STADTVERWALTUNG MÜHLACKER -Amtliche BekanntmachungSamstag, den 02.07.2016 Nr. 29, Seite 1 1.) Ab Mittwoch, 15. Juni: Ampel an der B 10 bei Enzberg wird umgerüstet Ab Mittwoch, 15. Juni, wird die Ampelanlage an der Kreuzung der B 10 mit der Ortseinfahrt L 1173 nach Mühlacker-Enzberg umgebaut und auf energiesparende LEDTechnik umgerüstet. Der Verkehr wird während der Umbauphase durch eine provisorische Ampel geregelt. Verkehrsteilnehmer müssen während der Arbeiten, die voraussichtlich drei Wochen dauern werden, mit Behinderungen rechnen. 2.) Verkehrsbeschränkungen zum Kirchenburgfest in Lienzingen vom 08.07.2016 bis 11.07.2016 Wegen des Kirchenburgfestes in Lienzingen kommt es zu folgenden Verkehrsbeschränkungen: 1. Die Kirchenburggasse wird vom 08.07.2016 ab 12:00 Uhr zum Aufbau für die Veranstaltung für den Verkehr gesperrt. Die Sperre endet nach dem Abbau am 11.07.2016 gegen 18:00Uhr. In dieser Zeit besteht dort ein absolutes Halteverbot. 2. In der Knittlinger Straße ergeht im südlichen Bereich der Einmündung zur Kirchenburggasse ebenfalls vom 08.07.2016, 12:00 Uhr bis 11.07.2016, 18:00 Uhr ein Halteverbot. 3. Die Spindelgasse und die Bädergasse sind vom 09.07.2016, 08:00 Uhr bis zum Ende der Veranstaltung für den Verkehr gesperrt. Auch dort wird ein für diese Zeit ein absolutes Halteverbot erlassen. 4. In der Herzenbühlstraße ergeht für die Dauer der Veranstaltung ein einseitiges Halteverbot, ebenso auf der Südseite der Knittlinger Straße vom Ortseingang bis Haus Nr. 9. 5. Der Parkplatz an der Kelter ist ausschließlich für Marktbeschicker reserviert. Die weiteren Parkplätze in Ort sind ausgeschildert. Besucher des Kirchenburgfestes werden gebeten möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. 3.) Öffentliche Bekanntmachung Zweckverband Gruppenkläranlage Glattbach und Kreuzbach Enzkreis Sitz: Wiernsheim I. HAUSHALTSSATZUNG für das Haushaltsjahr 2 0 1 6 Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i.d.F. vom Seite 2 16. September 1974 (GBL.S.408) und § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.d.F. vom 24. Juli 2000 (GBL.S.581) hat die Verbandsversammlung am 02. Juni 2016 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen: §1 Haushaltsplan Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je davon im Verwaltungshaushalt davon im Vermögenshaushalt 747.100,00 € 640.100,00 € 107.000,00 € 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von davon Umschuldungen 0,00 € 0,00 € 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0,00 € §2 Kassenkreditermächtigung Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 100.000,00 € §3 Die Höhe der Verbandsumlagen wird festgesetzt auf: 1. Betriebskostenumlage davon Wiernsheim davon Mühlacker 405.800,00 € 334.800,00 € 71.000,00 € 2. Zinsumlage davon Wiernsheim davon Mühlacker 10.000,00 € 8.200,00 € 2.800,00 € 3. Kapitalumlage davon Wiernsheim davon Mühlacker 11.000,00 € 8.200,00 € 2.800,00 € II. Das Landratsamt Enzkreis hat mit Erlass vom 10. Juni 2016, Aktenzeichen 01/902.41 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2016 bestätigt. Genehmigungspflichtige Teile enthält die Satzung nicht. Seite 3 III. Die Haushaltssatzung 2016 mit Anlagen liegt in der Zeit von Montag, 04. Juli 2016 bis Mittwoch, 13. Juli 2016 beim Bürgermeisteramt Wiernsheim, 75446 Wiernsheim, Marktplatz 1, Zimmer 003, zur Einsichtnahme aus. Wiernsheim, den 23. Juni 2016 Gezeichnet: Karlheinz Oehler, Verbandsvorsitzender 4.) Flurneuordnung Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung Postfach 2544 76013 Karlsruhe Dienstgebäude: Ritterstraße 28-30 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 3559-0 Email: [email protected] Öffentliche Bekanntmachung vom 24.06.2016 Flurbereinigung Pforzheim (A 8-Enztalquerung) Enzkreis und Stadtkreis Pforzheim Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft (TG) 1. Die Grundstückseigentümer und die Erbbauberechtigten im Flurneuordnungsgebiet Teilnehmer - werden von der unteren Flurbereinigungsbehörde (LRA Enzkreis), vertreten durch die Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung, zur Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft auf Mittwoch, den 27.07.2016 um 19.00 Uhr in den Ameliussaal der Kirnbachhalle, Bischwiese 2 in Niefern eingeladen. 2. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 FlurbG auf 5 festgesetzt. Für jedes Mitglied ist gemäß § 21 Abs. 5 FlurbG ein Stellvertreter zu wählen. Nach § 2 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum FlurbG (AGFlurbG) muss mindestens 1 Mitglied des Vorstands und 1 Stellvertreter aus dem Kreis derjenigen gewählt werden, die am Flurneuordnungsverfahren nicht beteiligt sind. 3. Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Es liegt daher im Interesse aller Teilnehmer, sich an der Wahl zu beteiligen. 4. Wahlberechtigt sind die Teilnehmer (§§ 21 Abs. 3, 10 Nr. 1 FlurbG). Wenn sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder nicht voll geschäftsfähig sind, steht das Wahlrecht den gesetzlichen Vertretern zu. Bevollmächtigte haben sich durch schriftliche Vollmacht auszuweisen. Seite 4 5. Jeder im Wahltermin anwesende Teilnehmer hat insgesamt jeweils nur je 1 Stimme für jedes zu wählende Vorstandsmitglied und jeden Stellvertreter, selbst wenn er als Eigentümer und zugleich als Miteigentümer am Flurneuordnungsverfahren beteiligt ist. Nur eine Stimme hat auch der Bevollmächtigte, auch wenn er selbst zugleich Teilnehmer ist oder mehrere Teilnehmer vertritt. Bruchteilsgemeinschaften (Miteigentümer) und Gesamthandsgemeinschaften (z.B. Erbengemeinschaften) haben jeweils nur 1 Stimme gemeinschaftlich. 6. Wählbar ist jeder Volljährige, auch wenn er nicht Teilnehmer Flurneuordnungsverfahren ist. Die Bewerbung von Frauen ist besonders erwünscht. am Wahlvorschläge können bis zum 26.07.2016 bei der Gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung, Postfach 2544, 76013 Karlsruhe (Hausadresse: Ritterstr. 28, 76137 Karlsruhe) eingereicht werden. Es sind aber auch Personen wählbar, die nicht auf einem Wahlvorschlag stehen. Ein Satzungsentwurf wird ab sofort in den Rathäusern in Eutingen, Niefern und Kieselbronn zur Einsicht ausgelegt. Diese Bekanntmachung und der Satzungsentwurf können zusätzlich auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im Verfahren unter www.lglbw.de/4110 eingesehen werden. gez. Rayling DS 5.) Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ziegelhütte – Obst- und Gartenbauverein“, Gemarkung Enzberg Der Gemeinderat der Stadt Mühlacker hat am 28.06.2016 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ziegelhütte – Obst- und Gartenbauverein“ sowie den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 2422, 2423, 2424 und 2425 sowie Teilflächen der Flurstücke 2426, 2428/1, 2428/2, 2429, 2430, 2332,2344 sowie 2334 für die Erschließung, mit einer Fläche von ca. 3.770 qm. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt: Seite 5 Maßgebend ist der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 15.05.2016 Stadt Mühlacker Planungs- und Baurechtsamt Ziele und Zwecke der Planung (gekürzt): Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Vereins- und Lagergebäudes des Obst- und Gartenbauvereins Enzberg geschaffen werden. Dieses dient ausschließlich und unmittelbar der Erhaltung und dauerhaften Pflege der Kulturlandschaft. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird mit Textteil und Begründung (Fassung vom 15.05.2016), Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan (Fassung vom 15.05.2016) sowie dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften (Fassung vom 15.05.2016) in der Zeit vom 11.07.2016 bis 11.08.2016 (je einschließlich) im Foyer des Planungs- und Baurechtsamts der Stadt Mühlacker, Rathaus, 2. Obergeschoss, Kelterplatz 7, 75417 Mühlacker während folgender Öffnungszeiten Montag Dienstag, Mittwoch und Freitag Donnerstag ausgelegt. 8.00 bis 16.00 Uhr 8.00 bis 12.00 Uhr 8.00 bis 18.00 Uhr öffentlich Seite 6 Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Gutachten und Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: Gutachten Stadt Mühlacker (2012): Landschaftsplan und Umweltbericht zum Flächennutzungsplan FNP 2025 der VVG Mühlacker-Ötisheim. Bearbeitung: H. Haller, Planungsbüro für Landschaftsarchitektur, Karlsruhe. Als landschaftsplanerisches Leitbild für die Flachhänge des Gipskeupers zwischen Erlenbach und Enztal wird im Landschaftsplan der Erhalt der landschaftsprägenden Streuobstwiesen empfohlen. Bei der Bebauungsplanaufstellung erfolgt eine Berücksichtigung dieser Empfehlung durch die Vermeidung von Beeinträchtigungen durch vertraglich geregelte Nutzung und detaillierte Festsetzungen zur Errichtung des Vereinsgebäudes, Befestigung von Flächen, Rückbau von Gerätehütten und Pflanzbindungen / -geboten zum Erhalt und Neupflanzung von Obst-Hochstämmen ornithologisches Gutachten Köberle, T (2015): Potentielle Brutvögel im Untersuchungsraum des geplanten Bebauungsplanes Lager- und Schulungsgebäude OGV Enzberg. Mit Kartierung der im Gebiet und im weiteren Umfeld vorkommenden Brutvogelarten. Umweltbericht Es wurde ein Umweltberichtsentwurf mit integriertem Grünordnungsplan einschließlich Eingriffsregelung erarbeitet. Die Bestandserfassung und -beurteilung erfolgte für alle fünf Schutzgüter getrennt: • Arten und Lebensgemeinschaften/ Biotoptypen Es wurden im Gebiet insbesondere Zauneidechsen und verschiedene Fledermausarten gefunden. In zwei Bäumen konnten Baumhöhlen gefunden werden. • Landschaftsbild/ Landschaftsbezogene Erholung • Boden • Wasser • Klima/ Luft sowie zusätzlich in der Umweltprüfung für die Schutzgüter: • Mensch • Kultur- und sonstige Sachgüter und für die folgenden Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB • Biologische Vielfalt, • Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern Arten und Lebensgemeinschaften/ Biotoptypen, Boden, Wasser und Klima/ Luft Die Betroffenheit der Schutzgüter stellt sich wie folgt dar: Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften/ Biotoptypen Landschaftsbild/ Landschaftsbezogene Erholung Boden Wasser Betroffenheit / Eingriffserheblichkeit Keine Keine Keine Keine Seite 7 Klima/ Luft Mensch hinsichtlich Lärm Kultur- und sonstige Sachgüter Keine Vom Vorhaben selbst:Keine Bzgl. Hochspannungsleitung: Prüfung erforderlich Keine Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Träger öffentlicher Belange Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Freiburg vom 11.05.2016 Geotechnik Auf Grundlage der am LGRB vorhandenen Geodaten besteht der Untergrund im Plangebiet aus Gesteinen der Grabfeld-Formation (Gipskeuper). Verkarstungserscheinungen (offene oder lehmerfüllte Spalten, Hohlräume, Dolinen) sind nicht auszuschließen. Sollte eine Versickerung der anfallenden Oberflächengewässer geplant/zulässig sein, ist das Arbeitsblatt DWA-A 138 (2005) anzuwenden, im Einzelfall wird die Erstellung eines entsprechenden hydrologischen Versickerungsgutachtens empfohlen. Wegen der Gefahr der Ausspülung lehmerfüllter Spalten ist bei Anlage von Versickerungseinrichtungen auf ausreichenden Abstand zu Fundamenten zu achten. Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder von Bauarbeiten (z.B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründunghorizonts, zum Grundwasser, Baugrubensicherung) werden objekt-bezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen. Landratsamt Enzkreis, vom 09.05.2016, Baurecht und Naturschutz II. Umweltamt Das Umweltamt hat bei den von ihm zu vertretenden Belangen des Gewässer- und Bodenschutzes sowie des Immissionsschutzes gegen den vorgesehenen vorhabenbezogenen BBP „Ziegelhütte – OGV Enzberg“ keine grundsätzlichen Einwendungen vorzubringen, bittet sachthemenbezogen jedoch um Beachtung der nachfolgenden Anmerkungen und Hinweise: Abwasser / Gewässer: Die mit dem Bau des geplanten Vereinsheims verbundenen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Entwässerung wurden schon 2015 mit uns abgestimmt. Der Obst- und Gartenbauverein beabsichtigt, das anfallende Schmutzwasser in einer geschlossenen Abwassersammelgrube zu sammeln, diese bei Bedarf zu entleeren bzw. entleeren zu lassen und den Grubeninhalt ordnungsgemäß zu entsorgen. Dem wurde mit Schreiben vom 15.06.2015 zugestimmt, da dem Verein derzeit ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht möglich ist und auch der Bau einer Kleinkläranlage aufgrund Fehlens eines geeigneten Vorfluters/Gewässers und der nur unregelmäßigen Beaufschlagung nicht sinnvoll bzw. möglich ist. Die geschlossene Abwassergrube ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben. Das Plangebiet liegt nicht in einem Überschwemmungsgebiet (HWGK des Landes BW für die Enz (TBG 450), Stand 2013). Auch sonstige Belange des Fachbereichs Seite 8 Oberflächengewässer sind durch den Bebauungsplan nicht betroffen. Eine diesbezügliche Stellungnahme ist demnach nicht erforderlich. IV. Landwirtschaftsamt Aus Sicht des Amtes muss gewährleistet sein, dass bei Veranstaltungen des Obst- und Gartenbauvereins durch PKW und sonstige Gerätschaften andere umgebende Flächen nicht derart beeinträchtigt werden, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht mehr ungehindert passieren können. Des Weiteren sollte gesichert sein, dass das Gebäude ausschließlich für Aktivitäten des Obst- und Gartenbauvereins Enzberg e.V. genutzt wird. Grundsätzlich wird zur Beurteilung der Grünordnung ein Eingrünungsplan gefordert, aus dem hervorgeht, wo die Pflanzungen stattfinden sollen. Nur so ist eine fachgerechte Beurteilung unsererseits und später u.U. eine Kontrolle möglich. Das Landwirtschaftsamt merkt an, dass das Pflanzen von (6) Obst-Hochstämmen als Sichtschutz bzw. zur Eingrünung des geplanten Gebäudes nicht ganz zielführend sei. Durch den hohen Stamm verdecken die Bäume zu wenig Fläche vom Gebäude. Halbstämme werden für geeigneter angesehen. Quellen Des Weiteren wurden folgende Quellen zur Beurteilung des Gebietes aus umweltfachlicher Sicht herangezogen: - Regionalverband Nordschwarzwald (2004): Regionalplan 2015 für die Region Nordschwarz-wald - Regionalverband Nordschwarzwald (2003): Bewertung der Böden nach Bodenfunktionen im Raum Mühlacker. Karten im Maßstab 1.50.000. Bearb. LGRB - Stadt Mühlacker (2012): Flächennutzungsplan FNP 2025 der VVG Mühlacker-Ötisheim. - Umweltministerium U B.W (2008): Hydrogeologische Erkundung B.W. Enztal – Pforzheim (HGE), Mappe1 bis 4 Jedermann kann den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – beim Planungs- und Baurechtsamt der Stadt Mühlacker, Rathaus 2. OG, Zimmer 206 bis 208 sowie 216 und 217, Kelterplatz 7, 75417 Mühlacker abgegeben werden. Die Mitarbeiter des Planungs- und Baurechtsamts sind erreichbar während der regulären Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Donnerstag 8.00 -12.00 Uhr sowie 14.00 -18.00 Uhr. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Seite 9 Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Mühlacker, den 30.06.2016 gez. A b i c h t (Bürgermeister) 6.) Heimatmuseum geöffnet – 15 Uhr Führung Das Heimatmuseum in der historischen Kelter ist am Sonntag, 3.7.2016 von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Um 15 Uhr wird eine Führung durch das Heimatmuseum angeboten. Führungen für Gruppen sind jederzeit möglich. Bitte telefonische Vereinbarung unter Telefon- Nummer 07041/876-325 (vormittags). Alle Besucherinnen und Besucher sind herzlich willkommen; der Eintritt ist frei. 7.) Zur Besichtigung am Sonntag geöffnet: Burg Löffelstelz Am kommenden Sonntag, 3. Juli, ist die Burgruine Löffelstelz wieder von 14 – 17 Uhr zur Besichtigung geöffnet. An anderen Tagen ist die Burg durch das nach innen gewölbte Tor einsehbar. 8.) Stadtführungstermine 2016 Stadtführungen: Mühlacker entdecken – Bürgerinnen und Bürger zeigen ihre Stadt! Engagierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mühlacker haben sich auf den Weg gemacht und die Besonderheiten ihrer Heimatstadt erforscht. Die Ergebnisse werden in der Stadtführungsreihe „Mühlacker entdecken – Bürgerinnen und Bürger zeigen ihre Stadt“ vorgestellt. Das ganze Spektrum der Stadtführungen in Mühlacker finden sie auf der Homepage der Stadt Mühlacker unter www.muehlacker.de Weitere Informationen über das Rathaus Mühlacker, Telefon 07041/876-10 oder [email protected]. Nachtwächterführungen in Dürrmenz Ein Rundgang in den Abendstunden mit dem Nachtwächter durch die Ortsmitte von Dürrmenz. Der Weg führt uns vorbei an historischen Gebäuden, die einst Gasthäuser waren oder noch heute existieren. Dabei erfahren wir die Aufgaben und Pflichten des Nachtwächters. Terminabsprache für Führungen ab 5 Personen bitte direkt über Stadtführer Rainer Wallinger Telefon 07041/5959. Seite 10 Führungen auf der Burgruine Löffelstelz Die Burgruine Löffelstelz ist von April bis Oktober Sonntagnachmittags zur Besichtigung von 14 – 17 Uhr geöffnet. Führungen gibt es an einzelnen Sonntagen von April bis Oktober. Die genauen Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. An anderen Tagen ist die Burg durch das nach innen gewölbte Tor einsehbar. Nachfrage zu Führungen bitte unter Heimatmuseum Mühlacker 07041/876 325. Sonntag, 03.07.2016 „15 Jahre Enztal-Radweg –Jubiläumstag“ Aktionen entlang der Radstrecke in Mühlacker und seinen Stadtteilen Angeboten werden jeweils Kurzführungen zw. 30 – 45 Minuten 11.30 bis 13.30 Uhr Ehemaliges Gartenschaugelände *Führung durch das Gartenschaugelände* Treffpunkt Pavillon Musikschule Gutmann 14 bis 16 Uhr Dürrmenzer Rundweg *Der Nachtwächter fällt aus dem Rahmen* Treffpunkt Löffelstelzrahmen am Dammweg 14.30 bis 16.30 Uhr Mühlhausen *Führung durch den Ort* Treffpunkt an der Albani-Kirche 14.30 bis 16.30 Uhr Mühlhausen *Kirchenführung* Treffpunkt an der Albani-Kirche 13 bis 15 Uhr Ehemaliges Gartenschaugelände *Was ist geblieben und was gibt’s in Mühlacker noch* Treffpunkt am Pavillon Musikschule Gutmann 13 bis 15 Uhr Lomersheim *Historischer Rundgang in Lomersheim* Treffpunkt vor der Peterskirche ab 10 Uhr Enzberg, *Kurzführungen durch die Römische Villa Rustica* vor Ort in Enzberg Freitag, 15.07.16 „Meditativer Feierabendspaziergang“- Weinberge in Mühlhausen Treff: 19 Uhr Parkplatz Mehrzweckhalle Mühlhausen Dauer: 1,5 Std. Kosten: 3 Euro pro Teilnehmer Stadtführer: Helga Barth Anmeldung: 07041 818 7411 – max. 20 Teilnehmer (gutes Schuhwerk, geeignet für Kinder, barrierefrei) bequeme Kleidung, evtl. Schirm, wenn Taschen, zum Umhängen oder Rucksack. Schöne und interessante Ecken in Mühlacker mit allen Sinnen genießen, scheinbar vertraute Plätze neu entdecken. Das Tempo des Alltags drosseln, innehalten und erst einmal schauen, was IST. 9.) Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg beraten alle Interessenten – selbstverständlich auch aus den Nachbargemeinden – kostenlos in Fragen der Arbeiter- und Angestelltenversicherung. Die Sprechzeiten sind wie folgt: Seite 11 Jeden Dienstag von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 15.00 Uhr im Zimmer 039, EG, Rathaus Mühlacker, Kelterplatz 7. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich unter Tel: 07231/9314-20 oder über Internet: www.deutsche-rentenversicherung-bw.de, Service online Dienste Termine vereinbaren Beratungstermin buchen. 10.) Wochenmarkt in Enzberg Freitags findet der Wochenmarkt in Enzberg statt. Der Verkauf beginnt ab 7 Uhr auf dem Rathausplatz. 11.) Wochenmarkt in Mühlacker Wochenmarkt samstags auf dem Kelterplatz von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr 12.) ABFALLBESEITIGUNG/MÜLLABFUHRPLAN Abfuhr der 120-l und 240-l Behälter (MGB) (HAUS- UND GEWERBEMÜLL) 1. Mühlacker (ohne Dürrmenz) Mittwoch 13.Juli Dienstag 19.Juli Mittwoch 20.Juli Mittwoch 27.Juli Bio-/Restmüll Flach Rund Bio-/Restmüll brauner/grauer Behälter grüner Behälter grüner Behälter brauner/grauer Behälter 2. Dürrmenz Mittwoch Freitag Montag Mittwoch 13.Juli 15.Juli 18.Juli 27.Juli Bio-/Restmüll Flach Rund Bio-/Restmüll brauner/grauer Behälter grüner Behälter grüner Behälter brauner/grauer Behälter 3. Enzberg Mittwoch Freitag Montag Mittwoch 13.Juli 22.Juli 25.Juli 27.Juli Bio-/Restmüll Flach Rund Bio-/Restmüll brauner/grauer Behälter grüner Behälter grüner Behälter brauner/grauer Behälter 4. Großglattbach Dienstag Mittwoch Donnerstag Donnerstag 05.Juli 06.Juli 14.Juli 28.Juli Flach Rund Bio-/Restmüll Bio-/Restmüll grüner Behälter grüner Behälter brauner/grauer Behälter brauner/grauer Behälter Seite 12 5. Lienzingen Dienstag Mittwoch Mittwoch Mittwoch 12.Juli 13.Juli 13.Juli 27.Juli Flach Rund Bio-/Restmüll Bio-/Restmüll grüner Behälter grüner Behälter brauner/grauer Behälter brauner/grauer Behälter 6. Lomersheim Donnerstag Freitag Mittwoch Mittwoch 07.Juli 08.Juli 13.Juli 27.Juli Flach Rund Bio-/Restmüll Bio-/Restmüll grüner Behälter grüner Behälter brauner/grauer Behälter brauner/grauer Behälter 7. Mühlhausen Dienstag Mittwoch Mittwoch Mittwoch 05.Juli 06.Juli 13.Juli 27.Juli Flach Rund Bio-/Restmüll Bio-/Restmüll grüner Behälter grüner Behälter brauner/grauer Behälter brauner/grauer Behälter Die Müllbehälter sind am jeweiligen Abfuhrtag bis 6.00 Uhr bereitzustellen. ABFUHR DER 1,1 CBM-MÜLLGROSSBEHÄLTER HAUS- UND GEWERBEMÜLL Kernstadt: Dürrmenz: Stadtteil Enzberg: Stadtteil Großglattbach: Stadtteil Lienzingen: Stadtteil Lomersheim: Stadtteil Mühlhausen: jeden Mittwoch jeden Mittwoch jeden Dienstag jeden Mittwoch jeden Mittwoch jeden Mittwoch jeden Mittwoch • geleert wird jeweils im gewünschten RhythmusAn- und Abmeldungen von Müllbehältern schriftlich an: Landratsamt Enzkreis Amt für Abfallwirtschaft Postfach 10 10 80 75110 Pforzheim Telefon Nr. (07231) 308-302. Abfallberatung für Haushalte und Betriebe: Dr. Dieter Eickhoff + Reinhard Schmelzer Leistungen der Abfallberatung des Enzkreises: Reparatur- und Verleihführer Eigenkompostierung, Biotonne Abfalltrennung und Abfallvermeidung Abfallberatung vor Ort bei Betrieben Seite 13 Vorträge bei Vereinen, Verbänden und Initiativen Telefon: 07231/354838 (montags bis 20 Uhr) Informationen rund um die Uhr: Faxabruf: 07231/354980 (Dokument-Nr. 000), Internet: www.enzkreis.de Öffnungszeiten des Recyclinghofes in Mühlacker-Lomersheim: Tel. 07041/84655 Freitag Samstag Donnerstag Freitag Samstag 01.Juli 02.Juli 07.Juli 08.Juli 09.Juli 14.00 13.00 09.00 09.00 08.30 - 17.30 Uhr 16.00 Uhr 12.30 Uhr 12.30 Uhr 11.30 Uhr Monatliche Schadstoffsammlung: Schadstoffe können (ausgenommen April und Oktober) in der Zeit von 8.00 - 12.00 Uhr an folgender Stelle abgegeben werden: 23.07.2016 : Ispringen :Parkplatz beim FC Clubhaus Umfassende und aktuelle Informationen zur Abfallentsorgung im Enzkreis sowie zu den Leerungsterminen der Restmüll-, Bioabfall- und grünen Tonnen erhalten Sie auch im Internet unter: www.entsorgung-regional.de
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