Die neu gefassten TRGS zu Tätigkeiten mit Gasen

28.06.2016
Die neu gefassten technischen Regeln
zu Tätigkeiten mit Gasen
Informationsveranstaltung "Aktuelles zum Gefahrstoffrecht"
Cordula Wilrich und Volkmar Schröder
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Wichtige technische Regeln für Gase
Tätigkeit
ortsbewegliche
Druckgasbehälter
Gefährdungsbeurteilung
Befüllen, Bereithalten, Entleeren
Innerbetriebliche Beförderung
Lagerung
ortsfeste
Druckanlagen für Gase
TRGS 407
TRBS 3145 / TRGS 745
TRGS 510
TRBS 3146 / TRGS 746
TRBS 3146 / TRGS 746
Weitere technische Regeln, die nicht nur, aber auch für Gase gelten
Explosionsschutz
Gesundheitsgefahren
TRBS 2152 / TRGS 720 (und folgende)
TRGS 402 (inhalative Exposition)
Laboratorien
28.06.2016
TRGS 526
Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen
2
Die "speziellen" technischen Regeln für Gase
Die drei neuen technischen Regeln wurden erstmals 2013 / 2014 veröffentlicht
 Inzwischen gibt es neu gefasste Versionen von 2016
TRGS 407, Ausgabe Februar 2016
"Tätigkeiten mit Gasen - Gefährdungsbeurteilung"
TRBS 3145 / TRGS 745, Ausgabe Februar 2016
"Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen,
Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren"
TRBS 3146 / TRGS 746,
726, Ausgabe zu
April
2014 2016
erwarten
"Ortsfeste Druckanlagen für Gase"
 Die TRGS 726 wird
zur TRGS 746,
die neue Fassung
von 2016 ist
beschlossen
(nur noch nicht
veröffentlicht)
Download über die Internetseite der BAuA
www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS.html
www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Anlagen-und-Betriebssicherheit/TRBS/TRBS.html
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Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen
3
Technische Regeln für Gase
- Begriffsbestimmung für Druckgasbehälter Druckgasbehälter sind Druckbehälter für Gase, unabhängig vom Druck. Zum Druckgasbehälter
gehören die Ausrüstungsteile, die dessen Sicherheit beeinflussen können. Es werden
ortsbewegliche und ortsfeste Druckgasbehälter unterschieden. Druckgasbehälter sind
1. ortsbewegliche Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2010/35/EU (TPED) bzw. der
Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV),
2. Druckgefäße im Sinne des Gefahrgutrechts (Flaschen, Großflaschen, Druckfässer,
verschlossene Kryo-Behälter und Flaschenbündel),
3. Multiple-Element Gas Container (MEGC), Tanks und Batteriefahrzeuge im Sinne des
Gefahrgutrechts,
4. einfache Druckbehälter im Sinne der Richtlinie 2009/105/EG bzw. der Verordnung über die
Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt (6. ProdSV),
5. Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 97/23/EG (PED) bzw. der Druckgeräteverordnung
(14. ProdSV) für Gase sowie
6. andere Druckbehälter oder Kryo-Behälter für Gase, die von diesen Rechtsbereichen nicht
erfasst sind, wie z. B. Behälter, die vor Inkrafttreten der PED in Verkehr gebracht worden sind.
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Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen
4
Technische Regeln für Gase
- Begriffsbestimmung für Druckgasbehälter Druckgasbehälter sind Druckbehälter für Gase, unabhängig vom Druck. Zum Druckgasbehälter
gehören die Ausrüstungsteile, die dessen Sicherheit beeinflussen können. Es werden
ortsbewegliche und ortsfeste Druckgasbehälter unterschieden. Druckgasbehälter sind
1. …
Druckgasbehälter: Oberbegriff für alle ortsbeweglichen und ortsfesten Behälter für Gase
2. …
 unabhängig von den unterschiedlichen im Inverkehrbringensrecht und Gefahrgutrecht
verwendeten Begriffen
3. …
 diese technischen Regeln dienen dem Arbeitsschutz und sollen anwendbar sein, egal
nach welchen Vorschriften ein Druckgasbehälter in Verkehr gebracht wurde
4. …
5. …
 keine getrennte Begriffsbestimmung für ortsbewegliche und ortsfeste Druckgasbehälter
 Kriterium für die Anwendbarkeit der Technischen Regel ist die Art, wie der Behälter
betrieben wird

6. …
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wenn ein ortsbeweglicher Behälter ortsfest in eine Anlage eingebaut ist, dann ist er
mit dieser zusammen zu bewerten
Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen
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TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung
- Gliederung 1
Anwendungsbereich
2
Begriffsbestimmungen
3
Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
3.1 Gefahrstoffeigenschaften
3.1.1
3.1.2
3.1.3
Allgemeine Hinweise zu Eigenschaften
Einteilung der Gase in Gruppen
Gasgemische
3.2 Gefährdungsermittlung und -beurteilung
3.2.1
3.2.2
3.2.3
3.2.4
3.2.5
3.2.6
3.2.7
3.2.8
Allgemeine Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung
Berücksichtigung der Eigenschaften von Gasen in der Gefährdungsbeurteilung
Berücksichtigung von Gefährdungen durch Tätigkeiten mit Gasen unter Druck
Berücksichtigung von Gefährdungen durch Freisetzung von Gasen
Berücksichtigung von Gefährdungen durch Einwirkungen von außerhalb der Druckanlage
Besondere Gefährdungen durch Tätigkeiten mit Acetylen
Besondere Gefährdungen durch Tätigkeiten mit Sauerstoff
Besondere Gefährdungen beim Mischen von Gasen
3.3 Festlegung
von Betriebsparametern zur Auswahl bzw. Auslegung von Arbeitsmitteln
Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen
6
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TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung
- Gliederung 4
Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gasen
4.1 Regelungen zu Schutzmaßnahmen
4.2 Schutzmaßnahmen beim Mischen von Gasen
Anlage 1
Einteilung der Gase in Gruppen und gasspezifische Maßgaben
Anlage 2
Einstufung von Gasgemischen
Anlage 3
Gasgemische-Diagramm
Anlage 4
Sicherheitstechnisch relevante Eigenschaften zur Beurteilung von
Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Acetylen
Literatur
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TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung
- Gliederung 4
Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gasen
4.1 Regelungen zu Schutzmaßnahmen
4.2 Schutzmaßnahmen beim Mischen von Gasen
Anlage 1
Einteilung der Gase in Gruppen und gasspezifische Maßgaben
Anlage 2
Einstufung von Gasgemischen
Anlage 3
Gasgemische-Diagramm
Anlage 4
Sicherheitstechnisch relevante Eigenschaften zur Beurteilung von
Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Acetylen
Literatur
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• Hauptaufgabe der Überabeitung war die
Ergänzung von Anforderungen für Acetylen
Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen
8
TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung
- neue Anlage 4 zu Acetylen Sicherheitstechnisch relevante Eigenschaften zur Beurteilung von
Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Acetylen
A.4.1
Sicherheitstechnische relevante Kenngrößen von Acetylen
A.4.2
Kondensation von Acetylen und Acetylenhydratbildung
A.4.3
Vermeiden des Zerfalls von Acetylen durch Phlegmatisierung
A.4.4
Zündenergie
A.4.5
Zündtemperatur
A.4.6
Explosionsdruck bei deflagrativem Zerfall von Acetylen
A.4.7
Zerfallsverlauf in Rohrleitungen
A.4.8
Detonationsanlaufstrecken in Rohrleitungen
A.4.9
Bemessungsdrücke / Auslegungskriterien
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TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung
- Gefahrstoffeigenschaften Eigenschaften von Gasen und ihre Bedeutung für die Gefährdungsbeurteilung
• Hinweise insbesondere auf Eigenschaften, die von der Einstufung (noch)
nicht erfasst werden, wie z.B.
 pyrophore Eigenschaften
 heftige Polymerisationsreaktionen
 adiabatische Verdichtung
‒ dadurch ggf. mögliche Erreichung von Zündtemperaturen ist zu berücksichtigen
 Sauerstoffgrenzkonzentration
 mögliche erstickende Wirkung
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Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen
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TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung
- Gefahrstoffeigenschaften Eigenschaften von Gasen und ihre Bedeutung für die Gefährdungsbeurteilung
 Eigenschaftsänderungen unter nicht atmosphärischen Bedingungen
‒ Betriebsbedingungen sind relevant für die Ermittlung sicherheitstechnischer
Eigenschaften wie z.B.
‒ Explosionsgrenzen, Instabilität oder Reaktionen (wie z.B. Polymerisation)
 Korrosivität gegenüber / Kompatibilität mit Konstruktionswerkstoffen
‒ Eigenschaften des Gases sind relevant, aber auch z.B.
‒
Lösemittel oder korrosive Komponenten durch Reaktion mit Feuchtigkeit
 Kondensation und mögliche Entstehung von Unterdruck
‒ unterhalb der kritischen Temperatur z.B. bei Entnahme aus der Gasphase eines
zweiphasigen Gases
‒
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dadurch mögliches Eindringen von Luft (Sauerstoff) oder anderen Stoffen
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TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung
- Freisetzung von Gasen • Zu berücksichtigende Freisetzungen werden untersetzt im Hinblick auf
 bestimmungsgemäßen Betrieb, wie z.B.
‒ Füll- und Entleervorgänge
‒ Spül- und Reinigungsvorgänge
 Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Betrieb, wie z.B.
‒ Ansprechen von Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitsventile, Berstscheiben)
‒ Leckagen

Daraus resultiert auch die Festlegung von Gefahrenbereichen für
entzündbare und akut toxische Gase
 Gefahrenbereich entspricht für entzündbare Gase dem
explosionsgefährdeten Bereich
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Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen
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TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung
- Gasegruppen Gruppe 3: Gase mit einer kritischen Temperatur Tk > +65 °C:
Diese Gase lassen sich bereits unter vergleichsweise geringem Druck verflüssigen. Innerhalb der Tabelle
sind die Gase nach ihrer Entzündbarkeit und ihrer chemischen Stabilität in die Gruppen 3.1 bis 3.3
eingeteilt. Die Füllmenge wird üblicherweise gravimetrisch oder volumetrisch bestimmt.
Unter geringem Druck zu verflüssigende Gase,
Gruppe 3.1: nicht entzündbar, chemisch stabil
Gas
Tk in °C
Sdp. in °C
Rel. Dichte
Korrosiv
UN-Nr.
KC
Chlor
Cl2
+144,0
-34,1
2,49
ja
1017
2TOC
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Stark oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren.
Besondere Maßgaben:
1. Die Ventile müssen gasdicht schließende und unverlierbar mit dem Ventil verbundene Verschlussmuttern besitzen. Die
Verschlussmuttern müssen geeignete, unbeschädigte Dichtungen haben.
2. Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden.
3. Gasberührte Ausrüstungsteile, die mit organischen Verunreinigungen wie Fett oder Öl verunreinigt sind, müssen vor dem Füllen
gereinigt werden.
4. Das zu füllende Gas muss trocken sein, d.h. der Taupunkt muss < -10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen
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TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung
- Einstufung von Gasgemischen -
• Erleichterung für nicht in Verkehr gebrachte Gemische
 Berechnungsmethoden für die Einstufung
‒ pseudokritische Temperatur
‒ Entzündbarkeit
‒ Oxidationskraft
‒ akute Toxizität
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Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen
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TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung
- Berechnungsmethoden - Beispiel oxidierende Gase
Gasgemische sind oxidierend, wenn ihre Oxidationskraft größer als die von (synthetischer) Luft ist, also
OP ≥ 23,5 %
ܱܲ =
∑௡௜ୀଵ ‫ݔ‬௜‫ܥ‬௜
∑௡௜ୀଵ ‫ݔ‬௜ + ∑௣௞ୀଵ ‫ܭ‬௞‫ܤ‬௞
∙ 100%
xi Stoffmengenanteil des i:ten oxidierenden Gases, in %
Ci Sauerstoffäquivalenzkoeffizient des i:ten oxidierenden
Gases
Bk Stoffmengenanteil des k:ten inerten Gases, in %
Kk Stickstoffäquivalenzkoeffizient des k:ten inerten Gases
Werte für Ci und Kk sind in ISO 10156
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
Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen
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TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung
- Beispielrechnung für Gasgemisch mit Chlor Aufgabe: Ist ein Gemisch aus 28 % Chlor
und 72 % Stickstoff als oxidierendes Gas
einzustufen?
Aufgabe: Ist ein Gemisch aus 28 % Chlor
und 72 % Argon als oxidierendes Gas
einzustufen?
Ci von Chlor: 0,7 und Kk von Stickstoff: 1
Ci von Chlor: 0,7 und Kk von Argon: 0,55
Ergebnis:
Ergebnis:
ܱܲ =
28 ∙ 0,7
∙ 100 % = 19,6 %
28 + 1 ∙ 72
 Das Gemisch ist nicht oxidierend
ܱܲ =
28 ∙ 0,7
∙ 100 % = 29 %
28 + 0,55 ∙ 72
 Das Gemisch ist oxidierend
• Bei Gasgemischen spielt für die Einstufung
 nicht nur die Konzentration der gefährlichen Komponente(n)
 sondern auch die Konzentration der inerten Komponente(n) eine Rolle
28.06.2016
Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen
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TRGS 407 zur Gefährdungsbeurteilung
- Schnittstelle Beschaffung Betrieb Nummer 3.3
Festlegung von Betriebsparametern zur Auswahl bzw.
Auslegung von Arbeitsmitteln
 Gaseigenschaften müssen in die Festlegung von Betriebsparametern (Druck,
Temperatur) einfließen
 Auswahl von Konstruktionswerkstoffen
 auch relevant für Anforderungen an den Explosionsschutz
‒ z.B. Temperaturklasse, Grenzspaltweite
 Auslegung von Arbeitsmitteln, Druckgasbehältern, Druckanlagen
‒ entweder durch genaue Angabe der Betriebsparameter für ein Arbeitsmittel durch
den Hersteller
‒ oder durch die entsprechenden Spezifikationen durch den Betreiber im Zuge der
Auslegung bzw. Beschaffung
28.06.2016
Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen
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TRBS 3145/TRGS 745
zu ortsbeweglichen Druckgasbehältern
1
Anwendungsbereich
2
Begriffsbestimmungen
3
Gefährdungsbeurteilung
4
Schutzmaßnahmen
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
4.9
Gefahrenbereiche
Allgemeine Maßnahmen
Füllen von ortsbeweglichen Druckgasbehältern
Aufstellung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern
Entleeren von ortsbeweglichen Druckgasbehältern
Zusätzliche Maßnahmen für Batterieanlagen
Innerbetriebliche Beförderung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern
Instandhaltung
Besondere Schutzmaßnahmen für den Brandfall
Literatur
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Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen
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TRBS 3145/TRGS 745
zu ortsbeweglichen Druckgasbehältern
1
Anwendungsbereich
2
Begriffsbestimmungen
3
Gefährdungsbeurteilung
4
Schutzmaßnahmen
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
4.9
• Regelungen zu Gefahrenbereichen wurden
"vor die Klammer gezogen"
Gefahrenbereiche
Allgemeine Maßnahmen
Füllen von ortsbeweglichen Druckgasbehältern
Aufstellung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern
Entleeren von ortsbeweglichen Druckgasbehältern
Zusätzliche Maßnahmen für Batterieanlagen
Innerbetriebliche Beförderung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern
Instandhaltung
Besondere Schutzmaßnahmen für den Brandfall
Literatur
28.06.2016
• Neues Kapitel, aber keine neuen Inhalte
Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen
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TRBS 3145/TRGS 745
zu ortsbeweglichen Druckgasbehältern
1
Anwendungsbereich
2
Begriffsbestimmungen
3
Gefährdungsbeurteilung
• stark gekürzt
4
Schutzmaßnahmen
• bisher enthaltene spezielle
Anforderungen sind verschoben
worden, z.B. Maßnahmen zu
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
4.9
Gefahrenbereiche
Allgemeine Maßnahmen
Füllen von ortsbeweglichen Druckgasbehältern
 Instandhaltung
Aufstellung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern
 Sauerstoff
Entleeren von ortsbeweglichen Druckgasbehältern
 akut toxischen Gasen
Zusätzliche Maßnahmen für Batterieanlagen
 Acetylen
Innerbetriebliche Beförderung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern
Instandhaltung
Besondere Schutzmaßnahmen für den Brandfall
Literatur
28.06.2016
Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen
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Ortsbewegliche Druckgasbehälter
- Allgemeine Maßnahmen • Was ist beim Bereithalten zu
beachten?
 Verwendung von Absperr- und
Schutzeinrichtungen
 sichere Aufstellung, Schutz vor
Umfallen
aus SKG 004 der BG RCI
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Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen
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Ortsbewegliche Druckgasbehälter
- Füllen • Anforderungen z. B. an
 die zu füllenden Druckgasbehälter
‒ müssen den Gefahrgutvorschriften oder zumindest den dortigen Anforderungen
an Betriebsbedingungen/wiederkehrende Prüfungen entsprechen
 Zugang zu Füllräumen
‒ nur von unterwiesenen oder fachkundigen Personen
 Vermeidung der Überfüllung
‒ wann darf manometrisch, wann muss gravimetrisch gefüllt werden, welche
Kontrollen haben zu erfolgen
‒ Ausnahmen bei denen Befüllung durch Peilrohre überwacht werden darf
 Zusätzliche Maßnahmen für das Füllen von Tanks
28.06.2016
Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen
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TRBS 3145/TRGS 745
zu ortsbeweglichen Druckgasbehältern
1
Anwendungsbereich
2
Begriffsbestimmungen
• neues Kapitel
3
Gefährdungsbeurteilung
4
Schutzmaßnahmen
• fasst bisherige Regelungen zur Aufstellung
aus den Kapiteln zum Bereithalten und zur
Entleerung zusammen
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
4.9
Gefahrenbereiche
Allgemeine Maßnahmen
Füllen von ortsbeweglichen Druckgasbehältern
Aufstellung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern
Entleeren von ortsbeweglichen Druckgasbehältern
Zusätzliche Maßnahmen für Batterieanlagen
Innerbetriebliche Beförderung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern
Instandhaltung
Besondere Schutzmaßnahmen für den Brandfall
Literatur
28.06.2016
Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen
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Ortsbewegliche Druckgasbehälter
- Aufstellung beim Bereithalten und Entleeren • Was ist Bereithalten?
 an Entnahmeeinrichtungen angeschlossene Reservebehälter
 zum baldigen Anschluss aufgestellte Behälter
• Wann darf bereitgehalten werden?
 nur soweit erforderlich (die für den Fortgang der Arbeiten erforderlichen
Druckgasbehälter und die gleiche Menge Reservebehälter)
‒ ansonsten Lagern gemäß TRGS 510
• Wo darf aufgestellt werden?
 nicht in Treppenräumen, Fluren etc.
 nicht unter Erdgleiche
 möglichst nicht in Räumen mit erhöhter Brandgefährdung
28.06.2016
Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen
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Ortsbewegliche Druckgasbehälter
- Aufstellung in Räumen • Bei Aufstellung in Räumen
 Kennzeichnung der Räume
 Belüftung, erforderlichenfalls Gaswarneinrichtung basierend auf der
Gefährdungsbeurteilung
 Beschränkung von Anzahl und Größe der Druckgasbehälter
 Ausnahmeregelungen für inerte Gase (u.a. bei Aufstellung unter Erdgleiche)
28.06.2016
Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen
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Ortsbewegliche Druckgasbehälter
- Aufstellung in Räumen • Wann werden besondere Aufstellungsräume bzw. Aufstellplätze im Freien
benötigt?
 unmittelbar erforderliche Anzahl Druckgasbehälter soll überschritten werden
 Batterieanlagen für entzündbare oder akut toxische Gase mit mehr als 6
Flaschen
 Druckfässer, Großflaschen oder ortsbewegliche Tanks
 pyrophore Gase
• Was gilt für die besonderen Aufstellräume und Aufstellplätze
 keine anderweitige Nutzung
 besondere Anforderungen hinsichtlich Brandschutz
‒ Türen, Wände, gasdichte Abtrennung etc.
28.06.2016
Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen
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Ortsbewegliche Druckgasbehälter
- Entleeren  geeignete Entnahmeeinrichtungen (Druckminderer) verwenden
 Schlauchlängen auf erforderliches Mindestmaß beschränken
 Sichtprüfung, z.B. von Schlauchleitungen
 bei oxidierenden Gasen Öl- und Fettfreiheit beachten
 Anschlüsse ggf. auf Dichtigkeit überprüfen
 Vorschriften zur Bedienung der Armaturen beachten
 Ventile langsam öffnen
 bei entzündbaren Gasen
‒ explosionsgefährdete Bereiche beachten
 bei Gasen mit Gesundheitsgefahren
‒ Bereiche mit möglicher Gefährdung beachten
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Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen
aus SKG 004 der BG RCI
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TRBS 3146/TRGS 746
zu ortsfesten Druckanlagen für Gase
Überarbeitung diente vor allem die Aufnahme der Anforderungen für Füllanlagen
 Änderung der Begriffsbestimmung für "ortsfeste Druckanlagen für Gase"
Ortsfeste Druckanlagen für Gase im Sinne dieser Technischen Regel sind Druckanlagen
gemäß TRBS 2141, soweit sie für Gase bestimmt sind. Sie beinhalten die ortsfesten Druckgasbehälter, die Füllanlagen, die verbindenden Rohrleitungen, die Ausrüstungsteile, ggf.
vorhandene weitere Anlagenteile wie Verdampfer oder Pumpen sowie auch Ortsfeste
Druckanlagen für Gase können auch ortsbewegliche Druckgasbehälter soweit diese an der
Füllanlage vorhanden sind beinhalten.
 Dadurch vereinfacht sich die Integration der Anforderungen für Füllanlagen
‒ nur bei Anforderungen, die nicht für die Füllanlagen gelten sollen, muss dann explizit
aufgezählt werden, also z.B. Behälter, Rohrleitungen etc.
 Nur wenige Anforderungen mussten speziell für Füllanlagen ergänzt werden
28.06.2016
Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen
28
TRBS 3146/TRGS 746
zu ortsfesten Druckanlagen für Gase
1
Anwendungsbereich
2
Begriffsbestimmungen
3
Gefährdungsbeurteilung
4
Schutzmaßnahmen
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
4.9
Gefahrenbereiche
Allgemeine Maßnahmen
Meldeeinrichtungen und Not-Aus-Systeme
Ausrüstung von ortsfesten Druckanlagen für Gase
Aufstellung von ortsfesten Druckanlagen für Gase
Zusätzliche Maßnahmen für erdgedeckte ortsfeste Druckgasbehälter
Prüfungen und Kontrollen
Betrieb von ortsfesten Druckanlagen für Gase
Besondere Schutzmaßnahmen für den Brandfall und den Notfall
Anhänge
28.06.2016
Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen
29
TRBS 3146/TRGS 746
zu ortsfesten Druckanlagen für Gase
4.1
Gefahrenbereiche
• nicht neu
4.2
Allgemeine Maßnahmen
• vor die Klammer gezogen
4.3
Meldeeinrichtungen und Not-Aus-Systeme
4.4
• gilt auch für Füllanlagen,
also für
Ausrüstung von ortsfesten Druckanlagen für Gase
4.4.1
4.4.2
4.4.3
4.4.4
4.5
Allgemeine Anforderungen an die Ausrüstung
 "ortsfeste Druckanlagen
Verdampfer für Flüssiggas
für Gase"
Zusätzliche Ausrüstung von Druckanlagen für entzündbare Gase
Zusätzliche Ausrüstung von Druckanlagen für akut toxische Gase
Aufstellung von ortsfesten Druckanlagen für Gase
4.5.1 Allgemeine Anforderungen an die Aufstellung
4.5.2 Zusätzliche Maßnahmen bei Aufstellung in Räumen
4.5.3 Zusätzliche Maßnahmen bei Aufstellung im Freien
4.6
Zusätzliche Maßnahmen für erdgedeckte ortsfeste Druckgasbehälter
… dann weiter wie bisher
28.06.2016
Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen
30
TRBS 3146/TRGS 746
zu ortsfesten Druckanlagen für Gase
4.1
Gefahrenbereiche
4.2
Allgemeine Maßnahmen
4.3
Meldeeinrichtungen und Not-Aus-Systeme
• nicht neu
 sondern Aufteilung in
Ausrüstung und Aufstellung
4.4
Ausrüstung von ortsfesten Druckanlagen für Gase
• die meisten Anforderungen
gelten für die Behälter und die
4.4.1 Allgemeine Anforderungen an die Ausrüstung
Füllanlagen, also für
4.4.2 Verdampfer für Flüssiggas
4.4.3 Zusätzliche Ausrüstung von Druckanlagen für entzündbare
Gase
 "ortsfeste
Druckanlagen für
4.4.4 Zusätzliche Ausrüstung von Druckanlagen für akut toxische
Gase" Gase
4.5
Aufstellung von ortsfesten Druckanlagen für Gase
• Spezifika für Füllanschlüsse /
Füllanlagen sind ergänzt, wie
4.5.1 Allgemeine Anforderungen an die Aufstellung
z.B.
4.5.2 Zusätzliche Maßnahmen bei Aufstellung in Räumen
4.5.3 Zusätzliche Maßnahmen bei Aufstellung im Freien
 verwechslungssicher,
Schnellschlussarmaturen bei
4.6 Zusätzliche Maßnahmen für erdgedeckte ortsfeste Druckgasbehälter
bestimmten Gasen etc.
… dann weiter wie bisher
28.06.2016
Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen
31
TRBS 3146/TRGS 746
zu ortsfesten Druckanlagen für Gase
• nicht neu
4.1
Gefahrenbereiche
4.2
Allgemeine Maßnahmen
4.3
• Brandschutzmaßnahmen (Schutz gegen
Meldeeinrichtungen und Not-Aus-Systeme
Brandlasten) haben ein separates Kapitel
Ausrüstung von ortsfesten Druckanlagen für Gase
bekommen
4.4
 aber Unterteilung ist verbessert
4.4.1
4.4.2
4.4.3
4.4.4
Allgemeine Anforderungen an die Ausrüstung
• Sicherheitsabstand und Begrenzung der
Verdampfer für Flüssiggas
Ausbreitung
haben ein
separates Kapitel
Zusätzliche Ausrüstung von Druckanlagen
für entzündbare
Gase
bekommen
Zusätzliche Ausrüstung von Druckanlagen
für akut toxische Gase
 hier
4.5 Aufstellung von ortsfesten Druckanlagen
für werden
Gase äquivalente Anforderungen zu
entzündbaren und akut toxischen Gasen
4.5.1 Allgemeine Anforderungen an die Aufstellung
zusammengezogen
4.5.2 Zusätzliche Maßnahmen bei Aufstellung in Räumen
4.5.3 Zusätzliche Maßnahmen bei Aufstellung im Freien
4.6
Zusätzliche Maßnahmen für erdgedeckte ortsfeste Druckgasbehälter
… dann weiter wie bisher
28.06.2016
Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen
32
28.06.2016
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Haben Sie Fragen?
28.06.2016
Die neu gefassten technischen Regeln zu Tätigkeiten mit Gasen
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