Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kulturschaffende und Kulturfreunde, wenn Sie frühere Preisträgerinnen oder Preisträger fragen, wie sie sich fühlen, wird die Antwort sicher lauten: Ausgezeichnet! Mit dem Kulturpreis des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden Bürgerinnen und Bürger, Vereine oder Gruppen geehrt, die das Kulturleben in Mecklenburg-Vorpommern in außerordentlicher Art und Weise bereichert haben. Der Kulturpreis des Landes wird jährlich durch den Ministerpräsidenten verliehen. Denkmalpflege bewahrt die Zeugnisse unserer Geschichte. Mit dem Friedrich-Lisch-Denkmalpreis zeichnen wir das Engagement für den Erhalt unserer kulturhistorischen Vielfalt aus. Der Denk mal! Preis für Kinder und Jugendliche würdigt das Engagement von jungen Menschen, alte Schönheit zu bewahren und neu zu beleben. »Die Kunst ist die Vermittlerin des Unaussprechlichen.« Preise sind nicht nur Auszeichnungen, die in festlichem Rahmen übergeben werden. Preise sind Ausdruck der Wertschätzung von anderen. Dabei spielen diejenigen, die Preisträgerinnen und Preisträger vorschlagen, eine wichtige Rolle. Mit diesem Faltblatt möchte ich Sie darüber informieren, welche Kultur- und Denkmalpreise das Land alljährlich vergibt. Ich bin mir sicher, dass auch Sie Menschen kennen, die einen dieser Preise verdient hätten. Machen Sie mit und schlagen Sie sie vor. Ausgezeichnet! Kultur- und Denkmalpreise des Landes Mecklenburg-Vorpommern Kontakt für das Einreichen der Vorschläge für alle Preise: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern 19048 Schwerin E-Mail: [email protected] Ich freue mich über zahlreiche Einsendungen. Johann Wolfgang von Goethe Mathias Brodkorb Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Impressum Herausgeber: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V; Werderstraße 124, 19055 Schwerin Bildnachweis: © fotolia-maxximmm (Titelgrafik); OPERNALE 2015 – Das Wohnzimmerkonzert, Barockschloss Griebenow v.l.n.r.: Claudia Roick, Barbara Ehwald, Henriette Sehmsdorf/Foto: Vincent Leifer; Zaschendorf, Torhaus/Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V, Landesdenkmalpflege, Achim Bötefür; Porträt Friedrich Lisch/Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V; Kinderführung im Doberaner Münster/Foto: Dörte Mokosch; „Hänsel und Gretel“ Franziska Hoffmann & Kristina Feix/Foto: Michael Schoenstedt Gestaltung: www.fachwerkler-grafik.de; Stand: 2016 Redaktion: Weike H. Bandlow, Henning Lipski (V.i.S.d.P.) Dieses Faltblatt wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur MecklenburgVorpommern herausgegeben. Es darf weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern während des Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen. Denk mal! Kulturpreis und Kulturförderpreis Der Kulturpreis des Landes würdigt das kulturelle Schaffen einer Persönlichkeit oder einer Gruppe aus allen Bereichen von Kunst und Kultur. Die Preisträger haben auf herausragende Art und Weise mit ihrem Leben und Wirken das Kulturleben in Mecklenburg-Vorpommern bereichert. Der Kulturpreis des Landes wird durch den Ministerpräsidenten verliehen. Für die Verleihung können ein einzelnes Werk oder das Gesamtschaffen maßgeblich sein. Der Hauptpreis soll wie der Förderpreis Leistungen höchster Qualität anerkennen und besonders Projekte berücksichtigen, die innovative neue Wege gehen. Vorausgesetzt wird ein enger Bezug zu Land und Leuten. Der Hauptpreis ist mit 10.000 Euro und der Förderpreis mit 5.000 Euro dotiert. Eine Künstlerin oder ein Künstler, eine Persönlichkeit oder eine Gruppe soll diesen Preis nur einmal erhalten. Vorschläge für Preisträgerinnen und Preisträger können bis zum 1. Juli eines jeden Jahres unterbreitet werden. Vereine, Verbände, Institutionen, staatliche und kommunale Verwaltungen sowie Einzelpersonen können Vorschläge abgeben. Mit dem Vorschlag müssen eine Beschreibung der bisher geleisteten und aktuellen Arbeit sowie ein kurzer Lebenslauf eingereicht werden. Eigenbewerbungen sind nicht möglich. Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur unterbreitet gemeinsam mit dem Landeskulturrat dem Ministerpräsidenten Vorschläge für Preisträgerinnen und Preisträger. Der Ministerpräsident entscheidet dann, wer den Haupt- und Förderpreis erhält und verleiht ihn. Friedrich-Lisch-Denkmalpreis Die Preisträger werden für ihre Leistungen zur Rettung und zum Erhalt von Bau- und Kunstdenkmalen oder archäologischen Denkmalen geehrt. Der Friedrich-Lisch-Denkmalpreis ist mit 4.000 Euro und die lobende Erwähnung mit 300 Euro dotiert. Vorschläge für Preisträgerinnen und Preisträger können bis zum 31. Mai eines jeden Jahres beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eingereicht werden. Vereine, Verbände, Institutionen, staatliche und kommunale Verwaltungen oder Einzelpersonen können Vorschläge einreichen. Sie werden anschließend von einer Fachkommission bewertet. Eigenbewerbungen sind nicht möglich. Die Verleihung des Preises erfolgt auf der zentralen Landesveranstaltung am bundesweiten Tag des offenen Denkmals. Außerdem wird eine lobende Erwähnung ausgesprochen. Der Friedrich-Lisch-Denkmalpreis wird seit 2007 vergeben. Er ist nach dem mecklenburgischen Archivar, Denkmalpfleger und Archäologen Friedrich Lisch benannt. Das langjährige Wirken auf dem Gebiet der Denkmalpflege sowie die Nutzung traditioneller oder innovativer Handwerkstechniken sind ebenfalls preiswürdig. Weiterhin kann der Preis für hervorragende wissenschaftliche Leistungen zur Denkmalpflege und für die überzeugende Verbreitung des Denkmalpflegegedankens in der Öffentlichkeit verliehen werden. Preis für Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendliche erfahren durch die Beschäftigung mit Denkmalen ihre unmittelbare Umgebung und deren Geschichte. Denkmale sind Geschichte zum Anfassen. Der Denk mal! Preis unterstützt Initiativen junger Menschen, verborgene Schätze zu erhalten oder zu retten. Für den Preis können sich Initiativen von und für Kinder und Jugendliche bewerben oder vorgeschlagen werden, die •sich für den Erhalt und die Rettung von Boden-, Bau- und Kunstdenkmalen einsetzen •für die Verbreitung der Idee der Denkmalpflege in der Öffentlichkeit aktiv sind •sich für die Vermittlung des Verständnisses und der Einsicht für die Notwendigkeit der Bewahrung des kulturellen Erbes und die Einbindung der Kinder und Jugendlichen in die Rettung und den Erhalt von Boden-, Bau- und Kunstdenkmalen in Mecklenburg-Vorpommern stark machen. er Denk mal! Preis für Kinder und Jugendliche ist mit D 700 Euro dotiert. Vorschläge für Preisträgerinnen und Preisträger können bis zum 31. Mai eines jeden Jahres beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eingereicht werden. Vereine, Verbände, Institutionen, staatliche und kommunale Verwaltungen oder Einzelpersonen können Vorschläge einreichen. Sie werden anschließend von einer Fachkommission bewertet. Eigenbewerbungen sind in dieser Kategorie möglich! Die Verleihung des Preises erfolgt auf der zentralen Landesveranstaltung am bundesweiten Tag des offenen Denkmals. Nachwuchskünstlerförderwerk Für die Talentförderung von Kindern und Jugendlichen mit künstlerischer Begabung hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 2014 das Nachwuchskünstlerförderwerk ins Leben gerufen. Das Land stellt jährlich 100.000 Euro für die Förderung junger Talente zur Verfügung. Die Nachwuchskünstlerförderung deckt die Genres Musik, Bildende Kunst, Theater/Tanz, genreübergreifende Künste und Literatur einschließlich Niederdeutsch ab. Die Förderung ist auf zwei Säulen aufgeteilt. Unterstützt werden zum einen Werkstätten und Camps, in denen Talente von Nachwuchskünstlerinnen und -künstlern entdeckt werden. Zum anderen werden begabte Kinder und Jugendliche individuell gefördert – so erhalten sie beispielsweise Stipendien. Gemeinsam mit dem Landeskulturrat werden Projektträger und Formate gefunden, deren Förderung im Rahmen der Kulturprojektförderung in der Regel als Vollfinanzierung erfolgt. So werden beispielsweise „Jugend musiziert“ und das „Freisprung Theaterfestival“, das Nachwuchsfestival für Freie Tanz- und Theater schaffende, gefördert.
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