Presseinformation_Die bevorstehende Abstimmung im

Presseinformation im Vorfeld der entscheidenden Abstimmung im Agrarausschuss am 4.3.2015
Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg fordert ein
klares Ja zur Volksinitiative „Gegen Massentierhaltung“
Am kommenden Mittwoch, den 4.3.2015 entscheiden die Parteien im Agrarausschuss über die
Zustimmung oder Ablehnung der Volksinitiative gegen Massentierhaltung. Seit der viel beachteten
Sitzung im Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (ALUL)
am 14. Januar 2015 ist einiges passiert: Die Initiatoren der Volksinitiative „Gegen Massentierhaltung“
haben ihre Forderungen konkretisiert und mit den drei großen Parteien im Landtag vertiefende
Sondierungsgespräche geführt.
„Die Gespräche verliefen durchwegs in sehr positiver Atmosphäre. So wurden wir von allen Parteien
für unsere richtungsweisende Initiative und unser Engagement gelobt, andererseits vermissen wir
vor allem bei der SPD ein klares Bekenntnis, sich unseren Forderungen anzuschließen“, so Michael
Wimmer, Sprecher des Aktionsbündnisses Agrarwende Berlin-Brandenburg. „Selbst wenn die
Koalitionsparteien unsere erfolgreiche Volksinitiative nicht zu hundert Prozent annehmen, erwarten
wir, dass sie unsere inhaltlichen Forderungen substantiell aufgreifen. Mit Spannung beobachten wir
daher, wie die koalitionsinterne Diskussion verläuft, da die LINKE klar zu erkennen gab, dass sie
unsere Forderungen teilt und unterstützen würde. Es liegt jetzt also an der SPD, die im eigenen
Koalitionsvertrag getroffene Absicht, sich für eine regionalverträgliche, tierartgerechte und
flächengebundene Tierhaltung einzusetzen, mit Leben zu füllen."
Die Regierung hat die Möglichkeit, die Forderungen der Volksinitiative auf Landesebene
umzusetzen. Dazu legten die Initiatoren der Volksinitiative den Politikern noch einmal
konkretisierte, zeitlich klar geregelte Maßnahmen vor. Diese beziehen sich vor allem auf:
1.
Einführung des Verbandsklagerechtes
Die Einführung des Mitwirkungs- und Klagerechts für anerkannte Tierschutzverbände in Form
der Anfechtungsklage mit den entsprechenden Informations- und Mitwirkungsrechten. Dies
ermöglicht es anerkannten Tierschutzorganisationen gegen Genehmigungen,
Verwaltungsakte oder auch gegen Untätigkeit von Behörden zu klagen. Ziel dabei: Die
Gewährleistung, dass verwaltungsrechtliche Verfahren auch im Tierschutz den rechtlichen
Vorgaben entsprechen.
Auf Bundesebene verfolgt die SPD seit vielen Jahren diesen Ansatz, 2013 brachte die SPDFraktion hierzu sogar einen eigenen Antrag im Bundestag ein, auf dem unsere Forderung
auch Bezug nimmt. Bisher verschließt sich die Landes-SPD in Brandenburg jedoch dieser
Forderung. In anderen Bundesländern, u.a. Bremen, NRW, Saarland, Hamburg, RheinlandPfalz und Schleswig Holstein gibt es dieses bereits.
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2.
Den Ausstieg aus dem Kupieren von Schwänzen und Schnäbeln
Verbot des Kupierens und Aufstallung kupierter Legehennen ab Kalenderjahr 2017, bei
Mastgeflügel oder Mastschwein ab 2018. Hier haben wir der Landesregierung einen
größtmöglichen Puffer eingebaut, um die Ergebnisse aus Niedersachsen abzuwarten und
gleichzeitig wertvolle Zeit zu gewinnen, um die betroffenen Betriebe in die Lage zu versetzen,
diese Vorgabe reibungslos umsetzen zu können.
Hierzu empfehlen wir der Landesregierung einen Landesaktionsplan Tierhaltung aufzulegen,
um die Betriebe bei dieser großen Aufgabe aktiv zu begleiten. Der Landesaktionsplan
bestünde wesentlich aus den Elementen Beratung, der Einrichtung von
Demonstrationsbetrieben sowie der wissenschaftliche Begleitung.
3.
4.
Änderungen beim Agrarförderprogramm (AFP)
Die ausschließliche Förderung artgerechter Tierhaltung. Die Landesregierung hat die
Möglichkeit, die innerhalb des GAK-Rahmenplans vorgesehenen Freiräume für eine
tiergerechte, flächengebundene und regionaltypische Tierhaltung zu nutzen.
Umsetzungsmöglichkeiten sind:

Verzicht auf die Basisförderung – lediglich Stallbauten, die unter die
Premiumförderung fallen, werden finanziell gefördert  ein MEHR an Tierwohl ist
vorprogrammiert.

Orientierung der Förderung an den Bestandsgrößen: Finanzielle Mittel nur für
Betriebe, deren Betriebsgröße im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes
(BImschG) keine Öffentlichkeitsbeteiligung benötigt.
Das Einsetzen eines Tierschutzbeauftragten im Land Brandenburg
Dieser ist unabhängig und trägt dazu bei, Missstände zu verhindern, in konkreten
Verdachtsfällen notwendige Maßnahmen einzufordern und gesellschaftliche sowie politische
Weichenstellungen zu veranlassen. Der Tierschutzbeauftragte ist nicht mit dem
Tierschutzbeirat zu verwechseln, der weisungsgebunden und nicht öffentlich arbeitet.
Zudem fordert die Volksinitiative die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene mit weiteren
Themen wie Antibiotika oder der Gülleverordnung zu beschäftigen und diese beispielsweise mit
Bundesratsinitiativen voranzubringen.
Jochen Fritz, Initiator der Volksinitiative „Gegen Massentierhaltung“: „Wir werden uns nicht mit
halbgaren Kompromissen zufrieden geben – Brandenburg braucht eine Veränderung im Bereich
Tierschutz. Die Bevölkerung steht hinter uns und lehnt sich gegen Megamastanlagen, Tierquälerei
und Willkür der öffentlichen Hand auf. Jetzt hat die Regierung die Chance, längst überfällige
Veränderungen in der Tierhaltung und der Förderpolitik konsequent auszuarbeiten und umzusetzen.
Hier unterstützen wir sie gerne und hoffen auf ein JA zur Volksinitiative am kommenden Mittwoch.“
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Nach der abschließende Beratung über die Stellungnahme des ALUL zur Volksinitiative gegen
Massentierhaltung am 4.3.2015 wird der Hauptausschuss am 18. März ein endgültiges Ergebnis
festsetzen.
Die konkretisierten Forderungen finden Sie als PDF-Anhang in dieser E-Mail. Weitere Fragen
beantworten Ihnen gerne Jochen Fritz und Michael Wimmer.
Kontakt
Jochen Fritz
Kampagne Meine Landwirtschaft
Tel.: 030 28 48 24 38
Mobil: 0171 8229719
E-Mail: [email protected]
Michael Wimmer
Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau
Berlin Brandenburg (FÖL) e.V.
Tel.: 030 284824-39
Mobil: 0179 4527147
E-Mail: [email protected]
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