Studierendenkanzlei Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr: 9.00 – 12.00 Uhr Mi: 9.00 – 15.30 Uhr Universität Bayreuth Studierendenkanzlei 95440 Bayreuth Email: [email protected] Telefon: 0921/ 55 52 56 Telefax: 0921 / 55 84 53 46 Antrag auf Beurlaubung für das Wintersemester 20___/___ (und) für das Sommersemester 20_ Name, Vorname Matrikelnummer Straße / Nr. Email-Adresse PLZ, Wohnort Telefonnummer Studienfach Fachsemester Grund der Beurlaubung Krankheit Ärztliches Attest beifügen, aus dem hervorgeht, dass Sie das gesamte Semester studierunfähig sind Praktikum Praktikumsbestätigung der Praktikumsstelle (Art und zeitl. Umfang) beifügen Handelt es sich hierbei um ein Pflichtpraktikum? Ja Nein Wenn ja, Dauer des vorgeschriebenen Pflichtpraktikums laut geltender PSO…………………………….. Auslandsaufenthalt Bitte ausl. Universität / Land angeben……………………........................................................... Nachweis der ausländischen Hochschule beifügen bzw. Hier Bestätigung des Akademischen Auslandsamtes: Mutterschutz / Erziehungsurlaub Mutterpass oder ärztliches Attest beifügen / Geburtsurkunde bei erstmaliger Antragsstellung beifügen Name des Kindes……………………………………………….. Geburtsdatum……………………………… Pflege eines nahen Angehörigen, wenn die Pflege nicht durch eine andere Person erbracht werden kann Durch geeignete Nachweise zu bestätigen sonstige Gründe Ausführlich auf gesondertem Blatt darlegen und geeignete Nachweise beifügen Waren Sie schon einmal beurlaubt? Wenn ja, Anzahl der Semester____ Ja Nein Allgemeine Hinweise: Fristende für die Antragstellung ist der 10. Mai für das Sommersemester und der 10. November für das Wintersemester. Die Beurlaubung muss fristgerecht, mit den erforderlichen Nachweisen bei der Studierendenkanzlei beantragt werden. Eine Beurlaubung für bereits abgeschlossene Semester ist ausgeschlossen. Seite 1 von 2, Stand: 04.07.2016 Die Beurlaubung soll in der Regel zwei Semester nicht überschreiten. Dies gilt nicht für Beurlaubungen aufgrund des Mutterschutzes / Elternzeit oder aufgrund der Pflege eines Angehörigen. Beurlaubungen aus diesen Gründen werden nicht auf die Höchstdauer angerechnet. Beurlaubung wegen eines Praktikums: das Praktikum muss mindestens 3 Monate umfassen; sofern im Studiengang ein Pflichtpraktikum oder Wahlpflichtpraktikum in der Regelstudienzeit im Umfang von mindestens drei Monaten berücksichtigt ist, muss das Praktikum mindestens vier Monate umfassen; ob das Praktikum im ln- oder Ausland abgeleistet wird, ist unerheblich Für Studierende der Rechtswissenschaft wird auf die einschlägigen Hinweise des Landesjustizprüfungsamtes verwiesen: http://www.justiz.bayern.de/pruefungsamt/ Eine Beurlaubung wegen Elternzeit ist bis zu dem Semester möglich, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet. Prüfungsrechtliche Auswirkungen einer Beurlaubung sind nach der jeweiligen Prüfungsordnung zu beurteilen und bei den Prüfungsämtern zu erfragen. Die Beurlaubung hat zur Folge, dass Studien- und Prüfungsleistungen an der Universität Bayreuth während des Zeitraumes der Beurlaubung nicht erbracht werden können; dies gilt nicht für Wiederholungsprüfungen und in Fällen der Beurlaubung wegen Mutterschafts- bzw. Erziehungsurlaubes und der Pflege eines Angehörigen. Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester. Bitte vor Antragstellung mit dem BaföG-Amt, der Kindergeldkasse, der Krankenkasse oder dem Stipendiengeber eventuelle Auswirkungen einer Beurlaubung abklären. Für das Semester, für das die Beurlaubung beantragt wurde, müssen alle Behörden, Institutionen und sonstigen Stellen und Personen, die bereits eine Studienbescheinigung erhalten haben, verständigt werden, dass der oder die betreffende Studierende für das Semester beurlaubt wird oder wurde. Ein Missbrauch mit Studienbescheinigungen, die ein reguläres Studium ausweisen, stellt einen strafrechtlichen Tatbestand dar. Weitere Informationen unter: http://www.studierendenkanzlei.uni-bayreuth.de//de/beurlaubung/index.html Wichtiger Hinweis für ausländische Studierende: Eine Beurlaubung, die nicht durch das für Sie zuständige Ausländeramt genehmigt wurde, kann zu einem Verlust des Aufenthaltstitels führen! Bitte lassen Sie sich die Genehmigung der Beurlaubung in den Feldern unten bestätigen. Important advice for international students: If you intend to apply for a leave of absence please first consult with the immigration office. A failure to do so might result in the forfeiture of your residence permit! Please ask the Foreigners’ Office to fill in the confirmation about the permission below. Stellungnahme des Ausländeramts /Statement of the Foreigners’ Office: Der Beurlaubung wird zugestimmt / The leave of absence can be approved. Der Beurlaubung kann nicht zugestimmt werden / The leave of absence cannot be approved. Stadt Bayreuth, den ___________________, Signatur und Stempel ___________________ Ausländeramt/Foreigners‘Office Datum ____________ Unterschrift________________________ Bearbeitungsvermerk – von der Studierendenkanzlei auszufüllen! Eingabe CO Vormerkung Folgesemester und Anmerkungsfeld Bestätigungsemail Überprüfung Fachsemester-Berechnung Auslandsaufenthalt eingegeben (wenn Studienprogramm nicht bekannt: 300 Ausland eingeben) Datum_____________ Handzeichen Sachbearbeiter/ggf. Hilfskraft_________/____________ Seite 2 von 2, Stand: 04.07.2016
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