hiermit das Architekturbüro Rolf Dieter Lehr, Böttingen. Die Gemeinde geht vorläuig von Gesamtkosten in Höhe von rund 250.000 EUR aus, wovon etwa 20.000 EUR mit Fachzuschüssen gedeckt werden soll; außerdem wird in Erwägung gezogen, einen Antrag auf Förderung aus dem Ausgleichstock zu stellen. Die genannten Zahlen entstammen einer ersten vorläuigen und völlig unverbindlichen Kostenschätzung. Die möglichen inanziellen Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt und auf die Rücklagen, also auf den Sparstrumpf der Gemeinde beleuchtete Frau Marleen Smarsly von der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen. Donnerstag, den 14. Juli 2016 Seite 6 MAHLSTETTEN In Zuge des Umbaus sollen dann verschiedene Einrichtungsgegenstände im Kindergarten ebenfalls erneuert und den aktuellen Vorgaben angepasst werden, ebenso wie Optimierungen beim Brandschutz und zur Unfallvermeidung eingeleitet werden. Parallel dazu sind auch verschiedene Maßnahmen im Außenbereich vorgesehen, die die Attraktivität steigern, mögliche Unfallgefahren minimieren und die Spielmöglichkeiten für die Kinder optimieren sollen. Der Bürgermeister ließ keinen Zweifel daran, dass dieses Projekt für Mahlstetten einen inanziellen Kraftakt darstellen wird. Gerade weil der Kindergarten die einzige kommunale Bildungseinrichtung in Mahlstetten ist, sollte die Gemeinde besonderes Augenmerk auf eine bestmögliche pädagogische Betreuung unter optimalen räumlichen Voraussetzungen legen. Dieser Aufassung folgte der Gemeinderat. Trotz der inanziellen Dimension ist die Verwaltung unter Einbeziehung der anstehenden weiteren Projekte gemäß Investitionsplanung für die kommenden 3 bis 5 Jahre zuversichtlich, dass die Gemeinde auch in Anbetracht der vorhandenen Rücklagenmittel den Kindergartenbau ohne Schuldaufnahme wird realisieren können. Die laufenden Betriebskosten werden dann später der Gemeinde jedoch einiges abverlangen; allerdings kann auch mit höheren jährlichen Landeszuweisungen, jedoch leider erst ab dem übernächsten Jahr gerechnet werden. Des Weiteren wurde festgelegt, dass die Kindergartenbeiträge zum Kindergartenjahr 2016/2017 mit Beginn nach den Sommerferien nicht verändert werden sollen. Grund hierfür ist, dass mit Einführung der neuen Betreuungsformen dann ohnehin neue Beiträge festgelegt werden müssen. Grünanlagen sowie Standorts des Ortsplans Bei den sich anschließenden Ortsterminen legte der Gemeinderat fest, die innerörtlichen Grünanlagen im jetzigen Zustand zu belassen. Zu gegebener Zeit soll der alte Ortsplan ersatzlos entfernt werden. Ein neuer Ortsplan wird dann an anderer Stelle errichtet. Rechenschaftsbericht 2015 Wie Frau Angelika Werny von der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen dem Gemeinderat darlegte, schließt das Jahr 2015 für die Gemeinde Mahlstetten deutlich besser ab als erwartet. Der Gesamthaushalt hatte im Jahr 2015 ein Volumen von rund 2,7 Mio. EUR. Durch höhere Einnahmen bei den Gebühren und Verkaufserlösen und Einsparungen auf der Ausgabenseite konnte der Verwaltungshaushalt eine Zuführungsrate erwirtschaften, die um 30.406 € höher war, als der Planansatz. Die Ertragskraft des Verwaltungshaushaltes (= Zuführungsrate) mit 244.755,71 € entspricht auch gleichzeitig der Nettoinvestitionsrate, da der Gemeindehaushalt keine Mittel für den Schuldendienst erwirtschaften muss. Auch der Vermögenshaushalt zeigt gegenüber dem Plan eine deutliche Besserstellung. Durch nicht geplante Bauplatzverkäufe konnten Mehreinnahmen von 80.535 € erzielt werden. Die Grundstückskäufe für ein neues Baugebiet und die durchgeführten Baumaßnahmen rechnen deutlich unter dem Planansatz ab. Dadurch mussten aus der Allgemeinen Rücklage „nur“ 268.784,50 € statt der geplanten 541.750 € entnommen werden. Trotz der Rücklagenentnahme beträgt deren Bestand im Rechnungsjahr 2015 noch 999.025,27 € und entspricht dem drittbesten Wert seit 10 Jahren. Diesem „Finanzvermögen“ steht die Schuldenfreiheit seit 2009 gegenüber und so kann auf den 31.12.2015 eine sehr gute Finanzausstattung bescheinigt werden. Die Gesamtbilanz für 2015 ist positiv und die Gemeinde wird ihre weiteren Vorhaben und anstehenden Investitionen in absehbarer Zukunft problemlos inanzieren können. Wasserversorgungs- und Abwassersatzung: Neue Gebühren Frau Marleen Smarsly von der Verwaltungsgemeinschaft legte die Kalkulationen aufgrund des letztjährigen Ergebnisses für die Verbrauchsgebühren vor. Wie auch schon in den Vorjahren weist sowohl der Wasserbereich als auch der Abwasserbereich eine jeweils sehr starke und Unterdeckung auf. In der Summe müssten sowohl die Abwassergebühren als auch die Wasserversorgungsgebühren um insgesamt um 1,00 EUR angehoben werden. Dies liegt einerseits an den laufenden Kosten aber ebenso an geplanten Investitionen, wie zum Beispiel der Druckerhöhungsanlage für den nördlichen Teil des Dorfs. Darüber hinaus werden die Anforderungen an die Reinigungsleistung von Kläranlagen, so auch beim Gemeinschaftsklärwerk in Mühlheim auch aufgrund der gestiegenen Anforderungen des Umweltschutzes und des Grundwasserschutzes geprägt. Dies wiederum ist mit entsprechendem Kostenaufwand verbunden. Mit ein weiterer Grund ist neben den vorgenannten Aspekten auch die Einsparung von Trinkwasser, was ökologisch natürlich sinnvoll ist, aber letztendlich dazu führt, dass ständig steigende Kosten auf eine immer geringer werdende Verbrauchsmenge umgelegt werden müssen. Es bestand Einigkeit, dass eine volle Kostendeckung nicht erreicht werden kann zumal dies auch von der Gebührenhöhe her für die Einwohnerschaft kaum zumutbar wäre. Insgesamt liegt Mahlstetten zwar innerhalb des Gebührenvergleichs der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen an oberer Stelle, jedoch im Landesvergleich eher im Mittelfeld. Gemäß der Kalkulation für die Wassergebühren ergibt sich ein kostendeckender Gebührensatz von 3,21 EUR/cbm. Der Gemeinderat beschloss auf Empfehlung der Verwaltung eine Anhebung von 2,50 EUR/ cbm um 10 Cents. Dadurch wird eine Unterdeckung in Höhe von knapp 19.000 EUR in Kauf genommen, welche letztlich aus allgemeinen Steuermitteln zu inanzieren ist. Beim Schmutzwasser beträgt der kostendeckende Gebührensatz 3,05 EUR/cbm; auch hier wurde von der Verwaltung lediglich eine moderate Anhebung von 2,75 EUR/ cbm um 10 Cents empfohlen, welcher der Gemeinderat gefolgt ist. Dort wiederum sind aufgrund der nicht kostendeckenden Gebührenanhebungen aus allgemeinen Steuermitteln beinahe 7.000 EUR zu inanzieren. Beim Niederschlagswasser ist eine Anhebung von bisher 0,36 EUR/qm um 8 Cents auf 0,44 EUR/qm kostendeckend, was so empfohlen wurde. Der aus allgemeinen Steuermitteln zu inanzierende Abmangel beträgt dann rund 3.000 EUR. Die neuen Gebühren für Wasser und Abwasser werden damit zum 01.01.2017 jeweils um 10 Cents, also beim Frischwasser auf neu 2,60 EUR/cbm und beim Schmutzwasser auf neu 2,85 EUR/cbm sowie beim Niederschlagswasser um 8 Cents auf 0,44 EUR/qm angehoben. Es wurde einvernehmlich festgelegt, die nächste Gebührenerhöhung erst wieder im 2-Jahres-Turnus anzugehen und die neuen Gebühren in den Jahren 2017 und 2018 nicht zu verändern. 2. Änderung des Bebauungsplans „Feriensiedlung Bohl“ Das Verfahren war schon vor einigen Monaten in Gang gesetzt worden, um kleinere planungsrechtliche Vorgaben den Gegebenheiten anzupassen. Insbesondere geht es um die Zulassung von Geräte- und Holzlagerschuppen sowie um Außenantennen. Der Satzungsbeschluss wurde gefasst. Auf die Bekanntmachung in diesem Amtsblatt wird verwiesen. Bebauungsplan „Schuppengebiet Deichselbrunnen“ In mehreren zu Teils langwierigen Verhandlungen und Besprechungen unter anderem mit dem Planer Herrn Ludger Große Scharmann und der Naturschutzbehörde konnte eine Regelung für den naturschutzrechtlichen Ausgleich gefunden werden. Dazu war auch eine einvernehmliche Lösung mit zwei Pächtern kommunaler Flächen notwendig. Die Gemeinde dankt diesen Pächtern, weil ohne deren Zugeständnisse das Schuppengebiet nicht möglich gewesen wäre. Dem ist eine intensive Beleuchtung aller Möglichkeiten der Gemeinde mit Gemeinderat Martin Schlecht als ortskundigem Vertreter auch der Landwirtschaft in dankenswerter Weise voraus gegangen. Der artenschutzrechtliche Ausgleich beindet sich derzeit noch in der Prüfung. Von Seiten des Landratsamtes wurde Zustimmung signalisiert, sofern der begutachtende Biologe den erreichten Kompromiss befürwortet. Gespräche wurden diesbezüglich bereits geführt. Die Entscheidung des Biologen steht leider noch aus. Sollte diese positiv Seite 7 Donnerstag, den 14. Juli 2016 MAHLSTETTEN ausfallen, kann die Gemeinde im Herbst den Bebauungsplan endgültig verabschieden. Erlass einer Hauptsatzung Der Gemeinderat übertrug dem Bürgermeister verschiedene Kompetenzen hinsichtlich Stundungen, Beschafung von Wertgegenständen usw. Dadurch soll der Verwaltungsdurchlauf vereinfacht und beschleunigt werden. Der Satzungstext ist in diesem Amtsblatt veröfentlicht. Blockhütte: Neue Benutzungsordnung Wie bereits aus der letzten Sitzung berichtet, mussten die über 30 Jahre alten Regelungen aktualisiert und die Gebühren dem aktuellen Aufwand angepasst werden. Die Benutzungsordnung wird in der Blockhütte aufgehängt. Mit den Mieter wird jeweils ein Mietvertrag abgeschlossen, mit welchem sich die Mieter zur Einhaltung der Benutzungsordnung verplichten. Insbesondere wurde wegen der hohen Kosten der Gemeinde die Miete erhöht und aus haftungsrechtlichen Gründen die Mitnutzung des Spielplatzes ausgeschlossen. In einer der nächsten Ausgaben wird der Wortlaut der Neufassung abgedruckt. Redaktionsstatut für das Amtsblatt „donnerstags“ Die Gemeindeordnung sieht verschiedene Regelungen über die Veröfentlichung im Rahmen der Durchführungen von Bürgerentscheiden oder Bürgerbegehren, für Wahlwerbung usw. vor. Aus diesem Grunde hat der Gemeinderat zur einheitlichen Handhabung für das Amtsblatt „Donnerstags“ ein so genanntes Redaktionsstatut erlassen. Verpachtung kommunaler Flächen Die Verwaltung wurde beauftragt, in der Regel den bisherigen Pächtern, welche die Pachtlächen der Gemeinde gemäß dem vorausgehenden Pachtvertrag unverändert übernehmen möchten, einen Entwurf des künftigen Pachtvertrages zukommen zu lassen. Mit einigen wenigen Bewirtschaftern und Pächtern sind wegen kleineren Veränderungen oder wegen Neuverpachtung noch Gespräche zu führen. Vergaben, Projekten und Maßnahmen • LED-Umrüstung: Festlegung der Leuchten-Typen Nach dem in der letzten Sitzung schon eine Besichtigung mit Vertretern der NetzeBW und der EnBW stattgefunden hat, wurden nun nach Vorliegen der Preisempfehlungen der Hersteller für die einzelnen Leuchtenstandorte die Typen festgelegt. Es handelt sich um die Siteco-Leuchte „SL-10 Mini“, lang an allen hohen Masten-Standorten und ansonsten um die Siemens Flachleuchte DL-30. Bei den historischen Leuchten im Ortskern sollen lediglich die Leuchtmittel und ggf. defekte Gläser ausgetauscht werden. • Angelegenheiten der Wasserversorgung und der Löschwasserversorgung Da die neue Trinkwasserverordnung von Personen, die in der Wasserversorgung tätig sind, eine erhöhte Qualiikation wie zum Beispiel die Berufsausbildung als Wassermeister fordert, wurde die Betriebsführung für die Mahlstetter Wasserversorgung an die EnBW vergeben. Der Netzbetreibe verbleibt weiterhin beim Bauhof. Insbesondere Fragen der Haftung waren hierfür ausschlaggebend. Darüber hinaus wurde die Planung für die Erhöhung des Wasserdrucks und zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit an die RBS-Wave, eine Tochter der EnBW übertragen. Ein Teil des Prüfauftrags soll auch die Nutzung eines stillgelegten Rohwasserbehälters mit 100 cbm für die Löschwasserversorgung umfassen. Verschiedenes Ehrengaben für Vereinsjubiläen: Der Grundbetrag für allgemeine Jubiläen wird 50 EUR sein; für durch 25 teilbare Bestehen je Jahr 5 EUR. Jagdangelegenheiten: Der Gemeinderat nahm die Streckenliste 2015/16 weiterer Jagdbogen zu Kenntnis. • Abschluss von Versicherungen Für die neue EDV-Ausstattung wurde eine Elektronikversicherung abgeschlossen. Ebenso wurden Unfall- und Strafrechtsschutzversicherungen für ehrenamtlich Tätige, zum Beispiel beim Kinderferienprogramm beantragt. Bekanntgaben Polizeiliche Kriminalstatistik Nachdem im Jahr 2014 die so genannte Häuigkeitszahl in Mahlstetten besonders niedrig war, lag diese im Jahr 2015 zwar höher aber noch weit unter dem Durchschnitt, nämlich bei 1.842 Dieser Faktor gilt als Gradmesser für die Zahl der polizeilich registrierten Straftaten je 100.000 Einwohner. Landesweit betrachtet liegt die Häuigkeitszahl bei 5.592. Dies bedeutet, dass pro 100.00 Einwohner 5.592 Straftaten der Polizei bekannt geworden sind. Damit liegt die Mahlstetter Häuigkeitszahl weit unter dem Durchschnitt des Landes. Mahlstetten darf sich daher zu den sicheren Gemeinden im Landkreis rechnen. • Bestellung von Familienbesucherinnen Als Familienbesucherinnen wurden Frau Susanne Schutzbach und Frau Julia Aicher bestellt. Die beiden neuen Familienbesucherinnen werden noch eine entsprechende Schulung beim Landratsamt besuchen. • Stellungnahme zum Nahverkehrsplan Die Gemeinde Mahlstetten ist mit etwa 60 Bussen täglich relativ gut versorgt. Problematisch sind verschiedene Umsteigeverbindungen, insbesondere die abendliche Rückfahrt, beispielsweise von RietheimWeilheim nach Mahlstetten. Hier wurden Verbesserungen gefordert. • Ergänzung der Medienausstattung in der Mehrzweckhalle Da vermehrt Sticks, MP3-Player, Smartphone und Datenkarten Verwendung inden, wurde ein entsprechender Player mit den betrefenden Anschlüssen als Ergänzung der Medienausstattung in der Mehrzweckhalle beschlossen. • Rathaussanierung und -renovierung Hier wurde über die Kostenentwicklung und den Baufortschritt informiert. Aufgrund der außerplanmäßigen Innenrenovierung der Verwaltungsräume wird mit einer Kostenüberschreitung zu rechnen sein. Bausachen: • Erweiterung Lager, Kirchbühlhütte, Am Kirchbühl 2 • Garagenanbau, Riegertsbühlstraße 72 • Anbau an bestehendes Fabrikgebäude, Griesstraße 10 • Bau einer Stützmauer, Oberer Bohl 15 Das Einvernehmen wurde erteilt. Ortsplan: Die Neuerstellung eines Ortsplans wurde beauftragt. Der veraltete Plan an der Ortsdurchfahrt soll durch diesen ersetzt werden und künftig bei der Bushaltestelle aufgestellt werden. Zusätzlich wird an der bis jetzt noch leeren Rückseite der Wandertafel am Marienplatz ein solcher Plan angebracht werden. Die Druckvorlage für die Tafel kann dann auch als Kopiervorlage und für die Homepage dienen. Öfnungszeiten des Rathauses ab Oktober und neue Telefonrufnummer ab August: Das Rathaus wird mit neuer Besetzung künftig mittwochs geschlossen bleiben und an 3 Vormittagen sowie 2 Nachmittagen geöfnet sein. Die neuen Öfnungszeiten werden rechtzeitig bekannt geben. Ebenso wird die Verwaltung die bisherigen Einzeltelefone durch eine Durchwahl-Anlage ersetzen. Dies führt dazu, dass eine neue Rufnummer vergeben werden muss. Auch dies wird baldmöglichst veröfentlicht. Nichtöfentliche Sitzung In der nichtöfentlichen Beratung ging es um Personal- sowie Grundstücksangelegenheiten und dabei auch um eine Bauplatzanfrage. Darüber hinaus wurde das bislang geringe Interesse an Bauplätzen im Neubaugebiet „Kleines Öschle“ angesprochen. Gratulation an den Musikverein zum Wertungsspiel mit „sehr gutem Erfolg“ Unser Musikverein hat nach 10 Jahren wieder einmal an einem Wertungsspiel teilgenommen und seine Leistungen der prüfenden Bewertung einer fachkundigen Jury unterzogen. Donnerstag, den 14. Juli 2016 Seite 8 MAHLSTETTEN Das Wertungsspiel fand im Rahmen des Kreisverbandsmusikfestes des BlasmusikKreisverbands Rottweil-Tuttlingen am vergangenen Wochenende in Böhringen statt. Ein solcher Wettbewerb stellt für viele Vereine eine Standortbestimmung dar. „Hut ab“, dass sich die Kapelle diesem Vergleich gestellt hat. Dabei traten die Mahlstetter Musikerinnen und Musiker in der Wertungsgruppe „Kategorie 3“ an; dies entspricht der früheren „Mittelstufe“. Sie errangen das Prädikat „sehr gut“, resultierend aus 84,5 von 100 möglichen Punkten. Das ist eine äußerst bemerkenswerte Leistung. Die gesamte Musikkapelle unter Leitung von Dirigent Markus Klaiber und dem 1. Vorsitzenden Joachim Aicher darf sich freuen und stolz auf das Erreichte sein. Namens des Gemeinderates, der Verwaltung sowie persönlich gratuliert der Bürgermeister allen Musikerinnen und Musikern ganz herzlich zu diesem tollen Erfolg. Dem Musikverein wünschen wir weiterhin Kameradschaft, Motivation und Zusammenhalt! Tagesmutter für Mahlstetten gesucht Für die Betreuung von Kindern werden in Mahlstetten Tagesmütter gesucht. Hierbei geht es zum Beispiel um die Betreuung von Kindern im Kindergartengebäude in der Zeit zwischen 12.30 Uhr und 13.30 Uhr. Ebenso sind weitere Betreuungszeiten, unter Umständen auch in anderen Räumlichkeiten denkbar. Als Tagesmutter erhält man eine Geldleistung. Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bitten bei Bürgermeister Helmut Götz, am besten per E-Mail unter [email protected]. Spezielle Fragen zu dieser Thematik beantworten auch gerne Frau Patricia Seibert-Klöck und Frau Klara Selak-Arnone (Tel: 07461/926-4127 oder k.selak-arnone@ landkreis-tuttlingen.de) vom Landratsamt Tuttlingen. Sie werden beim Informationsabend in Mahlstetten zugegen sein. § Sprechzeiten Einladung zu einer Informationsveranstaltung über„Kindertagesplege“ Die Gemeinde Mahlstetten würde sich freuen, wenn sich eine oder mehrere Tagesmütter aus Mahlstetten für Mahlstetter Kinder inden würden. Hierüber möchten wir informieren. Dazu konnten wir vom Landratsamt die Kindergartenfachberaterin Frau Patricia Seibert-Klöck und Frau Klara Selak-Arnone (Tel: 07461/926-4127 und k.selak-arnone@ landkreis-tuttlingen.de) gewinnen. Die Veranstaltung indet am Montag, 25.07.2016 um 19.00 Uhr im Kindergarten „Schatzinsel“ in Mahlstetten statt. Die Einladung nicht nur an Interessierte, sondern gleichfalls an alle Eltern, damit sie sich darüber informieren können, wie eine solche Betreuung für ihr Kind ggf. erfolgt. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Wir gratulieren Frau Rosa Sauter, Gartenstrasse 12, zum 80. Geburtstag am 20.07.16 Die Gemeindeverwaltung wünscht den Jubilaren zu diesem Festtag und für den weiteren Lebensweg alles Gute, besonders aber Gesundheit und Zufriedenheit. Freitag: Weitere Infos und Tipps erhalten Sie bei der Abfallberatung, Tel. 07461-926 3400, Fax 07461-926 99 3400 Email: [email protected] Alle diese Infos erhalten Sie auch im Abfallkalender, der im Internet unter www.abfall-tuttlingen.de oder in unserer Abfall-App Reklamationen zur Müllabfuhr: Bitte wenden Sie sich direkt an: Firma ALBA Schwarzwald GmbH. 78655 Dunningen Telefon: 07403/9294-0 e-Mail: [email protected] Die Entsorgung der Wertstofe wird jedoch nicht von der Firma ALLBA, sondern, von der Firma Sita, Tel. 0746438114, durchgeführt. Amtliche Mitteilungen Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr Samstag 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr (nur Wertstofhof und Grünguthof geöfnet Samstag keine Annahme von Bauschutt. 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr geschlossen 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr 16.00 – 18.00 Uhr von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Mülltermine Müllabfuhr Biomüll: Di 19.07. Papier: Di 19.07. Grünschnitt: jeden 1. Und 3. Samstag im Monat ab 19.03.2016 von 10.00 bis 11.00 Uhr am Bauhof Wertstofhof und Grünguthof Mühlheim Öfnung: ab 14. März 2016 bis 12. November 2016 Jeweils am Mittwoch von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Freitag von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr und am Samstag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr geöfnet. Bauschuttdeponie Aldingen mit Wertstofhof Öfnung ab 14. März 2016 bis 12. November 2016 Jeweils Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Infos zur Werttonne / zum Dualen System – kostenfreie Servicenummer der Firma Sita Tel. 0800-188 99 66 E-Mail: www.sita-deutschland.de Kirchliche Nachrichten KIRCHLICHE MITTEILUNGEN DER SEELSORGEEINHEIT OBERER HEUBERG Böttingen, Königsheim, Mahlstetten, Bubsheim, Egesheim, Reichenbach Pfarrbüro - Öfnungszeiten und Kontaktaufnahme - Böttingen Pfarrgässle 2: Dienstag und Freitag 16 – 18 Uhr Tel.: 23 85, Fax: 91 01 61 E-Mail: [email protected] - Bubsheim Graneggstr. 2: in der Regel der erste Mittwoch im Monat 15 – 18 Uhr, Tel.: 5 69 - Mahlstetten Kirchstr. 13: Donnerstag 18 – 19 Uhr Tel.: 23 02 Fax: 23 02 E-Mail: [email protected] Urlaub Gemeindeblatt In den Wochen 31, 32 und 33 erscheint kein Gemeindeblatt. Abgabetermin für KW 30 (letztes Gemeindeblatt vor den Ferien) Dienstag 26.07.2016, 8.00 Uhr. Abgabetermin für KW 34 (erstes Gemeindeblatt nach den Ferien) Dienstag, 23.08.2016, 8.00 Uhr. Bitte beachten!! Seite 9 Donnerstag, den 14. Juli 2016 MAHLSTETTEN Pfr. J. Amann Tel.: 23 85 Fax: 91 01 61 E-Mail: [email protected] P. Stephen Michael Tel.: 07424/95835-26/Fax:-29 E-Mail: [email protected] S. Straub (GR) Tel.: 33 48 Fax: 91 01 61 E-Mail: [email protected] „Eine Gemeinde ist wie ein Garten, in dem bunte Blumen, saftiges Obst und knackiges Gemüse, aber auch Disteln und Kakteen wachsen. Manche brauchen länger zum Reifen als andere, manches schmeckt süß, anderes herzhaft.Eine Gemeinde ist vielfältig, bunt, lebendig.Damit sie das sein kann, braucht sie auch dich.“(17.Juli: Fest des Obstund Gartenbauvereins Mahlstetten) ---------Gottesdienstordnung und Termine Sankt Konrad, Mahlstetten von Donnerstag, 14.07.2016 bis Sonntag, 24.07.2016 ---------Donnerstag, 14.07.2016 in Bö: 7.45 Uhr Schülergottesdienst in Kö: 18.00 Uhr Schülergottesdienst Freitag, 15.07.2016 – Hl. Bonaventura in Rei: 19.00 Uhr Eucharistiefeier Samstag, 16.07.2016 in Aggenhausen: 15.00 Uhr Trauungsgottesdienst von Alexander Aicher und Katrin Vorndran in Bu: 18.00 Uhr Anbetungszeit in Bu: 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Eg: 19.00 Uhr Eucharistiefeier Sonntag, 17.07.2016 – 16. Sonntag im Jahreskreis in Kö: 8.30 Uhr Eucharistiefeier in Rei: 8.30 Uhr Wortgottesfeier ohne Kommunion in Ma: 9.30 Uhr Jubiläumsgottesdienst des OGV in / um die Mehrzweckhalle als Familiengottesdienst der Seelsorgeeinheit in Bö: 10.00 Uhr Eucharistiefeier, zugleich Kinderkirche im Gemeindehaus St. Katharina Montag, 18.07.2016 in Bu: 19.00 Uhr Trefen der Verantwortlichen der Katholischen Erwachsenenbildung zur Jahresplanung 2016/2017 im Pfarrsaal Dienstag, 19.07.2016 in Bö: 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Bu: 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Bu: 20.00 Uhr KGR-Sitzung Mittwoch, 20.07.2016 in Ma: 10.00 Uhr Eucharistiefeier, mitgestaltet von Cantus Firmus -Gesangsgruppe aus der Ukraine- (Elisabeth Aicher (Stefans); Franz Specker; Karl Specker;) in Eg: 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Eg: 19.45 Uhr KGR-Sitzung Donnerstag, 21.07.2016 in Bö: 7.45 Uhr Schülergottesdienst in Kö: 19.00 Uhr Eucharistiefeier Freitag, 22.07.2016 in Rei: 19.00 Uhr Eucharistiefeier Samstag, 23.07.2016 in Ma: 14.00 Uhr Hochzeitsmesse von Pascal Dilger und Simone Schutzbach in Bö: 19.00 Uhr Wortgottesfeier mit Kommunion in Kö: 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Bu: 19.00 Uhr Festakt mit Einweihung des Feuerwehr- und Bauhofgebäudes Sonntag, 24.07.2016 – 17. Sonntag im Jahreskreis in Bu: 8.30 Uhr Eucharistiefeier, mitgestaltet vom Gesangverein Harmonie Bubsheim anl. des Feuerwehrfestes/ Patrozinium in Eg: 8.30 Uhr Eucharistiefeier in Ma: 10.00 Uhr Eucharistiefeier (3. Messopfer für Anna Aicher; Josef Specker m. Angehörigen; Erwin Dilger m. Angehörigen; Lina u. Josef Schutzbach; Justine u. Wilhelm Drössel und Veronika Schutzbach m. Angehörigen) in Rei: 10.00 Uhr Eucharistiefeier ---------Beerdigungsdienst / Information 10.07. bis 16.07. Pfr. Johannes Amann (Tel. 2385) 17.07. bis 23.07. Gemeindereferentin Sylvia Straub (Tel. 3348, priv. 9161281) Bücherei – Neue Öfnungszeiten Montag, 16.00 – 17.00 Uhr Rosenkranzgebet Dienstag und Mittwoch, 18.30 Uhr Danke Sie erinnern sich noch an das 10-jährige Jubiläum „Lebensfestival-Funkenlug“ in der Fastenzeit? Nach Begleichung aller entstandenen Unkosten können wir an die geistliche Gemeinschaft Emmanuel in Altötting für ihre Arbeit mit Jugendlichen aus allen Teilen Europas 1000.- Euro an Spende überweisen. Wir danken allen ganz herzlich, welche mit ihren Spenden bei den einzelnen Veranstaltungen diese Summe ermöglicht haben. Jugend fährt nach Taizé –vom 4. – 11.9.2016 - Zuschussmöglichkeit Jugendliche aus dem Dekanat Tut-Spaichingen sind zu einer Taizéfahrt eingeladen. Ab 15 Jahre; Kosten € 155.- (Fahrt und Unterkunft). Anmeldeschluss: Montag, 25.Juli 2016. Anmeldung und weitere Infos zur Fahrt bei Alexander Krause ([email protected]). Auch unsere Gemeindereferentin Sylvia Straub wird daran teilnehmen. Für weitere Fragen und Infos wendet euch an das Kath. Jugendreferat Tuttlingen, Uhlandstr. 3, [email protected] oder Tel. 07461/965980-40. Jugendliche aus unserer Seelsorgeeinheit, die daran teilnehmen, werden inanziell unterstützt. Bitte meldet euch dann auf unserem Pfarramt Böttingen. Anbetungszeit am 16. Juli um 18:00 Uhr in Bubsheim Herzliche Einladung zur monatlichen Anbetungszeit am Sa., 16. Juli um 18.00 Uhr in der Pfarrkirche Bubsheim. Familiengottesdienst am 17. Juli 2016 um 9:30 Uhr in Mahlstetten In Verbindung mit dem Jubiläumstag des Obst- und Gartenbauvereins und dem Tag der ofenen Gartentüre in Mahlstetten feiern wir den Sonntagsgottesdienst an/in der Mehrzweckhalle. Wir laden dazu die gesamte Seelsorgeeinheit herzlich ein. Für den Gottesdienst hat sich eine Musikgruppe aus den Vereinsreihen zusammengefunden und auch Kinder des Vereins werden mitgestalten. Freuen wir uns auf das Mitwirken von Klein und Groß rund um das Thema „Was die Planzen brauchen“, anschließend auf leckere Häppchen und ein gutes Mittagessen. Wir gratulieren als Kirchengemeinde dem Obst- und Gartenbauverein ganz herzlich zu ihrem 75-jährigen Jubiläum und wünschen dem Verein eine gute, blühende Zukunft. Trefen der Verantwortlichen der KEB in der Seelsorgeeinheit zur Jahresplanung 2016/ 2017 am Montag, 18. Juli um 19.00 Uhr im Pfarrsaal in Bubsheim. Gesangsgruppe Cantus Firmus aus der Ukraine Im Gottesdienst am Mittwoch, 20.07. um 10 Uhr in Mahlstetten werden wieder die mächtigen und klangvollen Stimmen der Gesangsgruppe Cantus Firmus aus der Ukraine erklingen. Trotz der schwierigen Situation in der Ukraine haben sie sich wieder auf den Weg zu uns gemacht. Wer für die Musiker am Ende der Gottesdienste eine Spende hat: Cantus Firmus wird dafür besonders dankbar sein. Spiele dein Lieblingsstück auf der Orgel Liebe/r KlavierspielerIn, vielleicht hast Du Dich schon einmal gefragt, ob du dein Lieblingsstück auch einmal auf einer Orgel spielen könntest. Jetzt hast du die Gelegenheit, es heraus zu inden. Spiel dein Lieblingsstück auf der Orgel. Wenn es dir Spaß macht, kannst du dein Stück sogar vor Publikum spielen, entweder am Tag der Orgel, dem 11. September, im Rahmen des Gottesdienstes oder zu einem anderen Zeitpunkt, den wir miteinander vereinbaren. Du solltest deinen Wunsch zunächst mit deinem Klavierlehrer/Deiner Klavierlehrerin besprechen. Dann vereinbarst du ein Probespiel an der Orgel. Auf deine Anmeldung freut sich deine Kirchengemeinde. Du darfst dich gern auf dem Pfarramt melden bzw. in Böttingen/Mahlstetten bei Volker Schweizer ([email protected]) und in Bubsheim/Königsheim bei Maria-Ella Frech (Tel.: 015784538440, email: [email protected]). Donnerstag, den 14. Juli 2016 Seite 10 MAHLSTETTEN Herzliche Einladung zum Lobpreisgottesdienst am Sonntag, 17. Juli 2016, um 19.00 Uhr, in der Fronhofer Kirche, Wehingen. Neupriester spendet Primizsegen auf der Liebfrauenhöhe Zur Andacht mit Primizsegen lädt das Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe am Freitag, dem 22. Juli, um 15.00 Uhr in die Krönungskirche ein. Der Neupriester Josef Laupheimer spendet am Ende der Andacht den Besuchern einzeln den Primizsegen. Im Anschluss gibt es Begegnungsmöglichkeiten bei Kafee und Kuchen. Information: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-300, [email protected] Kirche im Privatfunk/Privatradioagentur in „DAS NEUE RADIO NECKARBURG“ UKW Schwarzwald-Baar/Tuttlingen 102.0, Rottweil 93.1, Oberndorf 104.6, Schramberg 103.7 Internetradio und Infos: www.radio-neckarburg.de Mit erfrischenden Gedanken und aktuellen News begleiten Sie die Kirchen der Region durch den Tag: „Guten Morgen“ ein ermutigendes Wort zum Start in den Tag, täglich gegen 6.50 Uhr „Mittendrin“ ein Zitat zum Nachdenken in der Mitte des Tages, täglich gegen 12.40 Uhr „Zur Nacht“ ein Gedanke zum Abschluß des Tages, täglich gegen 19.50 Uhr „Typisch himmlisch - Kirche am Sonntagmorgen“ 17.07. „In Rottweil unterwegs“, - Historisches mit Dr. Winfried Hecht 24.07. „Klinik- und Kurseelsorge Königsfeld“, - die neue Mukoviszidose-Reha 31.07. „Endlich Ferien“, - Kirche und Urlaub... Evangelische Kirchengemeinde Rietheim Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen Pfarramt Rietheim Pfarrerin Silke Bartel, Rathausplatz 1, 78604 Rietheim-Weilheim, Tel. 07424-2548, Fax: 07424-601953, Internet: www.evkiri.de Mail: [email protected] Pfarrbüro Das Pfarrbüro ist besetzt durch Pfarramtssekretärin Lena Jacobi am Dienstag und Donnerstag jeweils von 9-11 Uhr. Tel. 07424-2548, mail: [email protected] Trauer Aus unserer Kirchengemeinde ist Herr Edmund Hof aus Rietheim am 03. Juli 2016 verstorben. Die Trauerfeier mit Urnenbeisetzung fand am 08. Juli in Rietheim statt. Wir nehmen Anteil an der Trauer der Hinterbliebenen und befehlen den Verstorbenen in die Hand Gottes. Gottesdienste Sonntag, 17. Juli, 8. Sonntag nach Trinitatis 10 Uhr Gottesdienst in Rietheim zum Thema Männer in der Bibel: Petrus (Pfarrerin Silke Bartel). Wochenübersicht Dienstag, 19. Juli 15–17 Uhr Gemeindebücherei Mittwoch, 20. Juli 19.30 Uhr Sitzung des Kirchengemeinderats Donnerstag, 21. Juli 16-18 Uhr Gemeindebücherei Wochenspruch Lebt als Kinder des Lichts; die Frucht des Lichts ist lauter Güte und Gerechtigkeit und Wahrheit. Eph 5,8b.9 Aus den Schulen Grundschule Böttingen Bundesjugendspiele der Schule Böttingen Bei optimaler Witterung veranstaltete die Schule am vergangenen Freitag die diesjährigen Sommerbundesjugendspiele auf der schönen Leichtathletikanlage neben der Mehrzweckhalle. Nach der gemeinsamen Aufwärmung aller Schüler mit Musik absolvierten die 77 Schülerinnen und Schüler der Grundschule Böttingen mit viel Elan und sportlichem Ergeiz die drei Disziplinen Lauf, Sprung und Wurf. Nach dem Wettkampf gab es für alle Teilnehmer zur Stärkung eine heiße Wurst mit Wecken. Viel Freude und Spaß hatten die Schülerinnen und Schüler bei dem zum Schluss durchgeführten klassenübergreifenden Stafellauf und einem gemeinsamen Spiel. So war die Veranstaltung zur vollsten Zufriedenheit durchgeführt worden und die vie- len Urkunden zeigen, dass es auch auf dem Heuberg viele Leichtathletiktalente gibt. Nach den Spielen konnten 36 Sieger- und 15 Ehrenurkunden übergeben werden. Eine Ehrenurkunde erhielten: Klasse 1: Lara Schönwald, Mirijana Simon, Laura Flad Klasse 2: Janis Riede, Lara Marie Niebel, Lina Flad Klasse 3: Luis Dreßler, Alice Kloster, Jasmin Kloster, Annika Lehr, Ellen Specker Klasse 4: Kevin Hilser, Anika Müller, Zoe Knupfer, Angela Peters Schulsieger bei den Jungen wurde Luis Dreßler und Kevin Hilser bei den Mädchen Anika Müller. Herzlichen Glückwunsch! Schlossbergschule Grundschule Wehingen und Werkrealschule Heuberg Der Unterricht nach den Sommerferien beginnt für die Klassen 2 – 4 und 6, 7, 8 und 10 am Montag, den 12. September 2016 um 8.20 Uhr in der Schlossbergschule in Wehingen und endet um 11.50 Uhr. Der ökumenische Schuljahresanfangsgottesdienst beginnt um 7.35 Uhr in der Kath. Kirche Wehingen. Die Klasse 9 beginnt den Unterricht ebenfalls an diesem Tag um 8.20 Uhr in der Werkrealschule Heuberg, Außenstelle Gosheim. Mit der Nachmittagsbetreuung und dem Mittagstisch starten wir am Dienstag, 13.09.2016 mit einem „Schweineleischlosen“ Einheitsessen. Bei Interesse bitte am Montag der Klassenlehrerin Bescheid geben. Für die Klasse 5 beginnt der Unterricht mit einer kleinen Aufnahmefeier am Dienstag, 13.09.2016 um 8.20 Uhr in der Aula der Schlossbergschule. Dazu möchten wir alle Eltern und alle, die die Kinder gerne begleiten möchten, herzlich einladen. Seite 11 Donnerstag, den 14. Juli 2016 MAHLSTETTEN Vereine und Organisationen Herzliche Einladung zum 75-jährigen Jubiläums des Obst- und Gartenbauvereins Mahlstetten Unser Dorf öfnet seine Gartenpforten am Sonntag, 17. Juli 2016 Am 17. Juli werden sich im Rahmen des 75-jährigen Bestehens des Obst- und Gartenbauvereins Mahlstetten die Pforten einiger Gärten öfnen. Wir freuen uns sehr darüber, dass wir die Jubiläumsfeier zum 75-jährigen Bestehen des OGV veranstalten können und möchten zum Tag der ofenen Gartentür am Sonntag, 17. Juli 2016 herzlich einladen. • Um 9:30 Uhr Gottesdienst im Freien bei der MZH der Gottesdienst wird gestaltet von Kindern des OGV und einer Musikgruppe aus Vereinsreihen anschließend Grußworte • ab 11:30 Uhr leckeres Mittagessen / auch für Vegetarier • um 13:00 Uhr Öfnen der Gartenpforten Kinderrallye durch die Gärten mit 100-prozentiger Gewinnchance • Marktstände bei der Halle laden zum Verweilen und zum Verkosten ein es locken heimische Produkte aus Garten, Flur und Handwerkerhand, sowie so manch „Verkösterle“ Während des Nachmittags bieten wir Kafee und selbstgebackene Kuchen an • 17:00 Uhr Schließung der Gärten und gemütlicher Ausklang in und um die Mehrzweckhalle mit herzlicher Einladung zum Vesper. Folgende zwölf Gartenbesitzer öfnen ihre Pforten: • Regina Aicher-Dietrich und Kurt Dietrich – Lippachtalstr. 2 • Ursula und Klaus Aicher – Lippachtalstr. 6 • Alexandra und Volker Vigehls – Hintere Dorfstr. 5a • Fritz Aicher – Untere Dorfstr. 1 • Adelheid Maubach – Riegertsbühlstr. 6 • Anneliese und Bruno Seuling – Bohlstr. 28 • Sieglinde und Theo Sauter – Bergstr. 1 • Elfriede Müller-Aicher – Am Eckweg 8 • Ursula Jansen – Am Eckweg 10 • Ingrid und Manfred Haarig – Ferienhausstr. 11 • Katharina Banzhaf und Dieter Mottl – Oberer Bohl 5 • Nicole und Oliver Schmidt – Oberer Bohl 16 Wir freuen uns sehr auf euch und wünschen allen Besuchern einen wunderschönen Tag Obst- und Gartenbauverein Mahlstetten Jugendfeuerwehr Mahlstetten Hallo Jungs, die nächste Probe indet am Mittwoch, 20.07.2016, um 18.30 Uhr statt. Euer Jugendwart SGM Heuberg Auslug am Samstag 15.10.2016 Auch dieses Jahr organisieren wir wieder unseren SGM Heuberg Jugendauslug. Von Bambinis bis A-Jugend sind alle Spieler, Eltern und Betreuer herzlich eingeladen mitzukommen. Bitte haltet euch den Termin Samstag 15.10.2016 frei !!!. Das Ziel steht noch nicht deinitiv fest – wir werden euch hierzu rechtzeitig informieren. SGM Heuberg Outit Neuer Bestellmodus – Onlineshop bei Sport Butsch Um den bisherigen Ablauf zu verbessern kann ab sofort jeder selbstständig und zu jeder Zeit seinen Bedarf an Kleidungsstücken des SGM Heuberg Outit bestellen. Über den Online-Shop der Firma Intersport Butsch ist dies das ganze Jahr möglich. Es wird somit künftig keine Sammelbestellungen mehr geben. Im Onlineshop unter www.butsch-teamsport.de einfach die SGM Heuberg auswählen und die Artikel entsprechend in den Warenkorb legen. Bitte den Hinweis wegen der Belockung beachten. Die Bezahlung erfolgt direkt per Überweisung oder PayPal. Eine Lieferung ist gegen Gebühr möglich. Falls Fragen auftauchen bitte kurze Nachricht an [email protected] schreiben. Wir hofen dass wir euch mit dieser Neuerung das ganze Prozedere einfacher machen werden. Eure Jugendleiter. Rückschau vom vergangenen Wochenende E1 - Jugend-Wanderpokal-Feldturnier in Zepfenhan Die E1 Jugend startete am Samstag 09.07. beim 21. Feldturnier des FSV Zepfenhan und traf dort auf ganz andere Gegner als in den Rundenspielen. Dementsprechend gespannt und zudem noch als Titelverteidiger und mit einer neuen Mannschaftsaufstellung die durch Spieler aus Dürbheim ergänzt wurde, begann man die Vorrunde. Das Zusammenspiel klappte von Beginn an sehr gut, und die Betreuer, Fans und Gegner waren beeindruckt. Man sah den Jungs Ihre Spielfreude regelrecht an und die Ergebnisse der Vorrunde zeigten es ebenfalls deutlich. SGM I : SV Dotternhausen 3:0 SGM I : FC Göllsdorf 3:0 SGM I : SGM Schömberg II 3:0 SGM I : SV Schörzingen 0:0 Somit waren sie als Gruppenerster im Halbinale gegen RW Altstadt. Auch hier hatten sie zu jeder Zeit alles im Grif und setzten ihre 3:0 Ergebnisliste fort. Im Finale standen sie der SpVgg Bochingen gegenüber und machten das Ding ix. Mit einem starken 4:0 war alles perfekt und der Wanderpokal ging erneut auf den Heuberg. Die Ansagen des Trainergespanns wurden in die Tat umgesetzt !!. Er zum zweiten Mal in 21 Jahren konnte eine Mannschaft den Titel verteidigen und das ohne Gegentor hat bisher noch keine Mannschaft geschaft. SUPER Herzlichen Glückwunsch den Trainern Gerd Auer und Thomas Mattes und den Spielern. Für die SGM spielten: Nick Sprenger, Lars Heinemann, Marcel Schönhorst, Kevin Hilser, Luca Zepf, Andreas Zepf, Finn Bronner, Leon Burger Interessantes und Wissenswertes Aktivierender Hausbesuch ein Bewegungsangebot des DRK für Senioren Würden Sie gerne ein wenig Gymnastik machen, aber der Weg bis zur Seniorengymnastik ist aufgrund körperlicher Einschränkungen zu mühsam für Sie? Beim aktivierenden Hausbesuch kommt ein speziell ausgebildeter Übungsleiter eine Stunde pro Woche zu Ihnen nach Hause. Aus einer Mischung zwischen leichter Gymnastik und Gesprächsführung, werden Mobilität, Kraft, Ausdauer, Koordinationsfähigkeit und Gedächtnisleistung erhalten und gefördert. Die Gymnastikübungen werden nach Absprache mit Ihrem Hausarzt bezüglich der medizinischen Unbedenklichkeit individuell für Sie gestaltet. Es wird eine kostenlose Schnupperstunde angeboten, jede weitere Stunde kostet 4,50 Euro. Gerne informieren wir Sie: DRK-Kreisgeschäftsstelle Tuttlingen Ansprechpartnerin: Nora Mauch, Tel. 07461/1787-19 oder E-Mail: [email protected] Damen- und Herren Grümpelturnier vom 29. bis 31. Juli in Bärenthal Der SV Bärenthal e.V. richtet am Wochenende vom 29. bis 31. Juli sein alljährliches Damen- und Herren Grümpelturnier aus. Bei diesem Turnier spielen die Mannschaften auf zwei Kleinfeldern um den begehrten Wanderpokal. Die Spiele beginnen am Samstagmorgen, das Finale indet am Sonntagnachmittag statt. Eine Mannschaft besteht aus sechs Feldspielern und bis zu drei Ersatzspielern. Anmeldeschluss ist der 12. Juli 2016. Nähere Informationen rund um das Turnier, sowie alle Anmeldeunterlagen, inden Sie auf der Vereinshomepage: www. sv-bärenthal.de . Bei Fragen steht Ihnen Ralf Sigrist (E-Mail: [email protected]) gerne zur Verfügung. Bereits am Freitag indet ein großes Elfmeterturnier für Damen und Herrenmannschaften statt. Anmeldungen können am Turniertag bis 17 Uhr bei der Turnierleitung abgegeben werden. Donnerstag, den 14. Juli 2016 Seite 12 MAHLSTETTEN Am Freitag indet ab 17 Uhr ein Handwerkervesper mit dem Musikverein Bärenthal statt. Anschließend sorgt „DJ Mike“ bei freiem Eintritt für Stimmung im Festzelt. Am Samstagabend steigt die große Fete mit „DJ-Die Party“, ebenfalls bei freiem Eintritt. Der SV Bärenthal e.V. freut sich auf Ihr Kommen! Aus der Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt Der Ausschuss für Technik und Umwelt hat in seiner Sitzung am 6. Juli 2016 Einzelheiten zum Neubau der Kreissporthalle in Tuttlingen, den strategischen Leitfaden des Frauenhofer IAO für die 3mobil-Modell-Region, Details zum Naturschutzgroßprojekt Baar, die Änderung des Konzepts für die stationäre Geschwindigkeitsmessung im Landkreis Tuttlingen und die Sanierung der Burgruine Kallenberg beraten. 2014 hat sich der Kreistag für einen Neubau der Kreissporthalle in Tuttlingen entschieden, um eine ganzheitliche Lösung für die Kreissporthalle, aber auch die schwierige Zu- und Abfahrtssituation zum Kreisberufsschulzentrum und die dadurch provozierte Verkehrs- und Parkplatzproblematik zu inden. Der Sieger des durchgeführten Architektenwettbewerbs Architekt Werner Wohlleber aus Zimmern ob Rottweil hat dann auf Basis des durch den Ausschuss für Technik und Umwelt im Februar 2015 beschlossenen Raumprogramms eine Vorentwurfsplanung samt Kostenschätzung in Höhe von rd. 5,9 Mio. EUR erstellt, die dem Ausschuss vorgestellt und jetzt einstimmig beschlossen wurde. Für den Baubeschluss wird in der kommenden Sitzungsrunde die Entwurfsplanung samt detaillierter Kostenberechnung vorgelegt. Auf Antrag der FDP-Fraktion soll darüber hinaus die Installierung einer Photovoltaik-Anlage nochmals geprüft werden. Die vorgelegte Vorentwurfsplanung mit Kostenschätzung über rd. 1,3 Mio. EUR für die Außenanlagen wurde mit der Maßgabe, dass die Anzahl der anzulegenden Parkplätze von ursprünglich angedachten 180 auf 100 reduziert wird, mehrheitlich beschlossen. Auch hier wird für den Baubeschluss in der kommenden Sitzungsrunde die Entwurfsplanung samt detaillierter Kostenberechnung vorgelegt. Gemeinsam mit den regionalen Partnern Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg, IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg sowie dem Schwarzwald-Baar-Kreis und dem Landkreis Rottweil führt der Landkreis seit 2014 das Projekt „3mobil –Modellregion für Nachhaltige Mobilität“ durch. Das vom Land geförderte Projekt ist zunächst bis Herbst 2016 befristet. Im Rahmen eines ersten Teilprojekts konnte mit dem Fraunhofer IAO unter Beteiligung der regionalen Akteure der „Strategische Leitfaden für Nachhaltige Mobilität in der Region Schwarzwald-BaarHeuberg“ entwickelt werden. Dieser unterstreicht die vielfältigen Anstrengungen der Kreise und Ihrer Kommunen auf diesem Gebiet. Er identiiziert aber auch potenzielle Handlungsfelder, die sich im Maßnahmenkatalog der Studie widerspiegeln. Zahlreiche Maßnahmen, insbesondere die entwickelten Leuchtturm-Projekte, inden sich in den Zielsetzungen des künftigen Nahverkehrsplans, im Marketingplan von TUTicket, im European Energy Award® und in Projektüberlegungen einiger Städte und Gemeinden wieder. Der Ausschuss hat nun einstimmig beschlossen, dass in Zusammenarbeit mit der künftigen 3mobil-Geschäftsstelle der Klimaschutzmanager des Landkreises Tuttlingen, dessen Stelle nach mündlicher Förderzusage in Kürze ausgeschrieben werden kann, die relevanten Themen und Maßnahmenvorschläge aufgreifen, priorisieren und deren Umsetzung planen und vorantreiben soll. Über den Stand bzw. die Ergebnisse wird in der jährlichen Sitzung zum European Energy Award® berichtet. 2011 hat der damalige Umwelt- und Verkehrsausschuss einer Beteiligung des Landkreises Tuttlingen am Naturschutzgroßprojekt Baar zugestimmt. Das Naturschutzgroßprojekt Baar (NGP) umfasst insgesamt rund 4.935 ha, die sich auf 18 Fördergebiete verteilen. Von der Projektläche liegen rund 83 % im SchwarzwaldBaar-Kreis und rund 17 % auf dem Gebiet des Landkreises Tuttlingen. Im Detail handelt es sich dabei um rund 825 ha, die auf das Gebiet der Stadt Geisingen entfallen. Der Umwelt-und Verkehrsausschuss hat seine Zustimmung zur Projektbeteiligung ausdrücklich auf die Projektphase I (Planungsphase) beschränkt. Es war Konsens, dass vor dem Eintritt in die Phase II (Umsetzungsphase) erneut ein Beschluss gefasst werden soll. Dementsprechend wurde in den Beratungen für den Haushaltsplan 2016 auch ein Sperrvermerk für den ersten Haushaltsansatz zur Umsetzungsphase in Höhe von 10.000 EUR verfügt. Die Kosten für die Umsetzungsphase wurden ursprünglich mit 5 Mio. EUR festgesetzt. Durch zusätzliche Maßnahmen und gestiegene Personal- und Sachkosten werden die Gesamtkosten für Phase II nun aber auf rund 8,6 Mio. EUR wachsen. Auf den Landkreis Tuttlingen würden auf die Dauer von 10 Jahren (16,5%)-rund 14.000 EUR jährlichentfallen. Die Gemeinden beteiligen sich an den jährlichen Kosten der Umsetzungsphase nicht mehr, da sie anders als die Landkreise hieraus keine unmittelbaren inanziellen Vorteile (Ökopunkte) generieren können. Sie sollen jedoch nach wie vor die in ihrem Eigentum beindlichen und verfügbaren Flächen für die vorgesehenen Maßnahmen zur Verfügung stellen. Mit diesem Projekt können in den nächsten zehn Jahren rund 7,7 Mio. EUR Fördermittel in die Landkreise Tuttlingen und Schwarzwald-Baar geholt werden können. Der Ausschuss hat die aktuellen Entwicklungen zur Kenntnis genommen. Angesichts der teilweise geäußerten Befürchtungen wurde darauf verwiesen, dass mit dem NGP keine neuen Schutzgebiete verbunden sind und alle Maßnahmen nur durchgeführt werden, wenn sowohl Eigentümer als auch Pächter einverstanden sind. Drei Gemeinden des Landkreises beklagen sich seit einiger Zeit über besonders hohe Fahrgeschwindigkeiten im Ortseingangsbereich von Kreisstraßen. Diese hohen Fahrgeschwindigkeiten sind auch durch verdeckte Geschwindigkeitsmessungen nachgewiesen. Bei allen drei betrofenen Kreisstraßen wird die im bisherigen Konzept für die stationäre Geschwindigkeitsmessung im Landkreis Tuttlingen festgesetzte Verkehrsmenge von 4.000 Fahrzeugen/24 h für die Einrichtung von stationären Messplätzen nicht erreicht. Eine mögliche Änderung des bisherigen Konzeptes soll in der Sitzung des Kreistages nach der Sommerpause beraten werden. Nachdem die Denkmalschutzbehörde auf die gesetzliche Verplichtung des Landkreises hingewiesen hatte, das Kulturgut Burgruine Kallenberg zu erhalten, hat sich der Ausschuss für Technik und Umwelt in seinen Sitzungen am 18. November 2015 und am 03. Februar 2016 eingehend mit dem baulichen Zustand der Burgruine befasst. Die Verwaltung wurde in der aktuellen Sitzung beauftragt, für die anstehenden Sanierungsmaßnahmen einen Antrag auf Aufnahme in das Denkmalförderprogramm des Landes, alternativ für Förderprogramme weiterer Drittmittelgeber, zu stellen. In seiner Sitzung am 10. März 2016 hat der Kreistag der vorgelegten Raumkonzeption für den Erweiterungsbau des Landratsamtes zugestimmt und einen beschränkt ofenen Architektenwettbewerb mit einer Teilnehmerzahl von 30 Architekturbüros beschlossen. Neben diesen nehmen am anstehenden Wettbewerb weitere sechs Büros aus der Region teil, die der Kreistag im Vorfeld gesetzt hat. Insgesamt haben sich auf die EU-weite Bekanntmachung hin 170 Architekturbüros beworben. Die notwendige Auslosung fand am 27. Juni 2016 im Architekturbüro Kohler/Grohe, Stuttgart, im Beisein von Vertretern des Landratsamtes statt. Den Architekten wird die Wettbewerbsaufgabe (Auslobungsunterlagen) ab 08. Juli 2016 bereit gestellt. Sie haben dann Zeit, bis Ende September 2016 ihre Entwürfe zu erarbeiten. Nach der Vorprüfung wird sich das Preisgericht am 10. und 11.November 2016 mit den Entwürfen befassen und entscheiden, welche mit einem Preis ausgezeichnet werden. Der Kreistag wird anhand der Bewertung der Jury am 15. Dezember 2016 über die Planung und das weitere Vorgehen beraten Seite 13 Donnerstag, den 14. Juli 2016 MAHLSTETTEN L 277 Fridingen- Knopfmacherfelsen wieder uneingeschränkt befahrbar Nachdem die Landesstraße L 277 zwischen Fridingen a. d. Donau und dem Auslugsziel Bergasthof „Knopfmacherfelsen“ seit dem zeitigen Frühjahr wegen dringender Bauarbeiten gesperrt war, teilt der Landkreis Tuttlingen der Öfentlichkeit mit, dass diese Verbindung bereits seit Anfang Juni wieder komplett befahrbar ist. Somit ist dieses Auslugsziel wieder von allen Richtungen und ohne bauliche Behinderungen erreichbar. „Rund um die Geburt“: Informationsveranstaltung mit Kreißsaalführung für werdende Eltern. Am Dienstag, den 19.07.2016 indet um 19.00 Uhr eine Informationsveranstaltung der Frauenklinik am Klinikum in Tuttlingen statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden den künftigen Eltern Informationen rund um die Geburt und die Zeit danach vermittelt. Außerdem kann die gesamte Abteilung (Kreißsaal, Mutter-Kind-Station etc.) besichtigt werden. Eine Ärztin und eine Hebamme stehen für persönliche Fragen und weitere Informationen rund um die Geburt zur Verfügung. Die Informationsveranstaltungen inden monatlich jeweils dienstags um 19.00 Uhr im Klinikum in Tuttlingen statt. Trefpunkt ist im Konferenzraum. Eine Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist nicht erforderlich. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Wir möchten Sie auf die folgende Regelung hinweisen: Bei Gehwegen müssen 2,50 Meter in der Höhe frei gehalten werden („Lichtraumproil“) und bei Straßen 4,50 Meter. Wir bitten deshalb die Grundstückseigentümer dingend, die Lichtraumproile einzuhalten und Sträucher, Hecken und Bäume entsprechend zurückzuschneiden. Die nächste Kreißsaalführung indet dann wieder am 13.09.2016 statt. Weitere Informationen inden Sie auch auf unserer Homepage www.klinikum-tut.de. Hecken dürfen nicht in den Gehweg ragen Sträucher und Bäume dürfen Fußgänger auf Gehwegen nicht behindern, vor allem nicht jene, die mit dem Rollator oder mit dem Kinderwagen unterwegs sind. Wir machen SOMMER PAUSE In den Kalenderwochen 31/32/33 erscheint kein Amtsblatt der Gemeinde Mahlstetten. BITTE VORMERKEN! Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
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