An die Mitglieder des Studierendenparlamentes, die

Universität Greifswald, StuPa-Präsidium, 17487 Greifswald
Präsidium des
Studierendenparlaments
Das Präsidium
An die Mitglieder des Studierendenparlamentes,
die Mitglieder des AStA,
die Mitglieder der moritz.medien,
die Fachschaften,
Adrian Schulz
stellv. Felix Waltenburg
stellv. Stan Patzig
Telefon:+49 3834 86-1750
Telefax: +49 3834 86-1752
[email protected]
Az. StuPa-Präsidium
Bearb.: Adrian Schulz
Felix Waltenburg
Stan Patzig
05.07.16
hiermit laden wir herzlich zur 7. ordentlichen Sitzung
der 26. Legislatur 2016/2017 des Studierendenparlamentes am
Mittwoch, den 06. Juli 2016,
um 20.00 Uhr c.t.
in den Hörsaal Wirtschaftswissenschaften (Friedrich-Loeffler-Straße 70)
ein.
Universität Greifswald
Studierendenparlament
www.stupa.uni-greifswald.de
Friedrich-Loeffler-Straße 28
Hausanschrift: 17489 Greifswald
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TAGESORDNUNG
TOP 1
TOP 2
TOP 3
TOP 4
TOP 5
TOP 6
TOP 7
TOP 8
TOP 9
TOP 10
TOP 11
TOP 12
TOP 13
TOP 14
TOP 15
TOP 16
TOP 17
TOP 18
TOP 19
Begrüßung
Berichte
Fragen und Anregungen aus der Studierendenschaft
Formalia
Finanzanträge
TOP 5.1 Semesterabschluss Geographenkeller
TOP 5.2 Fotowettbewerb
Info-TOP Situation AStA
Wahlen AStA
TOP 7.1 Wahl Vorsitzende*r
TOP 7.2 Wahl Co-Referent*in für Finanzen
TOP 7.3 Wahl Co-Referent*in für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit Schwerpunkt Wohnsitzprämie
TOP 7.4 Wahl Referent*in für Studium und Lehre
Wahl der Mitglieder des Medienausschusses
SÄA Mandatsneuverteilung
Änderungsanträge Geschäftsordnung
TOP 10.1 Alterspräsidium
TOP 10.2 Abstimmungsverfahren
Nachtragshaushalt 2016
Aufwandsentschädigung Chefredakteur moritz.magazin
Alle hassen schlechten Journalismus
Vakanz Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit Schwerpunkt Wohnsitzprämie
Verkürzung der Ausschreibungsfrist Co-Referat für interkulturellen Austausch mit internationalen
Studierenden und Geflüchteten
Gendergerechte Sprache im Studierendenparlament
FSR Finanzen
Förderrichtlinie studentische Clubs
Sonstiges
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Hiermit bewerbe ich mich für: AStA Vorsitz
Name, Vorname: Schmidt, Fabian
Studiengang: Bachelor of Arts
Studienfächer: Geschichte/ Kunstgeschichte
Fachsemester:
Mitgliedschaft in Hochschulgruppen, Parteien, Gewerkschaften, Studentenverbindungen oder Vereinen:
Ich bin Mitglied der SPD und 1. Vorstand des Mensaclub e.V..
Welche Form der Kontaktaufnahme zum Vorgänger besteht, wurde genutzt? (z.B. persönliche Gespräche,
E-Mail… Welche Fragen sind entstanden?)
Der direkte Kontakt zu den Vorgängerinnen wird noch aufgenommen.
Stehst Du für die gesamte Legislatur zur Verfügung? (z.B.: Sind Auslandsaufenthalte geplant ?)
Ich stehe für die gesamte Wahlperiode zur Verfügung.
Welche Projekte / Ideen möchtest Du realisieren und möchtest Du die angelaufenen Projekte weiterführen?
Eine Verbesserung der Außenwirkung in die Studierendenschaft aber auch in die Gesellschaft ist eins meiner
Ziele. Das Projekt der Kulturmensa bzw. ein tragfähiges Konzept zur Nachnutzung ist allein auch schon durch
meine Mitgliedschaft im Mensaclub ein äußerst spannendes Thema welches ich angehen werde. Eine stärkere Vernetzung der unterschiedlichen Gremien ist außerdem ebenfalls von Nöten.
Eine gute Kommunikationsstruktur zwischen dem Studierendenparlament und dem AStA ist mir als Altmitglied des Parlaments sehr wichtig, daher möchte ich mich dafür einsetzen diese auszubauen, abseits von StuPa- und AStA Sitzungen. Die Stärkung der einzelnen AG Sitzungen bietet dafür die beste Voraussetzung um
sich besser kennenzulernen und diese Kommunikation zu verbessern. Selbstverständlich lassen sich unterschiedliche Ansichten nicht immer vereinen, aber man kann darüber objektiv und offen diskutieren und daraus den größten Nutzen für die Studierendenschaft erzielen.
Weiche Standortfaktoren müssen diskutiert werden. Bezahlbarer Wohnraum, Radwegplanung, Kultur, eine
offene Universität- alles Aspekte welche stimmen müssen um zukünftige Studierende nach Greifswald zu holen.
Es werden sicherlich noch diverse Projekte im laufe der Wahlperiode dazu kommen.
Welchen zeitlichen Aufwand planst Du für Dich persönlich für Deine wöchentliche Referatstätigkeit ein?
Da ich mit meinem Studium schon relativ weit bin, kann ich so viel Zeit in dieses Referat investieren wie nötig
und möglich ist.
Wie stellst Du Dir die Zusammenarbeit mit den anderen Asta-Referenten /Redakteuren (1) in Deinem Arbeitsbereich / Deiner Redaktion, (2) insgesamt und (3) mit dem Vorsitz / der Geschäftsführung vor?
Die Arbeit mit den anderen Referentinnen und Referenten stelle ich mir konstruktiv, ehrlich und kreativ vor.
Konstruktiv, da ich mir offene und ergebnisreiche Diskussionen erhoffe.
Ehrlich, da Zwietracht und mangelndes Vertrauen eine Spaltung herbeiführen können, welche der Studierendenschaft nur schaden würden.
Kreativ, weil es immer zu Situationen kommen kann, die spontan und fix angegangen werden müssen.
Warum bewirbst Du Dich?
Nach anderthalb Jahren im FSR Geschichte, einem knappen Jahr Vorsitz der Fachschaftskonferenz, vier Legislaturen im StuPa, Tätigkeiten in der Senats-Studienkommission und im Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät möchte ich mich weiterhin für die Studierendenschaft engagieren. Es ist ein anspruchsvolles Referat
und ich hoffe mit meiner Erfahrung einen Nutzen für die Studierendenschaft erbringen zu können.
Name: Jacker, Hieronymus
Studiengang: Theologie M.A.
Studienfächer: Theologie
Fachsemester: 1 (Hochschulsemester 18)
Bewerbung um (Referat): Vorsitz
Mitgliedschaft in Hochschulgruppen, Parteien, Gewerkschaften, Studentenverbindungen oder Vereinen:
Studentischer Senator der Liste Die Partei & Friends, Ex-Kiste Clubbie (I.M. im C9), Rugby Spieler und Trainer
im FSV 90 Neuenkirchen e.V.
Welche Form der Kontaktaufnahme zum Vorgänger besteht, wurde genutzt? (z.B. persönliche Gespräche,
E-Mail… Welche Fragen sind entstanden?)
Ich stehe im persönlichen Kontakt mit Anna-Lou und habe mich mit ihr über die Anforderungen des Referats
ausgetauscht.
Stehst Du für die gesamte Legislatur zur Verfügung? (z.B.: Sind Auslandsaufenthalte geplant ?)
Ja
Welche Projekte / Ideen möchtest Du realisieren und möchtest Du die angelaufenen Projekte weiterführen?
Ziel meiner Legislatur soll es sein, die Institutionen, Aufgaben und die Bedeutung der verfassten Studierendenschaft wieder in den Fokus/das Bewusstsein der Studierenden zu bringen. Nicht nur bloße Kenntnisnahme, was in vielen Fällen ein Fortschritt wäre, sondern auch eine stärkere Partizipation, in Form von Wahlbeteiligung u.ä.
Welchen zeitlichen Aufwand planst Du für Dich persönlich für Deine wöchentliche Referatstätigkeit ein?
Durch meine geringfügige Beschäftigung in einer lokalen Tapas Bar und mein Engagement als Rugbytrainer
möchte ich im Idealfall nicht mehr als 30 Stunden die Woche aufbringen müssen.
Wie stellst Du Dir die Zusammenarbeit mit den anderen AStA-Referenten (1) in Deinem Arbeitsbereich, (2)
insgesamt und (3) mit dem Vorsitz vor?
Ich bin ein Teamplayer, aber auch jemand der Aufgaben gut delegieren kann, ich möchte als Vorsitzender
meinen Kollegen so viel Freiraum wie möglich lassen und so viele Grenzen setzten wie nötig, damit wir als
Team mit vereinten Kräften auf ein Ziel hinarbeiten.
Warum bewirbst Du Dich?
Ich traue mir dieses Referat zu und bin neugierig etwas Neues auszuprobieren. Insgesamt glaube ich schadet
es nicht, wenn mal ein neutraler „Laie“ versucht zwischen den Parteien zu vermitteln.
Universität Greifswald
Studierendenparlament
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Studierendenparlament der Uni Greifswald
26. Wahlperiode
Drucksache 26/140
06.07.2016
TOP 9 SÄA MANDATSNEUORDNUNG
1. LESUNG
Antragssteller*innen: Marc Benedict, Denise Fritsche, Jonas Kettermann
Das Studierendenparlament möge beschließen:
Das Studierendenparlament ändert seine Satzung wie folgt:
Alt § 6 Abs. 4 Zusammensetzung und Wahl des Studierendenparlamentes
Wird ein Mitglied des Studierendenparlaments in den AStA, in die Geschäftsführung oder eine Chefredaktion der moritz-Medien gewählt, so ruht sein Mandat ab der darauf folgenden Sitzung des Studierendenparlaments. § 27 Abs.1 der Wahlordnung der Studierendenschaft findet in diesem Fall entsprechende Anwendung. Mit dem Ende der Mitgliedschaft im AStA bzw. in der Geschäftsführung oder einer Chefredaktion wird
die Mitgliedschaft im Studierendenparlament zur nächsten Sitzung wieder wahrgenommen, gleichzeitig
scheidet das entsprechend § 27 Abs. 1 der Wahlordnung nachgerückte Mitglied wieder aus dem Studierendenparlament aus.
Neu § 6 Abs. 4 Zusammensetzung und Wahl des Studierendenparlamentes
Wird ein Mitglied des Studierendenparlaments in die Geschäftsführung oder eine Chefredaktion der moritz.medien gewählt, so ruht sein Mandat ab der darauf folgenden Sitzung des Studierendenparlaments. § 28
Abs.1 der Wahlordnung der Studierendenschaft findet in diesem Fall entsprechende Anwendung. Mit dem
Ende der Mitgliedschaft in der Geschäftsführung oder
einer Chefredaktion wird die Mitgliedschaft im Studierendenparlament zur nächsten Sitzung wieder wahrgenommen, gleichzeitig scheidet das entsprechend § 28 Abs. 1 der Wahlordnung nachgerückte Mitglied wieder aus dem Studierendenparlament aus.
Alt § 14 Wahl des AStA
(3) Die Mitgliedschaft im Allgemeinen Studierendenausschuss endet:
1. mit der Wahl einer Nachfolgerin
2. mit Wegfall des Referates,
3. durch Ausscheiden aus der Studierendenschaft, wobei eine Beurlaubung kein Ausscheiden darstellt
4. mit Niederlegung des Wahlamtes durch schriftliche Erklärung gegenüber der Präsidentin des Studierendenparlaments,
5. durch ein Misstrauensvotum des StuPa mit der Mehrheit seiner Mitglieder oder
mit der Annahme der Wahl in das Studierendenparlament.
Neu § 14 Wahl des AStA
(3) Die Mitgliedschaft im Allgemeinen Studierendenausschuss endet:
1. mit der Wahl einer Nachfolgerin
2. mit Wegfall des Referates,
3. durch Ausscheiden aus der Studierendenschaft, wobei eine Beurlaubung kein Ausscheiden darstellt
4. mit Niederlegung des Wahlamtes durch schriftliche Erklärung gegenüber der Präsidentin des Studierendenparlaments oder
5. durch ein Misstrauensvotum des StuPa mit der Mehrheit seiner Mitglieder.
Begründung:
Die AG Satzung hat den vorliegenden Antrag behandelt und ihn ohne Beschlussempfehlung an das Parlament zurück überwiesen.
Studierendenparlament der Uni Greifswald
26. Wahlperiode
Drucksache 26/141
06.07.2016
TOP 10.1 ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG DES STUDIERENDENPARLAMENTS (§17)
Antragssteller*Innen: Björn Wieland, Adrian Schulz
Das Studierendenparlament möge beschließen:
Die Geschäftsordnung des Studierendenparlaments wird nach §17 (5) durch folgenden Absatz ergänzt:
(6) Im Falle des Rücktritts des Präsidiums leitet bis zur Wahl eines*r neuen Präsident*in das an Semestern
der Mitgliedschaft im Studierendenparlament und gegebenenfalls an Lebensjahren älteste Mitglied des Studierendenparlaments die Geschäfte des Präsidiums. Es darf zur Erfüllung der Aufgaben selbst zwei Stellver treter aus dem Studierendenparlament ernennen.
Begründung:
erfolgt mündlich.
Universität Greifswald
Studierendenparlament
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Studierendenparlament der Uni Greifswald
26. Wahlperiode
Drucksache 26/142
06.07.2016
TOP 10.2 ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG DES STUDIERENDENPARLAMENTS (§14)
Antragssteller: Adrian Schulz
Das Studierendenparlament möge folgende Änderung der Geschäftsordnung beschließen:
§ 14 ABSTIMMUNGSVERFAHREN
(1) Nach Einleitung des Abstimmungsverfahrens sind keine Wortmeldungen mehr zulässig. Ausgenommen
hiervon sind Nachfragen und Geschäftsordnungsanträge zum Abstimmungsverfahren
(2) Ein Antrag gilt als angenommen, wenn auf ihn mehr „Ja“-Stimmen als „Nein“-Stimmen entfallen
(Mehrheit der abgegebenen Stimmen), außer die Satzung der Studierendenschaft und ihre
Ergänzungsordnungen bestimmen eine abweichende Mehrheit. Bei Stimmengleichstand gilt der Antrag als
abgelehnt.
(3) Abgestimmt wird grundsätzlich durch das Heben der Hand. Wird das Ergebnis angezweifelt, so wird
durch den*die Präsident*in ausgezählt. Wird die Auszählung angezweifelt, so ist sie zu wiederholen. Wird
auch die zweite Auszählung angezweifelt, so ist namentlich abzustimmen.
(4) Der*die Präsidentin gibt die Abstimmungsergebnisse bekannt. Zweifel am Abstimmungsergebnis und
-verfahren können nur unmittelbar nach der Bekanntgabe vorgebracht werden. In diesem Fall ist die Abstimmung unverzüglich zu wiederholen.
(5) Wurde die Abstimmung ordnungsgemäß durchgeführt, kann der abgestimmte TOP frühestens auf der
nächsten Sitzung, nicht jedoch auf der aktuellen Sitzung des Studierendenparlaments erneut abgestimmt
werden.
Begründung:
erfolgt mündlich
Studierendenparlament der Uni Greifswald
26. Wahlperiode
Drucksache 26/143
06.07.2016
TOP 11 NACHTRAGSHAUSHALT 2016
(IM ANHANG)
Studierendenparlament der Uni Greifswald
26. Wahlperiode
Drucksache 26/144
06.07.2016
TOP 12 AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG CHEFREDAKTEUR MORITZ.MAGAZIN
Antragssteller*Innen: Sophie-Johanna Stoof, Enzo Petzold
Das Studierendenparlament möge beschließen:
Der Chefredakteur des moritz.magazins, Jonathan Dehn, soll mit einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung
von 60 Euro pro Monat vergütet werden, da er die vakante Stelle des stellvertretenden Chefredakteurs seit
April mit vertritt. Diese Regelung gilt für den Zeitraum der Vakanz.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
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26. Wahlperiode
Drucksache 26/145
06.07.2016
TOP 13 ALLE HASSEN SCHLECHTEN JOURNALISMUS
Antragsteller: Stan Patzig
Das Studierendenparlament ruft die Studierendenschaft dazu auf, Eckhard Oberdörfer keine Interviews mehr zu geben, bis er drei die Studierendenschaft betreffende sachlich und orthographisch
korrekte Artikel veröffentlicht hat.
Begründung:
Studierendenparlament der Uni Greifswald
26. Wahlperiode
Drucksache 26/146
06.07.2016
TOP 14 VAKANZ CO-REFERENT*IN FÜR PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT MIT
SCHWERPUNKT WOHNSITZPRÄMIE
Antragsteller: Adrian Schulz, Felix Waltenburg, Stan Patzig
Das Studierendenparlament möge beschließen:
Die AStA-Co-Referentin für Grafikdesign, Websitebetreuung und Datenschutz, Melanie Kranzusch,
soll mit einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung von 60 Euro pro Monat vergütet werden, da sie
die vakante Stelle der Referent*in für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit Schwerpunkt Wohnsitzprämie seit ihrer Wahl vertritt. Diese Regelung gilt für den Zeitraum der Vakanz.
Begründung:
erfolgt mündlich.
Studierendenparlament der Uni Greifswald
26. Wahlperiode
Drucksache 26/147
06.07.2016
TOP 15 VERKÜRZUNG AUSSCHREIBUNGSFRISTEN
Antragsteller: Adrian Schulz, Felix Waltenburg, Stan Patzig
Das Studierendenparlament möge beschließen:
Die Ausschreibungsfrist für das AStA-Referat für Veranstaltungen und studentische Kultur sowie das
AStA-Co-Referat für interkulturellen Austausch mit internationalen Studierenden und Geflüchteten
wird auf fünf Tage verkürzt.
Begründung:
erfolgt mündlich.
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26. Wahlperiode
Drucksache 26/148
06.07.2016
TOP 16 GENDERGERECHTE SPRACHE IM STUDIERENDENPARLAMENT
Antragsteller*innen: Elisabeth Salzbrunn, Hannes Thoms
Das Studierendenparlament möge beschließen:
In inoffiziellen, sowie in offiziellen Veröffentlichungen, Mails, Protokollen und anderen schriftlichen
Äußerungen der Mitglieder des Studierendenparlaments, insbesondere des Präsidiums, werden die
Mitglieder des StuPa dazu angehalten, eine gendergerechte Sprache als Norm zu befolgen. Dies gilt
auch für mündliche Äußerungen in den Sitzungen des Studierendenparlaments.
Begründung:
erfolgt mündlich.
Studierendenparlament der Uni Greifswald
26. Wahlperiode
Drucksache 26/149
06.07.2016
TOP 17 EINFÜHRUNG DER PRAKTIKABLEN FINANZVERWALTUNG DER FSR
Antragsteller: Alexander Lenz
Das Studierendenparlament möge beschließen:
Die Finanzverwaltung der Fachschaftsmittel wird durch den AStA gewährleistet und tritt ab dem
01.08.2016 in Kraft. Die nähere Ausgestaltung des Antragsverfahrens obliegt dem AStA.
Begründung:
erfolgt mündlich.
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26. Wahlperiode
Drucksache 26/150
06.07.2016
TOP 18 FÖRDERRICHTLINIE STUDENTISCHE CLUBS
1. LESUNG
Antragsteller: Alexander Lenz, Fabian Schmidt
Das Studierendenparlament möge beschließen:
ERGÄNZUNGSORDNUNG ZUR FINANZORDNUNG ZUR VERGABE VON ZUSCHÜSSEN FÜR DIE STUDENTENCLUBS AUS MITTELN DER STUDIERENDENSCHAFT DER
UNIVERSITÄT ZU GREIFSWALD (Förderrichtlinie für die Clubs)
(Referentenentwurf vom 03.07.2016)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Anträge auf Gewährung von finanzieller Unterstützung für die Studentenclubs der Stadt Greifswald. Sie begründet keinen Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung
durch die Studierendenschaft der Universität Greifswald.
§ 2 Studentenclubs
Zu den Studentenclubs gehören folgende Einrichtungen:
1. Mensaclub e.V.
2. Geographenkeller e.V.
3. Geologenkeller e.V.
4. Club Kiste e.V.
5. Club 9 e.V.
§ 3 Antrag
(1) Antragsberechtigt sind die Vorstandsmitglieder*innen der in § 2 genannten Studentenclubs.
(2) Zuwendungen werden nur auf schriftlichen Antrag unter Nutzung des durch den AStA erstellten
Formulars hin gewährt. Die elektronische Form ist der Schriftform gleichgestellt, solange vor Beginn
der Verhandlung über den Antrag dieser eigenhändig von dem Vorstand des Clubs unterzeichnet
wird. Der Antrag muss eine Kurzbeschreibung zur Erklärung der zu fördernden Anschaffung und die
Angabe eines*r eindeutigen Verantwortlichen mit Name, Anschrift und Telefonnummer beinhalten.
Dem Antrag sind ein Finanzplan über die voraussichtlichen Ausgaben sowie der zu leistende Eigenanteil beizufügen. Es muss die Summe, als auch der/die Posten aufgeführt sein, für die das Geld
ausgegeben werden soll. Die nähere Ausgestaltung des Antragsverfahrens obliegt dem AStA.
(3) Der Antrag soll zum für den*die Antragssteller*in frühestmöglichen Zeitpunkt gestellt werden.
Er*sie ist jedoch mindestens eine Woche vor der letzten Sitzung des Studierendenparlamentes vor
Auslösen der Anschaffung einzureichen. Über Ausnahmen kann bei Dringlichkeit das Studierenden-
parlament auf Vorschlag des*r AStA-Referent*in für Finanzen mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder entscheiden. Er ist über dies so zu stellen, dass § 5 Abs. 2 dieser
Richtlinie eingehalten werden kann. Anträge, die nach dem Auslösen der Anschaffung eingehen,
werden nicht berücksichtigt. Ausnahmen regelt § 16.4 der Finanzordnung.
(4) Dem*r Antragsteller*in ist zusammen mit dem Antragsformular ein Exemplar dieser Richtlinie
sowie eine von der Finanzreferentin erstellte Übersicht möglicher
Förderungsinstitutionen auszuhändigen.
(5) Dem Antrag ist ein Beschluss des Dachverbandes der Studentenclubs in Schriftform vorzulegen,
der bei einer Sitzung („Elefantenrunde“) von allen Clubs gemeinsam beschlossen wurde. Der Beschluss beinhaltet den Anschaffungswert und –inhalt. In Ausnahmefällen kann der schriftlich ausgefertigte Beschluss der Vereinsvorstände („Elefantenrunde“) innerhalb von fünf Werktagen nachgereicht werden.
§ 4 Relative Förderhöchstgrenze
Die Zuwendung beträgt in der Regel maximal 95 vom Hundert der Gesamtkosten der Maßnahme.
Die Vollfinanzierung einer Anschaffung ist ausgeschlossen.
§ 5 Entscheidung über Förderanträge
(1) Die Entscheidung über Förderanträge obliegt bis zu einer Gesamthöhe von 150 Euro des*r Finanzreferent*in des AStA. Übersteigt das Fördervolumen den Betrag von 150 Euro bedarf es einer
Beratung und Entscheidung durch das Studierendenparlament.
(2) Abweichend von den Bestimmungen § 3 Abs. 3 Satz 2 müssen Anträge über eine Förderungssumme von bis zu 150 Euro mindestens sieben Arbeitstage vor Beginn der Maßnahme bei dem*der
AStA-Referent*in für Finanzen eingereicht werden. Über Ausnahmen kann bei Dringlichkeit der*die
AStA-Referent*in für Finanzen im Benehmen mit dem*der AStA-Vorsitzenden entscheiden.
(3) Der*die AStA-Referent*in für Finanzen berichtet im Rahmen seiner*ihrer Berichtspflicht über
bewilligte Anträge.
§ 6 Mittel aus dem Haushalt der Studierendenschaft
Das Studierendenparlament entscheidet über den Haushalt der Studierendenschaft und auch über
den Haushaltstitel, der für diese Mittel vorgesehen ist. Sollten die Mittel im Geschäftsjahr nicht aufgebraucht sein, werden diese ins neue Geschäftsjahr übertragen.
§ 7 Zuwendungsbescheid
(1) Der Zuwendungsbescheid durch den*die Finanzreferent*in muss insbesondere die genaue Bezeichnung des*r Zuwendungsempfängers*in, die Art und Höhe der Zuwendung sowie die genaue
Bezeichnung des Zuwendungszwecks enthalten. Darin ist der Nachweis der Verwendung nach dem
von der Studierendenschaft verwendeten Muster zu verlangen. Ggf. sind Belege und Verträge beizubringen. Der Verwendungsnachweis ist spätestens vier Wochen nach Beendigung der Maßnahmen zu erbringen. Wird der Verwendungsnachweis nicht innerhalb dieses Zeitraums erbracht, verUniversität Greifswald
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fällt die Förderung. In begründeten Fällen kann die Frist verlängert werden. Die Auszahlung der
Mittel erfolgt grundsätzlich erst nach
Bestandskraft des Zuwendungsbescheides, die vom Zuwendungsempfänger beschleunigt werden
kann, wenn er auf einen Rechtsbehelf verzichtet. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Vorauszahlung der Mittel möglich. Bei ablehnendem Bescheid ist dieser mit einer Begründung zu versehen.
(2) Die Entscheidung über einen Antrag mit einem Fördervolumen über 150
Euro wird vertagt, wenn bei der Sitzung des Studierendenparlaments weder der*die
Antragsteller*in noch eine von ihm*ihr zur Vorstellung des Antrags bestimmte Person anwesend
ist.
(3) In Ausnahmefällen, insbesondere bei hoher Dringlichkeit, kann das StuPa auf die
Vertagungen verzichten.
§ 8 Zahlungsweise
(1) Die Zuwendungen werden mit Maßgabe aus § 7 Absatz 1 dieser Förderrichtlinie auf ein von
dem*r Antragsteller*in zu benennendes Konto angewiesen.
(2) In Ausnahmefällen ist auf begründeten Antrag eine Barauszahlung von bis zu 1000€ möglich.
(3) Nicht verwendete Vorauszahlungen sind binnen acht Wochen nach der geplanten Maßnahme
unaufgefordert zurückzuzahlen.
§ 9 Verstöße gegen diese Richtlinie
Bei Verstößen gegen diese Richtlinie und bei wesentlichen inhaltlichen Abweichungen von der angegebenen Anschaffungen sowie bei unsachgemäßer Verwendung sind die Zuschüsse in voller
Höhe zurückzuerstatten.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Richtlinie wurde vom Studierendenparlament auf seiner Sitzung am xx.xx.2016 beschlossen.
Sie tritt nach Genehmigung durch die Rektorin der Universität Greifswald am Tage nach der hochschulöffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Begründung:
erfolgt mündlich.