Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Köln

Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Köln
Deutsche Asset and Wealth Management GmbH, Frankfurt a.M.
Frankfurt-Trust Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt a.M.
An die Anleger der Sondervermögen:
Global Selection OP (ISIN: DE0005315188)
und
KlawInvest Trading (ISIN: DE000A0M1UF5)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Deutsche Asset and Wealth Management GmbH, die Frankfurt-Trust InvestmentGesellschaft mbH und die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH haben gemeinsam
beschlossen, die Publikums-Sondervermögen „Global Selection OP“ und „KlawInvest
Trading“ (nachfolgend jeweils „abgebendes Sondervermögen“) auf das ebenfalls als
OGAW-Publikums-Sondervermögen
ausgestaltete
Sondervermögen
„Top
Dividend“
(„aufnehmendes Sondervermögen“) im Wege der Verschmelzung zur Neugründung zu
verschmelzen.
Verwahrstelle des „Global Selection OP“ ist die StateStreet GmbH, Verwahrstelle des
„KlawInvest Trading“ ist die BNY Mellon und die Funktion der Verwahrstelle des
aufnehmenden Sondervermögens “Top Dividend“ übernimmt die Kreissparkasse Köln.
Die
Verschmelzung
der
Sondervermögen
wurde
durch
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter dem XXX genehmigt.
die
Bundesanstalt
für
Ziel und Hintergrund der geplanten Verschmelzungen ist eine Steigerung des
Anlagevolumens,
um
eine
kosteneffizientere
Verwaltung
und
Umsetzung
der
Anlagepolitik im Interesse der Investoren zu erreichen. Zugleich wird durch die
Bündelung der Vermögenswerte und die damit verbundenen Losgrößenvorteile die
angemessene Risikostreuung durch die Kombination verschiedener Anlagen erleichtert.
Bei der Verschmelzung der Sondervermögen handelt es sich um eine Übertragung
sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der abgebenden Sondervermögen auf
das aufnehmende Sondervermögen. Das Sondervermögen „Global Selection OP“ ist als
OGAW-Sondervermögen ausgestaltet, das Sondervermögen „KlawInvest Trading“ als
gemischtes Sondervermögen gem. KAGB. Das aufnehmende Sondervermögen wird als
OGAW-Sondervermögen
ausgestaltet
sein.
Durch
die
Übertragung
sämtlicher
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf das aufnehmende Sondervermögen soll das
jeweilige
abgebende
Sondervermögen
ohne
Abwicklung
aufgelöst
werden
(„Verschmelzung zur Neugründung“ gem. § 1 Absatz 19 Nr. 37b KAGB).
Den Anteilinhabern des jeweils abgebenden Sondervermögens werden Anteile des
aufnehmenden Sondervermögens mit der Verschmelzung ausgegeben.
Erwartete Auswirkungen der geplanten Verschmelzung auf die Anleger des
abgebenden Sondervermögens
Die Anteile der abgebenden Sondervermögen werden automatisch und für die Anleger
kostenfrei
in
Anteile
am
aufnehmenden
Sondervermögen
umgetauscht.
Das
Umtauschverhältnis wird so berechnet, dass der Wert der neuen Anteile genau dem
Wert der bisherigen Anteile entspricht. Durch die Verschmelzung wird sich die Anzahl der
Anteile ändern, der individuelle Wert des Depots des einzelnen Anlegers bleibt hiervon
unberührt.
Im
Rahmen
der
Verschmelzung
ist
es
aus
technischen
Gründen
erforderlich,
Anteilscheinkäufe und -verkäufe um den Verschmelzungstermin herum auszuschließen.
Daher sind Anteilscheinumsätze in den abgebenden Sondervermögen
letztmalig zum 25.06.2016
möglich. Ebenfalls eine technische Folge der Verschmelzungen wird es sein, dass die
Verschmelzungen
im
Buchhaltungssystem
für
das
aufnehmende
Sondervermögen
vollständig abgeschlossen und die Übertragungen der Vermögensgegenstände sowie die
steuerlichen Daten dort ordnungsgemäß gebucht und mit dem Wirtschaftsprüfer
abgestimmt
wurden,
bevor
ein
offizieller
erster
Fondspreis
des
aufnehmenden
Sondervermögens ermittelt und veröffentlicht werden kann.
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Daher
wird
es
vorkommen,
dass
der
Fondspreis
des
aufnehmenden
Sondervermögens nicht unmittelbar am Tag nach der Verschmelzung zur
Verfügung steht, sondern erst mit ggf. einigen Tagen Verzögerung.
Die Fondspreise werden jedoch selbstverständlich unverzüglich nach Abschluss der
Verschmelzungsvorgänge
nachträglich
für
jeden
Wertermittlungstag
veröffentlicht.
Anteilscheingeschäfte in dem aufnehmenden Sondervermögen sind während dieser
Schwebezeit weiterhin möglich, werden jedoch durch die zuvor geschilderten Umstände
ggf. erst mit einigen Tagen Zeitverzug zu dem jeweils korrekten Tageswert abgerechnet.
Insoweit kann es bei diesen Geschäften zur Verzögerung in der Abwicklung kommen.
Wir empfehlen den Anlegern, sich in ihren Planungen sicherheitshalber darauf
einzustellen, in den ersten 10 Tagen nach dem Verschmelzungstermin keine
Anteilscheingeschäfte in dem aufnehmenden Fonds vorzunehmen.
Nach der Verschmelzung ist beabsichtigt, das zusammengeführte Portfolio weitestgehend
in
der
bestehenden
Form
entsprechend
den
neuen
Anlagebedingungen
des
aufnehmenden Sondervermögens weiterzuführen. Ggf. kann es aufgrund der neuen
Struktur zu einer geringfügigen Neuordnung des Portfolios im Sinne einer Anpassung der
Vermögensgegenstände und Quoten kommen.
Die Merkmale Anlagepolitik, Anlageziele und Profil des typischen Anlegers der
beteiligten Sondervermögen stimmt in den wesentlichen Punkten überein.
Der aufnehmende Fonds „Top Dividend“ wird als Aktienfonds ausgestaltet sein, der
seinen Anlageschwerpunkt auch über Zielfondsinvestments darstellen kann.
Je
nach
Einschätzung
der
Wirtschafts-
und
Kapitalmarktlage
und
der
Börsenaussichten werden im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den
Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert.
Zulässige Vermögensgegenstände sind u.a. Wertpapiere (z. B. Aktien, Anleihen,
Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Anteile an
OGAW, Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Ziel der Anlagepolitik sind
gleichmäßige, angemessene Wertzuwächse in jedem Marktumfeld
Die Anlage in den Fonds ist für Anleger geeignet, die bereits Erfahrungen an den
Finanzmärkten gewonnen haben. Der Anleger muss bereit und in der Lage sein,
höhere
Wertschwankungen
der
Anteile
und
gegebenenfalls
einen
deutlichen
Kapitalverlust hinzunehmen. Der Anleger sollte einen langfristigen Anlagehorizont
haben.
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Der abgebende Fonds „Global Selection OP“ ist ein Multi Asset Fonds und hat
keinen Anlageschwerpunkt.
Je
nach
Einschätzung
der
Wirtschafts-
und
Kapitalmarktlage
und
der
Börsenaussichten werden im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den
Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert.
Dazu investiert der Fonds vornehmlich in ausgewählte Zielfonds, die einer aktiven
Stopp-Loss-Politik
unterliegen.
Wertpapiere
B.
(z.
Aktien,
Zulässige
Anleihen,
Vermögensgegenstände
Genussscheine
und
sind
u.a.
Zertifikate),
Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Anteile an OGAW, Anteile an Gemischten und
Anteile
an
Sonstigen
Investmentvermögen,
Derivate
und
sonstige
Anlageinstrumente. Ziele der Anlagepolitik sind langfristig Wachstum und Ertrag.
Der
Fonds
ist
für
den
wachstumsorientierten
Anleger
konzipiert,
dessen
Ertragserwartung über dem Kapitalmarktzinsniveau liegt und der Kapitalzuwachs
überwiegend aus Aktien- und Währungschancen erreichen will. Sicherheit und
Liquidität werden den Ertragsaussichten untergeordnet. Damit verbunden sind
höhere Risiken im Aktien-, Zins- und Währungsbereich sowie Bonitätsrisiken, die zu
möglichen Kursverlusten führen können.
Der abgebende Fonds „KlawInvest Trading“ legt weltweit in Aktien-, Renten und
Mischfonds an. Der Schwerpunkt liegt auf aktiv gemanagten Aktienfonds, die in
dividenden- und ertragsstarke Einzelwerte investieren. Darüber hinaus kommen in
beschränktem Umfang börsennotierte Indexfonds (ETFs) unterschiedlicher Anbieter
zum Einsatz, mit denen kurz- und mittelfristige Marktchancen genutzt werden sollen.
Je
nach
Einschätzung
der
Wirtschafts-
und
Kapitalmarktlage
und
der
Börsenaussichten werden im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den
Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert.
Zulässige Vermögensgegenstände sind u.a. Wertpapiere (z. B. Aktien, Anleihen,
Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Anteile an
OGAW, Anteile an Gemischten und Anteile an Sonstigen Investmentvermögen,
Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Ziel einer Anlage ist es, an der
Wertentwicklung der internationalen Aktienmärkte teilzuhaben.
Die Anlage in den Fonds ist für Anleger geeignet, die bereits Erfahrungen an den
Finanzmärkten gewonnen haben. Der Anleger muss bereit und in der Lage sein,
deutliche Wertschwankungen der Anteile und gegebenenfalls einen deutlichen
Kapitalverlust hinzunehmen.
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Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Fondsdaten der
beteiligten Sondervermögen:
KlawInvest Trading
Top Dividend
Global Selection OP
Frankfurt-Trust InvestmentGesellschaft mbH
Monega
Kapitalanlagegesellschaft mbH
Deutsche Asset and Wealth
Management GmbH
BNY Mellon
Kreissparkasse Köln
State Street GmbH
5
voraussichtlich: 5
5
5% (effektiv)
5% (maximal)
5% (effektiv)
5% (maximal)
5% (effektiv)
5% (maximal)
Rücknahmeabschlag
0%
0%
0%
Verwaltungsvergütung
1,7% (effektiv)
2,0% (maximal)
1,7% (effektiv)
2,0% (maximal)
1,86% (Pauschalvergütung)
bis zu 20 % des Ertrages des
Fonds unter Berücksichtigung
einer HighWatermark
15% des Ertrages über
einer HurdleRate von 5% unter
Berücksichtigung einer
HigWatermark
keine
Depotbankvergütung
0,03% (effektiv)
0,2% (maximal)
mindestens 9.800 Euro p.a.
0,04% (effektiv)
0,1% (maximal)
mindestens 10.000 Euro p.a.
keine (enthalten in der
Verwaltungsvergütung)
Ertragsverwendung
thesaurierend
thesaurierend
thesaurierend
Geschäftsjahr
01.01.-30.06.
(Rumpfgeschäftsjahr 2016)
01.07.-30.06.
01.09.-30.06.
(Rumpfgeschäftsjahr 2016)
Fondswährung
EUR
EUR
EUR
Verwaltende KVG
Verwahrstelle
Rendite-RisikoIndikator (SRRI)
Ausgabeaufschlag
Erfolgsabhängige
Vergütung
Erläuterung erfolgsabhängige Vergütung (Performance Fee):
Für zwei der beteiligten Sondervermögen werden Performance Fees erhoben. Diese sind
grundsätzlich
nach
demselben
Muster
ausgestaltet.
Für
das
aufnehmende
Sondervermögen wird die Performance Fee nachstehend beispielhaft erläutert:
Für
das
aufnehmende
Sondervermögen
wird
zusätzlich
Vergütung/Performance Fee erhoben. Diese liegt bei
Sondervermögens
über
einer
Wertentwicklung
von
eine
erfolgsabhängige
15% der Mehrrendite des
5%
(HurdleRate)
unter
Berücksichtigung einer HighWaterMark. Das aufnehmende Sondervermögen muss also
eine Rendite von mehr als 5% erwirtschaften, bevor aus der weiteren positiven
Wertentwicklung des Sondervermögens die Performance Fee in Höhe von 15% des
Mehrertrages anfällt. Zudem müssen etwaige Negativrenditen aus vorherigen Jahren
immer erst aufgeholt werden, bevor eine Performance Fee anfällt.
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Im
Zuge
der
Verschmelzung
wird
bei
den
abgebenden
Sondervermögen
ein
Rumpfgeschäftsjahr eingeführt. Dies bedeutet, dass das am 01.01.2016 (KlawInvest
Trading) bzw. 01.09.2015 (Global Selection OP) beginnende Geschäftsjahr entsprechend
bereits am 30.06.2016 zum Verschmelzungsstichtag endet. Diese Maßnahme dient der
Erleichterung der buchhalterischen Abbildung der Verschmelzung und der Vereinfachung
im Hinblick auf die Prüfung der Verschmelzung durch die Wirtschaftsprüfer.
Die Gesellschaft geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Verschmelzung
neutral auf die Wertentwicklung im aufnehmenden Sondervermögen auswirkt.
Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des übertragenen Sondervermögens
werden im Hinblick auf die Bewertung mit den fortgeführten Anschaffungskosten zu
Beginn
des
dem
Übertragungsstichtags
folgendem
Tag
beim
aufnehmenden
Sondervermögen angesetzt.
Die Verschmelzung beider Sondervermögen erfolgt steuerneutral im Sinne des
Investmentsteuergesetzes, d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem
Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang. Zu beachten ist allerdings, dass die nicht
bereits ausgeschütteten ausschüttungsgleichen Erträge des letzten Geschäftsjahres des
abgebenden Sondervermögens den Anlegern dieses Sondervermögens mit Ablauf des
Verschmelzungsstichtags als zugeflossen gelten (§ 14 Abs. 5 Satz 1 InvStG). Als
ausschüttungsgleiche
Erträge
sind
auch
die
nicht
bereits
zu
versteuernden
angewachsenen Erträge des abgebenden Sondervermögens zu behandeln (§ 14 Abs. 5
Satz 3 InvStG).
Bezüglich der steuerlichen Auswirkungen der Verschmelzung auf Ihre persönliche
Situation bitten wir Sie, sich direkt an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu
wenden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihre steuerliche Behandlung im Zuge
der Verschmelzung Änderungen unterworfen sein kann.
Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung (Rechts-,
Beratungs-, oder Verwaltungskosten) werden weder von dem abgebenden noch von dem
aufnehmenden Sondervermögen getragen, sondern durch die jeweilige Gesellschaft. Im
Zuge der Verschmelzung der Sondervermögen werden derzeit – neben den oben
genannten bereits bestehenden Unterschieden – keine Kostenänderungen erwartet.
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Rechte der Anleger
Die Anleger der abgebenden Sondervermögen sind aufgrund der Verschmelzung
berechtigt, die Rücknahme ihrer Anteile von der jeweiligen Gesellschaft ohne weitere
Kosten bis zu nachfolgendem Stichtag zu verlangen:
25.06.2016
Orders, die am vorgenannten Stichtag bis zum Orderannahmeschluss eingehen, werden
noch berücksichtigt.
Alternativ zur Rückgabe können die Anleger des Sondervermögens „Global Selection OP“
bis zum vorgenannten Stichtag ihre Anteile ohne weitere Kosten in Anteile des
Sondervermögens „XXX“ (ISIN XXX) umtauschen, der vergleichbare Anlagegrundsätze
befolgt und ebenfalls von der Deutsche Asset an Wealth Management GmbH verwaltet
wird.
Alternativ zur Rückgabe können die Anleger des Sondervermögens „KlawInvest Trading“
bis zum vorgenannten Stichtag ihre Anteile ohne weitere Kosten in Anteile des
Sondervermögens „XXX“ (ISIN XXX) umtauschen, der vergleichbare Anlagegrundsätze
befolgt und ebenfalls von der Frankfurt-Trust Investment-Gesellschaft mbH verwaltet
wird.
Die Ausgabe von Anteilen des jeweils abgebenden Sondervermögens durch die jeweilige
KVG endet ebenfalls mit den vorgenannten Stichtagen.
Die Verschmelzung erfolgt für die beiden abgebenden Sondervermögen
zum Ablauf des 30.06.2016
Anleger der abgebenden Sondervermögen, die ihre Anteile nicht zurückgeben oder
umtauschen, werden mit Wirksamwerden der Verschmelzung Anleger des aufnehmenden
Sondervermögens.
Als Anleger eines durch die Fondsverschmelzung betroffenen Sondervermögens wird
Ihnen auf Nachfrage kostenlos eine Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der
Fondsverschmelzung
zur
Verfügung
gestellt.
Dieser
wird
jedoch
nach
seiner
Fertigstellung ebenfalls im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht.
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Die Verkaufsprospekte sowie die Halbjahres- und Jahresberichte der abgebenden und des
aufnehmenden
Sondervermögens
werden
Ihnen
auf
Anfrage
von
der
jeweils
verwaltenden Gesellschaft kostenfrei zugesandt bzw. sind auf folgenden Internetseiten
kostenlos abrufbar:
Sondervermögen „Top Dividend“:
www.monega.de
Sondervermögen „Global Selection OP“:
www.dws.de
Sondervermögen „KlawInvest Trading“:
www.frankfurt-trust.de
Die wesentlichen Anlegerinformationen (KID) des aufnehmenden Sondervermögens
finden Sie anliegend.
Köln/Frankfurt a.M., im Mai 2016
Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH
Die Geschäftsführung
Deutsche Asset and Wealth Management GmbH
Die Geschäftsführung
Frankfurt-Trust Investment-Gesellschaft mbH
Die Geschäftsführung
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