Gipfeltratsch 1/2016 - Österreichischer Alpenverein

Ausgabe 1/2016 · [email protected] · www.alpenverein-schladming.at
Auf dem Weg zur Keinprechthütte
Einladung zur
Jahreshauptversammlung
am 17. Juni 2016
Panorama-Gondel • Eispalast • Sky Walk • Sightseeing
Wandern • Klettern • Langlaufen • Snowboarden
Skifahren • Paragleiten • Gletscher-Restaurant
Highlights: Hängebrücke inkl. Treppe ins Nichts
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Persönliche Einladung
zur
Jahreshauptversammlung 2016
am Freitag, 17. Juni 2016 19.00 Uhr
in Schladming, Sporthotel Royer
TAGESORDNUNG:
1. Begrüßung
2. Gedenken aller verstorbenen Mitglieder
3. Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung
4. Berichte des Vorsitzenden und der Funk onsträger
5. Bericht des Kassiers und der Kassenprüfer
6. Beschlussfassung Statutenänderung
7. Ehrungen
8. Ansprache der Ehrengäste
9. Allfälliges
Anträge sind schri�lich acht Tage vor der Jahreshauptversammlung an den Sek onsvorstand
einzubringen. Bi�e bekunden Sie Ihre Verbundenheit mit dem Alpenverein durch Ihre Anwesenheit.
Wilma Weikl -Trinker
Schri�führerin Wolfgang Strauß
Kassier
3
Ing. Anton Streicher
1. Vorsitzender
Vorwort des 1. Vorsitzenden
„Freundsch�� ist eine Blüte des Augenblickes und die
Frucht der Zeit“
Das Edelweiß ist das Symbolzeichen unseres Alpenvereines.
Anlässlich der Jahreshauptversammlung des Alpenvereines
in Zell/See Anfang Oktober 2015 sprach Frau Dr. Eller von der
Strahlkra� der „Vereinsleitpflanze“. Unsere Ehrenamtsträger
bringen das Vereinszeichen, das Edelweiß, zum Glühen. Die
Kra�, die aus der Vereinszugehörigkeit ausgeht, ist in der
Bergkameradscha� �ef verwurzelt. Sie ist mehr als ein Berg
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Dienst am
Vereinspartner, am Kollegen, am Mitmenschen in der
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Bergnatur und in vielen seiner Lebenslagen. Sie ist in vielen Höhen
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selbstlose Einsatz bei der Re ung aus Bergnot zählt mit zu den Königsaufgaben ge
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gemeinscha�. Das „Grüne Kreuz“ als Auszeichnung ist eine besondere Würde und hochgradige Anerkennung, die
im Obertal
die große Alpenvereinsfamilie verleihen kann.
Schladminger-Tauern
Ich gratuliere den vier ausgezeichneten Bergre ungskameraden der Ortsstelle Ramsau/Dachstein
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der Zinkwanund
ße
Fu
am
mich, das in unserem heurigen Jubiläumsjahr die Ehrung zustande gekommen war.
Das Edelweiß leuchtet stark auf in der Bergsteigerfamilie des oberen Ennstales!
Keinprechthütte
t sich
Auf Euer Kommen freu
Fischi und sein Team!
Erhard Fischbacher
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Toni Streicher (links)
8970 Ing.
Schladming
und Wolfgang Strauß
Tel.: 0664/5417132
(rechts) mit den ausgewww.gasthof-feichter.at
zeichneten Bergre [email protected]
kameraden.
In der Mi e: Vizepräsident
des ÖAV Dr. Erich Wetzer
4
Vorwort 1. Vorsitzender Ing. Toni Streicher
Es soll nicht genügen, dass man Schritte tue, die einst
zum Ziele führen, sondern jeder Schritt soll Ziel sein und
als Schritt gelten.“ (J.W.Goethe)
Vorwort des 1. Vorsitzenden
FREIWILLIGE VEREINSARBEIT BRAUCHT AUCH KLARE STRUKTUREN
„Freundsch�� ist eine Blüte des Augenblickes und die
Frucht der Zeit“
500.000 Mitglieder bilden im Alpenverein Österund verbessert. Das touris sche Schwerpunktgebiet
um Schladming braucht mehr denn je ein Zugehen,
reich eine sehr große Vereinsfamilie, die sich unseDas
Edelweiß
ist das
unseres
Alpenvereines.
Anpassen
undSymbolzeichen
Verstehen auf
Augenhöhe
untereiren Bergen verschrieben hat! Mehr als 120 Jahre
Anlässlich
der
Jahreshauptversammlung
des
Alpenvereines
nander, wenn es heißt: hier „nützen“
und dort
wirken die Bergbegeisterten schon zum Wohle ihrer
in Zell/See Anfang Oktober 2015 sprach Frau Dr. Eller von der
„schützen.“
Heimat. Stets haben auch die jeweiligen zeitgemäStrahlkra� der „Vereinsleitpflanze“. Unsere Ehrenamtsträger
Schladmingerhü�e, das Heimathaus des ÖAV
ßen erstellten Vereinbarungen das Arbeiten imbringenDie
das Vereinszeichen, das Edelweiß, zum Glühen. Die
Schladming
auf der Planai, stellt einen
selbständigen
Alpenverein begleitet und auch ermöglicht.
Kra�, die aus der Vereinszugehörigkeit
ausgeht,
ist in der
Hü�enbetrieb
Mit der Sie
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PächterWir brauchen Statuten, Vereinsnormen, um dasBergkameradscha�
�efdar.
verwurzelt.
ist mehr
Berg
familie
Gerhardter
und einer istsachlich,
fachlich
Wirken der Gleichgesinnten in einem rechtlichheil zum
nächsten.
Bergkameradscha�
der Dienst
am
fundiertenam
Geschä�sstruktur
nach
dem
Handelsangepassten System wirken zu lassen. Die neuenVereinspartner,
Kollegen, am Mitmenschen in der
Bergnatur
seinerum
Lebenslagen.
Sie ist in vielen
Höhen
TiefenSteuerberatung
des Miteinanders sind
zuhause.
recht
mit und
eigener
wir Der
dazu
Statuten
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genin vielen
wir auch,
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Einsatz
bei
der
Re
ung
aus
Bergnot
zählt
mit
zu
den
Königsaufgaben
unserer
Gesinnungsbestens aufgestellt.
schen Rechtsstaat von heute gut eingebe�et zu sein.
gemeinscha�.
Dasist
„Grüne
Kreuz“ als Auszeichnung
besondere
Würde und
hochgradige
Anerkennung, die
Ehrenamtstä
gkeit
in der Vereinsführung
verDer ÖAV
Schladming
als selbständiger
Zweigver-ist eineDie
die
große
Alpenvereinsfamilie
verleihen
kann.
dient gegensei gen Zuspruch und auch Anerkenein mit eigener Rechtspersönlichkeit zusammen mit
Ich
gratuliere
den
vier
ausgezeichneten
Bergre
ungskameraden
der Ortsstelle
Ramsau/Dachstein
und freue
nung durch
die Mitglieder,
da o� sehr,
sehr viel
dem Hauptverein in Innsbruck für die Österreichimich, das in unserem heurigen Jubiläumsjahr die Ehrung zustande gekommen war.
freiwillige Verwaltungsarbeit dahintersteckt.
sche Alpenvereinsidee tä g. Unser BetreuungsgeDas Edelweiß leuchtet stark auf in der Bergsteigerfamilie des oberen Ennstales!
Tragen wir gemeinsam die Strukturen und Markiebiet liegt südlich des oberen Ennstales in den Vorberrungen als selbständige Schri�e zum gemeinsamen
gen zu den Schladminger Tauern im Gemeindegebiet
Ziel, unsere Bergnatur zu erhalten und die AlpenverSchladming. Die darin befindlichen Alpenvereinsweeinstradi on weiter zu tragen!
ge werden vom ÖAV Schladming betreut, markiert
Die Schladmingerhü�e, das Heimathaus des ÖAV
Schladming auf der Planai
Elfriede Absenger und Obmann Toni
Streicher bei der Ausübung ihres
Ehrenamtes
5
5
Ing. Toni Streicher (links)
und Wolfgang Strauß
(rechts) mit den ausgezeichneten Bergre ungsAndre Presol und Wolfgang Strauß beim
kameraden.
Nachmarkieren der Wanderwege
In der Mi e: Vizepräsident
des ÖAV Dr. Erich Wetzer
Familie
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GORAKHANI – SCHLADMING
Unseren Freunden in Nepal wird geholfen! Die gute
Kameradscha� zwischen Kaji und Nawang Sherpa hat
sich durch das Engagement zahlreicher Helfer weiter
gefes gt. Auch der ÖAV Schladming beteiligte sich mit
einer finanziellen Beihilfe zum Wieder-au�au der
Primarschule in Gorakhani. Das schwer geschädigte
Schulgebäude, vor dem Beben einstöckig, wird nun
ohne Stockwerk wieder errichtet und der Schulbetrieb in wenigen Wochen im neuen Gebäude mit
vollem Elan wieder aufgenommen. Wir werden die
Non-Profit-Organisa on „Dream of Gorakhani“
weiterhin tatkrä�ig unterstützen, be-sonders was die
zielführende Ausbildung der Schulkinder betri�.
Diese Botscha� haben die beiden Schweigers, Vater
Hans und Sohn Medardus vor 4 Wochen den beiden
„Hochwurzensherpas“ vor Ort bei ihren Familien
deutlich ausgesprochen. Die Alpenvereinsfamilie
Schladming steht voll hinter dieser Hilfsak vität und
wünscht der Volksschule am Fuße der Nepalischen
Großberge alles Gute!
Vorwort des 1. Vorsitzenden
„Freundsch�� ist eine Blüte des Augenblickes und die
Frucht der Zeit“
Das Edelweiß ist das Symbolzeichen unseres Alpenvereines.
Anlässlich der Jahreshauptversammlung des Alpenvereines
in Zell/See Anfang Oktober 2015 sprach Frau Dr. Eller von der
Strahlkra� der „Vereinsleitpflanze“. Unsere Ehrenamtsträger
bringen das Vereinszeichen, das Edelweiß, zum Glühen. Die
Kra�, die aus der Vereinszugehörigkeit ausgeht, ist in der
Das schwer beschädigte Schulgebäude
Übergabe der�ef
Spende
an die beiden
Kajials
undein
Nawang
Bergkameradscha�
verwurzelt.
Sie Sherpas
ist mehr
Berg
(Foto Kaserer)
heil zum nächsten. Bergkameradscha� ist der Dienst am
Vereinspartner, am Kollegen, am Mitmenschen in der
Bergnatur und in vielen seiner Lebenslagen. Sie ist in vielen Höhen und Tiefen des Miteinanders zuhause. Der
selbstlose Einsatz bei der Re ung aus Bergnot zählt mit zu den Königsaufgaben unserer Gesinnungsgemeinscha�. Das „Grüne Kreuz“ als Auszeichnung ist eine besondere Würde und hochgradige Anerkennung, die
die große Alpenvereinsfamilie verleihen kann.
Ich gratuliere den vier ausgezeichneten Bergre ungskameraden der Ortsstelle Ramsau/Dachstein und freue
mich, das in unserem heurigen Jubiläumsjahr die Ehrung zustande gekommen war.
Das Edelweiß leuchtet stark auf in der Bergsteigerfamilie des oberen Ennstales!
Das neu errichtete Schulgebäude
Medardus Schweiger und Hans Schweiger im Rahmen
einer Bergtour 2016 in Nepal bei unserer Sherpa Familie
Im Gedenken an unsere verstorbenen Mitglieder
Berger Hans
Egger Gottfried H.
Erlbacher Helmut
Fink Josef
Herbst Reinhard
Höflehner Hermann
Hutegger Johann
7
7
Kroll Alois
Pichler Peter
Ing. Toni Streicher (links)
Rojer Gerhard
und Wolfgang Strauß
Royer Siegmund
(rechts) mit den ausgeSeggl Irmgard
zeichneten Bergre ungsStrauss Christian
kameraden.
Wanke Alois
Sen.
In der
Mi e: Vizepräsident
des ÖAV Dr. Erich Wetzer
Wir decken ...
... die Steilsten
Vorwort des 1. Vorsitzenden
„Freundsch�� ist eine Blüte des Augenblickes und die
Frucht der Zeit“
Das Edelweiß ist das Symbolzeichen unseres Alpenvereines.
Anlässlich der Jahreshauptversammlung des Alpenvereines
in Zell/See Anfang Oktober 2015 sprach Frau Dr. Eller von der
Strahlkra� der „Vereinsleitpflanze“. Unsere Ehrenamtsträger
bringen das Vereinszeichen, das Edelweiß, zum Glühen. Die
Kra�, die aus der Vereinszugehörigkeit ausgeht, ist in der
Bergkameradscha� �ef verwurzelt. Sie ist mehr als ein Berg
heil zum nächsten. Bergkameradscha� ist der Dienst am
Vereinspartner, am Kollegen, am Mitmenschen in der
Bergnatur und in vielen seiner Lebenslagen. Sie ist in vielen Höhen und Tiefen des Miteinanders zuhause. Der
selbstlose Einsatz bei der Re ung aus Bergnot zählt mit zu den Königsaufgaben unserer Gesinnungsgemeinscha�. Das „Grüne Kreuz“ als Auszeichnung ist eine besondere Würde und hochgradige Anerkennung, die
die große Alpenvereinsfamilie verleihen kann.
Ich gratuliere den vier ausgezeichneten Bergre ungskameraden der Ortsstelle Ramsau/Dachstein und freue
mich, das in unserem heurigen Jubiläumsjahr die Ehrung zustande
gekommen
war. und Fredi Trinker
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Andrea
Das Edelweiß leuchtet stark auf in der Bergsteigerfamilie des oberen Ennstales!
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Personen. Sehr zu empfehlen ist die gutbürgerliche Küche
mit unseren hausgemachten Spezialitäten, allen voran der
Butter und Steirerkäse. Unsere reichhaltige Speisekarte lädt
den hungrigen Wanderer zur Rast ein. Für unsere „kleinen
Gäste“ ist mit einem Streichelzoo und Spielplatz gesorgt. Die
umliegenden Wiesen und Bäche erfreuen jedes Kinder- und
auch Erwachsenenherz.
Wir, die Familie Pilz, freuen uns über Euren Besuch!
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Ing. Toni Streicher (links)
und Wolfgang Strauß
(rechts) mit den ausgezeichneten Bergre ungskameraden.
In der Mi e: Vizepräsident
des ÖAV Dr. Erich Wetzer
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8
DIE DACHSTEIN SÜDWAND
hautnah am Talboden
Die Planaibahnen und der Alpenverein Schladming luden Anfang Mai zu einer Fotowandprämiere der besonderen Art im Schauraum der Vorwort des 1. Vorsitzenden
Planaiwelten ein. Die weltweit größte dreidi„Freundsch�� ist eine Blüte des Augenblickes und die
mensionale Darstellung eines Panoramabildes Frucht der Zeit“
als riesiger 3 D-Display stellt die von der TU
Dresden entwickelte, fototechnisch hervorragend aufgemachte, „3D-Dachstein Südwand“ Das Edelweiß ist das Symbolzeichen unseres Alpenvereines.
dar. Spezielle Flugaufnahmen von den Südwän- Anlässlich
der Jahreshauptversammlung
des Alpenvereines
Prof. Dr. Manfred
Buchroithner
den wurden in mehreren Überschneidungen in Zell/See Anfang Oktober 2015 sprach Frau Dr. Eller von der
und mit errechneten Posi onen zu einer Strahlkra� der „Vereinsleitpflanze“. Unsere Ehrenamtsträger
dreidimensionalen Wanddarstellung zusam- bringen das Vereinszeichen, das Edelweiß, zum Glühen. Die
mengefügt. Der Betrachter wird in dem ca. 3 m Kra�, die aus der Vereinszugehörigkeit ausgeht, ist in der
mal 9 m leicht gekrümmten Südwandkomplex Bergkameradscha� �ef verwurzelt. Sie ist mehr als ein Berg
heil zum nächsten. Bergkameradscha� ist der Dienst am
räumlich gefangen und durch die DreidimensioVereinspartner, am Kollegen, am Mitmenschen in der
nalität
beinahe
Wirklichkeit,
hautnahSie
undist in vielen Höhen und Tiefen des Miteinanders zuhause. Der
Bergnatur
und in
in die
vielen
seiner Lebenslagen.
das
am Talboden,
Hohl- zählt mit zu den Königsaufgaben unserer Gesinnungsselbstlose
Einsatzgerückt.
bei der Ein
Re spezielles
ung aus Bergnot
rippenmaterial
als
Hintergrund
bewirkt
diese ist eine besondere Würde und hochgradige Anerkennung, die
gemeinscha�. Das „Grüne Kreuz“ als Auszeichnung
einmalige
Sichtweise. Univ. verleihen
Prof. Dr. kann.
Manfred
die große Alpenvereinsfamilie
Buchroithner
Dresden erklärte
Ich gratulierevon
den der
vier TU
ausgezeichneten
Bergreden
ungskameraden der Ortsstelle Ramsau/Dachstein und freue
mich, das in unserem
heurigen
interessierten
Teilnehmern
dieJubiläumsjahr
Entwicklung die
zuEhrung zustande gekommen war.
starkderzeit
auf in der
Bergsteigerfamilie
des oberen Ennstales!
Das Edelweiß
leuchtet
dieser
weltweit
neuen,
einzigar
gen
Darstellung der Südwände. Buchroithner
arbeitet seit Jahren mit den ÖAV HöhlenforBgm. Ernst Fischbacher, Karl Höflehner, Prof. Dr. Manfred Buchroithner,
schern vom Alpenverein Schladming und auch
Ing. Toni Streicher, Bgm. Jürgen Winter (v. li.)
dem Vermessungsbüro Badura zusammen.
Prokurist Karl Höflehner von den Planaibahnen
und Ing. Toni Streicher vom ÖAV Schladming
zeigten die starken Querverbindungen zur
Technischen Universität Dresden auf und
bedankten sich bei allen für die gelungene
Präsenta on. Streicher hob auch die sehr guten
Kontakte mit der TU Dresden bei der TeilvermesIng. Toni Streicher (links)
sung der Dachstein Südwandhöhle hervor. Die
und Wolfgang Strauß
beiden Bürgermeister Ernst Fischbacher,
(rechts) mit den ausgeRamsau und Jürgen Winter, Schladming gratuzeichneten Bergre ungslierten zur sehr gut gelungenen Darstellung und
kameraden.
sagten Dank an die ÖAV Höhlengruppe SchladIn der Mi e: Vizepräsident
des ÖAV Dr. Erich Wetzer
ming, die heuer 40 Jahre alt wird. Ein eigenes
Ing.
Toni
Streicher,
Prof.
Dr.
Buchroithner,
Prok. Karl Höflehner
Sonderhe� dazu erscheint im Herbst 2016.
9
Gut, wenn man
Partner hat, die einen
nicht hängen lassen.
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EDELWEIß UND A, B, C, mei was ist der Fasching schöööön!
Vorwort des 1. Vorsitzenden
Kurz war sie die erste Faschingszeit im Fasching 2016. Die Regentscha� hat der 1. Vorsitzende des ÖAV
Schladming Toni Streicher mit seiner Ga�n Monika
übernommen.
In einem
großar
g zusammengesetzten
„Freundsch��
ist eine
Blüte des
Augenblickes
und die
der Zeit“ und Toni, I. vom Knappensteig und EdelFaschingshofstaat fühlten sich Monika, Edle vonFrucht
Alphabetanien
weißblühen wirklich sehr gut aufgehoben. Das gemeinsame Faschingsleben war großar g! Die Hofdamen,
Ho�nappen und Hofnarren mit Faschingsbürgermeister und Bu�ler bereicherten mit dem Prinzenpaar
DasDer
Edelweiß
ist das Symbolzeichen
Alpenvereines.
eine lus ge Faschingszeit zum Jahresbeginn 2016.
Schladminger
Fasching mitunseres
all seinen
bewährten
Anlässlich der Jahreshauptversammlung des Alpenvereines
Trägern von der Faschingsgilde und dem einsatzfreudigen Prinzenpaar und Prinzengefolge ließen die alte
in Zell/See Anfang Oktober 2015 sprach Frau Dr. Eller von der
Brauchtumspflege wieder hochleben. Die Vereinsdarbietungen der ÖAV Höhlenforscher, Bergre�er und der
Strahlkra� der „Vereinsleitpflanze“. Unsere Ehrenamtsträger
ÖAV Jugend haben uns voll begeistert. Wir danken
allen Mitwirkenden
aufrich
g dafür und
bi�en
euchDie
um
bringen
das Vereinszeichen,
das Edelweiß,
zum
Glühen.
Fortsetzung der Faschingsfreude in der kommenden
Narrenzeit
2016/17!
Kra�,
die aus der
Vereinszugehörigkeit ausgeht, ist in der
„Es war sehr schön … und hat uns sehr gefreut…! Bergkameradscha� �ef verwurzelt. Sie ist mehr als ein Berg
heil zum nächsten. Bergkameradscha� ist der Dienst am
Vereinspartner, am Kollegen, am Mitmenschen in der
Bergnatur und in vielen seiner Lebenslagen. Sie ist in vielen Höhen und Tiefen des Miteinanders zuhause. Der
selbstlose Einsatz bei der Re ung aus Bergnot zählt mit zu den Königsaufgaben unserer Gesinnungsgemeinscha�. Das „Grüne Kreuz“ als Auszeichnung ist eine besondere Würde und hochgradige Anerkennung, die
die große Alpenvereinsfamilie verleihen kann.
Ich gratuliere den vier ausgezeichneten Bergre ungskameraden der Ortsstelle Ramsau/Dachstein und freue
mich, das in unserem heurigen Jubiläumsjahr die Ehrung zustande gekommen war.
Das Edelweiß leuchtet stark auf in der Bergsteigerfamilie des oberen Ennstales!
Die Höhlenforscher bei der Huldigung,
ebenso die Bergre�er
Das Prinzenpaar - nicht nur in den Bergen zuhause
Ing. Toni Streicher (links)
und Wolfgang Strauß
(rechts) mit den ausgezeichneten Bergre ungskameraden.
In der Mi e: Vizepräsident
Auch die Jugendgruppe, die Berggeister,
dur�en
nicht fehlen
des ÖAV
Dr. Erich
Wetzer
11
11
NEU-NEU-NEU
„Geh' ma gemeinsam“
Nachmi�agswandern, einige Stunden
bei uns im Tal oder am Berg unterwegs
zu sein, Begehen des Arbeitsgebietes
des Alpenvereines Schladming, versteckte Wanderziele suchen, Sommercard gemeinsam nutzen, einfach:
„Geh'ma gemeinsam“
Kontaktstelle: Elfriede Absenger,
offi[email protected] /
Telefon: 06643441924
Vorwort des 1. Vorsitzenden
Treue läßt sich nicht gewinnen,
Treue kann man nicht erstreben,
Treue wohnt im Herzen drinnen,
Treue ist der Liebe Leben.
„Freundsch�� ist eine Blüte des Augenblickes und die
Wir danken für die langjährige
Frucht der Zeit“
Mitgliedschaft
50 Jahre
Das Edelweiß
ist das Symbolzeichen unseres Alpenvereines.
Anlässlich
der
Jahreshauptversammlung des Alpenvereines
Dr. Carl Peter Fröhlig
Breitfuss
Manfred
Schladming
in Zell/See
Anfang Oktober
2015 sprach Frau Dr. Eller
von der
Dr.
Fritsch
Georg
Schladming
Strahlkra� der „Vereinsleitpflanze“. Unsere Ehrenamtsträger
25 Jahre
Fuhrmann
Hans das Edelweiß, zum Glühen.
Werther,
bringen das
Vereinszeichen,
DieD
Kra�, dieKröll
aus Hermann
der Vereinszugehörigkeit ausgeht,Schladming
ist in der
Arbesleitner Brigitte
Schladming
Nebel
Johann
Ramsau
Bergkameradscha�
�ef verwurzelt. Sie ist mehr als
ein Berg
Arbesleitner Karl
Schladming
Franz
heil zumSeggl
nächsten.
Bergkameradscha� ist der Schladming
Dienst am
Eingang Manfred
Schladming
Vereinspartner, am Kollegen, am Mitmenschen in der
Gerhardter Friedrich
Schladming
60Höhen
Jahre
Bergnatur und in vielen seiner Lebenslagen. Sie ist in vielen
und Tiefen des Miteinanders zuhause. Der
Gerhardter Gerlinde
Schladming
selbstlose Einsatz bei der Re ung aus Bergnot zählt mit zu den Königsaufgaben unserer GesinnungsGolser Peter
Schladming
Fritschl Else
Graz die
gemeinscha�. Das „Grüne Kreuz“ als Auszeichnung ist eine besondere
Würde und hochgradige Anerkennung,
Kraml Herbert
Schladming
Hutegger
Karl
Schladming
die große Alpenvereinsfamilie verleihen kann.
Lichtenegger Richard
Schladming
Keinprecht
Reinhard
Schladming
Ich gratuliere den vier ausgezeichneten Bergre ungskameraden der Ortsstelle Ramsau/Dachstein und
freue
Pichler Thomas
Schladming
Kraiter
Herwig
Schladming
mich, das in unserem heurigen Jubiläumsjahr die Ehrung zustande gekommen war.
Rantschl Helmut
Schladming
Machata
Gerhard
Schladming
oberen Ennstales!
Das Edelweiß leuchtet stark auf in der Bergsteigerfamilie des
Rantschl Ursula
Riemelmoser Christina
Seebacher Johann
Siegmund Wolfram
Stocker Gerhard
Sulzenbacher Nina
Wallner Martin
Wanisch Sigune
Zettl Gerhard
Schladming
Schladming
Ramsau
Schladming
Schladming
Kapfenberg
Bruck a.Mur
Wien
Schladming
Plut Hilda
Scharzenberger Franz
Straeter Helga Dr.
Walcher Ferdinand
Walcher Ida
Wieser Resi
70 Jahre
40 Jahre
Gerhardter Franz
Maurhofer-Mühleip Dagmar
Riemelmoser Rupert
Schweiger Johann
Tritscher Hans
Ramsau
Schladming
Wien
Schladming
Schladming
Schladming
Schladming
Dirnhard, CH
Schladming
Schladming
Schladming
12
12
Danklmaier Christl
Schiefer Ingeborg
Simonlehner Helmut
75 Jahre
Stocker Ottilie
Wrezounig Gertrud
Schladming
Schladming
Ramsau
Ing. Toni Streicher (links)
und Wolfgang Strauß
(rechts) mit den ausgezeichneten Bergre
ungsSchladming
kameraden. Knittelfeld
In der Mi e: Vizepräsident
des ÖAV Dr. Erich Wetzer
SOMMERTOURENPROGRAMM 2016 (Bergsteigen)
Bergrettung und ÖAV Schladming
Das altbewährte gemeinsame Tourenprogramm des Bergrettungsdienstes und Alpenvereines Schladming
findet auch in diesem Sommer und Herbst seine Fortsetzung. Neben Bergtouren werden Klettersteigtouren,
aber nicht im Eiltempo, durchgeführt. Ausrüstung wie Klettersteigset und Helm zählen genauso dazu als auch
bergsteigerisches Können und persönliche Ausrüstung, für die jeder selbst verantwortlich ist.
ACHTUNG: Treffpunkt NEU! – für alle Touren: Tourismusverband Schladming-Rohrmoos – früheres
Gemeindeamt Rohrmoos – oberhalb Kreisverkehr Brauerei
Tourenleiter: Staatl. gepr. Bergführer Karl Höflehner
,
Vorwort
des 1. Vorsitzenden
Kontaktperson - Planung: Toni Streicher, 03687/22429 bzw. 0664/5150566
Samstag, 2.7.2016:
„Freundsch�� ist eine Blüte des Augenblickes und die
Frucht der Zeit“
BUCHSTEIN-Gesäuse – leichter Klettersteig, 1600 hm,
06.00 TV Büro
Das Edelweiß ist das Symbolzeichen unseres Alpenvereines.
Anlässlich der Jahreshauptversammlung des Alpenvereines
Mehrtagestour:
ADLERWEGinIZell/See
– Wilder
(Klettersteigset!)
AnfangKaiser
Oktober 2015
sprach Frau Dr. Eller von der
der „Vereinsleitpflanze“.
Unsere Ehrenamtsträger
Mittwoch, 6.7.2016 (07.oo AbfahrtStrahlkra�
Vereinsheim)
– Samstag,9.7.2016
bringen
das
Vereinszeichen,
das
Edelweiß,
Planung: Georg Grandl, Kontaktperson u. Anmeldung -27.6. Toni Streicher zum Glühen. Die
Kra�, die aus der Vereinszugehörigkeit ausgeht, ist in der
Bergkameradscha� �ef verwurzelt. Sie ist mehr als ein Berg
Samstag, 23.7.2016: DRAUGSTEIN-Großarl,
Bergwanderung,
6,5derh Dienst am
heil zum nächsten.
Bergkameradscha� ist
07.00 Abfahrt Vereinspartner,
TV Büro am Kollegen, am Mitmenschen in der
Bergnatur und in vielen seiner Lebenslagen. Sie ist in vielen Höhen und Tiefen des Miteinanders zuhause. Der
selbstlose Einsatz bei der Re ung aus Bergnot zählt mit zu den Königsaufgaben unserer GesinnungsSamstag,
ALMSCHWENDTAG:
Untere
– Anerkennung,
Nähe Weiße
gemeinscha�.6.8.2016:
Das „Grüne Kreuz“
als Auszeichnung ist eine besondere
WürdeStögeralm
und hochgradige
die
Wand, kann.
Familie Resch, 08.00 TV Büro
die große Alpenvereinsfamilie verleihen
Ich gratuliere den vier ausgezeichneten Bergre ungskameraden der Ortsstelle Ramsau/Dachstein und freue
mich, das in unserem heurigen Jubiläumsjahr die Ehrung zustande gekommen war.
Samstag,
13.8. 2016: ENNSKRAXN–Pongau, Bergtour,07.00 TV Büro
Das Edelweiß leuchtet stark auf in der Bergsteigerfamilie des oberen Ennstales!
Vertikale 2016: 19.-20.8.2016 Congress Schladming – eig. Programm
Samstag, 10.9.2016: Klettersteig POSTALM: C,D, 07.00 TV Büro
Samstag, 24.9. 2016: HOCHMÖLBING-Wanderung, 06.00 TV Büro
Samstag, 8.10.2016: Klettersteig zuhause „Franz“ – Reiteralm oder „Sinabel“
- Guttenberghaus 07.00 TV Büro
Ing. Toni Streicher (links)
und Wolfgang Strauß
(rechts) mit den ausgezeichneten Bergre ungsImpressum:
kameraden.
Der Gipfeltratsch ist eine Informa onszeitschri� der Sek on Schladming des Österreichischischen Alpenvereins.
In der Mi e: Vizepräsident
Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich: ÖAV Sek on Schladming
des ÖAV Dr. Erich Wetzer
Fotos: Foto Kaserer, Foto Tom, Fam. Laszlo, Toni Streicher, Archiv Alpenverein
13
13
FÜR ALLE,
DENEN DIE „JUGEND“
ABHANDENGEKOMMEN IST:
VIELE TOLLE WANDERUNGEN
UND SEHENSWÜRDIGKEITEN
STEHEN BEI UNS JÄHRLICH AM
PROGRAMM.
ACHTUNG - DIE NARREN KOMMEN...
DES WANDERN IS DES OLDIE´S LUST
Als Faschingsnarren „verkleidet“ machten wir uns auf den
Weg zur Landalm - und hatten, trotz unseres teilweise
schon fortgeschrittenen Alters, jede Menge Spaß!
Die Oldie´s auf einer Winterwanderung vom Stiererhof zur
Ederstub´n - wo wir einen gemütlichen und stressfreien
Nachmittag verbrachten. Logisch...
PUTZEN, PUTZEN, PUTZEN...
Die Oldie´s durften natürlich nicht beim Frühjahrsputz
fehlen. Es ist wirklich unglaublich, was alles weggeworfen wird. Sogar ein Bierfass kam zum Vorschein.
BLÜTENPRACHT...
Die Blütenpracht in der Gärtnerei Metzler ließ unser Herz
höher schlagen. Vor dem Einkauf besuchten wir die Wahlfahrtskirche Maria Mühlberg.
Danach gings weiter zum Wagnersee, wo wir uns für die
Heimreise stärkten.
25 JAHRE OLDIE´S - JUBILÄUM
Unsere Jubiläumsfahrt - 25 Jahre Oldie´s - führte uns im
Mai zum legendären Kupferweg nach Öblarn. Mit der Kutsche starteten wir von Öblarn aus Richtung Walchen zum
Thaddäusstollen, Walchen Herrgott, Silberschmiede und
vieles mehr... Eine gelungene „Jubiläumsfahrt“!
Toll aufbereiteter Schaupfad für jung und ALT.
An dieser Stelle machen wir gerne Werbung:
www.kupferweg.at
DES
Aus dem Wintertourenprogramm 2010/2011
Berggeister
unterwegs
Sommerprogramm 2016
11. - 12. Juni
Wanderung, Hüttenabend, Zelten (bei Schönwetter) sowie
Zinkwandschirennen
am Sonntag Start
10.00 Uhr- Gulling
Schwarzwand - Lungau
Plannereck
im Juni
Holzsammeln für‘s Sonnwendfeuer
(Genauer Termin wird noch per SMS oder per Mail bekanntgegeben)
Vorwort des 1. Vorsitzenden
25. Juni
Sonnwendfeuer auf„Freundsch��
dem Planaigipfel
ist eine Blüte des Augenblickes und die
9.-10. Juli
Wandern, Klettern, Radfahren, Schwimmen, Bergsteigen uvm.
Programm abhängig Das
vomEdelweiß
Wetterist das Symbolzeichen unseres Alpenvereines.
28.-30. Juli
3 Tage Abenteuerlager
am Giglachsee
Lugauer - Gesäuseberge
in Zell/See
Anfang Oktober 2015 sprach Frau Dr. Eller von der
Übernachtung im Matratzenlager
„Seehotel” am Giglachsee
Strahlkra� der „Vereinsleitpflanze“.
Unsere Ehrenamtsträger
Wandern, Bergsteigen,
Spielen
am
See, Stollen
besichtigen,
bringen das Vereinszeichen,
das Edelweiß,
zum Glühen. Die
Survivaltraining
Kra�, die aus der Vereinszugehörigkeit ausgeht, ist in der
Spielen, Grillen, ZeltenFrucht
(bei Schönwetter)
Ersatz-Nächtigung in der Hütte
der Zeit“
Anlässlich der Jahreshauptversammlung des Alpenvereines
Bergkameradscha� �ef verwurzelt. Sie ist mehr als ein Berg
heil zum nächsten. Bergkameradscha� ist der Dienst am
Programm abhängig vom Wetter
Vereinspartner, am Kollegen, am Mitmenschen in der
Bergnatur und in vielen seiner Lebenslagen. Sie ist in vielen Höhen und Tiefen des Miteinanders zuhause. Der
selbstlose Einsatz bei der Re ung aus Bergnot zählt mit zu den Königsaufgaben unserer Gesinnungs03. September
Abschlusslager in der Sölk
gemeinscha�. Das „Grüne Kreuz“ als Auszeichnung ist eine besondere Würde und hochgradige Anerkennung, die
Klettern, Bogenschießen, Hochseilgarten, Grillen, Canyoning
die große Alpenvereinsfamilie verleihen kann.
Ich gratuliere den vier ausgezeichneten Bergre ungskameraden der Ortsstelle Ramsau/Dachstein und freue
Lutserriedel
- Rötelstein
mich,
das in unserem
heurigendie
Jubiläumsjahr
die Ehrung
gekommen
war.dafür notwendige
Der genaue
Treffpunkt,
Uhrzeit sowie
daszustande
Vorhaben
und die
stark
auf
in
der
Bergsteigerfamilie
des
oberen
Ennstales!
Das
Edelweiß
leuchtet
Ausrüstungwird immer vorher per Mail oder bei der Anmeldung bekanntgegeben.
06.-07. August
20.-21. August
Anmelden mindestens zwei Tage vorher bei Medardus 0664/9197520
oder bei Petra 0664/ 5412941
Viel Spaß (wie immer)
Ing. Toni Streicher (links)
und Wolfgang Strauß
(rechts) mit den ausgezeichneten Bergre ungskameraden.
In der Mi e: Vizepräsident
des ÖAV Dr. Erich Wetzer
16
16
16
18
Satzung der Sektion Schladming
des Österreichischen Alpenvereins (ÖAV)
Präambel
In der nachfolgenden Satzung werden u.a. auch die Begriffe Gesamtverein / Sektion / Zweig sowie Haupt-verein/Zweigverein
verwendet. Sie werden wie folgt definiert:
Gesamtverein: Der österreichische Alpenverein (ÖAV) mit dem Sitz in Innsbruck ist ein Hauptverein und stellt gleichzeitig sowohl
einen Verband als auch einen Dachverband dar. Die Sektionen mit Sitz in Österreich sowie die Auslandssektionen (z.B. Sektion
Britannia) sind die Mitglieder des Hauptvereins.
Sektion: Die Sektion ist ein selbständiger Zweigverein mit Rechtspersönlichkeit, welcher dem Hauptverein „Österreichischer
Alpenverein" mit dem Sitz in Innsbruck in bestimmten Positionen statutarisch untergeordnet ist; Zweig ist ein identer Begriff zu
Sektion. Der Zweigverein ist keine Zweigstelle und keine organisatorische Teileinheit einer Sektion, ebenso wenig wie die Sektion
eine Zweigstelle darstellt.
Anstelle geschlechtsspezifischer Begriffe zu Mann/Frau werden die bisherigen Sachbegriffe wie Präsident, Obmann, Vorsitzender,
Sitzungsleiter, Vorstand, Team-Leiter, Schatzmeister, Kassier, Naturschutzwart, Alpinwart, Jugendleiter sowie Protokollführer,
Vorwort
des 1.
Vorsitzendenverwendet.
Rechnungsprüfer und Schiedsgericht geschlechtsneutral und
ohne jegliche
Diskriminierung
§1
„Freundsch��
ist eine Blüte des Augenblickes und die
Name, Sitz,
Vereinsjahr
Frucht der Zeit“
1.
Der Verein führt den Namen Österreichischer Alpenverein, Sektion Schladming
2.
Er hat seinen Sitz in Schladming
5.
Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, seine Tätigkeit ist nicht auf das
Erzielen von Gewinn gerichtet.
Etwaige Überschüsse dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Das Edelweiß ist das Symbolzeichen unseres Alpenvereines.
Anlässlich
der Jahreshauptversammlung des Alpenvereines
3.
Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.
in Zell/See Anfang Oktober 2015 sprach Frau Dr. Eller von der
4.
Er ist ein selbständiger Verein und als Zweigverein
des Österreichischen
Alpenvereins
und an
Strahlkra�Mitglied
der „Vereinsleitpflanze“.
Unsere
Ehrenamtsträger
dessen Satzung gebunden.
bringen
§2 das Vereinszeichen, das Edelweiß, zum Glühen. Die
Kra�,
die aus der Vereinszugehörigkeit ausgeht, ist in der
Zweck
Bergkameradscha� �ef verwurzelt. Sie ist mehr als ein Berg
1.
Zweck des Vereins ist es, das Bergsteigen,
SportartenBergkameradscha�
und das Wandernistzuder
fördern
heilalpine
zum nächsten.
Dienstund
amzu
pflegen - dies in Eigenverantwortung seiner Mitglieder - die Schönheit und Ursprünglichkeit der Bergwelt
Vereinspartner,
am Kollegen,
am Mitmenschen
in der
zu erhalten, die Kenntnisse über die Gebirge
und ihre Umwelt
zu erweitern
und zu verbreiten
und
Bergnatur
undauch
in vielen
seiner
Sie istsowie
in vielen
Höhen und
des Miteinanders
zuhause.
Der
dadurch
die Liebe
zurLebenslagen.
Heimat zu pflegen
Wissenschaft
undTiefen
Forschung
in diesem Bereich
zu fördern.
selbstlose Einsatz bei der Re ung aus Bergnot zählt mit zu den Königsaufgaben unserer Gesinnungs2.
Der Verein ist dem alpinen Natur- und Umweltschutz verpflichtet.
gemeinscha�. Das „Grüne Kreuz“ als Auszeichnung ist eine besondere Würde und hochgradige Anerkennung, die
Alpenvereinsfamilie
verleihen
3. die große
Arbeitsgebiet
des Vereins
ist daskann.
Bundesgebiet der Republik Österreich, sein Betätigungsfeld sind die
Berge derden
Welt.
Ich gratuliere
vier ausgezeichneten Bergre ungskameraden der Ortsstelle Ramsau/Dachstein und freue
dasVerein
in unserem
heurigenneutral
Jubiläumsjahr
die Ehrung zustande gekommen war.
4. mich, Der
ist parteipolitisch
und unabhängig.
Das Edelweiß leuchtet stark auf in der Bergsteigerfamilie des oberen Ennstales!
§3
Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks (ideelle Mittel)
Der Vereinszweck wird verwirklicht durch:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Angebote zur Aus- und Fortbildung in den Bereichen Bergsteigen, alpine Sportarten, Wandern, Jugendarbeit und für Vereinsaufgaben des Österreichischen Alpenvereins;
Förderung von alpinsportlichen Aktivitäten und Vermietung von Bergsportausrüstung sowie Alpinliteratur;
Bau, Erwerb, Betrieb und Erhaltung natürlicher und künstlicher Kletteranlagen;
Heranbildung der Jugend, die sich nach eigenen Richtlinien organisiert, sowie Förderung einer um
fassenden Jugendarbeit;
Förderung einer umfassenden Familien- und Seniorenarbeit;
Ing. Toni Streicher (links)
Schutz und Pflege der alpinen Natur und Umwelt als Anwalt der Alpen sowie Erwerb und Erhaltung
und Wolfgang
Strauß
von schützenswerten Gebieten; Durchführung von naturerhaltenden Maßnahmen
wie Umweltbaustellen
und Bergwaldprojekte;
(rechts) mit den ausgeBau, Erwerb, Betrieb und Erhaltung von Schutzhütten, Wegen, Jugendheimen und Talherbergen;
zeichneten Bergre ungsZusammenarbeit mit Einrichtungen im Bereich der alpinen Ausbildung und Sicherheit, der Bergrettung
kameraden.
und dem Bergsportführerwesen;
Abhaltung von Vereinsveranstaltungen zur Erfüllung des Vereinszweckes;
In der Mi e: Vizepräsident
Herausgabe, Verlag, Förderung und Sammlung wissenschaftlicher, schriftstellerischer
und Wetzer
künstlerides ÖAV Dr. Erich
scher Arbeiten sowie deren Präsentation;
17
17
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
Herstellung, Verlag und Vertrieb von Gebirgskarten in gedruckter und digitaler Form, alpinen Führerwerken, Lehrmaterialien, Fachjournalen, Mitgliedermagazinen und sonstigen Druckwerken;
Gründung, Erwerb und Betrieb oder Unterstützung von Einrichtungen und Unternehmungen, die dem
Vereinszweck dienen, sowie Gründung von und Beteiligung an Kapitalgesellschaften, die dem Vereinszweck dienen;
Pflege von Beziehungen zu Institutionen mit gleichen oder ähnlichen Zielen;
Verwaltung des Vereinsvermögens;
Öffentlichkeitsarbeit und die Verwendung von elektronischen Informationsmedien wie Internetauftritte
und social media;
Abschluss von kollektiven Versicherungen, wie zur Vorsorge für Mitglieder und Funktionäre oder zur
Sicherung des Bestandes der Schutzhütten.
Das Sektionseigene Hüttenprojekt „Schladminger Hütte” wird als selbständiger Betrieb im Sinne des
Handelsrechts geführt und belastet in keiner Art und Weise den Vereinsbetrie
Aus dem Wintertourenprogramm 2010/2011
§4
Mittel) - Gulling
SchwarzwandBedeckung
- Lungau der Vereinserfordernisse (materielle
Plannereck
Die Erfordernisse werden bedeckt durch:
1
2.
3.
4.
5.
6.
7
8.
9.
Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge in der jeweils beschlossenen Höhe;
Vorwort des 1. Vorsitzenden
Subventionen und Förderungen;
Spenden, Sammlungen, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen;
Einnahmen aus Einrichtungen im Sinne des § 3 Z 3,„Freundsch��
7 und 11;
ist eine Blüte des Augenblickes und die
Sponsorbeiträge, Inseraten- und Werbeeinnahmen;
Frucht
Zeit“ an Veranstaltungen anderer Organisationen
Einnahmen aus Vereinsveranstaltungen und aus
derder
Teilnahme
und Institutionen;
Einnahmen aus der Vermietung von Bergsteigerausrüstung und dem Verkauf von Shop- und Vereinsartikeln;
Vermögensverwaltung (z.B. Zinsen, sonstige Kapitaleinkünfte, Einnahmen aus Beteiligungen sowie aus Vermietung
Das Edelweiß ist das Symbolzeichen unseres Alpenvereines.
und Verpachtung);
Einnahmen aus der Beteiligung an Kapitalgesellschaften.
Anlässlich der Jahreshauptversammlung des Alpenvereines
Lugauer - Gesäuseberge
in Zell/See Anfang Oktober 2015 sprach Frau Dr. Eller von der
Strahlkra�
der „Vereinsleitpflanze“. Unsere Ehrenamtsträger
§5
bringen
das
Vereinszeichen, das Edelweiß, zum Glühen. Die
Arten der Mitgliedschaft
Kra�, die aus der Vereinszugehörigkeit ausgeht, ist in der
1.
Der Verein besteht aus
Bergkameradscha�
�ef verwurzelt. Sie ist mehr als ein Berg
a) ordentlichen Mitgliedern
heil
zum
nächsten.
Bergkameradscha� ist der Dienst am
b) Ehrenmitgliedern.
Vereinspartner, am Kollegen, am Mitmenschen in der
2.
Ordentliche Mitglieder sind jene, die einen ihrer Kategorie entsprechenden Mitgliedsbeitrag leisten.
Bergnatur
und in vielen seiner Lebenslagen. Sie ist in vielen Höhen und Tiefen des Miteinanders zuhause. Der
Einsatz bei
Re ung
aushiezu
Bergnot
mit zu
den Königsaufgaben
unserer
Gesinnungs3. selbstlose
Ehrenmitglieder
sind der
Personen,
welche
wegenzählt
besonderer
Verdienste
um den Verein durch
die Hauptversamlung
ernannt
werden.
Sie
können
einem
Organ
mit
beratender
Stimme
angehören;
sie
haben
in
der
Hauptversammlung
gemeinscha�. Das „Grüne Kreuz“ als Auszeichnung ist eine besondere Würde und hochgradige Anerkennung, die
Sitz und Stimme. Ehrenmitglieder haben alle Rechte der Mitglieder ohne der Verpflichtung zum bezahlen
die große
Alpenvereinsfamilie verleihen kann.
des Mitgliedsbeitrages.
Ich gratuliere den vier ausgezeichneten Bergre ungskameraden der Ortsstelle Ramsau/Dachstein und freue
Lutserriedel
Rötelstein
§6- zustande
mich, das in unserem heurigen Jubiläumsjahr
die Ehrung
gekommen war.
Erwerb
der
Mitgliedschaft
Das Edelweiß leuchtet stark auf in der Bergsteigerfamilie des oberen Ennstales!
1.
Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen werden.
2.
Die Aufnahme eines Mitglieds geschieht nach Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung. Sie erfolgt
durch den Vorstand oder durch die von ihm dazu beauftragten Personen und wird durch Bezahlung
des Mitgliedsbeitrags mit dem darauf folgenden Tag ab 0.00 Uhr wirksam. Die Mitgliedschaft gilt für
das laufende Vereinsjahr.
3.
Die Aufnahme kann ohne Angaben von Gründen vom Vorstand verweigert werden.
§7
Rechte und Pflichten der Mitglieder
1.
2.
3.
Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen und an dessen Veranstaltungen teilzunehmen, sofern dazu die für Veranstaltungen bergsportlicher Natur notwendigen
Techniken und Fähigkeiten gegeben sind.
Ing. Toni Streicher (links)
Den Mitgliedern ist auf Verlangen gegen Kostenersatz eine gültige Fassungund
derWolfgang
SatzungStrauß
des Vereins
auszuhändigen.
(rechts) mit den ausgezeichneten Bergre ungsDie Mitglieder können sich mit Zustimmung des Vorstandes zu Gruppen zusammenschließen
wie die
kameraden. Ortsgruppen
ÖAV Höhlenforschergruppe Schladming, Wander-, Ski-, Hochgebirgstouristengruppen,
ohne Rechtsperson sowie Kinder- und Jugendgruppen. Falls sich die Gruppen
eineMi GeschäftsordnungIn der
e: Vizepräsident
geben, bedarf diese der Genehmigung durch den Vorstand des Vereins.
des ÖAV Dr. Erich Wetzer
18
18
16
18
4.
Mit Zustimmung des Vorstandes und des Präsidiums des Gesamtvereins können Ortsgruppen mit eigener
Rechtspersönlichkeit eingerichtet werden. Die Satzungen solcher Gruppen bedürfen derGenehmigung
des Vereins und des Präsidiums des Gesamtvereins.
5.
Jedes Mitglied hat das Recht, einer oder mehrerer Gruppen des Vereins anzugehören.
6.
Das Stimmrecht in der Hauptversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht den ordentlichenMitgliedern und den Ehrenmitgliedern zu; Mitglieder unter 16 Jahren haben kein Stimmrecht,
Mitglieder unter 18 Jahren haben kein passives Wahlrecht. Für eine Funktion im Jugendbereich gilt diese
Einschränkung nicht.
7.
Mindestens ein Zehntel der Mitglieder können die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlungverlangen.
8.
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten zu fördern
und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins geschädigt wird. Sie haben die
Vereinssatzung und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten.
9.
Die Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung des Mitgliedsbeitrags verpflichtet. Während des Vereinsjahres
aufgenommene Mitglieder zahlen den vollen Beitrag
für das laufende
Kalenderjahr.
Vorwort
des 1. Vorsitzenden
10.
Jedes Mitglied hat Änderungen seiner Anschrift sowie anderer für die Mitgliedschaft relevanten Daten
„Freundsch�� ist eine Blüte des Augenblickes und die
ohne Verzug bekannt zu geben.
Frucht
§8 der Zeit“
Beendigung der Mitgliedschaft
1.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch freiwilligen Austritt, durch Ausschluss oder durch
Das Edelweiß ist das Symbolzeichen unseres
Streichung.
6.
Bei gröblichem Verstoß gegen die Interessen des Österreichischen Alpenvereins und seine Ziele, bei schwerer
Schädigung des Ansehens oder bei groben Verletzungen der Vereins- und Bergkameradschaft kann das
Präsidium des Gesamtvereins nach Anhören des Zweigvereins, sofern dieser den Ausschluss nicht selbst
binnen vier Wochen vollzieht, das Mitglied mit Wirkung für alle Zweigvereine aus dem Österreichischen
Alpenverein ausschließen.
Dem Mitglied ist vor diesem Beschluss Gelegenheit zur Rechtfertigung zu gewähren.
Gegen den Ausschluss können das Mitglied und der Zweigverein binnen vier Wochen den Bundesausschuss anrufen, der
vereinsintern endgültig entscheidet.
Alpenvereines.
Anlässlich der Jahreshauptversammlung des Alpenvereines
2.
Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch schriftlichein
Erklärung
EndeOktober
des laufenden
Zell/Seezum
Anfang
2015Kalenderjahres.
sprach Frau Dr. Eller von der
Strahlkra�
derzweimaliger
„Vereinsleitpflanze“.
Unsere Ehrenamtsträger
3.
Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn
dieses trotz
schriftlicher Mahnung
mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags im Rückstand
ist. Eindas
Mitglied
wird automatisch
Ende des
bringen
Vereinszeichen,
das zum
Edelweiß,
zum Glühen. Die
Vereinsjahres gestrichen, wenn die Zahlung des Beitrags
bis
dahin
nicht
erfolgt
ist;
die
Verpflichtung
Kra�, die aus der Vereinszugehörigkeit ausgeht, ist in der
zur Entrichtung des Beitrags für das laufende Jahr bleibt in jedem Falle aufrecht.
Bergkameradscha� �ef verwurzelt. Sie ist mehr als ein Berg
4.
Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann
Vorstand
auch verfügt
werden:
heilvom
zum
nächsten.
Bergkameradscha�
ist der Dienst am
Vereinspartner, am Kollegen, am Mitmenschen in der
a)
bei gröblichem Verstoß gegen die Interessen des Österreichischen Alpenvereins und seine Ziele
Bergnatur
und
in
vielen
seiner
Lebenslagen.
Sie
ist
inVereins,
vielen Höhen und Tiefen des Miteinanders zuhause. Der
b)
bei schwerer Schädigung des Ansehens des
c)
bei groben
Bergund Vereinskameradschaft,
selbstlose
Einsatz
bei Verletzungen
der Re ungderaus
Bergnot
zählt mit zu den Königsaufgaben unserer Gesinnungsd)
bei
unehrenhaften
Verhalten. ist eine besondere Würde und hochgradige Anerkennung, die
gemeinscha�.
Dassonstigem
„Grüne Kreuz“
als Auszeichnung
die große
DemAlpenvereinsfamilie
Mitglied ist vor diesemverleihen
Beschlusskann.
Gelegenheit zur Rechtfertigung zu gewähren.
Ich gratuliere den vier ausgezeichneten Bergre ungskameraden der Ortsstelle Ramsau/Dachstein und freue
5. mich, Die
der Ehrenmitgliedschaft
aus denzustande
in Abs. 4 gekommen
genannten Gründen
von der Hauptversammlung
das Aberkennung
in unserem heurigen
Jubiläumsjahrkann
die Ehrung
war.
auf Antrag des Vorstandes beschlossen werden.
Das Edelweiß leuchtet stark auf in der Bergsteigerfamilie des oberen Ennstales!
§9
Rechte und Pflichten des Vereins gegenüber dem Gesamtverein
1.
Der Verein hat gegenüber dem Gesamtverein nachstehende Rechte:
a)
b)
c)
d)
2.
Sitz und Stimme in der Hauptversammlung des Gesamtvereins;
Unterstützung durch den Gesamtverein bei der Erfüllung seiner Aufgaben;
Der Verein ist berechtigt, zu den hiefür vorgesehenen Bedingungen an
Ing.den
ToniVeranstaltungen
Streicher (links)des
Gesamtvereins teilzunehmen und dessen Einrichtungen zu benützen.
und Wolfgang Strauß
Er kann aus seinen Mitgliedern Gruppen bilden; diese Gruppen können mit Zustimmung des Präsidiums
(rechts) mit den ausgedes Gesamtvereins Rechtspersönlichkeit erhalten.
zeichneten Bergre ungskameraden.
In der Mi e: Vizepräsident
die Satzung des Gesamtvereins und die eigene Satzung einzuhalten;
die satzungsgemäßen Beschlüsse und Richtlinien der Vereinsorgane zu befolgen;
des ÖAV Dr. Erich Wetzer
Der Verein hat gegenüber dem Gesamtverein nachstehende Pflichten:
a)
b)
19
19
c)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
j)
3.
Aus dem Wintertourenprogramm 2010/2011
Der Verein hat gegenüber dem Gesamtverein nachstehende Beitragsverpflichtungen:
a)
b)
c)
d)
4.
seinen Zahlungsverpflichtungen an den Gesamtverein pünktlich nachzukommen,
die Aufnahme und das Ausscheiden von Mitgliedern fristgerecht zu melden;
Änderungen im Vorstand dem Gesamtverein umgehend mitzuteilen;
die Jahresberichte termingerecht zu übermitteln;
beabsichtigte Änderungen der bestehenden Satzung dem Präsidium mitzuteilen; über einen
allfälligen Einspruch entscheidet der Bundesausschuss.
Veräußerung oder Belastung von Grund- und Hüttenbesitz vor Vertragsabschluss dem Präsidium des
Gesamtvereins für die erforderliche Zustimmung vorzulegen;
die sektionseigenen Arbeitsgebiete zu betreuen;
eine oder mehrere Jugendgruppe(n) zu gründen und zu betreuen, sofern keine Ausnahmebewilligung vom
Präsidium des Gesamtvereins erteilt wird.
Für jedes Mitglied die von der Hauptversammlung des Gesamtvereins beschlossenen und ein- Gulling
zu jeweils 50Plannereck
% bis spätestens
31. März und 30.
Juni des Jahres zu entrichten.
Eingehende Zahlungen werden auf rückständige Beiträge, darüber hinaus auf sonstige Rückstände verrechnet.
Die Hauptversammlung des Gesamtvereins kann Mindestbeiträge festsetzen, welche der Zweigverein von
seinen Mitgliedern einzuheben hat; sie kann
ebenso
der Zweigvereine Beitragsbegünstigungen
Vorwort
desfür1.Mitglieder
Vorsitzenden
festsetzen.
Für Mitglieder, welche mehreren Zweigvereinen angehören, ist der Gesamtvereinsanteil nur einmal zuntrichten.
Schwarzwand
- Lungau
gegangenen Gesamtvereins-Beitragsanteile
„Freundsch�� ist eine Blüte des Augenblickes und die
Die Hauptversammlung des Gesamtvereins kann Frucht
die mit der
verbundenen Rechte der ZweigverderVereinszugehörigkeit
Zeit“
eine und deren Mitglieder einschränken oder aufheben, wenn dies das Vereinswohl erfordert. In dringenden Fällen
kann der Bundesausschuss Anordnungen in diesem Sinne treffen, die der Genehmigung der nächsten Hauptversammlung bedürfen.
10
Das§ Edelweiß
ist das Symbolzeichen unseres Alpenvereines.
Vereinsorgane
Anlässlich der Jahreshauptversammlung des Alpenvereines
1.
a)
b)
c)
d)
2.
1.
2.
3.
Die Organe des Vereins sind:
Lugauer - Gesäuseberge
in Zell/See Anfang Oktober 2015 sprach Frau Dr. Eller von der
Strahlkra� der „Vereinsleitpflanze“. Unsere Ehrenamtsträger
bringen das Vereinszeichen, das Edelweiß, zum Glühen. Die
Kra�, die aus der Vereinszugehörigkeit ausgeht, ist in der
Bergkameradscha� �ef verwurzelt. Sie ist mehr als ein Berg
heil zum nächsten. Bergkameradscha� ist der Dienst am
Die Mitglieder des Vorstandes, die Rechnungsprüfer und die Mitglieder des Schiedsgerichtes üben ihre Tätigkeit
Vereinspartner, am Kollegen, am Mitmenschen in der
ehrenamtlich aus.
Bergnatur und in vielen seiner Lebenslagen. Sie ist in§vielen
11 Höhen und Tiefen des Miteinanders zuhause. Der
Hauptversammlung
selbstlose Einsatz bei der Re ungDie
ausordentliche
Bergnot zählt
mit zu den Königsaufgaben unserer Gesinnungsgemeinscha�. Das „Grüne Kreuz“ als Auszeichnung ist eine besondere Würde und hochgradige Anerkennung, die
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins; sie findet jährlich einmal statt.
die große Alpenvereinsfamilie verleihen kann.
Ich gratuliere
den vier
ausgezeichneten
ungskameraden
dervom
Ortsstelle
und freue
Die ordentliche
Hauptversammlung
wirdBergre
vom Vorstand
vorbereitet und
ObmannRamsau/Dachstein
einberufen.
Lutserriedel
Rötelstein
mich, das in unserem heurigen Jubiläumsjahr die Ehrung zustande gekommen war.
Die Einladung zur Hauptversammlung ist mit einer Frist von mindestens 14 Tagen schriftlich oder auf
stark auf
der Bergsteigerfamilie
des oberen
Ennstales!
Das Edelweiß
leuchtet Weise
andere ortsübliche
unterinBekanntgabe
der Tagesordnung
kundzumachen.
die Hauptversammlung (§§ 11-13)
der Vorstand (§§ 14-16)
die Rechnungsprüfer (§ 17)
das Schiedsgericht (§ 18)
4.
Teilnahme- und stimmberechtigt sind die Mitglieder gemäß § 5 dieser Satzung.
5.
Anträge zur Hauptversammlung sind mindestens acht Tage vor dem Termin der Hauptversammlung beim
beim Vorstand schriftlich einzureichen; diese sind bei Beginn der Hauptversammlung vom Obmann vorzulegen
und als letzter Tagesordnungspunkt (vor „Allfälliges") zu erledigen. Zusatzanträge zu Tagesordnungspunkten
können auch noch mündlich bei der Hauptversammlung gestellt werden.
Gültige Beschlüsse - ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen
Hauptversammlung - können nur zur Tagesordnung gefasst werden.
6.
Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Obmann, bei Verhinderung sein Stellvertreter. Ist auch
dieser verhindert, obliegt der Vorsitz einem anderen vom Vorstand bestimmten Vorstandsmitglied.
7.
Jedes stimmberechtigte Mitglied kann bei der Hauptversammlung das Wort ergreifen und fristgerecht eingereichte
Anträge begründen.
8.
Die Beschlussfassung erfolgt, soweit nicht an anderer Stelle dieser Satzung eine andere Mehrheit ausdrücklich gefordert
und
Wolfgang
wird, durch einfache Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen
werden
nicht Strauß
berücksichtigt,
Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
(rechts) mit den ausgeBeschlüsse, mit denen die Satzung des Vereins geändert oder der Verein aufgelöst werden soll,
zeichneten Bergre ungsbedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen. Das Stimmrecht ist
kameraden.
persönlich auszuüben; Stimmübertragungen sind nicht zulässig.
9.
Die ordnungsgemäß einberufene Hauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder
des ÖAV Dr. Erich Wetzer
beschlussfähig.
Ing. Toni Streicher (links)
In der Mi e: Vizepräsident
20
20
16
18
§12
Aufgaben der Hauptversammlung
1.
Der Hauptversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
a)
Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses;
b)
Beschlussfassung über den Voranschlag;
c)
Entlastung des Vorstandes;
d)
Wahl oder Enthebung der Mitglieder des Vorstandes und der Rechnungsprüfer;
e)
Genehmigung von Rechtsgeschäften zwischen Rechnungsprüfern und dem Verein; Genehmigung von
Rechtsgeschäften zwischen Vorstandsmitgliedern und dem Verein, sofern diese einen Wert von EUR 2.000.-übersteigen.
f)
Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge, soweit diese von den Vorgaben des Gesamtvereins abweichen;
g)
Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft;
h)
Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins;
i)
Beschlussfassung über sonstige Themen und Anträge, die auf der Tagesordnung stehen;
j)
Beschlussfassung über den An- und Verkauf von Liegenschaften;
k)
Genehmigung einer eventuellen Geschäftsordnung des Vorstandes.
2.
Änderungen, welche die Grundsätze der Satzung des Zweigvereins oder des Gesamtvereins wesentlich berühren, sind an
Vorwort
des 1. Vorsitzenden
die Zustimmung des Präsidiums des Gesamtvereins
gebunden.
3.
Über die Verhandlungen der Hauptversammlung
ist ein Protokoll
zu verfassen
und vomund
Sitzungsleiter
„Freundsch��
ist eine Blüte
des Augenblickes
die
und dem Protokollführer zu fertigen.
Frucht
§13 der Zeit“
Die außerordentliche Hauptversammlung
1.
Die außerordentliche Hauptversammlung findet: Das Edelweiß ist das Symbolzeichen unseres Alpenvereines.
a)
auf Beschluss des Vorstandes
Anlässlich der Jahreshauptversammlung des Alpenvereines
b)
auf Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung
in Zell/See (§
Anfang
c)
auf Verlangen bzw. Beschluss der Rechnungsprüfer
17) Oktober 2015 sprach Frau Dr. Eller von der
d)
auf Verlangen des Schiedsgerichtes (§ 18)
Strahlkra� der „Vereinsleitpflanze“. Unsere Ehrenamtsträger
e)
auf Verlangen von mindestens einem Zehntel der Mitglieder des Vereins
bringen
das Vereinszeichen,
das Edelweiß, zum Glühen. Die
f)
auf Verlangen des Bundesausschusses des Gesamtvereins
statt.
Kra�, die aus der Vereinszugehörigkeit ausgeht, ist in der
Die Anträge gem. lit. c) bis f) sind schriftlich zu begründen.
2.
Für die außerordentliche Hauptversammlung gelten die Bestimmungen der ordentlichen Hauptversammlung sinnnächsten.
Bergkameradscha�
istbestimmt.
der Dienst am
gemäß; sie hat die gleichen Befugnisse wie diese.heil
Zeit zum
und Ort
werden vom
einberufenden Organ
Bergkameradscha� �ef verwurzelt. Sie ist mehr als ein Berg
Vereinspartner, am Kollegen, am Mitmenschen in der
Bergnatur und in vielen seiner Lebenslagen. Sie ist in§14
vielen Höhen und Tiefen des Miteinanders zuhause. Der
Der zählt
Vorstand
selbstlose Einsatz bei der Re ung aus Bergnot
mit zu den Königsaufgaben unserer GesinnungsDasist
„Grüne
Kreuz“ als Auszeichnung
istbesteht
eine besondere
Würde und
hochgradige
Anerkennung,
die
1. gemeinscha�.
Der Vorstand
das Leitungsorgan
des Vereins und
aus dem Obmann,
seinem(n)
Stellvertreter(n),
dem Kassier,
dem Alpenvereinsfamilie
Schriftführer, dem Jugend-Teamleiter,
die große
verleihen kann. dem Alpinwart, dem Naturschutzwart sowie weiteren notwendigen
Fachreferenten.
Ich gratuliere
den vier ausgezeichneten Bergre ungskameraden der Ortsstelle Ramsau/Dachstein und freue
dasVorstandsmitglieder
in unserem heurigen
Jubiläumsjahr
die Ehrung zustande
war. deren Funktionsperiode endet
2. mich,Die
werden
von der Hauptversammlung
für jeweilsgekommen
zwei Jahre gewählt;
mit der Neuwahl
eines
Nachfolgers.
stark
auf in der Bergsteigerfamilie des oberen Ennstales!
Das Edelweiß
leuchtet
3.
Die auch mehrmalige Wiederwahl eines Mitglieds des Vorstandes ist zulässig.
4.
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Funktionsdauer aus oder ist es in der Ausübung der übertragenen
Funktion dauernd verhindert, so wird an dessen Stelle vom Vorstand für den Rest der Funktionsdauer ein anderes
wählbares Mitglied kooptiert, wozu die nachträgliche Genehmigung der nächstfolgenden Hauptversammlung einzuholen
ist. Im Falle des Ausscheidens des Obmannes übernimmt dessen Stellvertreter bis zur Neuwahl in der nächsten
Hauptversammlung dessen Funktionen. Im Falle gleichzeitiger Verhinderung von Obmann und Stellvertreter(n) bestimmt
der Vorstand aus seinen Reihen die Vertretung.
5.
Fällt der Vorstand überhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, ist jeder Rechnungsprüfer verpflichtet, unverzüglich
eine außerordentliche Hauptversammlung zum Zwecke der Neuwahl eines Vorstandes einzuberufen.
Der Vorstand wird vom Obmann, in dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter rechtzeitig einberufen. Der Vorstand ist
beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen wurden und mindes tens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
6.
7.
8.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die
Ing. Toni
(links)sein
Stimme des Vorsitzenden (Sitzungsleiter) den Ausschlag. Den Vorsitz führt der Obmann,
beiStreicher
Verhinderung
Stellvertreter. Ist auch dieser verhindert, bestimmt der Vorstand aus seinen Reihen die Vertretung.
und Wolfgang Strauß
(rechts) mit den ausgeAußer durch den Tod oder Ablauf der Funktionsperiode erlischt die Funktion eines Vorstandsmitglieds
auch durch
zeichneten Bergre ungsEnthebung oder Rücktritt.
kameraden.
9.
Die Hauptversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder entIninder
Mi e: Vizepräsident
heben; die Enthebung tritt mit der Bestellung des neuen Vorstandes bzw. Vorstandsmitglieds
Kraft.
10.
Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an
des ÖAV Dr. Erich Wetzer
21
21
den Vorstand, im Falle des Rücktrittes des gesamten Vorstandes an die Hauptversammlung zu richten. Der Rücktritt
wird erst mit der Kooptierung bzw. Wahl eines Nachfolgers wirksam.
Aus dem Wintertourenprogramm 2010/2011
§15
Aufgaben des Vorstandes
1.
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins, er trägt die Verantwortung für die Vereinsführung. Dem
Vorstand kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.
2.
In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
a)
Einrichtung eines Rechnungswesens und Führung eines Vermögensverzeichnisses;
b)
Abfassung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses sowie Erstellung des Jahresvoranschlages;
c)
Vorbereitung der Hauptversammlung und Bestimmung der Tagesordnung;
d) Schwarzwand
Einberufung der -ordentlichen
Lungau und der außerordentlichen Hauptversammlung;
Plannereck - Gulling
e)
Verwaltung des Vereinsvermögens;
f)
Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern, wobei mit der Aufnahme auch andere Personen vom
Vorstand beauftragt werden können;
g)
Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins;
Vorwort des
h)
falls erforderlich, Erstellen einer Geschäftsordnung,
die 1.
vonVorsitzenden
der Hauptversammlung zu genehmigen ist.
3.
Der Vorstand hat für die jeweiligen Wahlen jedenfalls einen Wahlvorschlag einzubringen; von den Mitgliedern eingereichte
„Freundsch�� ist eine Blüte des Augenblickes und die
Wahlvorschläge sind nach dem Vorschlag des Vorstandes in der Reihenfolge des Einlangens der Hauptversammlung zur
Frucht der Zeit“
Abstimmung vorzulegen.
4.
In dringenden Fällen ist der Vorstand, bei Gefahr im Verzug auch der Obmann allein, berechtigt, in Angelegenheiten, die in
den Wirkungsbereich der Hauptversammlung fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen;
Das Edelweiß
ist das Symbolzeichen unseres Alpenvereines.
diese bedürfen jedoch der nachträglichen Genehmigung
durch die Hauptversammlung.
Anlässlich der Jahreshauptversammlung des Alpenvereines
§16
Lugauer - Gesäuseberge
in Zell/See
Anfang Oktober 2015 sprach Frau Dr. Eller von der
Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder
1.
2.
3.
4.
Strahlkra� der „Vereinsleitpflanze“. Unsere Ehrenamtsträger
bringen
das Vereinszeichen,
das
Edelweiß,
zum Glühen.und
Dieim
Der Obmann führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein
nach außen. Er führt
in der
Hauptversammlung
Vorstand den Vorsitz. Er ist der organschaftliche Vertreter
des
Vereins.
Kra�, die aus der Vereinszugehörigkeit ausgeht, ist in der
Bergkameradscha� �ef verwurzelt. Sie ist mehr als ein Berg
Schriftstücke des Vereins bedürfen - soweit nicht anders in einer Geschäftsordnung festgelegt - zu ihrer
zum Schriftstücke,
nächsten. Bergkameradscha�
ist der
Dienst am
Gültigkeit der Unterschrift des Obmannes. heil
Wichtige
welche die Sektion
verpflichten,
sind
vom Obmann und von einem weiteren Vorstandsmitglied,
in
Fi
nanzund
Geldangelegenheiten
vom
Vereinspartner, am Kollegen, am Mitmenschen in der
Obmann und vom Kassier zu unterfertigen.
Bergnatur
und in vielen seiner Lebenslagen. Sie ist in vielen Höhen und Tiefen des Miteinanders zuhause. Der
selbstlose
Einsatz bei zwischen
der Re ung
aus Bergnot
zählt mit zu den
Königsaufgaben
unserer
GesinnungsRechtsgeschäfte
einzelnen
Vorstandsmitgliedern
und dem
Verein bedürfen
zu ihrer
Gültigkeit
der
Genehmigung
der
Hauptversammlung.
Für
Beträge
unter
EUR
2.000,-ist
die
Genehmigung
des
gemeinscha�. Das „Grüne Kreuz“ als Auszeichnung ist eine besondere Würde und hochgradige Anerkennung, die
Vorstandes ausreichend.
die große Alpenvereinsfamilie verleihen kann.
Ich gratuliere
den vier ausgezeichneten
Bergre den
ungskameraden
Ortsstelle
Ramsau/Dachstein
Rechtsgeschäftliche
Bevollmächtigungen,
Verein nach der
außen
zu vertreten
bzw. für ihnund
zu freue
zeichnen,
Lutserriedel
Rötelstein
können
nur
vom
Obmann,
bei
dessen
Verhinderung
auch
durch
seinen
Stellvertreter
unter
Mitunterfertigung
eines
mich, das in unserem heurigen Jubiläumsjahr die Ehrung zustande gekommen war.
weiteren Vorstandsmitglieds erteilt werden.
Das Edelweiß leuchtet stark auf in der Bergsteigerfamilie des oberen Ennstales!
5.
Über die Sitzungen des Vorstandes ist ein Protokoll zu verfassen und vom Sitzungsleiter und dem Protokollführer zu
fertigen.
6
Der Schriftführer führt die Protokolle des Vorstandes und der Hauptversammlung.
7.
Der Kassier ist für die ordnungsgemäße Finanz- und Geldgebarung sowie für die Kassa- und Bankgeschäfte des Vereins
verantwortlich.
8.
Der Jugend-Teamleiter leitet mit dem Jugend-Team die Jugendarbeit des Vereins; er sorgt für die Ausund Weiterbildung der Jugendleiter. Der Jugend-Teamleiter vertritt die Interessen der Jugend gegenüber
dem Bundesjugend-Team sowie nach außen.
9.
Der Alpinwart/Alpinreferent betreut mit dem Alpinteam das Touren- und alpine Ausbildungsprogramm des
Vereins; er fördert die Aus- und Weiterbildung der Tourenführer.
10.
Der Naturschutzwart nimmt die Angelegenheiten des Natur- und Umweltschutzes
sowie der(links)
alpinen
Ing. Toni Streicher
Raumordnung im Verein wahr.
und Wolfgang Strauß
(rechts) mit den ausgezeichneten Bergre ungskameraden.
Die zwei Rechnungsprüfer oder ein Abschlussprüfer werden von der Hauptversammlung auf die Dauer
In der Mi e: Vizepräsident
von zwei Jahren bestellt. Eine mehrmalige Wiederbestellung ist möglich.
des ÖAV Dr. Erich Wetzer
§17
Die Rechnungsprüfer / Der Abschlussprüfer
1.
22
22
16
18
2.
Den Rechnungsprüfern obliegt die laufende Geschäftskontrolle sowie die Prüfung der Finanzgebarung
des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die satzungsgemäße
Verwendung der Mittel. Sie haben der Hauptversammlung über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.
3.
Rechtsgeschäfte zwischen Rechnungsprüfern und dem Verein bedürfen der Genehmigung der Hauptversammlung.
4.
Die Rechnungsprüfer haben vom Vorstand die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung
zu verlangen, wenn der Vorstand seinen Aufgaben gem. § 15 Pkt. 2 lit. a und b nicht nachkommt. Sie sind verpflichtet, bei
Ausfall des Vorstandes eine außerordentliche Hauptversammlung zum Zwecke der Neuwahl eines Vorstandes einzuberufen.
5.
Die Rechnungsprüfer dürfen keinem Organ mit Ausnahme der Hauptversammlung angehören, dessen Tätigkeit
Gegenstand der Prüfung ist.
4.
Im übrigen gelten für die Rechnungsprüfer die Bestimmungen über die Bestellung, die Abwahl und den
Rücktritt der Organe sinngemäß.
§18
Das Schiedsgericht (Schlichtungseinrichtung)
1.
Vorwortsowie
des 1.Ehrenverfahren
Vorsitzenden werden von einem Schiedsgericht
Streitigkeiten, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben
entschieden. Zur Schlichtung dieser aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne
Schiedsgericht berufen. Dieses Schiedsgericht ist eine „Schlichtungsstelle" im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein
„Freundsch�� ist eine Blüte des Augenblickes und die
Schiedsgericht nach den §§ 577 ff der Zivilprozessordnung (ZPO).”
2.
Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass ein
Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter schriftlich namhaft macht. Über Aufforderung durch den Vorstand
binnen zwei Wochen macht der andere Streitteil innerhalb von 4 Wochen seinerseits ein Mitglied des Schiedsgerichtes
Edelweiß
ist das
Symbolzeichen
unseresgemachten
Alpenvereines.
namhaft. Nach Verständigung durch den VorstandDas
innerhalb
von zwei
Wochen
wählen die namhaft
Schieds
richter binnen weiterer 4 Wochen ein drittes ordentliches
Mitglied
zumJahreshauptversammlung
Vorsitzenden des Schiedsgerichtes.
Bei StimmenAnlässlich
der
des Alpenvereines
gleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los. Die Mitglieder des Schiedsgerichtes dürfen keinem Organ mit
in Zell/See Anfang Oktober 2015 sprach Frau Dr. Eller von der
Ausnahme der Hauptversammlung angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Streitigkeiten ist.
3.
Der Vorsitzende bestimmt den Sitz des Schiedsgerichtes.
selbst richtet
nach derzum
Zivilprozessordnung
bringenDas
dasVerfahren
Vereinszeichen,
dassich
Edelweiß,
Glühen. Die
(ZPO). Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidung bei Anwesenheit aller Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es
Kra�, die aus der Vereinszugehörigkeit ausgeht, ist in der
entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endgültig.
4.
Die Anrufung der Schlichtungseinrichtung (Schiedsgericht)
steht
jedem Mitglied
des Vereins offen. Den
Streitparteien
ist
heil zum
nächsten.
Bergkameradscha�
ist der
Dienst am
beiderseitiges Gehör zu gewähren.
Frucht der Zeit“
Strahlkra� der „Vereinsleitpflanze“. Unsere Ehrenamtsträger
Bergkameradscha� �ef verwurzelt. Sie ist mehr als ein Berg
Vereinspartner, am Kollegen, am Mitmenschen in der
§19
Bergnatur und in vielen seiner Lebenslagen.
Sie
ist
in vielen Höhen und Tiefen des Miteinanders zuhause. Der
Haftungsbeschränkung
selbstlose Einsatz bei der Re ung aus Bergnot zählt mit zu den Königsaufgaben unserer GesinnungsEine
Haftung für Schäden,
die Kreuz“
einem Vereinsmitglied
bei ist
dereine
Benutzung
der Vereinseinrichtungen
oder Anerkennung,
bei der Teilnahme
gemeinscha�.
Das „Grüne
als Auszeichnung
besondere
Würde und hochgradige
diean
Vereinsveranstaltungen entstehen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen einem Organmitglied oder einer sonstigen, für den Verein
die große Alpenvereinsfamilie verleihen kann.
tätigen Person, für die der Verein nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
gratuliere
den kann.
vier ausgezeichneten Bergre ungskameraden der Ortsstelle Ramsau/Dachstein und freue
zurIch
Last
gelegt werden
§ 20zustande gekommen war.
mich, das in unserem heurigen Jubiläumsjahr die Ehrung
Auflösung,
und Wegfall des
Vereinszwecks
stark aufAufhebung
in der Bergsteigerfamilie
des begünstigten
oberen Ennstales!
Das Edelweiß leuchtet
1.
Die freiwillige Auflösung des Vereins kann sowohl in einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen
Hauptversammlung gemäß § 13 als auch in einer ordentlichen Hauptversammlung mit Dreiviertelmehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
2.
Bei der freiwilligen Auflösung des Vereins hat die den Beschluss fassende Mitgliederversammlung einen
Abwickler für das Vereinsvermögen zu bestellen und über die Verwendung des nach Abwicklung der
Vereinsgeschäfte verbleibenden Vermögens im Sinn des Abs. 3 zu beschließen.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszwecks
ist das verbleibende Vereinsvermögen jedenfalls im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung (BAO) für
begünstigte Zwecke zu verwenden. Soweit in diesem Rahmen möglich und erlaubt, muss es für die im § 2
angeführten Zwecke des österreichischen Alpenvereins verwendet werden.
3.
4.
Kommt kein Beschluss im Sinne des obigen Abs. (2) bezüglich der Übertragung des Vereinsvermögens
zustande, so fällt das Vermögen des Vereins an den Gesamtverein, der dieses ausschließlich für die im
§ 2 im Sinne der §§ 34 ff BAO begünstigten Zwecke zu verwenden hat.
5.
Der letzte Vereinsvorstand hat die freiwillige Auflösung binnen vier Wochen und
nachWolfgang
Beschlussfassung
der
Strauß
zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Er ist auch verpflichtet, die freiwillige Auflösung innerhalb
(rechts) mit den ausgederselben Frist in einem amtlichen Blatt zu verlautbaren.
Ing. Toni Streicher (links)
zeichneten Bergre ungskameraden.
In der Mi e: Vizepräsident
desJuni
ÖAV2016
Dr. Erich
Wetzerder
Diese Satzung wird von der Hauptversammlung am 17. Juni 2016 beschlossen. Sie tritt am 17.
vorbehaltlich
§21
Inkrafttreten der Satzung
Zustimmung durch die Vereinsbehörde in Kraft.
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