Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements
über die Vernehmlassungsergebnisse zur Genehmigung des Bundesbeschlusses über die Einführung
des automatischen Informationsaustauschs über
Finanzkonten mit Kanada
6. Juli 2016
Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Genehmigung des
Bundesbeschlusses über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Kanada
Inhaltsverzeichnis
1.
2.
3.
4.
Ausgangslage.................................................................................................................. 4
1.1.
Einleitung ............................................................................................................ 4
1.2.
Inhalt der Vorlage................................................................................................ 4
Vernehmlassungsverfahren und Auswertungskonzept .................................................... 5
2.1.
Vernehmlassungsverfahren ................................................................................ 5
2.2.
Auswertungskonzept ........................................................................................... 5
Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung ................................................................... 5
3.1.
Grundsätzliche Haltung der Vernehmlassungsteilnehmerinnen
und -teilnehmer................................................................................................... 5
3.2.
Wichtigste Kritikpunkte der Vernehmlassungsteilnehmerinnen
und -teilnehmer................................................................................................... 6
Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens im Einzelnen ............................................ 6
4.1.
Positive Anmerkungen ........................................................................................ 6
4.2.
Negative Anmerkungen....................................................................................... 7
4.3.
Inkraftsetzung/Umsetzung ................................................................................ 10
4.4.
Verweise auf die Vorlagen zum Amtshilfeübereinkommen,
MCAA und AIA-Gesetz ..................................................................................... 10
4.5.
Weitere Anliegen............................................................................................... 10
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Genehmigung des
Bundesbeschlusses über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Kanada
Abkürzungsverzeichnis der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und –teilnehmer
BGer
Bundesgericht
BVGER
Bundesverwaltungsgericht
CP
Centre Patronal
economiesuisse
Verband der Schweizer Unternehmen
EDÖB
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
FDK
Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren
FDP
FDP.Die Liberalen
Forum SRO
Forum Schweizer Selbstregulierungsorganisationen
SBVg
Schweizerische Bankiervereinigung
SGB
Schweizerischer Gewerkschaftsbund
SGV
Schweizerischer Gewerbeverband
SKS
Stiftung für Konsumentenschutz
SP
Sozialdemokratische Partei der Schweiz
SVP
Schweizerische Volkspartei
SwissHoldings
Verband der Industrie- und Dienstleistungskonzerne in der Schweiz
VAV
Vereinigung Schweizerischer Assetmanagement- und Vermögensverwaltungsbanken
VSKB
Verband Schweizerischer Kantonalbanken
VSPB
Vereinigung Schweizerischer Privatbanken
VSV
Verband Schweizerischer Vermögensverwalter
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Genehmigung des
Bundesbeschlusses über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Kanada
1.
Ausgangslage
1.1.
Einleitung
Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2014 Verhandlungsmandate zur Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA) verabschiedet. Die Mandate betreffen die Verhandlung der Einführung des AIA gestützt auf den Standard für den AIA
der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) (AIA-Standard)
mit der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, aber auch mit anderen Ländern, die
mit der Schweiz enge wirtschaftliche und politische Beziehungen unterhalten.
Am 19. November 2014 hat der Bundesrat im Hinblick auf die Einführung des AIA-Standards
die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) unterzeichnet. Die Vereinbarung bezweckt die einheitliche Anwendung des AIA-Standards und beruht auf Artikel 6 des Übereinkommens des Europarats und der OECD über die gegenseitige
Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen). Beide völkerrechtlichen Instrumente sowie das für die Umsetzung des MCAA erforderliche flankierende Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) wurden am 18. Dezember 2015 von der Bundesversammlung verabschiedet. Die Referendumsfrist ist am 9. April
2016 unbenutzt abgelaufen, sodass die Schweiz über die für die Einführung des AIA mit den
Partnerstaaten notwendigen rechtlichen Grundlagen verfügt, ohne jedoch die Partnerstaaten
zu bestimmen. Damit der AIA mit einem Partnerstaat eingeführt werden kann, muss er bilateral
aktiviert werden.
Am 4. Februar 2016 hat die Schweiz eine gemeinsame Erklärung mit Kanada unterzeichnet,
welche die gegenseitige Anwendung des globalen AIA-Standards auf der Grundlage des MCAA
vorsieht, sobald die gesetzlichen Grundlagen in beiden Ländern in Kraft sind.
Kanada entspricht dem Profil der Staaten, mit denen der Bundesrat den AIA einführen will.
Kanada ist der zweitwichtigste Wirtschaftspartner der Schweiz auf dem amerikanischen Kontinent und Mitglied der G8 und der G20 sowie von weiteren internationalen Organisationen, denen auch die Schweiz angehört (UNO, IWF, Weltbank, WTO). Seit 2009 wird der Handelsaustausch durch ein Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EFTA, bei der die Schweiz
Mitglied ist, geregelt. Kanada erfüllt die internationalen Anforderungen in Bezug auf die Vertraulichkeit in Steuersachen (Datenschutz und Einhaltung des Spezialitätsprinzips) und bietet
seinen Steuerpflichtigen ein hinlängliches Offenlegungsprogramm zur Regularisierung nicht
versteuerter Vermögenswerte. Damit entspricht Kanada den Kriterien, die der Bundesrat in den
Verhandlungsmandaten vom 8. Oktober 2014 festgelegt hat. Die Einführung des AIA mit Kanada ist für 2017 mit einem ersten Datenaustausch im Jahr 2018 vorgesehen.
Parallel zu dieser Vorlage liefen auch die Vernehmlassungen zur bilateralen Aktivierung des
AIA mit Jersey, Guernsey, der Isle of Man, Island, Norwegen, Japan und der Republik Korea.
1.2.
Inhalt der Vorlage
Die bilaterale Aktivierung des AIA mit einem Partnerstaat setzt voraus, dass die Staaten, mit
denen die Schweiz den AIA einführen will, in eine Liste aufzunehmen sind, die beim Sekretariat
des Koordinierungsgremiums des MCAA hinterlegt werden muss (Abschnitt 7 Abs. 1 Bst. f
MCAA). Mit dem Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Kanada wird der Bundesrat ermächtigt, dem Sekretariat des
Koordinierungsgremiums eine entsprechende Mitteilung zu machen. Es wird ihm ebenfalls die
Kompetenz erteilt, das Datum festzulegen, ab dem Informationen ausgetauscht werden. Der
Bundesbeschluss wird der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet.
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2.
Vernehmlassungsverfahren und Auswertungskonzept
2.1.
Vernehmlassungsverfahren
Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren wurden die Regierungen der 26 Kantone, die
Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen
und Finanzdirektoren (FDK), zwölf politische Parteien, drei gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, zehn gesamtschweizerische Dachverbände
der Wirtschaft sowie 46 Vertreterinnen und Vertreter interessierter Kreise eingeladen.
Von den Eingeladenen haben sich 22 Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, LU, NE,
NW, OW, SH, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH), die FDK, drei politische Parteien (FDP, SP,
SVP), der Schweizerische Gemeindeverband, der Schweizerische Städteverband, fünf gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, SBVg, SGB, SGV, SwissHoldings) sowie zehn Vertreterinnen und Vertreter interessierter Kreise (BGer, BVGER, CP,
Forum SRO, Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz, SKS, VAV, VSKB,
VSPB, VSV) vernehmen lassen.
Drei Kantone (GE, SH, ZG) schlossen sich materiell der Stellungnahme der FDK an. Der VSKB
verwies auf die Stellungnahme der SBVg, die sie vollumfänglich unterstützte. VAV und economiesuisse schlossen sich ebenfalls der Stellungnahme der SBVg an, haben aber zusätzlich
individuell Stellung bezogen.
Von den Eingeladenen haben auf eine Stellungnahme verzichtet bzw. keine Anmerkungen angebracht: Neun Kantone (AR, BE, FR, GL, NE, NW, SZ, TI, VD) sowie sieben weitere Vernehmlassungsteilnehmerinnen und –teilnehmer (BGer, BVGER, Forum SRO, Konferenz der
Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz, Schweizerischer Gemeindeverband, Schweizerischer Städteverband, SKS).
2.2.
Auswertungskonzept
Die eingegangenen Stellungnahmen werden nachfolgend nicht einzeln dargestellt. Vielmehr
wird die grundsätzliche Haltung der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer aufgezeigt.
3.
Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung
3.1.
Grundsätzliche Haltung der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und
-teilnehmer
Die Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer begrüssen die Vorlage mehrheitlich.
Von den 26 Kantonen haben sich 22 vernehmen lassen. Folgende 13 Kantone befürworten die
Vorlage ausdrücklich: AG, AI, BL, BS, GE, LU, OW, SH, TG, UR, VS, ZG und ZH. Ebenso wird
die Vorlage von der FDK begrüsst. BE und NW führen aus, dass sie bereits zur Genehmigung
des MCAA im zustimmenden Sinne Stellung genommen haben und somit auf eine weitere Stellungnahme verzichten. Die Kantone FR, NE, TI und VD haben keine Bemerkungen angebracht.
Von den drei politischen Parteien, die materiell Stellung genommen haben, stimmt die SP der
Vorlage zu, ebenso die FDP, jedoch mit gewissen Vorbehalten. Die SVP lehnt die Vorlage ab,
sofern die in ihrer Stellungnahme formulierten Bedingungen nicht erfüllt sind.
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Von den fünf gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft, die eine materielle Stellungnahme eingereicht haben, stimmen zwei der Vorlage zu (SGB, SwissHoldings), zwei befürworten die Vorlage mit Vorbehalten (economiesuisse, SBVg) und einer lehnt die Vorlage ab
(SGV).
Von den fünf interessierten Verbänden und Organisationen, die eine materielle Stellungnahme
eingereicht haben, befürworten drei die Vorlage mit Vorbehalten (VAV, VSKB, VSPB). Zwei
Verbände äussern sich kritisch (CP, VSV).
3.2.
Wichtigste Kritikpunkte der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und
-teilnehmer
Von den Vernehmlassungsteilnehmerinnen und –teilnehmern werden insbesondere folgende
grundsätzlichen Kritikpunkte vorgebracht:
– Abstimmung der Einführung des AIA mit dem Vorgehen der Konkurrenzfinanzplätze
(Level Playing Field): Kanada habe sich weder geäussert noch verpflichtet, mit konkurrierenden Finanzplätzen gleichwertige AIA-Abkommen abzuschliessen (economiesuisse,
SBVg, VAV, VSKB). Ebenso sei zum heutigen Zeitpunkt unklar, wie sich die wesentlichen
Konkurrenzfinanzplätze der Schweiz in Bezug auf den AIA verhalten werden (CP, economiesuisse, SBVg, VAV, VSKB, VSPB, VSV). Sollte die Schweiz voreilig Abkommen über
den AIA abschliessen, riskiere sie einen Wettbewerbsnachteil, sofern diese Staaten nicht
nachzögen (CP, VAV, VSPB). Bevor die Schweiz mit Kanada den AIA in Kraft setze, müsse
deshalb eine genügend hohe Sicherheit bestehen, dass Kanada mit den wichtigsten Konkurrenzfinanzplätzen der Schweiz den AIA ebenfalls einführe (CP, economiesuisse, SVBg,
VAV, VSKB, VSPB, VSV).
– Datenschutz und Spezialitätsprinzip: Ob der Datenschutz und das Spezialitätsprinzip im
Partnerstaat gewährleistet sind, lässt sich aufgrund der im erläuternden Bericht gelieferten
Informationen nur unzureichend einschätzen (FDP, SVP, SGV). Es müsse daher geprüft
werden, ob Kanada einen standardkonformen Datenaustausch gewährleiste und die ausgetauschten Daten von hoher Qualität seien. Falls sich diese Punkte als nicht zutreffend
herausstellen sollten, müsse die Schweiz den AIA mit Kanada aussetzen (FDP, SVP).
– Marktzutritt: Bereits heute wickeln die Schweiz und Kanada ihre Handelsbeziehungen im
Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen der EFTA und Kanada ab. In der gemeinsamen Erklärung hat Kanada bekräftigt, die geltenden gegenseitigen Marktzugangsbedingungen nicht zu verschlechtern und einen Dialog über mögliche Verbesserungen beim
grenzüberschreitenden Marktzugang für Finanzdienstleistungen zu eröffnen. Diese Zusicherungen seien aber nur vage und deshalb nicht zufriedenstellend (CP, VSPB, VSV).
4.
Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens im Einzelnen
4.1.
Positive Anmerkungen
Die Kantone AI, BL, OW, TG und UR sind der Ansicht, dass die mit dem Bundesbeschluss
vorgesehene bilaterale Aktivierung des AIA mit Kanada der vom Bundesrat eingeschlagenen
Strategie zur Erhaltung der Standortattraktivität und der internationalen Akzeptanz des Finanzplatzes Schweiz entspreche. Die Kantone BS, FR, NW, SH und ZG betrachten die bilaterale
Aktivierung des AIA mit Kanada als konsequente Folge der Teilnahme der Schweiz am Amtshilfeübereinkommen sowie am MCAA.
Die SP und der SGB begrüssen den AIA mit Kanada, weil die Schweiz dadurch mit einem
weiteren wichtigen Staat der G8 und G20 die steuerliche Zusammenarbeit intensiviere, was die
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Glaubwürdigkeit und Integrität des Schweizer Finanzplatzes international stärke und die
Rechts- und Planungssicherheit der Unternehmen verbessere.
Der VSV ist mit der Auswahl Kanadas als potentieller Partnerstaat für den AIA einverstanden,
da seit Mitte 2009 der intensive wirtschaftliche Austausch durch ein Freihandelsabkommen
zwischen Kanada und der EFTA, bei welcher die Schweiz Mitglied ist, geregelt werde. Kanada
sei auch Mitglied der G8, der G20 sowie diverser internationaler Organisationen, denen auch
die Schweiz angehöre.
Gemäss economiesuisse, SBVg, VAV und VSKB gehöre Kanada zwar nicht zu den für die
Banken prioritären Ländern, was aber einer Vereinbarung für einen AIA nicht entgegenstehe,
da davon ausgegangen werden könne, dass die Kriterien bei der Kundenidentifikation (einheitlicher Standard; Reziprozität; Spezialität) erfüllt seien und die Diskussionen zur Verbesserung
des Marktzugangs vorangetrieben würden.
Nach Auffassung von economiesuisse, VAV, SBVg und VSV verfügt Kanada über ein explizites
Regularisierungsprogramm („Programme des Divulgations Volontaires (PDV)“), das als angemessen gelten dürfe, da bei gültigen Selbstanzeigen von Bussen und einer Strafverfolgung
abgesehen werde. Unter dem Gesichtspunkt der Regularisierungsmöglichkeiten für Steuerpflichtige sei die Einführung des AIA mit Kanada somit gerechtfertigt.
Der VSV weist darauf hin, dass der EDÖB den Datenschutz in Kanada beim Informationsaustausch auf Ersuchen gestützt auf die Doppelbesteuerungsabkommen und das Steueramtshilfegesetz als angemessen beurteilt. Diese Beurteilung und Einschätzung sei verlässlich und
könne als genügende Garantie dafür gelten, dass die rechtlichen Bedingungen für die Einhaltung des Datenschutzes und des Spezialitätsprinzips erfüllt seien. Dies müsse jedoch von der
Schweiz überwacht werden und beim Feststellen von Verfehlungen sei der AIA mit Kanada
umgehend auszusetzen. Die FDK, die Kantone GE, NE, VD, ZG und ZH sowie der SGB und
der VSV teilen die Auffassung des Bundesrats, wonach zu Kanada enge wirtschaftliche und
politische Beziehungen bestehen und Kanada über angemessene Regelungen und Praxis zur
Regularisierung der Vergangenheit und über die erforderlichen Vertraulichkeits- und Datensicherheitsniveaus verfügen. Damit seien die in den Verhandlungsmandaten festgelegten Kriterien erfüllt.
SwissHoldings ist der Ansicht, dass Kanada ein wichtiger Wirtschaftspartner der Schweiz sei.
Die Schweiz verfüge mit Kanada über ein Doppelbesteuerungsabkommen und über zahlreiche
weitere internationale Vereinbarungen. Ausserdem verfüge Kanada über ein vertrauenswürdiges Rechts- und Justizsystem. Angesichts dessen unterstütze SwissHoldings die Einführung
des AIA mit Kanada.
4.2.
Negative Anmerkungen
Kritische Anmerkungen zu Kanada als Partnerstaat
Gemäss CP sei das Genehmigungsverfahren in Bezug auf die bilaterale Aktivierung des AIA
mit Kanada zu sistieren, da Kanada lediglich gewillt sei, den bestehenden Marktzugang nicht
zu verschlechtern.
Der SGV moniert, dass wichtige, mit dem Informationsaustausch zusammenhängende Aspekte, wie der Marktzugang, Kundenschutz und Datenqualität bei den Verhandlungen gänzlich
ausgeschlossen worden seien. Zudem sei beim Abschluss von bilateralen AIA-Abkommen ein
hohes Tempo angeschlagen worden, obwohl es dazu keinen Grund gebe. Dies habe zur Folge,
dass sich Mängel in den Abkommen wiederholen und die weltweite Praxisentwicklung in diesem Bereich nicht berücksichtigt werden könne, was sich negativ aus die gesamte Schweizer
Aussenwirtschaftspolitik auswirken werde. Es sei eine Fehlstrategie, möglichst schnell eine
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Vielzahl von AIA-Abkommen abzuschliessen, es dabei aber unterlassen wurde, konkrete Gegenleistungen zu Gunsten der Schweiz zu verlangen. Aus diesen Gründen sei die Einführung
des AIA mit Kanada abzulehnen.
CP und VSPB befürchten zudem, dass das AIA-Abkommen mit Kanada einen für die Schweiz
ungünstigen Präzedenzfall schaffe, der künftige Einzelverträge prägen könne.
Abstimmung der Einführung des AIA mit dem Vorgehen der Konkurrenzfinanzplätze
(Level Playing Field)
economiesuisse, SBVg, VAV, VSKB und VSV weisen darauf hin, dass sich Kanada weder geäussert noch verpflichtet habe, mit konkurrierenden Finanzplätzen gleichwertige AIAAbkommen abzuschliessen. Nach Ansicht von CP, economiesuisse, SBVg, VAV, VSKB, VSPB
und VSV sei zum heutigen Zeitpunkt ebenso unklar, wie sich die wesentlichen Konkurrenzfinanzplätze der Schweiz in Bezug auf den AIA verhalten werden. VAV ist der Ansicht, dass die
Schweiz, sollte sie diesbezüglich voreilig handeln, einen Wettbewerbsnachteil riskiere, sofern
ihre Konkurrenzfinanzplätze nicht nachzögen. CP und VAV verlangen daher, dass bevor die
Schweiz mit Kanada den AIA in Kraft setze, eine genügend hohe Sicherheit bestehen müsse,
dass Kanada mit den wichtigsten Konkurrenzfinanzplätzen der Schweiz den AIA ebenfalls einführe. CP, economiesuisse, SBVg, VAV, VSKB und VSPB empfehlen dem Bundesrat deshalb,
mit einer Inkraftsetzung zuzuwarten, da ein Level Playing Field nur so effektiv sichergestellt
werden könne.
Aus der Sicht des VSPB gebe es keinen Grund, den AIA mit Kanada vorschnell zu aktivieren.
Der VSPB sei sich bewusst, dass Konkurrenzfinanzplätze die Aktivierung des AIA mit einem
Partnerstaat oft nicht dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten hätten und sie die Entscheidung, den AIA mit einem Partnerstaat einzuführen, dementsprechend spät und schnell
treffen könnten. Es sei deshalb schwer abzuschätzen, welche Staaten bis zum Inkrafttreten des
AIA zwischen der Schweiz und Kanada, den AIA mit Kanada ebenfalls einführen. Dass die
Schweiz den Prozess früher anfangen müsse als ihre Konkurrenzfinanzplätze, heisse aber
nicht, dass sie ihn auch früher abschliessen müsse.
VAV und VSPB schlagen vor, im Gesetz eine entsprechende Bestimmung aufzunehmen, wonach das Inkrafttreten des AIA mit einem Partnerstaat davon abhängig gemacht werden soll,
dass wichtige Konkurrenzfinanzplätze wie Grossbritannien, Hong Kong, oder Singapur ebenfalls den AIA mit dem entsprechenden Partnerstaat abschliessen. Somit könne nach Ansicht
der VAV eine erhöhte Verbindlichkeit der Sicherstellung des Level Playing Fields herbeigeführt
werden.
Vergangenheitsregularisierung
Entgegen den anderen Vernehmlassungsteilnehmern (FDP, economiesuisse, SBVg, VAV,
VSKB und VSV) ist der VSPB der Auffassung, dass beim „Programme des Divulgations Volontaires“ trotz des Entfalls von Bussen und von Strafverfolgungsmassnahmen sehr hohe Nachzahlungen fällig würden, was aus seiner Sicht kein angemessenes Verfahren zur Regularisierung darstelle, so dass sich die Einführung des AIA mit Kanada nicht rechtfertige.
Datenschutz und Spezialitätsprinzip
Ob der Datenschutz und das Spezialitätsprinzip im Partnerstaat gewährleistet seien, lasse sich
nach Auffassung von FDP, SVP und SGV aufgrund der im erläuternden Bericht gelieferten
Informationen nur unzureichend einschätzen. Es müsse daher geprüft werden, ob Kanada ei-
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nen standardkonformen Datenaustausch gewährleiste und die ausgetauschten Daten von hoher Qualität seien. Die SVP verweist zudem auf das Rechtsgutachten von Prof. Matteotti1, wonach der AIA gegen die Verfassung verstosse, wenn die Partnerstaaten die datenschutzrechtlichen Mindestanforderungen nicht erfüllten. Die im Gutachten Matteotti erläuterten verfassungsrechtlichen Grundsätze seien daher zwingend einzuhalten. Falls Kanada diesen Mindeststandards nicht nachleben sollte, müsse die Schweiz den AIA mit Kanada unverzüglich aussetzen.
Marktzutritt
Die FDP bedauert, dass in Bezug auf den Marktzutritt für Finanzdienstleister keine handfesten
Verhandlungsergebnisse vorgelegt werden können und fordert grösstmögliche Anstrengungen,
damit parallel zur Einführung des AIA der Marktzutritt für Finanzdienstleister verbessert werde.
Die Aufnahme von Gesprächen über einen Marktzugang sei eine Mindestanforderung für den
Abschluss eines AIA-Abkommens.
economiesuisse, SBVg und VSKB halten fest, dass keine konkrete Bereitschaft Kanadas bezüglich Erleichterungen oder Garantien beim Marktzugang für Schweizer Finanzdienstleister
vorliege.
Für den VAV ist es wichtig, die Diskussionen zur Verbesserung des Marktzutritts voranzutreiben, da dieser für das exportorientierte Private Banking von zentraler Bedeutung sei, wenn sie
ihre Dienstleistungen weiterhin von der Schweiz aus anbieten möchten.
Die Schweiz habe keine konkrete Gegenleistung von Kanada erhalten, obwohl die Verbesserung des Marktzutritts zwingend Bestandteil der Verhandlungen zum AIA hätten sein müssen.
Die Schweiz habe sich mit vagen Zusicherungen begnügt, was nicht zufriedenstellend sei. Die
gemeinsame Erklärung mit Kanada enthalte keine spezifische Bestimmung über die Verbesserung des Marktzutritts, was nach Auffassung von CP auch ein Grund sei, die Einführung des
AIA mit Kanada zu sistieren.
Auch wenn in Kanada ansässige Personen nur einen unbedeutenden Teil der Kundschaft von
Schweizer Banken ausmachen, erachten CP und VSPB den Verzicht auf einen verbesserten
Zutritt zum kanadischen Finanzdienstleistungsmarkt im Hinblick auf Verhandlungen mit jenen
Ländern, in denen viele Kunden ansässig seien, als schlechten Präzedenzfall. Die Schweiz
habe den AIA genügend Ländern versprochen, so dass künftig keine weiteren Zusagen ohne
konkrete Gegenleistungen abgegeben werden dürfen.
Der VSV weist darauf hin, dass der Zutritt zum kanadischen Finanzmarkt für unabhängige Vermögensverwalter aus der Schweiz nur mit Einschränkungen gewährleistet sei. Der Marktzutritt
wurde mit Kanada im Rahmen der AIA-Verhandlungen zwar thematisiert, doch sei lediglich die
Absicht bekräftigt worden, die bereits geltenden gegenseitigen Marktzugangsbedingungen
nicht zu verschlechtern und den Dialog über mögliche Verbesserungen beim grenzüberschreitenden Marktzugang für Finanzdienstleister aufzunehmen. Nach Auffassung des VSV bestehe
keine echte Bereitschaft seitens Kanadas, der Schweiz weitere Verbesserungen beim Marktzugang zu gewähren. Der blosse Erhalt der geltenden Bestimmungen stelle definitiv keine Verbesserung dar. Der VSV ersucht daher den Bundesrat, das SIF mit der Wiederaufnahme der
Gespräche über den Marktzutritt zu beauftragen und in dieser Frage mit Nachdruck auf Verbesserungen an der abgegebenen Erklärung hinzuwirken.
1
Kurzgutachten von Prof. Dr. René Matteotti, Zürich, vom 13. August 2015 im Auftrag des Staatssekretariats für Internationale Finanzfragen zur Verfassungskonformität des automatischen Informationsaustauschs.
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CP und SGV erachten es daher für angezeigt, die Vereinbarung über die Einführung des AIA
mit Kanada abzulehnen, bis beim potentiellen Partnerstaat die Bereitschaft zur Marktöffnung
für Finanzdienstleistungen bestehe.
4.3.
Inkraftsetzung/Umsetzung
SwissHoldings und VAV begrüssen eine zügige Einführung des AIA mit Kanada.
economiesuisse, SBVg und VSKB betonen, dass es für den Bankenplatz sehr wichtig sei, dass
das Abkommen jeweils auf den 1. Januar eines Jahres in Kraft trete bzw. die Datenerhebung
ab dem 1. Januar erfolge. Eine unterjährige Einführung und/oder Datenerhebung bzw. Meldung
sei abzulehnen, da dies bei den Banken zu einem erheblichen Zusatzaufwand führen würde.
4.4.
Verweise auf die Vorlagen zum Amtshilfeübereinkommen,
MCAA und AIA-Gesetz
Die Kantone AI, BL, OW, NW, TG und TI sowie die SVP und Forum SRO verweisen auf ihre in
der Stellungnahme zum MCAA und AIAG formulierten Anträge.2
Der Kanton FR bedauert, dass die in der Stellungnahme der FDK formulierten Anträge in der
definitiven Fassung des AIAG nicht hätten berücksichtigt werden können.
4.5.
Weitere Anliegen
Reziprozität und Spezialitätsprinzip
Die Kantone BL, OW, TG, TI und VS weisen mit Nachdruck darauf hin, dass die Reziprozität
und das Spezialitätsprinzip bei der Aktivierung des AIA mit Kanada strikte eingehalten werden
müssen.
Verhandlungen mit zukünftigen Partnerstaaten
economiesuisse, SBVg, VAV und VSKB fordern, dass bei der Priorisierung der künftigen Partnerstaaten folgende Kriterien gebührend beachtet werden: (i) Eine adäquate Positionierung der
Schweiz mit Blick auf Konkurrenzfinanzplätze, (ii) eine akzeptable Möglichkeit zur Regularisierung der Vergangenheit für Bankkunden und (iii) das Marktpotential des Landes im grenzüberschreitenden Geschäft.
Die FDP ist der Ansicht, dass bei der Auswahl der Staaten das Vorhandensein von Regularisierungsmöglichkeiten, die Gewährleistung des Datenschutzes und des Spezialitätsprinzips sowie das Bestehen eines Level Playing Field in Bezug auf einen reziproken standardkonformen
Datenaustausch zwingend zu berücksichtigen seien. Zudem stelle die Aufnahme von Gesprächen über einen Marktzugang vor Abschluss eines AIA-Abkommens bei für den Schweizer Finanzplatz wichtigen Standorten eine Mindestanforderung dar.
Die SVP verlangt, dass bei der Aktivierung des AIA mit Partnerstaaten zwingend sicherzustellen sei, dass diese insgesamt faire Regularisierungslösungen zur Verfügung stellen und den
(schweizerischen) verfassungsmässigen Mindeststandard an den Datenschutz erfüllen müssen. Sofern dies nicht der Fall sei, dürfe mit diesen Staaten der AIA nicht aktiviert werden,
2
Der Ergebnisbericht mit den detaillierten Ausführungen ist abrufbar unter: www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2015 > Internationaler automatischer Informationsaustausch im Steuerbereich
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Genehmigung des
Bundesbeschlusses über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Kanada
andernfalls gegen die Schweizer Verfassung verstossen werde. Ferner sei im Hinblick auf weitere Verhandlungen mit möglichen Partnerstaaten künftig zwingend zu klären, ob und mit welchen Staaten ein Partnerstaat den AIA einzuführen gedenke.
AIA und Vergangenheitsregularisierung im Inland
Die SP ist der Meinung, dass eine konsequente Weissgeldstrategie den AIA nicht nur mit anderen Staaten vorsehen sollte, sondern auch im Inland.
Der Kanton VS wirft die Frage auf, ob allenfalls eine Steueramnestie auf Bundesebene einzuführen sei.
Erlassform
CP kritisiert, dass die Genehmigung von AIA-Abkommen mit Partnerstaaten in Zukunft über
einen einfachen Bundesbeschluss erfolgen solle und damit nicht dem fakultativen Referendum
unterstehe. Die AIA-Abkommen seien gleich wichtig wie die Revision von Doppelbesteuerungsabkommen und deshalb ebenso wie diese dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Nach
Ansicht von CP sei das Argument des langen Gesetzgebungsverfahrens in der Schweiz kein
hinreichender Grund, um die ordentlichen Verfahren abzukürzen.
Finanzielle Auswirkungen
FDK und SH geben zu bedenken, dass sich durch die Umsetzung des AIA ein erhöhter Aufwand bei den kantonalen Steuerbehörden ergeben werde. Hinzu kämen die Aufwände für die
Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III und des spontanen Informationsaustauschs
über Steuerrulings. Umso wichtiger sei es daher, wenn bei der angekündigten Reform der Paarbesteuerung, der laufenden Quellensteuerreform und bei der Energiestrategie 2050 (Verzicht
auf jegliche steuerliche Massnahmen) den Kantonen nicht weitere finanzielle und Vollzugslasten aufgebürdet würden.
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