Amtliche Bekanntmachungen vom 2. Juli 2016

STADTVERWALTUNG MÜHLACKER
-Amtliche BekanntmachungSamstag, den 02.07.2016 Nr. 29, Seite 1
1.) Ab Mittwoch, 15. Juni: Ampel an der B 10 bei Enzberg wird umgerüstet
Ab Mittwoch, 15. Juni, wird die Ampelanlage an der Kreuzung der B 10 mit der
Ortseinfahrt L 1173 nach Mühlacker-Enzberg umgebaut und auf energiesparende LEDTechnik umgerüstet. Der Verkehr wird während der Umbauphase durch eine provisorische
Ampel geregelt. Verkehrsteilnehmer müssen während der Arbeiten, die voraussichtlich drei
Wochen dauern werden, mit Behinderungen rechnen.
2.) Verkehrsbeschränkungen zum Kirchenburgfest in Lienzingen vom 08.07.2016 bis
11.07.2016
Wegen des Kirchenburgfestes in Lienzingen kommt es zu folgenden
Verkehrsbeschränkungen:
1. Die Kirchenburggasse wird vom 08.07.2016 ab 12:00 Uhr zum Aufbau für die
Veranstaltung für den Verkehr gesperrt. Die Sperre endet nach dem Abbau am
11.07.2016 gegen 18:00Uhr. In dieser Zeit besteht dort ein absolutes Halteverbot.
2. In der Knittlinger Straße ergeht im südlichen Bereich der Einmündung zur
Kirchenburggasse ebenfalls vom 08.07.2016, 12:00 Uhr bis 11.07.2016, 18:00 Uhr
ein Halteverbot.
3. Die Spindelgasse und die Bädergasse sind vom 09.07.2016, 08:00 Uhr bis zum Ende
der Veranstaltung für den Verkehr gesperrt. Auch dort wird ein für diese Zeit ein
absolutes Halteverbot erlassen.
4. In der Herzenbühlstraße ergeht für die Dauer der Veranstaltung ein einseitiges
Halteverbot, ebenso auf der Südseite der Knittlinger Straße vom Ortseingang bis
Haus Nr. 9.
5. Der Parkplatz an der Kelter ist ausschließlich für Marktbeschicker reserviert. Die
weiteren Parkplätze in Ort sind ausgeschildert.
Besucher des Kirchenburgfestes werden gebeten möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln
anzureisen.
3.) Öffentliche Bekanntmachung Zweckverband Gruppenkläranlage Glattbach und
Kreuzbach
Enzkreis
Sitz: Wiernsheim
I.
HAUSHALTSSATZUNG
für das
Haushaltsjahr 2 0 1 6
Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i.d.F. vom
Seite 2
16. September 1974 (GBL.S.408) und § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) i.d.F. vom 24. Juli 2000 (GBL.S.581) hat die Verbandsversammlung am
02. Juni 2016 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen:
§1
Haushaltsplan
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben von je
davon im Verwaltungshaushalt
davon im Vermögenshaushalt
747.100,00 €
640.100,00 €
107.000,00 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von
davon Umschuldungen
0,00 €
0,00 €
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von
0,00 €
§2
Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
100.000,00 €
§3
Die Höhe der Verbandsumlagen wird festgesetzt auf:
1. Betriebskostenumlage
davon Wiernsheim
davon Mühlacker
405.800,00 €
334.800,00 €
71.000,00 €
2. Zinsumlage
davon Wiernsheim
davon Mühlacker
10.000,00 €
8.200,00 €
2.800,00 €
3. Kapitalumlage
davon Wiernsheim
davon Mühlacker
11.000,00 €
8.200,00 €
2.800,00 €
II.
Das Landratsamt Enzkreis hat mit Erlass vom 10. Juni 2016, Aktenzeichen 01/902.41 die
Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2016 bestätigt.
Genehmigungspflichtige Teile enthält die Satzung nicht.
Seite 3
III.
Die Haushaltssatzung 2016 mit Anlagen liegt in der Zeit von Montag, 04. Juli 2016 bis
Mittwoch, 13. Juli 2016 beim Bürgermeisteramt Wiernsheim, 75446 Wiernsheim,
Marktplatz 1, Zimmer 003, zur Einsichtnahme aus.
Wiernsheim, den 23. Juni 2016
Gezeichnet: Karlheinz Oehler, Verbandsvorsitzender
4.) Flurneuordnung
Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung
Postfach 2544 76013 Karlsruhe
Dienstgebäude: Ritterstraße 28-30 76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 3559-0 Email: [email protected]
Öffentliche Bekanntmachung vom 24.06.2016
Flurbereinigung Pforzheim (A 8-Enztalquerung)
Enzkreis und Stadtkreis Pforzheim
Wahl des Vorstands der
Teilnehmergemeinschaft (TG)
1. Die Grundstückseigentümer und die Erbbauberechtigten im Flurneuordnungsgebiet Teilnehmer - werden von der unteren Flurbereinigungsbehörde (LRA Enzkreis), vertreten
durch die Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung, zur Wahl des Vorstands der
Teilnehmergemeinschaft auf
Mittwoch, den 27.07.2016 um 19.00 Uhr
in den Ameliussaal der Kirnbachhalle, Bischwiese 2 in Niefern eingeladen.
2. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 FlurbG auf 5
festgesetzt. Für jedes Mitglied ist gemäß § 21 Abs. 5 FlurbG ein Stellvertreter zu wählen.
Nach § 2 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum FlurbG (AGFlurbG)
muss mindestens 1 Mitglied des Vorstands und 1 Stellvertreter aus dem Kreis derjenigen
gewählt werden, die am Flurneuordnungsverfahren nicht beteiligt sind.
3. Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das Vertrauen der
Teilnehmer besitzen. Es liegt daher im Interesse aller Teilnehmer, sich an der Wahl zu
beteiligen.
4. Wahlberechtigt sind die Teilnehmer (§§ 21 Abs. 3, 10 Nr. 1 FlurbG). Wenn sie das 18.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder nicht voll geschäftsfähig sind, steht das
Wahlrecht den gesetzlichen Vertretern zu. Bevollmächtigte haben sich durch schriftliche
Vollmacht auszuweisen.
Seite 4
5. Jeder im Wahltermin anwesende Teilnehmer hat insgesamt jeweils nur je 1 Stimme für
jedes zu wählende Vorstandsmitglied und jeden Stellvertreter, selbst wenn er als
Eigentümer und zugleich als Miteigentümer am Flurneuordnungsverfahren beteiligt ist.
Nur eine Stimme hat auch der Bevollmächtigte, auch wenn er selbst zugleich Teilnehmer
ist oder mehrere Teilnehmer vertritt.
Bruchteilsgemeinschaften (Miteigentümer) und Gesamthandsgemeinschaften (z.B.
Erbengemeinschaften) haben jeweils nur 1 Stimme gemeinschaftlich.
6. Wählbar ist jeder Volljährige, auch wenn er nicht Teilnehmer
Flurneuordnungsverfahren ist. Die Bewerbung von Frauen ist besonders erwünscht.
am
Wahlvorschläge können bis zum 26.07.2016 bei der Gemeinsamen Dienststelle
Flurneuordnung, Postfach 2544, 76013 Karlsruhe (Hausadresse: Ritterstr. 28, 76137
Karlsruhe) eingereicht werden. Es sind aber auch Personen wählbar, die nicht auf einem
Wahlvorschlag stehen.
Ein Satzungsentwurf wird ab sofort in den Rathäusern in Eutingen, Niefern und Kieselbronn
zur Einsicht ausgelegt.
Diese Bekanntmachung und der Satzungsentwurf können zusätzlich auf der Internetseite des
Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im Verfahren unter www.lglbw.de/4110 eingesehen werden.
gez. Rayling
DS
5.) Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„Ziegelhütte – Obst- und Gartenbauverein“, Gemarkung Enzberg
Der Gemeinderat der Stadt Mühlacker hat am 28.06.2016 in öffentlicher Sitzung den
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ziegelhütte – Obst- und
Gartenbauverein“ sowie den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen
Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) gebilligt und beschlossen, diese
nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 2422, 2423, 2424 und
2425 sowie Teilflächen der Flurstücke 2426, 2428/1, 2428/2, 2429, 2430, 2332,2344 sowie
2334 für die Erschließung, mit einer Fläche von ca. 3.770 qm.
Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Seite 5
Maßgebend ist der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 15.05.2016
Stadt Mühlacker
Planungs- und Baurechtsamt
Ziele und Zwecke der Planung (gekürzt):
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie der örtlichen
Bauvorschriften sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines
Vereins- und Lagergebäudes des Obst- und Gartenbauvereins Enzberg geschaffen werden.
Dieses dient ausschließlich und unmittelbar der Erhaltung und dauerhaften Pflege der
Kulturlandschaft.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird mit Textteil und Begründung
(Fassung vom 15.05.2016), Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan (Fassung
vom 15.05.2016) sowie dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften (Fassung vom
15.05.2016) in der Zeit vom
11.07.2016 bis 11.08.2016 (je einschließlich)
im Foyer des Planungs- und Baurechtsamts der Stadt Mühlacker, Rathaus, 2. Obergeschoss,
Kelterplatz 7, 75417 Mühlacker während folgender
Öffnungszeiten
Montag
Dienstag, Mittwoch und Freitag
Donnerstag
ausgelegt.
8.00 bis 16.00 Uhr
8.00 bis 12.00 Uhr
8.00 bis 18.00 Uhr öffentlich
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Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen
Gutachten und Stellungnahmen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Gutachten
Stadt Mühlacker (2012): Landschaftsplan und Umweltbericht zum Flächennutzungsplan
FNP 2025 der VVG Mühlacker-Ötisheim. Bearbeitung: H. Haller, Planungsbüro für
Landschaftsarchitektur, Karlsruhe.
Als landschaftsplanerisches Leitbild für die Flachhänge des Gipskeupers zwischen
Erlenbach und Enztal wird im Landschaftsplan der Erhalt der landschaftsprägenden
Streuobstwiesen empfohlen. Bei der Bebauungsplanaufstellung erfolgt eine
Berücksichtigung dieser Empfehlung durch die Vermeidung von Beeinträchtigungen durch
vertraglich geregelte Nutzung und detaillierte Festsetzungen zur Errichtung des
Vereinsgebäudes, Befestigung von Flächen, Rückbau von Gerätehütten und
Pflanzbindungen / -geboten zum Erhalt und Neupflanzung von Obst-Hochstämmen
ornithologisches Gutachten
Köberle, T (2015): Potentielle Brutvögel im Untersuchungsraum des geplanten
Bebauungsplanes Lager- und Schulungsgebäude OGV Enzberg. Mit Kartierung der im
Gebiet und im weiteren Umfeld vorkommenden Brutvogelarten.
Umweltbericht
Es wurde ein Umweltberichtsentwurf mit integriertem Grünordnungsplan einschließlich
Eingriffsregelung erarbeitet. Die Bestandserfassung und -beurteilung erfolgte für alle fünf
Schutzgüter getrennt:
• Arten und Lebensgemeinschaften/ Biotoptypen
Es wurden im Gebiet insbesondere Zauneidechsen und verschiedene
Fledermausarten gefunden. In zwei Bäumen konnten Baumhöhlen gefunden werden.
• Landschaftsbild/ Landschaftsbezogene Erholung
• Boden
• Wasser
• Klima/ Luft
sowie zusätzlich in der Umweltprüfung für die Schutzgüter:
• Mensch
• Kultur- und sonstige Sachgüter
und für die folgenden Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB
• Biologische Vielfalt,
• Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern Arten und Lebensgemeinschaften/
Biotoptypen, Boden, Wasser und Klima/ Luft
Die Betroffenheit der Schutzgüter stellt sich wie folgt dar:
Schutzgut
Arten und Lebensgemeinschaften/
Biotoptypen
Landschaftsbild/ Landschaftsbezogene
Erholung
Boden
Wasser
Betroffenheit / Eingriffserheblichkeit
Keine
Keine
Keine
Keine
Seite 7
Klima/ Luft
Mensch hinsichtlich Lärm
Kultur- und sonstige Sachgüter
Keine
Vom Vorhaben selbst:Keine
Bzgl. Hochspannungsleitung: Prüfung
erforderlich
Keine
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
Träger öffentlicher Belange
Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg,
Regierungspräsidium Freiburg vom 11.05.2016
Geotechnik
Auf Grundlage der am LGRB vorhandenen Geodaten besteht der Untergrund im Plangebiet
aus Gesteinen der Grabfeld-Formation (Gipskeuper). Verkarstungserscheinungen (offene
oder lehmerfüllte Spalten, Hohlräume, Dolinen) sind nicht auszuschließen.
Sollte eine Versickerung der anfallenden Oberflächengewässer geplant/zulässig sein, ist das
Arbeitsblatt DWA-A 138 (2005) anzuwenden, im Einzelfall wird die Erstellung eines
entsprechenden hydrologischen Versickerungsgutachtens empfohlen. Wegen der Gefahr der
Ausspülung lehmerfüllter Spalten ist bei Anlage von Versickerungseinrichtungen auf
ausreichenden Abstand zu Fundamenten zu achten.
Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder von Bauarbeiten
(z.B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des
Gründunghorizonts, zum Grundwasser, Baugrubensicherung) werden objekt-bezogene
Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates
Ingenieurbüro empfohlen.
Landratsamt Enzkreis, vom 09.05.2016, Baurecht und Naturschutz
II. Umweltamt
Das Umweltamt hat bei den von ihm zu vertretenden Belangen des Gewässer- und
Bodenschutzes sowie des Immissionsschutzes gegen den vorgesehenen vorhabenbezogenen
BBP „Ziegelhütte – OGV Enzberg“ keine grundsätzlichen Einwendungen vorzubringen,
bittet sachthemenbezogen jedoch um Beachtung der nachfolgenden Anmerkungen und
Hinweise:
Abwasser / Gewässer:
Die mit dem Bau des geplanten Vereinsheims verbundenen Anforderungen an eine
ordnungsgemäße Entwässerung wurden schon 2015 mit uns abgestimmt. Der Obst- und
Gartenbauverein beabsichtigt, das anfallende Schmutzwasser in einer geschlossenen
Abwassersammelgrube zu sammeln, diese bei Bedarf zu entleeren bzw. entleeren zu lassen
und den Grubeninhalt ordnungsgemäß zu entsorgen. Dem wurde mit Schreiben vom
15.06.2015 zugestimmt, da dem Verein derzeit ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz
mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht möglich ist und auch der Bau einer
Kleinkläranlage aufgrund Fehlens eines geeigneten Vorfluters/Gewässers und der nur
unregelmäßigen Beaufschlagung nicht sinnvoll bzw. möglich ist.
Die geschlossene Abwassergrube ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
zu errichten und zu betreiben.
Das Plangebiet liegt nicht in einem Überschwemmungsgebiet (HWGK des Landes BW für
die Enz (TBG 450), Stand 2013). Auch sonstige Belange des Fachbereichs
Seite 8
Oberflächengewässer sind durch den Bebauungsplan nicht betroffen. Eine diesbezügliche
Stellungnahme ist demnach nicht erforderlich.
IV. Landwirtschaftsamt
Aus Sicht des Amtes muss gewährleistet sein, dass bei Veranstaltungen des Obst- und
Gartenbauvereins durch PKW und sonstige Gerätschaften andere umgebende Flächen nicht
derart beeinträchtigt werden, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht mehr ungehindert
passieren können.
Des Weiteren sollte gesichert sein, dass das Gebäude ausschließlich für Aktivitäten des
Obst- und Gartenbauvereins Enzberg e.V. genutzt wird.
Grundsätzlich wird zur Beurteilung der Grünordnung ein Eingrünungsplan gefordert, aus
dem hervorgeht, wo die Pflanzungen stattfinden sollen. Nur so ist eine fachgerechte
Beurteilung unsererseits und später u.U. eine Kontrolle möglich.
Das Landwirtschaftsamt merkt an, dass das Pflanzen von (6) Obst-Hochstämmen als
Sichtschutz bzw. zur Eingrünung des geplanten Gebäudes nicht ganz zielführend sei. Durch
den hohen Stamm verdecken die Bäume zu wenig Fläche vom Gebäude. Halbstämme
werden für geeigneter angesehen.
Quellen
Des Weiteren wurden folgende Quellen zur Beurteilung des Gebietes aus umweltfachlicher
Sicht herangezogen:
- Regionalverband Nordschwarzwald (2004): Regionalplan 2015 für die Region
Nordschwarz-wald
- Regionalverband Nordschwarzwald (2003): Bewertung der Böden nach
Bodenfunktionen im Raum Mühlacker. Karten im Maßstab 1.50.000. Bearb. LGRB
- Stadt Mühlacker (2012): Flächennutzungsplan FNP 2025 der VVG Mühlacker-Ötisheim.
- Umweltministerium U B.W (2008): Hydrogeologische Erkundung B.W. Enztal –
Pforzheim (HGE), Mappe1 bis 4
Jedermann kann den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und den Entwurf der
örtlichen Bauvorschriften einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen – schriftlich oder mündlich zur
Niederschrift – beim Planungs- und Baurechtsamt der Stadt Mühlacker, Rathaus 2. OG,
Zimmer 206 bis 208 sowie 216 und 217, Kelterplatz 7, 75417 Mühlacker abgegeben
werden.
Die Mitarbeiter des Planungs- und Baurechtsamts sind erreichbar während der regulären
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
Donnerstag
8.00 -12.00 Uhr sowie
14.00 -18.00 Uhr.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der
Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben
können.
Seite 9
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO
unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller
im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend
gemacht werden können.
Mühlacker, den 30.06.2016
gez. A b i c h t (Bürgermeister)
6.) Heimatmuseum geöffnet – 15 Uhr Führung
Das Heimatmuseum in der historischen Kelter ist am Sonntag, 3.7.2016 von 14 bis 17 Uhr geöffnet.
Um 15 Uhr wird eine Führung durch das Heimatmuseum angeboten.
Führungen für Gruppen sind jederzeit möglich. Bitte telefonische Vereinbarung unter
Telefon- Nummer 07041/876-325 (vormittags).
Alle Besucherinnen und Besucher sind herzlich willkommen; der Eintritt ist frei.
7.) Zur Besichtigung am Sonntag geöffnet: Burg Löffelstelz
Am kommenden Sonntag, 3. Juli, ist die Burgruine Löffelstelz wieder von 14 – 17 Uhr zur
Besichtigung geöffnet.
An anderen Tagen ist die Burg durch das nach innen gewölbte Tor einsehbar.
8.) Stadtführungstermine 2016
Stadtführungen: Mühlacker entdecken – Bürgerinnen und Bürger zeigen ihre Stadt!
Engagierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mühlacker haben sich auf den Weg gemacht
und die Besonderheiten ihrer Heimatstadt erforscht. Die Ergebnisse werden in der
Stadtführungsreihe „Mühlacker entdecken – Bürgerinnen und Bürger zeigen ihre Stadt“
vorgestellt.
Das ganze Spektrum der Stadtführungen in Mühlacker finden sie auf der Homepage der
Stadt Mühlacker unter www.muehlacker.de Weitere Informationen über das Rathaus
Mühlacker, Telefon 07041/876-10 oder [email protected].
Nachtwächterführungen in Dürrmenz
Ein Rundgang in den Abendstunden mit dem Nachtwächter durch die Ortsmitte von
Dürrmenz. Der Weg führt uns vorbei an historischen Gebäuden, die einst Gasthäuser waren
oder noch heute existieren. Dabei erfahren wir die Aufgaben und Pflichten des
Nachtwächters.
Terminabsprache für Führungen ab 5 Personen bitte direkt über Stadtführer Rainer
Wallinger Telefon 07041/5959.
Seite 10
Führungen auf der Burgruine Löffelstelz
Die Burgruine Löffelstelz ist von April bis Oktober Sonntagnachmittags zur Besichtigung
von 14 – 17 Uhr geöffnet.
Führungen gibt es an einzelnen Sonntagen von April bis Oktober.
Die genauen Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
An anderen Tagen ist die Burg durch das nach innen gewölbte Tor einsehbar.
Nachfrage zu Führungen bitte unter Heimatmuseum Mühlacker 07041/876 325.
Sonntag, 03.07.2016 „15 Jahre Enztal-Radweg –Jubiläumstag“ Aktionen entlang der
Radstrecke in Mühlacker und seinen Stadtteilen
Angeboten werden jeweils Kurzführungen zw. 30 – 45 Minuten
11.30 bis 13.30 Uhr Ehemaliges Gartenschaugelände *Führung durch das
Gartenschaugelände* Treffpunkt Pavillon Musikschule Gutmann
14 bis 16 Uhr Dürrmenzer Rundweg *Der Nachtwächter fällt aus dem Rahmen* Treffpunkt
Löffelstelzrahmen am Dammweg
14.30 bis 16.30 Uhr Mühlhausen *Führung durch den Ort* Treffpunkt an der Albani-Kirche
14.30 bis 16.30 Uhr Mühlhausen *Kirchenführung* Treffpunkt an der Albani-Kirche
13 bis 15 Uhr Ehemaliges Gartenschaugelände *Was ist geblieben und
was gibt’s in Mühlacker noch* Treffpunkt am Pavillon Musikschule Gutmann
13 bis 15 Uhr Lomersheim *Historischer Rundgang in Lomersheim* Treffpunkt vor der
Peterskirche
ab 10 Uhr Enzberg, *Kurzführungen durch die Römische Villa Rustica* vor Ort in Enzberg
Freitag, 15.07.16 „Meditativer Feierabendspaziergang“- Weinberge in Mühlhausen
Treff: 19 Uhr Parkplatz Mehrzweckhalle Mühlhausen
Dauer: 1,5 Std.
Kosten: 3 Euro pro Teilnehmer
Stadtführer: Helga Barth
Anmeldung: 07041 818 7411 – max. 20 Teilnehmer (gutes Schuhwerk, geeignet für Kinder,
barrierefrei) bequeme Kleidung, evtl. Schirm, wenn Taschen, zum Umhängen oder
Rucksack.
Schöne und interessante Ecken in Mühlacker mit allen Sinnen genießen, scheinbar vertraute
Plätze neu entdecken.
Das Tempo des Alltags drosseln, innehalten und erst einmal schauen, was IST.
9.) Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg
Die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg beraten alle
Interessenten – selbstverständlich auch aus den Nachbargemeinden – kostenlos in Fragen
der Arbeiter- und Angestelltenversicherung. Die Sprechzeiten sind wie folgt:
Seite 11
Jeden Dienstag von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 15.00 Uhr im Zimmer 039, EG,
Rathaus Mühlacker, Kelterplatz 7.
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich unter Tel: 07231/9314-20 oder über Internet:
www.deutsche-rentenversicherung-bw.de, Service online Dienste Termine
vereinbaren Beratungstermin buchen.
10.) Wochenmarkt in Enzberg
Freitags findet der Wochenmarkt in Enzberg statt.
Der Verkauf beginnt ab 7 Uhr auf dem Rathausplatz.
11.) Wochenmarkt in Mühlacker
Wochenmarkt samstags auf dem Kelterplatz von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr
12.) ABFALLBESEITIGUNG/MÜLLABFUHRPLAN
Abfuhr der 120-l und 240-l Behälter (MGB)
(HAUS- UND GEWERBEMÜLL)
1. Mühlacker (ohne Dürrmenz)
Mittwoch
13.Juli
Dienstag
19.Juli
Mittwoch
20.Juli
Mittwoch
27.Juli
Bio-/Restmüll
Flach
Rund
Bio-/Restmüll
brauner/grauer Behälter
grüner Behälter
grüner Behälter
brauner/grauer Behälter
2. Dürrmenz
Mittwoch
Freitag
Montag
Mittwoch
13.Juli
15.Juli
18.Juli
27.Juli
Bio-/Restmüll
Flach
Rund
Bio-/Restmüll
brauner/grauer Behälter
grüner Behälter
grüner Behälter
brauner/grauer Behälter
3. Enzberg
Mittwoch
Freitag
Montag
Mittwoch
13.Juli
22.Juli
25.Juli
27.Juli
Bio-/Restmüll
Flach
Rund
Bio-/Restmüll
brauner/grauer Behälter
grüner Behälter
grüner Behälter
brauner/grauer Behälter
4. Großglattbach
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Donnerstag
05.Juli
06.Juli
14.Juli
28.Juli
Flach
Rund
Bio-/Restmüll
Bio-/Restmüll
grüner Behälter
grüner Behälter
brauner/grauer Behälter
brauner/grauer Behälter
Seite 12
5. Lienzingen
Dienstag
Mittwoch
Mittwoch
Mittwoch
12.Juli
13.Juli
13.Juli
27.Juli
Flach
Rund
Bio-/Restmüll
Bio-/Restmüll
grüner Behälter
grüner Behälter
brauner/grauer Behälter
brauner/grauer Behälter
6. Lomersheim
Donnerstag
Freitag
Mittwoch
Mittwoch
07.Juli
08.Juli
13.Juli
27.Juli
Flach
Rund
Bio-/Restmüll
Bio-/Restmüll
grüner Behälter
grüner Behälter
brauner/grauer Behälter
brauner/grauer Behälter
7. Mühlhausen
Dienstag
Mittwoch
Mittwoch
Mittwoch
05.Juli
06.Juli
13.Juli
27.Juli
Flach
Rund
Bio-/Restmüll
Bio-/Restmüll
grüner Behälter
grüner Behälter
brauner/grauer Behälter
brauner/grauer Behälter
Die Müllbehälter sind am jeweiligen Abfuhrtag bis 6.00 Uhr bereitzustellen.
ABFUHR DER 1,1 CBM-MÜLLGROSSBEHÄLTER
HAUS- UND GEWERBEMÜLL
Kernstadt:
Dürrmenz:
Stadtteil Enzberg:
Stadtteil Großglattbach:
Stadtteil Lienzingen:
Stadtteil Lomersheim:
Stadtteil Mühlhausen:
jeden Mittwoch
jeden Mittwoch
jeden Dienstag
jeden Mittwoch
jeden Mittwoch
jeden Mittwoch
jeden Mittwoch
• geleert wird jeweils im gewünschten RhythmusAn- und Abmeldungen von Müllbehältern schriftlich an:
Landratsamt Enzkreis
Amt für Abfallwirtschaft
Postfach 10 10 80
75110 Pforzheim
Telefon Nr. (07231) 308-302.
Abfallberatung für Haushalte und Betriebe:
Dr. Dieter Eickhoff + Reinhard Schmelzer
Leistungen der Abfallberatung des Enzkreises:
Reparatur- und Verleihführer
Eigenkompostierung, Biotonne
Abfalltrennung und Abfallvermeidung
Abfallberatung vor Ort bei Betrieben
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Vorträge bei Vereinen, Verbänden und Initiativen
Telefon: 07231/354838 (montags bis 20 Uhr)
Informationen rund um die Uhr: Faxabruf: 07231/354980 (Dokument-Nr. 000),
Internet: www.enzkreis.de
Öffnungszeiten des Recyclinghofes in Mühlacker-Lomersheim: Tel. 07041/84655
Freitag
Samstag
Donnerstag
Freitag
Samstag
01.Juli
02.Juli
07.Juli
08.Juli
09.Juli
14.00
13.00
09.00
09.00
08.30
-
17.30 Uhr
16.00 Uhr
12.30 Uhr
12.30 Uhr
11.30 Uhr
Monatliche Schadstoffsammlung:
Schadstoffe können (ausgenommen April und Oktober) in der Zeit von 8.00 - 12.00 Uhr an
folgender Stelle abgegeben werden:
23.07.2016 : Ispringen :Parkplatz beim FC Clubhaus
Umfassende und aktuelle Informationen zur Abfallentsorgung im Enzkreis sowie zu den
Leerungsterminen der Restmüll-, Bioabfall- und grünen Tonnen erhalten Sie auch im
Internet unter:
www.entsorgung-regional.de