Um die Ordnung und Sicherheit sowie ein schönes „Braunschweig Schwimmt Nachts“ zu gewährleisten, ist diese Zeltplatzordnung für alle Veranstaltungsbesucher bindend. 1. Zelte dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Aufstellflächen aufgebaut werden. Der jeweilige Bereich wird durch den Veranstalter zugewiesen. Den Weisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. 2. Für die Ordnung und Sicherheit und die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen in den Zelten sind die Nutzer selbst verantwortlich. Bei Großzelten (ab 20 Personen) ist eine verantwortliche Aufsichtsperson gegenüber dem Veranstalter zu benennen. 3. Für alle Schäden, die am Zeltplatz oder im umliegenden Gelände auftreten, haften die Nutzer in vollem Umfang. Die Aufsichtspflichtigen und Personensorgeberechtigten haften für ihre Kinder. Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich und unaufgefordert zu melden. 4. Beim Aufstellen der Zelte ist die Einhaltung der Rettungs- und Fahrwege einzuhalten. 5. Offenes Feuer und Grillen ist aufgrund der Brandgefahr nicht gestattet. 6. Alle Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Tonnen/Müllbehälter zu entsorgen. 7. Mit dem Veranstalter ist kein Verwahr- oder Bewachungsauftrag abgeschlossen. Die Benutzung des Zeltplatzes geschieht auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Zeltplatzgebühr ist lediglich ein Entgelt für den Platz, auf dem das Zelt abgestellt und aufgebaut werden kann. 8. Das Mitbringen von Stromerzeugern, pyrotechnischen Gegenständen, Tieren, Waffen aller Art, Aggregate und festes Mobiliar ist nicht gestattet! 9. Nach Ende der Veranstaltung (6. August 2016 – 6 Uhr) ist der Zeltplatz zu räumen. Mit Betreten und/oder Nutzung des Zeltplatzgeländes gilt diese Ordnung als verbindlich anerkannt. Braunschweig im Juli 2016 Irrtum und Änderungen vorbehalten.
© Copyright 2024 ExpyDoc