Landwirtschaftskammer NRW Münster, 11.07.2016 Referate Landbau und Pflanzenschutz Nevinghoff 40, 48147 Münster Redaktion: Günter Klingenhagen Empfehlungen zum Pflanzenbau und Pflanzenschutz im Rheinland und in Westfalen-Lippe Maiszünsler Der Zuflug des Maiszünslers ist im Gang. Seit letzter Woche findet ein vermehrt Schlupf der Falter in unseren Schlupftrichter mit befallenen Stängeln statt. Erster Zuflug konnte in den Kreisen Höxter, Warendorf und an der Rheinschiene Ende Juni festgestellt werden. Der Beginn des Zuflugs ist vergleichbar mit den Vorjahren. Ein günstiger Behandlungstermin zum Hauptzuflug Mitte Juli erfasst neben den Faltern auch aus den Eiern schlüpfende Larven. Dies ist kein allgemeiner Aufruf für eine Behandlung, aber auf Maisflächen in Be-fallsregionen wie dem südlichen Rheinland, den Kreisen Warendorf, Höxter, Paderborn und Lippe empfiehlt sich, insbesondere im Körnermais, eine Bekämpfung. Gefährdet sind Flächen, in deren Umfeld intakte befallene Maistoppeln auf der Oberfläche liegen. Stärkerer Befall hat sich dort aufgebaut, wo bodenbedingt die Maisstoppeln nicht sauber untergepflügt werden können. Dies ist auf tonigen oder auch flachgründigen Standorten der Fall. In Regionen mit leichten Böden ist der Befall gering bzw. ist noch kein Befall aufgetreten. Maiszünsler - Falter Foto: Dr. Anton Dissemond Zugelassene Präparate zur Maiszünslerbekämpfung Präparat Wirkstoff Coragen Rynaxapyr Steward Indoxacarb Gladiator/Runner* Methoxyfenozid SpinTor Spinosad Decis Forte Deltamethrin Dipel ES Bacillus thuringiensis Aufwandmenge 125 ml/ha 125 g/ha 600 ml/ha 200 ml/ha 75 ml/ha 2 l/ha Max. Anwendung max. 2 max. 1 max. 1 max. 1 max. 1 max. 2 * Aufbrauchfrist bis 30.06.2017 Die höchsten Wirkungsgrade werden mit Coragen erreicht. Das Mittel wird mit 125 ml/ha in 300-400 l/ha Wasser eingesetzt. Coragen ist ein B4 Produkt (nicht bienengefährlich). Zu Gewässern ist der länderspezifische Mindestabstand (in NRW 1 m) einzuhalten. Die Mittelkosten liegen um 37 €/ha. Ein Einsatz von Decis Forte (B2) empfiehlt sich nach unserer Auffassung nicht. Decis forte wirkt auch gegen Nützlinge. Dadurch kommt es in manchen Jahren zu starkem Blattlausbefall. Getreide – bei Ernteerleichterung Bestimmungen beachten Ist durch Unkrautdurchwuchs im Lager oder Zwiewuchs im lagernden oder stehenden Bestand die Ernte nicht möglich, kommt auf Teilflächen eine Ernteerleichterung (Sikkation) in Betracht. Beim Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln sind die Anwendungsbestimmungen zu beachten: WA 700: Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder von Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist. WA701 und WA702 haben einen vergleichbaren Inhalt. Hiermit ist gemeint, dass Glyphosat zur Ernteerleichterung nur dann eingesetzt werden darf, wenn es um die Abwendung von Schäden geht. Eine Behandlung ist grundsätzlich nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen eine Ernte wegen Unkrautdurchwuchs in lagernden Stellen oder wegen Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen nicht möglich wäre. Verboten ist der Einsatz zur Steuerung des Erntetermins oder zur Optimierung des Druschs. Bei der Spätanwendung sind außerdem die entsprechenden Wartezeiten und weiteren Auflagen der Einzelmittel zu beachten! Grünland – auf Jakobskreuzkraut achten Jakobskreuzkraut ist eine mehrjährige Unkrautpflanze. Im ersten Jahr bildet sie aus dem Samen eine Rosette und ab dem zweiten Jahr den Blütenstängel mit den leuchtend gelben Blüten. Die Flächen kontrollieren und besonders auf Pflanzen im unscheinbaren Rosettenstadium achten. Jakobskreuzkraut im Rosettenstadium. JKK im Randbereich. Fotos: Eugen Winkelheide Jakobskreuzkraut im Rosettenstadium Vor allem an den Wegrändern und in den Randbereichen des Grünlandes sind die blühenden Pflanzen jetzt zu finden. Diese Giftpflanze darf nicht ins Futter gelangen und muss daher entfernt werden. Einzelpflanzen unter feuchten Bodenverhältnissen herausziehen oder ausgraben. Es ist darauf zu achten, die Pflanze mit Wurzel möglichst komplett zu entfernen, da sie sonst aus den Adventivknospen wieder erneut austreibt. In der Narbenlücke können aus Samen Jakobskreuzkrautpflanzen erneut auflaufen, daher die Narbenverletzung sofort mit Gras nachsäen. Alternativ können auch Pflanzen, die sich in der Samenbildung befinden, kurz über dem Boden abgeschnitten werden. Das reduziert zumindest ein erneutes Austreiben aus dem Wurzelstock, denn zu diesem Entwicklungsstand sind nur wenige Reservestoffe in die Wurzel eingelagert. Ein einfaches Abmulchen des Unkrautes reicht nicht aus, weil die Pflanze aus den Blattachseln erneut wieder austreibt und zu blühen beginnt. Werden erste blühende Giftpflanzen gefunden, so ist das ein Hinweis darauf, dass sich die Pflanze schon im zweiten Jahr der Ausbreitung befindet. Eine chemische Bekämpfung ist jedoch nur im Rosettenstadium des Unkrautes möglich. Kann Simplex aufgrund der hohen Anwendungsauflagen nicht eingesetzt werden, so ist eine Reduzierung der Giftpflanze mit 6 l/ha Banvel möglich. Dabei ist zu überprüfen, ob eine Teilflächenbehandlung ausreichend ist. Zuckerrüben – Cercospora-Blattflecken, Feldkontrollen durchführen Bei den wöchentlichen Feldkontrollen wurden auf 20 von 100 Flächen erste pilzliche CercosporaBlattflecken gefunden. Auf 2 Beobachtungsflächen wurde sogar die Bekämpfungsschwelle überschritten. Auch die Befallsprognose zeigt die Möglichkeit eines Erstbefalls an, daher der Aufruf zu eigenen Feldkontrollen. Die Bekämpfungsschwelle liegt bis zum 31.Juli bei 5 % Befallshäufigkeit (5 von 100 Blättern aus dem mittleren Blattkranz zeigen Befall). Bei Überschreitung der Schwelle muss sofort gehandelt werden damit sich Cercospora nicht im Bestand festsetzt. Auch keine Mittelreduktion vornehmen, da dann Wirkleistung und Wirkdauer deutlich abnehmen. Anwendungen nur bei frischen und aufnahmefähigen Blättern durchführen, keine Behandlung auf Bestände mit Hitzestress. Das gilt auch bei hohen Abendtemperaturen, da dann Verluste durch Verflüchtigung zu hoch sind. Bei einer Behandlung zu diesem frühen Termin haben Strobilurin/AzolKombinationen z.B. Juwel 1,0 l/ha oder Ortiva 1,0 l/ha + Spyrale 0,6 l/ha auf Grund ihrer längeren Wirkungsdauer Vorteile. Dafür müssen jedoch höhere Kosten in kaufgenommen werden. Natürlich kann eine erfolgreiche Bekämpfung auch sehr gut ohne Strobilurinpartner z.B. mit Spyrale 1,0 l/ha, Duett Ultra 0,6 l/ha oder Rubric 1,0 l/ha, Domark 10 EC 1,0 l/ha erfolgen um nur einige zu nennen. Die kürzere Wirkungsdauer zieht dann aber meist bei frühen Behandlungsterminen eine Zweitbehandlung nach sich. Zur Vermeidung von Resistenzen sollten Strobilurine nur einmal im Jahr eingesetzt werden und bei jeder folgenden An-wendung ein Wechsel bei den Wirkstoffen aus der Gruppe der Azole vorgenommen werden. Falls sie auf ihren Rübenflächen noch letzten Schosser beseitigen müssen, kann das jetzt gleichzeitig im Zuge der eigenen Befalls-Kontrollen auf Blattkrankheiten erfolgen. Zuckerrüben – faule Rübenkörper Das Problem mit faulen Rübenkörpern nimmt zu. Aus allen Nordrhein-Westfälischen Anbauregionen aber aus dem ganzen Bundesgebiet kommen verstärkt Meldungen über faule Rübenkörper. Über Laboruntersuchungen durch den Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW konnte mit wenigen Ausnahmen Gürtelschorf Actinoycetes als primäre Schadursache festgestellt werden. Auslöser für den Befall sind die teils extremen Niederschlagsmengen der letzten Wochen. Sie haben zu Luftanschluss und Staunässe sowie Bodenverdichtungen und Verschlämmungen der Rübenparzellen geführt. Der fehlende Gasaustausch im Boden hat die jungen Rüben geschwächt und zu dem teilweise flächendeckenden Befall geführt. Durch Einwanderung von weiteren saprophytischen Pilzen wie Fusarium, Phythium, Phoma betae oder auch Rhizoctonia solani in das vorgeschädigte Gewebe wird die Situation zusätzlich verschlimmert. Der Befall beschränkt sich nicht nur auf offensichtlich kümmernde Rüben, auch nach außen gesunde Bestände mit einem momentan gesunden und kräftigen Blattapparat weisen flächendeckenden Gürtelschorfbefall mit verstärkter Fäulnis durch saprophytische Pilze auf. Kontrollieren sie unbedingt Ihre Flächen (z.B. im Zuge der anstehenden Kontrollen auf Blattkrankheiten) auf einen möglichen Befall. Eine Bekämpfungsmöglichkeit gibt es leider nicht. Kein wie auch immer gestalteter Fungizid- einsatz verspricht eine Wirkung, verursacht nur Kosten und wäre darüber hinaus auch nicht zulässig. Die einzige Hoffnung liegt in einer durchgängig trockenen Wetterphase die das Wachstum der saprophytischen Pilze einschränkt und die Fäulnis stoppt. Wenn sie einen Befall feststellen nehmen sie bitte auch Kontakt zu ihrer Zuckerfabrik auf um gegebenenfalls die spätere Ernte und Lieferung der Zuckerrüben abzustimmen.
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