Stand: 4. Juli 2016 Abschlussprüfung Industriekaufmann/-frau Hinweise für die Auszubildenden zur Erstellung des Reports Die Abschlussprüfung mit Präsentation und Fachgespräch im Prüfungsbereich Einsatzgebiet erfolgt auf der Grundlage einer schriftlichen Darstellung der tatsächlich ausgeführten Fachaufgabe, die als Report bezeichnet wird. Dieser dient dem Prüfungsausschuss zur Vorbereitung auf Präsentation und Fachgespräch. Dokumentation des Reports Der Report soll keine wissenschaftliche Abhandlung sein, sondern eine handlungsorientierte Darstellung der Inhalte der Fachaufgabe mit praxisbezogenen, betriebsüblichen Unterlagen. Er darf nicht mehr als 5 DIN A4-Seiten umfassen (ggf. plus betriebliche Anlagen – maximal 5 DIN A4-Seiten). Bitte verzichten Sie bei evtl. Anlagen auf den Ausdruck von EDV-Masken, da dies für den Ablauf der Prüfung nicht unbedingt erforderlich ist. Der Report soll wie folgt geschrieben sein: 35 Zeilen pro Seite ca. 90 Zeichen pro Zeile Zeilenabstand 1,5 Schriftgrad 10. Er soll gegliedert sein und die Aufgabenstellung, die Arbeitsschritte bei der Durchführung, die notwendigen Koordinierungsprozesse und das Ergebnis beinhalten. Abgabetermin / Bestätigung über die selbstständig durchgeführte Fachaufgabe im Einsatzgebiet Der Ausbildungsbetrieb/Ausbildende muss bestätigen, dass der Auszubildende die im Report dokumentierte Fachaufgabe im Betrieb selbständig ausgeführt hat. Ein entsprechendes Formblatt haben wir Ihnen mit der Anmeldung zur Prüfung mitgeschickt. Der Report ist mit dieser Bestätigung bis spätestens 9. Dezember 2016 in sechsfacher Ausfertigung im Original bei der IHK einzureichen. Bitte verwenden Sie keine Schnellhefter, Ringordner oder sonstige Mappen, sondern klammern Sie sämtliche Seiten des Reports (auch evtl. Anlagen) mit einer Heftmaschine oben links zusammen. Bei verspätet eingereichten Reports wird die Prüfung im Prüfungsbereich Einsatzgebiet als „nicht bestanden“ (Rücktritt ohne wichtigen Grund) gewertet. Geplante Präsentationsmittel Mitzubringen sind sämtliche Präsentationsmittel, die Sie für Ihre Präsentation benötigen. Diese müssen durch Sie funktionsfähig zur Prüfung mitgebracht und in Betrieb genommen werden. Ansprüche, die aus fehlenden oder defekten Präsentationsmitteln abgeleitet sind, werden von Seiten der IHK Kassel-Marburg abgelehnt. Seite 1 IHK Kassel-Marburg | Kurfürstenstraße 9 | 34117 Kassel www.ihk-kassel.de
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