Amtliche Bekanntmachung der Stadt Haren (Ems) Bebauungsplan Nr. 04-21/08 „Industriepark zwischen Hünteler Straße und B 70, Teil I – 8. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften (§ 84 NBauO), Ortschaft Emmeln Der Verwaltungsausschuss der Stadt Haren (Ems) hat am 05.04.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04-21/08 „Industriepark zwischen Hünteler Straße und B 70, Teil I – 8. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften (§ 84 NBauO), Ortschaft Emmeln, beschlossen. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist in dem nachstehenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt. Kartengrundlage: Liegenschaftskarte Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung. © 2016 Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch liegen die diesem Bebauungsplan zugrunde liegenden Grundzüge der Planung in der Zeit vom 18.07.2016 bis einschließlich 29.07.2016 im Fachbereich Bauen, Planung und Liegenschaften (Aushängekasten im Flur des 3. Obergeschosses) der Stadt Haren (Ems), Neuer Markt 1, 49733 Haren (Ems), zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während dieser Zeit besteht für interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abzugeben. 49733 Haren (Ems), den 05.07.2016 STADT HAREN (EMS) Der Bürgermeister
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