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Hilfen/Unterstützungen
anlässlich der
Unwetterkatastrophe
in Waldkirchen
Allen Geschädigten der
Unwetterkatastrophe möchten wir
mit dieser Broschüre helfen,
die richtigen Stellen bei Behörden,
Stadt und Landratsamt sowie
die Ansprechpartner bei vielen
unterstützenden Firmen
schnell und einfach zu erreichen.
Ein großes Dankeschön
an alle Helfer!
Stadt Waldkirchen
Rathausplatz 1, 94065 Waldkirchen
Telefon: +49 (0) 85 81/2 02-0, Fax: +49 (0) 85 81/2 02-13
E-Mail: [email protected]
Servicezeiten:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr,
Montag - Donnerstag: 13.30 - 16.00 Uhr,
Freitag: 13.30 - 14.30 Uhr
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RATHAUS
INFORMATION
Hilfen/Unterstützungen
anlässlich der Unwetterkatastrophe
in Waldkirchen
Rathausinforamtion: Hilfen / Unterstützungen anlässlich Unwetterkatastrophe in Waldkirchen 1.
Bürgertelefon
Landratsamt Freyung-Grafenau
08551 / 57 - 470
2.
Hochwasserbescheinigung
Vorlage bei einigen Versicherungen, Stromanbietern, Geschäften erforderlich
08581 / 202 - 25 (Herr Müller) oder
08581 / 202 - 21 (Herr Schönberger)
Das Sofortgeld wird als Zuschuss gewährt, wenn durch das aktuelle Hochwasser infolge
der Starkregenfälle vom 25.06.2016 ein Schaden entstanden ist und die Mittel zur
Ersatzbeschaffung von dadurch zerstörtem Hausrat oder Betriebs- bzw. Vereinsvermögen
verwendet werden. Es reicht zunächst aus, dass versichert wird, dass das Sofortgeld für
Ersatzbeschaffungen verwendet wird.
Private Haushalte, die einen Schaden erlitten haben, können – wenn die Mittel für
Ersatzbeschaffungen verwendet werden – eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 5.000 € je
Haushalt erhalten.
War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt
die Soforthilfe maximal 2.500 € je Haushalt. Das Sofortgeld wird nicht verrechnet,
Versicherungsleistungen werden allerdings angerechnet.
Für durch Elementarereignisse bedingte Ölschäden an privat genutzten oder nicht
gewerblich vermieteten Wohngebäuden kann der Eigentümer eine Soforthilfe von bis zu
10.000 € je Wohngebäude erhalten. Der Gebäudeschaden durch Öl muss nachgewiesen
werden. Im Zeitpunkt der Antragstellung reichen hierfür Kostenvoranschläge aus.
War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, ist die
Soforthilfe auf maximal 5.000 € begrenzt.
Persönliche Vorsprache im Landratsamt
Freyung-Grafenau
Tel. Auskunft 08551 / 57 - 470
3.
"Sofortgeld"
4.
"Soforthilfen
Haushalt/Hausrat"
5.
"Soforthilfen Ölschäden
an Gebäuden"
6.
Trocknungsgeräte
Liste mit Anbietern im Rathaus Waldkirchen (bevorzugter Versand per Mail) erhältlich
08581 / 202 - 21 Herr Schönberger
7.
Stromrabatt bei
Einsatz Trocknungsgeräte
Stadtwerke Waldkirchen,
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter (z.B.: Bayernwerk)
Evtl. Bescheinigung (siehe 2.) erforderlich
8.
Rabatt Elektrogeräte
Aktion durch EXPERT Kappenberger & Braun Waldkirchen (10%);
bei bestimmten Herstellern weiterer Rabatt möglich (z.B.: Bosch, NEF, Siemens)
Bescheinigung (siehe 2.) erforderlich
9.
Rabatt Bodenbeläge
Aktion durch Fa. Wolf Fertigparkett, Bannholzstraße 22, 94065 Waldkirchen
Tel.: Auskunft: 08581 / 8800
10.
Caritas Waldkirchen
Soforthilfe 300,00 € // Schmiedgasse 25, 94065 Waldkirchen
Bescheinigung (siehe 2.) erforderlich
11.
VdK Waldkirchen
Hilfe 300,00 € // Kontaktperson (wegen Antragsunterlagen):
Alfons Eisner, Oberhöhenstetten 9, 94065 Waldkirchen ([email protected])
08581 / 8877 oder
0173 / 962 95 43
Stand: 04.07.2016 Persönliche Vorsprache im Landratsamt
Freyung-Grafenau
Tel. Auskunft 08551 / 57 - 470
Persönliche Vorsprache im Landratsamt
Freyung-Grafenau
Tel. Auskunft 08551 / 57 - 470