Industriepark zwischen Hünteler Straße und B 70, Teil

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Haren (Ems)
Bebauungsplan Nr. 04-21/08 „Industriepark zwischen Hünteler Straße und B 70, Teil I
– 8. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften (§ 84 NBauO), Ortschaft Emmeln
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Haren (Ems) hat am 05.04.2016 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 04-21/08 „Industriepark zwischen Hünteler Straße und B 70, Teil I – 8.
Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften (§ 84 NBauO), Ortschaft Emmeln, beschlossen. Der
Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist in dem nachstehenden Übersichtsplan schwarz
umrandet dargestellt.
Kartengrundlage: Liegenschaftskarte
Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung.
© 2016
Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch liegen die diesem
Bebauungsplan zugrunde liegenden Grundzüge der Planung in der Zeit vom 18.07.2016 bis
einschließlich 29.07.2016 im Fachbereich Bauen, Planung und Liegenschaften
(Aushängekasten im Flur des 3. Obergeschosses) der Stadt Haren (Ems), Neuer Markt 1,
49733 Haren (Ems), zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während dieser Zeit besteht für
interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und
Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und schriftlich
oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abzugeben.
49733 Haren (Ems), den 05.07.2016
STADT HAREN (EMS)
Der Bürgermeister