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Kinderwunschbehandlung für Unverheiratete
Bei ungewollter Kinderlosigkeit unterstützt nun auch
Sachsen unverheiratete Paare
01.07.2016 - 09:37 - Kategorie: Kinder und Familie - (lifepr)
https://ptext.de/n/1111499
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Ab dem 1. Juli 2016 unterstützt der Freistaat Sachsen in
Zusammenarbeit mit dem Bund unverheiratete Paare bei der
Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen.
Die Bundesförderrichtlinie zur "Unterstützung von Maßnahmen der
assistierten Reproduktion" wurde bereits im Januar 2016 auf
unverheiratete Paare erweitert. Voraussetzung für die ergänzende
finanzielle Hilfe ist die Kofinanzierung durch das Bundesland, in dem
die Paare leben.
"Ich freue mich, dass Sachsen als sechstes Bundesland nun auch
unverheiratete Paare bei der Kinderwunschbehandlung unterstützt.
Ein unerfüllter Kinderwunsch ist eine große Belastung für Paare medizinische Unterstützung darf da nicht vom Trauschein
abhängen. Familie ist da, wo Menschen bereit sind, füreinander
einzustehen und dauerhaft Verantwortung zu übernehmen.
Unverheiratete Paare, die sich Kinder wünschen zu benachteiligen,
ist nicht zeitgemäß", erklärte Bundesfamilienministerin Manuela
Schwesig.
Seit 2012 regelt die "Richtlinie des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten
Reproduktion" die finanzielle Unterstützung für ungewollt kinderlose
Paare bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen.
Seit Januar 2016 wurde die Bundesförderung erweitert, so dass nun
auch unverheiratete Paare mit unerfülltem Kinderwunsch eine
ergänzende finanzielle Unterstützung durch das
Bundesfamilienministerium erhalten können, wenn sie ihren
Hauptwohnsitz in einem Bundesland haben, das sich finanziell mit
einem entsprechenden Landesförderprogramm beteiligt. Der
Freistaat Sachsen förderte bereits seit 2009 mit einer eigenen
Richtlinie "Maßnahmen der künstlichen Befruchtung" für ungewollt
kinderlose Ehepaare. Nun profitieren auch unverheiratete Paare mit
unerfülltem Kinderwunsch von der geänderten Regelung.
Bisher bestehen Bund-Länder-Kooperationen mit MecklenburgVorpommern, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und
Berlin. Weitere Länder wollen die Öffnung ihrer Landesprogramme
zugunsten unverheirateter Paare auch noch in diesem Jahr
umsetzen.
Die Bundförderrichtlinie gewährt grundsätzlich ergänzende
Quelle: http://www.lifepr.de/pressemitteilung/bundesministe
rium-fuer-familie-senioren-frauen-und-jugend/Kinderwunsch
behandlung-fuer-Unverheiratete/boxid/601462
Das ptext Presseportal ist ein Projekt der digi.ch GmbH.
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Bei ungewollter Kinderlosigkeit unterstützt nun auch
Sachsen unverheiratete Paare
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finanzielle Unterstützung beim ersten bis vierten Behandlungszyklus
nach Art der In-vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatischen
Spermieninjektion (ICSI).
Konkret tragen der Bund und die beteiligten Länder bei
Kinderwunschpaaren gemeinsam bis zu 50 Prozent der
Selbstkosten, die ihnen nach Abrechnung mit ihrer Krankenkasse
verbleiben. Dies stellt eine erhebliche finanzielle Hilfe dar, da die
Maßnahmen der assistierten Reproduktion im Regelfall hohe Kosten
verursachen.
Mehr Informationen im Internet unter: https://www.informationsportalkinderwunsch.de/
Quelle: http://www.lifepr.de/pressemitteilung/bundesministe
rium-fuer-familie-senioren-frauen-und-jugend/Kinderwunsch
behandlung-fuer-Unverheiratete/boxid/601462
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