Wasserwacht Bayern Arbeitshilfe Wasserwachtwissen Fremdrettung

Wasserwacht Bayern
Arbeitshilfe
Wasserwachtwissen Fremdrettung
Rettungsschwimmwettbewerbe 2014 – 2015
Jugend
1111
Inhaltsverzeichnis
Seite
Einleitung
3
1.
Gesetzliche Grundlagen
4
2.
Versicherungsschutz für den Retter
5
3.
Anforderungen an den Rettungsschwimmer
5
4.
Notruf und Einleitung einer Rettung
6
5.
Grundsätze für eine Rettung (Sicher-Richtig-Schnell)
7
6.
Markieren der Unfallstelle vom Ufer aus (stehendes Gewässer)
9
7.
Rettung mit einem Boot
10
8.
Rettung durch Schwimmen
11
9.
Transportschwimmen
12
10.
Abschleppen mit Abschleppgriffen
13
11.
Abschleppen mit Fesselschleppgriffen
14
12.
Tauchen
15
13.
Rettungsmittel – Rettungshilfsmittel
17
14.
Die wichtigsten Knoten
18
Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015
Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung
© 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken
Seite 2 von 18
1111
Einleitung
Wie ihr wisst, veranstaltet die Wasserwacht für ihre Jugendlichen alle Jahre
Rettungsschwimmwettbewerbe von der Kreisebene bis zur Landesebene und alle
zwei Jahre findet auch ein Bundeswettbewerb statt. Die Jugendlichen messen sich in
verschiedenen Disziplinen und Aufgaben. Damit sie ihr Können und Gelerntes auch
für die aktive Tätigkeit in der Wasserwacht nutzen können, werden die Themen
sorgfältig ausgewählt. In der Rubrik „Wasserwachtwissen“ haben sich die
Jugendleiter dafür entschieden in den Jahren 2014 und 2015 das Thema
„Fremdrettung“ zu behandeln.
Für uns Rettungsschwimmer ist es die höchste Aufgabe, das Leben von in Not
geratenen zu schützen bzw. zu retten. Hierfür lernen wir unterschiedliche
Maßnahmen, den Umgang mit verschiedensten Rettungs- und Rettungshilfsmitteln
und Möglichkeiten, um uns selbst nicht zu sehr in Gefahr zu begeben.
Um die Wettbewerbsvorbereitung etwas leichter zu gestalten, haben wir auch in
diesem Jahr eine Arbeitshilfe erstellt. Diese Arbeitshilfe orientiert sich exakt an den
Inhalten des Lehrbuchs „Rettungsschwimmen“ der Wasserwacht Bayern von Dr.
Wolfgang Behr. Die Grundlage zum Thema „Fremdrettung“ ist das Kapitel 3 des
Lehrbuchs, die Einteilung der Arbeitshilfe übernimmt, bis auf wenige Ausnahmen, die
einzelnen Unterkapitel des Lehrbuchs und dient als Zusammenfassung der
wichtigsten Lehrinhalte. Textpassagen und Bilder stammen aus dem oben
angegebenen Lehrbuch sowie dem aktuellen DRK-Leitfaden „Rettungsschwimmen“.
Diese Arbeitsunterlage ist die Grundlage der Fragebögen für die Rettungsschwimmwettbewerbe 2014 / 2015 und zeigt, welche Stufe welchen Inhalt lernen muss.
Der „normale“ Text (schwarze Buchstaben auf weißem Grund) ist von allen Stufen zu
beachten. Ergänzend lernt die Stufe 2 alles, was mit einem grünen Hintergrund
versehen ist. Die Stufe 3 hat neben dem normalen und grün hinterlegten Text noch
zusätzlich alles mit gelbem Hintergrund zu lernen. Für die Stufe 3 können also aus
der gesamten Arbeitsunterlage Fragen gestellt werden.
Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015
Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung
© 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken
Seite 3 von 18
1111
1. Gesetzliche Grundlagen
Eine Notsituation, in der andere Personen unsere Hilfe brauchen, ist auch für den
oder die Retter eine enorme Belastung. In kürzester Zeit müssen Entscheidungen
getroffen werden wie zum Beispiel:
 Wie kann ich helfen, was habe ich zur Verfügung?
 Welche Gefahren sind bei der Notsituation zu beachten?
Alle diese Fragen und noch viel mehr gehen einem Retter nun durch den Kopf. Den
rechtlichen Rahmen geben einige Gesetze. Die wichtigsten Gesetze sind:
1.1.
Verpflichtung zur Hilfeleistung
Diese Verpflichtung sowie die Rahmenbedingungen dazu sind im Strafgesetzbuch
(StGB) geregelt und im § 323c StGB die „Unterlassene Hilfeleistung“ beschrieben:
„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und
ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne
Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft.“
1.2.
Notwehr
Auch wenn ein Retter mit einer Hilfeleistung etwas Gutes tun will, kann es
vorkommen, dass der Retter selbst vom Verunfallten angegriffen wird. So kann sich
zum Beispiel ein Retter den Umständen entsprechend wehren, wenn er im Verlauf
einer Rettung vom Ertrinkenden stark festgehalten oder umklammert wird und somit
selbst in Gefahr gerät. Die Notwehr und die damit verbundenen Maßnahmen bei
einem derartigen „Angriff“ sind ebenfalls im Strafgesetzbuch im § 32 StGB geregelt:
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff
von sich oder einem anderen abzuwenden.
1.3.
Rechtfertigender Notstand
Manchmal kann es bei Hilfeleistungen vorkommen, dass der Retter etwas Rechtswidriges tun muss, um den Verunfallten helfen zu können. In bestimmten Fällen wird
der Retter jedoch nicht bestraft, weil die Hilfeleistung wie z.B. die Rettung des
Lebens des Verunfallten wichtiger war. Auch das regelt das Strafgesetzbuch im § 34:
„Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre,
Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen
abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen,
namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das
geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein
angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“
Falls Euch nun weitere gesetzliche Grundlagen interessieren, könnt ihr gerne im
Lehrbuch „Rettungsschwimmen“ auf den Seiten 101 bis 105 nachlesen.
Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015
Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung
© 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken
Seite 4 von 18
1111
2. Versicherungsschutz für den Retter
Für die Wasserwacht-Helfer gibt es zwei Arten von Versicherungsschutz:
2.1. Die gesetzliche Unfallversicherung
Sie versichert alle, die eine Hilfeleistung durchführen und dabei selbst zu
Schaden kommen. Egal, ob Privatpersonen, die als Ersthelfer an einer
Unfallstätte tätig werden oder ehrenamtliche Rettungsschwimmer. Jeder ist
versichert.
2.1. Zusatzversicherung
Mitglieder des Roten Kreuzes haben aufgrund ihrer Mitgliedschaft zusätzlichen
Versicherungsschutz (z.B. eine erweiterte Unfallversicherung, ggf. eine
Haftpflichtversicherung in Form einer Optionsversicherung, etc.).
3. Anforderungen an den Rettungsschwimmer
Was glaubt Ihr denn, was für Rettungsschwimmer eine wichtige Voraussetzung ist?
Genau, die eigene Gesundheit! Jemand anderen aus dem Wasser zu ziehen und
an Land zu bringen ist sehr anstrengend. Also muss man fit und gesund sein.
Jemand, der die Ausbildung zum Rettungsschwimmer machen will, sollte sich daher
am besten vorher von einem Arzt untersuchen lassen.
Außerdem muss sich ein Rettungsschwimmer sicher im Wasser bewegen können.
Folgende Schwimmstile sind nötig:





Brustschwimmen
Rückengleichschlagschwimmen
Wassertreten
Tauchen
Kraulschwimmen
Zusätzlich muss ein Rettungsschwimmer Gefahrensituationen kennen und
erkennen und darüber hinaus ruhig und besonnen reagieren. Also:
Erkennen,
was geschehen ist!
Überlegen,
welche Gefahren drohen!
Handeln,
zielstrebig und sicher!
Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015
Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung
© 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken
Seite 5 von 18
1111
Es ist oft nicht einfach, einen Ertrinkenden zu erkennen. Meist können diese nicht
mehr um Hilfe rufen oder durch Winken auf ihre Notlage aufmerksam machen.
Deshalb muss ein Rettungsschwimmer bei Wachdiensten am Badesee oder im
Schwimmbad besonders aufpassen. Einige Erkennungskennzeichen für einen
Ertrinkenden können sein:





Im Wasser liegende, bewegungslose Position
Versuch, mit den Armen über Wasser zu bleiben (Achtung: kein Winken!)
Meist keine Beinbewegung
Mehrmaliges Untergehen und Wiederauftauchen
Blaufärbung der Ohrläppchen und Lippen
4. Notruf und Einleitung einer Rettung
Eine Wasserrettung muss von ausgebildeten Fachkräften und mit
entsprechenden
Rettungsmitteln
durchgeführt
werden.
Ein
Rettungsschwimmer kann also oft nur einleitende Maßnahmen
durchführen. Außerdem sollte ein Rettungsschwimmer bei einer
Rettung möglichst nicht alleine sein! Daher muss ein Notruf abgesetzt
werden, um „fachkundige Verstärkung“ zu rufen
Sicher kennt Ihr schon die Notrufnummer, es ist die 112. Sie funktioniert in ganz
Europa von jedem Telefon aus, braucht keine Vorwahl und ist kostenfrei. In Bayern
meldet sich die „Integrierte Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst“, die
dem Anrufer am nächsten ist.
Nun gilt es einige Informationen mitzuteilen:





Wo genau befindet sich die Einsatzstelle?
Was ist passiert?
Wie viele Betroffene gibt es?
Welche Arten von Verletzungen haben sie?
Warten auf Rückfragen!
Das „Warten auf Rückfragen“ ist besonders wichtig! Es bedeutet, dass man bei
einem Notruf erst dann auflegen darf, wenn der Telefonist der Leitstelle das
Gespräch beendet.
Die fünf „W“ sollen also helfen, sich an die wichtigsten Informationen zu erinnern.
Aber keine Sorge! Der Telefonist der Leitstelle hilft Euch und fragt Euch ganz genau
was er wissen muss. Richtig zuhören und sich durch das Gespräch führen zu lassen
ist folglich das wichtigste, wenn man einen Notruf absetzen muss!
Falls es keine Möglichkeit gibt, einen Notruf abzusetzen, muss man dennoch mit der
Rettung beginnen. Dabei sollte man andere Menschen, möglichst Erwachsene, zur
Mithilfe auffordern. Wenn man alleine ist, muss man besonders vorsichtig sein und
sollte nur die Maßnahmen durchführen, die man sich alleine zutraut (denkt daran:
wenn ihr alleine seid und euch bei der Rettung etwas passiert, merkt das keiner! So
Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015
Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung
© 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken
Seite 6 von 18
1111
weis dann keiner weder von der Situation des Verunfallten noch von Deiner
Situation. Oft ist es – auch für den Verunfallten – besser, auf weitere Hilfe zu warten
anstelle als Jugendlicher voreilige Rettungsaktionen durchzuführen).
5. Grundsätze für eine Rettung (Sicher-Richtig-Schnell)
Notfälle im Wasser sind nicht nur für Badegäste oder Passanten, sondern auch für
ausgebildete Helfer eine Extremsituation. Im Wasser gibt es besonders viele versteckte Gefahren, an die man bei einer Rettung denken muss. Die eigene Sicherheit
des Helfers hat also Vorrang! „Eigenschutz geht vor!“ Rettungsschwimmer müssen
demnach sehr überlegt handeln. Gleichzeitig müssen sie aber auch schnell sein, weil
oft Minuten über das Überleben des Ertrinkenden entscheiden. Um schnell und
sicher handeln zu können, muss man einiges kennen und können:
Beginnen wir also mit der Rettung von Land. Sie ist die wohl sicherste Form einen
Ertrinkenden zu retten.
Der Ablauf der Hilfeleistung bleibt im Schwimmbad, am See oder im Fluss immer
gleich. Ebenso bei jemandem, der bei einem Schiff über Bord gegangen ist. Hierzu
gibt es die Möglichkeiten:
Möglichkeit 1:



Zurufen von nützlichen Verhaltensmaßnahmen
und Informationen, z.B.:
Ruhe bewahren!
Schwimmart ändern (Rückenlage)
Mögliche Ausstiegsstellen, Schwimmrichtung angeben
(evtl. zum Ufer oder zu einer zugeworfenen Schwimmhilfe hin)
Möglichkeit 2:



Zureichen eines geeigneten
Rettungs(hilfs)mittels, z.B.:
Rettungsstange
Ast
Leiter…
Möglichkeit 3: Zuwerfen oder zuschieben schwimmfähiger
Gegenstände, z.B.:





Fußball
Luftmatratze
Rettungsring
Rettungsboje
Rettungswurfsack …
Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015
Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung
© 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken
Seite 7 von 18
1111
Diese Maßnahmen können auch gut von schwächeren Personen oder Jugendlichen
durchgeführt werden. An öffentlichen Plätzen mit Uferbereich, genauso wie in
Schwimmbädern oder auf Schiffen sind verschiedene Rettungsmittel für jedermann
zugänglich angebracht. Eine Liste der Rettungsmittel findet ihr in Kapitel 19.
Sollte der Betroffene vom Ufer zu weit entfernt sein, ist es oft möglich, die Rettung
mit einem Boot durchzuführen. Genaueres besprechen wir in Kapitel 7.
Ist es nun doch nötig, eine Rettung durch Schwimmen durchführen zu müssen,
sollte der Rettungsschwimmer immer versuchen ein Hilfsmittel mitzunehmen. Am
besten geeignet sind sicherlich schwimmfähige Gegenstände wie Rettungsring oder
Rettungsboje. Ist kein derartiges Hilfsmittel zur Verfügung, kann wenigstens ein
Handtuch
oder
ähnliches
als
Abstandshalter
mitgenommen
werden.
In jedem Fall gilt es, den direkten Kontakt mit dem Ertrinkenden zu vermeiden. Die
Gefahr einer Umklammerung ist sehr groß.
In manchen Fällen muss ein Rettungsschwimmer aber auch einsehen, dass eine
Rettung viel zu gefährlich bzw. aussichtslos ist. Er unterlässt eine Rettung.
Mögliche Gründe können sein:









Zu hoher Standort des Retters (z.B. in einer Klamm)
Stromschnellen, Wildwasser und Sturzbäche mit Geröll
Kanäle mit hoher Fließgeschwindigkeit
Oberhalb von Wasserfällen oder Wehren
Wasserwalzen
Strudel, Turbineneingänge, Rohrfassungen
Nicht ausreichende Sicherungsmöglichkeiten
Wenn das Verlassen des Wassers nicht möglich ist
Wenn sich der Retter die Rettung nicht zumutet (z.B. bei
gesundheitlichen Problemen, Retter deutlich kleiner und
schwächer als der Verunglückte)
Es ist auch keine Schande, einen begonnenen Rettungsversuch abzubrechen, wenn
man z.B. einen Muskelkrampf bekommt oder aber beim Schwimmen vorher
unbemerkte Gefahren wahrnimmt (z.B. Wasserpflanzen bis zur Wasseroberfläche).
Jegliche Maßnahmen, die von Land aus durchgeführt werden können (z.B. Notruf
absetzen), müssen jedoch durchgeführt werden!
Handelt es sich bei dem Ertrinkenden mittlerweile um eine leblose Person, muss der
Betroffene erst ins „Trockene“ gerettet werden. Wiederbelebungsmaßnahmen im
Wasser haben keinen Erfolg und sind meist sogar gefährlich für den
Rettungsschwimmer. Medizinische Maßnahmen erfolgen also erst an Land bzw. in
einem Boot.
Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015
Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung
© 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken
Seite 8 von 18
1111
6. Markieren der Unfallstelle vom Ufer aus (stehendes Gewässer)
Wenn man beobachtet, dass jemand in einem See weit vom Ufer entfernt verunglückt oder und in Not geraten ist, will man natürlich schnell helfen. Doch es dauert
einige Zeit, bis ein Retter mit dem Boot, mit dem Rettungsbrett oder sogar schwimmend den Ertrinkenden erreichen kann. Oft ist dieser bereits versunken, wenn Rettungskräfte die Unfallstelle erreichen (bzw. ein Retter schwimmend den Verunfallten
helfen will), weil es auf dem Wasser keine Fixpunkte zur Orientierung gibt. Um den
Betroffenen nicht aus den Augen zu verlieren, bestimmen wir möglichst umgehend
seine Position vom Ufer aus. Bereits ein Helfer am Ufer genügt dafür, besser wären
aber mindestens zwei.
Mit nur einem Helfer bauen wir zwei Fixpunkte (mit Holzstöcken, Ästen, Steinen
usw.) auf. Diese stellt man mit einigen Metern Abstand so auf, dass sich eine Linie
ergibt, die auf den Betroffenen zeigt. Um eine solche Linie zu bauen, könnt ihr auch
einen festen Punkt (z.B. einen Baum, Kirchturm usw.) auf der anderen Seite des
Sees nutzen. Ein Helfer kann aber nur eine Linie betrachten. Also muss er sich auch
die Entfernung zum Verunfallten merken (z.B. „Mitte des Sees“, im ersten Viertel, …).
Genauer wird es mit zwei Helfern. Der zweite Helfer stellt sich in einigem Abstand
(möglichst mindestens 10m) vom ersten Helfer entfernt und erstellt wie gerade beschrieben auch eine Linie, die auf den Ertrinkenden zeigt. Die Linien kreuzen sich
also und so ist es möglich, eine genaue Position auf dem Wasser zu beschreiben.
Beide Helfer weisen den Retter nun mit Zurufen („ nach links“, „nach rechts“, „weiter
geradeaus“), Handzeichen oder mit Funkgerät (falls Rettungskräfte mit einem Boot
eingetroffen sind) ein, wo er hin muss.
Trotzdem kann ein Versunkener auch in stillen Gewässern unter Wasser abgetrieben
werden!
Folgende Grafik zeigt Euch, wie eine Schnittpeilung aussehen kann.
Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015
Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung
© 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken
Seite 9 von 18
1111
7. Rettung mit einem Boot
Ist eine zu rettende Person weit vom Ufer entfernt, ist die Rettung mit einem Boot am
geeignetsten. Wir unterscheiden die Rettung mit einem Ruderboot mit nur einem
Helfer, die Ruderbootrettung mit zwei Helfern und die Motorbootrettung.
Ruderboote, ob aus Holz oder als Schlauchboot, sind normal
eher klein und beginnen leicht zu schwanken. Sie eignen sich
daher oft nur zur Rettung im stillen Gewässer. Durch ihre
Bauart muss dem Retter also bewusst sein, dass das Boot
durch den Ertrinkenden leicht zum Kentern gebracht werden
kann. Ein sicherer Umgang mit dem Boot ist ebenfalls wichtige
Voraussetzung. Wenn vorhanden, sollte der Retter eine
Rettungsweste tragen und vor dem ersten Kontakt den in Not
geratenen ansprechen, beruhigen und ihm wenn möglich
Rettungs(hilfs)mittel zuschieben.
Es ist schwer den Betroffenen im Auge zu behalten, da man in
der Regel im Ruderboot mit dem Rücken zur Fahrtrichtung
sitzt. Um ihn nicht zu verlieren, fährt man mit dem Heck voraus
auf den Betroffenen zu. Grundsätzlich ist die Rettung in einem
Ruderboot immer über das Heck durchzuführen. Eine Rettung
durch „Schwimmen vom Boot aus“ sollte in jedem Fall
vermieden werden, da man selbst meistens nicht mehr ins
Boot zurück kommt. Ist der Betroffene nicht ins Boot zu
bekommen, wird er am Boot fixiert und so zum Land
geschleppt (ist dies nicht möglich, muss ein einzelner Retter im
Boot ggf. den im Wasser verbleibenden Verunfallten am Boot
festhalten und auf weitere Hilfe warten).
Besser sieht alles mit zwei Helfern aus: Muss man einem
Versunkenen nachtauchen, bleibt dennoch einer auf dem Boot.
Der zweite Retter kann den Betroffenen auch am Boot festhalten und ihn
abschleppen. Außerdem ist es leichter, den Betroffenen „über den Rücken des
zweiten Helfers“ ins Boot zu bekommen („Rückenrutsche“).
Bei der Wasserwacht kommen zur Rettung auch Motorrettungsboote zum Einsatz.
Rettungsschwimmer sind oft Teil der Bootsbesatzung und sollen daher auch den
Aublauf an Bord kennen. Folgende Regeln gibt es zu beachten:
 Wird ein Verunglückter mit einer Trage ein- oder ausgeladen, muss er auf der
Trage angeschnallt werden.
 Während der Bootsfahrt wird der Verunglückte abgeschnallt, damit bei einem evtl.
Kentern des Bootes der Verunfallte ggf. selbst schwimmen kann oder aber besser
gerettet werden kann (das wäre bei einem „Verunfallten + Trage“ schwer).
 An Bord muss dem Geretteten eine Rettungsweste angelegt werden (am besten
vorbereiten, bevor der Betroffene an Bord kommt).
Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015
Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung
© 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken
Seite 10 von 18
1111
8. Rettung durch Schwimmen
Eine Wasserrettung durch Schwimmen stellt die letzte Möglichkeit dar, jemandem zu
helfen. Sie ist für den Retter mit Lebesgefahr verbunden und fordert zwingend, den
Eigenschutz ganz wesentlich zu beachten! Eigenschutz geht vor! Eine Rettung
muss überlegt, sicher und zügig durchgeführt werden. Eine genaue Beurteilung der
Situation ist daher sehr wichtig. Folgende Punkte gilt es zu bedenken:
Eigene Situation
 Reicht meine Ausbildung für diese Rettung aus?
 Bin ich körperlich und gesundheitlich fit genug?
Situation des Ertrinkenden?
 Ist mein Einsatz im Wasser zur Lebensrettung notwendig?
 Kann ich auf andere Weise helfen?
 Stimmen das Körper- und Kräfteverhältnis?
Äußere Umstände
 Wie ist das Gewässer beschaffen
 Jahreszeit / Wetter
 Welche Rettungs(hilfs)mittel stehen zur Verfügung?
Eine Rettung durch Schwimmen sollte folgendermaßen durchgeführt werden:











Hinderliche Kleidung ablegen
Rettungs(hilfs)mittel mitnehmen
Unglückstelle merken
Punkt aussuchen wo man wieder an Land gehen kann
Nicht in unbekanntes Gewässer springen
Langsam ins Wasser gehen – abkühlen
Zügige aber kraftsparende Schwimmart wählen
Betroffenen ständig beobachten
Abstand halten zur Beobachtung und Beurteilung des Betroffenen
Nochmals Sicherheit beachten
Ertrinkenden von hinten anschwimmen
Am Besten den Betroffenen mit
entsprechendem Abstand abschleppen.
Hilfe
eines
Rettungs(hilfs)mittels
und
Nie einen Verunfallten berühren, der sich in unberechenbarem Zustand befindet.
Lieber abwarten. Ist der zu Rettende erschöpft, ist die Rettung etwas gefahrloser.
Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015
Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung
© 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken
Seite 11 von 18
1111
Zusätzlich sollte der Retter folgende Schutzmaßnahmen ergreifen:




Dem Betroffenen nie den Rücken zukehren
In der Nähe des Betroffenen Abwehrhaltung einnehmen
Hände und Füße zu Abwehr bzw. Rückstoßbewegungen bereithalten
Bei drohender Gefahr:
 mit dem Oberkörper nach hinten werfen und sich mit den Füßen abstoßen
 Sich mit Händen und Füßen vom Betroffenen ab- und wegstoßen
 Abtauchen und wegschwimmen
 Nur von hinten erneut nähern
Fühlt sich der Retter während des Rettungsversuches nicht wohl, weil er seine Kräfte
überschätzt hat oder die Situation unterschätzt hat (Kreislaufprobleme, Krämpfe, …),
so muss auch er um Hilfe rufen und den Rettungsversuch abbrechen. Dies gilt vor
allem für Jugendliche!
9. Transportschwimmen
Transportschwimmen kann nur angewendet werden, wenn der Betroffene klar
ansprechbar ist und auf Anweisungen reagieren kann. Ist der zu Rettende in Panik,
muss
eine
andere
Rettungsschwimmtechnik
angewendet
werden.
Transportschwimmen dient nur dazu, übermüdete, erschöpfte oder anderweitig
geschwächte Schwimmer ans Ufer zu bringen.
In der Wasserwacht werden zwei Arten vom Transportschwimmen ausgebildet:
9.1. Das Schieben
Der Hilfsbedürftige liegt mit gestreckten Armen
möglichst gerade in Rückenlage. Dabei sollte er
ein Hohlkreuz machen und den Helfer nicht
ansehen, da er sonst vom Helfer schwerer zu
schieben ist. Der Helfer schwimmt in Brustlage.
Vorteile:
 Der Helfer kann normal Brustschwimmen
 Der Helfer kann den Hilfsbedürftigen beobachten
 Der Helfer sieht wohin er schwimmt
Nachteile:
 Der Hilfsbedürftige muss mitarbeiten
 Der Hilfsbedürftige muss die richtige Schwimmlage kennen.
Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015
Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung
© 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken
Seite 12 von 18
1111
9.2. Das Ziehen zu zweit
Der „Transport“ einer hilfsbedürftige Person ist für zwei
Helfer wesentlich leichter als nur für einen. Es gibt zwei
Möglichkeiten, jemanden zu zweit zu transportieren:
entweder befindet sich der Betroffene in Rückenlage und
die beiden Helfer halten ihn mit je einem Arm in der
Achselhöhle. Die Helfer schwimmen so seitlich und sind
dem Verunfallten zugewandt.
Oder der Betroffene befindet sich ebenso wie die beiden Helfer in Brustlage und hält sich selbst an je einer
Schulter der Retter fest. Diese Option kommt in Frage,
wenn die Helfer mit diesem „normalen Brust-Schwimmstil“ besser zurecht kommen. Wegen des hier fehlenden Blickkontaktes zum Verunfallten ist jedoch die
erste Variante zu bevorzugen.
Vorteile:
 Die Helfer teilen sich die Anstrengung
 Die Helfer können den Hilfsbedürftigen gut beobachten
 Die Helfer können dem Hilfsbedürftigen gut zureden und beruhigen
Nachteile:
 Der Hilfsbedürftige darf nicht in Panik geraten
 Bei Variante 2 kann er nicht gut beobachtet werden
 Bei Variante 2 sind die Helfer einer größeren Gefahr der
 Umklammerung durch den zu rettenden ausgesetzt.
10. Abschleppen mit Abschleppgriffen
Während beim Transportschwimmen der Verunglückte „mithelfen“ muss, ist es mit
den Abschleppgriffen auch möglich, eine völlig erschöpfte Personen (ohne deren Mithilfe) bzw. auch eine bewusstlose Person ans Ufer zu bringen. Bei allen Abschleppgriffen muss man darauf achten, dass der Betroffene immer mit dem Kopf über Wasser ist. Auch muss man sich regelmäßig über den Bewusstseinszustand des Verunfallten informieren (z.B. mit ihm reden) und darauf achten, dass er nicht in Panik gerät. Bei allen Abschleppgriffen liegt die hilfsbedürftige Person in Rückenlage.
Folgende Abschleppgriffe gibt es:
 Achselschleppgriff (er ist der bevorzugte Schleppgriff)
 Kragenschleppgriff (bei bekleideten Verunfallten)
 Oberarmschleppgriff
 Seitlicher Schleppgriff
 Kopfschleppgriff (nur in Ausnahmefällen, z.B. bei starken Arm-/Schulterverletzungen)
 Kinnschleppgriff (nur in Ausnahmefällen, z.B. bei starken Arm-/Schulterverletzungen)
 Haarschleppgriff (nur in Ausnahmefällen, z.B. bei starken Arm-/Schulterverletzungen)
Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015
Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung
© 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken
Seite 13 von 18
1111
Der am häufigsten verwendete Abschleppgriff ist
der Achselschleppgriff Gerne könnt ihr Euch im
Lehrbuch Rettungsschwimmen die einzelnen
Griffe nochmal durchlesen (S. 127 – 130).
11. Abschleppen mit Fesselschleppgriffen
Die Fesselschleppgriffe sind die wichtigsten Abschleppgriffe, da jeder kann mit ihnen
ans Ufer gebracht werden. Es ist völlig egal, ob derjenige panisch reagiert, bei
klarem Bewusstsein oder ob er bewusstlos ist.
Der Standard-Fesselschleppgriff nach Flaig ist wohl der am häufigsten angewendete
Griff, denn jede Befreiung aus einer Umklammerung endet im StandardFesselschleppgriff.
Der Retter…
 …fasst mit seiner rechten Hand das linke
Handgelenk des Betroffenen hinter dessen
Rücken und drückt Hand und Unterarm nach
oben sowie gegen dessen Rücken, so dass
er eine flache Lage des Verunfallten erzwingt.
 …greift mit der linken Hand dessen Kinn
 …schwimmt, den Betroffenen vor sich
haltend, in Rückenlage mit kraftvoller Schwunggrätsche.
Der Griff kann auch mit umgekehrter Handhaltung durchgeführt werden. Wichtig ist,
dass die Hand am Kinn nicht an den Hals des Betroffenen abrutscht und ihm die
Atemwege beeinträchtigt.
Ein weiterer Fesselschleppgriff ist der Seemanns-Fesselschleppgriff, der jedoch nur
in Ausnahmefällen Vorteile gegenüber dem Standard-Fesselschleppgriff hat.
Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015
Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung
© 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken
Seite 14 von 18
1111
12. Tauchen
Tauchen wird nötig, wenn eine verunglückte Person im Wasser
untergegangen ist und der Retter zur Rettung nachtauchen muss.
bereits
Grundsätzliches:






Nach Möglichkeit mit Sicherung tauchen (z.B.: Leine, Gurt, o.ä.)
Schwimmbrille ist verboten, da kein Druckausgleich gemacht werden kann.
Nie alleine oder unbeobachtet tauchen (andere Helfer informieren)
Nur tauchen, wenn man einen Druckausgleich machen kann
Bei Erkrankungen im Hals-Nasen-Ohren-Bereich nicht tauchen!
Vor dem Tauchgang normal atmen! Nicht Hyperventilieren!
Druckausgleich:
 Über eine röhrenartige Verbindung zwischen dem Mittelohr und dem
Nasenrachenraum (die „eustachische Röhre“) erfolgt ein Ausgleich der
Druckunterschiede, die beim Tieftauchen durch den Wasserdruck entstehen.
 Gefahren bei Tieftauchen ohne Druckausgleich:
 Beschädigung des Trommelfells
 Eindringen von Wasser in Mittel- und Innenohr. Hier folgt eine Störung
des Gleichgewichtssinns mit Orientierungsverlust.
 Durchführung des Druckausgleichs möglich durch:
 Schluckbewegungen
 Kaubewegungen
 „Nase zuhalten und leicht dagegen blasen“
Streckentauchen
Beim Streckentauchen wird versucht, unter Wasser eine bestimmte Strecke zurückzulegen. Dies kann nützlich sein, wenn
man z.B. einen Uferabschitt nach jemandem absuchen muss,
oder um unter Wasser von einer Gefahr wegzutauchen. Anders
als beim normalen Brustschwimmen beschreiben die Arme
einen Halbkreis als Schwimmbewegung. Sie werden also bis
zu den Oberschenkeln geführt. Anschließend werden die Arme
eng am bzw. unter dem Körper wieder nach vorne genommen.
Bemerkt man unter Wasser den ersten Einatemzwang, ist es
möglich durch Luftausatmen oder Schluckbewegungen noch
einige weitere Tauchzüge zu machen.
Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015
Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung
© 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken
Seite 15 von 18
1111
Tieftauchen
Hier wird „Tieftauchen kopfwärts“ und „Tieftauchen fußwärts“ unterschieden. Kopfwärts Tieftauchen bietet sich vor allem im klaren Gewässer an (z.B. im Schwimmbad). In allen trüben oder unbekannten Gewässern wird fußwärts getaucht. Im Folgenden werden beide Tauchtechniken beschrieben:
Kopfwärts Tieftauchen
Von der Wasseroberfläche aus
…beginnt man in Brustlage mit nach vorne gestreckten Armen
…winkelt seinen Oberkörper nach unten durch Beugen der Hüfte ab
…streckt den Körper wieder und hebt dabei die Beine aus dem Wasser
…schwimmt nun mit kräftigen Tauchzügen nach unten
…führt dabei kontinuierlich den Druckausgleich durch.
Fußwärts Tieftauchen
Von der Wasseroberfläche aus
 beginnt man in senkrechter Körperhaltung
 hebt seinen Körper mit einer kräftigen
Schwunggrätsche der Beine und
gleichzeitigem Anlegen der Arme an den
Körper aus dem Wasser
 taucht nun senkrecht ab (dabei ausatmen)
 unterstützt das Abtauchen ggf. durch eine
Aufwärtsbewegung mit den Armen
 führt dabei kontinuierlich den
Druckausgleich durch.
Auftauchen
Beim Auftauchen streckt man eine Hand nach oben und dreht sich dabei
schraubenähnlich nach oben. So lassen sich Zusammenstöße mit anderen
Badegästen, Surfern vermeiden.
Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015
Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung
© 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken
Seite 16 von 18
1111
13. Rettungsmittel – Rettungshilfsmittel
Grundsätzlich unterscheiden wir Rettungsmittel und Rettungshillfsmittel. Die
gängigsten Rettungsmittel sind:







Rettungsring
Rettungsball mit Leine
Rettungswurfsack (Wurfretter)
Rettungsstange
Rettungsgurt mit Leine
Rettungsboje
Gurtretter
Rettungshilfsmittel in der Wasserrettung sind alle Gegenstände, die schwimmen
können und für den Retter eine gewisse Distanz zum Verunfallten ermöglichen.
Bitte sammelt Begriffe für Rettungs(hilfs)mittel
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
___________________________________________________________________
Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015
Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung
© 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken
Seite 17 von 18
1111
14. Die wichtigsten Knoten
Knoten werden benötigt z.B. zur eigenen Sicherung oder zum Befestigen der Leine
an einem Rettungsball. Einige Knoten zu kennen ist daher für jeden
Rettungsschwimmer zwingend erforderlich. Grundsätzlich soll ein Knoten folgende
Anforderungen erfüllen:
 Sicher halten
 Leicht zu schlagen sein (hergestellt werden)
 Leicht lösbar sein (auch in nassem Zustand)
Um die Knoten richtig zu lernen, fragt Ihr am besten einen Ausbilder
Rettungsschwimmen, einen Bootsführer oder einen Rettungstaucher. Sie können es
bestimmt. Hier ist aber viel Übung nötig. Im Folgenden sind die wichtigsten Knoten
mit ihrem Verwendungszweck aufgeführt:
 Der Achtknoten ist ein wichtiger Stopperknoten.
 Der Kreuzknoten
Er dient dazu, zwei gleich starke Leinenenden zu verbinden.
 Der Schotstek
Er dient dazu zwei ungleich starke Leinenenden zu verbinden.
 Der Palstek
Mit ihm stellt man ein festes Auge her, das nicht zuschlippt (das sich nicht
zuzieht).
 Der doppelte Palstek
Mit ihm bildet man zwei feste Augen, die nicht zuschlippen. Er kann
behelfsmäßig als Rettungsgurt mit Leine verwendet werden.
 Der Webeleinstek
Er wird verwendet, um eine Leine kurzfristig an einem Pfosten, Poller, Ring
oder einer Reling zu befestigen. Er kann gesteckt oder gelegt werden.
 Leine aufschießen
 Der Roringstek
Er eignet sich vor allem zum dauerhaften Festmachen einer Leine an einer
Stange oder zum anstecken an einen Ring (z.B. beim Rettungsball).
 Der Stopperstek
Mit ihm kann eine Hilfsleine an ein unter Spannung stehendes Seil geknotet
werden.
 Rundtörn
 Belegen einer Klampe
Bilder und Beschreibungen zu den Knoten findet ihr zum nachlesen im Lehrbuch
„Rettungsschwimmen“ auf den Seiten 175 bis 179.
Viel Spaß beim Üben!
Wasserwacht Bayern – Rettungsschwimmwettbewerbe Jugend 2014 – 2015
Arbeitshilfe Wasserwacht-Wissen, Thema: Fremdrettung
© 2013 Wasserwacht BV Ober- & Mittelfranken
Seite 18 von 18