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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kulturschaffende und Kulturfreunde,
wenn Sie frühere Preisträgerinnen
oder Preisträger fragen, wie sie sich
fühlen, wird die Antwort sicher
lauten: Ausgezeichnet!
Mit dem Kulturpreis des Landes
Mecklenburg-Vorpommern werden
Bürgerinnen und Bürger, Vereine oder
Gruppen geehrt, die das Kulturleben
in Mecklenburg-Vorpommern in
außerordentlicher Art und Weise bereichert haben. Der Kulturpreis
des Landes wird jährlich durch den Ministerpräsidenten verliehen.
Denkmalpflege bewahrt die Zeugnisse unserer Geschichte.
Mit dem Friedrich-Lisch-Denkmalpreis zeichnen wir das
Engagement für den Erhalt unserer kulturhistorischen Vielfalt aus.
Der Denk mal! Preis für Kinder und Jugendliche würdigt das
Engagement von jungen Menschen, alte Schönheit zu bewahren
und neu zu beleben.
»Die Kunst ist
die Vermittlerin des
Unaussprechlichen.«
Preise sind nicht nur Auszeichnungen, die in festlichem Rahmen
übergeben werden. Preise sind Ausdruck der Wertschätzung
von anderen. Dabei spielen diejenigen, die Preisträgerinnen und
Preisträger vorschlagen, eine wichtige Rolle. Mit diesem Faltblatt
möchte ich Sie darüber informieren, welche Kultur- und Denkmalpreise das Land alljährlich vergibt. Ich bin mir sicher, dass
auch Sie Menschen kennen, die einen dieser Preise verdient hätten.
Machen Sie mit und schlagen Sie sie vor.
Ausgezeichnet!
Kultur- und Denkmalpreise des
Landes Mecklenburg-Vorpommern
Kontakt für das Einreichen der
Vorschläge für alle Preise:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft
und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
19048 Schwerin
E-Mail: [email protected]
Ich freue mich über zahlreiche Einsendungen.
Johann Wolfgang von Goethe
Mathias Brodkorb
Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Impressum
Herausgeber: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V; Werderstraße 124, 19055 Schwerin
Bildnachweis: © fotolia-maxximmm (Titelgrafik); OPERNALE 2015 – Das Wohnzimmerkonzert, Barockschloss Griebenow v.l.n.r.:
Claudia Roick, Barbara Ehwald, Henriette Sehmsdorf/Foto: Vincent Leifer; Zaschendorf, Torhaus/Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V, Landesdenkmalpflege, Achim Bötefür; Porträt Friedrich Lisch/Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V; Kinderführung im Doberaner Münster/Foto: Dörte Mokosch; „Hänsel und Gretel“ Franziska Hoffmann & Kristina Feix/Foto: Michael Schoenstedt
Gestaltung: www.fachwerkler-grafik.de; Stand: 2016
Redaktion: Weike H. Bandlow, Henning Lipski (V.i.S.d.P.)
Dieses Faltblatt wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur MecklenburgVorpommern herausgegeben. Es darf weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern während des Wahlkampfes
zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen.
Denk mal!
Kulturpreis und Kulturförderpreis
Der Kulturpreis des Landes würdigt das kulturelle Schaffen einer
Persönlichkeit oder einer Gruppe aus allen Bereichen
von Kunst und Kultur.
Die Preisträger haben auf herausragende Art und Weise mit ihrem
Leben und Wirken das Kulturleben in Mecklenburg-Vorpommern
bereichert.
Der Kulturpreis des Landes wird durch den Ministerpräsidenten
verliehen. Für die Verleihung können ein einzelnes Werk oder das
Gesamtschaffen maßgeblich sein.
Der Hauptpreis soll wie der Förderpreis Leistungen höchster
Qualität anerkennen und besonders Projekte berücksichtigen, die
innovative neue Wege gehen. Vorausgesetzt wird ein enger Bezug
zu Land und Leuten.
Der Hauptpreis ist mit 10.000 Euro und der Förderpreis mit 5.000
Euro dotiert. Eine Künstlerin oder ein Künstler, eine Persönlichkeit
oder eine Gruppe soll diesen Preis nur einmal erhalten.
Vorschläge für Preisträgerinnen und Preisträger können bis zum 1. Juli eines jeden Jahres unterbreitet werden. Vereine, Verbände, Institutionen,
staatliche und kommunale Verwaltungen sowie Einzelpersonen können
Vorschläge abgeben. Mit dem Vorschlag müssen eine Beschreibung der bisher geleisteten und aktuellen Arbeit sowie ein kurzer Lebenslauf eingereicht
werden. Eigenbewerbungen sind nicht möglich.
Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur unterbreitet gemeinsam
mit dem Landeskulturrat dem Ministerpräsidenten Vorschläge für Preisträgerinnen und Preisträger. Der Ministerpräsident entscheidet dann, wer den
Haupt- und Förderpreis erhält und verleiht ihn.
Friedrich-Lisch-Denkmalpreis
Die Preisträger werden für ihre Leistungen zur Rettung und zum
Erhalt von Bau- und Kunstdenkmalen oder archäologischen
Denkmalen geehrt.
Der Friedrich-Lisch-Denkmalpreis ist mit 4.000 Euro
und die lobende Erwähnung mit 300 Euro dotiert.
Vorschläge für Preisträgerinnen und Preisträger
können bis zum 31. Mai eines jeden Jahres beim
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
eingereicht werden.
Vereine, Verbände, Institutionen, staatliche und
kommunale Verwaltungen oder Einzelpersonen können Vorschläge
einreichen. Sie werden anschließend von einer Fachkommission bewertet.
Eigenbewerbungen sind nicht möglich.
Die Verleihung des Preises erfolgt auf der zentralen Landesveranstaltung
am bundesweiten Tag des offenen Denkmals. Außerdem wird eine lobende
Erwähnung ausgesprochen.
Der Friedrich-Lisch-Denkmalpreis wird seit 2007 vergeben. Er ist
nach dem mecklenburgischen Archivar, Denkmalpfleger und
Archäologen Friedrich Lisch benannt.
Das langjährige Wirken auf dem Gebiet der Denkmalpflege sowie
die Nutzung traditioneller oder innovativer Handwerkstechniken
sind ebenfalls preiswürdig.
Weiterhin kann der Preis für hervorragende wissenschaftliche Leistungen zur Denkmalpflege und für die überzeugende Verbreitung des
Denkmalpflegegedankens in der Öffentlichkeit verliehen werden.
Preis für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche erfahren durch die Beschäftigung
mit Denkmalen ihre unmittelbare Umgebung und deren
Geschichte.
Denkmale sind Geschichte zum Anfassen. Der Denk mal! Preis
unterstützt Initiativen junger Menschen, verborgene Schätze zu
erhalten oder zu retten. Für den Preis können sich Initiativen von
und für Kinder und Jugendliche bewerben oder vorgeschlagen
werden, die
•sich für den Erhalt und die Rettung von Boden-,
Bau- und Kunstdenkmalen einsetzen
•für die Verbreitung der Idee der Denkmalpflege in der
Öffentlichkeit aktiv sind
•sich für die Vermittlung des Verständnisses und der Einsicht
für die Notwendigkeit der Bewahrung des kulturellen Erbes
und die Einbindung der Kinder und Jugendlichen in
die Rettung und den Erhalt von Boden-, Bau- und Kunstdenkmalen in Mecklenburg-Vorpommern stark machen.
er Denk mal! Preis für Kinder und Jugendliche ist mit
D
700 Euro dotiert.
Vorschläge für Preisträgerinnen und Preisträger können bis zum
31. Mai eines jeden Jahres beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft
und Kultur eingereicht werden.
Vereine, Verbände, Institutionen, staatliche und kommunale
Verwaltungen oder Einzelpersonen können Vorschläge einreichen.
Sie werden anschließend von einer Fachkommission bewertet.
Eigenbewerbungen sind in dieser Kategorie möglich!
Die Verleihung des Preises erfolgt auf der zentralen Landesveranstaltung
am bundesweiten Tag des offenen Denkmals.
Nachwuchskünstlerförderwerk
Für die Talentförderung von Kindern und Jugendlichen
mit künstlerischer Begabung hat das Ministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur 2014 das Nachwuchskünstlerförderwerk ins Leben gerufen. Das Land stellt
jährlich 100.000 Euro für die Förderung junger Talente
zur Verfügung.
Die Nachwuchskünstlerförderung deckt die Genres
Musik, Bildende Kunst, Theater/Tanz, genreübergreifende
Künste und Literatur einschließlich Niederdeutsch ab.
Die Förderung ist auf zwei Säulen aufgeteilt. Unterstützt
werden zum einen Werkstätten und Camps, in denen
Talente von Nachwuchskünstlerinnen und -künstlern
entdeckt werden. Zum anderen werden begabte Kinder
und Jugendliche individuell gefördert – so erhalten sie
beispielsweise Stipendien.
Gemeinsam mit dem Landeskulturrat werden Projektträger und Formate gefunden, deren Förderung im
Rahmen der Kulturprojektförderung in der Regel
als Vollfinanzierung erfolgt. So werden beispielsweise
„Jugend musiziert“ und das „Freisprung Theaterfestival“,
das Nachwuchsfestival für Freie Tanz- und Theater­
schaffende, gefördert.