Transparent, verbraucherfreundlich und

 Bundesverband Crowdfunding zum Kleinanlegerschutzgesetz
Transparent, verbraucherfreundlich und ausbaufähig
Der Bundesverband Crowdfunding (BVCF) zieht nach einem Jahr Kleinanlegerschutzgesetz eine erste
Bilanz. Transparenz und Verbraucherschutz werden dabei positiv erwähnt, Restriktionen bei
Finanzierungsinstrumenten und Finanzierungssumme schränken jedoch die Plattformen ein - deshalb setzt
sich der Bundesverband Crowdfunding für eine konsequente Weiterentwicklung des derzeitigen
rechtlichen Rahmens ein.
Am 10. Juli 2015 trat das Kleinanlegerschutzgesetz (KASG) in Kraft. Die Intention des Gesetzgebers war damals,
Anleger nach mehreren großen Insolvenzen am Grauen Kapitalmarkt vor zweifelhaften Angeboten von
Vermögensanlagen besser zu schützen. Seitdem greifen die Regelungen auch in den gesamten Bereich
Crowdfunding ein. Ein Jahr nach dem Start zieht der Bundesverband Crowdfunding (BVCF) eine positive Bilanz:
„Das Kleinanlegerschutzgesetz hat am Grauen Markt für mehr Transparenz gesorgt. Damit hat das Gesetz eine
wesentliche Vorgabe erfüllt und stärkt den Verbraucherschutz“, so Jamal El Mallouki, Vorstandsvorsitzender des
Bundesverbandes Crowdfunding.
Doch so positiv das grundsätzliche Fazit auch ausfällt, im Detail offenbaren sich Schwächen. Für die
Weiterentwicklung der Crowdfunding-Branche erweist sich der neu geschaffene Rechtsrahmen in der praktischen
Anwendung als zu restriktiv: „Die Beschränkung der Crowdfunding-Ausnahme im Kleinanlegerschutzgesetz auf
das Partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen und sonstige Vermögensanlagen ist langfristig nicht sinnvoll. Viele
Plattformen wollen ihren Nutzern auch die Verwendung anderer Mezzanin- und Eigenkapital-Instrumente
ermöglichen, ohne dass dadurch hohe Kosten entstehen. Hier sollte zügig nachgearbeitet werden“, sagt El
Mallouki.
Auch die Obergrenze von 10.000 Euro für Investitionen in Projekte der Schwarmfinanzierung sieht der Verband
kritisch. Diese Deckelung sei nicht im Interesse der Kleinanleger. „Wir wollen, dass auch Investoren mit größeren
Finanzierungssummen die Plattformen nutzen können. So wie es in anderen Ländern längst üblich ist“, so der
Vorstandsvorsitzende.
Trotz dieser Einschränkungen sei der Crowdfunding-Markt in Deutschland weiter auf Wachstumskurs. Zwar
setzte in Folge der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen eine Phase der Konsolidierung ein, in der vor allem
viele kleinere Plattformen aus dem Wettbewerb gegangen seien. Zugleich seien jedoch zahlreiche neue
Plattformen, vor allem im Energie- und Immobilienbereich, in den Markt eingetreten.
Aktuelle Zahlen zur Entwicklung der deutschen Crowdfunding-Branche sollen in diesem September in einer
Studie veröffentlicht werden, die der Bundesverband Crowdfunding gemeinsam mit der University of Cambridge
und KPMG durchführt.
Dieser Artikel erschien am 07.07.2016 unter folgendem Link:
http://www.dieimmobilie.de/ein-jahr-kleinanlegerschutzgesetz-transparent-verbraucherfreundlich-und-ausbaufaehig-1467901549/
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