Programm: gut ausbilden Hilfestellung zum Antrag 1. Antragsstellung beim Regierungspräsidium Kassel 2. Antragsprüfung durch das Regierungspräsidium Kassel Entscheidung über die Förderung 3. durch die WIBank Zusage: 4. 5. 6. Bitte beachten Sie, dass mit der Maßnahme nicht begonnen werden darf, bevor Ihnen der Zuwendungsbescheid von der WIBank und die jeweilige Maßnahmenfreigabe vom Regierungspräsidium Kassel vorliegen Der Betrieb erhält von der WIBank einen Zuwendungsbescheid Absage: vorliegt! WIBank informiert den Betrieb Der Betrieb wählt eine/mehrere Maßnahme/n aus (ggf. Beratung durch das RP Kassel) Der Betrieb reicht die Beschreibung der gewählten Maßnahme beim RP Kassel ein Die Maßnahmenfreigaben sollen den Betrieb vor Ausgaben schützen, die nicht erstattungsfähig sind! (Informationen zu den förderfähigen Ausgaben finden Sie im Merkblatt zum Programm auf www.gut-ausbilden.de 7. Maßnahmenfreigabe/-ablehnung durch das Regierungspräsidium Kassel Nach Durchführung der Maßnahme: Unterlageneinreichung zwecks Erstattung bei der WIBank: 8. -Mittelanforderungsformular -Freigabevermerk des RP Kassel -Rechnung im Original + Kontoauszug -Teilnahmebestätigungen in Kopie -Ausbildungsvertrag mit Eintragungsvermerk in Kopie -Nachweis über die Zahlung der letzten Ausbildungsvergütung -Fragebogen zur Qualität des Programms Bitte beachten Sie, dass die Maßnahme im Bewilligungszeitraum begonnen und beendet sein muss (s. Seite 2 des Zuwendungsbescheides)
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