www.waldkirchen.de Hilfen/Unterstützungen anlässlich der Unwetterkatastrophe in Waldkirchen Allen Geschädigten der Unwetterkatastrophe möchten wir mit dieser Broschüre helfen, die richtigen Stellen bei Behörden, Stadt und Landratsamt sowie die Ansprechpartner bei vielen unterstützenden Firmen schnell und einfach zu erreichen. Ein großes Dankeschön an alle Helfer! Stadt Waldkirchen Rathausplatz 1, 94065 Waldkirchen Telefon: +49 (0) 85 81/2 02-0, Fax: +49 (0) 85 81/2 02-13 E-Mail: [email protected] Servicezeiten: Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr, Montag - Donnerstag: 13.30 - 16.00 Uhr, Freitag: 13.30 - 14.30 Uhr www.waldkirchen.de RATHAUS INFORMATION Hilfen/Unterstützungen anlässlich der Unwetterkatastrophe in Waldkirchen Rathausinforamtion: Hilfen / Unterstützungen anlässlich Unwetterkatastrophe in Waldkirchen 1. Bürgertelefon Landratsamt Freyung-Grafenau 08551 / 57 - 470 2. Hochwasserbescheinigung Vorlage bei einigen Versicherungen, Stromanbietern, Geschäften erforderlich 08581 / 202 - 25 (Herr Müller) oder 08581 / 202 - 21 (Herr Schönberger) Das Sofortgeld wird als Zuschuss gewährt, wenn durch das aktuelle Hochwasser infolge der Starkregenfälle vom 25.06.2016 ein Schaden entstanden ist und die Mittel zur Ersatzbeschaffung von dadurch zerstörtem Hausrat oder Betriebs- bzw. Vereinsvermögen verwendet werden. Es reicht zunächst aus, dass versichert wird, dass das Sofortgeld für Ersatzbeschaffungen verwendet wird. Private Haushalte, die einen Schaden erlitten haben, können – wenn die Mittel für Ersatzbeschaffungen verwendet werden – eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 5.000 € je Haushalt erhalten. War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe maximal 2.500 € je Haushalt. Das Sofortgeld wird nicht verrechnet, Versicherungsleistungen werden allerdings angerechnet. Für durch Elementarereignisse bedingte Ölschäden an privat genutzten oder nicht gewerblich vermieteten Wohngebäuden kann der Eigentümer eine Soforthilfe von bis zu 10.000 € je Wohngebäude erhalten. Der Gebäudeschaden durch Öl muss nachgewiesen werden. Im Zeitpunkt der Antragstellung reichen hierfür Kostenvoranschläge aus. War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, ist die Soforthilfe auf maximal 5.000 € begrenzt. Persönliche Vorsprache im Landratsamt Freyung-Grafenau Tel. Auskunft 08551 / 57 - 470 3. "Sofortgeld" 4. "Soforthilfen Haushalt/Hausrat" 5. "Soforthilfen Ölschäden an Gebäuden" 6. Trocknungsgeräte Liste mit Anbietern im Rathaus Waldkirchen (bevorzugter Versand per Mail) erhältlich 08581 / 202 - 21 Herr Schönberger 7. Stromrabatt bei Einsatz Trocknungsgeräte Stadtwerke Waldkirchen, Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter (z.B.: Bayernwerk) Evtl. Bescheinigung (siehe 2.) erforderlich 8. Rabatt Elektrogeräte Aktion durch EXPERT Kappenberger & Braun Waldkirchen (10%); bei bestimmten Herstellern weiterer Rabatt möglich (z.B.: Bosch, NEF, Siemens) Bescheinigung (siehe 2.) erforderlich 9. Rabatt Bodenbeläge Aktion durch Fa. Wolf Fertigparkett, Bannholzstraße 22, 94065 Waldkirchen Tel.: Auskunft: 08581 / 8800 10. Caritas Waldkirchen Soforthilfe 300,00 € // Schmiedgasse 25, 94065 Waldkirchen Bescheinigung (siehe 2.) erforderlich 11. VdK Waldkirchen Hilfe 300,00 € // Kontaktperson (wegen Antragsunterlagen): Alfons Eisner, Oberhöhenstetten 9, 94065 Waldkirchen ([email protected]) 08581 / 8877 oder 0173 / 962 95 43 Stand: 04.07.2016 Persönliche Vorsprache im Landratsamt Freyung-Grafenau Tel. Auskunft 08551 / 57 - 470 Persönliche Vorsprache im Landratsamt Freyung-Grafenau Tel. Auskunft 08551 / 57 - 470
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