Hullersen - Ausschreibung 2016 KG

Allgemeine Teilnahmebedingungen
für Freizeiten und Seminare im Kirchenkreis Grafschaft Diepholz
Anmeldung und Bezahlung
Nach der schriftlichen Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine Anmeldebestätigung mit
den notwendigen Freizeitinformationen und einem Hinweis zur Bezahlung. Sollten die Teilnehmerplätze bereits ausgebucht sein, wird nach vorheriger Information eine „Warteliste“
eingerichtet.
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung kann eine Anzahlung von etwa ¼ des Teilnahmebeitrages innerhalb von zwei Wochen fällig werden. Erst nach Eingang der Anzahlung wird die
Anmeldung verbindlich. Der Restbetrag ist dann spätestens 30 Tage vor Beginn der Freizeit zu
zahlen.
Rücktritt der Teilnehmenden
Zeltlager 2016
in Hullersen
(Weserbergland)
Ein Reiserücktritt muss schriftlich geschehen. Bei Abmeldung, gleichgültig aus welchen
Gründen, berechnen wir eine Gebühr für die anteiligen Organisations- und Verwaltungskosten
(ggf. bis zur Höhe der Anzahlung).
Erfolgt die Abmeldung später als 30 Tage vor Reisebeginn, werden die entstandenen Ausfallkosten (bis zum Gesamtpreis der Maßnahme) in Rechnung gestellt. Dieses entfällt, wenn eine
andere Person nachrückt. Sollte es keine „Warteliste“ geben, können die zurückgetretenen
Teilnehmenden selbst nach Absprache mit dem Kreisjugenddienst eine geeignete Ersatzperson stellen.
Absage durch den Träger
Wenn eine Freizeitmaßnahme aufgrund mangelnder Beteiligung oder wegen höherer Gewalt
ausfallen muss, werden die Teilnehmenden informiert und erhalten den bereits eingezahlten
Betrag zurück.
Teilnahmebeitrag
Aus Kostengründen sollte niemand Zuhause bleiben. Bei Bedarf ist es möglich, beim Fachdienst Jugend des Landkreises oder bei der eigenen Kirchengemeinde einen individuellen
Zuschuss zu beantragen.
Die angegebenen Preise verstehen sich vorbehaltlich der beantragten und somit zu erwartenden Zuschüsse. Falls eingeplante Zuschüsse ausbleiben, ist der Kreisjugenddienst ggf.
berechtigt, eine Nachzahlung in Höhe der nicht eingegangenen Beträge einzufordern.
Freizeitordnung
Freizeiten und Seminare der Evangelischen Jugend werden im Sinne einer christlichen Gemeinschaft durchgeführt. Wer sich anmeldet, erklärt damit die Bereitschaft, sich in die
Gemeinschaft der Freizeitteilnehmenden einzuordnen und am vorgesehenen Programm
teilzunehmen.
Den Anweisungen der Leitung ist Folge zu tragen. Insbesondere Rauchen und der Genuss
von Alkohol sind entsprechend des Jugendschutzgesetzes verboten. Bei groben Verstößen ist
die Leitung berechtigt, Teilnehmende nach Benachrichtigung des Erziehungsberechtigten auf
deren Kosten nach Hause zu schicken.
Persönlichkeitsrecht
Während der Maßnahme werden Foto- und eventuell Videoaufnahmen aufgezeichnet. Mit der
Anmeldung wird sich bereit erklärt, dass man mit einer Verwendung und Veröffentlichung der
Aufnahmen zu Werbe- und Dokumentationszwecken für die Evangelische Jugend einverstanden ist.
vom 03.07. bis 10.07.2016
Veranstalter:
Ev.-luth. Kirchengemeinde Brockum
Kirchstr. 64 ⋅ 49448 Brockum
Auch in diesem Jahr wollen wir gemeinsam mit der Kirchengemeinde Moringen ein Zeltlager in Hullersen anbieten.
Es ist gedacht für Kinder ab 8 Jahre. Jüngere Kinder können
dabei sein, wenn sie von Eltern oder älteren Geschwistern ab 14
Jahre begleitet werden. Selbstverständlich brauchen wir auch
MitarbeiterInnen ab Konfirmation bis hoch in die Dreißiger (und
problemlos auch darüber hinaus!)
ANMELDUNG
zum Zeltlager 2016 in Hullersen im Weserbergland
Hiermit melde ich mich verbindlich zum Zeltlager in Hullersen vom
03.07. bis 10.07.2016 an. (bitte alles in BLOCKBUCHSTABEN schreiben)
Ich heiße ....................................................................................................................
und wohne (Adresse) ..............................................................................................
Ab sofort könnt Ihr Euch anmelden beim Leiter der Freizeit:
Rudolf Plaggemeyer, Alter Markt 92, 49448 Brockum
(Tel.: 05443-8817)
Unsere Empfehlung: möglichst bald (und nur schriftlich)!
Die Zahl der TeilnehmerInnen aus unserem Kirchenkreis ist auf
45 Personen (einschl. Mitarbeitende) begrenzt. Ihr braucht nur
die ausgefüllte rechte Seite an die obige Anschrift zu senden.
TeilnehmerInnenbeiträge:
Kinder bis 14 Jahre zahlen 90 €, für jedes weitere Kind einer
Familie gibt es eine Ermäßigung. Das zweite Kind zahlt 70 €,
jedes weitere Kinder einer Familie nur 50 €.
Von Teilnehmenden, die nicht im Landkreis Diepholz wohnen, müssen wir
leider zusätzliche 80 € nehmen. Dies entspricht dem Zuschuss unseres
Landkreises (8 Tage x 6 €) und des Kirchenkreises (8 Tage x 4 €).
Mit der Anmeldung muss eine Gebühr von 30 € auf unser Konto
beim Kirchenamt in Sulingen überwiesen werden:
Kreissparkasse Diepholz, Konto-Nr. 36905, BLZ 256 513 25
(IBAN = DE 56 25651325 00000 36905)
Zusatz: KKJD Diepholz, Hullersen 2016, Name des Kindes
Ich bin geboren am ..................................
Meine Eltern sind telefonisch erreichbar unter .............................................
Ich weiß ja, ich muss kein eigenes Zelt mitbringen;
O
O
Bloß gut! Denn ich habe kein eigenes Zelt!
Doch, ich habe ein Zelt. Natürlich bringe ich es auch mit!
Ich bekomme von meinen Eltern Badeerlaubnis
O nein
Das Schwimmen beherrsche ich folgender Maßen:
O Freischwimmer
O Seepferdchen
O Nichtschwimmer
Bei mir ist auf Folgendes zu achten (Allergien, Bettnässer, etc.):
…………………………………………………………………………………………………………………………………
Während der Maßnahme werden Foto- und evtl. Videoaufnahmen aufgezeichnet. Ich bin damit einverstanden, dass diese zu Werbe- und Dokumentationszwecken (Print- und Internetmedien) verwendet werden.
Die Anzahlung von € 30 habe ich überwiesen.
Ort und Datum ...............................................................................
Unterschrift: ........................................
Diese Anmeldegebühr wird voll auf den Endpreis angerechnet.
O ja
(TeinehmerIn)
….................................................
(Eltern/ Erziehungsberechtigte)