Programm: gut ausbilden Hilfestellung zum Antrag

Programm: gut ausbilden
Hilfestellung zum Antrag
1.
Antragsstellung beim
Regierungspräsidium Kassel
2.
Antragsprüfung durch das
Regierungspräsidium Kassel
Entscheidung über die Förderung
3.
durch die WIBank
Zusage:
4.
5.
6.
Bitte beachten Sie, dass mit der
Maßnahme nicht begonnen
werden darf, bevor Ihnen der
Zuwendungsbescheid von der
WIBank und die jeweilige
Maßnahmenfreigabe vom
Regierungspräsidium Kassel
vorliegen
Der Betrieb erhält von der WIBank einen
Zuwendungsbescheid
Absage:
vorliegt!
WIBank informiert den Betrieb
Der Betrieb wählt eine/mehrere
Maßnahme/n aus
(ggf. Beratung durch das RP Kassel)
Der Betrieb reicht die Beschreibung der
gewählten Maßnahme beim RP Kassel ein
Die Maßnahmenfreigaben sollen den
Betrieb vor Ausgaben schützen, die
nicht erstattungsfähig sind!
(Informationen zu den förderfähigen
Ausgaben finden Sie im Merkblatt zum
Programm auf www.gut-ausbilden.de
7.
Maßnahmenfreigabe/-ablehnung durch
das Regierungspräsidium Kassel
Nach Durchführung der Maßnahme:
Unterlageneinreichung zwecks
Erstattung bei der WIBank:
8.
-Mittelanforderungsformular
-Freigabevermerk des RP Kassel
-Rechnung im Original + Kontoauszug
-Teilnahmebestätigungen in Kopie
-Ausbildungsvertrag mit Eintragungsvermerk
in Kopie
-Nachweis über die Zahlung der letzten
Ausbildungsvergütung
-Fragebogen zur Qualität des Programms
Bitte beachten Sie, dass die
Maßnahme im
Bewilligungszeitraum begonnen
und beendet sein muss
(s. Seite 2 des
Zuwendungsbescheides)