Bundesverband Crowdfunding zum Kleinanlegerschutzgesetz Transparent, verbraucherfreundlich und ausbaufähig Der Bundesverband Crowdfunding (BVCF) zieht nach einem Jahr Kleinanlegerschutzgesetz eine erste Bilanz. Transparenz und Verbraucherschutz werden dabei positiv erwähnt, Restriktionen bei Finanzierungsinstrumenten und Finanzierungssumme schränken jedoch die Plattformen ein - deshalb setzt sich der Bundesverband Crowdfunding für eine konsequente Weiterentwicklung des derzeitigen rechtlichen Rahmens ein. Am 10. Juli 2015 trat das Kleinanlegerschutzgesetz (KASG) in Kraft. Die Intention des Gesetzgebers war damals, Anleger nach mehreren großen Insolvenzen am Grauen Kapitalmarkt vor zweifelhaften Angeboten von Vermögensanlagen besser zu schützen. Seitdem greifen die Regelungen auch in den gesamten Bereich Crowdfunding ein. Ein Jahr nach dem Start zieht der Bundesverband Crowdfunding (BVCF) eine positive Bilanz: „Das Kleinanlegerschutzgesetz hat am Grauen Markt für mehr Transparenz gesorgt. Damit hat das Gesetz eine wesentliche Vorgabe erfüllt und stärkt den Verbraucherschutz“, so Jamal El Mallouki, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Crowdfunding. Doch so positiv das grundsätzliche Fazit auch ausfällt, im Detail offenbaren sich Schwächen. Für die Weiterentwicklung der Crowdfunding-Branche erweist sich der neu geschaffene Rechtsrahmen in der praktischen Anwendung als zu restriktiv: „Die Beschränkung der Crowdfunding-Ausnahme im Kleinanlegerschutzgesetz auf das Partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen und sonstige Vermögensanlagen ist langfristig nicht sinnvoll. Viele Plattformen wollen ihren Nutzern auch die Verwendung anderer Mezzanin- und Eigenkapital-Instrumente ermöglichen, ohne dass dadurch hohe Kosten entstehen. Hier sollte zügig nachgearbeitet werden“, sagt El Mallouki. Auch die Obergrenze von 10.000 Euro für Investitionen in Projekte der Schwarmfinanzierung sieht der Verband kritisch. Diese Deckelung sei nicht im Interesse der Kleinanleger. „Wir wollen, dass auch Investoren mit größeren Finanzierungssummen die Plattformen nutzen können. So wie es in anderen Ländern längst üblich ist“, so der Vorstandsvorsitzende. Trotz dieser Einschränkungen sei der Crowdfunding-Markt in Deutschland weiter auf Wachstumskurs. Zwar setzte in Folge der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen eine Phase der Konsolidierung ein, in der vor allem viele kleinere Plattformen aus dem Wettbewerb gegangen seien. Zugleich seien jedoch zahlreiche neue Plattformen, vor allem im Energie- und Immobilienbereich, in den Markt eingetreten. Aktuelle Zahlen zur Entwicklung der deutschen Crowdfunding-Branche sollen in diesem September in einer Studie veröffentlicht werden, die der Bundesverband Crowdfunding gemeinsam mit der University of Cambridge und KPMG durchführt. Dieser Artikel erschien am 07.07.2016 unter folgendem Link: http://www.dieimmobilie.de/ein-jahr-kleinanlegerschutzgesetz-transparent-verbraucherfreundlich-und-ausbaufaehig-1467901549/ Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
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