Antrag auf Beurlaubung - Studierendenkanzlei

Studierendenkanzlei
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr:
9.00 – 12.00 Uhr
Mi:
9.00 – 15.30 Uhr
Universität Bayreuth
Studierendenkanzlei
95440 Bayreuth
Email:
[email protected]
Telefon: 0921/ 55 52 56
Telefax: 0921 / 55 84 53 46
Antrag auf Beurlaubung
für das Wintersemester 20___/___
(und)
für das Sommersemester 20_
Name, Vorname
Matrikelnummer
Straße / Nr.
Email-Adresse
PLZ, Wohnort
Telefonnummer
Studienfach
Fachsemester
Grund der Beurlaubung
Krankheit
Ärztliches Attest beifügen, aus dem hervorgeht, dass Sie das gesamte Semester studierunfähig sind
Praktikum
Praktikumsbestätigung der Praktikumsstelle (Art und zeitl. Umfang) beifügen
Handelt es sich hierbei um ein Pflichtpraktikum?
Ja
Nein
Wenn ja, Dauer des vorgeschriebenen Pflichtpraktikums laut geltender PSO……………………………..
Auslandsaufenthalt
Bitte ausl. Universität / Land angeben……………………...........................................................
Nachweis der ausländischen Hochschule beifügen bzw.
Hier Bestätigung des Akademischen Auslandsamtes:
Mutterschutz / Erziehungsurlaub
Mutterpass oder ärztliches Attest beifügen / Geburtsurkunde bei erstmaliger Antragsstellung beifügen
Name des Kindes………………………………………………..
Geburtsdatum………………………………
Pflege eines nahen Angehörigen, wenn die Pflege nicht durch eine andere Person
erbracht werden kann
Durch geeignete Nachweise zu bestätigen
sonstige Gründe
Ausführlich auf gesondertem Blatt darlegen und geeignete Nachweise beifügen
Waren Sie schon einmal beurlaubt?
Wenn ja, Anzahl der Semester____
Ja
Nein
Allgemeine Hinweise:
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Fristende für die Antragstellung ist der 10. Mai für das Sommersemester und der 10.
November für das Wintersemester. Die Beurlaubung muss fristgerecht, mit den
erforderlichen Nachweisen bei der Studierendenkanzlei beantragt werden. Eine
Beurlaubung für bereits abgeschlossene Semester ist ausgeschlossen.
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Die Beurlaubung soll in der Regel zwei Semester nicht überschreiten. Dies gilt nicht für
Beurlaubungen aufgrund des Mutterschutzes / Elternzeit oder aufgrund der Pflege eines
Angehörigen. Beurlaubungen aus diesen Gründen werden nicht auf die Höchstdauer
angerechnet.
Beurlaubung wegen eines Praktikums: das Praktikum muss mindestens 3 Monate
umfassen; sofern im Studiengang ein Pflichtpraktikum oder Wahlpflichtpraktikum in der
Regelstudienzeit im Umfang von mindestens drei Monaten berücksichtigt ist, muss das
Praktikum mindestens vier Monate umfassen; ob das Praktikum im ln- oder Ausland
abgeleistet wird, ist unerheblich
Für Studierende der Rechtswissenschaft wird auf die einschlägigen Hinweise des
Landesjustizprüfungsamtes verwiesen:
http://www.justiz.bayern.de/pruefungsamt/
Eine Beurlaubung wegen Elternzeit ist bis zu dem Semester möglich, in dem das Kind
das dritte Lebensjahr vollendet.
Prüfungsrechtliche Auswirkungen einer Beurlaubung sind nach der jeweiligen
Prüfungsordnung zu beurteilen und bei den Prüfungsämtern zu erfragen.
Die Beurlaubung hat zur Folge, dass Studien- und Prüfungsleistungen an der Universität
Bayreuth während des Zeitraumes der Beurlaubung nicht erbracht werden können; dies
gilt nicht für Wiederholungsprüfungen und in Fällen der Beurlaubung wegen
Mutterschafts- bzw. Erziehungsurlaubes und der Pflege eines Angehörigen.
Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester.
Bitte vor Antragstellung mit dem BaföG-Amt, der Kindergeldkasse, der Krankenkasse
oder dem Stipendiengeber eventuelle Auswirkungen einer Beurlaubung abklären.
Für das Semester, für das die Beurlaubung beantragt wurde, müssen alle Behörden,
Institutionen und sonstigen Stellen und Personen, die bereits eine Studienbescheinigung
erhalten haben, verständigt werden, dass der oder die betreffende Studierende für das
Semester beurlaubt wird oder wurde.
Ein Missbrauch mit Studienbescheinigungen, die ein reguläres Studium ausweisen, stellt
einen strafrechtlichen Tatbestand dar.
Weitere Informationen unter:
http://www.studierendenkanzlei.uni-bayreuth.de//de/beurlaubung/index.html
Wichtiger Hinweis für ausländische Studierende: Eine Beurlaubung, die nicht durch
das für Sie zuständige Ausländeramt genehmigt wurde, kann zu einem Verlust des
Aufenthaltstitels führen! Bitte lassen Sie sich die Genehmigung der Beurlaubung in
den Feldern unten bestätigen.
Important advice for international students: If you intend to apply for a leave of
absence please first consult with the immigration office. A failure to do so might result
in the forfeiture of your residence permit! Please ask the Foreigners’ Office to fill in
the confirmation about the permission below.
Stellungnahme des Ausländeramts /Statement of the Foreigners’ Office:
Der Beurlaubung wird zugestimmt / The leave of absence can be approved.
Der Beurlaubung kann nicht zugestimmt werden / The leave of absence cannot be
approved.
Stadt Bayreuth, den ___________________, Signatur und Stempel ___________________
Ausländeramt/Foreigners‘Office
Datum ____________
Unterschrift________________________
Bearbeitungsvermerk – von der Studierendenkanzlei auszufüllen!
Eingabe CO
Vormerkung Folgesemester und Anmerkungsfeld
Bestätigungsemail
Überprüfung Fachsemester-Berechnung
Auslandsaufenthalt eingegeben (wenn Studienprogramm nicht bekannt: 300 Ausland eingeben)
Datum_____________
Handzeichen Sachbearbeiter/ggf. Hilfskraft_________/____________
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