Wasserwacht Bayern Arbeitshilfe Wasserwachtwissen Fremdrettung Rettungsschwimmwettbewerbe 2014 – 2015 Jugend 1111 Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung 3 1. Gesetzliche Grundlagen 4 2. Versicherungsschutz für den Retter 5 3. Anforderungen an den Rettungsschwimmer 5 4. Notruf und Einleitung einer Rettung 6 5. Grundsätze für eine Rettung (Sicher-Richtig-Schnell) 7 6. Markieren der Unfallstelle vom Ufer aus (stehendes Gewässer) 9 7. Rettung mit einem Boot 10 8. Rettung durch Schwimmen 11 9. Transportschwimmen 12 10. Abschleppen mit Abschleppgriffen 13 11. Abschleppen mit Fesselschleppgriffen 14 12. Tauchen 15 13. Rettungsmittel – Rettungshilfsmittel 17 14. Die wichtigsten Knoten 18 Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015 Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung © 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken Seite 2 von 18 1111 Einleitung Wie ihr wisst, veranstaltet die Wasserwacht für ihre Jugendlichen alle Jahre Rettungsschwimmwettbewerbe von der Kreisebene bis zur Landesebene und alle zwei Jahre findet auch ein Bundeswettbewerb statt. Die Jugendlichen messen sich in verschiedenen Disziplinen und Aufgaben. Damit sie ihr Können und Gelerntes auch für die aktive Tätigkeit in der Wasserwacht nutzen können, werden die Themen sorgfältig ausgewählt. In der Rubrik „Wasserwachtwissen“ haben sich die Jugendleiter dafür entschieden in den Jahren 2014 und 2015 das Thema „Fremdrettung“ zu behandeln. Für uns Rettungsschwimmer ist es die höchste Aufgabe, das Leben von in Not geratenen zu schützen bzw. zu retten. Hierfür lernen wir unterschiedliche Maßnahmen, den Umgang mit verschiedensten Rettungs- und Rettungshilfsmitteln und Möglichkeiten, um uns selbst nicht zu sehr in Gefahr zu begeben. Um die Wettbewerbsvorbereitung etwas leichter zu gestalten, haben wir auch in diesem Jahr eine Arbeitshilfe erstellt. Diese Arbeitshilfe orientiert sich exakt an den Inhalten des Lehrbuchs „Rettungsschwimmen“ der Wasserwacht Bayern von Dr. Wolfgang Behr. Die Grundlage zum Thema „Fremdrettung“ ist das Kapitel 3 des Lehrbuchs, die Einteilung der Arbeitshilfe übernimmt, bis auf wenige Ausnahmen, die einzelnen Unterkapitel des Lehrbuchs und dient als Zusammenfassung der wichtigsten Lehrinhalte. Textpassagen und Bilder stammen aus dem oben angegebenen Lehrbuch sowie dem aktuellen DRK-Leitfaden „Rettungsschwimmen“. Diese Arbeitsunterlage ist die Grundlage der Fragebögen für die Rettungsschwimmwettbewerbe 2014 / 2015 und zeigt, welche Stufe welchen Inhalt lernen muss. Der „normale“ Text (schwarze Buchstaben auf weißem Grund) ist von allen Stufen zu beachten. Ergänzend lernt die Stufe 2 alles, was mit einem grünen Hintergrund versehen ist. Die Stufe 3 hat neben dem normalen und grün hinterlegten Text noch zusätzlich alles mit gelbem Hintergrund zu lernen. Für die Stufe 3 können also aus der gesamten Arbeitsunterlage Fragen gestellt werden. Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015 Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung © 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken Seite 3 von 18 1111 1. Gesetzliche Grundlagen Eine Notsituation, in der andere Personen unsere Hilfe brauchen, ist auch für den oder die Retter eine enorme Belastung. In kürzester Zeit müssen Entscheidungen getroffen werden wie zum Beispiel: Wie kann ich helfen, was habe ich zur Verfügung? Welche Gefahren sind bei der Notsituation zu beachten? Alle diese Fragen und noch viel mehr gehen einem Retter nun durch den Kopf. Den rechtlichen Rahmen geben einige Gesetze. Die wichtigsten Gesetze sind: 1.1. Verpflichtung zur Hilfeleistung Diese Verpflichtung sowie die Rahmenbedingungen dazu sind im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und im § 323c StGB die „Unterlassene Hilfeleistung“ beschrieben: „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ 1.2. Notwehr Auch wenn ein Retter mit einer Hilfeleistung etwas Gutes tun will, kann es vorkommen, dass der Retter selbst vom Verunfallten angegriffen wird. So kann sich zum Beispiel ein Retter den Umständen entsprechend wehren, wenn er im Verlauf einer Rettung vom Ertrinkenden stark festgehalten oder umklammert wird und somit selbst in Gefahr gerät. Die Notwehr und die damit verbundenen Maßnahmen bei einem derartigen „Angriff“ sind ebenfalls im Strafgesetzbuch im § 32 StGB geregelt: (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. 1.3. Rechtfertigender Notstand Manchmal kann es bei Hilfeleistungen vorkommen, dass der Retter etwas Rechtswidriges tun muss, um den Verunfallten helfen zu können. In bestimmten Fällen wird der Retter jedoch nicht bestraft, weil die Hilfeleistung wie z.B. die Rettung des Lebens des Verunfallten wichtiger war. Auch das regelt das Strafgesetzbuch im § 34: „Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“ Falls Euch nun weitere gesetzliche Grundlagen interessieren, könnt ihr gerne im Lehrbuch „Rettungsschwimmen“ auf den Seiten 101 bis 105 nachlesen. Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015 Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung © 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken Seite 4 von 18 1111 2. Versicherungsschutz für den Retter Für die Wasserwacht-Helfer gibt es zwei Arten von Versicherungsschutz: 2.1. Die gesetzliche Unfallversicherung Sie versichert alle, die eine Hilfeleistung durchführen und dabei selbst zu Schaden kommen. Egal, ob Privatpersonen, die als Ersthelfer an einer Unfallstätte tätig werden oder ehrenamtliche Rettungsschwimmer. Jeder ist versichert. 2.1. Zusatzversicherung Mitglieder des Roten Kreuzes haben aufgrund ihrer Mitgliedschaft zusätzlichen Versicherungsschutz (z.B. eine erweiterte Unfallversicherung, ggf. eine Haftpflichtversicherung in Form einer Optionsversicherung, etc.). 3. Anforderungen an den Rettungsschwimmer Was glaubt Ihr denn, was für Rettungsschwimmer eine wichtige Voraussetzung ist? Genau, die eigene Gesundheit! Jemand anderen aus dem Wasser zu ziehen und an Land zu bringen ist sehr anstrengend. Also muss man fit und gesund sein. Jemand, der die Ausbildung zum Rettungsschwimmer machen will, sollte sich daher am besten vorher von einem Arzt untersuchen lassen. Außerdem muss sich ein Rettungsschwimmer sicher im Wasser bewegen können. Folgende Schwimmstile sind nötig: Brustschwimmen Rückengleichschlagschwimmen Wassertreten Tauchen Kraulschwimmen Zusätzlich muss ein Rettungsschwimmer Gefahrensituationen kennen und erkennen und darüber hinaus ruhig und besonnen reagieren. Also: Erkennen, was geschehen ist! Überlegen, welche Gefahren drohen! Handeln, zielstrebig und sicher! Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015 Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung © 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken Seite 5 von 18 1111 Es ist oft nicht einfach, einen Ertrinkenden zu erkennen. Meist können diese nicht mehr um Hilfe rufen oder durch Winken auf ihre Notlage aufmerksam machen. Deshalb muss ein Rettungsschwimmer bei Wachdiensten am Badesee oder im Schwimmbad besonders aufpassen. Einige Erkennungskennzeichen für einen Ertrinkenden können sein: Im Wasser liegende, bewegungslose Position Versuch, mit den Armen über Wasser zu bleiben (Achtung: kein Winken!) Meist keine Beinbewegung Mehrmaliges Untergehen und Wiederauftauchen Blaufärbung der Ohrläppchen und Lippen 4. Notruf und Einleitung einer Rettung Eine Wasserrettung muss von ausgebildeten Fachkräften und mit entsprechenden Rettungsmitteln durchgeführt werden. Ein Rettungsschwimmer kann also oft nur einleitende Maßnahmen durchführen. Außerdem sollte ein Rettungsschwimmer bei einer Rettung möglichst nicht alleine sein! Daher muss ein Notruf abgesetzt werden, um „fachkundige Verstärkung“ zu rufen Sicher kennt Ihr schon die Notrufnummer, es ist die 112. Sie funktioniert in ganz Europa von jedem Telefon aus, braucht keine Vorwahl und ist kostenfrei. In Bayern meldet sich die „Integrierte Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst“, die dem Anrufer am nächsten ist. Nun gilt es einige Informationen mitzuteilen: Wo genau befindet sich die Einsatzstelle? Was ist passiert? Wie viele Betroffene gibt es? Welche Arten von Verletzungen haben sie? Warten auf Rückfragen! Das „Warten auf Rückfragen“ ist besonders wichtig! Es bedeutet, dass man bei einem Notruf erst dann auflegen darf, wenn der Telefonist der Leitstelle das Gespräch beendet. Die fünf „W“ sollen also helfen, sich an die wichtigsten Informationen zu erinnern. Aber keine Sorge! Der Telefonist der Leitstelle hilft Euch und fragt Euch ganz genau was er wissen muss. Richtig zuhören und sich durch das Gespräch führen zu lassen ist folglich das wichtigste, wenn man einen Notruf absetzen muss! Falls es keine Möglichkeit gibt, einen Notruf abzusetzen, muss man dennoch mit der Rettung beginnen. Dabei sollte man andere Menschen, möglichst Erwachsene, zur Mithilfe auffordern. Wenn man alleine ist, muss man besonders vorsichtig sein und sollte nur die Maßnahmen durchführen, die man sich alleine zutraut (denkt daran: wenn ihr alleine seid und euch bei der Rettung etwas passiert, merkt das keiner! So Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015 Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung © 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken Seite 6 von 18 1111 weis dann keiner weder von der Situation des Verunfallten noch von Deiner Situation. Oft ist es – auch für den Verunfallten – besser, auf weitere Hilfe zu warten anstelle als Jugendlicher voreilige Rettungsaktionen durchzuführen). 5. Grundsätze für eine Rettung (Sicher-Richtig-Schnell) Notfälle im Wasser sind nicht nur für Badegäste oder Passanten, sondern auch für ausgebildete Helfer eine Extremsituation. Im Wasser gibt es besonders viele versteckte Gefahren, an die man bei einer Rettung denken muss. Die eigene Sicherheit des Helfers hat also Vorrang! „Eigenschutz geht vor!“ Rettungsschwimmer müssen demnach sehr überlegt handeln. Gleichzeitig müssen sie aber auch schnell sein, weil oft Minuten über das Überleben des Ertrinkenden entscheiden. Um schnell und sicher handeln zu können, muss man einiges kennen und können: Beginnen wir also mit der Rettung von Land. Sie ist die wohl sicherste Form einen Ertrinkenden zu retten. Der Ablauf der Hilfeleistung bleibt im Schwimmbad, am See oder im Fluss immer gleich. Ebenso bei jemandem, der bei einem Schiff über Bord gegangen ist. Hierzu gibt es die Möglichkeiten: Möglichkeit 1: Zurufen von nützlichen Verhaltensmaßnahmen und Informationen, z.B.: Ruhe bewahren! Schwimmart ändern (Rückenlage) Mögliche Ausstiegsstellen, Schwimmrichtung angeben (evtl. zum Ufer oder zu einer zugeworfenen Schwimmhilfe hin) Möglichkeit 2: Zureichen eines geeigneten Rettungs(hilfs)mittels, z.B.: Rettungsstange Ast Leiter… Möglichkeit 3: Zuwerfen oder zuschieben schwimmfähiger Gegenstände, z.B.: Fußball Luftmatratze Rettungsring Rettungsboje Rettungswurfsack … Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015 Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung © 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken Seite 7 von 18 1111 Diese Maßnahmen können auch gut von schwächeren Personen oder Jugendlichen durchgeführt werden. An öffentlichen Plätzen mit Uferbereich, genauso wie in Schwimmbädern oder auf Schiffen sind verschiedene Rettungsmittel für jedermann zugänglich angebracht. Eine Liste der Rettungsmittel findet ihr in Kapitel 19. Sollte der Betroffene vom Ufer zu weit entfernt sein, ist es oft möglich, die Rettung mit einem Boot durchzuführen. Genaueres besprechen wir in Kapitel 7. Ist es nun doch nötig, eine Rettung durch Schwimmen durchführen zu müssen, sollte der Rettungsschwimmer immer versuchen ein Hilfsmittel mitzunehmen. Am besten geeignet sind sicherlich schwimmfähige Gegenstände wie Rettungsring oder Rettungsboje. Ist kein derartiges Hilfsmittel zur Verfügung, kann wenigstens ein Handtuch oder ähnliches als Abstandshalter mitgenommen werden. In jedem Fall gilt es, den direkten Kontakt mit dem Ertrinkenden zu vermeiden. Die Gefahr einer Umklammerung ist sehr groß. In manchen Fällen muss ein Rettungsschwimmer aber auch einsehen, dass eine Rettung viel zu gefährlich bzw. aussichtslos ist. Er unterlässt eine Rettung. Mögliche Gründe können sein: Zu hoher Standort des Retters (z.B. in einer Klamm) Stromschnellen, Wildwasser und Sturzbäche mit Geröll Kanäle mit hoher Fließgeschwindigkeit Oberhalb von Wasserfällen oder Wehren Wasserwalzen Strudel, Turbineneingänge, Rohrfassungen Nicht ausreichende Sicherungsmöglichkeiten Wenn das Verlassen des Wassers nicht möglich ist Wenn sich der Retter die Rettung nicht zumutet (z.B. bei gesundheitlichen Problemen, Retter deutlich kleiner und schwächer als der Verunglückte) Es ist auch keine Schande, einen begonnenen Rettungsversuch abzubrechen, wenn man z.B. einen Muskelkrampf bekommt oder aber beim Schwimmen vorher unbemerkte Gefahren wahrnimmt (z.B. Wasserpflanzen bis zur Wasseroberfläche). Jegliche Maßnahmen, die von Land aus durchgeführt werden können (z.B. Notruf absetzen), müssen jedoch durchgeführt werden! Handelt es sich bei dem Ertrinkenden mittlerweile um eine leblose Person, muss der Betroffene erst ins „Trockene“ gerettet werden. Wiederbelebungsmaßnahmen im Wasser haben keinen Erfolg und sind meist sogar gefährlich für den Rettungsschwimmer. Medizinische Maßnahmen erfolgen also erst an Land bzw. in einem Boot. Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015 Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung © 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken Seite 8 von 18 1111 6. Markieren der Unfallstelle vom Ufer aus (stehendes Gewässer) Wenn man beobachtet, dass jemand in einem See weit vom Ufer entfernt verunglückt oder und in Not geraten ist, will man natürlich schnell helfen. Doch es dauert einige Zeit, bis ein Retter mit dem Boot, mit dem Rettungsbrett oder sogar schwimmend den Ertrinkenden erreichen kann. Oft ist dieser bereits versunken, wenn Rettungskräfte die Unfallstelle erreichen (bzw. ein Retter schwimmend den Verunfallten helfen will), weil es auf dem Wasser keine Fixpunkte zur Orientierung gibt. Um den Betroffenen nicht aus den Augen zu verlieren, bestimmen wir möglichst umgehend seine Position vom Ufer aus. Bereits ein Helfer am Ufer genügt dafür, besser wären aber mindestens zwei. Mit nur einem Helfer bauen wir zwei Fixpunkte (mit Holzstöcken, Ästen, Steinen usw.) auf. Diese stellt man mit einigen Metern Abstand so auf, dass sich eine Linie ergibt, die auf den Betroffenen zeigt. Um eine solche Linie zu bauen, könnt ihr auch einen festen Punkt (z.B. einen Baum, Kirchturm usw.) auf der anderen Seite des Sees nutzen. Ein Helfer kann aber nur eine Linie betrachten. Also muss er sich auch die Entfernung zum Verunfallten merken (z.B. „Mitte des Sees“, im ersten Viertel, …). Genauer wird es mit zwei Helfern. Der zweite Helfer stellt sich in einigem Abstand (möglichst mindestens 10m) vom ersten Helfer entfernt und erstellt wie gerade beschrieben auch eine Linie, die auf den Ertrinkenden zeigt. Die Linien kreuzen sich also und so ist es möglich, eine genaue Position auf dem Wasser zu beschreiben. Beide Helfer weisen den Retter nun mit Zurufen („ nach links“, „nach rechts“, „weiter geradeaus“), Handzeichen oder mit Funkgerät (falls Rettungskräfte mit einem Boot eingetroffen sind) ein, wo er hin muss. Trotzdem kann ein Versunkener auch in stillen Gewässern unter Wasser abgetrieben werden! Folgende Grafik zeigt Euch, wie eine Schnittpeilung aussehen kann. Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015 Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung © 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken Seite 9 von 18 1111 7. Rettung mit einem Boot Ist eine zu rettende Person weit vom Ufer entfernt, ist die Rettung mit einem Boot am geeignetsten. Wir unterscheiden die Rettung mit einem Ruderboot mit nur einem Helfer, die Ruderbootrettung mit zwei Helfern und die Motorbootrettung. Ruderboote, ob aus Holz oder als Schlauchboot, sind normal eher klein und beginnen leicht zu schwanken. Sie eignen sich daher oft nur zur Rettung im stillen Gewässer. Durch ihre Bauart muss dem Retter also bewusst sein, dass das Boot durch den Ertrinkenden leicht zum Kentern gebracht werden kann. Ein sicherer Umgang mit dem Boot ist ebenfalls wichtige Voraussetzung. Wenn vorhanden, sollte der Retter eine Rettungsweste tragen und vor dem ersten Kontakt den in Not geratenen ansprechen, beruhigen und ihm wenn möglich Rettungs(hilfs)mittel zuschieben. Es ist schwer den Betroffenen im Auge zu behalten, da man in der Regel im Ruderboot mit dem Rücken zur Fahrtrichtung sitzt. Um ihn nicht zu verlieren, fährt man mit dem Heck voraus auf den Betroffenen zu. Grundsätzlich ist die Rettung in einem Ruderboot immer über das Heck durchzuführen. Eine Rettung durch „Schwimmen vom Boot aus“ sollte in jedem Fall vermieden werden, da man selbst meistens nicht mehr ins Boot zurück kommt. Ist der Betroffene nicht ins Boot zu bekommen, wird er am Boot fixiert und so zum Land geschleppt (ist dies nicht möglich, muss ein einzelner Retter im Boot ggf. den im Wasser verbleibenden Verunfallten am Boot festhalten und auf weitere Hilfe warten). Besser sieht alles mit zwei Helfern aus: Muss man einem Versunkenen nachtauchen, bleibt dennoch einer auf dem Boot. Der zweite Retter kann den Betroffenen auch am Boot festhalten und ihn abschleppen. Außerdem ist es leichter, den Betroffenen „über den Rücken des zweiten Helfers“ ins Boot zu bekommen („Rückenrutsche“). Bei der Wasserwacht kommen zur Rettung auch Motorrettungsboote zum Einsatz. Rettungsschwimmer sind oft Teil der Bootsbesatzung und sollen daher auch den Aublauf an Bord kennen. Folgende Regeln gibt es zu beachten: Wird ein Verunglückter mit einer Trage ein- oder ausgeladen, muss er auf der Trage angeschnallt werden. Während der Bootsfahrt wird der Verunglückte abgeschnallt, damit bei einem evtl. Kentern des Bootes der Verunfallte ggf. selbst schwimmen kann oder aber besser gerettet werden kann (das wäre bei einem „Verunfallten + Trage“ schwer). An Bord muss dem Geretteten eine Rettungsweste angelegt werden (am besten vorbereiten, bevor der Betroffene an Bord kommt). Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015 Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung © 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken Seite 10 von 18 1111 8. Rettung durch Schwimmen Eine Wasserrettung durch Schwimmen stellt die letzte Möglichkeit dar, jemandem zu helfen. Sie ist für den Retter mit Lebesgefahr verbunden und fordert zwingend, den Eigenschutz ganz wesentlich zu beachten! Eigenschutz geht vor! Eine Rettung muss überlegt, sicher und zügig durchgeführt werden. Eine genaue Beurteilung der Situation ist daher sehr wichtig. Folgende Punkte gilt es zu bedenken: Eigene Situation Reicht meine Ausbildung für diese Rettung aus? Bin ich körperlich und gesundheitlich fit genug? Situation des Ertrinkenden? Ist mein Einsatz im Wasser zur Lebensrettung notwendig? Kann ich auf andere Weise helfen? Stimmen das Körper- und Kräfteverhältnis? Äußere Umstände Wie ist das Gewässer beschaffen Jahreszeit / Wetter Welche Rettungs(hilfs)mittel stehen zur Verfügung? Eine Rettung durch Schwimmen sollte folgendermaßen durchgeführt werden: Hinderliche Kleidung ablegen Rettungs(hilfs)mittel mitnehmen Unglückstelle merken Punkt aussuchen wo man wieder an Land gehen kann Nicht in unbekanntes Gewässer springen Langsam ins Wasser gehen – abkühlen Zügige aber kraftsparende Schwimmart wählen Betroffenen ständig beobachten Abstand halten zur Beobachtung und Beurteilung des Betroffenen Nochmals Sicherheit beachten Ertrinkenden von hinten anschwimmen Am Besten den Betroffenen mit entsprechendem Abstand abschleppen. Hilfe eines Rettungs(hilfs)mittels und Nie einen Verunfallten berühren, der sich in unberechenbarem Zustand befindet. Lieber abwarten. Ist der zu Rettende erschöpft, ist die Rettung etwas gefahrloser. Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015 Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung © 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken Seite 11 von 18 1111 Zusätzlich sollte der Retter folgende Schutzmaßnahmen ergreifen: Dem Betroffenen nie den Rücken zukehren In der Nähe des Betroffenen Abwehrhaltung einnehmen Hände und Füße zu Abwehr bzw. Rückstoßbewegungen bereithalten Bei drohender Gefahr: mit dem Oberkörper nach hinten werfen und sich mit den Füßen abstoßen Sich mit Händen und Füßen vom Betroffenen ab- und wegstoßen Abtauchen und wegschwimmen Nur von hinten erneut nähern Fühlt sich der Retter während des Rettungsversuches nicht wohl, weil er seine Kräfte überschätzt hat oder die Situation unterschätzt hat (Kreislaufprobleme, Krämpfe, …), so muss auch er um Hilfe rufen und den Rettungsversuch abbrechen. Dies gilt vor allem für Jugendliche! 9. Transportschwimmen Transportschwimmen kann nur angewendet werden, wenn der Betroffene klar ansprechbar ist und auf Anweisungen reagieren kann. Ist der zu Rettende in Panik, muss eine andere Rettungsschwimmtechnik angewendet werden. Transportschwimmen dient nur dazu, übermüdete, erschöpfte oder anderweitig geschwächte Schwimmer ans Ufer zu bringen. In der Wasserwacht werden zwei Arten vom Transportschwimmen ausgebildet: 9.1. Das Schieben Der Hilfsbedürftige liegt mit gestreckten Armen möglichst gerade in Rückenlage. Dabei sollte er ein Hohlkreuz machen und den Helfer nicht ansehen, da er sonst vom Helfer schwerer zu schieben ist. Der Helfer schwimmt in Brustlage. Vorteile: Der Helfer kann normal Brustschwimmen Der Helfer kann den Hilfsbedürftigen beobachten Der Helfer sieht wohin er schwimmt Nachteile: Der Hilfsbedürftige muss mitarbeiten Der Hilfsbedürftige muss die richtige Schwimmlage kennen. Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015 Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung © 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken Seite 12 von 18 1111 9.2. Das Ziehen zu zweit Der „Transport“ einer hilfsbedürftige Person ist für zwei Helfer wesentlich leichter als nur für einen. Es gibt zwei Möglichkeiten, jemanden zu zweit zu transportieren: entweder befindet sich der Betroffene in Rückenlage und die beiden Helfer halten ihn mit je einem Arm in der Achselhöhle. Die Helfer schwimmen so seitlich und sind dem Verunfallten zugewandt. Oder der Betroffene befindet sich ebenso wie die beiden Helfer in Brustlage und hält sich selbst an je einer Schulter der Retter fest. Diese Option kommt in Frage, wenn die Helfer mit diesem „normalen Brust-Schwimmstil“ besser zurecht kommen. Wegen des hier fehlenden Blickkontaktes zum Verunfallten ist jedoch die erste Variante zu bevorzugen. Vorteile: Die Helfer teilen sich die Anstrengung Die Helfer können den Hilfsbedürftigen gut beobachten Die Helfer können dem Hilfsbedürftigen gut zureden und beruhigen Nachteile: Der Hilfsbedürftige darf nicht in Panik geraten Bei Variante 2 kann er nicht gut beobachtet werden Bei Variante 2 sind die Helfer einer größeren Gefahr der Umklammerung durch den zu rettenden ausgesetzt. 10. Abschleppen mit Abschleppgriffen Während beim Transportschwimmen der Verunglückte „mithelfen“ muss, ist es mit den Abschleppgriffen auch möglich, eine völlig erschöpfte Personen (ohne deren Mithilfe) bzw. auch eine bewusstlose Person ans Ufer zu bringen. Bei allen Abschleppgriffen muss man darauf achten, dass der Betroffene immer mit dem Kopf über Wasser ist. Auch muss man sich regelmäßig über den Bewusstseinszustand des Verunfallten informieren (z.B. mit ihm reden) und darauf achten, dass er nicht in Panik gerät. Bei allen Abschleppgriffen liegt die hilfsbedürftige Person in Rückenlage. Folgende Abschleppgriffe gibt es: Achselschleppgriff (er ist der bevorzugte Schleppgriff) Kragenschleppgriff (bei bekleideten Verunfallten) Oberarmschleppgriff Seitlicher Schleppgriff Kopfschleppgriff (nur in Ausnahmefällen, z.B. bei starken Arm-/Schulterverletzungen) Kinnschleppgriff (nur in Ausnahmefällen, z.B. bei starken Arm-/Schulterverletzungen) Haarschleppgriff (nur in Ausnahmefällen, z.B. bei starken Arm-/Schulterverletzungen) Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015 Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung © 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken Seite 13 von 18 1111 Der am häufigsten verwendete Abschleppgriff ist der Achselschleppgriff Gerne könnt ihr Euch im Lehrbuch Rettungsschwimmen die einzelnen Griffe nochmal durchlesen (S. 127 – 130). 11. Abschleppen mit Fesselschleppgriffen Die Fesselschleppgriffe sind die wichtigsten Abschleppgriffe, da jeder kann mit ihnen ans Ufer gebracht werden. Es ist völlig egal, ob derjenige panisch reagiert, bei klarem Bewusstsein oder ob er bewusstlos ist. Der Standard-Fesselschleppgriff nach Flaig ist wohl der am häufigsten angewendete Griff, denn jede Befreiung aus einer Umklammerung endet im StandardFesselschleppgriff. Der Retter… …fasst mit seiner rechten Hand das linke Handgelenk des Betroffenen hinter dessen Rücken und drückt Hand und Unterarm nach oben sowie gegen dessen Rücken, so dass er eine flache Lage des Verunfallten erzwingt. …greift mit der linken Hand dessen Kinn …schwimmt, den Betroffenen vor sich haltend, in Rückenlage mit kraftvoller Schwunggrätsche. Der Griff kann auch mit umgekehrter Handhaltung durchgeführt werden. Wichtig ist, dass die Hand am Kinn nicht an den Hals des Betroffenen abrutscht und ihm die Atemwege beeinträchtigt. Ein weiterer Fesselschleppgriff ist der Seemanns-Fesselschleppgriff, der jedoch nur in Ausnahmefällen Vorteile gegenüber dem Standard-Fesselschleppgriff hat. Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015 Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung © 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken Seite 14 von 18 1111 12. Tauchen Tauchen wird nötig, wenn eine verunglückte Person im Wasser untergegangen ist und der Retter zur Rettung nachtauchen muss. bereits Grundsätzliches: Nach Möglichkeit mit Sicherung tauchen (z.B.: Leine, Gurt, o.ä.) Schwimmbrille ist verboten, da kein Druckausgleich gemacht werden kann. Nie alleine oder unbeobachtet tauchen (andere Helfer informieren) Nur tauchen, wenn man einen Druckausgleich machen kann Bei Erkrankungen im Hals-Nasen-Ohren-Bereich nicht tauchen! Vor dem Tauchgang normal atmen! Nicht Hyperventilieren! Druckausgleich: Über eine röhrenartige Verbindung zwischen dem Mittelohr und dem Nasenrachenraum (die „eustachische Röhre“) erfolgt ein Ausgleich der Druckunterschiede, die beim Tieftauchen durch den Wasserdruck entstehen. Gefahren bei Tieftauchen ohne Druckausgleich: Beschädigung des Trommelfells Eindringen von Wasser in Mittel- und Innenohr. Hier folgt eine Störung des Gleichgewichtssinns mit Orientierungsverlust. Durchführung des Druckausgleichs möglich durch: Schluckbewegungen Kaubewegungen „Nase zuhalten und leicht dagegen blasen“ Streckentauchen Beim Streckentauchen wird versucht, unter Wasser eine bestimmte Strecke zurückzulegen. Dies kann nützlich sein, wenn man z.B. einen Uferabschitt nach jemandem absuchen muss, oder um unter Wasser von einer Gefahr wegzutauchen. Anders als beim normalen Brustschwimmen beschreiben die Arme einen Halbkreis als Schwimmbewegung. Sie werden also bis zu den Oberschenkeln geführt. Anschließend werden die Arme eng am bzw. unter dem Körper wieder nach vorne genommen. Bemerkt man unter Wasser den ersten Einatemzwang, ist es möglich durch Luftausatmen oder Schluckbewegungen noch einige weitere Tauchzüge zu machen. Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015 Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung © 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken Seite 15 von 18 1111 Tieftauchen Hier wird „Tieftauchen kopfwärts“ und „Tieftauchen fußwärts“ unterschieden. Kopfwärts Tieftauchen bietet sich vor allem im klaren Gewässer an (z.B. im Schwimmbad). In allen trüben oder unbekannten Gewässern wird fußwärts getaucht. Im Folgenden werden beide Tauchtechniken beschrieben: Kopfwärts Tieftauchen Von der Wasseroberfläche aus …beginnt man in Brustlage mit nach vorne gestreckten Armen …winkelt seinen Oberkörper nach unten durch Beugen der Hüfte ab …streckt den Körper wieder und hebt dabei die Beine aus dem Wasser …schwimmt nun mit kräftigen Tauchzügen nach unten …führt dabei kontinuierlich den Druckausgleich durch. Fußwärts Tieftauchen Von der Wasseroberfläche aus beginnt man in senkrechter Körperhaltung hebt seinen Körper mit einer kräftigen Schwunggrätsche der Beine und gleichzeitigem Anlegen der Arme an den Körper aus dem Wasser taucht nun senkrecht ab (dabei ausatmen) unterstützt das Abtauchen ggf. durch eine Aufwärtsbewegung mit den Armen führt dabei kontinuierlich den Druckausgleich durch. Auftauchen Beim Auftauchen streckt man eine Hand nach oben und dreht sich dabei schraubenähnlich nach oben. So lassen sich Zusammenstöße mit anderen Badegästen, Surfern vermeiden. Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015 Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung © 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken Seite 16 von 18 1111 13. Rettungsmittel – Rettungshilfsmittel Grundsätzlich unterscheiden wir Rettungsmittel und Rettungshillfsmittel. Die gängigsten Rettungsmittel sind: Rettungsring Rettungsball mit Leine Rettungswurfsack (Wurfretter) Rettungsstange Rettungsgurt mit Leine Rettungsboje Gurtretter Rettungshilfsmittel in der Wasserrettung sind alle Gegenstände, die schwimmen können und für den Retter eine gewisse Distanz zum Verunfallten ermöglichen. Bitte sammelt Begriffe für Rettungs(hilfs)mittel ___________________________________________________________________ ___________________________________________________________________ ___________________________________________________________________ ___________________________________________________________________ ___________________________________________________________________ ___________________________________________________________________ ___________________________________________________________________ ___________________________________________________________________ Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015 Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung © 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken Seite 17 von 18 1111 14. Die wichtigsten Knoten Knoten werden benötigt z.B. zur eigenen Sicherung oder zum Befestigen der Leine an einem Rettungsball. Einige Knoten zu kennen ist daher für jeden Rettungsschwimmer zwingend erforderlich. Grundsätzlich soll ein Knoten folgende Anforderungen erfüllen: Sicher halten Leicht zu schlagen sein (hergestellt werden) Leicht lösbar sein (auch in nassem Zustand) Um die Knoten richtig zu lernen, fragt Ihr am besten einen Ausbilder Rettungsschwimmen, einen Bootsführer oder einen Rettungstaucher. Sie können es bestimmt. Hier ist aber viel Übung nötig. Im Folgenden sind die wichtigsten Knoten mit ihrem Verwendungszweck aufgeführt: Der Achtknoten ist ein wichtiger Stopperknoten. Der Kreuzknoten Er dient dazu, zwei gleich starke Leinenenden zu verbinden. Der Schotstek Er dient dazu zwei ungleich starke Leinenenden zu verbinden. Der Palstek Mit ihm stellt man ein festes Auge her, das nicht zuschlippt (das sich nicht zuzieht). Der doppelte Palstek Mit ihm bildet man zwei feste Augen, die nicht zuschlippen. Er kann behelfsmäßig als Rettungsgurt mit Leine verwendet werden. Der Webeleinstek Er wird verwendet, um eine Leine kurzfristig an einem Pfosten, Poller, Ring oder einer Reling zu befestigen. Er kann gesteckt oder gelegt werden. Leine aufschießen Der Roringstek Er eignet sich vor allem zum dauerhaften Festmachen einer Leine an einer Stange oder zum anstecken an einen Ring (z.B. beim Rettungsball). Der Stopperstek Mit ihm kann eine Hilfsleine an ein unter Spannung stehendes Seil geknotet werden. Rundtörn Belegen einer Klampe Bilder und Beschreibungen zu den Knoten findet ihr zum nachlesen im Lehrbuch „Rettungsschwimmen“ auf den Seiten 175 bis 179. Viel Spaß beim Üben! Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015 Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung © 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken Seite 18 von 18
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