Zeltplatzordnung - der Sportjugend

Um die Ordnung und Sicherheit sowie ein schönes „Braunschweig Schwimmt
Nachts“ zu gewährleisten, ist diese Zeltplatzordnung für alle
Veranstaltungsbesucher bindend.
1. Zelte dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Aufstellflächen aufgebaut werden. Der
jeweilige Bereich wird durch den Veranstalter zugewiesen. Den Weisungen des
Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
2. Für die Ordnung und Sicherheit und die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen in
den Zelten sind die Nutzer selbst verantwortlich. Bei Großzelten (ab 20 Personen) ist eine
verantwortliche Aufsichtsperson gegenüber dem Veranstalter zu benennen.
3. Für alle Schäden, die am Zeltplatz oder im umliegenden Gelände auftreten, haften die
Nutzer in vollem Umfang. Die Aufsichtspflichtigen und Personensorgeberechtigten haften
für ihre Kinder. Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich und unaufgefordert zu
melden.
4. Beim Aufstellen der Zelte ist die Einhaltung der Rettungs- und Fahrwege einzuhalten.
5. Offenes Feuer und Grillen ist aufgrund der Brandgefahr nicht gestattet.
6. Alle Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Tonnen/Müllbehälter zu entsorgen.
7. Mit dem Veranstalter ist kein Verwahr- oder Bewachungsauftrag abgeschlossen. Die
Benutzung des Zeltplatzes geschieht auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die
Zeltplatzgebühr ist lediglich ein Entgelt für den Platz, auf dem das Zelt abgestellt und
aufgebaut werden kann.
8. Das Mitbringen von Stromerzeugern, pyrotechnischen Gegenständen, Tieren, Waffen
aller Art, Aggregate und festes Mobiliar ist nicht gestattet!
9. Nach Ende der Veranstaltung (6. August 2016 – 6 Uhr) ist der Zeltplatz zu räumen.
Mit Betreten und/oder Nutzung des Zeltplatzgeländes gilt diese Ordnung als
verbindlich anerkannt.
Braunschweig im Juli 2016
Irrtum und Änderungen vorbehalten.