Kleiderordnung – ÖDSO (1) Bei allen ÖDSO Turnieren sind die Spieler/Innen verpflichtet in sauberer und ordentlicher Kleidung, sowie selbst in sauberem Auftreten zu spielen. Die Spieler/Innen haben eine lange Hose bzw. Rock zu tragen. Außer wegen medizinischer Gründe, die den ÖDSO-Verantwortlichen glaubhaft zu machen sind, ist geschlossenes Schuhwerk zu tragen, das zum gewählten Spieleroutfit passt. (2) Bei allen Spielen ist es nicht erlaubt Kopfbedeckungen, Walkmans oder ähnliches zu tragen, ohne die ÖDSO bzw. die Organisatoren vorher um Erlaubnis gebeten zu haben und diese auch zugestimmt haben. (3) Es ist grundsätzlich zu keiner Zeit einer Turnierveranstaltung gestattet, Kleidung mit anzüglichem Aufdruck (auch graphischer Natur), rassistischen oder anderweitig (z.B. religiös oder sexuell) diskriminierenden Botschaften oder Symbolen zu tragen. (4) ÖDSO-Bundesliga: Für alle Bundesligabegegnungen gilt die Kleiderordnung der ÖDSO wie angeführt. Zusätzlich ist die Mannschaft verpflichtet in einheitlicher Oberbekleidung anzutreten. Als einheitlich gilt die Oberbekleidung auch im Falle eines unterschiedlichen Schnitts (z.B. Herren-, Damen-Polo bzw. Poloshirt und Hemd), sofern Design und Farbgestaltung ident sind. Unterschiedliche Farben sind nicht gestattet. (5) Verstöße gegen die Kleiderordnung führen zu einem Ausschluss des/der Spielers/In bzw. werden in der Bundesliga durch eine im Bundesliga-Regelwerk festgelegte Gebühr geahndet. Endgültige Entscheidungen und die Bewilligung von Ausnahmen obliegen den vor Ort anwesenden ÖDSO-Verantwortlichen.
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