Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Köln Deutsche Asset and Wealth Management GmbH, Frankfurt a.M. Frankfurt-Trust Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt a.M. An die Anleger der Sondervermögen: Global Selection OP (ISIN: DE0005315188) und KlawInvest Trading (ISIN: DE000A0M1UF5) Sehr geehrte Damen und Herren, die Deutsche Asset and Wealth Management GmbH, die Frankfurt-Trust InvestmentGesellschaft mbH und die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH haben gemeinsam beschlossen, die Publikums-Sondervermögen „Global Selection OP“ und „KlawInvest Trading“ (nachfolgend jeweils „abgebendes Sondervermögen“) auf das ebenfalls als OGAW-Publikums-Sondervermögen ausgestaltete Sondervermögen „Top Dividend“ („aufnehmendes Sondervermögen“) im Wege der Verschmelzung zur Neugründung zu verschmelzen. Verwahrstelle des „Global Selection OP“ ist die StateStreet GmbH, Verwahrstelle des „KlawInvest Trading“ ist die BNY Mellon und die Funktion der Verwahrstelle des aufnehmenden Sondervermögens “Top Dividend“ übernimmt die Kreissparkasse Köln. Die Verschmelzung der Sondervermögen wurde durch Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter dem XXX genehmigt. die Bundesanstalt für Ziel und Hintergrund der geplanten Verschmelzungen ist eine Steigerung des Anlagevolumens, um eine kosteneffizientere Verwaltung und Umsetzung der Anlagepolitik im Interesse der Investoren zu erreichen. Zugleich wird durch die Bündelung der Vermögenswerte und die damit verbundenen Losgrößenvorteile die angemessene Risikostreuung durch die Kombination verschiedener Anlagen erleichtert. Bei der Verschmelzung der Sondervermögen handelt es sich um eine Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der abgebenden Sondervermögen auf das aufnehmende Sondervermögen. Das Sondervermögen „Global Selection OP“ ist als OGAW-Sondervermögen ausgestaltet, das Sondervermögen „KlawInvest Trading“ als gemischtes Sondervermögen gem. KAGB. Das aufnehmende Sondervermögen wird als OGAW-Sondervermögen ausgestaltet sein. Durch die Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf das aufnehmende Sondervermögen soll das jeweilige abgebende Sondervermögen ohne Abwicklung aufgelöst werden („Verschmelzung zur Neugründung“ gem. § 1 Absatz 19 Nr. 37b KAGB). Den Anteilinhabern des jeweils abgebenden Sondervermögens werden Anteile des aufnehmenden Sondervermögens mit der Verschmelzung ausgegeben. Erwartete Auswirkungen der geplanten Verschmelzung auf die Anleger des abgebenden Sondervermögens Die Anteile der abgebenden Sondervermögen werden automatisch und für die Anleger kostenfrei in Anteile am aufnehmenden Sondervermögen umgetauscht. Das Umtauschverhältnis wird so berechnet, dass der Wert der neuen Anteile genau dem Wert der bisherigen Anteile entspricht. Durch die Verschmelzung wird sich die Anzahl der Anteile ändern, der individuelle Wert des Depots des einzelnen Anlegers bleibt hiervon unberührt. Im Rahmen der Verschmelzung ist es aus technischen Gründen erforderlich, Anteilscheinkäufe und -verkäufe um den Verschmelzungstermin herum auszuschließen. Daher sind Anteilscheinumsätze in den abgebenden Sondervermögen letztmalig zum 25.06.2016 möglich. Ebenfalls eine technische Folge der Verschmelzungen wird es sein, dass die Verschmelzungen im Buchhaltungssystem für das aufnehmende Sondervermögen vollständig abgeschlossen und die Übertragungen der Vermögensgegenstände sowie die steuerlichen Daten dort ordnungsgemäß gebucht und mit dem Wirtschaftsprüfer abgestimmt wurden, bevor ein offizieller erster Fondspreis des aufnehmenden Sondervermögens ermittelt und veröffentlicht werden kann. Seite 2 von 8 Daher wird es vorkommen, dass der Fondspreis des aufnehmenden Sondervermögens nicht unmittelbar am Tag nach der Verschmelzung zur Verfügung steht, sondern erst mit ggf. einigen Tagen Verzögerung. Die Fondspreise werden jedoch selbstverständlich unverzüglich nach Abschluss der Verschmelzungsvorgänge nachträglich für jeden Wertermittlungstag veröffentlicht. Anteilscheingeschäfte in dem aufnehmenden Sondervermögen sind während dieser Schwebezeit weiterhin möglich, werden jedoch durch die zuvor geschilderten Umstände ggf. erst mit einigen Tagen Zeitverzug zu dem jeweils korrekten Tageswert abgerechnet. Insoweit kann es bei diesen Geschäften zur Verzögerung in der Abwicklung kommen. Wir empfehlen den Anlegern, sich in ihren Planungen sicherheitshalber darauf einzustellen, in den ersten 10 Tagen nach dem Verschmelzungstermin keine Anteilscheingeschäfte in dem aufnehmenden Fonds vorzunehmen. Nach der Verschmelzung ist beabsichtigt, das zusammengeführte Portfolio weitestgehend in der bestehenden Form entsprechend den neuen Anlagebedingungen des aufnehmenden Sondervermögens weiterzuführen. Ggf. kann es aufgrund der neuen Struktur zu einer geringfügigen Neuordnung des Portfolios im Sinne einer Anpassung der Vermögensgegenstände und Quoten kommen. Die Merkmale Anlagepolitik, Anlageziele und Profil des typischen Anlegers der beteiligten Sondervermögen stimmt in den wesentlichen Punkten überein. Der aufnehmende Fonds „Top Dividend“ wird als Aktienfonds ausgestaltet sein, der seinen Anlageschwerpunkt auch über Zielfondsinvestments darstellen kann. Je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten werden im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind u.a. Wertpapiere (z. B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Anteile an OGAW, Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Ziel der Anlagepolitik sind gleichmäßige, angemessene Wertzuwächse in jedem Marktumfeld Die Anlage in den Fonds ist für Anleger geeignet, die bereits Erfahrungen an den Finanzmärkten gewonnen haben. Der Anleger muss bereit und in der Lage sein, höhere Wertschwankungen der Anteile und gegebenenfalls einen deutlichen Kapitalverlust hinzunehmen. Der Anleger sollte einen langfristigen Anlagehorizont haben. Seite 3 von 8 Der abgebende Fonds „Global Selection OP“ ist ein Multi Asset Fonds und hat keinen Anlageschwerpunkt. Je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten werden im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Dazu investiert der Fonds vornehmlich in ausgewählte Zielfonds, die einer aktiven Stopp-Loss-Politik unterliegen. Wertpapiere B. (z. Aktien, Zulässige Anleihen, Vermögensgegenstände Genussscheine und sind u.a. Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Anteile an OGAW, Anteile an Gemischten und Anteile an Sonstigen Investmentvermögen, Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Ziele der Anlagepolitik sind langfristig Wachstum und Ertrag. Der Fonds ist für den wachstumsorientierten Anleger konzipiert, dessen Ertragserwartung über dem Kapitalmarktzinsniveau liegt und der Kapitalzuwachs überwiegend aus Aktien- und Währungschancen erreichen will. Sicherheit und Liquidität werden den Ertragsaussichten untergeordnet. Damit verbunden sind höhere Risiken im Aktien-, Zins- und Währungsbereich sowie Bonitätsrisiken, die zu möglichen Kursverlusten führen können. Der abgebende Fonds „KlawInvest Trading“ legt weltweit in Aktien-, Renten und Mischfonds an. Der Schwerpunkt liegt auf aktiv gemanagten Aktienfonds, die in dividenden- und ertragsstarke Einzelwerte investieren. Darüber hinaus kommen in beschränktem Umfang börsennotierte Indexfonds (ETFs) unterschiedlicher Anbieter zum Einsatz, mit denen kurz- und mittelfristige Marktchancen genutzt werden sollen. Je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten werden im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind u.a. Wertpapiere (z. B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Anteile an OGAW, Anteile an Gemischten und Anteile an Sonstigen Investmentvermögen, Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Ziel einer Anlage ist es, an der Wertentwicklung der internationalen Aktienmärkte teilzuhaben. Die Anlage in den Fonds ist für Anleger geeignet, die bereits Erfahrungen an den Finanzmärkten gewonnen haben. Der Anleger muss bereit und in der Lage sein, deutliche Wertschwankungen der Anteile und gegebenenfalls einen deutlichen Kapitalverlust hinzunehmen. Seite 4 von 8 Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Fondsdaten der beteiligten Sondervermögen: KlawInvest Trading Top Dividend Global Selection OP Frankfurt-Trust InvestmentGesellschaft mbH Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH Deutsche Asset and Wealth Management GmbH BNY Mellon Kreissparkasse Köln State Street GmbH 5 voraussichtlich: 5 5 5% (effektiv) 5% (maximal) 5% (effektiv) 5% (maximal) 5% (effektiv) 5% (maximal) Rücknahmeabschlag 0% 0% 0% Verwaltungsvergütung 1,7% (effektiv) 2,0% (maximal) 1,7% (effektiv) 2,0% (maximal) 1,86% (Pauschalvergütung) bis zu 20 % des Ertrages des Fonds unter Berücksichtigung einer HighWatermark 15% des Ertrages über einer HurdleRate von 5% unter Berücksichtigung einer HigWatermark keine Depotbankvergütung 0,03% (effektiv) 0,2% (maximal) mindestens 9.800 Euro p.a. 0,04% (effektiv) 0,1% (maximal) mindestens 10.000 Euro p.a. keine (enthalten in der Verwaltungsvergütung) Ertragsverwendung thesaurierend thesaurierend thesaurierend Geschäftsjahr 01.01.-30.06. (Rumpfgeschäftsjahr 2016) 01.07.-30.06. 01.09.-30.06. (Rumpfgeschäftsjahr 2016) Fondswährung EUR EUR EUR Verwaltende KVG Verwahrstelle Rendite-RisikoIndikator (SRRI) Ausgabeaufschlag Erfolgsabhängige Vergütung Erläuterung erfolgsabhängige Vergütung (Performance Fee): Für zwei der beteiligten Sondervermögen werden Performance Fees erhoben. Diese sind grundsätzlich nach demselben Muster ausgestaltet. Für das aufnehmende Sondervermögen wird die Performance Fee nachstehend beispielhaft erläutert: Für das aufnehmende Sondervermögen wird zusätzlich Vergütung/Performance Fee erhoben. Diese liegt bei Sondervermögens über einer Wertentwicklung von eine erfolgsabhängige 15% der Mehrrendite des 5% (HurdleRate) unter Berücksichtigung einer HighWaterMark. Das aufnehmende Sondervermögen muss also eine Rendite von mehr als 5% erwirtschaften, bevor aus der weiteren positiven Wertentwicklung des Sondervermögens die Performance Fee in Höhe von 15% des Mehrertrages anfällt. Zudem müssen etwaige Negativrenditen aus vorherigen Jahren immer erst aufgeholt werden, bevor eine Performance Fee anfällt. Seite 5 von 8 Im Zuge der Verschmelzung wird bei den abgebenden Sondervermögen ein Rumpfgeschäftsjahr eingeführt. Dies bedeutet, dass das am 01.01.2016 (KlawInvest Trading) bzw. 01.09.2015 (Global Selection OP) beginnende Geschäftsjahr entsprechend bereits am 30.06.2016 zum Verschmelzungsstichtag endet. Diese Maßnahme dient der Erleichterung der buchhalterischen Abbildung der Verschmelzung und der Vereinfachung im Hinblick auf die Prüfung der Verschmelzung durch die Wirtschaftsprüfer. Die Gesellschaft geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Verschmelzung neutral auf die Wertentwicklung im aufnehmenden Sondervermögen auswirkt. Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des übertragenen Sondervermögens werden im Hinblick auf die Bewertung mit den fortgeführten Anschaffungskosten zu Beginn des dem Übertragungsstichtags folgendem Tag beim aufnehmenden Sondervermögen angesetzt. Die Verschmelzung beider Sondervermögen erfolgt steuerneutral im Sinne des Investmentsteuergesetzes, d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang. Zu beachten ist allerdings, dass die nicht bereits ausgeschütteten ausschüttungsgleichen Erträge des letzten Geschäftsjahres des abgebenden Sondervermögens den Anlegern dieses Sondervermögens mit Ablauf des Verschmelzungsstichtags als zugeflossen gelten (§ 14 Abs. 5 Satz 1 InvStG). Als ausschüttungsgleiche Erträge sind auch die nicht bereits zu versteuernden angewachsenen Erträge des abgebenden Sondervermögens zu behandeln (§ 14 Abs. 5 Satz 3 InvStG). Bezüglich der steuerlichen Auswirkungen der Verschmelzung auf Ihre persönliche Situation bitten wir Sie, sich direkt an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu wenden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihre steuerliche Behandlung im Zuge der Verschmelzung Änderungen unterworfen sein kann. Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung (Rechts-, Beratungs-, oder Verwaltungskosten) werden weder von dem abgebenden noch von dem aufnehmenden Sondervermögen getragen, sondern durch die jeweilige Gesellschaft. Im Zuge der Verschmelzung der Sondervermögen werden derzeit – neben den oben genannten bereits bestehenden Unterschieden – keine Kostenänderungen erwartet. Seite 6 von 8 Rechte der Anleger Die Anleger der abgebenden Sondervermögen sind aufgrund der Verschmelzung berechtigt, die Rücknahme ihrer Anteile von der jeweiligen Gesellschaft ohne weitere Kosten bis zu nachfolgendem Stichtag zu verlangen: 25.06.2016 Orders, die am vorgenannten Stichtag bis zum Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt. Alternativ zur Rückgabe können die Anleger des Sondervermögens „Global Selection OP“ bis zum vorgenannten Stichtag ihre Anteile ohne weitere Kosten in Anteile des Sondervermögens „XXX“ (ISIN XXX) umtauschen, der vergleichbare Anlagegrundsätze befolgt und ebenfalls von der Deutsche Asset an Wealth Management GmbH verwaltet wird. Alternativ zur Rückgabe können die Anleger des Sondervermögens „KlawInvest Trading“ bis zum vorgenannten Stichtag ihre Anteile ohne weitere Kosten in Anteile des Sondervermögens „XXX“ (ISIN XXX) umtauschen, der vergleichbare Anlagegrundsätze befolgt und ebenfalls von der Frankfurt-Trust Investment-Gesellschaft mbH verwaltet wird. Die Ausgabe von Anteilen des jeweils abgebenden Sondervermögens durch die jeweilige KVG endet ebenfalls mit den vorgenannten Stichtagen. Die Verschmelzung erfolgt für die beiden abgebenden Sondervermögen zum Ablauf des 30.06.2016 Anleger der abgebenden Sondervermögen, die ihre Anteile nicht zurückgeben oder umtauschen, werden mit Wirksamwerden der Verschmelzung Anleger des aufnehmenden Sondervermögens. Als Anleger eines durch die Fondsverschmelzung betroffenen Sondervermögens wird Ihnen auf Nachfrage kostenlos eine Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Fondsverschmelzung zur Verfügung gestellt. Dieser wird jedoch nach seiner Fertigstellung ebenfalls im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht. Seite 7 von 8 Die Verkaufsprospekte sowie die Halbjahres- und Jahresberichte der abgebenden und des aufnehmenden Sondervermögens werden Ihnen auf Anfrage von der jeweils verwaltenden Gesellschaft kostenfrei zugesandt bzw. sind auf folgenden Internetseiten kostenlos abrufbar: Sondervermögen „Top Dividend“: www.monega.de Sondervermögen „Global Selection OP“: www.dws.de Sondervermögen „KlawInvest Trading“: www.frankfurt-trust.de Die wesentlichen Anlegerinformationen (KID) des aufnehmenden Sondervermögens finden Sie anliegend. Köln/Frankfurt a.M., im Mai 2016 Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH Die Geschäftsführung Deutsche Asset and Wealth Management GmbH Die Geschäftsführung Frankfurt-Trust Investment-Gesellschaft mbH Die Geschäftsführung Seite 8 von 8
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