Reglement für das FIFA-Entwicklungsprogramm Forward – Häufige Fragen Welches Ziel wird mit der Erhöhung der Investitionen für die Fussballförderung verfolgt? Welche greifbaren Erfolge hofft die FIFA mit ihren Mitgliedsverbänden in den jeweiligen Ländern zu erreichen? Durch die Erhöhung der Investitionen in den Mitgliedsverbänden und Konföderationen verstärkt die FIFA ihr Engagement für ihre zentrale Mission, den Fussball überall und für alle zu fördern. Mit höheren Investitionen, einer vereinfachten, maßgeschneiderten und optimierten Entwicklungsstrategie sowie erweiterten Rechenschaftspflichten innerhalb der FIFA und auf Seiten der Nutznießer ihrer Entwicklungsarbeit läutet das FIFA-Entwicklungsprogramm Forward eine neue Ära in der globalen Förderung des Fussballs ein. Ziel des FIFA-Entwicklungsprogramms Forward ist es, die Mitgliedsverbände und Konföderationen in die Lage zu versetzen, den Fussball in ihrem Gebiet in sämtlichen Formen, inkl. Futsal und Beach-Soccer – vom Kinder- bis zum Elitefussball, für Mädchen und Jungen, Frauen und Männer – sowie- ihre Führungs-, Management- und Verwaltungssysteme weiterzuentwickeln, zu stärken und zu optimieren, um sich besser zu organisieren und zu professionalisieren und so effizienter, transparenter und eigenständiger zu werden. Die FIFA will die Wirkung und Effizienz all ihrer Entwicklungsaktivitäten steigern – durch einen maßgeschneiderten Ansatz, der den jeweiligen Mitgliedsverbänden mehr Unterstützung für ihre jeweiligen Bedürfnisse bietet und an ihre Ziele und ihre Situation angepasst ist. Welche Mittel werden den Mitgliedsverbänden und Konföderationen unter dem FIFA ForwardProgramm gewährt? Unter dem FIFA Forward-Programm erhalten die Mitgliedsverbände alle vier Jahre USD 5 Mio. (USD 1,25 Mio. pro Jahr). Das Programm gewährt zudem jeder Konföderation alle vier Jahre einen Betrag von USD 40 Mio. Weitere Details finden sich in Artikel 6 des Reglements für das FIFA-Entwicklungsprogramm Forward. Die Mitgliedsverbände erhalten die Beträge über zwei Haupt-Finanzierungsmethoden: - Ein jährlicher Betrag von USD 500.000 zur Deckung der laufenden Betriebskosten der Verbände - Ein jährlicher Betrag von USD 750.000 für die Finanzierung maßgeschneiderter FussballEntwicklungsprojekte Mit den finanziellen Beiträgen zu den laufenden Betriebskosten ihrer Mitgliedsverbände will die FIFA sicherstellen, dass alle Mitgliedsverbände den Fussball auf ihrem Gebiet angemessen organisieren können. Die FIFA legt besonderen Wert darauf, dass alle Mitgliedsverbände die Grundsätze der guten Verbandsführung befolgen (z.B. eine jährliche Hauptversammlung abhalten, über getrennte Rechtsorgane verfügen), eine funktionierende Verwaltung und eine leistungsfähige technische Abteilung unterhalten sowie Strategien für die Organisation der wichtigsten Fussballprogramme wie Nationalmannschaft, Trainerund Schiedsrichterausbildung, Kinderfussball, Frauenfussball usw. haben. Darüber hinaus führt die FIFA bei der finanziellen Unterstützung der Mitgliedsverbände ein Anreizsystem ein: USD 400.000 der vollen jährlichen Unterstützung werden nur an Mitgliedsverbände ausgezahlt, die mindestens acht von zehn vordefinierten Kriterien erfüllen, davon mindestens zwei im Bereich des Frauenfussballs (z. B. die Ausrichtung von Mädchen- oder Frauenmeisterschaften). Damit werden diejenigen Mitgliedsverbände belohnt, die effektiv zur Verbesserung der fussballerischen Grundlagen beitragen. Reglement für das FIFA-Entwicklungsprogramm Forward – Häufige Fragen 1 Die maßgeschneiderte und bedürfnisorientierte Projektförderung gibt den Mitgliedsverbänden genau die benötigten Mittel für das Erreichen bestimmter Ziele im Rahmen der fussballerischen Entwicklung an die Hand. Diese Ziele werden in einer Zielvereinbarung festgehalten, die eine definierte Planung für eine Dauer von zwei bis vier Jahren festschreibt und von der FIFA und dem Mitgliedsverband unterzeichnet wird. Alle Projektanträge müssen in Zusammenhang mit den in der Zielvereinbarung festgelegten Zielen stehen. Die Verpflichtung zum Abschluss einer Zielvereinbarung besteht in Bezug auf die jährlichen Beiträge auch für die Konföderationen. Wo kommen diese Mittel her? Wie erfolgt die interne Umverteilung? Das revidierte Budget für den Finanzzeitraum 2015 bis 2018 wurde im März 2016 vom FIFAExekutivkomitee (jetzt FIFA-Rat) verabschiedet und vom FIFA-Kongress in Mexiko-Stadt (12. bis 13. Mai 2016) ratifiziert. Das Budget für die Entwicklung des Fussballs für den Finanzzeitraum 2015 bis 2018 wurde um USD 517 Mio. erhöht, nämlich von USD 900 Mio. auf USD 1.417 Mio. Davon werden USD 1.151 Mio. direkt an die Mitgliedsverbände ausgezahlt (einschl. Unterstützung für wenig entwickelte Verbände), USD 240 Mio. fließen an die Konföderationen und USD 26 Mio. fließen an regionale Verbände. Die Finanzierung dieser zusätzlichen Investitionen erfolgt durch gesteigerte Ertragsgenerierung sowie durch Einsparung von Kosten, wobei das unveränderte finanzielle Ziel der FIFA wie in der Vergangenheit ein Überschuss von USD 100 Mio. je Vierjahreszeitraum bleibt. Welche Rolle spielt die FIFA-Entwicklungskommission im Rahmen von FIFA Forward? Die Entwicklungskommission besteht aus mindestens drei Mitgliedern, von denen nicht weniger als die Hälfte unabhängig sind (gemäß der Definition des FIFA Governance-Reglements). Sie kontrolliert die globalen Entwicklungsprogramme der FIFA. Die FIFA-Entwicklungskommission wird geeignete Strategien konzipieren und vorschlagen, diese Strategien regelmäßig überprüfen und die Unterstützung und die Programme für die Mitgliedsverbände und Konföderationen analysieren. Zudem genehmigt sie die Umsetzung der Entwicklungsprogramme basierend auf den vom FIFA-Generalsekretariat vorgelegten Vorschlägen. Die Kommission genehmigt alle zwischen der FIFA und ihren Mitgliedsverbänden oder Konföderationen geschlossenen Zielvereinbarungen. Die Kommission entscheidet zudem über die Genehmigung aller Projekte, deren Budget USD 300.000 oder mehr beträgt. Sie tagt als Büro oder Unterkommission so oft wie nötig, um eine Bewertung der eingereichten Projekte gewährleisten zu können. Wird die FIFA Buchprüfungen durchführen? Für jedes Rechnungsjahr bestimmt oder wählt das FIFA-Generalsekretariat zufällig 20 Prozent der Mitgliedsverbände und Konföderationen für eine zentrale Programmbuchprüfung aus. Zudem wird es für alle Mitgliedsverbände obligatorisch, der FIFA jährliche Buchprüfungsberichte vorzulegen, die entweder auf der Website des Mitgliedsverbandes oder auf FIFA.com veröffentlicht werden. Ist die FIFA überzeugt, dass die finanziellen Kontrollen bei den Mitgliedsverbänden solide genug sind, um diese deutliche Aufstockung der Förderung zu bewältigen? Das FIFA-Entwicklungsprogramm Forward wird auf streng vertraglicher Basis umgesetzt. Für Compliance und Kontrolle gelten die im Reglement für das FIFA-Entwicklungsprogramm Forward aufgeführten Verfahren. Gibt es angesichts des erheblichen Ausbaus der finanziellen Förderung bezüglich Governance oder finanziellen Kontrollen neue Pflichten für die Mitgliedsverbände? Reglement für das FIFA-Entwicklungsprogramm Forward – Häufige Fragen 2 Gemäß dem Reglement für das FIFA-Entwicklungsprogramm Forward müssen sämtliche durch die FIFA begünstigten Mitgliedsverbände und Konföderationen eine Reihe strikter Pflichten erfüllen, die in Artikel 8 des Reglements für das FIFA-Entwicklungsprogramm Forward aufgeführt sind. Einige Mitgliedsverbände sind sehr klein und verfügen über entsprechend kleine Fussballprogramme. Werden diese Mitgliedsverbände die gesamten Beträge effizient ausgeben können? Im Rahmen des Reglements für das FIFA-Förderprogramm Forward führt die FIFA ein Übertragungsverfahren ein. Damit wird sichergestellt, dass eventuell nicht aufgebrauchte Anteile der einem Mitgliedsverband jährlich zustehenden Mittel von USD 1,25 Mio. in die nächste Finanzperiode übertragen werden und dem Mitgliedsverband weiterhin zur Verfügung stehen. Diese Regelung gilt auch von einem finanziellen Vierjahreszyklus in den nächsten. Damit ist der den Mitgliedsverbänden zustehende Betrag stets gleich und die Mitgliedsverbände, die nicht alle Mittel aufbrauchen können, sind dennoch für den vollen Betrag anspruchsberechtigt. Welche Maßnahmen können bei unzulässiger Verwendung von Mitteln getroffen werden? In Fällen der potenziell unzulässigen Verwendung von Mitteln informiert das FIFA-Generalsekretariat die FIFA Audit- und Compliance-Kommission, die geeignete weitere Maßnahmen einleitet. Bei Betrugsverdacht kann die Audit- und Compliance-Kommission den Fall an die zuständigen Rechtsorgane der FIFA übertragen. Dieses Programm dürfte eine erhebliche Aufstockung des Personals bei der FIFA erfordern. Ist das der Fall? Falls ja, wann wird das geschehen? Es ist geplant, das Personal der FIFA-Division Mitgliedsverbände und Entwicklung in den kommenden Monaten aufzustocken, um den Bedarf im Rahmen des FIFA-Entwicklungsprogramms Forward zu decken. Was geschieht mit den derzeit bestehenden Entwicklungsprogrammen und -strukturen? Alle derzeit bestehenden Entwicklungsinitiativen werden im FIFA-Entwicklungsprogramm Forward aufgehen und unter einem Dach zusammengefasst. Damit fallen alle Schlüsselbereiche der Entwicklung, darunter finanzielle Unterstützung, Projektfinanzierung, Wissenstransfer sowie technische und ausbildende Maßnahmen in den Regelungsbereich des FIFA-Entwicklungsprogramms Forward. Die jeweiligen Reglements der Entwicklungsinitiativen werden durch das Reglement für das FIFA-Entwicklungsprogramm Forward ersetzt. Insbesondere fallen alle Aktivitäten der FIFA zum Kompetenzerwerb in den Bereichen Governance, Management und technische Entwicklung unter das FIFA-Entwicklungsprogramm Forward und werden gemeinsam von der FIFA und den Mitgliedsverbänden im Rahmen der Zielvereinbarung festgelegt. Dieser neue Schritt bedeutet eine effektive Überprüfung der Strategie und der Prioritäten des Verbandes und umfasst die Entwicklung eines Zeitplans für die Umsetzung, einschließlich Unterstützung durch die FIFA beim Kompetenzerwerb für Verbandsführung, Verwaltung und technische Schlüsselpositionen wie Instruktoren, Trainer und Schiedsrichter. Wann beginnt die Umsetzung von FIFA Forward? Gemäß dem Reglement für das FIFA-Entwicklungsprogramm Forward (Artikel 22.5) haben die Mitgliedsverbände und Konföderationen bis 1. Juni 2017 Zeit, ihre Zielvereinbarung mit der FIFA Reglement für das FIFA-Entwicklungsprogramm Forward – Häufige Fragen 3 abzuschließen. In einer Übergangsphase ab Inkrafttreten dieses Reglements bis zu diesem Stichtag darf die Entwicklungskommission Projekte auch ohne Vorweisen einer Zielvereinbarung bewilligen. Letzte Aktualisierung: 13. Juli 2016 Reglement für das FIFA-Entwicklungsprogramm Forward – Häufige Fragen 4
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