Kleiderordnung – ÖDSO

Kleiderordnung – ÖDSO
(1) Bei allen ÖDSO Turnieren sind die Spieler/Innen verpflichtet in sauberer und
ordentlicher Kleidung, sowie selbst in sauberem Auftreten zu spielen. Die
Spieler/Innen haben eine lange Hose bzw. Rock zu tragen. Außer wegen medizinischer
Gründe, die den ÖDSO-Verantwortlichen glaubhaft zu machen sind, ist geschlossenes
Schuhwerk
zu
tragen,
das
zum
gewählten
Spieleroutfit
passt.
(2) Bei allen Spielen ist es nicht erlaubt Kopfbedeckungen, Walkmans oder ähnliches zu
tragen, ohne die ÖDSO bzw. die Organisatoren vorher um Erlaubnis gebeten zu haben
und diese auch zugestimmt haben.
(3) Es ist grundsätzlich zu keiner Zeit einer Turnierveranstaltung gestattet, Kleidung mit
anzüglichem Aufdruck (auch graphischer Natur), rassistischen oder anderweitig (z.B.
religiös oder sexuell) diskriminierenden Botschaften oder Symbolen zu tragen.
(4) ÖDSO-Bundesliga: Für alle Bundesligabegegnungen gilt die Kleiderordnung der ÖDSO
wie angeführt. Zusätzlich ist die Mannschaft verpflichtet in einheitlicher
Oberbekleidung anzutreten. Als einheitlich gilt die Oberbekleidung auch im Falle eines
unterschiedlichen Schnitts (z.B. Herren-, Damen-Polo bzw. Poloshirt und Hemd),
sofern Design und Farbgestaltung ident sind. Unterschiedliche Farben sind nicht
gestattet.
(5) Verstöße gegen die Kleiderordnung führen zu einem Ausschluss des/der Spielers/In
bzw. werden in der Bundesliga durch eine im Bundesliga-Regelwerk festgelegte
Gebühr geahndet. Endgültige Entscheidungen und die Bewilligung von Ausnahmen
obliegen den vor Ort anwesenden ÖDSO-Verantwortlichen.