Hinweise zum Erstellen des Reports - Kassel - IHK Kassel

Stand: 4. Juli 2016
Abschlussprüfung Industriekaufmann/-frau
Hinweise für die Auszubildenden zur Erstellung des Reports
Die Abschlussprüfung mit Präsentation und Fachgespräch im Prüfungsbereich Einsatzgebiet
erfolgt auf der Grundlage einer schriftlichen Darstellung der tatsächlich ausgeführten
Fachaufgabe, die als Report bezeichnet wird. Dieser dient dem Prüfungsausschuss zur
Vorbereitung auf Präsentation und Fachgespräch.

Dokumentation des Reports
Der Report soll keine wissenschaftliche Abhandlung sein, sondern eine handlungsorientierte
Darstellung der Inhalte der Fachaufgabe mit praxisbezogenen, betriebsüblichen Unterlagen.
Er darf nicht mehr als 5 DIN A4-Seiten umfassen (ggf. plus betriebliche Anlagen – maximal
5 DIN A4-Seiten).
Bitte verzichten Sie bei evtl. Anlagen auf den Ausdruck von EDV-Masken, da dies für
den Ablauf der Prüfung nicht unbedingt erforderlich ist. Der Report soll wie folgt
geschrieben sein:




35 Zeilen pro Seite
ca. 90 Zeichen pro Zeile
Zeilenabstand 1,5
Schriftgrad 10.
Er soll gegliedert sein und die Aufgabenstellung, die Arbeitsschritte bei der Durchführung, die
notwendigen Koordinierungsprozesse und das Ergebnis beinhalten.

Abgabetermin / Bestätigung über die selbstständig durchgeführte
Fachaufgabe im Einsatzgebiet
Der Ausbildungsbetrieb/Ausbildende muss bestätigen, dass der Auszubildende die im Report
dokumentierte Fachaufgabe im Betrieb selbständig ausgeführt hat. Ein entsprechendes
Formblatt haben wir Ihnen mit der Anmeldung zur Prüfung mitgeschickt. Der Report ist mit
dieser Bestätigung
bis spätestens 9. Dezember 2016
in sechsfacher Ausfertigung im Original bei der IHK einzureichen. Bitte verwenden
Sie keine Schnellhefter, Ringordner oder sonstige Mappen, sondern klammern Sie sämtliche
Seiten des Reports (auch evtl. Anlagen) mit einer Heftmaschine oben links zusammen.
Bei verspätet eingereichten Reports wird die Prüfung im Prüfungsbereich Einsatzgebiet als
„nicht bestanden“ (Rücktritt ohne wichtigen Grund) gewertet.

Geplante Präsentationsmittel
Mitzubringen sind sämtliche Präsentationsmittel, die Sie für Ihre Präsentation benötigen.
Diese müssen durch Sie funktionsfähig zur Prüfung mitgebracht und in Betrieb genommen
werden. Ansprüche, die aus fehlenden oder defekten Präsentationsmitteln abgeleitet sind,
werden von Seiten der IHK Kassel-Marburg abgelehnt.
Seite 1
IHK Kassel-Marburg | Kurfürstenstraße 9 | 34117 Kassel
www.ihk-kassel.de