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Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen
GRUNDSTÜCKSANGEBOT
„Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte“
St.-Jürgen-Straße
28205 Bremen
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Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen
Kontaktstelle für den Teilnahmewettbewerb
Jeanette Gößler
bei der Hamburg Team Gesellschaft für Projektentwicklung mbH
Millerntorplatz 1
20359 Hamburg
E-Mail:
[email protected]
Telefon:
040 / 37 68 09-57
Grundstücksanbieter
Grundstücksentwicklung Klinikum Bremen-Mitte GmbH & Co. KG
Domshof 8 – 12, 28195 Bremen
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Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen
Inhalt
Abschnitt I – Allgemeine Beschreibung
4
Einleitung
4
1 Das Neue Hulsberg-Viertel
4
2 Das Grundstück
7
2.1 Lage in der Stadt
7
2.2 Infrastruktur und Verkehrsanbindung
8
3 Rechtliche Rahmenbedingungen
9
3.1 Bebauungsplanentwurf 2450
9
3.2 Bauanfrage/Bauvorbescheid
11
3.3 Denkmalschutz
11
3.4 Energie
11
3.5 Städtebaulicher Vertrag
11
3.6 Näher Umgebung des Grundstücks und sich hieraus ergebene Besonderheiten
13
3.7 Zukünftige Nutzung
15
4. Technische Rahmenbedingungen
17
4.1 Grundstücksdaten
17
4.2 Erschließung
18
4.3 Altlasten und Kontamination
18
4.4 Kampfmittel
19
Abschnitt II Verkaufsverfahren - hier zunächst Teilnahmewettbewerb
20
1 Kontaktstelle für den Teilnahmewettbewerb
20
2 Verkäufer und Kaufpreis
20
3 Hinweise zum Verkaufsverfahren – hier zunächst nur zum Teilnahmewettbewerb
21
3.1 Teilnahmewettbewerb (02.07.2016 - 04.08.2016)
21
3.2 Verhandlungsverfahren
22
4 Bieterfragen/Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
23
5 Verfahrens- und Verkaufsbedingungen im Teilnahmewettbewerb
23
5.1 Abgabe der Bewerbungen/Teilnahmeanträge
24
6 Weitere Hinweise
25
6.1 Termine und Fristen
25
6.2 Weitere Bedingungen
25
6.3 Besichtigungen
25
6.4 Liefertermin und Eigentumsverhältnisse
25
7 Anlagenverzeichnis
26
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Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen
Abschnitt I – Allgemeine Beschreibung
Einleitung
Die Grundstücksentwicklung Klinikum Bremen-Mitte GmbH & Co. KG (nachfolgend „GEG“ genannt)
erbringt die konzeptionelle und planerische Entwicklung, die Erschließung und Vermarktung von
Grundstücksflächen auf dem Gelände des heutigen Klinikums Bremen-Mitte; dem zukünftigen „Neuen
Hulsberg-Viertel“.
Die GEG führt hier ein öffentliches Ausschreibungsverfahren für die Veräußerung eines Grundstückes
an der St.-Jürgen-Straße in 28205 Bremen durch, auf dem ein Ärztehaus geplant, errichtet und in
Betrieb genommen werden soll.
1 Das Neue Hulsberg Viertel
Das Klinikum Bremen-Mitte, heute auf circa 19 ha Krankenhausgelände organisiert, konzentriert sich
zukünftig in einem neuen Baukomplex auf circa 5 ha. Auf den freiwerdenden knapp 14 ha entsteht
mitten in der Stadt ein gemischtes Quartier, das Neue Hulsberg-Viertel.
Zurzeit ist der Klinikneubau in der Umsetzungsphase. Nach der Inbetriebnahme des Neubaus werden
die Gebäude und Grundstücke auf dem Gelände des dann entstehenden Neuen Hulsberg-Viertels
freigegeben.
Luftbild Bestand
Quelle: Fotografie Peter Sondermann, City Luftbilder / Gesundheit Nord gGmbH
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Es ist das vielfältigste Konversionsprojekt der Stadt und der größte Entwicklungsstandort der Innenstadt.
Eine einmalige Chance für Bremen.
Die besondere Lage des Neuen Hulsberg-Viertels erfordert einen anspruchsvollen städtebaulichen
Entwurf: Der dänische Architekt Carsten Lorenzen hat im Team mit Relais Landschaftsarchitekten BDLA
und ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung ein überzeugendes Konzept für eine städtebauliche
Neuorganisation entwickelt, die eine gelungene Ergänzung der umliegenden Nachbarschaft darstellt
und neue Maßstäbe für den Städtebau in Bremen setzt.
Die Neubauten im Neuen Hulsberg-Viertel sind in einer Baustruktur angelegt, die sich mit den
historischen Klinikgebäuden wie selbstverständlich zu neuen Einheiten verbindet – die alten Bauten
werden
gewissermaßen von neuen Häusern „umarmt“. Das städtebauliche Konzept von Carsten
Lorenzen ist unkompliziert, flexibel und entspricht den Vorstellungen der Stadt, von Bauherren,
Bewohnern und Quartiersnutzern. Von einem ausgewogenen Freiraumkonzept profitieren die
Wohnquartiere, die harmonisch miteinander verbunden sind. Eine neue grüne Mitte kann eine
besondere Adresse des Neuen Hulsberg-Viertels werden.
Die Grüne Mitte: Schon an den Zugängen des Quartiers kommt das durchdachte Freiraumkonzept zur
Geltung: Straßen mit viel Grün leiten direkt in die Mitte des Neuen Hulsberg-Viertels. Der zentrale
Grünbereich bietet eine besondere Qualität im städtischen Kontext der Östlichen Vorstadt. Ein Picknick
im Freien oder Sport- und Kinderspiel auf der Wiese – hier ist alles denkbar!
Rahmenplan (Anlage 1)
Quelle: Büro Carsten Lorenzen, relais Landschaftsarchitekten BDLA, ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung
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Ein Quartier für alle: Das Neue Hulsberg-Viertel mischt sich – in vielerlei Hinsicht: Das Zusammenspiel
von Bebauung und Grünfläche, das Verhältnis von Wohnen, Arbeiten, Einzelhandel, Dienstleistungen
und Gastronomie... alles passt zusammen und ergibt ein vielfältiges und leicht zugängliches Angebot.
Hinzu kommt eine hochmoderne Gesundheitsinfrastruktur direkt in der Nachbarschaft.
Piktogramme
Quelle: Büro Carsten Lorenzen, relais Landschaftsarchitekten BDLA, ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung
Gut vernetzt und nachhaltig mobil: Das Neue Hulsberg-Viertel bietet komfortable und zukunftsfähige
Mobilitätsformen an. Wird der Wagen nicht gebraucht, hat die zentrale Quartiersgarage ausreichend
Parkplätze. Mit dem Fahrrad in die Innenstadt, ein Spaziergang an der Weser oder schnell zur
Haltestelle um die Ecke … Mobilität hat im Neuen Hulsberg-Viertel viele Gesichter.
Leitideen Lorenzen Architekten zur Gestaltung des NHV
Quelle: Büro Carsten Lorenzen
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Die GEG wurde eigens für die Realisierung des Neuen Hulsberg-Viertels gegründet und koordiniert das
Projekt, die Entwicklung und den Verkauf der historischen Gebäude und frei werdenden Flächen. Das
städtebauliche Entwicklungspotenzial der freiwerdenden Klinikflächen ist erheblich: voraussichtlich über
100.000 qm Bruttogeschossflächen können für den Wohnungsbau entwickelt werden. Nach
gegenwärtigen Schätzungen wird mit circa 60.000 qm Bruttogeschossfläche gerechnet, die mit einer
Nicht-Wohnnutzung zugeführt werden, wie z.B. das Grundstück, auf dem das Ärztehaus errichtet
werden soll und das hier zum Verkauf steht. Für den motorisierten Individualverkehr werden
oberirdische Parkhäuser mit einer Gesamt Bruttogeschossflächen von voraussichtlich 40.000 qm
realisiert.
2 Das Grundstück
2.1 Lage in der Stadt
Das Neue Hulsberg-Viertel liegt im Stadtteil Östliche Vorstadt zwischen den Ortsteilen Hulsberg,
Fesenfeld und Steintor auf dem Gelände, welches zum heutigen Zeitpunkt noch zum Klinikum BremenMitte an der St.-Jürgen-Straße gehört.
Nur wenige Gehminuten von der Weser entfernt, ist das Neue Hulsberg-Viertel umgeben von beliebten
Wohnadressen und dem Bremer Szene-Stadtteil „Das Viertel“. Die Innenstadt, das Rathaus, Roland,
der
Wochenmarkt
und
der
Hauptbahnhof
sind
binnen
weniger
Fahrminuten
erreichbar.
Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangebote, wie das Bremer Theater und das Weserstadion, sind nur
einen Steinwurf entfernt.
Das Neue Hulsberg-Viertel wird durch die Straßen St.-Jürgen-Straße, Bismarckstraße, Am Schwarzen
Meer bzw. Sorgenfrei sowie durch das künftige Grundstück des Klinikums Bremen-Mitte begrenzt.
Weitere Informationen zum Stadtteil können Sie unter folgendem Link einsehen: http://www.oestlichevorstadt.bremen.de
Lageplan
Quelle: one/one - melting media
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Das
Kaufgrundstück
ist
Haupteingangsgebäude
an
des
der
St.-Jürgen-Straße
Klinikums
Bremen-Mitte.
gelegen,
Es
ist
südöstlich
derzeit
vom
noch
heutigen
Teil
des
Krankenhausgeländes des Klinikums Bremen-Mitte. Das Krankenhausgelände ist geprägt durch einen
seit Beginn des 19. Jahrhunderts stetig gewachsenen Krankenhausbetrieb, der sich auf solitär stehende
Funktionsbauten in einem für Krankenhauszwecke überalterten baulichen Zustand verteilt, und einer
krankenhaustechnischen Erschließung bzw. Einbindung in dieselbe.
2.2 Infrastruktur und Verkehrsanbindung
Die Buslinien 25, 730 und 740 mit den Haltestellen „Klinikum Bremen-Mitte“ bzw. „Friedrich-Karl-Straße“
und die Straßenbahnlinien 2, 3 und 10 mit den Haltestellen „St.-Jürgen-Straße“ bzw. „Am Hulsberg“
befinden sich in direkter Nähe zum Quartier. Somit ist der Hauptbahnhof innerhalb weniger Bus- und
Straßenbahnstationen erreichbar. Zudem ist eine gute Anbindung zum Autobahnzubringer Hemelingen
(10 Minuten), der zur A1 führt, gegeben.
Piktogramm zur ÖPNV-Anbindung
Quelle: one/one - melting media
Die Anbindung des Neuen Hulsberg-Viertels an das
umliegende Straßennetz erfolgt über untergeordnete
Erschließungsbügel. Damit werden Durchgangsverkehre durch das Quartier vermieden. Ein Durchqueren
des Geländes ist jedoch zu Fuß oder mit dem Fahrrad
über viele Rad- und Gehwegverbindungen möglich.
Quelle: Büro Carsten Lorenzen, relais
Landschaftsarchitekten BDLA, ARGUS Stadtund Verkehrsplanung
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3 Rechtliche Rahmenbedingungen
3.1 Bebauungsplanentwurf 2450
Derzeit wird in enger Abstimmung mit der GEG der Bebauungsplan 2450 (Entwurf des Bebauungsplans
liegt als Anlage 2 den Unterlagen bei) für das Neue Hulsberg-Viertel aufgestellt. Die Planauslegung hat
am 08.06.2016 begonnen und endet am 15.07.2016. Voraussichtlich im 1. Quartal 2017 soll Planreife
erreicht sein – die verlässliche Grundlage für künftige Immobilienentwicklungen.
Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf 2450 Stand 17.05.2016 (Anlage 2)
Quelle: Freie Hansestadt Bremen, Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
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Die in dem aktuell vorliegenden Bebauungsplanentwurf 2450 (Version vom 17.05.2016) verankerten
Festsetzungen sind für das Kaufgrundstück maßgeblich. Diese reichen von Vorgaben für das
Bauvolumen, inkl. Vor- und Rücksprüngen über die Gestaltung von Flachdächern bis zu Festsetzungen
zur Zulässigkeit von Stellplätzen. Den Bebauungsplanentwurf 2450 inkl. seiner textlichen
Festsetzungen können der Anlage 2 entnommen werden.
Insbesondere soll an dieser Stelle auf die folgenden Inhalte verwiesen werden:
Das zu verkaufende Grundstück liegt innerhalb einer Gesamtanlage, die dem Denkmalschutz unterliegt
(Ensembleschutz), sowie im Mischgebiet M1. Es ist eine Bebauung mit max. 5 Vollgeschossen,
Flachdach und einer Traufhöhe von max. 19,50 m (über Straßenoberkante) – bzw. in einem Teilbereich
von max. 18,50 m (über Straßenoberkante) zulässig.
Die maximale GRZ ist mit 0,65 ausgewiesen.
Der zukünftige Baukörper, der in geschlossener Bauweise errichtet werden soll, wird durch Baugrenzen
und Baulinien definiert. Innerhalb der Baukubatur ist eine zu überbauende Durchfahrt mit / einer
Unterkante von mind. 3,80m vorzusehen.
Auf dem Grundstück finden sich Bereiche, die mit der Allgemeinheit dienenden Gehrechten zugunsten
der Stadtgemeinde Bremen, mit Rechten für unterirdische Leitungen der Eigentümer der anliegenden
Grundstücke sowie mit der Allgemeinheit dienenden Geh- und Fahrrechten zugunsten der Stadtgemeinde Bremen belegt sind.
Zudem ist eine Brückenverbindung zum Parkhaus mit einer Unterkante von mind. 3,80m (über
Straßenoberkante), einer Oberkante von max. 8,80m (über Straßenoberkante) sowie einer Breite vom
max. 3,50m zulässig.
In Teilbereichen ist eine Tiefgarage zulässig, deren Erschließung jedoch über das Parkhaus zu erfolgen
hat. Darüber hinaus sind Stellplätze nicht zulässig. Für das gesamte Plangebiet sind abweichend vom
Ortsgesetz über Kraftfahrzeugstellplätze und Fahrradabstellplätze in der Stadtgemeinde Bremen
(StellplOG) abweichende Regelungen getroffen worden, wonach für alle Vorhaben außer Wohnen die
Zahl der in der Anlage 1 des StellplOG genannten, notwendigen Kraftfahrzeugstellplätze um 50 v.H.
reduziert wird, die der notwendigen Fahrradstellplätze um 50 v.H. erhöht wird. Die Verringerung der
Anzahl der notwendigen Stellplätze gemäß §4 StellplOG ist nicht anzuwenden.
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Auszug aus Bebauungsplanentwurf 2450 (Anlage 2)
Quelle: Freie Hansestadt Bremen, Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
3.2 Bauvoranfrage / Bauvorbescheid
Für das Vorhaben des Ärztehauses auf dem zum Verkauf stehenden Grundstück wurde bei der Stadt
Bremen eine Bauvoranfrage eingereicht. Für diese wurde am 16.03.2016 ein positiver Bauvorbescheid
(Anlage 3) erteilt.
Für den Erwerber maßgeblich ist der Bauvorbescheid Aktenzeichen A2771BV2015 vom 16.03.2016,
sofern der Bebauungsplan zum Zeitpunkt der Genehmigung noch keine Planreife erlangt hat.
3.3 Denkmalschutz
Das Kaufgrundstück ist Teil des Denkmalensembles an der St.-Jürgen-Straße, das die drei historischen
Krankenhausbauten sowie die diese umgebenden Grünanlagen und sonstigen Freibereiche umfasst.
Dies
erfordert
die
Einbindung
des
Landesamtes
für
Denkmalpflege
und
die
Einholung
denkmalrechtlicher Genehmigungen oder Zustimmungen durch den Käufer im Zuge der Beplanung und
Bebauung des Kaufgrundstücks.
3.4 Energie
Die energetische Optimierung des Neuen Hulsberg-Viertels ist eine wichtige Komponente bei der
Entwicklung des Quartiers. Hinsichtlich der Gebäudeenergiestandards sollen die geltenden
gesetzlichen Vorschriften durch bauliche und technische Maßnahmen übertroffen werden. Angestrebt
wird der KFW-Effizienzhaus 40 auf Basis der EnEV 2009. Auch für die Sanierung von
Bestandsgebäuden und den Bau von Nichtwohngebäuden gelten die energetischen Vorgaben. Die
abschließende Festlegung erfolgt auf der Grundlage der mit der EnEV 2014 für 2016 beschlossenen
Anhebung der EnEV Anforderungen und der dann geltenden Förderstufen bei der KFW.
3.5 Städtebaulicher Vertrag
Aus dem Entwurf des städtebaulichen Vertrags ergeben sich für das zu verkaufende Grundstück die
folgenden Verpflichtungen:
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a) Unter Berücksichtigung der besonderen Stellung des zukünftigen Ärztehauses im Ensemble
der denkmalgeschützten Bestandsgebäude sowie zum Erreichen der für das neue Quartier
vorgesehenen städtebaulichen und architektonischen Qualitäten sowie Freiraumqualitäten,
verpflichtet sich der Käufer zur Durchführung eines Architektenwettbewerbs mit 5 eingeladenen
Teilnehmern als 2-stufiges, offenes, konkurrierendes Verfahren. Dem Käufer steht es frei, im
Rahmen der Auslobungsunterlagen neben dem Raumprogramm sowie seinen individuellen
Planungsanforderungen auch durch ihn selbst erstellte skizzenhafte Vorüberlegungen zur
Grundlage des Wettbewerbs zu machen. Jeder Teilnehmer hat den Wettbewerb unter
Beteiligung eines Landschaftsarchitekten zu bearbeiten und dabei auch Aussagen zur
Ausgestaltung der nicht überbauten Freiflächen des Grundstücks zu treffen. Die Auslobung, die
Auswahl der Teilnehmer sowie die paritätische Besetzung der Jury mit u.a. 4 Fachpreisrichtern
ist mit der Stadtplanung und der Senatsbaudirektorin sowie der GeNo gGmbH und der
Verkäuferin einvernehmlich abzustimmen. Der Entwurfsverfasser des in dem Verfahren mit
dem 1. Preis ausgezeichneten Entwurfs ist mit den Planungsleistungen der LPH 2 bis 4 HOAI
und mit Teilen der LPH 5 HOAI (Leitdetails) zu beauftragen. Der Käufer trägt die Kosten des
Verfahrens.
b) Zur Sicherung des Entwässerungskonzeptes: Der Käufer verpflichtet sich, die sich aus dem
Bebauungsplanentwurf 2450 ergebenden Belange der Grundstücksentwässerung, der
Regenwasserbewirtschaftung und der Starkregenvorsorge zu berücksichtigen.
c) Zur Sicherung der Umsetzung der Stellplatzverpflichtung: Gemäß Bebauungsplanentwurf 2450
in Kombination mit StellplOG, Anlage 1, 2.2 sind für gewerbliche Flächen 1 Stellplatz je 50 m²
Nutzfläche nachzuweisen. Es ist vorgesehen, 50 Stellplätze für das Ärztehaus im zukünftig
entstehenden Parkhaus auf dem Nachbargrundstück unterzubringen, für die (bzw. für die
Nutzungsrechte daran) der Käufer einen einmaligen Betrag von bis zu 16.500 EUR je Stellplatz
(entspricht dem festgesetzten Ablösebetrag) oder entsprechende laufende Zahlungen an den
Investor des Parkhauses zu entrichten hat. Die genauen Modalitäten hierzu werden im Rahmen
der weiteren Projektentwicklung noch festgelegt. Mit dem Bauantrag sind die entsprechend
Satz 1 erforderlichen Stellplätze nachzuweisen. Unter Berücksichtigung der maßgeblichen
Nutzfläche muss mit einer Zahl von etwa 72 Stellplätzen gerechnet werden. Der Verkäufer wird
dem Käufer aufzeigen, dass ab Inbetriebnahme des Ärztehauses zunächst Flächen oder
bewirtschaftete Parkplätze außerhalb des Kaufgrundstückes in geeigneter Größe und in
unmittelbarer Nähe für diesen Zweck zur Verfügung stehen; eine gesonderte Vergütung zahlt
der Käufer dafür nicht. Bis zur Fertigstellung des Parkhauses müssen die (provisorischen)
Stellplätze durch entsprechende Baulast oder eine durch den Käufer zu stellende
Bankbürgschaft in Höhe der jeweiligen Ablösezahlung zugunsten der Stadtgemeinde Bremen
gesichert werden. Der Verkäufer wird dafür Sorge tragen, dass in dem Parkhaus bei dessen
Errichtung für alle entsprechend Satz 1 erforderlichen, nachzuweisenden Stellplätze
entsprechende Baulasten zur dauerhaften Sicherung zur Verfügung gestellt und eingetragen
werden.
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d) Zur Sicherung der Ersatzpflanzung: Der Käufer verpflichtet sich, die nach dem noch zu
erstellenden gestalterischen Leitbild für die privaten Freiräume zu pflanzenden Bäume in
Anzahl, Art und Größe (Stammumfang und Höhe) nach den Vorgaben des Baumschutzes auf
seine Kosten zu pflanzen und dauerhaft zu pflegen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer
zur Umsetzung der noch zu erarbeiteten Gestaltungsleitlinien (wie z.B.Bodenbeläge) für den
privaten Freiraum.
e) Zur Sicherung der Umsetzung der Geh-, Fahr-, Rad- und Leitungsrechte: Der Käufer
berücksichtigt die im Bebauungsplanentwurf 2450 dargestellten Rechte und wird diese – auch
sofern der Bebauungsplan zum Zeitpunkt der Genehmigung noch keine Planreife erlangt hat –
zugunsten der Stadtgemeinde Bremen oder und zu Gunsten des Nachbargrundstücks durch
Baulosten und/oder Dienstbarkeiten sichern.
f)
Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die Herstellung eines Bewegungsbades ähnlich der
Dimensionierung des vorhandenen Bewegungsbades im Bereich der jetzigen Frauenklinik bzw.
gemäß den Wünschen eines künftigen Betreibers – bspw. die Bremer Bäder GmbH –
angestrebt wird. Der Käufer wird aufgefordert sein, die Umsetzung zu prüfen und sich hierzu in
seinem Angebot zu äußern.
3.6 Nähere Umgebung des Grundstücks und sich hieraus ergebende Besonderheiten
Das Kaufgrundstück befindet sich in dem heutigen Plan- bzw. Baugebiet Neues Hulsberg-Viertel, in
dem über mehrere Jahre umfängliche Erschließungsanlagen und Gebäude, auch in unmittelbarer
Nachbarschaft, abgebrochen, umgebaut oder neu errichtet werden. Auch die unmittelbar vor dem
Kaufgrundstück gelegene St.-Jürgen-Straße wird während bzw. nach der Baufertigstellung des
Ärztehauses umgebaut werden. In diesem Zusammenhang hat der Käufer auch die mit derartigen
Baumaßnahmen üblichen Belästigungen durch Baustellenlärm, Staubbildung und ähnlichem
entschädigungslos hinzunehmen.
Vor und nach Inbetriebnahme des Grundstücks wird in direkter Nachbarschaft ein öffentliches Parkhaus
mit nach derzeitiger Planung ca. 950 PKW-Stellplätzen sowie mind. 200 Fahrradstellplätzen (ggf.
Betrieb bis zu 24h pro Tag, 7 Tage die Woche) und ein Wohngebäude entstehen. Das Parkhaus, das
voraussichtlich zunächst mit ca. 950 Stellplätzen hergestellt werden soll, enthält eine planungsrechtliche
Erweiterungsoption um weitere 150 Stellplätze, die nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Baubehörde
umgesetzt werden kann. Zu Gunsten des Grundstücks Parkhaus werden Geh- und Fahrrechte
eingetragen. Das Geh- und Fahrrecht bezieht sich auch auf die Phase der Bauerrichtung des
Parkhauses.
Der
Begünstigte
trägt
die
Herstellungs-
und
Instandhaltungs-
sowie
die
Verkehrssicherungspflichten und –kosten.
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Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen
Auf dem Gelände des NHV werden voraussichtlich eine 1-2-zügige Grundschule und 8
Kindertagesstätten-Gruppen
entstehen.
Die
Grundstücke
für
diese
Nutzungen
werden
im
Bebauungsplan nicht örtlich festgesetzt und könnten sich auch in unmittelbarer Nähe zum
Kaufgrundstück befinden.
Auf dem Kaufgrundstück befindet sich derzeit ein Gebäude, das zuletzt für den kassenärztlichen
Bereitschaftsdienst, die Verwaltung und einen Hospizverein genutzt wurde. Die bisher noch
vorhandenen Baulichkeiten werden über und unter Erdgleiche durch den Verkäufer abgebrochen und
entsorgt.
Auf dem Kaufgrundstück befindet sich derzeit 1 Baum, für den eine Fällgenehmigung erforderlich ist.
Das Kaufgrundstück befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft des Klinikums Bremen-Mitte. Hieraus
können
sich
insbesondere
Lärmeinwirkungen
z.B.
aus
dem
Krankenhausbetrieb,
dem
Rettungshubschrauber, den Rettungswagen, etc. ergeben. Diese Einwirkungen sind zu dulden und eine
entsprechende Immissionsdienstbarkeit wird im Grundbuch des Kaufgrundstücks eingetragen.
Im Baugrund sind Leitungen vorhanden. Im Zuge einer Suchschürfe wurden die sich aus den als Anlage
4 und Bestandteil beigefügten Plänen (3 Blätter) ergebenden Leitungen gefunden, ohne dass dies die
Leitungen im Untergrund verlässlich vollständig abbildet. Das Vorhandensein weiterer Leitungen ist
nicht auszuschließen.
Das Kaufgrundstück ist Teil des Neuen Hulsberg-Viertels. Die GEG plant, einen Quartiersverein zu
gründen, in den alle Grundstückserwerber eintreten und entsprechende Vereinsbeiträge zahlen. Diese
sollen als Reallast auf dem Kaufgrundstück grundbuchlich abgesichert werden. Zweck des Vereins sind
die Förderung nachbarschaftlicher Verbundenheit und die Entwicklung von technischen und sozialen
Quartiersmanagementstrukturen des Gesamtgeländes des so genannten “Neuen Hulsberg-Viertels“,
insbesondere um folgende Leistungen:
-
die Beteiligung an der Pflege und Wartung der öffentlichen Freiflächen
-
ggf. die Beteiligung an der Pflege und Wartung der öffentlichen Spielplätze
-
die Organisation und Durchführung des quartiersbezogenen Mobilitätsmanagements
Zu Gunsten des Kaufgrundstücks wird der Eigentümer des Krankenhausgrundstücks ein einseitiges
Recht auf Grenzbebauung gemäß Bebauungsplan und – sofern dieser noch keine Planreife erlangt hat
– gemäß Bauvorbescheid einschließlich der damit verbundenen Fensterrechte für die nördliche
Fassade/Gebäudeaußenwand einräumen. Die hierdurch auf dem Krankenhausgrundstück von
Bebauung freizuhaltenden Flächen (Abstandsflächen; Brandüberschlagsflächen) können zu Gunsten
des Kaufgrundstücks mittels Dienstbarkeit gesichert werden. Der Eigentümer des Krankenhausgrundstücks hat sich bereiterklärt, eine solche Dienstbarkeit und erforderlichenfalls Baulasten auf
seinem Grundstück eintragen zu lassen.
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Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen
Dem Käufer wird hiermit zur Kenntnis gegeben, dass der GeNo gGmbH das Recht zusteht, ihr
Grundstück zu dem Kaufgrundstück hin zukünftig mit einem Zaun einzufrieden.
3.7 Zukünftige Nutzung
Auf dem Kaufgrundstück soll als sinnvolle Ergänzung des medizinischen Konzepts des Klinikums
Bremen-Mitte als Krankenhaus der Maximalversorgung ein Ärztehaus entstehen. Für das gesamte
Erdgeschoss sollen möglichst öffentlichkeitswirksame Nutzungen aus dem medizinischen Bereich (z.B.
Apotheke oder Orthopädiehaus) gefunden werden. Das zukünftige Gebäude wird im Zusammenspiel
mit dem historischen Bestandsgebäude (Haus 7) einen der Hauptquartierszugänge in das Neue
Hulsberg-Viertel prägen. Daher ist insbesondere eine öffentlichkeitswirksame Nutzung der den Zugang
flankierenden westlichen und südlichen Erdgeschossflächen anzustreben.
Folgende Vorgaben sind vom Käufer bei der Entwicklung und beim Betrieb des Ärztehauses nach
Maßgabe der Regelungen im Kaufvertrag zu beachten:
a) Vorschlagsrecht für die Gesundheit Nord gGmbH hinsichtlich der Erstmieterbelegung im
Ärztehaus
b) Abstimmung mit der Gesundheit Nord gGmbH hinsichtlich von geplanten Vermietungen
verbunden mit einem Vetorecht der Gesundheit Nord gGmbH gegen die Vermietung. Bei
Anwendung des Vetorechtes und dadurch ggf. entstehenden Mietausfall ab Inbetriebnahme
des Gebäudes steht dem Käufer durch die Gesundheit Nord gGmbH eine Kompensation des
Mietausfalls für eine Dauer von einem Jahr, beschränkt auf die aktuelle ortsübliche
Vergleichsmiete für derartige Ärztehausflächen zu.
c) Der Käufer ist verpflichtet, der MR-Nuklearmedizin- und PET-CT-Zentrum Bremen-Mitte GmbH
- nachstehend ZeMODI - in dem zu errichtenden Ärztehaus den Abschluss eines Mietvertrages
über Flächen zu den folgenden Konditionen bis spätestens zum 30.06.2017 anzubieten und
dieses Mietangebot über Praxisräume der Gesundheit Nord gGmbH bis zum 30.06.2017
vorzulegen:
Miete / m² Nutzfläche: zwischen 14 und 16 € zzgl. Investitionszuschlag
Mietfläche:
mind. 400 m² zusammenhängende Mietfläche
Sonstiges:
Konkurrenzschutz
Bezüglich der räumlichen Gestaltung (z.B. Aufteilung und Anzahl der abgeschirmten
Behandlungsräume, Arztzimmer, Räume mit unabdingbaren technischen oder infrastrukturellen
Anforderungen für den Betrieb einer radiologischen Praxis) stellt der Käufer sicher, dass der
ZeMODI-Praxis ein Mitspracherecht bei der Planung eingeräumt wird.
Für das zu entwickelnde Ärztehaus wurde seitens der GEG eine Konzeptplanung vom Büro Gerlach
Schneider Partner Architekten erstellt, die beispielhaft eine mögliche Bebauung des Grundstücks
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Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen
darstellt. Die Konzeptplanung beinhaltet Grundriss- und Schnittplanung des Gebäudes (Anlage 5) und
berücksichtigt weitestgehend die städtebauliche Kubatur und Lage des Ärztehauses gemäß BPlanentwurf.
Auszug aus der Machbarkeitsstudie für das Erd- und 1. – 4. Obergeschoss (Anlage 5)
Quelle: Konzeptplanung Ärztehaus / Parkhaus – GSP Gerlach Schneider Partner Architekten
Hieraus ergibt sich eine Bruttogeschossfläche oberirdisch von etwa 5.230 m² bzw. 6.100 m² BGF o.i.
und u.i. entsprechend der folgenden Aufstellung:
EG:
ca.
870 m² BGF o.i.
1. OG:
ca. 1.090 m² BGF o.i.
2. OG:
ca. 1.090 m² BGF o.i.
3. OG:
ca. 1.090 m² BGF o.i.
4. OG:
ca. 1.090 m² BGF o.i.
Gesamt o.i.:
ca. 5.230 m² BGF o.i.
UG:
ca.
Gesamt o.i. und u.i.:
ca. 6.100 m² BGF o.i. und u.i.
870 m² BGF u.i.
Je Etage sind etwa 1-3 Praxen realisierbar.
Das Kaufgrundstück wird voraussichtlich übergeben am 1. November 2017, spätestens aber am 1.
Januar 2018.
Der Einflugsektor des Rettungshubschraubers für die Landestelle auf dem Gebäude ZOP 1 des
Klinikums Bremen-Mitte liegt in Teilen über dem Kaufgrundstück und dem zu errichtenden künftigen
Gebäude. Der Käufer kann verpflichtet werden, dieser Thematik später im durchzuführenden
Architekturwettbewerb zu begegnen.
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Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen
Da die zügige und rechtzeitige Fertigstellung des Bauvorhabens wesentlich ist für weitere geplante
Baumaßnahmen, insbesondere für das geplante Parkhaus und aufgrund der erhebliche Bedeutung für
das Klinikum Bremen-Mitte, werden für dieses Vorhaben daher umfangreiche Fristen und
Abstimmungserfordernisse sowie Vereinbarungen zu Vertragsstrafen weitergegeben und vorgesehen.
4 Technische Rahmenbedingungen
4.1 Grundstücksdaten
Die GEG beabsichtigt den Verkauf eines unbebauten Grundstückes des Neuen Hulsberg-Viertels,
gelegen an der St.-Jürgen-Straße in 28205 Bremen.
Das etwa 1.850 m² derzeit noch bebaute Grundstück, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts
Bremen, Bezirk Vorstadt R 63, Blatt XX mit der Flurstücksbezeichnung XX [Ergänzung nach Anlegung
des Grundbuches] ist der erste Baustein des Neuen Hulsberg-Viertels, der gegen Höchstpreisgebot
für eine Bebauung mit einem Ärztehaus veräußert werden soll. Das Grundstück liegt im westlichen Teil
des Neuen Hulsberg-Viertels unmittelbar an der St.-Jürgen-Straße in einem Denkmalensembleschutzbereich, der die beiden historischen Gebäude an der St.-Jürgen-Straße sowie die umgebenden
Grünanlagen und sonstigen Freiflächen umfasst. Das Gebäude des Ärztehauses wird im
Zusammenspiel mit dem südlich an der St.-Jürgen-Straße liegenden denkmalgeschützten Gebäude 7
den Eingang in die zentrale Achse des neuen Quartiers entscheidend prägen.
Im Nord-Osten befindet sich das derzeitige Eingangsgebäude des Klinikum Bremen-Mitte. Mit
Inbetriebnahme des Klinikneubaus wird der Haupteingang des Klinikums etwas weiter nördlich über den
Mittelrisalit des an der Ecke St.-Jürgen-Straße/Bismarckstraße gelegenen historischen Klinikgebäudes
(Haus 2) erfolgen. Unmittelbar östlich wird ein Parkhaus mit ca. 950 PKW-Stellplätzen sowie mind. 200
Fahrradstellplätzen entstehen, welches ggf. bis zu 24h am Tag betrieben wird.
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Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen
Rahmenplan mit Grundstücksdarstellung
Quelle: Büro Carsten Lorenzen, relais Landschaftsarchitekten BDLA, ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung
4.2 Erschließung
Die Erschließung des Kaufgrundstücks, die direkt von der St.-Jürgen-Straße aus zu erfolgen hat,
insbesondere auch in Bezug auf die Zuwegung und auf die leitungsmäßige Erschließung sowie die
Erschließung mit Medien für die Ver- und Entsorgung ist Sache des Käufers.
4.3 Altlasten und Kontamination
Auf dem ehemaligen Krankenhausgelände des Klinikums Bremen-Mitte ist generell mit Altlasten und
schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes und Belastungen des
Grundwassers mit Schadstoffen zu rechnen. Ebenso ist damit zu rechnen, dass im Rahmen der
Errichtung, Instandhaltung oder Instandsetzung von Gebäuden auch gesundheitsschädliche Stoffe
verarbeitet worden sind.
Für das Grundstück wurde eine Untersuchung durchgeführt, deren Ergebnisse der Anlage 6 entnommen werden können. Für das Kaufgrundstück sind über die sich daraus ergebenden keine weiteren
konkreten Umweltbelastungen bekannt.
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Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen
Für das Grundstück wurden im Rahmen einer Suchschürfe diverse Leitungen entdeckt, die noch für den
Krankenhausbetrieb erforderlich sind. Das provisorische und /oder dauerhafte Umverlegen dieser Leitungen hat in enger Absprache mit dem Klinikum Bremen-Mitte zu erfolgen.
Sollten im Zuge der Baumaßnahmen Kontaminationen oder andere Störungen des Bodens entfernt
werden müssen, ist die Entsorgung Sache des Käufers.
4.4 Kampfmittel
Das Vorhandensein von Kampfmitteln kann nicht ausgeschlossen werden. Daher ist vor Beginn der
Tiefbau-/Neubaumaßnahmen eine Kampfmittelräumung von dem Käufer bei der Polizei Bremen,
Fachdirektion Logistik/Wirtschaft, FD 26 - Kampfmittelräumdienst -, Niedersachsendamm 78-80, 28201
Bremen, zu beantragen. Die Kosten der erforderlichen Kampfmitteluntersuchung und gegebenenfalls
Freilegung trägt der Käufer. Sollten sich auf dem Kaufobjekt Kampfmittel befinden, hat der Verkäufer
diese auf seine Kosten zu beseitigen.
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Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen
Abschnitt II Verkaufsverfahren - hier zunächst Teilnahmewettbewerb
1 Kontaktstelle für den Teilnahmewettbewerb
Ansprechpartner für den Teilnahmewettbewerb ist ausschließlich
Jeanette Gößler
bei der Hamburg Team Gesellschaft für Projektentwicklung mbH
Millerntorplatz 1
20359 Hamburg
E-Mail:
[email protected]
Telefon:
040 / 37 68 09-57
2 Verkäufer und Kaufpreis
Verkäufer und ausschreibende Stelle ist die Grundstücksentwicklung Klinikum Bremen-Mitte GmbH &
Co. KG (GEG), im Folgenden als Verkäufer bezeichnet.
Die Ausschreibung erfolgt zum Höchstpreisgebot. Mindestkaufpreis ist der Verkehrswert.
Für das Grundstück liegt ein vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bremen erstelltes
Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) gemäß § 194 Baugesetzbuch vom 02.09.2015 vor, das
den Verkehrswert des Grundstückes mit EUR 1.000/m 2 angibt.
Die Bieter haben im Rahmen ihres späteren Angebotes zu bestätigen, dass sie bereit sind, das
Grundstück zu dem von ihnen gebotenen Preis und zu den in dieser Ausschreibung genannten
Bedingungen zu erwerben.
Die Bieter haben mit Abgabe ihres späteren Angebotes des Weiteren zu bestätigen, dass sie bereit
sind, kurzfristig nach Verkaufsentscheidung einen notariellen Kaufvertrag über das Grundstück nach
Maßgabe des dem Angebot zugrunde liegenden Kaufvertrages zu schließen.
Sofern in dem Ausschreibungsverfahren Kaufpreisangebote abgegeben werden, die unterhalb des vorgenannten erwarteten Mindestkaufpreises liegen, behält sich die GEG vor, diese Kaufpreisgebote
wegen Unterschreitung des vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bremen ermittelten
Verkehrswertes nicht anzunehmen.
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Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen
3
Hinweise
zum
Verkaufsverfahren
-
hier
zunächst
nur
zum
Teilnahmewettbewerb
Die GEG verkauft das Grundstück in einem öffentlichen Verkaufsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
und anschließendem Verhandlungsverfahren. Es handelt sich um eine Höchstbetragsausschreibung.
Für die Entscheidung über den Verkauf ist die Zustimmung der zuständigen Aufsichtsgremien
erforderlich. Die Verkaufsentscheidung steht dementsprechend unter dem Vorbehalt der Zustimmung
der zuständigen Aufsichtsgremien. Zuständige Aufsichtsgremien sind der Aufsichtsrat der GEG und der
Aufsichtsrat der Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen.
Für den Teilnahmewettbewerb ist der nachfolgend dargestellte Ablauf vorgesehen. Nähere
Informationen
zum
anschließenden
Verhandlungsverfahren
wird
es
nach
Abschluss
des
Teilnahmewettbewerbs geben.
3.1 Teilnahmewettbewerb (02.07.2016 - 04.08.2016)
Auf Grundlage der im nachfolgenden Abschnitt II. Nr. 5 veröffentlichten Verfahrens- und
Verkaufsbedingungen ist ein Teilnahmeantrag beim Verkäufer einzureichen.
Der Teilnahmeantrag muss Angaben zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmer beinhalten
(Unternehmensdarstellung,
Eigenerklärungen
zum
Nichtvorliegen
von
Ausschlussgründen
entsprechend §123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, aktueller Handels- bzw.
Berufsregisterauszug).
Außerdem sind mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen über die finanzielle und wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit vorzulegen, nämlich
-
Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren und
-
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand
der Vergabe ist (Errichtung und Betrieb von Ärztehäusern), bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bei der Auswertung der Teilnahmeanträge wird die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit mit
30 % gewichtet.
Schließlich sind mit dem Teilnahmeantrag Angaben über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erbringen.
Diese Angaben müssen erstens die Nennung und Darstellung von Referenzen der in den letzten 10
Jahren erbrachten Leistungen beinhalten, die den hier zu erbringenden strukturell und inhaltlich vergleichbar sind (z.B. Entwicklung, Projektierung und Betrieb von Ärztehäusern in vergleichbarer
Größenordnung
aussagekräftige
und
mit
vergleichbaren
Kurzbeschreibung
Anforderungen/
des/der
Aufgabenstellungen),
Referenzprojekte/s,
Angabe
insbesondere
der
jeweiligen
Investitionsgesamtsumme, Angabe des jeweiligen Auftraggebers (mit Anschrift, Ansprechpartner und
Telefonnummer).
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Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen
Zweitens ist eine Erklärung abzugeben über die Unabhängigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft
von Krankenhausgesellschaften, die mit dem Klinikum Bremen-Mitte (KBM)/der Gesundheit Nord
gGmbH Klinikverbund Bremen (GeNo) in Konkurrenz stehen (Ziel der Ausschreibung ist ein das
KBM/die GeNo gGmbH komplementierendes Ärztehaus).
Bei der Auswertung der Teilnahmeanträge wird die technische und berufliche Leistungsfähigkeit mit 70
% gewichtet.
Im Einzelnen ergeben sich die mit dem Teilnahmeantrag vorliegenden Angaben und Unterlagen aus
nachstehender Ziffer 5.
Den schriftlichen Teilnahmeantrag richten Sie bitte in einem verschlossenen und deutlich sichtbar mit
der Aufschrift "Teilnahmeantrag Verkaufsverfahren Ärztehaus NHV" gekennzeichneten Umschlag bis
spätestens zum 04.08.2016, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist) an folgende Adresse:
persönlich
Hamburg Team Gesellschaft für Projektentwicklung mbH
z.H. Frau Jeanette Gößler
Millerntorplatz 1
20359 Hamburg
Der Bewerber ist selbst für den termingerechten Eingang des Teilnahmeantrages verantwortlich. Nicht
rechtzeitig eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Der Verkäufer wird sodann die eingegangenen Teilnahmeanträge formal prüfen. Der Verkäufer wird
ordnungsgemäße und verfahrenskonforme Teilnahmeanträge zuverlässiger Bewerber entsprechend
der vorgenannten Gewichtung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (30%) und der
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (700%) auswerten und über die Einladung zum
Verhandlungsverfahren
entscheiden.
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15
Bewerber
zur
Teilnahme
am
Verhandlungsverfahren ausgewählt werden.
Voraussichtlich im August 2016 erfolgt die Benachrichtigung der Bewerber im Teilnahmewettbewerb
über eine Absage bzw. eine Einladung zum Verhandlungsverfahren.
Ein Anspruch auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren besteht nicht.
3.2 Verhandlungsverfahren
Hierzu erhalten die zur Teilnahme ausgewählten Bewerber/Bieter weitere Informationen nach dem Ende
des Teilnahmewettbewerbs.
Maßgebliches Kriterium für die Verkaufsentscheidung ist die Kaufpreishöhe (Höchstbetragsausschreibung). Mindestkaufpreis ist der Verkehrswert.
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Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen
4 Bieterfragen/Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Fragen und Hinweise der Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich schriftlich oder per
Email an folgende Kontaktadresse zu richten:
Jeanette Gößler
bei der Hamburg Team Gesellschaft für Projektentwicklung mbH
Millerntorplatz 1
20359 Hamburg
E-Mail:
[email protected]
Rückfragen werden grundsätzlich nur bis 10 Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Frist entgegengenommen und beantwortet.
Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, die o.g. Kontaktstelle auf Unklarheiten in den Verkaufsunterlagen
einschließlich aller mitüberreichten Unterlagen unverzüglich hinzuweisen. Unterbleibt ein solcher
Hinweis, trägt der Bewerber/Bieter das Risiko etwaiger Unklarheiten.
5 Verfahrens- und Verkaufsbedingungen im Teilnahmewettbewerb
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
I.
Angaben zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers
1.
Angabe, wer Bewerber bzw. Bieter ist
2.
Kurze Unternehmensdarstellung, insbesondere Geschäftstätigkeit, Gesellschafterstruktur, ggf.
Konzernzugehörigkeit, verbundene Unternehmen, Beteiligungen an anderen einschlägigen
Unternehmen (Angaben sind nur insoweit erforderlich, wie der Bereich Errichtung und Betrieb
von Ärztehäusern betroffen ist, d.h. Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind)
3.
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des Vergaberechts vorliegen
(entsprechend § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB)
4.
Handels- bzw. Berufsregisterauszug (soweit die Eintragung nach Maßgabe der jeweiligen
Rechtsvorschriften erforderlich ist). Die Nachweise dürfen bei Eingang des Teilnahmeantrags
nicht älter als 9 Monate sein.
II.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren
2.
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand
der Vergabe ist (Errichtung und Betrieb von Ärztehäusern), bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre
Bei der Auswertung der Teilnahmeanträge wird die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit mit
30 % gewichtet.
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Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen
III. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
1.
Nennung und Darstellung von Referenzen der in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen,
die den hier zu erbringenden strukturell und inhaltlich vergleichbar sind (z.B. Entwicklung,
Projektierung und Betrieb von Ärztehäusern in vergleichbarer Größenordnung und mit
vergleichbaren Anforderungen/ Aufgabenstellungen), insbesondere aussagekräftige Kurzbeschreibung des/der Referenzprojekte/s, Angabe der jeweiligen Investitionsgesamtsumme, Angabe des jeweiligen Auftraggebers (mit Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer)
2.
Erklärung über die Unabhängigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft von Krankenhausgesellschaften, die mit dem KBM/der GeNo gGmbH in Konkurrenz stehen (Ziel der Ausschreibung ist ein das KBM/die GeNo gGmbH komplementierendes Ärztehaus)
Bei der Auswertung der Teilnahmeanträge wird die technische und berufliche Leistungsfähigkeit mit 70
% gewichtet.
5.1 Abgabe der Bewerbungen/Teilnahmeanträge
Den schriftlichen Teilnahmeantrag richten Sie bitte in einem verschlossenen und deutlich sichtbar mit
der Aufschrift "Teilnahmeantrag Verkaufsverfahren Ärztehaus NHV" gekennzeichneten Umschlag bis
spätestens zum
04.08.2016, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist)
an folgende Adresse:
persönlich
Jeanette Gößler
bei der Hamburg Team Gesellschaft für Projektentwicklung mbH
Millerntorplatz 1
20359 Hamburg
Der Bewerber ist selbst für den termingerechten Eingang des Teilnahmeantrags verantwortlich. Der
Verkäufer behält sich vor, nicht rechtzeitig eingegangene Bewerbungen nicht zu berücksichtigen.
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Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen
6 Weitere Hinweise
Die Bewerbungen/Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache abzugeben. Der Erläuterung dienende
Unterlagen wie beispielsweise Unternehmensbroschüren, testierende Jahresberichte, etc. können auch
in englischer Sprache eingereicht werden.
6.1 Termine und Fristen
Der Verkäufer behält sich vor, Termine und Fristen während des Veräußerungsverfahrens zu ändern,
sollte sich dies im Laufe des Verfahrens als erforderlich oder zweckmäßig erweisen. Die Bewerber/
Bieter werden über neue bzw. geänderte Termine informiert.
6.2 Weitere Bedingungen
Der Verkauf erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsgremien.
Eine Verpflichtung des Verkäufers oder der Stadtgemeinde Bremen zum Abschluss eines notariellen
Kaufvertrages wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Verkäufer ist berechtigt, das Verfahren jederzeit
auch zu beenden.
Der Verkäufer behandelt die Verhandlungspartner im Rahmen des Verfahrens gleich. Er wird Angebote
oder vertrauliche Informationen eines Verhandlungspartners nicht an die anderen Verhandlungspartner
weitergeben. Er wird die erhaltenen Informationen nur im Rahmen des Veräußerungsverfahrens verwenden.
Alle mit der Teilnahme am Verkaufsverfahren verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bewerbers/
Bieters. Eine Kostenerstattung findet nicht statt.
Sollte es aus Gründen, die aus der Verantwortungssphäre des zum Zuschlag ausgewählten Bieters
stammen, mit diesem nicht zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages kommen, behält sich der
Verkäufer vor, mit einem der verbliebenen Bieter einen Kaufvertrag abzuschließen. Maßstab für die
Auswahl des nachrangigen Bieters bleibt die erstellte Rangreihenfolge der abgegebenen Kaufpreisangebote.
Eine schriftliche Bestätigung der finanzierenden Bank oder Sparkasse über die Finanzierung des
Grundstückskaufs bzw. der Gesamtmaßnahme ist Voraussetzung für den Vertragsabschluss.
Nach Zuschlag und Zustimmung durch die zuständigen Gremien wird das Grundstück an den erfolgreichen Bieter veräußert. Ein Anspruch auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages entsteht dadurch nicht.
6.3 Besichtigungen
Individuelle Besichtigungen des Grundstücks werden im späteren Verhandlungsverfahren nach vorheriger Absprache möglich sein. Diese erfolgen auf eigene Gefahr. Dies bedeutet, dass die GEG keine
Haftung für Personen- und Sachschäden übernimmt.
6.4 Liefertermin und Eigentumsverhältnisse
Das Kaufgrundstück soll voraussichtlich übergeben werden am 1. November 2017, spätestens aber am
1. Januar 2018.
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Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen
7 Anlagenverzeichnis

Anlage 1: Rahmenplanung der Büros Carsten Lorenzen, relais Landschaftsarchitekten BDLA,
ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung

Anlage 2: Bebauungsplanentwurf 2450 SUBV vom 17.05.2016 (Stand Auslegungsbeschluss)

Anlage 3: Bauvorbescheid vom 16.03.2016

Anlage 4: Suchschürfe: Detailpläne vom 24.02.2016 und vom 14.03.2016

Anlage 5: Konzeptplanung Ärztehaus von GSP Architekten

Anlage 6: Altlastenuntersuchung vom 11.01.2007 und vom 17.05.2012
Seite 26 von 26
Anlage 1
zum Grundstücksangebot
„Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte“
Rahmenplanung der Büros Carsten Lorenzen,
relais Landschaftsarchitekten BDLA, ARGUS Stadtund Verkehrsplanung
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Neues Hulsberg Viertel
Städtebaulicher Rahmenplan Stand 27.04.2015
Lageplan M.1.1000
Vorabzug
Auftraggeber:
GEG - Grundstückentwicklung Klinikum Bremen Mitte GmbH & Co. KG
Planer:
Lorenzen Architekten GmbH
relais Landschaftsarchitekten BDLA
ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung
Plangrundlagen:
Brommyplatz
-
Vermesserplan 06.06.2014, Vermessungsbüro Horst
Auszug aus dem topologischen Sonderplan mit neuen Grenzen KBM, 15.10.2013,
Ludes Architekten
B-Planentwurf vom 24.02.2015, SUBV
Planskizze: Anbindung Parkhaus Klinikum - Variante 3, 16.04.2015, ARGUS
Anlage 2
zum Grundstücksangebot
„Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte“
Bebauungsplanentwurf 2450 SUBV vom
17.05.2016 (Stand Auslegungsbeschluss)
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Umgrenzung von Erhaltungsbereichen
gem. § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
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Umgrenzung von Gesamtanlagen (Ensemble), die dem
Denkmalschutz unterliegen (§ 5 Abs. 4, § 9 Abs. 6 BauGB)
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Mit der Allgemeinheit dienenden Geh- und Radfahrrechten
zugunsten der Stadtgemeinde Bremen zu belastende Flächen
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Mit der Allgemeinheit dienenden Geh- und Fahrrechten
zugunsten der Stadtgemeinde Bremen zu belastende Flächen
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Mit der Bekanntmachung dieses Planes treten innerhalb seines Geltungsbereiches sämtliche Festsetzungen des Bebauungsplanes 2364
außer Kraft.
2.
In allen Allgemeinen Wohngebieten sind Gartenbaubetriebe, Tankstellen
und Hochgaragen unzulässig und Tiefgaragen einschließlich ihrer Rampen
nur innerhalb der mit TGa und TGa* gekennzeichneten Flächen sowie der
daran angrenzenden überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
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27
In den mit WA 4 gekennzeichneten Allgemeinen Wohngebieten ist Wohnen
in den Erdgeschossen unzulässig. Ausnahmsweise kann für einen untergeordneten Anteil der jeweiligen Nutzfläche Wohnen zugelassen werden.
4.
In allen Mischgebieten sind Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten unzulässig.
5.
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1133
6
327
1
Schaumb
18
16
14
12
1131
46
11
6
393
100 Meter
392
1
418
55
9
4
7
31
390 / 1
388 389
1
6.
8
10
66
13
53
20
28
gez. Nuhn
404
405
Nien
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428
51
7.
21
2
21
6
50
403
52
22
24
Im Auftrag
25
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16
18
56
58
54
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14
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425
429
430
87
48
375
423
399
400
GeoInformation
Bremen
26
374
12
e
64
15
17
19
21
23
25
27
373
422
398
46
30
83
44
32
49
42
45
47
46
44
47
45
40
5.1
In den mit MI 1 und MI 8 gekennzeichneten Mischgebieten ist Wohnen
unzulässig.
5.2
In den mit MI 3, MI 5 und MI 7 gekennzeichneten Mischgebieten ist
Wohnen in den Erdgeschossen unzulässig. Satz 1 gilt nicht für das
teilweise im MI 2 liegende Bettenhaus (9-geschossiges Bestandsgebäude
im Grenzbereich zu dem geplanten Parkhaus).
In den mit MI 2 gekennzeichneten Mischgebieten sind ausschließlich Hochund Tiefgaragen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder zulässig. Außerdem sind
darin ergänzende gewerbliche Nutzungen sowie Anlagen für soziale,
gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig. Satz 1 gilt nicht für das
teilweise im MI 2 liegende Bettenhaus, soweit dieses Bestandsgebäude
erhalten wird.
In den Mischgebieten unterliegt die Zulässigkeit von Hoch- und Tiefgaragen
für Kraftfahrzeuge inklusive ihrer Rampen folgenden Regelungen:
7.1 In allen Mischgebieten sind Tiefgaragen außerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen und außerhalb der mit TGa und TGa* gekennzeichneten Flächen unzulässig.
7.2 In den mit MI 5, MI 6 und MI 8 gekennzeichneten Mischgebieten sind
Hoch- und Tiefgaragen zulässig.
85
376
407 432 Sie darf nur mit Zustimmung von
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GeoInformation Bremen vervielfältigt,
umgearbeitet, veröffentlicht
352
408 431
379
oder an Dritte weitergegeben werden.
131
353
131
409
380
433
(§ 14 des
Vermessungs- und Katastergesetzes
vom 18.10.1990-Brem.
Gbl.S.313)
1220
375131
374
354
1
55
410 434
381
131 131
355
14
54
411
382
131 131
435
356
15 53
412
383
131
436
351
10. In den mit WA 2, MI 1, MI 6, MI 7, MI 7* und MI 8 gekennzeichneten Teilen
des Plangebietes darf die zulässige Grundfläche durch die Grundflächen der
in §19 (4) Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert,
höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9, im übrigen Plangebiet bis
zu 25 vom Hundert, höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8,
überschritten werden. Weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß
können zugelassen werden.
11. In der abweichenden Bauweise gelten die Bestimmungen der geschlossenen
Bauweise und es darf in jedem Fall an die Baugrenzen herangebaut werden;
die Tiefen der Abstandsflächen können bis auf 0,2 H reduziert werden. In
dem an das Bettenhaus angrenzenden mit MI 2 gekennzeichneten Mischgebiet können die Tiefen der Abstandsflächen bis auf 0,1 H reduziert werden,
soweit das bestehende Bettenhaus erhalten wird. In der abweichenden
Bauweise muss die Belichtung von Aufenthaltsräumen über eine Gebäudeseite erfolgen, vor der eine Abstandsfläche von 0,4 H frei gehalten wird.
Abweichend von dem vorstehenden Satz, können für die Nordseite des
Bettenhauses Ausnahmen für einzelne Geschosse zugelassen werden,
soweit dort eine ausreichende natürliche Belichtung gegeben ist.
12. In den mit WA 3, WA 4, MI 4 und MI 6 gekennzeichneten Teilen des
Plangebietes darf die rückwärtige Baugrenze durch überwiegend unter
der Geländeoberfläche liegende bauliche Anlagen um maximal 3,00 m
überschritten werden, sofern dadurch geschützte Bäume nicht beeinträchtigt werden. Das Maß der Oberkante der baulichen Anlage darf
(ohne Überdeckung Gründach) maximal 0,70 m über der Höhe der vor
der jeweiligen Fassade liegenden öffentlichen Straßenverkehrs- und
Grünflächen liegen, gemessen an der Grundstücksgrenze.
13. Eine Überschreitung der Baulinien und Baugrenzen durch Balkone, Erker
und Loggien kann an den zu den öffentlichen Straßenverkehrs- und Grünflächen ausgerichteten Gebäudeseiten ab dem 1. Obergeschoss bis zu einer
Tiefe von 0,60 m, an den übrigen Gebäudeseiten bis zu einer Tiefe von 1,50 m
zugelassen werden, sofern dadurch geschützte Bäume nicht beeinträchtigt
werden. Die Unterschreitung von Baulinien auf Höhe des Erdgeschosses
kann zum Zwecke der Einhaltung von Sichtdreiecken in Eingangs- und
Zufahrtsbereichen bis zu einer Tiefe von 3,00 m zugelassen werden.
Vorbauten (z.B. Balkone und Erker) und Rücksprünge (z.B. Loggien) von
der durch eine Baulinie oder Baugrenze definierten Außenwand dürfen
in jedem Geschoss insgesamt max. 40 % der Breite der jeweiligen Außenwand in Anspruch nehmen.
14. Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind Gebäude zur Unterbringung von Fahrrädern, Gebäude zur Versorgung des Baugebietes mit
erneuerbaren Energien und Einhausungen von Müllsammelbehältern
ausnahmsweise und Unterflurmüllsysteme generell zulässig. Sonstige
Nebenanlagen, soweit sie Gebäude im Sinne der Bremischen Landesbauordnung sind, sind auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen
nicht zulässig. Bäume, die den Schutzbestimmungen der Baumschutzverordnung unterliegen, dürfen durch die vorgenannten Anlagen und
Gebäude nicht beeinträchtigt werden. Auf den an den öffentlichen Räumen
liegenden Gebäudevorbereichen sind Nebenanlagen nicht zulässig.
20. Abweichend von Festsetzung Nr. 9 ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen
auf provisorisch hergestellten Stellplätzen auf den mit MI und WA
gekennzeichneten Flächen sowie auf den öffentlichen Grün- und Straßenverkehrsflächen für einen Zeitraum von maximal zweieinhalb Jahren
vorübergehend zulässig, solange die zum Abstellen von Kraftfahrzeugen
vorgesehenen Gebäude bzw. Gebäudeteile auf den hierfür festgesetzten
Flächen noch nicht hergestellt sind. Die Zulässigkeit wird begrenzt auf die
Deckung des durch Vorhaben im Plangebiet ausgelösten Stellplatzbedarfs
und zusätzlich maximal 750 Stellplätze für das Klinikum Bremen-Mitte.
Stichtag ist der Beginn der Nutzung des die Stellplatzpflicht auslösenden
Vorhabens und für die Stellplätze des Klinikums die Inbetriebnahme des
Teilersatzneubaus des Klinikums. Für Stellplätze des Klinikums BremenMitte kann die Dauer des provisorischen Parkens ausnahmsweise auf
maximal dreieinhalb Jahre erhöht werden. Im Bereich der nicht überbaubaren Grundstücksfläche stehende geschützte Bäume dürfen durch die
vorgenannten Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
21. Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig und dürfen
nur kleinflächig und als ein der Fassadengestaltung untergeordnetes
Element ausgeführt werden. Oberhalb der Brüstung des ersten Obergeschosses sind Werbeanlagen unzulässig.
22. In den Baugebieten sind nicht durch Gebäude über- oder unterbaute
oder für Terrassen beanspruchte Flächen (Innenhöfe, Wege, Zufahrten
und Stellplätze) wasserdurchlässig zu gestalten. Das anfallende
Niederschlagswasser ist in dem jeweiligen Baugebiet zu versickern.
Sollte eine Versickerung aufgrund eines zu geringen Grundwasserflurabstandes, nicht zur Versickerung geeigneter Bodenverhältnisse oder
aufgrund einer weitgehenden Überbauung oder Unterbauung des
Grundstückes beispielsweise mit einer Tiefgarage nicht möglich sein,
ist eine Einleitung in die öffentlichen Abwasseranlagen zulässig.
23. Einfriedungen von Grundstücken sind nur auf oder hinter der Baugrenze
bzw. Baulinie und nur in Form von Hecken, Mauern oder Stabgitterzäunen
bis zu einer Höhe von 1,20 m zulässig. Abweichungen können zugelassen
werden.
24. Die in dem mit "Grüne Mitte" gekennzeichneten Teilbereich der öffentlichen Grünfläche anzulegenden ein oder zwei Spielplätze müssen
eine Gesamtfläche von mindestens 2.000 m² haben. In dem mit
"Grüne Mitte" gekennzeichneten Teilbereich ist zusätzlich eine ebene
Fläche mit einem Durchmesser von mindestens 22 m von jeglichen
Aufbauten freizuhalten. Für die ebene Fläche ist als Bepflanzung nur
Rasen zulässig.
25. Im Plangebiet ist in Folge von Verkehrslärm mit erhöhten Außenpegeln
tagsüber und nachts zu rechnen. Daher sind Regelungen zum Schallschutz zu treffen. Die nachfolgend genannten Festsetzungen sind nicht
anzuwenden, wenn im Rahmen eines Einzelnachweises ermittelt wird,
dass die an den Gebäudefassaden tatsächlich vorhandenen Außenpegel tags ≤ 55 dB(A) und nachts ≤ 45 dB(A) betragen.
Im Übrigen gilt folgendes:
25.1
16. In den mit WA 2, WA 3 und MI 4 gekennzeichneten Teilen des Plangebietes
ist für die Oberkanten der Fertigdecke des Kellergeschosses (Sockelhöhe)
eine Höhe von mindestens 0,70 m und maximal 1,10 m einzuhalten, wenn
die darüber liegende Fläche des Erdgeschosses zu Wohnzwecken genutzt
wird. Bezugspunkt ist die Höhe der vor der jeweiligen Fassade liegenden
öffentlichen Straßenverkehrs- oder Grünfläche, gemessen an der Grundstücksgrenze. Geringfügige Abweichungen von Satz 1 können zugelassen
werden.
17. In den mit WA 4, MI 3 und MI 7 gekennzeichneten Teilen des Plangebietes
muss die nicht zu Wohnzwecken genutzte Fläche eine Geschosshöhe von
mindestens 4,00 m und jeweils mindestens einen separaten, ebenerdigen
Zugang von den öffentlichen Straßenverkehrs- oder Grünflächen aufweisen.
Die zu den öffentlichen Straßenverkehrs- oder Grünflächen orientierten,
erdgeschossigen Fassaden müssen mit Fenster- und Türöffnungen versehen sein, deren Gesamtfläche mindestens zwei Drittel der jeweiligen erdgeschossigen Fassade ausmacht. Satz 1 und 2 gelten nicht für das teilweise
im MI 3 liegende Bettenhaus, soweit dieses Bestandsgebäude erhalten wird.
18. Oberhalb der jeweils zulässigen Vollgeschosse darf nur ein Nichtvollgeschoss errichtet werden.
19.2
19.3
19.4
Im Plangebiet sind sowohl Flachdächer als auch mindestens 2-seitig
geneigte Dächer zulässig. In den mit GD gekennzeichneten Flächen
sind ausschließlich mindestens 2-seitig geneigte Dächer zulässig.
Geneigte Dächer müssen eine Dachneigung von 15 - 35 Grad aufweisen. Das Zurücksetzen (Staffelung) des obersten Geschosses an
den zu den öffentlich zugänglichen Räumen gelegenen Fassadenseiten ist außer an den mit Asterisk (II*, III*, IV*) gekennzeichneten
bebaubaren Grundstücksbereichen nicht zulässig. Einschnitte als
Dachloggien für untergeordnete Bereiche können zugelassen werden.
Auf den mit Asterisk (II*, III*, IV*) gekennzeichneten Flächen kann das
als Nichtvollgeschoss zu errichtende oberste Geschoss an die
Fassaden des darunter liegenden Geschosses herangebaut werden.
Wird der obere Gebäudeabschluss als Flachdach errichtet, stellt
die festgesetzte Traufhöhe (TH) zugleich die maximale Gebäudehöhe dar. Wird das Dach als geneigtes Dach hergestellt, kann der
First das als Traufhöhe festgesetzte Maß um maximal 2,60 m
überschreiten. Die Einhaltung der jeweils festgesetzten Traufhöhe
auf allen Gebäudeseiten bleibt davon unberührt. Von der festgesetzten Traufhöhe kann in untergeordneten Abschnitten abgewichen werden.
Bei Flachdächern darf die zulässige Höhe baulicher Anlagen
ausnahmsweise durch technische Aufbauten, Aufzugsüberfahrten, eingehauste Treppenausstiege und Solarenergieanlagen
überschritten werden, wenn die Gestaltung des Gesamtbaukörpers und das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden. Technische
Aufbauten sind gebündelt einzuhausen und mindestens 2,5 m
von der Außenfassade zurückzusetzen. Bei Solarenergieanlagen
muss ein Mindestabstand von 1,00 m zur Außenfassade
eingehalten werden.
Bei geneigten Dächern ist eine Überschreitung der maximalen
Gebäudehöhe durch die in der Festsetzung 19.3 genannten
Anlagen unzulässig. Solarenergieanlagen müssen in die Dachflächen integriert werden.
19.5
Die tragenden Konstruktionen von Dachflächen sind so auszubilden, dass die Errichtung von Solarenergieanlagen möglich ist.
19.6
Flachdächer sind extensiv mit einem Mindestaufbau von 10 cm,
Dächer von Tiefgaragen und Kellergeschossen intensiv mit einem
Mindestaufbau von 40 cm zu begrünen. Für Flachdächer und
Tiefgaragen sind Ausnahmen bis zur Hälfte, für Dächer von
Kellergeschossen bis zwei Drittel der jeweiligen Dachfläche
möglich, wenn Flächen für technische Anlagen, Terrassen oder
Anlagen für soziale, gesundheitliche oder sportliche Zwecke beansprucht werden.
Auf den Flächen, die in Abb. 1 „Beurteilungspegel tags“ mit der
Schraffur TL gekennzeichnet sind, ist in Folge von Verkehrslärm
tagsüber mit Außenpegeln > 55 dB(A) zu rechnen. Für auf diesen
oder unmittelbar an diesen Flächen liegende Gebäude oder Teile
von Gebäuden ist aus Gründen des Schallschutzes zu gewährleisten:
-
25.2
25.3
15. Im Plangebiet ist die Nutzung von unterhalb der Geländeoberfläche
liegenden Geschossen zum dauerhaften Aufenthalt von Personen
unzulässig.
In den Mischgebieten unterliegt die Zulässigkeit des Wohnens folgenden
Einschränkungen:
48
1:1000
401
Landesamt für Kataster
- Vermessung 426
402 - Informationssysteme
Immobilienbewertung
29
372
33
349
369
370
35
348
368
31
24
26
28
347
32
1.
3
8
10
12
14
16
18
20
22
ße
Stra
30
346
34
1125
1126
1127
1159
13
In den Baugebieten sind oberirdische Stellplätze für Kraftfahrzeuge nur
in den zum Abstellen von Kraftfahrzeugen gekennzeichneten Flächen
(St, StC) zulässig. Tiefgaragen müssen innerhalb der mit TGa* gekennzeichneten Flächen vollständig unterhalb der Geländeoberfläche liegen;
innerhalb der mit TGa gekennzeichneten Flächen darf das Maß der
Oberkante der baulichen Anlage der Tiefgarage (ohne Überdeckung
Gründach) maximal 0,70 m über der Höhe der vor der jeweiligen Fassade
liegenden öffentlichen Straßenverkehrs- und Grünflächen liegen, gemessen
an der Grundstücksgrenze. Im Sockelbereich liegende Fenster und
Öffnungen von Tiefgaragen können in den zum öffentlichen Raum hin
liegenden Fassaden zugelassen werden, wenn sie untergeordnet sind.
19. Der Bebauungsplan setzt die folgenden Bestimmungen für Dächer fest:
4
2A
2
4
6
9
11
13
15
17
36
1219
1123
1124
1129
1130
9.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind Einzelhandelsbetriebe
nicht allgemein zulässig. Ausnahmsweise können in den Mischgebieten
nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevantem
Sortiment, in den allgemeinen Wohngebieten die der Versorgung des
Gebiets dienenden Läden zugelassen werden. In den mit MI 7 und MI 7*
gekennzeichneten Mischgebieten sind nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevantem Sortiment allgemein zulässig.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
34
315
345
8.
19.1
363
Diese Planunterlage
entspricht dem Inhalt394
der amtlichen Liegenschaftskarte und
340
weist
im Geltungsbereich
des Bebauungsplansdie
städtebaulich bedeutsamen
364
395 419
baulichen
Anlagensowie
Straßen,
Wege
und
Plätze
vollständig nach.
341 365
396 420
Stand vom: September 2015
342hat 366
Sie
eine für den Zweck der Planung
geometrische
421
397hinreichende
Genauigkeit.
343 367
1
344
350
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
40
1128
328Originalmaßstab
1
37
41
314
318
Mind
e
29
39
313
317
319
31
37
312
316
286
35
311
Mit Rechten für unterirdische Leitungen der Eigentümer der
anliegenden Grundstücke zu belastende Flächen
1782
1869
1860 17
1862
1861
1859
185
1
40
15
3
339
Tiefgarage vollständig unterirdisch
1789
1159
15
50
TGa*
1788
1122
336 36125
1
337
361
2
338
362
Tiefgarage
36
34
13
39
284
33
310
43
283
ne r
27
307
40
282
288 320
19
23
25
275 306
38
79
274 305
281
285
21
303
273
1
277 308
278 309
0
TGa
1790
Vorstadt am rechten Weserufer,
Flur
328242, 243, 266, 2267 und 268
335
Private Stellplätze, Carsharing + Behinderte
Mit der Allgemeinheit dienenden Gehrechten zugunsten der
Stadtgemeinde Bremen zu belastende Flächen
112
333
StC
1791
25
56
54
52
82
37
32
9
7
80
Stellplätze, Besucher + Privat
1849
38
15
13
11
Fried
St
78
44
19
17
tra ße
arl-S
rich-K
1799
1800
1801
1802
1803
1 2
3
1170
25
1171
27
1172
29
1173
31
1174
33
1175
35
1176
37
11771178
39
11791180
1181
1182
1183
1184
1185
3
5
20
Einzelanlagen (unbewegliche Kulturdenkmale), die dem
Denkmalschutz unterliegen (§ 5 Abs. 4, § 9 Abs. 6 BauGB)
Unterschutzstellungsverfahren läuft
Umgrenzung von Flächen für Stellplätze
Die Umgrenzungslinie wird nicht dargestellt, wenn sie mit einer
Straßenbegrenzungslinie zusammentrifft
8
18
Einzelanlagen (unbewegliche Kulturdenkmale), die dem
Denkmalschutz unterliegen (§ 5 Abs. 4, § 9 Abs. 6 BauGB)
SONSTIGE FESTSETZUNG
1
10 3
10 1
97
95
93
301
302
272
280
287
11
38
249
tra ße
arl-S
rich-K
Fried
45
43
21
22 B
22 A
10 5
50
a r ck
42
41
48
11
Regelungen für die Stadterhaltung und für den Denkmalschutz
26 4
15
43
39
1223
46
248
1218
Spielplatz
115
36
44
traße
37
247
42
300
42
40
9
17
41
er S
35
26 0
1784
Graf
-Wal
de
38
33
246
16
36
456
1
31
250
1895
10
40
502 501
453 454
500
455
499 498
497
29
245
1902
1896
15
42
452
27
251
1911
1160
1
rg
334
299
45
252
117
1804180
1908
43
25
Achi
m
38
91
89
87
85
253
297
44
21
36
271
276
lsb
e
13
322
1
296
1
298
268
83
244
241
34
99
ße
Stra
n er
254
266
270
279
291
2
265
267
81
243
118
59
25 6
MI 41912
7
323
1
45
451
19
22
4
10 7
45
239
255
Hu
47
450
17
121
8
6
264
269
77
238
257 256
1161
2
263
46
449
15
47
e
traß
te S
Priv
a
20
Sporthalle
242
258
5
11
262
48
504 503
13
122
1159
12
Am
291
3
47
448
221
2
221
16
210
4
32
Öffentliche Grünfläche (Grünanlage mit 1 bis 2 Spielplätzen)
1162
5
1
80
221
17
Gesamtschule Mitte
30
11
GRÜNFLÄCHEN
109
126
1900
1899
1898
Öffentliche Straßenverkehrsflächen Geh- und Radweg
Einfahrtsbereich für Hoch- und Tiefgaragen
1162
4
1162
3
49
505
447
221
3
51
446
16 4
41
221 / 12
221 / 13
259
1
2
Verd
e
r
93
98
96
HsN r.
90
88
86
84
103
124
1901
Private Straßenverkehrsflächen
Straßenbegrenzungslinie
Die Straßenbegrenzungslinie wird nicht dargestellt, wenn sie
mit einer Baugrenze zusammenfällt
102
1893
1209
1206
1205
1232
1208 1207
1204
1232
1203
1202 1
1201
2
12001199
4
1198
6
11971196
8
10
1195
12
a
GRZ
0,8
16 6
16 2
50
16
4
e
l i ng
a
St r
G+R
101
1162
1
261
1
237
22
13
12
Bism
1232
6 g
1904
14
163
221
19
Öffentliche Straßenverkehrsflächen
106
95
1894
MI 2
53
e
raß
St
er
17
ng
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r ge
t-Jü
Sa n
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39
37
35
33
31A
18
444 445
506
62
ße
17
28
19
15
2
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11
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16 0
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12
10
8
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4
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11
2
9
20
14
509 508
64
VERKEHRSFLÄCHEN
1299
3
1331
66
58
52
ße
7
21
443
507
2A
7
15 8
181182
180 / 2
1 1
60
3A
5
15 6
68
260
3
15 4
70
201
6
208
Baugrenze
15
3
1914
1232
5
115 116
1
54
150
6
Baulinie
Private
Straße
1897
114
16 5
240
1
510
16 1
174175176177 178179
172173
189
183
184 1
185
186
201 170
5
1
166
15 7
15 9
151 15 3 15 5
149
187
48
nur Hausgruppen zulässig
Durchgang
UK mind. 3,0 m
1232
4
1903
g
GRZ 0,65
116
2
56
210
3
98
165
14
1A
Brommyplatz
164
1
162 / 1 163
161
11 3
111
160 1
1
201
159
157 158
4
10 5
10 3
12 5
14 3 14 5 147
g
1
14
GRZ1710,85
13 7
131
129
12 7
8
5
6
22
13
75
1
60
1210
121
1
12 3
1217
1217 / 4 5
1217
3
111 112
113
G + 108
R
15 2
MI 7*
FH 14,40 m
TH 10,20 m
13 2
13 0
Abweichende Bauweise
110
1232
7
4
MI 1163
109
1
110
16
12
GD
TH 15,20 m
153
20
10 A
IV GD
TH 15,20 m
IV
156
3
141
11
145
97
99
1
D *
g 119 121
11 7
GRZ 0,8
15
18
144
2
13
23
12
74
e
24
e
11
76
100
1
150
2
150
3150
1504
5
152
119
101 / 15
Polizeirevier
Steintor
120
120
1
2
121
2
150
1
141
10
1212
1 144 / 1
a
GRZ 0,85
GD
MI 3
134
1
130 131
141
6
139
1
traß
25
10
73
58
1
85
3
1209
9
26
9
traß
en s
8
72
115
1
II
1216
141
3
110
114
101
14
124
99
MI 7
TH
14,40 m
102 103
12 4
12 2
10 1
97
95
93
91
129
126
125 141 / 4
er S
27
7
71
108
107
109
106 111
105 1
104
103
112
1 1
1
101
113
13
85
6
92
1
93
94
1
95
96
65
123
7
28
90
1
63
73
71
]
[11
29
ni
Ora
6
70
56
85
5
61
67
69
5
30
5
raße
8
54
28
Bebauungsplan
2450
r St
ur ge
1208
4
6
Gymnasium
an der
Hamburger Straße
87
1
88
89
91
52 67
68
53
69
24
4
66
22
2
65
20
2C
64
18
36
3
16
35
aß e
25
17
24
15
23
14
34
12
33
51
nstr
1206
1
49
50
10
15
31
32
63
48
8
30
62
47
6
7
1
61
2
12 / 1
9 10 / 11
1 /1
28
3
29
86
1
43 44
41 42
46
13
1
82
1
27
4
8
1
21
25
11A
Ha m
b
6
1
13
19
23
29
4
43
41
39
37
35
33
31
te
Myr
2B
40
eer
en M
11
32
45
17
4
1 5
30
11
2A
18
1
20
28
51
84 / 1
83
5
9
17
1
22
24
26
57
34
7
16 / 1
12
40
38
5
15
36
46
59
79
77
TH 11,20 m
101 / 4
42
3
41
2 3
1
1
1
22
20
arz
9
7
5
3
1
w
S ch
16
18
44
16
17
2
22 4
14
12
10
10 / 3
10 / 4
11
1
15
50
48
z
w ar
81
89
87
85
83
a
Ho y
5
1
9
13 14
Sch
Am
122
3
8
7
Am
683
10
2
56
54
52
eer
M
n
e
128
127
72
70
68
86
StC
Stra
118 / 17
22
2
22
1
19
18 1
1
64
62
60
58
66
84
II III
88
3
20
54
23
5
2
17
2
TH 8,00 m
27
37
11 2
117
2
61
g
60 1
57
GRZ
0,7126 128
58 59
120
11 8
16
1
11 4
TH
5,40 m
GD
TH 4,80 m
FD
TH 14,40 m
1
40 63
39 A
1206
5
132
90
36
11 0
5
TH 11,20
117 m
2
3
4
ge r
623
596 624
595
625
594
626
593
627
592
591 628
590 629
TH 14,40 m
689
traß
597
26
1
35
96
10 4
10 2
100
98
8A
38 3
68
34
70 69
33
56
71
72
54 55
53
52
50
10 8
106
II*
64
31
WA
65
39
67 66
1
99
6
7
368
37
36
35
49
48
47
45 46
94
74 73
75
76
44
He
me
li
622
43
38
36
34
28
621
18
50
599
16
48
600
52
30 31 32 33 34
29
28
32
619
1
42
1
39
26
46
44
601
598
31
TH 14,40 m
79
92
24
42
40
ße
38
33
ngstra
Lessi
Urologische und Augenklinik
StC
78 77
32
31
30
29
28
27
26
So rg
i
enf r e
96
100101
TH
14,40 m
I
er
Arb
56
III*
g
GRZ 0,4
40
1
16
III*
III*
I
97
8
9
10
11
12
13
14
15
2
58
WA 3
TH 17,00 m
223
163
1909
1165
1165 / 2
1 1167
1168
1164
1169
Bunker
73
612
613
58
44
57
17
18
19
20
21
22
80
84
82 83
1
60
IV
TH 14,40 m
42
56
23
1
62
anstalt
St
36
31
55
81
24
54
Untersuchungs-
48
HsN
HsN r.
ch
Am Langen Dei
64
TH 18,00 m
r.
60
86
85
89
88
TH
14,40 m
71
62
61
729730
TH 14,40 m
87
94 95
GD
TH 14,40 m
76
52
733
91
90
TH 14,40 m
III*
Staatl. Chem.
II
92 93
IV
GD
13 8
g
GRZ 0,598
7
32
731
732
BAUWEISE, BAULINIEN, BAUGRENZEN
365
3
1907
1232
Anna
9
-Lüh
1848 1232
ringWe g
10
1166
Kindertagesstätte
69
74
72
70
30
17
19
21
23
25
27
63
TH 14,40 m
g
GRZ 0,4
Flachdächer
UK mind. 3,80 m
St
3
III*
1A
64
MI 4
TH
14,40 m
StC
WA 3
IV
III*
a
GRZ 0,6
II
StC
118
8
TGa
WA 4
TH 10,00 m
FH 19,50 m
WA 3
TH
14,40 m
a
GRZ 0,6
TH 11,20 m
StC
TH 14,40 m
TH 14,40 m
III
g
GRZ 0,7
74
III*
74B
WA 4
TGa*
IV
Dächer mit Dachneigung von 15° - 35°
1299
2
g Gesundheitszentrum
Bremen-Mitte
GRZ
0,7
GD
II
III*
WA 3
1
727728
606607
608 609
610 611614
604
1 605 615
1
616
603
617
602
618
1038
TH 14,40 m
Frauenklinik
IV
118
26
TH 10,20 m
FH 15,60 m
74 A
IV
TH 14,40 m
1
635
StC
IV GD
58
15
28
60
26
62
24
e
13
726
53
22 2
StC
TH 14,40 m
TGa
WA 4
Dermatologische Klinik
IV
TH 10,40 m
FH 15,20 m
TH 18,40 m
GD
V
III*
TH 14,40 m
46
588630
3
588
2631
587632
634
1
633
TH 14,40 m
StC
TH 14,40 m
TH 14,40 m
52
220
a
GRZ 0,5
IV
725
1
65
688
WA 1
GD
TH 14,40 m
Oberkante
2
1915
367
1
a
GRZ 0,7
TH 14,40 m
StC
IV*
a
GRZ 0,6
IV
TH 14,40 m
Grüne Mitte
g
GRZ 0,6
IV
III*
WA 2
IV
Firsthöhe
Geschlossene Bauweise
1913
118
10
WA 3
II GD
TH 14,40 m
TH 14,40 m
66
586
III*
IV
TH 14,40 m
StP
G+R
GD
TH 21,80 m
TH
11,20 m
TH 14,40 m
g
GRZ 0,6
VI
TH 14,40 m
TH 14,40 m
Traufhöhe in Metern über Straßenoberkante
1332
St
StC
67
Klinik
TH 14,40 m
IV
Kinderklinik
WA 3
GD
TH 18,40 m
Ohrenklinik
III
TH
11,20 m
65
TH 14,40 m
St
Chirurgis
VII
TH 24,00 m
GRZ 0,6
1910
V
Hals-, Nasen- und
R
a
GRZ 0,7
IV
a
GRZ 0,6
IV
Alte medizinische
D
TH 18,00 m
TGa*
15
362
16
362
17
362
18
362
19
Zahl der Vollgeschosse, Höchstmaß,
Dachgeschoss fassadenbündig zulässig
14 9
102
e
g
GRZ 0,4
G+
WA 4
IV
664
51
TH 14,40 m
WA 3
MI 4
II*
IV
TH 8,00 m
Schule
I
TH 5,10 m
FH 10,00 m
GD
TH 10,00 m
FH 16,40 m
GD
TH 5,00 m
I
TH 18,60 m
TH 14,40 m
118
20
St
TH 14,40 m
74
191
68
22
11
aß
str
9
668
656 667
57 666
665
58662
1
663
4 585
678
GD
72
18 9
66
20
i ng
7
654 669
67
679
TH 24,00 m
a
GRZ 0,7
III*
g
GRZ 0,6
G+R
18
ss
741
653 670
655
680
a
GRZ 1,0
IV
TH =
14,40 m
70
724
1
Mischgebiete
1916
68
18 7
64
16
Le
7
676
50675
674
651
673
652
672
671
707
3
682
681
WA 4
V GD
MI 9
12
14
684
683
WA 3
TH 14,40 m
I
362
5
TH 22,00 m
FD
362
20
TH 14,40 m
TH 11,20 m
StC
GD
TH 5,00 m
St
IV
I
MI 3
96
St
TH 14,40 m
IV
TH 4,00 m
1044
GD
1
18 5
IV
TH 14,40 m
63
11 0
100
98
20 0
TH 14,40 m
III
MRT
VII
TH 24,00 m
St
St. Jürgen Kirche
II
VII
II
MI 4
g
GRZ 0,9
Radiologische Klinik
GD
TH 17,60Kinderklinik
m
FH 21,60 m
66
19 8
MI
Zahl der Vollgeschosse, Höchstmaß
a
GRZ 1,0
13
362
14
362
1317
4
III
g
GRZ 0,8
TH 22,00 m
FD
UK mind. 3,80 m
traß
19 6
Allgemeine Wohngebiete
Grundflächenzahl
St
61
126
122
120
11 8
11 6
35
33
31
29
27
25
23
21
124
37
36
34
32
30
28
26
ße
19
19 4
362
4
1317
3
g
GRZ 0,8
MI 5
TGa
76
695
2
24
17
15
19 2
724
2
721 722 723 724
4 7243
723
4
5
724
723
5
2 724
723 6
3 724
724 7
a
720
724 8
GRZ 0,6
9
724
10
724
11
724
12
Schutzbunker
724
13
724
14
695
Schutzbunker
1
tstr
a
22
13
19 0
18 3
Friedenskirche
36
362
6
25 0
g
GRZ 0,6
StC
Klinikum Bremen-Mitte
UK mind. 3,80 m
84
85
976 975
4
82
694
11
9
7
5
18 0
18
2 18
4 18 6
10291030
18 8
1031
10321033
18 1
973
m
MI 4
64
17 9
931
930 977
TH 19,50
362
8
362
7
1
MI 6
g
GRZ 0,8
1037
1035
1 /2
1037
1036 1037
3
1034
17 7
We
nd
20
18
14
12
6
27
17 3
17 5
932
MI 2
Chirurgische Klinik
TH 19,50 m
n- S
10261027
933
970 1
972
971
MI 2
ZOP
a
GRZ 1,0
V
r ge
17 6
17 8
934
1
TH 18,50 m
4,50 / 1,0 m
WA
MI 2
362
11
12 7 1
29
362
12
362
V
Flur 63
965
968
9691
17 6
FD
1
966
967
88
17 4
39
41
987986
985984
983
982979
1028
4
g
940
GRZ 0,65 962
938
Brücke
UK mind. 3,80 m
OK max. 8,80 m
Breite max. 3,50 m
94
26
MI 1
12 5
TGa
118
25
UK mind. 3,80 m
941
1
118
21
13 1
92
25
943
942
937
929
978
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223
223
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15 315
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1
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2
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822
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872
15 1
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4
7
49
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18
223 223
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223
36 35
84
51 5
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3
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223
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223
59
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223
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223
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13 2
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65
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26 25 24 23 22
223
223
TL
93
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(TL)
>
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NL*
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nachts
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>
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dB(A)
6
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13 6
76
223
94nachts
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151 223 Abb. 2 Beurteilungspegel
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223
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13 223
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223
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15 4
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1
0
223
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10 1
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223
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131
167
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18 2
223
223
223
129
120 121
223 223
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128 223 223
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223
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127
223
223
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169
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1
125 223 223
19 0
223
1
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223
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123
194
223
223
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171
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174
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22 3
223
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21 4
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4
Plangeltungsbereich
223
223
223
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14 2
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10 7
NL
223
223
223
73
223 223
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71
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68 67
223
66 65 223
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25
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48
40
HsN r.
99
26
Brücke
UK mind. 3,80 m
19 OK max. 8,80 m
15
19Breite max. 3,50 m
19
14
46
38
345
2
12 0
TH 18,50
19 4,50 / 1,0 m
19
19
27
7.3 In den mit MI 3 und MI 4 gekennzeichneten Mischgebieten sind
Hoch- und Tiefgaragen unzulässig.
7.4 In den mit MI 1 und MI 9 gekennzeichneten Mischgebieten sind
Garagengebäude nur als Tiefgarage zulässig.
7.5 In den mit MI 7 und MI 7* gekennzeichneten Teilen des Mischgebietes können Garagengebäude nur ausnahmsweise und nur
als Tiefgarage zugelassen werden.
ZEICHNERISCHE FESTSETZUNGEN
44
6
153
30 153 153
31 32 153 153
33 34 153 153
35 36 153 153
37 38 153 153
56
39 40 153
58
60
5
62
97 A
11 8
19
28
42
153
6
153
29
95
11 6
960
961
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97
11 4
19
29
809
250
2
808
250
807
250
806
250
805
250
8
2
40
30
Elsas
s
959
19
30
19
12
m 19
13
38
28
363
11 2
957
19
11
36
26
11
257
18
10 6
24
93
351
344
3
153 153
18 19 153 153
153
20
21 22 153 153
153 153
23
24
25 26 153 153
32 3
27 28
4
3
91
20
1
34
10 4
22
9
257
12 257
10 257
257
257 153
9
13
8 41
256
1 257
257
15 16 257
17
7
9
10 2
20
153
17
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89
348
345
1
11 0
20
2
32
7
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16
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16
5
250
33
3
14
146
174
347
2
346
346
2
346
3
4
10 4
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257
4
257
1
257 257
257
2
5 6 257 153
257
7 7 153
153
3
8
153
9
153 153
10
153
11
12 13 153 153
4
14 15 153
6
8 1
16
0
143
2
147
75 A
10
1
77
29
136
2
75
27
143
1
73 A
25
142
86
73
un s
2
141
23
140
ße
21
129
25.4
dass in den zu Wohnzwecken dienenden Aufenthaltsräumen
durch bauliche Ausbildung (z.B. Schallschutzfenster) tagsüber
der Mittelungspegel von 35 dB(A) nicht überschritten wird.
dass durch bauliche Ausbildung (z.B. Grundrissgestaltung,
Anordnung von schutzbedürftigen Räumen auf der lärmabgewandten Seite, Verglasung der Loggien und Balkone) ein
Mittelungspegel von 55 dB(A) in wenigstens einem hausnahen
Freibereich je Wohnung nicht überschritten wird.
Auf den Flächen, die in Abb. 2 „Beurteilungspegel nachts“ mit der
Schraffur „NL“ gekennzeichnet sind, ist in Folge von Verkehrslärm
nachts mit Außenpegeln > 50 dB(A) und ≤ 60 dB(A) zu rechnen.
Für auf diesen oder unmittelbar an diesen Flächen liegende
Gebäude oder Teile von Gebäuden ist aus Gründen des Schallschutzes zu gewährleisten, dass nachts in Schlaf- und Kinderzimmern durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen
(z.B. Schallschutzfenster in Kombination mit schallgedämmter Belüftung, Doppelfassaden, verglaste Loggien) ein Innenraumpegel
von 30 dB(A) nicht überschritten wird.
Auf den Flächen, die in Abb. 2 „Beurteilungspegel nachts“ mit der
Schraffur NL* gekennzeichnet sind, ist in Folge von Verkehrslärm
nachts mit Außenpegeln > 60 dB(A) zu rechnen. Auf diesen Flächen
können Aufenthaltsräume von Wohnungen zur Lärm zugewandten
Seite ausnahmsweise zugelassen werden, wenn durch geeignete
bauliche Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster in
Kombination mit schallgedämmter Belüftung, Doppelfassaden,
Kastenfenster, vor den Fenstern liegende verglaste Erker, verglaste
Loggien) gewährleistet ist, dass in Aufenthaltsräumen ein Mittelungspegel von 30 dB(A) nachts nicht überschritten wird.
Im übrigen Plangebiet ist in Folge von Verkehrslärm in der Nacht
mit Außenpegeln > 45 dB(A) bis ≤ 50 dB(A) zu rechnen. Daher
ist bei Gebäuden, die im übrigen Plangebiet errichtet werden, aus
Gründen des Schallschutzes zu gewährleisten, dass nachts durch
bauliche Ausbildung (z.B. Grundrissgestaltung, lärmabsorbierende
Materialien) in Aufenthaltsräumen ein Mittelungspegel von 30 dB(A)
nachts bei freier Belüftung (gekipptes Fenster) nicht überschritten
wird.
FREIE HANSESTADT BREMEN (STADTGEMEINDE)
BEBAUUNGSPLAN
2450
für ein Gebiet in Bremen - Östliche Vorstadt
zwischen Am Schwarzen Meer, Sankt-Jürgen-Straße,
Bismarckstraße und Friedrich-Karl-Straße
(Bearbeitungsstand: 17.05.2016)
HINWEISE
RECHTLICHE GRUNDLAGEN:
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F.d.B. vom 23. Januar 1990
(BGBI.I S. 132) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 11.06.2013 (BGBI. I s: 1548)
Planzeichenverordnung (PlanZV)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Landesbauordnung (LBO)
Die Vorschriften der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes im Lande
Bremen (Baumschutzverordnung) in der jeweils aktuellen Fassung bleiben
von den Festsetzungen des Bebauungsplans unberührt. Bei der Durchführung von Baumaßnahmen, Abgrabungen und Auffüllungen sind Schutznahmen zum Erhalt des Baumbestandes nach dem Stand der Technik anzuwenden.
Notwendige Fällungen von Bäumen sowie Rodungen von Gehölzen und
Vegetationsflächen sind aus Gründen des Artenschutzes, vor
allem zum Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild
lebenden Tiere der besonders geschützten Arten, ausschließlich
in der Zeit vom 1.10. bis 28.02. eines jeden Jahres zulässig
(§ 39 und 44 BNatSchG).
Ausnahmen und Befreiungen von diesen Vorschriften des Artenschutzrechts sind im Vorwege bei der Naturschutzbehörde zu beantragen.
Im Planbereich ist mit Kampfmitteln zu rechnen.
Vor Aufnahme der planmäßigen Nutzung ist in Zusammenarbeit mit
den zuständigen Stellen eine Beseitigung der Kampfmittel sicherzustellen.
Im Plangebiet ist mit dem Vorhandensein archäologischer Bodenfunde zu
rechnen. Bei Erdarbeiten, insbesondere auch bei Kampfmittelsucharbeiten, ist eine Beteiligung des Landesarchäologen erforderlich.
Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes bleiben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unberührt. Dem Genehmigungsvorbehalt
des Landesamtes für Denkmalpflege unterliegen alle baulichen Veränderungen an den Gebäuden, an den Grünanlagen sowie an dem bestehenden Gitterzaun im Bereich des Denkmalensembleschutzes an der
St.-Jürgen-Straße. Darüber hinaus sind alle Neu- und Umbauvorhaben auf
den jeweils an geschützte Objekte angrenzenden Flächen seitens des
Landesamtes für Denkmalpflege unter dem Gesichtspunkt des Umgebungsschutzes zu bewerten.
In den Erhaltungsbereichen gemäß § 172 Abs. 1 Nr.1 Baugesetzbuch bedarf
der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen
und die Errichtung von baulichen Anlagen der Genehmigung.
Durch den Einsatz von Rettungshubschraubern am Klinikum Bremen-Mitte
kann es zu einzelnen Schallereignissen kommen, von denen eine störende
Wirkung ausgehen kann. Dieses betrifft sowohl den Hubschrauberlandeplatz
auf dem Gebäude 1 (ZOP) des Klinikums als auch eine im seltenen Ausnahmefall als Zweit- oder Ersatzlandemöglichkeit anzufliegende Fläche
innerhalb der öffentlichen Grünfläche. Bei der Bewertung der Fluglärmbelastung sollte berücksichtigt werden, dass die am Hubschrauberlandeplatz
durchgeführten Flüge ausschließlich zur Gefahrenabwehr (Notsituationen)
und damit in der Regel der Rettung von Menschenleben dienen.
Der Einsatz von Baugeräten, die sich im Bereich der Anflugsektoren des
Hubschrauberlandeplatzes bewegen, ist mit der Luftfahrtbehörde des Landes
Bremen abzustimmen.
Zur Sicherstellung der Fernwärmeversorgung für den Bereich "Am Schwarzen
Meer" muss eine Versorgungstrasse entsprechend der geltenden DIN Normen
vorgesehen werden. Die genaue Trassenführung sowie etwaige Bepflanzungen
und Bebauungen im Bereich der Trasse müssen in Abstimmung mit den
Leitungsträgern erfolgen.
Der Transport von Rohrpost vom Zentralgebäude des Klinikum zum an der
Fr.-Karl Straße gelegenen Medizinischen Versorgungszentrum durch eine
unterirdische Rohrpostleitung muss auch im Rahmen der Baumaßnahmen
ununterbrochen gewährleistet sein. Die vorhandene Leitung wird im Zuge der
Baumaßnahmen verlegt.
26. Gemäß § 1 Absatz 1 des Ortsgesetzes über Kraftfahrzeugstellplätze
und Fahrradabstellplätze in der Stadtgemeinde Bremen (Stellplatzortsgesetz Bremen - StellplOG) vom 18. Dezember 2012 (Brem.GBl. S. 555)
werden für das Plangebiet folgende vom Stellplatzortsgesetz abweichende Regelungen getroffen:
26.1 Die Zahl der notwendigen Kraftfahrzeugstellplätze wird für
Wohnungsbauvorhaben einheitlich auf 0,4, die der notwendigen
Fahrradabstellplätze auf 3 je Wohnung festgelegt. Für alle sonstigen
Bauvorhaben wird die Zahl der in Anlage 1 des StellplOG genannten,
notwendigen Kraftfahrzeugstellplätze um 50 v. H. reduziert, die der
notwendigen Fahrradabstellplätze um 50 v. H. erhöht. Die Verringerung der Anzahl der notwendigen Stellplätze gemäß § 4
StellplOG ist nicht anzuwenden.
26.2 Können notwendige Kraftfahrzeugstellplätze und notwendige
Fahrradabstellplätze nicht auf dem Baugrundstück hergestellt werden,
ist die Benutzung eines anderen Grundstückes für diesen Zweck
öffentlich-rechtlich zu sichern. Zumutbar ist eine Entfernung von
max. 500 m für Kraftfahrzeugstellplätze und 200 m für Fahrradabstellplätze. Sofern notwendige Stellplätze auf einem anderen Grundstück als dem Baugrundstück hergestellt werden, müssen die notwendigen Stellplätze erst mit der Fertigstellung der baulichen Anlagen
auf diesem Grundstück hergestellt sein. In diesem Fall sind für den
Zeitraum zwischen der Nutzungsaufnahme der Anlage und der
Fertigstellung der Parkierungseinrichtungen provisorisch Stellplätze
herzurichten. Die Gestaltungsvorschriften des § 10 Absatz 4
StellplOG sind nicht auf provisorische Stellplätze anzuwenden.
26.3 Notwendige Kraftfahrzeugstellplätze dürfen nur abgelöst werden,
wenn die Herstellung der Stellplätze nachweislich langfristig innerhalb
eines Radius von 500 m auch unter Berücksichtigung von Festsetzung
Nr. 26.2 nicht möglich ist. Die Stellplatzverpflichtung wird in diesem Fall
durch die Zahlung eines Ablösebetrags in Höhe von 16.500 € erfüllt.
Fahrradabstellplätze dürfen nicht abgelöst werden.
26.4 Die Pflicht zur Herstellung notwendiger Kraftfahrzeugstellplätze kann
ganz oder anteilig ausgesetzt werden, solange und soweit zu erwarten
ist, dass sich der Stellplatzbedarf durch den dauerhaften Verzicht auf
die Benutzung von Kraftfahrzeugen verringert (autoarmes Wohnen).
Abweichend von § 9 StellplOG kann die Aussetzung nicht durch Maßnahmen eines Mobilitätsmanagements begründet werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist zu widerrufen, wenn innerhalb des Aussetzungszeitraumes von zehn Jahren der Nachweis, dass die Vorraussetzungen für die Aussetzung der Stellplatzpflicht noch erfüllt sind,
nicht mehr erbracht wird.
26.5 Mindestens zwei Drittel der notwendigen Fahrradabstellplätze
müssen witterungsfest in Gebäuden oder außerhalb von Gebäuden
durch Überdachung oder Einhausung hergestellt werden. Unabhängig
davon müssen in allen Gebäuden mit Ausnahme von vor Rechtskraft
des Bebauungsplanes bestehenden Gebäuden Abstellräume für
mindestens die Hälfte der notwendigen Fahrradabstellplätze bemessen werden.
26.6 Im Freistellungsverfahren (§ 62 BremLBO) ist die Zustimmung der
Gemeinde im Sinne von § 12 StellplOG erforderlich für die Aussetzung der Stellplatzverpflichtung bei autoarmem Wohnen (vgl. 26.4)
und für die Ablösung von Stellplätzen.
Übersichtsplan
Für Entwurf und Aufstellung
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Bremen, .........................
Im Auftrag
..........................................
Senatsrat
Dieser Plan hat beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
vom ……………………… bis ……………………… öffentlich ausgelegen
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Im Auftrag...............................
Dieser Plan hat im Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt
vom …………………..……. bis ……….……..…………… ausgelegen
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Im Auftrag...............................
Beschlossen in der Sitzung des
Senats am ................................
Beschlossen in der Sitzung der
Stadtbürgerschaft am...............
..............................
Senator
.............................
Direktor bei der
Bremischen Bürgerschaft
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch im Amtsblatt
der Freien Hansestadt Bremen vom ……………, Seite…….. ……..
Bearbeitet: Skerra
Gezeichnet: Schlüter
17.05.2016 (TÖB/ö.A.)
Verfahren: Eickhoff
Bebauungsplan
2450
Anlage 3
zum Grundstücksangebot
„Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte“
Bauvorbescheid vom 16.03.2016
Anlage 4
zum Grundstücksangebot
„Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte“
Suchschürfe: Detailpläne vom 24.02.2016
und vom 14.03.2016
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Klinikum Bremen-Mitte
Leitungsaufmaß
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- Detailplan -
gemessen:
16.02.2016
AB-Nummer:
2016-028
angefertigt: Maßstab
24.02.2016 1:100
Torben Kalus, M. Sc.
!
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Beratender Ingenieur
Bloherfelder Straße 144
26129 Oldenburg
Telefon 0441-3401770 Fax 0441-3401777
E-mail: [email protected]
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Klinikum Bremen-Mitte
Leitungsaufmaß
- Detail 2 -
gemessen:
2016-028
angefertigt: Maßstab
14.03.2016 1:100
Torben Kalus, M. Sc.
)(# '
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AB-Nummer:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Beratender Ingenieur
Bloherfelder Straße 144
26129 Oldenburg
Telefon 0441-3401770 Fax 0441-3401777
E-mail: [email protected]
Anlage 5
zum Grundstücksangebot
„Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte“
Konzeptplanung Ärztehaus von GSP Architekten
Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte
Bespielhafte Fassaden- und Grundrssstudie sowie Systemschnitt
Bildnachweis Fassadenstudie: Architekt Helmut Rabien, Bremen
Bildnachweis Grundrissstudie: GSP – Gerlach Schneider Partner Architekten, Bremen
Bildnachweis Systemschnitt: GSP – Gerlach Schneider Partner Architekten, Bremen
Anlage 6
zum Grundstücksangebot
„Ärztehaus am Klinikum Bremen-Mitte“
Altlastenuntersuchung vom 11.01.2007
und vom 17.05.2012
Historische Recherche
und Orientierende Untersuchung
bezüglich schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten
im Bereich des B-Planes 2364
in Bremen - Östliche Vorstadt
Auftraggeber:
Freie Hansestadt Bremen
Senator für Bau, Umwelt und Verkehr
Referat Bodenschutz
Wegesende 23
28195 Bremen
Auftragnehmer:
ifab Ingenieurbüro für Altlasten und
Bodenschutz Dipl. Ing. Jörn Pesel
Linienstraße 19
28203 Bremen
Tel.: 0421/7943871
Bearbeitung:
Exemplare:
Bremen
Dipl.-Ing. Jörn Pesel
2
11.01.2007
I. INHALTSVERZEICHNIS
SEITE
0. ZUSAMMENFASSUNG ...................................................................................................................... 5
1. ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG ............................................................................................ 5
2. KENNTNISSTAND VOR UNTERSUCHUNGSBEGINN..................................................................... 6
2.1 VORHANDENE UNTERLAGEN UND KENNTNISSTAND VOR UNTERSUCHUNGSBEGINN .............................. 6
2.2 BESCHREIBUNG DES UNTERSUCHUNGSGEBIETES UND STANDORTSITUATION ....................................... 6
3. UNTERSUCHUNGSKONZEPT .......................................................................................................... 7
3.1 HISTORISCHE KURZRECHERCHE ....................................................................................................... 7
3.2 ORIENTIERENDE UNTERSUCHUNG ..................................................................................................... 7
4. DURCHGEFÜHRTE UNTERSUCHUNGEN ....................................................................................... 9
4.1 HISTORISCHE RECHERCHE ............................................................................................................... 9
4.2 FELDARBEITEN ............................................................................................................................... 10
4.3 LABORARBEITEN ............................................................................................................................. 12
5. ERGEBNISSE ................................................................................................................................... 13
5.1 ERGEBNISSE DER HISTORISCHEN RECHERCHE ................................................................................ 13
5.2 ERGEBNISSE DER TECHNISCHEN UNTERSUCHUNGEN ....................................................................... 14
5.2.1 Ergebnisse der Bohrungen ................................................................................................... 14
5.2.2 Ergebnisse der chemischen Untersuchungen ...................................................................... 15
Bewertungskriterien........................................................................................................................ 15
Analysenergebnisse Boden ........................................................................................................... 17
Analysenergebnisse Bodenluft....................................................................................................... 18
Analysenergebnisse Grundwasser ................................................................................................ 19
6. ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG DER ERGEBNISSE ........................................................ 19
7. AUSGEWERTETE UNTERLAGEN .................................................................................................. 21
HR und OU B-Plan 2364 Bremen-Östliche Vorstadt
2
II. ANLAGENVERZEICHNIS
Anlage 1:
Lage des Untersuchungsgebietes, Übersicht
Anlage 2:
Lage des Plangebietes, Übersichtslageplan
Anlage 3:
Lage der Verdachtsbereiche im Plangebiet
Anlage 4:
Lage der BMP-Entnahmeflächen
Anlage 5:
Lage der Rammkernsondierungen
Anlage 6:
Lage der Bodenluft-Entnahmestellen
Anlage 7:
Lage der Direkt-Push-Grundwasserentnahmestellen
III. ANHANG
Anhang A
Tabellen
1:
Zusammenfassung der Ergebnisse der Orientierenden Untersuchung
2:
Kenndaten durchgeführter Bohrungen, Probenahmen etc.
3
3.1:
Analysenergebnisse der Bodenproben
3.2:
Analysenergebnisse der Bodenluftproben
3.3:
Analysenergebnisse der Grundwasserproben
Anhang B
Ergebnisse
der
Historischen
Recherche
(Fotodokumentation,
Erfassungsbogen, Lagepläne und relevante Kopien ausgewerteter Akten)
Anhang C
Schichtenverzeichnisse und Bohrprofile der Bohrungen
Anhang D
Protokolle der Entnahme von Oberbodenmischproben
Anhang E
Protokolle der Entnahme von Bodenluftproben
Anhang F
Prüfberichte des chemischen Labors
HR und OU B-Plan 2364 Bremen-Östliche Vorstadt
3
IV. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AG
BaP
BBodSchV
BL
BOA
BTEX
ET
GOK
GW
HR
KH
KMB
LHKW
M
MKW
PAK
PCB
RKS
SBUV
TS
ZZ
Hansestadt Bremen, Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, Referat
Bodenschutz (Auftraggeber)
Benzo(a)pyren
Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung
Bodenluftmessstelle
Bauordnungsamt, Archiv
Leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (Benzol, Toluol, Ethylbenzol,
Xylol)
Endteufe
Geländeoberkante
Grundwasser
Historische Recherche
Krankenhaus
Klinikum Bremen Mitte GmbH
Leichtflüchtige halogenierte (hier: chlorierte) Kohlenwasserstoffe
Maßstab
Mineralölkohlenwasserstoffe
Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe
Polychlorierte Biphenyle
Rammkernsondierung
Senat für Bau, Umwelt und Verkehr
Trockensubstanz
Zeitzeugen- und Personenbefragungen
HR und OU B-Plan 2364 Bremen-Östliche Vorstadt
4
0. ZUSAMMENFASSUNG
Der Bebauungsplan Nr. 2364 soll neu festgesetzt werden. Im Zuge des Planverfahrens ist zu
überprüfen, ob die zukünftig geplanten Nutzungen ohne Konflikte aufgrund potenzieller
Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers möglich sind. Das Ingenieurbüro für
Altlasten und Bodenschutz wurde von der Freien Hansestadt Bremen, vertreten durch den
Senator für Bau, Umwelt und Verkehr beauftragt, eine Historische Recherche und Orientierende
Untersuchungen bezüglich schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten für das BPlangebiet durchzuführen. In der zu Beginn durchgeführten Historischen Recherche wurden für
das B-Plangebiet die ehemaligen Nutzungen ermittelt und potenziell kontaminationsrelevante
Nutzungen ausgewiesen. Diese Verdachtsbereiche waren technisch zu untersuchen. Im
Bereich des B-Plangebietes wurden Rammkernsondierungen abgeteuft, Boden-, und
Oberbodenmischproben entnommen, temporäre Bodenluftmessstellen errichtet und beprobt
sowie Grundwasserproben im Direkt-Probe-Verfahren entnommen. Feststoff-, Bodenluft- und
Grundwasserproben wurden chemisch untersucht.
Nutzungsbedingte Verunreinigungen des Bodens, der Bodenluft oder des Grundwassers
wurden nicht festgestellt. Lediglich in einer von 208 durchgeführten Schwermetallanalysen
wurde eine geringfügige Überschreitung des Prüfwertes für Kinderspielflächen festgestellt. In
allen anderen analysierten Boden-, Bodenluft- und Grundwasserproben wurden keine
Verunreinigungen festgestellt, die über den heranzuziehenden Prüfwerten liegen. Gegenüber
unbelasteten Böden erhöhte Gehalte an SchwermetalleN oder PAK sind auf Beimengungen im
Auffüllungsmaterial zurückzuführen.
Weitere Maßnahmen sind aufgrund der vorliegenden Ergebnisse nicht erforderlich.
1. ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG
Der Bebauungsplan 2364 in Bremen-Östliche Vorstadt soll neu festgesetzt werden. Das
Bebauungsplangebiet gehört gegenwärtig größtenteils zum Gelände des Klinikums Bremen
Mitte (ehemals Zentralkrankenhaus Sankt-Jürgen-Straße). Im Zuge der zukünftigen
Umgestaltung des Krankenhausbetriebes und der Flächennutzung soll ein Teil des
Krankenhausgeländes veräußert und umgenutzt werden. Betroffen ist hiervon das südliche
Gebiet des KH-Geländes zwischen der Sankt-Jürgen-Straße und der Friedrich-Karl-Straße
nördlich der Wohnbebauung an den Straßen Am Schwarzen Meer und Sorgenfrei. Gegenwärtig
wird der Großteil des Plangebietes von Kliniken des Klinikums Bremen Mitte genutzt (u. a.
Urologische und Augenklinik, Frauenklinik, Hals-Nasen-Ohrenklinik, Dermatologische Klinik).
Außerdem befinden sich die Räumlichkeiten der Pathologie, das als Wohngebäude genutzte
ehemalige Hausgehilfinnenwohnheim (Am Schwarzen Meer 74 bis 74B), die von der
Klinikverwaltung genutzten ehemaligen Schwesternwohnheime, das Gesundheitszentrum
Bremen-Mitte und ein Zivilschutzbunker im Plangebiet. Zwischen den Gebäuden befinden sich
Verkehrswege und ausgedehnte Grünanlagen.
HR und OU B-Plan 2364 Bremen-Östliche Vorstadt
5
Nach den vorliegenden Informationen sollen künftig im B-Plan Allgemeines Wohngebiet,
Mischgebiet; Verkehrs- und Grünflächen festgesetzt werden. Die Lage und Ausdehnung des
Plangebietes sind in den Anlagen 1 und 2 dargestellt.
Mit der Festsetzung der erlaubten Nutzungsarten im Plangebiet sollen u. a. auch gesunde
Wohn- und Arbeitsverhältnisse gesichert werden. Vor der Festsetzung ist darum zu prüfen, ob
die geplanten Nutzungen ohne Konflikte möglich sind, die sich eventuell aus ehemaligen
Nutzungen und daraus resultierenden schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten
ergeben. Die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch den Senator für Bau, Umwelt und
Verkehr beauftragte das Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz auf der Grundlage des
Angebotes vom 10.12.2006 mit der Durchführung einer Historischen Recherche und einer
Orientierenden Untersuchung für das Plangebiet.
2. KENNTNISSTAND VOR UNTERSUCHUNGSBEGINN
2.1 Vorhandene Unterlagen und Kenntnisstand vor Untersuchungsbeginn
Für das Gebiet des Bebauungsplanes 2364 lagen keine Ergebnisse vorhergehender
Untersuchungen bezüglich schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten vor. Erkenntnisse
über die Existenz von Altablagerungen im B-Plangebiet existieren nicht.
2.2 Beschreibung des Untersuchungsgebietes und Standortsituation
Das Plangebiet liegt östlich der Sankt-Jürgen-Straße und westlich der Friedrich-Karl-Straße. Im
Süden wird es von der Wohnbebauung der Straßen Am Schwarzen Meer bzw. Sorgenfrei
begrenzt. Die nördliche Grenze ergibt sich aus dem zukünftig vom KBM genutzten Gelände.
Auf dem sehr weitläufigen Krankenhausgelände befinden sich derzeit verschiedene Kliniken
(u. a. Urologische und Augenklinik, Frauenklinik, Hals-Nasen-Ohrenklinik, Dermatologie).
Ehemalige Wohnheime werden als Wohnhäuser oder Verwaltungsgebäude genutzt. Weiterhin
befinden sich Labors, die Pathologie, ein Zivilschutzbunker und das Gesundheitszentrum
Bremen-Mitte im Plangebiet. Zwischen den Gebäuden befinden sich Verkehrsflächen und
ausgedehnte Grünflächen.
Nach der geologischen Karte von Preußen und benachbarten deutschen Ländern, Ausgabe von
1931, Blatt Hemelingen, liegen im Westen des Plangebietes holozäne Dünensande und im
Osten humose Tone, die als Schlick- und Kleiböden in z. T. dünnen Decken auf Flachmooren,
Sanden oder Schlick ausgebildet sind.
Nach der Baugrundkarte Bremen, Teil A, Blatt Stadtmitte, liegen im Großteil des B-Plangebietes
1 – 5 m mächtige nichtbindige Bodenarten über bindigen und/oder organischen Bodenarten mit
weicher bis steifer Konsistenz (holozäne Weichschichten, Auenlehme) vor. Nordwestlich der
HR und OU B-Plan 2364 Bremen-Östliche Vorstadt
6
Pathologie ist ein kleiner inselförmiger Bereich verzeichnet, in dem > 10 m mächtige
nichtbindige Bodenarten vorliegen sollen. Für den nördlichen Teil der Dermatologie und nahe
angrenzender Teile im Osten des Plangebietes sind bis 10 m und mächtigere bindige und
organische Bodenarten mit weicher bis steifer Konsistenz über nichtbindigen Bodenarten
verzeichnet.
Nach der Baugrundkarte Bremen, Teil E (Grundwasserverhältnisse im oberen
Grundwasserleiter) Ausgabe von 1980, ist im Bereich des Krankenhauses ein
Absenkungstrichter vorhanden, der das Grundwasser von West, Nord, Süd und Ost in das
Untersuchungsgebiet fließen lässt. Der Grundwasserstand ist bei ca. 0,40 bis 0,50 m NN zu
erwarten.
3. UNTERSUCHUNGSKONZEPT
3.1 Historische Kurzrecherche
Für das Grundstück Sankt-Jürgen-Straße 1 lagen in einer Adressbuchrecherche Einträge für
das Zentralkrankenhaus, die Staatliche Chemische Untersuchungsanstalt, das Staatliche
Hygieneinstitut und das Landesuntersuchungsamt vor. Da einzelne möglicherweise
kontaminationsrelevante Nutzungen nicht ausgewiesen waren, war für das gesamte BPlangebiet eine Historische Kurzrecherche zu erstellen. Die durchzuführenden Arbeiten
basieren auf dem „Merkblatt für die Durchführung von Historischen Recherchen“ (Senator für
Bau, Umwelt und Verkehr, Referat Bodenschutz, 26.04.2004). Die Darstellung der Ergebnisse
erfolgt in Abstimmung mit dem AG.
3.2 Orientierende Untersuchung
Grundlagen der Untersuchungsplanung waren die Ergebnisse der Historische Kurzrecherche.
In der HR wurden ehemalige potenziell kontaminationsrelevante Nutzungen in verschiedenen
Bereichen des Plangebietes ausgewiesen. In Abstimmung mit dem AG wurde
Untersuchungsbedarf für die in der Anlage 3 dargestellten Planbereiche festgestellt. Neben
dem Verdacht auf das Vorhandensein schadstoffbelasteter Auffüllungsmaterialien waren
potenzielle Verunreinigungen mit MKW, PCB und Lösemittel zu untersuchen.
Um Aussagen über die geologische Beschaffenheit des Untergrundes und potenzielle
Kontaminationen treffen zu können, waren in den Verdachtsbereichen Rammkernsondierungen
(RKS) abzuteufen. Die RKS waren fachgerecht anzusprechen und zu beproben. Aufgrund der
Ergebnisse vor Ort und der Ergebnisse der HR sollten ausgewählte Proben analysiert werden.
Hierbei waren die potenziellen Kontaminationen, die aufgrund der Nutzung der Fläche zu
erwarten waren, besonders zu berücksichtigen. Mit einer relativ geringen Anzahl von
Aufschlussbohrungen
sollten
mögliche
Kontaminationen
in
den
verschiedenen
Verdachtsbereichen erkundet und wenn möglich eingegrenzt werden. Neben der Entnahme von
Bodenproben aus Bohrungen war vorgesehen, auf den ausgedehnten Grünflächen
HR und OU B-Plan 2364 Bremen-Östliche Vorstadt
7
repräsentative Oberbodenmischproben zu entnehmen. In Bereichen mit Verdacht auf die
ehemalige Verwendung von Lösungsmitteln sollten Bodenluftmessstellen eingerichtet und
beprobt werden. Um außerdem Aussagen über die mögliche Verunreinigung des Grundwassers
mit leichtflüchtigen Schadstoffen treffen zu können, waren im Bereich des Plangebietes verteilt
mehrere Beprobungen des oberen Grundwasserleiters mit Hilfe der Direkt-Beprobung
durchzuführen.
Ausgewählte Boden-, Bodenluft- und Grundwasserproben waren zu analysieren. Insgesamt war
für das gesamte Plangebiet die Durchführung von maximal 34 RKS, die Entnahme von maximal
15 Oberbodenmischproben, die Installation und Beprobung von maximal 21
Bodenluftmessstellen und die Entnahme von acht Grundwasserproben vorgesehen. Die Tiefe
der Bohrungen sollte sich nach den Ergebnissen vor Ort richten. Bei Kontaminationen waren sie
bis in den unbelasteten Boden, den Grundwassergeringleiter bzw. bis maximal in das
Grundwasser abzuteufen.
Sämtliche Aufschlussarbeiten und Probenahmen sowie die Überwachung der Feldarbeiten
wurden durch das Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz, Linienstraße 19, 28203
Bremen, durchgeführt. Die chemischen Analysen wurden von den Laboratorien Dr. Döring
GmbH, Haferwende 12, 28357 Bremen vorgenommen.
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8
4. DURCHGEFÜHRTE UNTERSUCHUNGEN
4.1 Historische Recherche
Im Archiv des Bauordnungsamtes wurden die Akten des Krankenhauses Sankt-Jürgen-Straße
eingesehen und ausgewertet. Auf eine zusätzliche Auswertung von Aktenbeständen im
Staatsarchiv Bremen und im Gewerbeaufsichtsamt wurde in Abstimmung mit dem AG
verzichtet. Weiterhin wurden Ortsbegehungen inklusive Erstellung einer Fotodokumentation
und Personenbefragungen durchgeführt, die beim SBUV vorliegenden Luftbilder eingesehen
sowie weitergehende Literatur gesichtet und ausgewertet.
In der Tabelle 1 sind die Ämter, Behörden und sonstigen Institutionen aufgeführt, bei denen
Akten, Unterlagen und weitere Informationen eingesehen bzw. ausgewertet wurden.
Quelle
erhaltene Unterlagen/Informationen
SBUV, Referat Bodenschutz
x
Ergebnisse eines Auszuges der
Adressbuchrecherche (Kurzbericht Ersterfassung
x
BP 2364)
Ausgaben der DGK , Maßstab 1 : 5.000 und
Vergrößerung auf
x
x
1 : 2.500, Blatt Gröpelingen
Einsichtnahme und Auswertung von Luftbildern
(1951-2003)
Einsichtnahme in die Karte der Auffüllungsbereiche
im Land Bremen, NLfB, Ausgabe vom 30.01.2004
Bauordnungsamt Bremen, Archiv
x
Mitarbeiter des Klinikums Bremen Mitte
Informationen zur Historie, Anlagentechnik, ehemaligen
(u. a. technische Abteilung,
und aktuellen Nutzungen verschiedener Gebäude,
Krankenhausökologin, Hygieneabteilung,
Entsorgung von Abfällen, Lagepläne von Ver- und
Hygienebeauftragte, Öffentlichkeitsarbeit)
Entsorgungsleitungen etc.
Umweltbundesamt (Berlin), Robert Koch
Informationen über Medizinhistorie, Historie der
Institut (Dessau), Deutsche Gesellschaft für
Desinfektion und Sterilisation, verwendete Stoffe etc.
Grundstücksakten (ab 1899)
Hygiene und Mikrobiologie (Würzburg),
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege (Hamburg),
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (Dortmund), Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte, Bonn
Tabelle 1:
Verzeichnis der recherchierten Quellen
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9
4.2 Feldarbeiten
Die Feldarbeiten wurden in der Zeit vom 15.12.2006 bis zum 03.01.2007 durchgeführt. Auf den
ausgedehnten Grünflächen wurden insgesamt 14 repräsentative Oberbodenmischproben
entnommen. Die Entnahmetiefe betrug jeweils 0,00 – 0,35 m. Auf eingemessenen Flächen
wurde mit dem Stechzylinder eine rasterförmige Einzelprobeentnahme durchgeführt. Für die
BMP wurden jeweils fünfzehn Einzelproben zu Mischproben vereint. Von den Mischproben
wurde nach dem Kegelmischverfahren jeweils eine repräsentative Teilmenge gewonnen und in
luftdicht
schließende
braune
Schraubdeckelgläser
gefüllt.
Die
Lage
der
Oberbodenprobenentnahmen ist der Anlage 4 zu entnehmen.
Zur Erkundung des Untergrundes und zur Entnahme von Bodenproben wurden im Bereich des
Plangebietes inklusive umgesetzter Bohrungen insgesamt 32 RKS abgeteuft. Aus den
Bohrungen wurden 79 Bodenproben entnommen. Die Durchführung der RKS erfolgte in
Anlehnung an DIN 4021, Teil 3. Alle Bohransatzpunkte wurden unter Auswertung der
Ergebnisse der Historischen Recherche und sämtlicher verfügbarer Kabel- und Leitungspläne
festgelegt. Die RKS wurden mit einem fahrbaren hydraulischen Bohrgerät abgeteuft (Sonden-‡
80 und 60mm). In zwei Bohrungen konnte die angestrebte Endteufe aufgrund von
Bohrhindernissen nicht erreicht werden. Bei Bohransatzpunkten mit befestigter Oberfläche
(Verbund- oder Kopfsteinpflaster) wurde zunächst die Oberflächenbefestigung ausgebaut. Die
Summe der insgesamt abgeteuften Bohrmeter betrug 117 m. Die Bohrarbeiten erfolgten in
Begleitung eines Dipl.-Ing., der die geologische Beschreibung der angetroffenen Sedimente
nach DIN 4022 bzw. Schichtenerfassungsprogramm des Landes Niedersachsen (SEP)
vornahm. Die Bohransatzpunkte wurden eingemessen und in Lagepläne übertragen. Die Lage
der RKS ist in der Anlage 5 dargestellt.
In Anlehnung an E DIN ISO 10381, Teil 1 - 4, wurde die Probenahme durchgeführt. Aus den
waagerecht abgelegten Bohrsonden wurden insgesamt 79 Bodenproben in luftdichtschließende
Weithalsgläser entnommen. Die Bodenprobeentnahme wurde meter- oder schichtweise bzw.
bei Auffälligkeit durchgeführt. Nach dem Anschnitt des Bohrkerns mit einem Stahlspachtel
wurden die für die Probenahmen vorgesehenen Kernabschnitte markiert und mittels eines
Probenlöffels aus der Mitte des Sondenquerschnittes entnommen. Die Proben wurden in
Kühltaschen dunkel aufbewahrt und am gleichen Tag zum untersuchenden Labor bzw. in das
Probenlager transportiert. Für später erforderliche Wiederholungsmessungen wurden
Rückstellproben gebildet und archiviert. Die Kenndaten aller Bohrungen, Probenentnahmen etc.
sind in der Tabelle 2 im Anhang A zusammengestellt.
Aufgrund des Verlaufs einer Vielzahl von Versorgungsleitungen auf dem Klinikgelände [u. a.
Außen- und Straßenbeleuchtung, Strom- und Gasleitungen, Fernwärmeleitungen, interne
Nachrichtenleitungen (Glasfaser, Kabel- und Rohrpost), Telefonkabel, Medizinische Gase
(Sauerstoff- und Druckluftleitungen), Ab- und Frischwasserleitungen, nicht mehr in Betrieb
befindliche
Heizungs-,
Dampfund
Kondensatleitungen,
Lehrrohrsystemen
und
Kabelführungen] musste für einen Teil der Bohrungen vorgeschachtet werden. Im Bereich des
alten Trafos und des Notstromaggregates (s. u.) waren Bohrungen aufgrund des Verlaufs von
Hochspannungsleitungen nicht möglich. Hier wurde lediglich per Hand vorgeschachtet und aus
den Schürfen eine Beprobung des Bodens durchgeführt.
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10
An ausgewählten Ansatzpunkten wurden insgesamt 21 temporärere Bodenluftmessstellen (BL)
errichtet und beprobt. Zum Einsatz kam das Bodenluft-Direktentnahmesystem der Fa. Stitz. Die
Stitz-Sonde wurde von Hand bis in die angestrebte Teufe vorgetrieben und die
Bodenluftprobenahme durchgeführt. Die Bodenluftprobe wurde als Anreicherungsprobe auf
Aktivkohle entnommen. Um einen gasdichten Abschluss der Bodenluftmessstelle gegenüber
der Atmosphäre sicherzustellen, wurde vor Durchführung der Probenahme die Bodenluft
abgesaugt und die Komponenten Kohlendioxid und Sauerstoff in der Bodenluft gemessen. Zum
Einsatz kam hierbei ein Polytector II G750 des Herstellers GfG. Die Messung dieser
Komponenten gewährleistet die Überprüfung der Dichtigkeit und einer möglichen Beeinflussung
durch atmosphärische Luft. Zusätzlich wurden während des Abpumpvorganges die
meteorologischen Daten gemessen und im Probenahmeprotokoll vermerkt. Die
Anreicherungsproben wurden mit einer Accuro-Pumpe des Herstellers Dräger gewonnen. Die
Protokolle der Bodenluftprobenahmen finden sich im Anhang E. In der Anlage 6 ist die Lage der
Bodenluftmessstellen dargestellt.
Um die mögliche Beeinflussung des Grundwassers im Plangebiet durch leichtflüchtige
Schadstoffe zu überprüfen, wurden insgesamt acht Beprobungen des oberen Grundwassers
durchgeführt. Die Probenahme wurde mittels der Direkt-Probe oder der direct-push-Entnahme
vorgenommen. Für die direkte Beprobung des Grundwassers wurde der Wasserprobenehmer,
ein verlängerbares Hohlbohrgestänge mit Außenfilter, per Hand in den wassergesättigten
Bereich getrieben und mittels einer durch das Bohrgestänge eingeführten Schlauchleitung mit
Fußventilpumpe die Grundwasserprobe gewonnen. Um Schadstoffverschleppungen zu
vermeiden, wurde für jede Beprobung neues Schlauchmaterial verwendet. Die
Grundwasserproben wurden als Head-Space-Proben gewonnen. Es wurden jeweils zwei
Parallelproben entnommen, die am gleichen Tag dem untersuchenden Labor zugeführt wurden.
Die Grundwasserproben wurden einheitlich jeweils 4,00 m u. GOK gewonnen. Die Lage der
Grundwasser-DP-Entnahmen ist in der Anlage 7 dargestellt.
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11
4.3 Laborarbeiten
Die chemische Analytik der Boden-, Bodenluft- und Wasserproben wurde von den
Laboratorien Dr. Döring, Haferwende 12, 28357 Bremen durchgeführt. Die
Untersuchungsverfahren für die einzelnen Parameter sind im Folgenden aufgelistet:
Untersuchungsparameter
Untersuchungsmethode Feststoff
Trockenmasse
DIN ISO 11465
Arsen
DIN EN ISO 11885
0,1 mg/kg
Blei
DIN EN ISO 11885
1 mg/kg
Cadmium
DIN EN ISO 11885
0,1 mg/kg
Chrom
DIN EN ISO 11885
0,1 mg/kg
Kupfer
DIN EN ISO 11885
0,1 mg/kg
Nickel
DIN EN ISO 11885
0,1 mg/kg
Quecksilber
DIN EN 13506
0,1 mg/kg
Zink
DIN EN ISO 11885
BTEX
DIN 38407-F9
0,1 µg/l bzw. 20 µg/m³
MKW
ISO DIS 16703
5 mg/kg
PCB
DIN 38407-F3
0,001 mg/kg
LHKW
DIN EN ISO 10301
PAK
EPA 1625
Tabelle 2:
Bestimmungsgrenzen
1 mg/kg
0,1 µg/l bzw. 20 µg/m³
0,001 mg/kg
Verfahren der chemischen Untersuchungen
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12
5. ERGEBNISSE
5.1 Ergebnisse der Historischen Recherche
Die Grundsteinlegung für das Neue städtische Krankenhaus an der Wisch erfolgte im Juli 1849.
Im August 1851 wurde nach zweijähriger Bauzeit der erste Patient aufgenommen. Das erste
fertig gestellte Gebäude (Alte HNO, später Alte Innere) liegt außerhalb des B-Plangbietes.
Neben der medizinischen wurde zuerst eine chirugische und eine geburtshilfliche Abteilung
betrieben. Personen mit ansteckenden Krankheiten (Pocken und Cholera) wurden in sich
abgeschlossenen Absonderungsbauten untergebracht. Außerhalb des Haupthauses existierte
zunächst eine Dampfwäscherei, eine Leichenkammer ein Sektionszimmer und ein Laborraum
für mikroskopische Untersuchungen. Ebenfalls getrennt vom Haupthaus wurde die Irrenanstalt
errichtet. Die Klinik wurde in den Folgejahren um den Eiskeller, Pförtnerhaus, die chirugische
Klinik, das Kesselhaus mit Werkstätten, verschiedene Baracken und Stallungen, das
Wöchnerinnenasyl, die Dermatologie, das Hygieneinstitut und die Pathologie ergänzt. Der
Gebäudebestand des Krankenhauses um 1914 ist auf einem Lageplan im Anhang B dargestellt.
In den ersten Jahren wurde das Krankenhaus autark versorgt. Die benötigten pflanzlichen
Lebensmittel, Fleisch und Milch wurden auf eigenem Grund produziert. Geheizt wurde in den
Gebäuden zunächst mit Torf. Ab 1859 wurde das Krankenhaus an die städtische Gasleitung
angeschlossen. Die eigene Wasserversorgung wurde 1871 aufgegeben und das Gelände an
die städtische Wasserver- und entsorgung angeschlossen. Um 1892 begann die Elektrifizierung
auf dem Gelände. 1908 wurde die erste Röntgenabteilung im Krankenhaus eröffnet. Mit Beginn
des 20. Jahrhunderts wurde zudem vermehrt eine verdichtende Bauweise auf dem
Krankenhausareal realisiert. Von der aus hygienischen Gründen zuvor präferierten Barackenoder Pavillonbauweise wurde aus ökonomischen Gründen Abstand genommen.
In Folge wurden verschiedene Krankenhausareale umgebaut, modernisiert und aufgrund
veränderter Umstände umgenutzt. Lagepläne der Gebäudebestände um 1920, 1939 und 2006
liegen im Anhang B bei.
Nach Recherchen bei verschiedenen Institutionen (vgl. Tabelle 1 in Kapitel 4) wurden in
Krankenhäusern ab Mitte des 19. Jahrhunderts neben Chlorkalk auch phenolische
Verbindungen (Karbol), Lysol und Creolin zur Desinfektion verwendet. Diese stark riechenden
Substanzen wurden zur Handdesinfektion und Geräte- und Raumdesinfektion verwendet. In der
jüngeren Vergangenheit fanden vermehrt Formaldehyd, Jodverbindungen und Alkohole
Anwendung. Desinfektion und Sterilisation wurden außerdem vermehrt mit Hitze
(Dampfsterilisation) durchgeführt. Die Dampferzeuger innerhalb des Klinikbereiches des BPlangebietes arbeiteten mit Gas oder Elektrizität bzw. wurden über Fernwärmeleitungen
gespeist. Aus der ehemaligen Verwendung der o. g. Stoffe für Desinfektionszwecke innerhalb
der Gebäude ist keine Kontaminationsrelevanz für Böden oder Grundwasser ableitbar.
Der Großteil der potenziell kontaminationsrelevanten Nutzungen im Bereich des
Krankenhausareals liegt außerhalb des B-Plangebietes. Hierzu gehören u. a. die Neue
Wäscherei, in der zeitweise auch eine chemische Reinigung unter Verwendung leichtflüchtiger
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13
chlorierter Kohlenwasserstoffe betrieben wurde, das zentrale Heizwerk mit Brennstofflager und
die Zentralapotheke mit diversen Spiritus-, Xylol- und Äthertanks. Während des zweiten
Weltkrieges waren ab 1941 diverse Schäden durch Bombardierungen auf dem
Krankenhausgelände zu verzeichnen. Nach Angaben von Mitarbeitern der Klinikgärtnerei sind
flächendeckend mit bis zu dezimeterstarken Bauschuttauffüllungen auf dem Klinikgelände zu
rechnen. Über eine Eigenverbrauchstankanlage für Kfz verfügte das Krankenhaus zu keiner
Zeit.
Nach den vorliegenden Informationen erfolgte die Entsorgung von Abfällen in der
Vergangenheit geordnet. Strahlungsaktive und andere besonders überwachungsbedürftige
Substanzen unterliegen hierbei einer besonderen Überwachung. Hinweise auf die ehemalige
Entsorgung von Abfällen auf dem Klinikgelände (Asche- oder Müllgruben) ergab die historische
Recherche nicht.
Im Bereich des B-Plangebietes liegen ausgedehnte Grünflächen vor. Da es nicht vollständig
auszuschließen war, dass in diesen Bereichen in den vergangenen 150 Jahren möglicherweise
schadstoffbelastete Materialien anthropogen aufgefüllt wurden, bestand für diese Flächen
Untersuchungsbedarf.
Außerdem wurden in verschiedenen Bereichen Labors betrieben. Da nicht vollständig
auszuschließen war, dass in diesen Labors auch mit leichtflüchtigen Schadstoffen umgegangen
worden ist, waren Laborbereiche stichprobenartig zu untersuchen. Zu diesen Bereichen
gehörten u. a. das ehemalige Viruslabor, das ehemalige Hygieneinstitut bzw. die ehemalige
Staatliche Untersuchungsanstalt, die Pathologie (mit Chemikalienlager und Abfalltank für Xylol
und sonstige flüssige Stoffe) und Ausbildungslabors.
Weitere kontaminationsrelevante Verdachtsmomente ergaben sich für den Befüllstutzen der
Dieseltanks des Notstromaggregats, für den Standort des alten Trafos hinter der Pathologie, für
einen Aschebehälter des Schwesternwohnheims und für die Fläche um den Zivilschutzbunker
an der Friedrich-Karl-Straße, der als Abstellfläche für reparaturbedürftige Kfz verwendet wird.
5.2 Ergebnisse der technischen Untersuchungen
5.2.1 Ergebnisse der Bohrungen
Im Bereich des B-Plangebietes wurden die RKS 1 bis RKS 30 abgeteuft. Zwei RKS mussten
aufgrund von Bohrhindernissen umgesetzt werden. Im Bereich des alten Trafos und des
Befüllstutzens der Dieseltanks für das Notstromaggregat konnten aufgrund von Elektrokabeln
keine Bohrungen abgeteuft werden. In diesen Bereichen wurde lediglich ein oberflächlicher
Schurf angelegt, aus dem Bodenproben gewonnen wurden.
In den Bohrungen RKS 1 bis RKS 30 wurde jeweils zunächst eine sandige bis kiesige
anthropogene Auffüllung erbohrt. Diese wies Mächtigkeiten von 0,30 (RKS 25, RKS 26) bis
maximal 1,70 m (RKS 1, RKS 7) auf. Nur in sechs Bohrungen waren keine anthropogenen
Bestandteile vorhanden. In der Regel waren Beimengungen von Bauschuttbestandteilen
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14
(hauptsächlich Rotsteinbruch, untergeordnet Beton-, Sandstein-, Kalksandsteinbruch)
vorhanden, die z. T. sehr vereinzelt aber auch in stärkeren Lagen vorhanden waren. Vereinzelt
wurden geringste Beimengungen von Schlacke, Metallteilen (RKS 6, RKS 13) oder Glas (RKS
20) vorgefunden. In den RKS 1, RKS 13 und RKS 15 lagen leicht graue, staubige, wenige
zentimeterstarke Bereiche vor, bei denen unklar blieb, ob es sich möglicherweise um Aschen
handelte. Weitere organoleptische Auffälligkeiten waren in den erbohrten Auffüllungsbereichen
nicht vorzufinden. Eindeutig schadstoffbelastete Auffüllungsmaterialien wie etwa Brandschutt,
Teer oder ölbeaufschlagte Bereiche wurden in den Bohrungen nicht vorgefunden.
Unterhalb der Auffüllung wurden anstehende Mittel- bis Feinsande erbohrt, in denen teilweise
organische und mineralische Weichschichten auch in Wechsellagerung vorliegend eingelagert
waren bzw. diese unterlagerten. Auf diesen Torfen und Auelehmen war vereinzelt ein
Stauwasserhorizont ausgebildet, in einzelnen Bohrungen lag das Grundwasser vermutlich
gespannt unterhalb dieser Weichschichten vor. Der Grundwasserspiegel wurde in Abhängigkeit
zur Geländehöhe in Tiefen von 1,90 bis 3,90 m u. GOK vorgefunden. Olfaktorische
Besonderheiten, die Hinweise auf Verunreinigungen hätten geben können (etwa Gerüche nach
Mineralöl, Lösemittel, Phenole o. a.) wurden in keiner Bohrung festgestellt.
Bei der Entnahme der Oberbodenmischproben BMP1 bis BMP14 wurden humose Sande
vorgefunden. Ab einer Tiefe von 0,20 bis 0,30 m waren den Einzelproben vermehrt
Bauschuttanteile, i. d. R. Rotsteinbruch beigemengt. Sehr vereinzelt waren in den Einzelproben
Schlackebestandteile vorhanden. Insgesamt wiesen die Oberbodenmischproben keine
Auffälligkeiten auf.
5.2.2 Ergebnisse der chemischen Untersuchungen
Die Analysenergebnisse sind in den Tabellen 3.1 bis 3.3 im Anhang A zusammengestellt. Die
Prüfberichte des chemischen Labors liegen im Anhang F bei.
Bewertungskriterien
Für die Bewertung der Ergebnisse der chemischen Untersuchungen wurden die BBodSchV,
die Empfehlungen der LAWA, die LAGA-Zuordnungswerte und z. T. die vorläufigen
Orientierungswerte für die Schadstoffbewertung Pfad Boden-Mensch für Kinderspielflächen
und Wohngebiete entsprechend der Ableitung des Instituts für Umweltanalyse berücksichtigt.
In der Bodenschutz- und Altlastenverordnung werden Untersuchungsverfahren sowie Prüf-,
Maßnahmen-, und Vorsorgewerte für verschiedene Nutzungen und Wirkungspfade definiert.
Das Bundes-Bodenschutzgesetz gibt folgende Definitionen:
Prüfwerte: Werte, bei deren Überschreitung unter Berücksichtigung der Bodennutzung eine
einzelfallbezogene Prüfung durchzuführen und festzustellen ist, ob eine schädliche
Bodenveränderung oder Altlast vorliegt (§ 8 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1).
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15
Maßnahmenwerte: Werte für Einwirkungen oder Belastungen, bei deren Überschreitung unter
Berücksichtigung der jeweiligen Bodennutzung in der Regel von einer schädlichen
Bodenveränderung oder Altlast auszugehen ist und Maßnahmen erforderlich sind (§ 8 Abs. 1
Satz 2 Ziffer 2).
Vorsorgewerte: Bodenwerte, bei deren Überschreitung unter Berücksichtigung von geogenen
oder großflächig siedlungsbedingten Schadstoffgehalten in der Regel davon auszugehen ist,
dass die Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung besteht (§ 8 Abs. 2 Ziffer 1).
Ferner liefert die BBodSchV nutzungsabhängig unterschiedliche Werte für Kinderspielflächen,
Wohngebiete, Park- und Freizeitanlagen, Industrie- und Gewerbegebiete.
Für die Bewertung der chemischen Analysen wurden in Abhängigkeit der zukünftig geplanten
Nutzungen die Prüfwerte für Kinderspielflächen und Wohngebiete herangezogen.
In der Tabelle 3.1 im Anhang A sind zudem Prüf- und Schwellenwerte der LAWA mit aufgelistet.
Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)
Die sog. LAWA-Liste liefert Prüf- und Maßnahmenschwellenwerte, die insbesondere aus dem
Gefährdungspotential für das Schutzgut Grundwasser durch Bodenkontaminationen abgeleitet
sind. Zur Bewertung von Boden- und Bodenluftbelastungen werden für die folgenden
Orientierungswerte Wertebereiche angegeben:
Prüfwert: Der obere Bereichswert wird von der Langzeittoxizität (z. B. Trinkwassergrenzwert),
der untere Bereichswert von einer deutlichen Überschreitung des Referenzwertes (geogener
Hintergrund einschließlich der ubiquitären Belastung) abgeleitet. Prüfwerte sind Werte, bei
deren Unterschreitung der Gefahrenverdacht in der Regel als ausgeräumt gilt. Bei
Überschreitung ist eine Sachverhaltsermittlung geboten.
Maßnahmenschwellenwert: Die Bereichswerte entsprechen unter Berücksichtigung der Dosis/Wirkungsbeziehung
einem
Mehrfachen
der
Langzeittoxizitätswerte.
Maßnahmenschwellenwerte sind Werte, deren Überschreitung i. d. R. weitere Maßnahmen, z. B. eine
Sicherung oder Sanierung auslöst.
Da in der BBodSchV derzeit keine Kupfer- und Zink-Prüfwerte für den Pfad Boden-Mensch
existieren, wurde auf die vorläufigen Orientierungswerte für die Schadstoffbewertung Pfad
Boden-Mensch für Kinderspielflächen oder Wohngebiete entsprechend der Ableitung des
Instituts für Umweltanalyse im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Frauen, Arbeit
und Soziales zurückgegriffen. Diese vorläufigen Orientierungswerte betragen für Kupfer 3.000
bzw. 6.000 mg/kg und für Zink 10.000 bzw. 20.000 mg/kg.
Über die Zuordnungswerte der LAGA (Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall 20,
Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen, Technische
Regeln, November 2003) werden die Verwertungsmöglichkeiten mineralischer Abfälle
kategorisiert. In Abhängigkeit von den festgestellten Schadstoffgehalten wird zu verwertender
Boden oder Bauschutt Einbauklassen zugeordnet. Die Zuordnungswerte Z 0 bis Z 2 stellen die
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16
Obergrenze der jeweiligen Einbauklasse bei der Verwertung von Boden im Erd-, Straßen-,
Landschafts- und Deponiebau sowie bei der Verfüllung von Baugruben und
Rekultivierungsmaßnahmen dar.
Die Zuordnungswerte beschreiben folgende Einbauklassen:
Z 0: Uneingeschränkter Einbau
Die Gehalte bis zum Zuordnungswert Z 0 kennzeichnen weitestgehend natürlichen Boden. Bei
Unterschreitung der Z 0-Werte ist ein uneingeschränkter Einbau von Boden möglich.
Z 1: Eingeschränkter offener Einbau
Die Zuordnungswerte Z 1 (Z 1.1 und ggf. Z 1.2) stellen die Obergrenze für den offenen Boden
unter Berücksichtigung bestimmter Nutzungseinschränkungen dar. Maßgebend für die
Festlegung der Werte ist i. d. R. das Schutzgut Grundwasser. Grundsätzlich gelten die Z 1.1Werte. Darüber hinaus kann - sofern dieses landesspezifisch festgelegt ist - in hydrogeologisch
günstigen Gebieten Boden mit Gehalten bis zu den Z 1.2-Werten eingebaut werden. Dies gilt
bei Bodenaustausch und -ersatz nur für Flächen, die bereits eine Vorbelastung des Bodens >
Z 1.1 aufweisen (Verschlechterungsverbot). Aufgrund der im Vergleich zu den
Zuordnungswerten Z 1.1 höheren Gehalte ist bei der Verwertung bis zur Obergrenze Z 1.2 ein
Erosionsschutz (z. B. geschlossene Vegetationsdecke) erforderlich.
Z 2: Eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen
Die Zuordnungswerte Z 2 stellen die Obergrenze für den Einbau von Boden mit definierten
technischen Sicherungsmaßnahmen dar. Dadurch soll der Transport von Inhaltsstoffen in den
Untergrund und das Grundwasser verhindert werden. Maßgebend für die Festlegung der Werte
ist das Schutzgut Grundwasser.
Überschreitung der Z 2-Zuordnungswerte: Falls z. B. im Rahmen von Baumaßnahmen
dieser Boden ausgehoben wird, darf er nicht wieder eingebaut werden, sondern muss auf einer
Deponie entsorgt werden.
In der Tabelle 3.1 im Anhang A sind die Zuordnungswerte Z1.2 und Z2 mit aufgelistet.
Analysenergebnisse Boden
Insgesamt wurden aus den Bohrungen und Schürfen 79 Bodenproben entnommen. Außerdem
wurden 14 Oberbodenmischproben entnommen. Die Analysenergebnisse der Bodenproben
sind in der Tabelle 3.1 im Anhang zusammengestellt.
Von den Bodenproben wurden 26 auf Schwermetalle und auf PAK untersucht.
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17
Die Arsen-Gehalte der untersuchten Bodenproben lagen in einem Bereich von 1,4 bis maximal
12 mg/kg. Diese Gehalte entsprechen der natürlichen Hintergrundbelastung und liegen deutlich
unterhalb des Prüfwertes der BBodSchV für Kinderspielflächen. Lediglich in einer Bodenprobe
wurde mit 220 mg/kg Blei eine Überschreitung des BBodSchV-Prüfwertes für
Kinderspielflächen von 200 mg/kg festgestellt. In den übrigen 25 Bodenproben wurde dieser
Prüfwert unterschritten. Die Cadmium-Gehalte lagen in einem Bereich von kleiner
Bestimmungsgrenze bis maximal 2,4 mg/kg und damit deutlich unterhalb der herangezogenen
Prüfwerte. In den auf Chrom untersuchten Bodenproben wurde mit maximal 85 mg/kg in allen
Fällen der Prüfwert für Kinderspielflächen (200 mg/kg) unterschritten. Die festgestellten NickelKonzentrationen lagen in einem Bereich von 3,9 bis maximal 26 mg/kg und unterschritten den
Prüfwert für Kinderspielflächen von 70 mg/kg. Eine Überschreitung der Quecksilber-Prüfwerte
wurde in keiner der untersuchten Bodenproben festgestellt. Die Konzentrationen der
untersuchten Bodenproben an Kupfer und Zink lagen in Einzelfällen deutlich erhöht gegenüber
unbelasteten Böden vor, sämtlich jedoch deutlich unterhalb der vorläufigen Orientierungswerte
für Kinderspielflächen.
In den 26 auf PAK untersuchten Bodenproben lagen die Konzentrationen in einem Bereich von
0,845 bis maximal 15,232 mg/kg. Die dazugehörigen BaP-Belastungen lagen mit maximal
1,18 mg/kg deutlich unterhalb des Prüfwertes der BBodSchV für Kinderspielflächen.
Drei Bodenproben wurden auf MKW und eine auf PCB untersucht. Der maximale MKW-Gehalt
von 15 mg/kg lag deutlich unterhalb des Prüfwertbereiches der LAWA von 300 – 1.000 mg/kg.
Auch in der auf PCB untersuchten Bodenprobe waren mit 0,037 mg/kg lediglich Spuren
nachweisbar, der Prüfwert für Kinderspielflächen von 0,4 mg/kg wurde deutlich unterschritten.
Analysenergebnisse Bodenluft
Insgesamt wurden 21 Bodenluftproben entnommen. Alle Bodenluftproben wurden auf LHKW
und BTEX untersucht. Die Analysenergebnisse der Bodenluftproben sind in der Tabelle 3.2 im
Anhang zusammengestellt.
In 18 Bodenluftproben lag der Gehalt an BTEX unterhalb der Bestimmungsgrenze. In vier
Bodenluftproben wurden Gehalte im Spurenbereich (80 bis 866 µg/m³) nachgewiesen. Der
Prüfwert der LAWA von 5.000 – 10.000 µg/m³ wurde in allen Proben deutlich unterschritten.
In 20 der untersuchten Bodenluftproben lag der Gehalt an LHKW unterhalb der
Bestimmungsgrenze. Lediglich in einer Bodenluftprobe (BL3) wurden mit in der Summe
530 µg/m³ Spuren von LHKW nachgewiesen. Der Prüfwert der LAWA von 5.000 – 10.000 µg/m³
wurde somit in allen Proben deutlich unterschritten.
HR und OU B-Plan 2364 Bremen-Östliche Vorstadt
18
Analysenergebnisse Grundwasser
Im Direkt-Probe Verfahren wurden acht Grundwasserproben entnommen. Fünf Wasserproben
wurden auf BTEX, alle acht auf LHKW untersucht. Die Analysenergebnisse der
Grundwasserproben sind in der Tabelle 3.3 im Anhang zusammengestellt.
In den Wasserproben lagen die Gehalte an BTEX und LHKW unterhalb der
Bestimmungsgrenzen. Verunreinigungen wurden nicht nachgewiesen, die heranzuziehenden
Prüfwerte wurden unterschritten.
6. ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG DER ERGEBNISSE
In einer durchgeführten historischen Kurzrecherche wurden die ehemaligen Nutzungen im
Bereich des zukünftigen B-Plangebietes 2364 ermittelt. Bei der Erstellung des
Untersuchungskonzeptes wurden aus den vorliegenden Ergebnissen Verdachtsbereiche
(Verdacht auf nutzungsbedingte Kontaminationen mit Schadstoffen) abgeleitet, für die
Untersuchungsbedarf bestand. Im Rahmen der Orientierenden Untersuchung wurden im BPlangebiet 32 Bohrungen abgeteuft, Oberboden-, Boden-, Bodenluft- und Grundwasserproben
entnommen. Im gesamten Untersuchungsgebiet wurde eine im Durchschnitt (arithmetisches
Mittel aus allen Bohrungen) 0,90 m mächtige anthropogene Auffüllung erbohrt. Diese sandige
bis
kiesige
anthropogene
Auffüllung
besitzt
teilweise
große
Anteile
von
Bauschuttbeimengungen, die nach den vorliegenden Ergebnissen hauptsächlich aus
Rotsteinbruch, untergeordnet aus Beton-, Sandstein- und Kalksandsteinbruch besteht.
Vereinzelt wurden geringe Beimengungen von Schlackebröckchen vorgefunden und in
Einzelfällen Glas-, Metall- und Holzteile. Die erbohrte Auffüllung wies keinerlei olfaktorische
Besonderheiten auf. Unterhalb der Auffüllung stehen die gewachsenen Böden an, die aus
Mittelsanden und eingelagerte oder unterlagernden organischen und mineralischen
Weichschichten bestehen.
Flächendeckend wurden im B-Plangebiet auf den ausgedehnten Grünflächen vierzehn
repräsentative Oberbodenmischproben entnommen. Die Entnahmetiefe betrug 0,00 – 0,35 m.
Bei der Entnahme fiel auf, dass ab einer Tiefe von 0,20 – 0,30 der vermehrt unauffällige
Bauschuttbeimengungen vorlagen.
Die Oberbodenmischproben wurden auf auffüllungsrelevante Schadstoffe (Schwermetalle und
PAK) untersucht. In allen vierzehn untersuchten Oberbodenmischproben wurden die Prüfwerte
der BBodSchV für Kinderspielflächen unterschritten.
Insgesamt wurden 26 Bodenproben auf Schwermetalle und PAK untersucht.
Aus den 32 abgeteuften RKS wurden Bodenproben entnommen. Auffällige Bodenproben
wurden ebenfalls auf Schadstoffe untersucht. Lediglich in einer Bodenprobe (13A,
Entnahmetiefe 0,10 – 0,50 m) wurde mit 220 mg/kg eine geringfügige Überschreitung des BleiPrüfwertes der BBodSchV für Kinderspielflächen vorgefunden. Alle anderen untersuchten
Schadstoffgehalte lagen deutlich unterhalb der heranzuziehenden Prüfwerte. Aufgrund der z. T.
HR und OU B-Plan 2364 Bremen-Östliche Vorstadt
19
sehr heterogen zusammengesetzten anthropogenen Auffüllung, die flächendeckend im BPlangebiet zu erwarten ist, sind kleinsträumig auch erhöht vorliegende Schadstoffgehalte nicht
auszuschließen. Die vorliegenden Analysenergebnisse belegen jedoch, dass dies lediglich in
Einzelfällen und nicht flächendeckend zu erwarten ist. Aufgrund der Heterogenität der
Auffüllung ist eine Eingrenzung derartiger Prüfwertüberschreitungen nicht mit vertretbarem
Aufwand
durchführbar.
Eine
potenzielle
Schutzgutgefährdung
aufgrund
der
Prüfwertüberschreitung in einer Bodenprobe ist aus den vorliegenden Ergebnissen nicht
ableitbar. Weitere Überschreitungen herangezogener Prüfwerte wurden nicht ermittelt.
Verunreinigungen des Bodens durch MKW, PCB oder PAK, die über den heranzuziehenden
Prüfwerten lagen, wurden nicht vorgefunden.
Im B-Plangebiet wurden 21 Bodenluftproben und acht Grundwasserproben entnommen und
chemisch untersucht. Verunreinigungen der Bodenluft oder des Grundwassers wurden nicht
festgestellt.
Die gegenüber unbelasteten Böden in Einzelfällen erhöhten Gehalte der Bodenproben an Zink,
Blei oder PAK sind auf anthropogene Beimengungen im Auffüllungsmaterial zurückzuführen.
Die vorliegenden Ergebnisse machen deutlich, dass erhöhte Schadstoffbelastungen auf
Materialien zurückzuführen sind, die für die Auffüllung des Geländes bzw. für die Verfüllung zur
Geländenivellierung verwendet wurden. Darum ist auch in anderen, bisher nicht untersuchten
Bereichen punktuell mit dem Vorhandensein belasteter Materialien zu rechnen. Die ehemalige
Ausbringung belasteter Auffüllungsmaterialien in nicht untersuchten Bereichen kann nicht
ausgeschlossen werden. Nutzungsbedingte Kontaminationen wurden im B-Plangebiet nicht
festgestellt.
Bei zukünftigen Tiefbauarbeiten sind die geltenden Rechtsvorschriften zu berücksichtigen. Der
im Zuge künftiger Baumaßnahmen auf den Flächen ausgehobene Boden ist weiterhin auf
organoleptische Auffälligkeiten (Farbe, Geruch, Konsistenz) zu betrachten. Ausgehobener
Boden ist in Abstimmung mit der aufsichtführenden Behörde zu beproben und zu analysieren
und entsprechend der dann vorliegenden Ergebnisse einer geregelten Verwertung zuzuführen.
Aufgrund der vorliegenden Analysenergebnisse muss davon ausgegangen werden, dass
ausgehobener Boden nicht in allen Fällen uneingeschränkt verwertet werden kann.
Weitere Maßnahmen sind aufgrund der vorliegenden Ergebnisse nicht erforderlich.
Bremen, der 11. Januar 2007
Jörn Pesel
(Dipl.-Ing.)
HR und OU B-Plan 2364 Bremen-Östliche Vorstadt
20
7. AUSGEWERTETE UNTERLAGEN
/1/
Georgs Spital Eine Geschichte des Bremer Zentralkrankenhauses
Sankt-Jürgen-Straße, G. Sammet, Edition Temmen, 2001
HR und OU B-Plan 2364 Bremen-Östliche Vorstadt
21
Lage des
Untersuchungsgebietes
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Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz
Dipl. Ing. Jörn Pesel
Linienstraße 19 28203 Bremen
Tel.: 0421/ 794 38 71
Fax: 0421/ 794 38 72
Auftraggeber
Freie Hansestadt Bremen
Senator für Bau, Umwelt und
Verkehr
Projekt
Historische Erkundung und
Orientierende Untersuchungen
B-Plan 2364, Östliche Vortstadt
Lage des Untersuchungsgebietes, Übersicht
Thema
Anlage: 1
Datum
01.07
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Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz
Dipl. Ing. Jörn Pesel
Linienstraße 19 28203 Bremen
Tel.: 0421/ 794 38 71
Fax: 0421/ 794 38 72
Auftraggeber
Freie Hansestadt Bremen
Senator für Bau, Umwelt und
Verkehr
Projekt
Historische Erkundung und
Orientierende Untersuchungen
B-Plan 2364, Östliche Vorstadt
Thema
Lage des Plangebietes, Übersicht
Anlage: 2
Datum
01.07
Maßstab: 1 : 5.000
N
LEGENDE
Historische Erkundung und
Orientierende Untersuchungen
B-Plan 2364, Östliche Vorstadt
Thema
Lage der Verdachtsbereiche
8
Anlage: 3
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Linienstraße 19 28203 Bremen
Tel.: 0421/ 794 38 71
Fax: 0421/ 794 38 72
traße
ausgedehnte Grünflächen
Labors (Ausbildung, Hygieneinstitut,
Staatlich Chemisches Untersuchungslabor,
Wasserlabor (ehemals Viruslabor))
Pathologie (mit Chem.lager, Abfalltank f. Xylol u. Formalin, etc.)
Alter Trafo
Öllager des Notstromaggregates
Reparaturwerkstatt, ehem. Maschinenhaus
Alte Werkstatt, ehem. Waschhaus
Kfz-Abstellfläche am Bunker
ehemaliger Aschebunker
ehemaliges Desinfektionshaus, später Stall
interne Nummerierung d. KBM
1
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Abfalltank
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Lage der BMP-Entnahmeflächen
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Lage der Rammkernsondierungen
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Orientierende Untersuchungen
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Lage der BL-Entnahmestellen
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Bestand Sankt-Jürgens-Krankenhaus. ca. 1914
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Hauptgebäude (Alte HNO)
Eiskeller
Pförtnerhaus
Chirugie
Haus Greisinger
Alte Pathologie/Leichenhaus
Alte Wäscherei
Küche
Kesselhaus/Werkstätten
Isolierhaus I
Stallungen
Kohlenschuppen
Baracken
Baracken/Werkstätten
Direktorenhaus
Irrenanstalt
Delirium-tremens-Haus
Haus Laehr
Luftkurhaus
Haus Greisinger
Neue Pathologie
Wöchnerinnenasyl
Trafo-Station
Baracken Kinderklinik
Rekonvaleszentenhaus
Scharlachhaus
Isolierhaus II
Cholerabaracke
Döckersche Baracken
Schuppen
Stall
Stall
Dermatologie
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Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz
Dipl. Ing. Jörn Pesel
Linienstraße 19 28203 Bremen
Tel.: 0421/ 794 38 71
Fax: 0421/ 794 38 72
Auftraggeber
Freie Hansestadt Bremen
Senator für Bau, Umwelt und
Verkehr
Projekt
Historische Erkundung und
Orientierende Untersuchungen
B-Plan 2364, Östliche Vorstadt
Thema
Klinikgebäudebestand um 1914
Datum
01.07
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Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz
Dipl. Ing. Jörn Pesel
Linienstraße 19 28203 Bremen
Tel.: 0421/ 794 38 71
Fax: 0421/ 794 38 72
Auftraggeber
Freie Hansestadt Bremen
Senator für Bau, Umwelt und
Verkehr
Projekt
Historische Erkundung und
Orientierende Untersuchungen
B-Plan 2364, Östliche Vorstadt
Thema
Klinikgebäudebestand um 1920
Datum
01.07
Historische Recherche
und Orientierende Untersuchung
von potenziellen schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten
in einem Teilbereich des Geländes Klinikum Bremen-Mitte
in Bremen - Östliche Vorstadt
Auftraggeber:
Grundstücksentwicklung KBM GmbH & Co. KG
Ansgaritorstraße 2
28599 Bremen
Auftragnehmer:
ifab Ingenieurbüro für Altlasten und
Bodenschutz Dipl. Ing. Jörn Pesel
Linienstraße 19
28203 Bremen
Tel.: 0421/7943871
Bearbeitung:
Exemplare:
Bremen
Dipl.-Ing. Jörn Pesel
4
17.05.2012
I. INHALTSVERZEICHNIS
SEITE
0. ZUSAMMENFASSUNG ...................................................................................................................... 5
1. ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG ............................................................................................ 5
2. KENNTNISSTAND VOR UNTERSUCHUNGSBEGINN..................................................................... 6
2.1 VORHANDENE UNTERLAGEN UND KENNTNISSTAND VOR UNTERSUCHUNGSBEGINN .............................. 6
2.2 BESCHREIBUNG DES UNTERSUCHUNGSGEBIETES UND STANDORTSITUATION ....................................... 6
3. UNTERSUCHUNGSKONZEPT .......................................................................................................... 7
3.1 HISTORISCHE KURZRECHERCHE ....................................................................................................... 7
3.2 ORIENTIERENDE UNTERSUCHUNG ..................................................................................................... 7
4. DURCHGEFÜHRTE UNTERSUCHUNGEN ....................................................................................... 9
4.1 HISTORISCHE RECHERCHE ............................................................................................................... 9
4.2 FELDARBEITEN ................................................................................................................................. 9
4.3 LABORARBEITEN ............................................................................................................................. 11
5. ERGEBNISSE ................................................................................................................................... 12
5.1 ERGEBNISSE DER HISTORISCHEN RECHERCHE ................................................................................ 12
5.2 ERGEBNISSE DER TECHNISCHEN UNTERSUCHUNGEN ....................................................................... 13
5.2.1 Ergebnisse der Bohrungen ................................................................................................... 13
5.2.2 Ergebnisse der chemischen Untersuchungen ...................................................................... 14
Bewertungskriterien........................................................................................................................ 14
Analysenergebnisse Boden ........................................................................................................... 17
Analysenergebnisse Bodenluft....................................................................................................... 17
Analysenergebnisse Grundwasser ................................................................................................ 18
6. ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG DER ERGEBNISSE ........................................................ 19
7. AUSGEWERTETE UNTERLAGEN .................................................................................................. 21
HR und OU weitere Flächen KBM
2
II. ANLAGENVERZEICHNIS
Anlage 1:
Lage des Untersuchungsgebietes, Übersicht
Anlage 2:
Lage des Untersuchungsgebietes, Übersichtslageplan im Maßstab 1 : 5.000
Anlage 3:
Lage relevanter Nutzungen, Lageplan im Maßstab 1 : 1.500
Anlage 4:
Lage der Bodenluft-Entnahmestellen, Lageplan im Maßstab 1 : 1.500
Anlage 5:
Lage der Kleinrammbohrungen, Lageplan im Maßstab 1 : 1.500
Anlage 6:
Lage der BMP-Entnahmeflächen, Lageplan im Maßstab 1 : 1.500
III. ANHANG
Anhang A
Tabellen
1:
Zusammenfassung der Ergebnisse der Orientierenden Untersuchung
2:
Kenndaten durchgeführter Bohrungen, Probenahmen etc.
3
3.1:
Analysenergebnisse der Bodenproben
3.2:
Analysenergebnisse der Bodenluftproben
3.3:
Analysenergebnisse der Grundwasserproben
Anhang B
Ergebnisse
der
Historischen
Erfassungsbogen, Lagepläne)
Anhang C
Schichtenverzeichnisse und Bohrprofile der Bohrungen
Anhang D
Protokolle der Entnahme von Oberbodenmischproben
Anhang E
Protokolle der Entnahme von Bodenluftproben
Anhang F
Protokolle der Grundwasserdirektentnahmen
Anhang G
Prüfberichte des chemischen Labors
HR und OU weitere Flächen KBM
Recherche
(Fotodokumentation,
3
IV. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AG
BaP
BBodSchV
BL
BOA
BTEX
ET
GOK
GW
GWM
HR
KBM
KH
KRB
LAGA
LAWA
LHKW
M
MKW
PAK
PCB
RKS
SUBV
TS
ZZ
Grundstücksentwicklung KBM GmbH & Co. KG (Auftraggeber)
Benzo(a)pyren
Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung
Bodenluftmessstelle
Bauordnungsamt, Archiv
Leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (Benzol, Toluol, Ethylbenzol,
Xylol)
Endteufe
Geländeoberkante
Grundwasser
Grundwassermessstelle
Historische Recherche
Klinikum Bremen Mitte
Krankenhaus
Kleinrammbohrung (synonym zu Rammkernsondierung)
Länderarbeitsgemeinschaft Abfall
Länderarbeitsgemeinschaft Wasser
Leichtflüchtige halogenierte (hier: chlorierte) Kohlenwasserstoffe
Maßstab
Mineralölkohlenwasserstoffe
Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe
Polychlorierte Biphenyle
Rammkernsondierung
Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Trockensubstanz
Zeitzeugen- und Personenbefragungen
HR und OU weitere Flächen KBM
4
0. ZUSAMMENFASSUNG
Eine zentrale Teilfläche des Klinikums Bremen-Mitte soll einer anderen Nutzung zugeführt
werden. Im Zuge der Umwidmung ist zu überprüfen, ob die zukünftig geplanten Nutzungen
ohne Konflikte aufgrund potenzieller Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers
möglich sind. Das Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz wurde von der Freien
Hansestadt Bremen, vertreten durch die Grundstücksentwicklung Klinikum Bremen-Mitte GmbH
& Co. KG beauftragt, eine Historische Recherche und Orientierende Untersuchungen bezüglich
schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten für die Teilfläche durchzuführen. In der
Historischen Recherche wurden für das Untersuchungsgebiet die ehemaligen Nutzungen
ermittelt
und
potenziell
kontaminationsrelevante
Bereiche
ausgewiesen.
Diese
Verdachtsbereiche waren technisch zu untersuchen. Es wurden Kleinrammbohrungen
abgeteuft, Boden- und Oberbodenmischproben entnommen, temporäre Bodenluftmessstellen
errichtet und beprobt sowie Grundwasserproben im Direkt-Probe-Verfahren entnommen.
Feststoff-, Bodenluft- und Grundwasserproben wurden chemisch untersucht.
Nutzungsbedingte Verunreinigungen des Bodens, der Bodenluft oder des Grundwassers
wurden nicht festgestellt. Überschreitungen der Prüfwerte für Kinderspielflächen wurden in
keinem Fall vorgefunden. In den untersuchten Boden-, Bodenluft- und Grundwasserproben
wurden keine Verunreinigungen festgestellt, die über den heranzuziehenden Prüfwerten liegen.
Weitere Maßnahmen sind aufgrund der vorliegenden Ergebnisse nicht erforderlich.
1. ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG
Ein Teil des Geländes des Klinikums Bremen-Mitte soll umgenutzt werden. Im Rahmen der
Umgestaltung des Klinikgeländes wurde bereits für den südlichen Bereich des vormaligen
Klinikgeländes der B-Plan 2364 festgesetzt. Im Zuge des B-Planverfahrens wurde für den
Bereich des B-Plangebietes bereits 2007 eine Historische Recherche und eine Orientierende
Untersuchung potenzieller Altlastverdachtsflächen durchgeführt /2/. Nun ist geplant, weitere
Flächen des Klinikgeländes einer Umnutzung zuzuführen. Es handelt sich hierbei um ein
Gebiet, das sich im zentralen Bereich des ehemaligen Zentralkrankenhauses St.-Jürgen-Straße
von der St.-Jürgen-Straße bis zur Friedrich-Karl-Straße zieht und die Gebäude 5, 6, 7, 12, 28,
29, 30, 31, 35, 36, 37, 38, 38a und ehemaliges Pförtnerhaus sowie die zwischen den Gebäuden
liegenden Verkehrswege und ausgedehnte Grünanlagen umfasst. Im Rahmen der geplanten
Umnutzung ist eine Überprüfung der möglichen Altlastensituation des Gebietes vorzunehmen,
um zu klären, ob die zukünftig geplanten Nutzungen ohne Konflikte möglich sind, welche sich
eventuell
aus
ehemaligen
Nutzungen
und
daraus
resultierenden
schädlichen
Bodenveränderungen oder Altlasten ergeben könnten. Die Lage und Ausdehnung des
Untersuchungsgebietes sind in den Anlagen 1 und 2 dargestellt.
Die Grundstücksentwicklung Klinikum Bremen-Mitte GmbH & Co. KG der Freien Hansestadt
Bremen beauftragte das Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz am 17.04.2012 auf der
HR und OU weitere Flächen KBM
5
Grundlage des Angebotes vom 16.04.2012 mit der Durchführung einer Historischen Recherche
und einer Orientierenden Untersuchung für das Untersuchungsgebiet.
2. KENNTNISSTAND VOR UNTERSUCHUNGSBEGINN
2.1 Vorhandene Unterlagen und Kenntnisstand vor Untersuchungsbeginn
Für das Untersuchungsgebiet lagen keine Ergebnisse vorhergehender Untersuchungen
bezüglich schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten vor. Erkenntnisse über die Existenz
von Altablagerungen existieren nicht.
2.2 Beschreibung des Untersuchungsgebietes und Standortsituation
Die umzuwidmende Teilfläche erstreckt sich östlich der Sankt-Jürgen-Straße im zentralen
Bereich des Krankenhausgeländes bis westlich der Friedrich-Karl-Straße und liegt nördlich des
B-Plangebietes 2364. Im Norden bzw. Nordwesten wird das Gebiet vom zukünftig vom KBM
genutzten Gelände bzw. im Bereich der Kinderklinik von der Bismarckstraße begrenzt.
Auf dem weitläufigen Untersuchungsgelände befinden sich u. a. das Zentralgebäude, die alte
HNO (gegenwärtig als Fortbildungszentrum genutzt), ein Teil der HNO-Klinik, das Gebäude 2829-30, in der gegenwärtig Werkstätten, Technik und Transport der Klinik untergebracht sind,
Verwaltungsgebäude, die Kinderklinik, eine Kirche und einige gegenwärtig nicht genutzte
Gebäude. Zwischen den Gebäuden befinden sich Verkehrswege und ausgedehnte Grün- und
Parkplatzflächen.
Nach der geologischen Karte von Preußen und benachbarten deutschen Ländern, Ausgabe von
1931, Blatt Hemelingen, liegen im Westen des Untersuchungsgebietes holozäne Dünensande
und im Osten humose Tone, die als Schlick- und Kleiböden in z. T. dünnen Decken auf
Flachmooren, Sanden oder Schlick ausgebildet sind.
Nach der Baugrundkarte Bremen, Teil A, Blatt Stadtmitte, liegen im Westen des
Untersuchungsgebietes 1 – 5 m mächtige nichtbindige Bodenarten über bindigen und/oder
organischen Bodenarten mit weicher bis steifer Konsistenz (holozäne Weichschichten,
Auenlehme) vor. Im östlichen Bereich der Teilfläche sind demnach 10 Meter und mächtigere
bindige und organische Bodenarten über nichtbindigen Bodenarten zu erwarten. In einem
kleinen inselförmigen Bereich (östlich des Zentralgebäudes bis zur HNO-Klinik) sind zudem
größer 10 m mächtige nichtbindige in Vergesellschaftung mit bindigen und organischen
Bodenarten verzeichnet.
Nach der Baugrundkarte Bremen, Teil E (Grundwasserverhältnisse im oberen
Grundwasserleiter) Ausgabe von 1980, ist im Bereich des Krankenhauses ein
Absenkungstrichter vorhanden, der das Grundwasser von West, Nord, Süd und Ost in das
HR und OU weitere Flächen KBM
6
Untersuchungsgebiet fließen lässt. Der Grundwasserstand ist bei ca. 0,40 bis 0,50 m NN zu
erwarten.
3. UNTERSUCHUNGSKONZEPT
3.1 Historische Kurzrecherche
Für das Grundstück Sankt-Jürgen-Straße 1 liegen in einer Adressbuchrecherche Einträge für
das Zentralkrankenhaus, die Staatliche Chemische Untersuchungsanstalt, das Staatliche
Hygieneinstitut und das Landesuntersuchungsamt vor. Da einzelne möglicherweise
kontaminationsrelevante Nutzungen nicht ausgewiesen sind, war für das gesamte
Untersuchungsgebiet eine Historische Kurzrecherche zu erstellen. Die durchzuführenden
Arbeiten basieren auf dem „Merkblatt für die Durchführung von Historischen Recherchen“
(Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, Referat Bodenschutz, 26.04.2004). Die Darstellung der
Ergebnisse erfolgt in Abstimmung mit dem SUBV.
3.2 Orientierende Untersuchung
Grundlagen der Untersuchungsplanung ergaben sich aus den Ergebnissen der Historischen
Kurzrecherche. In der HR wurden ehemalige potenziell kontaminationsrelevante Nutzungen in
verschiedenen Bereichen des Untersuchungsgebietes ausgewiesen. Neben dem Verdacht auf
das Vorhandensein schadstoffbelasteter Auffüllungsmaterialien waren hauptsächlich
potenzielle Verunreinigungen mit leichtflüchtigen Schadstoffen (leichtflüchtige aromatische und
chlorierte Kohlenwasserstoffe) zu untersuchen.
Um Aussagen über die geologische Beschaffenheit des Untergrundes und potenzielle
Kontaminationen treffen zu können, waren in den Verdachtsbereichen Kleinrammbohrungen
(KRB) abzuteufen. Die KRB waren fachgerecht anzusprechen und zu beproben. Aufgrund der
Ergebnisse vor Ort und der Ergebnisse der HR sollten ausgewählte Proben analysiert werden.
Hierbei waren die potenziellen Kontaminationen, die aufgrund der Nutzung des jeweiligen
Bereiches zu erwarten waren, besonders zu berücksichtigen. Neben der Entnahme von
Bodenproben aus Bohrungen war vorgesehen, auf den ausgedehnten Freiflächen (Grün- und
Parkplatzflächen) Oberbodenmischproben zu entnehmen. In Bereichen mit Verdacht auf die
ehemalige Verwendung von Lösungsmitteln sollten Bodenluftmessstellen eingerichtet und
beprobt werden. Um außerdem Aussagen über die mögliche Verunreinigung des Grundwassers
mit leichtflüchtigen Schadstoffen treffen zu können, waren im Nahbereich potenzieller
Eintragsorte leichtflüchtiger Schadstoffe mehrere Beprobungen des oberen Grundwasserleiters
mit Hilfe der Direkt-Beprobung vorzunehmen.
Ausgewählte Boden-, Bodenluft- und Grundwasserproben waren zu analysieren. Insgesamt war
für das gesamte Plangebiet die Durchführung von 18 KRB, die Entnahme von acht
Oberbodenmischproben, die Installation und Beprobung von 14 Bodenluftmessstellen und die
Entnahme von fünf Grundwasserproben vorgesehen. Bei der Angebotserstellung konnte
HR und OU weitere Flächen KBM
7
aufgrund der noch nicht vorliegenden Ergebnisse der HR lediglich eine Schätzung der
durchzuführenden technischen Untersuchungen vorgenommen werden, die aufgrund der
Ergebnisse vorhergehender Untersuchungen im Bereich des Krankenhausgeländes
vorgenommen worden war. Die Tiefe der Bohrungen sollte sich nach den Ergebnissen vor Ort
richten. Bei Kontaminationen bzw. anthropogenen Auffüllungen waren sie bis in den
unbelasteten Boden, den Grundwassergeringleiter bzw. bis maximal in das Grundwasser
abzuteufen.
Sämtliche Aufschlussarbeiten und Probenahmen sowie die Überwachung der Feldarbeiten
wurden durch das Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz, Linienstraße 19, 28203
Bremen, durchgeführt. Die chemischen Analysen wurden von den Laboratorien Dr. Döring
GmbH, Haferwende 12, 28357 Bremen vorgenommen.
HR und OU weitere Flächen KBM
8
4. DURCHGEFÜHRTE UNTERSUCHUNGEN
4.1 Historische Recherche
Im Archiv des Bauordnungsamtes wurden die Akten des Krankenhauses Sankt-Jürgen-Straße
eingesehen und ausgewertet. Auf eine zusätzliche Auswertung von Aktenbeständen im
Staatsarchiv Bremen und im Gewerbeaufsichtsamt wurde aufgrund der erforderlichen zügigen
Bearbeitung des Projektes verzichtet. Weiterhin wurden Ortsbegehungen inklusive Erstellung
einer Fotodokumentation und Personenbefragungen durchgeführt und weitergehende Literatur
gesichtet und ausgewertet. In der Tabelle 1 sind die Ämter, Behörden und sonstigen
Institutionen aufgeführt, bei denen Akten, Unterlagen und weitere Informationen eingesehen
bzw. ausgewertet wurden.
Quelle
erhaltene Unterlagen/Informationen
SUBV, Referat Bodenschutz
x
x
x
Ergebnisse eines Auszuges der
Adressbuchrecherche
Ausgaben der DGK , Maßstab 1 : 5.000 und
Vergrößerung auf 1 : 2.500, Blatt Gröpelingen
Einsichtnahme in die Karte der Auffüllungsbereiche
im Land Bremen, NLfB, Ausgabe vom 30.01.2004
Bauordnungsamt Bremen, Archiv
x
Mitarbeiter des Klinikums Bremen Mitte
Informationen zur Historie, Anlagentechnik, ehemaligen
(u. a. technische Abteilung,
und aktuellen Nutzungen verschiedener Gebäude,
Krankenhausökologin, Hygieneabteilung,
Entsorgung von Abfällen, Lagepläne von Ver- und
Hygienebeauftragte, Öffentlichkeitsarbeit)
Entsorgungsleitungen etc.
Umweltbundesamt (Berlin), Robert Koch
Informationen über Medizinhistorie, Historie der
Institut (Dessau), Deutsche Gesellschaft für
Desinfektion und Sterilisation, verwendete Stoffe etc.
Grundstücksakten (ab 1899)
Hygiene und Mikrobiologie (Würzburg),
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege (Hamburg),
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (Dortmund), Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte, Bonn
Tabelle 1:
Verzeichnis der recherchierten Quellen
4.2 Feldarbeiten
Die Feldarbeiten wurden in der Zeit vom 02.05. bis zum 10.05.2012 durchgeführt. Auf den
ausgedehnten Freiflächen wurden insgesamt 7 Oberbodenmischproben entnommen. Die
Entnahmetiefe betrug jeweils 0,00 – 0,35 m. Auf eingemessenen Flächen wurde mit dem
HR und OU weitere Flächen KBM
9
Stechzylinder eine rasterförmige Einzelprobeentnahme durchgeführt. Für die BMP wurden
jeweils fünfzehn Einzelproben zu Mischproben vereint. Von den Mischproben wurde nach dem
Kegelmischverfahren jeweils eine repräsentative Teilmenge gewonnen. Die Lage der
Oberbodenprobenentnahmen ist der Anlage 6 zu entnehmen.
Zur Erkundung des Untergrundes und zur Entnahme von Bodenproben wurden im Bereich des
Untersuchungsgebietes inklusive umgesetzter Bohrungen insgesamt 21 KRB abgeteuft. Aus
den Bohrungen wurden 49 Bodenproben entnommen. Alle Bohransatzpunkte wurden unter
Auswertung der Ergebnisse der Historischen Recherche und sämtlicher verfügbarer Kabel- und
Leitungspläne festgelegt. Die KRB wurden mit einem fahrbaren hydraulischen Bohrgerät
abgeteuft (Sonden-‡ 80 und 60mm). Bei Bohransatzpunkten mit befestigter Oberfläche
(Verbund- oder Kopfsteinpflaster, Gehwegplatten) wurde zunächst die Oberflächenbefestigung
ausgebaut. Die Summe der insgesamt abgeteuften Bohrmeter betrug 61,60 m. Die
Bohrarbeiten erfolgten in Begleitung eines Dipl.-Ing., der die geologische Beschreibung der
angetroffenen Sedimente vornahm. Die Bohransatzpunkte wurden eingemessen und in
Lagepläne übertragen. Die Lage der KRB ist in der Anlage 5 dargestellt.
In Anlehnung an E DIN ISO 10381, Teil 1 - 4, wurde die Probenahme durchgeführt. Aus den
waagerecht abgelegten Bohrsonden wurden insgesamt 49 Bodenproben in luftdichtschließende
Weithalsgläser entnommen. Die Bodenprobeentnahme wurde meter- oder schichtweise bzw.
bei Auffälligkeit durchgeführt. Nach dem Anschnitt des Bohrkerns mit einem Stahlspachtel
wurden die für die Probenahmen vorgesehenen Kernabschnitte markiert und mittels eines
Probenlöffels aus der Mitte des Sondenquerschnittes entnommen. Die Proben wurden in
Kühltaschen dunkel aufbewahrt und am gleichen Tag zum untersuchenden Labor bzw. in das
Probenlager transportiert. Für später erforderliche Wiederholungsmessungen wurden
Rückstellproben gebildet und archiviert. Die Kenndaten aller Bohrungen, Probenentnahmen etc.
sind in der Tabelle 2 im Anhang A zusammengestellt. Aus den Einzelproben 1C, 2C, 3B und 4B
(Beimengungen von anthropogenen Fremdanteilen) wurde für die Analytik die aliquote
Mischprobe MP1-4 gebildet. Neben dieser Mischprobe wurden weitere Einzelproben aus den
Bohrungen für die Analytik auf auffüllungsbedingte Schadstoffe (PAK und Schwermetalle)
ausgewählt.
Aufgrund des Verlaufs einer Vielzahl von Versorgungsleitungen auf dem Klinikgelände [u. a.
Außen- und Straßenbeleuchtung, Strom- und Gasleitungen, Fernwärmeleitungen, interne
Nachrichtenleitungen (Glasfaser, Kabel- und Rohrpost), Telefonkabel, Medizinische Gase
(Sauerstoff- und Druckluftleitungen), Ab- und Frischwasserleitungen, nicht mehr in Betrieb
befindliche Heizungs-, Dampf- und Kondensatleitungen, Lehrrohrsysteme und Kabelführungen]
musste für einen Teil der Bohrungen vorgeschachtet werden. Im Bereich der ehemaligen
Desinfektionsgrube (1914, vgl. Anlage 3), die zum Großteil von einer Straße überbaut ist,
konnte bei den Vorschachtarbeiten aufgrund des Verlaufs mehrerer Leitungen kein Bohrpunkt
freigeschachtet werden. An diesem Ansatzpunkt musste darum die Durchführung einer
Bohrung unterbleiben.
In ausgewählten Bereichen wurden insgesamt 15 temporäre Bodenluftmessstellen (BL)
eingerichtet und beprobt. Zum Einsatz kam das Bodenluft-Direktentnahmesystem der Fa. Stitz.
Die Stitz-Sonde wurde von Hand bis in die angestrebte Teufe vorgetrieben und die
HR und OU weitere Flächen KBM
10
Bodenluftprobenahme durchgeführt. Die Bodenluftprobe wurde als Anreicherungsprobe auf
Aktivkohle entnommen. Um einen gasdichten Abschluss der Bodenluftmessstelle gegenüber
der Atmosphäre sicherzustellen, wurde vor Durchführung der Probenahme die Bodenluft
abgesaugt und die Komponenten Kohlendioxid und Sauerstoff in der Bodenluft gemessen. Zum
Einsatz kam hierbei ein Polytector II G750 des Herstellers GfG. Die Messung dieser
Komponenten gewährleistet die Überprüfung der Dichtigkeit und einer möglichen Beeinflussung
durch atmosphärische Luft. Zusätzlich wurden während des Abpumpvorganges die
meteorologischen Daten gemessen und im Probenahmeprotokoll vermerkt. Die
Anreicherungsproben wurden mit einer Accuro-Pumpe des Herstellers Dräger gewonnen. Die
Protokolle der Bodenluftprobenahmen finden sich im Anhang E. In der Anlage 4 ist die Lage der
Bodenluftmessstellen dargestellt.
Um die mögliche Beeinflussung des Grundwassers im Untersuchungsgebiet durch
leichtflüchtige Schadstoffe zu überprüfen, wurden insgesamt sieben Beprobungen des oberen
Grundwassers durchgeführt. Die Probenahme wurde mittels der Direkt-Probe oder der directpush-Entnahme vorgenommen. Für die direkte Beprobung des Grundwassers wurde der
Wasserprobenehmer, ein verlängerbares Hohlbohrgestänge mit Außenfilter, in den obersten
wassergesättigten Bereich getrieben und mittels einer durch das Bohrgestänge eingeführten
Schlauchleitung
mit
Fußventilpumpe
die
Grundwasserprobe
gewonnen.
Um
Schadstoffverschleppungen zu vermeiden, wurde für jede Beprobung neues Schlauchmaterial
verwendet. Die Grundwasserproben wurden für die Analytik auf leichtflüchtige Schadstoffe als
Head-Space-Proben, für die Analytik auf MKW und PAK in 1l Braunglasflaschen gewonnen. Es
wurden jeweils zwei Parallelproben entnommen, die am gleichen Tag dem untersuchenden
Labor zugeführt wurden. Die Grundwasser-DP-Proben wurden in Tiefen von 4,00 bis 5,00 m u.
GOK entnommen. Bei den Feldarbeiten wurden östlich des Gebäudes 28-29-30 eine ÜberflurGrundwassermessstelle vorgefunden. Diese Messstelle soll nach Angaben von Mitarbeitern des
KBM ehemals für die beim Neubau der Küche vorgenommene Grundwasserabsenkung
eingerichtet worden sein. Informationen über durchgeführte Analysen aus der
Grundwassermessstelle lagen nicht vor. Da die GWM im direkten Nahbereich der Werkstätten
liegt, wurde aus der Messstelle ebenfalls eine Grundwasserprobe entnommen.
Grundwasserproben mittels DP wurden aus den Bohrungen KRB10, KRB11, KRB12, KRB13,
KRB14, KRB17 und KRB18 im jeweils direkten Nahbereich ehemaliger oder gegenwärtig noch
betriebener Werkstätten (Malerei, Tischlerei, Mechanik) entnommen.
4.3 Laborarbeiten
Die chemische Analytik der Boden-, Bodenluft- und Wasserproben wurde von den
Laboratorien Dr. Döring, Haferwende 12, 28357 Bremen durchgeführt. Die
Untersuchungsverfahren für die einzelnen Parameter sind den Laborberichten im Anhang G zu
entnehmen.
HR und OU weitere Flächen KBM
11
5. ERGEBNISSE
5.1 Ergebnisse der Historischen Recherche
Die Grundsteinlegung für das Neue städtische Krankenhaus an der Wisch erfolgte im Juli 1849.
Im August 1851 wurde nach zweijähriger Bauzeit der erste Patient aufgenommen. Das erste
fertig gestellte Gebäude war die Alte HNO, später Alte Innere. Neben der medizinischen wurde
zuerst eine chirugische und eine geburtshilfliche Abteilung betrieben. Personen mit
ansteckenden Krankheiten (Pocken und Cholera) wurden in sich abgeschlossenen
Absonderungsbauten untergebracht. Außerhalb des Haupthauses existierte zunächst eine
Dampfwäscherei, eine Leichenkammer ein Sektionszimmer und ein Laborraum für
mikroskopische Untersuchungen. Ebenfalls getrennt vom Haupthaus wurde die Irrenanstalt
errichtet. Die Klinik wurde in den Folgejahren um den Eiskeller, Pförtnerhaus, die chirugische
Klinik, das Kesselhaus mit Werkstätten, verschiedene Baracken und Stallungen, das
Wöchnerinnenasyl, die Dermatologie, das Hygieneinstitut und die Pathologie ergänzt. Der
Gebäudebestand des Krankenhauses um 1914 ist auf einem Lageplan im Anhang B dargestellt.
In den ersten Jahren wurde das Krankenhaus autark versorgt. Die benötigten pflanzlichen
Lebensmittel, Fleisch und Milch wurden auf eigenem Grund produziert. Geheizt wurde in den
Gebäuden zunächst mit Torf. Ab 1859 wurde das Krankenhaus an die städtische Gasleitung
angeschlossen. Die eigene Wasserversorgung wurde 1871 aufgegeben und das Gelände an
die städtische Wasserver- und -entsorgung angeschlossen. Um 1892 begann die
Elektrifizierung auf dem Gelände. 1908 wurde die erste Röntgenabteilung im Krankenhaus
eröffnet. Mit Beginn des 20. Jahrhunderts wurde zudem vermehrt eine verdichtende Bauweise
auf dem Krankenhausareal realisiert. Von der aus hygienischen Gründen zuvor präferierten
Baracken- oder Pavillonbauweise wurde aus ökonomischen Gründen Abstand genommen.
In Folge wurden verschiedene Krankenhausareale umgebaut, modernisiert und aufgrund
veränderter Umstände umgenutzt. Lagepläne der Gebäudebestände um 1920, 1939 und 2006
liegen im Anhang B bei.
Nach Recherchen bei verschiedenen Institutionen (vgl. Tabelle 1 in Kapitel 4) wurden in
Krankenhäusern ab Mitte des 19. Jahrhunderts neben Chlorkalk auch phenolische
Verbindungen (Karbol), Lysol und Creolin zur Desinfektion verwendet. Diese stark riechenden
Substanzen wurden zur Handdesinfektion und Geräte- und Raumdesinfektion verwendet. In der
jüngeren Vergangenheit fanden vermehrt Formaldehyd, Jodverbindungen und Alkohole
Anwendung. Desinfektion und Sterilisation wurden außerdem vermehrt mit Hitze
(Dampfsterilisation) durchgeführt. Die Dampferzeuger innerhalb des Klinikbereiches arbeiteten
mit Gas oder Elektrizität bzw. wurden über Fernwärmeleitungen gespeist. Aus der ehemaligen
Verwendung der o. g. Stoffe für Desinfektionszwecke innerhalb der Gebäude ist keine
Kontaminationsrelevanz für Böden oder Grundwasser ableitbar.
Der Großteil der potenziell kontaminationsrelevanten Nutzungen im Bereich des
Krankenhausareals liegt außerhalb des Untersuchungsgebietes. Hierzu gehören u. a. die Neue
Wäscherei, in der zeitweise auch eine chemische Reinigung unter Verwendung leichtflüchtiger
chlorierter Kohlenwasserstoffe betrieben wurde, das zentrale Heizwerk mit Brennstofflager und
HR und OU weitere Flächen KBM
12
die Zentralapotheke mit diversen Spiritus-, Xylol- und Äthertanks (abgerissen 2012). Während
des zweiten Weltkrieges waren ab 1941 diverse Schäden durch Bombardierungen auf dem
Krankenhausgelände zu verzeichnen. Nach Angaben von Mitarbeitern der Klinikgärtnerei sind
flächendeckend mit bis zu dezimeterstarken Bauschuttauffüllungen auf dem Klinikgelände zu
rechnen.
Nach den vorliegenden Informationen erfolgte die Entsorgung von Abfällen in der
Vergangenheit geordnet. Strahlungsaktive und andere besonders überwachungsbedürftige
Substanzen unterliegen hierbei der besonderen Überwachung. Hinweise auf die ehemalige
Entsorgung von Abfällen auf dem Klinikgelände (Asche- oder Müllgruben) ergab die historische
Recherche nicht.
Im Bereich der Untersuchungsfläche liegen ausgedehnte Freiflächen vor. Da es nicht
vollständig auszuschließen war, dass in diesen Bereichen in den vergangenen 150 Jahren
möglicherweise schadstoffbelastete Materialien anthropogen aufgefüllt wurden, bestand für
diese Flächen Untersuchungsbedarf.
Außerdem wurden in verschiedenen Bereichen Werkstätten betrieben. Da nicht vollständig
auszuschließen war, dass in diesen Werkstätten auch mit leichtflüchtigen Schadstoffen
umgegangen worden ist, waren diese Werkstattbereiche stichprobenartig zu untersuchen.
Ein weiterer kontaminationsrelevanter Verdachtsmoment ergab sich für eine Desinfektionsgrube
(verzeichnet in Plänen aus dem Jahr 1914), die zum Großteil von einer Straße überbaut ist.
Aufgrund der Ergebnisse vorhergehender Untersuchungen im Nahbereich von
Krankenhauslabors (vgl. /2/) war für die anderen im Untersuchungsgebiet betriebenen Labors
kein weiterer Untersuchungsbedarf abzuleiten.
5.2 Ergebnisse der technischen Untersuchungen
5.2.1 Ergebnisse der Bohrungen
Im Bereich der Untersuchungsfläche wurden die KRB 1 bis KRB 18 abgeteuft. Drei KRB
mussten aufgrund von Bohrhindernissen umgesetzt werden. Im Nahbereich der ehemaligen
Desinfektionsgrube konnte aufgrund des Verlaufs von Leitungen kein Bohrpunkt freigeschachtet
und keine Bohrung abgeteuft werden.
In den Bohrungen KRB 1 bis KRB 18 wurden jeweils zunächst sandige bis kiesige
anthropogene Auffüllungen erbohrt. Diese wies Mächtigkeiten von 0,20 (KRB 16) bis maximal
2,40 m (KRB 8) auf. In der Regel waren Beimengungen von Bauschuttbestandteilen
(hauptsächlich Rotsteinbruch, untergeordnet Beton-, Sandstein-, Kalksandsteinbruch)
vorhanden, die z. T. sehr vereinzelt aber auch in stärkeren Lagen vorhanden waren. Vereinzelt
wurden geringe Beimengungen von Schlacke und in Einzelfällen Glas, Porzellan und Holzkohle
oder Kohle vorgefunden. In der RKS 4 lag von 1,40 – 1,43 m ein geringmächtiger vermutlicher
Aschebereich vor. Weitere organoleptische Auffälligkeiten waren in den erbohrten
Auffüllungsbereichen nicht vorzufinden. Eindeutig schadstoffbelastete Auffüllungsmaterialien
HR und OU weitere Flächen KBM
13
wie etwa Brandschutt, Teer oder ölbeaufschlagte Bereiche wurden in den Bohrungen nicht
vorgefunden.
Unterhalb der Auffüllung wurden anstehende Mittel- bis Feinsande oder bindige und/oder
organische Weichschichten erbohrt. Letztere lagen zum Teil in Wechsellagerung vor. Auf den
Torfen und Auelehmen war vereinzelt ein Stauwasserhorizont ausgebildet, in einzelnen
Bohrungen lag das Grundwasser gespannt unterhalb dieser Weichschichten vor. Auch einzelne
den Weichschichten eingelagerte Sandlinsen waren wassergesättigt. Stau-, Schicht- oder
Grundwasser wurde in Tiefen von 1,95 bis 4,40 m u. GOK angetroffen. Olfaktorische
Besonderheiten, die Hinweise auf Verunreinigungen hätten geben können (etwa Gerüche nach
Mineralöl, Lösemittel, Phenole o. a.) wurden in keiner Bohrung festgestellt.
Bei der Entnahme der Oberbodenmischproben BMP1 bis BMP7 wurden humose Sande
vorgefunden. Ab einer Tiefe von 0,10 bis 0,30 m waren den Einzelproben vermehrt
Bauschuttanteile, i. d. R. Rotsteinbruch beigemengt. Vereinzelt waren in den Einzelproben
Schlackebestandteile vorhanden. Insgesamt wiesen die Oberbodenmischproben keine
Auffälligkeiten auf.
5.2.2 Ergebnisse der chemischen Untersuchungen
Die Analysenergebnisse sind in den Tabellen 3.1 bis 3.3 im Anhang A zusammengestellt. Die
Prüfberichte des chemischen Labors liegen im Anhang G bei.
Bewertungskriterien
Für die Bewertung der Ergebnisse der chemischen Untersuchungen wurden die BBodSchV,
die Empfehlungen der LAWA, die LAGA-Zuordnungswerte und z. T. die vorläufigen
Orientierungswerte für die Schadstoffbewertung Pfad Boden-Mensch für Kinderspielflächen
und Wohngebiete entsprechend der Ableitung des Instituts für Umweltanalyse berücksichtigt.
In der Bodenschutz- und Altlastenverordnung werden Untersuchungsverfahren sowie Prüf-,
Maßnahmen-, und Vorsorgewerte für verschiedene Nutzungen und Wirkungspfade definiert.
Das Bundes-Bodenschutzgesetz gibt folgende Definitionen:
Prüfwerte: Werte, bei deren Überschreitung unter Berücksichtigung der Bodennutzung eine
einzelfallbezogene Prüfung durchzuführen und festzustellen ist, ob eine schädliche
Bodenveränderung oder Altlast vorliegt (§ 8 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1).
Maßnahmenwerte: Werte für Einwirkungen oder Belastungen, bei deren Überschreitung unter
Berücksichtigung der jeweiligen Bodennutzung in der Regel von einer schädlichen
Bodenveränderung oder Altlast auszugehen ist und Maßnahmen erforderlich sind (§ 8 Abs. 1
Satz 2 Ziffer 2).
HR und OU weitere Flächen KBM
14
Vorsorgewerte: Bodenwerte, bei deren Überschreitung unter Berücksichtigung von geogenen
oder großflächig siedlungsbedingten Schadstoffgehalten in der Regel davon auszugehen ist,
dass die Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung besteht (§ 8 Abs. 2 Ziffer 1).
Ferner liefert die BBodSchV nutzungsabhängig unterschiedliche Werte für Kinderspielflächen,
Wohngebiete, Park- und Freizeitanlagen, Industrie- und Gewerbegebiete.
Für die Bewertung der chemischen Analysen wurden in Abhängigkeit der zukünftig geplanten
Nutzungen die Prüfwerte für Kinderspielflächen und Wohngebiete herangezogen.
Da in der BBodSchV derzeit keine Kupfer- und Zink-Prüfwerte für den Pfad Boden-Mensch
existieren, wurde auf die vorläufigen Orientierungswerte für die Schadstoffbewertung Pfad
Boden-Mensch für Kinderspielflächen oder Wohngebiete entsprechend der Ableitung des
Instituts für Umweltanalyse im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Frauen, Arbeit
und Soziales zurückgegriffen. Diese vorläufigen Orientierungswerte betragen für Kupfer 3.000
bzw. 6.000 mg/kg und für Zink 10.000 bzw. 20.000 mg/kg.
In den Tabellen 3.1 – 3.3 im Anhang A sind zudem Prüf- und Schwellenwerte der LAWA mit
aufgelistet.
Die LAWA-Liste (Empfehlungen für die Erkundung, Bewertung und Behandlung von
Grundwasserschäden, Länderarbeitsgemeinschaft Wasser, 1994) liefert Prüf- und
Maßnahmenschwellenwerte, die insbesondere aus dem Gefährdungspotenzial für das
Schutzgut Grundwasser durch Bodenkontaminationen abgeleitet sind. Zur Beurteilung von
Schadstoffbelastungen werden für die folgenden Orientierungswerte Bereiche angegeben:
Prüfwert: Der obere Bereichswert wird von der Langzeittoxizität (z. B. Trinkwassergrenzwert),
der untere Bereichswert von einer deutlichen Überschreitung des Referenzwertes (geogener
Hintergrund einschließlich der ubiquitären Belastung) abgeleitet. Prüfwerte sind Werte, bei
deren Unterschreitung der Gefahrenverdacht in der Regel als ausgeräumt gilt. Bei
Überschreitung ist eine Sachverhaltsermittlung geboten. Maßnahmenschwellenwert: Die
Bereichswerte entsprechen unter Berücksichtigung der Dosis-/Wirkungsbeziehung einem
Mehrfachen der Langzeittoxizitätswerte. Maßnahmenschwellenwerte sind Werte, deren
Überschreitung i. d. R. weitere Maßnahmen, z. B. eine Sicherung oder Sanierung auslöst. So
liegt der Prüfwertbereich für LHKW beispielsweise bei 2 – 10 µg/l, der Bereich des
Maßnahmenschwellenwertes bei 20 – 50 µg/l. Als Orientierungswert für Bodenbelastungen liegt
der Prüfwertbereich für LHKW bei 1 – 5 mg/kg, der Maßnahmenschwellenwertbereich bei
5 – 25 mg/kg. Und der Bereich des Prüfwertes für LHKW-Belastungen in der Bodenluft beträgt
5 – 10 mg/m³.
Außerdem wurden von der LAWA im Jahr 2004 Geringfügigkeitsschwellenwerte für die
Beurteilung schädlicher Grundwasserverunreinigungen abgeleitet. Nach der LAWA bildet die
Geringfügigkeitsschwelle bzw. die Überschreitung der Schwellenwerte die Grenze zwischen
einer geringfügigen Veränderung und einer schädlichen Verunreinigung des Grundwassers. Der
Prüfwert der BBodSchV für den Pfad Boden-Grundwasser, der für den Übergangsbereich der
ungesättigten zur wassergesättigten Bodenzone gilt, beträgt z. B. für LHKW 10 µg/l. Wird im
wassergesättigten Bereich ein Gehalt größer 10 µg/l vorgefunden, ist aufgrund von Verdünnung
HR und OU weitere Flächen KBM
15
bzw. Vermischung mit dem Grundwasser davon auszugehen, dass der Gehalt im
Übergangsbereich 10 µg/l deutlich übersteigt.
Über die Zuordnungswerte der LAGA (Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall 20,
Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen, Technische
Regeln, November 2003) werden die Verwertungsmöglichkeiten mineralischer Abfälle
kategorisiert. In Abhängigkeit von den festgestellten Schadstoffgehalten wird zu verwertender
Boden oder Bauschutt Einbauklassen zugeordnet. Die Zuordnungswerte Z 0 bis Z 2 stellen die
Obergrenze der jeweiligen Einbauklasse bei der Verwertung von Boden im Erd-, Straßen-,
Landschafts- und Deponiebau sowie bei der Verfüllung von Baugruben und
Rekultivierungsmaßnahmen dar.
Die Zuordnungswerte beschreiben folgende Einbauklassen:
Z 0: Uneingeschränkter Einbau
Die Gehalte bis zum Zuordnungswert Z 0 kennzeichnen weitestgehend natürlichen Boden. Bei
Unterschreitung der Z 0-Werte ist ein uneingeschränkter Einbau von Boden möglich.
Z 1: Eingeschränkter offener Einbau
Die Zuordnungswerte Z 1 (Z 1.1 und ggf. Z 1.2) stellen die Obergrenze für den offenen Boden
unter Berücksichtigung bestimmter Nutzungseinschränkungen dar. Maßgebend für die
Festlegung der Werte ist i. d. R. das Schutzgut Grundwasser. Grundsätzlich gelten die Z 1.1Werte. Darüber hinaus kann - sofern dieses landesspezifisch festgelegt ist - in hydrogeologisch
günstigen Gebieten Boden mit Gehalten bis zu den Z 1.2-Werten eingebaut werden. Dies gilt
bei Bodenaustausch und -ersatz nur für Flächen, die bereits eine Vorbelastung des Bodens >
Z 1.1 aufweisen (Verschlechterungsverbot). Aufgrund der im Vergleich zu den
Zuordnungswerten Z 1.1 höheren Gehalte ist bei der Verwertung bis zur Obergrenze Z 1.2 ein
Erosionsschutz (z. B. geschlossene Vegetationsdecke) erforderlich.
Z 2: Eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen
Die Zuordnungswerte Z 2 stellen die Obergrenze für den Einbau von Boden mit definierten
technischen Sicherungsmaßnahmen dar. Dadurch soll der Transport von Inhaltsstoffen in den
Untergrund und das Grundwasser verhindert werden. Maßgebend für die Festlegung der Werte
ist das Schutzgut Grundwasser.
Überschreitung der Z 2-Zuordnungswerte: Falls z. B. im Rahmen von Baumaßnahmen
dieser Boden ausgehoben wird, darf er nicht wieder eingebaut werden, sondern muss auf einer
Deponie entsorgt werden.
In der Tabelle 3.1 im Anhang A sind die Zuordnungswerte Z1.2 und Z2 mit aufgelistet.
HR und OU weitere Flächen KBM
16
Analysenergebnisse Boden
Insgesamt wurden aus den Bohrungen 49 Bodenproben entnommen. Weiterhin wurden sieben
Oberbodenmischproben entnommen. Die Analysenergebnisse der Bodenproben sind in der
Tabelle 3.1 im Anhang zusammengestellt.
Von den Bodenproben wurden zwölf auf Schwermetalle und auf PAK untersucht.
Die Arsen-Gehalte der untersuchten Bodenproben lagen in einem Bereich von 4,3 bis maximal
11 mg/kg. Diese Gehalte entsprechen der natürlichen Hintergrundbelastung und liegen deutlich
unterhalb des Prüfwertes der BBodSchV für Kinderspielflächen. Die Blei-Gehalte lagen mit
maximal 130 mg/kg deutlich unterhalb des BBodSchV-Prüfwertes für Kinderspielflächen von
200 mg/kg. Die Cadmium-Gehalte lagen in einem Bereich von kleiner Bestimmungsgrenze bis
maximal 0,3 mg/kg und damit deutlich unterhalb der herangezogenen Prüfwerte. In den auf
Chrom untersuchten Bodenproben wurde mit maximal 31 mg/kg in allen Fällen der Prüfwert für
Kinderspielflächen (200 mg/kg) unterschritten. Die festgestellten Nickel-Konzentrationen lagen
in einem Bereich von 4,7 bis maximal 22 mg/kg und unterschritten den Prüfwert für
Kinderspielflächen von 70 mg/kg deutlich. Eine Überschreitung der Quecksilber-Prüfwerte
wurde in keiner der untersuchten Bodenproben festgestellt. Die Konzentrationen der
untersuchten Bodenproben an Kupfer und Zink lagen in Einzelfällen geringfügig erhöht
gegenüber unbelasteten Böden vor, sämtlich jedoch deutlich unterhalb der vorläufigen
Orientierungswerte für Kinderspielflächen.
In den zwölf auf PAK untersuchten Bodenproben lagen die Konzentrationen in einem Bereich
von 0,249 bis maximal 22,51 mg/kg. Die dazugehörigen BaP-Belastungen lagen mit maximal
1,64 mg/kg sämtlich unterhalb des Prüfwertes der BBodSchV für Kinderspielflächen.
Analysenergebnisse Bodenluft
Insgesamt wurden 15 Bodenluftproben entnommen. Alle Bodenluftproben wurden auf LHKW
und BTEX untersucht. Die Analysenergebnisse der Bodenluftproben sind in der Tabelle 3.2 im
Anhang zusammengestellt.
In allen 15 Bodenluftproben lagen die Gehalte an BTEX unterhalb der Bestimmungsgrenze. Der
Prüfwert der LAWA von 5.000 – 10.000 µg/m³ wurde in allen Proben deutlich unterschritten.
In 14 der untersuchten Bodenluftproben lagen die Gehalte an LHKW unterhalb der
Bestimmungsgrenze. Lediglich in einer Bodenluftprobe (BL13) wurden mit in der Summe
64 µg/m³ Spuren an LHKW nachgewiesen, der Prüfwert der LAWA von 5.000 – 10.000 µg/m³
wurde in allen Proben deutlich unterschritten.
HR und OU weitere Flächen KBM
17
Analysenergebnisse Grundwasser
Im Direkt-Probe Verfahren wurden sieben Grundwasserproben entnommen. Außerdem wurde
eine Grundwassermessstelle beprobt. Die DP-Proben wurden auf LHKW und BTEX untersucht,
die Grundwasserprobe aus der Messstelle aufgrund der auffälligen Schwarzfärbung außerdem
auf PAK und MKW. Die Analysenergebnisse der Grundwasserproben sind in der Tabelle 3.3 im
Anhang zusammengestellt.
In allen Wasserproben wurden mit 0,4 bis maximal 2,9 µg/l Spuren an BTEX vorgefunden, der
Prüfwertbereich der LAWA wurde jeweils deutlich unterschritten.
LHKW wurden ebenfalls in allen untersuchten Wasserproben nachgewiesen. Die
Summengehalte lagen in einem Bereich von 0,1 bis maximal 4,5 µg/l. In sieben Proben wurde
der Prüfwertbereich der LAWA unterschritten, in der Probe 10 DP1 erreicht, jedoch nicht
überschritten. Der Maßnahmenschwellenwertbereich der LAWA wurde in allen Proben
unterschritten.
In der aus der Grundwassermessstelle entnommenen Grundwasserprobe wurden zudem die
Gehalte an PAK und MKW untersucht. Die Konzentrationen lagen jeweils unterhalb der
Bestimmungsgrenzen.
Grundwasserbelastungen
nachgewiesen.
HR und OU weitere Flächen KBM
oberhalb
der
heranzuziehenden
Prüfwerte
wurden
nicht
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6. ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG DER ERGEBNISSE
In einer durchgeführten historischen Kurzrecherche wurden die ehemaligen Nutzungen im
Bereich einer zu untersuchenden Teilfläche auf dem Gelände des Klinikums Bremen-Mitte
nördlich des B-Plangebietes 2364 ermittelt. Bei der Erstellung des Untersuchungskonzeptes
wurden aus den vorliegenden Ergebnissen Verdachtsbereiche (Verdacht auf nutzungsbedingte
Kontaminationen mit Schadstoffen) abgeleitet, für die Untersuchungsbedarf bestand. Zudem
wurden auf den ausgedehnten Freiflächen stichprobenartig Bohrungen abgeteuft, um das
Vorhandensein anthropogener Auffüllungen mit erhöhten Schadstoffbeimengungen zu
überprüfen. Im Rahmen der Orientierenden Untersuchung wurden auf der Untersuchungsfläche
insgesamt 18 Bohrungen (ohne abgebrochene Bohrungen) abgeteuft, Oberboden-, Boden-,
Bodenluft- und Grundwasserproben entnommen. Im gesamten Untersuchungsgebiet wurde
eine im Durchschnitt (arithmetisches Mittel aus allen Bohrungen) 1,68 m mächtige
anthropogene Auffüllung erbohrt. Diese sandige bis kiesige anthropogene Auffüllung besitzt
teilweise große Anteile von Bauschuttbeimengungen, die nach den vorliegenden Ergebnissen
hauptsächlich aus Rotsteinbruch und untergeordnet aus Beton-, Sandstein- und
Kalksandsteinbruch
bestehen.
Vereinzelt
wurden
geringe
Beimengungen
von
Schlackebröckchen vorgefunden und in Einzelfällen Glas- und Porzellanteile und Kohle. Die
erbohrte Auffüllung wies keinerlei olfaktorische Besonderheiten auf. Unterhalb der Auffüllung
stehen die gewachsenen Böden an, die aus Mittelsanden oder organischen und mineralischen
Weichschichten bestehen.
Flächendeckend wurden im Untersuchungsgebiet auf den ausgedehnten Freiflächen sieben
Oberbodenmischproben entnommen. Die Entnahmetiefe betrug 0,00 – 0,35 m. Bei der
Entnahme fiel auf, dass ab einer Tiefe von 0,10 – 0,30 m vermehrt unauffällige
Bauschuttbeimengungen
und
teilweise
Schlackebeimengungen
vorlagen.
Die
Oberbodenmischproben wurden auf auffüllungsrelevante Schadstoffe (Schwermetalle und PAK)
untersucht. In allen sieben untersuchten Oberbodenmischproben wurden die Prüfwerte der
BBodSchV für Kinderspielflächen unterschritten. Aus den 18 abgeteuften RKS wurden 49
Bodenproben entnommen. Auffällige Bodenproben bzw. eine Mischprobe der Bohrungen KRB1
– KRB 4 wurden ebenfalls auf Schadstoffe untersucht. Insgesamt wurden 12 Bodenproben auf
Schwermetalle und PAK untersucht.
Alle untersuchten Schadstoffgehalte lagen deutlich unterhalb der heranzuziehenden Prüfwerte.
Aufgrund der z. T. sehr heterogen zusammengesetzten anthropogenen Auffüllung, die
flächendeckend im Untersuchungsgebiet zu erwarten ist, sind kleinsträumig auch erhöht
vorliegende Schadstoffgehalte nicht auszuschließen. Die vorliegenden Analysenergebnisse
auch aus den Voruntersuchungen in anderen Bereichen des KBM (vgl. /2/, /4/) belegen jedoch,
dass dies lediglich in Einzelfällen und nicht großräumig zu erwarten ist. Überschreitungen
heranzuziehender Prüfwerte wurden in der hier vorgelegten Untersuchung nicht ermittelt.
Weiterhin wurden im Untersuchungsgebiet 15 Bodenluft- und acht Grundwasserproben
entnommen und chemisch untersucht. Verunreinigungen der Bodenluft oder des
Grundwassers, die über den heranzuziehenden Prüfwerten lagen, wurden nicht festgestellt.
HR und OU weitere Flächen KBM
19
Bei vorhergehenden Untersuchungen in anderen Bereichen des KBM-Geländes wurden in
Einzelfällen erhöhte Schadstoffgehalte vorgefunden, die auf anthropogene Beimengungen im
Auffüllungsmaterial zurückzuführen waren. Darum ist auch in anderen, bisher nicht
untersuchten Bereichen punktuell mit dem Vorhandensein belasteter Materialien zu rechnen.
Die ehemalige Ausbringung belasteter Auffüllungsmaterialien in nicht untersuchten Bereichen
kann nicht ausgeschlossen werden. Nutzungsbedingte Schadstoffbelastungen wurden im
Untersuchungsgebiet nicht festgestellt.
Bei zukünftigen Tiefbauarbeiten sind generell die geltenden Rechtsvorschriften zu
berücksichtigen. Der im Zuge künftiger Baumaßnahmen auf den Flächen ausgehobene Boden
ist weiterhin auf organoleptische Auffälligkeiten (Farbe, Geruch, Konsistenz) zu betrachten.
Ausgehobener Boden ist in Abstimmung mit der aufsichtführenden Behörde zu beproben und
zu analysieren und entsprechend der dann vorliegenden Ergebnisse einer geregelten
Verwertung zuzuführen.
Weitere Maßnahmen sind aufgrund der vorliegenden Ergebnisse nicht erforderlich.
Bremen, der 17. Mai 2012
Jörn Pesel
(Dipl.-Ing.)
HR und OU weitere Flächen KBM
20
7. AUSGEWERTETE UNTERLAGEN
/1/
Georgs Spital Eine Geschichte des Bremer Zentralkrankenhauses Sankt-Jürgen-Straße,
G. Sammet, Edition Temmen, 2001
/2/
Historische Recherche und Orientierende Untersuchung bezüglich schädlicher
Bodenveränderungen und Altlasten im Bereich des B-Planes 2364 in Bremen - Östliche
Vorstadt, ifab, 11.01.2007
/3/
Historische Kurzrecherche im Rahmen des Abbruchs der Häuser 2, 3, 13, 14/17, 15, 18,
Schuppen und Bunker auf dem Gelände KBM in Bremen-Östliche Vorstadt, ifab, 08.03.2011
/4/
Orientierende Untersuchung von Kontaminationsverdachtsbereichen bezüglich schädlicher
Bodenveränderungen und Altlasten auf dem Gelände des Klinikums Bremen Mitte, Kurzbericht,
ifab, 16.05.2011
HR und OU weitere Flächen KBM
21
Lage des
Untersuchungsgebietes
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Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz
Dipl. Ing. Jörn Pesel
Linienstraße 19 28203 Bremen
Tel.: 0421/ 794 38 71
Fax: 0421/ 794 38 72
Auftraggeber
Grundstücksentwicklung Klinikum
Bremen-Mitte GmbH & Co. KG
Projekt
Historische Erkundung und
Orientierende Untersuchungen
auf dem Gelände des KBM
Thema
Lage des Untersuchungsgebietes
Anlage: 1
Datum
05.12
Maßstab: ohne
f
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Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz
Dipl. Ing. Jörn Pesel
Linienstraße 19 28203 Bremen
Tel.: 0421/ 794 38 71
Fax: 0421/ 794 38 72
Auftraggeber
Grundstücksentwicklung Klinikum
Bremen-Mitte GmbH & Co. KG
Projekt
Historische Erkundung und
Orientierende Untersuchungen
auf dem Gelände des KBM
Thema
Lage des Untersuchungsgebietes
Anlage: 2
Datum
05.12
Maßstab: 1 : 5.000
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Untersuchungsgebiet
B-Plan 2364
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Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz
Dipl. Ing. Jörn Pesel
Auftraggeber
Grundstücksentwicklung Klinikum
Bremen-Mitte GmbH & Co. KG
Projekt
Historische Erkundung und
Orientierende Untersuchungen
auf dem Gelände des KBM
Thema
Lage relevanter Nutzungen
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Linienstraße 19 28203 Bremen
Tel.: 0421/ 794 38 71
Fax: 0421/ 794 38 72
Anlage: 3
Datum
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Werkstätten (Malerei/Tischlerei/Elektro)
ehemalige Desinfektionsgrube (1914)
Labor (im EG)
Trafo (im Keller, 1959)
Malerwerkstatt (im Keller, 1980)
Anbau für Malermaterialien (1980)
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ehemaliges Kesselhaus
interne Nummerierung d. KBM
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Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz
Dipl. Ing. Jörn Pesel
Auftraggeber
Grundstücksentwicklung Klinikum
Bremen-Mitte GmbH & Co. KG
Projekt
Historische Erkundung und
Orientierende Untersuchungen
auf dem Gelände des KBM
Thema
Lage der Bodenluftmessstellen
2
temporäre Bodenluftmessstelle
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Linienstraße 19 28203 Bremen
Tel.: 0421/ 794 38 71
Fax: 0421/ 794 38 72
Anlage: 4
Datum
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ausgedehnte Grün-/Freiflächen
Werkstätten (Malerei/Tischlerei/Elektro)
ehemalige Desinfektionsgrube (1914)
Labor (im EG)
Trafo (im Keller, 1959)
Malerwerkstatt (im Keller, 1980)
Anbau für Malermaterialien (1980)
Tischlerei/Sattlerei (1930)
ehemaliges Kesselhaus
interne Nummerierung d. KBM
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Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz
Dipl. Ing. Jörn Pesel
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ausgedehnte Grün-/Freiflächen
Werkstätten (Malerei/Tischlerei/Elektro)
ehemalige Desinfektionsgrube (1914)
Labor (im EG)
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Malerwerkstatt (im Keller, 1980)
Anbau für Malermaterialien (1980)
Tischlerei/Sattlerei (1930)
ehemaliges Kesselhaus
interne Nummerierung d. KBM
Grundstücksentwicklung Klinikum
Bremen-Mitte GmbH & Co. KG
Projekt
Historische Erkundung und
Orientierende Untersuchungen
auf dem Gelände des KBM
Thema
Lage der Kleinrammbohrungen
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Kleinrammbohrung
Auftraggeber
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Ingenieurbüro für Altlasten und Bodenschutz
Dipl. Ing. Jörn Pesel
Linienstraße 19 28203 Bremen
Tel.: 0421/ 794 38 71
Fax: 0421/ 794 38 72
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Grundstücksentwicklung Klinikum
Bremen-Mitte GmbH & Co. KG
Projekt
Historische Erkundung und
Orientierende Untersuchungen
auf dem Gelände des KBM
Thema
Lage der BMP-Entnahmeflächen
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Entnahmefläche von
Oberbodenmischproben
Auftraggeber
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ausgedehnte Grün-/Freiflächen
Werkstätten (Malerei/Tischlerei/Elektro)
ehemalige Desinfektionsgrube (1914)
Labor (im EG)
Trafo (im Keller, 1959)
Malerwerkstatt (im Keller, 1980)
Anbau für Malermaterialien (1980)
Tischlerei/Sattlerei (1930)
ehemaliges Kesselhaus
interne Nummerierung d. KBM
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