Kinderfreizeit in der Wingst

2016
für 8- bis 12-jährige Kinder
Kinderfreizeit
in der Wingst
Allgemeinen Teilnahme­
bedingungen für Freizeiten
der Evangelischen Jugend
im Kirchenkreis Melle:
die Teilnehmende mit Zustimmung des Trägers durch 5. Es gilt das Jugendschutzgesetz.
Wunden (Schnitt-/Schürfwunden, Prellungen, Insek­
eine geeignete Ersatzperson vertreten, so wird ledig­
tenstiche, Splitter oder ähnliches) selbst. Bei größe­
lich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 % des 6. Für die Teilnehmenden besteht keine gesonderte ren Verletzungen und Krankheiten ziehen wir vor Ort
Freizeitpreises erhoben.
Versicherung (zum Beispiel Kranken-, Unfall, Haft­ Ärzte hinzu. Sollte die Leitung die Erziehungspflicht- oder Diebstahlversicherung).
berechtigten nicht rechtzeitig erreichen, ist der Arzt/
die Ärztin bevollmächtigt, für das Wohl der Teilneh­
7. Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße menden die notwendigen Behandlungen zu veran­
Einbringung der vereinbarten Leistungen.
lassen.
3. Nur schriftliche Anmeldungen werden berücksich­
tigt. Aus pädagogischen Gründen kann vom Veranstal­
ter auf ein ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und
1. Die Jugendfahrten der Evangelischen Jugend der Jungen geachtet werden.
beteiligten Gemeinden sind Maßnahmen der Evan­
gelischen Kirche und unterliegen somit nicht der 4. Für Minderjährige übernimmt die Leitung die der
Insolvenzsicherung.
Maßnahme die gesetzliche Aufsichtspflicht. Die
Maßnahmen werden durch pädagogisch geschulte
und erfahrene Personen durchgeführt. Den Anwei­
sungen der Freizeitleitung ist Folge zu leisten. Bei
Missachtung oder groben Verstößen gegen die
Ordnung der Maßnahme ist es der Leitung vorbehalten, Teilnehmende vorzeitig nach Hause zu schi­
cken. Die entstehenden Kosten und Folgekosten trägt
die/der Teilnehmende. Für freie Zeit, die außerhalb
des Programms zur Verfügung steht, ist jede/r Teil­
nehmende selbst verantwortlich. Die Teilnehmenden
haben sich dabei nicht ohne Erlaubnis von der Gruppe
zu entfernen.
2. Der Teilnehmer, die Teilnehmerin kann jederzeit vor
Beginn der Freizeit zurücktreten. Der Rücktritt muss
aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen.
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang
der Rücktrittserklärung beim Träger. Tritt jemand vom
Reisevertrag zurück oder tritt er/sie, ohne vom Rei­
severtrag zurückzutreten, die Freizeit nicht an, kann
der Träger eine angemessene Entschädigung für die
getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Der Träger
stellt die entstandenen Ausfallkosten – bis maximal
95 % des Reisepreises – in Rechnung. Lässt sich der/
8. Die Preise beziehen sich vorbehaltlich der bean­
tragten und zu erwartenden Zuschüsse, sowie der
bekannten Preise im Jahr der Maßnahme für Teilneh­
mende aus dem Kirchenkreis Melle. Preisänderungen
sind dem Veranstalter vorbehalten.
9. Um für die Gesundheit und Sicherheit der Teilneh­
menden zu sorgen, ist es unbedingt notwendig, die
Leitung im Vorfeld schriftlich über den Gesundheits­
zustand (insbesondere für Allergien ständig einzu­
nehmende Medikamente, akute, chronische und/oder
psychische Krankheiten sowie Verhaltensauffällig­
keiten) der Teilnehmenden zu informieren, ansonsten
müssen wir jegliche Haftung für daraus entstehende
Schäden ablehnen. Die Leitung versorgt kleinere
10. Während der Maßnahme werden eventuell Foto-,
Video- oder Tonaufnahmen aufgezeichnet. Mit einer
nicht-kommerziellen Verwendung und Veröffentli­
chung der Aufnahmen erkläre ich mich einverstanden.
Für die Organisation der Maßnahme speichern wir
elektronisch Daten. Diese werden nicht kommerziell
genutzt. Um öffentliche Zuschüsse zu bekommen
und die Teilnahmegebühr niedrig zu halten, müssen
wir Daten an öffentliche Stellen und Zuschussgeber
weitergeben. Wir kalkulieren unsere Maßnahmen
sorgfältig und ohne Gewinnabsicht, um die Teilnah­
megebühr möglichst gering zu halten. Sollten nach
der Schlussabrechnung der Maßnahme unerwartet
Überschüsse entstanden sein, verwenden wir diese
für weitere Maßnahmen des Veranstalters.
Unser Ziel, die Wingst, liegt an der südlichen Nordsee
und ist ein bekanntes Ferienparadies.
Inmitten von Wald und Wiesen in einem Luftkurort liegt die Jugendherberge.
Untergebracht in Mehr-Bett-Zimmern bietet sie alles,
was wir für eine tolle Freizeit benötigen.
In der Nähe befinden sich ein Hallen- und Freibad,
sowie ein Spiel- und Sportpark mit einer großen Sommerrodelbahn.
Aber auch Cuxhaven und die Nordsee sind nicht weit,
wohin wir einen Tagesausflug unternehmen werden.
Programm
Spielen, Basteln, Singen, Feste, biblische Geschichten, Gottesdienste, Rallyes, Olympiaden,
Geländespiele, Baden, Sommerrodelbahn, Zoobesuch, Ausflüge und vieles mehr
Teilnehmer/innen
Ort
Leistungen
Leitung
34 Mädchen und Jungen zwischen 8 und 12 Jahren
Jugendherberge Wingst
(Nähe Cuxhaven)
Termin
2. bis 9. Juli 2016
Hin- und Rückreise im Reisebus, Unterkunft, Vollverpflegung, Freizeitleitung,
Tagesfahrt, Programmgestaltung, Freibad- und Spielparkbesuche
Diakon Dirk Ulrich
Kosten
290,– Euro
Bei finanziellen Schwierigkeiten helfen wir!
Hiermit melde ich meine Tochter / meinen Sohn
zur Kinderfreizeit in der Wingst 2016 an.
Name
Evangelische Jugend
Region Melle
Markt 17, 49324 Melle
Tel. 05422 2048
Fax 05422 959329
[email protected]
www.junge-gemeinde-ppm.de
Für die Dauer der Freizeit übertrage ich die Erziehungs­
berechtigung für meine Tochter/meinen Sohn der
Freizeit­leitung. Die Freizeitbedingungen werden hiermit
anerkannt.
Anschrift
Ort und Datum
Telefon
Name der Erziehungsberechtigten
E-Mail
Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
Geburtsdatum
Anmeldung abtrennen und schicken an:
Bemerkungen (z. B. Allergien)
Schwimmer
Nichtschwimmer
darf baden
darf nicht baden
darf Sport treiben
darf nicht Sport treiben
(bitte ankreuzen)
Evangelische Jugend Region Melle
Markt 17
49324 Melle
Telefon 05422 2048
Telefax 05422 959329
E-Mail [email protected]
www.junge-gemeinde-ppm.de