Landwirtschaftskammer NRW Münster, 11.07.2016 Empfehlungen

Landwirtschaftskammer NRW
Münster, 11.07.2016
Referate Landbau und Pflanzenschutz
Nevinghoff 40, 48147 Münster
Redaktion: Günter Klingenhagen
Empfehlungen zum Pflanzenbau und Pflanzenschutz
im Rheinland und in Westfalen-Lippe
Maiszünsler
Der Zuflug des Maiszünslers ist im Gang. Seit letzter Woche findet ein vermehrt Schlupf der Falter in
unseren Schlupftrichter mit befallenen Stängeln statt. Erster Zuflug konnte in den Kreisen Höxter,
Warendorf und an der Rheinschiene Ende Juni festgestellt werden. Der Beginn des Zuflugs ist
vergleichbar mit den Vorjahren.
Ein günstiger Behandlungstermin zum Hauptzuflug Mitte Juli erfasst neben den Faltern auch aus den
Eiern schlüpfende Larven.
Dies ist kein allgemeiner Aufruf für eine Behandlung, aber auf Maisflächen in Be-fallsregionen wie
dem südlichen Rheinland, den Kreisen Warendorf, Höxter, Paderborn und Lippe empfiehlt sich,
insbesondere im Körnermais, eine Bekämpfung. Gefährdet sind Flächen, in deren Umfeld intakte
befallene Maistoppeln auf der Oberfläche liegen. Stärkerer Befall hat sich dort aufgebaut, wo
bodenbedingt die Maisstoppeln nicht sauber untergepflügt werden können. Dies ist auf tonigen oder
auch flachgründigen Standorten der Fall. In Regionen mit leichten Böden ist der Befall gering bzw. ist
noch kein Befall aufgetreten.
Maiszünsler - Falter
Foto: Dr. Anton Dissemond
Zugelassene Präparate zur Maiszünslerbekämpfung
Präparat
Wirkstoff
Coragen
Rynaxapyr
Steward
Indoxacarb
Gladiator/Runner*
Methoxyfenozid
SpinTor
Spinosad
Decis Forte
Deltamethrin
Dipel ES
Bacillus thuringiensis
Aufwandmenge
125 ml/ha
125 g/ha
600 ml/ha
200 ml/ha
75 ml/ha
2 l/ha
Max. Anwendung
max. 2
max. 1
max. 1
max. 1
max. 1
max. 2
* Aufbrauchfrist bis 30.06.2017
Die höchsten Wirkungsgrade werden mit Coragen erreicht. Das Mittel wird mit 125 ml/ha in 300-400
l/ha Wasser eingesetzt. Coragen ist ein B4 Produkt (nicht bienengefährlich). Zu Gewässern ist der
länderspezifische Mindestabstand (in NRW 1 m) einzuhalten. Die Mittelkosten liegen um 37 €/ha.
Ein Einsatz von Decis Forte (B2) empfiehlt sich nach unserer Auffassung nicht. Decis forte wirkt auch
gegen Nützlinge. Dadurch kommt es in manchen Jahren zu starkem Blattlausbefall.
Getreide – bei Ernteerleichterung Bestimmungen beachten
Ist durch Unkrautdurchwuchs im Lager oder Zwiewuchs im lagernden oder stehenden Bestand die
Ernte nicht möglich, kommt auf Teilflächen eine Ernteerleichterung (Sikkation) in Betracht.
Beim Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln sind die Anwendungsbestimmungen zu beachten:
WA 700: Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von
Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder von Zwiewuchs in lagernden oder stehenden
Beständen eine Beerntung nicht möglich ist. WA701 und WA702 haben einen vergleichbaren Inhalt.
Hiermit ist gemeint, dass Glyphosat zur Ernteerleichterung nur dann eingesetzt werden darf, wenn es
um die Abwendung von Schäden geht. Eine Behandlung ist grundsätzlich nur auf Teilflächen erlaubt,
auf denen eine Ernte wegen Unkrautdurchwuchs in lagernden Stellen oder wegen Zwiewuchs in
lagernden oder stehenden Beständen nicht möglich wäre. Verboten ist der Einsatz zur Steuerung des
Erntetermins oder zur Optimierung des Druschs. Bei der Spätanwendung sind außerdem die
entsprechenden Wartezeiten und weiteren Auflagen der Einzelmittel zu beachten!
Grünland – auf Jakobskreuzkraut achten
Jakobskreuzkraut ist eine mehrjährige Unkrautpflanze. Im ersten Jahr bildet sie aus dem Samen eine
Rosette und ab dem zweiten Jahr den Blütenstängel mit den leuchtend gelben Blüten. Die Flächen
kontrollieren und besonders auf Pflanzen im unscheinbaren Rosettenstadium achten.
Jakobskreuzkraut im Rosettenstadium.
JKK im Randbereich.
Fotos: Eugen Winkelheide
Jakobskreuzkraut im Rosettenstadium
Vor allem an den Wegrändern und in den Randbereichen des Grünlandes sind die blühenden
Pflanzen jetzt zu finden. Diese Giftpflanze darf nicht ins Futter gelangen und muss daher entfernt
werden.
Einzelpflanzen unter feuchten Bodenverhältnissen herausziehen oder ausgraben. Es ist darauf zu
achten, die Pflanze mit Wurzel möglichst komplett zu entfernen, da sie sonst aus den
Adventivknospen wieder erneut austreibt. In der Narbenlücke können aus Samen
Jakobskreuzkrautpflanzen erneut auflaufen, daher die Narbenverletzung sofort mit Gras nachsäen.
Alternativ können auch Pflanzen, die sich in der Samenbildung befinden, kurz über dem Boden
abgeschnitten werden. Das reduziert zumindest ein erneutes Austreiben aus dem Wurzelstock, denn
zu diesem Entwicklungsstand sind nur wenige Reservestoffe in die Wurzel eingelagert.
Ein einfaches Abmulchen des Unkrautes reicht nicht aus, weil die Pflanze aus den Blattachseln erneut
wieder austreibt und zu blühen beginnt.
Werden erste blühende Giftpflanzen gefunden, so ist das ein Hinweis darauf, dass sich die Pflanze
schon im zweiten Jahr der Ausbreitung befindet. Eine chemische Bekämpfung ist jedoch nur im
Rosettenstadium des Unkrautes möglich. Kann Simplex aufgrund der hohen Anwendungsauflagen
nicht eingesetzt werden, so ist eine Reduzierung der Giftpflanze mit 6 l/ha Banvel möglich. Dabei ist
zu überprüfen, ob eine Teilflächenbehandlung ausreichend ist.
Zuckerrüben – Cercospora-Blattflecken, Feldkontrollen durchführen
Bei den wöchentlichen Feldkontrollen wurden auf 20 von 100 Flächen erste pilzliche CercosporaBlattflecken gefunden. Auf 2 Beobachtungsflächen wurde sogar die Bekämpfungsschwelle
überschritten. Auch die Befallsprognose zeigt die Möglichkeit eines Erstbefalls an, daher der Aufruf
zu eigenen Feldkontrollen. Die Bekämpfungsschwelle liegt bis zum 31.Juli bei 5 % Befallshäufigkeit (5
von 100 Blättern aus dem mittleren Blattkranz zeigen Befall). Bei Überschreitung der Schwelle muss
sofort gehandelt werden damit sich Cercospora nicht im Bestand festsetzt. Auch keine
Mittelreduktion vornehmen, da dann Wirkleistung und Wirkdauer deutlich abnehmen.
Anwendungen nur bei frischen und aufnahmefähigen Blättern durchführen, keine Behandlung auf
Bestände mit Hitzestress. Das gilt auch bei hohen Abendtemperaturen, da dann Verluste durch
Verflüchtigung zu hoch sind. Bei einer Behandlung zu diesem frühen Termin haben Strobilurin/AzolKombinationen z.B. Juwel 1,0 l/ha oder Ortiva 1,0 l/ha + Spyrale 0,6 l/ha auf Grund ihrer längeren
Wirkungsdauer Vorteile. Dafür müssen jedoch höhere Kosten in kaufgenommen werden. Natürlich
kann eine erfolgreiche Bekämpfung auch sehr gut ohne Strobilurinpartner z.B. mit Spyrale 1,0 l/ha,
Duett Ultra 0,6 l/ha oder Rubric 1,0 l/ha, Domark 10 EC 1,0 l/ha erfolgen um nur einige zu nennen.
Die kürzere Wirkungsdauer zieht dann aber meist bei frühen Behandlungsterminen eine
Zweitbehandlung nach sich. Zur Vermeidung von Resistenzen sollten Strobilurine nur einmal im Jahr
eingesetzt werden und bei jeder folgenden An-wendung ein Wechsel bei den Wirkstoffen aus der
Gruppe der Azole vorgenommen werden.
Falls sie auf ihren Rübenflächen noch letzten Schosser beseitigen müssen, kann das jetzt gleichzeitig
im Zuge der eigenen Befalls-Kontrollen auf Blattkrankheiten erfolgen.
Zuckerrüben – faule Rübenkörper
Das Problem mit faulen Rübenkörpern nimmt zu. Aus allen Nordrhein-Westfälischen Anbauregionen
aber aus dem ganzen Bundesgebiet kommen verstärkt Meldungen über faule Rübenkörper. Über
Laboruntersuchungen durch den Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW konnte mit
wenigen Ausnahmen Gürtelschorf Actinoycetes als primäre Schadursache festgestellt werden.
Auslöser für den Befall sind die teils extremen Niederschlagsmengen der letzten Wochen. Sie haben
zu Luftanschluss und Staunässe sowie Bodenverdichtungen und Verschlämmungen der
Rübenparzellen geführt. Der fehlende Gasaustausch im Boden hat die jungen Rüben geschwächt und
zu dem teilweise flächendeckenden Befall geführt. Durch Einwanderung von weiteren
saprophytischen Pilzen wie Fusarium, Phythium, Phoma betae oder auch Rhizoctonia solani in das
vorgeschädigte Gewebe wird die Situation zusätzlich verschlimmert. Der Befall beschränkt sich nicht
nur auf offensichtlich kümmernde Rüben, auch nach außen gesunde Bestände mit einem momentan
gesunden und kräftigen Blattapparat weisen flächendeckenden Gürtelschorfbefall mit verstärkter
Fäulnis durch saprophytische Pilze auf. Kontrollieren sie unbedingt Ihre Flächen (z.B. im Zuge der
anstehenden Kontrollen auf Blattkrankheiten) auf einen möglichen Befall.
Eine Bekämpfungsmöglichkeit gibt es leider nicht. Kein wie auch immer gestalteter Fungizid- einsatz
verspricht eine Wirkung, verursacht nur Kosten und wäre darüber hinaus auch nicht zulässig.
Die einzige Hoffnung liegt in einer durchgängig trockenen Wetterphase die das Wachstum der
saprophytischen Pilze einschränkt und die Fäulnis stoppt. Wenn sie einen Befall feststellen nehmen
sie bitte auch Kontakt zu ihrer Zuckerfabrik auf um gegebenenfalls die spätere Ernte und Lieferung
der Zuckerrüben abzustimmen.