Allgemeine Teilnahmebedingungen für Freizeiten und Seminare im Kirchenkreis Grafschaft Diepholz Anmeldung und Bezahlung Nach der schriftlichen Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine Anmeldebestätigung mit den notwendigen Freizeitinformationen und einem Hinweis zur Bezahlung. Sollten die Teilnehmerplätze bereits ausgebucht sein, wird nach vorheriger Information eine „Warteliste“ eingerichtet. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung kann eine Anzahlung von etwa ¼ des Teilnahmebeitrages innerhalb von zwei Wochen fällig werden. Erst nach Eingang der Anzahlung wird die Anmeldung verbindlich. Der Restbetrag ist dann spätestens 30 Tage vor Beginn der Freizeit zu zahlen. Rücktritt der Teilnehmenden Zeltlager 2016 in Hullersen (Weserbergland) Ein Reiserücktritt muss schriftlich geschehen. Bei Abmeldung, gleichgültig aus welchen Gründen, berechnen wir eine Gebühr für die anteiligen Organisations- und Verwaltungskosten (ggf. bis zur Höhe der Anzahlung). Erfolgt die Abmeldung später als 30 Tage vor Reisebeginn, werden die entstandenen Ausfallkosten (bis zum Gesamtpreis der Maßnahme) in Rechnung gestellt. Dieses entfällt, wenn eine andere Person nachrückt. Sollte es keine „Warteliste“ geben, können die zurückgetretenen Teilnehmenden selbst nach Absprache mit dem Kreisjugenddienst eine geeignete Ersatzperson stellen. Absage durch den Träger Wenn eine Freizeitmaßnahme aufgrund mangelnder Beteiligung oder wegen höherer Gewalt ausfallen muss, werden die Teilnehmenden informiert und erhalten den bereits eingezahlten Betrag zurück. Teilnahmebeitrag Aus Kostengründen sollte niemand Zuhause bleiben. Bei Bedarf ist es möglich, beim Fachdienst Jugend des Landkreises oder bei der eigenen Kirchengemeinde einen individuellen Zuschuss zu beantragen. Die angegebenen Preise verstehen sich vorbehaltlich der beantragten und somit zu erwartenden Zuschüsse. Falls eingeplante Zuschüsse ausbleiben, ist der Kreisjugenddienst ggf. berechtigt, eine Nachzahlung in Höhe der nicht eingegangenen Beträge einzufordern. Freizeitordnung Freizeiten und Seminare der Evangelischen Jugend werden im Sinne einer christlichen Gemeinschaft durchgeführt. Wer sich anmeldet, erklärt damit die Bereitschaft, sich in die Gemeinschaft der Freizeitteilnehmenden einzuordnen und am vorgesehenen Programm teilzunehmen. Den Anweisungen der Leitung ist Folge zu tragen. Insbesondere Rauchen und der Genuss von Alkohol sind entsprechend des Jugendschutzgesetzes verboten. Bei groben Verstößen ist die Leitung berechtigt, Teilnehmende nach Benachrichtigung des Erziehungsberechtigten auf deren Kosten nach Hause zu schicken. Persönlichkeitsrecht Während der Maßnahme werden Foto- und eventuell Videoaufnahmen aufgezeichnet. Mit der Anmeldung wird sich bereit erklärt, dass man mit einer Verwendung und Veröffentlichung der Aufnahmen zu Werbe- und Dokumentationszwecken für die Evangelische Jugend einverstanden ist. vom 03.07. bis 10.07.2016 Veranstalter: Ev.-luth. Kirchengemeinde Brockum Kirchstr. 64 ⋅ 49448 Brockum Auch in diesem Jahr wollen wir gemeinsam mit der Kirchengemeinde Moringen ein Zeltlager in Hullersen anbieten. Es ist gedacht für Kinder ab 8 Jahre. Jüngere Kinder können dabei sein, wenn sie von Eltern oder älteren Geschwistern ab 14 Jahre begleitet werden. Selbstverständlich brauchen wir auch MitarbeiterInnen ab Konfirmation bis hoch in die Dreißiger (und problemlos auch darüber hinaus!) ANMELDUNG zum Zeltlager 2016 in Hullersen im Weserbergland Hiermit melde ich mich verbindlich zum Zeltlager in Hullersen vom 03.07. bis 10.07.2016 an. (bitte alles in BLOCKBUCHSTABEN schreiben) Ich heiße .................................................................................................................... und wohne (Adresse) .............................................................................................. Ab sofort könnt Ihr Euch anmelden beim Leiter der Freizeit: Rudolf Plaggemeyer, Alter Markt 92, 49448 Brockum (Tel.: 05443-8817) Unsere Empfehlung: möglichst bald (und nur schriftlich)! Die Zahl der TeilnehmerInnen aus unserem Kirchenkreis ist auf 45 Personen (einschl. Mitarbeitende) begrenzt. Ihr braucht nur die ausgefüllte rechte Seite an die obige Anschrift zu senden. TeilnehmerInnenbeiträge: Kinder bis 14 Jahre zahlen 90 €, für jedes weitere Kind einer Familie gibt es eine Ermäßigung. Das zweite Kind zahlt 70 €, jedes weitere Kinder einer Familie nur 50 €. Von Teilnehmenden, die nicht im Landkreis Diepholz wohnen, müssen wir leider zusätzliche 80 € nehmen. Dies entspricht dem Zuschuss unseres Landkreises (8 Tage x 6 €) und des Kirchenkreises (8 Tage x 4 €). Mit der Anmeldung muss eine Gebühr von 30 € auf unser Konto beim Kirchenamt in Sulingen überwiesen werden: Kreissparkasse Diepholz, Konto-Nr. 36905, BLZ 256 513 25 (IBAN = DE 56 25651325 00000 36905) Zusatz: KKJD Diepholz, Hullersen 2016, Name des Kindes Ich bin geboren am .................................. Meine Eltern sind telefonisch erreichbar unter ............................................. Ich weiß ja, ich muss kein eigenes Zelt mitbringen; O O Bloß gut! Denn ich habe kein eigenes Zelt! Doch, ich habe ein Zelt. Natürlich bringe ich es auch mit! Ich bekomme von meinen Eltern Badeerlaubnis O nein Das Schwimmen beherrsche ich folgender Maßen: O Freischwimmer O Seepferdchen O Nichtschwimmer Bei mir ist auf Folgendes zu achten (Allergien, Bettnässer, etc.): ………………………………………………………………………………………………………………………………… Während der Maßnahme werden Foto- und evtl. Videoaufnahmen aufgezeichnet. Ich bin damit einverstanden, dass diese zu Werbe- und Dokumentationszwecken (Print- und Internetmedien) verwendet werden. Die Anzahlung von € 30 habe ich überwiesen. Ort und Datum ............................................................................... Unterschrift: ........................................ Diese Anmeldegebühr wird voll auf den Endpreis angerechnet. O ja (TeinehmerIn) …................................................. (Eltern/ Erziehungsberechtigte)
© Copyright 2024 ExpyDoc