Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen GRUNDSTÜCKSANGEBOT „Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte“ St.-Jürgen-Straße 28205 Bremen Seite 1 von 26 Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen Kontaktstelle für den Teilnahmewettbewerb Jeanette Gößler bei der Hamburg Team Gesellschaft für Projektentwicklung mbH Millerntorplatz 1 20359 Hamburg E-Mail: [email protected] Telefon: 040 / 37 68 09-57 Grundstücksanbieter Grundstücksentwicklung Klinikum Bremen-Mitte GmbH & Co. KG Domshof 8 – 12, 28195 Bremen Seite 2 von 26 Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen Inhalt Abschnitt I – Allgemeine Beschreibung 4 Einleitung 4 1 Das Neue Hulsberg-Viertel 4 2 Das Grundstück 7 2.1 Lage in der Stadt 7 2.2 Infrastruktur und Verkehrsanbindung 8 3 Rechtliche Rahmenbedingungen 9 3.1 Bebauungsplanentwurf 2450 9 3.2 Bauanfrage/Bauvorbescheid 11 3.3 Denkmalschutz 11 3.4 Energie 11 3.5 Städtebaulicher Vertrag 11 3.6 Näher Umgebung des Grundstücks und sich hieraus ergebene Besonderheiten 13 3.7 Zukünftige Nutzung 15 4. Technische Rahmenbedingungen 17 4.1 Grundstücksdaten 17 4.2 Erschließung 18 4.3 Altlasten und Kontamination 18 4.4 Kampfmittel 19 Abschnitt II Verkaufsverfahren - hier zunächst Teilnahmewettbewerb 20 1 Kontaktstelle für den Teilnahmewettbewerb 20 2 Verkäufer und Kaufpreis 20 3 Hinweise zum Verkaufsverfahren – hier zunächst nur zum Teilnahmewettbewerb 21 3.1 Teilnahmewettbewerb (02.07.2016 - 04.08.2016) 21 3.2 Verhandlungsverfahren 22 4 Bieterfragen/Unklarheiten in den Vergabeunterlagen 23 5 Verfahrens- und Verkaufsbedingungen im Teilnahmewettbewerb 23 5.1 Abgabe der Bewerbungen/Teilnahmeanträge 24 6 Weitere Hinweise 25 6.1 Termine und Fristen 25 6.2 Weitere Bedingungen 25 6.3 Besichtigungen 25 6.4 Liefertermin und Eigentumsverhältnisse 25 7 Anlagenverzeichnis 26 Seite 3 von 26 Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen Abschnitt I – Allgemeine Beschreibung Einleitung Die Grundstücksentwicklung Klinikum Bremen-Mitte GmbH & Co. KG (nachfolgend „GEG“ genannt) erbringt die konzeptionelle und planerische Entwicklung, die Erschließung und Vermarktung von Grundstücksflächen auf dem Gelände des heutigen Klinikums Bremen-Mitte; dem zukünftigen „Neuen Hulsberg-Viertel“. Die GEG führt hier ein öffentliches Ausschreibungsverfahren für die Veräußerung eines Grundstückes an der St.-Jürgen-Straße in 28205 Bremen durch, auf dem ein Ärztehaus geplant, errichtet und in Betrieb genommen werden soll. 1 Das Neue Hulsberg Viertel Das Klinikum Bremen-Mitte, heute auf circa 19 ha Krankenhausgelände organisiert, konzentriert sich zukünftig in einem neuen Baukomplex auf circa 5 ha. Auf den freiwerdenden knapp 14 ha entsteht mitten in der Stadt ein gemischtes Quartier, das Neue Hulsberg-Viertel. Zurzeit ist der Klinikneubau in der Umsetzungsphase. Nach der Inbetriebnahme des Neubaus werden die Gebäude und Grundstücke auf dem Gelände des dann entstehenden Neuen Hulsberg-Viertels freigegeben. Luftbild Bestand Quelle: Fotografie Peter Sondermann, City Luftbilder / Gesundheit Nord gGmbH Seite 4 von 26 Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen Es ist das vielfältigste Konversionsprojekt der Stadt und der größte Entwicklungsstandort der Innenstadt. Eine einmalige Chance für Bremen. Die besondere Lage des Neuen Hulsberg-Viertels erfordert einen anspruchsvollen städtebaulichen Entwurf: Der dänische Architekt Carsten Lorenzen hat im Team mit Relais Landschaftsarchitekten BDLA und ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung ein überzeugendes Konzept für eine städtebauliche Neuorganisation entwickelt, die eine gelungene Ergänzung der umliegenden Nachbarschaft darstellt und neue Maßstäbe für den Städtebau in Bremen setzt. Die Neubauten im Neuen Hulsberg-Viertel sind in einer Baustruktur angelegt, die sich mit den historischen Klinikgebäuden wie selbstverständlich zu neuen Einheiten verbindet – die alten Bauten werden gewissermaßen von neuen Häusern „umarmt“. Das städtebauliche Konzept von Carsten Lorenzen ist unkompliziert, flexibel und entspricht den Vorstellungen der Stadt, von Bauherren, Bewohnern und Quartiersnutzern. Von einem ausgewogenen Freiraumkonzept profitieren die Wohnquartiere, die harmonisch miteinander verbunden sind. Eine neue grüne Mitte kann eine besondere Adresse des Neuen Hulsberg-Viertels werden. Die Grüne Mitte: Schon an den Zugängen des Quartiers kommt das durchdachte Freiraumkonzept zur Geltung: Straßen mit viel Grün leiten direkt in die Mitte des Neuen Hulsberg-Viertels. Der zentrale Grünbereich bietet eine besondere Qualität im städtischen Kontext der Östlichen Vorstadt. Ein Picknick im Freien oder Sport- und Kinderspiel auf der Wiese – hier ist alles denkbar! Rahmenplan (Anlage 1) Quelle: Büro Carsten Lorenzen, relais Landschaftsarchitekten BDLA, ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung Seite 5 von 26 Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen Ein Quartier für alle: Das Neue Hulsberg-Viertel mischt sich – in vielerlei Hinsicht: Das Zusammenspiel von Bebauung und Grünfläche, das Verhältnis von Wohnen, Arbeiten, Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie... alles passt zusammen und ergibt ein vielfältiges und leicht zugängliches Angebot. Hinzu kommt eine hochmoderne Gesundheitsinfrastruktur direkt in der Nachbarschaft. Piktogramme Quelle: Büro Carsten Lorenzen, relais Landschaftsarchitekten BDLA, ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung Gut vernetzt und nachhaltig mobil: Das Neue Hulsberg-Viertel bietet komfortable und zukunftsfähige Mobilitätsformen an. Wird der Wagen nicht gebraucht, hat die zentrale Quartiersgarage ausreichend Parkplätze. Mit dem Fahrrad in die Innenstadt, ein Spaziergang an der Weser oder schnell zur Haltestelle um die Ecke … Mobilität hat im Neuen Hulsberg-Viertel viele Gesichter. Leitideen Lorenzen Architekten zur Gestaltung des NHV Quelle: Büro Carsten Lorenzen Seite 6 von 26 Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen Die GEG wurde eigens für die Realisierung des Neuen Hulsberg-Viertels gegründet und koordiniert das Projekt, die Entwicklung und den Verkauf der historischen Gebäude und frei werdenden Flächen. Das städtebauliche Entwicklungspotenzial der freiwerdenden Klinikflächen ist erheblich: voraussichtlich über 100.000 qm Bruttogeschossflächen können für den Wohnungsbau entwickelt werden. Nach gegenwärtigen Schätzungen wird mit circa 60.000 qm Bruttogeschossfläche gerechnet, die mit einer Nicht-Wohnnutzung zugeführt werden, wie z.B. das Grundstück, auf dem das Ärztehaus errichtet werden soll und das hier zum Verkauf steht. Für den motorisierten Individualverkehr werden oberirdische Parkhäuser mit einer Gesamt Bruttogeschossflächen von voraussichtlich 40.000 qm realisiert. 2 Das Grundstück 2.1 Lage in der Stadt Das Neue Hulsberg-Viertel liegt im Stadtteil Östliche Vorstadt zwischen den Ortsteilen Hulsberg, Fesenfeld und Steintor auf dem Gelände, welches zum heutigen Zeitpunkt noch zum Klinikum BremenMitte an der St.-Jürgen-Straße gehört. Nur wenige Gehminuten von der Weser entfernt, ist das Neue Hulsberg-Viertel umgeben von beliebten Wohnadressen und dem Bremer Szene-Stadtteil „Das Viertel“. Die Innenstadt, das Rathaus, Roland, der Wochenmarkt und der Hauptbahnhof sind binnen weniger Fahrminuten erreichbar. Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangebote, wie das Bremer Theater und das Weserstadion, sind nur einen Steinwurf entfernt. Das Neue Hulsberg-Viertel wird durch die Straßen St.-Jürgen-Straße, Bismarckstraße, Am Schwarzen Meer bzw. Sorgenfrei sowie durch das künftige Grundstück des Klinikums Bremen-Mitte begrenzt. Weitere Informationen zum Stadtteil können Sie unter folgendem Link einsehen: http://www.oestlichevorstadt.bremen.de Lageplan Quelle: one/one - melting media Seite 7 von 26 Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen Das Kaufgrundstück ist Haupteingangsgebäude an des der St.-Jürgen-Straße Klinikums Bremen-Mitte. gelegen, Es ist südöstlich derzeit vom noch heutigen Teil des Krankenhausgeländes des Klinikums Bremen-Mitte. Das Krankenhausgelände ist geprägt durch einen seit Beginn des 19. Jahrhunderts stetig gewachsenen Krankenhausbetrieb, der sich auf solitär stehende Funktionsbauten in einem für Krankenhauszwecke überalterten baulichen Zustand verteilt, und einer krankenhaustechnischen Erschließung bzw. Einbindung in dieselbe. 2.2 Infrastruktur und Verkehrsanbindung Die Buslinien 25, 730 und 740 mit den Haltestellen „Klinikum Bremen-Mitte“ bzw. „Friedrich-Karl-Straße“ und die Straßenbahnlinien 2, 3 und 10 mit den Haltestellen „St.-Jürgen-Straße“ bzw. „Am Hulsberg“ befinden sich in direkter Nähe zum Quartier. Somit ist der Hauptbahnhof innerhalb weniger Bus- und Straßenbahnstationen erreichbar. Zudem ist eine gute Anbindung zum Autobahnzubringer Hemelingen (10 Minuten), der zur A1 führt, gegeben. Piktogramm zur ÖPNV-Anbindung Quelle: one/one - melting media Die Anbindung des Neuen Hulsberg-Viertels an das umliegende Straßennetz erfolgt über untergeordnete Erschließungsbügel. Damit werden Durchgangsverkehre durch das Quartier vermieden. Ein Durchqueren des Geländes ist jedoch zu Fuß oder mit dem Fahrrad über viele Rad- und Gehwegverbindungen möglich. Quelle: Büro Carsten Lorenzen, relais Landschaftsarchitekten BDLA, ARGUS Stadtund Verkehrsplanung Seite 8 von 26 Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen 3 Rechtliche Rahmenbedingungen 3.1 Bebauungsplanentwurf 2450 Derzeit wird in enger Abstimmung mit der GEG der Bebauungsplan 2450 (Entwurf des Bebauungsplans liegt als Anlage 2 den Unterlagen bei) für das Neue Hulsberg-Viertel aufgestellt. Die Planauslegung hat am 08.06.2016 begonnen und endet am 15.07.2016. Voraussichtlich im 1. Quartal 2017 soll Planreife erreicht sein – die verlässliche Grundlage für künftige Immobilienentwicklungen. Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf 2450 Stand 17.05.2016 (Anlage 2) Quelle: Freie Hansestadt Bremen, Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Seite 9 von 26 Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen Die in dem aktuell vorliegenden Bebauungsplanentwurf 2450 (Version vom 17.05.2016) verankerten Festsetzungen sind für das Kaufgrundstück maßgeblich. Diese reichen von Vorgaben für das Bauvolumen, inkl. Vor- und Rücksprüngen über die Gestaltung von Flachdächern bis zu Festsetzungen zur Zulässigkeit von Stellplätzen. Den Bebauungsplanentwurf 2450 inkl. seiner textlichen Festsetzungen können der Anlage 2 entnommen werden. Insbesondere soll an dieser Stelle auf die folgenden Inhalte verwiesen werden: Das zu verkaufende Grundstück liegt innerhalb einer Gesamtanlage, die dem Denkmalschutz unterliegt (Ensembleschutz), sowie im Mischgebiet M1. Es ist eine Bebauung mit max. 5 Vollgeschossen, Flachdach und einer Traufhöhe von max. 19,50 m (über Straßenoberkante) – bzw. in einem Teilbereich von max. 18,50 m (über Straßenoberkante) zulässig. Die maximale GRZ ist mit 0,65 ausgewiesen. Der zukünftige Baukörper, der in geschlossener Bauweise errichtet werden soll, wird durch Baugrenzen und Baulinien definiert. Innerhalb der Baukubatur ist eine zu überbauende Durchfahrt mit / einer Unterkante von mind. 3,80m vorzusehen. Auf dem Grundstück finden sich Bereiche, die mit der Allgemeinheit dienenden Gehrechten zugunsten der Stadtgemeinde Bremen, mit Rechten für unterirdische Leitungen der Eigentümer der anliegenden Grundstücke sowie mit der Allgemeinheit dienenden Geh- und Fahrrechten zugunsten der Stadtgemeinde Bremen belegt sind. Zudem ist eine Brückenverbindung zum Parkhaus mit einer Unterkante von mind. 3,80m (über Straßenoberkante), einer Oberkante von max. 8,80m (über Straßenoberkante) sowie einer Breite vom max. 3,50m zulässig. In Teilbereichen ist eine Tiefgarage zulässig, deren Erschließung jedoch über das Parkhaus zu erfolgen hat. Darüber hinaus sind Stellplätze nicht zulässig. Für das gesamte Plangebiet sind abweichend vom Ortsgesetz über Kraftfahrzeugstellplätze und Fahrradabstellplätze in der Stadtgemeinde Bremen (StellplOG) abweichende Regelungen getroffen worden, wonach für alle Vorhaben außer Wohnen die Zahl der in der Anlage 1 des StellplOG genannten, notwendigen Kraftfahrzeugstellplätze um 50 v.H. reduziert wird, die der notwendigen Fahrradstellplätze um 50 v.H. erhöht wird. Die Verringerung der Anzahl der notwendigen Stellplätze gemäß §4 StellplOG ist nicht anzuwenden. Seite 10 von 26 Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen Auszug aus Bebauungsplanentwurf 2450 (Anlage 2) Quelle: Freie Hansestadt Bremen, Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr 3.2 Bauvoranfrage / Bauvorbescheid Für das Vorhaben des Ärztehauses auf dem zum Verkauf stehenden Grundstück wurde bei der Stadt Bremen eine Bauvoranfrage eingereicht. Für diese wurde am 16.03.2016 ein positiver Bauvorbescheid (Anlage 3) erteilt. Für den Erwerber maßgeblich ist der Bauvorbescheid Aktenzeichen A2771BV2015 vom 16.03.2016, sofern der Bebauungsplan zum Zeitpunkt der Genehmigung noch keine Planreife erlangt hat. 3.3 Denkmalschutz Das Kaufgrundstück ist Teil des Denkmalensembles an der St.-Jürgen-Straße, das die drei historischen Krankenhausbauten sowie die diese umgebenden Grünanlagen und sonstigen Freibereiche umfasst. Dies erfordert die Einbindung des Landesamtes für Denkmalpflege und die Einholung denkmalrechtlicher Genehmigungen oder Zustimmungen durch den Käufer im Zuge der Beplanung und Bebauung des Kaufgrundstücks. 3.4 Energie Die energetische Optimierung des Neuen Hulsberg-Viertels ist eine wichtige Komponente bei der Entwicklung des Quartiers. Hinsichtlich der Gebäudeenergiestandards sollen die geltenden gesetzlichen Vorschriften durch bauliche und technische Maßnahmen übertroffen werden. Angestrebt wird der KFW-Effizienzhaus 40 auf Basis der EnEV 2009. Auch für die Sanierung von Bestandsgebäuden und den Bau von Nichtwohngebäuden gelten die energetischen Vorgaben. Die abschließende Festlegung erfolgt auf der Grundlage der mit der EnEV 2014 für 2016 beschlossenen Anhebung der EnEV Anforderungen und der dann geltenden Förderstufen bei der KFW. 3.5 Städtebaulicher Vertrag Aus dem Entwurf des städtebaulichen Vertrags ergeben sich für das zu verkaufende Grundstück die folgenden Verpflichtungen: Seite 11 von 26 Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen a) Unter Berücksichtigung der besonderen Stellung des zukünftigen Ärztehauses im Ensemble der denkmalgeschützten Bestandsgebäude sowie zum Erreichen der für das neue Quartier vorgesehenen städtebaulichen und architektonischen Qualitäten sowie Freiraumqualitäten, verpflichtet sich der Käufer zur Durchführung eines Architektenwettbewerbs mit 5 eingeladenen Teilnehmern als 2-stufiges, offenes, konkurrierendes Verfahren. Dem Käufer steht es frei, im Rahmen der Auslobungsunterlagen neben dem Raumprogramm sowie seinen individuellen Planungsanforderungen auch durch ihn selbst erstellte skizzenhafte Vorüberlegungen zur Grundlage des Wettbewerbs zu machen. Jeder Teilnehmer hat den Wettbewerb unter Beteiligung eines Landschaftsarchitekten zu bearbeiten und dabei auch Aussagen zur Ausgestaltung der nicht überbauten Freiflächen des Grundstücks zu treffen. Die Auslobung, die Auswahl der Teilnehmer sowie die paritätische Besetzung der Jury mit u.a. 4 Fachpreisrichtern ist mit der Stadtplanung und der Senatsbaudirektorin sowie der GeNo gGmbH und der Verkäuferin einvernehmlich abzustimmen. Der Entwurfsverfasser des in dem Verfahren mit dem 1. Preis ausgezeichneten Entwurfs ist mit den Planungsleistungen der LPH 2 bis 4 HOAI und mit Teilen der LPH 5 HOAI (Leitdetails) zu beauftragen. Der Käufer trägt die Kosten des Verfahrens. b) Zur Sicherung des Entwässerungskonzeptes: Der Käufer verpflichtet sich, die sich aus dem Bebauungsplanentwurf 2450 ergebenden Belange der Grundstücksentwässerung, der Regenwasserbewirtschaftung und der Starkregenvorsorge zu berücksichtigen. c) Zur Sicherung der Umsetzung der Stellplatzverpflichtung: Gemäß Bebauungsplanentwurf 2450 in Kombination mit StellplOG, Anlage 1, 2.2 sind für gewerbliche Flächen 1 Stellplatz je 50 m² Nutzfläche nachzuweisen. Es ist vorgesehen, 50 Stellplätze für das Ärztehaus im zukünftig entstehenden Parkhaus auf dem Nachbargrundstück unterzubringen, für die (bzw. für die Nutzungsrechte daran) der Käufer einen einmaligen Betrag von bis zu 16.500 EUR je Stellplatz (entspricht dem festgesetzten Ablösebetrag) oder entsprechende laufende Zahlungen an den Investor des Parkhauses zu entrichten hat. Die genauen Modalitäten hierzu werden im Rahmen der weiteren Projektentwicklung noch festgelegt. Mit dem Bauantrag sind die entsprechend Satz 1 erforderlichen Stellplätze nachzuweisen. Unter Berücksichtigung der maßgeblichen Nutzfläche muss mit einer Zahl von etwa 72 Stellplätzen gerechnet werden. Der Verkäufer wird dem Käufer aufzeigen, dass ab Inbetriebnahme des Ärztehauses zunächst Flächen oder bewirtschaftete Parkplätze außerhalb des Kaufgrundstückes in geeigneter Größe und in unmittelbarer Nähe für diesen Zweck zur Verfügung stehen; eine gesonderte Vergütung zahlt der Käufer dafür nicht. Bis zur Fertigstellung des Parkhauses müssen die (provisorischen) Stellplätze durch entsprechende Baulast oder eine durch den Käufer zu stellende Bankbürgschaft in Höhe der jeweiligen Ablösezahlung zugunsten der Stadtgemeinde Bremen gesichert werden. Der Verkäufer wird dafür Sorge tragen, dass in dem Parkhaus bei dessen Errichtung für alle entsprechend Satz 1 erforderlichen, nachzuweisenden Stellplätze entsprechende Baulasten zur dauerhaften Sicherung zur Verfügung gestellt und eingetragen werden. Seite 12 von 26 Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen d) Zur Sicherung der Ersatzpflanzung: Der Käufer verpflichtet sich, die nach dem noch zu erstellenden gestalterischen Leitbild für die privaten Freiräume zu pflanzenden Bäume in Anzahl, Art und Größe (Stammumfang und Höhe) nach den Vorgaben des Baumschutzes auf seine Kosten zu pflanzen und dauerhaft zu pflegen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer zur Umsetzung der noch zu erarbeiteten Gestaltungsleitlinien (wie z.B.Bodenbeläge) für den privaten Freiraum. e) Zur Sicherung der Umsetzung der Geh-, Fahr-, Rad- und Leitungsrechte: Der Käufer berücksichtigt die im Bebauungsplanentwurf 2450 dargestellten Rechte und wird diese – auch sofern der Bebauungsplan zum Zeitpunkt der Genehmigung noch keine Planreife erlangt hat – zugunsten der Stadtgemeinde Bremen oder und zu Gunsten des Nachbargrundstücks durch Baulosten und/oder Dienstbarkeiten sichern. f) Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die Herstellung eines Bewegungsbades ähnlich der Dimensionierung des vorhandenen Bewegungsbades im Bereich der jetzigen Frauenklinik bzw. gemäß den Wünschen eines künftigen Betreibers – bspw. die Bremer Bäder GmbH – angestrebt wird. Der Käufer wird aufgefordert sein, die Umsetzung zu prüfen und sich hierzu in seinem Angebot zu äußern. 3.6 Nähere Umgebung des Grundstücks und sich hieraus ergebende Besonderheiten Das Kaufgrundstück befindet sich in dem heutigen Plan- bzw. Baugebiet Neues Hulsberg-Viertel, in dem über mehrere Jahre umfängliche Erschließungsanlagen und Gebäude, auch in unmittelbarer Nachbarschaft, abgebrochen, umgebaut oder neu errichtet werden. Auch die unmittelbar vor dem Kaufgrundstück gelegene St.-Jürgen-Straße wird während bzw. nach der Baufertigstellung des Ärztehauses umgebaut werden. In diesem Zusammenhang hat der Käufer auch die mit derartigen Baumaßnahmen üblichen Belästigungen durch Baustellenlärm, Staubbildung und ähnlichem entschädigungslos hinzunehmen. Vor und nach Inbetriebnahme des Grundstücks wird in direkter Nachbarschaft ein öffentliches Parkhaus mit nach derzeitiger Planung ca. 950 PKW-Stellplätzen sowie mind. 200 Fahrradstellplätzen (ggf. Betrieb bis zu 24h pro Tag, 7 Tage die Woche) und ein Wohngebäude entstehen. Das Parkhaus, das voraussichtlich zunächst mit ca. 950 Stellplätzen hergestellt werden soll, enthält eine planungsrechtliche Erweiterungsoption um weitere 150 Stellplätze, die nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Baubehörde umgesetzt werden kann. Zu Gunsten des Grundstücks Parkhaus werden Geh- und Fahrrechte eingetragen. Das Geh- und Fahrrecht bezieht sich auch auf die Phase der Bauerrichtung des Parkhauses. Der Begünstigte trägt die Herstellungs- und Instandhaltungs- sowie die Verkehrssicherungspflichten und –kosten. Seite 13 von 26 Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen Auf dem Gelände des NHV werden voraussichtlich eine 1-2-zügige Grundschule und 8 Kindertagesstätten-Gruppen entstehen. Die Grundstücke für diese Nutzungen werden im Bebauungsplan nicht örtlich festgesetzt und könnten sich auch in unmittelbarer Nähe zum Kaufgrundstück befinden. Auf dem Kaufgrundstück befindet sich derzeit ein Gebäude, das zuletzt für den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst, die Verwaltung und einen Hospizverein genutzt wurde. Die bisher noch vorhandenen Baulichkeiten werden über und unter Erdgleiche durch den Verkäufer abgebrochen und entsorgt. Auf dem Kaufgrundstück befindet sich derzeit 1 Baum, für den eine Fällgenehmigung erforderlich ist. Das Kaufgrundstück befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft des Klinikums Bremen-Mitte. Hieraus können sich insbesondere Lärmeinwirkungen z.B. aus dem Krankenhausbetrieb, dem Rettungshubschrauber, den Rettungswagen, etc. ergeben. Diese Einwirkungen sind zu dulden und eine entsprechende Immissionsdienstbarkeit wird im Grundbuch des Kaufgrundstücks eingetragen. Im Baugrund sind Leitungen vorhanden. Im Zuge einer Suchschürfe wurden die sich aus den als Anlage 4 und Bestandteil beigefügten Plänen (3 Blätter) ergebenden Leitungen gefunden, ohne dass dies die Leitungen im Untergrund verlässlich vollständig abbildet. Das Vorhandensein weiterer Leitungen ist nicht auszuschließen. Das Kaufgrundstück ist Teil des Neuen Hulsberg-Viertels. Die GEG plant, einen Quartiersverein zu gründen, in den alle Grundstückserwerber eintreten und entsprechende Vereinsbeiträge zahlen. Diese sollen als Reallast auf dem Kaufgrundstück grundbuchlich abgesichert werden. Zweck des Vereins sind die Förderung nachbarschaftlicher Verbundenheit und die Entwicklung von technischen und sozialen Quartiersmanagementstrukturen des Gesamtgeländes des so genannten “Neuen Hulsberg-Viertels“, insbesondere um folgende Leistungen: - die Beteiligung an der Pflege und Wartung der öffentlichen Freiflächen - ggf. die Beteiligung an der Pflege und Wartung der öffentlichen Spielplätze - die Organisation und Durchführung des quartiersbezogenen Mobilitätsmanagements Zu Gunsten des Kaufgrundstücks wird der Eigentümer des Krankenhausgrundstücks ein einseitiges Recht auf Grenzbebauung gemäß Bebauungsplan und – sofern dieser noch keine Planreife erlangt hat – gemäß Bauvorbescheid einschließlich der damit verbundenen Fensterrechte für die nördliche Fassade/Gebäudeaußenwand einräumen. Die hierdurch auf dem Krankenhausgrundstück von Bebauung freizuhaltenden Flächen (Abstandsflächen; Brandüberschlagsflächen) können zu Gunsten des Kaufgrundstücks mittels Dienstbarkeit gesichert werden. Der Eigentümer des Krankenhausgrundstücks hat sich bereiterklärt, eine solche Dienstbarkeit und erforderlichenfalls Baulasten auf seinem Grundstück eintragen zu lassen. Seite 14 von 26 Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen Dem Käufer wird hiermit zur Kenntnis gegeben, dass der GeNo gGmbH das Recht zusteht, ihr Grundstück zu dem Kaufgrundstück hin zukünftig mit einem Zaun einzufrieden. 3.7 Zukünftige Nutzung Auf dem Kaufgrundstück soll als sinnvolle Ergänzung des medizinischen Konzepts des Klinikums Bremen-Mitte als Krankenhaus der Maximalversorgung ein Ärztehaus entstehen. Für das gesamte Erdgeschoss sollen möglichst öffentlichkeitswirksame Nutzungen aus dem medizinischen Bereich (z.B. Apotheke oder Orthopädiehaus) gefunden werden. Das zukünftige Gebäude wird im Zusammenspiel mit dem historischen Bestandsgebäude (Haus 7) einen der Hauptquartierszugänge in das Neue Hulsberg-Viertel prägen. Daher ist insbesondere eine öffentlichkeitswirksame Nutzung der den Zugang flankierenden westlichen und südlichen Erdgeschossflächen anzustreben. Folgende Vorgaben sind vom Käufer bei der Entwicklung und beim Betrieb des Ärztehauses nach Maßgabe der Regelungen im Kaufvertrag zu beachten: a) Vorschlagsrecht für die Gesundheit Nord gGmbH hinsichtlich der Erstmieterbelegung im Ärztehaus b) Abstimmung mit der Gesundheit Nord gGmbH hinsichtlich von geplanten Vermietungen verbunden mit einem Vetorecht der Gesundheit Nord gGmbH gegen die Vermietung. Bei Anwendung des Vetorechtes und dadurch ggf. entstehenden Mietausfall ab Inbetriebnahme des Gebäudes steht dem Käufer durch die Gesundheit Nord gGmbH eine Kompensation des Mietausfalls für eine Dauer von einem Jahr, beschränkt auf die aktuelle ortsübliche Vergleichsmiete für derartige Ärztehausflächen zu. c) Der Käufer ist verpflichtet, der MR-Nuklearmedizin- und PET-CT-Zentrum Bremen-Mitte GmbH - nachstehend ZeMODI - in dem zu errichtenden Ärztehaus den Abschluss eines Mietvertrages über Flächen zu den folgenden Konditionen bis spätestens zum 30.06.2017 anzubieten und dieses Mietangebot über Praxisräume der Gesundheit Nord gGmbH bis zum 30.06.2017 vorzulegen: Miete / m² Nutzfläche: zwischen 14 und 16 € zzgl. Investitionszuschlag Mietfläche: mind. 400 m² zusammenhängende Mietfläche Sonstiges: Konkurrenzschutz Bezüglich der räumlichen Gestaltung (z.B. Aufteilung und Anzahl der abgeschirmten Behandlungsräume, Arztzimmer, Räume mit unabdingbaren technischen oder infrastrukturellen Anforderungen für den Betrieb einer radiologischen Praxis) stellt der Käufer sicher, dass der ZeMODI-Praxis ein Mitspracherecht bei der Planung eingeräumt wird. Für das zu entwickelnde Ärztehaus wurde seitens der GEG eine Konzeptplanung vom Büro Gerlach Schneider Partner Architekten erstellt, die beispielhaft eine mögliche Bebauung des Grundstücks Seite 15 von 26 Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen darstellt. Die Konzeptplanung beinhaltet Grundriss- und Schnittplanung des Gebäudes (Anlage 5) und berücksichtigt weitestgehend die städtebauliche Kubatur und Lage des Ärztehauses gemäß BPlanentwurf. Auszug aus der Machbarkeitsstudie für das Erd- und 1. – 4. Obergeschoss (Anlage 5) Quelle: Konzeptplanung Ärztehaus / Parkhaus – GSP Gerlach Schneider Partner Architekten Hieraus ergibt sich eine Bruttogeschossfläche oberirdisch von etwa 5.230 m² bzw. 6.100 m² BGF o.i. und u.i. entsprechend der folgenden Aufstellung: EG: ca. 870 m² BGF o.i. 1. OG: ca. 1.090 m² BGF o.i. 2. OG: ca. 1.090 m² BGF o.i. 3. OG: ca. 1.090 m² BGF o.i. 4. OG: ca. 1.090 m² BGF o.i. Gesamt o.i.: ca. 5.230 m² BGF o.i. UG: ca. Gesamt o.i. und u.i.: ca. 6.100 m² BGF o.i. und u.i. 870 m² BGF u.i. Je Etage sind etwa 1-3 Praxen realisierbar. Das Kaufgrundstück wird voraussichtlich übergeben am 1. November 2017, spätestens aber am 1. Januar 2018. Der Einflugsektor des Rettungshubschraubers für die Landestelle auf dem Gebäude ZOP 1 des Klinikums Bremen-Mitte liegt in Teilen über dem Kaufgrundstück und dem zu errichtenden künftigen Gebäude. Der Käufer kann verpflichtet werden, dieser Thematik später im durchzuführenden Architekturwettbewerb zu begegnen. Seite 16 von 26 Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen Da die zügige und rechtzeitige Fertigstellung des Bauvorhabens wesentlich ist für weitere geplante Baumaßnahmen, insbesondere für das geplante Parkhaus und aufgrund der erhebliche Bedeutung für das Klinikum Bremen-Mitte, werden für dieses Vorhaben daher umfangreiche Fristen und Abstimmungserfordernisse sowie Vereinbarungen zu Vertragsstrafen weitergegeben und vorgesehen. 4 Technische Rahmenbedingungen 4.1 Grundstücksdaten Die GEG beabsichtigt den Verkauf eines unbebauten Grundstückes des Neuen Hulsberg-Viertels, gelegen an der St.-Jürgen-Straße in 28205 Bremen. Das etwa 1.850 m² derzeit noch bebaute Grundstück, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Bremen, Bezirk Vorstadt R 63, Blatt XX mit der Flurstücksbezeichnung XX [Ergänzung nach Anlegung des Grundbuches] ist der erste Baustein des Neuen Hulsberg-Viertels, der gegen Höchstpreisgebot für eine Bebauung mit einem Ärztehaus veräußert werden soll. Das Grundstück liegt im westlichen Teil des Neuen Hulsberg-Viertels unmittelbar an der St.-Jürgen-Straße in einem Denkmalensembleschutzbereich, der die beiden historischen Gebäude an der St.-Jürgen-Straße sowie die umgebenden Grünanlagen und sonstigen Freiflächen umfasst. Das Gebäude des Ärztehauses wird im Zusammenspiel mit dem südlich an der St.-Jürgen-Straße liegenden denkmalgeschützten Gebäude 7 den Eingang in die zentrale Achse des neuen Quartiers entscheidend prägen. Im Nord-Osten befindet sich das derzeitige Eingangsgebäude des Klinikum Bremen-Mitte. Mit Inbetriebnahme des Klinikneubaus wird der Haupteingang des Klinikums etwas weiter nördlich über den Mittelrisalit des an der Ecke St.-Jürgen-Straße/Bismarckstraße gelegenen historischen Klinikgebäudes (Haus 2) erfolgen. Unmittelbar östlich wird ein Parkhaus mit ca. 950 PKW-Stellplätzen sowie mind. 200 Fahrradstellplätzen entstehen, welches ggf. bis zu 24h am Tag betrieben wird. Seite 17 von 26 Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen Rahmenplan mit Grundstücksdarstellung Quelle: Büro Carsten Lorenzen, relais Landschaftsarchitekten BDLA, ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung 4.2 Erschließung Die Erschließung des Kaufgrundstücks, die direkt von der St.-Jürgen-Straße aus zu erfolgen hat, insbesondere auch in Bezug auf die Zuwegung und auf die leitungsmäßige Erschließung sowie die Erschließung mit Medien für die Ver- und Entsorgung ist Sache des Käufers. 4.3 Altlasten und Kontamination Auf dem ehemaligen Krankenhausgelände des Klinikums Bremen-Mitte ist generell mit Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes und Belastungen des Grundwassers mit Schadstoffen zu rechnen. Ebenso ist damit zu rechnen, dass im Rahmen der Errichtung, Instandhaltung oder Instandsetzung von Gebäuden auch gesundheitsschädliche Stoffe verarbeitet worden sind. Für das Grundstück wurde eine Untersuchung durchgeführt, deren Ergebnisse der Anlage 6 entnommen werden können. Für das Kaufgrundstück sind über die sich daraus ergebenden keine weiteren konkreten Umweltbelastungen bekannt. Seite 18 von 26 Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen Für das Grundstück wurden im Rahmen einer Suchschürfe diverse Leitungen entdeckt, die noch für den Krankenhausbetrieb erforderlich sind. Das provisorische und /oder dauerhafte Umverlegen dieser Leitungen hat in enger Absprache mit dem Klinikum Bremen-Mitte zu erfolgen. Sollten im Zuge der Baumaßnahmen Kontaminationen oder andere Störungen des Bodens entfernt werden müssen, ist die Entsorgung Sache des Käufers. 4.4 Kampfmittel Das Vorhandensein von Kampfmitteln kann nicht ausgeschlossen werden. Daher ist vor Beginn der Tiefbau-/Neubaumaßnahmen eine Kampfmittelräumung von dem Käufer bei der Polizei Bremen, Fachdirektion Logistik/Wirtschaft, FD 26 - Kampfmittelräumdienst -, Niedersachsendamm 78-80, 28201 Bremen, zu beantragen. Die Kosten der erforderlichen Kampfmitteluntersuchung und gegebenenfalls Freilegung trägt der Käufer. Sollten sich auf dem Kaufobjekt Kampfmittel befinden, hat der Verkäufer diese auf seine Kosten zu beseitigen. Seite 19 von 26 Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen Abschnitt II Verkaufsverfahren - hier zunächst Teilnahmewettbewerb 1 Kontaktstelle für den Teilnahmewettbewerb Ansprechpartner für den Teilnahmewettbewerb ist ausschließlich Jeanette Gößler bei der Hamburg Team Gesellschaft für Projektentwicklung mbH Millerntorplatz 1 20359 Hamburg E-Mail: [email protected] Telefon: 040 / 37 68 09-57 2 Verkäufer und Kaufpreis Verkäufer und ausschreibende Stelle ist die Grundstücksentwicklung Klinikum Bremen-Mitte GmbH & Co. KG (GEG), im Folgenden als Verkäufer bezeichnet. Die Ausschreibung erfolgt zum Höchstpreisgebot. Mindestkaufpreis ist der Verkehrswert. Für das Grundstück liegt ein vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bremen erstelltes Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) gemäß § 194 Baugesetzbuch vom 02.09.2015 vor, das den Verkehrswert des Grundstückes mit EUR 1.000/m 2 angibt. Die Bieter haben im Rahmen ihres späteren Angebotes zu bestätigen, dass sie bereit sind, das Grundstück zu dem von ihnen gebotenen Preis und zu den in dieser Ausschreibung genannten Bedingungen zu erwerben. Die Bieter haben mit Abgabe ihres späteren Angebotes des Weiteren zu bestätigen, dass sie bereit sind, kurzfristig nach Verkaufsentscheidung einen notariellen Kaufvertrag über das Grundstück nach Maßgabe des dem Angebot zugrunde liegenden Kaufvertrages zu schließen. Sofern in dem Ausschreibungsverfahren Kaufpreisangebote abgegeben werden, die unterhalb des vorgenannten erwarteten Mindestkaufpreises liegen, behält sich die GEG vor, diese Kaufpreisgebote wegen Unterschreitung des vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bremen ermittelten Verkehrswertes nicht anzunehmen. Seite 20 von 26 Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen 3 Hinweise zum Verkaufsverfahren - hier zunächst nur zum Teilnahmewettbewerb Die GEG verkauft das Grundstück in einem öffentlichen Verkaufsverfahren mit Teilnahmewettbewerb und anschließendem Verhandlungsverfahren. Es handelt sich um eine Höchstbetragsausschreibung. Für die Entscheidung über den Verkauf ist die Zustimmung der zuständigen Aufsichtsgremien erforderlich. Die Verkaufsentscheidung steht dementsprechend unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsgremien. Zuständige Aufsichtsgremien sind der Aufsichtsrat der GEG und der Aufsichtsrat der Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen. Für den Teilnahmewettbewerb ist der nachfolgend dargestellte Ablauf vorgesehen. Nähere Informationen zum anschließenden Verhandlungsverfahren wird es nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs geben. 3.1 Teilnahmewettbewerb (02.07.2016 - 04.08.2016) Auf Grundlage der im nachfolgenden Abschnitt II. Nr. 5 veröffentlichten Verfahrens- und Verkaufsbedingungen ist ein Teilnahmeantrag beim Verkäufer einzureichen. Der Teilnahmeantrag muss Angaben zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmer beinhalten (Unternehmensdarstellung, Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend §123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, aktueller Handels- bzw. Berufsregisterauszug). Außerdem sind mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vorzulegen, nämlich - Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und - Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Vergabe ist (Errichtung und Betrieb von Ärztehäusern), bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei der Auswertung der Teilnahmeanträge wird die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit mit 30 % gewichtet. Schließlich sind mit dem Teilnahmeantrag Angaben über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erbringen. Diese Angaben müssen erstens die Nennung und Darstellung von Referenzen der in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen beinhalten, die den hier zu erbringenden strukturell und inhaltlich vergleichbar sind (z.B. Entwicklung, Projektierung und Betrieb von Ärztehäusern in vergleichbarer Größenordnung aussagekräftige und mit vergleichbaren Kurzbeschreibung Anforderungen/ des/der Aufgabenstellungen), Referenzprojekte/s, Angabe insbesondere der jeweiligen Investitionsgesamtsumme, Angabe des jeweiligen Auftraggebers (mit Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer). Seite 21 von 26 Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen Zweitens ist eine Erklärung abzugeben über die Unabhängigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft von Krankenhausgesellschaften, die mit dem Klinikum Bremen-Mitte (KBM)/der Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen (GeNo) in Konkurrenz stehen (Ziel der Ausschreibung ist ein das KBM/die GeNo gGmbH komplementierendes Ärztehaus). Bei der Auswertung der Teilnahmeanträge wird die technische und berufliche Leistungsfähigkeit mit 70 % gewichtet. Im Einzelnen ergeben sich die mit dem Teilnahmeantrag vorliegenden Angaben und Unterlagen aus nachstehender Ziffer 5. Den schriftlichen Teilnahmeantrag richten Sie bitte in einem verschlossenen und deutlich sichtbar mit der Aufschrift "Teilnahmeantrag Verkaufsverfahren Ärztehaus NHV" gekennzeichneten Umschlag bis spätestens zum 04.08.2016, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist) an folgende Adresse: persönlich Hamburg Team Gesellschaft für Projektentwicklung mbH z.H. Frau Jeanette Gößler Millerntorplatz 1 20359 Hamburg Der Bewerber ist selbst für den termingerechten Eingang des Teilnahmeantrages verantwortlich. Nicht rechtzeitig eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der Verkäufer wird sodann die eingegangenen Teilnahmeanträge formal prüfen. Der Verkäufer wird ordnungsgemäße und verfahrenskonforme Teilnahmeanträge zuverlässiger Bewerber entsprechend der vorgenannten Gewichtung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (30%) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (700%) auswerten und über die Einladung zum Verhandlungsverfahren entscheiden. Es sollen max. 15 Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren ausgewählt werden. Voraussichtlich im August 2016 erfolgt die Benachrichtigung der Bewerber im Teilnahmewettbewerb über eine Absage bzw. eine Einladung zum Verhandlungsverfahren. Ein Anspruch auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren besteht nicht. 3.2 Verhandlungsverfahren Hierzu erhalten die zur Teilnahme ausgewählten Bewerber/Bieter weitere Informationen nach dem Ende des Teilnahmewettbewerbs. Maßgebliches Kriterium für die Verkaufsentscheidung ist die Kaufpreishöhe (Höchstbetragsausschreibung). Mindestkaufpreis ist der Verkehrswert. Seite 22 von 26 Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen 4 Bieterfragen/Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Fragen und Hinweise der Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich schriftlich oder per Email an folgende Kontaktadresse zu richten: Jeanette Gößler bei der Hamburg Team Gesellschaft für Projektentwicklung mbH Millerntorplatz 1 20359 Hamburg E-Mail: [email protected] Rückfragen werden grundsätzlich nur bis 10 Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Frist entgegengenommen und beantwortet. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, die o.g. Kontaktstelle auf Unklarheiten in den Verkaufsunterlagen einschließlich aller mitüberreichten Unterlagen unverzüglich hinzuweisen. Unterbleibt ein solcher Hinweis, trägt der Bewerber/Bieter das Risiko etwaiger Unklarheiten. 5 Verfahrens- und Verkaufsbedingungen im Teilnahmewettbewerb Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen: I. Angaben zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers 1. Angabe, wer Bewerber bzw. Bieter ist 2. Kurze Unternehmensdarstellung, insbesondere Geschäftstätigkeit, Gesellschafterstruktur, ggf. Konzernzugehörigkeit, verbundene Unternehmen, Beteiligungen an anderen einschlägigen Unternehmen (Angaben sind nur insoweit erforderlich, wie der Bereich Errichtung und Betrieb von Ärztehäusern betroffen ist, d.h. Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind) 3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des Vergaberechts vorliegen (entsprechend § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB) 4. Handels- bzw. Berufsregisterauszug (soweit die Eintragung nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschriften erforderlich ist). Die Nachweise dürfen bei Eingang des Teilnahmeantrags nicht älter als 9 Monate sein. II. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Vergabe ist (Errichtung und Betrieb von Ärztehäusern), bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Bei der Auswertung der Teilnahmeanträge wird die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit mit 30 % gewichtet. Seite 23 von 26 Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen III. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Nennung und Darstellung von Referenzen der in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen, die den hier zu erbringenden strukturell und inhaltlich vergleichbar sind (z.B. Entwicklung, Projektierung und Betrieb von Ärztehäusern in vergleichbarer Größenordnung und mit vergleichbaren Anforderungen/ Aufgabenstellungen), insbesondere aussagekräftige Kurzbeschreibung des/der Referenzprojekte/s, Angabe der jeweiligen Investitionsgesamtsumme, Angabe des jeweiligen Auftraggebers (mit Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer) 2. Erklärung über die Unabhängigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft von Krankenhausgesellschaften, die mit dem KBM/der GeNo gGmbH in Konkurrenz stehen (Ziel der Ausschreibung ist ein das KBM/die GeNo gGmbH komplementierendes Ärztehaus) Bei der Auswertung der Teilnahmeanträge wird die technische und berufliche Leistungsfähigkeit mit 70 % gewichtet. 5.1 Abgabe der Bewerbungen/Teilnahmeanträge Den schriftlichen Teilnahmeantrag richten Sie bitte in einem verschlossenen und deutlich sichtbar mit der Aufschrift "Teilnahmeantrag Verkaufsverfahren Ärztehaus NHV" gekennzeichneten Umschlag bis spätestens zum 04.08.2016, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist) an folgende Adresse: persönlich Jeanette Gößler bei der Hamburg Team Gesellschaft für Projektentwicklung mbH Millerntorplatz 1 20359 Hamburg Der Bewerber ist selbst für den termingerechten Eingang des Teilnahmeantrags verantwortlich. Der Verkäufer behält sich vor, nicht rechtzeitig eingegangene Bewerbungen nicht zu berücksichtigen. Seite 24 von 26 Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen 6 Weitere Hinweise Die Bewerbungen/Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache abzugeben. Der Erläuterung dienende Unterlagen wie beispielsweise Unternehmensbroschüren, testierende Jahresberichte, etc. können auch in englischer Sprache eingereicht werden. 6.1 Termine und Fristen Der Verkäufer behält sich vor, Termine und Fristen während des Veräußerungsverfahrens zu ändern, sollte sich dies im Laufe des Verfahrens als erforderlich oder zweckmäßig erweisen. Die Bewerber/ Bieter werden über neue bzw. geänderte Termine informiert. 6.2 Weitere Bedingungen Der Verkauf erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsgremien. Eine Verpflichtung des Verkäufers oder der Stadtgemeinde Bremen zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Verkäufer ist berechtigt, das Verfahren jederzeit auch zu beenden. Der Verkäufer behandelt die Verhandlungspartner im Rahmen des Verfahrens gleich. Er wird Angebote oder vertrauliche Informationen eines Verhandlungspartners nicht an die anderen Verhandlungspartner weitergeben. Er wird die erhaltenen Informationen nur im Rahmen des Veräußerungsverfahrens verwenden. Alle mit der Teilnahme am Verkaufsverfahren verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bewerbers/ Bieters. Eine Kostenerstattung findet nicht statt. Sollte es aus Gründen, die aus der Verantwortungssphäre des zum Zuschlag ausgewählten Bieters stammen, mit diesem nicht zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages kommen, behält sich der Verkäufer vor, mit einem der verbliebenen Bieter einen Kaufvertrag abzuschließen. Maßstab für die Auswahl des nachrangigen Bieters bleibt die erstellte Rangreihenfolge der abgegebenen Kaufpreisangebote. Eine schriftliche Bestätigung der finanzierenden Bank oder Sparkasse über die Finanzierung des Grundstückskaufs bzw. der Gesamtmaßnahme ist Voraussetzung für den Vertragsabschluss. Nach Zuschlag und Zustimmung durch die zuständigen Gremien wird das Grundstück an den erfolgreichen Bieter veräußert. Ein Anspruch auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages entsteht dadurch nicht. 6.3 Besichtigungen Individuelle Besichtigungen des Grundstücks werden im späteren Verhandlungsverfahren nach vorheriger Absprache möglich sein. Diese erfolgen auf eigene Gefahr. Dies bedeutet, dass die GEG keine Haftung für Personen- und Sachschäden übernimmt. 6.4 Liefertermin und Eigentumsverhältnisse Das Kaufgrundstück soll voraussichtlich übergeben werden am 1. November 2017, spätestens aber am 1. Januar 2018. Seite 25 von 26 Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen 7 Anlagenverzeichnis Anlage 1: Rahmenplanung der Büros Carsten Lorenzen, relais Landschaftsarchitekten BDLA, ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung Anlage 2: Bebauungsplanentwurf 2450 SUBV vom 17.05.2016 (Stand Auslegungsbeschluss) Anlage 3: Bauvorbescheid vom 16.03.2016 Anlage 4: Suchschürfe: Detailpläne vom 24.02.2016 und vom 14.03.2016 Anlage 5: Konzeptplanung Ärztehaus von GSP Architekten Anlage 6: Altlastenuntersuchung vom 11.01.2007 und vom 17.05.2012 Seite 26 von 26 Anlage 1 zum Grundstücksangebot „Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte“ Rahmenplanung der Büros Carsten Lorenzen, relais Landschaftsarchitekten BDLA, ARGUS Stadtund Verkehrsplanung Bism arck s traß e VI (VI Parken) Optionsfläche 2 Felds traße BF P 3.884m² BGF (Neubauvariante) 13.362m² BGF TG c a.65 Hau s 37 Stp l. V Pro f. H ess e IV 12,0 0m BF O 11.029m² BGF 12,0 II II III 0m III II 7,50m III Aus krag ung VI übe r EG und 1 .OG V III 7,50m Beh inde rtens tpl. IV V 6,50m V m VI IV 14, s7 ehe 643 malige 0m ² BG HNO Klin F ik 00m Stra Hau 11 Ha us ehe 666 m.Mä d m² BG chenh F e im 7,50m IV BF G Stp l. V BF E 0m IV 7,5 Stp IV Theaterplatz 7,50m III+I ie slin ung s 24 BF M1garage VI Quartiers F BG 5.820m² III III IV IV III IV Str aß enb BGF egr 3m² enz 3.342m² BGF 223 IV IV IV 19,80m BF H gie, tholo BF F BF K 8.652m² BGF . Pa TG ca. 67 Stp l. III m ehe III+I 7,50 Hau III IV III+I m III IV IV GF III 7,5 0m 5.569m² BGF III III 57m² B III IV III+I BF L 7,51m III+I IV IV IV ule. 21 7.264m² BGF linie 7,50m III ch MTA S l. IV ehem. 9.398m² BGF ung s ehem 4401 . Dermato m² B GF logie IV III IV 9.940m² BGF 42 ßen beg ren z III IV 5 BF B2 60 III Haus 2 ca. IV VI III+I TG Haus III+I III+I a. 6 5 1,5 5,00m 0m 7,50 IV III+I 3,50m Gesu n Brem dheitsze n en-M itte trum II 8.481m² BGF III+I m traße 2x IV 10,50 III IV BF C TG c III 11,00 m II m IV V IV II i 00m aße III Tax 14, oldtstr 12,68 IV III Humb II II 4x III III derkli nik 30 ung II II 5.522m² BGF 38A II BF N IV arl-S slinie III Fried rich-K F, V tück Haus ² BG nds III us) .786 m III Erwe it 4964 erung Pro m² B f.-He GF ss-Kin zung IV m² B GF gren ewe rbe 11 III BF M 2 Stra ßen be Park Beb haus te ilwe a ise Frem uung dgru ndstü ck enha n/ G IV IV ehem. Scha 1734 m rlachhaus ² BGF Woh ne III VI Gru II H au s Man 6 telbe bau (Bett falls KBM Feue nich rwehrn t mö u glic tzung h auf mö Grun gliche n e dstü cksg ue renz e Haus m ld N IV ik 3.360 h scho ne ss) Bau gre nze Bau fe Fluch ttrepp e ²B V (o GF 9,00 haus III III erkli n Fluch ttrepp e 3m elge IV 6 Pa 29.1 rkebene n 00m ² BG F au 29.8 f eig 7 enem davo 4m² BG Grun n 77 F dstü 4m² gesam ck BGF t auf F rem dgru ndstü ck 4.46 Staff Park IV Kind 2 39 Ärzt ehaus 09m ehem. Sta 1352m tion 21 ² BGF haus Selb stein weis er Park haus H aus Park 12, BF O ca.3 8.46 00 Stp 8m² l. BGF III BF H2 II+D 332m² GF 443m² BGF 9.004m² BGF IV IV i enfre Sorg TG III+I Ein fah rt III+I III Am III+I III BF B3 III+I Langfristig: Erweiterungsfläche Eingangsplatz III III+I 5.047m² BGF III Hu lsb e rg III+I III+I II tig gfris on: Opti tfällt lan en u a sb tand Bes Am rzen wa Sch Mee aße III+I ene r Str Ha us ehe III Verd San k t-Jü rge n-S traß e 8 m. ch 8.5 irurgis 04m che ² BG Klin ik F IV r Neues Hulsberg Viertel Städtebaulicher Rahmenplan Stand 27.04.2015 Lageplan M.1.1000 Vorabzug Auftraggeber: GEG - Grundstückentwicklung Klinikum Bremen Mitte GmbH & Co. KG Planer: Lorenzen Architekten GmbH relais Landschaftsarchitekten BDLA ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung Plangrundlagen: Brommyplatz - Vermesserplan 06.06.2014, Vermessungsbüro Horst Auszug aus dem topologischen Sonderplan mit neuen Grenzen KBM, 15.10.2013, Ludes Architekten B-Planentwurf vom 24.02.2015, SUBV Planskizze: Anbindung Parkhaus Klinikum - Variante 3, 16.04.2015, ARGUS Anlage 2 zum Grundstücksangebot „Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte“ Bebauungsplanentwurf 2450 SUBV vom 17.05.2016 (Stand Auslegungsbeschluss) d Ver 124 11 6 10 9 11 4 10 7 11 2 11 0 10 8 10 5 10 6 10 4 10 3 10 1 108 106 104 10 2 10 0 78 80 Stra ß b 122 118 120 112 114 116 72 r Stra urg e 77 15 9 16 11 63 15 1 15 3 15 5 15 7 tra ße arl-S rich-K 91 Fried 87 85 83 81 79 77 82 104 73 80 75 105 71 107 69 108 67 72 65 70 63 68 123 61 125 25 8 26 2 26 6 stra Umgrenzung von Erhaltungsbereichen gem. § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB 26 8 Umgrenzung von Gesamtanlagen (Ensemble), die dem Denkmalschutz unterliegen (§ 5 Abs. 4, § 9 Abs. 6 BauGB) ße * 55 49 70 68 66 traße 64 62 An na -Lü h ringS 60 1865 18 1793 179 1792 31 33 35 58 29 27 23 21 50 1786 19 48 1785 17 46 42 Mit der Allgemeinheit dienenden Geh- und Radfahrrechten zugunsten der Stadtgemeinde Bremen zu belastende Flächen 1787 17 Mit der Allgemeinheit dienenden Geh- und Fahrrechten zugunsten der Stadtgemeinde Bremen zu belastende Flächen 6 22 19 24 rsee 2 26 28 -Stra 4 Durchfahrt / Überbauung 1232 3 1232 Erhaltung von Bäumen 8 119411931192 1191 11901 11 30 32 34 36 ße 38 34 36 38 38 A Mit der Bekanntmachung dieses Planes treten innerhalb seines Geltungsbereiches sämtliche Festsetzungen des Bebauungsplanes 2364 außer Kraft. 2. In allen Allgemeinen Wohngebieten sind Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Hochgaragen unzulässig und Tiefgaragen einschließlich ihrer Rampen nur innerhalb der mit TGa und TGa* gekennzeichneten Flächen sowie der daran angrenzenden überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. 26 24 22 20 12 10 1132 1207 9 1134 14 1135 19 16 1 25 2 27 In den mit WA 4 gekennzeichneten Allgemeinen Wohngebieten ist Wohnen in den Erdgeschossen unzulässig. Ausnahmsweise kann für einen untergeordneten Anteil der jeweiligen Nutzfläche Wohnen zugelassen werden. 4. In allen Mischgebieten sind Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten unzulässig. 5. 1138 11371136 44 390 4 3 3. 8 1133 6 327 1 Schaumb 18 16 14 12 1131 46 11 6 393 100 Meter 392 1 418 55 9 4 7 31 390 / 1 388 389 1 6. 8 10 66 13 53 20 28 gez. Nuhn 404 405 Nien b 428 51 7. 21 2 21 6 50 403 52 22 24 Im Auftrag 25 u rge 16 18 56 58 54 Bü c ke r St r aß e 60 62 14 traß er S b ur g 425 429 430 87 48 375 423 399 400 GeoInformation Bremen 26 374 12 e 64 15 17 19 21 23 25 27 373 422 398 46 30 83 44 32 49 42 45 47 46 44 47 45 40 5.1 In den mit MI 1 und MI 8 gekennzeichneten Mischgebieten ist Wohnen unzulässig. 5.2 In den mit MI 3, MI 5 und MI 7 gekennzeichneten Mischgebieten ist Wohnen in den Erdgeschossen unzulässig. Satz 1 gilt nicht für das teilweise im MI 2 liegende Bettenhaus (9-geschossiges Bestandsgebäude im Grenzbereich zu dem geplanten Parkhaus). In den mit MI 2 gekennzeichneten Mischgebieten sind ausschließlich Hochund Tiefgaragen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder zulässig. Außerdem sind darin ergänzende gewerbliche Nutzungen sowie Anlagen für soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig. Satz 1 gilt nicht für das teilweise im MI 2 liegende Bettenhaus, soweit dieses Bestandsgebäude erhalten wird. In den Mischgebieten unterliegt die Zulässigkeit von Hoch- und Tiefgaragen für Kraftfahrzeuge inklusive ihrer Rampen folgenden Regelungen: 7.1 In allen Mischgebieten sind Tiefgaragen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und außerhalb der mit TGa und TGa* gekennzeichneten Flächen unzulässig. 7.2 In den mit MI 5, MI 6 und MI 8 gekennzeichneten Mischgebieten sind Hoch- und Tiefgaragen zulässig. 85 376 407 432 Sie darf nur mit Zustimmung von 378 Diese Karte ist gesetzlich geschützt. GeoInformation Bremen vervielfältigt, umgearbeitet, veröffentlicht 352 408 431 379 oder an Dritte weitergegeben werden. 131 353 131 409 380 433 (§ 14 des Vermessungs- und Katastergesetzes vom 18.10.1990-Brem. Gbl.S.313) 1220 375131 374 354 1 55 410 434 381 131 131 355 14 54 411 382 131 131 435 356 15 53 412 383 131 436 351 10. In den mit WA 2, MI 1, MI 6, MI 7, MI 7* und MI 8 gekennzeichneten Teilen des Plangebietes darf die zulässige Grundfläche durch die Grundflächen der in §19 (4) Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert, höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9, im übrigen Plangebiet bis zu 25 vom Hundert, höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8, überschritten werden. Weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden. 11. In der abweichenden Bauweise gelten die Bestimmungen der geschlossenen Bauweise und es darf in jedem Fall an die Baugrenzen herangebaut werden; die Tiefen der Abstandsflächen können bis auf 0,2 H reduziert werden. In dem an das Bettenhaus angrenzenden mit MI 2 gekennzeichneten Mischgebiet können die Tiefen der Abstandsflächen bis auf 0,1 H reduziert werden, soweit das bestehende Bettenhaus erhalten wird. In der abweichenden Bauweise muss die Belichtung von Aufenthaltsräumen über eine Gebäudeseite erfolgen, vor der eine Abstandsfläche von 0,4 H frei gehalten wird. Abweichend von dem vorstehenden Satz, können für die Nordseite des Bettenhauses Ausnahmen für einzelne Geschosse zugelassen werden, soweit dort eine ausreichende natürliche Belichtung gegeben ist. 12. In den mit WA 3, WA 4, MI 4 und MI 6 gekennzeichneten Teilen des Plangebietes darf die rückwärtige Baugrenze durch überwiegend unter der Geländeoberfläche liegende bauliche Anlagen um maximal 3,00 m überschritten werden, sofern dadurch geschützte Bäume nicht beeinträchtigt werden. Das Maß der Oberkante der baulichen Anlage darf (ohne Überdeckung Gründach) maximal 0,70 m über der Höhe der vor der jeweiligen Fassade liegenden öffentlichen Straßenverkehrs- und Grünflächen liegen, gemessen an der Grundstücksgrenze. 13. Eine Überschreitung der Baulinien und Baugrenzen durch Balkone, Erker und Loggien kann an den zu den öffentlichen Straßenverkehrs- und Grünflächen ausgerichteten Gebäudeseiten ab dem 1. Obergeschoss bis zu einer Tiefe von 0,60 m, an den übrigen Gebäudeseiten bis zu einer Tiefe von 1,50 m zugelassen werden, sofern dadurch geschützte Bäume nicht beeinträchtigt werden. Die Unterschreitung von Baulinien auf Höhe des Erdgeschosses kann zum Zwecke der Einhaltung von Sichtdreiecken in Eingangs- und Zufahrtsbereichen bis zu einer Tiefe von 3,00 m zugelassen werden. Vorbauten (z.B. Balkone und Erker) und Rücksprünge (z.B. Loggien) von der durch eine Baulinie oder Baugrenze definierten Außenwand dürfen in jedem Geschoss insgesamt max. 40 % der Breite der jeweiligen Außenwand in Anspruch nehmen. 14. Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind Gebäude zur Unterbringung von Fahrrädern, Gebäude zur Versorgung des Baugebietes mit erneuerbaren Energien und Einhausungen von Müllsammelbehältern ausnahmsweise und Unterflurmüllsysteme generell zulässig. Sonstige Nebenanlagen, soweit sie Gebäude im Sinne der Bremischen Landesbauordnung sind, sind auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen nicht zulässig. Bäume, die den Schutzbestimmungen der Baumschutzverordnung unterliegen, dürfen durch die vorgenannten Anlagen und Gebäude nicht beeinträchtigt werden. Auf den an den öffentlichen Räumen liegenden Gebäudevorbereichen sind Nebenanlagen nicht zulässig. 20. Abweichend von Festsetzung Nr. 9 ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf provisorisch hergestellten Stellplätzen auf den mit MI und WA gekennzeichneten Flächen sowie auf den öffentlichen Grün- und Straßenverkehrsflächen für einen Zeitraum von maximal zweieinhalb Jahren vorübergehend zulässig, solange die zum Abstellen von Kraftfahrzeugen vorgesehenen Gebäude bzw. Gebäudeteile auf den hierfür festgesetzten Flächen noch nicht hergestellt sind. Die Zulässigkeit wird begrenzt auf die Deckung des durch Vorhaben im Plangebiet ausgelösten Stellplatzbedarfs und zusätzlich maximal 750 Stellplätze für das Klinikum Bremen-Mitte. Stichtag ist der Beginn der Nutzung des die Stellplatzpflicht auslösenden Vorhabens und für die Stellplätze des Klinikums die Inbetriebnahme des Teilersatzneubaus des Klinikums. Für Stellplätze des Klinikums BremenMitte kann die Dauer des provisorischen Parkens ausnahmsweise auf maximal dreieinhalb Jahre erhöht werden. Im Bereich der nicht überbaubaren Grundstücksfläche stehende geschützte Bäume dürfen durch die vorgenannten Anlagen nicht beeinträchtigt werden. 21. Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig und dürfen nur kleinflächig und als ein der Fassadengestaltung untergeordnetes Element ausgeführt werden. Oberhalb der Brüstung des ersten Obergeschosses sind Werbeanlagen unzulässig. 22. In den Baugebieten sind nicht durch Gebäude über- oder unterbaute oder für Terrassen beanspruchte Flächen (Innenhöfe, Wege, Zufahrten und Stellplätze) wasserdurchlässig zu gestalten. Das anfallende Niederschlagswasser ist in dem jeweiligen Baugebiet zu versickern. Sollte eine Versickerung aufgrund eines zu geringen Grundwasserflurabstandes, nicht zur Versickerung geeigneter Bodenverhältnisse oder aufgrund einer weitgehenden Überbauung oder Unterbauung des Grundstückes beispielsweise mit einer Tiefgarage nicht möglich sein, ist eine Einleitung in die öffentlichen Abwasseranlagen zulässig. 23. Einfriedungen von Grundstücken sind nur auf oder hinter der Baugrenze bzw. Baulinie und nur in Form von Hecken, Mauern oder Stabgitterzäunen bis zu einer Höhe von 1,20 m zulässig. Abweichungen können zugelassen werden. 24. Die in dem mit "Grüne Mitte" gekennzeichneten Teilbereich der öffentlichen Grünfläche anzulegenden ein oder zwei Spielplätze müssen eine Gesamtfläche von mindestens 2.000 m² haben. In dem mit "Grüne Mitte" gekennzeichneten Teilbereich ist zusätzlich eine ebene Fläche mit einem Durchmesser von mindestens 22 m von jeglichen Aufbauten freizuhalten. Für die ebene Fläche ist als Bepflanzung nur Rasen zulässig. 25. Im Plangebiet ist in Folge von Verkehrslärm mit erhöhten Außenpegeln tagsüber und nachts zu rechnen. Daher sind Regelungen zum Schallschutz zu treffen. Die nachfolgend genannten Festsetzungen sind nicht anzuwenden, wenn im Rahmen eines Einzelnachweises ermittelt wird, dass die an den Gebäudefassaden tatsächlich vorhandenen Außenpegel tags ≤ 55 dB(A) und nachts ≤ 45 dB(A) betragen. Im Übrigen gilt folgendes: 25.1 16. In den mit WA 2, WA 3 und MI 4 gekennzeichneten Teilen des Plangebietes ist für die Oberkanten der Fertigdecke des Kellergeschosses (Sockelhöhe) eine Höhe von mindestens 0,70 m und maximal 1,10 m einzuhalten, wenn die darüber liegende Fläche des Erdgeschosses zu Wohnzwecken genutzt wird. Bezugspunkt ist die Höhe der vor der jeweiligen Fassade liegenden öffentlichen Straßenverkehrs- oder Grünfläche, gemessen an der Grundstücksgrenze. Geringfügige Abweichungen von Satz 1 können zugelassen werden. 17. In den mit WA 4, MI 3 und MI 7 gekennzeichneten Teilen des Plangebietes muss die nicht zu Wohnzwecken genutzte Fläche eine Geschosshöhe von mindestens 4,00 m und jeweils mindestens einen separaten, ebenerdigen Zugang von den öffentlichen Straßenverkehrs- oder Grünflächen aufweisen. Die zu den öffentlichen Straßenverkehrs- oder Grünflächen orientierten, erdgeschossigen Fassaden müssen mit Fenster- und Türöffnungen versehen sein, deren Gesamtfläche mindestens zwei Drittel der jeweiligen erdgeschossigen Fassade ausmacht. Satz 1 und 2 gelten nicht für das teilweise im MI 3 liegende Bettenhaus, soweit dieses Bestandsgebäude erhalten wird. 18. Oberhalb der jeweils zulässigen Vollgeschosse darf nur ein Nichtvollgeschoss errichtet werden. 19.2 19.3 19.4 Im Plangebiet sind sowohl Flachdächer als auch mindestens 2-seitig geneigte Dächer zulässig. In den mit GD gekennzeichneten Flächen sind ausschließlich mindestens 2-seitig geneigte Dächer zulässig. Geneigte Dächer müssen eine Dachneigung von 15 - 35 Grad aufweisen. Das Zurücksetzen (Staffelung) des obersten Geschosses an den zu den öffentlich zugänglichen Räumen gelegenen Fassadenseiten ist außer an den mit Asterisk (II*, III*, IV*) gekennzeichneten bebaubaren Grundstücksbereichen nicht zulässig. Einschnitte als Dachloggien für untergeordnete Bereiche können zugelassen werden. Auf den mit Asterisk (II*, III*, IV*) gekennzeichneten Flächen kann das als Nichtvollgeschoss zu errichtende oberste Geschoss an die Fassaden des darunter liegenden Geschosses herangebaut werden. Wird der obere Gebäudeabschluss als Flachdach errichtet, stellt die festgesetzte Traufhöhe (TH) zugleich die maximale Gebäudehöhe dar. Wird das Dach als geneigtes Dach hergestellt, kann der First das als Traufhöhe festgesetzte Maß um maximal 2,60 m überschreiten. Die Einhaltung der jeweils festgesetzten Traufhöhe auf allen Gebäudeseiten bleibt davon unberührt. Von der festgesetzten Traufhöhe kann in untergeordneten Abschnitten abgewichen werden. Bei Flachdächern darf die zulässige Höhe baulicher Anlagen ausnahmsweise durch technische Aufbauten, Aufzugsüberfahrten, eingehauste Treppenausstiege und Solarenergieanlagen überschritten werden, wenn die Gestaltung des Gesamtbaukörpers und das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden. Technische Aufbauten sind gebündelt einzuhausen und mindestens 2,5 m von der Außenfassade zurückzusetzen. Bei Solarenergieanlagen muss ein Mindestabstand von 1,00 m zur Außenfassade eingehalten werden. Bei geneigten Dächern ist eine Überschreitung der maximalen Gebäudehöhe durch die in der Festsetzung 19.3 genannten Anlagen unzulässig. Solarenergieanlagen müssen in die Dachflächen integriert werden. 19.5 Die tragenden Konstruktionen von Dachflächen sind so auszubilden, dass die Errichtung von Solarenergieanlagen möglich ist. 19.6 Flachdächer sind extensiv mit einem Mindestaufbau von 10 cm, Dächer von Tiefgaragen und Kellergeschossen intensiv mit einem Mindestaufbau von 40 cm zu begrünen. Für Flachdächer und Tiefgaragen sind Ausnahmen bis zur Hälfte, für Dächer von Kellergeschossen bis zwei Drittel der jeweiligen Dachfläche möglich, wenn Flächen für technische Anlagen, Terrassen oder Anlagen für soziale, gesundheitliche oder sportliche Zwecke beansprucht werden. Auf den Flächen, die in Abb. 1 „Beurteilungspegel tags“ mit der Schraffur TL gekennzeichnet sind, ist in Folge von Verkehrslärm tagsüber mit Außenpegeln > 55 dB(A) zu rechnen. Für auf diesen oder unmittelbar an diesen Flächen liegende Gebäude oder Teile von Gebäuden ist aus Gründen des Schallschutzes zu gewährleisten: - 25.2 25.3 15. Im Plangebiet ist die Nutzung von unterhalb der Geländeoberfläche liegenden Geschossen zum dauerhaften Aufenthalt von Personen unzulässig. In den Mischgebieten unterliegt die Zulässigkeit des Wohnens folgenden Einschränkungen: 48 1:1000 401 Landesamt für Kataster - Vermessung 426 402 - Informationssysteme Immobilienbewertung 29 372 33 349 369 370 35 348 368 31 24 26 28 347 32 1. 3 8 10 12 14 16 18 20 22 ße Stra 30 346 34 1125 1126 1127 1159 13 In den Baugebieten sind oberirdische Stellplätze für Kraftfahrzeuge nur in den zum Abstellen von Kraftfahrzeugen gekennzeichneten Flächen (St, StC) zulässig. Tiefgaragen müssen innerhalb der mit TGa* gekennzeichneten Flächen vollständig unterhalb der Geländeoberfläche liegen; innerhalb der mit TGa gekennzeichneten Flächen darf das Maß der Oberkante der baulichen Anlage der Tiefgarage (ohne Überdeckung Gründach) maximal 0,70 m über der Höhe der vor der jeweiligen Fassade liegenden öffentlichen Straßenverkehrs- und Grünflächen liegen, gemessen an der Grundstücksgrenze. Im Sockelbereich liegende Fenster und Öffnungen von Tiefgaragen können in den zum öffentlichen Raum hin liegenden Fassaden zugelassen werden, wenn sie untergeordnet sind. 19. Der Bebauungsplan setzt die folgenden Bestimmungen für Dächer fest: 4 2A 2 4 6 9 11 13 15 17 36 1219 1123 1124 1129 1130 9. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind Einzelhandelsbetriebe nicht allgemein zulässig. Ausnahmsweise können in den Mischgebieten nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevantem Sortiment, in den allgemeinen Wohngebieten die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden zugelassen werden. In den mit MI 7 und MI 7* gekennzeichneten Mischgebieten sind nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevantem Sortiment allgemein zulässig. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 34 315 345 8. 19.1 363 Diese Planunterlage entspricht dem Inhalt394 der amtlichen Liegenschaftskarte und 340 weist im Geltungsbereich des Bebauungsplansdie städtebaulich bedeutsamen 364 395 419 baulichen Anlagensowie Straßen, Wege und Plätze vollständig nach. 341 365 396 420 Stand vom: September 2015 342hat 366 Sie eine für den Zweck der Planung geometrische 421 397hinreichende Genauigkeit. 343 367 1 344 350 Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung 40 1128 328Originalmaßstab 1 37 41 314 318 Mind e 29 39 313 317 319 31 37 312 316 286 35 311 Mit Rechten für unterirdische Leitungen der Eigentümer der anliegenden Grundstücke zu belastende Flächen 1782 1869 1860 17 1862 1861 1859 185 1 40 15 3 339 Tiefgarage vollständig unterirdisch 1789 1159 15 50 TGa* 1788 1122 336 36125 1 337 361 2 338 362 Tiefgarage 36 34 13 39 284 33 310 43 283 ne r 27 307 40 282 288 320 19 23 25 275 306 38 79 274 305 281 285 21 303 273 1 277 308 278 309 0 TGa 1790 Vorstadt am rechten Weserufer, Flur 328242, 243, 266, 2267 und 268 335 Private Stellplätze, Carsharing + Behinderte Mit der Allgemeinheit dienenden Gehrechten zugunsten der Stadtgemeinde Bremen zu belastende Flächen 112 333 StC 1791 25 56 54 52 82 37 32 9 7 80 Stellplätze, Besucher + Privat 1849 38 15 13 11 Fried St 78 44 19 17 tra ße arl-S rich-K 1799 1800 1801 1802 1803 1 2 3 1170 25 1171 27 1172 29 1173 31 1174 33 1175 35 1176 37 11771178 39 11791180 1181 1182 1183 1184 1185 3 5 20 Einzelanlagen (unbewegliche Kulturdenkmale), die dem Denkmalschutz unterliegen (§ 5 Abs. 4, § 9 Abs. 6 BauGB) Unterschutzstellungsverfahren läuft Umgrenzung von Flächen für Stellplätze Die Umgrenzungslinie wird nicht dargestellt, wenn sie mit einer Straßenbegrenzungslinie zusammentrifft 8 18 Einzelanlagen (unbewegliche Kulturdenkmale), die dem Denkmalschutz unterliegen (§ 5 Abs. 4, § 9 Abs. 6 BauGB) SONSTIGE FESTSETZUNG 1 10 3 10 1 97 95 93 301 302 272 280 287 11 38 249 tra ße arl-S rich-K Fried 45 43 21 22 B 22 A 10 5 50 a r ck 42 41 48 11 Regelungen für die Stadterhaltung und für den Denkmalschutz 26 4 15 43 39 1223 46 248 1218 Spielplatz 115 36 44 traße 37 247 42 300 42 40 9 17 41 er S 35 26 0 1784 Graf -Wal de 38 33 246 16 36 456 1 31 250 1895 10 40 502 501 453 454 500 455 499 498 497 29 245 1902 1896 15 42 452 27 251 1911 1160 1 rg 334 299 45 252 117 1804180 1908 43 25 Achi m 38 91 89 87 85 253 297 44 21 36 271 276 lsb e 13 322 1 296 1 298 268 83 244 241 34 99 ße Stra n er 254 266 270 279 291 2 265 267 81 243 118 59 25 6 MI 41912 7 323 1 45 451 19 22 4 10 7 45 239 255 Hu 47 450 17 121 8 6 264 269 77 238 257 256 1161 2 263 46 449 15 47 e traß te S Priv a 20 Sporthalle 242 258 5 11 262 48 504 503 13 122 1159 12 Am 291 3 47 448 221 2 221 16 210 4 32 Öffentliche Grünfläche (Grünanlage mit 1 bis 2 Spielplätzen) 1162 5 1 80 221 17 Gesamtschule Mitte 30 11 GRÜNFLÄCHEN 109 126 1900 1899 1898 Öffentliche Straßenverkehrsflächen Geh- und Radweg Einfahrtsbereich für Hoch- und Tiefgaragen 1162 4 1162 3 49 505 447 221 3 51 446 16 4 41 221 / 12 221 / 13 259 1 2 Verd e r 93 98 96 HsN r. 90 88 86 84 103 124 1901 Private Straßenverkehrsflächen Straßenbegrenzungslinie Die Straßenbegrenzungslinie wird nicht dargestellt, wenn sie mit einer Baugrenze zusammenfällt 102 1893 1209 1206 1205 1232 1208 1207 1204 1232 1203 1202 1 1201 2 12001199 4 1198 6 11971196 8 10 1195 12 a GRZ 0,8 16 6 16 2 50 16 4 e l i ng a St r G+R 101 1162 1 261 1 237 22 13 12 Bism 1232 6 g 1904 14 163 221 19 Öffentliche Straßenverkehrsflächen 106 95 1894 MI 2 53 e raß St er 17 ng n- S r ge t-Jü Sa n k 39 37 35 33 31A 18 444 445 506 62 ße 17 28 19 15 2 me He 11 9 16 0 75 40 e 22 14 12 10 8 6 4 50 11 2 9 20 14 509 508 64 VERKEHRSFLÄCHEN 1299 3 1331 66 58 52 ße 7 21 443 507 2A 7 15 8 181182 180 / 2 1 1 60 3A 5 15 6 68 260 3 15 4 70 201 6 208 Baugrenze 15 3 1914 1232 5 115 116 1 54 150 6 Baulinie Private Straße 1897 114 16 5 240 1 510 16 1 174175176177 178179 172173 189 183 184 1 185 186 201 170 5 1 166 15 7 15 9 151 15 3 15 5 149 187 48 nur Hausgruppen zulässig Durchgang UK mind. 3,0 m 1232 4 1903 g GRZ 0,65 116 2 56 210 3 98 165 14 1A Brommyplatz 164 1 162 / 1 163 161 11 3 111 160 1 1 201 159 157 158 4 10 5 10 3 12 5 14 3 14 5 147 g 1 14 GRZ1710,85 13 7 131 129 12 7 8 5 6 22 13 75 1 60 1210 121 1 12 3 1217 1217 / 4 5 1217 3 111 112 113 G + 108 R 15 2 MI 7* FH 14,40 m TH 10,20 m 13 2 13 0 Abweichende Bauweise 110 1232 7 4 MI 1163 109 1 110 16 12 GD TH 15,20 m 153 20 10 A IV GD TH 15,20 m IV 156 3 141 11 145 97 99 1 D * g 119 121 11 7 GRZ 0,8 15 18 144 2 13 23 12 74 e 24 e 11 76 100 1 150 2 150 3150 1504 5 152 119 101 / 15 Polizeirevier Steintor 120 120 1 2 121 2 150 1 141 10 1212 1 144 / 1 a GRZ 0,85 GD MI 3 134 1 130 131 141 6 139 1 traß 25 10 73 58 1 85 3 1209 9 26 9 traß en s 8 72 115 1 II 1216 141 3 110 114 101 14 124 99 MI 7 TH 14,40 m 102 103 12 4 12 2 10 1 97 95 93 91 129 126 125 141 / 4 er S 27 7 71 108 107 109 106 111 105 1 104 103 112 1 1 1 101 113 13 85 6 92 1 93 94 1 95 96 65 123 7 28 90 1 63 73 71 ] [11 29 ni Ora 6 70 56 85 5 61 67 69 5 30 5 raße 8 54 28 Bebauungsplan 2450 r St ur ge 1208 4 6 Gymnasium an der Hamburger Straße 87 1 88 89 91 52 67 68 53 69 24 4 66 22 2 65 20 2C 64 18 36 3 16 35 aß e 25 17 24 15 23 14 34 12 33 51 nstr 1206 1 49 50 10 15 31 32 63 48 8 30 62 47 6 7 1 61 2 12 / 1 9 10 / 11 1 /1 28 3 29 86 1 43 44 41 42 46 13 1 82 1 27 4 8 1 21 25 11A Ha m b 6 1 13 19 23 29 4 43 41 39 37 35 33 31 te Myr 2B 40 eer en M 11 32 45 17 4 1 5 30 11 2A 18 1 20 28 51 84 / 1 83 5 9 17 1 22 24 26 57 34 7 16 / 1 12 40 38 5 15 36 46 59 79 77 TH 11,20 m 101 / 4 42 3 41 2 3 1 1 1 22 20 arz 9 7 5 3 1 w S ch 16 18 44 16 17 2 22 4 14 12 10 10 / 3 10 / 4 11 1 15 50 48 z w ar 81 89 87 85 83 a Ho y 5 1 9 13 14 Sch Am 122 3 8 7 Am 683 10 2 56 54 52 eer M n e 128 127 72 70 68 86 StC Stra 118 / 17 22 2 22 1 19 18 1 1 64 62 60 58 66 84 II III 88 3 20 54 23 5 2 17 2 TH 8,00 m 27 37 11 2 117 2 61 g 60 1 57 GRZ 0,7126 128 58 59 120 11 8 16 1 11 4 TH 5,40 m GD TH 4,80 m FD TH 14,40 m 1 40 63 39 A 1206 5 132 90 36 11 0 5 TH 11,20 117 m 2 3 4 ge r 623 596 624 595 625 594 626 593 627 592 591 628 590 629 TH 14,40 m 689 traß 597 26 1 35 96 10 4 10 2 100 98 8A 38 3 68 34 70 69 33 56 71 72 54 55 53 52 50 10 8 106 II* 64 31 WA 65 39 67 66 1 99 6 7 368 37 36 35 49 48 47 45 46 94 74 73 75 76 44 He me li 622 43 38 36 34 28 621 18 50 599 16 48 600 52 30 31 32 33 34 29 28 32 619 1 42 1 39 26 46 44 601 598 31 TH 14,40 m 79 92 24 42 40 ße 38 33 ngstra Lessi Urologische und Augenklinik StC 78 77 32 31 30 29 28 27 26 So rg i enf r e 96 100101 TH 14,40 m I er Arb 56 III* g GRZ 0,4 40 1 16 III* III* I 97 8 9 10 11 12 13 14 15 2 58 WA 3 TH 17,00 m 223 163 1909 1165 1165 / 2 1 1167 1168 1164 1169 Bunker 73 612 613 58 44 57 17 18 19 20 21 22 80 84 82 83 1 60 IV TH 14,40 m 42 56 23 1 62 anstalt St 36 31 55 81 24 54 Untersuchungs- 48 HsN HsN r. ch Am Langen Dei 64 TH 18,00 m r. 60 86 85 89 88 TH 14,40 m 71 62 61 729730 TH 14,40 m 87 94 95 GD TH 14,40 m 76 52 733 91 90 TH 14,40 m III* Staatl. Chem. II 92 93 IV GD 13 8 g GRZ 0,598 7 32 731 732 BAUWEISE, BAULINIEN, BAUGRENZEN 365 3 1907 1232 Anna 9 -Lüh 1848 1232 ringWe g 10 1166 Kindertagesstätte 69 74 72 70 30 17 19 21 23 25 27 63 TH 14,40 m g GRZ 0,4 Flachdächer UK mind. 3,80 m St 3 III* 1A 64 MI 4 TH 14,40 m StC WA 3 IV III* a GRZ 0,6 II StC 118 8 TGa WA 4 TH 10,00 m FH 19,50 m WA 3 TH 14,40 m a GRZ 0,6 TH 11,20 m StC TH 14,40 m TH 14,40 m III g GRZ 0,7 74 III* 74B WA 4 TGa* IV Dächer mit Dachneigung von 15° - 35° 1299 2 g Gesundheitszentrum Bremen-Mitte GRZ 0,7 GD II III* WA 3 1 727728 606607 608 609 610 611614 604 1 605 615 1 616 603 617 602 618 1038 TH 14,40 m Frauenklinik IV 118 26 TH 10,20 m FH 15,60 m 74 A IV TH 14,40 m 1 635 StC IV GD 58 15 28 60 26 62 24 e 13 726 53 22 2 StC TH 14,40 m TGa WA 4 Dermatologische Klinik IV TH 10,40 m FH 15,20 m TH 18,40 m GD V III* TH 14,40 m 46 588630 3 588 2631 587632 634 1 633 TH 14,40 m StC TH 14,40 m TH 14,40 m 52 220 a GRZ 0,5 IV 725 1 65 688 WA 1 GD TH 14,40 m Oberkante 2 1915 367 1 a GRZ 0,7 TH 14,40 m StC IV* a GRZ 0,6 IV TH 14,40 m Grüne Mitte g GRZ 0,6 IV III* WA 2 IV Firsthöhe Geschlossene Bauweise 1913 118 10 WA 3 II GD TH 14,40 m TH 14,40 m 66 586 III* IV TH 14,40 m StP G+R GD TH 21,80 m TH 11,20 m TH 14,40 m g GRZ 0,6 VI TH 14,40 m TH 14,40 m Traufhöhe in Metern über Straßenoberkante 1332 St StC 67 Klinik TH 14,40 m IV Kinderklinik WA 3 GD TH 18,40 m Ohrenklinik III TH 11,20 m 65 TH 14,40 m St Chirurgis VII TH 24,00 m GRZ 0,6 1910 V Hals-, Nasen- und R a GRZ 0,7 IV a GRZ 0,6 IV Alte medizinische D TH 18,00 m TGa* 15 362 16 362 17 362 18 362 19 Zahl der Vollgeschosse, Höchstmaß, Dachgeschoss fassadenbündig zulässig 14 9 102 e g GRZ 0,4 G+ WA 4 IV 664 51 TH 14,40 m WA 3 MI 4 II* IV TH 8,00 m Schule I TH 5,10 m FH 10,00 m GD TH 10,00 m FH 16,40 m GD TH 5,00 m I TH 18,60 m TH 14,40 m 118 20 St TH 14,40 m 74 191 68 22 11 aß str 9 668 656 667 57 666 665 58662 1 663 4 585 678 GD 72 18 9 66 20 i ng 7 654 669 67 679 TH 24,00 m a GRZ 0,7 III* g GRZ 0,6 G+R 18 ss 741 653 670 655 680 a GRZ 1,0 IV TH = 14,40 m 70 724 1 Mischgebiete 1916 68 18 7 64 16 Le 7 676 50675 674 651 673 652 672 671 707 3 682 681 WA 4 V GD MI 9 12 14 684 683 WA 3 TH 14,40 m I 362 5 TH 22,00 m FD 362 20 TH 14,40 m TH 11,20 m StC GD TH 5,00 m St IV I MI 3 96 St TH 14,40 m IV TH 4,00 m 1044 GD 1 18 5 IV TH 14,40 m 63 11 0 100 98 20 0 TH 14,40 m III MRT VII TH 24,00 m St St. Jürgen Kirche II VII II MI 4 g GRZ 0,9 Radiologische Klinik GD TH 17,60Kinderklinik m FH 21,60 m 66 19 8 MI Zahl der Vollgeschosse, Höchstmaß a GRZ 1,0 13 362 14 362 1317 4 III g GRZ 0,8 TH 22,00 m FD UK mind. 3,80 m traß 19 6 Allgemeine Wohngebiete Grundflächenzahl St 61 126 122 120 11 8 11 6 35 33 31 29 27 25 23 21 124 37 36 34 32 30 28 26 ße 19 19 4 362 4 1317 3 g GRZ 0,8 MI 5 TGa 76 695 2 24 17 15 19 2 724 2 721 722 723 724 4 7243 723 4 5 724 723 5 2 724 723 6 3 724 724 7 a 720 724 8 GRZ 0,6 9 724 10 724 11 724 12 Schutzbunker 724 13 724 14 695 Schutzbunker 1 tstr a 22 13 19 0 18 3 Friedenskirche 36 362 6 25 0 g GRZ 0,6 StC Klinikum Bremen-Mitte UK mind. 3,80 m 84 85 976 975 4 82 694 11 9 7 5 18 0 18 2 18 4 18 6 10291030 18 8 1031 10321033 18 1 973 m MI 4 64 17 9 931 930 977 TH 19,50 362 8 362 7 1 MI 6 g GRZ 0,8 1037 1035 1 /2 1037 1036 1037 3 1034 17 7 We nd 20 18 14 12 6 27 17 3 17 5 932 MI 2 Chirurgische Klinik TH 19,50 m n- S 10261027 933 970 1 972 971 MI 2 ZOP a GRZ 1,0 V r ge 17 6 17 8 934 1 TH 18,50 m 4,50 / 1,0 m WA MI 2 362 11 12 7 1 29 362 12 362 V Flur 63 965 968 9691 17 6 FD 1 966 967 88 17 4 39 41 987986 985984 983 982979 1028 4 g 940 GRZ 0,65 962 938 Brücke UK mind. 3,80 m OK max. 8,80 m Breite max. 3,50 m 94 26 MI 1 12 5 TGa 118 25 UK mind. 3,80 m 941 1 118 21 13 1 92 25 943 942 937 929 978 1043 37A 37 3 961 12 3 St siehe Detailzeichnung 955 12 9 362 9 TH 17,00 m 90 24 928 1 959 960 t-Jü 23 953 957 Sa n k 22 40 39 38 A 8 3 12 5 954 951 952 9561 1 958 946 944945 86 21 912 41 3 19 2 0 42 913 HsN r. 362 2 362 10 a GRZ 0,65 Heizwerk 1 949 948 947 950 12 3 17 4 16 2 80 17 0 17 2 1024 43 914 909 910 911 10 908 46 18 915 16 48 47 17 918 9161 1 917 906 907 1041 3 12 1 78 16 8 905 49 47 993 989 991 992 1023 10211022 988 1025 16 4 16 6 904 3 1 58 16 0 1 10161018 62 1017 1019 1020 4 15 6 48 990e 16 5 4 1015 49 Stra ß 15 6 14 7 994 8 13 865 859861862 860 50 orner 9 1A 12 51 866 863 1 857 858 1 7 52 902 919 903 1 44 2 11 996 995 1042 11 72 11 3 892 892 2 891 1 889 890 925 901 43 3 37 850 1 854855856 Pa ge nt 111 888 923 922 921 920 919 2 900 42 4 867 850 2 852 899 41 5 849 898 ße Wernerstra 45 6 868 853 10 40 7 869 53 10 9 11 9 924 1 10 8 ße 870 897 11 39 9 871 846 57 1040 12 10 Lind hornstra 872 845 848 817 816 10 7 16 0 17 0 17 2 g V GRZ 0,65 MI 8 118 22 998 896 847 8 887 10 5 4 11 841 842 1 843 1 844 10 3 15 8 362 1 12 1 B MI 1 12 1 357 8 ART DER BAULICHEN NUTZUNG MASS DER BAULICHEN NUTZUNG St 114 873 10 1 2 840 99 894 895 2 12 81 15 4 1 56 97 1 13 877 1 14 14 839 13 838 95 883 884 885886 893 36 877 3 37 15 876 / 880 2 878879 876 2 1 875 874 38 836 837 93 27 11 2 835 / 1 1039 89 10 8 87 879 1 106 85 15 83 A 35 83 10 4 79 79 A 81 A 42 16 8 74 13 2 1 11 4 40 62 HsN r. 25 36 38 60 HsN r. 23 16 6 1 58 13 15 4 25 HsN r. 16 4 11 9 A 11 7 12 1 A 7 357357 357 13 4 3 16 2 11 9 Plangeltungsbereich Bebauungsplan 2450 59 23 32 3 4 223 223 223 53 223 223 52 51 50 49 223 223 223 48 47 223 223 46 45 44 223 223 223 43 42 44 4 41 223 6 48 5 0 40 52 ße 21 HsN r. 28 30 16 0 78 1016 19 882 36 15 1 7 24 26 15 8 16 19 17 19 19 20 19 19 18 76 34 3 10 8 -Stra 15 8 15 6 32 11 1 3 22 57 17 30 9 20 55 aß e 9 17 924 1 925 928 15 28 7 223 74 16 1 8 53 13 26 5 12 1 4 Stra 11 881 24 3 8 10 11 5 11 5 A 962 1 357 357 9 337 1 223 223 223 223 63 62 61 60 223 223 223 223 59 58 57 56 223 223 55 54 56 9 o wstr 22 223 15 1 6 NL 54 7 20 357 2 11 3 1 13A 965 52 5 Tresc k 18 357 1 50 3 16 884 883 880 357 10 R 14 879 890889 357 11 111 G+ 12 872 4 878 357 12 48 10 872 6 5 10 6 8 873 3 7 838 6 10 4 836 837 3 866 867 1 1 9 1 835 16 3 864 1 868 903 1 869 1 902 901 904 1 900 899 898 894 893 1 897 896 895 2 1 894 8932 1 1 892 891 2A 905 4 6 1007 2 872 5 16 17 15 9 11 848 8411 834 33 8 6A 116 15 7 HsN r. 919 918 917 916 906 HsN r. 915 915 929 927 930 931 1 1 2 932933 913912 1 934935 911 910 936937 19 909 908 948 HsN r. 18 938 HsN r. 907 939 940 HsN r. 1 941 14 13 942 943 12 944945 946 11 10 973 20 21 947 9 1 8 22 H 1 sN r. 7 O HsN r.H 24 1 l g a s H N sN r. stra ße 1017 r. HsN 974 r. HsN HsN r.H r. sN r.27 972 1 1 HsN r. 971970 1A HsN r. 30 975 969 968 978 967 966 HsN r. 979 980 HsN r.35 965964 962 36 976 981 982 983 963 984 HsN r. 1 HsN r. 985 HsN r. 986 987 HsN r. HsN r. 960959 988 1 989 22 1 958 957 956 955 977 24 1 954 990 991 26 1 953 952 28 992 993 994 13 0 13 2 13 4 13 6 996 997 1 1 13 8 1 40 14 2 1 14 4 881 14 6 14 8 15 0 91 882 15 2 826 828 863 1 921 1 15 10 825 15 315 5 862 1 860 2 1A 822 Abb. 1 Beurteilungspegel tags 872 15 1 traße 16 821 18 849 1 14 9 13 4 820 14 7 en- S 22 850 2 920 1 There 819 851 20 818 s e n st 852 840 6 1015 1 24 815 raße 814 HsN r. 12 6 14 8 853 14 1 12 4 ße 14 6 34 28 812 858 1 13 9 32 854 810 13 7 ckstra 14 4 805 1 862 2 NL* 15 6 19 21 29 UK mind. 3,80 m 223 31 3 3 223 78 79 223 223 35 223 54 39 223 56 5 80 38 39 4 8 223 19 81 82 223 223 1 223 60 6 223 4 2 3 223 83 45 161 223 223 6 4 66 17 37 223 223 223 4 7 49 68 18 223 223 Graf160 159 223 223 223 36 35 84 51 5 70 H aes 3 158 223 12 8 1 34 33 223 223 Legende 85 86 223 223 72 eler-S 55 5 28A 223 223 157 7 223 32 87 88 223 156 traße 223 59 31 30 223 223 223 223 155 223 NL Legende 89 Außenpegel nachts (NL) > 50 ≤ 60 dB(A) 223 223 13 0 61 154 29 28 223 223 223 223 223 223 90 223 162 13 2 153 63 27 91 92 223 65 13 4 152 223 74 26 25 24 23 22 223 223 TL 93 Außenpegel tags (TL) > 55 dB(A) NL* Außenpegel nachts (NL*) > 60 dB(A) 6 7 13 6 76 223 94nachts Detailzeichnung M.: 1:500 151 223 Abb. 2 Beurteilungspegel 78 223 223 13 8 223 13 223 80 95 223 14 0 223 82 96 150 182 21 84 180 142 97 223 223 86 149 223 98 14 4 88 99 100 223 14 6 90 148 223 10 8 92 223 73 14 8 223 94 147 75 96 15 0 101 223 181 9 8 223 146 223 223 77 10 0 102 223 15 2 10 2 79 145 223 10 4 103 144 223 15 4 223 104 81 10 6 223 105 15 6 83 143 164 1 1 0 223 85 15 8 223 142 11 2 87 223 223 141 106 1 223 16 0 14 140 107 89 16 2 139 223 223 223 91 223 16 4 93 138 95 108 223 165 97 16 6 223 137 223 99 223 136 223 10 1 109 223 16 16 8 10 3 110 10 5 135 HsN r. 223 10 7 17 0 111 10 9 223 223 172 111 112 223 17 4 134 113 223 223 223 133 223 223 223 223 114 17 6 223 166 115 132 223 116 117 223 223 17 8 131 167 130 223 18 0 118 119 223 223 18 2 223 223 223 129 120 121 223 223 18 4 168 128 223 223 5 4 3 223 223 18 6 127 223 223 18 8 2 126 169 366 1 125 223 223 19 0 223 1 124 19 2 223 170 123 194 223 223 6 223 19 6 171 7 223 223 19 8 8 20 0 9 223 223 172 10 223 20 2 223 11 20 4 223 173 22 1 12 206 223 122 Innere 174 20 8 22 3 223 21 0 Medizin 21 2 175 Bism 223 21 4 arck 21 6 176 stra 223 21 8 ße 22 0 177 223 22 2 20 223 118 178 23 Sa nk t-Jür g 13 5 30 13 5 795 797 2 3 798 795 799 797 800 3 2 1 806 1 801 802 803 804 806 2 2 3 1 807 857 807 807 2 1 808 801 3 856 1 840 1 855 809 3 Bisma r 4 Plangeltungsbereich 223 223 223 75 Bebauungsplan 2450 76 77 223 223 14 2 13 1 10 7 NL 223 223 223 73 223 223 72 71 70 69 223 223 223 68 67 223 66 65 223 64 2 14 0 12 9 HsN r. 12 7 223 14 ße 33 48 12 2 12 5 TL 2A TL153 12 0 12 3 76 39 35 11 8 11 6 12 1 27 11 9 25 11 7 74 352 2 15 4 102 72 37 153 47 31 153 46 27 11 4 29 153 45 1008 3 23 23 A 11 5 79 82 TL 23 153 44 36 11 3 81 84 70 Sa nk t-Jürg en 19 11 0 153 43 10 8 68 25 15 153 42 66 21 17 64 352 1 n er ße 352 352 4 3 51 54 10 5 Verd e 52 16 5 50 352 5 16 2 ffelstr a 48 16 0 A 46 16 0 13 11 2 44 347 1 352 6 19 22 15 2 15 0 UK mind. 3,80 m 10 1 355 1 3 + 4 14 8 19 23 50 Mante u 42 354 19 24 25 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans 48 40 HsN r. 99 26 Brücke UK mind. 3,80 m 19 OK max. 8,80 m 15 19Breite max. 3,50 m 19 14 46 38 345 2 12 0 TH 18,50 19 4,50 / 1,0 m 19 19 27 7.3 In den mit MI 3 und MI 4 gekennzeichneten Mischgebieten sind Hoch- und Tiefgaragen unzulässig. 7.4 In den mit MI 1 und MI 9 gekennzeichneten Mischgebieten sind Garagengebäude nur als Tiefgarage zulässig. 7.5 In den mit MI 7 und MI 7* gekennzeichneten Teilen des Mischgebietes können Garagengebäude nur ausnahmsweise und nur als Tiefgarage zugelassen werden. ZEICHNERISCHE FESTSETZUNGEN 44 6 153 30 153 153 31 32 153 153 33 34 153 153 35 36 153 153 37 38 153 153 56 39 40 153 58 60 5 62 97 A 11 8 19 28 42 153 6 153 29 95 11 6 960 961 er S t r aß e 97 11 4 19 29 809 250 2 808 250 807 250 806 250 805 250 8 2 40 30 Elsas s 959 19 30 19 12 m 19 13 38 28 363 11 2 957 19 11 36 26 11 257 18 10 6 24 93 351 344 3 153 153 18 19 153 153 153 20 21 22 153 153 153 153 23 24 25 26 153 153 32 3 27 28 4 3 91 20 1 34 10 4 22 9 257 12 257 10 257 257 257 153 9 13 8 41 256 1 257 257 15 16 257 17 7 9 10 2 20 153 17 nove r 89 348 345 1 11 0 20 2 32 7 18 - Han 87 958 20 3 35 5 16 ahn O snab rück 85 16 5 250 33 3 14 146 174 347 2 346 346 2 346 3 4 10 4 16 6 4 e 12 Eis en b 3 16 7 31 2 150 1 344 1 346 1 16 8 traß 257 4 257 1 257 257 257 2 5 6 257 153 257 7 7 153 153 3 8 153 9 153 153 10 153 11 12 13 153 153 4 14 15 153 6 8 1 16 0 143 2 147 75 A 10 1 77 29 136 2 75 27 143 1 73 A 25 142 86 73 un s 2 141 23 140 ße 21 129 25.4 dass in den zu Wohnzwecken dienenden Aufenthaltsräumen durch bauliche Ausbildung (z.B. Schallschutzfenster) tagsüber der Mittelungspegel von 35 dB(A) nicht überschritten wird. dass durch bauliche Ausbildung (z.B. Grundrissgestaltung, Anordnung von schutzbedürftigen Räumen auf der lärmabgewandten Seite, Verglasung der Loggien und Balkone) ein Mittelungspegel von 55 dB(A) in wenigstens einem hausnahen Freibereich je Wohnung nicht überschritten wird. Auf den Flächen, die in Abb. 2 „Beurteilungspegel nachts“ mit der Schraffur „NL“ gekennzeichnet sind, ist in Folge von Verkehrslärm nachts mit Außenpegeln > 50 dB(A) und ≤ 60 dB(A) zu rechnen. Für auf diesen oder unmittelbar an diesen Flächen liegende Gebäude oder Teile von Gebäuden ist aus Gründen des Schallschutzes zu gewährleisten, dass nachts in Schlaf- und Kinderzimmern durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster in Kombination mit schallgedämmter Belüftung, Doppelfassaden, verglaste Loggien) ein Innenraumpegel von 30 dB(A) nicht überschritten wird. Auf den Flächen, die in Abb. 2 „Beurteilungspegel nachts“ mit der Schraffur NL* gekennzeichnet sind, ist in Folge von Verkehrslärm nachts mit Außenpegeln > 60 dB(A) zu rechnen. Auf diesen Flächen können Aufenthaltsräume von Wohnungen zur Lärm zugewandten Seite ausnahmsweise zugelassen werden, wenn durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster in Kombination mit schallgedämmter Belüftung, Doppelfassaden, Kastenfenster, vor den Fenstern liegende verglaste Erker, verglaste Loggien) gewährleistet ist, dass in Aufenthaltsräumen ein Mittelungspegel von 30 dB(A) nachts nicht überschritten wird. Im übrigen Plangebiet ist in Folge von Verkehrslärm in der Nacht mit Außenpegeln > 45 dB(A) bis ≤ 50 dB(A) zu rechnen. Daher ist bei Gebäuden, die im übrigen Plangebiet errichtet werden, aus Gründen des Schallschutzes zu gewährleisten, dass nachts durch bauliche Ausbildung (z.B. Grundrissgestaltung, lärmabsorbierende Materialien) in Aufenthaltsräumen ein Mittelungspegel von 30 dB(A) nachts bei freier Belüftung (gekipptes Fenster) nicht überschritten wird. FREIE HANSESTADT BREMEN (STADTGEMEINDE) BEBAUUNGSPLAN 2450 für ein Gebiet in Bremen - Östliche Vorstadt zwischen Am Schwarzen Meer, Sankt-Jürgen-Straße, Bismarckstraße und Friedrich-Karl-Straße (Bearbeitungsstand: 17.05.2016) HINWEISE RECHTLICHE GRUNDLAGEN: Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F.d.B. vom 23. Januar 1990 (BGBI.I S. 132) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBI. I s: 1548) Planzeichenverordnung (PlanZV) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Landesbauordnung (LBO) Die Vorschriften der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes im Lande Bremen (Baumschutzverordnung) in der jeweils aktuellen Fassung bleiben von den Festsetzungen des Bebauungsplans unberührt. Bei der Durchführung von Baumaßnahmen, Abgrabungen und Auffüllungen sind Schutznahmen zum Erhalt des Baumbestandes nach dem Stand der Technik anzuwenden. Notwendige Fällungen von Bäumen sowie Rodungen von Gehölzen und Vegetationsflächen sind aus Gründen des Artenschutzes, vor allem zum Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten, ausschließlich in der Zeit vom 1.10. bis 28.02. eines jeden Jahres zulässig (§ 39 und 44 BNatSchG). Ausnahmen und Befreiungen von diesen Vorschriften des Artenschutzrechts sind im Vorwege bei der Naturschutzbehörde zu beantragen. Im Planbereich ist mit Kampfmitteln zu rechnen. Vor Aufnahme der planmäßigen Nutzung ist in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen eine Beseitigung der Kampfmittel sicherzustellen. Im Plangebiet ist mit dem Vorhandensein archäologischer Bodenfunde zu rechnen. Bei Erdarbeiten, insbesondere auch bei Kampfmittelsucharbeiten, ist eine Beteiligung des Landesarchäologen erforderlich. Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes bleiben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unberührt. Dem Genehmigungsvorbehalt des Landesamtes für Denkmalpflege unterliegen alle baulichen Veränderungen an den Gebäuden, an den Grünanlagen sowie an dem bestehenden Gitterzaun im Bereich des Denkmalensembleschutzes an der St.-Jürgen-Straße. Darüber hinaus sind alle Neu- und Umbauvorhaben auf den jeweils an geschützte Objekte angrenzenden Flächen seitens des Landesamtes für Denkmalpflege unter dem Gesichtspunkt des Umgebungsschutzes zu bewerten. In den Erhaltungsbereichen gemäß § 172 Abs. 1 Nr.1 Baugesetzbuch bedarf der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen und die Errichtung von baulichen Anlagen der Genehmigung. Durch den Einsatz von Rettungshubschraubern am Klinikum Bremen-Mitte kann es zu einzelnen Schallereignissen kommen, von denen eine störende Wirkung ausgehen kann. Dieses betrifft sowohl den Hubschrauberlandeplatz auf dem Gebäude 1 (ZOP) des Klinikums als auch eine im seltenen Ausnahmefall als Zweit- oder Ersatzlandemöglichkeit anzufliegende Fläche innerhalb der öffentlichen Grünfläche. Bei der Bewertung der Fluglärmbelastung sollte berücksichtigt werden, dass die am Hubschrauberlandeplatz durchgeführten Flüge ausschließlich zur Gefahrenabwehr (Notsituationen) und damit in der Regel der Rettung von Menschenleben dienen. Der Einsatz von Baugeräten, die sich im Bereich der Anflugsektoren des Hubschrauberlandeplatzes bewegen, ist mit der Luftfahrtbehörde des Landes Bremen abzustimmen. Zur Sicherstellung der Fernwärmeversorgung für den Bereich "Am Schwarzen Meer" muss eine Versorgungstrasse entsprechend der geltenden DIN Normen vorgesehen werden. Die genaue Trassenführung sowie etwaige Bepflanzungen und Bebauungen im Bereich der Trasse müssen in Abstimmung mit den Leitungsträgern erfolgen. Der Transport von Rohrpost vom Zentralgebäude des Klinikum zum an der Fr.-Karl Straße gelegenen Medizinischen Versorgungszentrum durch eine unterirdische Rohrpostleitung muss auch im Rahmen der Baumaßnahmen ununterbrochen gewährleistet sein. Die vorhandene Leitung wird im Zuge der Baumaßnahmen verlegt. 26. Gemäß § 1 Absatz 1 des Ortsgesetzes über Kraftfahrzeugstellplätze und Fahrradabstellplätze in der Stadtgemeinde Bremen (Stellplatzortsgesetz Bremen - StellplOG) vom 18. Dezember 2012 (Brem.GBl. S. 555) werden für das Plangebiet folgende vom Stellplatzortsgesetz abweichende Regelungen getroffen: 26.1 Die Zahl der notwendigen Kraftfahrzeugstellplätze wird für Wohnungsbauvorhaben einheitlich auf 0,4, die der notwendigen Fahrradabstellplätze auf 3 je Wohnung festgelegt. Für alle sonstigen Bauvorhaben wird die Zahl der in Anlage 1 des StellplOG genannten, notwendigen Kraftfahrzeugstellplätze um 50 v. H. reduziert, die der notwendigen Fahrradabstellplätze um 50 v. H. erhöht. Die Verringerung der Anzahl der notwendigen Stellplätze gemäß § 4 StellplOG ist nicht anzuwenden. 26.2 Können notwendige Kraftfahrzeugstellplätze und notwendige Fahrradabstellplätze nicht auf dem Baugrundstück hergestellt werden, ist die Benutzung eines anderen Grundstückes für diesen Zweck öffentlich-rechtlich zu sichern. Zumutbar ist eine Entfernung von max. 500 m für Kraftfahrzeugstellplätze und 200 m für Fahrradabstellplätze. Sofern notwendige Stellplätze auf einem anderen Grundstück als dem Baugrundstück hergestellt werden, müssen die notwendigen Stellplätze erst mit der Fertigstellung der baulichen Anlagen auf diesem Grundstück hergestellt sein. In diesem Fall sind für den Zeitraum zwischen der Nutzungsaufnahme der Anlage und der Fertigstellung der Parkierungseinrichtungen provisorisch Stellplätze herzurichten. Die Gestaltungsvorschriften des § 10 Absatz 4 StellplOG sind nicht auf provisorische Stellplätze anzuwenden. 26.3 Notwendige Kraftfahrzeugstellplätze dürfen nur abgelöst werden, wenn die Herstellung der Stellplätze nachweislich langfristig innerhalb eines Radius von 500 m auch unter Berücksichtigung von Festsetzung Nr. 26.2 nicht möglich ist. Die Stellplatzverpflichtung wird in diesem Fall durch die Zahlung eines Ablösebetrags in Höhe von 16.500 € erfüllt. Fahrradabstellplätze dürfen nicht abgelöst werden. 26.4 Die Pflicht zur Herstellung notwendiger Kraftfahrzeugstellplätze kann ganz oder anteilig ausgesetzt werden, solange und soweit zu erwarten ist, dass sich der Stellplatzbedarf durch den dauerhaften Verzicht auf die Benutzung von Kraftfahrzeugen verringert (autoarmes Wohnen). Abweichend von § 9 StellplOG kann die Aussetzung nicht durch Maßnahmen eines Mobilitätsmanagements begründet werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist zu widerrufen, wenn innerhalb des Aussetzungszeitraumes von zehn Jahren der Nachweis, dass die Vorraussetzungen für die Aussetzung der Stellplatzpflicht noch erfüllt sind, nicht mehr erbracht wird. 26.5 Mindestens zwei Drittel der notwendigen Fahrradabstellplätze müssen witterungsfest in Gebäuden oder außerhalb von Gebäuden durch Überdachung oder Einhausung hergestellt werden. Unabhängig davon müssen in allen Gebäuden mit Ausnahme von vor Rechtskraft des Bebauungsplanes bestehenden Gebäuden Abstellräume für mindestens die Hälfte der notwendigen Fahrradabstellplätze bemessen werden. 26.6 Im Freistellungsverfahren (§ 62 BremLBO) ist die Zustimmung der Gemeinde im Sinne von § 12 StellplOG erforderlich für die Aussetzung der Stellplatzverpflichtung bei autoarmem Wohnen (vgl. 26.4) und für die Ablösung von Stellplätzen. Übersichtsplan Für Entwurf und Aufstellung Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bremen, ......................... Im Auftrag .......................................... Senatsrat Dieser Plan hat beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch vom ……………………… bis ……………………… öffentlich ausgelegen Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Im Auftrag............................... Dieser Plan hat im Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt vom …………………..……. bis ……….……..…………… ausgelegen Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Im Auftrag............................... Beschlossen in der Sitzung des Senats am ................................ Beschlossen in der Sitzung der Stadtbürgerschaft am............... .............................. Senator ............................. Direktor bei der Bremischen Bürgerschaft Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom ……………, Seite…….. …….. Bearbeitet: Skerra Gezeichnet: Schlüter 17.05.2016 (TÖB/ö.A.) Verfahren: Eickhoff Bebauungsplan 2450 Anlage 3 zum Grundstücksangebot „Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte“ Bauvorbescheid vom 16.03.2016 Anlage 4 zum Grundstücksangebot „Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte“ Suchschürfe: Detailpläne vom 24.02.2016 und vom 14.03.2016 ! !2 ! %#& '""%&&" (" )*+& ! $" ! ! $" $" ! !2 ! $" ! ! ./ $" ,- $" ! $"01 !"## ! $"01 ! ! ! ! Klinikum Bremen-Mitte Leitungsaufmaß ! - Detailplan - gemessen: 16.02.2016 AB-Nummer: 2016-028 angefertigt: Maßstab 24.02.2016 1:100 Torben Kalus, M. Sc. ! 3#% Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Beratender Ingenieur Bloherfelder Straße 144 26129 Oldenburg Telefon 0441-3401770 Fax 0441-3401777 E-mail: [email protected] ! !2 5(( 3&#"4# 3 # !""#". /'#0# !""#" $% !""#" $% # !""#" 12 !""#" !""#" $% $% - !""#" 12 % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % !""#" 52" 6"52" 7#"8( # 7#"8( # % % % % % &'"()+,% Klinikum Bremen-Mitte Leitungsaufmaß - Detail 2 - gemessen: 2016-028 angefertigt: Maßstab 14.03.2016 1:100 Torben Kalus, M. Sc. )(# ' &'"()0 AB-Nummer: Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Beratender Ingenieur Bloherfelder Straße 144 26129 Oldenburg Telefon 0441-3401770 Fax 0441-3401777 E-mail: [email protected] Anlage 5 zum Grundstücksangebot „Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte“ Konzeptplanung Ärztehaus von GSP Architekten Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte Bespielhafte Fassaden- und Grundrssstudie sowie Systemschnitt Bildnachweis Fassadenstudie: Architekt Helmut Rabien, Bremen Bildnachweis Grundrissstudie: GSP – Gerlach Schneider Partner Architekten, Bremen Bildnachweis Systemschnitt: GSP – Gerlach Schneider Partner Architekten, Bremen Anlage 6 zum Grundstücksangebot „Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte“ Altlastenuntersuchung vom 11.01.2007 und vom 17.05.2012 Historische Recherche und Orientierende Untersuchung bezüglich schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten im Bereich des B-Planes 2364 in Bremen - Östliche Vorstadt Auftraggeber: Freie Hansestadt Bremen Senator für Bau, Umwelt und Verkehr Referat Bodenschutz Wegesende 23 28195 Bremen Auftragnehmer: ifab Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz Dipl. Ing. Jörn Pesel Linienstraße 19 28203 Bremen Tel.: 0421/7943871 Bearbeitung: Exemplare: Bremen Dipl.-Ing. Jörn Pesel 2 11.01.2007 I. INHALTSVERZEICHNIS SEITE 0. ZUSAMMENFASSUNG ...................................................................................................................... 5 1. ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG ............................................................................................ 5 2. KENNTNISSTAND VOR UNTERSUCHUNGSBEGINN..................................................................... 6 2.1 VORHANDENE UNTERLAGEN UND KENNTNISSTAND VOR UNTERSUCHUNGSBEGINN .............................. 6 2.2 BESCHREIBUNG DES UNTERSUCHUNGSGEBIETES UND STANDORTSITUATION ....................................... 6 3. UNTERSUCHUNGSKONZEPT .......................................................................................................... 7 3.1 HISTORISCHE KURZRECHERCHE ....................................................................................................... 7 3.2 ORIENTIERENDE UNTERSUCHUNG ..................................................................................................... 7 4. DURCHGEFÜHRTE UNTERSUCHUNGEN ....................................................................................... 9 4.1 HISTORISCHE RECHERCHE ............................................................................................................... 9 4.2 FELDARBEITEN ............................................................................................................................... 10 4.3 LABORARBEITEN ............................................................................................................................. 12 5. ERGEBNISSE ................................................................................................................................... 13 5.1 ERGEBNISSE DER HISTORISCHEN RECHERCHE ................................................................................ 13 5.2 ERGEBNISSE DER TECHNISCHEN UNTERSUCHUNGEN ....................................................................... 14 5.2.1 Ergebnisse der Bohrungen ................................................................................................... 14 5.2.2 Ergebnisse der chemischen Untersuchungen ...................................................................... 15 Bewertungskriterien........................................................................................................................ 15 Analysenergebnisse Boden ........................................................................................................... 17 Analysenergebnisse Bodenluft....................................................................................................... 18 Analysenergebnisse Grundwasser ................................................................................................ 19 6. ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG DER ERGEBNISSE ........................................................ 19 7. AUSGEWERTETE UNTERLAGEN .................................................................................................. 21 HR und OU B-Plan 2364 Bremen-Östliche Vorstadt 2 II. ANLAGENVERZEICHNIS Anlage 1: Lage des Untersuchungsgebietes, Übersicht Anlage 2: Lage des Plangebietes, Übersichtslageplan Anlage 3: Lage der Verdachtsbereiche im Plangebiet Anlage 4: Lage der BMP-Entnahmeflächen Anlage 5: Lage der Rammkernsondierungen Anlage 6: Lage der Bodenluft-Entnahmestellen Anlage 7: Lage der Direkt-Push-Grundwasserentnahmestellen III. ANHANG Anhang A Tabellen 1: Zusammenfassung der Ergebnisse der Orientierenden Untersuchung 2: Kenndaten durchgeführter Bohrungen, Probenahmen etc. 3 3.1: Analysenergebnisse der Bodenproben 3.2: Analysenergebnisse der Bodenluftproben 3.3: Analysenergebnisse der Grundwasserproben Anhang B Ergebnisse der Historischen Recherche (Fotodokumentation, Erfassungsbogen, Lagepläne und relevante Kopien ausgewerteter Akten) Anhang C Schichtenverzeichnisse und Bohrprofile der Bohrungen Anhang D Protokolle der Entnahme von Oberbodenmischproben Anhang E Protokolle der Entnahme von Bodenluftproben Anhang F Prüfberichte des chemischen Labors HR und OU B-Plan 2364 Bremen-Östliche Vorstadt 3 IV. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS AG BaP BBodSchV BL BOA BTEX ET GOK GW HR KH KMB LHKW M MKW PAK PCB RKS SBUV TS ZZ Hansestadt Bremen, Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, Referat Bodenschutz (Auftraggeber) Benzo(a)pyren Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung Bodenluftmessstelle Bauordnungsamt, Archiv Leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylol) Endteufe Geländeoberkante Grundwasser Historische Recherche Krankenhaus Klinikum Bremen Mitte GmbH Leichtflüchtige halogenierte (hier: chlorierte) Kohlenwasserstoffe Maßstab Mineralölkohlenwasserstoffe Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe Polychlorierte Biphenyle Rammkernsondierung Senat für Bau, Umwelt und Verkehr Trockensubstanz Zeitzeugen- und Personenbefragungen HR und OU B-Plan 2364 Bremen-Östliche Vorstadt 4 0. ZUSAMMENFASSUNG Der Bebauungsplan Nr. 2364 soll neu festgesetzt werden. Im Zuge des Planverfahrens ist zu überprüfen, ob die zukünftig geplanten Nutzungen ohne Konflikte aufgrund potenzieller Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers möglich sind. Das Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz wurde von der Freien Hansestadt Bremen, vertreten durch den Senator für Bau, Umwelt und Verkehr beauftragt, eine Historische Recherche und Orientierende Untersuchungen bezüglich schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten für das BPlangebiet durchzuführen. In der zu Beginn durchgeführten Historischen Recherche wurden für das B-Plangebiet die ehemaligen Nutzungen ermittelt und potenziell kontaminationsrelevante Nutzungen ausgewiesen. Diese Verdachtsbereiche waren technisch zu untersuchen. Im Bereich des B-Plangebietes wurden Rammkernsondierungen abgeteuft, Boden-, und Oberbodenmischproben entnommen, temporäre Bodenluftmessstellen errichtet und beprobt sowie Grundwasserproben im Direkt-Probe-Verfahren entnommen. Feststoff-, Bodenluft- und Grundwasserproben wurden chemisch untersucht. Nutzungsbedingte Verunreinigungen des Bodens, der Bodenluft oder des Grundwassers wurden nicht festgestellt. Lediglich in einer von 208 durchgeführten Schwermetallanalysen wurde eine geringfügige Überschreitung des Prüfwertes für Kinderspielflächen festgestellt. In allen anderen analysierten Boden-, Bodenluft- und Grundwasserproben wurden keine Verunreinigungen festgestellt, die über den heranzuziehenden Prüfwerten liegen. Gegenüber unbelasteten Böden erhöhte Gehalte an SchwermetalleN oder PAK sind auf Beimengungen im Auffüllungsmaterial zurückzuführen. Weitere Maßnahmen sind aufgrund der vorliegenden Ergebnisse nicht erforderlich. 1. ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG Der Bebauungsplan 2364 in Bremen-Östliche Vorstadt soll neu festgesetzt werden. Das Bebauungsplangebiet gehört gegenwärtig größtenteils zum Gelände des Klinikums Bremen Mitte (ehemals Zentralkrankenhaus Sankt-Jürgen-Straße). Im Zuge der zukünftigen Umgestaltung des Krankenhausbetriebes und der Flächennutzung soll ein Teil des Krankenhausgeländes veräußert und umgenutzt werden. Betroffen ist hiervon das südliche Gebiet des KH-Geländes zwischen der Sankt-Jürgen-Straße und der Friedrich-Karl-Straße nördlich der Wohnbebauung an den Straßen Am Schwarzen Meer und Sorgenfrei. Gegenwärtig wird der Großteil des Plangebietes von Kliniken des Klinikums Bremen Mitte genutzt (u. a. Urologische und Augenklinik, Frauenklinik, Hals-Nasen-Ohrenklinik, Dermatologische Klinik). Außerdem befinden sich die Räumlichkeiten der Pathologie, das als Wohngebäude genutzte ehemalige Hausgehilfinnenwohnheim (Am Schwarzen Meer 74 bis 74B), die von der Klinikverwaltung genutzten ehemaligen Schwesternwohnheime, das Gesundheitszentrum Bremen-Mitte und ein Zivilschutzbunker im Plangebiet. Zwischen den Gebäuden befinden sich Verkehrswege und ausgedehnte Grünanlagen. HR und OU B-Plan 2364 Bremen-Östliche Vorstadt 5 Nach den vorliegenden Informationen sollen künftig im B-Plan Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet; Verkehrs- und Grünflächen festgesetzt werden. Die Lage und Ausdehnung des Plangebietes sind in den Anlagen 1 und 2 dargestellt. Mit der Festsetzung der erlaubten Nutzungsarten im Plangebiet sollen u. a. auch gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gesichert werden. Vor der Festsetzung ist darum zu prüfen, ob die geplanten Nutzungen ohne Konflikte möglich sind, die sich eventuell aus ehemaligen Nutzungen und daraus resultierenden schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten ergeben. Die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch den Senator für Bau, Umwelt und Verkehr beauftragte das Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz auf der Grundlage des Angebotes vom 10.12.2006 mit der Durchführung einer Historischen Recherche und einer Orientierenden Untersuchung für das Plangebiet. 2. KENNTNISSTAND VOR UNTERSUCHUNGSBEGINN 2.1 Vorhandene Unterlagen und Kenntnisstand vor Untersuchungsbeginn Für das Gebiet des Bebauungsplanes 2364 lagen keine Ergebnisse vorhergehender Untersuchungen bezüglich schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten vor. Erkenntnisse über die Existenz von Altablagerungen im B-Plangebiet existieren nicht. 2.2 Beschreibung des Untersuchungsgebietes und Standortsituation Das Plangebiet liegt östlich der Sankt-Jürgen-Straße und westlich der Friedrich-Karl-Straße. Im Süden wird es von der Wohnbebauung der Straßen Am Schwarzen Meer bzw. Sorgenfrei begrenzt. Die nördliche Grenze ergibt sich aus dem zukünftig vom KBM genutzten Gelände. Auf dem sehr weitläufigen Krankenhausgelände befinden sich derzeit verschiedene Kliniken (u. a. Urologische und Augenklinik, Frauenklinik, Hals-Nasen-Ohrenklinik, Dermatologie). Ehemalige Wohnheime werden als Wohnhäuser oder Verwaltungsgebäude genutzt. Weiterhin befinden sich Labors, die Pathologie, ein Zivilschutzbunker und das Gesundheitszentrum Bremen-Mitte im Plangebiet. Zwischen den Gebäuden befinden sich Verkehrsflächen und ausgedehnte Grünflächen. Nach der geologischen Karte von Preußen und benachbarten deutschen Ländern, Ausgabe von 1931, Blatt Hemelingen, liegen im Westen des Plangebietes holozäne Dünensande und im Osten humose Tone, die als Schlick- und Kleiböden in z. T. dünnen Decken auf Flachmooren, Sanden oder Schlick ausgebildet sind. Nach der Baugrundkarte Bremen, Teil A, Blatt Stadtmitte, liegen im Großteil des B-Plangebietes 1 – 5 m mächtige nichtbindige Bodenarten über bindigen und/oder organischen Bodenarten mit weicher bis steifer Konsistenz (holozäne Weichschichten, Auenlehme) vor. Nordwestlich der HR und OU B-Plan 2364 Bremen-Östliche Vorstadt 6 Pathologie ist ein kleiner inselförmiger Bereich verzeichnet, in dem > 10 m mächtige nichtbindige Bodenarten vorliegen sollen. Für den nördlichen Teil der Dermatologie und nahe angrenzender Teile im Osten des Plangebietes sind bis 10 m und mächtigere bindige und organische Bodenarten mit weicher bis steifer Konsistenz über nichtbindigen Bodenarten verzeichnet. Nach der Baugrundkarte Bremen, Teil E (Grundwasserverhältnisse im oberen Grundwasserleiter) Ausgabe von 1980, ist im Bereich des Krankenhauses ein Absenkungstrichter vorhanden, der das Grundwasser von West, Nord, Süd und Ost in das Untersuchungsgebiet fließen lässt. Der Grundwasserstand ist bei ca. 0,40 bis 0,50 m NN zu erwarten. 3. UNTERSUCHUNGSKONZEPT 3.1 Historische Kurzrecherche Für das Grundstück Sankt-Jürgen-Straße 1 lagen in einer Adressbuchrecherche Einträge für das Zentralkrankenhaus, die Staatliche Chemische Untersuchungsanstalt, das Staatliche Hygieneinstitut und das Landesuntersuchungsamt vor. Da einzelne möglicherweise kontaminationsrelevante Nutzungen nicht ausgewiesen waren, war für das gesamte BPlangebiet eine Historische Kurzrecherche zu erstellen. Die durchzuführenden Arbeiten basieren auf dem „Merkblatt für die Durchführung von Historischen Recherchen“ (Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, Referat Bodenschutz, 26.04.2004). Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt in Abstimmung mit dem AG. 3.2 Orientierende Untersuchung Grundlagen der Untersuchungsplanung waren die Ergebnisse der Historische Kurzrecherche. In der HR wurden ehemalige potenziell kontaminationsrelevante Nutzungen in verschiedenen Bereichen des Plangebietes ausgewiesen. In Abstimmung mit dem AG wurde Untersuchungsbedarf für die in der Anlage 3 dargestellten Planbereiche festgestellt. Neben dem Verdacht auf das Vorhandensein schadstoffbelasteter Auffüllungsmaterialien waren potenzielle Verunreinigungen mit MKW, PCB und Lösemittel zu untersuchen. Um Aussagen über die geologische Beschaffenheit des Untergrundes und potenzielle Kontaminationen treffen zu können, waren in den Verdachtsbereichen Rammkernsondierungen (RKS) abzuteufen. Die RKS waren fachgerecht anzusprechen und zu beproben. Aufgrund der Ergebnisse vor Ort und der Ergebnisse der HR sollten ausgewählte Proben analysiert werden. Hierbei waren die potenziellen Kontaminationen, die aufgrund der Nutzung der Fläche zu erwarten waren, besonders zu berücksichtigen. Mit einer relativ geringen Anzahl von Aufschlussbohrungen sollten mögliche Kontaminationen in den verschiedenen Verdachtsbereichen erkundet und wenn möglich eingegrenzt werden. Neben der Entnahme von Bodenproben aus Bohrungen war vorgesehen, auf den ausgedehnten Grünflächen HR und OU B-Plan 2364 Bremen-Östliche Vorstadt 7 repräsentative Oberbodenmischproben zu entnehmen. In Bereichen mit Verdacht auf die ehemalige Verwendung von Lösungsmitteln sollten Bodenluftmessstellen eingerichtet und beprobt werden. Um außerdem Aussagen über die mögliche Verunreinigung des Grundwassers mit leichtflüchtigen Schadstoffen treffen zu können, waren im Bereich des Plangebietes verteilt mehrere Beprobungen des oberen Grundwasserleiters mit Hilfe der Direkt-Beprobung durchzuführen. Ausgewählte Boden-, Bodenluft- und Grundwasserproben waren zu analysieren. Insgesamt war für das gesamte Plangebiet die Durchführung von maximal 34 RKS, die Entnahme von maximal 15 Oberbodenmischproben, die Installation und Beprobung von maximal 21 Bodenluftmessstellen und die Entnahme von acht Grundwasserproben vorgesehen. Die Tiefe der Bohrungen sollte sich nach den Ergebnissen vor Ort richten. Bei Kontaminationen waren sie bis in den unbelasteten Boden, den Grundwassergeringleiter bzw. bis maximal in das Grundwasser abzuteufen. Sämtliche Aufschlussarbeiten und Probenahmen sowie die Überwachung der Feldarbeiten wurden durch das Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz, Linienstraße 19, 28203 Bremen, durchgeführt. Die chemischen Analysen wurden von den Laboratorien Dr. Döring GmbH, Haferwende 12, 28357 Bremen vorgenommen. HR und OU B-Plan 2364 Bremen-Östliche Vorstadt 8 4. DURCHGEFÜHRTE UNTERSUCHUNGEN 4.1 Historische Recherche Im Archiv des Bauordnungsamtes wurden die Akten des Krankenhauses Sankt-Jürgen-Straße eingesehen und ausgewertet. Auf eine zusätzliche Auswertung von Aktenbeständen im Staatsarchiv Bremen und im Gewerbeaufsichtsamt wurde in Abstimmung mit dem AG verzichtet. Weiterhin wurden Ortsbegehungen inklusive Erstellung einer Fotodokumentation und Personenbefragungen durchgeführt, die beim SBUV vorliegenden Luftbilder eingesehen sowie weitergehende Literatur gesichtet und ausgewertet. In der Tabelle 1 sind die Ämter, Behörden und sonstigen Institutionen aufgeführt, bei denen Akten, Unterlagen und weitere Informationen eingesehen bzw. ausgewertet wurden. Quelle erhaltene Unterlagen/Informationen SBUV, Referat Bodenschutz x Ergebnisse eines Auszuges der Adressbuchrecherche (Kurzbericht Ersterfassung x BP 2364) Ausgaben der DGK , Maßstab 1 : 5.000 und Vergrößerung auf x x 1 : 2.500, Blatt Gröpelingen Einsichtnahme und Auswertung von Luftbildern (1951-2003) Einsichtnahme in die Karte der Auffüllungsbereiche im Land Bremen, NLfB, Ausgabe vom 30.01.2004 Bauordnungsamt Bremen, Archiv x Mitarbeiter des Klinikums Bremen Mitte Informationen zur Historie, Anlagentechnik, ehemaligen (u. a. technische Abteilung, und aktuellen Nutzungen verschiedener Gebäude, Krankenhausökologin, Hygieneabteilung, Entsorgung von Abfällen, Lagepläne von Ver- und Hygienebeauftragte, Öffentlichkeitsarbeit) Entsorgungsleitungen etc. Umweltbundesamt (Berlin), Robert Koch Informationen über Medizinhistorie, Historie der Institut (Dessau), Deutsche Gesellschaft für Desinfektion und Sterilisation, verwendete Stoffe etc. Grundstücksakten (ab 1899) Hygiene und Mikrobiologie (Würzburg), Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (Hamburg), Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Dortmund), Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Bonn Tabelle 1: Verzeichnis der recherchierten Quellen HR und OU B-Plan 2364 Bremen-Östliche Vorstadt 9 4.2 Feldarbeiten Die Feldarbeiten wurden in der Zeit vom 15.12.2006 bis zum 03.01.2007 durchgeführt. Auf den ausgedehnten Grünflächen wurden insgesamt 14 repräsentative Oberbodenmischproben entnommen. Die Entnahmetiefe betrug jeweils 0,00 – 0,35 m. Auf eingemessenen Flächen wurde mit dem Stechzylinder eine rasterförmige Einzelprobeentnahme durchgeführt. Für die BMP wurden jeweils fünfzehn Einzelproben zu Mischproben vereint. Von den Mischproben wurde nach dem Kegelmischverfahren jeweils eine repräsentative Teilmenge gewonnen und in luftdicht schließende braune Schraubdeckelgläser gefüllt. Die Lage der Oberbodenprobenentnahmen ist der Anlage 4 zu entnehmen. Zur Erkundung des Untergrundes und zur Entnahme von Bodenproben wurden im Bereich des Plangebietes inklusive umgesetzter Bohrungen insgesamt 32 RKS abgeteuft. Aus den Bohrungen wurden 79 Bodenproben entnommen. Die Durchführung der RKS erfolgte in Anlehnung an DIN 4021, Teil 3. Alle Bohransatzpunkte wurden unter Auswertung der Ergebnisse der Historischen Recherche und sämtlicher verfügbarer Kabel- und Leitungspläne festgelegt. Die RKS wurden mit einem fahrbaren hydraulischen Bohrgerät abgeteuft (Sonden- 80 und 60mm). In zwei Bohrungen konnte die angestrebte Endteufe aufgrund von Bohrhindernissen nicht erreicht werden. Bei Bohransatzpunkten mit befestigter Oberfläche (Verbund- oder Kopfsteinpflaster) wurde zunächst die Oberflächenbefestigung ausgebaut. Die Summe der insgesamt abgeteuften Bohrmeter betrug 117 m. Die Bohrarbeiten erfolgten in Begleitung eines Dipl.-Ing., der die geologische Beschreibung der angetroffenen Sedimente nach DIN 4022 bzw. Schichtenerfassungsprogramm des Landes Niedersachsen (SEP) vornahm. Die Bohransatzpunkte wurden eingemessen und in Lagepläne übertragen. Die Lage der RKS ist in der Anlage 5 dargestellt. In Anlehnung an E DIN ISO 10381, Teil 1 - 4, wurde die Probenahme durchgeführt. Aus den waagerecht abgelegten Bohrsonden wurden insgesamt 79 Bodenproben in luftdichtschließende Weithalsgläser entnommen. Die Bodenprobeentnahme wurde meter- oder schichtweise bzw. bei Auffälligkeit durchgeführt. Nach dem Anschnitt des Bohrkerns mit einem Stahlspachtel wurden die für die Probenahmen vorgesehenen Kernabschnitte markiert und mittels eines Probenlöffels aus der Mitte des Sondenquerschnittes entnommen. Die Proben wurden in Kühltaschen dunkel aufbewahrt und am gleichen Tag zum untersuchenden Labor bzw. in das Probenlager transportiert. Für später erforderliche Wiederholungsmessungen wurden Rückstellproben gebildet und archiviert. Die Kenndaten aller Bohrungen, Probenentnahmen etc. sind in der Tabelle 2 im Anhang A zusammengestellt. Aufgrund des Verlaufs einer Vielzahl von Versorgungsleitungen auf dem Klinikgelände [u. a. Außen- und Straßenbeleuchtung, Strom- und Gasleitungen, Fernwärmeleitungen, interne Nachrichtenleitungen (Glasfaser, Kabel- und Rohrpost), Telefonkabel, Medizinische Gase (Sauerstoff- und Druckluftleitungen), Ab- und Frischwasserleitungen, nicht mehr in Betrieb befindliche Heizungs-, Dampfund Kondensatleitungen, Lehrrohrsystemen und Kabelführungen] musste für einen Teil der Bohrungen vorgeschachtet werden. Im Bereich des alten Trafos und des Notstromaggregates (s. u.) waren Bohrungen aufgrund des Verlaufs von Hochspannungsleitungen nicht möglich. Hier wurde lediglich per Hand vorgeschachtet und aus den Schürfen eine Beprobung des Bodens durchgeführt. HR und OU B-Plan 2364 Bremen-Östliche Vorstadt 10 An ausgewählten Ansatzpunkten wurden insgesamt 21 temporärere Bodenluftmessstellen (BL) errichtet und beprobt. Zum Einsatz kam das Bodenluft-Direktentnahmesystem der Fa. Stitz. Die Stitz-Sonde wurde von Hand bis in die angestrebte Teufe vorgetrieben und die Bodenluftprobenahme durchgeführt. Die Bodenluftprobe wurde als Anreicherungsprobe auf Aktivkohle entnommen. Um einen gasdichten Abschluss der Bodenluftmessstelle gegenüber der Atmosphäre sicherzustellen, wurde vor Durchführung der Probenahme die Bodenluft abgesaugt und die Komponenten Kohlendioxid und Sauerstoff in der Bodenluft gemessen. Zum Einsatz kam hierbei ein Polytector II G750 des Herstellers GfG. Die Messung dieser Komponenten gewährleistet die Überprüfung der Dichtigkeit und einer möglichen Beeinflussung durch atmosphärische Luft. Zusätzlich wurden während des Abpumpvorganges die meteorologischen Daten gemessen und im Probenahmeprotokoll vermerkt. Die Anreicherungsproben wurden mit einer Accuro-Pumpe des Herstellers Dräger gewonnen. Die Protokolle der Bodenluftprobenahmen finden sich im Anhang E. In der Anlage 6 ist die Lage der Bodenluftmessstellen dargestellt. Um die mögliche Beeinflussung des Grundwassers im Plangebiet durch leichtflüchtige Schadstoffe zu überprüfen, wurden insgesamt acht Beprobungen des oberen Grundwassers durchgeführt. Die Probenahme wurde mittels der Direkt-Probe oder der direct-push-Entnahme vorgenommen. Für die direkte Beprobung des Grundwassers wurde der Wasserprobenehmer, ein verlängerbares Hohlbohrgestänge mit Außenfilter, per Hand in den wassergesättigten Bereich getrieben und mittels einer durch das Bohrgestänge eingeführten Schlauchleitung mit Fußventilpumpe die Grundwasserprobe gewonnen. Um Schadstoffverschleppungen zu vermeiden, wurde für jede Beprobung neues Schlauchmaterial verwendet. Die Grundwasserproben wurden als Head-Space-Proben gewonnen. Es wurden jeweils zwei Parallelproben entnommen, die am gleichen Tag dem untersuchenden Labor zugeführt wurden. Die Grundwasserproben wurden einheitlich jeweils 4,00 m u. GOK gewonnen. Die Lage der Grundwasser-DP-Entnahmen ist in der Anlage 7 dargestellt. HR und OU B-Plan 2364 Bremen-Östliche Vorstadt 11 4.3 Laborarbeiten Die chemische Analytik der Boden-, Bodenluft- und Wasserproben wurde von den Laboratorien Dr. Döring, Haferwende 12, 28357 Bremen durchgeführt. Die Untersuchungsverfahren für die einzelnen Parameter sind im Folgenden aufgelistet: Untersuchungsparameter Untersuchungsmethode Feststoff Trockenmasse DIN ISO 11465 Arsen DIN EN ISO 11885 0,1 mg/kg Blei DIN EN ISO 11885 1 mg/kg Cadmium DIN EN ISO 11885 0,1 mg/kg Chrom DIN EN ISO 11885 0,1 mg/kg Kupfer DIN EN ISO 11885 0,1 mg/kg Nickel DIN EN ISO 11885 0,1 mg/kg Quecksilber DIN EN 13506 0,1 mg/kg Zink DIN EN ISO 11885 BTEX DIN 38407-F9 0,1 µg/l bzw. 20 µg/m³ MKW ISO DIS 16703 5 mg/kg PCB DIN 38407-F3 0,001 mg/kg LHKW DIN EN ISO 10301 PAK EPA 1625 Tabelle 2: Bestimmungsgrenzen 1 mg/kg 0,1 µg/l bzw. 20 µg/m³ 0,001 mg/kg Verfahren der chemischen Untersuchungen HR und OU B-Plan 2364 Bremen-Östliche Vorstadt 12 5. ERGEBNISSE 5.1 Ergebnisse der Historischen Recherche Die Grundsteinlegung für das Neue städtische Krankenhaus an der Wisch erfolgte im Juli 1849. Im August 1851 wurde nach zweijähriger Bauzeit der erste Patient aufgenommen. Das erste fertig gestellte Gebäude (Alte HNO, später Alte Innere) liegt außerhalb des B-Plangbietes. Neben der medizinischen wurde zuerst eine chirugische und eine geburtshilfliche Abteilung betrieben. Personen mit ansteckenden Krankheiten (Pocken und Cholera) wurden in sich abgeschlossenen Absonderungsbauten untergebracht. Außerhalb des Haupthauses existierte zunächst eine Dampfwäscherei, eine Leichenkammer ein Sektionszimmer und ein Laborraum für mikroskopische Untersuchungen. Ebenfalls getrennt vom Haupthaus wurde die Irrenanstalt errichtet. Die Klinik wurde in den Folgejahren um den Eiskeller, Pförtnerhaus, die chirugische Klinik, das Kesselhaus mit Werkstätten, verschiedene Baracken und Stallungen, das Wöchnerinnenasyl, die Dermatologie, das Hygieneinstitut und die Pathologie ergänzt. Der Gebäudebestand des Krankenhauses um 1914 ist auf einem Lageplan im Anhang B dargestellt. In den ersten Jahren wurde das Krankenhaus autark versorgt. Die benötigten pflanzlichen Lebensmittel, Fleisch und Milch wurden auf eigenem Grund produziert. Geheizt wurde in den Gebäuden zunächst mit Torf. Ab 1859 wurde das Krankenhaus an die städtische Gasleitung angeschlossen. Die eigene Wasserversorgung wurde 1871 aufgegeben und das Gelände an die städtische Wasserver- und entsorgung angeschlossen. Um 1892 begann die Elektrifizierung auf dem Gelände. 1908 wurde die erste Röntgenabteilung im Krankenhaus eröffnet. Mit Beginn des 20. Jahrhunderts wurde zudem vermehrt eine verdichtende Bauweise auf dem Krankenhausareal realisiert. Von der aus hygienischen Gründen zuvor präferierten Barackenoder Pavillonbauweise wurde aus ökonomischen Gründen Abstand genommen. In Folge wurden verschiedene Krankenhausareale umgebaut, modernisiert und aufgrund veränderter Umstände umgenutzt. Lagepläne der Gebäudebestände um 1920, 1939 und 2006 liegen im Anhang B bei. Nach Recherchen bei verschiedenen Institutionen (vgl. Tabelle 1 in Kapitel 4) wurden in Krankenhäusern ab Mitte des 19. Jahrhunderts neben Chlorkalk auch phenolische Verbindungen (Karbol), Lysol und Creolin zur Desinfektion verwendet. Diese stark riechenden Substanzen wurden zur Handdesinfektion und Geräte- und Raumdesinfektion verwendet. In der jüngeren Vergangenheit fanden vermehrt Formaldehyd, Jodverbindungen und Alkohole Anwendung. Desinfektion und Sterilisation wurden außerdem vermehrt mit Hitze (Dampfsterilisation) durchgeführt. Die Dampferzeuger innerhalb des Klinikbereiches des BPlangebietes arbeiteten mit Gas oder Elektrizität bzw. wurden über Fernwärmeleitungen gespeist. Aus der ehemaligen Verwendung der o. g. Stoffe für Desinfektionszwecke innerhalb der Gebäude ist keine Kontaminationsrelevanz für Böden oder Grundwasser ableitbar. Der Großteil der potenziell kontaminationsrelevanten Nutzungen im Bereich des Krankenhausareals liegt außerhalb des B-Plangebietes. Hierzu gehören u. a. die Neue Wäscherei, in der zeitweise auch eine chemische Reinigung unter Verwendung leichtflüchtiger HR und OU B-Plan 2364 Bremen-Östliche Vorstadt 13 chlorierter Kohlenwasserstoffe betrieben wurde, das zentrale Heizwerk mit Brennstofflager und die Zentralapotheke mit diversen Spiritus-, Xylol- und Äthertanks. Während des zweiten Weltkrieges waren ab 1941 diverse Schäden durch Bombardierungen auf dem Krankenhausgelände zu verzeichnen. Nach Angaben von Mitarbeitern der Klinikgärtnerei sind flächendeckend mit bis zu dezimeterstarken Bauschuttauffüllungen auf dem Klinikgelände zu rechnen. Über eine Eigenverbrauchstankanlage für Kfz verfügte das Krankenhaus zu keiner Zeit. Nach den vorliegenden Informationen erfolgte die Entsorgung von Abfällen in der Vergangenheit geordnet. Strahlungsaktive und andere besonders überwachungsbedürftige Substanzen unterliegen hierbei einer besonderen Überwachung. Hinweise auf die ehemalige Entsorgung von Abfällen auf dem Klinikgelände (Asche- oder Müllgruben) ergab die historische Recherche nicht. Im Bereich des B-Plangebietes liegen ausgedehnte Grünflächen vor. Da es nicht vollständig auszuschließen war, dass in diesen Bereichen in den vergangenen 150 Jahren möglicherweise schadstoffbelastete Materialien anthropogen aufgefüllt wurden, bestand für diese Flächen Untersuchungsbedarf. Außerdem wurden in verschiedenen Bereichen Labors betrieben. Da nicht vollständig auszuschließen war, dass in diesen Labors auch mit leichtflüchtigen Schadstoffen umgegangen worden ist, waren Laborbereiche stichprobenartig zu untersuchen. Zu diesen Bereichen gehörten u. a. das ehemalige Viruslabor, das ehemalige Hygieneinstitut bzw. die ehemalige Staatliche Untersuchungsanstalt, die Pathologie (mit Chemikalienlager und Abfalltank für Xylol und sonstige flüssige Stoffe) und Ausbildungslabors. Weitere kontaminationsrelevante Verdachtsmomente ergaben sich für den Befüllstutzen der Dieseltanks des Notstromaggregats, für den Standort des alten Trafos hinter der Pathologie, für einen Aschebehälter des Schwesternwohnheims und für die Fläche um den Zivilschutzbunker an der Friedrich-Karl-Straße, der als Abstellfläche für reparaturbedürftige Kfz verwendet wird. 5.2 Ergebnisse der technischen Untersuchungen 5.2.1 Ergebnisse der Bohrungen Im Bereich des B-Plangebietes wurden die RKS 1 bis RKS 30 abgeteuft. Zwei RKS mussten aufgrund von Bohrhindernissen umgesetzt werden. Im Bereich des alten Trafos und des Befüllstutzens der Dieseltanks für das Notstromaggregat konnten aufgrund von Elektrokabeln keine Bohrungen abgeteuft werden. In diesen Bereichen wurde lediglich ein oberflächlicher Schurf angelegt, aus dem Bodenproben gewonnen wurden. In den Bohrungen RKS 1 bis RKS 30 wurde jeweils zunächst eine sandige bis kiesige anthropogene Auffüllung erbohrt. Diese wies Mächtigkeiten von 0,30 (RKS 25, RKS 26) bis maximal 1,70 m (RKS 1, RKS 7) auf. Nur in sechs Bohrungen waren keine anthropogenen Bestandteile vorhanden. In der Regel waren Beimengungen von Bauschuttbestandteilen HR und OU B-Plan 2364 Bremen-Östliche Vorstadt 14 (hauptsächlich Rotsteinbruch, untergeordnet Beton-, Sandstein-, Kalksandsteinbruch) vorhanden, die z. T. sehr vereinzelt aber auch in stärkeren Lagen vorhanden waren. Vereinzelt wurden geringste Beimengungen von Schlacke, Metallteilen (RKS 6, RKS 13) oder Glas (RKS 20) vorgefunden. In den RKS 1, RKS 13 und RKS 15 lagen leicht graue, staubige, wenige zentimeterstarke Bereiche vor, bei denen unklar blieb, ob es sich möglicherweise um Aschen handelte. Weitere organoleptische Auffälligkeiten waren in den erbohrten Auffüllungsbereichen nicht vorzufinden. Eindeutig schadstoffbelastete Auffüllungsmaterialien wie etwa Brandschutt, Teer oder ölbeaufschlagte Bereiche wurden in den Bohrungen nicht vorgefunden. Unterhalb der Auffüllung wurden anstehende Mittel- bis Feinsande erbohrt, in denen teilweise organische und mineralische Weichschichten auch in Wechsellagerung vorliegend eingelagert waren bzw. diese unterlagerten. Auf diesen Torfen und Auelehmen war vereinzelt ein Stauwasserhorizont ausgebildet, in einzelnen Bohrungen lag das Grundwasser vermutlich gespannt unterhalb dieser Weichschichten vor. Der Grundwasserspiegel wurde in Abhängigkeit zur Geländehöhe in Tiefen von 1,90 bis 3,90 m u. GOK vorgefunden. Olfaktorische Besonderheiten, die Hinweise auf Verunreinigungen hätten geben können (etwa Gerüche nach Mineralöl, Lösemittel, Phenole o. a.) wurden in keiner Bohrung festgestellt. Bei der Entnahme der Oberbodenmischproben BMP1 bis BMP14 wurden humose Sande vorgefunden. Ab einer Tiefe von 0,20 bis 0,30 m waren den Einzelproben vermehrt Bauschuttanteile, i. d. R. Rotsteinbruch beigemengt. Sehr vereinzelt waren in den Einzelproben Schlackebestandteile vorhanden. Insgesamt wiesen die Oberbodenmischproben keine Auffälligkeiten auf. 5.2.2 Ergebnisse der chemischen Untersuchungen Die Analysenergebnisse sind in den Tabellen 3.1 bis 3.3 im Anhang A zusammengestellt. Die Prüfberichte des chemischen Labors liegen im Anhang F bei. Bewertungskriterien Für die Bewertung der Ergebnisse der chemischen Untersuchungen wurden die BBodSchV, die Empfehlungen der LAWA, die LAGA-Zuordnungswerte und z. T. die vorläufigen Orientierungswerte für die Schadstoffbewertung Pfad Boden-Mensch für Kinderspielflächen und Wohngebiete entsprechend der Ableitung des Instituts für Umweltanalyse berücksichtigt. In der Bodenschutz- und Altlastenverordnung werden Untersuchungsverfahren sowie Prüf-, Maßnahmen-, und Vorsorgewerte für verschiedene Nutzungen und Wirkungspfade definiert. Das Bundes-Bodenschutzgesetz gibt folgende Definitionen: Prüfwerte: Werte, bei deren Überschreitung unter Berücksichtigung der Bodennutzung eine einzelfallbezogene Prüfung durchzuführen und festzustellen ist, ob eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt (§ 8 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1). HR und OU B-Plan 2364 Bremen-Östliche Vorstadt 15 Maßnahmenwerte: Werte für Einwirkungen oder Belastungen, bei deren Überschreitung unter Berücksichtigung der jeweiligen Bodennutzung in der Regel von einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast auszugehen ist und Maßnahmen erforderlich sind (§ 8 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 2). Vorsorgewerte: Bodenwerte, bei deren Überschreitung unter Berücksichtigung von geogenen oder großflächig siedlungsbedingten Schadstoffgehalten in der Regel davon auszugehen ist, dass die Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung besteht (§ 8 Abs. 2 Ziffer 1). Ferner liefert die BBodSchV nutzungsabhängig unterschiedliche Werte für Kinderspielflächen, Wohngebiete, Park- und Freizeitanlagen, Industrie- und Gewerbegebiete. Für die Bewertung der chemischen Analysen wurden in Abhängigkeit der zukünftig geplanten Nutzungen die Prüfwerte für Kinderspielflächen und Wohngebiete herangezogen. In der Tabelle 3.1 im Anhang A sind zudem Prüf- und Schwellenwerte der LAWA mit aufgelistet. Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) Die sog. LAWA-Liste liefert Prüf- und Maßnahmenschwellenwerte, die insbesondere aus dem Gefährdungspotential für das Schutzgut Grundwasser durch Bodenkontaminationen abgeleitet sind. Zur Bewertung von Boden- und Bodenluftbelastungen werden für die folgenden Orientierungswerte Wertebereiche angegeben: Prüfwert: Der obere Bereichswert wird von der Langzeittoxizität (z. B. Trinkwassergrenzwert), der untere Bereichswert von einer deutlichen Überschreitung des Referenzwertes (geogener Hintergrund einschließlich der ubiquitären Belastung) abgeleitet. Prüfwerte sind Werte, bei deren Unterschreitung der Gefahrenverdacht in der Regel als ausgeräumt gilt. Bei Überschreitung ist eine Sachverhaltsermittlung geboten. Maßnahmenschwellenwert: Die Bereichswerte entsprechen unter Berücksichtigung der Dosis/Wirkungsbeziehung einem Mehrfachen der Langzeittoxizitätswerte. Maßnahmenschwellenwerte sind Werte, deren Überschreitung i. d. R. weitere Maßnahmen, z. B. eine Sicherung oder Sanierung auslöst. Da in der BBodSchV derzeit keine Kupfer- und Zink-Prüfwerte für den Pfad Boden-Mensch existieren, wurde auf die vorläufigen Orientierungswerte für die Schadstoffbewertung Pfad Boden-Mensch für Kinderspielflächen oder Wohngebiete entsprechend der Ableitung des Instituts für Umweltanalyse im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales zurückgegriffen. Diese vorläufigen Orientierungswerte betragen für Kupfer 3.000 bzw. 6.000 mg/kg und für Zink 10.000 bzw. 20.000 mg/kg. Über die Zuordnungswerte der LAGA (Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen, Technische Regeln, November 2003) werden die Verwertungsmöglichkeiten mineralischer Abfälle kategorisiert. In Abhängigkeit von den festgestellten Schadstoffgehalten wird zu verwertender Boden oder Bauschutt Einbauklassen zugeordnet. Die Zuordnungswerte Z 0 bis Z 2 stellen die HR und OU B-Plan 2364 Bremen-Östliche Vorstadt 16 Obergrenze der jeweiligen Einbauklasse bei der Verwertung von Boden im Erd-, Straßen-, Landschafts- und Deponiebau sowie bei der Verfüllung von Baugruben und Rekultivierungsmaßnahmen dar. Die Zuordnungswerte beschreiben folgende Einbauklassen: Z 0: Uneingeschränkter Einbau Die Gehalte bis zum Zuordnungswert Z 0 kennzeichnen weitestgehend natürlichen Boden. Bei Unterschreitung der Z 0-Werte ist ein uneingeschränkter Einbau von Boden möglich. Z 1: Eingeschränkter offener Einbau Die Zuordnungswerte Z 1 (Z 1.1 und ggf. Z 1.2) stellen die Obergrenze für den offenen Boden unter Berücksichtigung bestimmter Nutzungseinschränkungen dar. Maßgebend für die Festlegung der Werte ist i. d. R. das Schutzgut Grundwasser. Grundsätzlich gelten die Z 1.1Werte. Darüber hinaus kann - sofern dieses landesspezifisch festgelegt ist - in hydrogeologisch günstigen Gebieten Boden mit Gehalten bis zu den Z 1.2-Werten eingebaut werden. Dies gilt bei Bodenaustausch und -ersatz nur für Flächen, die bereits eine Vorbelastung des Bodens > Z 1.1 aufweisen (Verschlechterungsverbot). Aufgrund der im Vergleich zu den Zuordnungswerten Z 1.1 höheren Gehalte ist bei der Verwertung bis zur Obergrenze Z 1.2 ein Erosionsschutz (z. B. geschlossene Vegetationsdecke) erforderlich. Z 2: Eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen Die Zuordnungswerte Z 2 stellen die Obergrenze für den Einbau von Boden mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen dar. Dadurch soll der Transport von Inhaltsstoffen in den Untergrund und das Grundwasser verhindert werden. Maßgebend für die Festlegung der Werte ist das Schutzgut Grundwasser. Überschreitung der Z 2-Zuordnungswerte: Falls z. B. im Rahmen von Baumaßnahmen dieser Boden ausgehoben wird, darf er nicht wieder eingebaut werden, sondern muss auf einer Deponie entsorgt werden. In der Tabelle 3.1 im Anhang A sind die Zuordnungswerte Z1.2 und Z2 mit aufgelistet. Analysenergebnisse Boden Insgesamt wurden aus den Bohrungen und Schürfen 79 Bodenproben entnommen. Außerdem wurden 14 Oberbodenmischproben entnommen. Die Analysenergebnisse der Bodenproben sind in der Tabelle 3.1 im Anhang zusammengestellt. Von den Bodenproben wurden 26 auf Schwermetalle und auf PAK untersucht. HR und OU B-Plan 2364 Bremen-Östliche Vorstadt 17 Die Arsen-Gehalte der untersuchten Bodenproben lagen in einem Bereich von 1,4 bis maximal 12 mg/kg. Diese Gehalte entsprechen der natürlichen Hintergrundbelastung und liegen deutlich unterhalb des Prüfwertes der BBodSchV für Kinderspielflächen. Lediglich in einer Bodenprobe wurde mit 220 mg/kg Blei eine Überschreitung des BBodSchV-Prüfwertes für Kinderspielflächen von 200 mg/kg festgestellt. In den übrigen 25 Bodenproben wurde dieser Prüfwert unterschritten. Die Cadmium-Gehalte lagen in einem Bereich von kleiner Bestimmungsgrenze bis maximal 2,4 mg/kg und damit deutlich unterhalb der herangezogenen Prüfwerte. In den auf Chrom untersuchten Bodenproben wurde mit maximal 85 mg/kg in allen Fällen der Prüfwert für Kinderspielflächen (200 mg/kg) unterschritten. Die festgestellten NickelKonzentrationen lagen in einem Bereich von 3,9 bis maximal 26 mg/kg und unterschritten den Prüfwert für Kinderspielflächen von 70 mg/kg. Eine Überschreitung der Quecksilber-Prüfwerte wurde in keiner der untersuchten Bodenproben festgestellt. Die Konzentrationen der untersuchten Bodenproben an Kupfer und Zink lagen in Einzelfällen deutlich erhöht gegenüber unbelasteten Böden vor, sämtlich jedoch deutlich unterhalb der vorläufigen Orientierungswerte für Kinderspielflächen. In den 26 auf PAK untersuchten Bodenproben lagen die Konzentrationen in einem Bereich von 0,845 bis maximal 15,232 mg/kg. Die dazugehörigen BaP-Belastungen lagen mit maximal 1,18 mg/kg deutlich unterhalb des Prüfwertes der BBodSchV für Kinderspielflächen. Drei Bodenproben wurden auf MKW und eine auf PCB untersucht. Der maximale MKW-Gehalt von 15 mg/kg lag deutlich unterhalb des Prüfwertbereiches der LAWA von 300 – 1.000 mg/kg. Auch in der auf PCB untersuchten Bodenprobe waren mit 0,037 mg/kg lediglich Spuren nachweisbar, der Prüfwert für Kinderspielflächen von 0,4 mg/kg wurde deutlich unterschritten. Analysenergebnisse Bodenluft Insgesamt wurden 21 Bodenluftproben entnommen. Alle Bodenluftproben wurden auf LHKW und BTEX untersucht. Die Analysenergebnisse der Bodenluftproben sind in der Tabelle 3.2 im Anhang zusammengestellt. In 18 Bodenluftproben lag der Gehalt an BTEX unterhalb der Bestimmungsgrenze. In vier Bodenluftproben wurden Gehalte im Spurenbereich (80 bis 866 µg/m³) nachgewiesen. Der Prüfwert der LAWA von 5.000 – 10.000 µg/m³ wurde in allen Proben deutlich unterschritten. In 20 der untersuchten Bodenluftproben lag der Gehalt an LHKW unterhalb der Bestimmungsgrenze. Lediglich in einer Bodenluftprobe (BL3) wurden mit in der Summe 530 µg/m³ Spuren von LHKW nachgewiesen. Der Prüfwert der LAWA von 5.000 – 10.000 µg/m³ wurde somit in allen Proben deutlich unterschritten. HR und OU B-Plan 2364 Bremen-Östliche Vorstadt 18 Analysenergebnisse Grundwasser Im Direkt-Probe Verfahren wurden acht Grundwasserproben entnommen. Fünf Wasserproben wurden auf BTEX, alle acht auf LHKW untersucht. Die Analysenergebnisse der Grundwasserproben sind in der Tabelle 3.3 im Anhang zusammengestellt. In den Wasserproben lagen die Gehalte an BTEX und LHKW unterhalb der Bestimmungsgrenzen. Verunreinigungen wurden nicht nachgewiesen, die heranzuziehenden Prüfwerte wurden unterschritten. 6. ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG DER ERGEBNISSE In einer durchgeführten historischen Kurzrecherche wurden die ehemaligen Nutzungen im Bereich des zukünftigen B-Plangebietes 2364 ermittelt. Bei der Erstellung des Untersuchungskonzeptes wurden aus den vorliegenden Ergebnissen Verdachtsbereiche (Verdacht auf nutzungsbedingte Kontaminationen mit Schadstoffen) abgeleitet, für die Untersuchungsbedarf bestand. Im Rahmen der Orientierenden Untersuchung wurden im BPlangebiet 32 Bohrungen abgeteuft, Oberboden-, Boden-, Bodenluft- und Grundwasserproben entnommen. Im gesamten Untersuchungsgebiet wurde eine im Durchschnitt (arithmetisches Mittel aus allen Bohrungen) 0,90 m mächtige anthropogene Auffüllung erbohrt. Diese sandige bis kiesige anthropogene Auffüllung besitzt teilweise große Anteile von Bauschuttbeimengungen, die nach den vorliegenden Ergebnissen hauptsächlich aus Rotsteinbruch, untergeordnet aus Beton-, Sandstein- und Kalksandsteinbruch besteht. Vereinzelt wurden geringe Beimengungen von Schlackebröckchen vorgefunden und in Einzelfällen Glas-, Metall- und Holzteile. Die erbohrte Auffüllung wies keinerlei olfaktorische Besonderheiten auf. Unterhalb der Auffüllung stehen die gewachsenen Böden an, die aus Mittelsanden und eingelagerte oder unterlagernden organischen und mineralischen Weichschichten bestehen. Flächendeckend wurden im B-Plangebiet auf den ausgedehnten Grünflächen vierzehn repräsentative Oberbodenmischproben entnommen. Die Entnahmetiefe betrug 0,00 – 0,35 m. Bei der Entnahme fiel auf, dass ab einer Tiefe von 0,20 – 0,30 der vermehrt unauffällige Bauschuttbeimengungen vorlagen. Die Oberbodenmischproben wurden auf auffüllungsrelevante Schadstoffe (Schwermetalle und PAK) untersucht. In allen vierzehn untersuchten Oberbodenmischproben wurden die Prüfwerte der BBodSchV für Kinderspielflächen unterschritten. Insgesamt wurden 26 Bodenproben auf Schwermetalle und PAK untersucht. Aus den 32 abgeteuften RKS wurden Bodenproben entnommen. Auffällige Bodenproben wurden ebenfalls auf Schadstoffe untersucht. Lediglich in einer Bodenprobe (13A, Entnahmetiefe 0,10 – 0,50 m) wurde mit 220 mg/kg eine geringfügige Überschreitung des BleiPrüfwertes der BBodSchV für Kinderspielflächen vorgefunden. Alle anderen untersuchten Schadstoffgehalte lagen deutlich unterhalb der heranzuziehenden Prüfwerte. Aufgrund der z. T. HR und OU B-Plan 2364 Bremen-Östliche Vorstadt 19 sehr heterogen zusammengesetzten anthropogenen Auffüllung, die flächendeckend im BPlangebiet zu erwarten ist, sind kleinsträumig auch erhöht vorliegende Schadstoffgehalte nicht auszuschließen. Die vorliegenden Analysenergebnisse belegen jedoch, dass dies lediglich in Einzelfällen und nicht flächendeckend zu erwarten ist. Aufgrund der Heterogenität der Auffüllung ist eine Eingrenzung derartiger Prüfwertüberschreitungen nicht mit vertretbarem Aufwand durchführbar. Eine potenzielle Schutzgutgefährdung aufgrund der Prüfwertüberschreitung in einer Bodenprobe ist aus den vorliegenden Ergebnissen nicht ableitbar. Weitere Überschreitungen herangezogener Prüfwerte wurden nicht ermittelt. Verunreinigungen des Bodens durch MKW, PCB oder PAK, die über den heranzuziehenden Prüfwerten lagen, wurden nicht vorgefunden. Im B-Plangebiet wurden 21 Bodenluftproben und acht Grundwasserproben entnommen und chemisch untersucht. Verunreinigungen der Bodenluft oder des Grundwassers wurden nicht festgestellt. Die gegenüber unbelasteten Böden in Einzelfällen erhöhten Gehalte der Bodenproben an Zink, Blei oder PAK sind auf anthropogene Beimengungen im Auffüllungsmaterial zurückzuführen. Die vorliegenden Ergebnisse machen deutlich, dass erhöhte Schadstoffbelastungen auf Materialien zurückzuführen sind, die für die Auffüllung des Geländes bzw. für die Verfüllung zur Geländenivellierung verwendet wurden. Darum ist auch in anderen, bisher nicht untersuchten Bereichen punktuell mit dem Vorhandensein belasteter Materialien zu rechnen. Die ehemalige Ausbringung belasteter Auffüllungsmaterialien in nicht untersuchten Bereichen kann nicht ausgeschlossen werden. Nutzungsbedingte Kontaminationen wurden im B-Plangebiet nicht festgestellt. Bei zukünftigen Tiefbauarbeiten sind die geltenden Rechtsvorschriften zu berücksichtigen. Der im Zuge künftiger Baumaßnahmen auf den Flächen ausgehobene Boden ist weiterhin auf organoleptische Auffälligkeiten (Farbe, Geruch, Konsistenz) zu betrachten. Ausgehobener Boden ist in Abstimmung mit der aufsichtführenden Behörde zu beproben und zu analysieren und entsprechend der dann vorliegenden Ergebnisse einer geregelten Verwertung zuzuführen. Aufgrund der vorliegenden Analysenergebnisse muss davon ausgegangen werden, dass ausgehobener Boden nicht in allen Fällen uneingeschränkt verwertet werden kann. Weitere Maßnahmen sind aufgrund der vorliegenden Ergebnisse nicht erforderlich. Bremen, der 11. Januar 2007 Jörn Pesel (Dipl.-Ing.) HR und OU B-Plan 2364 Bremen-Östliche Vorstadt 20 7. AUSGEWERTETE UNTERLAGEN /1/ Georgs Spital Eine Geschichte des Bremer Zentralkrankenhauses Sankt-Jürgen-Straße, G. Sammet, Edition Temmen, 2001 HR und OU B-Plan 2364 Bremen-Östliche Vorstadt 21 Lage des Untersuchungsgebietes f i ab Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz Dipl. Ing. Jörn Pesel Linienstraße 19 28203 Bremen Tel.: 0421/ 794 38 71 Fax: 0421/ 794 38 72 Auftraggeber Freie Hansestadt Bremen Senator für Bau, Umwelt und Verkehr Projekt Historische Erkundung und Orientierende Untersuchungen B-Plan 2364, Östliche Vortstadt Lage des Untersuchungsgebietes, Übersicht Thema Anlage: 1 Datum 01.07 f i ab Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz Dipl. Ing. Jörn Pesel Linienstraße 19 28203 Bremen Tel.: 0421/ 794 38 71 Fax: 0421/ 794 38 72 Auftraggeber Freie Hansestadt Bremen Senator für Bau, Umwelt und Verkehr Projekt Historische Erkundung und Orientierende Untersuchungen B-Plan 2364, Östliche Vorstadt Thema Lage des Plangebietes, Übersicht Anlage: 2 Datum 01.07 Maßstab: 1 : 5.000 N LEGENDE Historische Erkundung und Orientierende Untersuchungen B-Plan 2364, Östliche Vorstadt Thema Lage der Verdachtsbereiche 8 Anlage: 3 en 01.07 Datum Am arz hw Sc gen S Projekt 3 4 5 6a 6b 7 8 S 1 St. J ür Freie Hansestadt Bremen Senator für Bau, Umwelt und Verkehr P 8 er Me g Auftraggeber 2 Haup teing an Linienstraße 19 28203 Bremen Tel.: 0421/ 794 38 71 Fax: 0421/ 794 38 72 traße ausgedehnte Grünflächen Labors (Ausbildung, Hygieneinstitut, Staatlich Chemisches Untersuchungslabor, Wasserlabor (ehemals Viruslabor)) Pathologie (mit Chem.lager, Abfalltank f. Xylol u. Formalin, etc.) Alter Trafo Öllager des Notstromaggregates Reparaturwerkstatt, ehem. Maschinenhaus Alte Werkstatt, ehem. Waschhaus Kfz-Abstellfläche am Bunker ehemaliger Aschebunker ehemaliges Desinfektionshaus, später Stall interne Nummerierung d. KBM 1 2 Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz Dipl. Ing. Jörn Pesel 9 2 2 Fahr radstand f i ab 9 S frei gen r o S 1 P 1 24 er Magazin-Contai n P 10 3 P P Sozialt-Con ainer hof ling cyc e R 3 Labors, Abfalltank Chemikalienlager P 2 1 Anlie ferun 43 g 6a 1 P Trafo 2 4 1 1 11 P 8 44 42 Ta 1 1 um nkra 1 5 P 27 7 45 1 äder Jürge n Str Einfa hrt S t. Verbindu ngsgang Elektro 20 31 29 40 Malerei P P Tischlerei 28 P Fahrr 21 aße 1 2 1 al Pförtn tes erhau s 46 teria 6b 25 Cafe 1 7 r ue Flachda ch Flachda ch 6 P 118/16 18 Innenhof Durchfahrt P 5 Holzzaun Mechanik ße ker P 5 38 1 Transport 30 ch-Karl-Straße 39 A 19 12 Ma f i ab Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz Dipl. Ing. Jörn Pesel Linienstraße 19 28203 Bremen Tel.: 0421/ 794 38 71 Fax: 0421/ 794 38 72 Freie Hansestadt Bremen Senator für Bau, Umwelt und Verkehr Lage der BMP-Entnahmeflächen P en 01.07 Am arz hw Sc 8 er Me g Anlage: 4 Datum St. J ür BMP12 Haup teing an Thema gen S Historische Erkundung und Orientierende Untersuchungen B-Plan 2364, Östliche Vorstadt Projekt traße BMP13 9 Fahr radstand Auftraggeber 9 Sor i nfre ge BMP11 P 24 BMP10 P P P Sozialt-Con ainer hof ling cyc e R Magazin-Contai n er 10 Anlie ferun g P 43 P 25 BMP6 BMP2 11 BMP7 P BMP4 BMP9 44 BMP3 27 7 BMP5 45 BMP8 21 äder Jürge n Str Einfa hrt S t. Verbindu ngsgang Elektro 20 31 29 40 Malerei P P Tischlerei 28 P aße BMP1 P Fahrr 42 al Pförtn tes erhau s 46 teria Trafo Cafe BMP14 r ue Flachda ch Flachda ch 6 P 118/16 18 Innenhof Durchfahrt P 5 Holzzaun Mechanik ße ker P 5 38 1 Transport 30 ch-Karl-Straße 39 A 19 12 Ma f i ab Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz Dipl. Ing. Jörn Pesel Linienstraße 19 28203 Bremen Tel.: 0421/ 794 38 71 Fax: 0421/ 794 38 72 Freie Hansestadt Bremen Senator für Bau, Umwelt und Verkehr gen S Lage der Rammkernsondierungen RKS 3 P Anlage: 5 Datum St. J ür Thema RKS 2 en 01.07 Am arz hw Sc 8 er Me g Historische Erkundung und Orientierende Untersuchungen B-Plan 2364, Östliche Vorstadt Haup teing an Projekt traße RKS 1 9 Fahr radstand Auftraggeber 9 Sor i nfre ge RKS 4 P RKS 5 24 P 10 er RKS 6 P P Re Magazin-Contai n Sozialt-Con ainer hof ling cyc RKS 11 RKS 24 Trafo RKS 18 P RKS 12 RKS 8 S32 44 RKS 29 RKS 7 11 46 RKS 23 42 RKS 9 RKS 10 RKS 20 S31 RKS 25 RKS 17 al Pförtn tes erhau s 25 RKS 26 RKS 30 P RKS 19 RKS 22/1, /2 teria RKS 27 Cafe 43 RKS 28 Anlie ferun g P RKS 13 P 27 45 7 RKS 15 RKS 21/1,/2 RKS 14 21 äder hrt S t. Einfa Elektro 20 Verbindu ngsgang Jürge n Str Tischlerei 28 31 29 40 Malerei P P Fahrr P aße RKS 16 r ue Flachda ch Flachda ch 6 P 118/16 18 Innenhof Durchfahrt P 5 Holzzaun Mechanik ße ker P 5 38 1 Transport 30 ch-Karl-Straße 39 A 19 12 Ma f i ab Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz Dipl. Ing. Jörn Pesel Projekt Historische Erkundung und Orientierende Untersuchungen B-Plan 2364, Östliche Vorstadt Thema Lage der BL-Entnahmestellen gen S Freie Hansestadt Bremen Senator für Bau, Umwelt und Verkehr P 01.07 S Am Sor 9 BL 7 i nfre ge g BL 5 BL 4 BL 1 BL 3 9 BL 6 Haup teing an en arz chw 8 er Me Fahr radstand Anlage: 6 Datum St. J ür Auftraggeber traße Linienstraße 19 28203 Bremen Tel.: 0421/ 794 38 71 Fax: 0421/ 794 38 72 BL 2 BL 21 P 24 BL 16 BL 18 er BL 15 P BL 17 BL 19 P Re Magazin-Contai n Sozialt-Con ainer hof ling cyc P 10 P Anlie ferun g BL 20 BL 9 43 BL 10 P 25 BL 8 Trafo teria BL 11 Cafe 11 P BL 12 BL 14 BL 13 al Pförtn tes erhau s 46 44 42 P 27 7 45 äder hrt S t. Einfa Elektro 20 Verbindu ngsgang Jürge n Str Tischlerei 28 31 29 40 Malerei P P Fahrr P aße 21 r ue Flachda ch Flachda ch 6 P 118/16 18 Innenhof Durchfahrt P 5 Holzzaun Mechanik ße ker P 5 38 1 Transport 30 ch-Karl-Straße 39 A 19 12 Ma f i ab Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz Dipl. Ing. Jörn Pesel Linienstraße 19 28203 Bremen Tel.: 0421/ 794 38 71 Fax: 0421/ 794 38 72 Freie Hansestadt Bremen Senator für Bau, Umwelt und Verkehr gen S Lage der GW-Direktentnahmen DP 2 P Anlage: 7 Datum St. J ür Thema en 01.07 Am arz hw Sc 8 er Me g Historische Erkundung und Orientierende Untersuchungen B-Plan 2364, Östliche Vorstadt Haup teing an Projekt traße DP 1 9 Fahr radstand Auftraggeber 9 Sor i nfre ge P 24 P 10 er DP 3 P P Re Magazin-Contai n Sozialt-Con ainer hof ling cyc Anlie ferun g P 43 P 25 11 DP 4 P teria Trafo Cafe DP 7 DP 8 al Pförtn tes erhau s 46 44 42 P 27 45 7 DP 5 DP 6 äder hrt S t. Einfa Elektro 20 Verbindu ngsgang Jürge n Str Tischlerei 28 31 29 40 Malerei P P Fahrr P aße 21 r ue Flachda ch Flachda ch 6 P 118/16 18 Innenhof Durchfahrt P 5 Holzzaun Mechanik ße ker P 5 38 1 Transport 30 ch-Karl-Straße 39 A 19 12 Ma LEGENDE Bestand Sankt-Jürgens-Krankenhaus. ca. 1914 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 Hauptgebäude (Alte HNO) Eiskeller Pförtnerhaus Chirugie Haus Greisinger Alte Pathologie/Leichenhaus Alte Wäscherei Küche Kesselhaus/Werkstätten Isolierhaus I Stallungen Kohlenschuppen Baracken Baracken/Werkstätten Direktorenhaus Irrenanstalt Delirium-tremens-Haus Haus Laehr Luftkurhaus Haus Greisinger Neue Pathologie Wöchnerinnenasyl Trafo-Station Baracken Kinderklinik Rekonvaleszentenhaus Scharlachhaus Isolierhaus II Cholerabaracke Döckersche Baracken Schuppen Stall Stall Dermatologie 1849-51 vor 1875 1853 1902 1877 1875 1851/70 1892 1890 1890/98 1895 1885 1904 1900 1851/85 1851/52 1911 1884 1904 1877 1913 1899 1892 1888 1907 1907 1905 1892 1905 1900 1895 1867 1913 f i ab Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz Dipl. Ing. Jörn Pesel Linienstraße 19 28203 Bremen Tel.: 0421/ 794 38 71 Fax: 0421/ 794 38 72 Auftraggeber Freie Hansestadt Bremen Senator für Bau, Umwelt und Verkehr Projekt Historische Erkundung und Orientierende Untersuchungen B-Plan 2364, Östliche Vorstadt Thema Klinikgebäudebestand um 1914 Datum 01.07 f i ab Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz Dipl. Ing. Jörn Pesel Linienstraße 19 28203 Bremen Tel.: 0421/ 794 38 71 Fax: 0421/ 794 38 72 Auftraggeber Freie Hansestadt Bremen Senator für Bau, Umwelt und Verkehr Projekt Historische Erkundung und Orientierende Untersuchungen B-Plan 2364, Östliche Vorstadt Thema Klinikgebäudebestand um 1920 Datum 01.07 Historische Recherche und Orientierende Untersuchung von potenziellen schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten in einem Teilbereich des Geländes Klinikum Bremen-Mitte in Bremen - Östliche Vorstadt Auftraggeber: Grundstücksentwicklung KBM GmbH & Co. KG Ansgaritorstraße 2 28599 Bremen Auftragnehmer: ifab Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz Dipl. Ing. Jörn Pesel Linienstraße 19 28203 Bremen Tel.: 0421/7943871 Bearbeitung: Exemplare: Bremen Dipl.-Ing. Jörn Pesel 4 17.05.2012 I. INHALTSVERZEICHNIS SEITE 0. ZUSAMMENFASSUNG ...................................................................................................................... 5 1. ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG ............................................................................................ 5 2. KENNTNISSTAND VOR UNTERSUCHUNGSBEGINN..................................................................... 6 2.1 VORHANDENE UNTERLAGEN UND KENNTNISSTAND VOR UNTERSUCHUNGSBEGINN .............................. 6 2.2 BESCHREIBUNG DES UNTERSUCHUNGSGEBIETES UND STANDORTSITUATION ....................................... 6 3. UNTERSUCHUNGSKONZEPT .......................................................................................................... 7 3.1 HISTORISCHE KURZRECHERCHE ....................................................................................................... 7 3.2 ORIENTIERENDE UNTERSUCHUNG ..................................................................................................... 7 4. DURCHGEFÜHRTE UNTERSUCHUNGEN ....................................................................................... 9 4.1 HISTORISCHE RECHERCHE ............................................................................................................... 9 4.2 FELDARBEITEN ................................................................................................................................. 9 4.3 LABORARBEITEN ............................................................................................................................. 11 5. ERGEBNISSE ................................................................................................................................... 12 5.1 ERGEBNISSE DER HISTORISCHEN RECHERCHE ................................................................................ 12 5.2 ERGEBNISSE DER TECHNISCHEN UNTERSUCHUNGEN ....................................................................... 13 5.2.1 Ergebnisse der Bohrungen ................................................................................................... 13 5.2.2 Ergebnisse der chemischen Untersuchungen ...................................................................... 14 Bewertungskriterien........................................................................................................................ 14 Analysenergebnisse Boden ........................................................................................................... 17 Analysenergebnisse Bodenluft....................................................................................................... 17 Analysenergebnisse Grundwasser ................................................................................................ 18 6. ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG DER ERGEBNISSE ........................................................ 19 7. AUSGEWERTETE UNTERLAGEN .................................................................................................. 21 HR und OU weitere Flächen KBM 2 II. ANLAGENVERZEICHNIS Anlage 1: Lage des Untersuchungsgebietes, Übersicht Anlage 2: Lage des Untersuchungsgebietes, Übersichtslageplan im Maßstab 1 : 5.000 Anlage 3: Lage relevanter Nutzungen, Lageplan im Maßstab 1 : 1.500 Anlage 4: Lage der Bodenluft-Entnahmestellen, Lageplan im Maßstab 1 : 1.500 Anlage 5: Lage der Kleinrammbohrungen, Lageplan im Maßstab 1 : 1.500 Anlage 6: Lage der BMP-Entnahmeflächen, Lageplan im Maßstab 1 : 1.500 III. ANHANG Anhang A Tabellen 1: Zusammenfassung der Ergebnisse der Orientierenden Untersuchung 2: Kenndaten durchgeführter Bohrungen, Probenahmen etc. 3 3.1: Analysenergebnisse der Bodenproben 3.2: Analysenergebnisse der Bodenluftproben 3.3: Analysenergebnisse der Grundwasserproben Anhang B Ergebnisse der Historischen Erfassungsbogen, Lagepläne) Anhang C Schichtenverzeichnisse und Bohrprofile der Bohrungen Anhang D Protokolle der Entnahme von Oberbodenmischproben Anhang E Protokolle der Entnahme von Bodenluftproben Anhang F Protokolle der Grundwasserdirektentnahmen Anhang G Prüfberichte des chemischen Labors HR und OU weitere Flächen KBM Recherche (Fotodokumentation, 3 IV. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS AG BaP BBodSchV BL BOA BTEX ET GOK GW GWM HR KBM KH KRB LAGA LAWA LHKW M MKW PAK PCB RKS SUBV TS ZZ Grundstücksentwicklung KBM GmbH & Co. KG (Auftraggeber) Benzo(a)pyren Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung Bodenluftmessstelle Bauordnungsamt, Archiv Leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylol) Endteufe Geländeoberkante Grundwasser Grundwassermessstelle Historische Recherche Klinikum Bremen Mitte Krankenhaus Kleinrammbohrung (synonym zu Rammkernsondierung) Länderarbeitsgemeinschaft Abfall Länderarbeitsgemeinschaft Wasser Leichtflüchtige halogenierte (hier: chlorierte) Kohlenwasserstoffe Maßstab Mineralölkohlenwasserstoffe Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe Polychlorierte Biphenyle Rammkernsondierung Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Trockensubstanz Zeitzeugen- und Personenbefragungen HR und OU weitere Flächen KBM 4 0. ZUSAMMENFASSUNG Eine zentrale Teilfläche des Klinikums Bremen-Mitte soll einer anderen Nutzung zugeführt werden. Im Zuge der Umwidmung ist zu überprüfen, ob die zukünftig geplanten Nutzungen ohne Konflikte aufgrund potenzieller Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers möglich sind. Das Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz wurde von der Freien Hansestadt Bremen, vertreten durch die Grundstücksentwicklung Klinikum Bremen-Mitte GmbH & Co. KG beauftragt, eine Historische Recherche und Orientierende Untersuchungen bezüglich schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten für die Teilfläche durchzuführen. In der Historischen Recherche wurden für das Untersuchungsgebiet die ehemaligen Nutzungen ermittelt und potenziell kontaminationsrelevante Bereiche ausgewiesen. Diese Verdachtsbereiche waren technisch zu untersuchen. Es wurden Kleinrammbohrungen abgeteuft, Boden- und Oberbodenmischproben entnommen, temporäre Bodenluftmessstellen errichtet und beprobt sowie Grundwasserproben im Direkt-Probe-Verfahren entnommen. Feststoff-, Bodenluft- und Grundwasserproben wurden chemisch untersucht. Nutzungsbedingte Verunreinigungen des Bodens, der Bodenluft oder des Grundwassers wurden nicht festgestellt. Überschreitungen der Prüfwerte für Kinderspielflächen wurden in keinem Fall vorgefunden. In den untersuchten Boden-, Bodenluft- und Grundwasserproben wurden keine Verunreinigungen festgestellt, die über den heranzuziehenden Prüfwerten liegen. Weitere Maßnahmen sind aufgrund der vorliegenden Ergebnisse nicht erforderlich. 1. ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG Ein Teil des Geländes des Klinikums Bremen-Mitte soll umgenutzt werden. Im Rahmen der Umgestaltung des Klinikgeländes wurde bereits für den südlichen Bereich des vormaligen Klinikgeländes der B-Plan 2364 festgesetzt. Im Zuge des B-Planverfahrens wurde für den Bereich des B-Plangebietes bereits 2007 eine Historische Recherche und eine Orientierende Untersuchung potenzieller Altlastverdachtsflächen durchgeführt /2/. Nun ist geplant, weitere Flächen des Klinikgeländes einer Umnutzung zuzuführen. Es handelt sich hierbei um ein Gebiet, das sich im zentralen Bereich des ehemaligen Zentralkrankenhauses St.-Jürgen-Straße von der St.-Jürgen-Straße bis zur Friedrich-Karl-Straße zieht und die Gebäude 5, 6, 7, 12, 28, 29, 30, 31, 35, 36, 37, 38, 38a und ehemaliges Pförtnerhaus sowie die zwischen den Gebäuden liegenden Verkehrswege und ausgedehnte Grünanlagen umfasst. Im Rahmen der geplanten Umnutzung ist eine Überprüfung der möglichen Altlastensituation des Gebietes vorzunehmen, um zu klären, ob die zukünftig geplanten Nutzungen ohne Konflikte möglich sind, welche sich eventuell aus ehemaligen Nutzungen und daraus resultierenden schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten ergeben könnten. Die Lage und Ausdehnung des Untersuchungsgebietes sind in den Anlagen 1 und 2 dargestellt. Die Grundstücksentwicklung Klinikum Bremen-Mitte GmbH & Co. KG der Freien Hansestadt Bremen beauftragte das Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz am 17.04.2012 auf der HR und OU weitere Flächen KBM 5 Grundlage des Angebotes vom 16.04.2012 mit der Durchführung einer Historischen Recherche und einer Orientierenden Untersuchung für das Untersuchungsgebiet. 2. KENNTNISSTAND VOR UNTERSUCHUNGSBEGINN 2.1 Vorhandene Unterlagen und Kenntnisstand vor Untersuchungsbeginn Für das Untersuchungsgebiet lagen keine Ergebnisse vorhergehender Untersuchungen bezüglich schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten vor. Erkenntnisse über die Existenz von Altablagerungen existieren nicht. 2.2 Beschreibung des Untersuchungsgebietes und Standortsituation Die umzuwidmende Teilfläche erstreckt sich östlich der Sankt-Jürgen-Straße im zentralen Bereich des Krankenhausgeländes bis westlich der Friedrich-Karl-Straße und liegt nördlich des B-Plangebietes 2364. Im Norden bzw. Nordwesten wird das Gebiet vom zukünftig vom KBM genutzten Gelände bzw. im Bereich der Kinderklinik von der Bismarckstraße begrenzt. Auf dem weitläufigen Untersuchungsgelände befinden sich u. a. das Zentralgebäude, die alte HNO (gegenwärtig als Fortbildungszentrum genutzt), ein Teil der HNO-Klinik, das Gebäude 2829-30, in der gegenwärtig Werkstätten, Technik und Transport der Klinik untergebracht sind, Verwaltungsgebäude, die Kinderklinik, eine Kirche und einige gegenwärtig nicht genutzte Gebäude. Zwischen den Gebäuden befinden sich Verkehrswege und ausgedehnte Grün- und Parkplatzflächen. Nach der geologischen Karte von Preußen und benachbarten deutschen Ländern, Ausgabe von 1931, Blatt Hemelingen, liegen im Westen des Untersuchungsgebietes holozäne Dünensande und im Osten humose Tone, die als Schlick- und Kleiböden in z. T. dünnen Decken auf Flachmooren, Sanden oder Schlick ausgebildet sind. Nach der Baugrundkarte Bremen, Teil A, Blatt Stadtmitte, liegen im Westen des Untersuchungsgebietes 1 – 5 m mächtige nichtbindige Bodenarten über bindigen und/oder organischen Bodenarten mit weicher bis steifer Konsistenz (holozäne Weichschichten, Auenlehme) vor. Im östlichen Bereich der Teilfläche sind demnach 10 Meter und mächtigere bindige und organische Bodenarten über nichtbindigen Bodenarten zu erwarten. In einem kleinen inselförmigen Bereich (östlich des Zentralgebäudes bis zur HNO-Klinik) sind zudem größer 10 m mächtige nichtbindige in Vergesellschaftung mit bindigen und organischen Bodenarten verzeichnet. Nach der Baugrundkarte Bremen, Teil E (Grundwasserverhältnisse im oberen Grundwasserleiter) Ausgabe von 1980, ist im Bereich des Krankenhauses ein Absenkungstrichter vorhanden, der das Grundwasser von West, Nord, Süd und Ost in das HR und OU weitere Flächen KBM 6 Untersuchungsgebiet fließen lässt. Der Grundwasserstand ist bei ca. 0,40 bis 0,50 m NN zu erwarten. 3. UNTERSUCHUNGSKONZEPT 3.1 Historische Kurzrecherche Für das Grundstück Sankt-Jürgen-Straße 1 liegen in einer Adressbuchrecherche Einträge für das Zentralkrankenhaus, die Staatliche Chemische Untersuchungsanstalt, das Staatliche Hygieneinstitut und das Landesuntersuchungsamt vor. Da einzelne möglicherweise kontaminationsrelevante Nutzungen nicht ausgewiesen sind, war für das gesamte Untersuchungsgebiet eine Historische Kurzrecherche zu erstellen. Die durchzuführenden Arbeiten basieren auf dem „Merkblatt für die Durchführung von Historischen Recherchen“ (Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, Referat Bodenschutz, 26.04.2004). Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt in Abstimmung mit dem SUBV. 3.2 Orientierende Untersuchung Grundlagen der Untersuchungsplanung ergaben sich aus den Ergebnissen der Historischen Kurzrecherche. In der HR wurden ehemalige potenziell kontaminationsrelevante Nutzungen in verschiedenen Bereichen des Untersuchungsgebietes ausgewiesen. Neben dem Verdacht auf das Vorhandensein schadstoffbelasteter Auffüllungsmaterialien waren hauptsächlich potenzielle Verunreinigungen mit leichtflüchtigen Schadstoffen (leichtflüchtige aromatische und chlorierte Kohlenwasserstoffe) zu untersuchen. Um Aussagen über die geologische Beschaffenheit des Untergrundes und potenzielle Kontaminationen treffen zu können, waren in den Verdachtsbereichen Kleinrammbohrungen (KRB) abzuteufen. Die KRB waren fachgerecht anzusprechen und zu beproben. Aufgrund der Ergebnisse vor Ort und der Ergebnisse der HR sollten ausgewählte Proben analysiert werden. Hierbei waren die potenziellen Kontaminationen, die aufgrund der Nutzung des jeweiligen Bereiches zu erwarten waren, besonders zu berücksichtigen. Neben der Entnahme von Bodenproben aus Bohrungen war vorgesehen, auf den ausgedehnten Freiflächen (Grün- und Parkplatzflächen) Oberbodenmischproben zu entnehmen. In Bereichen mit Verdacht auf die ehemalige Verwendung von Lösungsmitteln sollten Bodenluftmessstellen eingerichtet und beprobt werden. Um außerdem Aussagen über die mögliche Verunreinigung des Grundwassers mit leichtflüchtigen Schadstoffen treffen zu können, waren im Nahbereich potenzieller Eintragsorte leichtflüchtiger Schadstoffe mehrere Beprobungen des oberen Grundwasserleiters mit Hilfe der Direkt-Beprobung vorzunehmen. Ausgewählte Boden-, Bodenluft- und Grundwasserproben waren zu analysieren. Insgesamt war für das gesamte Plangebiet die Durchführung von 18 KRB, die Entnahme von acht Oberbodenmischproben, die Installation und Beprobung von 14 Bodenluftmessstellen und die Entnahme von fünf Grundwasserproben vorgesehen. Bei der Angebotserstellung konnte HR und OU weitere Flächen KBM 7 aufgrund der noch nicht vorliegenden Ergebnisse der HR lediglich eine Schätzung der durchzuführenden technischen Untersuchungen vorgenommen werden, die aufgrund der Ergebnisse vorhergehender Untersuchungen im Bereich des Krankenhausgeländes vorgenommen worden war. Die Tiefe der Bohrungen sollte sich nach den Ergebnissen vor Ort richten. Bei Kontaminationen bzw. anthropogenen Auffüllungen waren sie bis in den unbelasteten Boden, den Grundwassergeringleiter bzw. bis maximal in das Grundwasser abzuteufen. Sämtliche Aufschlussarbeiten und Probenahmen sowie die Überwachung der Feldarbeiten wurden durch das Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz, Linienstraße 19, 28203 Bremen, durchgeführt. Die chemischen Analysen wurden von den Laboratorien Dr. Döring GmbH, Haferwende 12, 28357 Bremen vorgenommen. HR und OU weitere Flächen KBM 8 4. DURCHGEFÜHRTE UNTERSUCHUNGEN 4.1 Historische Recherche Im Archiv des Bauordnungsamtes wurden die Akten des Krankenhauses Sankt-Jürgen-Straße eingesehen und ausgewertet. Auf eine zusätzliche Auswertung von Aktenbeständen im Staatsarchiv Bremen und im Gewerbeaufsichtsamt wurde aufgrund der erforderlichen zügigen Bearbeitung des Projektes verzichtet. Weiterhin wurden Ortsbegehungen inklusive Erstellung einer Fotodokumentation und Personenbefragungen durchgeführt und weitergehende Literatur gesichtet und ausgewertet. In der Tabelle 1 sind die Ämter, Behörden und sonstigen Institutionen aufgeführt, bei denen Akten, Unterlagen und weitere Informationen eingesehen bzw. ausgewertet wurden. Quelle erhaltene Unterlagen/Informationen SUBV, Referat Bodenschutz x x x Ergebnisse eines Auszuges der Adressbuchrecherche Ausgaben der DGK , Maßstab 1 : 5.000 und Vergrößerung auf 1 : 2.500, Blatt Gröpelingen Einsichtnahme in die Karte der Auffüllungsbereiche im Land Bremen, NLfB, Ausgabe vom 30.01.2004 Bauordnungsamt Bremen, Archiv x Mitarbeiter des Klinikums Bremen Mitte Informationen zur Historie, Anlagentechnik, ehemaligen (u. a. technische Abteilung, und aktuellen Nutzungen verschiedener Gebäude, Krankenhausökologin, Hygieneabteilung, Entsorgung von Abfällen, Lagepläne von Ver- und Hygienebeauftragte, Öffentlichkeitsarbeit) Entsorgungsleitungen etc. Umweltbundesamt (Berlin), Robert Koch Informationen über Medizinhistorie, Historie der Institut (Dessau), Deutsche Gesellschaft für Desinfektion und Sterilisation, verwendete Stoffe etc. Grundstücksakten (ab 1899) Hygiene und Mikrobiologie (Würzburg), Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (Hamburg), Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Dortmund), Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Bonn Tabelle 1: Verzeichnis der recherchierten Quellen 4.2 Feldarbeiten Die Feldarbeiten wurden in der Zeit vom 02.05. bis zum 10.05.2012 durchgeführt. Auf den ausgedehnten Freiflächen wurden insgesamt 7 Oberbodenmischproben entnommen. Die Entnahmetiefe betrug jeweils 0,00 – 0,35 m. Auf eingemessenen Flächen wurde mit dem HR und OU weitere Flächen KBM 9 Stechzylinder eine rasterförmige Einzelprobeentnahme durchgeführt. Für die BMP wurden jeweils fünfzehn Einzelproben zu Mischproben vereint. Von den Mischproben wurde nach dem Kegelmischverfahren jeweils eine repräsentative Teilmenge gewonnen. Die Lage der Oberbodenprobenentnahmen ist der Anlage 6 zu entnehmen. Zur Erkundung des Untergrundes und zur Entnahme von Bodenproben wurden im Bereich des Untersuchungsgebietes inklusive umgesetzter Bohrungen insgesamt 21 KRB abgeteuft. Aus den Bohrungen wurden 49 Bodenproben entnommen. Alle Bohransatzpunkte wurden unter Auswertung der Ergebnisse der Historischen Recherche und sämtlicher verfügbarer Kabel- und Leitungspläne festgelegt. Die KRB wurden mit einem fahrbaren hydraulischen Bohrgerät abgeteuft (Sonden- 80 und 60mm). Bei Bohransatzpunkten mit befestigter Oberfläche (Verbund- oder Kopfsteinpflaster, Gehwegplatten) wurde zunächst die Oberflächenbefestigung ausgebaut. Die Summe der insgesamt abgeteuften Bohrmeter betrug 61,60 m. Die Bohrarbeiten erfolgten in Begleitung eines Dipl.-Ing., der die geologische Beschreibung der angetroffenen Sedimente vornahm. Die Bohransatzpunkte wurden eingemessen und in Lagepläne übertragen. Die Lage der KRB ist in der Anlage 5 dargestellt. In Anlehnung an E DIN ISO 10381, Teil 1 - 4, wurde die Probenahme durchgeführt. Aus den waagerecht abgelegten Bohrsonden wurden insgesamt 49 Bodenproben in luftdichtschließende Weithalsgläser entnommen. Die Bodenprobeentnahme wurde meter- oder schichtweise bzw. bei Auffälligkeit durchgeführt. Nach dem Anschnitt des Bohrkerns mit einem Stahlspachtel wurden die für die Probenahmen vorgesehenen Kernabschnitte markiert und mittels eines Probenlöffels aus der Mitte des Sondenquerschnittes entnommen. Die Proben wurden in Kühltaschen dunkel aufbewahrt und am gleichen Tag zum untersuchenden Labor bzw. in das Probenlager transportiert. Für später erforderliche Wiederholungsmessungen wurden Rückstellproben gebildet und archiviert. Die Kenndaten aller Bohrungen, Probenentnahmen etc. sind in der Tabelle 2 im Anhang A zusammengestellt. Aus den Einzelproben 1C, 2C, 3B und 4B (Beimengungen von anthropogenen Fremdanteilen) wurde für die Analytik die aliquote Mischprobe MP1-4 gebildet. Neben dieser Mischprobe wurden weitere Einzelproben aus den Bohrungen für die Analytik auf auffüllungsbedingte Schadstoffe (PAK und Schwermetalle) ausgewählt. Aufgrund des Verlaufs einer Vielzahl von Versorgungsleitungen auf dem Klinikgelände [u. a. Außen- und Straßenbeleuchtung, Strom- und Gasleitungen, Fernwärmeleitungen, interne Nachrichtenleitungen (Glasfaser, Kabel- und Rohrpost), Telefonkabel, Medizinische Gase (Sauerstoff- und Druckluftleitungen), Ab- und Frischwasserleitungen, nicht mehr in Betrieb befindliche Heizungs-, Dampf- und Kondensatleitungen, Lehrrohrsysteme und Kabelführungen] musste für einen Teil der Bohrungen vorgeschachtet werden. Im Bereich der ehemaligen Desinfektionsgrube (1914, vgl. Anlage 3), die zum Großteil von einer Straße überbaut ist, konnte bei den Vorschachtarbeiten aufgrund des Verlaufs mehrerer Leitungen kein Bohrpunkt freigeschachtet werden. An diesem Ansatzpunkt musste darum die Durchführung einer Bohrung unterbleiben. In ausgewählten Bereichen wurden insgesamt 15 temporäre Bodenluftmessstellen (BL) eingerichtet und beprobt. Zum Einsatz kam das Bodenluft-Direktentnahmesystem der Fa. Stitz. Die Stitz-Sonde wurde von Hand bis in die angestrebte Teufe vorgetrieben und die HR und OU weitere Flächen KBM 10 Bodenluftprobenahme durchgeführt. Die Bodenluftprobe wurde als Anreicherungsprobe auf Aktivkohle entnommen. Um einen gasdichten Abschluss der Bodenluftmessstelle gegenüber der Atmosphäre sicherzustellen, wurde vor Durchführung der Probenahme die Bodenluft abgesaugt und die Komponenten Kohlendioxid und Sauerstoff in der Bodenluft gemessen. Zum Einsatz kam hierbei ein Polytector II G750 des Herstellers GfG. Die Messung dieser Komponenten gewährleistet die Überprüfung der Dichtigkeit und einer möglichen Beeinflussung durch atmosphärische Luft. Zusätzlich wurden während des Abpumpvorganges die meteorologischen Daten gemessen und im Probenahmeprotokoll vermerkt. Die Anreicherungsproben wurden mit einer Accuro-Pumpe des Herstellers Dräger gewonnen. Die Protokolle der Bodenluftprobenahmen finden sich im Anhang E. In der Anlage 4 ist die Lage der Bodenluftmessstellen dargestellt. Um die mögliche Beeinflussung des Grundwassers im Untersuchungsgebiet durch leichtflüchtige Schadstoffe zu überprüfen, wurden insgesamt sieben Beprobungen des oberen Grundwassers durchgeführt. Die Probenahme wurde mittels der Direkt-Probe oder der directpush-Entnahme vorgenommen. Für die direkte Beprobung des Grundwassers wurde der Wasserprobenehmer, ein verlängerbares Hohlbohrgestänge mit Außenfilter, in den obersten wassergesättigten Bereich getrieben und mittels einer durch das Bohrgestänge eingeführten Schlauchleitung mit Fußventilpumpe die Grundwasserprobe gewonnen. Um Schadstoffverschleppungen zu vermeiden, wurde für jede Beprobung neues Schlauchmaterial verwendet. Die Grundwasserproben wurden für die Analytik auf leichtflüchtige Schadstoffe als Head-Space-Proben, für die Analytik auf MKW und PAK in 1l Braunglasflaschen gewonnen. Es wurden jeweils zwei Parallelproben entnommen, die am gleichen Tag dem untersuchenden Labor zugeführt wurden. Die Grundwasser-DP-Proben wurden in Tiefen von 4,00 bis 5,00 m u. GOK entnommen. Bei den Feldarbeiten wurden östlich des Gebäudes 28-29-30 eine ÜberflurGrundwassermessstelle vorgefunden. Diese Messstelle soll nach Angaben von Mitarbeitern des KBM ehemals für die beim Neubau der Küche vorgenommene Grundwasserabsenkung eingerichtet worden sein. Informationen über durchgeführte Analysen aus der Grundwassermessstelle lagen nicht vor. Da die GWM im direkten Nahbereich der Werkstätten liegt, wurde aus der Messstelle ebenfalls eine Grundwasserprobe entnommen. Grundwasserproben mittels DP wurden aus den Bohrungen KRB10, KRB11, KRB12, KRB13, KRB14, KRB17 und KRB18 im jeweils direkten Nahbereich ehemaliger oder gegenwärtig noch betriebener Werkstätten (Malerei, Tischlerei, Mechanik) entnommen. 4.3 Laborarbeiten Die chemische Analytik der Boden-, Bodenluft- und Wasserproben wurde von den Laboratorien Dr. Döring, Haferwende 12, 28357 Bremen durchgeführt. Die Untersuchungsverfahren für die einzelnen Parameter sind den Laborberichten im Anhang G zu entnehmen. HR und OU weitere Flächen KBM 11 5. ERGEBNISSE 5.1 Ergebnisse der Historischen Recherche Die Grundsteinlegung für das Neue städtische Krankenhaus an der Wisch erfolgte im Juli 1849. Im August 1851 wurde nach zweijähriger Bauzeit der erste Patient aufgenommen. Das erste fertig gestellte Gebäude war die Alte HNO, später Alte Innere. Neben der medizinischen wurde zuerst eine chirugische und eine geburtshilfliche Abteilung betrieben. Personen mit ansteckenden Krankheiten (Pocken und Cholera) wurden in sich abgeschlossenen Absonderungsbauten untergebracht. Außerhalb des Haupthauses existierte zunächst eine Dampfwäscherei, eine Leichenkammer ein Sektionszimmer und ein Laborraum für mikroskopische Untersuchungen. Ebenfalls getrennt vom Haupthaus wurde die Irrenanstalt errichtet. Die Klinik wurde in den Folgejahren um den Eiskeller, Pförtnerhaus, die chirugische Klinik, das Kesselhaus mit Werkstätten, verschiedene Baracken und Stallungen, das Wöchnerinnenasyl, die Dermatologie, das Hygieneinstitut und die Pathologie ergänzt. Der Gebäudebestand des Krankenhauses um 1914 ist auf einem Lageplan im Anhang B dargestellt. In den ersten Jahren wurde das Krankenhaus autark versorgt. Die benötigten pflanzlichen Lebensmittel, Fleisch und Milch wurden auf eigenem Grund produziert. Geheizt wurde in den Gebäuden zunächst mit Torf. Ab 1859 wurde das Krankenhaus an die städtische Gasleitung angeschlossen. Die eigene Wasserversorgung wurde 1871 aufgegeben und das Gelände an die städtische Wasserver- und -entsorgung angeschlossen. Um 1892 begann die Elektrifizierung auf dem Gelände. 1908 wurde die erste Röntgenabteilung im Krankenhaus eröffnet. Mit Beginn des 20. Jahrhunderts wurde zudem vermehrt eine verdichtende Bauweise auf dem Krankenhausareal realisiert. Von der aus hygienischen Gründen zuvor präferierten Baracken- oder Pavillonbauweise wurde aus ökonomischen Gründen Abstand genommen. In Folge wurden verschiedene Krankenhausareale umgebaut, modernisiert und aufgrund veränderter Umstände umgenutzt. Lagepläne der Gebäudebestände um 1920, 1939 und 2006 liegen im Anhang B bei. Nach Recherchen bei verschiedenen Institutionen (vgl. Tabelle 1 in Kapitel 4) wurden in Krankenhäusern ab Mitte des 19. Jahrhunderts neben Chlorkalk auch phenolische Verbindungen (Karbol), Lysol und Creolin zur Desinfektion verwendet. Diese stark riechenden Substanzen wurden zur Handdesinfektion und Geräte- und Raumdesinfektion verwendet. In der jüngeren Vergangenheit fanden vermehrt Formaldehyd, Jodverbindungen und Alkohole Anwendung. Desinfektion und Sterilisation wurden außerdem vermehrt mit Hitze (Dampfsterilisation) durchgeführt. Die Dampferzeuger innerhalb des Klinikbereiches arbeiteten mit Gas oder Elektrizität bzw. wurden über Fernwärmeleitungen gespeist. Aus der ehemaligen Verwendung der o. g. Stoffe für Desinfektionszwecke innerhalb der Gebäude ist keine Kontaminationsrelevanz für Böden oder Grundwasser ableitbar. Der Großteil der potenziell kontaminationsrelevanten Nutzungen im Bereich des Krankenhausareals liegt außerhalb des Untersuchungsgebietes. Hierzu gehören u. a. die Neue Wäscherei, in der zeitweise auch eine chemische Reinigung unter Verwendung leichtflüchtiger chlorierter Kohlenwasserstoffe betrieben wurde, das zentrale Heizwerk mit Brennstofflager und HR und OU weitere Flächen KBM 12 die Zentralapotheke mit diversen Spiritus-, Xylol- und Äthertanks (abgerissen 2012). Während des zweiten Weltkrieges waren ab 1941 diverse Schäden durch Bombardierungen auf dem Krankenhausgelände zu verzeichnen. Nach Angaben von Mitarbeitern der Klinikgärtnerei sind flächendeckend mit bis zu dezimeterstarken Bauschuttauffüllungen auf dem Klinikgelände zu rechnen. Nach den vorliegenden Informationen erfolgte die Entsorgung von Abfällen in der Vergangenheit geordnet. Strahlungsaktive und andere besonders überwachungsbedürftige Substanzen unterliegen hierbei der besonderen Überwachung. Hinweise auf die ehemalige Entsorgung von Abfällen auf dem Klinikgelände (Asche- oder Müllgruben) ergab die historische Recherche nicht. Im Bereich der Untersuchungsfläche liegen ausgedehnte Freiflächen vor. Da es nicht vollständig auszuschließen war, dass in diesen Bereichen in den vergangenen 150 Jahren möglicherweise schadstoffbelastete Materialien anthropogen aufgefüllt wurden, bestand für diese Flächen Untersuchungsbedarf. Außerdem wurden in verschiedenen Bereichen Werkstätten betrieben. Da nicht vollständig auszuschließen war, dass in diesen Werkstätten auch mit leichtflüchtigen Schadstoffen umgegangen worden ist, waren diese Werkstattbereiche stichprobenartig zu untersuchen. Ein weiterer kontaminationsrelevanter Verdachtsmoment ergab sich für eine Desinfektionsgrube (verzeichnet in Plänen aus dem Jahr 1914), die zum Großteil von einer Straße überbaut ist. Aufgrund der Ergebnisse vorhergehender Untersuchungen im Nahbereich von Krankenhauslabors (vgl. /2/) war für die anderen im Untersuchungsgebiet betriebenen Labors kein weiterer Untersuchungsbedarf abzuleiten. 5.2 Ergebnisse der technischen Untersuchungen 5.2.1 Ergebnisse der Bohrungen Im Bereich der Untersuchungsfläche wurden die KRB 1 bis KRB 18 abgeteuft. Drei KRB mussten aufgrund von Bohrhindernissen umgesetzt werden. Im Nahbereich der ehemaligen Desinfektionsgrube konnte aufgrund des Verlaufs von Leitungen kein Bohrpunkt freigeschachtet und keine Bohrung abgeteuft werden. In den Bohrungen KRB 1 bis KRB 18 wurden jeweils zunächst sandige bis kiesige anthropogene Auffüllungen erbohrt. Diese wies Mächtigkeiten von 0,20 (KRB 16) bis maximal 2,40 m (KRB 8) auf. In der Regel waren Beimengungen von Bauschuttbestandteilen (hauptsächlich Rotsteinbruch, untergeordnet Beton-, Sandstein-, Kalksandsteinbruch) vorhanden, die z. T. sehr vereinzelt aber auch in stärkeren Lagen vorhanden waren. Vereinzelt wurden geringe Beimengungen von Schlacke und in Einzelfällen Glas, Porzellan und Holzkohle oder Kohle vorgefunden. In der RKS 4 lag von 1,40 – 1,43 m ein geringmächtiger vermutlicher Aschebereich vor. Weitere organoleptische Auffälligkeiten waren in den erbohrten Auffüllungsbereichen nicht vorzufinden. Eindeutig schadstoffbelastete Auffüllungsmaterialien HR und OU weitere Flächen KBM 13 wie etwa Brandschutt, Teer oder ölbeaufschlagte Bereiche wurden in den Bohrungen nicht vorgefunden. Unterhalb der Auffüllung wurden anstehende Mittel- bis Feinsande oder bindige und/oder organische Weichschichten erbohrt. Letztere lagen zum Teil in Wechsellagerung vor. Auf den Torfen und Auelehmen war vereinzelt ein Stauwasserhorizont ausgebildet, in einzelnen Bohrungen lag das Grundwasser gespannt unterhalb dieser Weichschichten vor. Auch einzelne den Weichschichten eingelagerte Sandlinsen waren wassergesättigt. Stau-, Schicht- oder Grundwasser wurde in Tiefen von 1,95 bis 4,40 m u. GOK angetroffen. Olfaktorische Besonderheiten, die Hinweise auf Verunreinigungen hätten geben können (etwa Gerüche nach Mineralöl, Lösemittel, Phenole o. a.) wurden in keiner Bohrung festgestellt. Bei der Entnahme der Oberbodenmischproben BMP1 bis BMP7 wurden humose Sande vorgefunden. Ab einer Tiefe von 0,10 bis 0,30 m waren den Einzelproben vermehrt Bauschuttanteile, i. d. R. Rotsteinbruch beigemengt. Vereinzelt waren in den Einzelproben Schlackebestandteile vorhanden. Insgesamt wiesen die Oberbodenmischproben keine Auffälligkeiten auf. 5.2.2 Ergebnisse der chemischen Untersuchungen Die Analysenergebnisse sind in den Tabellen 3.1 bis 3.3 im Anhang A zusammengestellt. Die Prüfberichte des chemischen Labors liegen im Anhang G bei. Bewertungskriterien Für die Bewertung der Ergebnisse der chemischen Untersuchungen wurden die BBodSchV, die Empfehlungen der LAWA, die LAGA-Zuordnungswerte und z. T. die vorläufigen Orientierungswerte für die Schadstoffbewertung Pfad Boden-Mensch für Kinderspielflächen und Wohngebiete entsprechend der Ableitung des Instituts für Umweltanalyse berücksichtigt. In der Bodenschutz- und Altlastenverordnung werden Untersuchungsverfahren sowie Prüf-, Maßnahmen-, und Vorsorgewerte für verschiedene Nutzungen und Wirkungspfade definiert. Das Bundes-Bodenschutzgesetz gibt folgende Definitionen: Prüfwerte: Werte, bei deren Überschreitung unter Berücksichtigung der Bodennutzung eine einzelfallbezogene Prüfung durchzuführen und festzustellen ist, ob eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt (§ 8 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1). Maßnahmenwerte: Werte für Einwirkungen oder Belastungen, bei deren Überschreitung unter Berücksichtigung der jeweiligen Bodennutzung in der Regel von einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast auszugehen ist und Maßnahmen erforderlich sind (§ 8 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 2). HR und OU weitere Flächen KBM 14 Vorsorgewerte: Bodenwerte, bei deren Überschreitung unter Berücksichtigung von geogenen oder großflächig siedlungsbedingten Schadstoffgehalten in der Regel davon auszugehen ist, dass die Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung besteht (§ 8 Abs. 2 Ziffer 1). Ferner liefert die BBodSchV nutzungsabhängig unterschiedliche Werte für Kinderspielflächen, Wohngebiete, Park- und Freizeitanlagen, Industrie- und Gewerbegebiete. Für die Bewertung der chemischen Analysen wurden in Abhängigkeit der zukünftig geplanten Nutzungen die Prüfwerte für Kinderspielflächen und Wohngebiete herangezogen. Da in der BBodSchV derzeit keine Kupfer- und Zink-Prüfwerte für den Pfad Boden-Mensch existieren, wurde auf die vorläufigen Orientierungswerte für die Schadstoffbewertung Pfad Boden-Mensch für Kinderspielflächen oder Wohngebiete entsprechend der Ableitung des Instituts für Umweltanalyse im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales zurückgegriffen. Diese vorläufigen Orientierungswerte betragen für Kupfer 3.000 bzw. 6.000 mg/kg und für Zink 10.000 bzw. 20.000 mg/kg. In den Tabellen 3.1 – 3.3 im Anhang A sind zudem Prüf- und Schwellenwerte der LAWA mit aufgelistet. Die LAWA-Liste (Empfehlungen für die Erkundung, Bewertung und Behandlung von Grundwasserschäden, Länderarbeitsgemeinschaft Wasser, 1994) liefert Prüf- und Maßnahmenschwellenwerte, die insbesondere aus dem Gefährdungspotenzial für das Schutzgut Grundwasser durch Bodenkontaminationen abgeleitet sind. Zur Beurteilung von Schadstoffbelastungen werden für die folgenden Orientierungswerte Bereiche angegeben: Prüfwert: Der obere Bereichswert wird von der Langzeittoxizität (z. B. Trinkwassergrenzwert), der untere Bereichswert von einer deutlichen Überschreitung des Referenzwertes (geogener Hintergrund einschließlich der ubiquitären Belastung) abgeleitet. Prüfwerte sind Werte, bei deren Unterschreitung der Gefahrenverdacht in der Regel als ausgeräumt gilt. Bei Überschreitung ist eine Sachverhaltsermittlung geboten. Maßnahmenschwellenwert: Die Bereichswerte entsprechen unter Berücksichtigung der Dosis-/Wirkungsbeziehung einem Mehrfachen der Langzeittoxizitätswerte. Maßnahmenschwellenwerte sind Werte, deren Überschreitung i. d. R. weitere Maßnahmen, z. B. eine Sicherung oder Sanierung auslöst. So liegt der Prüfwertbereich für LHKW beispielsweise bei 2 – 10 µg/l, der Bereich des Maßnahmenschwellenwertes bei 20 – 50 µg/l. Als Orientierungswert für Bodenbelastungen liegt der Prüfwertbereich für LHKW bei 1 – 5 mg/kg, der Maßnahmenschwellenwertbereich bei 5 – 25 mg/kg. Und der Bereich des Prüfwertes für LHKW-Belastungen in der Bodenluft beträgt 5 – 10 mg/m³. Außerdem wurden von der LAWA im Jahr 2004 Geringfügigkeitsschwellenwerte für die Beurteilung schädlicher Grundwasserverunreinigungen abgeleitet. Nach der LAWA bildet die Geringfügigkeitsschwelle bzw. die Überschreitung der Schwellenwerte die Grenze zwischen einer geringfügigen Veränderung und einer schädlichen Verunreinigung des Grundwassers. Der Prüfwert der BBodSchV für den Pfad Boden-Grundwasser, der für den Übergangsbereich der ungesättigten zur wassergesättigten Bodenzone gilt, beträgt z. B. für LHKW 10 µg/l. Wird im wassergesättigten Bereich ein Gehalt größer 10 µg/l vorgefunden, ist aufgrund von Verdünnung HR und OU weitere Flächen KBM 15 bzw. Vermischung mit dem Grundwasser davon auszugehen, dass der Gehalt im Übergangsbereich 10 µg/l deutlich übersteigt. Über die Zuordnungswerte der LAGA (Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen, Technische Regeln, November 2003) werden die Verwertungsmöglichkeiten mineralischer Abfälle kategorisiert. In Abhängigkeit von den festgestellten Schadstoffgehalten wird zu verwertender Boden oder Bauschutt Einbauklassen zugeordnet. Die Zuordnungswerte Z 0 bis Z 2 stellen die Obergrenze der jeweiligen Einbauklasse bei der Verwertung von Boden im Erd-, Straßen-, Landschafts- und Deponiebau sowie bei der Verfüllung von Baugruben und Rekultivierungsmaßnahmen dar. Die Zuordnungswerte beschreiben folgende Einbauklassen: Z 0: Uneingeschränkter Einbau Die Gehalte bis zum Zuordnungswert Z 0 kennzeichnen weitestgehend natürlichen Boden. Bei Unterschreitung der Z 0-Werte ist ein uneingeschränkter Einbau von Boden möglich. Z 1: Eingeschränkter offener Einbau Die Zuordnungswerte Z 1 (Z 1.1 und ggf. Z 1.2) stellen die Obergrenze für den offenen Boden unter Berücksichtigung bestimmter Nutzungseinschränkungen dar. Maßgebend für die Festlegung der Werte ist i. d. R. das Schutzgut Grundwasser. Grundsätzlich gelten die Z 1.1Werte. Darüber hinaus kann - sofern dieses landesspezifisch festgelegt ist - in hydrogeologisch günstigen Gebieten Boden mit Gehalten bis zu den Z 1.2-Werten eingebaut werden. Dies gilt bei Bodenaustausch und -ersatz nur für Flächen, die bereits eine Vorbelastung des Bodens > Z 1.1 aufweisen (Verschlechterungsverbot). Aufgrund der im Vergleich zu den Zuordnungswerten Z 1.1 höheren Gehalte ist bei der Verwertung bis zur Obergrenze Z 1.2 ein Erosionsschutz (z. B. geschlossene Vegetationsdecke) erforderlich. Z 2: Eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen Die Zuordnungswerte Z 2 stellen die Obergrenze für den Einbau von Boden mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen dar. Dadurch soll der Transport von Inhaltsstoffen in den Untergrund und das Grundwasser verhindert werden. Maßgebend für die Festlegung der Werte ist das Schutzgut Grundwasser. Überschreitung der Z 2-Zuordnungswerte: Falls z. B. im Rahmen von Baumaßnahmen dieser Boden ausgehoben wird, darf er nicht wieder eingebaut werden, sondern muss auf einer Deponie entsorgt werden. In der Tabelle 3.1 im Anhang A sind die Zuordnungswerte Z1.2 und Z2 mit aufgelistet. HR und OU weitere Flächen KBM 16 Analysenergebnisse Boden Insgesamt wurden aus den Bohrungen 49 Bodenproben entnommen. Weiterhin wurden sieben Oberbodenmischproben entnommen. Die Analysenergebnisse der Bodenproben sind in der Tabelle 3.1 im Anhang zusammengestellt. Von den Bodenproben wurden zwölf auf Schwermetalle und auf PAK untersucht. Die Arsen-Gehalte der untersuchten Bodenproben lagen in einem Bereich von 4,3 bis maximal 11 mg/kg. Diese Gehalte entsprechen der natürlichen Hintergrundbelastung und liegen deutlich unterhalb des Prüfwertes der BBodSchV für Kinderspielflächen. Die Blei-Gehalte lagen mit maximal 130 mg/kg deutlich unterhalb des BBodSchV-Prüfwertes für Kinderspielflächen von 200 mg/kg. Die Cadmium-Gehalte lagen in einem Bereich von kleiner Bestimmungsgrenze bis maximal 0,3 mg/kg und damit deutlich unterhalb der herangezogenen Prüfwerte. In den auf Chrom untersuchten Bodenproben wurde mit maximal 31 mg/kg in allen Fällen der Prüfwert für Kinderspielflächen (200 mg/kg) unterschritten. Die festgestellten Nickel-Konzentrationen lagen in einem Bereich von 4,7 bis maximal 22 mg/kg und unterschritten den Prüfwert für Kinderspielflächen von 70 mg/kg deutlich. Eine Überschreitung der Quecksilber-Prüfwerte wurde in keiner der untersuchten Bodenproben festgestellt. Die Konzentrationen der untersuchten Bodenproben an Kupfer und Zink lagen in Einzelfällen geringfügig erhöht gegenüber unbelasteten Böden vor, sämtlich jedoch deutlich unterhalb der vorläufigen Orientierungswerte für Kinderspielflächen. In den zwölf auf PAK untersuchten Bodenproben lagen die Konzentrationen in einem Bereich von 0,249 bis maximal 22,51 mg/kg. Die dazugehörigen BaP-Belastungen lagen mit maximal 1,64 mg/kg sämtlich unterhalb des Prüfwertes der BBodSchV für Kinderspielflächen. Analysenergebnisse Bodenluft Insgesamt wurden 15 Bodenluftproben entnommen. Alle Bodenluftproben wurden auf LHKW und BTEX untersucht. Die Analysenergebnisse der Bodenluftproben sind in der Tabelle 3.2 im Anhang zusammengestellt. In allen 15 Bodenluftproben lagen die Gehalte an BTEX unterhalb der Bestimmungsgrenze. Der Prüfwert der LAWA von 5.000 – 10.000 µg/m³ wurde in allen Proben deutlich unterschritten. In 14 der untersuchten Bodenluftproben lagen die Gehalte an LHKW unterhalb der Bestimmungsgrenze. Lediglich in einer Bodenluftprobe (BL13) wurden mit in der Summe 64 µg/m³ Spuren an LHKW nachgewiesen, der Prüfwert der LAWA von 5.000 – 10.000 µg/m³ wurde in allen Proben deutlich unterschritten. HR und OU weitere Flächen KBM 17 Analysenergebnisse Grundwasser Im Direkt-Probe Verfahren wurden sieben Grundwasserproben entnommen. Außerdem wurde eine Grundwassermessstelle beprobt. Die DP-Proben wurden auf LHKW und BTEX untersucht, die Grundwasserprobe aus der Messstelle aufgrund der auffälligen Schwarzfärbung außerdem auf PAK und MKW. Die Analysenergebnisse der Grundwasserproben sind in der Tabelle 3.3 im Anhang zusammengestellt. In allen Wasserproben wurden mit 0,4 bis maximal 2,9 µg/l Spuren an BTEX vorgefunden, der Prüfwertbereich der LAWA wurde jeweils deutlich unterschritten. LHKW wurden ebenfalls in allen untersuchten Wasserproben nachgewiesen. Die Summengehalte lagen in einem Bereich von 0,1 bis maximal 4,5 µg/l. In sieben Proben wurde der Prüfwertbereich der LAWA unterschritten, in der Probe 10 DP1 erreicht, jedoch nicht überschritten. Der Maßnahmenschwellenwertbereich der LAWA wurde in allen Proben unterschritten. In der aus der Grundwassermessstelle entnommenen Grundwasserprobe wurden zudem die Gehalte an PAK und MKW untersucht. Die Konzentrationen lagen jeweils unterhalb der Bestimmungsgrenzen. Grundwasserbelastungen nachgewiesen. HR und OU weitere Flächen KBM oberhalb der heranzuziehenden Prüfwerte wurden nicht 18 6. ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG DER ERGEBNISSE In einer durchgeführten historischen Kurzrecherche wurden die ehemaligen Nutzungen im Bereich einer zu untersuchenden Teilfläche auf dem Gelände des Klinikums Bremen-Mitte nördlich des B-Plangebietes 2364 ermittelt. Bei der Erstellung des Untersuchungskonzeptes wurden aus den vorliegenden Ergebnissen Verdachtsbereiche (Verdacht auf nutzungsbedingte Kontaminationen mit Schadstoffen) abgeleitet, für die Untersuchungsbedarf bestand. Zudem wurden auf den ausgedehnten Freiflächen stichprobenartig Bohrungen abgeteuft, um das Vorhandensein anthropogener Auffüllungen mit erhöhten Schadstoffbeimengungen zu überprüfen. Im Rahmen der Orientierenden Untersuchung wurden auf der Untersuchungsfläche insgesamt 18 Bohrungen (ohne abgebrochene Bohrungen) abgeteuft, Oberboden-, Boden-, Bodenluft- und Grundwasserproben entnommen. Im gesamten Untersuchungsgebiet wurde eine im Durchschnitt (arithmetisches Mittel aus allen Bohrungen) 1,68 m mächtige anthropogene Auffüllung erbohrt. Diese sandige bis kiesige anthropogene Auffüllung besitzt teilweise große Anteile von Bauschuttbeimengungen, die nach den vorliegenden Ergebnissen hauptsächlich aus Rotsteinbruch und untergeordnet aus Beton-, Sandstein- und Kalksandsteinbruch bestehen. Vereinzelt wurden geringe Beimengungen von Schlackebröckchen vorgefunden und in Einzelfällen Glas- und Porzellanteile und Kohle. Die erbohrte Auffüllung wies keinerlei olfaktorische Besonderheiten auf. Unterhalb der Auffüllung stehen die gewachsenen Böden an, die aus Mittelsanden oder organischen und mineralischen Weichschichten bestehen. Flächendeckend wurden im Untersuchungsgebiet auf den ausgedehnten Freiflächen sieben Oberbodenmischproben entnommen. Die Entnahmetiefe betrug 0,00 – 0,35 m. Bei der Entnahme fiel auf, dass ab einer Tiefe von 0,10 – 0,30 m vermehrt unauffällige Bauschuttbeimengungen und teilweise Schlackebeimengungen vorlagen. Die Oberbodenmischproben wurden auf auffüllungsrelevante Schadstoffe (Schwermetalle und PAK) untersucht. In allen sieben untersuchten Oberbodenmischproben wurden die Prüfwerte der BBodSchV für Kinderspielflächen unterschritten. Aus den 18 abgeteuften RKS wurden 49 Bodenproben entnommen. Auffällige Bodenproben bzw. eine Mischprobe der Bohrungen KRB1 – KRB 4 wurden ebenfalls auf Schadstoffe untersucht. Insgesamt wurden 12 Bodenproben auf Schwermetalle und PAK untersucht. Alle untersuchten Schadstoffgehalte lagen deutlich unterhalb der heranzuziehenden Prüfwerte. Aufgrund der z. T. sehr heterogen zusammengesetzten anthropogenen Auffüllung, die flächendeckend im Untersuchungsgebiet zu erwarten ist, sind kleinsträumig auch erhöht vorliegende Schadstoffgehalte nicht auszuschließen. Die vorliegenden Analysenergebnisse auch aus den Voruntersuchungen in anderen Bereichen des KBM (vgl. /2/, /4/) belegen jedoch, dass dies lediglich in Einzelfällen und nicht großräumig zu erwarten ist. Überschreitungen heranzuziehender Prüfwerte wurden in der hier vorgelegten Untersuchung nicht ermittelt. Weiterhin wurden im Untersuchungsgebiet 15 Bodenluft- und acht Grundwasserproben entnommen und chemisch untersucht. Verunreinigungen der Bodenluft oder des Grundwassers, die über den heranzuziehenden Prüfwerten lagen, wurden nicht festgestellt. HR und OU weitere Flächen KBM 19 Bei vorhergehenden Untersuchungen in anderen Bereichen des KBM-Geländes wurden in Einzelfällen erhöhte Schadstoffgehalte vorgefunden, die auf anthropogene Beimengungen im Auffüllungsmaterial zurückzuführen waren. Darum ist auch in anderen, bisher nicht untersuchten Bereichen punktuell mit dem Vorhandensein belasteter Materialien zu rechnen. Die ehemalige Ausbringung belasteter Auffüllungsmaterialien in nicht untersuchten Bereichen kann nicht ausgeschlossen werden. Nutzungsbedingte Schadstoffbelastungen wurden im Untersuchungsgebiet nicht festgestellt. Bei zukünftigen Tiefbauarbeiten sind generell die geltenden Rechtsvorschriften zu berücksichtigen. Der im Zuge künftiger Baumaßnahmen auf den Flächen ausgehobene Boden ist weiterhin auf organoleptische Auffälligkeiten (Farbe, Geruch, Konsistenz) zu betrachten. Ausgehobener Boden ist in Abstimmung mit der aufsichtführenden Behörde zu beproben und zu analysieren und entsprechend der dann vorliegenden Ergebnisse einer geregelten Verwertung zuzuführen. Weitere Maßnahmen sind aufgrund der vorliegenden Ergebnisse nicht erforderlich. Bremen, der 17. Mai 2012 Jörn Pesel (Dipl.-Ing.) HR und OU weitere Flächen KBM 20 7. AUSGEWERTETE UNTERLAGEN /1/ Georgs Spital Eine Geschichte des Bremer Zentralkrankenhauses Sankt-Jürgen-Straße, G. Sammet, Edition Temmen, 2001 /2/ Historische Recherche und Orientierende Untersuchung bezüglich schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten im Bereich des B-Planes 2364 in Bremen - Östliche Vorstadt, ifab, 11.01.2007 /3/ Historische Kurzrecherche im Rahmen des Abbruchs der Häuser 2, 3, 13, 14/17, 15, 18, Schuppen und Bunker auf dem Gelände KBM in Bremen-Östliche Vorstadt, ifab, 08.03.2011 /4/ Orientierende Untersuchung von Kontaminationsverdachtsbereichen bezüglich schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten auf dem Gelände des Klinikums Bremen Mitte, Kurzbericht, ifab, 16.05.2011 HR und OU weitere Flächen KBM 21 Lage des Untersuchungsgebietes f i ab Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz Dipl. Ing. Jörn Pesel Linienstraße 19 28203 Bremen Tel.: 0421/ 794 38 71 Fax: 0421/ 794 38 72 Auftraggeber Grundstücksentwicklung Klinikum Bremen-Mitte GmbH & Co. KG Projekt Historische Erkundung und Orientierende Untersuchungen auf dem Gelände des KBM Thema Lage des Untersuchungsgebietes Anlage: 1 Datum 05.12 Maßstab: ohne f i ab Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz Dipl. Ing. Jörn Pesel Linienstraße 19 28203 Bremen Tel.: 0421/ 794 38 71 Fax: 0421/ 794 38 72 Auftraggeber Grundstücksentwicklung Klinikum Bremen-Mitte GmbH & Co. KG Projekt Historische Erkundung und Orientierende Untersuchungen auf dem Gelände des KBM Thema Lage des Untersuchungsgebietes Anlage: 2 Datum 05.12 Maßstab: 1 : 5.000 N Untersuchungsgebiet B-Plan 2364 gang S 9 Fahr radstand Am Haup tein n e arz chw 8 er Me 9 gen Sor frei P 24 P P P R Sozial-Container of ngh cli ecy Magazin-Containe r 10 ferun g P Anlie 43 P 25 1 teria Trafo Cafe 11 P 46 42 alt Pförtnees rhaus 1 44 6b P 27 7 6a 45 21 Elektro n Str Jürge hrt S t. Verbindung sgang 2 20 1 Malerei 31 29 40 8 Tischlerei 28 2 P P Fahrr äder P aße 7 Einfa 2 r P ch Flachda Flachda ch Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz Dipl. Ing. Jörn Pesel Auftraggeber Grundstücksentwicklung Klinikum Bremen-Mitte GmbH & Co. KG Projekt Historische Erkundung und Orientierende Untersuchungen auf dem Gelände des KBM Thema Lage relevanter Nutzungen 2 4 P 118 /13 P Fahrrad stand - 13 1a 14 Linienstraße 19 28203 Bremen Tel.: 0421/ 794 38 71 Fax: 0421/ 794 38 72 Anlage: 3 Datum P St. Jür gen Str aße i ab ausgedehnte Grün-/Freiflächen Werkstätten (Malerei/Tischlerei/Elektro) ehemalige Desinfektionsgrube (1914) Labor (im EG) Trafo (im Keller, 1959) Malerwerkstatt (im Keller, 1980) Anbau für Malermaterialien (1980) Tischlerei/Sattlerei (1930) ehemaliges Kesselhaus interne Nummerierung d. KBM 15 16 118/14 8 16a P P Fläch P P 4 118/15 e Küc henne ubau 36 37 P P 1 1 2 3 4 5 6a 6b 7 8 P tz lpla Spie 1 5 f 1 LEGENDE 17 1 118/12 31 35 38a Bunker P 5 38 Friedrich-Kar 6 P 118/16 18 Innenhof Durchfahrt l-Straße Transport 30 5 2 3 P 39 Holzzaun Mechanik 1 A 19 12 ue Ma 05.12 Maßstab 1 : 1.500 ße gang S 9 Fahr radstand Am Haup tein n e arz chw 8 er Me 9 gen Sor frei P 24 P P P R Sozial-Container of ngh cli ecy Magazin-Containe r 10 ferun g P Anlie 43 P 25 1 teria Trafo Cafe 11 46 P 27 7 6a BL 14 21 7 Elektro 2 Flachda 6 Flachda ch 5 P P Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz Dipl. Ing. Jörn Pesel Auftraggeber Grundstücksentwicklung Klinikum Bremen-Mitte GmbH & Co. KG Projekt Historische Erkundung und Orientierende Untersuchungen auf dem Gelände des KBM Thema Lage der Bodenluftmessstellen 2 temporäre Bodenluftmessstelle 4 P 118 /13 P Fahrrad stand - 13 1a 14 Linienstraße 19 28203 Bremen Tel.: 0421/ 794 38 71 Fax: 0421/ 794 38 72 Anlage: 4 Datum P St. Jür gen Str aße i ab ausgedehnte Grün-/Freiflächen Werkstätten (Malerei/Tischlerei/Elektro) ehemalige Desinfektionsgrube (1914) Labor (im EG) Trafo (im Keller, 1959) Malerwerkstatt (im Keller, 1980) Anbau für Malermaterialien (1980) Tischlerei/Sattlerei (1930) ehemaliges Kesselhaus interne Nummerierung d. KBM 15 16 118/14 8 16a P P Fläch P P 4 118/15 e Küc henne ubau 36 37 P P 1 1 2 3 4 5 6a 6b 7 8 P tz lpla Spie 1 5 f 1 LEGENDE 17 1 118/12 31 35 38a Bunker P 5 38 Friedrich-Kar ch 12 A 19 Holzzaun P 118/16 l-Straße BL 12 18 2 Transport 30 BL 1 Durchfahrt 3 ue Ma BL 11 Mechanik 1 n Str r BL 2 39 Jürge BL 8 BL 9 BL 10 hrt S t. 2 Innenhof 1 sgang BL 3 Malerei 31 29 40 BL 7 Verbindung 2 BL 4 8 20 P P BL 15 Fahrr äder BL 5 P Tischlerei 28 BL 6 aße 45 Einfa 42 1 6b BL 13 44 alt Pförtnees rhaus P 05.12 Maßstab 1 : 1.500 ße gang S 9 Fahr radstand Am Haup tein n e arz chw 8 er Me 9 gen Sor frei P 24 P P P R Sozial-Container of ngh cli ecy Magazin-Containe r 10 ferun g P Anlie 43 P 25 1 teria Trafo KRB 15 Cafe P 46 44 42 KRB 18 1 KRB 16 6b alt Pförtnees rhaus 11 P 27 7 6a 45 21 n Str hrt S t. Einfa r ch Flachda Flachda ch 5 Holzzaun Mechanik A 1 KRB 10 2 6 19 12 ue Ma P P 118/16 18 Innenhof Durchfahrt i ab Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz Dipl. Ing. Jörn Pesel P ausgedehnte Grün-/Freiflächen Werkstätten (Malerei/Tischlerei/Elektro) ehemalige Desinfektionsgrube (1914) Labor (im EG) Trafo (im Keller, 1959) Malerwerkstatt (im Keller, 1980) Anbau für Malermaterialien (1980) Tischlerei/Sattlerei (1930) ehemaliges Kesselhaus interne Nummerierung d. KBM Grundstücksentwicklung Klinikum Bremen-Mitte GmbH & Co. KG Projekt Historische Erkundung und Orientierende Untersuchungen auf dem Gelände des KBM Thema Lage der Kleinrammbohrungen 2 4 Kleinrammbohrung Auftraggeber P Fahrrad stand - 13 1a 14 Linienstraße 19 28203 Bremen Tel.: 0421/ 794 38 71 Fax: 0421/ 794 38 72 P 118 /13 16 118/14 P P Fläch P 8 16a 4 P 5 36 37 P KRB 4 118/15 KRB 3 e Küc henne ubau P 1 1 2 3 4 5 6a 6b 7 8 15 1 P lpla Spie tz 17 LEGENDE Anlage: 5 Datum P St. Jür gen Str aße f 1 31 KRB 5 KRB 2 118/12 35 1 38a Bunker P 5 38 Friedrich-Kar Jürge sgang KRB 14 KRB 6-1, 6-2 Verbindung 2 KRB 9 3 KRB 1 2 Transport 30 l-Straße 39 KRB 17 KRB 13 20 1 GWM KRB 7 29 Malerei 40 KRB 11 8 Elektro 31 KRB 8 Tischlerei 28 2 P P Fahrr äder P aße 7 KRB 12 05.12 Maßstab 1 : 1.500 ße gang S 9 Fahr radstand Am Haup tein n e arz chw 8 er Me 9 gen Sor frei P 24 P P P R Sozial-Container of ngh cli ecy Magazin-Containe r 10 ferun g P Anlie 43 P 25 Trafo teria 1 Cafe 11 P BMP 7 6b 44 42 alt Pförtnees rhaus 46 P 27 7 1 6a 45 21 n Str Jürge hrt S t. 20 Verbindung sgang 2 2 Einfa BMP 5 Malerei 29 Elektro 31 BMP 5 1 40 8 Tischlerei 28 2 P P Fahrr äder P aße 7 r ch Flachda Flachda ch P Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz Dipl. Ing. Jörn Pesel Linienstraße 19 28203 Bremen Tel.: 0421/ 794 38 71 Fax: 0421/ 794 38 72 13 1a 14 Grundstücksentwicklung Klinikum Bremen-Mitte GmbH & Co. KG Projekt Historische Erkundung und Orientierende Untersuchungen auf dem Gelände des KBM Thema Lage der BMP-Entnahmeflächen 2 4 P 118 /13 Entnahmefläche von Oberbodenmischproben Auftraggeber P Fahrrad stand - 15 118/14 16a 8 ausgedehnte Grün-/Freiflächen Werkstätten (Malerei/Tischlerei/Elektro) ehemalige Desinfektionsgrube (1914) Labor (im EG) Trafo (im Keller, 1959) Malerwerkstatt (im Keller, 1980) Anbau für Malermaterialien (1980) Tischlerei/Sattlerei (1930) ehemaliges Kesselhaus interne Nummerierung d. KBM P 1 2 3 4 5 6a 6b 7 8 St. Jür gen Str aße 1 f 17 P P P P Fläch P 118/15 36 37 4 P 5 16 1 P P BMP 3 tz BMP 4 e Küc henne ubau 1 LEGENDE lpla Spie BMP 2 i ab 118/12 31 35 1 38a Bunker P 5 38 Friedrich-Kar 6 P 118/16 18 Innenhof Durchfahrt BMP 5 5 2 BMP 1 l-Straße Holzzaun Mechanik 3 BMP 6 1 Transport 30 39 A 19 12 ue Ma Anlage: 6 Datum 05.12 Maßstab 1 : 1.500 ße
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