Anlage 8 zum Vertrag über die Versorgung mit „Betten“, Mobilitätshilfen und Treppenfahrzeugen mit dem FAB Beitrittserklärung __________________________________ (Name des Leistungserbringers) _____________________________________ (Straße des Leistungserbringers) ____________________________________ (Postleitzahl und Ort des Leistungserbringers) _____________________________________ (Institutionskennzeichen) Hiermit erklären wir ab unseren Beitritt zum Vertrag der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse über die Versorgung der Versicherten (ACTK 15 02 545) mit „Betten“, Mobilitätshilfen und Treppenfahrzeugen, in Kraft getreten am 01.08.2016, für Treppenfahrzeuge - Versorgungsbereich 18A Krankenpflegeartikel / Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege - Versorgungsbereich 19A Umsetz- und Hebehilfen - Versorgungsbereich 22A Lifter und Zubehör zu Liftern - Versorgungsbereich 22B Wir fügen Folgendes bei: die aktuelle Präqualifizierungsbestätigung für die oben angekreuzten Versorgungsbereiche, das Zertifikat nach EN ISO 9001 oder EN ISO 13485 (s. Anlage 1), die Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 6 Abs. 8 des Vertrages, nur bei VB 19A, 22A und 22B: Sicherheitsleistung gemäß § 6 Abs. 11 oder 15 des Vertrages, nur bei VB 19A: die Zertifikate über die Ausbildung mind. zur elektrisch unterwiesene Person (EuP) für zwei angestellte Mitarbeiter (mind. ein angestellter Mitarbeiter, wenn zusätzlich eine Kooperation mit einem Dienstleister besteht), nur bei VB 22A/22B: den Nachweis über eine angestellte Elektrofachkraft, sofern die Sicherheitstechnischen Kontrollen für die Hilfsmittel der angekreuzten Versorgungsbereiche nicht selbst durchgeführt werden: Angabe der externen Beauftragung: ________________________________________________________________________ Hiermit erklären wir ab unseren Beitritt zum Vertrag der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse über die Rückholung, Aufbereitung zur Einlagerung, Lagerhaltung, Bereitstellung zum Wiedereinsatz und Entsorgung (ACTK 15 02 546) von „Betten“, Mobilitätshilfen und Treppenfahrzeugen, in Kraft getreten am 01.08.2016, für Treppenfahrzeuge - Versorgungsbereich 18A Krankenpflegeartikel / Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege - Versorgungsbereich 19A Umsetz- und Hebehilfen - Versorgungsbereich 22A Lifter und Zubehör zu Liftern - Versorgungsbereich 22B Die dazu notwendigen Voraussetzungen gemäß der Anlage 1b werden von uns vollumfänglich erfüllt. ___________________________ Ort, Datum ___________________________ Stempel und Unterschrift Der Vertrag zwischen dem Leistungserbringer und der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse kommt erst zustande, wenn die AOK Bayern dies schriftlich bestätigt.
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