Abteilung Planen und Bauen AMTLICHE PUBLIKATION Schutzanordnung Unterschutzstellung der Gebäude und deren Umgebung: Waschhaus, Assek.-Nr. 20, Kat.-Nr. 13023 / Wohnhaus "Giessenau", Giessen 9, Assek.-Nr. 25, Kat.-Nr. 13023 / Fabrikgebäude Seestrasse 26 und 28, Assek.-Nr. 35, Kat.-Nr. 7341 Der Stadtrat der Stadt Wädenswil hat am 27. Juni 2016 beschlossen: 1. Die Gebäude und deren Umgebung - Waschhaus (Assek.-Nr. 20) auf dem Grundstück Kat.-Nr. 13023 - Wohnhaus "Giessenau" Giessen 9 (Assek.-Nr. 25) auf dem Grundstück Kat.-Nr. 13023 - Fabrikgebäude Seestrasse 26 und 28 (Assek.-Nr. 35) auf dem Grundstück Kat.-Nr. 7341 werden im Sinne von § 205 lit. d PBG unter Schutz gestellt. Der Stadtratsbeschluss inkl. verwaltungsrechtlicher Vertrag kann während der Rekursfrist bei der Abteilung Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, eingesehen werden. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Stadtrat Wädenswil Veröffentlichung am Freitag, 08. Juli 2016 Ende öffentliche Auflage am 06. August 2016 - im Amtsblatt des Kantons Zürich - in der Zürichsee-Zeitung 8820 Wädenswil, 04. Juli 2016 Jan Meyer, Bausekretär
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