28.06.2016 Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen Informationsveranstaltung "Aktuelles zum Gefahrstoffrecht" Cordula Wilrich und Volkmar Schröder Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Wichtige technische Regeln für Gase Tätigkeit ortsbewegliche Druckgasbehälter Gefährdungsbeurteilung Befüllen, Bereithalten, Entleeren Innerbetriebliche Beförderung Lagerung ortsfeste Druckanlagen für Gase TRGS 407 TRBS 3145 / TRGS 745 TRGS 510 TRBS 3146 / TRGS 746 TRBS 3146 / TRGS 746 Weitere technische Regeln, die nicht nur, aber auch für Gase gelten Explosionsschutz Gesundheitsgefahren TRBS 2152 / TRGS 720 (und folgende) TRGS 402 (inhalative Exposition) Laboratorien 28.06.2016 TRGS 526 Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen 2 Die "speziellen" technischen Regeln für Gase Die drei neuen technischen Regeln wurden erstmals 2013 / 2014 veröffentlicht Inzwischen gibt es neu gefasste Versionen von 2016 TRGS 407, Ausgabe Februar 2016 "Tätigkeiten mit Gasen - Gefährdungsbeurteilung" TRBS 3145 / TRGS 745, Ausgabe Februar 2016 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" TRBS 3146 / TRGS 746, 726, Ausgabe zu April 2014 2016 erwarten "Ortsfeste Druckanlagen für Gase" Die TRGS 726 wird zur TRGS 746, die neue Fassung von 2016 ist beschlossen (nur noch nicht veröffentlicht) Download über die Internetseite der BAuA www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS.html www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Anlagen-und-Betriebssicherheit/TRBS/TRBS.html 28.06.2016 Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen 3 Technische Regeln für Gase - Begriffsbestimmung für Druckgasbehälter Druckgasbehälter sind Druckbehälter für Gase, unabhängig vom Druck. Zum Druckgasbehälter gehören die Ausrüstungsteile, die dessen Sicherheit beeinflussen können. Es werden ortsbewegliche und ortsfeste Druckgasbehälter unterschieden. Druckgasbehälter sind 1. ortsbewegliche Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2010/35/EU (TPED) bzw. der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV), 2. Druckgefäße im Sinne des Gefahrgutrechts (Flaschen, Großflaschen, Druckfässer, verschlossene Kryo-Behälter und Flaschenbündel), 3. Multiple-Element Gas Container (MEGC), Tanks und Batteriefahrzeuge im Sinne des Gefahrgutrechts, 4. einfache Druckbehälter im Sinne der Richtlinie 2009/105/EG bzw. der Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt (6. ProdSV), 5. Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 97/23/EG (PED) bzw. der Druckgeräteverordnung (14. ProdSV) für Gase sowie 6. andere Druckbehälter oder Kryo-Behälter für Gase, die von diesen Rechtsbereichen nicht erfasst sind, wie z. B. Behälter, die vor Inkrafttreten der PED in Verkehr gebracht worden sind. 28.06.2016 Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen 4 Technische Regeln für Gase - Begriffsbestimmung für Druckgasbehälter Druckgasbehälter sind Druckbehälter für Gase, unabhängig vom Druck. Zum Druckgasbehälter gehören die Ausrüstungsteile, die dessen Sicherheit beeinflussen können. Es werden ortsbewegliche und ortsfeste Druckgasbehälter unterschieden. Druckgasbehälter sind 1. … Druckgasbehälter: Oberbegriff für alle ortsbeweglichen und ortsfesten Behälter für Gase 2. … unabhängig von den unterschiedlichen im Inverkehrbringensrecht und Gefahrgutrecht verwendeten Begriffen 3. … diese technischen Regeln dienen dem Arbeitsschutz und sollen anwendbar sein, egal nach welchen Vorschriften ein Druckgasbehälter in Verkehr gebracht wurde 4. … 5. … keine getrennte Begriffsbestimmung für ortsbewegliche und ortsfeste Druckgasbehälter Kriterium für die Anwendbarkeit der Technischen Regel ist die Art, wie der Behälter betrieben wird 6. … 28.06.2016 wenn ein ortsbeweglicher Behälter ortsfest in eine Anlage eingebaut ist, dann ist er mit dieser zusammen zu bewerten Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen 5 TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung - Gliederung 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung 3.1 Gefahrstoffeigenschaften 3.1.1 3.1.2 3.1.3 Allgemeine Hinweise zu Eigenschaften Einteilung der Gase in Gruppen Gasgemische 3.2 Gefährdungsermittlung und -beurteilung 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 3.2.5 3.2.6 3.2.7 3.2.8 Allgemeine Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung Berücksichtigung der Eigenschaften von Gasen in der Gefährdungsbeurteilung Berücksichtigung von Gefährdungen durch Tätigkeiten mit Gasen unter Druck Berücksichtigung von Gefährdungen durch Freisetzung von Gasen Berücksichtigung von Gefährdungen durch Einwirkungen von außerhalb der Druckanlage Besondere Gefährdungen durch Tätigkeiten mit Acetylen Besondere Gefährdungen durch Tätigkeiten mit Sauerstoff Besondere Gefährdungen beim Mischen von Gasen 3.3 Festlegung von Betriebsparametern zur Auswahl bzw. Auslegung von Arbeitsmitteln Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen 6 28.06.2016 TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung - Gliederung 4 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gasen 4.1 Regelungen zu Schutzmaßnahmen 4.2 Schutzmaßnahmen beim Mischen von Gasen Anlage 1 Einteilung der Gase in Gruppen und gasspezifische Maßgaben Anlage 2 Einstufung von Gasgemischen Anlage 3 Gasgemische-Diagramm Anlage 4 Sicherheitstechnisch relevante Eigenschaften zur Beurteilung von Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Acetylen Literatur 28.06.2016 Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen 7 TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung - Gliederung 4 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gasen 4.1 Regelungen zu Schutzmaßnahmen 4.2 Schutzmaßnahmen beim Mischen von Gasen Anlage 1 Einteilung der Gase in Gruppen und gasspezifische Maßgaben Anlage 2 Einstufung von Gasgemischen Anlage 3 Gasgemische-Diagramm Anlage 4 Sicherheitstechnisch relevante Eigenschaften zur Beurteilung von Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Acetylen Literatur 28.06.2016 • Hauptaufgabe der Überabeitung war die Ergänzung von Anforderungen für Acetylen Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen 8 TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung - neue Anlage 4 zu Acetylen Sicherheitstechnisch relevante Eigenschaften zur Beurteilung von Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Acetylen A.4.1 Sicherheitstechnische relevante Kenngrößen von Acetylen A.4.2 Kondensation von Acetylen und Acetylenhydratbildung A.4.3 Vermeiden des Zerfalls von Acetylen durch Phlegmatisierung A.4.4 Zündenergie A.4.5 Zündtemperatur A.4.6 Explosionsdruck bei deflagrativem Zerfall von Acetylen A.4.7 Zerfallsverlauf in Rohrleitungen A.4.8 Detonationsanlaufstrecken in Rohrleitungen A.4.9 Bemessungsdrücke / Auslegungskriterien 28.06.2016 Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen 9 TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung - Gefahrstoffeigenschaften Eigenschaften von Gasen und ihre Bedeutung für die Gefährdungsbeurteilung • Hinweise insbesondere auf Eigenschaften, die von der Einstufung (noch) nicht erfasst werden, wie z.B. pyrophore Eigenschaften heftige Polymerisationsreaktionen adiabatische Verdichtung ‒ dadurch ggf. mögliche Erreichung von Zündtemperaturen ist zu berücksichtigen Sauerstoffgrenzkonzentration mögliche erstickende Wirkung 28.06.2016 Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen 10 TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung - Gefahrstoffeigenschaften Eigenschaften von Gasen und ihre Bedeutung für die Gefährdungsbeurteilung Eigenschaftsänderungen unter nicht atmosphärischen Bedingungen ‒ Betriebsbedingungen sind relevant für die Ermittlung sicherheitstechnischer Eigenschaften wie z.B. ‒ Explosionsgrenzen, Instabilität oder Reaktionen (wie z.B. Polymerisation) Korrosivität gegenüber / Kompatibilität mit Konstruktionswerkstoffen ‒ Eigenschaften des Gases sind relevant, aber auch z.B. ‒ Lösemittel oder korrosive Komponenten durch Reaktion mit Feuchtigkeit Kondensation und mögliche Entstehung von Unterdruck ‒ unterhalb der kritischen Temperatur z.B. bei Entnahme aus der Gasphase eines zweiphasigen Gases ‒ 28.06.2016 dadurch mögliches Eindringen von Luft (Sauerstoff) oder anderen Stoffen Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen 11 TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung - Freisetzung von Gasen • Zu berücksichtigende Freisetzungen werden untersetzt im Hinblick auf bestimmungsgemäßen Betrieb, wie z.B. ‒ Füll- und Entleervorgänge ‒ Spül- und Reinigungsvorgänge Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Betrieb, wie z.B. ‒ Ansprechen von Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitsventile, Berstscheiben) ‒ Leckagen Daraus resultiert auch die Festlegung von Gefahrenbereichen für entzündbare und akut toxische Gase Gefahrenbereich entspricht für entzündbare Gase dem explosionsgefährdeten Bereich 28.06.2016 Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen 12 TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung - Gasegruppen Gruppe 3: Gase mit einer kritischen Temperatur Tk > +65 °C: Diese Gase lassen sich bereits unter vergleichsweise geringem Druck verflüssigen. Innerhalb der Tabelle sind die Gase nach ihrer Entzündbarkeit und ihrer chemischen Stabilität in die Gruppen 3.1 bis 3.3 eingeteilt. Die Füllmenge wird üblicherweise gravimetrisch oder volumetrisch bestimmt. Unter geringem Druck zu verflüssigende Gase, Gruppe 3.1: nicht entzündbar, chemisch stabil Gas Tk in °C Sdp. in °C Rel. Dichte Korrosiv UN-Nr. KC Chlor Cl2 +144,0 -34,1 2,49 ja 1017 2TOC 28.06.2016 Stark oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren. Besondere Maßgaben: 1. Die Ventile müssen gasdicht schließende und unverlierbar mit dem Ventil verbundene Verschlussmuttern besitzen. Die Verschlussmuttern müssen geeignete, unbeschädigte Dichtungen haben. 2. Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden. 3. Gasberührte Ausrüstungsteile, die mit organischen Verunreinigungen wie Fett oder Öl verunreinigt sind, müssen vor dem Füllen gereinigt werden. 4. Das zu füllende Gas muss trocken sein, d.h. der Taupunkt muss < -10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen 13 TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung - Einstufung von Gasgemischen - • Erleichterung für nicht in Verkehr gebrachte Gemische Berechnungsmethoden für die Einstufung ‒ pseudokritische Temperatur ‒ Entzündbarkeit ‒ Oxidationskraft ‒ akute Toxizität 28.06.2016 Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen 14 TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung - Berechnungsmethoden - Beispiel oxidierende Gase Gasgemische sind oxidierend, wenn ihre Oxidationskraft größer als die von (synthetischer) Luft ist, also OP ≥ 23,5 % ܱܲ = ∑ୀଵ ݔܥ ∑ୀଵ ݔ + ∑ୀଵ ܭܤ ∙ 100% xi Stoffmengenanteil des i:ten oxidierenden Gases, in % Ci Sauerstoffäquivalenzkoeffizient des i:ten oxidierenden Gases Bk Stoffmengenanteil des k:ten inerten Gases, in % Kk Stickstoffäquivalenzkoeffizient des k:ten inerten Gases Werte für Ci und Kk sind in ISO 10156 28.06.2016 Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen 15 TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung - Beispielrechnung für Gasgemisch mit Chlor Aufgabe: Ist ein Gemisch aus 28 % Chlor und 72 % Stickstoff als oxidierendes Gas einzustufen? Aufgabe: Ist ein Gemisch aus 28 % Chlor und 72 % Argon als oxidierendes Gas einzustufen? Ci von Chlor: 0,7 und Kk von Stickstoff: 1 Ci von Chlor: 0,7 und Kk von Argon: 0,55 Ergebnis: Ergebnis: ܱܲ = 28 ∙ 0,7 ∙ 100 % = 19,6 % 28 + 1 ∙ 72 Das Gemisch ist nicht oxidierend ܱܲ = 28 ∙ 0,7 ∙ 100 % = 29 % 28 + 0,55 ∙ 72 Das Gemisch ist oxidierend • Bei Gasgemischen spielt für die Einstufung nicht nur die Konzentration der gefährlichen Komponente(n) sondern auch die Konzentration der inerten Komponente(n) eine Rolle 28.06.2016 Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen 16 TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung - Schnittstelle Beschaffung Betrieb Nummer 3.3 Festlegung von Betriebsparametern zur Auswahl bzw. Auslegung von Arbeitsmitteln Gaseigenschaften müssen in die Festlegung von Betriebsparametern (Druck, Temperatur) einfließen Auswahl von Konstruktionswerkstoffen auch relevant für Anforderungen an den Explosionsschutz ‒ z.B. Temperaturklasse, Grenzspaltweite Auslegung von Arbeitsmitteln, Druckgasbehältern, Druckanlagen ‒ entweder durch genaue Angabe der Betriebsparameter für ein Arbeitsmittel durch den Hersteller ‒ oder durch die entsprechenden Spezifikationen durch den Betreiber im Zuge der Auslegung bzw. Beschaffung 28.06.2016 Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen 17 TRBS 3145/TRGS 745 zu ortsbeweglichen Druckgasbehältern 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Gefährdungsbeurteilung 4 Schutzmaßnahmen 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9 Gefahrenbereiche Allgemeine Maßnahmen Füllen von ortsbeweglichen Druckgasbehältern Aufstellung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern Entleeren von ortsbeweglichen Druckgasbehältern Zusätzliche Maßnahmen für Batterieanlagen Innerbetriebliche Beförderung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern Instandhaltung Besondere Schutzmaßnahmen für den Brandfall Literatur 28.06.2016 Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen 18 TRBS 3145/TRGS 745 zu ortsbeweglichen Druckgasbehältern 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Gefährdungsbeurteilung 4 Schutzmaßnahmen 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9 • Regelungen zu Gefahrenbereichen wurden "vor die Klammer gezogen" Gefahrenbereiche Allgemeine Maßnahmen Füllen von ortsbeweglichen Druckgasbehältern Aufstellung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern Entleeren von ortsbeweglichen Druckgasbehältern Zusätzliche Maßnahmen für Batterieanlagen Innerbetriebliche Beförderung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern Instandhaltung Besondere Schutzmaßnahmen für den Brandfall Literatur 28.06.2016 • Neues Kapitel, aber keine neuen Inhalte Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen 19 TRBS 3145/TRGS 745 zu ortsbeweglichen Druckgasbehältern 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Gefährdungsbeurteilung • stark gekürzt 4 Schutzmaßnahmen • bisher enthaltene spezielle Anforderungen sind verschoben worden, z.B. Maßnahmen zu 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9 Gefahrenbereiche Allgemeine Maßnahmen Füllen von ortsbeweglichen Druckgasbehältern Instandhaltung Aufstellung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern Sauerstoff Entleeren von ortsbeweglichen Druckgasbehältern akut toxischen Gasen Zusätzliche Maßnahmen für Batterieanlagen Acetylen Innerbetriebliche Beförderung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern Instandhaltung Besondere Schutzmaßnahmen für den Brandfall Literatur 28.06.2016 Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen 20 Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Allgemeine Maßnahmen • Was ist beim Bereithalten zu beachten? Verwendung von Absperr- und Schutzeinrichtungen sichere Aufstellung, Schutz vor Umfallen aus SKG 004 der BG RCI 28.06.2016 Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen 21 Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen • Anforderungen z. B. an die zu füllenden Druckgasbehälter ‒ müssen den Gefahrgutvorschriften oder zumindest den dortigen Anforderungen an Betriebsbedingungen/wiederkehrende Prüfungen entsprechen Zugang zu Füllräumen ‒ nur von unterwiesenen oder fachkundigen Personen Vermeidung der Überfüllung ‒ wann darf manometrisch, wann muss gravimetrisch gefüllt werden, welche Kontrollen haben zu erfolgen ‒ Ausnahmen bei denen Befüllung durch Peilrohre überwacht werden darf Zusätzliche Maßnahmen für das Füllen von Tanks 28.06.2016 Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen 22 TRBS 3145/TRGS 745 zu ortsbeweglichen Druckgasbehältern 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen • neues Kapitel 3 Gefährdungsbeurteilung 4 Schutzmaßnahmen • fasst bisherige Regelungen zur Aufstellung aus den Kapiteln zum Bereithalten und zur Entleerung zusammen 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9 Gefahrenbereiche Allgemeine Maßnahmen Füllen von ortsbeweglichen Druckgasbehältern Aufstellung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern Entleeren von ortsbeweglichen Druckgasbehältern Zusätzliche Maßnahmen für Batterieanlagen Innerbetriebliche Beförderung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern Instandhaltung Besondere Schutzmaßnahmen für den Brandfall Literatur 28.06.2016 Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen 23 Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Aufstellung beim Bereithalten und Entleeren • Was ist Bereithalten? an Entnahmeeinrichtungen angeschlossene Reservebehälter zum baldigen Anschluss aufgestellte Behälter • Wann darf bereitgehalten werden? nur soweit erforderlich (die für den Fortgang der Arbeiten erforderlichen Druckgasbehälter und die gleiche Menge Reservebehälter) ‒ ansonsten Lagern gemäß TRGS 510 • Wo darf aufgestellt werden? nicht in Treppenräumen, Fluren etc. nicht unter Erdgleiche möglichst nicht in Räumen mit erhöhter Brandgefährdung 28.06.2016 Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen 24 Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Aufstellung in Räumen • Bei Aufstellung in Räumen Kennzeichnung der Räume Belüftung, erforderlichenfalls Gaswarneinrichtung basierend auf der Gefährdungsbeurteilung Beschränkung von Anzahl und Größe der Druckgasbehälter Ausnahmeregelungen für inerte Gase (u.a. bei Aufstellung unter Erdgleiche) 28.06.2016 Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen 25 Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Aufstellung in Räumen • Wann werden besondere Aufstellungsräume bzw. Aufstellplätze im Freien benötigt? unmittelbar erforderliche Anzahl Druckgasbehälter soll überschritten werden Batterieanlagen für entzündbare oder akut toxische Gase mit mehr als 6 Flaschen Druckfässer, Großflaschen oder ortsbewegliche Tanks pyrophore Gase • Was gilt für die besonderen Aufstellräume und Aufstellplätze keine anderweitige Nutzung besondere Anforderungen hinsichtlich Brandschutz ‒ Türen, Wände, gasdichte Abtrennung etc. 28.06.2016 Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen 26 Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Entleeren geeignete Entnahmeeinrichtungen (Druckminderer) verwenden Schlauchlängen auf erforderliches Mindestmaß beschränken Sichtprüfung, z.B. von Schlauchleitungen bei oxidierenden Gasen Öl- und Fettfreiheit beachten Anschlüsse ggf. auf Dichtigkeit überprüfen Vorschriften zur Bedienung der Armaturen beachten Ventile langsam öffnen bei entzündbaren Gasen ‒ explosionsgefährdete Bereiche beachten bei Gasen mit Gesundheitsgefahren ‒ Bereiche mit möglicher Gefährdung beachten 28.06.2016 Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen aus SKG 004 der BG RCI 27 TRBS 3146/TRGS 746 zu ortsfesten Druckanlagen für Gase Überarbeitung diente vor allem die Aufnahme der Anforderungen für Füllanlagen Änderung der Begriffsbestimmung für "ortsfeste Druckanlagen für Gase" Ortsfeste Druckanlagen für Gase im Sinne dieser Technischen Regel sind Druckanlagen gemäß TRBS 2141, soweit sie für Gase bestimmt sind. Sie beinhalten die ortsfesten Druckgasbehälter, die Füllanlagen, die verbindenden Rohrleitungen, die Ausrüstungsteile, ggf. vorhandene weitere Anlagenteile wie Verdampfer oder Pumpen sowie auch Ortsfeste Druckanlagen für Gase können auch ortsbewegliche Druckgasbehälter soweit diese an der Füllanlage vorhanden sind beinhalten. Dadurch vereinfacht sich die Integration der Anforderungen für Füllanlagen ‒ nur bei Anforderungen, die nicht für die Füllanlagen gelten sollen, muss dann explizit aufgezählt werden, also z.B. Behälter, Rohrleitungen etc. Nur wenige Anforderungen mussten speziell für Füllanlagen ergänzt werden 28.06.2016 Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen 28 TRBS 3146/TRGS 746 zu ortsfesten Druckanlagen für Gase 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Gefährdungsbeurteilung 4 Schutzmaßnahmen 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9 Gefahrenbereiche Allgemeine Maßnahmen Meldeeinrichtungen und Not-Aus-Systeme Ausrüstung von ortsfesten Druckanlagen für Gase Aufstellung von ortsfesten Druckanlagen für Gase Zusätzliche Maßnahmen für erdgedeckte ortsfeste Druckgasbehälter Prüfungen und Kontrollen Betrieb von ortsfesten Druckanlagen für Gase Besondere Schutzmaßnahmen für den Brandfall und den Notfall Anhänge 28.06.2016 Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen 29 TRBS 3146/TRGS 746 zu ortsfesten Druckanlagen für Gase 4.1 Gefahrenbereiche • nicht neu 4.2 Allgemeine Maßnahmen • vor die Klammer gezogen 4.3 Meldeeinrichtungen und Not-Aus-Systeme 4.4 • gilt auch für Füllanlagen, also für Ausrüstung von ortsfesten Druckanlagen für Gase 4.4.1 4.4.2 4.4.3 4.4.4 4.5 Allgemeine Anforderungen an die Ausrüstung "ortsfeste Druckanlagen Verdampfer für Flüssiggas für Gase" Zusätzliche Ausrüstung von Druckanlagen für entzündbare Gase Zusätzliche Ausrüstung von Druckanlagen für akut toxische Gase Aufstellung von ortsfesten Druckanlagen für Gase 4.5.1 Allgemeine Anforderungen an die Aufstellung 4.5.2 Zusätzliche Maßnahmen bei Aufstellung in Räumen 4.5.3 Zusätzliche Maßnahmen bei Aufstellung im Freien 4.6 Zusätzliche Maßnahmen für erdgedeckte ortsfeste Druckgasbehälter … dann weiter wie bisher 28.06.2016 Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen 30 TRBS 3146/TRGS 746 zu ortsfesten Druckanlagen für Gase 4.1 Gefahrenbereiche 4.2 Allgemeine Maßnahmen 4.3 Meldeeinrichtungen und Not-Aus-Systeme • nicht neu sondern Aufteilung in Ausrüstung und Aufstellung 4.4 Ausrüstung von ortsfesten Druckanlagen für Gase • die meisten Anforderungen gelten für die Behälter und die 4.4.1 Allgemeine Anforderungen an die Ausrüstung Füllanlagen, also für 4.4.2 Verdampfer für Flüssiggas 4.4.3 Zusätzliche Ausrüstung von Druckanlagen für entzündbare Gase "ortsfeste Druckanlagen für 4.4.4 Zusätzliche Ausrüstung von Druckanlagen für akut toxische Gase" Gase 4.5 Aufstellung von ortsfesten Druckanlagen für Gase • Spezifika für Füllanschlüsse / Füllanlagen sind ergänzt, wie 4.5.1 Allgemeine Anforderungen an die Aufstellung z.B. 4.5.2 Zusätzliche Maßnahmen bei Aufstellung in Räumen 4.5.3 Zusätzliche Maßnahmen bei Aufstellung im Freien verwechslungssicher, Schnellschlussarmaturen bei 4.6 Zusätzliche Maßnahmen für erdgedeckte ortsfeste Druckgasbehälter bestimmten Gasen etc. … dann weiter wie bisher 28.06.2016 Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen 31 TRBS 3146/TRGS 746 zu ortsfesten Druckanlagen für Gase • nicht neu 4.1 Gefahrenbereiche 4.2 Allgemeine Maßnahmen 4.3 • Brandschutzmaßnahmen (Schutz gegen Meldeeinrichtungen und Not-Aus-Systeme Brandlasten) haben ein separates Kapitel Ausrüstung von ortsfesten Druckanlagen für Gase bekommen 4.4 aber Unterteilung ist verbessert 4.4.1 4.4.2 4.4.3 4.4.4 Allgemeine Anforderungen an die Ausrüstung • Sicherheitsabstand und Begrenzung der Verdampfer für Flüssiggas Ausbreitung haben ein separates Kapitel Zusätzliche Ausrüstung von Druckanlagen für entzündbare Gase bekommen Zusätzliche Ausrüstung von Druckanlagen für akut toxische Gase hier 4.5 Aufstellung von ortsfesten Druckanlagen für werden Gase äquivalente Anforderungen zu entzündbaren und akut toxischen Gasen 4.5.1 Allgemeine Anforderungen an die Aufstellung zusammengezogen 4.5.2 Zusätzliche Maßnahmen bei Aufstellung in Räumen 4.5.3 Zusätzliche Maßnahmen bei Aufstellung im Freien 4.6 Zusätzliche Maßnahmen für erdgedeckte ortsfeste Druckgasbehälter … dann weiter wie bisher 28.06.2016 Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen 32 28.06.2016 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie Fragen? 28.06.2016 Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen 33
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